Information für Firmenkunden und Vereine - Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG

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Information für Firmenkunden und Vereine - Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG
Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: 2013

Information für Firmenkunden und Vereine

    Raiffeisenbank
    Schrobenhausener Land eG
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Übersicht

 Ziele und Beteiligte
 Der „SEPA-Raum“
 Zeitplan
 Neuerungen im Überblick
 IBAN und BIC
 SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
   • Europäische Überweisung
   • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
   • Kartenzahlungen
 Ihre Vorteile
 Was ist zu tun?
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Wieso, weshalb, warum?
Hintergründe und Ziele

  Schritt zur Vollendung des
   EU-Binnenmarktes
    • Stärkung der europäischen Wirtschaft
    • Entwicklung effizienter europäischer
      Zahlungsverkehrsinstrumente
    • Intensivierung des EU-weiten
      Wettbewerbs

  Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
   (Single Euro Payments Area – SEPA)
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SEPA auf einen Blick

 Bargeldlose Euro-Zahlungen
   •   von einem einzigen Konto
   •   national und
       grenzüberschreitend

 EU-Zahlungsverkehr:
   •   einfach
   •   sicher
       effizient

 SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
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Wer hat‘s erfunden?
Beteiligte und Umfeld
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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
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Die „Migration“
   Der Zeitplan zur Umsetzung

 28. Januar 2008    Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009    EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009    Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
                    Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010    Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

   31. März 2012    In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

     9. Juli 2012   Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
                    => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-
                    Lastschriftverfahren

 1. Februar 2014    Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren
                    => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden
                    => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

 1. Februar 2016    Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet
                    => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
  Auswirkungen auf heute

        Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen
         (EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012)

        Termin 01.02.2014
         SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“
         (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften,
         d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren)

„Jetzt ist Zeit zum handeln!“

           Noch 200 Arbeitstage
Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!
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Jeder ist betroffen

 Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE
  (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)

  Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb
   Deutschlands abwickeln
  heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten
  heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben
   und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
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Die SEPA-Überweisung (SCT)

 Ziele und Beteiligte
 Der „SEPA-Raum“
 Zeitplan
 Neuerungen im Überblick
 IBAN und BIC
 SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
   • Europäische Überweisung
   • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
   • Kartenzahlungen
 Ihre Vorteile
 Was ist zu tun?
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC

 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34
  alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich
  (Deutschland: 22 Stellen).

                       DE 02 721 692 46 1234 5678 90
       ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

 Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code
  (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung
  von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
  Beispiel: GENO DEF1 WFN
 • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die
   automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
 • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von
   Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC II

                       Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres
                       Kontos.
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
        Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

  Neuer Name                                             Zahlungen
    zur Unter-                                           auch innerhalb
    scheidung                                            Deutschlands

                                                         Wegfall der
                                                         Betragsgrenze von
IBAN und BIC                                             50.000 Euro
des Zahlungs-
  empfängers

     IBAN des
Kontoinhabers/                                           Neues Beleg-
       Zahlers                                           erkennungs-
                                                         merkmal „16“
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

                              Inlandsüberweisung*               €uro-Überweisung

  Anwendungsbereich           Deutschland                       27 EU-Länder sowie Island,
                                                                Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

  Betragsgrenze               keine                             keine

  Basisdaten                  - Kontonummer / Bankleitzahl      - IBAN/BIC
                              - Name des Kreditinstituts/ des   des Zahlungsempfängers
                              Zahlungsdienstleisters des
                              Zahlungsempfängers

  Belege                      Beleg:                            Beleg:
                              „Überweisung“ (BS 20)             „€URO-Überweisung“ (BS 16)

  Datenformat                 DTAUS                             XML-Format ISO 20022

  *noch bis 1. Februar 2014
Die SEPA-Lastschriften

 Ziele und Beteiligte
 Der „SEPA-Raum“
 Zeitplan
 Neuerungen im Überblick
 IBAN und BIC
 SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
   • Europäische Überweisung
   • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
   • Kartenzahlungen
 Ihre Vorteile
 Was ist zu tun?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
    Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

                             DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

       Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID

       zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
        (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

       fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

 Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber
  Zahlungsempfänger und Zahlstelle.
    Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland

 Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes
  Fälligkeitsdatum (D)
 Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
  Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor
  Fälligkeit zu übermitteln
 Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so
  rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des
  Zahlungspflichtigen
   • bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
   • bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten

 Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

 Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder
  zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

 Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

    fragen Sie Ihren Berater!

 Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

 Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine
  Bank

 Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Die „Migration“
Seit 9. Juli 2012 alles möglich

 Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-
  Lastschriftverfahren migrieren!
 Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das
  SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und
  ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die
  Mandatsreferenz mitteilen.
 Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als
  Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter
  genutzt werden.
 Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt
  werden, sofern diese wirksam vorliegen.
 „Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-
  Lastschriftmandate“ anpassen.
Vorabankündigung (Pre-Notification)

1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den
   Zahler über die „anstehende Lastschrift“
2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf
   seinem Konto zu sorgen
3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen
   mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und
   die Mandatsreferenz genannt werden
4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der
   Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags-
   bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden
       z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit
       die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Seite 21
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
     Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

                                Einzugsermächtigungsverfahren1)                                      Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“
                                „Einzugsermächtigung“                                                „SEPA-Basis-Lastschrift“
 Interbankenregelwerk           DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1)                          EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

 Start                          aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit)                               seit 02.11.2009 aktiv

                                bei Sicht                                                            Auflieferung
                                bei Sicht (D)                                                        Ausführung / Fälligkeit
 Rückgabefristen                • Interbankenbereich:                                                • Interbankenbereich:
                                  - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag                  - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
                                  - 8 Wochen nach Belastungsdatum                                      - 8 Wochen nach Belastungsdatum
 Widerspruch                    • Kunden (Zahlungspflichtiger):                                      • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
                                  8 Wochen nach Belastungsdatum                                        8 Wochen nach Belastungsdatum

 Datenformat                    DTAUS                                                                XML
                                (Kennzeichnung „05“)                                                 (Kennzeichnung als „core“)

 Mandat                         Einzugsermächtigung1)                                                SEPA-Lastschriftmandat2)

                                Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den                 Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
                                Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des                     Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
                                Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)                                     Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
 Mandatsprüfung                 nach Regelwerk nicht erforderlich                                    nach Regelwerk nicht erforderlich
 Zahlstelle

 Gläubiger-ID (CI)              nicht vorhanden /                                                    vorhanden /
                                nicht notwendig                                                      notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.
2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
   Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift

 Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-
  Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:

   • Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen
   • Mandat muss ein B2B-Mandat sein
   • Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank
   • Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen
     spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1)
   • Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen
     das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)
   • Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den
     Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)
   • Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit
     durch die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
    Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

                          Abbuchungsauftragsverfahren                                   Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“
                          „Abbuchungsauftrag“                                           „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk      DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“                     EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start                     aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit)                        seit 02.11.2009 aktiv

Auflieferung              bei Sicht                                                     mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)
Ausführung / Fälligkeit   bei Sicht (D)                                                 am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen           • Interbankenbereich:                                         • Interbankenbereich:
                            - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag           - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

Widerspruch               • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):                        • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
                            - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen              - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
                              Belastungsbuchung vorgesehen                                  Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat               DTAUS                                                         XML
                          (Kennzeichnung „04“)                                          (Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat                    Abbuchungsauftrag                                             SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

                          Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des          Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
                          Zahlungspflichtigen                                           Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
                                                                                        Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung            erforderlich;                                                 erforderlich;
Zahlstelle                Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle   SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug
                          vorliegen und geprüft sein                                    der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI)         nicht vorhanden /                                             vorhanden /
                          nicht notwendig                                               notwendig
Kartenzahlungen

 Ziele und Beteiligte
 Der „SEPA-Raum“
 Zeitplan
 Neuerungen im Überblick
 IBAN und BIC
 SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
   • Europäische Überweisung
   • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
   • Kartenzahlungen
 Ihre Vorteile
 Was ist zu tun?
Exkurs: Kartenzahlungen
Neuerungen für Händler

 Neue Verträge zur Kartenakzeptanz
 ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen
 Neue Terminals
  („electronic cash“ – EMV-Anwendung)
 Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals
  EMV-fähig sein

   Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal
Ihre Vorteile

  Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen

  Europaweit transparente Preise

  Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen
   (Ausnahme: Schweiz, Monaco)

  Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und
   Unwiderrufbarkeit von Aufträgen

  Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich

  Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

 Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
 Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr
  Unternehmen
 Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen
  etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an
 Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren
  Bankverbindung mit IBAN und BIC
 Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
  (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten
  hinterlegbar)
 Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
 Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

 Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:
    •   Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
    •   Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern
    •   Aufbau der Mandatsreferenz festlegen
    •   Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten
    •   Vorlauffristen bei der Einreichung beachten
    •   Vorabankündigung beachten

 Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:
    •   neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)
    •   Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-
Umstellung
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Umstellung
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Umstellung
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Umstellung
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten
   Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA
Zielbild 1:
ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

                                         ERP                           Profi cash /
  Kreditor                                                           VR-NetWorld SW         Bank
                                          XML                                         XML

                               in ERP-System gespeichert

                                Mandatsinformationen

          •   Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors
          •   Mandatsreferenz
          •   IBAN / BIC des Debitors
          •   Signaturdatum
          •   Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

  1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.
  2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.
  3. ERP-System erzeugt XML-Datei.
  4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
SEPA-Produkte
 Umsetzung Electronic Banking-Produkte

Produkt / Anwendung   SCT-Einzel-   SCT-Sammel-   SDD-Einzel-   SDD-Sammel-   Umwandlung
                      überweisung   überweisung   lastschrift   lastschrift   Kto.Nr. / BLZ
                                                                              In IBAN / BIC

FIDUCIA: eBanking –   Ja            Ja            Nein          Nein          Ja, abhängig
Private Edition                                                               vom Einsatz des
                                                                              Konverter
FIDUCIA: eBanking –   Ja            Ja            Ja            Ja            Ja, abhängig
Business Edition                                                              vom Einsatz des
                                                                              Konverter

VR-NetWorld V 4.3     Ja            Ja            Ja            Ja            Ja
Software

Profi cash V 10.0     Ja            Ja            Ja            Ja            Ja
GENO cash V 3.22      Ja            Ja            Ja            Ja            Ja
FIDUCIA HBCI          Ja            Ja            Ja            Ja
FIDUCIA EBICS         Ja            Ja            Ja            Ja
Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.
Wir danken Ihnen dafür!

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