Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung

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Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
der stadt wörth a.main • nr. 1287 • 7. mai 2021

              Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung

Nach 17 Jahren verabschiedeten sich Ende Januar Tanja Hofmann und Andrea Franken-
berger aus der Leitung der Stadtbibliothek Wörth a. Main. Mit Ariane Röse (im Bild links)
und Silke Sonnenberg (im Bild rechts) haben sich zwei kompetente Nachfolgerinnen ge-
funden, die den Nutzern unserer Bücherei durch ihre langjährige Tätigkeit im Ausleih-
dienst am Sonntag sicherlich bereits bestens bekannt sind:
Ein Leben ohne Bücher können wir uns nicht vorstellen. Daher freuen wir, Ariane Röse und
Silke Sonnenberg, uns, die Leitung der Stadtbibliothek Wörth nun innehaben zu dürfen.
Wir haben eine schöne Aufgabe übernommen und werden diese mit viel Engagement und
Freude weiterführen. Macht euch ein Bild über das umfangreiche Angebot und unterstützt
uns mit euren Ideen und Anregungen. Es wäre sehr schön euch bei uns in der Bücherei
begrüßen zu dürfen!
Den langjährigen Leiterinnen Tanja Hofmann und Andrea Frankenberger gilt, auch im
Namen der Büchereimitarbeiter*innen, ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz um
die Stadtbibliothek. Die angemessene Verabschiedung muss Pandemie-bedingt leider
noch aufgeschoben werden.
Den neuen Leiterinnen Ariane Röse und Silke Sonnenberg ein herzliches Willkommen!
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                       Bürgerbeteiligung in Pandemiezeiten – weiterhin mehr als nur wich­
                       tig aber ungleich schwerer als bisher darstellbar. Die Bürgerversamm­
                       lung im letzten Jahr konnten wir – zumindest was den Informations­
                       teil betrifft – durch die Bürgerbroschüre abdecken.
                       Nebenbei: Auf Grund der positiven Impf-Entwicklungen gehe ich
                       davon aus, dass in diesem Jahr wieder eine Bürgerversammlung als
                       Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Was aber einer je­
                       den Broschüre fehlt, ist der direkte Austausch. Und es stehen auch in
                       diesem Jahr viele Projekte an, die einen direkten Austausch erfordern.
                       Nachfolgend dargestellt die Neugestaltung des ehemaligen „SAF-
                       Geländes“, aber auch die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungs­
                       plans, die ausstehenden Parkraumregulierungen, Hundefreilaufplatz
                       oder auch anstehende Sanierungen wie z.B. in der Siedlungstraße. Es
                       braucht also die aktive Bürgerbeteiligung, und sie muss doch irgend­
                       wie zu ermöglichen sein!? Es mag in diesem Zusammenhang ein wenig
                       verwunderlich erscheinen, dass sämtliche Gremiensitzungen weiterhin
                       für die Öffentlichkeit zugänglich sind, während Bürgerforen bzw. Dis­
                       kussionsrunden über verschiedene Projekte jedoch nicht veranstaltet
                       werden können. Nun, ersteres ist gesetzlich verankert und somit un­
                       bedingt zu ermöglichen, letzteres nur, wenn es die Lage zulässt. Und
                       das zeichnet sich noch nicht wie erhofft ab. So gerne würde ich mit
                       Ihnen direkt ins Gespräch kommen, mich mit Ihnen austauschen, Ihre
                       Anregungen und Ideen aufnehmen, immer ein offenes Ohr und eine
                       offene Tür für Sie anbieten. Schließlich genieße ich Ihr Vertrauen als
                       Bürgermeister, um für Ihre Anliegen als direkter Ansprechpartner für
                       Sie da zu sein. Und das will ich auch, gerade in dieser Zeit. Daher
                       scheuen Sie sich nicht, mir zu schreiben (ganz gleich ob digital oder
                       analog) oder mich anzurufen. Wir müssen unbedingt im Austausch
                       bleiben! Über anstehende Projekte erfolgen die Informationen nun
                       vor allem über Amtsblatt und Homepage der Stadt Wörth, Rückfragen
                       hierzu können jederzeit gerne erfolgen. Wenn ein Projekt nur einen
                       kleineren Teil der Bevölkerung betrifft (auch um mit Informationen
                       ins Detail gehen zu können), schreiben wir Sie persönlich an.
                       Es gibt also auch weiterhin Möglichkeiten der Beteiligung, auch wenn
                       sie etwas umständlicher sind und mehr Zeit beanspruchen. Aber ich
                       denke, gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern!
                       Ich freue mich, von Ihnen zu hören und verbleibe
                       Herzlichst, Ihr
                       Andreas Fath-Halbig
                       1. Bürgermeister

2   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Neugestaltung des ehem. „SAF-Geländes“
Neugestaltung des ehem. „SAF-Geländes“

Mitten im Herzen der Stadt Wörth befindet sich das sogenannte ehem.
„SAF-Gelände“. Seit der Betriebsverlagerung im Jahr 2015 wurden
Mittengroße
bereits   im Herzen    derIndustriekomplexes
                Teile des   Stadt Wörth befindet      sich dasviele
                                                abgebrochen,    sogenannte
                                                                      Fragen ehem. „SAF-
kamen    im Zusammenhang        mit einer Nachnutzung    des
Gelände“. Seit der Betriebsverlagerung im Jahr 2015 wurden   Geländes    auf.bereits große Teile
Seitens des Grundstückseigentümers wurde der Stadt Wörth nun ein
des Industriekomplexes
angedachtes     Konzept zur abgebrochen,        viele Fragen
                                zukünftigen Nutzung            kamen
                                                         vorgestellt.    im Zusammenhang mit
                                                                       Hierin
beinhaltet:  Wohnbebauung       zum
einer Nachnutzung des Geländes auf.   Main hin, eine Pflegeeinrichtung    zur
Schlosswiese ausgerichtet und an der Stelle des noch existierenden
Seitens
Büro-   unddesWerksgebäudes
               Grundstückseigentümers          wurde
                                ein Nahversorger/      der Stadt Wörth
                                                    Lebensmittelmarkt     mitnun ein angedachtes
kombinierter Wohnbebauung. Im Zentrum das Denkmal „Schloss­
Konzept zur zukünftigen Nutzung vorgestellt. Hierin beinhaltet: Wohnbebauung
turm“ mit Erweiterung einer Sichtöffnung zum Main hin.
zum
Da    Main
    sich  dashin,  eine Pflegeeinrichtung
               Grundstück                      zur Schlosswiese
                             in Privatbesitz befindet,  auf Grund ausgerichtet
                                                                     der ex­        und an der
ponierten (auch historischen) Lage und Größe, städtebauliche Ziele
Stelle des noch existierenden Büro- und Werksgebäudes ein Nahversorger/
aber eine gewichtige Rolle spielen, stellt die Herangehensweise, wie
sicherlich  nachvollziehbar,
Lebensmittelmarkt              eine besondere Wohnbebauung.
                         mit kombinierter       Herausforderung dar.
                                                                   Im Hier­
                                                                        Zentrum das Denkmal
bei begleitet wird die Stadt Wörth durch Herrn Architekt und Stadt­
„Schlossturm“
planer  Harald Neu,mitDarmstadt,
                        Erweiterung der einer
                                        bereitsSichtöffnung
                                                maßgeblich an zumderMain
                                                                      Sanie­hin.
rung  der das
Da sich    Altstadt  beteiligt in
               Grundstück      war.
                                  Privatbesitz befindet, auf Grund der exponierten (auch
historischen) Lage und Größe, städtebauliche Ziele aber eine gewichtige Rolle
                                                Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   3
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Beteiligt werden soll, da städtebaulich bedeutsam, natürlich auch die
                       Bürgerschaft. Zwar ist die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem je­
                       den Bauleitplanverfahren vorgeschrieben, hierin allerdings erst recht
                       spät. Der Stadtrat hat daher in seiner vergangenen Sitzung zunächst
                       festgelegt, dass überhaupt erst eine Änderung des Bestandes ermög­
                       licht werden soll, um nun konkrete Ziele formulieren zu können.
                       Leider ist derzeit eine Präsenzveranstaltung für die Öffentlichkeit
                       Pandemie-bedingt nicht möglich; nichtsdestotrotz erhoffen wir eine
                       rege Beteiligung der Bürgerschaft an der Entwicklung des Geländes;
                       das Interesse ist sicherlich sehr groß.
                       Daher meine Bitte an Sie: Wenn Sie Anregungen oder Ideen zur Ent­
                       wicklung des Geländes einbringen möchten, schreiben Sie mir gerne,
                       ganz gleich ob analog (Luxburgstraße 10) oder digital
                       (postmaster@woerth-am-main.de).
                       Entsprechend werden die Mitteilungen an die Gremien weitergereicht,
                       bei Rückfragen oder benötigten Antworten komme ich gerne direkt
                       auf Sie zu. Alle Anregungen und Ideen sowie zugehörige Stellung­
                       nahmen werden gesammelt – selbstverständlich anonymisiert – auch
                       auf der Homepage der Stadt Wörth dargestellt und in den kommen­
                       den Amtsblättern veröffentlicht.
                       Es ist ein sehr spannendes Projekt, das auf die Gegebenheiten von
                       Gegenwart und Zukunft abgestellt sein muss, ohne den historischen
                       Bezug zu vernachlässigen. Ich denke, gemeinsam werden wir diese
                       Herausforderung meistern und im Herzen von Wörth ein in allen Be­
                       langen attraktives Quartier entstehen lassen. Vielen Dank vorab für
                       Ihr Mitwirken!
                       Herzlichst, Ihr

                       Andreas Fath, 1. Bürgermeister

4   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
#immerda
                 Mehr als Applaus für die 750 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
                 der Helios Klinik in Erlenbach
 Die Aktion #mitGefühl geht unter neuem Namen in die zweite Runde. Gleiches
 Prinzip, anderer Empfänger. Wer dabei sein kann und dem Klinikpersonal der
 Helios Klinik verdiente Anerkennung schenken möchte, der spendet 5€ an den
 Paypal Moneypool #immerda. Die Mitarbeiter*innen der Klinik werden dann mit
 kleinen regionalen Aufmerksamkeiten überrascht. Außerdem gibt's wieder ein
 Banner mit all den Unterstützernamen. Unser Ziel sind 750 (!) Unterstützer, einer
 für jeden Mitarbeiter. Wir freuen uns über alle, die dabei sind und auch dieses Mal
 Verbundenheit durch Wertschätzung schaffen. Nur ein kleiner Augenblick, aber
 hoffentlich ganz viel Gänsehaut!
 PS: Steinmaler und Geduldsfadenflechter werden noch dringend gesucht. Keine
 Sorge, keine 750 Stück! Lust? Dann melde dich unter woertherherz@gmx.de

85. Geburtstag am 07.05.2021 Frau Margareta Wilzbach, Münchner Str. 4      Wir gratulieren
70. Geburtstag am 10.05.2021 Herrn Mehmet Koar, Frankenstr. 9              herzlich zum
70. Geburtstag am 11.05.2021 Herrn Reiner Schneider, Landstr. 52
90. Geburtstag am 12.05.2021 Herrn Georg Kornacker, Galgenstr. 6
80. Geburtstag am 17.05.2021 Frau Annelies Österlein, Theresienstr. 1
75. Geburtstag am 20.05.2021 Herrn Nazif Ayhan, Frankenstr. 9 A

                                             Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   5
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Die Stadt Wörth a. Main trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter
                       Ernst Schusser
                       Herr Schusser war als fleißiger, hilfsbereiter und zuverlässiger Mit­
                       arbeiter von 1951 bis 1993 im Bauhof tätig. Über 42 Jahre erfüllte
                       er seine ihm übertragenen Aufgaben, auch als Vorarbeiter, äußerst
                       gewissenhaft und verantwortungsbewusst.
                       Seine Verbundenheit zur Natur, aber auch zur Bevölkerung seiner
                       neuen Heimatstadt Wörth a.Main prägten seine Arbeit und brachten
                       ihm durch seine vorbildliche Kollegialität bei Vorgesetzten, Mitar­
                       beitern und Mitbürgern allgemeine Wertschätzung ein.
                       Die Stadt Wörth a.Main wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
                       Für die Stadt Wörth a.Main
                       Andreas Fath-Halbig,		               Karin Schreck,
                       1. Bürgermeister			Personalratsvorsitzende

Ferienspiele                             Wie auch im letzten Jahr lassen wir uns von
                                         CORONA nicht unterkriegen und planen optimistisch
2021 –                                   an der Durchführung der diesjährigen Ferienspiele.
die Planung                              Ihr dürft euch also auf viele tolle Beiträge freuen.
läuft                                    Um auch euch möglichst viel Planungssicherheit
                       geben zu können, veröffentlichen wir das Gesamtangebot wie schon
                       im letzten Jahr erst relativ spät.
                       Einen Programmpunkt des Obst- und Gartenbauvereins dürfen wir
                       euch aber hier und heute schon verraten, da ein erster Teil bereits in
                       den Pfingstferien stattfinden wird. Interessierte Kinder (5 pro Grup­
                       pe, zwischen 7 und 12 Jahren) müssten also an beiden Terminen
                       (Pfingst- und Sommerferien) Zeit haben. Am ersten Termin werden
                       Kräuter gesammelt, am zweiten damit Kräuteröl und -tee herge­
                       stellt. Weitere Details folgen nach der Anmeldung.
                       Gruppe 1        27.05. und 11.08.2021
                       Gruppe 2        28.05. und 18.08.2021
                       Anmeldung und Rückfragen unter:
                       kinder-und-jugend@woerth-am-main.de
                       Euer Markus Denk
                       für das gesamte Orga-Team

6   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Wichtige Information der Kommunalen Abfallwirtschaft:
Überfüllte Mülltonnen werden nicht geleert !

In den letzten Wochen häufen sich die Fälle, dass überfüllte Mülltonnen und Abfallcontainer mit offenen
Deckeln zur Leerung bereitgestellt werden. In diesen Fällen sind die Müllwerker angehalten, die Abfall-
behälter nicht zu entleeren. Diese Regelung dient neben dem Arbeitsschutz auch der Gebührenge-
                         rechtigkeit, da die Gemeinschaft der Gebührenzahler die Entsorgung der er-
                         höhten Müllmengen mitfinanzieren muss. Benachteiligt würden die zahlrei-
                         chen Mülltonnennutzer, die bei vermehrtem Anfall von Restmüll einen Rest-
                         müllsack kaufen oder eine größere Mülltonne anmelden. Wir setzen daher auf
                         Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.

                         Reicht Ihre Restmülltonne zur ordnungsgemäßen Entsorgung der bei Ihnen
                         anfallenden Abfälle nicht aus, ist es möglich, gegen Gebühr eine weitere oder
                         größere Restmülltonne für Ihr Anwesen anzumelden. Fallen hin und wieder
                         mehr Abfälle an als in Ihre Restmülltonne passen, so können diese Abfälle in
                         vom Landkreis Miltenberg zugelassenen Restmüllsäcken zur Abholung be-
                         reitgestellt werden. Diese 70-Liter-Restmüllsäcke können Sie gegen eine Ge-
                         bühr von 4,80 € pro Stück in ihrer Gemeindeverwaltung, beim Landratsamt
                         und in den Wertstoffhöfen erwerben.
So bitte nicht!

Bei der Bereitstellung der Papiertonne ist es zwar möglich, Kartonagen als sogenannte „Beistände“ mit
abfahren zu lassen. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die Mengen nicht überhand nehmen, da zum
einen die Aufnahmekapazität der Müllfahrzeuge begrenzt ist und zum anderen die manuelle Ladung
dieser Kartonagen für die Müllwerker eine hohe körperliche Belastung darstellt. Stattdessen haben Sie
die Möglichkeit, größere Mengen an Papier und Kartonagen nach vorheriger Anmeldung bei unseren
Wertstoffhöfen in Erlenbach, Guggenberg und Bürgstadt kostenlos anzuliefern.

   Bitte zum Wertstoffhof bringen!                  Solche Mengen sind unproblematisch

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt Miltenberg, gerne auch telefo-
nisch:

Herrn Fischer, Tel.: 09371 501-380,
Frau Röhlke,      Tel.: 09371 501-385,
Frau Dr. Vieth, Tel.: 09371 501-384.

Weitergehende Informationen finden Sie außerdem in den Merkblättern, die wir auf unserer Internetsei-
te http://www.landkreis-miltenberg.de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft/Merkblaetter.aspx veröf-
fentlicht haben.

Oder nutzen Sie unsere AbfallApp MIL!

                                                         Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   7
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
Steuertermin           STEUERTERMIN 15.05.2021 (2. Quartal)
                       Die Stadtkasse Wörth a. Main weist darauf hin, dass am 15.05.2021
                       - die Gewerbesteuer
                       - die Grundsteuer
                       - die Wasserverbrauchs- und
                       - die Kanalbenutzungsgebühren
                       zur Zahlung fällig sind.
                       Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt ist dieser Zahlungs­
                       termin zwecks Vermeidung von Mahnungen und eventuell anfal­
                       lenden Nebenkosten (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) un­
                       bedingt zu beachten.
                       Stadtkasse
                       Wörth a. Main

Neuerlass              Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 die vorstehend
                       aufgeführte Satzung beschlossen, die nachfolgend amtlich be­
der Erschlie­          kanntgemacht wird. Sie löst die entsprechende Satzung ab. Darüber
ßungsbei­              hinaus steht die Stadtkämmerei (Herr Mechler) jederzeit gerne für
tragssatzung           Auskünfte zur Verfügung.
– EBS 2021 –           63939 Wörth a.Main, den 07.05.2021
                       – Stadtkämmerei –
                       Mechler

                Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
                                der Stadt Wörth a.Main
                     (Erschließungsbeitragssatzung – EBS 2021 –)
                                   vom 22. April 2021
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in
Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und §§
132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Stadt Wörth a.Main folgende
Satzung:
                                          §1
                          Erhebung des Erschließungsbeitrages
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen er­
hebt die Stadt Wörth a.Main Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach
Maßgabe dieser Satzung.
                                          §2
                       Art und Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

8   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
I.     für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze (Art. 5a Abs. 2
       KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, Rad­
       wege, kombinierte Geh- und Radwege) von
       1. Wochenend- und Dauerkleingartengebieten              7,0 m
       2. Kleinsiedlungsgebieten                               10,0 m
            bei einseitiger Bebaubarkeit                       8,5 m
       3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, Wohn-, Dorf- und
            Mischgebieten, urbanen Gebieten
            a. mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7           14,0 m
               bei einseitiger Bebaubarkeit                    10,5 m
            b. mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 – 1,0 18,0 m
               bei einseitiger Bebaubarkeit                    12,5 m
            c. mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 – 1,6 20,0 m
            d. mit einer Geschossflächenzahl über 1,6          23,0 m
       4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten
            a. mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0           20,0 m
            b. mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 – 1,6 23,0 m
            c. mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 – 2,0 25,0 m
            d. mit einer Geschossflächenzahl über 2,0          27,0 m
       5. Industriegebieten
            a. mit einer Baumassenzahl bis 3,0                 23,0 m
            b. mit einer Baumassenzahl über 3,0 – 6,0          25,0 m
            c. mit einer Baumassenzahl über 6,0                27,0 m
II.    für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen
       nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohn­
       wege; Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis zu einer Breite von 5 m,
III.   für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen
       Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr.
       3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m,
IV.    für Parkflächen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB),
       a. die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu einer
          weiteren Breite von 5 m,
       b. soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanla­
          gen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren
          Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v. H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4)
          liegenden Grundstücksflächen,
V.     für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (Art. 5a Abs.2 KAG i.V.m. §
       127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)
       a. die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer
          weiteren Breite von 5 m,
       b. soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen
          sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren
          Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v. H. der im Abrechnungsgebiet (§4) lie­
          genden Grundstücksflächen,

                                                 Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   9
Der stadt wörth a.main nr. 1287 7. mai 2021 - Stadtbibliothek Wörth unter neuer Leitung
VI. für Immissionsschutzanlagen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 5 KAG)
(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die
    Kosten für
    a) den Erwerb der Grundflächen,
    b) die Freilegung der Grundflächen,
    c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der
       Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,
    d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine,
    e) die Herstellung von Radwegen,
    f) die Herstellung von Gehwegen,
    g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen,
    h) die Herstellung von Mischflächen,
    i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung,
    j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschließungsanlagen,
    k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,
    l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs beitrags­
       fähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft,
    m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,
    n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern.
(3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt Wörth a.Main
    aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt
    der Bereitstellung sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk-
    und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung.
(4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die
    Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entste­
    hen, die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen.
(5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den
    erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sack­
    gasse beitragsfähig.
                                             §3
                Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
(1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten
    ermittelt.
(2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage
    ermittelt. Die Stadt Wörth a.Main kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen
    Erschließungs-aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder
    diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine
    Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln.
(3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für Sammel­
    straßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IVb), für Grünanlagen (§
    2 Abs. 1 Nr. Vb) und für Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden
    den zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Er-

10   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
schließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach Satz 1 findet keine Anwendung,
    wenn das Abrechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen,
    Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzanlagen von dem Abrechnungsge­
    biet der Straßen, Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und
    Wohnwege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzan­
    lagen selbstständig als Erschließungsanlagen abgerechnet.
                                            §4
                                     Abrechnungsgebiet
Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungs­
gebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit ab­
gerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungs­
einheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
                                            §5
                                       Gemeindeanteil
Die Stadt Wörth a.Main trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
                                            §6
                Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
(1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte Er­
    schließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Stadt Wörth a.Main (§ 5) auf die
    Grundstücke des Abrechnungsgebiets (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt.
(2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige
    Nut-zung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug
    des Anteils der Stadt Wörth a.Main (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsge­
    biets (§ 4) verteilt, in dem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor verviel­
    facht werden, der im Einzelnen beträgt:
    1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder sonstig nutzbaren Grund­
         stücken, auf denen keine oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0
    2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3.
(3) Als Grundstücksfläche gilt:
    1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne
         von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teilweise im beplanten Bereich und im
         Übrigen im un-beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im un­
         beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flächeninhalt des Buchgrund­
         stücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken,
         die nur teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) liegen
         und im Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grundstücksfläche, die sich
         innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet.
    2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Au­
         ßenbereich (§ 35BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenzen zwischen In­
         nen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt,
         die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB). Reicht die bauliche oder
         gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe
         maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.

                                             Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   11
(4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die
     mit einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in son­
     stiger Weise vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z.B. Fried­
     höfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 0,5 der
     Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen.
(5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchst­
     zulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl
     aus, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der
     Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder
     Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt durch 2,75 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt
     durch 3,5 m in Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festgesetzt, so
     ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen
     auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse
     noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Ge-bäudehöhe in Form der
     Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung.
(6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so
     ist diese zugrunde zu legen.
(7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als ein­
     geschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich
     der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse.
(8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend
     1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollge­
          schosse,
     2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstü­
          cken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Ge­
ländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von
mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren Decke­
nunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte
Geländeoberfläche.
(9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht fest­
     stellbar, werden je angefangene 2,75 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss
     gerechnet. Ist ein Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollgeschosse
     anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder indus­
     triellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
(10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend gewerblich genutzten
     Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans
     in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke er­
     schlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
     sowie für die Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2
     genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder
     nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-,
     Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen oder in
     zulässiger Weise beherbergen dürfen.
12   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
§7
                     Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2
KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei
Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,
     1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird
          und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach
          dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften er­
          hoben worden sind oder erhoben werden,
     2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grund­
          stücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.
                                            §8
                                      Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für
     1. den Grunderwerb
     2. die Freilegung der Grundflächen,
     3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,
     4. die Radwege,
     5. die Gehwege zusammen oder einzeln,
     6. die gemeinsamen Geh- und Radwege
     7. die unselbstständigen Parkplätze,
     8. die Mehrzweckstreifen,
     9. die Mischflächen,
     10. die Sammelstraßen,
     11. die Parkflächen,
     12. die Grünanlagen,
     13. die Beleuchtungseinrichtungen,
     14. die Entwässerungseinrichtungen
gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnah­
me, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist.
Diesen Zeitpunkt stellt die Stadt Wörth a.Main fest.
                                            §9
             Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
(1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Park­
     flächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
     1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bau­
          weise mit dem technisch notwendigen Unterbau,
     2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
     3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.
(2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die
     Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit
     Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise
     mit dem technisch not-wendigen Unterbau aufweisen.
(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind.

                                            Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   13
(4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 mit 3 genannten
     Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen,
     damit die Stadt Wörth a.Main das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die
     Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt.
                             § 10 - Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz
von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissi­
onsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
                           § 11 - Entstehen der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen,
für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt
werden soll, abgeschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz
1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemeinde.
                                  § 12 - Vorausleistungen
Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis
zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden
                                 § 13 - Beitragspflichtiger
Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids
Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet,
so ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Bei­
tragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die
einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil
beitragspflichtig.
                                      § 14 - Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorauslei­
stung einen Monat nach Bekanntgaben des Vorausleistungsbescheids fällig.
                       § 15 - Ablösung des Erschließungsbeitrages
(1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst
     werden (Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf
     Ablösung besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe
     des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages.
(2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt der Entstehung der
     sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass der auf das betreffende Grundstück ent­
     fallende Erschließungsbeitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte
     oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall
     ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des
     gezahlten Ablösungsbetrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem
     Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten.
                                   § 16 - In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 22. Oktober 2020
     außer Kraft.
Wörth a. Main, 22. April 2021
A. Fath-Halbig, 1. Bürgermeister

14   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Schlüsselanhänger mit zwei kleinen Sicherheitsschlüsseln
Fundgegenstände werden während der allgemeinen Dienststunden
im Rathaus Zimmer Nr. 9 abgegeben, bzw. werden entsprechende
Auskünfte erteilt.

Die Rentensprechtage                                                     Beratungsstelle
Die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Miltenberg
berät alle Arbeiter und Angestellte kostenlos.                           Miltenberg
Zu finden ist die Beratungsstelle unter folgender Adresse:
Deutsche Rentenversicherung
(Ämtergebäude – nicht im Landratsamt)
Fährweg 35, 63897 Miltenberg
Tel.: Terminvereinbarung: 09371/501152
Öffnungszeiten
Montag von 8:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr
Mittwoch von 8:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr
Um längere Wartezeiten auszuschließen, ist eine vorherige recht-
zeitige Terminanfrage erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt te­
lefonisch beim Landratsamt Miltenberg, jeweils montags bis mitt­
wochs von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, donnerstags von 7:30 Uhr bis
18:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Tel.-
Nr. 09371/501152.

Standort Wörth: Luxburgstraße, Glascontainerstandplatz                   Elektrokleinge­
Standort Klingenberg: Trennfurter Straße - gegenüber Dekoramik,          rätecontainer
bei den Glascontainern

Öffnungszeiten: Sommer (April – Oktober)                                 Grüngut­
Montag       15:00 bis 18:00 Uhr                                         sammelplatz
Mittwoch     10:00 bis 13:00 Uhr
Freitag      14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag      12:00 bis 17:00 Uhr
Anlieferung ausschließlich durch private Haushalte!
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten!

                                           Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   15
Postagentur              Landstraße 11b
Öffnungszeiten           Mo. - Mi.: 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr, Do.: 9 - 12 Uhr
                         Fr.: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr, Sa.: 10 bis 12 Uhr

Die nächsten             10. Ausg. 2021 Fr. 21.05.   Annahmeschl. Mo., 17.05., 12 Uhr
Amtsblätter              11. Ausg. 2021 Fr. 04.06. Annahmeschl. Mo., 31.05., 12 Uhr
                         Ihre Texte und Anzeigen schicken Sie bitte an
                         Hansen|Werbung GmbH & Co. KG, Hauptstr 8, 63924 Kleinheubach,
                         Tel.: 09371/4407, E-Mail: mail@hansenwerbung.de

Gas                      Gasversorgung Unterfranken GmbH, Betriebsstelle Untermain,
                         Telefon 5085; Störungsdienst: Telefon 4437

Wasser                   Open Grid Europe (kostenfrei): Tel.: 0800/1012707

Strom                    EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, Landstr. 47,
                         Wörth, Verwaltung: Tel.: 9455-0, Störungsdienst: Tel.: 0171/5185592

Abwasser                 AMME, Notfall-Service Nr.: 0160-96 31 44 41

DSL / Inter­             EZV EchtZeitVerbindung, Landstraße 47, Wörth, Tel. 9455-0,
net                      Entstörungsdienst: 9455-55

Grund- und               Elternbeirat sponsert
Mittelschule             kontaktlose Desinfektionsspender für Schüler
                                                              Seit Beginn der Corona-Pande­
Wörth a.M                                                     mie haben Hygienemaßnahmen
                                                              zur Vermeidung von Anste­
                                                              ckungen an der Grund- und Mit­
                                                              telschule Wörth einen besonders
                                                              hohen Stellenwert. Ziel ist dabei
                                                              die Gesunderhaltung aller an der
                         Schule Beteiligten – also aller Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern.

16    Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Die Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule, Frau Heßler, hat im
Namen des gesamten Elternbeirates initiiert, dieses Ziel mit kontakt­
losen Desinfektionsspendern zu unterstützen und hat sich engagiert
um die Beschaffung der Hygiene-Stationen gekümmert. Der Eltern­
beirat hat damit die Finanzierung von fünf Desinfektionsspendern
im Wert von insgesamt mehr als 1300 € übernommen.
Zu Schulbeginn am Morgen und auch während des Schultages ge­
lingt der Ablauf damit besser, einfacher und auch hygienischer. So­
mit können sich Schüler*innen wie Lehrer*innen beim Betreten des
Schulhauses kontaktlos und schnell die Hände desinfizieren. Bisher
mussten sich alle das Desinfektionsmittel aus einer Sprühflasche, die
auf einem Tisch deponiert war, in die Hand sprühen. Damit war zum
einen das kontaktlose Desinfizieren eher schwierig umzusetzen und
zum anderen kam es immer wieder dazu, dass eine Sprühflasche
umgefallen und ausgelaufen ist.
Durch die neuen stabilen Stationen ist dieses Problem gelöst. Die
Desinfektionssäulen werden mit einem kurzen Druck auf das Fuß­
pedal rein mechanisch benutzt. Das Desinfektionsmittel wird dabei
beim Ausgeben auf die Hände zerstäubt.
Mit dem Aufstellen der Händehygiene-Stationen wird sogar der
Empfehlung der WHO(Weltgesundheitsorganisation) vom 01. April
2020 entsprochen, die das Aufstellen von Desinfektionsspendern vor
den Eingängen zu öffentlichen Gebäuden empfiehlt.
Die Schulleitung bedankt sich im Namen aller Schüler*innen und
Lehrkräfte für diese Spende und die Möglichkeit, die Hygienemaß­
nahmen leichter umsetzen zu können.
Thomas Krenz, Rektor

Anmeldeinformationen                                                       Staatliche
Auf unserer Homepage www.rse-online.de haben wir Präsentati­               Realschule
onen, Filme und sonstige Informationen rund um den Übertritt für
Sie zusammengestellt.
                                                                           Elsenfeld
Die Anmeldung erfolgt ONLINE über unsere Homepage. Die ent­
sprechenden Unterlagen und Formulare bringen Sie (bitte nur 1 Per­
son) unterschrieben in der Anmeldewoche nach den entsprechenden
Hygienevorschriften bei uns vorbei.
Unsere Anmeldezeiten in der Anmeldewoche vom 10. bis 14. Mai
2021
Montag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
              13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

                                             Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   17
Mittwoch       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                       13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                        Donnerstag F e i e r t a g
                        Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                        Probeunterricht vom 18. – 20. Mai 2021
                        Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter
                        Tel.: 06022 4215 möglich.
                        Folgende Unterlagen und Formulare bringen Sie zur Anmeldung mit:
                        Onlineanmeldeformulare
                        Geburtsurkunde (Original)
                        Übertrittszeugnis bzw. Zwischenzeugnis bei höheren Klassen (je-
                        weils im Original)
                        Antrag zur Schülerbeförderung (Passfoto für die Fahrkarte)
                        Unterlagen zur Lese-Rechtschreib-Störung (falls an der bishe-
                        rigen Schule bestätigt)
                        Bei getrenntlebenden Elternteilen:
                        Sorgerechtserklärung bei gemeinsamen Sorgerecht
                        Sorgerechtsunterlagen bei alleinigem Sorgerecht (Gerichtsurteil)
                        Klassenwahl, Schwimmfähigkeit (für Jahrgangsstufe 5)
                        Erfassung von Krankheiten
                        Formblatt zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus
                        Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen wir Ihnen
                        gerne telefonisch zu unseren Bürozeiten zur Verfügung. Außerdem
                        besteht die Möglichkeit, Beratungstermine über das Sekretariat oder
                        per E-Mail unter beratung@rse-online.de mit der Beratungslehr­
                        kraft unserer Schule zu vereinbaren.
                        Schulleitung der Staatlichen Realschule Elsenfeld

Papa 2.0 –              Live-Podcast mit Marco Krahl am 18.05.2021, 20.00 – 21.30 Uhr
so ticken Väter         In den letzten Jahren hat sich viel getan beim Selbstverständnis von
heute                   Vätern. Der Journalist Marco Krahl (Chefredakteur der Men`s Health
                        und Redaktionsleiter der Men`s Health DAD) möchte Väter beglei­
                        ten, die ihre Vaterschaft aktiv leben wollen. Mit Fachwissen, Humor
                        und Selbstironie stellt er sich den Fragen rund um das Papa-Sein. Er
                        spricht über Partnerschaft, die häufigsten Stresssituationen mit Kin­
                        dern, die schlimmsten Pubertätsprobleme für Väter oder eine gute
                        und faire Organisation des Familienalltags (Mental Load).

18   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
Papa 2.0 ist eine Veranstaltung
                                  der Reihe „Vatertag(e) - gute
                                  Ideen für Väter, Onkel und andere
                                  Bezugspersonen“       (www.vater­
                                  tage-untermain.de). Der Live-Po­
                                  dcast wird organisiert von den
                                  Familienseelsorgern der Region
                                  sowie der Familienbildung Stadt
und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg.
Anmeldung bis zum 11. Mai unter fachstelle.familie@lra-mil.de.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in         Geflügelpest:
den letzten Wochen rückläufig. Eine bayernweite präventive Stall­          Stallpflicht
pflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe ist deshalb nicht mehr er­
                                                                           im Landkreis
forderlich. Die Stallpflicht ist aufgehoben.
                                                                           Miltenberg
Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht
bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres         aufgehoben
auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten
die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wild­
vogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende
Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation
genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infi­
zierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang
nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder veren­
detem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene
Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebrei­
tet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich
festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten
erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Ins­
gesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12
Haus-/Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27. April 2021).
Im Landkreis Miltenberg ist bisher kein einziger Fall von Vogelgrippe
amtlich festgestellt worden. Sollten aber Geflügelpestfälle auftre­
ten, müssen die Lockerungen wieder aufgehoben bzw. um weitere
Schutzmaßnahmen ergänzt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Sei­
te des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

                                             Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   19
Pfarrgemeinde            So 09.05 6. SONNTAG DER OSTERZEIT
St. Nikolaus                10:30 Messfeier
                         		       Gebetsbitten: Verstorbene der Familien Eckert und Wet­
Wörth                             zelsberger, Beate und Dr. Wolfgang Fehn und Familie,
                                  Luzia Baier, Hans Häfner und Angehörige
Gottesdienste               18:00 Mai-Andacht
                         Di 11.05 Dienstag der 6. Osterwoche
                            18:30 Pfarrer: Bittgottesdienst in Mechenhard (Kirche!)
                         Mi 12.05 Hl. Nereus und Hl. Achilleus und Hl. Pankratius
                            18:15 Rosenkranz
                            19:00 Messfeier der Charismatischen Glaubenserneuerung
                         Do 13.05 CHRISTI HIMMELFAHRT
                            10:30 Messfeier - im Pfarrgarten - KEINE Anmeldung nötig!
                         		       Gebetsbitten: Elisabeth und Anton Bendert und Eltern,
                         		       Ernst Schusser - im Gedenken
                         So 16.05 7. SONNTAG DER OSTERZEIT
                            10:30 Messfeier
                         		       Gebetsbitten: Elfriede Kaufer und Eltern, Jürgen Rosen­
                                  berger und verstorbene Angehörige, Gertrud Spall und
                                  verstorbene Angehörige, Erich Reis, Walter Giegerich,
                                  Verstorbene der Familien Selch und Specht
                            18:00 Mai-Andacht
                         Di 18.05 Hl. Johannes I., Papst
                            18:30 Pfarrer: Messfeier in Mechenhard
                         Do 20.05 Hl. Bernhardin von Siena
                            19:00 Messfeier

Aktuelles                Bleiben – das meint manchmal aushalten, durchhalten.
                         Bleiben – das meint warten und widerspricht der Flüchtigkeit mit
                         der wir heute oft leben, der Oberflächlichkeit unseres Umganges
                         miteinander.
                         Bleiben heißt Liebe.
                         Und Liebe bedeutet aushalten und durchhalten.
                         Das ist Nachfolge.
                         Das klingt wie ein Traum – doch Gott hat diesen Traum gelebt.
                         Ihr Pfarrer
                         Wolfgang Schultheis

xxx

20    Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
! Jugendhaus St. Kilian muss erhalten bleiben! Petition an das
Bistum Würzburg!
Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, will unsere Diözese
Würzburg unser Jugendhaus St. Kilian in Miltenberg aufgeben!
Unser Landrat Jens Marco Scherf und verschiedene Bürgermeister
hatten bereits Gespräche mit unserem Bischof Franz Jung und dem
Generalvikar Jürgen Vorndran.
Jetzt wurde eine Petition initiiert – näheres auf unserer Homepage
nikolaus-woerth.de
Bitte unterstützen Sie den Erhalt unseres Jugendhauses durch ihre
Unterschrift – möglich bei uns im Eingangsbereich der Kirche!

Falls Sie Interesse haben, schreiben Sie eine Mail an: newsletter@ Newsletter
nikolaus-woerth.de um sich in den Verteiler aufnehmen zu lassen.

Telefon: 94 13 87 – Fax: 94 10 87 –                             Pfarramt
E-Mail: pfarramt@nikolaus-woerth.de
Öffnungszeiten
wegen der Corona-Pandemie zur Zeit nur telefonisch:
Dienstag von 16:30 – 18:30 Uhr und Freitag von 9:00 – 11:00 Uhr

Gedanken zum Tag der Pflege am 12. Mai:                                   Ev.-Luth.
Wie lange noch? Durchhalten, die Hoffnung nicht aufgeben, einan­          Trinitatis-
der bestärken in Zeiten der Schwäche … Am Tag der Pflege denke            Gem.
ich an alle, die sich um Kranke und Pflegebedürftige kümmern.
Pflegekräfte in den Heimen arbeiten seit mehr als einem Jahr unter
                                                                          Klingenberg-
hohen Belastungen. Pflegende Angehörige sind mehr als vor der             Wörth
Pandemie gefordert, den Alltag zu meistern. Applaus alleine ver­
klingt schnell. Ich frage mich: Wo bleibt die Anerkennung durch
eine bessere Bezahlung? Wo bleibt die politische Initiative, den
Pflegenotstand zu beheben? Wir sollten es nicht als ein Problem der
Betroffenen alleine sehen, sondern es zeichnet uns als Gesellschaft
aus: Wie gehen wir mit Schwachen und Kranken um?
Der Tag der Pflege wäre falsch verstanden, wenn wir nur an diesem
Tag die Leistung der Pflegekräfte würdigen. Es ist eine Mahnung,
hier neue Wege zu gehen und Konzepte zu entwickeln.
Mein Dankeschön gilt Ihnen, den Pflegenden, für alles, was Sie in
Ihrem Beruf leisten!
Pfarrerin Iris Kreile

                                            Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   21
Glockenläuten           Täglich um 19 Uhr läuten die Glocken der Wendelinus-Kapelle zum
                        Abendgebet. Der Kirchenvorstand versteht das Geläut in der Pande­
                        mie als Gedenken und Innehalten.

Gottesdienste           Sonntag, 9. Mai – Rogate
                        10:30 Uhr -	 Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche,
                        Klingenberg
                        Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Freitag, 7. Mai,
                        per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel: 09372/
                        29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de
                        Sonntag, 13. Mai – Christi Himmelfahrt
                        11:00 Uhr -	 Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche,
                        Klingenberg.
                        Musikalische Gestaltung: Thorsten Schölch, Saxophon und Udo
                        Keller, Klavier
                        Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 12.
                        Mai, per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel:
                        09372/ 29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de
                        Sonntag, 16. Mai – Exaudi
                        10:30 Uhr - Gottesdienst im Pfarrgarten der Trinitatis-Kirche, Klin­
                        genberg
                        Für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bis Freitag, 14. Mai,
                        per Mail oder telefonisch im Pfarramt erforderlich. Tel: 09372/
                        29 29, E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de
                        Wichtig: für alle Gottesdienste bitten wir bis spätestens zwei
                        Tage vorher um Anmeldung (per Mail oder telefonisch im Pfarr-
                        amt). Es gelten die aktuellen Hygiene-Schutz-Maßnahmen.

Konfirmation            Folgende Jugendliche aus unserer Kirchengemeinde werden am
                        Sonntag, 23. Mai konfirmiert:
                        Jakob Hartig, Leidersbach
                        Johanna Helmstetter, Klingenberg
                        Marie Hennrich, Wörth
                        Silas Hildenbrand, Wörth
                        Amelie Kellermann, Wörth
                        Eric Lehner, Klingenberg
                        Maxim Müller, Klingenberg
                        Alessandro Roccuzzo, Klingenberg
                        Justin Rother, Wörth
                        Anika-Sara Schmidt, Klingenberg
                        Felicitas Zwirner, Klingenberg

22   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
•	Samstags um 19 Uhr feiern wir als Kooperation von Erlenbach Weitere
   und Klingenberg-Wörth eine Wochenschluss-Andacht über Angebote
   Zoom (Anmeldungscode: https://zoom.us/j/95836089722) Es
   geht auch telefonisch: Dazu wählen Sie 069 50502596 und gibt
   dann die Meeting-ID ein: 95836089722. Noch mit der Raute-
   Taste # bestätigen und schon sind Sie dabei …
•	Unsere Trinitatis-Kirche ist von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
   Wir laden ein zum Besuch und zum stillen Gebet.
• Weitere und jederzeit aktuelle Infos erhalten Sie über unsere
   Homepage: www.klingenberg-woerth-evangelisch.de
•	Für ein Gespräch ist Pfarrerin Kreile für Sie da. Rufen Sie einfach
   an, entweder im Pfarramt oder direkt bei mir (0160-5910419)

Pfarrerin Dr. Iris Kreile: Tel: 0160/ 5 91 04 19 – Montag freier Tag Evang.-Luth.
E-Mail: iris.kreile@elkb.de                                          Pfarramt
Pfarramtssekretärin Birgit Bonn: Tel: 09372/ 29 29 – Mi., Do. von
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
E-Mail: pfarramt.klingenberg-woerth@elkb.de
Homepage: www.klingenberg-woerth-evangelisch.de

            Wer bietet an?        Wo?		                Telefon           Produkte
Äpfel       Rudolf Schusser       Bayernstraße 1 B     8656
Honig       Reiner Ott            Landstraße 57        73296
Socken      Strickkreis           Vereinsheim		        944744
            alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen
Wein        Rainer Schusser       Beethovenstraße 18 72502
            Matthias Spall        Bayernstraße 10      72727
Bio-Rind-	 Jürgen Albrecht        0160 96434228
fleisch     www.bio-pinzgauer.de
Wildfleisch Josef Ühlein				                           71772

                                           Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021   23
Rehkitzrettung          Helfer gesucht!
Wörth a.M./             Bald ist es wieder soweit, die Frühsommermahd beginnt in weni­
                        gen Wochen. Leider fällt diese Zeit mit der Brut- und Setzzeit der
Trennfurt e.V           Wildtiere zusammen. Neugeborene Rehkitze werden zum Schutz vor
                        Fressfeinden im hohen Gras versteckt, wobei sie jedoch den Mäh­
                        maschinen der Landwirte hilflos ausgesetzt sind. Nach statistischen
                        Schätzungen kommen deutschlandweit jährlich ca. 100.000 Reh­
                        kitze und viele andere junge Wildtiere auf diese Weise ums Leben.
                        Deshalb suchen wir die Wiesen kurz vor der Mahd ab und bringen
                        gefundene Jungtiere in Sicherheit. Trotz dem Einsatz einer Drohne
                        in dieser Saison sind wir auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, die
                        mit uns die Wiesen ablaufen.
                        Bitte helfen Sie uns, unnötiges Tierleid zu verhindern und lassen Sie
                        sich in unsere Helferliste eintragen.
                        Nehmen Sie völlig unverbindlich mit uns Kontakt auf:
                        Ingrid Kempf, 01754045398             Nadja Koch, 01606403075
                        Wir sind auch bei Facebook
                        FB Gruppe: Rehkitzrettung Wörth a.M./Trennfurt e.V.
                        oder per E-Mail zu erreichen: rehkitzrettung@mail.de
                        Weiterhin können Sie uns auch gerne mit einer Spende zur Finanzie­
                        rung unserer Drohne unter folgendem Konto des Vereins unterstützen:
                        „Rehkitzrettung Wörth a.M./Trennfurt e.V.“ bei der Sparkasse Mil./Obb.:
                        IBAN: DE16 7965 0000 0501 6663 17              BIC: BYLADEM1MIL
                        oder per Paypal: rehkitzrettung@mail.de

Bund                    Gartenschläfer gesehen?
Naturschutz             Mit seiner unverwechselbaren Zeichnung, in Form einer schwarzen
                        Zorro-Maske im Gesicht, ist der Gartenschläfer gut vom Siebenschläfer
                        zu unterscheiden. Da die Tiere nachtaktiv sind bekommt man sie äu­
                        ßerst selten zu Gesicht. Die Bestände des Gartenschläfers schrumpfen
                        deutschlandweit. Mit dem Großprojekt „Spurensuche Gartenschläfer“
                        geht der BUND Naturschutz den noch unbekannten Ursachen auf
                        den Grund. Haben Sie einen Gartenschläfer gesehen? Dann melden
                        Sie Ihre Sichtung bitte direkt auf der Online-Meldestelle www.garten­
                        schlaefer.de oder per Mail an jacqueline.kuhn@bn-miltenberg.de, die
                        das Projekt für den Landkreis Miltenberg, Aschaffenburg und Main-
                        Spessart koordiniert.

24   Amtsblatt der Stadt Wörth Nr. 1287 vom 07.05.2021
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