Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) - Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente
• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area - SEPA)SEPA auf einen Blick
Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national und
grenzüberschreitend
EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
• effizientSEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
Gesetzliche Vorgaben
Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.
Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.
Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014
mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis
Februar 2016.
Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA Basis Lastschriftverfahren
Start des SEPA Firmen Lastschriftverfahren
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
09. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
→ Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als
Lastschriftmandat im SEPA Basis Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren
→ Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden
→ Nicht-Verbraucher „XML-Pflicht“ und sollten jetzt handeln
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA vollendet
→ Privatkunden nutzen ausschließlich sog. „IBAN only“Und so geht es weiter!
Der Zeitplan zur Umsetzung
am 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014
Stichtagsbezogene Nach dem Stichtag Das Verfahren der Das Verfahren der
„Umdeutung“ können die bisher nationalen nationalen
erteilten Einzugser- Überweisung im Lastschrift im DTA
- der einseitigen Ein mächtigungen wie DTA Format läuft Format läuft aus
zugsermächtigung ein SEPA-Mandat aus
in eine Doppel- genutzt werden
weisung
-der Doppelweisung
in ein SEPA-Mandat
Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf.
Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von
UmsetzungshilfenKontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische
Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 1234 5678 1234 5678 90
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem.
Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten
und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
Beispiel: GENO DEF1 ER1
• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte
Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von
Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung
(SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* EU-Standard- €uro-Überweisung
überweisung
Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, 27 EU-Länder sowie Island,
Anwendungs- Liechtenstein und Norwegen Liechtenstein, Norwegen und die
bereich Schweiz
keine 50.000,00 € keine
Betragsgrenze
- Kontonummer / Bankleitzahl - IBAN/BIC - IBAN/BIC
Basisdaten - Name des Kreditinstituts/ des des Zahlungsempfängers des Zahlungsempfängers
Zahlungsdienstleisters des
Zahlungsempfängers
Beleg: Beleg: Beleg:
Belege „Überweisung“ (BS 20) „EU-Standardüberweisung“ „€URO-Überweisung“ (BS 16)
(BS 13) ist eingestellt
DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022
Datenformat
*noch bis 1. Februar 2014Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung
(SEPA Credit Transfer)
Neuer Name Zahlungen
zur Unter- auch innerhalb
scheidung Deutschlands
Wegfall der
Betragsgrenze von
IBAN und BIC 50.000 Euro
des Zahlungs-
empfängers
IBAN des Neues
Kontoinhabers/ Beleg-
Zahlers erkennungs-
merkmal „16“Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift
(SEPA Core Direct Debit)
Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar
(8 Modelle wurden diskutiert)
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes
Fälligkeitsdatum (D)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit
zu übermitteln
Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig
zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift
(SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1) Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“
„Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung bei Sicht mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)
Ausführung / Fälligkeit bei Sicht (D) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen Interbankenbereich: • Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
- 8 Wochen nach Belastungsdatum - 8 Wochen nach Belastungsdatum
Widerspruch • Kunden (Zahlungspflichtiger): • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum 8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS XML
(Kennzeichnung „05“) (Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1) SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Zahlstelle
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / vorhanden /
nicht notwendig notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.
2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
Merkmale
Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen
zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher
„Einzugsermächtigung“)
Formerfordernisse:
– Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen
– Mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein
(z. B. Beitrittserklärung)
Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.SEPA-Lastschriftmandat
Inhalt
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers
Mandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zu
vergeben)
Eindeutige Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“
Fest vorgeschriebener Mandatstext
Hinweis auf 8 Wochen Erstattungsanspruch
Name, Adresse, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
Datum und Unterschrift des ZahlungspflichtigenDie Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift
(SEPA Direct Debit)
DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzug
von SEPA-Lastschriften
fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegt
werden
in Deutschland neu entwickelt:
• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift
(SEPA Direct Debit)
Folgende weitere Daten werden benötigt:
Name/Firma und Anschrift
Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister,
Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des
Registergerichts
Bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort
Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-AdresseInkassovereinbarung mit der Bank
Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist
eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der VR-Bank Erlangen-Höchstadt-
Herzogenaurach eG notwendig
Diese nennt sich „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“
und regelt unter anderem Folgendes:
– Die Art des Lastschriftverfahrens
– Einreichungsfristen
Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID die Sie von der Deutschen
Bundesbank erhalten habenSEPA-Lastschriftmandat
Mandatsreferenznummer
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen
Identifizierung eines SEPA Lastschriftmandats
Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden oder
nachträglich bekannt gegeben werden
Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen
als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden
Grundsätzliche Möglichkeiten:
– Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer
– Fortlaufende Nummer
– Datum des Beitritts
– ZahlerkontoSEPA-Lastschriftmandat
Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigung
Voraussetzung:
– Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, können
in ein SEPA Lastschriftformular umgewandelt werden
Der Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unter
Angabe der Gläubiger-ID und Mandatesreferenz
Beispiel:
„Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als SEPA Mandat. Ihren
Beitrag von 15,00 EUR ziehen wir per SEPA-Lastschrift jährlich zum 15.04. bzw.
dem folgenden Werktag ein.Gläubiger ID DE02ZZZ00000214578, Ihre
Mandatsreferenznr. 0000234.
Auf Nachfrage der Bank ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen
→ Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate)
Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem
letztmaligen LastschrifteinzugSEPA-Lastschriftmandat
Vorabankündigung (Pre-Notification)
Die SEPA Lastschrift hat ein exaktes Fälligkeitsdatum
Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit
Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich
ist
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige
Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine
Möglichkeit der Ankündigung:
– Schriftlich per Brief
– Aufnahme in den Mitgliedsantrag
Bitte beachten Sie:
Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneute
Vorabankündigung notwendig
Das gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die
Kontoverbindung ändern sollten.SEPA-Lastschrift
Fristen
Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen:
→ spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag
Erst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers:
→ 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank
Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers:
→ 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank
Rückgabefristen:
Rückgabe der Bank mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen
innerhalb von 8 Wochen wegen Widerspruch
Oder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat
Mandatsgültigkeit:
Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine GültigkeitSEPA-Lastschriftmandat
Abbuchungsauftrag
Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages!
Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA
Lastschriftverfahren ist nicht möglich.
Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässig
Abbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im
SEPA Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.SEPA-Lastschriftmandat
Sonstiges
Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr
Wegfall der Einreichung von Disketten und USB Sticks
Datenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisher
Länge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen statt
der 378 Zeichen im DTA Format
Übertragung der Dateien nur noch Online möglich
Umstellung auf Online-Banking notwendig!Banking-Software
Die VR-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 SEPA Lastschriften verwalten
Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 SEPA fähig
Bei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges Update
notwendig
Haben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit dem
Hersteller ab wann diese Software SEPA fähig ist.SEPA Infos auf www.vr-bank-ehh.de/sepa
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung
SEPA-Produkte
Umsetzung Electronic Banking-Produkte
Produkt / Anwendung VR-NetWorld Profi cash GENO cash
SW 4.4 10 3.22
Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja Ja
Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.B. Ja Ja Ja
Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID:
Hinterlegung in Konto-Stammdaten
Datenbank zum Speichern von Nein** Ja Ja
Mandatsinformationen
Umwandlung CSV in XML Format (incl. Ja Ja Ja
SEPA-relevanter Daten)
Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung Ja* Ja Ja
Mandatsinformationen aus Datenbank der
EB Software
Umwandlung DTA in XML Format Nein** Ja GeplantSEPA-Lastschrift - Zusammenfassung 1. Gläubiger-ID beantragen 2. Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen 3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen 4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten 5. Bankverbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln 6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen 7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln 8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten 9. Umstellung der Banking Software auf SEPA
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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