Information für Firmenkunden und Vereine - Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG
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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Stand: 2013 Information für Firmenkunden und Vereine Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG
Übersicht Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente • Europäische Überweisung • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate • Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?
Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes • Stärkung der europäischen Wirtschaft • Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen • von einem einzigen Konto • national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: • einfach • sicher effizient SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
Die „Migration“ Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“ 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“ 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Auswirkungen auf heute Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen (EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012) Termin 01.02.2014 SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“ (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren) „Jetzt ist Zeit zum handeln!“ Noch 200 Arbeitstage Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!
Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Die SEPA-Überweisung (SCT) Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente • Europäische Überweisung • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate • Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE 02 721 692 46 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 WFN • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.
Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name Zahlungen zur Unter- auch innerhalb scheidung Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von IBAN und BIC 50.000 Euro des Zahlungs- empfängers IBAN des Kontoinhabers/ Neues Beleg- Zahlers erkennungs- merkmal „16“
Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - IBAN/BIC - Name des Kreditinstituts/ des des Zahlungsempfängers Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Beleg: „Überweisung“ (BS 20) „€URO-Überweisung“ (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014
Die SEPA-Lastschriften Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente • Europäische Überweisung • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate • Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen • bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und • bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor fragen Sie Ihren Berater! Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Die „Migration“ Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. „Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA- Lastschriftmandate“ anpassen.
Vorabankündigung (Pre-Notification) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags- bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Seite 21
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“ „Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basis-Lastschrift“ Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv bei Sicht Auflieferung bei Sicht (D) Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen • Interbankenbereich: • Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum - 8 Wochen nach Belastungsdatum Widerspruch • Kunden (Zahlungspflichtiger): • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS XML (Kennzeichnung „05“) (Kennzeichnung als „core“) Mandat Einzugsermächtigung1) SEPA-Lastschriftmandat2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / vorhanden / nicht notwendig notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA- Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: • Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen • Mandat muss ein B2B-Mandat sein • Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank • Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) • Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) • Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften) • Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit durch die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Abbuchungsauftragsverfahren Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung bei Sicht mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) Ausführung / Fälligkeit bei Sicht (D) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen • Interbankenbereich: • Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Widerspruch • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS XML (Kennzeichnung „04“) (Kennzeichnung als „B2B“) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungspflichtigen Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung erforderlich; erforderlich; Zahlstelle Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug vorliegen und geprüft sein der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / vorhanden / nicht notwendig notwendig
Kartenzahlungen Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente • Europäische Überweisung • Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate • Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?
Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Neue Verträge zur Kartenakzeptanz ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen Neue Terminals („electronic cash“ – EMV-Anwendung) Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals EMV-fähig sein Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal
Ihre Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: • Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen • Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern • Aufbau der Mandatsreferenz festlegen • Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten • Vorlauffristen bei der Einreichung beachten • Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: • neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) • Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung
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SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA Zielbild 1: ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften ERP Profi cash / Kreditor VR-NetWorld SW Bank XML XML in ERP-System gespeichert Mandatsinformationen • Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors • Mandatsreferenz • IBAN / BIC des Debitors • Signaturdatum • Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final) 1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert. 2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt. 3. ERP-System erzeugt XML-Datei. 4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
SEPA-Produkte Umsetzung Electronic Banking-Produkte Produkt / Anwendung SCT-Einzel- SCT-Sammel- SDD-Einzel- SDD-Sammel- Umwandlung überweisung überweisung lastschrift lastschrift Kto.Nr. / BLZ In IBAN / BIC FIDUCIA: eBanking – Ja Ja Nein Nein Ja, abhängig Private Edition vom Einsatz des Konverter FIDUCIA: eBanking – Ja Ja Ja Ja Ja, abhängig Business Edition vom Einsatz des Konverter VR-NetWorld V 4.3 Ja Ja Ja Ja Ja Software Profi cash V 10.0 Ja Ja Ja Ja Ja GENO cash V 3.22 Ja Ja Ja Ja Ja FIDUCIA HBCI Ja Ja Ja Ja FIDUCIA EBICS Ja Ja Ja Ja
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