Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) - Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) - Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)

Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) - Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Tobias Heilmann
EBL-Berater
Tel. 09131/781-521
eMail: tobias.heilmann@vr-bank-ehh.de
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Hintergründe und Ziele

   Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
      • Stärkung der europäischen Wirtschaft
      • Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente
      • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

   Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area - SEPA)
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SEPA auf einen Blick

   Bargeldlose Euro-Zahlungen
     •   von einem einzigen Konto
     •   national und
         grenzüberschreitend

     EU-Zahlungsverkehr:
     •   einfach
     •   sicher
     •   effizient
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Wer hat‘s erfunden?
Beteiligte und Umfeld
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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
Gesetzliche Vorgaben

                        Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.
                        Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

                        Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014
                         mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis
                         Februar 2016.
                        Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
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Die „Migration“
   Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008    Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009   EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009   Start des SEPA Basis Lastschriftverfahren
                   Start des SEPA Firmen Lastschriftverfahren
31. März 2012      In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

09. Juli 2012      Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
                   → Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als
                   Lastschriftmandat im SEPA Basis Lastschriftverfahren
1. Februar 2014    Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren
                   → Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden
                   → Nicht-Verbraucher „XML-Pflicht“ und sollten jetzt handeln
1. Februar 2016    Ende der Übergangsfristen = SEPA vollendet
                   → Privatkunden nutzen ausschließlich sog. „IBAN only“
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Und so geht es weiter!
Der Zeitplan zur Umsetzung

 am 09.07.2012           seit 09.07.2012         ab Feb. 2014        ab Feb. 2014

Stichtagsbezogene       Nach dem Stichtag      Das Verfahren der   Das Verfahren der
„Umdeutung“             können die bisher      nationalen          nationalen
                        erteilten Einzugser-   Überweisung im      Lastschrift im DTA
- der einseitigen Ein   mächtigungen wie       DTA Format läuft    Format läuft aus
 zugsermächtigung       ein SEPA-Mandat        aus
 in eine Doppel-        genutzt werden
 weisung

-der Doppelweisung
in ein SEPA-Mandat

 Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf.
             Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von
             Umsetzungshilfen
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Kontonummer und BLZ werden international
  IBAN und BIC

 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische
  Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

                       DE02 1234     5678 1234 5678 90
      ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

 Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem.
  Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten
  und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
  Beispiel: GENO DEF1 ER1

  • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte
    Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
  • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von
    Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung
(SEPA Credit Transfer)

                Inlandsüberweisung* EU-Standard-                               €uro-Überweisung
                                    überweisung

                Deutschland                       27 EU-Länder sowie Island,   27 EU-Länder sowie Island,
Anwendungs-                                       Liechtenstein und Norwegen   Liechtenstein, Norwegen und die
bereich                                                                        Schweiz

                keine                             50.000,00 €                  keine
Betragsgrenze
                - Kontonummer / Bankleitzahl      - IBAN/BIC                   - IBAN/BIC
Basisdaten      - Name des Kreditinstituts/ des   des Zahlungsempfängers       des Zahlungsempfängers
                Zahlungsdienstleisters des
                Zahlungsempfängers

                Beleg:                            Beleg:                       Beleg:
Belege          „Überweisung“ (BS 20)             „EU-Standardüberweisung“     „€URO-Überweisung“ (BS 16)
                                                  (BS 13) ist eingestellt

                DTAUS                             DTAZV                        XML-Format ISO 20022
Datenformat
                *noch bis 1. Februar 2014
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
         Europäische Überweisung
         (SEPA Credit Transfer)

  Neuer Name                                     Zahlungen
    zur Unter-                                   auch innerhalb
    scheidung                                    Deutschlands

                                                 Wegfall der
                                                 Betragsgrenze von
IBAN und BIC                                     50.000 Euro
des Zahlungs-
  empfängers

     IBAN des                                    Neues
Kontoinhabers/                                   Beleg-
       Zahlers                                   erkennungs-
                                                 merkmal „16“
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
    Europäische Lastschrift
    (SEPA Core Direct Debit)

   Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar
    (8 Modelle wurden diskutiert)

   Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes
    Fälligkeitsdatum (D)

   Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
    Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit
    zu übermitteln

   Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig
    zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
     • bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
     • bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift
(SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

                               Einzugsermächtigungsverfahren1)                                   Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“
                               „Einzugsermächtigung“                                             „SEPA-Basis-Lastschrift“

 Interbankenregelwerk          DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1)                       EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

 Start                         aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit)                            seit 02.11.2009 aktiv

 Auflieferung                  bei Sicht                                                         mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)
 Ausführung / Fälligkeit       bei Sicht (D)                                                     am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

 Rückgabefristen                Interbankenbereich:                                              • Interbankenbereich:
                                - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag                - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
                                 - 8 Wochen nach Belastungsdatum                                   - 8 Wochen nach Belastungsdatum
 Widerspruch                   • Kunden (Zahlungspflichtiger):                                   • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
                                 8 Wochen nach Belastungsdatum                                     8 Wochen nach Belastungsdatum

 Datenformat                   DTAUS                                                             XML
                               (Kennzeichnung „05“)                                              (Kennzeichnung als „core“)

 Mandat                        Einzugsermächtigung1)                                             SEPA-Lastschriftmandat2)
                               Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den              Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
                               Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des                  Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
                               Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)                                  Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

 Mandatsprüfung                nach Regelwerk nicht erforderlich                                 nach Regelwerk nicht erforderlich
 Zahlstelle

 Gläubiger-ID (CI)             nicht vorhanden /                                                 vorhanden /
                               nicht notwendig                                                   notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.
2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift
(SEPA Core Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat
    Merkmale

   Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen
    zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher
    „Einzugsermächtigung“)

   Formerfordernisse:
     – Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen
     – Mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen

   Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein
    (z. B. Beitrittserklärung)

   Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.
SEPA-Lastschriftmandat
    Inhalt

   Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
   Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers
   Mandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zu
    vergeben)
   Eindeutige Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“
   Fest vorgeschriebener Mandatstext
   Hinweis auf 8 Wochen Erstattungsanspruch
   Name, Adresse, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
   Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
      Europäische Lastschrift
      (SEPA Direct Debit)

                             DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

   notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzug
    von SEPA-Lastschriften

   fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

   Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegt
    werden

   in Deutschland neu entwickelt:
     • zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
       (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
    Europäische Lastschrift
    (SEPA Direct Debit)

Folgende weitere Daten werden benötigt:

   Name/Firma und Anschrift

   Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister,
    Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des
    Registergerichts

   Bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort

   Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Inkassovereinbarung mit der Bank

   Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist
    eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der VR-Bank Erlangen-Höchstadt-
    Herzogenaurach eG notwendig

   Diese nennt sich „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“
    und regelt unter anderem Folgendes:
     – Die Art des Lastschriftverfahrens
     – Einreichungsfristen

   Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID die Sie von der Deutschen
    Bundesbank erhalten haben
SEPA-Lastschriftmandat
    Mandatsreferenznummer

   Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen
    Identifizierung eines SEPA Lastschriftmandats

   Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden oder
    nachträglich bekannt gegeben werden

   Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen
    als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden

   Grundsätzliche Möglichkeiten:
     – Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer
     – Fortlaufende Nummer
     – Datum des Beitritts
     – Zahlerkonto
SEPA-Lastschriftmandat
    Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigung

   Voraussetzung:
     – Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, können
       in ein SEPA Lastschriftformular umgewandelt werden
   Der Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unter
    Angabe der Gläubiger-ID und Mandatesreferenz
   Beispiel:
    „Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als SEPA Mandat. Ihren
    Beitrag von 15,00 EUR ziehen wir per SEPA-Lastschrift jährlich zum 15.04. bzw.
    dem folgenden Werktag ein.Gläubiger ID DE02ZZZ00000214578, Ihre
    Mandatsreferenznr. 0000234.
   Auf Nachfrage der Bank ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen
    → Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate)
   Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem
    letztmaligen Lastschrifteinzug
SEPA-Lastschriftmandat
    Vorabankündigung (Pre-Notification)

   Die SEPA Lastschrift hat ein exaktes Fälligkeitsdatum
   Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit
   Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich
    ist
   Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige
    Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine

   Möglichkeit der Ankündigung:
     – Schriftlich per Brief
     – Aufnahme in den Mitgliedsantrag
   Bitte beachten Sie:
   Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneute
    Vorabankündigung notwendig
   Das gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die
    Kontoverbindung ändern sollten.
SEPA-Lastschrift
    Fristen

   Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen:
     → spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag
   Erst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers:
     → 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank
   Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers:
     → 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank
   Rückgabefristen:
   Rückgabe der Bank mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen
    innerhalb von 8 Wochen wegen Widerspruch
   Oder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat

   Mandatsgültigkeit:
   Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine Gültigkeit
SEPA-Lastschriftmandat
    Abbuchungsauftrag

   Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages!

   Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA
    Lastschriftverfahren ist nicht möglich.

   Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässig

   Abbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im
    SEPA Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.
SEPA-Lastschriftmandat
    Sonstiges

   Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr

   Wegfall der Einreichung von Disketten und USB Sticks

   Datenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisher

   Länge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen statt
    der 378 Zeichen im DTA Format

   Übertragung der Dateien nur noch Online möglich

   Umstellung auf Online-Banking notwendig!
Banking-Software

   Die VR-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 SEPA Lastschriften verwalten

   Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 SEPA fähig

   Bei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges Update
    notwendig

   Haben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit dem
    Hersteller ab wann diese Software SEPA fähig ist.
SEPA Infos auf www.vr-bank-ehh.de/sepa
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-
Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-
Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-
Umstellung
SEPA-Produkte
   Umsetzung Electronic Banking-Produkte

Produkt / Anwendung                       VR-NetWorld   Profi cash   GENO cash
                                          SW 4.4        10           3.22
Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern     Ja            Ja           Ja

Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.B. Ja           Ja           Ja
Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID:
Hinterlegung in Konto-Stammdaten

Datenbank zum Speichern von               Nein**        Ja           Ja
Mandatsinformationen
Umwandlung CSV in XML Format (incl.       Ja            Ja           Ja
SEPA-relevanter Daten)
Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung   Ja*           Ja           Ja
Mandatsinformationen aus Datenbank der
EB Software

Umwandlung DTA in XML Format              Nein**        Ja           Geplant
SEPA-Lastschrift - Zusammenfassung

1. Gläubiger-ID beantragen
2. Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen
4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten
5. Bankverbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln
6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen
7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln
8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten
9. Umstellung der Banking Software auf SEPA
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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