BEGRÜNDUNG - Bebauungsplan Nr. 40 "Ermlandsiedlung" - Stadt Cloppenburg
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Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung LAGEPLAN BEGRÜNDUNG AUGUST 2018 Sevelter Straße 8 Tel.: (04471) 185-0 Stadt Cloppenburg 49661 Cloppenburg Fax: (04471) 185-311
Stadt Cloppenburg 2 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Teil I der Begründung: Bebauungsplan 1. Einleitung .......................................................................................................................4 1.1. Anlass .......................................................................................................................4 1.2. Planungsraum ...........................................................................................................5 1.3. Planerische Vorgaben ...............................................................................................5 1.4. Ziel und Zweck .........................................................................................................6 2. Voruntersuchung und Lösungsentwicklung .....................................................................7 2.1. Voruntersuchung.......................................................................................................7 2.2. Städtebauliche Situation und Erhaltungszustand ........................................................8 2.3. Grundstücke und Gärten ......................................................................................... 10 2.4. Erweiterungsmöglichkeiten ..................................................................................... 11 3. Wesentliche Auswirkungen der Planung: Grundlagen und Ergebnisse der Abwägung ...15 3.1. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren ..................................................................... 15 3.2. Belange von Natur und Landschaft ......................................................................... 20 3.3. Belange des Immissionsschutzes ............................................................................. 20 3.4. Belange der Erschließung........................................................................................ 21 3.5. Belange der Infrastruktur ........................................................................................ 21 3.6. Belange der Oberflächenentwässerung .................................................................... 22 3.7. Belange des Denkmalschutzes ................................................................................ 22 3.8. Belange des Nachbarschaftsschutzes ....................................................................... 22 3.9. Belange des Bodenschutzes..................................................................................... 23 4. Planinhalt...................................................................................................................... 23 4.1. Art der baulichen Nutzung ...................................................................................... 23 4.2. Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 24 4.3. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien ........................................................................... 25 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................ 27 4.5. Zahl der Wohnungen............................................................................................... 27 4.6. Oberflächenentwässerung ....................................................................................... 28 4.7. Örtliche Bauvorschriften ......................................................................................... 28 5. Ergänzende Angaben .................................................................................................... 31 5.1. Städtebauliche Übersichtsdaten ............................................................................... 31 5.2. Hinweise / Nachrichtliche Übernahmen ..................................................................31 5.3. Daten zum Verfahrensablauf ................................................................................... 32
Stadt Cloppenburg 3 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Teil II der Begründung: Umweltbericht 1. Einleitung ..................................................................................................................... 33 1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplanes ......................................................................... 33 1.2. Ziele des Umweltschutzes ....................................................................................... 34 1.3. Ziele des speziellen Artenschutzes .......................................................................... 36 2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ............................ 39 2.1. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und der voraussichtlichen Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung .............................................................. 39 3. Zusätzliche Angaben..................................................................................................... 46 3.1. Verfahren und Schwierigkeiten ............................................................................... 46 3.2. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 46 3.3. Referenzliste der herangezogenen Quellen .............................................................. 47 Hinwei s: Gemäß § 4a (3) BauGB dür fen Anr egungen nur zu de n geändert en oder ergänzt en Teilen der Fest set zungen des Beba u- ungsplanes vorgebr acht wer den. Die geändert en oder ergänzt e n Teile sind in der Begründung dur ch e ine gelbe Mar kier ung g e- kennzeichnet.
Stadt Cloppenburg 4 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke und Inhalte des Bebauungsplanes 1. Einleitung 1.1. Anlass Am östlichen Rand der Stadt Cloppenburg im Stadtteil Emstekerfeld befindet sich die in den 60er Jahren von Monsignore Wilhelm Scheperjans initiierte Ermland- siedlung. In dieser wurden Vertriebene aus dem Ermland angesiedelt. Die Grund- stücke wurden in einheitlicher Bebauung mit je einem Nutzgebäude mit innenlie- gendem Erschließungshof, Einliegerwohnung in integrierten Stallungen bebaut. Zusätzlich waren großzügige Gartenanlagen vorgesehen um den BewohnerInnen in einem gewissen Rahmen eine landwirtschaftliche Selbstversorgung zu ermögli- chen. Abbildung 1: Grundsteinlegung für die Ermlandsiedlung 19661 Die homogenen und markanten Bauformen der Ermlandsiedlung sind in den meis- ten Fällen auch heute noch erhalten und sorgen für den bemerkenswerten Charak- ter der Siedlung. Die vorliegende Planung hat das Ziel, die markante Siedlungsge- stalt zu erhalten und den heutigen BewohnerInnen eine Anpassung der Baustruk- tur an neue Bedürfnisse und Anforderungen zu ermöglichen. Insbesondere die umfangreichen Gartenflächen und Stallanlagen zur Selbstversorgung werden in vielen Fällen nicht mehr benötigt und bieten sich für einen verträgliche Nachver- dichtung im Innenbereich an. Zudem sind in vielen Fällen schon Anbauten und 1 https://www.kna-bild.de/marsKna/de/instance/picture/Grundsteinlegung-fuer-Ermlandsiedlung- im-Juni-1966.xhtml?oid=1038199, abgerufen am 13.06.2017
Stadt Cloppenburg 5 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Erweiterungen der Hauptgebäude erfolgt. Diese Erweiterungen sollen mit dem Bebauungsplan rechtlich gesichert werden. 1.2. Planungsraum Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emstekerfeld im Osten der Stadt Clop- penburg und ist ca. 7,8 ha groß. Es wird im Norden von der Straße „Alter Emste- ker Weg“ und im Süden von der Straße „Hohe Tannen“ begrenzt. Östlich schlie- ßen sich Wohnbebauungen und westlich Gewerbenutzungen sowie ein Pflegezent- rum an. Nördlich des Plangebietes befinden sich einzelne Wohnnutzungen und Gewerbefläche. Südlich befinden sich Wohngebiete mit überwiegend Einzelhäu- sern. Die interne Erschließung der Wohngebäude erfolgt über vier Anliegerstra- ßen (Frauenburger Straße, Allensteiner Straße, Landsberger Straße, Braunsberger Straße), die alle nach Ortschaften im Ermland benannt sind. Verbunden sind diese Straßen durch die mittig verlaufende Fichtenallee. Die Anbindung an das Stadt- zentrum erfolgt über die Emsteker Straße. Das Plangebiet ist durch die markanten Wohngebäude der Ermlandsiedlung ge- prägt. Diese sind über die vier von Nord nach Süd verlaufenden Straßen Frauen- burger Straße, Allensteiner Straße, Landsberger Straße und Braunsberger Straße erschlossen. Am östlichen Plangebietsrand befinden sich vier Wohngebäude die über die Heilsberger Straße erschlossen sind. Diese gehören offiziell zur Ermland- siedlung und sind daher auch Teil des Bebauungsplanes. Allerdings weichen die Gebäudetypen in der Heilsberger Straße deutlich von den sonstigen Gebäuden ab und werden daher gesondert behandelt und festgesetzt. Die genaue Lage ist dem Übersichtsplan auf dem Deckblatt dieser Begründung zu entnehmen. Durch das Planzeichen „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes“ ist das Plangebiet im Bebauungsplan kenntlich gemacht. 1.3. Planerische Vorgaben 1.3.1 Raumordnung und Landesplanung Die Ziele des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) und des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburg (RROP) sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB (Anpassungspflicht) bei der vorliegenden Bebauungsplanung zu berücksichtigen und zu beachten. Der Stadt Cloppenburg ist im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Land- kreis Cloppenburg (RROP) die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen. Als Mittelzentrum hat Cloppenburg damit die Aufgabe eines Schwerpunktes für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten. In Mittelzentren ist durch geeignete Maßnahmen des Städtebaus ─ insbesondere durch die Auswei- sung von Wohnbauflächen ─ für ein entsprechend umfangreiches Angebot an Wohnungen zu sorgen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist im RROP eine ELT-Leitung mit 110kV dargestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass raumordnerische und landesplanerische Belange, die für den Geltungsbereich relevant sind, mit den Inhalten des Bebauungsplanes im Einklang stehen.
Stadt Cloppenburg 6 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften 1.3.2 Bauleitplanung der Stadt Cloppenburg - Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Cloppenburg, der seit 1983 wirksam ist, stellt den größten Teil des Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 als „Wohnbau- fläche (W)“ dar. Die westlichste Grundstücksreihe, westlich der Frauenburger Straße, ist als „gemischte Baufläche (M)“ dargestellt. Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Cloppenburg Der Bebauungsplan Nr. 40 nimmt die Konzeption des Flächennutzungsplanes auf und setzt demgemäß den überwiegenden Planbereich als 'Allgemeines Wohnge- biet (WA)' und den westlichen Planbereich als 'Mischgebiet (MI)' fest. - rechtskräftige Bebauungspläne Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 besteht kein rechtskräftiger Be- bauungsplan. 1.4. Ziel und Zweck Für den Bereich der Ermlandsiedlung im Emstekerfeld in Cloppenburg wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ erforderlich, weil im Plangebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan gilt. Somit können Baugesuche nur gemäß § 34 BauGB beschieden werden. Mehrere Bauvorhaben in der Ermland- siedlung in den vergangen Jahren haben gezeigt, dass damit unerwünschte, den Siedlungscharakter störende Bauvorhaben nicht dauerhaft unterbunden werden können. Ziel dieser Bebauungsplanung ist es, in diesem Bereich die vorhandene Sied- lungsstruktur zu sichern und eine weitere Entwicklung zu ermöglichen. Das im Ortsteil Emstekerfeld gelegene Wohngebiet soll einer angemessenen und wohn- verträglichen Nachverdichtung zugeführt werden. Besondere Bedeutung hat dabei der Erhalt des Siedlungszusammenhanges der Ermlandsiedlung. Die historisch bedeutsame und ortsbildprägende städtebauliche Situation wird erhalten.
Stadt Cloppenburg 7 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften 2. Voruntersuchung und Lösungsentwicklung 2.1. Voruntersuchung Von verschiedenen Eigentümern der Ermlandsiedlung wurde in den letzten Jahr- zehnten mehrfach der Wunsch nach Erweiterungs- und Veränderungsmöglichkei- ten an die Stadt Cloppenburg herangetragen. Um einen möglichst großen Konsens mit den Eigentümern und Bewohnern in der Ermlandsiedlung zu erreichen und die baulichen und siedlungsstrukturellen Besonderheiten der Siedlung zu sichern, wurde das Planungsbüro NWP aus Oldenburg damit beauftragt in einem mehrstu- figen Verfahren die Veränderungsmöglichkeiten- und wünsche zusammen mit den Eigentümern herauszuarbeiten. Abbildung 3: Luftbild mit Lage des Untersuchungsgebietes der Voruntersuchung für die Ermlandsiedlung (Grundlage: LGLN 2016) Abbildung 4: Ablaufschema der Eigentümerbeteiligung (NWP 2017)
Stadt Cloppenburg 8 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Aufbauend auf einer umfassenden stadträumlichen Untersuchung der Ermland- siedlung wurde damit begonnen die Interessen und Wünsche der EigentümerInnen der Gebäude in der Ermlandsiedlung zu erfragen. Per Fragebogen konnten diese ihre Wünsche und Vorstellungen zur Entwicklung der Ermlandsiedlung mitteilen. Dabei stellte sich heraus, dass zwar in vielen Fällen Erweiterungs- und Verände- rungswünsche vorhanden sind, aber gleichzeitig eine große Identifikation mit der Siedlung und ihren Besonderheiten besteht. Mögliche Änderungen sollten das Siedlungsbild nicht beeinträchtigen und sich der vorhandenen Bebauung unter- ordnen. Anschließend wurden verschiedene Erweiterungsszenarien erarbeitet und in mehreren Eigentümerversammlungen vorgestellt. Die sich dabei entwickelnde Diskussion zeigte die prinzipielle Zustimmung zur Schaffung von Erweiterungs- möglichkeiten. Die Ergebnisse des Fragenbogens und der ersten Eigentümerversammlung wurden genutzt um die Veränderungsmöglichkeiten weiter auszuarbeiten. In der zweiten Eigentümerversammlung und mit einem weiteren Fragebogen wurden die bis da- hin entwickelten Möglichkeiten mit den EigentümerInnen abgestimmt. Die Er- gebnisse der zweiten Befragung wurden am 16.05.2017 in einer Eigentümerver- sammlung vorgestellt und von den Anwesenden generell positiv aufgenommen. 2.2. Städtebauliche Situation und Erhaltungszustand Das Plangebiet ist im Wesentlichen durch eine Wohnnutzung geprägt. Die vier Straßen der Ermlandsiedlung sind durch einheitliche Wohngebäude mit mehrheit- lich je zwei Wohneinheiten geprägt. Die Gebäude besitzen jeweils ein Vollge- schoss und ein ausgebautes Dachgeschoss mit einem markanten, nach Norden ab- fallenden Pultdach. Vereinzelt ist erkennbar, dass bauliche Erweiterungen (Anbau oder Aufstockung) an vorhandenen Gebäuden vorgenommen wurden. Prägend sind die klaren und nicht parallelen Raumkanten an den Straßenräumen. Die Straßen sind durch einen Versatz in der Mitte gekennzeichnet. Dieser dient zur Verkehrsberuhigung und als öffentlicher Raum für die AnwohnerInnen der Ermlandsiedlung 2. 2 Vgl. Gemeinschaftsprojekt Statue „Maria als Friedenskönigin“ in der Mariengrotte in der Allen- steiner Straße
Stadt Cloppenburg 9 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 5: Städtebauliche Impressionen und Raumkanten Ermlandsiedlung (NWP 2017) Die Siedlung wurde einheitlich geplant und umgesetzt, was zu besonderen bauli- chen Ausprägungen führte. Dazu gehören vor allem das Hauptgebäude mit dem markanten Pultdach, die Erschließung über einen Innenhof und die einheitliche Farbgebung (ursprünglich vollständig weiß, nachträglich wurden im Oberge- schoss rote Schindeln zum Feuchtigkeitsschutz angebracht). Abbildung 6: Blick in die Braunsberger Straße (Foto: Abbildung 7: Schematische Aufteilung eines Erd- NWP 2016) geschossgrundrisses in der Ermlandsiedlung Intern sind die Gebäude in vier wesentliche Bereiche gegliedert: der zentrale In- nenhof, im nördlichen Gebäudeteil die ehemaligen Stallungen, sowie im südlichen Gebäudeteil die Hauptwohnung und eine Einliegerwohnung. Da die Siedlung über lange Zeit von einer homogenen Bewohnerstruktur geprägt war sind die meisten Gebäude trotz erfolgter Teilsanierungsarbeiten noch deutlich als Ermlandgebäude erkennbar.
Stadt Cloppenburg 10 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 8: Analyse des Erhaltungszustandes wesentlicher Merkmale der Gebäude und Freiflächen in der Ermlandsiedlung (Quelle: NWP 2016) Die detaillierte Analyse des Zustandes der Gebäude und Freiflächen in der Erm- landsiedlung hat gezeigt, dass insbesondere die Dächer der Gebäude und die an- grenzenden Freiflächen vielfach nur sehr behutsam geändert wurden. Umfassen- dere Änderungen sind an den Gebäudekubaturen und der Fassadengestaltung zu erkennen. Die Gebäude an der Heilsberger Straße gehören formal zur Ermlandsiedlung, weichen aber in ihren Gebäudekubaturen, Grundrissen und Gebäudestellungen deutlich von der sonstigen Bebauung ab. 2.3. Grundstücke und Gärten Mit der Ermlandsiedlung wurde eine erkennbar zusammenhängende Siedlung ge- schaffen, in der Aussiedler aus Ost- und Westpreußen (insbesondere dem katholi- schen Ermland) angesiedelt wurden3. Das Ermland war eine landwirtschaftlich geprägte Gegend und der Großteil der Aussiedler hatte einen landwirtschaftlichen Hintergrund. Darauf wurde durch die Schaffung großer und tiefer Grundstücke mit einer straßenseitigen Bebauung reagiert. Es entstanden große (750 m² bis 1000 m²) zusammenhängende Gartenflächen zur Selbstversorgung und die ins Haupthaus integrierten Stallungen. Den Bewohnern stand damit die Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Betätigung offen. 3 Tolksdorf, Ulrich:“ Ermlandsiedlung Cloppenburg Umsiedler in neuer Heimat“; in: Jahrbuch für ostdeutsche Volkskunde, Marburg 1970
Stadt Cloppenburg 11 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 9: Zusammenhängende Gartenflächen in der Frauenburger Straße im Urzustand der Ermlandsied- lung (NWP 2017) Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden nicht mehr zur Selbstversorgung gebraucht und sind mittlerweile zumeist reine Garten-/ Abstellflächen. 2.4. Erweiterungsmöglichkeiten Mit den Eigentümern der Ermlandsiedlung wurden im Rahmen der Voruntersu- chung verschiedenste Erweiterungsmöglichkeiten diskutiert. Diese lassen sich grob unterteilen in: Optionen zur Nutzung der rückwärtigen Gartenflächen Anbaumöglichkeiten an die Hauptgebäude Umbau der Hauptgebäude zur besseren Nutzbarkeit In diesen Bereichen wurden verschiedenste Lösungsoptionen diskutiert und Vor- gaben erarbeitet, die Erweiterungen ermöglichen und eine Beeinträchtigung der Siedlung und des städtebaulichen Zusammenhanges ausschließen oder minimie- ren. Verschiedene Varianten (z.B. zusätzliches Geschoss des Hauptgebäudes, Än- derung der Dachform des Hauptgebäudes, zusätzliche Erschließungsstraße zwi- schen den Grundstücken) wurden dabei geprüft und verworfen. Die städtebaulich verträglichen und mit den Eigentümern abgestimmten Veränderungsmöglichkei- ten werden folgend dargestellt. 2.4.1 Zusätzliches Extragebäude Zur Nachverdichtung auf den großen Grundstücken wird die Errichtung von zu- sätzlichen Gebäuden auf den rückwärtigen Grundstücksteilen von den Eigentü- mern mehrheitlich befürwortet. Zur Wahrung der städtebaulichen Verträglichkeit sollte diese Möglichkeit auf eingeschossige Flachdachbauten mit einer maximalen Höhe von 4,8 m und einer maximalen Gebäudelänge von 20,0 m beschränkt wer- den.
Stadt Cloppenburg 12 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Durch die unterschiedlichen Grundstückzuschnitte in der Ermlandsiedlung führt eine Steuerung der Bebauungsgrößen des zusätzlichen Gebäudes über die GRZ (Grundflächenzahl) zu ungerechtfertigten Benachteiligungen einiger Grund- stücksbesitzer. Um die Gleichbehandlung und eine einheitliche rückwärtige Be- bauung zu gewährleisten, wird daher für die zusätzlichen Gebäude eine maximale bebaubare Grundfläche von 180 m² pro Baufeld festgesetzt. Die 180 m² pro Bau- feld beziehen sich auf einen Mustergrundriss, der während der Voruntersuchung intensiv diskutiert wurde und von den EigentümerInnen und AnwohnerInnen prä- feriert wurde. Dieser Mustergrundriss bietet ausreichend Fläche für eine Familie mit Kindern. Die Grundfläche des Hauses beträgt 145 m², hinzu kommen ca. 25 m² für einen Abstellraum/ eine Garage und 10 m² für einen Gartenschuppen (siehe Abb. unten). Größere Baukörper sollen in der Ermlandsiedlung aus Rücksicht auf die städtebauliche Wirkung der Hauptgebäude und den Nachbarschutz nicht zu- lässig sein. Abbildung 10: Im Rahmen der Voruntersuchung genutzter Mustergrundriss4 mit einer Wohnflächen von ca. 120 m² An einem beispielhaften Grundstück in der Frauenburger Straße wurde überprüft, ob der angedachte Gebäudetyp auf ein typisches Ermlandgrundstück mit einer Tiefe von 45 m und einer Breite von 28 m passt. 4 http://www.hartlhaus.at/fertighaus/hauslinien/haus/avantgarde121p/#!prettyPhoto[mixed]/1/, Ab- gerufen am 20.10.2017
Stadt Cloppenburg 13 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 11: Überprüfung des Mustergrundrisses auf dem zusätzlichen Baufeld eines typischen Ermland- grundstückes (NWP 2017) 2.4.2 Anbauten ans Hauptgebäude In vielen Fällen sind schon eingeschossige Anbauten an den Hauptgebäuden ent- standen. Diese sind in hellen Fassadenmaterialien und bleiben in ihrer Höhenent- wicklung unter der Erdgeschosshöhe des Hauptgebäudes. Solche Anbauten sollten bis zu einer maximalen Gebäudelänge von 20,0 m generell zulässig gemacht wer- den. Die bestehenden Anbauten werden planungsrechtlich gesichert. Abbildung 12: Bestehender eingeschossiger Anbau an ein Hauptgebäude der Ermlandsiedlung - Lila (NWP 2016)
Stadt Cloppenburg 14 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 13: Visualisierung Ermlandgebäude mit Anbauten an das Hauptgebäude (NWP 2016) 2.4.3 Dachaufbauten Hauptgebäude Untergeordnete Dachaufbauten können helfen, Teilräume des niedrig gehaltenen Obergeschosses besser nutzbar zu machen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nur Schleppgauben mit dem gleichen Deckmaterial wie das Hauptdach und einer maximalen Höhe von 1,0 m über der Dachoberkante zulässig sind. Zudem wird die maximale Breite und Länge der Dachgauben begrenzt, um die Dachform insgesamt nicht zu beeinträchtigen. Abbildung 14: Schnitt Ermlandgebäude - Lila: Wohnflächen im Obergeschoss mit Deckenhöhen unter 2,0 m (NWP 2017)
Stadt Cloppenburg 15 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Abbildung 15: Visualisierung Ermlandgebäude mit untergeordneter Dachgaube (NWP 2016) 2.4.4 Überdachung Innenhof Eine Überdachung des Innenhofs ist in einigen Fällen schon vorgenommen wor- den und kann eine Erweiterung der nutzbaren Fläche bedeuten, ohne dabei das Siedlungsbild zu beeinträchtigen. Transparente Überdachungen, die nicht über die sonstige Dachfläche hinausreichen sind zu bevorzugen. Abbildung 16: Visualisierung Ermlandgebäude mit überdachtem Innenhof (NWP 2016) 3. Wesentliche Auswirkungen der Planung: Grundlagen und Ergebnisse der Abwägung 3.1. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren Gemäß § 3 [1] und [2] BauGB sowie § 4 BauGB werden Beteiligungsverfahren in Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Aus- legung durchgeführt. Die in den genannten Verfahren von der betroffenen Öffent- lichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise und Anre- gungen zu den Planinhalten werden im Weiteren in die Abwägung der öffentli- chen und privaten Belange gemäß § 1 [7] BauGB eingestellt.
Stadt Cloppenburg 16 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften 3.1.1 Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 20.09.2017 im Rathaus der Stadt Cloppenburg durchgeführt. Es wurden drei Varianten für den Bebauungsplan Nr. 40 „Ermland- siedlung“ vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Weiterhin wurden die Themen Gebäudehöhen, Bauteppiche, Wohneinheiten pro Gebäude und Stellplatzsituation erörtert. Insbesondere zu den möglichen Gebäudehöhen für zusätzliche Gebäude gab es keine abschließende Einigung. Daher wurden die EigentümerInnen der Ermland- siedlung postalisch per Fragebogen zu einer weiteren Stellungnahme gebeten. Da- rin wurden die möglichen maximalen Höhen von max. 3,8 m; max. 4,8 m und max. 6,5 m abgefragt. Es wurden 25 Fragebögen an die Gemeinde zurückgesen- det. Befragung der EigentümerInnen Oktober 2017 Nennungen Keine 1 Alle 2 6,5 m 10 4,8 m 6 3,8 m 7 Abbildung 17: Ergebnis der Eigentümerbefragung zu gewünschten maximalen Gebäudehöhen für zusätzliche Gebäude (NWP 2017) Die Befragung der EigentümerInnen zeigt, dass es keine deutliche Mehrheit für die Lösung mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,5 m (mögliches Staffelge- schoss) gibt. Daher wird die Variante mit einer maximalen Höhe von 4,8 m aus- gewählt. Diese verhindert das Entstehen von Staffelgeschossen und den damit möglichen – und möglicherweise störenden – Einblicken in die Nachbargärten, ermöglicht aber Souterraingeschosse für die EigentümerInnen, die zusätzliche Nutzfläche (über die maximalen 180 m² hinaus) wünschen. 3.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Be- lange Im Folgenden werden die wesentlichen Anregungen und Hinweise der Fachbe- hörden und der Träger öffentlicher Belange vorgebracht, die im Zuge der frühzei- tigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB geäußert wurden: • Von der L 836 können Emissionen ausgehen. Für die in Kenntnis dieses Sach- verhaltes errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Träger der Straßenbaulast keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich des Immissi-
Stadt Cloppenburg 17 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften onsschutzes geltend gemacht werden. (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenom- men. • Vorhandene Versorgungs- und Hausanschlussleitungen dürfen nicht durch ge- schlossene Fahrbahndecken - ausgenommen an den Kreuzungsstellen - überbaut werden. Bei der Erstellung von Bauwerken sind Sicherheitsabstände zu den Versorgungsleitungen einzuhalten. (OOWV) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. • Die vorhandene Siedlung wird direkt in den „Cloppenburger Industriegraben“ entwässert. Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des geänderten Bebau- ungsplanes sind im Rahmen der Planung darzustellen. (Friesoyther Wasser- wacht) Vor dem Satzungsbeschluss wird ein Entwässerungskonzept erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. • Die Untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass im Geltungsbereich nur das in Siedlungsbereichen anzutreffende, allgemeine faunistische Artenspekt- rum anzutreffen ist. Auf vertiefende faunistische Untersuchungen kann daher verzichtet werden. (Landkreis Cloppenburg - Naturschutz) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. • Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass die Nachverdichtung nicht zu einer größeren Einleitungsmenge in den Industriegraben führen darf. (Land- kreis Cloppenburg - Wasserwirtschaft) Vor dem Satzungsbeschluss wird ein Entwässerungskonzept erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. • Archäologische Fundstellen aus dem Plangebiet sind nicht bekannt. Trotzdem sollte der Hinweis auf den Umgang mit archäologischen Bodenfunden in die Planung aufgenommen werden. (NLD Nds. Landesamt für Denkmalpflege Ab- teilung Archäologie) Der Hinweis wird in den Hinweisen / nachrichtlichen Übernahmen ergänzt. • Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur- schutz (NLWKN) betreibt eine Messstelle zur Gewässerüberwachung in der Nähe des Plangebietes. Sollte das Planvorhaben zu wesentlichen Auswirkun- gen auf den Wasserhaushalt führen, muss der NLWKN als Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) beteiligt werden. (Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN) Vor dem Satzungsbeschluss wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Sollte die- ses ergeben, dass die Planung zu wesentlichen Auswirkungen auf den Wasser- haushalt führt, wird der NLWKN beteiligt. • Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Pla- nungsbereich vorliegt. (LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
Stadt Cloppenburg 18 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Der Hinweis der LGLN Hannover bezüglich der Verfahrensweise zur Gefah- renerforschung eines Kampfmittelverdachtes im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Da keine konkreten Angaben von Kriegseinwirkungen durch Ab- wurfmunition vorliegen, wird auf eine kostenpflichtige Luftbildauswertung ver- zichtet. 3.1.3 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Im Folgenden werden die wesentlichen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 (1) BauGB geäußerten Anregungen und Hinweise vorgebracht. • Hinweis auf Sondersituation westlich der Frauenburger Straße: Angrenzende Gewerbe-/ Mischgebiete mit möglicher dreigeschossiger Bebauung. Einge- schossige rückwärtige Neubauten fügen sich an dieser Stelle nicht ein. (Private Stellungnahme Nr. 1 & Private Stellungnahme Nr. 2) Die Planung wird angepasst und die maximale Bauhöhe im MI 3 auf 6,8 m er- höht. Damit ist in diesem Bereich ein zusätzliches Staffelgeschoss möglich. • Hinweis auf unzureichende Baumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich (nur 180 m²); Wunsch nach geneigten Dachformen und mögliche Fledermausbe- stände. (Private Stellungnahme Nr. 3-1) Im rückwärtigen Bereich sind 180 m² als überbaubare Fläche festgesetzt. Zu- dem kann die überbaubare Fläche für Nebenanlagen um 50% überschritten werden. Dies entspricht den Wünschen der Mehrzahl der EigentümerInnen und ermöglicht die Errichtung ausreichend großer Wohngebäude. Für An- und Neubauten sind nur Flachdächer zulässig, da diese sich städtebaulich gut ein- passen und die ortsbildprägende Wirkung der Ermlandsiedlung erhalten. In der Ermlandsiedlung wurden keine Hinweise auf Brut- und Nistplätze von Fle- dermäusen gefunden • Hinweis auf gewünschte Gleichbehandlung mit dem Nachbargebäude (Erhö- hung des Pultdaches). (Private Stellungnahme Nr. 3-2) Das Pultdach des betreffenden Nachbargebäudes wurde in der Vergangenheit erhöht. Ziel des Bebauungsplanes ist es, solche das Ortsbild beeinträchtigen- den Änderungen in Zukunft auszuschließen. Daher kann dem Hinweis nicht stattgegeben werden • Erhöhung des Pultdaches um 1,0 m ist gewünscht, um eine energetische Sanie- rung zu ermöglichen. (Private Stellungnahme Nr. 4) Eine Erhöhung des Pultdaches um 25 cm (zusätzliche Dämmschicht) ist in der Planung vorgesehen. Weitere Erhöhungen widersprechen dem Ziel, die Sied- lung in ihren Eigenheiten zu erhalten. • Hinweis auf unzureichende Stellplatzmöglichkeiten zu den Straßen Alter Emsteker Weg, Hohe Tannen und Fichtenallee. (Private Stellungnahme Nr. 5) Aufgrund der geringen Auswirkung auf das Ortsbild wird die Begrenzung der Stellplätze entlang der Straßen Alter Emsteker Weg, Hohe Tannen und Fich- tenallee aufgehoben. • Hinweis darauf, dass 20 m² Stellplatzfläche in den Vorgärten nicht ausreichend sind. (Private Stellungnahme Nr. 7)
Stadt Cloppenburg 19 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften In der schraffierten Vorgartenzone ist pro Grundstück ein Stellplatz zulässig. 20 m² sind ausreichend für einen einzelnen Stellplatz (Bsp.: Stellplatz mit 3,0 m Breite und 6,0 m Länge = 18 m² Fläche). Dabei sind vorhandene Grundstücks- zufahrten, Zufahrten zu Garage/Carport sowie Zugänge zu den Eingängen des Gebäudes nicht Bestandteil der 20 m². Die Textlichen Festsetzungen zur Vor- gartengestaltung werden spezifiziert. 3.1.4 Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Im Folgenden werden die wesentlichen Anregungen und Hinweise der Fachbe- hörden und der Träger öffentlicher Belange vorgebracht, die im Zuge der Beteili- gung nach § 4 (2) BauGB geäußert wurden: • Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Der Hinweis zu „Lärm- immissionen“ muss angepasst werden. (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Hinweis zu „Lärmimmissi- onen“ angepasst. • Das Plangebiet kann bei den vorgesehenen Gebäudehöhen druckgerecht mit Trinkwasser versorgt werden. (OOWV) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. • Eine signifikante Abflussverschärfung im Cloppenburger Industriegraben und der Soeste darf nicht erfolgen. (Friesoyther Wasserwacht) Vor dem Hintergrund, dass keine Verschärfung der Abflusssituation erfolgen darf, wurde die Textliche Festsetzung Nr. 7 zur Oberflächenentwässerung ge- ändert. Das Oberflächenwasser der neu zu versiegelnden Flächen im Bebau- ungsplan (WA 2 – 3, MI 2 – 3) muss nun auf dem privaten Grundstück zurück- gehalten oder versickert werden. Es ist zu gewährleisten, dass die Ableitung von Niederschlagswasser die natürliche Abflussspende des unbebauten Gelän- des nicht überschreitet. • Es wird auf die Einzuhaltenden Sicherheitsabstände zur Versorgungsinfrastruk- tur hingewiesen. (EWE NETZ GmbH) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. • Trotz leichter rechnerischer Überschreitung der maximalen Immissionsbelas- tung aus den umliegenden Gewerbegebieten bestehen keine Bedenken gegen die Planung, da diese im Bestand erfolgt. (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Hinweise oder keine Hinweise, die über die Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Beteiligung hinausgehen haben vorgebracht: • Landkreis Cloppenburg • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur- schutz • LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover 3.1.5 Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Stadt Cloppenburg 20 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften 3.1.6 Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Be- lange Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren ergänzt. 3.2. Belange von Natur und Landschaft Die Belange von Natur und Landschaft werden in Teil II der Begründung detail- liert behandelt. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt 77.683 m². Bauflächen werden auf 62.565 m² ausgewiesen. Die Gesamtversiegelung (Bau- und Verkehrsfläche mit 90 % Versiegelung) beläuft sich auf ca. 44.700 m². Derzeitiger Umweltzustand und Entwicklung ohne Durchführung der Planung Das Baugebiet ist vollständig bebaut und wird als Innenbereich nach § 34 BauGB gewertet. Daher wird davon ausgegangen, dass im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung keine anderen Umweltwirkungen vorhanden sein werden als jetzt. Auswirkungen der Planung Durch die Nachverdichtung wird auf bisher schon versiegelbaren Flächen im In- nenbereich nach § 34 BauGB die Möglichkeit geschaffen, Hauptgebäude zu er- richten. Gemäß § 18 (2) BNatSchG sind hierfür keine Kompensationsmaßnahmen nötig. Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und zur Verringerung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen Niederschläge sind zum Teil auf den Grundstücken zurückzuhalten oder zu versi- ckern. Zur Wahrung des Siedlungscharakters werden umfangreiche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften getroffen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind im Hinblick auf potenzielle Vogel- bzw. Fledermausvorkommen die Brut- bzw. Quartierszeiten zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen Die Stadt Cloppenburg führt Ortsbegehungen mit Dokumentation im Plangebiet durch. 3.3. Belange des Immissionsschutzes Gewerbelärm Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 liegt unter Vorbelastung infolge des Gewerbelärms der umliegenden Gewerbegebiete. Die Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – für das Wohnen innerhalb der Wohngebiete werden tags und nachts rechnerisch über- schritten. Die Lärmquellen befinden sich nördlich und westlich des Plangebietes. Zwischen dem Plangebiet und den Gewerbeflächen befinden sich vorgelagerte empfindliche Wohnnutzungen (u.a. Cura Vitalis Pflegezentrum, Wohnbebauung am Alten Emsteker Weg).
Stadt Cloppenburg 21 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Durch die Planung entstehen Wohnnutzungen innerhalb eines bestehenden Wohngebietes und Mischnutzungen innerhalb eines bestehenden Mischgebietes. Die Schutzbedürfnisse der Bestandsgebäude im Plangebiet müssen von den Nut- zungen der Gewerbegebiete schon jetzt eingehalten werden. Der Bebauungsplan verschlechtert die Emissionssituation für die umliegenden Gewerbegebiete nicht, da die immissionstechnischen Schutzbedürfnisse durch die möglichen Neubauten und Erweiterungen nicht steigen. In den Hinweisen auf der Planzeichnung wird auf die Vorbelastung mit Gewerbelärm hingewiesen. Straßenverkehrslärm Das Plangebiet liegt im Einflussbereich der Kreisstraße 174. Von der K 174 kön- nen Emissionen ausgehen. Für die in Kenntnis dieses Sachverhaltes errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Träger der Straßenbaulast keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich des Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Ansprüche gegen den Straßenbaulastträger bestehen nur, wenn die Vo- raussetzungen der 16. BImSchV vorliegen, also wenn die Straße im Sinne der Verordnung wesentlich geändert wird. 3.4. Belange der Erschließung Das Plangebiet ist an das örtliche Straßensystem angeschlossen. Die Innenstadt von Cloppenburg ist ca. 3,5 km entfernt. Über die Straße „Industriezubringer“ bzw. „Emsteker Straße“ und die B 72 ist die BAB 1 in ca. 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Eine ÖPNV-Anbindung an das Zentrum von Cloppenburg ist durch die Buslinie 950 (Haltestellen Emstekerfeld Lindenallee und Emstekerfeld Pappelallee) fußläufig (300 – 600 m Entfernung) zu erreichen. Die Grundstücke sind über das vorhandene Straßensystem erschlossen. Bei zu- sätzlichen Baugrundstücken/ Gebäuden wird die Erschließung auf dem eigenen Grundstück sichergestellt und privatrechtlich gesichert. Nachbarschaftliche Eini- gungen (z.B. Erschließung zweier rückwärtiger Grundstücksteile über eine ge- meinsame Zufahrt) sind zulässig. 3.5. Belange der Infrastruktur Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser wird durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Oldenburgischen – Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) gewährleistet. Das Plangebiet wird durch die bereits vorhandenen Ver- sorgungsanlagen als voll erschlossen angesehen. Ggf. erforderliche Erweite- rungsmaßnahmen werden zwischen der Stadt und dem OOWV festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Versorgungsanlagen weder durch Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke, außer in Kreuzungsbe- reichen, überbaut werden dürfen. Außerdem dürfen die Leitungen nicht mit Bäu- men überpflanzt werden. Die Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas sowie sonstige Versorgungs- einrichtungen werden durch die Möglichkeit des Ausbaues und einer Erweiterung bestehender Netze der EWE Netz GmbH sichergestellt. Die für eine ordnungsgemäße Unterbringung der Versorgungsleitungen erforder- lichen Trassen müssen im Rahmen der Durchführungsplanung freigehalten bzw. entsprechend den Hinweisen der Versorgungsträger gestaltet werden.
Stadt Cloppenburg 22 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften Für die Brandbekämpfung ist die Löschwasserversorgung durch Entnahme aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sichergestellt. Im Geltungsbereich ist gemäß des Arbeitsblattes W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfa- ches e. V. (DVGW) eine Löschwassermenge von 48 m³ pro Stunde (800 l pro Mi- nute) bei WA über 2 Stunden als Grundschutz erforderlich. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung nimmt die Stadt Cloppenburg das öffentliche Wasserversorgungsnetz in Anspruch. Unterflurhydranten für einen an- teiligen Löschwasserbezug sind eingebaut. Da sich zudem im näheren Umfeld ausreichend Wasserentnahmestellen (Soeste, angelegte Teiche) befinden und die Fahrzeuge der Cloppenburger Feuerwehr Löschwasser vorhalten, ist der von der Stadt zu gewährleistende Brandschutz (Grundschutz) in ausreichendem Maße si- chergestellt. 3.6. Belange der Oberflächenentwässerung Der Generalentwässerungsplan der Stadt Cloppenburg nimmt für die Ermland- siedlung einen Wasserabfluss über das örtliche Abwasserkanalsystem bei einer 38-Prozentigen Versiegelung der Grundstücke an. Für diesen Regenwassereintrag ist das örtliche Rohrsystem ausgelegt. Für die Baufelder im Bestand (WA 1, MI 1, WA 4) ist keine Verschlechterung der Bestandssituation durch die Planung zu er- warten. Für Bebauungen auf den rückwärtigen Baufeldern (WA 3 und MI 3) und mögli- chen Erweiterungen (Anbauten) der Hauptgebäude (WA 2 und MI 2) ist das auf den befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen zurückzuhalten oder zur Versickerung zu bringen. Es ist zu gewährleisten, dass die Ableitung von Niederschlagswasser die natürliche Abflussspende des unbebauten Geländes nicht überschreitet. Dies ist im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. 3.7. Belange des Denkmalschutzes Die Ermlandsiedlung ist nicht denkmalschutzrechtlich geschützt. Trotzdem geht von dem Ensemble ein historischer und städtebaulicher Wert aus. Der Bebau- ungsplan Nr. 40 schützt die Ensemblewirkung der Ermlandsiedlung durch die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen sowie Gebäudekubaturen und Gebäudefassaden. Eine Nachverdichtung, die das Ensemble nicht entschei- dend beeinträchtigt, ist zulässig. 3.8. Belange des Nachbarschaftsschutzes Die Ermlandsiedlung ist durch eine homogene Bevölkerungsstruktur geprägt. Vie- le der BewohnerInnen leben seit mehreren Jahrzehnten in der Ermlandsiedlung und sind sich der Besonderheit und Einzigartigkeit ihrer Siedlung bewusst. Die Identifikation mit der Siedlung ist in vielen Fällen stark ausgeprägt 5. Daher sind bauliche und strukturelle Veränderungen der Siedlung umstritten. Eine ausgepräg- te Diskussionskultur und die Bereitschaft sich für die eigene Siedlung einzuset- zen, haben in der Vergangenheit die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die Ermlandsiedlung verhindert. Deswegen wurde der Bebauungsplan Nr. 40 mit 5 Ergebnis 1. Eigentümerbefragung der Voruntersuchung
Stadt Cloppenburg 23 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften einer ausführlichen Voruntersuchung und einem umfangreichen Beteiligungsver- fahren vorbereitet. Dabei wurden insbesondere die Bedenken der EigentümerIn- nen und AnwohnerInnen beachtet und in die Planung integriert. Das prägende Ortsbild der Siedlung bleibt erhalten und Änderungen an den Hauptgebäuden werden nur in einem verträglichen Maße gestattet. Anbauten und zusätzliche Ge- bäude sind nur begrenzt (Anzahl und Ausmaß) möglich. Zudem wird die Anzahl der Wohneinheiten eingeschränkt. Besonders wichtig ist vielen EigentümerInnen, dass ihre privaten Gartenflächen vor Einblicken der Nachbarn geschützt bleiben. Deswegen dürfen Anbauten und Extragebäude nicht über ein Staffel-/ oder Dach- geschoss verfügen. Durch diese Einschränkungen werden die Interessen der An- wohnerInnen gewahrt und die Nachbarschaft geschützt. 3.9. Belange des Bodenschutzes Das BauGB enthält in § 1a (2) BauGB Regelungen zur Reduzierung des Freiflä- chenverbrauchs. Dies soll im Wesentlichen über zwei Regelungsmechanismen er- folgen: Nach § 1a (2) S. 1 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden (Bodenschutzklausel). § 1a (2) S. 2 BauGB bestimmt, dass landwirtschaftlich, als Wald und für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden sollen (Umwidmungssperrklausel). Nach § 1a (2) S. 3 BauGB sind die Bodenschutzklausel und die Umwidmungs- sperrklausel in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Damit handelt es sich bei beiden Zielsetzungen nicht um Planungsleitsätze, sondern um abwägungsrelevante Regeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- gerichtes kommt ihnen kein Vorrang vor anderen Belangen zu. Sie sind aber in der Abwägung zu berücksichtigen, wobei ein Zurückstellen der in § 1a (2) S. 1, 2 BauGB genannten Belange einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Faktisch ist der Belang der Reduzierung des Freiflächenverbrauchs damit in den Rang einer Abwägungsdirektive gehoben worden. § 1a (2) S. 1,2 BauGB enthält kein Verbot der Bauleitplanung auf Freiflächen, verpflichtet die Gemeinde aber, die Notwen- digkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zu begründen. Dabei sollen Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Innenentwicklung und ohne die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen. Durch die Nutzung erschlossener Flä- chen im Stadtgebiet von Cloppenburg wird eine Neubebauung am Ortsrand oder in Außenlagen vermieden und damit der Bodenschutzklausel entsprochen. 4. Planinhalt 4.1. Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wurde für den Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes aufgrund der vorhandenen überwiegenden Wohnnutzung und der bisherigen Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauN- VO festgesetzt. Die Festsetzung ermöglicht neben der vorwiegenden Errichtung von Wohngebäuden auch die Unterbringung der dem Gebiet dienenden Infra-
Stadt Cloppenburg 24 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften struktur. Freiberufliche Nutzungen sollen grundsätzlich im Rahmen von § 13 BauNVO möglich sein. In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht zulässig, da diese sich nicht in den Charakter der bestehenden Siedlung ein- passen würden. Am westlichen Gebietsrand wird westlich der Frauenburger Straße ein Mischge- biet MI gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Dies entwickelt sich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der westlich angrenzenden Gewerbenutzungen. In den Mischgebieten sind die Nutzungen Gartenbaubetrieb (§ 6 (2) Nr. 6), Tank- stellen (§ 6 (2) Nr. 7) und Vergnügungsstätten (§ 6 (2) Nr. 8) sowie die Ausnah- men nach § 6 Abs. 3 BauNVO nicht zulässig, da diese sich nicht in den Charakter der bestehenden Siedlung einpassen würden. 4.2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird in erster Linie über die GRZ und die Ge- schossigkeit festgeschrieben. Durch das Maß soll den einzelnen Baugrundstücken eine ausreichende, aber nachbarschaftsverträgliche Entwicklungsmöglichkeit ge- geben werden. Dabei werden in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, 2 und 4 sowie den Mischgebieten MI 1 - 2 eine GRZ von 0,4 festgesetzt. In den Allgemeinen Wohn- gebieten WA 3 und den Mischgebieten MI 3 wird die überbaubare Fläche nicht über die GRZ geregelt. Um eine Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer durch ungleiche Grundstückszuschnitte zu verhindern, wird die überbaubare Flä- che für die zusätzlichen Gebäude im WA 3 und MI 3 als maximale Grundfläche von 180 m² pro Baufeld festgesetzt. Die Festlegungen zu First- und Gebäudehöhen in den Baugebieten WA1 – 4 und MI 1 – 2 erfolgen, um die Höhenentwicklung der Haupt- und Nebengebäude an die städtebauliche Situation anzupassen und die ortsbildprägende Wirkung der Siedlung zu erhalten. Eine Ausnahme besteht für die Gebäude im Mischgebiet MI 3. Da an diese Bau- flächen direkt ein Gewerbegebiet angrenzt, in dem Neubauten mit 2 – 3 Geschos- sen zulässig sind, wird in diesem Bereich ein Staffelgeschoss auf der eingeschos- sigen Bebauung zugelassen. Durch die maximale Gebäudehöhe von 6,8 m in der Randlage der Ermlandsiedlung wird das Straßenbild der Ermlandsiedlung nicht erheblich gestört und verhindert, dass die Neubauten von möglichen Nachbarge- bäuden in der Höhenentwicklung deutlich übertroffen werden. In den Baugebieten WA 2, WA 3, MI 2und MI 3 sind nur Flachdächer zulässig. Im WA 1 und MI 1 sind nur Pultdächer zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 4 werden keine Aussagen zu Zulässigkeiten bestimmter Dachformen getrof- fen. Dies liegt an der Verschiedenheit der Festsetzungen zu Dachformen in der di- rekten Umgebung Zur Wahrung der Bestandsgebäude mit spitzem Satteldach wird eine maximale Firsthöhe von 9,0 m festgesetzt. Diese Festsetzung kann aber nur bei geneigten Dächern mit mehr als 10° Neigung angewendet werden. Gebäude mit flacher geneigten Dächern müssen eine maximale Gebäudehöhe von 6,5 m einhalten. Somit werden die Bestandsgebäude mit ihrem hohen Satteldach gesi- chert, eingeschossige Bauten mit sehr hohen Räumen (hallenartige Bauten) wer- den aber ausgeschlossen.
Stadt Cloppenburg 25 Bebauungsplan Nr. 40 „Ermlandsiedlung“ mit örtlichen Bauvorschriften 4.3. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien Zur Wahrung der Ensemblewirkung der Ermlandsiedlung wird im gesamten Plan- gebiet die abweichende Bauweise festgesetzt. Diese definiert sich wie die offene Bauweise, aber mit einer maximalen Gebäudelänge von 20,0 m. Garagen gem. §12 BauNVO und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind auf die Gebäudelänge nicht anzurechnen, da sie als untergeordnete Bauteile eine geringere städtebauli- che Wirkung entfalten. Mit diesen Regelungen wird die vorhandene Struktur von Einzelgebäuden mit zwei Wohneinheiten erhalten. Ortsuntypische Gebäude mit größeren Längen sind ausgeschlossen. Die Baugrenzen zu den Nachbargrundstücken und seitlichen Straßen ermöglichen Anbauten und im Gartenbereich auch zusätzliche Gebäude, gewährleisten dabei aber auch, dass diese die Hauptgebäude in ihrer räumlichen Wirkung nicht über- ragen. Die prägendste Wirkung der Ermlandsiedlung entsteht durch die klaren Raumkan- ten der Hauptgebäude an den vier Erschließungsstraßen. Daher werden diese als Baulinien festgesetzt. In Verbindung mit den für die Hauptgebäude festgesetzten Fassadenmaterialien, der Firsthöhe und der Dachform (inklusive Dachneigung), wird somit die städtebauliche Wirkung der Gebäude entlang der Erschließungs- straßen auch im Falle eines Gebäudeneubaus gesichert. Die Anbauten im WA 2 dürfen von der Baulinie abweichen. Um den Interessen der Stadt Cloppenburg und den Grundstückseigentümern nach Möglichkeiten zur Nachverdichtung gerecht zu werden und gleichzeitig die orts- bildprägende Wirkung der Siedlung zu erhalten, wurden im Rahmen der Vorun- tersuchung und des Bebauungsplanverfahrens Regeln aufgestellt, nach denen neue Bauflächen auf den Grundstücken platziert werden. Dabei hilft es, dass die Mehr- zahl der Ermlandgrundstücke über einen ähnlichen Zuschnitt verfügen. Die Grundstücke sind länglich in Ost-West-Richtung ausgerichtet. Die Erschließung erfolgt von Osten oder Westen. Das Hauptgebäude befindet sich jeweils auf der Erschließungsseite des Grundstückes (siehe Kap. 2.3). Die Hauptgebäude werden in ihrer Lage festgesetzt (WA 1 und MI 1). Bisherige Anbauten sind südlich des Hauptgebäudes und auf der Gartenseite des Hauptge- bäudes entstanden. Diese Anbauten werden planungsrechtlich gesichert (WA 2 und MI 2). Südliche Anbauten an das Hauptgebäude müssen von der südlichen Grundstücksgrenze 3,0 m Abstand halten (Grenzabstand und Nachbarschutz). Gartenseitige Anbauten an das Hauptgebäude dürfen von der gartenseitigen Ge- bäudekante des Hauptgebäudes im Originalzustand bis zu 8,0 m in den Garten ge- baut werden. Von der südlichen Grundstücksgrenze müssen sie 6,0 m abrücken. Dieser größere Abstand erfolgt zum Schutz der privaten Gartenflächen der Nach- bargrundstücke. Das mögliche zusätzliche Gebäude im WA 3 und MI 3 muss von der südlichen Grundstückgrenze 6,0 m, von der nördlichen Grundstücksgrenze 3,0 m und von der rückseitigen Grundstücksgrenze auch 3,0 m Abstand halten. Aufgrund der sehr schmalen Grundstücke Frauenburger Str. 12 und Allensteiner Str. 12 wird hier ein Abstand von 4,0 m zur südlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Dadurch wird erst eine Bebauung auf den beiden Grundstücken möglich. Durch die Ab- standsflächen wird die Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke minimiert.
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