Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden der Zweigniederlassung Zürich
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Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden der Zweigniederlassung Zürich Gültig ab: 01.03.2022 Für den Einzug von Forderungen des Kunden als Zahlungsempfänger mittels Lastschrift gelten folgende Bedingungen: 1.5.2 Ansprüche bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften I. Allgemein Ausführung eines Lastschriftinkassoauftrags durch die Bank und bei verspätetem Eingang des Lastschriftbetrags 1.1 Begriffsbestimmung (1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Lastschriftinkassoauftrags durch die Bank kann der Kunde verlangen, dass die Bank diesen unverzüglich, Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ggf. erneut, an den Zahlungsdienstleister des Zahlers ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Kontos des Zah- übermittelt. lers bei dessen Zahlungsdienstleister, bei dem die Höhe des (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus jeweiligen Zahlungsbetrages vom Kunden angegeben wird. von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zin- sen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit 1.2 Einreichungsfristen der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Lastschriftinkassoauftrags in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der in Anlage A (3) Ist der Lastschriftbetrag lediglich verspätet bei der Bank geregelten Fristen bei der Bank einzureichen. WerdenLast- eingegangen, kann der Kunde von der Bank verlangen, schriften nach Ablauf der massgeblichen Einreichungsfrist dass sie die Gutschrift des Lastschriftbetrags auf dem eingereicht, darf die Bank die Ausführung ablehnen. Konto des Kunden so vornimmt, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäss ausgeführt worden. 1.3 Abzug von Entgelten von der 1.5.3 Schadensersatz bei Pflichtverletzung Lastschriftgutschrift Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Lastschriftinkassoauftrags hat der Kunde Schadenser- Die Bank darf die ihr zustehenden Entgelte von dem gutzu- satzansprüche nach Massgabe folgender Regelungen: schreibenden Lastschriftbetrag abziehen. • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde 1.4 Unterrichtung durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsät- zen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal mo- Kunde den Schaden zu tragen haben. natlich über die Ausführung oder Ablehnung von Lastschrift- • Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen, die die inkassoaufträgen und Lastschriftrückgaben auf dem für Bank in die Abwicklung des Lastschriftinkassoauftrags Kontoinformationen vereinbarten Weg. Bei Sammelgut- eingebunden hat, haftet die Bank nicht. In diesen Fällen schriften von Lastschrifteinzügen werden nicht die einzelnen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Zahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamt- Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalte- betrag. Andere Vereinbarungen sindmöglich. ten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). • Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Betrag von 1 Mio. Euro je Lastschriftinkasso- 1.5 Erstattungs- und Schadensersatz- auftrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltend- ansprüche des Kunden bei SEPA- machung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf Lastschriften höchstens 12.500 Euro je Lastschriftinkassoauftrag begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für 1.5.1 Unterrichtungspflicht des Kunden Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat. Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung feh- lerhaft ausgeführter Lastschrifteinzüge zu unterrichten.
Commerzbank AG | Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden März 2022 | Seite 2 März 2022 1.5.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss 2.2 Kundenkennungen Ansprüche des Kunden nach Nummer 1.5.2 und 1.5.3 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht Für das Verfahren hat der Kunde oder fehlerhaft ausgeführter Inkassoaufträge sind ausge- • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüber- schlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 schreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten ausserhalb Monate nach dem Tag der Buchung mit einem fehlerhaft des Europäischen Wirtschaftsraums2 (z. B. Schweiz) zu- ausgeführten Inkassovorgang hiervon unterrichtet hat. Der sätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über sowie den Vorgang entsprechend dem für Kontoinformationen ver- • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüber- einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der schreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten ausserhalb Buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. Schweiz) zu- der Tag der Unterrichtung massgeblich. sätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. 1.6 Zurverfügungstellung von Kopien der Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften Lastschriftmandate ausschliesslich auf Grundlage der ihr übermittelten Kunden- Kennungen durchzuführen. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sie- ben Geschäftstagen Kopien der Belastungsermächtigung, 2.3 Übermittlung von Lastschriftdaten des SEPA-Lastschriftmandats bzw. des SEPA- Firmenlastschrift- mandats und ggf. weitere Informationen zu den eingereich- ten Lastschriften zur Verfügung zu Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch stellen. Liegt ihm keine Kopie vor, hat er anderweitig über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for nachzuweisen, dass er die Last- schrift aufgrund einer Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) gültigen Einzugsermächtigung bzw. eines gültigen Mandats mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen eingereicht hat. Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden. 2.4 SEPA-Lastschriftmandat II. SEPA-Basisla stschrift 2.1 Wesentliche Merkmale des SEPA- 2.4.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Basislastschriftverfahrens Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften Das SEPA-Basislastschriftverfahren richtet sich nach dem vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen Payments Council. des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann ein Zahler vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift ein- über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfän- zuziehen ger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA- Area“, SEPA1) bewirken. Basislastschriften einzulösen Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislast- Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text schriften muss der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäss den Vorgaben des European Payments Council (siehe: Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zah- www.europeanpaymentscouncil.eu) verwenden. lungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungs- dienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger- einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank verge- seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die ben, siehe http://glaeubiger-id.bundesbank.de) Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages ohne Angabe • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen von Gründen verlangen. Dies führt zu einer oder eine einmalige Zahlung gegeben wird Rückgängigmachung der Gutschrift auf dem Konto des Kun- • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäss Anlage C den als Zahlungsempfänger. Nummer 2 • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler • Datum der Zeichnung durch den Zahler 1 Liste der derzeit zur SEPA gehörenden Staaten und Gebiete siehe Anlage D 2 Für die Mitgliedsstaaten siehe Anlage D.
Commerzbank AG | Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden März 2022 | Seite 3 Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz 2.4.4 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats durch • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifika- einen Zahler tionsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, Widerruft ein Zahler gegenüber dem Kunden ein SEPA-Last- • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und schriftmandat, darf der Kunde keine weiteren SEPA-Basis- • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem lastschriften mehr auf Grundlage dieses SEPA-Lastschrift- Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. mandats einziehen. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Last- Erhält der Kunde eine SEPA-Basislastschrift mit dem Rück- schriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. gabegrund „no valid mandate“ zurück, teilt der Zahlungs- dienstleister des Zahlers damit dem Kunden mit, dass der 2.4.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Zahler das dem Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat (1) Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte widerrufen hat. Der Kunde darf dann keine weiteren SEPA- Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nut- Basislastschriften mehr auf Grundlage dieses SEPA-Last- zen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vor- schriftmandats einziehen. liegen: • Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger 2.5 Ankündigung des SEPA- eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der Basislastschrifteinzugs er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. • Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben Der Kunde hat dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor vereinbart, dass der Fälligkeit der ersten SEPA-Basislastschriftzahlung den – der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich sei- SEPA-Basislastschrifteinzug anzukündigen (z. B. durch nen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungs- Rechnungsstellung); Kunde und Zahler können auch eine empfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften andere Frist vereinbaren. Bei wiederkehrenden Lastschriften einzulösen, und mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige – diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift- Unterrichtung des Zahlers vor dem ersten Lastschrifteinzug mandat genutzt werden kann. und die Angabe der Fälligkeitstermine. (2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungs- 2.6 Einreichung der SEPA-Basislastschrift daten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Bezeichnung des Zahlers, (1) Das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat ver- • Kundenkennung nach Nummer 2.2 oder Kontonummer bleibt beim Kunden als Zahlungsempfänger. Dieser über- und Bankleitzahl des Zahlers. nimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA- Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugs- Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag und ermächtigung zusätzliche Angaben enthalten. der Fälligkeitstag der Lastschriftzahlung werden vom Kunden angegeben. Wird die SEPA-Basislastschrift auf (3) Vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug hat der ein Konto des Zahlers ausserhalb des Europäischen Wirt- Kunde den Zahler über den Wechsel vom Einzug per schaftsraums gezogen, ist im Datensatz zusätzlich die Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per Anschrift des Zahlers anzugeben. SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger- (2) Der Kunde übermittelt elektronisch den Datensatz zur Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform Einziehung der SEPA-Basislastschrift unter Beachtung zu unterrichten. Auf Nachfrage der Bank hat der Kunde der vereinbarten Einreichungsfristen an die Bank. Die die Unterrichtung des Zahlers nach Satz 1 in geeigneter Lastschrift ist gemäss Anlage C zu kennzeichnen. Der Weise nachzuweisen. Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist berech- tigt, die Lastschrift nach der Kennzeichnung zu bearbei- (4) Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel ten. von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird (3) Fällt der im Datensatz vom Kunden angegebene Fällig- als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der ein- keitstag auf keinen TARGET2-Geschäftstag3, ist die Bank gereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift berechtigt, den folgenden TARGET2-Geschäftstag als des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers Fälligkeitstag im Lastschriftdatensatz anzugeben. nach Absatz 3 anzugeben. (4) Reicht der Kunde zu einem SEPA-Lastschriftmandat in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom Fällig- 2.4.3 Aufbewahrungspflicht keitstermin der zuletzt vorgelegten SEPA-Basislastschrift Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA- an) keine SEPA-Basislastschrift ein, hat er Lastschriftein- Lastschriftmandat – einschliesslich Änderungen – in der ge- züge auf Basis dieses Mandats zu unterlassen und ist ver- setzlichen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Man- pflichtet, ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen, dats ist dieses im Original noch für einen Zeitraum von min- wenn er zukünftig SEPA-Basislastschriften von dem Zah- destens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift an, aufzubewahren. 3 TARGET2 steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express TransferSystem. TARGET2 ist täglich ausser samstags, sonntags, an Neujahr, am Karfreitag und Ostermontag, am 1. Mai sowie am 25. und 26. Dezember geöffnet.
Commerzbank AG | Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden März 2022 | Seite 4 ler einziehen möchte. Die Bank ist nicht verpflichtet, die 3.2 Kundenkennungen Einhaltung der Massnahmen in Satz 1 zu prüfen. (5) Die Bank wird die rechtzeitig und ordnungsgemäss einge- Für das Verfahren hat der Kunde reichte SEPA-Basislastschrift so an den Zahlungsdienst- • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüber- leister des Zahlers übermitteln, dass die Verrechnung an schreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten ausserhalb dem im Lastschriftdatensatz enthaltenen Fälligkeitstag des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. Schweiz) ermöglicht wird. zusätzlich den BIC – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüber- 2.7 Ausführung des Zahlungsvorgangs schreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. Schweiz) und Rücklastschriften zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. (1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers leitet den von ihm dem Konto des Zahlers aufgrund der SEPA-Basislast- Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften aus- schrift belasteten Lastschriftbetrag der Bank zu. schliesslich auf Grundlage der ihr übermittelten Kunden- (2) Bei einer von dem Zahlungsdienstleister des Zahlers kennungen durchzuführen. nicht eingelösten oder wegen des Erstattungsverlan- gens des Zahlers zurückgegebenen Lastschrift macht 3.3 Übermittlung von Lastschriftdaten die Bank die Vorbehaltsgutschrift bzw. Gutschrift rück- gängig. Gleiches gilt, wenn die Bank den Betrag nicht erhält oder kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Bei SEPA-Firmenlastschriften können die Lastschriftdaten Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischen- auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society zeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weiter- III. SEPA-Firme nla stschrift geleitet werden. 3.1 Wesentliche Merkmale des SEPA- 3.4 SEPA-Firmenlastschriftmandat Firmenlastschriftverfahrens 3.4.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren richtet sich nach dem (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook“ Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmenlastschrif- des European Payments Council. Das SEPA-Firmenlast- ten vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschriftmandat einholen. schriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die In dem SEPA-Firmenlastschriftmandat müssen die folgen- keine Verbraucher sind. den Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann ein Zahler Zahlers mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfän- • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die ger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA- lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Firmenlastschriften einzulösen. Area“, SEPA4) bewirken. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.2 beigefügten Text Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen- oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in lastschrift Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäss den • müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungs- Vorgaben des European Payments Council (siehe dienstleister das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen, www.europeanpaymentscouncil.eu) verwenden. • muss der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zah- lungsempfänger das SEPA-Firmenlastschriftmandat ertei- Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten len und sein: • muss der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Ertei- • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubi- lung des SEPA-Firmenlastschriftmandats bestätigen. ger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank verge- Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zah- ben, siehe http://glaeubiger-id.bundesbank.de) lungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungs- • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen dienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt. oder eine einmalige Zahlung gegeben wird • Name des Zahlers Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2) einer SEPA-Firmenlastschrift von seinem Zahlungsdienst- • Zeichnung durch den Zahler leister keine Erstattung des seinem Konto belasteten Last- • Datum der Zeichnung durch den Zahler schriftbetrages verlangen. 4 Liste der derzeit zur SEPA gehörenden Staaten und Gebiete siehe Anlage D.
Commerzbank AG | Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden März 2022 | Seite 5 Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz lastschrift an) keine SEPA-Firmenlastschrift ein, hat er • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikati- Lastschrifteinzüge auf Basis dieses Mandats zu unter- onsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, lassen und ist verpflichtet, ein neues SEPA-Firmenlast- • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits schriftmandat einzuholen, wenn er zukünftig SEPA- im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträg- Firmenlastschriften von dem Zahler einziehen möchte. lich bekannt gegebenwerden. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Mass- nahmen in Satz 1 zu prüfen. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmen- (5) Die Bank wird die rechtzeitig und ordnungsgemäss ein- lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. gereichte SEPA-Firmenlastschrift so an den Zahlungs- dienstleister des Zahlers übermitteln, dass die Ver- 3.4.2 Aufbewahrungspflichten rechnung an dem im Lastschriftdatensatz enthaltenen Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA- Fälligkeitstag ermöglicht wird. Firmenlastschriftmandat – einschliesslich Änderungen – im Original aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist 3.7 Ausführung des Zahlungsvorgangs dieses im Original noch für einen Zeitraum von mindestens und Rücklastschriften 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift an, aufzubewahren. (1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers leitet den von ihm 3.5 Ankündigung des SEPA- dem Konto des Zahlers aufgrund der SEPA-Firmenlast- schrift belasteten Lastschriftbetrag der Bank zu. Firmenlastschrifteinzugs (2) Bei einer von dem Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht eingelösten Lastschrift macht die Bank die Vor- Der Kunde hat dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor behaltsgutschrift rückgängig. Gleiches gilt, wenn die der Fälligkeit der ersten SEPA-Firmenlastschriftzahlung den Bank den Betrag nicht erhält oder kein SEPA-Firmenlast- SEPA-Firmenlastschrifteinzug anzukündigen (z. B. durch schriftmandat erteilt wurde. Dies geschieht unabhängig Rechnungsstellung); Kunde und Zahler können auch eine davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss andere Frist vereinbaren. Bei wiederkehrenden Lastschrif- erteilt wurde. ten mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlers vor dem erstenLastschrifteinzug Anlage A – Einreichungsfristen und die Angabe der Fälligkeitstermine. 3.6 Einreichung der SEPA- SEPA-Basislastschrif t Firmenlastschrift Frühestens 15 Kalendertage (bzw. wie gesondert vereinbart) vor (1) Das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschriftmandat Lastschriftfälligkeit und spätestens 2 Geschäftstage bis 17.00 Uhr vor verbleibt beim Kunden. Dieser übernimmt die Autori- Lastschriftfälligkeit. sierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag und der Fälligkeitstag der SEPA-Firmenlastsch rif t Lastschriftzahlung werden vom Kunden angegeben. Wird die SEPA-Firmenlastschrift auf ein Konto des Zahlers ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Frühestens 15 Kalendertage (bzw. wie gesondert vereinbart) vor gezogen, ist im Datensatz zusätzlich die Anschrift des Lastschriftfälligkeit und spätestens 2 Geschäftstage bis 17.00 Uhr vor Zahlers anzugeben. Lastschriftfälligkeit. (2) Der Kunde übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Firmenlastschrift unter Beachtung der vereinbarten Einreichungsfristen an die Bank. Die Die Geschäftstage sind in Ziffer A. III. 1. der Firmenkunden- Lastschrift ist gemäss Anlage C zu kennzeichnen. Der bedingungen für Zahlungsdienste bestimmt. Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist berech- tigt, die Lastschrift nach der Kennzeichnung zu bearbei- Anlage B.1 – Text für SEPA-Lastschrift- ten. mandat des Zahlers im SEPA-Basislast- (3) Fällt der im Datensatz vom Kunden angegebene Fällig- keitstag auf keinen TARGET2-Geschäftstag5, ist die Bank schriftverfahren berechtigt, den folgenden TARGET2-Geschäftstag als Fälligkeitstag im Lastschriftdatensatz anzugeben. SEPA-Lastschriftmandat (4) Reicht der Kunde zu einem SEPA-Firmenlastschriftman- Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zah- dat in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom lungsempfängers], Zahlungen von meinem (un- Fälligkeitstermin der zuletzt vorgelegten SEPA-Firmen- serem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. 5 TARGET2 steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express TransferSystem. TARGET2 ist täglich ausser samstags, sonntags, an Neujahr, am Karfreitag und Ostermontag, am 1. Mai sowie am 25. und 26. Dezember geöffnet.
Commerzbank AG | Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden März 2022 | Seite 6 Zugleich weise ich meinen (weisen wir unseren) bewirken, ist die Kartennummer linksbündig mit Nullen auf Zahlungsdienstleister an, die von Name des 19 Stellen aufzufüllen. Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezo- genen Lastschriften einzulösen. Anlage D – Liste der zur SEPA Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht gehörenden Staaten und Gebiete Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es Staaten des Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: gelten dabei die mit meinem (unserem) Zahlungs- Europäischen Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, dienstleister vereinbarten Bedingungen. Wirtschafts- Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- raums (EWR) Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Anlage B.2 – Text für SEPA-Firmenlast- Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, schriftmandat des Zahlers im SEPA- Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Firmenlastschriftverfahren Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. SEPA-Firmenlastschriftmandat Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zah- lungsempfängers], Zahlungen von meinem (unse- rem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinen (weisen wir unseren) Zahlungs- Sonstige Staaten Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, dienstleister an, die von [Name des Zahlungsempfän- und Gebiete Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, Vereinigtes gers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschrif- Königreich von Großbritannien und Nordirland ten einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Ein- zug von Lastschriften, die auf Konten von Unterneh- men gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berech- tigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, meinen (unseren) Zahlungsdienstleis- ter bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Commerzbank AG Anlage C 1. Kennzeichnung der jeweiligen Lastschriftverfahren im Datensatz Verfahren Kennzeichnung im Datensatz „CORE“ im Element „Code“ der Element- SEPA-Basislastschrift gruppe „Local Instrument“ „B2B“ im Element „Code“ der Element- SEPA-Firmenlastschrift gruppe „Local Instrument“ 2. Name des Zahlers gemäss Nummer 2.4.1 Absatz 3, dritter Unterpunkt Sofern ein Lastschriftmandat für eine SEPA-Basislast- schrift („Local Instrument“ enthält „CORE“) am POS (Point of Sale/Kartenterminal) aus Bankkartendaten generiert wird und soweit der Name des Zahlers nicht verfügbar ist, können zur Identifizierung des Zahlers anstelle des Na- mens auch Daten der Karte wie folgt angegeben werden: Konstante/CDGM (Card Data Generated Mandate), gefolgt von /Kartennummer, /Kartenfolgenummer und /Verfall- datum der Karte (vierstellig im Format JJMM). Soweit die Kartennummer nicht verfügbar ist, ist die PAN zu verwen- den. Um eine gleiche Feldlänge Kartennummer/PAN zu
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