BLATT - Stadt Hohenmölsen
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AMTSBLATT BLATT www.stadt-hohenmoelsen.de Nr.: 4 Jahrgang 26 31. März 2016 Stadt HOHENMÖLSEN mit den Ortsteilen GRANSCHÜTZ AUPITZ WEBAU WÄHLITZ RÖSSULN TAUCHA ZEMBSCHEN KEUTSCHEN WERSCHEN OBERWERSCHEN Amtliche Bekanntmachungen Informationen Kirchliche Nachrichten Kulturveranstaltungen Sportveranstaltungen Vereinsnachrichten Programme Werbung Herausgeber: Stadt Hohenmölsen, Der Bürgermeister Impressum: Redaktion: Stadt Hohenmölsen, Frau Beyer, Markt 1, 06679 Hohenmölsen, Tel.: (03 44 41) 42-143 Satz und Layout: Brasack-Drucksachen, August-Bebel-Straße 1, 06679 Hohenmölsen, Tel.: (03 44 41) 2 30 69 Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.:(0 35 35) 4 89-0 Redaktionsschluss: 15. des Vormonats. Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflagenhöhe von 5.800 Exemplaren und wird an alle Haushalte der Stadt Hohenmölsen und deren Ortschaften kostenlos verteilt. Sie haben kein Amtsblatt erhalten? Bitte informieren Sie uns unter Tel.: 0 35 35 / 489-111
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Amtlicher Teil HOHENMÖLSEN – STADTVERWALTUNG Beschlüsse Bekanntmachung der Stadt Hohenmölsen Bekanntmachung Bekanntmachung der zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Hohenmölsen der Genehmigung der Neuaufstellung des am 18. Februar 2016 gefassten Beschlüsse Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen Beschluss-Nr. VI./01/2016 Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen am 17. Dezember 2015 den Beschluss über die abschließen- im Haushaltsjahr 2012 de Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohen- mölsen und die Einreichung zur Genehmigung gefasst. Beschluss-Nr. VI./02/2016 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Der Flächennutzungsplan der Stadt Hohenmölsen ist durch im Haushaltsjahr 2013 das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Genehmigungsbehörde mit Verfügung vom 24. Februar 2016 Beschluss-Nr. VI./03/2016 genehmigt worden, Aktenzeichen 204-21101/BLK/235. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen wird gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch Beschluss-Nr. VI./04/2016 (BauGB) hiermit bekannt gemacht. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der im Haushaltsjahr 2015 Stadt Hohenmölsen wirksam. Beschluss-Nr. VI./05/2016 Jedermann kann den Flächennutzungsplan der Stadt Ho- Beschluss über die abschließende Abwägung zur Aufhebung des henmölsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil Nord Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Nelkenrain“ sowie Teil Süd) und der Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Beschluss-Nr. VI./06/2016 BauGB, im Fachbereich III, Platz des Bergmanns 2 in Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes 06679 Hohenmölsen, zu den Öffnungszeiten sowie nach Ver- Nr. 6 „Wohngebiet am Nelkenrain“ einbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Die Ergebnisse der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung Beschluss-Nr. VI./07/2016 der Öffentlichkeit können ebenfalls von jedermann im Fachbe- Beschluss über die abschließende Abwägung der Stellungnah- reich III, Platz des Bergmanns 2 in 06679 Hohenmölsen, zu den men im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. S Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. 09 „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“ Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung Beschluss-Nr. VI./08/2016 von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird zum Ausgleichsmonitoring im Rahmen der Aufstellung des hingewiesen. Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in Bebauungsplanes Nr. S 09 „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Vorschriften, wenn sie – L 189“ nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächen- nutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hohenmölsen, Beschluss-Nr. VI./09/2016 Markt 1, 06679 Hohenmölsen, geltend gemacht wurde. Dabei ist Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. S 09 der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“ soll, darzulegen. Beschluss-Nr. VI./10/2016 Hohenmölsen, 31. März 2016 Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Stadt Hohenmölsen und dem Land Sachsen-Anhalt Andy Haugk Andy Haugk Bürgermeister Bürgermeister Seite 2 26. Jahrgang | 31. März 2016
Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Bekanntmachung der Stadt Hohenmölsen Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Nelkenrain“ Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in öffentlicher Sitzung Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 am 18. Februar 2016 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung über „Wohngebiet am Nelkenrain“ als Satzung beschlossen. Die Be- die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am gründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt. Nelkenrain“ eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsan- Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. sprüche wird hingewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet am Nelkenrain“ wird mit Gemäß § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes für das dem Tag dieser Bekanntmachung aufgehoben. Die Satzung wurde Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Hohenmölsen entwickelt. 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) wird auf folgendes hingewiesen: Jedermann kann die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beim Hohenmölsen, Fachbereich III – Technische Dienste, Platz des Zustandekommen der Satzung über die Aufhebung des Bebau- Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen, während der Dienststunden ungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Nelkenrain“ ist unbeachtlich, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 10 wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt- Abs. 3 Baugesetzbuch). machung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Hohenmölsen, Markt 1, 06679 Hohenmölsen, Hinweise: unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich den Mangel angibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung der Satzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Nelkenrain“ verletzt worden sind. Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und Hohenmölsen, 31. März 2016 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hohenmölsen, Markt 1, 06679 Hohenmölsen, Andy Haugk unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes Bürgermeister geltend gemacht worden sind. Ortschaft Taucha Hinweis Gemütlicher Gastraum in herrlicher Lage für Familienfeiern zu vermieten Liebe Einwohner von Taucha, ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesundes Osterfest im Der zu vermietende Gastraum ist ausgestattet mit Bar, Küche sowie Kreise Ihrer Familie. Sitzplätzen, Geschirr, Besteck und Gläsern für ca. 40 Personen. Außerdem möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Bürgersprechstunde aufgrund meiner Schichtarbeit mindestens Die Außenanlage verfügt über einen Spielplatz, einen Sportplatz einmal im Monat ausfällt. Die Termine hängen immer eine und Rasenflächen. Die Kosten belaufen sich auf 75,00 € pro Tag. Woche zuvor aus. Interessenten melden sich bitte bei der Ortsbürgermeisterin Vom 11. April bis zum 1. Mai 2016 ist mein Stellvertreter Hartmut Katrin Schmoranzer Schmidt Ihr Ansprechpartner. unter 034441/93824. Bleiben Sie gesund! Ihre Katrin Schmoranzer 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 3
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Amtlicher Teil Unterhaltungsverband Bürgermeister „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Gewässerschau in der Stadt Hohenmölsen Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt – Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2016 ein. Ich möchte mich recht herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer began- Wahlhelfern bedanken, die durch ihre ehrenamtliche Hilfe und gen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, Unterstützung in den Wahlvorbereitungen sowie durch Ihren der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, direkten Einsatz am Wahltag zum reibungslosen Gelingen der der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger Landtagswahl am 13. März 2016 beigetragen haben. an der Gewässerschau teilnehmen. Insgesamt waren am Wahlsonntag in 12 Wahlvorständen sowie Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 28. April 2016 – 08.00 Uhr in der Verwaltung 77 Helfer im Einsatz. Mein Dank gilt auch Hohenmölsen, Parkplatz gegenüber Krankenhaus den Verantwortlichen der Einrichtungen, deren Räumlichkeiten Gewässer: Zuläufe zur Rippach wir am Wahltag nutzen durften. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 28.04.2016 – 10.00 Uhr Im kommenden Jahr findet die Wahl zum 19. Bundestag statt. Taucha, Aupitzbrücke Ortsmitte an der Gaststätte Wenn Sie wieder Interesse an einem Wahlehrenamt haben, Gewässer: Aupitz, Zuläufe zur Rippach beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise im Amtsblatt oder melden Sie sich einfach bei der Stadtverwaltung Hohenmölsen Informationen Unterhaltungsverband ,,Mittlere Saale-Weiße Elster“ Kontaktdaten: Frau Birgit Rutkowski Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel. 034441/42-211 oder Rutkowski@stadt-hohenmoelsen.de Tel./Fax: 034633/21086 oder Funk-Tel.: 0170/2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, den 17. Februar 2016 Andy Haugk gez. Petzold gez. Köcher Bürgermeister - Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer - Tel./Fax: 034633/21086, Handy: 0170/2392421 E-Mail: UHV.Braunsbedra@t-online.de oder: UHVBB@.gmx.de Internet: www.uhv-mswe.de Gleichstellungsbeauftragte 28|04|16 Der am 28. April 2016 stattfindende Zu- kunftstag für Mädchen und Jungen dient 23.| April 28 2015 04 | 2016 2015 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. der Berufsorientierung. Die Mädchen und Jungen erhalten Einblicke in verschiedene neue Perspektiven Dienstleistungen Wissenschaft Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, Forschung Technik geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum Erziehung Dienstleistungen Praktika möglicher Berufe zu erweitern. Praxisnah viele Chancen Workshops © 2015 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. können die Mädchen eventuelle Vorbehalte gegen technische oder techniknahe Berufe abbauen. Die Jungen erleben neue Berufe zum Beispiel als Kranken- und Altenpfle- Informatik ger, Rechtsanwalts- oder Notargehilfe Soziales Erziehung Handwerk © Soziales Gesundheit www.boys-day.de Pflege sowie als Erzieher. Aber auch neue Stu- Industrie diengänge lohnt es sich kennen zu lernen. Pflege Gesundhe ssundhei undheit undh undheit ndhei nd n ndh dhe dh d heit h he eit e ei iitt girls-day.de Weitere Informationen zu dem Tag erhält man unter boys-day.de Bundesweite Koordinierungsstelle Boys’Day – Jungen-Zukunftstag | Neue Wege für Jungs Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. | Wilhelm-Bertelsmann-Straße 10 | 33602 Bielefeld | Tel. 05 21 . 106-73 60 | info@boys-day.de Bundesweite Koordinierungsstelle Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag Tel. 05 21 . 106-73 57 | info@girls-day.de www.girls-day.de und www.boys-day.de Bundesweite Koordinierungsstelle Boys'Day – Jungen-Zukunftstag | Neue Wege für Jungs © 2014 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. Tel. 05 21 . 106-73 60 | info@boys-day.de dUrchGeführt vom durchGEführt vom Andrea Busch GEFÖRDERT VOM EINE AKTION VON BÜNDNISPARTNER UNTERSTÜTZT DURCH Gefördert von Unterstützt von AktionspArtner GEfördErt vom EinE Aktion von BündnispArtnEr AGJ Gleichstellungsbeauftragte Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe Seite 4 26. Jahrgang | 31. März 2016
Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Information gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (Flurbereinigungsbehörde) über die beabsichtigte Erweiterung des Verfahrenszwecks des Flurbe- reinigungsverfahrens Theißen (Ortsumgehung Zeitz), Verf. Nr. 611/141 BLK 004 - Einbeziehung des Unternehmens Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen - Die Landesstraßenbaubehörde plant das Unternehmen, den Ausbaus gemeinschaftlicher Anlagen, wie Wirtschaftswege und Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen. Das Landesverwal- Ausgleichsmaßnahmen sowie weiterer finanzieller Mittel dafür tungsamt hat dazu das Planfeststellungsverfahren mit Beschluss besteht daher nicht. Eine Änderung oder Ergänzung des Planes vom 19.05.2014 abgeschlossen. Die DEGES wird dieses Unter- ist nicht erforderlich. nehmen ausführen. Die in 2015 erfolgte Feststellung der Wertermittlung für das ge- Der Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen ist in den Be- samte Verfahrensgebiet findet weiterhin Anwendung und wird der darfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die späteren Neuordnung der Eigentumsstruktur und Neuzuweisung Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft der wertgleichen Landabfindung der Teilnehmer zugrunde gelegt. worden, da in der Region ein überdurchschnittlich gewachsenes Verkehrsaufkommen in den vergangenen Jahren zu verzeichnen Durch den Träger des o.g. Unternehmens wurde im Zuge des ist, dem die vorhandene Verkehrsinfrastruktur nicht mehr gerecht bisherigen Verfahrens vorausschauend bedacht, dass der für wird. Dies führt zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen die Planung notwendige Flächenbedarf/-entzug soweit möglich Entwicklung und zur zunehmenden Belastung für Mensch und durch Landaufbringung des Trägers des Unternehmens ausgegli- Umwelt. Die Planung soll daher nunmehr zügig realisiert werden. chen werden sollte. So wurde im erforderlichen Umfang Fläche Durch das Unternehmen werden Grundstücke in großem Um- angekauft, die nunmehr im Zuge der Umsetzung der Planung fang in Anspruch genommen. Die Verfügbarkeit der Flächen ist im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens zum Austausch schnellstmöglich zu gewährleisten. bereit stehen. Die Enteignungsbehörde hat daher für dieses Unternehmen das Die Abgrenzung des Verfahrensgebiets des Flurbereinigungs- Vorliegen der Voraussetzungen für die Durchführung einer verfahrens Theißen (Ortsumgehung Zeitz) wird nicht verändert. Unternehmensflurbereinigung gem. § 87 Abs. 1 FlurbG nach § 19 Abs. 1 Satz 1 FStrG für zulässig erklärt und mit Datum vom Zur Erweiterung des Verfahrenszwecks wird zeitnah eine 28.01.2016 Antrag auf Flurbereinigung nach § 87 FlurbG gestellt. entsprechend Anordnung erlassen, welche öffentlich bekannt gemacht wird. Ein Teil dieser geplanten Trasse liegt im Verfahrensgebiet des mit Flurbereinigungsbeschluss vom 29.03.2001 bereits ange- Sofern im Einzelnen weitere Fragen bestehen oder zusätzliche ordneten Unternehmensflurbereinigungsverfahrens Theißen Informationen gewünscht werden, findet (Ortsumgehung Zeitz), Verf. Nr. 611/141 BLK 004, welches vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, als am 12.04.2016, um 15:00 Uhr, Flurbereinigungsbehörde durchgeführt wird. im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in 06667 Weißenfels, Müllnerstr. 59, Mit Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaft Raum 119, Theißen entstanden, welche durch den von ihr am 11.07.2001 gewählten Vorstand vertreten wird. Der Vorstand wurde über eine Anhörung dazu statt. die jetzt beabsichtigte Erweiterung des Verfahrenszwecks in- formiert. Dieser erklärt sein Einvernehmen mit der geplanten Im Auftrag Vorgehensweise. Ronneburg Im Flurbereinigungsverfahren Theißen (OU Zeitz) wurde bereits 2005 der Wege- und Gewässerplan (§ 41 FlurbG) erstellt, welcher die Grundlage für den Ausbau erforderlicher gemeinschaftlicher Anlagen der Teilnehmergemeinschaft ist. Da schon zu diesem Zeitpunkt vom Träger des o.g. Unternehmens ZWA Bad Dürrenberg davon ausgegangen wurde, dass die jetzt vorliegende Planung im Verfahrensgebiet zur Ausführung kommen könnte, wurde Bereitschaftstelefon: dieser Aspekt im Plan nach § 41FlurbG bereits berücksichtigt. Der Wege- und Gewässerplan wurde bereits in den vergange- 0163 54 25 020 nen Jahren umgesetzt. Weitergehender Bedarf hinsichtlich des 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 5
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Amtlicher Teil Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle, 25.02.2016 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Theißen (Ortsumgehung Zeitz) Landkreis: Burgenlandkreis Verfahrens-Nr.: 611/141 BLK 004 – Öffentliche Bekanntmachung – 10. Änderungsanordnung - Ergänzungsbeschluss - A. Verfügender Teil in der Gemeindeverwaltung der Hauptstraße 30, Gemeinde Elsteraue, 06729 Elsteraue/ I. Entscheidung OT Alttröglitz Gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, geändert durch Gesetz v. 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird 06712 Zeitz hiermit der Verfahrenszweck des im Rathaus der Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern Flurbereinigungsverfahrens nach § 87 FlurbG Theißen (Ortsumgehung Zeitz) im Rathaus der Stadt Hohenmölsen, Markt 1, Landkreis Burgenlandkreis 06679 Hohenmölsen um das Unternehmen im Sitz der Verbandsgemeinde Zeitzer Str. 15, Droyßiger-Zeitzer Forst 06722 Droyßig Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen für die Gemeinden Kretzschau, erweitert. Gutenborn und Schnaudertal, in der Stadtverwaltung der Stadt Markt 1, Das Verfahrensgebiet entspricht weiterhin der 9. Änderungsan- Groitzsch, ordnung vom 28.07.2011 und umfasst unverändert 615 ha. 04539 Groitzsch in der Stadtverwaltung Pegau Markt 1, II. Sofortige Vollziehung 04523 Pegau Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung für die Gemeinde Elstertrebnitz (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 und die Stadt Pegau, (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes im Rathaus der Stadt Meuselwitz, Rathausstr. 1, vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577), wird hiermit die sofortige 04610 Meuselwitz Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende in der Stadtverwaltung der Stadt Pegauer Straße 17, Wirkung haben. Lucka, 04613 Lucka III. Unternehmensträger in der Verwaltungsgemeinschaft Dorfstr. 32, Träger des Unternehmens ist die Bundesrepublik Deutschland, Altenburger Land 04626 Mehna Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen- Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde für die Gemeinde Starkenberg Sachsen-Anhalt, für diese führt die DEGES Deutsche Einheit während der Dienststunden aus. Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH das Unternehmen aus. Darüber hinaus kann diese Änderungsanordnung auch im Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbetei- Landesverwaltungsamt, Referat 409, ligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren. Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Zimmer 211, und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, B. Auslegung Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels Diese Änderungsanordnung mit Begründung liegt gemäß § 6 während der Dienststunden eingesehen werden. FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Än- derungsanordnung in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Die Wirkungen dieser Änderungsanordnung treten am Tag nach Einsichtnahme für die Beteiligten seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. Seite 6 26. Jahrgang | 31. März 2016
Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN C. Rechtsbehelfsbelehrung: Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, An- trag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Gegen diese Änderungsanordnung kann innerhalb eines Mo- Widerspruchs gestellt werden. nats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth- werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer Straße 2, 06112 Halle (Saale), schriftlich oder zur Niederschrift qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag zu versehen. der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß Im Auftrag § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Teichmann 2. Ausfertigung Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Emst-Kamieth-Straße 2 Halle, 25.02.2016 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Theißen (Ortsumgehung Zeitz) Landkreis: Burgenlandkreis Verfahrens-Nr.: 611/141 BLK 004 Begründung der Änderungsanordnung vom 25.02.2016 Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 29.03.2001 hat das Regie- Die Enteignungsbehörde hat für dieses Unternehmen das Vor- rungspräsidium Halle als damals zuständige obere Flurbereini- liegen der Voraussetzungen für die Einleitung einer Flurberei- gungsbehörde das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 ff. FlurbG nigung gem. § 87 Abs. 1 FlurbG nach § 19 Abs. 1 Satz 1 FStrG Theißen (Ortsumgehung Zeitz) im Landkreis Burgenlandkreis für zulässig erklärt und mit Datum vom 28.01.2016 Antrag auf angeordnet. Flurbereinigung nach § 87 FlurbG gestellt. Das Flurbereinigungsverfahren wird vom Amt für Landwirt- Durch das Unternehmen werden Grundstücke in großem Umfang schaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, als Flurbereinigungs- in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden durch das Vor- behörde durchgeführt. haben Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen Das Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, und -größen entstehen. Des Weiteren wird das vorhandene Wege- weil der Antrag der Enteignungsbehörde vom 22.08.2000 auf und Gewässernetz beeinträchtigt. Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens begründet war und die möglichen Minderung der Auswirkungen des Planungsvor- Derartige für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile habens durch Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach können nur durch ein Flurbereinigungsverfahren und eine damit § 87 ff. FlurbG geboten war. verbundene Neueinteilung der Grundstücke vermieden oder Träger des Unternehmens Neubau der 82/8180, 1. BA, Nordum- gemildert werden. fahrung Zeitz, ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundestra- ßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen Anhalt, dieses Hierzu wurden die Grundstückeigentümer und die Teilnehmer- vertreten durch das Straßenbauamt Halle (jetzt: Landesstraßen- gemeinschaft, vertreten durch den Vorstand der Teilnehmerge- baubehörde Sachsen-Anhalt). meinschaft sowie die landwirtschaftliche Berufsvertretung im erforderlichen Umfang informiert und angehört. Gemäß § 16 FlurbG ist mit Einleitung des Verfahrens eine Teil- Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG werden die Beteiligten durch eine nehmergemeinschaft gebildet worden, die den Namen „Teilneh- Veröffentlichung im Amtsblatt informiert. Darüber hinaus erfolgt mergemeinschaft Theißen“ führt und ihren Sitz in Theißen hat. am 12.04.2016, um 15:00 Uhr, im Raum 119 im Amt für Land- wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Mit weiteren Anordnungen hat das Amt für Landwirtschaft, 06667 Weißenfels, eine zusätzliche Information. Flurneuordnung und Forsten Süd gemäß § 8 Abs. 1 das Verfah- rensgebiet geringfügig geändert. Im Rahmen der Neugestaltung des Verfahrensgebiets wird das neue Unternehmen bereits berücksichtigt, so auch in dem von der Im Verfahrensgebiet soll nunmehr auch eine Teilstrecke des oberen Flurbereinigungsbehörde bereits am 16.03.2005 geneh- Unternehmens Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen aus- migten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen geführt werden. Begleitplan nach § 41 FlurbG – einschließlich seiner Änderungen. Das Landesverwaltungsamt hat das diesbezügliche Planfeststel- Die maßgebliche Anhörung aller Behörden und Organisationen lungsverfahren nach § 17 FStrG mit Beschluss vom 19.05.2014 nach § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG ist daher nicht erforderlich. abgeschlossen. 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 7
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Amtlicher Teil Die Abgrenzung des Verfahrensgebiets des Flurbereinigungs- fähigen Wirtschaftsstruktur der Region um Zeitz bei. gebiets Theißen (Ortsumgehung Zeitz) wird durch diese Ände- Durch das Unternehmen wird der bereits ausgeführte Abschnitt rungsanordnung nicht verändert. des Neubaus der B2/B180, 1. BA, Nordumfahrung Zeitz, ergänzt und das Gesamtkonzept damit noch besser wirksam. Mit dem Unternehmensträger hat das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd bezüglich aller erforderlichen Zugleich sollen die aktuell bestehenden Verkehrsbelastungen, verfahrens- und kostenseitigen Aspekte Einvernehmen erzielt. die in den Ortslagen zu erhöhter Konzentration bzw. Belastung der Anwohner durch Lärm, Abgase und Staub führen nachhaltig Die Voraussetzungen für die Änderungsanordnung (Ergänzungs- minimiert werden. beschluss) zum Flurbereinigungsverfahren für das Unternehmen Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen liegen somit vor. Damit der alsbaldige Beginn der Baumaßnahme gewährleistet Somit ist der Verfahrenszweck des Flurbereinigungsverfahrens werden kann, ist die Einbeziehung des Unternehmens in das bereits Theißen (Ortsumgehung Zeitz) dahingehend zu erweitern. angeordnete Flurbereinigungsverfahren Theißen (Ortsumgehung Zeitz) zwingend erforderlich, um: 1. die Vorbereitung des Baubeginns und Durchführung Begründung der sofortigen Vollziehung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen rechtzeitig veranlassen zu können, Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 2. Nutzungskonflikte schon während der Vorbereitungs- Nr. 4 VwGO ist sowohl im öffentlichen Interesse als auch im phase und des Beginns der Bauphase zu entschärfen und überwiegenden Interesse der Beteiligten dringend geboten. widersprüchliche Interessen zu harmonisieren, 3. entstehende Schäden an Grundstücken und gemeinschaft- Der Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen ist in den Bedarfs- lichen Anlagen im möglichen Umfang von den Beteiligten plan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die Dring- abzuwenden, lichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden. 4. die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen den Gemäß § 1 Abs. 2 FStrAbG entspricht dieses Bauvorhaben daher Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grund- den Zielstellungen des § 1 Abs. 1 FStrG. stücke so schnell wie möglich zu verschaffen, 5. die Interessenvertretung der Grundstückseigentümer Der Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen ist dringlich er- durch den Vorstand der TG sicher zu stellen. forderlich, da ein überdurchschnittlich gewachsenes Verkehrs- aufkommen in den vergangenen Jahren zu verzeichnen ist, dem Somit überwiegt das öffentliche und das gemeinschaftliche die vorhandene Verkehrsinfrastruktur nicht mehr gerecht wird. Interesse aller Beteiligten an der sofortigen Durchführung des Dies führt zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Entwick- ergänzten Flurbereinigungsverfahrens grundlegend gegenüber lung und zur zunehmenden Belastung für Mensch und Umwelt. dem möglichen privaten Interesse einzelner Beteiligter gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Mit dem Neubau der B 91 Ortsumgehung Theißen sollen beste- hende unzureichende Verkehrsverhältnisse insbesondere durch Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollzie- Verbesserung der Linienführung und Umfahrung von Ortslagen hung dieses Flurbereinigungsbeschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 überwunden werden. VwGO sind somit gegeben. Dies trägt zur nachhaltigen Raumentwicklung und Verbesserung der Standortbedingungen für die Sicherung einer wettbewerbs- gez. Teichmann Fundbüro der Stadt Hohenmölsen Fundsachen in der Zeit von Januar 2016 bis Mitte März 2016 1. Luftgewehr, Fundtag: 16.01.2016, 6. Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln, 1 Chip-Anhänger und Fundort: Hohenmölsen, Rosa-Luxemburg-Straße ein rotes Schlüsselband, Fundtag: 04.03.2016, 2. Schlüsselbund mit einem türkisen kurzen Band und Fundort: Hohenmölsen, Ecke August-Bebel-Straße/Clara- 10 Schlüsseln, Fundtag: 19.01.2016, Zetkin-Straße Fundort: Hohenmölsen, Goethestraße 3. Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln, Fundtag: 05.02.2016, Sollten Sie eines der oben angegebenen Fundsachen vermissen, Fundort: Hohenmölsen, Lindenstraße können Sie sich an das Fundbüro wenden. 4. Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln, Fundtag: 15.02.2016, Das Fundbüro befindet sich in Hohenmölsen, Markt 13, 1. Ober- Fundort: Hohenmölsen, Parkplatz zwischen Grundschule und geschoss, Telefon-Nr. 034441/42-217, Fax-Nr. 034441/42-219, Clara-Zetkin-Straße Mail: ulrich@stadt-hohenmoelsen.de, 5. Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln, Fundtag: 17.02.2016, Fundort: Hohenmölsen, Friedensstraße Christiane Ulrich Fundbüro Seite 8 26. Jahrgang | 31. März 2016
Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Ortsfeuerwehr Hohenmölsen Bilanz der Ortsfeuerwehr Hohenmölsen – 2015 war das Jahr der Superlative Sinn der Jahreshauptversammlung ist, so die anwesende Ver- und Ersatzmaßnahmen nötig. Das ist kein Wunschdenken, son- treterin des Innenministeriums, Frau Vagel, dem Träger über dern es geht hierbei immer um die Sicherheit der Kameradinnen die Einsätze und Ereignisse der Wehr im vergangenen Jahr zu und Kameraden und damit um die Sicherheit für die Menschen berichten. Nicht nur sie, sondern auch Bürgermeister Andy Haugk der Stadt. Kamerad Geißler dankte der Stadtverwaltung und meinte, für die Ortsfeuerwehr Hohenmölsen war 2015 das Jahr dem Stadtrat für die gute Zusammenarbeit, trotz schwieriger der Superlative. Hatte das Jahr 2015 für die Kameradinnen und Haushaltssituation. Kameraden mehr als 365 Tage? Was Ortswehrleiter Michael Die Ortsfeuerwehr Hohenmölsen feierte 2015 ihren 150. Ge- Geißler am 12. Februar 2016 in seinem Bericht vortrug, zeigte, burtstag, 20 Jahre Jugendfeuerwehr und 25 Jahre Feuerwehr- dass die Arbeit seiner Wehr weit über die allgemeine Feuerwehr- freundschaft mit Bad Friedrichshall. Der Ortswehrleiter be- arbeit hinausging. Dafür gab es in seiner Rede ganz viel Dank richtete von der Sonderschau in den sechs Räumen im „Haus an alle Mitglieder der Feuerwehr und ihre Partner. An die Part- der Stadtgeschichte“, in der die Kameraden die Geschichte der ner, weil sie die Feuerwehrarbeit unterstützten und Verständnis Ortsfeuerwehr mit alten Dokumenten und Technik präsentierten. aufbrachten, während die Frauen und Männer für die Feuerwehr In der Festwoche boten sie den Menschen Hohenmölsens und in unserer Stadt beim Einsatz oder in der Ausbildung waren. Umgebung die Möglichkeit, Einblicke in die Feuerwehrarbeit Bürgermeister Haugk betonte, dass das Ehrenamt Feuerwehr zu bekommen. Einer der vielen Höhepunkte war der Festumzug eines der wenigen Ehrenämter ist, bei denen die Beteiligten ihre durch die Straßen der Stadt mit ca. 400 Feuerwehrmitgliedern Gesundheit, u. U. ihr Leben riskieren, um Mensch und Tier bzw. und 67 Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlichster Generationen. ihr Hab und Gut zu retten. Die Feuerwehr ist außerdem ein wichtiger Kulturträger der Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr haben sich verän- Stadt. Sie unterstützte auch im vergangenen Jahr viele Vereine, dert und sind im Allgemeinen gestiegen. Die Ortsfeuerwehr beteiligte sich z. B. am Kinder-, Stadt- und Vereinsfest, setzte den Hohenmölsen rückte im letzten Jahr 77 Mal aus. Es galt drei Maibaum, lud zum „Tanz in den Mai“ und zum „Tag der offenen Großbrände in der Stadt zu löschen. Kamerad Geißler wies erneut Tür“ in das Gerätehaus ein. Der Feuerwehrspielplatz, der aus- auf das Problem hin, dass es immer schwieriger wird, am Tage schließlich mit Hilfe von Sponsorengeldern und Eigeninitiative genügend Einsatzkräfte zur Verfügung zu haben, weil viele Mit- der Mitglieder der Ortsfeuerwehr Hohenmölsen im April 2014 glieder außerhalb der Stadt tätig sind. Er dankte aber gleichzeitig eröffnet wurde, konnte im Juni 2015 fertig gestellt werden. Auch den Arbeitgebern in der Stadt, die die Feuerwehr unterstützen: dafür sprach Michael Geißler allen Helfern und Sponsoren einen Hoch- und Tiefbau GmbH Hohenmölsen, MIBRAG mbH und großen Dank aus. der Stadtverwaltung Hohenmölsen. Kamerad Tobias Altstaedt (Vertreter des Brandschutzamtes Dank eigener, kontinuierlicher Ausbildung der Kinder und Ju- des Burgenlandkreises) und Kamerad Schneider (Vertreter des gendlichen konnten die Einsatztruppen gestärkt werden. 2015 Feuerwehrverbandes) würdigten ebenfalls in ihren Ansprachen wechselten drei Mitglieder der Jugendfeuerwehr in die aktive die Leistungen und das besondere Engagement der Mitglieder Gruppe. Momentan gehören 21 Mitglieder der Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Hohenmölsen und wünschten den Kamera- an. Ortswehrleiter Geißler bedankte sich bei allen Helfern und dinnen und Kameraden weiterhin Erfolg und immer eine gesunde Sponsoren, die die Jugendarbeit unterstützten: Arbeiterwohlfahrt Heimkehr von Übungen bzw. Einsätzen. Hohenmölsen, Autohaus Rübner, Bautischlerei Stark, Haus- meister Bisowski, Frau Hoch vom REWE-Markt Hohenmölsen, Kam. Christel Geißler Transportunternehmen Schenk. Die Ausbildung der Kamera- Öffentlichkeitsarbeit den als Atemschutzgeräteträger, Motorkettensägeführer und im Bereich Digitalfunk wurde kontinuierlich fortgesetzt. Die Foto unten: v.l.n.r. Kamerad R. Lassen (stellv. Owl), Herr materiell-technische Basis der Ortsfeuerwehr Hohenmölsen ist Andy Haugk (Bürgermeister), Frau B. Rutkowski (Fachbe- recht gut gesichert, aber durch Verschleiß oder neue technische reichsleiterin FB II), Kamerad M. Geißler (Owl), Frau Vagel Sicherheitsvorschriften und Standards werden Neuanschaffungen (Vertreterin Innenministerium Sachsen-Anhalt) 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 9
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Amtlicher Teil Regionale Planungsgemeinschaft Halle Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Sachlichen Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 30.10.2015 Gemäß § 2 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Des Weiteren hat die Regionalversammlung mit Beschluss- Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA Nr. IV/12-2015 beschlossen, den Entwurf für die Dauer von acht S. 170) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Wochen öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Sachlichen Teil- Regionalplanung. Sie erledigen diese Aufgabe als Zweckverbände plans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvor- nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar- sorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion beit (GKG) vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert Halle wird neben dem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch in durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA den Kreis- und Gemeindeverwaltungen (bei Verbandsgemeinden S. 288), soweit das LEntwG LSA keine abweichenden Regelungen am Verwaltungssitz der VerbGem) der Planungsregion öffentlich trifft. Die Planungsregion Halle besteht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 ausgelegt. des LEntwG LSA aus dem Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Saalekreis und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) sowie Er liegt daher in der Zeit dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Lutherstadt vom 25.04.2016 bis 20.06.2016 Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld, der Ge- in den Kreis- und Einheitsgemeinde- bzw. Verbandsgemeinde- meinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde verwaltungen der Planungsregion Halle sowie am Dienstsitz Mansfelder Grund-Helbra. der Regionalen Planungsgemeinschaft öffentlich aus. Gemäß Beschluss-Nr. III/04-2014 hat die Regionalversammlung Er kann wie folgt eingesehen werden: beschlossen, die Fortschreibung der Grundsätze und Ziele der in der Stadtverwaltung Halle, Technisches Rathaus, Raumordnung des Regionalen Entwicklungsplans Halle entspre- 06108 Halle (Saale), Hansering 15, 5. Obergeschoss chend Kapitel 2 des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt zu den folgenden Sprechzeiten: (LEP LSA 2010) mittels des Sachlichen Teilplans „Zentrale Montag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr großflächiger Einzelhandel“ für die Planungsregion Halle Mittwoch 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchzuführen. Das Planverfahren wurde gemäß § 7 Abs. 1 Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Landesplanungsgesetz (LPlG LSA) mit der Bekanntgabe der Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Allgemeinen Planungsabsicht zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung dazu in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Bauordnungsamt, erfolgte für den Burgenlandkreis in der Mitteldeutschen Zeitung 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6, Zimmer 018 mit ihren Ausgaben Naumburger Tageblatt, Zeitz, Nebra und zu den folgenden Sprechzeiten: Weißenfels am 11.06.2014, für die Stadt Halle im Amtsblatt Nr. 13/2014 am 23.06.2014, für den Landkreis Mansfeld- Südharz Dienstag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Amtsblatt Nr. 06/2014 am 23.06.2014 und für den Saalekreis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Amtsblatt Nr. 17/2014 am 05.06.2014 sowie im Amtsblatt des Freitag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Landesverwaltungsamtes Nr. 6/2014 am 17.06.2014. in der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Gemäß § 7 Abs. 2 LPlG wurde entsprechend Beschluss- Fachbereich 1, Kreisplanung/ ÖPNV, 06526 Sangerhausen, Nr. IV/03-2015 der Entwurf der obersten Landesplanungsbehör- Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Haus 2, Zimmer 1.03 de zur Rechtprüfung mitgeteilt. Infolge des Inkrafttretens des zu den folgenden Sprechzeiten: Landesentwicklungsgesetzes erfolgte durch die oberste Landes- Montag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr entwicklungsbehörde/ Genehmigungsbehörde (Ministerium für Dienstag: 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr Landesentwicklung und Verkehr) keine Rechtsprüfung. Es wurde Donnerstag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr empfohlen, das öffentliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dem entsprechend hat die Regionalversammlung mit Beschluss- Nr. IV/11-2015 den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Zentrale in der Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Bauordnung und Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie Denkmalschutz, SG Städtebau/ Raumordnung, großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Um- 06217 Merseburg, Kloster 5, Raum 304 weltbericht als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren zu den folgenden Sprechzeiten: gebilligt und für die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Montag: nach Vereinbarung öffentlichen Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 7 Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Abs. 5 LEntwG freigegeben. Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung Seite 10 26. Jahrgang | 31. März 2016
Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN in der Stadt Hohenmölsen, Fachbereich III/Technische Diens- te, Platz des Bergmanns 2 in 06679 Hohenmölsen Bürgermeister zu den folgenden Dienstzeiten: Montag: 6:45 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Saale-Rip- Dienstag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr pachtal in den Zweckverband für Wasserversorgung und Mittwoch: 6:45 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg zum 1. Januar 2016 Donnerstag: 6:45 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 6:45 Uhr bis 11:45 Uhr Hinweisbekanntmachung sowie nach Vereinbarung außerhalb der Dienststunden und in den übrigen Gemeindeverwaltungen der Planungsregion zur Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für sowie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA Bad Dürrenberg) in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, Willi-Brundert-Straße 4 in 06132 Halle (Saale), Die Stadt Hohenmölsen ist seit dem 01.01.2016 mit dem räum- 2. Obergeschoss, Zimmer 213 lichen Bereich Hohenmölsen (Kernstadt) und den räumlichen zu den folgenden Sprechzeiten: Bereichen ihrer Ortschaften Granschütz, Taucha und Webau Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Verbandsmitglied des Zweckverbandes für Wasserversorgung Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg. Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Bis zum 31.12.2015 war die Stadt Hohenmölsen mit den räumlichen Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Bereichen dieser Ortschaften und Hohenmölsen (Kernstadt) Ver- Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bandsmitglied des Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal. Der Abwasserzweckverband Saale-Rippachtal wurde zum Gemäß § 7 Abs. 5 LEntwG wird der Entwurf des Sachlichen 01.01.2016 in den Zweckverband für Wasserversorgung und Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseins- Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg eingegliedert und gilt mit vorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion dieser Eingliederung als aufgelöst. Halle mit Umweltbericht vom 30.10.2015 in das Internet einge- Aufgrund der zuvor dargestellten Zweckverbandseingliede- stellt. Er kann unter der Adresse: www.planungsregion-halle.de rung wurde für den Zweckverband für Wasserversorgung und abgerufen werden. Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg eine neue Verbandssatzung Darüber hinaus hat die Regionale Planungsgemeinschaft mit festgelegt. Diese wurde vom Landkreis Saalekreis kommunal- Beschluss Nr. IV-12-2015 beschlossen, eine Online-Beteiligung aufsichtlich genehmigt und ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. zum o. g. Entwurf durchzuführen. Auf unserer Internetseite unter Der Landkreis Saalekreis hat diese Verbandssatzung mit seinem www.planungsregion-halle.de haben Sie die Möglichkeit, elek- Genehmigungsvermerk im Amtsblatt für den Landkreis Saale- tronisch Ihre Stellungnahme zum Festlegungsteil mit Begrün- kreis, 9. Jahrgang, Nr. 34 vom 08.12.2015, S. 3, bekanntgemacht. dung, zur zeichnerischen Darstellung und zum Umweltbericht Auf diese Bekanntmachung wird hiermit hingewiesen. abzugeben. Das Amtsblatt des Landkreises Saalekreis mit der Bekannt- Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 25.04.2016 bis 20.06.2016 machung der neuen Verbandssatzung des Zweckverbandes für können Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Sachlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseins- kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: vorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsre- www.saalekreis.de/de/amtsblatt.html gion Halle mit Umweltbericht vorgebracht werden. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer der vorbezeichneten Hohenmölsen, 31. März 2016 Auslegungsstellen vorzubringen oder direkt im Rahmen der Online-Beteiligung. Andy Haugk Bürgermeister Die Hinweise, Anregungen und Bedenken müssen den Vortra- genden erkennen lassen. Aus den Hinweisen, Anregungen und Bedenken soll deutlich werden, welche Interessen, Belange oder Regionalbereichsbeamte Hohenmölsen sonstigen Gründe den vorgesehenen planerischen Ausweisungen bzw. dem Umweltbericht entgegenstehen oder von ihnen nicht Die Regionalbereichsbeamten sind ab sofort wie folgt zu erreichen: berücksichtigt wurden bzw. ob Einwände erhoben werden. Anschrift: Großgrimmaer Straße 5 Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen 06679 Hohenmölsen Planungsgemeinschaft Halle die Hinweise, Anregungen und Telefon: 034441/392331 Bedenken auch per Email an die folgende Adresse zu senden: Mobil: 0160/2630070 marek.irmer@rpgh.sachsen-anhalt.de E-Mail: rbb-hohenmoelsen@polizei.sachsen-anhalt.de gez. Götz Ulrich Sprechzeiten: Vorsitzender jeden 1. Donnerstag im Monat von 10:00–13:00 Uhr Regionale Planungsgemeinschaft Halle jeden 3. Dienstag im Monat von 15:00–18:00 Uhr 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 11
Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Nichtamtlicher Teil Nichtamtlicher Teil Die in diesem Teil geäußerten Meinungen und Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Die Kirchengemeinden Hohenmölsen geben bekannt Evangelisches Kirchspiel Hohenmölsen-Land Evangelisches Kirchspiel Zorbau Veranstaltungen Veranstaltungen Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und sonstigen des Evangelischen des Evangelischen kirchlichen Veranstaltungen im Evangelischen Kirchspiel Zorbau: Kirchspiels Hohenmölsen-Land Kirchspiels Hohenmölsen – Land Gottesdienste: Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen 03.04.2016 09:00 Uhr Zorbau Herr Zander Sonntag, 03.04.2016 – Quasimodogeniti Septuagesimae 10:15 Uhr Hohenmölsen Vorstellungs-Gottesdienst 09.04.2016 17:00 Uhr Borau Pf. Wisch 02.02. 10.15 Uhr Hohenmölsen Gottesdienst der Konfirmanden 10.04.2016 10:15 Uhr Kirche Taucha Pf. Wisch Sexagesimae 10.04.2016 – Misericordias Domini 08.02. 10:15 10.15 Uhr Uhr Jaucha Hohenmölsen Gottesdienst Gottesdienst 12.04.2016 14:00 Uhr Granschütz Pf. Wisch mit Abendmahl Estomihi – Jubilate 17.04.2016 29.04.2016 16:00 Uhr Nellschütz (Taufe) Pf. Wisch 15.02. 10:15 10.15 Uhr Uhr Hohenmölsen Hohenmölsen Gottesdienst Gottesdienst Invocavit – Kantate 24.04.2016 Weitere Veranstaltungen: 22.02. 17:00 10.15 Uhr Uhr KeutschenHohenmölsen Gottesdienst Gottesdienst 15.04.2016 19:00 Uhr Granschütz Gesprächskreis „Gott und die Welt“ Treffpunkte im Gemeindehaus – Altmarkt 13 Treffpunkte im Gemeindehaus Mütterkreis – Altmarkt 13 + Frauenhilfe 21.04.2016 16:30 Uhr Granschütz Kindertreff regionaler Seniorennachmittag in Luckenau 13.04.2016, Mütterkreis – 10.02., 15:00 Uhr 14:30 Uhr 25.-28.04.2016 19:00 Uhr Granschütz Bibelwoche Gesprächskreis 26.04.2016, Frauenhilfe – 12.02., 14:30 Uhr 19:30 Uhr Der Prophet Sacharia Frauenklönkreis 21.04.2016, Gesprächskreis – 24.02., 19:30 Uhr 19:30 Uhr -Änderungen vorbehalten- Frauenklönkreis – 19.02., 19:30 Uhr Weitere Informationen und Termine finden Sie auch im Internet Flötengruppe donnerstags ab 16:00 Uhr unter www.kirche-bei-uns.de Gitarrengruppe mittwochs ab 15:30 Uhr Flötengruppe – donnerstags außer in den FerienUhr ab 16:00 Gitarrengruppe – mittwochs ab 15:30 Uhr Konzerte Kindertreff + Bogensportkinder außer in den Ferien in der Stadtkirche „St. Peter“ freitags ab 15:30 Uhr Junge Gemeinde –außer 20.02.,in18:00 den Ferien Uhr Neue Krabbelgruppe – nach Absprache Festliches Kirchenkonzert Gospelchor montags 19:00 Freitag, 15. April 2016, 19:00 Uhr, Konfirmanden – 21.02., 09:00 – 13:00 UhrUhr mit Astrid Harzbecker in Theißen Kindertreff – freitags ab 15:30 Uhr Kartenpreis: 17,– Euro außer außer in Ferien in den den Ferien Chor Muschwitz freitags 18:00 Uhr Konzert mit Gerhard Schöne Konzert für Kinder und Familien Gospelchor Öffnungszeiten – montags 19:00 Uhr in Theißen des Gemeindebüros Sonntag, 22. Mai 2016, 16:00 Uhr für den Pfarrbereich Hohenmölsen, außer inAltmarkt 13 den Ferien Kartenpreise: donnerstags,Chor 09:00Muschwitz Uhr bis 15:00 Uhr, Tel. 034441/22910 – dienstags 18:00 Uhr 10,– Euro, ermäßigt 6,– Euro und Kontakt 19:30 Uhr, Konzert am Abend Johannes und Friederike Öffnungszeiten Rohr des Gemeindebüros Kartenpreise: Tel.: 034441/22910 für den Pfarrbereich Hohenmölsen, Altmarkt 13 15,– Euro, ermäßigt 11,– Euro Mobil: 0151/14458110 donnerstags, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Tel. 034441 22910 Mail: johannes.rohr86@gmail.com Karten unter: 034441/42250, Bürgerhaus Hohenmölsen Pfarrerfriederike.rohr@ Johannes Rohrfreenet.de Tel.: 034441 22910 Mobil: 015114458110 Seite Mail:12 johannes.rohr86@gmail.com 26. Jahrgang | 31. März 2016
Nichtamtlicher Teil Amtsblatt der Stadt HOHENMÖLSEN Katholische Kirchengemeinde April Mölser st ipps Veranstaltung Das Osterlicht ist der Morgenglanz nicht dieser, Wohin? sondern einer neuen Erde. Gertrud von Le Fort 01.04.2016 19:30 Uhr „Die Zukunft lügt vor uns“ Die Herkuleskeule Freitag, 01.04.2016 Bürgerhaus Hohenmölsen 09:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen 15.04.2016 19:00 Uhr „Die Schwurhand des Königs“ Samstag, 02.04.2016 Buchlesung 18:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen Haus der Stadtgeschichte anschließend Gemeindeversammlung 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Teuchern 15.04.2016 19:00 Uhr Festliches Kirchenkonzert mit Astrid Harzbecker Dienstag, 05.04.2016 Stadtkirche „St. Peter“ Hohenmölsen 14:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit anschließendem Seniorennachmittag in Hohenmölsen 16.04.2016 14:00 Uhr Frühlingskonzert Mandolinenorchester Hohenmölsen Mittwoch, 06.04.2016 SKZ „Lindenhof“ Hohenmölsen 16:00 Uhr Hl. Messe in Teuchern 21.04.2016 14:00 Uhr Kaffeenachmittag Freitag, 08.04.2016 Seniorenclub Großgrimma 09:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen Bürgerhaus Hohenmölsen Samstag, 09.04.2016 23.04.2016 09:00 Uhr Diabetestag 09:30 Uhr Religiöser Schülertag in Weißenfels Bürgerhaus Hohenmölsen 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Hohenmölsen 18:00 Uhr Hl. Messe in Teuchern 23.04.2016 14:00 Uhr Frühlingskonzert Stadtchor „Lyra“ SKZ „Lindenhof“ Hohenmölsen Mittwoch, 13.04.2016 16:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Teuchern 24.04.2016 Castingangeln Sportgelände SV Großgrimma e. V. Freitag, 15.04.2016 09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Hohenmölsen 30.04.2016 10:00 Uhr 60 Jahre Kindertagesstätte Granschütz Kindertagesstätte/Dorfgemeinschafts- Samstag, 16.04.2016 haus Granschütz 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Hohenmölsen 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Teuchern 30.04.2016 18:00 Uhr Maibaumsetzen Marktplatz Hohenmölsen Mittwoch, 20.04.2016 16:00 Uhr Hl. Messe in Teuchern 30.04.2016 19:00 Uhr Sommerkino ErlebnisKirche Wählitz Freitag, 22.04.2016 09:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen 30.04.2016 20:00 Uhr Tanz in den Mai Feuerwehrgerätehaus Hohenmölsen Samstag, 23.04.2016 Sabine Ungewiß 09:30 Uhr Religiöser Schülertag in Weißenfels 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Hohenmölsen 18:00 Uhr Hl. Messe in Teuchern Mittwoch, 27.04.2016 16:00 Uhr Hl. Messe in Teuchern Freitag, 29.04.2016 Beratungsstellenleiterin: Andrea Pommerencke 09:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen Ernst-Thälmann-Straße 26, 06679 Hohenmölsen Tel./Fax 034441 - 45 99 60 E-Mail: Andrea.Pommerencke@vlh.de Samstag, 30.04.2016 18:00 Uhr Hl. Messe in Hohenmölsen 18:00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Teuchern 26. Jahrgang | 31. März 2016 Seite 13
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