Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) - Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes • Stärkung der europäischen Wirtschaft • Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA)
SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen • von einem einzigen Konto • national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: • einfach • sicher • effizient
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
Die „Migration“ Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA Basis Lastschriftverfahren Start des SEPA Firmen Lastschriftverfahren 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“ 09. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) → Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandat im SEPA Basis Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren → Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden → Nicht-Verbraucher „XML-Pflicht“ und sollten jetzt handeln 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA vollendet → Privatkunden nutzen ausschließlich sog. „IBAN only“
Und so geht es weiter! Der Zeitplan zur Umsetzung am 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014 Stichtagsbezogene Nach dem Stichtag Das Verfahren der Das Verfahren der „Umdeutung“ können die bisher nationalen nationalen erteilten Einzugser- Überweisung im Lastschrift im DTA - der einseitigen Ein mächtigungen wie DTA Format läuft Format läuft aus zugsermächtigung ein SEPA-Mandat aus in eine Doppel- genutzt werden weisung -der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von Umsetzungshilfen
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 ER1 • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standard- €uro-Überweisung überweisung Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, 27 EU-Länder sowie Island, Anwendungs- Liechtenstein und Norwegen Liechtenstein, Norwegen und die bereich Schweiz keine 50.000,00 € keine Betragsgrenze - Kontonummer / Bankleitzahl - IBAN/BIC - IBAN/BIC Basisdaten - Name des Kreditinstituts/ des des Zahlungsempfängers des Zahlungsempfängers Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleg: Beleg: Beleg: Belege „Überweisung“ (BS 20) „EU-Standardüberweisung“ „€URO-Überweisung“ (BS 16) (BS 13) ist eingestellt DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022 Datenformat *noch bis 1. Februar 2014
Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name Zahlungen zur Unter- auch innerhalb scheidung Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von IBAN und BIC 50.000 Euro des Zahlungs- empfängers IBAN des Neues Kontoinhabers/ Beleg- Zahlers erkennungs- merkmal „16“
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen • bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und • bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“ „Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basis-Lastschrift“ Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung bei Sicht mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) Ausführung / Fälligkeit bei Sicht (D) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Interbankenbereich: • Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum - 8 Wochen nach Belastungsdatum Widerspruch • Kunden (Zahlungspflichtiger): • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS XML (Kennzeichnung „05“) (Kennzeichnung als „core“) Mandat Einzugsermächtigung1) SEPA-Lastschriftmandat2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / vorhanden / nicht notwendig notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat Merkmale Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher „Einzugsermächtigung“) Formerfordernisse: – Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen – Mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein (z. B. Beitrittserklärung) Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.
SEPA-Lastschriftmandat Inhalt Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zu vergeben) Eindeutige Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“ Fest vorgeschriebener Mandatstext Hinweis auf 8 Wochen Erstattungsanspruch Name, Adresse, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzug von SEPA-Lastschriften fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegt werden in Deutschland neu entwickelt: • zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Folgende weitere Daten werden benötigt: Name/Firma und Anschrift Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts Bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Inkassovereinbarung mit der Bank Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der VR-Bank Erlangen-Höchstadt- Herzogenaurach eG notwendig Diese nennt sich „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“ und regelt unter anderem Folgendes: – Die Art des Lastschriftverfahrens – Einreichungsfristen Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID die Sie von der Deutschen Bundesbank erhalten haben
SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA Lastschriftmandats Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden Grundsätzliche Möglichkeiten: – Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer – Fortlaufende Nummer – Datum des Beitritts – Zahlerkonto
SEPA-Lastschriftmandat Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigung Voraussetzung: – Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, können in ein SEPA Lastschriftformular umgewandelt werden Der Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unter Angabe der Gläubiger-ID und Mandatesreferenz Beispiel: „Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als SEPA Mandat. Ihren Beitrag von 15,00 EUR ziehen wir per SEPA-Lastschrift jährlich zum 15.04. bzw. dem folgenden Werktag ein.Gläubiger ID DE02ZZZ00000214578, Ihre Mandatsreferenznr. 0000234. Auf Nachfrage der Bank ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen → Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate) Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug
SEPA-Lastschriftmandat Vorabankündigung (Pre-Notification) Die SEPA Lastschrift hat ein exaktes Fälligkeitsdatum Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich ist Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine Möglichkeit der Ankündigung: – Schriftlich per Brief – Aufnahme in den Mitgliedsantrag Bitte beachten Sie: Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneute Vorabankündigung notwendig Das gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten.
SEPA-Lastschrift Fristen Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen: → spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers: → 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers: → 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank Rückgabefristen: Rückgabe der Bank mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen innerhalb von 8 Wochen wegen Widerspruch Oder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat Mandatsgültigkeit: Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine Gültigkeit
SEPA-Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages! Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässig Abbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.
SEPA-Lastschriftmandat Sonstiges Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr Wegfall der Einreichung von Disketten und USB Sticks Datenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisher Länge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen statt der 378 Zeichen im DTA Format Übertragung der Dateien nur noch Online möglich Umstellung auf Online-Banking notwendig!
Banking-Software Die VR-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 SEPA Lastschriften verwalten Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 SEPA fähig Bei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges Update notwendig Haben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit dem Hersteller ab wann diese Software SEPA fähig ist.
SEPA Infos auf www.vr-bank-ehh.de/sepa
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung
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SEPA-Produkte Umsetzung Electronic Banking-Produkte Produkt / Anwendung VR-NetWorld Profi cash GENO cash SW 4.4 10 3.22 Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja Ja Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.B. Ja Ja Ja Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID: Hinterlegung in Konto-Stammdaten Datenbank zum Speichern von Nein** Ja Ja Mandatsinformationen Umwandlung CSV in XML Format (incl. Ja Ja Ja SEPA-relevanter Daten) Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung Ja* Ja Ja Mandatsinformationen aus Datenbank der EB Software Umwandlung DTA in XML Format Nein** Ja Geplant
SEPA-Lastschrift - Zusammenfassung 1. Gläubiger-ID beantragen 2. Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen 3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen 4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten 5. Bankverbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln 6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen 7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln 8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten 9. Umstellung der Banking Software auf SEPA
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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