Konzeption der Johanniter-Kinderkrippe in Icking Wenzberg 7, 82057 Icking - Konzeption Kinderkrippe Kinderkrippe am Wenzberg Wenzberg 7, 82057 Icking

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Konzeption Kinderkrippe
Kinderkrippe am Wenzberg
Wenzberg 7, 82057 Icking

                 Konzeption der Johanniter-
                   Kinderkrippe in Icking
                  Wenzberg 7, 82057 Icking

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Markus Kreitmayr, 14.12.2016                           Revision 1.2
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Inhalt:

Vorwort......................................................................................................................................... 5

1     Leitbild der Johanniter Kindertageseinrichtungen ............................................................ 6

2     Profil der Einrichtung ........................................................................................................... 8

3     Organisatorische Konzeption............................................................................................ 10
    3.1      Anschrift der Einrichtung ............................................................................................... 10
    3.2      Träger der Einrichtung ................................................................................................... 10
    3.3      Auszug aus der Satzung: .............................................................................................. 10
    3.4      Zielgruppe der Einrichtung ............................................................................................ 12
    3.5      Bedarfssituation im Einzugsgebiet ................................................................................. 12
    3.6      Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................ 12
    3.7      Rechtsträger.................................................................................................................. 13
    3.8      Personal in der Einrichtung ........................................................................................... 14
    3.9      Vernetzung innerhalb der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. des Regionalverbands .............. 14
    3.10     Gebäude und Außenflächen .......................................................................................... 14
    3.11     Öffnungszeiten .............................................................................................................. 15
    3.12     Buchungszeiten und Kernzeitregelung .......................................................................... 15
    3.13     Bring- und Abholzeiten .................................................................................................. 15
    3.14     Schließtageregelung ..................................................................................................... 15
    3.15     Essens- und Getränkeangebote .................................................................................... 16
    3.16     Elternbeiträge (Essens-, Spiel- und Teegeld) ................................................................ 16
    3.17     Anmelde- und Aufnahmeverfahren ................................................................................ 17
    3.18     Infektionsschutz, Meldepflichtige Krankheiten ............................................................... 17
    3.19     Medikamentengabe in der Einrichtung .......................................................................... 18
    3.20     Kindergartenaufsicht ..................................................................................................... 18
    3.21     Besprechungsstrukturen................................................................................................ 18
    3.22     Versicherungsschutz ..................................................................................................... 18
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4      Pädagogische Konzeption ................................................................................................. 19
    4.1       Pädagogische Grundhaltungen – „unser Bild vom Kind“................................................ 19
    4.2       Pädagogischer Ansatz oder pädagogische Orientierung ............................................... 19
    4.3       Rolle und Selbstverständnis der Pädagogen/innen ....................................................... 20
    4.4       Bedeutung von Spielen und Lernen .............................................................................. 20
    4.5       Beteiligung von Kindern und Eltern ............................................................................... 21
    4.6       Interkulturelle Erziehung ................................................................................................ 22
    4.7       Geschlechtersensible Erziehung ................................................................................... 22
    4.8     Wie werden Regeln mit den Kindern erarbeitet? Wie werden diese umgesetzt und
    reflektiert? ................................................................................................................................ 23
    4.9  Ziele bei der Weiterentwicklung der Basiskompetenzen von Kindern und ihre
    methodische Umsetzung.......................................................................................................... 23
    4.10      Bildungs- und Erziehungsziele für Kinder und ihre methodische Umsetzung ................. 25
    4.11      Tagesgestaltung und –Struktur...................................................................................... 35
    4.12      Angebotskonzept........................................................................................................... 36
    4.13      Gestaltung der Übergänge ............................................................................................ 42
    4.14      Beobachtung, Evaluation und Weiterentwicklung .......................................................... 45

5      Partnerschaftliche Kooperationen mit Eltern ................................................................... 48
    5.1       Anmeldegespräch/Aufnahmegespräch .......................................................................... 48
    5.2       Tür- und Angelgespräche .............................................................................................. 48
    5.3       Entwicklungsgespräche ................................................................................................. 48
    5.4       Elternabende ................................................................................................................. 49
    5.5       Elternbefragung ............................................................................................................. 49
    5.6       Elternbriefe / Elternzeitung / Aushänge ......................................................................... 49
    5.7       Elternbeirat (Wahlzeitpunkt, Mitglieder, Kompetenzen) ................................................. 49
    5.8       Hospitationen ................................................................................................................ 50
    5.9       Datenschutz .................................................................................................................. 50
    5.10      Umgang mit Kritik von Seiten der Eltern / Beschwerdemanagement ............................. 50

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6     Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................... 51
    6.1      Veröffentlichung der Konzeption .................................................................................... 51
    6.2      Transparenz des pädagogischen Alltags ....................................................................... 51
    6.3      Internet/ Presse ............................................................................................................. 51
    6.4      Veranstaltungen ............................................................................................................ 51
    6.5      Kooperation und Vernetzung ......................................................................................... 52
    6.6      Umgang mit Fotografien der Kinder ............................................................................... 54
    6.7      Regelungen für Besuchskinder...................................................................................... 55

7     Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ..................................... 56
    7.1      Kommunikation und Reflexion der pädagogischen Arbeit im Team ............................... 56
    7.2      Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung ................................................................... 56
    7.3      Befragung der Eltern und Mitarbeiter ............................................................................. 56
    7.4      Überprüfung und jährliche Fortschreibung der Konzeption ............................................ 56
    7.5      Fortbildung, Supervision ................................................................................................ 57
    7.6      Mitarbeitergespräche ..................................................................................................... 57
    7.7      Umgang mit Kritik von Außenstehenden ....................................................................... 57
    7.8      Vertretungspool ............................................................................................................. 58

8     Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII ................................................................................... 59
    8.1      Umgang mit konkreter Gefährdung des Kindeswohls .................................................... 59
    8.2      Umgang mit erhöhtem Entwicklungsrisiko ..................................................................... 59
    8.3      Umgang mit Suchtgefährdung ....................................................................................... 59

Schlusswort ............................................................................................................................... 60

Impressum ................................................................................................................................. 61

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Vorwort
Die Johanniter sind Teil der evangelischen Christenheit. Unsere Wurzeln reichen über 900 Jahren
zurück. Wir stehen unter Zeichen des achtspitzigen Kreuzes, das an die acht Seligpreisungen aus
der Bergpredigt Jesu erinnert.

Motivation unserer Arbeit ist das Vertrauen zu Gott und Liebe zum Nächsten, gleich welche
Religion, Nationalität und Kultur.

Unsere Tradition des Helfens hält uns in Bewegung und beflügelt. Sie wird in allen Dimensionen
unseres Handels lebendig und spürbar.

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1 Leitbild der Johanniter Kindertageseinrichtungen
Christliche Werte leben

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch, dem wir mit Respekt begegnen.

Wertschätzung, Vertrauen und Verbindlichkeit sind für uns Ausdruck unserer christlichen
Grundhaltung. Hilfsbereitschaft, Toleranz, fairer Umgang und Konfliktfähigkeit tragen zu einem
konstruktiven Miteinander bei. Wir nehmen Kinder als einzigartige Persönlichkeiten an, die ihre
individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einbringen.

Wir verpflichten uns dem besonderen Schutz der uns anvertrauten Kinder.

Gemeinsam mit den Kindern suchen wir nach Antworten und Lösungen auf ihre Sinnfragen. Wir
bieten Kindern eine Orientierungshilfe, indem wir christliche Werte leben und verschiedene
religiöse Feste feiern. Dabei beziehen wir ihre unterschiedlichen religiösen Erfahrungen mit ein.

Freude am Lernen

Bildung ist mehr als Wissen, denn im Mittelpunkt der kindlichen Entwicklung stehen Neugier,
kreativer Umgang mit Herausforderungen, Freude am Lernen und Kontakt mit der Umwelt. Kinder
lernen nicht nur mit dem Kopf, sondern auch durch Bewegung, mit Gefühlen und Fantasie – sie
lernen mit allen Sinnen. Dafür schaffen wir Geborgenheit und Sicherheit durch verlässliche und
beständige Bezugspersonen und bieten immer neue Anregungen und Herausforderungen. Als
Akteure ihrer eigenen Bildung haben Mädchen und Jungen so die gleiche Chance zu lernen. Sie
sind Forscher und Erfinderinnen, Entdeckerinnen und Künstler und erschließen sich spielend ihre
Welt.

Große Vielfalt

In unserer Einrichtung treffen sich viele verschiedene Menschen mit großen und kleinen
Wünschen, Anforderungen und Bedürfnissen.

Kinder

… erleben eine ganzheitliche Pädagogik, die stark macht, durch entwicklungsgerechte
Bildungsangebote, Bewegungsspielräume, spielerische Sprachentwicklung und vielfältige Werk-
und Gestaltungsmöglichkeiten.

Sie lernen die eigene und andere Kulturen kennen und erwerben unterschiedliche Kompetenzen.

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Eltern

… finden in uns kompetente Erziehungspartner und erleben eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Dies stellen wir sicher durch aufmerksames und freundliches Fachpersonal, das
den Eltern unterstützend und beratend zur Seite steht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

… schätzen unsere umfassende Personal-und Teamentwicklung. Wir bieten ihnen fachlichen
Austausch, Fachberatung, Fort-und Weiterbildung. Unser Qualitätsmanagement schafft hierfür ein
gut strukturiertes Arbeitsfeld.

Wir orientieren uns an diesem Leitbild und setzen uns für die Rechte der Kinder ein. Wir vertreten
eine zeitgemäße Pädagogik, die die Lebensbedingungen der Kinder berücksichtigt und fördern
Kooperation und Vernetzung.

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2 Profil der Einrichtung
    Wir werden den Kindern in unsere pädagogische Arbeit die Natur mit allen Sinnen nahe
    bringen. „ Natur auf der Spur “ wird das Profil unserer Kinderkrippe sein.

    Ein wichtiges Element zur Umsetzung unserer Ziele im ökologisch – erlebnispädagogischen
    Ansatz ist der Naturtag oder-Wochen. Diese Tage sind immer kleine Entdeckungsreisen, an
    denen es viel zu erleben gibt. Sie ermöglichen den Kindern intensive Naturerlebnisse. Bieten
    sehr viel Raum für Bewegungs- und Entdeckungsfreude und tragen wesentlich zur
    Stabilisierung der Gesundheit bei.

    Das unmittelbare Erleben der Natur wird als grundlegende Voraussetzung für die Bereitschaft
    zu umweltgerechten Verhalten. Denn nur wer als Kind gelernt hat, die Natur zu lieben, wird
    Sie als Erwachsener achten und schützen. Und des soll das Profil unseres Lebens sein.

                                           Unsere Ziele
    An den Naturtagen wollen wir den Kindern die Natur mit allen Sinnen nahe bringen. Die
    Kinder sollen frei ihren Bewegungsdrang ausleben können und kreativ, ohne vorgefertigtes
    Spielzeug spielen. An diesem Tag wollen wir besonders den erlebnispädagogischen und
    ökologischen Ansatz fördern.

                               Wie läuft ein Naturtag ab?
    Bereits um 9.00 Uhr verlassen wir die Kinderkrippe mit den Kindern. Wir wandern dann mit
    den Kindern zu einem vorher überlegten Platz in der Natur. Dort verbringen wir dann den
    gesamten Vormittag; wir entdecken und erleben die Natur. Kurz vor 11.00 Uhr machen wir
    uns dann wieder auf den Rückweg zur Kinderkrippe.

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                               Auf was sollte man unbedingt achten?!
    Die Kinder benötigen vor allem praktische und dem Wetter entsprechende Kleidung. Denn es
    macht keinen Spaß, bei Regen zu wandern und dann nach 5 Minuten nass zu sein. Der
    zweite wichtige Punkt ist ein Sonnenschutz.

                          Pädagogische Vorüberlegungen
    Wenn man mit Kindern in die Natur geht, bringt man dem einzelnen Kind und der Gruppe
    großes Vertrauen entgegen. Deshalb ist es wichtig, dass man die Situation, in der sich die
    Gruppe befindet, genau kennt und richtig einschätzt. Außerdem sollten die Kinder bereits in
    der Kinderkrippe auf das Erleben in der Natur vorbereitet werden. Dass kann zum Beispiel
    heißen, man führt ein Gespräch über die Gefahren in der Natur.

    Naturtage sind immer eine besondere Herausforderung für das pädagogische Personal, da
    an diesen immer eine Balance zwischen Aufsichtspflicht und dem Entdeckungsdrang der
    Kinder gefunden werden muss.

                                     Spaß- und Lernfaktor
    Beachtet man die oben erwähnten Punkte, gehört ein Naturtag immer zu den
    „Sahnestückchen“ in der pädagogischen Arbeit - sowohl für die Kinder, als auch für das
    pädagogische Personal. Mitten in der Natur, an der frischen Luft, stärken die Kinder ihre
    Abwehrkräfte und lernen mit allen Sinnen. Und das allerwichtigste, die Kinder haben jede
    Menge Spaß und Freude an den Naturtagen.

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3 Organisatorische Konzeption
3.1     Anschrift der Einrichtung

Johanniter Kinderkrippe am Wenzberg

Wenzberg 7
82057 Icking

Tel.08178/9098300
Fax.08178/9098301

3.2     Träger der Einrichtung

Die Kinderkrippe liegt in der Trägerschaft des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Oberbayern
Regionalgeschäftsstelle Puchheim
Dornierstr.2
82178 Puchheim
Tel.: 089/890145-0
Fax: 089/890145-29

3.3     Auszug aus der Satzung:

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) ist ein Ordenswerk der Balley Brandenburg des Ritterlichen
Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (allgemein Johanniterorden genannt) und als
gemeinnütziger Verein anerkannt. Die JUH betrachtet sich als Teil der evangelischen Christenheit
und gestaltet die Verbindungen zu den Kirchen auf allen Ebenen so eng wie möglich. Die JUH ist
Hilfsorganisation und Verband der freien Wohlfahrtspflege. Sie ist dem Diakonischen Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland als Fachverband unmittelbar angeschlossen. Die JUH ist
eine freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des Art. 26 des 1.Genfer Abkommens vom 12.08.1949.

Aufgabe der JUH ist der Dienst am Nächsten. Dazu gehören insbesondere Betätigung sowie Aus-
und Fortbildung in folgenden Bereichen:

       Erste Hilfe und Sanitätsdienst
       Rettungsdienst und Krankentransport sowie Unfallfolgedienst
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       Hausnotruf
       Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst
       Bevölkerungsschutz und Notfallvorsorge
       Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern
       Betreuung, Pflege und Beförderung von Alten, Kranken, Behinderten und sonstigen
        Pflegebedürftigen
       Hospizarbeit
       Sonstige soziale Dienste wie Mahlzeitendienste usw.
       Betrieb von Sozialstationen
       Rechtliche Betreuung sowie Gewinnung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen
        Betreuern
       Andere Hilfs- und Betreuungsleistungen im karitativen Bereich.
       Humanitäre Hilfe im Ausland

Gegründet wurde die JUH im Jahre 1952. Mit Regional-, Kreis- und Ortsverbänden ist sie im
gesamten Bundesgebiet vertreten.

Strukturen im Regionalverband der Johanniter

Die Johanniter haben im Regionalverband Oberbayern insgesamt 15 Kindertagesstätten in
Trägerschaft übernommen. Die Einrichtungen arbeiten untereinander stark vernetzt. Die
Koordination wird von der Sachgebietsleitung des Fachbereiches Kindertagesstätten, Herr
Matthias Zöllner, übernommen. Er ist auch der Ansprechpartner für Eltern in fachlichen oder
rechtlichen Fragen. Die Einbindung des Kindertagesstättenbereichs und alle finanziellen
Angelegenheiten liegen in den Händen des hauptamtlichen Mitglieds des Regionalvorstands,
Frau Margit März.

Zusammenarbeit mit anderen Sachgebieten der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Die Aufgaben und Leistungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. sind in verschiedenen
Sachgebieten angesiedelt. So haben wir im Regionalverband Oberbayern beispielsweise folgende
Sachgebiete: Ausbildung/Jugend, Einsatzdienste (Rettungsdienst, Auslandsrückholdienst,
Katastrophenschutz, MTM, etc.), Hausnotruf und Menüservice, zwei Sozialstationen, ein
Sachgebiet für Kommunikation, Vertrieb, Marketing, Fundraising und natürlich ein Sachgebiet
Kindereinrichtungen. Die Sachgebiete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Regionalverband
Oberbayern sind weit möglichst vernetzt. Wir im Kindergarten profitieren vor allem vom
Sachgebiet Menüdienst (Mittagsspeisung), der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Ausbildung
(Ersthelfer von Morgen) und dem Rettungsdienst (Krankenwagenbesichtigung). Natürlich sind wir
auch froh, einen EDV-Ansprechpartner vor Ort zu haben, der uns bei kleineren und größeren PC-
Problemen unterstützt.

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3.4   Zielgruppe der Einrichtung

In unserer Einrichtung werden Kinder im Alter von 9 Monaten bis 3 Jahre betreut.
Kinder die während des laufenden Krippenjahres drei Jahre alt werden, dürfen selbstverständlich
bis zum Ende des Krippenjahres in der Einrichtung bleiben.
Die Johanniter-Einrichtung in Icking ist eine zweigruppige Einrichtung. In jeder Gruppe können
maximal 12 Kinder betreut werden.

3.5   Bedarfssituation im Einzugsgebiet

Das Einzugsgebiet der Johanniter Kinderkrippe umfasst die Stadt Icking sowie die angrenzende
Gemeinden und Ortschaften. Ein Großteil der Kinder kommt aus Icking.

3.6   Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen unserer täglichen Arbeit in der Kindertagesstätte sind im
Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), dem SGB VIII, SGB XII, dem
Infektionsschutzgesetz (lfSG), dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
und natürlich dem Datenschutzgesetz verankert.

3.6.1 Datenschutz

Das Datenschutzgesetz gilt für alle Mitarbeiter der Kindertagesstätte. Die Angestellten verpflichten
sich mit ihrer Unterschrift die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Es ist den
Mitarbeiten untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur
jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht
auch nach Beendigung der Tätigkeit bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) fort.

3.6.2 Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (Auszug aus dem Gesetzestext):

Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes
oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder
den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach
fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind
und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den
Erziehungsberechtigten anzubieten.

Zu den Einrichtungen, die Leistungen nach SGB VIII erbringen, gehören auch Kindertagesstätten,
d. h. auch diese sind beauftragt, den Schutzauftrag wahrzunehmen. Dieser ist im Punkt Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. näher beschrieben.
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3.6.3 Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit

Unser Personal hält sich an den Rahmen - Hygieneplan der Einrichtung, der alle
Hygieneanforderungen für Kindertagesstätten beinhaltet. In jeder Johanniter Kindertagesstätte
wurde eine Sicherheitsbeauftragte benannt, die durch regelmäßige Schulungen den Überblick für
die Sicherheit in unserer Einrichtung behält. In unserer Einrichtung hat Frau Silvia Reindl diese
Aufgabe übernommen.

3.6.4 BayKiBiG

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht wird nicht erst mit Schuleintritt wirksam,
sondern bereits mit Geburt, denn Kinder lernen von Geburt an. Das Bayerische Kinderbildungs-
und –betreuungsgesetz des Freistaats Bayern ist ein Landesgesetz, das 2005 vom Bayerischen
Landtag erlassen wurde. Wesentliche Ziele sind der bedarfsgerechte Ausbau der
Kinderbetreuung und die Qualitätsentwicklung und –sicherung im Bereich der Betreuung.

3.6.5 Mitteilungspflicht der Eltern

Lt. BayKiBiG sind die Eltern verpflichtet, dem Träger / der Einrichtung folgende Daten mitzuteilen

          Name und Vorname des Kindes
          Geburtsdatum des Kindes
          Geschlecht des Kindes
          Staatsangehörigkeit des Kindes und der Eltern
          Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern
          Anspruch des Kindes auf Eingliederungshilfe

Evtl. Änderungen sind dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Der Träger hat die Eltern auf diese
Pflichten und die Folgen eines Verstoßes (Art. 26b – Ordnungswidrigkeit, Bußgeld) hinzuweisen.

(Art. 26b Bußgeldvorschriften: Mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro kann belegt werden,
wer entgegen Art. 26a Abs. 1 vorsätzlich oder fahrlässig eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.)“

Demzufolge bitten wir Sie, uns unbedingt jegliche Änderungen die Anschrift, Wohnort, etc.
betreffen umgehend mitzuteilen.

3.7       Rechtsträger

Träger der Einrichtung ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Oberbayern

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3.8       Personal in der Einrichtung

       Frau Ottmann, Barbara
        Pädagogische Fachkraft
        Leitung der Einrichtung
        Bienengruppe
       Frau Müller, Petra
        Pädagogische Fachkraft
        Bienengruppe
       Frau Reindl, Silvia
        Pädagogische Ergänzungskraft
        Bienengruppe
       Frau Manetinsky, Anita
        Pädagogische Fachkraft
        Bärengruppe
       Frau Neumann, Regina
        Pädagogische Ergänzungskraft
        Bärengruppe
       Frau Ludwig, Annalena
        Praktikantin

3.9       Vernetzung innerhalb der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. des Regionalverbands

3.10 Gebäude und Außenflächen

Jeder Gruppenraum ist kindgerecht und individuell eingerichtet und in verschiedene Ecken
unterteilt. Somit bietet der Raum Möglichkeiten für selbstbildende Gruppen im Freispiel und eine
Atmosphäre der Geborgenheit durch Rückzugsmöglichkeiten

Räumlichkeiten

Die Räume sind aufgrund der zahlreichen Oberlichter sehr hell. Alle Grupperaume sind groß und
mit bodentiefen Fenstre versehen. Eine Schallschutzdecke, die in allen Gruppenräumen
verwendet wurde, sorgt für einen angenehmen Raumklang.

Die Kinderkrippe beinhaltet:

          2 Schlafräume
          2 Gruppenräume
          2 Wickelräume
          1 Personal/ Behindertentoilette
          1 Küche
          Vorratsraum
          Waschraum für die Kinder
          1 Personalraum

Das Untergeschoss beinhaltet:
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         1 Technikraum
         1 großer Lagerraum
         1 kleiner Lagerraum
         1 Personalraum
Außenanlage

Der Garten bietet folgende Spielgeräte:

         1 Vogelnestschaukel
         1 Rutsche
         1 Sandkasten
         große grünen Flächen
         Stein Kreis

3.11 Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Einrichtung aktuell:

Montag bis Donnerstag 7:00 -17:00 Uhr

Freitag                        7:00 -16:00 Uhr

3.12 Buchungszeiten und Kernzeitregelung

Während der Kernzeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sollen alle Kinder anwesend sein, damit wir mit
den Kindern intensiv arbeiten können. In dieser Zeit ist das Bringen und Abholen der Kinder nur
nach Absprache möglich.

3.13 Bring- und Abholzeiten

Ein geregelter Tagesablauf gibt dem Kind Halt und Sicherheit und schafft somit eine
vertrauensvolle Umgebung. Wir bitten deshalb die Eltern aus Rücksicht ihrem Kind gegenüber
und der Gruppe sich an die Bring und Abholzeiten zu halten. Im Interesse Ihres Kindes muss die
Übergabe persönlich stattfinden, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und die
Fürsorgepflicht an das Personal zu übertragen.

3.14 Schließtageregelung

Im Interesse aller berufstätigen Erziehungsberechtigten bemühen wir uns, die tatsächlichen
Schließungszeiten (Ferien) möglichst gering zu halten. Die Anzahl der Schließtage beträgt pro
Kalenderjahr nicht mehr als 30 Tage + 5 Schließtage für Fortbildung.

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In sogenannten „belegarmen Zeiten“ werden Bedarfsgruppen eingerichtet. Bedarfsgruppe
bedeutet, dass nur ein Teil des Personals anwesend ist, jedoch alle Kinder, deren Eltern keine
Möglichkeit haben, ihre Kinder anderweitig unterzubringen, den Kindergarten besuchen können.
Ein Nachweis über die Notwendigkeit zur Betreuung in der Bedarfsgruppe muss nicht erbracht
werden.

Jede pädagogische Mitarbeiterin ist berechtigt, ca. 5 Fortbildungstage pro Jahr in Anspruch zu
nehmen. Fortbildungen für pädagogische Mitarbeiter dienen in erster Linie dazu, die
breitgefächerte Palette der erzieherischen Arbeit zu erweitern und auszubauen. Fortbildungen
bieten die Chance, verschiedene Aspekte der erzieherischen Arbeit genauer zu betrachten und
neue Ideen in den Kindergartenalltag einzubringen.

Normalerweise nehmen die pädagogischen Mitarbeiter die Fortbildungsangebote getrennt wahr.
Bei Besprechungen werden die Inhalte der Veranstaltungen den Kolleginnen weitergegeben, so
dass das gesamte Team davon profitiert.

3.15 Essens- und Getränkeangebote

    Wasser und Tee
    Brotzeit wird selbst mit gebracht
    Mittagessen kann wöchentlich gebucht werden

3.16 Elternbeiträge (Essens-, Spiel- und Teegeld)

Die Elternbeiträge richten sich nach der Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung und sind 12 x
jährlich zu entrichten.

Anwesenheitszeit                     Beitrag                       Spielgeld/ Getränke

       3- 4 Std.          =         210 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       4- 5 Std.          =         263 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       5- 6 Std.          =         331 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       6- 7 Std           =.        362 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       7- 8 Std.          =         394 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       8- 9 Std.          =         425 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.
       9- 10 Std.         =         457 €/mtl.             +            7,50 €/mtl.

Mittagessen 64 € mtl.

Die Einrichtung dieser Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren.

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3.17 Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Die Eltern können ihre Kinder jederzeit anmelden. Die Eltern stellen sich mit ihrem Kind in unserer
Kita vor und melden sich schriftlich an. Telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Anmeldungen
während des laufenden Bildungsjahres sind natürlich möglich (Wohnungswechsel, familiäre
Krisensituation, etc.). Kinder, die aufgrund mangelnder Plätze nicht aufgenommen werden
können, werden, sofern die Eltern dies wünschen, auf eine Warteliste gesetzt. Sollte während des
laufenden Bildungsjahres ein Platz frei werden, so besteht dann die Möglichkeit des Nachrückens.
Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht
genügend freie Plätze verfügbar, wird die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen, wobei
die Reihenfolge der Auflistung keine Aussage über die Dringlichkeit macht.

       Geschwisterkinder
       Alter des Kindes
       Alleinerziehende
       soziale Notlage
       Berufstätigkeit der Eltern

3.18 Infektionsschutz, Meldepflichtige Krankheiten

Die Kindertagesstätte, sowie die Eltern sind verpflichtet nach §34 IfSG beim Auftreten
übertragbarer Infektionen alle Vorkehrungen zu treffen, die den Schutz der gesunden Kinder und
Fachkräfte sicherstellt.

Mit dem Bildungs- und Betreuungsvertrag erhalten alle Erziehungsberechtigten ein Merkblatt zum
Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht                    in   die   Kindertagesstätte   oder   andere
Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn

   es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht
    wird. Dies sind nach Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall
    durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur in
    Einzelfällen vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber,
    Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese
    Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden)
   eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann,
    dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung
    durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte,
    Hepatitis A und E und bakterielle Ruhr
   ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist
   es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder
    ein entsprechender Verdacht besteht.
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3.19 Medikamentengabe in der Einrichtung

In unseren Einrichtungen dürfen generell keine Medikamente von Seiten des Personals ver-
abreicht werden, da unser pädagogisches Personal über keine medizinische Ausbildung verfügt.
Weder Notfall- noch andere Medikamente. Sollte die Medikamentengabe (nur in begründeten
Ausnahmefällen) erforderlich sein, müssen andere Wege (Eltern kommen in die Kita, Pflegedienst
kommt, etc.) gefunden werden. Ebenfalls nur in Ausnahmefällen kann bei chronischen
Erkrankungen Medikamente gegeben werden, wenn dies ärztlich Verordnet ist, die Mitarbeiter
sich dies zutrauen und geschult sind, sowie die Lagerung des Medikamentes sicher gestellt
werden kann.

3.20 Kindergartenaufsicht

Aufsichtsbehörde der Landkreiskindergärten ist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

In regelmäßigen Abständen finden kommunale Kindergartenleitungstagungen des Landkreises
Bad Tölz-Wolfratshausen statt. Die Fachaufsicht, z. Zt. Frau Petra Deger, informiert uns per E-
Mail über Änderungen im Kindergartenbereich von Seiten des Ministeriums, z. B. bayerischer
Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), Kindergartenfinanzierung, Bayerisches Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzt (BayKiBiG) usw. Dazu werden auch Fortbildungen angeboten.

3.21 Besprechungsstrukturen

Die Johanniter haben ein strukturiertes Besprechungssystem. Mindestens zweimal im Jahr findet
eine Vorstandstagung statt, an der sich alle Vorstände der einzelnen Verbände treffen, um
verschiedene Themen zu besprechen. Relevante Themen werden dann von dem jeweiligen
Vorstand in den Sachgebietsleiterbesprechungen in den einzelnen Verbänden weitergegeben. Im
Bereich der Kindertagesstätten finden alle vier Wochen Leitungstreffen statt, an denen sich die
einzelnen Einrichtungsleitungen mit der Sachgebietsleitungen treffen, um Neuerungen oder
bestimmte Themen zu besprechen. In den Teams der einzelnen Kindertagesstätten berichten
dann die Leitungen vom Besprochenen. Alle Besprechungen werden protokolliert, so können
Mitarbeiter, die an den Teamsitzungen nicht teilnehmen konnten die Inhalte nachlesen.

3.22 Versicherungsschutz

Kinder, die den Kindergarten noch nicht, oder nicht mehr in einem bestehenden
Vertragsverhältnis besuchen (stundenweise), also Schnupper- oder Besuchskinder sind dann
gesetzlich unfallversichert, wenn dies vorher mit dem Personal vereinbart wurde. Ein gesetzlicher
Versicherungsschutz gilt ebenso für Eltern, die im Auftrag der Kindergartenleitung für den
Kindergarten tätig werden (z. B. im Rahmen eines Projektes) oder bei Festen und Feiern
mithelfen.

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4 Pädagogische Konzeption
4.1   Pädagogische Grundhaltungen – „unser Bild vom Kind“

Der Mensch ist auf Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit ausgelegt. Ein Kind kommt bereits als
„kompetenter Säugling“ auf die Welt und ist von Beginn an mit Kompetenzen ausgestatten, die ihn
dazu befähigen seine Umwelt zu erkunden und mit ihr in Austausch zu treten. Kinder gestalten
von Geburt an ihre Bildung und Entwicklung aktiv mit. Bereits sehr kleine Kinder sind eher aktive
Mitgestalter ihres Verstehens als passive Teilhaber an Umweltereignissen und können ihre
Bedürfnisse äußern. Wir nehmen die Kinder dabei als einzigartige Persönlichkeiten an, die ihre
individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einbringen. Kinder lernen nicht nur
mit dem Kopf, sondern auch durch Bewegung, mit Gefühlen und Fantasie – sie lernen mit allen
Sinnen. Sie haben viele intelligente Fragen und sind reich an Ideen und Einfällen. Im Dialog mit
anderen wollen sie ihr Weltverständnis kontinuierlich erweitern. Wir bieten Kindern dabei eine
Orientierungshilfe und suchen mit ihnen gemeinsam nach Antworten und Lösungen auf ihre
Sinnfragen. Kinder haben das Recht auf die bestmögliche Bildung von Anfang an, um ihre geistig-
körperlichen Fähigkeiten voll zu entfalten. Dafür schaffen wir Geborgenheit und Sicherheit durch
verlässliche und beständige Bezugspersonen und bieten immer neue Anregungen und
Herausforderungen. Als Akteure ihrer eigenen Bildung haben Kinder ein Recht auf umfassende
Mitsprache und Mitgestaltung.

Aufgabe der Erwachsenen ist es, die Signale des Kindes wahrzunehmen und verstehen zu
lernen. Der Erwachsene ist nicht allwissend und allmächtig gegenüber dem Kind. Er bringt dem
Kind nicht nur bei, was richtig ist, sondern hilft ihm, es selbst herauszufinden. Die Erwachsenen-
Kind-Beziehung wird durch partnerschaftliche Interaktion geprägt. In unserer Arbeit versuchen wir,
die Individualität wahrzunehmen und an den Stärken der kindlichen Persönlichkeit anzusetzen.

Durch das Schaffen einer angenehmen, familienähnlichen Atmosphäre bilden wir die Basis, damit
sich das einzelne Kind frei entfalten kann und sich wohl fühlt. Jedes Kind wird bei uns,
unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Glauben und Entwicklungsstand angenommen,
akzeptiert und gefördert. Durch einen geregelten Tagesablauf findet das Kind die notwendige
Orientierung im Zusammenleben mit anderen Kindern und Erwachsenen. Dies fordert auch
gegenseitige Rücksichtnahme und das Akzeptieren von Regeln und Grenzen.

4.2   Pädagogischer Ansatz oder pädagogische Orientierung

Als Basiskompetenzen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Haltungen und
Persönlichkeitscharakteristika bezeichnet. Sie sind Vorbedingungen für den Erfolg und die
Zufriedenheit in Schule, Beruf, Familie und Gesellschaft. Deshalb werden sie als
frühpädagogische Ziele formuliert. Wir wollen die Kinder kompetent machen für eine sich rasch
wandelnde, von kultureller Vielfalt geprägte und auf Wissen basierende Lebens- und Arbeitswelt.
Wir wollen die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
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Persönlichkeiten unterstützen mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern, den Kindern die hierzu
notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen beispielsweise positives
Selbstwertgefühl und Problemlösefähigkeit. Ziel ist es, die Kinder zu selbständigen und
eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen. Ebenso soll das Selbstvertrauen und die
Selbstsicherheit gefördert werden.

Jedes Kind soll in der Kinderkrippe in seiner persönlichen Entfaltung unterstützt werden. Deshalb
wollen wir die Kinder als einzigartige Individuen akzeptieren und in einem Klima der Toleranz zu
ihrer Entfaltung beitragen. Die Schwächen und Stärken der Kinder versuchen wir zu entdecken
und ihnen entsprechend zu begegnen: durch Hilfe, Ermunterung, Begleitung und Förderung.

4.3   Rolle und Selbstverständnis der Pädagogen/innen

Der erste Schritt in eine erfolgreiche und zielorientierte Erziehungsarbeit mit dem Kind ist der
Aufbau einer tragfähigen und vertrauensvollen Beziehung zu jedem einzelnen Kind. Aus diesem
Grund kommt dem Beziehungsaufbau und Beziehungsgestaltung im täglichen Kontakt mit den
Kindern ein hoher Stellenwert zu. Im Folgenden werden Grundeinstellungen aufgeführt, welche
die Art und Weise unserer Beziehungsgestaltung beeinflussen. Aufgabe der Erwachsenen ist es,
die Signale des Kindes wahrzunehmen, verstehen zu lernen und entsprechend darauf zu
reagieren. Der Erwachsene ist nicht allwissend und allmächtig gegenüber dem Kind. Er bringt
dem Kind nicht nur bei, was richtig ist, sondern hilft ihm, es selbst herauszufinden. Die
Erwachsenen-Kind-Beziehung wird durch partnerschaftliche Interaktion geprägt.

Der Erwachsene tritt dem Kind mit Akzeptanz und Toleranz entgegen. Gegenseitige
Rücksichtnahme und das Akzeptieren von Regeln und Grenzen ist uns im Kontakt miteinander
sehr wichtig. Hierunter verstehen wir auch ein klares, absehbares und konsequentes Auftreten
gegenüber dem Kind.

Großen Wert legen wir auf ein Miteinander. Eine konstruktive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit Sachgebietsleitung Herr Matthias Zöllner, allen Mitarbeiterinnen, Familien
und unserem Träger ist uns ein großes Anliegen.

4.4   Bedeutung von Spielen und Lernen

Das Spiel ist die wichtigste Tätigkeitsform von Kindern. In ausgeprägter Weise ist es ein
selbstbestimmtes Lernen mit allen Sinnen, starker emotionaler Beteiligung und mit geistigem und
körperlichem Krafteinsatz. Es ist ein ganzheitliches Lernen, weil es die ganze Persönlichkeit
fordert und fördert. Tag für Tag erweitern die Kinder ihr Bild von sich selbst und ihr Weltbild. Das
Spiel ist die Möglichkeit für Kinder, sich mit anderen Personen auseinander zu setzen, zu
beobachten, nachzuahmen, auszuprobieren und ihre Eigenheiten, Stärken und Schwächen zu
entdecken und zu respektieren. Sie werden sich selbst sicherer und gewinnen Selbstvertrauen.

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Das Spielen und somit Lernen hat in jeder Altersgruppe verschiedene Merkmale. Diese werden
von päd. Personal erkannt und gefördert. Wir schaffen für die Kinder:

       Eine anregende Umgebung mit Anreizen und Freiräumen
       Freizugängliche Materialien (Spielzeug, Medien, Naturmaterial und Gegenstände des
        täglichen Lebens) zum Forschen und Experimentieren
       Rückzugsmöglichkeiten, um somit die Kinder im Entscheidungsprozess zu unterstützen
        mit was, wem, wann und wie lange sie spielen möchten.
       Regeln und Grenzen um zu unterstützen, jedoch nicht einzuschränken.

Im Spiel erfahren Kinder einerseits den notwendigen Ausgleich und die Sicherheit, um dem
enormen Entwicklungsdruck standhalten zu können. Andererseits suchen Kinder im Spiel gerade
neue Entwicklungsanreize.

Es werden verschiedene Spielformen bei den Kindern unterschieden wie z.B. Symbol- und
Rollenspiele, Konstruktionsspiele und Bewegungsspiele. Symbol- und Rollenspiele werden von
Erwachsenen oder älteren Spielpartnern eingeführt. Mit dieser Spielform werden Kinder an
wichtige Kulturtechniken ihrer bestimmten menschlichen Gemeinschaft herangeführt, wie z.B. die
Sprache, die Essgewohnheiten, bestimmtes männliches und weibliches Rollenverhalten.

Während in den ersten Rollenspielen Erwachsene sehr gerne als Spielpartner akzeptiert werden,
wollen Kinder später bei Rollenspielen gerne unter sich bleiben. In der Kinderkrippe erhalten
Kinder beide Möglichkeiten. Sie erleben die Erwachsenen als Spielpartner und finden
Rückzugsmöglichkeiten, wenn sie ungestört und unbeobachtet von Erwachsenen spielen wollen.

In der Kinderkrippe stehen den Kindern Spielmaterialien zur Verfügung, die
Aufforderungscharakter     haben   und    zu    unterschiedlichen    Rollen-,   Symbol-    und
Konstruktionsspielen anregen. Dieses Spielmaterial steht den Kindern so zur Verfügung, dass sie
ohne Hilfe von Erwachsenen auf das Spielmaterial zugreifen können. Die Spielmaterialien, die
Hilfe und Aufsicht von Erwachsenen benötigen, werden auf Wunsch der Kinder ausgegeben z.B.
Puzzle, Steck- und Brettspiele.

4.5     Beteiligung von Kindern und Eltern

Auszug aus dem BEP1 (S. 123):

„Beteiligung ist von klein auf möglich. Das heißt bei Kindern jeden Alters und bei allen sie
betreffenden Themen. Alter und Entwicklungsstand spielen für die Beteiligungsform eine Rolle,
nicht hingegen für die Beteiligung als solche.“ Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger sind
dabei die ausgesendeten Signale und die Körpersprache sowie der Versuch, diese zu verstehen.

1
    Bildung, Erziehung und Bereuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren (2010)

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Bei angemessener Unterstützung sind auch Kleinkinder fähig, ihren Lebensalltag bewusst und
gezielt mitzugestalten. Sie können artikulieren was sie brauchen und was sie beschäftigt.“

Beteiligung der Kinder individuell in der Einrichtung – Um Kindern eine altersgemäße Entwicklung
bieten zu könne, muss uns klar sein, dass Kinder rechte haben, wie jeder Erwachsene auch“

Wie z.B.:
        Kinder haben das Recht, Fragen zu stellen und drauf sinnvolle Antworten zu bekommen
        …………..

Die Zusammenarbeit mit Eltern und/oder Erziehungsberechtigten ist für eine erfolgreiche
Erziehungs- und Bildungsarbeit in unserer Einrichtung sehr wichtig. Sie ist die Grundlage für eine
konstruktive und partnerschaftliche Erziehung des Kindes. Gemeinsame Aktionen mit den Eltern
stärken das Gemeinschaftsgefühl und geben der gemeinsamen Erziehungsverantwortung
Ausdruck. Die Eltern nehmen auf freiwilliger Grundlage aktiv am Geschehen in der Einrichtung
teil.

4.6   Interkulturelle Erziehung

Interkulturelle Erziehung hat eine individuelle und eine gesellschaftliche Dimension. Sie ist eine
grundlegende Kompetenz für das konstruktive und friedliche Miteinander von Individuen, Gruppen
und Regionen mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Traditionen. Ein wesentlicher
Aspekt von interkultureller Kompetenz ist eine positive Einstellung zu Mehrsprachigkeit: Diese
wird in unserer Einrichtung als Bereicherung und Chance gesehen.

4.7   Geschlechtersensible Erziehung

Wir als Kindertagesstätte schaffen wichtige Erfahrungsfelder für Interaktionen in gleich- und
gemischtgeschlechtlichen Gruppen. Ziel ist es dabei, dass die Kinder das andere Geschlecht als
gleichwertig und gleichberechtigt anerkennen sowie Unterschiede zum anderen Geschlecht
wahrnehmen und wertschätzen. Kinder werden bei uns als Persönlichkeit mit individuellen
Stärken, Vorlieben und Interessen gesehen und nicht als Mitglied einer Geschlechtergruppe. Für
Mädchen und Jungen werden gleicher Zugang zu und gleiche Teilhabe an allen Lerninhalten und
Lernräumen sichergestellt.

Unser Handeln zielt darauf ab, die Kinder frühzeitig dafür zu sensibilisieren, mögliche
Einschränkungen der Handlungsfreiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten durch die Einteilung in
„weiblich“ bzw. „männlich“ zu erkennen und Geschlechterrollenstereotype zu überwinden. Wir
unterstützen alle Kinder darin, an typischen Jungen und Mädchenaktivitäten teilzunehmen, ohne
dafür Diskriminierung oder Ausgrenzung zu erfahren.

In unserer Einrichtung stehen geschlechterübergreifende sowie spezifische Spiel- und
Lernmaterialien zur Verfügung, welche je nach Vorlieben spontan ausgewählt werden können.
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Konzeption Kinderkrippe
Kinderkrippe am Wenzberg
Wenzberg 7, 82057 Icking

4.8       Wie werden Regeln mit den Kindern erarbeitet? Wie werden diese umgesetzt und
          reflektiert?

In jedem sozialen Miteinander können Konflikte entstehen. Diese zu lösen bedarf es Regeln. Die
Kinder werden in unseren Einrichtungen zur demokratischen Miteinander angeregt, dazu gehört
auch die Entwicklung von Regeln in der Gruppe.

Gegenseitige Rücksichtnahme und das Akzeptieren von Regeln und Grenzen sind uns im Kontakt
miteinander sehr wichtig. Hierunter verstehen wir auch ein klares, absehbares und konsequentes
Auftreten gegenüber dem Kind. Kinder müssen lernen, mit bestehenden Regeln umzugehen.
Genauso wichtig ist es jedoch, Einwände und Mitgestaltungsideen der Kinder wahrzunehmen und
sie in die Planung von Regeln miteinzubeziehen. Die Aufgabe des Erwachsenen ist es, Kinder
durch Regeln und Strukturen Grenzen vorzugeben, die den Kindern Orientierungshilfe und
Sicherheit bieten. So werden sie am Erwachsenen und an Regelvorgaben lernen welche
Methoden sinnvoll und welche uneffektiv oder unsozial und deshalb verboten sind.

4.9       Ziele bei der Weiterentwicklung der Basiskompetenzen von Kindern und ihre
          methodische Umsetzung

4.9.1 Personale Kompetenzen

          Selbstwahrnehmung
          Motivationale Kompetenz
          Kognitive Kompetenz
          Physische Kompetenz

4.9.2 Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext:

          Soziale Kompetenz
          Werte- und Orientierungskompetenz
          Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
          Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe

4.9.3 Lernmethodische Kompetenz

Lernen wie man lernt ist die Grundlage für einen bewussten Wissens- und Kompetenzerwerb und
der Grundstein für lebenslanges schulisches und selbstgesteuertes Lernen. Das Kind weiß, dass
es gelernt und wie es gelernt hat. Jeder soll sein eigenes Lernverhalten, d.h. welcher Lerntyp bin
ich, und sein eigenes Lerntempo finden. Somit können Wissen und Kompetenzen kontinuierlich
erweitert und aktualisiert werden. Dieses Wissen hilft Unwichtiges und Überflüssiges auszufiltern.

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Kinderkrippe am Wenzberg
Wenzberg 7, 82057 Icking

Die lernmethodische Kompetenz baut auf Kompetenzen, wie z.B. Denkfähigkeit, Gedächtnis,
Kreativität, Werthaltungen, moralische Urteilsbildung, Verantwortungsübernahme und
Kommunikationsfähigkeit auf und verknüpft diese Bereiche miteinander.

Unseren Kindern wird Zeit und Raum gegeben, dass sie Fähigkeiten entwickeln und
Möglichkeiten sehen Ihren Weg zum Lernen zu finden.

Um zu verstehen wie man lernen lernt, sollte das Kind:

    Bereit sein, von anderen zu lernen
    Geduld zum Wiederholen und Üben aufbringen
    Den eigenen Zeitbedarf einschätzen und einteilen lernen
    Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den Dingen erkennen
    Erkennen, dass es verschiedene Lösungswege gibt und die Grunderkenntnis, dass die
     eigene Ansicht nicht immer die richtige ist
    Kooperation und Arbeitsteilung (gemeinsame Projekte)

Zu den vorangegangen Punkten werden Strukturen und Regeln erarbeitet, die in der Schule
wiedererkannt und angewendet werden können. Das pädagogische Personal vermittelt zu den
vorangegangenen Punkten, Strukturen damit sie die Kinder erkennen und verinnerlichen. Diese
Strukturen sollen sie später in der Schule wiedererkennen und anwenden.

4.9.4 Kompetenter      Umgang         mit            Veränderungen      und      Belastungen:
      Widerstandsfähigkeit (Resilienz)

Resilienz bedeutet Widerstandsfähigkeit. Sie ist die Grundlage für eine positive Entwicklung des
Kindes, für Gesundheit, Wohlbefinden und hohe Lebensqualität, als auch der Grundstein für einen
gerechten Umgang mit individuellen, familiären, oder gesellschaftlichen Veränderungen.
Resiliente Kinder zeichnen sich durch sowohl soziale, als auch persönliche Ressourcen aus.

Besonders soziale Ressourcen tragen maßgeblich zum Gelingen einer resilienten
Persönlichkeitseinwicklung bei. Diese Ressourcen fördern und fordern wir im Kindergartenalltag.
Dazu gehören:

       sichere Bindungen und positive Beziehungen zu erwachsenen Bezugspersonen
       positive Rollenmodelle und Vorbilder
       ein demokratischer Umgangs- und Erziehungsstil
       positive Kontakte zu Gleichaltrigen und Freundschaften
       positive Lernerfahrungen im Kindergarten
       konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Kindergarten und Schule
       hohe Problemlösefähigkeit, Kreativität, Lernbegeisterung
       positive Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, hohes Selbstwertgefühl
       positives Denken und eine optimistische Lebenseinstellung

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