EINHEITLICHER EUR O-ZAHLUNGSVERKEHRSRAUM (SEPA) - NO VEMBER 2008
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
E I N H E I T L I C H E R e u ro - Z A H L U N G S V E R K E H R S R A U M ( S E PA ) n ovem b er 2 0 0 8 SECHSTER FORTSCHRITTSBERICHT DE
EINHEITLICHER EURO- ZAHLUNGSVERKEHRSRAUM (SEPA) SECHSTER FORTSCHRITTSBERICHT N OV E M B E R 20 0 8 Auf allen Veröffentlichungen der EZB ist im Jahr 2008 ein Ausschnitt der 10-€-Banknote abgebildet.
© Europäische Zentralbank, 2008 Anschrift Kaiserstraße 29 D-60311 Frankfurt am Main Postanschrift Postfach 16 03 19 D-60066 Frankfurt am Main Telefon +49 69 1344 0 Internet www.ecb.europa.eu Fax +49 69 1344 6000 Übersetzt von der Deutschen Bundesbank. In Zweifelsfällen gilt der englische Originaltext. Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Fotokopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet. ISSN 1725-6437 (Online-Version)
INHALT ZUSAMMENFASSUNG 5 EINLEITUNG 13 1 SEPA-ÜBERWEISUNG, SEPA-LASTSCHRIFT UND DER ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION 15 1.1 SEPA-Überweisung: Fortschritt und Orientierungshilfe 15 1.2 SEPA-Lastschrift: Fortschritt und Orientierungshilfe 18 1.3 Weiterentwicklung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift 21 1.4 Endtermin für die Migration zur SEPA-Überweisung und zur SEPA-Lastschrift 22 2 SEPA FÜR KARTEN UND DIE SCHAFFUNG ZUSÄTZLICHER EUROPÄISCHER KARTENSYSTEME 25 2.1 SEPA für Karten: Fortschritt und Orientierungshilfe 25 2.2 Kartenstandardisierung 26 2.3 SEPA-Konformität von Drei- Parteien-Systemen 27 2.4 Schaffung zusätzlicher europäi- scher Kartensysteme 29 3 SEPA FÜR INFRASTRUKTUREN 31 3.1 SEPA für Infrastrukturen: Fortschritt und Orientierungshilfe 31 3.2 Die Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen 32 4 BARGELD 35 5 STEUERUNG VON SEPA 37 6 MEILENSTEINE DES SEPA-PROJEKTS 41 ANHANG 1 45 EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 3
ZUSAMMENFASSUNG Das Eurosystem unterstützt weiterhin nach- SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD), drücklich die Schaffung des einheitlichen Euro- fortgesetzt sowie die Regelwerke für das Standard- Zahlungsverkehrsraums SEPA, in welchem Lastschriftverfahren und den Lastschriftverkehr Privatpersonen und Unternehmen im gesam- zwischen Unternehmen (die B2B-Variante) im ten Euroraum bargeldlose Zahlungen von Vorfeld der für den 1. November 2009 geplanten einem einzigen Konto an beliebiger Stelle im Einführung dieses Zahlungsinstruments verab- Eurogebiet vornehmen und hierbei einheitliche schiedet. Darüber hinaus wurde im November 2007 Zahlungsinstrumente ebenso einfach, effizient und die Richtlinie über Zahlungsdienste angenom- sicher einsetzen können wie heute die Instrumente men; diese ist entscheidend für die Schaffung auf nationaler Ebene. SEPA ist erforderlich, um einer soliden EU-weiten Rechtsgrundlage für die einen stärker integrierten Zahlungsverkehrsmarkt in Abwicklung von Zahlungsinstrumenten, insbeson- Europa zu schaffen, der wesentliche wirtschaftliche dere Lastschriften. Vorteile mit sich bringt. Ferner ist SEPA ein weiterer notwendiger Schritt zur Vollendung der Einführung Wenngleich seit der Veröffentlichung des fünften des Euro als gemeinsame Währung von 15 bezie- Fortschrittsberichts im Juli 2007 überwiegend posi- hungsweise – nach der Euro-Einführung in der tive Entwicklungen zu verzeichnen waren, hat das Slowakei im Januar 2009 – bald 16 Ländern in Eurosystem doch festgestellt, dass das Engagement Europa. Somit ist SEPA kein rein privatwirtschaft- der Marktteilnehmer allmählich nachgelassen und liches Projekt, sondern vielmehr eng mit dem sich die während der Vorbereitungsphase herr- politischen Willen verbunden, zu einem stärker schende konstruktive Stimmung zu einer abwarten- integrierten, wettbewerbsintensiveren und inno- den Haltung der Beteiligten gewandelt hat. Daher vativeren Europa zu gelangen. Die Konzeption erscheint es dem Eurosystem sinnvoll, einen wei- und Organisation von SEPA wird vom Euro- teren Fortschrittsbericht zu veröffentlichen, der die päischen Zahlungsverkehrsrat (European Payments Bereiche aufzeigt, in denen die Marktakteure noch Council – EPC), dem Selbstverwaltungsorgan des tätig werden müssen, damit diese Passivität über- Kreditgewerbes auf dem Gebiet der Zahlungs- wunden und SEPA ein Erfolg werden kann. Der dienste, koordiniert und vorangetrieben. Bericht richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe und die künftigen Zahlungsinstitute, sondern an Das Eurosystem verfolgt in seiner Rolle als alle maßgeblich Beteiligten wie Unternehmen, Katalysator die Entwicklung hin zu einem ein- öffentliche Verwaltungen, den Handel und die heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum mit gro- Verbraucher. Die Zielsetzungen von SEPA kön- ßer Aufmerksamkeit. Mit der Einführung der nen nur dann vollständig erreicht werden, wenn SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – alle Beteiligten an einem Strang ziehen. SCT) am 28. Januar 2008 wurden die ersten Vorteile des Projekts für die Banken spürbar; vor allem aber Die Kernaussagen des Berichts lauten: erreichten sie erstmals auch die Endnutzer von Zahlungsdiensten. Die meisten automatisierten 1. DIE BANKEN SOLLTEN BESSER Clearinghäuser (Automated Clearing Houses – KOMMUNIZIEREN, KLARE PRODUKTANGEBOTE ACHs), die auf Euro lautende Überweisungen MACHEN UND DIE EINHEITLICHKEIT DER verarbeiten, können verfahrenstechnisch nun KUNDENERFAHRUNGEN GEWÄHRLEISTEN, auch SEPA-Überweisungen ausführen. Im Januar UM DIE MIGRATION ALLER KUNDEN ZUR 2008 wurde SEPA auch für Kartenzahlungen ein- SEPA-ÜBERWEISUNG VORANZUTREIBEN, geführt. Allerdings bedarf es auf diesem Gebiet WOBEI INSBESONDERE DIE ÖFFENTLICHEN weiterer Anstrengungen, wenn die Ziele des VERWALTUNGEN FRÜHZEITIG MIT DER SEPA-Projekts erreicht werden sollen. Hierzu NUTZUNG DIESES ZAHLUNGSINSTRUMENTS zählt beispielsweise die Schaffung mindestens BEGINNEN SOLLTEN. eines zusätzlichen europäischen Kartensystems. Im laufenden Jahr wurden die Vorbereitungen Das Eurosystem begrüßt die erfolgreiche für das dritte SEPA-Zahlungsinstrument, die Einführung der SEPA-Überweisung am EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 5
28. Januar 2008. Um ihre Verwendung voran- 2. DIE LETZTEN HINDERNISSE FÜR EINE zutreiben (ihr Marktanteil im Euroraum beträgt FRISTGERECHTE EINFÜHRUNG DER SEPA- dem entsprechenden Indikator des Eurosystems LASTSCHRIFT SOLLTEN BESEITIGT WERDEN, zufolge derzeit 1,5 %), müssen die Banken ihre WOZU AUCH DIE BEENDIGUNG DER DEBATTE Kommunikationsaktivitäten gegenüber allen ÜBER DAS INTERBANKENENTGELT ZÄHLT: Kunden auch dahingehend intensivieren, dass DER EPC SOLL DEN BEITRITTSPROZESS ZUM sie Informationen über IBAN und BIC liefern, SEPA-LASTSCHRIFTVERFAHREN IN DIE WEGE und über ein klares Produktangebot verfügen. LEITEN UND DIE ERREICHBARKEIT FÜR SEPA- Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass die LASTSCHRIFTEN ÜBERWACHEN. Kunden mit der SEPA-Überweisung vergleich- bare Erfahrungen machen können wie mit den Planmäßig soll die SEPA-Lastschrift am bestehenden nationalen Überweisungssystemen, 1. November 2009 in einer Standard- und statt diese lediglich als eine Lösung für einer B2B-Variante sowie als eine Option für grenzüberschreitende Zahlungen darzustel- die elektronische Mandatserteilung einge- len. Anbieter von Warenwirtschaftssystemen führt werden. Allerdings gibt es noch zu viele (Enterprise Resource Planning (ERP) Systems) Unsicherheitsfaktoren, die den rechtzeitigen und Zahlungsverkehrssoftware können eben- Start und die erfolgreiche Migration auf das falls dazu beitragen, Großunternehmen, öffent- SEPA-Lastschriftverfahren verhindern könn- liche Verwaltungen und kleine und mittlere ten. Es besteht ein dringender Lösungsbedarf, Unternehmen (KMU) mit SEPA vertraut zu um hier voranzukommen; beispielsweise soll- machen. Sofern Großkunden wie Unternehmen ten Klarheit bezüglich des Einführungsdatums und öffentliche Verwaltungen die SEPA- geschaffen, die fortdauernde Gültigkeit beste- Überweisung noch nicht nutzen, sollten sie hender Einzugsermächtigungen sichergestellt, bereits Vorbereitungen für deren Verwendung Kundenanforderungen erfüllt, Kommunikations- ab dem 1. November 2009, dem Datum der aktivitäten intensiviert sowie die Debatte über Einführung der SEPA-Lastschrift, getroffen das Interbankenentgelt (Multilateral Interchange haben. Das Eurosystem ist zuversichtlich, dass Fee – MIF) beendet werden. die Migration an Fahrt gewinnen wird, ins- besondere nach der Umsetzung weiterer, auf Um die Unsicherheit über die Anwendbarkeit die Kundenanforderungen zugeschnittener eines Interbankenentgelts zu beseitigen, Verbesserungen durch den EPC. hat die Europäische Zentralbank (EZB) in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Das Eurosystem hält die öffentlichen Kommission einen Vorschlag für das weitere Verwaltungen an, mit gutem Beispiel vor- Vorgehen ausgearbeitet. Wird im nationa- anzugehen und frühzeitig auf die SEPA- len Kontext bereits ein Interbankenentgelt für Zahlungsinstrumente umzusteigen, da SEPA Lastschriften erhoben, könnte dieses inner- ein wichtiges politisches Ziel für Europa ist halb des jeweiligen Landes auch weiterhin und auch als ein entscheidender Katalysator für für SEPA-Lastschriften angewendet werden. E-Government-Projekte wirken kann. Wird das Interbankenentgelt im nationalen Altverfahren etwa aufgrund einer Entscheidung der nationalen Wettbewerbsbehörde oder der schrittweisen Abkehr vom nationalen Lastschriftverfahren geändert oder abge- schafft, so sollte dies auch für die nationale SEPA-Lastschriftgebühr gelten. Hierdurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für SEPA- und nationale Lastschriftsysteme geschaffen und die Migration zur SEPA- Lastschrift erleichtert. Im Fall der „grenz- EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 6 November 2008
ZUSAMMENFASSUNG überschreitenden“ SEPA-Lastschrift würde 3. SEPA MUSS EINE DURCHGÄNGIGE, die Europäische Kommission ein etwaiges VOLLAUTOMATISIERTE ABWICKLUNG Interbankenentgelt akzeptieren, sofern seine VON ZAHLUNGEN ERMÖGLICHEN UND Erhebung hinreichend begründet und vorüber- ÜBER DAS ANGEBOT VON KERN- UND gehend ist, d. h. sich nur über einen begrenz- BASISPRODUKTEN HINAUSGEHEN. ten Zeitraum erstreckt. Auf der Grundlage dieser richtungsweisenden Überlegungen der Die Vorteile des einheitlichen Zahlungs- EZB und der Europäischen Kommission hat verkehrsraums lassen sich nur dann vollstän- die EZB einen weiteren Vorschlag dafür erar- dig nutzen, wenn er den Kundenbedürfnissen beitet, wie ein Interbankenentgelt für grenz- entspricht. Für Geschäftskunden ist die durch- überschreitende SEPA-Lastschriften während gängige, vollautomatisierte Abwicklung von des Übergangszeitraums ausgestaltet wer- Zahlungen eine Grundvoraussetzung. Unter den könnte. Kernelemente dieses Vorschlags geschäftlichen Gesichtspunkten sollten die sind: 1) Das übergangsweise für grenzüber- Zahlungsverkehrsnachrichten zur Erleichterung schreitende SEPA-Lastschriften erhobene der automatischen Zahlungsabstimmung Interbankenentgelt darf höchstens 8,8 Cent Angaben zum Verwendungszweck vom betragen, 2) die Europäische Kommission und Auftraggeber an den Empfänger übermitteln der EPC müssen umgehend Gespräche über können. Die zurzeit im Entwicklungsstadium ein langfristiges Geschäftsmodell für SEPA- befindliche ISO-Norm für eine „Strukturierte Lastschriften aufnehmen, die idealerweise bis Gläubigerreferenz für den Verwendungszweck“ zum Ende des ersten Quartals 2009 in eine kon- sollte von den Nutzern für SEPA-Nachrichten krete Vereinbarung münden, und 3) das über- verwendet werden können, sobald sie als inter- gangsweise für grenzüberschreitende SEPA- nationaler Standard anerkannt wurde. Unter Lastschriften geltende Interbankenentgelt technischen Gesichtspunkten sollten einheitliche wird nur während eines im Voraus festgeleg- Nachrichtenstandards zwischen den einzelnen ten Zeitraums erhoben, der den Banken genü- Kunden sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung gend Zeit lässt, sich auf das neue langfristige als auch in der Bank-Kunde-Beziehung ange- Geschäftsmodell für SEPA-Lastschriften ein- boten werden, d. h. bei der Initiierung einer zustellen. Dies würde für grenzüberschreitende Zahlung, bei der Benachrichtigung über den Euro-Zahlungen die Einführung der SEPA- Zahlungseingang, in den Umsatzinformationen Lastschrift erleichtern, die die eigentliche neue sowie im Kontoauszug. Das Eurosystem möchte Dienstleistung im Zahlungsverkehr auf europä- jede Bank auffordern, ihren Geschäftskunden die ischer Ebene ausmacht und somit wesentlich standardisierten Nachrichten als Minimum anzu- für den Erfolg von SEPA ist. bieten. Dies schafft gleichzeitig die Grundlage dafür, dass das Kreditgewerbe erfolgreich eine Der EPC, die nationalen SEPA-Migrations- SEPA-weite Struktur für die elektronische ausschüsse, die öffentlichen Verwaltungen Rechnungstellung entwickeln kann. sowie die nationalen Gesetzgeber sollten die in diesem Zusammenhang noch bestehen- Erkennbarer Fortschritt wurde bereits den Unsicherheiten gemeinsam beseitigen. hinsichtlich der Entwicklung von SEPA-Online- Ungeachtet dessen wird der EPC aufgefor- Zahlungen erzielt, die es den Kunden erlau- dert, zur Vorbereitung der Einführung der ben, Zahlungen an einen Online-Händler von SEPA-Lastschrift am 1. November 2009 den ihrer eigenen Online-Banking-Anwendung aus Beitrittsprozess zum SEPA-Lastschriftverfahren zu initiieren. Das Eurosystem hält den EPC baldmöglichst in die Wege zu leiten und die dazu an, den Handlungsrahmen für elektro- Erreichbarkeit dieses neuen Zahlungsinstruments nische Zahlungen bis Ende 2009 fertigzustel- zu überwachen. len. Das Eurosystem begrüßt das im Juni 2008 zwischen dem EPC und der Vereinigung der EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 7
GSM-Mobilfunkanbieter abgeschlossene 5. BEI SEPA FÜR KARTEN UND DER Kooperationsabkommen, welches die gemein- UNTERSTÜTZUNG VON MARKTINITIATIVEN same Entwicklung von Zahlungsverfahren mit ZUR SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN Hilfe mobiler Endgeräte in SEPA vorsieht. KARTENSYSTEMS SOLLTE DER MARKT EINEN EHRGEIZIGEREN ANSATZ VERFOLGEN. 4. DIE FESTLEGUNG EINES REALISTISCHEN, ABER GLEICHWOHL EHRGEIZIGEN Wenngleich SEPA für Karten am 1. Januar 2008 ENDTERMINS FÜR DIE MIGRATION ZUR eingeführt wurde, wurde er von den Banken SEPA-ÜBERWEISUNG UND -LASTSCHRIFT noch nicht im gleichen Maße wie die SEPA- IST EIN NOTWENDIGER SCHRITT, UM DIE Überweisung angenommen. Nach Gesprächen VORTEILE VON SEPA FRÜHZEITIG NUTZEN mit der Europäischen Kommission hat der ZU KÖNNEN. EPC die Kernpunkte des Rahmenwerks für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen Um einen langwierigen und kostenträchtigen (SEPA Cards Framework – SCF) dahingehend Migrationsprozess zur SEPA-Überweisung konkretisiert, dass nun auch die geografische und -Lastschrift zu vermeiden und insbe- Reichweite von Kartensystemen und das Recht sondere der rein grenzüberschreitenden eines Händlers geregelt werden, manche Karten Nutzung von SEPA in einem „Mini-SEPA- nicht zu akzeptieren oder ein Zusatzentgelt für Szenario“ vorzubeugen, in dem die Vorteile bestimmte Kartentransaktionen zu erheben. Nach des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums Überzeugung des Eurosystems wurden dadurch nicht zum Tragen kämen, ist es wichtig, dass diesbezüglich bestehende Missverständnisse im Großanwender wie Unternehmen und öffent- Markt beseitigt, die ansonsten die mit SEPA liche Verwaltungen so rasch wie möglich verfolgten Ziele eines effektiveren Wettbewerbs auf die neuen Zahlungsinstrumente umstei- und einer erhöhten Effizienz möglicherweise gen. Damit sich diese Kundengruppen von gefährdet hätten. einer Migration zu SEPA überzeugen lassen, sind gute Produktangebote und eine klare Doch angesichts der Bedeutung von Kommunikation seitens der Banken natür- Kartenzahlungen für die Bürger Europas und lich die erste Voraussetzung. In einem nächs- des Kostensenkungspotenzials von Karten bei ten Schritt sollten die Banken dem in eini- Banken, Händlern und der Gesellschaft als gen Marktsegmenten noch vorherrschenden Ganzem würde es das Eurosystem begrüßen, Irrglauben entgegenwirken, die Migration zu wenn sich der Markt bei Kartenzahlungen ehr- SEPA könne auf unbestimmte Zeit verschoben geizigere Ziele setzte. Das Eurosystem erwartet, werden. Allen Marktakteuren muss verdeutlicht dass mindestens ein zusätzliches europäisches werden, dass die nationalen Überweisungs- Kartensystem geschaffen wird, welches den und Lastschriftsysteme im Euroraum durch Anforderungen der Karteninhaber, der Banken, die Festlegung eines realistischen, aber der Händler, der Wettbewerbsbehörden und gleichwohl ehrgeizigen Endtermins letztend- des Eurosystems gerecht wird. Das Eurosystem lich auslaufen werden. Das Eurosystem wird hat diesbezüglich Gespräche mit europäischen somit seine Bemühungen fortsetzen, bei allen Großbanken und anderen Beteiligten geführt Beteiligten Verständnis für die Notwendigkeit und dabei festgestellt, dass das Verständnis für der Festlegung eines Endtermins zu schaf- die Notwendigkeit sowie der Rückhalt für ein fen, und die Modalitäten (z. B. Selbst- oder europäisches Kartensystem zunehmen. Derzeit Fremdregulierung) sowie den Endtermin gibt es im Markt drei Initiativen zur Schaffung festlegen. eines solchen europäischen Kartensystems. Das Eurosystem begrüßt diese Projekte und betrach- tet sie als ein deutliches Anzeichen dafür, dass der Markt die Notwendigkeit eines europäischen Kartensystems begreift. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 8 November 2008
ZUSAMMENFASSUNG Über diese Systeme und Marktinitiativen Das Eurosystem empfiehlt der europäischen hinausgehend wird der EPC aufgefor- Zahlungsverkehrsbranche, nicht proprietäre dert, den neuesten Entwicklungen (z. B. Standards (z. B. ISO-Normen) zu verwen- Standardisierung, Drei-Parteien-Kartensysteme den, wann immer dies möglich ist, und sich und Entscheidungen von Wettbewerbsbehörden) aktiv um die Entwicklung entsprechender Rechnung zu tragen. Zumindest sollte die erfor- Standards für die Bereiche zu bemühen, in derliche Aktualisierung und Überarbeitung des denen noch keine existieren. Außerdem wird Rahmenwerks für Kartenzahlungen in Angriff ihr eine aktivere Beteiligung an den relevanten genommen werden. Darüber hinaus sollte globalen Standardisierungsinitiativen nahe- der EPC damit beginnen, die Umsetzung des gelegt, um angemessen auf die Entwicklung Rahmenwerks zu überwachen. Das Eurosystem von Standards Einfluss nehmen zu können. hält alle Banken in Europa dazu an, die Risiken Schließlich lädt das Eurosystem die europäische zu erkennen, mit denen SEPA für Karten Zahlungsverkehrsbranche ein, über den EPC oder behaftet ist, sich stärker zu engagieren, die einen Vertreter der europäischen Kartensysteme strategische Kontrolle über den Kartenmarkt Mitglied des EMVCo oder des PCI SSC zu wer- zu behalten bzw. zurückzugewinnen sowie den, solange sie die betreffenden Standards ver- die sich durch SEPA für Karten ergebenden wendet. Das Eurosystem rät der europäischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Zahlungsverkehrsbranche und insbesondere dem EPC, die Beteiligten (z. B. Terminalhersteller, 6. DIE EUROPÄISCHE Prozessoren, aber auch den Handel und die ZAHLUNGSVERKEHRSBRANCHE SOLLTE Karteninhaber) stärker und strukturierter in das HINREICHEND EINFLUSS AUF DIE Programm zur Standardisierung von SEPA- STANDARDS FÜR SEPA-KARTENZAHLUNGEN Kartenzahlungen einzubeziehen. (VORZUGSWEISE NICHT PROPRIETÄRE STANDARDS) NEHMEN. DAHER 7. SICHERHEIT IST DIE VERTRAUENSBASIS SOLLTE DER EPC DAS PROGRAMM BEI SEPA-ZAHLUNGEN; DESHALB MÜSSEN ZUR STANDARDISIERUNG VON SEPA- ALLE BETEILIGTEN IHRE DIESBEZÜGLICHEN KARTENZAHLUNGEN VORANTREIBEN. ANSTRENGUNGEN FORTSETZEN. Bei der Standardisierung von SEPA- Die Sicherheit des Zahlungsverkehrs Kartenzahlungen arbeiten der EPC und alle bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Das Beteiligten gemeinsam auf die Finalisierung Eurosystem begrüßt die jüngste Aufnahme von eines umfassenden Anforderungsrahmens für Sicherheitsgrundsätzen in das Regelwerk für alle Bereiche der Kartenzahlung (Karte-zu- SEPA-Lastschriften, wodurch diese Grundsätze Terminal, Terminal-zu-Acquirer, Acquirer- für alle Teilnehmer verbindlich wurden. Das zu-kartenausgebende Bank, Zertifizierung und Eurosystem erwartet von jeder Bank, dass sie Zulassung) bis Ende 2008 hin. Allerdings ist Risikomanagementverfahren mustergültig das Rahmenwerk in seiner aktuellen Form noch umsetzt, um so auf diese Weise zur Sicherheit weit davon entfernt, als Zusammenstellung und Attraktivität des SEPA-Lastschriftverfahrens fester Standards von den Märkten umgesetzt insgesamt beizutragen. werden zu können. Außerdem scheinen noch bestimmte Elemente zu fehlen, etwa die neu- Das Eurosystem begrüßt ferner, dass esten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EPC eine eigene Arbeitsgruppe zur ISO 20022. Daher sollte als neue Frist spätes- Informationssicherheit geschaffen hat und tens das Jahresende 2009 festgelegt werden. Zur bis Ende 2008 einen Verfahrenskodex ausar- Einhaltung dieser Frist wird der EPC aufgefor- beiten wird. Das Vertrauen in elektronische dert, auf der Grundlage der bestehenden europä- Zahlungswege sowie deren Verfügbarkeit und ischen Standardisierungsinitiativen, mit denen er Verwendbarkeit müssen gewahrt werden. Um bereits kooperiert, seine Arbeit fortzusetzen. die Vorteile von SEPA voll ausschöpfen zu kön- EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 9
nen, sind unterschiedliche Sicherheitspraktiken als direkter oder als indirekter Teilnehmer) oder und ein gegenseitiges Unterbieten bei den zur Nutzung bestimmter proprietärer technischer Sicherheitskosten zu vermeiden. Es muss ein Standards gezwungen werden. Außerdem hält einheitlich hoher Sicherheitsstandard in den das Eurosystem alle Beteiligten (EPC, EACHA Bereichen Internet-Banking, Kartenzahlungen und alle gebietsansässigen ACHs) an, ihre und Online-Zahlungen geschaffen werden. Die Bemühungen zur Erzielung einer vollkommenen Banken werden aufgefordert, sich zur Einhaltung Interoperabilität der Infrastrukturen fortzufüh- der betreffenden Sicherheitsstandards und -emp- ren. Alle Infrastrukturen sollten auf Anfrage eine fehlungen zu verpflichten und bei Entscheidungen Verbindung zu anderen Infrastrukturen aufbauen. über Sicherheitsfragen nicht nur die eigene Sicht, sondern auch die ihrer Kunden zu berück- 9. IM HINBLICK AUF DIE STEUERUNG DES sichtigen. Da die Sicherheit von Internet- SEPA-PROJEKTS SIND ÄNDERUNGEN DES Banking und Online-Zahlungen von zahlreichen MANDATS UND DER ORGANISATIONSWEISE Akteuren abhängt, sollte die Koordination zwi- DES EPC ERFORDERLICH. schen den einzelnen Beteiligten verstärkt wer- den. Beispielsweise ist zur Untersuchung der Der Erfolg von SEPA hängt in hohem Maße Harmonisierung des rechtlichen Rahmens zur von der angemessenen Steuerung des Projekts Bekämpfung der Computerkriminalität eine ver- ab. Um bei einem Projekt wie SEPA eine gute besserte Zusammenarbeit mit der Europäischen Steuerung (Good Governance) zu gewährleis- Kommission erforderlich. ten, bedarf es der Einbindung unterschiedlicher Beteiligter auf europäischer und nationaler Ebene 8. DIE ANBIETER VON und einer Abwägung ihrer Interessen bei gleich- CLEARINGINFRASTRUKTUREN VERHALTEN zeitiger Gewährleistung von Transparenz und SICH ZWAR VORBILDLICH; GLEICHWOHL dem Einsatz von Mechanismen, die sicherstellen, SOLLTEN NOCH VORHANDENE dass die Ziele von SEPA erreicht werden. BESCHRÄNKUNGEN DER INTEROPERABILITÄT VON ZAHLUNGSVERKEHRS- Aufgrund der tragenden Rolle des EPC inner- INFRASTRUKTUREN BESEITIGT WERDEN. halb des SEPA-Projekts verdient dessen Steuerungsstruktur besondere Aufmerksamkeit. Die Auswirkungen von SEPA sind bisher Der EPC hat beträchtliche Fortschritte erzielt, vor allem auf der Infrastrukturebene sichtbar was die Berücksichtigung der Interessen der geworden, d. h. bei den Einrichtungen, die ein unterschiedlichen am SEPA-Verfahren betei- Interbanken-Überweisungssystem betreiben. ligten Parteien betrifft. Gleichwohl besteht noch Das Eurosystem nimmt erfreut zur Kenntnis, erheblicher Verbesserungsbedarf im Hinblick dass die meisten ACHs, die auf Euro lautende auf die Einbeziehung der Beteiligten in der Überweisungen verarbeiten, verfahrenstech- gesamten Bandbreite, von den Unternehmen nisch nun auch SEPA-Überweisungen ausführen bis zu den öffentlichen Verwaltungen und vom können und dies seit der Einführung des SEPA- Einzelhandel bis zu den Verbrauchern – ohne Überweisungsverfahrens im Januar 2008 über jedoch die Mitgliedschaft dieser Gruppen im ihre jeweiligen Nachrichtenplattformen auch EPC-Plenum vorzuschlagen. Das Eurosystem tun. Einige Infrastrukturen haben sich dabei würde insbesondere die Beteiligung der öffentli- von rein inländischen Anbietern hin zu euro- chen Verwaltungen begrüßen, die Großanwender paweit tätigen Dienstleistern in einem echten von Zahlungsdiensten sind und im Einklang Euro-Binnenmarkt entwickelt. Das Eurosystem mit den politischen Zielen des SEPA-Projekts begrüßt diesen Ansatz in vollem Umfang. Die agieren sollten. Außerdem sind im Hinblick auf noch bestehenden Hindernisse für die SEPA- die Transparenz und die Erreichung der SEPA- Infrastrukturen müssen abgebaut werden: Keine Zielsetzungen weitere Fortschritte vonnöten. Der Bank oder Bankengemeinschaft sollte zur EPC sollte in Reaktion auf die berechtigte Kritik Nutzung einer bestimmten Infrastruktur (sei es der Beteiligten, der Aufsichtsbehörden und des EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 10 November 2008
ZUSAMMENFASSUNG Eurosystems erwägen, einige Verbesserungen an seiner Steuerungsstruktur vorzunehmen. Eine kurzfristige Maßnahme wäre die Stärkung des EPC-Sekretariats, damit es den EPC bei sei- nen zahlreichen Aufgaben angemessen unter- stützen kann. Mittel- bis längerfristig bedarf es grundlegenderer Änderungen, um Effektivität, Transparenz und Verantwortlichkeit des EPC zu verbessern. 10. KLARHEIT UND SICHERHEIT BEZOGEN AUF DIE MIT SEPA VERBUNDENEN MASSNAHMEN, DEREN DURCHFÜHRUNG DAS EUROSYSTEM ALS ERFORDERLICH ERACHTET – DIE MEILENSTEINE DER SEPA-UMSETZUNG UND -MIGRATION. Um für Klarheit und Sicherheit im Zusammen- hang mit den Maßnahmen zu sorgen, deren Durchführung es als erforderlich erachtet, hat das Eurosystem eine Liste von Meilensteinen für die Umsetzung von und die Migration zu SEPA entwickelt. Diese Liste wird eine bes- sere Leitung des SEPA-Projekts und eine genauere Messung des Fortschritts bei der Umsetzung und Migration ermöglichen sowie zur Aufrechterhaltung der Dynamik beitragen. In chronologischer Reihenfolge wurden fol- gende Meilensteine festgelegt: Gewährleistung der fortdauernden Gültigkeit bestehender Lastschriftmandate, Interbankenentgelte für SEPA-Lastschriften, Überprüfung der Verordnung 2560/2001, Festlegung eines Endtermins für die Migration auf das SEPA- Überweisungsverfahren, Einführung des SEPA- Lastschriftverfahrens, Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste, Rahmenwerk für die elek- tronische Rechnungstellung, Festlegung eines Endtermins für die Migration auf das SEPA- Lastschriftverfahren, Entscheidung über zusätz- liche europäische Kartensysteme, Umsetzung der SEPA-Standards für Karten. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 11
EINLEITUNG Das Eurosystem unterstützt weiterhin nach- wichtiger Meilenstein. Mit der Einführung der drücklich die Schaffung des einheitlichen SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA, in wel- SCT) am 28. Januar 2008 wurden die ersten chem Privatpersonen und Unternehmen im Vorteile des Projekts für die Banken spürbar; gesamten Euroraum bargeldlose Zahlungen vor allem aber erreichten sie erstmals auch die von einem einzigen Konto an beliebiger Stelle Endnutzer von Zahlungsdiensten. Außerdem im Eurogebiet vornehmen und hierbei ein- wurden nationale Pläne für die SEPA-Umsetzung heitliche Zahlungsinstrumente ebenso ein- und -Migration erstellt und veröffentlicht. fach, effizient und sicher einsetzen können wie Die meisten automatisierten Clearinghäuser heute die Instrumente auf nationaler Ebene. (ACHs), die auf Euro lautende Überweisungen SEPA ist erforderlich, um einen stärker inte- verarbeiten, können verfahrenstechnisch nun grierten Zahlungsverkehrsmarkt zu schaffen, auch SEPA-Überweisungen ausführen, sind also der wesentliche wirtschaftliche Vorteile für die „SEPA-compliant“. Gesellschaft mit sich bringt. Ferner ist SEPA ein weiterer notwendiger Schritt zur Vollendung Im Januar 2008 wurde SEPA auch für der Einführung des Euro als die gemeinsame Kartenzahlungen eingeführt. Allerdings bedarf Währung von 15 beziehungsweise – nach es auf diesem Gebiet weiterer Anstrengungen, der Euro-Einführung in der Slowakei am wenn die Ziele des SEPA-Projekts erreicht 1. Januar 2009 – bald 16 Ländern in Europa. werden sollen. Hierzu zählt beispielsweise die Somit ist SEPA kein rein privatwirtschaftliches Schaffung mindestens eines zusätzlichen euro- Projekt, sondern vielmehr eng mit dem politischen päischen Kartensystems. Willen verbunden, ein stärker integriertes, wett- bewerbsintensiveres und innovativeres Europa Im laufenden Jahr wurden die Vorbereitungen zu schaffen. Bei SEPA handelt es sich um ein für das dritte SEPA-Zahlungsinstrument, bedeutendes europäisches Ziel, das im Hinblick die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit auf Anspruch, Dimension und Komplexität – SDD), fortgesetzt und die Regelwerke für mit der Einführung der Euro-Banknoten und das Standard-Lastschriftverfahren sowie den -Münzen vergleichbar ist. Die Konzeption und Lastschriftverkehr zwischen Unternehmen Organisation von SEPA wird vom Europäischen (die B2B-Variante) im Vorfeld der für den Zahlungsverkehrsrat (European Payments 1. November 2009 geplanten Einführung dieses Council – EPC), dem Selbstverwaltungsorgan Zahlungsinstruments verabschiedet. Allerdings des Kreditgewerbes auf dem Gebiet der ist dieses wichtige SEPA-Instrument noch mit Zahlungsdienste, koordiniert und vorangetrie- zahlreichen Unsicherheiten behaftet, die drin- ben. Das Eurosystem verfolgt in seiner Rolle gend ausgeräumt werden müssen. als Katalysator die Entwicklung hin zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum mit Auch auf dem Gebiet der elektronischen und großer Aufmerksamkeit. In diesem Zusammen- der mobilen Zahlungen wurden beträchtliche hang hat das Eurosystem bisher fünf Fort- Fortschritte erzielt. schrittsberichte veröffentlicht, in denen der jeweilige Stand der Vorbereitungen beurteilt Darüber hinaus wurden auch Gespräche über die und dem Markt Orientierungshilfen an die Hand Steuerung des SEPA-Projekts insgesamt sowie gegeben wurden. Darüber hinaus wurde im des EPC als seiner wichtigsten treibenden Kraft November 2006 ein Bericht publiziert, der sich geführt. speziell mit Kartenzahlungssystemen befasst. Wenngleich seit der Veröffentlichung des fünf- Seit der Veröffentlichung des fünften Fort- ten Fortschrittsberichts im Juli 2007 überwie- schrittsberichts im Juli 2007 haben sich zahlrei- gend positive Entwicklungen zu verzeichnen che neue Entwicklungen ergeben. Der erfolg- waren, hat das Eurosystem doch festgestellt, dass reiche Start von SEPA im Januar 2008 war ein das Engagement der Marktteilnehmer nachlässt EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 13
und sich die während der Vorbereitungsphase herrschende konstruktive Stimmung zu einer abwartenden Haltung der Beteiligten gewan- delt hat. Daher erscheint es dem Eurosystem sinnvoll, einen weiteren Fortschrittsbericht zu veröffentlichen, der die Bereiche aufzeigt, in denen die Marktakteure noch tätig werden müssen, damit diese Passivität überwunden und SEPA ein Erfolg werden kann. Der Bericht richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe und die künftigen Zahlungsinstitute, sondern an alle maßgeblich Beteiligten wie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, den Handel und die Verbraucher. Die Zielsetzungen von SEPA können nur dann vollständig erreicht werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Der Fortschrittsbericht bietet dem Markt eine Hilfestellung zur Bewältigung der verbleibenden Probleme und enthält außerdem eine Reihe von Meilensteinen, durch die Klarheit und Sicherheit im Zusammenhang mit den für die erfolgrei- che SEPA-Umsetzung und -Migration durch- zuführenden Maßnahmen geschaffen werden sollen. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese Empfehlungen aufzugreifen und die Aufgaben anzugehen, damit die Ziele von SEPA erreicht werden können. Der Bericht ist in sechs Kapitel gegliedert: Kapitel 1 bietet einen Überblick über den aktu- ellen Stand der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift. Kapitel 2 beschäftigt sich mit SEPA-Kartenzahlungen einschließlich der Standardisierung und der Schaffung zusätz- licher europäischer Kartensysteme. Auf die Entwicklung der Infrastrukturen für Verarbeitung, Clearing bzw. Abwicklung von SEPA-Zahlungen wird in Kapitel 3 eingegangen. In Kapitel 4 wird die Entwicklung im Bargeldbereich behandelt, während sich Kapitel 5 mit der Steuerung von SEPA befasst. In Kapitel 6 werden die SEPA- Meilensteine erörtert. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 14 November 2008
1 SEPA-ÜBERWEISUNG, SEPA-LASTSCHRIFT UND DER ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION 1.1 SEPA-ÜBERWEISUNG: FORTSCHRITT UND am gesamten Überweisungsvolumen zu ermit- ORIENTIERUNGSHILFE teln. Er wird jeden Monat aktualisiert und auf der Website der EZB veröffentlicht. 1 Die Die Einführung der SEPA-Überweisung am Nutzung von SEPA-Überweisungen (siehe 28. Januar 2008 verlief erfolgreich; mehr als Abbildung) hat dem Indikator zufolge seit der 4 000 Banken nahmen zu diesem Zeitpunkt an Einführung am 28. Januar 2008 stetig zugenom- dem Verfahren (d. h. Version 2.3 des Regelwerks men. Im September 2008 wurden 7 Millionen für SEPA-Überweisungen) teil. Bis Ende August SEPA-Überweisungen von Clearing- und stieg die Anzahl der teilnehmenden Banken Abwicklungssystemen (CSM) des Eurogebiets auf 4 350, wobei der EPC davon ausgeht, dass verarbeitet, die 1,5 % des gesamten Über- nahezu alle Banken, die im Zahlungsverkehr weisungsvolumens ausmachten. aktiv sind, diesem Verfahren beitreten und SEPA-Überweisungen versenden und empfan- Neben der Analyse, wie die SEPA-Überweisung gen können. Demzufolge dürfte es hinsichtlich im Euroraum aufgenommen wird, nimmt der Erreichbarkeit der Banken im einheitlichen das Eurosystem auch eine Einschätzung der Euro-Zahlungsverkehrsraum keine Probleme Inanspruchnahme dieses Zahlungsinstruments gegeben haben. Zu Beginn gab es einige auf nationaler Ebene vor. Diese nationalen Anlaufschwierigkeiten. So wurden etwa fal- Indikatoren für SEPA-Überweisungen (National sche BICs verwendet und die Verfahrensregeln SCT indicators) zeichnen ein umfassenderes bei der Rückgabe von SEPA-Überweisungen Bild davon, wie groß in den einzelnen Ländern nicht korrekt angewendet; allerdings wiesen der Marktanteil der SEPA-Überweisungen im die Marktteilnehmer den EPC rasch auf diese Vergleich zum nationalen Altverfahren ist. Sie Schwierigkeiten hin, sodass diese schließlich werden halbjährlich berechnet und beruhen auf behoben werden konnten. Angaben aus zahlreichen Quellen. Die nationa- len Indikatoren werden ab Ende 2008 auf den Im Vorfeld der Einführung waren nationale Websites der NZBen des Euroraums veröffent- Pläne für die SEPA-Umsetzung und -Migration licht. erstellt und veröffentlicht worden. Das Eurosystem hatte zwölf allgemeine Vorgaben für die nationalen Pläne festgelegt und regelmä- 1 Siehe www.ecb.europa.eu/paym/sepa/timeline/html/index. ßig deren Einhaltung überprüft. Auch nachdem en.html. SEPA nun vom Konzept zur Realität geworden ist, wird das Eurosystem die Entwicklung von Migration zur SEPA-Überweisung SEPA weiterhin genau beobachten. Zu diesem Zweck wurde ein Indikator für SEPA- (in %) Überweisungen im Euro-Währungsgebiet (Euro Im SEPA-Format abgewickelte Transaktionen in % area SCT indicator) erarbeitet, anhand dessen des gesamten Transaktionsvolumens sich feststellen lässt, wie das SEPA-Über- 1,6 1,6 weisungsverfahren im Euroraum angenommen 1,5 1,5 1,4 1,5 1,4 wird. Die dem Indikator zugrunde liegenden 1,3 1,4 1,3 1,2 1,2 Daten stammen von im Euroraum ansässigen 1,1 1,2 1,1 Clearinghäusern (ACHs). Der Indikator erfasst 1,0 1,1 1,0 0,9 1,0 0,9 allerdings nicht alle getätigten SEPA- 0,8 0,9 0,8 0,7 0,8 0,7 Überweisungen. So werden beispielsweise bank- 0,6 0,6 interne Transaktionen sowie Transaktionen, 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4 die bilateral oder über Korrespondenzbanken 28. Jan. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. abgewickelt werden, nicht berücksichtigt. - 29. Febr. 2008 Trotzdem ist der Indikator hilfreich, um den Quelle: EZB. prozentualen Anteil von SEPA-Überweisungen EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 15
Die Aufnahme der SEPA-Überweisung nen Schätzungen zufolge bei rund 2 % aller wird dadurch beeinflusst, wie zügig die Überweisungen in Europa. Positiv ist jedoch, Banken ihre Systeme umstellen, wie stark dass die Migration zu SEPA begonnen hat. sie das neue Instrument fördern und wie die Das Eurosystem ist zuversichtlich, dass diese Nutzer sich darauf vorbereiten, etwa was die Entwicklung sich beschleunigen wird, insbe- Aktualisierung ihrer Warenwirtschaftssysteme sondere wenn das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlungsverkehrssoftware betrifft. ab dem 1. November 2009 zur Verfügung Derzeit haben viele Banken ihre operativen steht und eine einvernehmliche Lösung zwi- Vorbereitungen für die Massenabwicklung von schen den Beteiligten zur Festlegung eines SEPA-Überweisungen noch nicht abgeschlos- Endtermins für die Migration der nationa- sen, sodass immer noch manuelle Eingriffe bei len Überweisungssysteme auf das SEPA- der Abwicklung erforderlich sind. Außerdem Überweisungsverfahren erzielt werden kann. Das informieren die meisten Banken nur in geringem Eurosystem geht davon aus, dass die Migration Umfang über SEPA, oder die Information wird auf zur SEPA-Überweisung Ende 2010 eine kriti- bestimmte Kunden beschränkt. Die EZB führte sche Masse erreicht haben dürfte. 2007 und 2008 eine Unternehmensbefragung durch, an der mehr als 300 große und kleine Zeitgleich mit der Einführung der SEPA- Unternehmen teilnahmen.2 Im Jahr 2008 nahm Überweisung im Jahr 2008 hat der EPC einige der Bekanntheitsgrad von SEPA stark zu. Änderungen und Verbesserungen vorgenommen, Während ein Jahr zuvor 53 % angegeben hatten, die von Interessenvertretern der Kunden bzw. SEPA zu kennen, lag der Anteil 2008 bei 80 %. Banken angeregt worden waren. Diese Allerdings ist statt des Kreditgewerbes nach wie Aktualisierungen wurden in die Version 3.2 des vor die Presse die Hauptinformationsquelle. Regelwerks für SEPA-Überweisungen eingear- Zudem hatten die Befragten kein vollständi- beitet, die vom EPC im Juni 2008 verabschiedet ges Bild von den Vorteilen, die SEPA mit sich wurde und voraussichtlich am 2. Februar 2009 bringt. Demzufolge ist es erforderlich, dass die die aktuelle Version 2.3 ersetzen wird.3 Neben Banken ihre Kommunikationsaktivitäten inten- einigen Rechtsänderungen und Korrekturen zielt sivieren. Dazu gehört auch, Informationen über die neue Version auf eine bessere Servicequalität IBAN und BIC zur Verfügung zu stellen und des von den Banken angebotenen Produkts ab. allen Kunden klare Produktangebote zu unter- Das Eurosystem begrüßt diese Verbesserungen, breiten. Anbieter von Warenwirtschaftssystemen insbesondere die Einführung der vom Zahler oder Zahlungsverkehrssoftware können ebenfalls einzutragenden Kennzeichnung ((category) dazu beitragen, Unternehmen und öffentliche purpose) zur Angabe des Verwendungszwecks Verwaltungen mit SEPA vertraut zu machen. Das (z.B. Gehaltszahlung) sowie die Referenznummer Eurosystem fordert diejenigen Anbieter, die in (Reference-party-Code), die darauf hinweisen, diesem Bereich noch Nachholbedarf haben, dazu dass der Zahlende bzw. Begünstigte im Auftrag auf, sicherzustellen, dass ihre Produkte SEPA- einer anderen (juristischen) Person handelt. fähig sind, um diese ihren Kunden anbieten zu Beide Verbesserungen wurden auf Wunsch von können. Andererseits möchten die Kunden mög- Unternehmen vorgenommen. Weitere licherweise mit der Umstellung auf SEPA war- Änderungen ergaben sich aus der Teilnahme von ten, bis die SEPA-Lastschrift im November 2009 eingeführt wird. In jedem Fall sollten bereits 2 Die von der EZB durchgeführte Unternehmensbefragung ver- wendet das Europäische Unternehmenstestpanel (EBTP) der jetzt Projekte aufgesetzt sein, um den Termin im Europäischen Kommission. November 2009 einhalten zu können. 3 Bei der Version 3.2 des Regelwerks für SEPA-Überweisungen handelt es sich um eine Aktualisierung der Version 3.0 (die im Dezember 2006 verabschiedet wurde). Sie wird die aktuell ver- In den ersten acht Monaten war die Verwendung wendete Version 2.3 am 2. Februar 2009 ersetzen. Zwar wurde von SEPA-Überweisungen anscheinend vorwie- auch eine Version 3.1 entwickelt, jedoch wurde diese nicht gebil- ligt. Einige Änderungen am Regelwerk werden erst mit Ablauf gend auf grenzüberschreitende Transaktionen der Umsetzungsfrist für die Richtlinie über Zahlungsdienste am in Euro begrenzt; ihr Anteil lag allgemei- 1. November 2009 wirksam. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 16 November 2008
1 SEPA- ÜBERWEISUNG, Schweizer Finanzinstituten am SEPA- auf ihren Rechnungen oder Steuerbescheiden SEPA-LASTSCHRIFT Überweisungsverfahren.4 Der EPC konsultierte anzugeben. Das Eurosystem begrüßt, dass die UND DER auch die Beteiligten bezüglich der Banken zugesagt haben, (Firmen-)Kunden, die ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION Umsetzungsleitlinien zur Harmonisierung der ihre Kontoverbindungsdatenbanken aktualisie- Nachrichtenstandards in der Kunde-Bank- ren wollen, bei der Umstellung auf IBAN und Beziehung sowie hinsichtlich der Möglichkeit, BIC zu unterstützen oder einen entsprechenden dass Kunden einheitlich SEPA-Überweisungen Service anzubieten. Um die Verwendung von (und SEPA-Lastschriften) initiieren können. SEPA-Überweisungen bei Privatkunden sowie Darüber hinaus billigte er die Kunde-Bank- kleinen und mittleren Unternehmen voranzutrei- Umsetzungsleitlinien für SEPA-Überweisungen ben, wäre es hilfreich, wenn die Banken nur noch und begann vor kurzem außerdem mit der die Verwendung der IBAN zulassen würden. Die Analyse der Anforderungen zur Harmonisierung Bank des auftraggebenden Kunden würde dann der Nachrichtenstandards in der Bank-Kunde- die korrekte BIC hinzufügen, indem sie diese aus Beziehung, d. h. hinsichtlich der Be nach- den auf dem Markt verfügbaren Datenbanken richtigung über erfolgte Zahlungen, der abruft. Des Weiteren würde das Eurosystem Kontoinformationen sowie des Kontoauszugs. die Aufhebung nationaler Beschränkungen bei Weiterhin hat sich der EPC mit den der Verwendung von SEPA-Überweisungen Anforderungen der Unternehmen hinsichtlich begrüßen. Dazu gehört auch die Anforderung, der Überweisungsinformationen befasst. Er dass bei bestimmten Zahlungen andere genehmigte einen Leitfaden, der bei einer früh- Gebührenbelastungsmodelle angewendet werden zeitigen Umstellung auf SEPA die Nutzung der als die übliche Kostenteilung (SHARE). Zudem zurzeit im Entwicklungsstadium befindlichen sollte der Markt zusammen mit den zuständigen ISO-Norm für eine „Strukturierte Gläubiger- nationalen Behörden so schnell wie möglich für referenz für den Verwendungszweck“ ermög- mehr Klarheit in Bezug auf zahlungsbilanzstatis- licht, sobald diese als internationaler Standard tische Meldungen mittels Zahlungsanweisungen anerkannt wurde. sorgen. Der EZB-Rat gab diesbezüglich im Februar 2008 klare Orientierungshilfen. Allerdings hat das Eurosystem noch einige Hindernisse bei der Aufnahme des SEPA- Man sollte sich noch einmal die Vorteile in Überweisungsverfahrens festgestellt. Die Erinnerung rufen, die sich für große Unternehmen Erfahrungen der Kunden mit der SEPA- und öffentliche Verwaltungen aus einem Überweisung können derzeit noch nicht mit Umstieg auf SEPA-Zahlungen ergeben. Erstens den Erfahrungen aus den bestehenden nationa- eröffnet sich ihnen ein einheitliches, verein- len Überweisungssystemen verglichen werden. fachtes Verfahren für alle Zahlungen innerhalb So ist es beispielsweise nicht immer möglich, Europas, das die unterschiedlichen, manchmal Zahlungen an einem bestimmten Tag oder regel- umständlichen Verfahren für Inlandszahlungen mäßig auszuführen; bei einigen Online-Banking- und grenzüberschreitende Zahlungen ablöst. Anwendungen muss ein bestimmtes Fenster Zweitens vergrößert sich der Kreis der Banken, geöffnet oder ein an SEPA teilnehmendes Land die diese Leistungen anbieten. Letztlich werden aus einer Liste mit allen Ländern der Welt ausge- sich in den Preisen für SEPA-Instrumente auch wählt werden. Dies zeigt, dass SEPA-Zahlungen die gestiegenen Skaleneffekte in der Abwicklung von vielen Banken im Euroraum nicht als nor- widerspiegeln. Um die Geschäftskunden zu male „inländische“ Zahlungen, sondern als grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ange- 4 Derzeit umfasst SEPA 31 Länder: die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz sowie boten werden. Daher fordert das Eurosystem Hoheitsgebiete, die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags der die Banken auf, anstelle der nationalen EU angehören (Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Kontonummern und Bankleitzahlen ausnahms- Réunion, Gibraltar, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla sowie die Ålandinseln). Der EPC hat für los IBAN und BIC zu verwenden; außerdem an SEPA interessierte Länder und Hoheitsgebiete allgemeine hält es alle Gläubiger dazu an, IBAN und BIC Grundsätze und Kriterien ausgearbeitet. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 17
gewinnen, müssen die Banken auch einheitliche zur Informationssicherheit geschaffen hat, die Nachrichtenstandards zwischen den einzelnen bis Ende 2008 Verfahrensvorschläge ausar- Kunden sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung beiten will. Elektronische Zahlungswege sind als auch in der Bank-Kunde-Beziehung anbieten, sowohl für Banken als auch für ihre Kunden d. h. bei der Initiierung von Zahlungen, bei der besonders effizient. Daher sind Vertrauen, Benachrichtigung über den Zahlungseingang, in Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der den Umsatzinformationen sowie im Kontoauszug. elektronischen Zahlungswege zu sichern. Da Der EPC ist aufgerufen, auch die technischen sich darüber hinaus die Internetkriminalität als XML-Schemata für diese Nachrichten zu entwi- dynamisch und innovativ erweist, müssen alle ckeln. Das Eurosystem fordert alle Banken auf, Marktteilnehmer, Behörden und Kunden diese die Nachrichtenstandards als Minimallösung gemeinsam bekämpfen. Um die Vorteile von anzubieten, sodass bankeigene Nachrichten SEPA nutzen zu können, gilt es, die Verwendung sowohl in der Kunde-Bank-Beziehung als auch unterschiedlicher Sicherheitspraktiken oder in der Bank-Kunde-Beziehung verwendet werden ein gegenseitiges Unterbieten in Bezug auf können, allerdings nur zusätzlich zu den standar- die Sicherheitskosten zu vermeiden. Ein ein- disierten Nachrichten. heitlich hoher Sicherheitsstandard für SEPA- Transaktionen ist unumgänglich, insbeson- Das Eurosystem bestärkt die öffentli- dere in den Bereichen Internet-Banking, chen Verwaltungen – im Einklang mit den Kartenzahlungen und Online-Zahlungen. Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom Die Banken werden aufgefordert, sich zur 22. Januar 2008 – darin, mit gutem Beispiel vor- Einhaltung der betreffenden Sicherheitsstandards anzugehen und die SEPA-Zahlungsinstrumente und -empfehlungen zu verpflichten und bei frühzeitig einzuführen, da SEPA für Europa ein Entscheidungen über Sicherheitsfragen sowohl wichtiges politisches Ziel ist. Zudem können so die eigene Sicht als auch die ihrer Kunden auch E-Government-Projekte deutlich erleich- zu berücksichtigen. Da die Sicherheit von tert werden. Die Zentralbanken werden ihre Internet-Banking und Online-Zahlungen von eigenen Zahlungen frühzeitig auf das SEPA- vielen Akteuren abhängt (z. B. von Banken, Überweisungsverfahren umstellen und dessen Software-/Hardwareanbietern, Endnutzern, Verwendung durch öffentliche Verwaltungen, Gesetzgebern, Strafverfolgungsbehörden), für die sie den Zahlungsverkehr abwickeln, sollte die Abstimmung zwischen allen fördern. Beteiligten gefördert werden. Beispielsweise ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Auf mittlere Sicht bedarf es weiterer Gemeinschaftsgesetzgeber erforderlich, um die Verbesserungen, damit der Erfolg der SEPA- Harmonisierung des rechtlichen Rahmens zur Überweisung von Dauer ist. Dies gilt vor Bekämpfung der Internetkriminalität zu unter- allem für eSEPA (elektronische SEPA- suchen. Instrumente), da SEPA nicht nur aus Kern- und Basisprodukten bestehen, sondern auch 1.2 SEPA-LASTSCHRIFT: FORTSCHRITT UND auf berechtigte Nutzeranforderungen reagieren ORIENTIERUNGS HILFE sollte. In Abschnitt 1.3 werden einige dieser Forderungen beschrieben. Außerdem unter- Im vergangenen Jahr hat der EPC bei der streicht das Eurosystem seine Auffassung, dass Fertigstellung der beiden vorgesehenen die Zahlungsverkehrsbranche langfristig eine Lastschriftverfahren deutliche Fortschritte erzielt. benutzerfreundlichere Kontobezeichnung als die Im Juni 2008 genehmigte er die Version 3.1 IBAN entwickeln muss. des Regelwerks für SEPA-Lastschriften sowie die Version 1.1 des Regelwerks für SEPA- Die Sicherheit des Zahlungsverkehrs bedarf Lastschriften für Geschäftskunden (B2B- besonderer Aufmerksamkeit. Das Eurosystem Rulebook). Diese beiden Regelwerke bilden begrüßt, dass der EPC eine eigene Arbeitsgruppe derzeit die Basis für die am 1. November 2009 EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht 18 November 2008
1 SEPA- ÜBERWEISUNG, geplante Einführung der SEPA-Lastschrift.5 ermöglicht die operative Umsetzung von SEPA, SEPA-LASTSCHRIFT Der EPC wird dringend dazu aufgefordert, insbesondere des SEPA-Lastschriftverfahrens. UND DER das Einführungsdatum nochmals zu bestäti- Aufgrund der Bedeutung der Richtlinie für die ENDTERMIN FÜR DIE MIGRATION gen, damit es unter den Beteiligten nicht zu Umsetzung von SEPA hält das Eurosystem die Missverständnissen kommt. Derzeit arbeitet der Mitgliedstaaten dazu an, sie zeitnah und kohärent EPC auch an einem Modell für ein E-Mandat in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus (elektronische Mandatserteilung). Dieses soll den bietet der Umsetzungsprozess eine ausgezeich- Beteiligten die Ausstellung und Abwicklung der nete Möglichkeit, die weitere Verwendung beste- erforderlichen Autorisierung für eine beleglose, hender Lastschrifteinzugsermächtigungen als vollständig elektronische Lastschrift ermöglichen, Mandate für SEPA-Lastschriften sicherzustellen, die die Plausibilitätsprüfung durch die Bank des um dadurch einen kosten- und zeitaufwendigen Zahlungspflichtigen zur Erhöhung der Sicherheit Prozess zur Neuausstellung aller Mandate zu ver- mit einbezieht. Der EPC veröffentlichte die meiden. Dass bestehende Einzugsermächtigungen Leistungsbeschreibung für das E-Mandat zur ihre Gültigkeit behalten können, ist ein ebenso Konsultation der Beteiligten im Juni/Juli 2008 wichtiger wie kritischer Erfolgsfaktor für eine und arbeitet derzeit eine Beschreibung des rasche Migration zur SEPA-Lastschrift. Das „E-Operating Model“ aus, das auch als tech- Eurosystem begrüßt daher die Einrichtung nische Grundlage für elektronische SEPA- einer entsprechenden Arbeitsgruppe durch die Zahlungen dienen könnte (siehe Abschnitt 1.3). Europäische Kommission, die eine harmonisierte Diese Beschreibung wurde den Beteiligten als Umsetzung sicherstellen soll. Basis für das Konsultationsverfahren im Oktober/ November 2008 zur Verfügung gestellt. Das Die Überprüfung der Verordnung Nr. 2560/2001 Sicherheitskonzept wird das dritte Element im über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro 7 ist Zusammenhang mit dem Angebot des E-Mandats. ein weiteres Gesetzgebungsverfahren der Vorgesehen ist die Genehmigung der endgül- Gemeinschaft, aus dem sich erhebliche tigen Fassung des Modells für E-Mandate im Konsequenzen für die SEPA-Lastschrift ergeben Dezember 2008 vom EPC als Teil des Regelwerks werden. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, für SEPA-Lastschriften. dass die Verabschiedung dieser Verordnung den Bankensektor dazu veranlasste, 2002 mit der Die Harmonisierung des europäischen Entwicklung von SEPA zu beginnen. Die Rechtsrahmens ist für den SEPA-Lastschrift- Europäische Kommission hat kürzlich einen verkehr von zentraler Bedeutung. Die Richt- Vorschlag zur Anpassung dieser Verordnung an linie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt 6 die heutigen Gegebenheiten des Zahlungsverkehrs wurde im November 2007 formell verabschie- det und enthält eine Reihe von Bestimmungen, 5 Bei der Version 3.1 des Regelwerks für SEPA-Lastschriften han- die für eine stabile Rechtsgrundlage inner- delt es sich um eine Aktualisierung der (im Juni 2007 genehmig- halb der EU hinsichtlich der Abwicklung ten) Version 2.3. Zwar wurde auch eine Version 3.0 entwickelt, jedoch wurde diese nicht gebilligt. Die Änderungen umfassen von Zahlungsinstrumenten (wie etwa von Rechtsänderungen, Korrekturen sowie Änderungen, die sich aus Lastschriften) entscheidend sind. Mit der der Genehmigung des Regelwerks für Geschäftskunden erga- ben. Die neue Version zielt auch darauf ab, die Servicequalität Einführung sogenannter Zahlungsinstitute, zu verbessern. Dies soll in erster Linie durch die Zusätze „(cate- die bestimmte Zahlungsdienstleistungen unter gory) purpose“ und „reference party“ erreicht werden, die eben- einem weniger strengen Aufsichtsregime anbie- falls in das Regelwerk für SEPA-Überweisungen aufgenommen wurden, aber auch durch neue detaillierte Verfahrensabläufe ten können, wird ein weiteres Ziel verfolgt – die bei Einzelfällen und eine Verlängerung der Gültigkeit von Erhöhung des Wettbewerbs im Zahlungsverkehr. Einzugsermächtigungen von 18 Monaten auf 36 Monate. 6 Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Der Europäischen Kommission zufolge lie- vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt gen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG der Richtlinie über Zahlungsdienste in natio- und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG. 7 Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments nales Recht bis zur vorgeschriebenem Frist am und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschrei- 1. November 2009 gut in der Zeit. Die Richtlinie tende Zahlungen in Euro. EZB Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) – Sechster Fortschrittsbericht November 2008 19
Sie können auch lesen