Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
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der stadt wörth a.main • nr. 1287 • 7. mai 2021 Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung Nach 17 Jahren verabschiedeten sich Ende Januar Tanja Hofmann und Andrea Franken- berger aus der Leitung der Stadtbibliothek Wörth a. Main. Mit Ariane Röse (im Bild links) und Silke Sonnenberg (im Bild rechts) haben sich zwei kompetente Nachfolgerinnen ge- funden, die den Nutzern unserer Bücherei durch ihre langjährige Tätigkeit im Ausleih- dienst am Sonntag sicherlich bereits bestens bekannt sind: Ein Leben ohne Bücher können wir uns nicht vorstellen. Daher freuen wir, Ariane Röse und Silke Sonnenberg, uns, die Leitung der Stadtbibliothek Wörth nun innehaben zu dürfen. Wir haben eine schöne Aufgabe übernommen und werden diese mit viel Engagement und Freude weiterführen. Macht euch ein Bild über das umfangreiche Angebot und unterstützt uns mit euren Ideen und Anregungen. Es wäre sehr schön euch bei uns in der Bücherei begrüßen zu dürfen! Den langjährigen Leiterinnen Tanja Hofmann und Andrea Frankenberger gilt, auch im Namen der Büchereimitarbeiter*innen, ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz um die Stadtbibliothek. Die angemessene Verabschiedung muss Pandemie-bedingt leider noch aufgeschoben werden. Den neuen Leiterinnen Ariane Röse und Silke Sonnenberg ein herzliches Willkommen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Bürgerbeteiligung in Pandemiezeiten – weiterhin mehr als nur wich tig aber ungleich schwerer als bisher darstellbar. Die Bürgerversamm lung im letzten Jahr konnten wir – zumindest was den Informations teil betrifft – durch die Bürgerbroschüre abdecken. Nebenbei: Auf Grund der positiven Impf-Entwicklungen gehe ich davon aus, dass in diesem Jahr wieder eine Bürgerversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Was aber einer je den Broschüre fehlt, ist der direkte Austausch. Und es stehen auch in diesem Jahr viele Projekte an, die einen direkten Austausch erfordern. Nachfolgend dargestellt die Neugestaltung des ehemaligen „SAF- Geländes“, aber auch die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungs plans, die ausstehenden Parkraumregulierungen, Hundefreilaufplatz oder auch anstehende Sanierungen wie z.B. in der Siedlungstraße. Es braucht also die aktive Bürgerbeteiligung, und sie muss doch irgend wie zu ermöglichen sein!? Es mag in diesem Zusammenhang ein wenig verwunderlich erscheinen, dass sämtliche Gremiensitzungen weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sind, während Bürgerforen bzw. Dis kussionsrunden über verschiedene Projekte jedoch nicht veranstaltet werden können. Nun, ersteres ist gesetzlich verankert und somit un bedingt zu ermöglichen, letzteres nur, wenn es die Lage zulässt. Und das zeichnet sich noch nicht wie erhofft ab. So gerne würde ich mit Ihnen direkt ins Gespräch kommen, mich mit Ihnen austauschen, Ihre Anregungen und Ideen aufnehmen, immer ein offenes Ohr und eine offene Tür für Sie anbieten. Schließlich genieße ich Ihr Vertrauen als Bürgermeister, um für Ihre Anliegen als direkter Ansprechpartner für Sie da zu sein. Und das will ich auch, gerade in dieser Zeit. Daher scheuen Sie sich nicht, mir zu schreiben (ganz gleich ob digital oder analog) oder mich anzurufen. Wir müssen unbedingt im Austausch bleiben! Über anstehende Projekte erfolgen die Informationen nun vor allem über Amtsblatt und Homepage der Stadt Wörth, Rückfragen hierzu können jederzeit gerne erfolgen. Wenn ein Projekt nur einen kleineren Teil der Bevölkerung betrifft (auch um mit Informationen ins Detail gehen zu können), schreiben wir Sie persönlich an. Es gibt also auch weiterhin Möglichkeiten der Beteiligung, auch wenn sie etwas umständlicher sind und mehr Zeit beanspruchen. Aber ich denke, gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern! Ich freue mich, von Ihnen zu hören und verbleibe Herzlichst, Ihr Andreas Fath-Halbig 1. Bürgermeister 2 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Neugestaltung des ehem. „SAF-Geländes“ Neugestaltung des ehem. „SAF-Geländes“ Mitten im Herzen der Stadt Wörth befindet sich das sogenannte ehem. „SAF-Gelände“. Seit der Betriebsverlagerung im Jahr 2015 wurden Mittengroße bereits im Herzen derIndustriekomplexes Teile des Stadt Wörth befindet sich dasviele abgebrochen, sogenannte Fragen ehem. „SAF- kamen im Zusammenhang mit einer Nachnutzung des Gelände“. Seit der Betriebsverlagerung im Jahr 2015 wurden Geländes auf.bereits große Teile Seitens des Grundstückseigentümers wurde der Stadt Wörth nun ein des Industriekomplexes angedachtes Konzept zur abgebrochen, viele Fragen zukünftigen Nutzung kamen vorgestellt. im Zusammenhang mit Hierin beinhaltet: Wohnbebauung zum einer Nachnutzung des Geländes auf. Main hin, eine Pflegeeinrichtung zur Schlosswiese ausgerichtet und an der Stelle des noch existierenden Seitens Büro- unddesWerksgebäudes Grundstückseigentümers wurde ein Nahversorger/ der Stadt Wörth Lebensmittelmarkt mitnun ein angedachtes kombinierter Wohnbebauung. Im Zentrum das Denkmal „Schloss Konzept zur zukünftigen Nutzung vorgestellt. Hierin beinhaltet: Wohnbebauung turm“ mit Erweiterung einer Sichtöffnung zum Main hin. zum Da Main sich dashin, eine Pflegeeinrichtung Grundstück zur Schlosswiese in Privatbesitz befindet, auf Grund ausgerichtet der ex und an der ponierten (auch historischen) Lage und Größe, städtebauliche Ziele Stelle des noch existierenden Büro- und Werksgebäudes ein Nahversorger/ aber eine gewichtige Rolle spielen, stellt die Herangehensweise, wie sicherlich nachvollziehbar, Lebensmittelmarkt eine besondere Wohnbebauung. mit kombinierter Herausforderung dar. Im Hier Zentrum das Denkmal bei begleitet wird die Stadt Wörth durch Herrn Architekt und Stadt „Schlossturm“ planer Harald Neu,mitDarmstadt, Erweiterung der einer bereitsSichtöffnung maßgeblich an zumderMain Saniehin. rung der das Da sich Altstadt beteiligt in Grundstück war. Privatbesitz befindet, auf Grund der exponierten (auch historischen) Lage und Größe, städtebauliche Ziele aber eine gewichtige Rolle Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 3
Beteiligt werden soll, da städtebaulich bedeutsam, natürlich auch die Bürgerschaft. Zwar ist die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem je den Bauleitplanverfahren vorgeschrieben, hierin allerdings erst recht spät. Der Stadtrat hat daher in seiner vergangenen Sitzung zunächst festgelegt, dass überhaupt erst eine Änderung des Bestandes ermög licht werden soll, um nun konkrete Ziele formulieren zu können. Leider ist derzeit eine Präsenzveranstaltung für die Öffentlichkeit Pandemie-bedingt nicht möglich; nichtsdestotrotz erhoffen wir eine rege Beteiligung der Bürgerschaft an der Entwicklung des Geländes; das Interesse ist sicherlich sehr groß. Daher meine Bitte an Sie: Wenn Sie Anregungen oder Ideen zur Ent wicklung des Geländes einbringen möchten, schreiben Sie mir gerne, ganz gleich ob analog (Luxburgstraße 10) oder digital (postmaster@woerth-am-main.de). Entsprechend werden die Mitteilungen an die Gremien weitergereicht, bei Rückfragen oder benötigten Antworten komme ich gerne direkt auf Sie zu. Alle Anregungen und Ideen sowie zugehörige Stellung nahmen werden gesammelt – selbstverständlich anonymisiert – auch auf der Homepage der Stadt Wörth dargestellt und in den kommen den Amtsblättern veröffentlicht. Es ist ein sehr spannendes Projekt, das auf die Gegebenheiten von Gegenwart und Zukunft abgestellt sein muss, ohne den historischen Bezug zu vernachlässigen. Ich denke, gemeinsam werden wir diese Herausforderung meistern und im Herzen von Wörth ein in allen Be langen attraktives Quartier entstehen lassen. Vielen Dank vorab für Ihr Mitwirken! Herzlichst, Ihr Andreas Fath, 1. Bürgermeister 4 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
#immerda Mehr als Applaus für die 750 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Helios Klinik in Erlenbach Die Aktion #mitGefühl geht unter neuem Namen in die zweite Runde. Gleiches Prinzip, anderer Empfänger. Wer dabei sein kann und dem Klinikpersonal der Helios Klinik verdiente Anerkennung schenken möchte, der spendet 5€ an den Paypal Moneypool #immerda. Die Mitarbeiter*innen der Klinik werden dann mit kleinen regionalen Aufmerksamkeiten überrascht. Außerdem gibt's wieder ein Banner mit all den Unterstützernamen. Unser Ziel sind 750 (!) Unterstützer, einer für jeden Mitarbeiter. Wir freuen uns über alle, die dabei sind und auch dieses Mal Verbundenheit durch Wertschätzung schaffen. Nur ein kleiner Augenblick, aber hoffentlich ganz viel Gänsehaut! PS: Steinmaler und Geduldsfadenflechter werden noch dringend gesucht. Keine Sorge, keine 750 Stück! Lust? Dann melde dich unter woertherherz@gmx.de 85. Geburtstag am 07.05.2021 Frau Margareta Wilzbach, Münchner Str. 4 Wir gratulieren 70. Geburtstag am 10.05.2021 Herrn Mehmet Koar, Frankenstr. 9 herzlich zum 70. Geburtstag am 11.05.2021 Herrn Reiner Schneider, Landstr. 52 90. Geburtstag am 12.05.2021 Herrn Georg Kornacker, Galgenstr. 6 80. Geburtstag am 17.05.2021 Frau Annelies Österlein, Theresienstr. 1 75. Geburtstag am 20.05.2021 Herrn Nazif Ayhan, Frankenstr. 9 A Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 5
Die Stadt Wörth a. Main trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter Ernst Schusser Herr Schusser war als fleißiger, hilfsbereiter und zuverlässiger Mit arbeiter von 1951 bis 1993 im Bauhof tätig. Über 42 Jahre erfüllte er seine ihm übertragenen Aufgaben, auch als Vorarbeiter, äußerst gewissenhaft und verantwortungsbewusst. Seine Verbundenheit zur Natur, aber auch zur Bevölkerung seiner neuen Heimatstadt Wörth a.Main prägten seine Arbeit und brachten ihm durch seine vorbildliche Kollegialität bei Vorgesetzten, Mitar beitern und Mitbürgern allgemeine Wertschätzung ein. Die Stadt Wörth a.Main wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Für die Stadt Wörth a.Main Andreas Fath-Halbig, Karin Schreck, 1. Bürgermeister Personalratsvorsitzende Ferienspiele Wie auch im letzten Jahr lassen wir uns von CORONA nicht unterkriegen und planen optimistisch 2021 – an der Durchführung der diesjährigen Ferienspiele. die Planung Ihr dürft euch also auf viele tolle Beiträge freuen. läuft Um auch euch möglichst viel Planungssicherheit geben zu können, veröffentlichen wir das Gesamtangebot wie schon im letzten Jahr erst relativ spät. Einen Programmpunkt des Obst- und Gartenbauvereins dürfen wir euch aber hier und heute schon verraten, da ein erster Teil bereits in den Pfingstferien stattfinden wird. Interessierte Kinder (5 pro Grup pe, zwischen 7 und 12 Jahren) müssten also an beiden Terminen (Pfingst- und Sommerferien) Zeit haben. Am ersten Termin werden Kräuter gesammelt, am zweiten damit Kräuteröl und -tee herge stellt. Weitere Details folgen nach der Anmeldung. Gruppe 1 27.05. und 11.08.2021 Gruppe 2 28.05. und 18.08.2021 Anmeldung und Rückfragen unter: kinder-und-jugend@woerth-am-main.de Euer Markus Denk für das gesamte Orga-Team 6 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Wichtige Information der Kommunalen Abfallwirtschaft: Überfüllte Mülltonnen werden nicht geleert ! In den letzten Wochen häufen sich die Fälle, dass überfüllte Mülltonnen und Abfallcontainer mit offenen Deckeln zur Leerung bereitgestellt werden. In diesen Fällen sind die Müllwerker angehalten, die Abfall- behälter nicht zu entleeren. Diese Regelung dient neben dem Arbeitsschutz auch der Gebührenge- rechtigkeit, da die Gemeinschaft der Gebührenzahler die Entsorgung der er- höhten Müllmengen mitfinanzieren muss. Benachteiligt würden die zahlrei- chen Mülltonnennutzer, die bei vermehrtem Anfall von Restmüll einen Rest- müllsack kaufen oder eine größere Mülltonne anmelden. Wir setzen daher auf Ihr Verständnis und Ihre Solidarität. Reicht Ihre Restmülltonne zur ordnungsgemäßen Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle nicht aus, ist es möglich, gegen Gebühr eine weitere oder größere Restmülltonne für Ihr Anwesen anzumelden. Fallen hin und wieder mehr Abfälle an als in Ihre Restmülltonne passen, so können diese Abfälle in vom Landkreis Miltenberg zugelassenen Restmüllsäcken zur Abholung be- reitgestellt werden. Diese 70-Liter-Restmüllsäcke können Sie gegen eine Ge- bühr von 4,80 € pro Stück in ihrer Gemeindeverwaltung, beim Landratsamt und in den Wertstoffhöfen erwerben. So bitte nicht! Bei der Bereitstellung der Papiertonne ist es zwar möglich, Kartonagen als sogenannte „Beistände“ mit abfahren zu lassen. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die Mengen nicht überhand nehmen, da zum einen die Aufnahmekapazität der Müllfahrzeuge begrenzt ist und zum anderen die manuelle Ladung dieser Kartonagen für die Müllwerker eine hohe körperliche Belastung darstellt. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, größere Mengen an Papier und Kartonagen nach vorheriger Anmeldung bei unseren Wertstoffhöfen in Erlenbach, Guggenberg und Bürgstadt kostenlos anzuliefern. Bitte zum Wertstoffhof bringen! Solche Mengen sind unproblematisch Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt Miltenberg, gerne auch telefo- nisch: Herrn Fischer, Tel.: 09371 501-380, Frau Röhlke, Tel.: 09371 501-385, Frau Dr. Vieth, Tel.: 09371 501-384. Weitergehende Informationen finden Sie außerdem in den Merkblättern, die wir auf unserer Internetsei- te http://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft/Merkblaetter.aspx veröf- fentlicht haben. Oder nutzen Sie unsere AbfallApp MIL! Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 7
Steuertermin STEUERTERMIN 15.05.2021 (2. Quartal) Die Stadtkasse Wörth a. Main weist darauf hin, dass am 15.05.2021 - die Gewerbesteuer - die Grundsteuer - die Wasserverbrauchs- und - die Kanalbenutzungsgebühren zur Zahlung fällig sind. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt ist dieser Zahlungs termin zwecks Vermeidung von Mahnungen und eventuell anfal lenden Nebenkosten (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) un bedingt zu beachten. Stadtkasse Wörth a. Main Neuerlass Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 die vorstehend aufgeführte Satzung beschlossen, die nachfolgend amtlich be der Erschlie kanntgemacht wird. Sie löst die entsprechende Satzung ab. Darüber ßungsbei hinaus steht die Stadtkämmerei (Herr Mechler) jederzeit gerne für tragssatzung Auskünfte zur Verfügung. – EBS 2021 – 63939 Wörth a.Main, den 07.05.2021 – Stadtkämmerei – Mechler Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wörth a.Main (Erschließungsbeitragssatzung – EBS 2021 –) vom 22. April 2021 Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Stadt Wörth a.Main folgende Satzung: §1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen er hebt die Stadt Wörth a.Main Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser Satzung. §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 8 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
I. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, Rad wege, kombinierte Geh- und Radwege) von 1. Wochenend- und Dauerkleingartengebieten 7,0 m 2. Kleinsiedlungsgebieten 10,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, Wohn-, Dorf- und Mischgebieten, urbanen Gebieten a. mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7 14,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m b. mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 – 1,0 18,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m c. mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 – 1,6 20,0 m d. mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 23,0 m 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten a. mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0 20,0 m b. mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 – 1,6 23,0 m c. mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 – 2,0 25,0 m d. mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 27,0 m 5. Industriegebieten a. mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m b. mit einer Baumassenzahl über 3,0 – 6,0 25,0 m c. mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m II. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohn wege; Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis zu einer Breite von 5 m, III. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m, IV. für Parkflächen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), a. die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, b. soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanla gen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v. H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4) liegenden Grundstücksflächen, V. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (Art. 5a Abs.2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) a. die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, b. soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v. H. der im Abrechnungsgebiet (§4) lie genden Grundstücksflächen, Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 9
VI. für Immissionsschutzanlagen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 5 KAG) (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die Kosten für a) den Erwerb der Grundflächen, b) die Freilegung der Grundflächen, c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen, d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine, e) die Herstellung von Radwegen, f) die Herstellung von Gehwegen, g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen, h) die Herstellung von Mischflächen, i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung, j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschließungsanlagen, k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen, l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs beitrags fähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft, m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt Wörth a.Main aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung. (4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entste hen, die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen. (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sack gasse beitragsfähig. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Stadt Wörth a.Main kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungs-aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln. (3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für Sammel straßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IVb), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. Vb) und für Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Er- 10 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
schließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Abrechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzanlagen von dem Abrechnungsge biet der Straßen, Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzan lagen selbstständig als Erschließungsanlagen abgerechnet. §4 Abrechnungsgebiet Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungs gebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit ab gerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungs einheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. §5 Gemeindeanteil Die Stadt Wörth a.Main trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. §6 Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte Er schließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt Wörth a.Main (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt. (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nut-zung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt Wörth a.Main (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsge biets (§ 4) verteilt, in dem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor verviel facht werden, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder sonstig nutzbaren Grund stücken, auf denen keine oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3. (3) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teilweise im beplanten Bereich und im Übrigen im un-beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im un beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flächeninhalt des Buchgrund stücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken, die nur teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) liegen und im Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grundstücksfläche, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet. 2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Au ßenbereich (§ 35BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenzen zwischen In nen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB). Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 11
(4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in son stiger Weise vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z.B. Fried höfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchst zulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt durch 2,75 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 m in Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Ge-bäudehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung. (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als ein geschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse. (8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend 1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollge schosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstü cken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Ge ländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren Decke nunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht fest stellbar, werden je angefangene 2,75 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder indus triellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke er schlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen. 12 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
§7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften er hoben worden sind oder erhoben werden, 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grund stücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten. §8 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb 2. die Freilegung der Grundflächen, 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, 4. die Radwege, 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, 6. die gemeinsamen Geh- und Radwege 7. die unselbstständigen Parkplätze, 8. die Mehrzweckstreifen, 9. die Mischflächen, 10. die Sammelstraßen, 11. die Parkflächen, 12. die Grünanlagen, 13. die Beleuchtungseinrichtungen, 14. die Entwässerungseinrichtungen gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnah me, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Stadt Wörth a.Main fest. §9 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Park flächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bau weise mit dem technisch notwendigen Unterbau, 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch not-wendigen Unterbau aufweisen. (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind. Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 13
(4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 mit 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die Stadt Wörth a.Main das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt. § 10 - Immissionsschutzanlagen Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissi onsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. § 11 - Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemeinde. § 12 - Vorausleistungen Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden § 13 - Beitragspflichtiger Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Bei tragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. § 14 - Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorauslei stung einen Monat nach Bekanntgaben des Vorausleistungsbescheids fällig. § 15 - Ablösung des Erschließungsbeitrages (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages. (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass der auf das betreffende Grundstück ent fallende Erschließungsbeitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten. § 16 - In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 22. Oktober 2020 außer Kraft. Wörth a. Main, 22. April 2021 A. Fath-Halbig, 1. Bürgermeister 14 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Schlüsselanhänger mit zwei kleinen Sicherheitsschlüsseln Fundgegenstände werden während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Zimmer Nr. 9 abgegeben, bzw. werden entsprechende Auskünfte erteilt. Die Rentensprechtage Beratungsstelle Die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Miltenberg berät alle Arbeiter und Angestellte kostenlos. Miltenberg Zu finden ist die Beratungsstelle unter folgender Adresse: Deutsche Rentenversicherung (Ämtergebäude – nicht im Landratsamt) Fährweg 35, 63897 Miltenberg Tel.: Terminvereinbarung: 09371/501152 Öffnungszeiten Montag von 8:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Mittwoch von 8:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Um längere Wartezeiten auszuschließen, ist eine vorherige recht- zeitige Terminanfrage erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt te lefonisch beim Landratsamt Miltenberg, jeweils montags bis mitt wochs von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Tel.- Nr. 09371/501152. Standort Wörth: Luxburgstraße, Glascontainerstandplatz Elektrokleinge Standort Klingenberg: Trennfurter Straße - gegenüber Dekoramik, rätecontainer bei den Glascontainern Öffnungszeiten: Sommer (April – Oktober) Grüngut Montag 15:00 bis 18:00 Uhr sammelplatz Mittwoch 10:00 bis 13:00 Uhr Freitag 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag 12:00 bis 17:00 Uhr Anlieferung ausschließlich durch private Haushalte! Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten! Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 15
Postagentur Landstraße 11b Öffnungszeiten Mo. - Mi.: 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr, Do.: 9 - 12 Uhr Fr.: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr, Sa.: 10 bis 12 Uhr Die nächsten 10. Ausg. 2021 Fr. 21.05. Annahmeschl. Mo., 17.05., 12 Uhr Amtsblätter 11. Ausg. 2021 Fr. 04.06. Annahmeschl. Mo., 31.05., 12 Uhr Ihre Texte und Anzeigen schicken Sie bitte an Hansen|Werbung GmbH & Co. KG, Hauptstr 8, 63924 Kleinheubach, Tel.: 09371/4407, E-Mail: mail@hansenwerbung.de Gas Gasversorgung Unterfranken GmbH, Betriebsstelle Untermain, Telefon 5085; Störungsdienst: Telefon 4437 Wasser Open Grid Europe (kostenfrei): Tel.: 0800/1012707 Strom EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, Landstr. 47, Wörth, Verwaltung: Tel.: 9455-0, Störungsdienst: Tel.: 0171/5185592 Abwasser AMME, Notfall-Service Nr.: 0160-96 31 44 41 DSL / Inter EZV EchtZeitVerbindung, Landstraße 47, Wörth, Tel. 9455-0, net Entstörungsdienst: 9455-55 Grund- und Elternbeirat sponsert Mittelschule kontaktlose Desinfektionsspender für Schüler Seit Beginn der Corona-Pande Wörth a.M mie haben Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Anste ckungen an der Grund- und Mit telschule Wörth einen besonders hohen Stellenwert. Ziel ist dabei die Gesunderhaltung aller an der Schule Beteiligten – also aller Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern. 16 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Die Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule, Frau Heßler, hat im Namen des gesamten Elternbeirates initiiert, dieses Ziel mit kontakt losen Desinfektionsspendern zu unterstützen und hat sich engagiert um die Beschaffung der Hygiene-Stationen gekümmert. Der Eltern beirat hat damit die Finanzierung von fünf Desinfektionsspendern im Wert von insgesamt mehr als 1300 € übernommen. Zu Schulbeginn am Morgen und auch während des Schultages ge lingt der Ablauf damit besser, einfacher und auch hygienischer. So mit können sich Schüler*innen wie Lehrer*innen beim Betreten des Schulhauses kontaktlos und schnell die Hände desinfizieren. Bisher mussten sich alle das Desinfektionsmittel aus einer Sprühflasche, die auf einem Tisch deponiert war, in die Hand sprühen. Damit war zum einen das kontaktlose Desinfizieren eher schwierig umzusetzen und zum anderen kam es immer wieder dazu, dass eine Sprühflasche umgefallen und ausgelaufen ist. Durch die neuen stabilen Stationen ist dieses Problem gelöst. Die Desinfektionssäulen werden mit einem kurzen Druck auf das Fuß pedal rein mechanisch benutzt. Das Desinfektionsmittel wird dabei beim Ausgeben auf die Hände zerstäubt. Mit dem Aufstellen der Händehygiene-Stationen wird sogar der Empfehlung der WHO(Weltgesundheitsorganisation) vom 01. April 2020 entsprochen, die das Aufstellen von Desinfektionsspendern vor den Eingängen zu öffentlichen Gebäuden empfiehlt. Die Schulleitung bedankt sich im Namen aller Schüler*innen und Lehrkräfte für diese Spende und die Möglichkeit, die Hygienemaß nahmen leichter umsetzen zu können. Thomas Krenz, Rektor Anmeldeinformationen Staatliche Auf unserer Homepage www.rse-online.de haben wir Präsentati Realschule onen, Filme und sonstige Informationen rund um den Übertritt für Sie zusammengestellt. Elsenfeld Die Anmeldung erfolgt ONLINE über unsere Homepage. Die ent sprechenden Unterlagen und Formulare bringen Sie (bitte nur 1 Per son) unterschrieben in der Anmeldewoche nach den entsprechenden Hygienevorschriften bei uns vorbei. Unsere Anmeldezeiten in der Anmeldewoche vom 10. bis 14. Mai 2021 Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 17
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag F e i e r t a g Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Probeunterricht vom 18. – 20. Mai 2021 Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 06022 4215 möglich. Folgende Unterlagen und Formulare bringen Sie zur Anmeldung mit: Onlineanmeldeformulare Geburtsurkunde (Original) Übertrittszeugnis bzw. Zwischenzeugnis bei höheren Klassen (je- weils im Original) Antrag zur Schülerbeförderung (Passfoto für die Fahrkarte) Unterlagen zur Lese-Rechtschreib-Störung (falls an der bishe- rigen Schule bestätigt) Bei getrenntlebenden Elternteilen: Sorgerechtserklärung bei gemeinsamen Sorgerecht Sorgerechtsunterlagen bei alleinigem Sorgerecht (Gerichtsurteil) Klassenwahl, Schwimmfähigkeit (für Jahrgangsstufe 5) Erfassung von Krankheiten Formblatt zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Bürozeiten zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine über das Sekretariat oder per E-Mail unter beratung@rse-online.de mit der Beratungslehr kraft unserer Schule zu vereinbaren. Schulleitung der Staatlichen Realschule Elsenfeld Papa 2.0 – Live-Podcast mit Marco Krahl am 18.05.2021, 20.00 – 21.30 Uhr so ticken Väter In den letzten Jahren hat sich viel getan beim Selbstverständnis von heute Vätern. Der Journalist Marco Krahl (Chefredakteur der Men`s Health und Redaktionsleiter der Men`s Health DAD) möchte Väter beglei ten, die ihre Vaterschaft aktiv leben wollen. Mit Fachwissen, Humor und Selbstironie stellt er sich den Fragen rund um das Papa-Sein. Er spricht über Partnerschaft, die häufigsten Stresssituationen mit Kin dern, die schlimmsten Pubertätsprobleme für Väter oder eine gute und faire Organisation des Familienalltags (Mental Load). 18 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Papa 2.0 ist eine Veranstaltung der Reihe „Vatertag(e) - gute Ideen für Väter, Onkel und andere Bezugspersonen“ (www.vater tage-untermain.de). Der Live-Po dcast wird organisiert von den Familienseelsorgern der Region sowie der Familienbildung Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg. Anmeldung bis zum 11. Mai unter fachstelle.familie@lra-mil.de. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in Geflügelpest: den letzten Wochen rückläufig. Eine bayernweite präventive Stall Stallpflicht pflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe ist deshalb nicht mehr er im Landkreis forderlich. Die Stallpflicht ist aufgehoben. Miltenberg Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres aufgehoben auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wild vogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infi zierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder veren detem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebrei tet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Ins gesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus-/Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27. April 2021). Im Landkreis Miltenberg ist bisher kein einziger Fall von Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Sollten aber Geflügelpestfälle auftre ten, müssen die Lockerungen wieder aufgehoben bzw. um weitere Schutzmaßnahmen ergänzt werden. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Sei te des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 19
Pfarrgemeinde So 09.05 6. SONNTAG DER OSTERZEIT St. Nikolaus 10:30 Messfeier Gebetsbitten: Verstorbene der Familien Eckert und Wet Wörth zelsberger, Beate und Dr. Wolfgang Fehn und Familie, Luzia Baier, Hans Häfner und Angehörige Gottesdienste 18:00 Mai-Andacht Di 11.05 Dienstag der 6. Osterwoche 18:30 Pfarrer: Bittgottesdienst in Mechenhard (Kirche!) Mi 12.05 Hl. Nereus und Hl. Achilleus und Hl. Pankratius 18:15 Rosenkranz 19:00 Messfeier der Charismatischen Glaubenserneuerung Do 13.05 CHRISTI HIMMELFAHRT 10:30 Messfeier - im Pfarrgarten - KEINE Anmeldung nötig! Gebetsbitten: Elisabeth und Anton Bendert und Eltern, Ernst Schusser - im Gedenken So 16.05 7. SONNTAG DER OSTERZEIT 10:30 Messfeier Gebetsbitten: Elfriede Kaufer und Eltern, Jürgen Rosen berger und verstorbene Angehörige, Gertrud Spall und verstorbene Angehörige, Erich Reis, Walter Giegerich, Verstorbene der Familien Selch und Specht 18:00 Mai-Andacht Di 18.05 Hl. Johannes I., Papst 18:30 Pfarrer: Messfeier in Mechenhard Do 20.05 Hl. Bernhardin von Siena 19:00 Messfeier Aktuelles Bleiben – das meint manchmal aushalten, durchhalten. Bleiben – das meint warten und widerspricht der Flüchtigkeit mit der wir heute oft leben, der Oberflächlichkeit unseres Umganges miteinander. Bleiben heißt Liebe. Und Liebe bedeutet aushalten und durchhalten. Das ist Nachfolge. Das klingt wie ein Traum – doch Gott hat diesen Traum gelebt. Ihr Pfarrer Wolfgang Schultheis xxx 20 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
! Jugendhaus St. Kilian muss erhalten bleiben! Petition an das Bistum Würzburg! Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, will unsere Diözese Würzburg unser Jugendhaus St. Kilian in Miltenberg aufgeben! Unser Landrat Jens Marco Scherf und verschiedene Bürgermeister hatten bereits Gespräche mit unserem Bischof Franz Jung und dem Generalvikar Jürgen Vorndran. Jetzt wurde eine Petition initiiert – näheres auf unserer Homepage nikolaus-woerth.de Bitte unterstützen Sie den Erhalt unseres Jugendhauses durch ihre Unterschrift – möglich bei uns im Eingangsbereich der Kirche! Falls Sie Interesse haben, schreiben Sie eine Mail an: newsletter@ Newsletter nikolaus-woerth.de um sich in den Verteiler aufnehmen zu lassen. Telefon: 94 13 87 – Fax: 94 10 87 – Pfarramt E-Mail: pfarramt@nikolaus-woerth.de Öffnungszeiten wegen der Corona-Pandemie zur Zeit nur telefonisch: Dienstag von 16:30 – 18:30 Uhr und Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr Gedanken zum Tag der Pflege am 12. Mai: Ev.-Luth. Wie lange noch? Durchhalten, die Hoffnung nicht aufgeben, einan Trinitatis- der bestärken in Zeiten der Schwäche … Am Tag der Pflege denke Gem. ich an alle, die sich um Kranke und Pflegebedürftige kümmern. Pflegekräfte in den Heimen arbeiten seit mehr als einem Jahr unter Klingenberg- hohen Belastungen. Pflegende Angehörige sind mehr als vor der Wörth Pandemie gefordert, den Alltag zu meistern. Applaus alleine ver klingt schnell. Ich frage mich: Wo bleibt die Anerkennung durch eine bessere Bezahlung? Wo bleibt die politische Initiative, den Pflegenotstand zu beheben? Wir sollten es nicht als ein Problem der Betroffenen alleine sehen, sondern es zeichnet uns als Gesellschaft aus: Wie gehen wir mit Schwachen und Kranken um? Der Tag der Pflege wäre falsch verstanden, wenn wir nur an diesem Tag die Leistung der Pflegekräfte würdigen. Es ist eine Mahnung, hier neue Wege zu gehen und Konzepte zu entwickeln. Mein Dankeschön gilt Ihnen, den Pflegenden, für alles, was Sie in Ihrem Beruf leisten! Pfarrerin Iris Kreile Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 21
Glockenläuten Täglich um 19 Uhr läuten die Glocken der Wendelinus-Kapelle zum Abendgebet. Der Kirchenvorstand versteht das Geläut in der Pande mie als Gedenken und Innehalten. Gottesdienste Sonntag, 9. Mai – Rogate 10:30 Uhr - Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche, Klingenberg Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Freitag, 7. Mai, per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel: 09372/ 29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de Sonntag, 13. Mai – Christi Himmelfahrt 11:00 Uhr - Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche, Klingenberg. Musikalische Gestaltung: Thorsten Schölch, Saxophon und Udo Keller, Klavier Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 12. Mai, per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel: 09372/ 29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de Sonntag, 16. Mai – Exaudi 10:30 Uhr - Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche, Klin genberg Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Freitag, 14. Mai, per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel: 09372/ 29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de Wichtig: für alle Gottesdienste bitten wir bis spätestens zwei Tage vorher um Anmeldung (per Mail oder telefonisch im Pfarr- amt). Es gelten die aktuellen Hygiene-Schutz-Maßnahmen. Konfirmation Folgende Jugendliche aus unserer Kirchengemeinde werden am Sonntag, 23. Mai konfirmiert: Jakob Hartig, Leidersbach Johanna Helmstetter, Klingenberg Marie Hennrich, Wörth Silas Hildenbrand, Wörth Amelie Kellermann, Wörth Eric Lehner, Klingenberg Maxim Müller, Klingenberg Alessandro Roccuzzo, Klingenberg Justin Rother, Wörth Anika-Sara Schmidt, Klingenberg Felicitas Zwirner, Klingenberg 22 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
• Samstags um 19 Uhr feiern wir als Kooperation von Erlenbach Weitere und Klingenberg-Wörth eine Wochenschluss-Andacht über Angebote Zoom (Anmeldungscode: https://zoom.us/j/95836089722) Es geht auch telefonisch: Dazu wählen Sie 069 50502596 und gibt dann die Meeting-ID ein: 95836089722. Noch mit der Raute- Taste # bestätigen und schon sind Sie dabei … • Unsere Trinitatis-Kirche ist von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Wir laden ein zum Besuch und zum stillen Gebet. • Weitere und jederzeit aktuelle Infos erhalten Sie über unsere Homepage: www.klingenberg-woerth-evangelisch.de • Für ein Gespräch ist Pfarrerin Kreile für Sie da. Rufen Sie einfach an, entweder im Pfarramt oder direkt bei mir (0160-5910419) Pfarrerin Dr. Iris Kreile: Tel: 0160/ 5 91 04 19 – Montag freier Tag Evang.-Luth. E-Mail: iris.kreile@elkb.de Pfarramt Pfarramtssekretärin Birgit Bonn: Tel: 09372/ 29 29 – Mi., Do. von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de Homepage: www.klingenberg-woerth-evangelisch.de Wer bietet an? Wo? Telefon Produkte Äpfel Rudolf Schusser Bayernstraße 1 B 8656 Honig Reiner Ott Landstraße 57 73296 Socken Strickkreis Vereinsheim 944744 alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen Wein Rainer Schusser Beethovenstraße 18 72502 Matthias Spall Bayernstraße 10 72727 Bio-Rind- Jürgen Albrecht 0160 96434228 fleisch www.bio-pinzgauer.de Wildfleisch Josef Ühlein 71772 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021 23
Rehkitzrettung Helfer gesucht! Wörth a.M./ Bald ist es wieder soweit, die Frühsommermahd beginnt in weni gen Wochen. Leider fällt diese Zeit mit der Brut- und Setzzeit der Trennfurt e.V Wildtiere zusammen. Neugeborene Rehkitze werden zum Schutz vor Fressfeinden im hohen Gras versteckt, wobei sie jedoch den Mäh maschinen der Landwirte hilflos ausgesetzt sind. Nach statistischen Schätzungen kommen deutschlandweit jährlich ca. 100.000 Reh kitze und viele andere junge Wildtiere auf diese Weise ums Leben. Deshalb suchen wir die Wiesen kurz vor der Mahd ab und bringen gefundene Jungtiere in Sicherheit. Trotz dem Einsatz einer Drohne in dieser Saison sind wir auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, die mit uns die Wiesen ablaufen. Bitte helfen Sie uns, unnötiges Tierleid zu verhindern und lassen Sie sich in unsere Helferliste eintragen. Nehmen Sie völlig unverbindlich mit uns Kontakt auf: Ingrid Kempf, 01754045398 Nadja Koch, 01606403075 Wir sind auch bei Facebook FB Gruppe: Rehkitzrettung Wörth a.M./Trennfurt e.V. oder per E-Mail zu erreichen: rehkitzrettung@mail.de Weiterhin können Sie uns auch gerne mit einer Spende zur Finanzie rung unserer Drohne unter folgendem Konto des Vereins unterstützen: „Rehkitzrettung Wörth a.M./Trennfurt e.V.“ bei der Sparkasse Mil./Obb.: IBAN: DE16 7965 0000 0501 6663 17 BIC: BYLADEM1MIL oder per Paypal: rehkitzrettung@mail.de Bund Gartenschläfer gesehen? Naturschutz Mit seiner unverwechselbaren Zeichnung, in Form einer schwarzen Zorro-Maske im Gesicht, ist der Gartenschläfer gut vom Siebenschläfer zu unterscheiden. Da die Tiere nachtaktiv sind bekommt man sie äu ßerst selten zu Gesicht. Die Bestände des Gartenschläfers schrumpfen deutschlandweit. Mit dem Großprojekt „Spurensuche Gartenschläfer“ geht der BUND Naturschutz den noch unbekannten Ursachen auf den Grund. Haben Sie einen Gartenschläfer gesehen? Dann melden Sie Ihre Sichtung bitte direkt auf der Online-Meldestelle www.garten schlaefer.de oder per Mail an jacqueline.kuhn@bn-miltenberg.de, die das Projekt für den Landkreis Miltenberg, Aschaffenburg und Main- Spessart koordiniert. 24 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
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