EINHEITLICHER EUR O-ZAHLUNGSVERKEHRSRAUM (SEPA) - NO VEMBER 2008

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E I N H E I T L I C H E R e u ro - Z A H L U N G S V E R K E H R S R A U M ( S E PA )
                                                                  n ovem b er 2 0 0 8

SECHSTER
FORTSCHRITTSBERICHT

DE
EINHEITLICHER EURO-
                      ZAHLUNGSVERKEHRSRAUM (SEPA)
                                          SECHSTER
                              FORTSCHRITTSBERICHT
                                      N OV E M B E R 20 0 8
          Auf allen
Veröffentlichungen
    der EZB ist im
     Jahr 2008 ein
    Ausschnitt der
    10-€-Banknote
        abgebildet.
© Europäische Zentralbank, 2008

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Übersetzt von der Deutschen Bundesbank.
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ISSN 1725-6437 (Online-Version)
INHALT
ZUSAMMENFASSUNG                                                         5

EINLEITUNG                                                            13

1 SEPA-ÜBERWEISUNG,
  SEPA-LASTSCHRIFT UND DER
  ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION                                         15
      1.1 SEPA-Überweisung: Fortschritt
          und Orientierungshilfe                                      15
      1.2 SEPA-Lastschrift: Fortschritt
          und Orientierungshilfe                                      18
      1.3 Weiterentwicklung der
          SEPA-Überweisung und
          der SEPA-Lastschrift                                        21
      1.4 Endtermin für die Migration
          zur SEPA-Überweisung und
          zur SEPA-Lastschrift                                        22
2 SEPA FÜR KARTEN UND DIE
  SCHAFFUNG ZUSÄTZLICHER
  EUROPÄISCHER KARTENSYSTEME                                          25
      2.1 SEPA für Karten: Fortschritt und
          Orientierungshilfe                                          25
      2.2 Kartenstandardisierung                                      26
      2.3 SEPA-Konformität von Drei-
          Parteien-Systemen                                           27
      2.4 Schaffung zusätzlicher europäi-
          scher Kartensysteme                                         29
3 SEPA FÜR INFRASTRUKTUREN                                            31
      3.1 SEPA für Infrastrukturen:
          Fortschritt und Orientierungshilfe                          31
      3.2 Die Abwicklung von
          Überweisungen, Lastschriften
          und Kartenzahlungen                                         32
4 BARGELD                                                             35

5 STEUERUNG VON SEPA                                                  37

6 MEILENSTEINE DES SEPA-PROJEKTS                                      41

ANHANG 1                                                              45

                                                                         EZB
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                            November 2008       3
ZUSAMMENFASSUNG
Das Eurosystem unterstützt weiterhin nach-               SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD),
drücklich die Schaffung des einheitlichen Euro-          fortgesetzt sowie die Regelwerke für das Standard-
Zahlungsverkehrsraums SEPA, in welchem                   Lastschriftverfahren und den Lastschriftverkehr
Privatpersonen und Unternehmen im gesam-                 zwischen Unternehmen (die B2B-Variante) im
ten Euroraum bargeldlose Zahlungen von                   Vorfeld der für den 1. November 2009 geplanten
einem einzigen Konto an beliebiger Stelle im             Einführung dieses Zahlungsinstruments verab-
Eurogebiet vornehmen und hierbei einheitliche            schiedet. Darüber hinaus wurde im November 2007
Zahlungsinstrumente ebenso einfach, effizient und        die Richtlinie über Zahlungsdienste angenom-
sicher einsetzen können wie heute die Instrumente        men; diese ist entscheidend für die Schaffung
auf nationaler Ebene. SEPA ist erforderlich, um          einer soliden EU-weiten Rechtsgrundlage für die
einen stärker integrierten Zahlungsverkehrsmarkt in      Abwicklung von Zahlungsinstrumenten, insbeson-
Europa zu schaffen, der wesentliche wirtschaftliche      dere Lastschriften.
Vorteile mit sich bringt. Ferner ist SEPA ein weiterer
notwendiger Schritt zur Vollendung der Einführung        Wenngleich seit der Veröffentlichung des fünften
des Euro als gemeinsame Währung von 15 bezie-            Fortschrittsberichts im Juli 2007 überwiegend posi-
hungsweise – nach der Euro-Einführung in der             tive Entwicklungen zu verzeichnen waren, hat das
Slowakei im Januar 2009 – bald 16 Ländern in             Eurosystem doch festgestellt, dass das Engagement
Europa. Somit ist SEPA kein rein privatwirtschaft-       der Marktteilnehmer allmählich nachgelassen und
liches Projekt, sondern vielmehr eng mit dem             sich die während der Vorbereitungsphase herr-
politischen Willen verbunden, zu einem stärker           schende konstruktive Stimmung zu einer abwarten-
integrierten, wettbewerbsintensiveren und inno-          den Haltung der Beteiligten gewandelt hat. Daher
vativeren Europa zu gelangen. Die Konzeption             erscheint es dem Eurosystem sinnvoll, einen wei-
und Organisation von SEPA wird vom Euro-                 teren Fortschrittsbericht zu veröffentlichen, der die
päischen Zahlungsverkehrsrat (European Payments          Bereiche aufzeigt, in denen die Marktakteure noch
Council – EPC), dem Selbstverwaltungsorgan des           tätig werden müssen, damit diese Passivität über-
Kreditgewerbes auf dem Gebiet der Zahlungs-              wunden und SEPA ein Erfolg werden kann. Der
dienste, koordiniert und vorangetrieben.                 Bericht richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe
                                                         und die künftigen Zahlungsinstitute, sondern an
Das Eurosystem verfolgt in seiner Rolle als              alle maßgeblich Beteiligten wie Unternehmen,
Katalysator die Entwicklung hin zu einem ein-            öffentliche Verwaltungen, den Handel und die
heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum mit gro-            Verbraucher. Die Zielsetzungen von SEPA kön-
ßer Aufmerksamkeit. Mit der Einführung der               nen nur dann vollständig erreicht werden, wenn
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer –                 alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
SCT) am 28. Januar 2008 wurden die ersten Vorteile
des Projekts für die Banken spürbar; vor allem aber      Die Kernaussagen des Berichts lauten:
erreichten sie erstmals auch die Endnutzer von
Zahlungsdiensten. Die meisten automatisierten            1.       DIE BANKEN SOLLTEN BESSER
Clearinghäuser (Automated Clearing Houses –                       KOMMUNIZIEREN, KLARE PRODUKTANGEBOTE
ACHs), die auf Euro lautende Überweisungen                        MACHEN UND DIE EINHEITLICHKEIT DER
verarbeiten, können verfahrenstechnisch nun                       KUNDENERFAHRUNGEN GEWÄHRLEISTEN,
auch SEPA-Überweisungen ausführen. Im Januar                      UM DIE MIGRATION ALLER KUNDEN ZUR
2008 wurde SEPA auch für Kartenzahlungen ein-                     SEPA-ÜBERWEISUNG VORANZUTREIBEN,
geführt. Allerdings bedarf es auf diesem Gebiet                   WOBEI INSBESONDERE DIE ÖFFENTLICHEN
weiterer Anstrengungen, wenn die Ziele des                        VERWALTUNGEN FRÜHZEITIG MIT DER
SEPA-Projekts erreicht werden sollen. Hierzu                      NUTZUNG DIESES ZAHLUNGSINSTRUMENTS
zählt beispielsweise die Schaffung mindestens                     BEGINNEN SOLLTEN.
eines zusätzlichen europäischen Kartensystems.
Im laufenden Jahr wurden die Vorbereitungen              Das Eurosystem begrüßt die erfolgreiche
für das dritte SEPA-Zahlungsinstrument, die              Einführung der SEPA-Überweisung am

                                                                                                                                  EZB
                                                         Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                     November 2008       5
28. Januar 2008. Um ihre Verwendung voran-                                    2.   DIE LETZTEN HINDERNISSE FÜR EINE
      zutreiben (ihr Marktanteil im Euroraum beträgt                                     FRISTGERECHTE EINFÜHRUNG DER SEPA-
      dem entsprechenden Indikator des Eurosystems                                       LASTSCHRIFT SOLLTEN BESEITIGT WERDEN,
      zufolge derzeit 1,5 %), müssen die Banken ihre                                     WOZU AUCH DIE BEENDIGUNG DER DEBATTE
      Kommunikationsaktivitäten gegenüber allen                                          ÜBER DAS INTERBANKENENTGELT ZÄHLT:
      Kunden auch dahingehend intensivieren, dass                                        DER EPC SOLL DEN BEITRITTSPROZESS ZUM
      sie Informationen über IBAN und BIC liefern,                                       SEPA-LASTSCHRIFTVERFAHREN IN DIE WEGE
      und über ein klares Produktangebot verfügen.                                       LEITEN UND DIE ERREICHBARKEIT FÜR SEPA-
      Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass die                                         LASTSCHRIFTEN ÜBERWACHEN.
      Kunden mit der SEPA-Überweisung vergleich-
      bare Erfahrungen machen können wie mit den                                    Planmäßig soll die SEPA-Lastschrift am
      bestehenden nationalen Überweisungssystemen,                                  1. November 2009 in einer Standard- und
      statt diese lediglich als eine Lösung für                                     einer B2B-Variante sowie als eine Option für
      grenzüberschreitende Zahlungen darzustel-                                     die elektronische Mandatserteilung einge-
      len. Anbieter von Warenwirtschaftssystemen                                    führt werden. Allerdings gibt es noch zu viele
      (Enterprise Resource Planning (ERP) Systems)                                  Unsicherheitsfaktoren, die den rechtzeitigen
      und Zahlungsverkehrssoftware können eben-                                     Start und die erfolgreiche Migration auf das
      falls dazu beitragen, Großunternehmen, öffent-                                SEPA-Lastschriftverfahren verhindern könn-
      liche Verwaltungen und kleine und mittlere                                    ten. Es besteht ein dringender Lösungsbedarf,
      Unternehmen (KMU) mit SEPA vertraut zu                                        um hier voranzukommen; beispielsweise soll-
      machen. Sofern Großkunden wie Unternehmen                                     ten Klarheit bezüglich des Einführungsdatums
      und öffentliche Verwaltungen die SEPA-                                        geschaffen, die fortdauernde Gültigkeit beste-
      Überweisung noch nicht nutzen, sollten sie                                    hender Einzugsermächtigungen sichergestellt,
      bereits Vorbereitungen für deren Verwendung                                   Kundenanforderungen erfüllt, Kommunikations-
      ab dem 1. November 2009, dem Datum der                                        aktivitäten intensiviert sowie die Debatte über
      Einführung der SEPA-Lastschrift, getroffen                                    das Interbankenentgelt (Multilateral Interchange
      haben. Das Eurosystem ist zuversichtlich, dass                                Fee – MIF) beendet werden.
      die Migration an Fahrt gewinnen wird, ins-
      besondere nach der Umsetzung weiterer, auf                                    Um die Unsicherheit über die Anwendbarkeit
      die Kundenanforderungen zugeschnittener                                       eines Interbankenentgelts zu beseitigen,
      Verbesserungen durch den EPC.                                                 hat die Europäische Zentralbank (EZB) in
                                                                                    enger Zusammenarbeit mit der Europäischen
      Das Eurosystem hält die öffentlichen                                          Kommission einen Vorschlag für das weitere
      Verwaltungen an, mit gutem Beispiel vor-                                      Vorgehen ausgearbeitet. Wird im nationa-
      anzugehen und frühzeitig auf die SEPA-                                        len Kontext bereits ein Interbankenentgelt für
      Zahlungsinstrumente umzusteigen, da SEPA                                      Lastschriften erhoben, könnte dieses inner-
      ein wichtiges politisches Ziel für Europa ist                                 halb des jeweiligen Landes auch weiterhin
      und auch als ein entscheidender Katalysator für                               für SEPA-Lastschriften angewendet werden.
      E-Government-Projekte wirken kann.                                            Wird das Interbankenentgelt im nationalen
                                                                                    Altverfahren etwa aufgrund einer Entscheidung
                                                                                    der nationalen Wettbewerbsbehörde oder
                                                                                    der schrittweisen Abkehr vom nationalen
                                                                                    Lastschriftverfahren geändert oder abge-
                                                                                    schafft, so sollte dies auch für die nationale
                                                                                    SEPA-Lastschriftgebühr gelten. Hierdurch
                                                                                    werden gleiche Wettbewerbsbedingungen
                                                                                    für SEPA- und nationale Lastschriftsysteme
                                                                                    geschaffen und die Migration zur SEPA-
                                                                                    Lastschrift erleichtert. Im Fall der „grenz-

    EZB
    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
6   November 2008
ZUSAMMENFASSUNG
überschreitenden“ SEPA-Lastschrift würde            3.       SEPA MUSS EINE DURCHGÄNGIGE,
die Europäische Kommission ein etwaiges                      VOLLAUTOMATISIERTE ABWICKLUNG
Interbankenentgelt akzeptieren, sofern seine                 VON ZAHLUNGEN ERMÖGLICHEN UND
Erhebung hinreichend begründet und vorüber-                  ÜBER DAS ANGEBOT VON KERN- UND
gehend ist, d. h. sich nur über einen begrenz-               BASISPRODUKTEN HINAUSGEHEN.
ten Zeitraum erstreckt. Auf der Grundlage
dieser richtungsweisenden Überlegungen der          Die Vorteile des einheitlichen Zahlungs-
EZB und der Europäischen Kommission hat             verkehrsraums lassen sich nur dann vollstän-
die EZB einen weiteren Vorschlag dafür erar-        dig nutzen, wenn er den Kundenbedürfnissen
beitet, wie ein Interbankenentgelt für grenz-       entspricht. Für Geschäftskunden ist die durch-
überschreitende SEPA-Lastschriften während          gängige, vollautomatisierte Abwicklung von
des Übergangszeitraums ausgestaltet wer-            Zahlungen eine Grundvoraussetzung. Unter
den könnte. Kernelemente dieses Vorschlags          geschäftlichen Gesichtspunkten sollten die
sind: 1) Das übergangsweise für grenzüber-          Zahlungsverkehrsnachrichten zur Erleichterung
schreitende SEPA-Lastschriften erhobene             der automatischen Zahlungsabstimmung
Interbankenentgelt darf höchstens 8,8 Cent          Angaben zum Verwendungszweck vom
betragen, 2) die Europäische Kommission und         Auftraggeber an den Empfänger übermitteln
der EPC müssen umgehend Gespräche über              können. Die zurzeit im Entwicklungsstadium
ein langfristiges Geschäftsmodell für SEPA-         befindliche ISO-Norm für eine „Strukturierte
Lastschriften aufnehmen, die idealerweise bis       Gläubigerreferenz für den Verwendungszweck“
zum Ende des ersten Quartals 2009 in eine kon-      sollte von den Nutzern für SEPA-Nachrichten
krete Vereinbarung münden, und 3) das über-         verwendet werden können, sobald sie als inter-
gangsweise für grenzüberschreitende SEPA-           nationaler Standard anerkannt wurde. Unter
Lastschriften geltende Interbankenentgelt           technischen Gesichtspunkten sollten einheitliche
wird nur während eines im Voraus festgeleg-         Nachrichtenstandards zwischen den einzelnen
ten Zeitraums erhoben, der den Banken genü-         Kunden sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung
gend Zeit lässt, sich auf das neue langfristige     als auch in der Bank-Kunde-Beziehung ange-
Geschäftsmodell für SEPA-Lastschriften ein-         boten werden, d. h. bei der Initiierung einer
zustellen. Dies würde für grenzüberschreitende      Zahlung, bei der Benachrichtigung über den
Euro-Zahlungen die Einführung der SEPA-             Zahlungseingang, in den Umsatzinformationen
Lastschrift erleichtern, die die eigentliche neue   sowie im Kontoauszug. Das Eurosystem möchte
Dienstleistung im Zahlungsverkehr auf europä-       jede Bank auffordern, ihren Geschäftskunden die
ischer Ebene ausmacht und somit wesentlich          standardisierten Nachrichten als Minimum anzu-
für den Erfolg von SEPA ist.                        bieten. Dies schafft gleichzeitig die Grundlage
                                                    dafür, dass das Kreditgewerbe erfolgreich eine
Der EPC, die nationalen SEPA-Migrations-            SEPA-weite Struktur für die elektronische
ausschüsse, die öffentlichen Verwaltungen           Rechnungstellung entwickeln kann.
sowie die nationalen Gesetzgeber sollten die
in diesem Zusammenhang noch bestehen-               Erkennbarer Fortschritt wurde bereits
den Unsicherheiten gemeinsam beseitigen.            hinsichtlich der Entwicklung von SEPA-Online-
Ungeachtet dessen wird der EPC aufgefor-            Zahlungen erzielt, die es den Kunden erlau-
dert, zur Vorbereitung der Einführung der           ben, Zahlungen an einen Online-Händler von
SEPA-Lastschrift am 1. November 2009 den            ihrer eigenen Online-Banking-Anwendung aus
Beitrittsprozess zum SEPA-Lastschriftverfahren      zu initiieren. Das Eurosystem hält den EPC
baldmöglichst in die Wege zu leiten und die         dazu an, den Handlungsrahmen für elektro-
Erreichbarkeit dieses neuen Zahlungsinstruments     nische Zahlungen bis Ende 2009 fertigzustel-
zu überwachen.                                      len. Das Eurosystem begrüßt das im Juni 2008
                                                    zwischen dem EPC und der Vereinigung der

                                                                                                                             EZB
                                                    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                November 2008       7
GSM-Mobilfunkanbieter abgeschlossene                                          5.   BEI SEPA FÜR KARTEN UND DER
      Kooperationsabkommen, welches die gemein-                                          UNTERSTÜTZUNG VON MARKTINITIATIVEN
      same Entwicklung von Zahlungsverfahren mit                                         ZUR SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN
      Hilfe mobiler Endgeräte in SEPA vorsieht.                                          KARTENSYSTEMS SOLLTE DER MARKT EINEN
                                                                                         EHRGEIZIGEREN ANSATZ VERFOLGEN.
      4.       DIE FESTLEGUNG EINES REALISTISCHEN,
               ABER GLEICHWOHL EHRGEIZIGEN                                          Wenngleich SEPA für Karten am 1. Januar 2008
               ENDTERMINS FÜR DIE MIGRATION ZUR                                     eingeführt wurde, wurde er von den Banken
               SEPA-ÜBERWEISUNG UND -LASTSCHRIFT                                    noch nicht im gleichen Maße wie die SEPA-
               IST EIN NOTWENDIGER SCHRITT, UM DIE                                  Überweisung angenommen. Nach Gesprächen
               VORTEILE VON SEPA FRÜHZEITIG NUTZEN                                  mit der Europäischen Kommission hat der
               ZU KÖNNEN.                                                           EPC die Kernpunkte des Rahmenwerks für
                                                                                    die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen
      Um einen langwierigen und kostenträchtigen                                    (SEPA Cards Framework – SCF) dahingehend
      Migrationsprozess zur SEPA-Überweisung                                        konkretisiert, dass nun auch die geografische
      und -Lastschrift zu vermeiden und insbe-                                      Reichweite von Kartensystemen und das Recht
      sondere der rein grenzüberschreitenden                                        eines Händlers geregelt werden, manche Karten
      Nutzung von SEPA in einem „Mini-SEPA-                                         nicht zu akzeptieren oder ein Zusatzentgelt für
      Szenario“ vorzubeugen, in dem die Vorteile                                    bestimmte Kartentransaktionen zu erheben. Nach
      des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums                                       Überzeugung des Eurosystems wurden dadurch
      nicht zum Tragen kämen, ist es wichtig, dass                                  diesbezüglich bestehende Missverständnisse im
      Großanwender wie Unternehmen und öffent-                                      Markt beseitigt, die ansonsten die mit SEPA
      liche Verwaltungen so rasch wie möglich                                       verfolgten Ziele eines effektiveren Wettbewerbs
      auf die neuen Zahlungsinstrumente umstei-                                     und einer erhöhten Effizienz möglicherweise
      gen. Damit sich diese Kundengruppen von                                       gefährdet hätten.
      einer Migration zu SEPA überzeugen lassen,
      sind gute Produktangebote und eine klare                                      Doch angesichts der Bedeutung von
      Kommunikation seitens der Banken natür-                                       Kartenzahlungen für die Bürger Europas und
      lich die erste Voraussetzung. In einem nächs-                                 des Kostensenkungspotenzials von Karten bei
      ten Schritt sollten die Banken dem in eini-                                   Banken, Händlern und der Gesellschaft als
      gen Marktsegmenten noch vorherrschenden                                       Ganzem würde es das Eurosystem begrüßen,
      Irrglauben entgegenwirken, die Migration zu                                   wenn sich der Markt bei Kartenzahlungen ehr-
      SEPA könne auf unbestimmte Zeit verschoben                                    geizigere Ziele setzte. Das Eurosystem erwartet,
      werden. Allen Marktakteuren muss verdeutlicht                                 dass mindestens ein zusätzliches europäisches
      werden, dass die nationalen Überweisungs-                                     Kartensystem geschaffen wird, welches den
      und Lastschriftsysteme im Euroraum durch                                      Anforderungen der Karteninhaber, der Banken,
      die Festlegung eines realistischen, aber                                      der Händler, der Wettbewerbsbehörden und
      gleichwohl ehrgeizigen Endtermins letztend-                                   des Eurosystems gerecht wird. Das Eurosystem
      lich auslaufen werden. Das Eurosystem wird                                    hat diesbezüglich Gespräche mit europäischen
      somit seine Bemühungen fortsetzen, bei allen                                  Großbanken und anderen Beteiligten geführt
      Beteiligten Verständnis für die Notwendigkeit                                 und dabei festgestellt, dass das Verständnis für
      der Festlegung eines Endtermins zu schaf-                                     die Notwendigkeit sowie der Rückhalt für ein
      fen, und die Modalitäten (z. B. Selbst- oder                                  europäisches Kartensystem zunehmen. Derzeit
      Fremdregulierung) sowie den Endtermin                                         gibt es im Markt drei Initiativen zur Schaffung
      festlegen.                                                                    eines solchen europäischen Kartensystems. Das
                                                                                    Eurosystem begrüßt diese Projekte und betrach-
                                                                                    tet sie als ein deutliches Anzeichen dafür, dass
                                                                                    der Markt die Notwendigkeit eines europäischen
                                                                                    Kartensystems begreift.

    EZB
    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
8   November 2008
ZUSAMMENFASSUNG
Über diese Systeme und Marktinitiativen             Das Eurosystem empfiehlt der europäischen
hinausgehend wird der EPC aufgefor-                 Zahlungsverkehrsbranche, nicht proprietäre
dert, den neuesten Entwicklungen (z. B.             Standards (z. B. ISO-Normen) zu verwen-
Standardisierung, Drei-Parteien-Kartensysteme       den, wann immer dies möglich ist, und sich
und Entscheidungen von Wettbewerbsbehörden)         aktiv um die Entwicklung entsprechender
Rechnung zu tragen. Zumindest sollte die erfor-     Standards für die Bereiche zu bemühen, in
derliche Aktualisierung und Überarbeitung des       denen noch keine existieren. Außerdem wird
Rahmenwerks für Kartenzahlungen in Angriff          ihr eine aktivere Beteiligung an den relevanten
genommen werden. Darüber hinaus sollte              globalen Standardisierungsinitiativen nahe-
der EPC damit beginnen, die Umsetzung des           gelegt, um angemessen auf die Entwicklung
Rahmenwerks zu überwachen. Das Eurosystem           von Standards Einfluss nehmen zu können.
hält alle Banken in Europa dazu an, die Risiken     Schließlich lädt das Eurosystem die europäische
zu erkennen, mit denen SEPA für Karten              Zahlungsverkehrsbranche ein, über den EPC oder
behaftet ist, sich stärker zu engagieren, die       einen Vertreter der europäischen Kartensysteme
strategische Kontrolle über den Kartenmarkt         Mitglied des EMVCo oder des PCI SSC zu wer-
zu behalten bzw. zurückzugewinnen sowie             den, solange sie die betreffenden Standards ver-
die sich durch SEPA für Karten ergebenden           wendet. Das Eurosystem rät der europäischen
Möglichkeiten voll auszuschöpfen.                   Zahlungsverkehrsbranche und insbesondere dem
                                                    EPC, die Beteiligten (z. B. Terminalhersteller,
6.   DIE EUROPÄISCHE                                Prozessoren, aber auch den Handel und die
     ZAHLUNGSVERKEHRSBRANCHE SOLLTE                 Karteninhaber) stärker und strukturierter in das
     HINREICHEND EINFLUSS AUF DIE                   Programm zur Standardisierung von SEPA-
     STANDARDS FÜR SEPA-KARTENZAHLUNGEN             Kartenzahlungen einzubeziehen.
     (VORZUGSWEISE NICHT PROPRIETÄRE
     STANDARDS) NEHMEN. DAHER                       7.       SICHERHEIT IST DIE VERTRAUENSBASIS
     SOLLTE DER EPC DAS PROGRAMM                             BEI SEPA-ZAHLUNGEN; DESHALB MÜSSEN
     ZUR STANDARDISIERUNG VON SEPA-                          ALLE BETEILIGTEN IHRE DIESBEZÜGLICHEN
     KARTENZAHLUNGEN VORANTREIBEN.                           ANSTRENGUNGEN FORTSETZEN.

Bei der Standardisierung von SEPA-                  Die Sicherheit des Zahlungsverkehrs
Kartenzahlungen arbeiten der EPC und alle           bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Das
Beteiligten gemeinsam auf die Finalisierung         Eurosystem begrüßt die jüngste Aufnahme von
eines umfassenden Anforderungsrahmens für           Sicherheitsgrundsätzen in das Regelwerk für
alle Bereiche der Kartenzahlung (Karte-zu-          SEPA-Lastschriften, wodurch diese Grundsätze
Terminal, Terminal-zu-Acquirer, Acquirer-           für alle Teilnehmer verbindlich wurden. Das
zu-kartenausgebende Bank, Zertifizierung und        Eurosystem erwartet von jeder Bank, dass sie
Zulassung) bis Ende 2008 hin. Allerdings ist        Risikomanagementverfahren mustergültig
das Rahmenwerk in seiner aktuellen Form noch        umsetzt, um so auf diese Weise zur Sicherheit
weit davon entfernt, als Zusammenstellung           und Attraktivität des SEPA-Lastschriftverfahrens
fester Standards von den Märkten umgesetzt          insgesamt beizutragen.
werden zu können. Außerdem scheinen noch
bestimmte Elemente zu fehlen, etwa die neu-         Das Eurosystem begrüßt ferner, dass
esten Entwicklungen im Zusammenhang mit             der EPC eine eigene Arbeitsgruppe zur
ISO 20022. Daher sollte als neue Frist spätes-      Informationssicherheit geschaffen hat und
tens das Jahresende 2009 festgelegt werden. Zur     bis Ende 2008 einen Verfahrenskodex ausar-
Einhaltung dieser Frist wird der EPC aufgefor-      beiten wird. Das Vertrauen in elektronische
dert, auf der Grundlage der bestehenden europä-     Zahlungswege sowie deren Verfügbarkeit und
ischen Standardisierungsinitiativen, mit denen er   Verwendbarkeit müssen gewahrt werden. Um
bereits kooperiert, seine Arbeit fortzusetzen.      die Vorteile von SEPA voll ausschöpfen zu kön-

                                                                                                                             EZB
                                                    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                November 2008       9
nen, sind unterschiedliche Sicherheitspraktiken                               als direkter oder als indirekter Teilnehmer) oder
       und ein gegenseitiges Unterbieten bei den                                     zur Nutzung bestimmter proprietärer technischer
       Sicherheitskosten zu vermeiden. Es muss ein                                   Standards gezwungen werden. Außerdem hält
       einheitlich hoher Sicherheitsstandard in den                                  das Eurosystem alle Beteiligten (EPC, EACHA
       Bereichen Internet-Banking, Kartenzahlungen                                   und alle gebietsansässigen ACHs) an, ihre
       und Online-Zahlungen geschaffen werden. Die                                   Bemühungen zur Erzielung einer vollkommenen
       Banken werden aufgefordert, sich zur Einhaltung                               Interoperabilität der Infrastrukturen fortzufüh-
       der betreffenden Sicherheitsstandards und -emp-                               ren. Alle Infrastrukturen sollten auf Anfrage eine
       fehlungen zu verpflichten und bei Entscheidungen                              Verbindung zu anderen Infrastrukturen aufbauen.
       über Sicherheitsfragen nicht nur die eigene
       Sicht, sondern auch die ihrer Kunden zu berück-                               9.   IM HINBLICK AUF DIE STEUERUNG DES
       sichtigen. Da die Sicherheit von Internet-                                         SEPA-PROJEKTS SIND ÄNDERUNGEN DES
       Banking und Online-Zahlungen von zahlreichen                                       MANDATS UND DER ORGANISATIONSWEISE
       Akteuren abhängt, sollte die Koordination zwi-                                     DES EPC ERFORDERLICH.
       schen den einzelnen Beteiligten verstärkt wer-
       den. Beispielsweise ist zur Untersuchung der                                  Der Erfolg von SEPA hängt in hohem Maße
       Harmonisierung des rechtlichen Rahmens zur                                    von der angemessenen Steuerung des Projekts
       Bekämpfung der Computerkriminalität eine ver-                                 ab. Um bei einem Projekt wie SEPA eine gute
       besserte Zusammenarbeit mit der Europäischen                                  Steuerung (Good Governance) zu gewährleis-
       Kommission erforderlich.                                                      ten, bedarf es der Einbindung unterschiedlicher
                                                                                     Beteiligter auf europäischer und nationaler Ebene
       8.       DIE ANBIETER VON                                                     und einer Abwägung ihrer Interessen bei gleich-
                CLEARINGINFRASTRUKTUREN VERHALTEN                                    zeitiger Gewährleistung von Transparenz und
                SICH ZWAR VORBILDLICH; GLEICHWOHL                                    dem Einsatz von Mechanismen, die sicherstellen,
                SOLLTEN NOCH VORHANDENE                                              dass die Ziele von SEPA erreicht werden.
                BESCHRÄNKUNGEN DER INTEROPERABILITÄT
                VON ZAHLUNGSVERKEHRS-                                                Aufgrund der tragenden Rolle des EPC inner-
                INFRASTRUKTUREN BESEITIGT WERDEN.                                    halb des SEPA-Projekts verdient dessen
                                                                                     Steuerungsstruktur besondere Aufmerksamkeit.
       Die Auswirkungen von SEPA sind bisher                                         Der EPC hat beträchtliche Fortschritte erzielt,
       vor allem auf der Infrastrukturebene sichtbar                                 was die Berücksichtigung der Interessen der
       geworden, d. h. bei den Einrichtungen, die ein                                unterschiedlichen am SEPA-Verfahren betei-
       Interbanken-Überweisungssystem betreiben.                                     ligten Parteien betrifft. Gleichwohl besteht noch
       Das Eurosystem nimmt erfreut zur Kenntnis,                                    erheblicher Verbesserungsbedarf im Hinblick
       dass die meisten ACHs, die auf Euro lautende                                  auf die Einbeziehung der Beteiligten in der
       Überweisungen verarbeiten, verfahrenstech-                                    gesamten Bandbreite, von den Unternehmen
       nisch nun auch SEPA-Überweisungen ausführen                                   bis zu den öffentlichen Verwaltungen und vom
       können und dies seit der Einführung des SEPA-                                 Einzelhandel bis zu den Verbrauchern – ohne
       Überweisungsverfahrens im Januar 2008 über                                    jedoch die Mitgliedschaft dieser Gruppen im
       ihre jeweiligen Nachrichtenplattformen auch                                   EPC-Plenum vorzuschlagen. Das Eurosystem
       tun. Einige Infrastrukturen haben sich dabei                                  würde insbesondere die Beteiligung der öffentli-
       von rein inländischen Anbietern hin zu euro-                                  chen Verwaltungen begrüßen, die Großanwender
       paweit tätigen Dienstleistern in einem echten                                 von Zahlungsdiensten sind und im Einklang
       Euro-Binnenmarkt entwickelt. Das Eurosystem                                   mit den politischen Zielen des SEPA-Projekts
       begrüßt diesen Ansatz in vollem Umfang. Die                                   agieren sollten. Außerdem sind im Hinblick auf
       noch bestehenden Hindernisse für die SEPA-                                    die Transparenz und die Erreichung der SEPA-
       Infrastrukturen müssen abgebaut werden: Keine                                 Zielsetzungen weitere Fortschritte vonnöten. Der
       Bank oder Bankengemeinschaft sollte zur                                       EPC sollte in Reaktion auf die berechtigte Kritik
       Nutzung einer bestimmten Infrastruktur (sei es                                der Beteiligten, der Aufsichtsbehörden und des

     EZB
     Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
10   November 2008
ZUSAMMENFASSUNG
Eurosystems erwägen, einige Verbesserungen
an seiner Steuerungsstruktur vorzunehmen. Eine
kurzfristige Maßnahme wäre die Stärkung des
EPC-Sekretariats, damit es den EPC bei sei-
nen zahlreichen Aufgaben angemessen unter-
stützen kann. Mittel- bis längerfristig bedarf es
grundlegenderer Änderungen, um Effektivität,
Transparenz und Verantwortlichkeit des EPC zu
verbessern.

10.   KLARHEIT UND SICHERHEIT BEZOGEN AUF
      DIE MIT SEPA VERBUNDENEN MASSNAHMEN,
      DEREN DURCHFÜHRUNG DAS EUROSYSTEM
      ALS ERFORDERLICH ERACHTET – DIE
      MEILENSTEINE DER SEPA-UMSETZUNG
      UND -MIGRATION.

Um für Klarheit und Sicherheit im Zusammen-
hang mit den Maßnahmen zu sorgen, deren
Durchführung es als erforderlich erachtet, hat
das Eurosystem eine Liste von Meilensteinen
für die Umsetzung von und die Migration zu
SEPA entwickelt. Diese Liste wird eine bes-
sere Leitung des SEPA-Projekts und eine
genauere Messung des Fortschritts bei der
Umsetzung und Migration ermöglichen sowie
zur Aufrechterhaltung der Dynamik beitragen.
In chronologischer Reihenfolge wurden fol-
gende Meilensteine festgelegt: Gewährleistung
der fortdauernden Gültigkeit bestehender
Lastschriftmandate, Interbankenentgelte
für SEPA-Lastschriften, Überprüfung der
Verordnung 2560/2001, Festlegung eines
Endtermins für die Migration auf das SEPA-
Überweisungsverfahren, Einführung des SEPA-
Lastschriftverfahrens, Umsetzung der Richtlinie
über Zahlungsdienste, Rahmenwerk für die elek-
tronische Rechnungstellung, Festlegung eines
Endtermins für die Migration auf das SEPA-
Lastschriftverfahren, Entscheidung über zusätz-
liche europäische Kartensysteme, Umsetzung
der SEPA-Standards für Karten.

                                                                                                                             EZB
                                                    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                November 2008       11
EINLEITUNG
Das Eurosystem unterstützt weiterhin nach-          wichtiger Meilenstein. Mit der Einführung der
drücklich die Schaffung des einheitlichen           SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer –
Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA, in wel-            SCT) am 28. Januar 2008 wurden die ersten
chem Privatpersonen und Unternehmen im              Vorteile des Projekts für die Banken spürbar;
gesamten Euroraum bargeldlose Zahlungen             vor allem aber erreichten sie erstmals auch die
von einem einzigen Konto an beliebiger Stelle       Endnutzer von Zahlungsdiensten. Außerdem
im Eurogebiet vornehmen und hierbei ein-            wurden nationale Pläne für die SEPA-Umsetzung
heitliche Zahlungsinstrumente ebenso ein-           und -Migration erstellt und veröffentlicht.
fach, effizient und sicher einsetzen können wie     Die meisten automatisierten Clearinghäuser
heute die Instrumente auf nationaler Ebene.         (ACHs), die auf Euro lautende Überweisungen
SEPA ist erforderlich, um einen stärker inte-       verarbeiten, können verfahrenstechnisch nun
grierten Zahlungsverkehrsmarkt zu schaffen,         auch SEPA-Überweisungen ausführen, sind also
der wesentliche wirtschaftliche Vorteile für die    „SEPA-compliant“.
Gesellschaft mit sich bringt. Ferner ist SEPA
ein weiterer notwendiger Schritt zur Vollendung     Im Januar 2008 wurde SEPA auch für
der Einführung des Euro als die gemeinsame          Kartenzahlungen eingeführt. Allerdings bedarf
Währung von 15 beziehungsweise – nach               es auf diesem Gebiet weiterer Anstrengungen,
der Euro-Einführung in der Slowakei am              wenn die Ziele des SEPA-Projekts erreicht
1. Januar 2009 – bald 16 Ländern in Europa.         werden sollen. Hierzu zählt beispielsweise die
Somit ist SEPA kein rein privatwirtschaftliches     Schaffung mindestens eines zusätzlichen euro-
Projekt, sondern vielmehr eng mit dem politischen   päischen Kartensystems.
Willen verbunden, ein stärker integriertes, wett-
bewerbsintensiveres und innovativeres Europa        Im laufenden Jahr wurden die Vorbereitungen
zu schaffen. Bei SEPA handelt es sich um ein        für das dritte SEPA-Zahlungsinstrument,
bedeutendes europäisches Ziel, das im Hinblick      die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit
auf Anspruch, Dimension und Komplexität             – SDD), fortgesetzt und die Regelwerke für
mit der Einführung der Euro-Banknoten und           das Standard-Lastschriftverfahren sowie den
-Münzen vergleichbar ist. Die Konzeption und        Lastschriftverkehr zwischen Unternehmen
Organisation von SEPA wird vom Europäischen         (die B2B-Variante) im Vorfeld der für den
Zahlungsverkehrsrat (European Payments              1. November 2009 geplanten Einführung dieses
Council – EPC), dem Selbstverwaltungsorgan          Zahlungsinstruments verabschiedet. Allerdings
des Kreditgewerbes auf dem Gebiet der               ist dieses wichtige SEPA-Instrument noch mit
Zahlungsdienste, koordiniert und vorangetrie-       zahlreichen Unsicherheiten behaftet, die drin-
ben. Das Eurosystem verfolgt in seiner Rolle        gend ausgeräumt werden müssen.
als Katalysator die Entwicklung hin zu einem
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum mit         Auch auf dem Gebiet der elektronischen und
großer Aufmerksamkeit. In diesem Zusammen-          der mobilen Zahlungen wurden beträchtliche
hang hat das Eurosystem bisher fünf Fort-           Fortschritte erzielt.
schrittsberichte veröffentlicht, in denen der
jeweilige Stand der Vorbereitungen beurteilt        Darüber hinaus wurden auch Gespräche über die
und dem Markt Orientierungshilfen an die Hand       Steuerung des SEPA-Projekts insgesamt sowie
gegeben wurden. Darüber hinaus wurde im             des EPC als seiner wichtigsten treibenden Kraft
November 2006 ein Bericht publiziert, der sich      geführt.
speziell mit Kartenzahlungssystemen befasst.
                                                    Wenngleich seit der Veröffentlichung des fünf-
Seit der Veröffentlichung des fünften Fort-         ten Fortschrittsberichts im Juli 2007 überwie-
schrittsberichts im Juli 2007 haben sich zahlrei-   gend positive Entwicklungen zu verzeichnen
che neue Entwicklungen ergeben. Der erfolg-         waren, hat das Eurosystem doch festgestellt, dass
reiche Start von SEPA im Januar 2008 war ein        das Engagement der Marktteilnehmer nachlässt

                                                                                                                             EZB
                                                    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                November 2008       13
und sich die während der Vorbereitungsphase
       herrschende konstruktive Stimmung zu einer
       abwartenden Haltung der Beteiligten gewan-
       delt hat. Daher erscheint es dem Eurosystem
       sinnvoll, einen weiteren Fortschrittsbericht
       zu veröffentlichen, der die Bereiche aufzeigt,
       in denen die Marktakteure noch tätig werden
       müssen, damit diese Passivität überwunden
       und SEPA ein Erfolg werden kann. Der Bericht
       richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe und
       die künftigen Zahlungsinstitute, sondern an
       alle maßgeblich Beteiligten wie Unternehmen,
       öffentliche Verwaltungen, den Handel und die
       Verbraucher. Die Zielsetzungen von SEPA
       können nur dann vollständig erreicht werden,
       wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
       Der Fortschrittsbericht bietet dem Markt eine
       Hilfestellung zur Bewältigung der verbleibenden
       Probleme und enthält außerdem eine Reihe von
       Meilensteinen, durch die Klarheit und Sicherheit
       im Zusammenhang mit den für die erfolgrei-
       che SEPA-Umsetzung und -Migration durch-
       zuführenden Maßnahmen geschaffen werden
       sollen. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese
       Empfehlungen aufzugreifen und die Aufgaben
       anzugehen, damit die Ziele von SEPA erreicht
       werden können.

       Der Bericht ist in sechs Kapitel gegliedert:
       Kapitel 1 bietet einen Überblick über den aktu-
       ellen Stand der SEPA-Überweisung und der
       SEPA-Lastschrift. Kapitel 2 beschäftigt sich
       mit SEPA-Kartenzahlungen einschließlich der
       Standardisierung und der Schaffung zusätz-
       licher europäischer Kartensysteme. Auf die
       Entwicklung der Infrastrukturen für Verarbeitung,
       Clearing bzw. Abwicklung von SEPA-Zahlungen
       wird in Kapitel 3 eingegangen. In Kapitel 4 wird
       die Entwicklung im Bargeldbereich behandelt,
       während sich Kapitel 5 mit der Steuerung von
       SEPA befasst. In Kapitel 6 werden die SEPA-
       Meilensteine erörtert.

     EZB
     Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
14   November 2008
1 SEPA-ÜBERWEISUNG, SEPA-LASTSCHRIFT
  UND DER ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION
1.1 SEPA-ÜBERWEISUNG: FORTSCHRITT UND              am gesamten Überweisungsvolumen zu ermit-
    ORIENTIERUNGSHILFE                             teln. Er wird jeden Monat aktualisiert und auf
                                                   der Website der EZB veröffentlicht. 1 Die
Die Einführung der SEPA-Überweisung am             Nutzung von SEPA-Überweisungen (siehe
28. Januar 2008 verlief erfolgreich; mehr als      Abbildung) hat dem Indikator zufolge seit der
4 000 Banken nahmen zu diesem Zeitpunkt an         Einführung am 28. Januar 2008 stetig zugenom-
dem Verfahren (d. h. Version 2.3 des Regelwerks    men. Im September 2008 wurden 7 Millionen
für SEPA-Überweisungen) teil. Bis Ende August      SEPA-Überweisungen von Clearing- und
stieg die Anzahl der teilnehmenden Banken          Abwicklungssystemen (CSM) des Eurogebiets
auf 4 350, wobei der EPC davon ausgeht, dass       verarbeitet, die 1,5 % des gesamten Über-
nahezu alle Banken, die im Zahlungsverkehr         weisungsvolumens ausmachten.
aktiv sind, diesem Verfahren beitreten und
SEPA-Überweisungen versenden und empfan-           Neben der Analyse, wie die SEPA-Überweisung
gen können. Demzufolge dürfte es hinsichtlich      im Euroraum aufgenommen wird, nimmt
der Erreichbarkeit der Banken im einheitlichen     das Eurosystem auch eine Einschätzung der
Euro-Zahlungsverkehrsraum keine Probleme           Inanspruchnahme dieses Zahlungsinstruments
gegeben haben. Zu Beginn gab es einige             auf nationaler Ebene vor. Diese nationalen
Anlaufschwierigkeiten. So wurden etwa fal-         Indikatoren für SEPA-Überweisungen (National
sche BICs verwendet und die Verfahrensregeln       SCT indicators) zeichnen ein umfassenderes
bei der Rückgabe von SEPA-Überweisungen            Bild davon, wie groß in den einzelnen Ländern
nicht korrekt angewendet; allerdings wiesen        der Marktanteil der SEPA-Überweisungen im
die Marktteilnehmer den EPC rasch auf diese        Vergleich zum nationalen Altverfahren ist. Sie
Schwierigkeiten hin, sodass diese schließlich      werden halbjährlich berechnet und beruhen auf
behoben werden konnten.                            Angaben aus zahlreichen Quellen. Die nationa-
                                                   len Indikatoren werden ab Ende 2008 auf den
Im Vorfeld der Einführung waren nationale          Websites der NZBen des Euroraums veröffent-
Pläne für die SEPA-Umsetzung und -Migration        licht.
erstellt und veröffentlicht worden. Das
Eurosystem hatte zwölf allgemeine Vorgaben
für die nationalen Pläne festgelegt und regelmä-   1    Siehe www.ecb.europa.eu/paym/sepa/timeline/html/index.
ßig deren Einhaltung überprüft. Auch nachdem            en.html.
SEPA nun vom Konzept zur Realität geworden
ist, wird das Eurosystem die Entwicklung von           Migration zur SEPA-Überweisung
SEPA weiterhin genau beobachten. Zu diesem
Zweck wurde ein Indikator für SEPA-                    (in %)
Überweisungen im Euro-Währungsgebiet (Euro
                                                                 Im SEPA-Format abgewickelte Transaktionen in %
area SCT indicator) erarbeitet, anhand dessen                    des gesamten Transaktionsvolumens
sich feststellen lässt, wie das SEPA-Über-             1,6                                                             1,6
weisungsverfahren im Euroraum angenommen               1,5                                                             1,5
                                                       1,4                                                       1,5   1,4
wird. Die dem Indikator zugrunde liegenden             1,3                                                1,4          1,3
                                                       1,2                                                             1,2
Daten stammen von im Euroraum ansässigen               1,1                                         1,2                 1,1
Clearinghäusern (ACHs). Der Indikator erfasst          1,0                                 1,1                         1,0
                                                       0,9                         1,0                                 0,9
allerdings nicht alle getätigten SEPA-                 0,8               0,9                                           0,8
                                                       0,7          0,8                                                0,7
Überweisungen. So werden beispielsweise bank-
                                                       0,6                                                             0,6
interne Transaktionen sowie Transaktionen,             0,5
                                                                0,5
                                                                                                                       0,5
                                                       0,4                                                             0,4
die bilateral oder über Korrespondenzbanken               28. Jan. März April     Mai     Juni    Juli   Aug. Sept.
abgewickelt werden, nicht berücksichtigt.               - 29. Febr.
                                                                                     2008
Trotzdem ist der Indikator hilfreich, um den
                                                       Quelle: EZB.
prozentualen Anteil von SEPA-Überweisungen

                                                                                                                            EZB
                                                   Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                               November 2008       15
Die Aufnahme der SEPA-Überweisung                                             nen Schätzungen zufolge bei rund 2 % aller
       wird dadurch beeinflusst, wie zügig die                                       Überweisungen in Europa. Positiv ist jedoch,
       Banken ihre Systeme umstellen, wie stark                                      dass die Migration zu SEPA begonnen hat.
       sie das neue Instrument fördern und wie die                                   Das Eurosystem ist zuversichtlich, dass diese
       Nutzer sich darauf vorbereiten, etwa was die                                  Entwicklung sich beschleunigen wird, insbe-
       Aktualisierung ihrer Warenwirtschaftssysteme                                  sondere wenn das SEPA-Lastschriftverfahren
       oder Zahlungsverkehrssoftware betrifft.                                       ab dem 1. November 2009 zur Verfügung
       Derzeit haben viele Banken ihre operativen                                    steht und eine einvernehmliche Lösung zwi-
       Vorbereitungen für die Massenabwicklung von                                   schen den Beteiligten zur Festlegung eines
       SEPA-Überweisungen noch nicht abgeschlos-                                     Endtermins für die Migration der nationa-
       sen, sodass immer noch manuelle Eingriffe bei                                 len Überweisungssysteme auf das SEPA-
       der Abwicklung erforderlich sind. Außerdem                                    Überweisungsverfahren erzielt werden kann. Das
       informieren die meisten Banken nur in geringem                                Eurosystem geht davon aus, dass die Migration
       Umfang über SEPA, oder die Information wird auf                               zur SEPA-Überweisung Ende 2010 eine kriti-
       bestimmte Kunden beschränkt. Die EZB führte                                   sche Masse erreicht haben dürfte.
       2007 und 2008 eine Unternehmensbefragung
       durch, an der mehr als 300 große und kleine                                   Zeitgleich mit der Einführung der SEPA-
       Unternehmen teilnahmen.2 Im Jahr 2008 nahm                                    Überweisung im Jahr 2008 hat der EPC einige
       der Bekanntheitsgrad von SEPA stark zu.                                       Änderungen und Verbesserungen vorgenommen,
       Während ein Jahr zuvor 53 % angegeben hatten,                                 die von Interessenvertretern der Kunden bzw.
       SEPA zu kennen, lag der Anteil 2008 bei 80 %.                                 Banken angeregt worden waren. Diese
       Allerdings ist statt des Kreditgewerbes nach wie                              Aktualisierungen wurden in die Version 3.2 des
       vor die Presse die Hauptinformationsquelle.                                   Regelwerks für SEPA-Überweisungen eingear-
       Zudem hatten die Befragten kein vollständi-                                   beitet, die vom EPC im Juni 2008 verabschiedet
       ges Bild von den Vorteilen, die SEPA mit sich                                 wurde und voraussichtlich am 2. Februar 2009
       bringt. Demzufolge ist es erforderlich, dass die                              die aktuelle Version 2.3 ersetzen wird.3 Neben
       Banken ihre Kommunikationsaktivitäten inten-                                  einigen Rechtsänderungen und Korrekturen zielt
       sivieren. Dazu gehört auch, Informationen über                                die neue Version auf eine bessere Servicequalität
       IBAN und BIC zur Verfügung zu stellen und                                     des von den Banken angebotenen Produkts ab.
       allen Kunden klare Produktangebote zu unter-                                  Das Eurosystem begrüßt diese Verbesserungen,
       breiten. Anbieter von Warenwirtschaftssystemen                                insbesondere die Einführung der vom Zahler
       oder Zahlungsverkehrssoftware können ebenfalls                                einzutragenden Kennzeichnung ((category)
       dazu beitragen, Unternehmen und öffentliche                                   purpose) zur Angabe des Verwendungszwecks
       Verwaltungen mit SEPA vertraut zu machen. Das                                 (z.B. Gehaltszahlung) sowie die Referenznummer
       Eurosystem fordert diejenigen Anbieter, die in                                (Reference-party-Code), die darauf hinweisen,
       diesem Bereich noch Nachholbedarf haben, dazu                                 dass der Zahlende bzw. Begünstigte im Auftrag
       auf, sicherzustellen, dass ihre Produkte SEPA-                                einer anderen (juristischen) Person handelt.
       fähig sind, um diese ihren Kunden anbieten zu                                 Beide Verbesserungen wurden auf Wunsch von
       können. Andererseits möchten die Kunden mög-                                  Unternehmen vorgenommen. Weitere
       licherweise mit der Umstellung auf SEPA war-                                  Änderungen ergaben sich aus der Teilnahme von
       ten, bis die SEPA-Lastschrift im November 2009
       eingeführt wird. In jedem Fall sollten bereits                                2   Die von der EZB durchgeführte Unternehmensbefragung ver-
                                                                                         wendet das Europäische Unternehmenstestpanel (EBTP) der
       jetzt Projekte aufgesetzt sein, um den Termin im                                  Europäischen Kommission.
       November 2009 einhalten zu können.                                            3   Bei der Version 3.2 des Regelwerks für SEPA-Überweisungen
                                                                                         handelt es sich um eine Aktualisierung der Version 3.0 (die im
                                                                                         Dezember 2006 verabschiedet wurde). Sie wird die aktuell ver-
       In den ersten acht Monaten war die Verwendung                                     wendete Version 2.3 am 2. Februar 2009 ersetzen. Zwar wurde
       von SEPA-Überweisungen anscheinend vorwie-                                        auch eine Version 3.1 entwickelt, jedoch wurde diese nicht gebil-
                                                                                         ligt. Einige Änderungen am Regelwerk werden erst mit Ablauf
       gend auf grenzüberschreitende Transaktionen                                       der Umsetzungsfrist für die Richtlinie über Zahlungsdienste am
       in Euro begrenzt; ihr Anteil lag allgemei-                                        1. November 2009 wirksam.

     EZB
     Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
16   November 2008
1 SEPA-
                                                                                                                                            ÜBERWEISUNG,
Schweizer Finanzinstituten am SEPA-                 auf ihren Rechnungen oder Steuerbescheiden                                           SEPA-LASTSCHRIFT
Überweisungsverfahren.4 Der EPC konsultierte        anzugeben. Das Eurosystem begrüßt, dass die                                                   UND DER
auch die Beteiligten bezüglich der                  Banken zugesagt haben, (Firmen-)Kunden, die                                            ENDTERMIN FÜR
                                                                                                                                            DIE MIGRATION
Umsetzungsleitlinien zur Harmonisierung der         ihre Kontoverbindungsdatenbanken aktualisie-
Nachrichtenstandards in der Kunde-Bank-             ren wollen, bei der Umstellung auf IBAN und
Beziehung sowie hinsichtlich der Möglichkeit,       BIC zu unterstützen oder einen entsprechenden
dass Kunden einheitlich SEPA-Überweisungen          Service anzubieten. Um die Verwendung von
(und SEPA-Lastschriften) initiieren können.         SEPA-Überweisungen bei Privatkunden sowie
Darüber hinaus billigte er die Kunde-Bank-          kleinen und mittleren Unternehmen voranzutrei-
Umsetzungsleitlinien für SEPA-Überweisungen         ben, wäre es hilfreich, wenn die Banken nur noch
und begann vor kurzem außerdem mit der              die Verwendung der IBAN zulassen würden. Die
Analyse der Anforderungen zur Harmonisierung        Bank des auftraggebenden Kunden würde dann
der Nachrichtenstandards in der Bank-Kunde-         die korrekte BIC hinzufügen, indem sie diese aus
Beziehung, d. h. hinsichtlich der Be nach-          den auf dem Markt verfügbaren Datenbanken
richtigung über erfolgte Zahlungen, der             abruft. Des Weiteren würde das Eurosystem
Kontoinformationen sowie des Kontoauszugs.          die Aufhebung nationaler Beschränkungen bei
Weiterhin hat sich der EPC mit den                  der Verwendung von SEPA-Überweisungen
Anforderungen der Unternehmen hinsichtlich          begrüßen. Dazu gehört auch die Anforderung,
der Überweisungsinformationen befasst. Er           dass bei bestimmten Zahlungen andere
genehmigte einen Leitfaden, der bei einer früh-     Gebührenbelastungsmodelle angewendet werden
zeitigen Umstellung auf SEPA die Nutzung der        als die übliche Kostenteilung (SHARE). Zudem
zurzeit im Entwicklungsstadium befindlichen         sollte der Markt zusammen mit den zuständigen
ISO-Norm für eine „Strukturierte Gläubiger-         nationalen Behörden so schnell wie möglich für
referenz für den Verwendungszweck“ ermög-           mehr Klarheit in Bezug auf zahlungsbilanzstatis-
licht, sobald diese als internationaler Standard    tische Meldungen mittels Zahlungsanweisungen
anerkannt wurde.                                    sorgen. Der EZB-Rat gab diesbezüglich im
                                                    Februar 2008 klare Orientierungshilfen.
Allerdings hat das Eurosystem noch einige
Hindernisse bei der Aufnahme des SEPA-              Man sollte sich noch einmal die Vorteile in
Überweisungsverfahrens festgestellt. Die            Erinnerung rufen, die sich für große Unternehmen
Erfahrungen der Kunden mit der SEPA-                und öffentliche Verwaltungen aus einem
Überweisung können derzeit noch nicht mit           Umstieg auf SEPA-Zahlungen ergeben. Erstens
den Erfahrungen aus den bestehenden nationa-        eröffnet sich ihnen ein einheitliches, verein-
len Überweisungssystemen verglichen werden.         fachtes Verfahren für alle Zahlungen innerhalb
So ist es beispielsweise nicht immer möglich,       Europas, das die unterschiedlichen, manchmal
Zahlungen an einem bestimmten Tag oder regel-       umständlichen Verfahren für Inlandszahlungen
mäßig auszuführen; bei einigen Online-Banking-      und grenzüberschreitende Zahlungen ablöst.
Anwendungen muss ein bestimmtes Fenster             Zweitens vergrößert sich der Kreis der Banken,
geöffnet oder ein an SEPA teilnehmendes Land        die diese Leistungen anbieten. Letztlich werden
aus einer Liste mit allen Ländern der Welt ausge-   sich in den Preisen für SEPA-Instrumente auch
wählt werden. Dies zeigt, dass SEPA-Zahlungen       die gestiegenen Skaleneffekte in der Abwicklung
von vielen Banken im Euroraum nicht als nor-        widerspiegeln. Um die Geschäftskunden zu
male „inländische“ Zahlungen, sondern als
grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ange-        4    Derzeit umfasst SEPA 31 Länder: die 27 EU-Mitgliedstaaten,
                                                         Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz sowie
boten werden. Daher fordert das Eurosystem               Hoheitsgebiete, die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags der
die Banken auf, anstelle der nationalen                  EU angehören (Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana,
Kontonummern und Bankleitzahlen ausnahms-                Réunion, Gibraltar, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln,
                                                         Ceuta und Melilla sowie die Ålandinseln). Der EPC hat für
los IBAN und BIC zu verwenden; außerdem                  an SEPA interessierte Länder und Hoheitsgebiete allgemeine
hält es alle Gläubiger dazu an, IBAN und BIC             Grundsätze und Kriterien ausgearbeitet.

                                                                                                                             EZB
                                                    Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                November 2008       17
gewinnen, müssen die Banken auch einheitliche                                 zur Informationssicherheit geschaffen hat, die
       Nachrichtenstandards zwischen den einzelnen                                   bis Ende 2008 Verfahrensvorschläge ausar-
       Kunden sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung                                     beiten will. Elektronische Zahlungswege sind
       als auch in der Bank-Kunde-Beziehung anbieten,                                sowohl für Banken als auch für ihre Kunden
       d. h. bei der Initiierung von Zahlungen, bei der                              besonders effizient. Daher sind Vertrauen,
       Benachrichtigung über den Zahlungseingang, in                                 Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der
       den Umsatzinformationen sowie im Kontoauszug.                                 elektronischen Zahlungswege zu sichern. Da
       Der EPC ist aufgerufen, auch die technischen                                  sich darüber hinaus die Internetkriminalität als
       XML-Schemata für diese Nachrichten zu entwi-                                  dynamisch und innovativ erweist, müssen alle
       ckeln. Das Eurosystem fordert alle Banken auf,                                Marktteilnehmer, Behörden und Kunden diese
       die Nachrichtenstandards als Minimallösung                                    gemeinsam bekämpfen. Um die Vorteile von
       anzubieten, sodass bankeigene Nachrichten                                     SEPA nutzen zu können, gilt es, die Verwendung
       sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung als auch                                   unterschiedlicher Sicherheitspraktiken oder
       in der Bank-Kunde-Beziehung verwendet werden                                  ein gegenseitiges Unterbieten in Bezug auf
       können, allerdings nur zusätzlich zu den standar-                             die Sicherheitskosten zu vermeiden. Ein ein-
       disierten Nachrichten.                                                        heitlich hoher Sicherheitsstandard für SEPA-
                                                                                     Transaktionen ist unumgänglich, insbeson-
       Das Eurosystem bestärkt die öffentli-                                         dere in den Bereichen Internet-Banking,
       chen Verwaltungen – im Einklang mit den                                       Kartenzahlungen und Online-Zahlungen.
       Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom                                       Die Banken werden aufgefordert, sich zur
       22. Januar 2008 – darin, mit gutem Beispiel vor-                              Einhaltung der betreffenden Sicherheitsstandards
       anzugehen und die SEPA-Zahlungsinstrumente                                    und -empfehlungen zu verpflichten und bei
       frühzeitig einzuführen, da SEPA für Europa ein                                Entscheidungen über Sicherheitsfragen sowohl
       wichtiges politisches Ziel ist. Zudem können so                               die eigene Sicht als auch die ihrer Kunden
       auch E-Government-Projekte deutlich erleich-                                  zu berücksichtigen. Da die Sicherheit von
       tert werden. Die Zentralbanken werden ihre                                    Internet-Banking und Online-Zahlungen von
       eigenen Zahlungen frühzeitig auf das SEPA-                                    vielen Akteuren abhängt (z. B. von Banken,
       Überweisungsverfahren umstellen und dessen                                    Software-/Hardwareanbietern, Endnutzern,
       Verwendung durch öffentliche Verwaltungen,                                    Gesetzgebern, Strafverfolgungsbehörden),
       für die sie den Zahlungsverkehr abwickeln,                                    sollte die Abstimmung zwischen allen
       fördern.                                                                      Beteiligten gefördert werden. Beispielsweise
                                                                                     ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem
       Auf mittlere Sicht bedarf es weiterer                                         Gemeinschaftsgesetzgeber erforderlich, um die
       Verbesserungen, damit der Erfolg der SEPA-                                    Harmonisierung des rechtlichen Rahmens zur
       Überweisung von Dauer ist. Dies gilt vor                                      Bekämpfung der Internetkriminalität zu unter-
       allem für eSEPA (elektronische SEPA-                                          suchen.
       Instrumente), da SEPA nicht nur aus Kern-
       und Basisprodukten bestehen, sondern auch                                     1.2 SEPA-LASTSCHRIFT: FORTSCHRITT UND
       auf berechtigte Nutzeranforderungen reagieren                                     ORIENTIERUNGS HILFE
       sollte. In Abschnitt 1.3 werden einige dieser
       Forderungen beschrieben. Außerdem unter-                                      Im vergangenen Jahr hat der EPC bei der
       streicht das Eurosystem seine Auffassung, dass                                Fertigstellung der beiden vorgesehenen
       die Zahlungsverkehrsbranche langfristig eine                                  Lastschriftverfahren deutliche Fortschritte erzielt.
       benutzerfreundlichere Kontobezeichnung als die                                Im Juni 2008 genehmigte er die Version 3.1
       IBAN entwickeln muss.                                                         des Regelwerks für SEPA-Lastschriften sowie
                                                                                     die Version 1.1 des Regelwerks für SEPA-
       Die Sicherheit des Zahlungsverkehrs bedarf                                    Lastschriften für Geschäftskunden (B2B-
       besonderer Aufmerksamkeit. Das Eurosystem                                     Rulebook). Diese beiden Regelwerke bilden
       begrüßt, dass der EPC eine eigene Arbeitsgruppe                               derzeit die Basis für die am 1. November 2009

     EZB
     Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
18   November 2008
1 SEPA-
                                                                                                                                             ÜBERWEISUNG,
geplante Einführung der SEPA-Lastschrift.5           ermöglicht die operative Umsetzung von SEPA,                                         SEPA-LASTSCHRIFT
Der EPC wird dringend dazu aufgefordert,             insbesondere des SEPA-Lastschriftverfahrens.                                                  UND DER
das Einführungsdatum nochmals zu bestäti-            Aufgrund der Bedeutung der Richtlinie für die                                          ENDTERMIN FÜR
                                                                                                                                             DIE MIGRATION
gen, damit es unter den Beteiligten nicht zu         Umsetzung von SEPA hält das Eurosystem die
Missverständnissen kommt. Derzeit arbeitet der       Mitgliedstaaten dazu an, sie zeitnah und kohärent
EPC auch an einem Modell für ein E-Mandat            in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus
(elektronische Mandatserteilung). Dieses soll den    bietet der Umsetzungsprozess eine ausgezeich-
Beteiligten die Ausstellung und Abwicklung der       nete Möglichkeit, die weitere Verwendung beste-
erforderlichen Autorisierung für eine beleglose,     hender Lastschrifteinzugsermächtigungen als
vollständig elektronische Lastschrift ermöglichen,   Mandate für SEPA-Lastschriften sicherzustellen,
die die Plausibilitätsprüfung durch die Bank des     um dadurch einen kosten- und zeitaufwendigen
Zahlungspflichtigen zur Erhöhung der Sicherheit      Prozess zur Neuausstellung aller Mandate zu ver-
mit einbezieht. Der EPC veröffentlichte die          meiden. Dass bestehende Einzugsermächtigungen
Leistungsbeschreibung für das E-Mandat zur           ihre Gültigkeit behalten können, ist ein ebenso
Konsultation der Beteiligten im Juni/Juli 2008       wichtiger wie kritischer Erfolgsfaktor für eine
und arbeitet derzeit eine Beschreibung des           rasche Migration zur SEPA-Lastschrift. Das
„E-Operating Model“ aus, das auch als tech-          Eurosystem begrüßt daher die Einrichtung
nische Grundlage für elektronische SEPA-             einer entsprechenden Arbeitsgruppe durch die
Zahlungen dienen könnte (siehe Abschnitt 1.3).       Europäische Kommission, die eine harmonisierte
Diese Beschreibung wurde den Beteiligten als         Umsetzung sicherstellen soll.
Basis für das Konsultationsverfahren im Oktober/
November 2008 zur Verfügung gestellt. Das            Die Überprüfung der Verordnung Nr. 2560/2001
Sicherheitskonzept wird das dritte Element im        über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro 7 ist
Zusammenhang mit dem Angebot des E-Mandats.          ein weiteres Gesetzgebungsverfahren der
Vorgesehen ist die Genehmigung der endgül-           Gemeinschaft, aus dem sich erhebliche
tigen Fassung des Modells für E-Mandate im           Konsequenzen für die SEPA-Lastschrift ergeben
Dezember 2008 vom EPC als Teil des Regelwerks        werden. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber,
für SEPA-Lastschriften.                              dass die Verabschiedung dieser Verordnung den
                                                     Bankensektor dazu veranlasste, 2002 mit der
Die Harmonisierung des europäischen                  Entwicklung von SEPA zu beginnen. Die
Rechtsrahmens ist für den SEPA-Lastschrift-          Europäische Kommission hat kürzlich einen
verkehr von zentraler Bedeutung. Die Richt-          Vorschlag zur Anpassung dieser Verordnung an
linie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt 6          die heutigen Gegebenheiten des Zahlungsverkehrs
wurde im November 2007 formell verabschie-
det und enthält eine Reihe von Bestimmungen,         5    Bei der Version 3.1 des Regelwerks für SEPA-Lastschriften han-
die für eine stabile Rechtsgrundlage inner-               delt es sich um eine Aktualisierung der (im Juni 2007 genehmig-
halb der EU hinsichtlich der Abwicklung                   ten) Version 2.3. Zwar wurde auch eine Version 3.0 entwickelt,
                                                          jedoch wurde diese nicht gebilligt. Die Änderungen umfassen
von Zahlungsinstrumenten (wie etwa von                    Rechtsänderungen, Korrekturen sowie Änderungen, die sich aus
Lastschriften) entscheidend sind. Mit der                 der Genehmigung des Regelwerks für Geschäftskunden erga-
                                                          ben. Die neue Version zielt auch darauf ab, die Servicequalität
Einführung sogenannter Zahlungsinstitute,                 zu verbessern. Dies soll in erster Linie durch die Zusätze „(cate-
die bestimmte Zahlungsdienstleistungen unter              gory) purpose“ und „reference party“ erreicht werden, die eben-
einem weniger strengen Aufsichtsregime anbie-             falls in das Regelwerk für SEPA-Überweisungen aufgenommen
                                                          wurden, aber auch durch neue detaillierte Verfahrensabläufe
ten können, wird ein weiteres Ziel verfolgt – die         bei Einzelfällen und eine Verlängerung der Gültigkeit von
Erhöhung des Wettbewerbs im Zahlungsverkehr.              Einzugsermächtigungen von 18 Monaten auf 36 Monate.
                                                     6    Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Der Europäischen Kommission zufolge lie-                  vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt
gen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung              zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG
der Richtlinie über Zahlungsdienste in natio-             und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG.
                                                     7    Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments
nales Recht bis zur vorgeschriebenem Frist am             und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschrei-
1. November 2009 gut in der Zeit. Die Richtlinie          tende Zahlungen in Euro.

                                                                                                                              EZB
                                                     Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht
                                                                                                                 November 2008       19
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