Modellkommune E-Government - Orghandbuch

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Modellkommune E-Government - Orghandbuch
Modellkommune E-Government
Modellkommune E-Government - Orghandbuch
Zweiter Bericht im Rahmen des
       Pilotprojektes „Modellkommune
                        E-Government“

    Konzept für weitere E-Government-
              Anwendungen

                 - zur internen Verwendung -

Ein Kooperationsprojekt von:
Modellkommune E-Government - Orghandbuch
Inhaltsverzeichnis
                                                                              Seite

I.       Einleitung                                                           1
II.      Kurzvorstellung des Vorhabens                                        2
III.     Bürgerportal                                                         3
   1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen                    6
       Verwaltungsprozesse
     1.1. Bestellung der Sperrmüllabholung                                    6
     1.2. Müllabfuhrtermine abrufen                                           7
     1.3. Online-Ticketverkauf für Veranstaltungen in Gütersloh               8
     1.4. VHS-Anmeldungen                                                     8
     1.5. Download-Center für Formulare und Infomaterialien                   10
     1.6. Terminvereinbarungen online                                         10
     1.7. Ideen und Anmerkungen                                               11
     1.8. Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern                       11
     1.9. Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen der Stadt Gütersloh           12
     1.10. Fundsachenanmeldung                                                13
     1.11. Ferienspiele online                                                13
     1.12. Kita Anmeldung via „Little Bird“                                   14
     1.13. Gewerbean-, ab- und –ummeldungen                                   15
     1.14. Einfache Melderegisterauskunft                                     16
     1.15. Melde- und Aufenthaltsbescheinigung                                16
     1.16. Personenstandsurkunden                                             17
     1.17. Hundesteuer                                                        18
   2. Nutzung vorhandener Standards                                           18
   3. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov. -Gesetzes des Bundes   19
     3.1. Verpflichtung, einen elektronischen Kanal zu eröffnen               19
     3.2. De-Mail -Zugang (Art. 1, § 2 Abs. 2 eGovG)                          20
     3.3. Elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglichen      20
     3.4. Ermöglichung elektronischer Bezahlweise (Art. 1, § 4 eGovG)         20
     3.5. Akzeptanz elektronisch eingereichter Nachweise                      20
            (Art. 1, § 5 Abs. 1 eGovG)
     3.6. Prozessanalyse vor der digitalen Umsetzung (Art. 1, § 9 eGovG)      21
   4. Neue elektronische Zugänge                                              21
   5. Portalgestaltung                                                        22
   6. Ressourceneinsatz                                                       23
   7. Elektronische Archivierung                                              23
   8. Zeitplan                                                                24
Modellkommune E-Government - Orghandbuch
IV.     Elektronische Steuerakte und Kommunikation per De-Mail
  1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsprozesse   25
    1.1. Grundbesitzabgaben                                                     25
       1.1.1. Grundsteuer                                                       26
       1.1.2. Müllabfuhrgebühr                                                  27
       1.1.3. Schmutzwassergebühr                                               27
       1.1.4. Niederschlagswassergebühr                                         28
       1.1.5. Straßenreinigungsgebühr                                           29
       1.1.6. Veranlagung Grundbesitzabgaben                                    29
    1.2. Gewerbesteuer                                                          30
  2. Auswahl eines Dokumenten-Managementsystems                                 31
    2.1. Anforderungen an das Dokumenten-Managementsystem                       31
    2.2. Entscheidung für INFOMA-DMS                                            31
  3. Nutzung vorhandener Standards                                              32
  4. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov.-Gesetzes des Bundes       32
    4.1. Elektronische Aktenführung (§ 6 EGovG)                                 32
    4.2. Übertragung und Vernichtung des Papieroriginals (§ 7 EGovG)            33
  5. Einführung der elektronischen Steuerakte                                   33
    5.1. Kick-Off-Veranstaltung                                                 33
       5.1.1. Umfang der Steuerakten                                            33
       5.1.2. Projektphasen                                                     33
    5.2. Konzeptions-Workshop                                                   34
    5.3. Zeitplan                                                               34
    5.4. Arbeitsplatzausstattung                                                35
    5.5. Prozessablauf                                                          35
       5.5.1. Eingehende Papier-Dokumente                                       35
       5.5.2. Eingehende elektronische Dokumente                                35
       5.5.3. Bearbeitung und Abschluss des Vorgangs                            35
    5.6. Ressourceneinsatz                                                      36
       5.6.1. Einmalige Kosten                                                  36
       5.6.2. Wiederkehrende Kosten                                             36
       5.6.3. Personaleinsatz                                                   36
  6. Elektronischer Rechnungsworkflow                                           37
  7. Kommunikation per De-Mail im Bereich der kommunalen Abgaben                37
    7.1. Vorhaben                                                               37
    7.2. Rechtliche Rahmenbedingungen                                           38
    7.3. Umsetzung                                                              38
    7.4. De-Mail-Zugang des Abgabenpflichtigen                                  39
    7.5. Weitere Prozessplanung                                                 40
V.      Zustellung elektronischer Gehaltsmitteilungen                  41
        1. Vorstellung des für die Digitalisierung vorgesehenen        41
           Verwaltungsprozesses
        2. Einbettung in das Gesamtkonzept der Digitalisierung         41
        3. Nutzung vorhandener Standards                               41
        4. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov.-Gesetzes   42
        5. Beschreibung optimierter medienbruchfreier Prozesse         42
         5.1. Erstellung der digitalen Dokumente                       42
         5.2. Anforderungen an eine technische Lösung                  42
         5.3. Bereitstellung der digitalen Dokumente                   43
            5.3.1. Nutzung der Portallösung des Herstellers            43
            5.3.2. Elektronischer Versand der Gehaltsmitteilungen      43
                  5.3.2.1. Nutzung von De-Mail                         44
                  5.3.2.2. Nutzung normaler E-Mail                     44
         5.4. Auswahl der technischen Lösung                           44
         5.5. Elektronische Archivierung                               45
        6. Ressourceneinsatz                                           46
         6.1. Interner Ressourceneinsatz                               46
         6.2. Externer Ressourceneinsatz                               46
         6.3. Investitionen                                            46
         6.4. Laufende Kosten                                          47
        7. Zeitplan                                                    47
        8. Aktueller Projektstand                                      47
        9. Weitere Schritte                                            48

VI.     Öffentlichkeitsarbeit                                          49
        1. Ausgangslage und Sachstand                                  49
        2. Einführung und Freischaltung des Bürgerportals              50
        3. Maßnahmen                                                   51
         3.1. „Klassische“ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit           51
         3.2. Internet                                                 51
            3.2.1. Städtische Homepage                                 51
            3.2.2. E-Mail Signatur der städtischen Mitarbeiter         51
            3.2.3. Social Media                                        51
            3.2.4. Verlinkung auf anderen Homepages                    52
         3.3. Werbemaßnahmen                                           52
        4. Einbindung der Belegschaft                                  53
        5. Zeitplan                                                    53

VII.    Einbeziehung der Mitarbeiter                                   54
VIII.   Finanzielle Ressourcen                                         54
IX.     Beitrag zum Leitfaden                                          54
I. Einleitung

I. Einleitung

Die Stadt Gütersloh ist neben der Stadt Düren (NRW) und dem Landkreis Cochem-
Zell (Rheinland-Pfalz) im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes des
Bundesministerium des Innern (BMI) und der Kommunalen Spitzenverbände als
„Modellkommune E-Government“ ausgewählt worden. Ziel des Pilotprojektes ist es
aufzuzeigen, welche Potenziale das E-Government auf kommunaler Ebene im
Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit und Effizienzsteigerungen besitzt. Zudem soll nach
Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes dessen Anwendung und Wirksamkeit in
den Kommunen getestet werden. Anhand der Erfahrungen in den Modellkommunen
soll ein Leitfaden „Weg zur E-Government-Kommune“ erarbeitet werden. Daher
sollen auch Probleme und Umsetzungsschwierigkeiten bei der Realisierung von E-
Government-Lösungen aufgezeigt werden.

Vor der Konzeptionierung und Umsetzung weiterer E-Government-Angebote war in
einem ersten Prozessschritt über den gegenwärtigen Stand aktueller E-Government-
Angebote zu berichten. Dieser erste Bericht wurde Ende März 2014 erstellt und beim
BMI eingereicht. Der erste Sachstandsbericht enthält nach den Vorgaben des BMI
die Rubriken Beschreibung des E-Government-Angebotes, Ressourceneinsatz für
die Realisierung, Art der Umsetzung, Aufzeigen von Schnittstellen zu anderen
Anwendungen, Einschätzung der Wirksamkeit und Darstellung von
Erfolgsfaktoren/Hemmnissen.

Der hiermit vorliegende zweite Bericht im Rahmen des Pilotvorhabens
„Modellkommune E-Government“ konzentriert sich auf die Konzeptionierung der
Umsetzungsszenarien für weitere E-Government-Anwendungen. Nach einer
summarischen Kurzvorstellung des Vorhabens geht er mit höherem
Detailierungsgrad auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse auch vor dem
Hintergrund der rechtlichen Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes ein. Die
medienbruchfreie Abwicklung der Prozesse, die Schnittstellen zu Fachverfahren und
die Einbettung in die Gesamtstrategie und Portallösung stehen ebenso im Mittelpunkt
der Darstellung, wie die Prozessorganisation inklusive Zeitplanung unter
Berücksichtigung der Einbeziehung der Bürger/innen und Mitarbeiter/innen durch
Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation. Ein weiteres Anliegen des Berichtes
ist es aufzuzeigen, welcher Ressourceneinsatz auf kommunaler Ebene für bestimmte
elektronische Dienstleistungen erforderlich ist und wie die Ressourcen aufgebracht
werden können, aber auch welche Einsparungen und Effizienzsteigerungen zu
erwarten sind. Abschließen wird der Bericht mit Einschätzungen zur empfohlenen
Herangehensweise an eine erfolgreiche Konzeptgestaltung und Hinweisen zur
Vermeidung von Fehlern.

                                                                                       1
II. Kurzvorstellung des Vorhabens

II. Kurzvorstellung des Vorhabens

Die Stadt Gütersloh konzentriert sich bewusst auf einige wenige, aber komplexe
ausgewählte Projekte, mit denen die Servicequalität gegenüber Bürgerinnen und
Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmen verbessert werden
soll. Idealerweise wird dadurch nicht nur eine Qualitätsverbesserung städtischer
Dienstleistungen erreicht, sondern es sollen auch Effizienzsteigerungen und
langfristig Kosteneinsparungen damit einhergehen. Konkret geht es um die
Realisierung folgender Vorhaben:

- Errichtung eines Bürgerportals

In diesem Bürgerportal werden die wichtigsten städtischen elektronischen
Dienstleistungen erstmals auf einer dem Bürger einfach zugänglichen Plattform
gebündelt. Dabei werden Prozessoptimierungen vorgenommen, die die
Medienbruchfreiheit der einzelnen Verfahren zum Ziel haben. Der Identitätsnachweis
soll, wo erforderlich, mit Hilfe des neuen Personalausweises möglich sein. Im
Übrigen soll er eingesetzt werden können, um die Erhebung von Stammdaten zu
erleichtern. Auch sollen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten verbessert werden.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme der elektronischen Dienstleistungen in das
Bürgerportal fließen u. a. die Ergebnisse einer Bürgerbefragung mit ein.

- die elektronische Steuerakte

Die Fachverfahren auf dem Gebiet des kommunalen Steuerrechts werden künftig
elektronisch abgewickelt. Die Arbeitsprozesse werden vollautomatisiert und
strukturiert elektronisch abgebildet und abgelegt. Zuvor werden sie hinsichtlich ihrer
Abläufe nach Optimierungsmöglichkeiten untersucht. Mit den Abgabepflichtigen soll
möglichst über De-Mail kommuniziert werden.

- elektronische Übermittlung von Gehalts-Versorgungsabrechnungen etc.

Bisher werden in ca. 1700 Abrechnungsfällen Dokumente ausgedruckt, einkuvertiert
und vielfach postalisch übersandt. Künftig soll die Übermittlung auf elektronischem
Wege geschehen.

                                                                              III. Bürgerportal

                                                                                              2
III. Bürgerportal

Im Rahmen des Teilprojektes eins – Einführung Bürgerportal – wird die
Bürgerportallösung der regio iT gmbh implementiert. Das Bürgerportal der regio iT ist
eine Eigenentwicklung, welche auf der Open Source Portalsoftware Liferay basiert.
Das Portal wird zukünftig die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Gütersloh zur Inanspruchnahme von online - Dienstleistungen sowie zur
Kommunikation mit der Behörde sein. Bestehende online - Dienste, die heute bereits
über die Webseite www.guetersloh.de verfügbar sind, werden in die Portalumgebung
übertragen und dort gebündelt.

Ebenso werden neue Prozesse und Funktionen integriert. Die Integrationstiefe der
jeweiligen angebundenen Prozesse wird hierbei je Prozess definiert und abgebildet.
Je nach Thema erfolgt lediglich die zentrale Einbindung bestehender Lösungen (z.B.
online Ticketverkauf, VHS-Anmeldung, etc.) oder eine Übergabe beispielsweise der
Anmeldedaten aus dem Portal an das Verfahren. In einer weiteren, ggf. dem
Modellkommunen-Projekt nachgelagerten Phase kann eine Übergabe von
Benutzerstammdaten aus dem Bürgerportal an die jeweilige bestehende Lösung
erfolgen bzw. umgesetzt werden.

Das Teilprojekt wurde in drei Phasen aufgeteilt:

1. Phase: Einführung des Bürgerportals mit den 17 Funktionen / Prozesse in der
   Regel durch Verlinkung; ggf. in späteren Phasen „tiefere“Einbettung u. a. durch
   Übergabe z. B. von Stammdaten zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
2. Phase: Integration und Umsetzung der weiteren bisher bereits auf
   www.guertersloh.de vorhandenen Prozesse, welche nicht in der 1. Phase
   umgesetzt wurden
3. Phase (optional): Einführung eines Bürgerterminals (Abbildung der
   Funktionen/Prozesse des Portals auf dem Terminal)

Die 1. Projektphase beinhaltet folgende Schritte:

   -   Einführung der Bürgerportallösung der regio iT gmbh (Aufsetzen des
       Starterpaket)
   -   Implementierung der nachfolgend aufgeführten „Top 10“-Prozesse /-
       Funktionen sowie sieben weiterer, die bereits in ähnlicher Form von der regio
       IT in anderen                                                     III. Bürgerportal

                                                                                         3
Bürgerportalen erfolgreich eingebunden worden sind bzw. bei denen ein Einsatz des
nPA geplant / möglich ist.

                                                           Bestellung
                                                           Sperrmüll-
                                                                              Müllabfuhr-
                                                            abholung
                                        Hundesteuer                            termine
                                                                               abrufen
                                                                                                 Online-
                     Melde- und
                                                                                              Ticketverkauf
                     Aufenthalts-
                                                                                                   für
                      beschein-
                                                                                              Veranstaltung
                        igung
                                                                                                 en in GT

         Personen-
                                                                                                              VHS-
          stands-
                                                                                                           Anmeldungen
         urkunden

                                                                                                                 Download-
    Einfache                                                                                                     Center für
  Melderegister                                                                                                  Formulare
   -auskunft                                                                                                      und Info-
                                                      Bürgerportal                                               materialien

    Gewerbe An-                                                                                                 Termin-
        und                                                                                                   vereinbarung
     Abmeldung                                                                                                   online

                 KITA-
                                                                                                        Ideen und
              Anmeldung
                                                                                                       Anmerkungen
             via Little Bird

                                                                                      Bereitstellung
                                                                                           und
                               Ferienspiele
                                                                                       Änderungen
                                  online                            Bewerbung              von
                                                                        auf           Müllbehältern
                                                 Fundsachen-
                                                                   ausgeschriebe
                                                  anmeldung
                                                                   ne Stellen der
                                                                     Stadt GT

Für die Anbindung bezahlpflichtiger Funktionen sowie von Prozessen, die den neuen
Personalausweis vorsehen, werden ebenfalls bereits in der ersten Phase
entsprechende Lösungen realisiert. Vorgesehen ist die Einbindung einer Online-

                                                                                                                               4
III. Bürgerportal

Bezahlmöglichkeit über das sehr weit verbreitete „Paypal“-Verfahren sowie die
Nutzung des Verfahrens „GiroCheckout“. Da der Bürger für die Nutzung des Paypal-
Verfahrens über einen entsprechenden Account verfügen bzw. diesen dort einrichten
muss, soll alternativ das v. g. Verfahren GiroCheckout angeboten werden, welches
ohne entsprechende Voraussetzungen genutzt werden kann.

Im Rahmen der zweiten Projektphase erfolgt die Integration weiterer, bereits heute
vorhandener Prozesse in das Portal. Betroffen sind die nachfolgenden Prozesse /
Funktionen:

   -   Bauakte online – Statusauskunft
   -   Beantragung des Anwohner- und Dauerparkausweises
   -   Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis
   -   Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
   -   Denkmalliste
   -   Einbindung (ggf. nur Verlinkung) virtuelle Poststelle

Die optionale dritte Projektphase sieht die Auswahl und Anschaffung eines
geeigneten Bürgerterminals als Self-Service-Terminal vor. Das Terminal soll zum
Beispiel im Bürgerservice-Büro der Stadt Gütersloh zum Einsatz kommen, ggf. auch
in einer geeigneten externen Örtlichkeit. Hier können Bürgerinnen und Bürger die
Dienstleistungen, die über das Bürgerportal verfügbar sein werden, nutzen. Ebenfalls
soll das Terminal mit einem Kartenlesegerät für den neuen Personalausweis (nPA)
ausgestattet werden, so dass auch diejenigen Benutzer, die kein entsprechendes
Kartenlesegerät zur Verfügung haben, Prozesse durchführen können, bei denen der
nPA Identifikationsnachweis ist.

Darüber hinaus ist ein weiterer Ausbau von Angeboten und Informationen mit einer
Sortierung nach sog. „Lebenslagen“ denkbar (z. B. sämtliche Dienstleistungen und
Informationen zu „Umzügen / „Wohnortwechseln“). Im Rahmen des in der ersten
Phase umzusetzenden „Standardportals“ ist eine Abbildung von Lebenslagen bereits
teilweise möglich. So können durch den Kunden selbst definiert Kategorien gebildet
werden und denen entsprechende Dienstleistungen zugeordnet werden. Darüber
hinaus kann eine Dienstleistung auch mehreren Kategorien zugeordnet werden. So
können durch die Stadt z. B. Lebenslagen wie Umzug etc. als Kategorie definiert
werden und mit entsprechenden Dienstleistungen gefüllt werden.

                                                                                            5
III. Bürgerportal

Ein weitergehender Ausbau ist möglich, müsste dann aber im Detail konzipiert
werden.

1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsprozesse

1.1.   Bestellung der Sperrmüllabholung

Die Anmeldung/Bestellung einer Sperrmüllabholung erfolgt derzeit durch Abgabe
bzw. Versand einer „Abruf-Doppelkarte“ oder alternativ durch Nutzung von
„Sperrmüll-ONLINE“. Dabei ist festzustellen, dass sich der Anteil der Online-
Anmeldungen im Jahre 2008 von ca 16 % auf aktuell ca. 33 % etwa verdoppelt hat
(Anteil der Abruf-Karten 57 % in 2008 zu 47 % aktuell, Rest sonstige Wege). Der
Erwerb v. g. Karten ist an mehreren Verkaufsstellen im Stadtgebiet möglich (bei
Zahlung der Pauschalgebühr von 30 € je Abholung). Danach wird dem Bürger der
Abholtermin per Rückantwortkarte mitgeteilt.

Die Anmeldung per „Sperrmüll-ONLINE“ ist über den Internetauftritt der Stadt
erreichbar. Hierfür sind in ein Online-Formular unter Angabe eines Terminwunsches
die erforderlichen Angaben einzutragen und an den Fachbereich zu übermitteln. Die
Daten werden dort zur Koordinierung und Ermittlung der Abfuhrtermine manuell in
eine Access-Datenbank übertragen. Der so ermittelte Abfuhrtermin wird dem Bürger
per E-Mail mitgeteilt. Die Abfuhrgebühr ist innerhalb von 7 Tagen auf das in der
Antwortmail des Stadtreinigungsamtes angegebene Konto unter Angabe des
bekanntgegebenen Kassenzeichens zu überweisen.

Dabei stellt die Überweisung und somit der Eingang der Abfuhrgebühr einen
Schwachpunkt der Online-Sperrmüllanmeldung dar. Diese wird oftmals von den
Bürgern übersehen und erst nach entsprechender Erinnerung getätigt.

Mit Aufnahme in das Bürgerportal ist gleichzeitig vorgesehen, eine Online-
Bezahlfunktion anzubieten (siehe dazu auch die einleitenden Ausführungen zum
Bürgerportal).

Mit Bündelung der Online-Angebote der Stadt an zentraler Stelle und der damit
verbundenen verbesserten Auffindbarkeit ist zu erwarten, dass die Zahl der Nutzer
von „Spermüll-ONLINE“ weiter steigen wird. Auch ergibt sich für den Bürger eine
komfortablere Möglichkeit zur Begleichung der Gebühren.

                                                                                       6
III. Bürgerportal

Aus der zeitgleich möglichen Nutzung einer Online-Bezahlfunktion ergibt sich eine zu
erwartende Verringerung der bisher erforderlichen Erinnerungen und damit eine
Senkung des Verwaltungsaufwandes.

Darüber hinaus soll durch Schaffung einer Schnittstelle zwischen Online-Formular
und Access-Datenbank die manuelle Übertragung von Daten vermieden und somit
der Datentransfer medienbruchfrei und effizienter gestaltet werden.

         Anmeldung /                                         Mitteilung der
                                 Gebührenzahlung
        Bestellung durch                                    Abfuhrdaten an
                                    bei Kauf der
       Bürger per "Abruf-                                     Bürger per
                                 Doppelkarte bzw.
       doppelkarte" bzw.                                   Postkarte bzw. E-
                                  d. Überweisung
       "Sperrmüll-Online"                                         Mail
 (Sperrmüllanmeldungen 2014 bisher: 3.550 insgesamt, davon 1.170 / 33 % online)

1.2.   Müllabfuhrtermine abrufen

Der „Abfallkalender 2014 ONLINE“ bietet nach Vorauswahl des Anfangsbuchstabens
eines Straßennamens und Auswahl des gesuchten Straßennamens Informationen zu
Abfuhrterminen für Restmülltonne, Komposttonne, Saison-Komposttonne,
Papiertonne und Gelbe Säcke. Die Informationen werden als Jahresübersicht für den
jeweiligen Abfuhrbezirk in Form einer pdf-Datei übermittelt.

Diese Übersichten (i. d. Regel eine DIN A4-Seite) können ausgedruckt werden und
stehen somit dauerhaft als Information zur Verfügung. Der Bürger erhält so bereits
selektierte, nur für ihn zutreffende Daten zur Abfuhr der verschiedenen Müllarten.

Nachteil des jetzigen Verfahrens ist die vergleichsweise unkomfortable Möglichkeit
des Auffindens bzw. Aufrufs der Informationen, da diese aus Platzgründen nicht auf
oberster Ebene des Internetauftritts der Stadt Gütersloh zur Verfügung gestellt
werden können. Eine Aufnahme des ONLINE-Abfallkalenders in das Bürgerportal soll
hier Abhilfe schaffen und das Angebot besser auffindbar und zugänglicher machen.

Noch nicht abschließend entschieden ist die technische Art der Anbindung des
Bürgerportals an die bestehende Lösung. Denkbar ist sowohl eine Einbindung der
bestehenden Lösung via iFrame oder Verlinkung; denkbar wäre auch ein
Ansprechen der Datenbank aus einer Bürgerportal-Applikation heraus.

                                                                                               7
III. Bürgerportal

         Abfallkalender
                                                                   Ausgabe des
        "2014 ONLINE"
                                                                 Abfuhrbezirks und
           über die                  Adresseingabe
                                                                 der Abfuhrtermine
       Internetseite der
                                                                   als pdf-Datei
        Stadt Gütersloh
 (2012: 8.000 Zugriffe / 2013: 10.300 Zugriffe / bis 19.11.2014: 10.500 Zugriffe)

1.3.   Online-Ticketverkauf für Veranstaltungen in Gütersloh

Der Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen in Gütersloh erfolgt in erster Linie
durch die „Gütersloh Marketing GmbH“. Dort können direkt in ihrer Geschäftsstelle
Berliner Straße 63 Tickets für Veranstaltungen in der Stadt Gütersloh gebucht und
bezahlt werden (im Wesentlichen Veranstaltungen des städt. Eigenbetriebes „Kultur
Räume Gütersloh“ / Stadthalle Gütersloh und Theater der Stadt).

Daneben ist ein Online-Ticketerwerb über die Webseite der Gütersloh Marketing
GmbH (www.guetersloh-marketing.de) möglich. Dieser ist realisiert über das native
Ticketsystem der bundesweit tätigen „CTA EVENTIM AG & Co. KGaA“ mit Online-
Darstellung und –Angaben zur Verfügbarkeit und zu Preisen der gewünschten
Tickets.

Weiterhin können - sofern noch vorhanden - Eintrittskarten an der Abendkasse der
jeweiligen Veranstaltung erworben werden. Zu dem bestehenden Online-
Ticketsystem ist lediglich eine Verlinkung aus dem Bürgerportal möglich und sinnvoll,
um so eine weitere Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Angebot zu schaffen.

        Internetseite der
                                                                        Buchung
              GTM                        Auswahl der
                                                                     (Bestätigung per
       "www.guetersloh-                 Veranstaltung
                                                                          Mail)
         marketing.de"
 (Ticketverkäufe 2013 KulturRäume Gütersloh insgesamt: 54.801, davon online 9.415,
 Rest Geschäftsstelle GT Marketing und Abendkasse: 45.386)

1.4.   VHS-Anmeldungen

Anmeldungen zu den Kursen der Volkshochschule Gütersloh sind persönlich in der
Volkshochschule, telefonisch, schriftlich und auch online über den Internetauftritt der
VHS möglich.

                                                                                                         8
III. Bürgerportal

Online kann der Interessent eine einzelne Person zu den ausgewählten
Veranstaltungen anmelden bzw. auch mehrere Personen gleichzeitig. Dazu ist es
erforderlich, ein Online-Formular auszufüllen und die Daten an die VHS zu
übersenden. Hierzu wird das Verfahren „Kufer Web“ der Firma Kubus verwendet.

Die Datenhaltung wiederum erfolgt in der „Kufer SQL-Datenbank“. Die dort
gespeicherten Daten werden automatisch kursbezogen ausgewertet und das
Ergebnis in einer sog. „Kursampel“ auf der Homepage gespiegelt, so dass die
Interessenten bereits bei Auswahl eines Kurses über die entsprechende
Buchungssituation informiert sind („Der Kurs ist frei“ – „Der Kurs füllt sich“ – „Der
Kurs ist fast ausgebucht“ – „Der Kurs ist ausgebucht“ – „Der Kurs ist abgelaufen“ –
„Keine Internetanmeldung möglich“).

Um die Anmeldung zu erleichtern, gibt es für häufige Hörer der Volkshochschule ein
sog. „Stammhörer-Login“ mit Benutzername und Passwort. Auf diese Weise ist eine
komfortable Anmeldung möglich, da Stammdaten (u. a. Name, Adresse, Telefon,
Bankverbindung) bereits vorliegen und nicht erneut eingegeben werden müssen.

Die Teilnehmer-/Kursgebühren können per SEPA-Lastschriftmandat bzw. durch
Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheides sowie durch Barzahlung
entrichtet werden. Da sich das Online-Verfahren insgesamt bewährt hat, ist eine
weitere Nutzung vorgesehen. Zur besseren Erreichbarkeit ist jedoch eine Verlinkung
auch über das Bürgerportal vorgesehen.

Zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit soll über die oben genannten
Zahlungsmöglichkeiten hinaus eine Online-Bezahlfunktion angeboten werden. In
einer 2. Stufe soll ggf. eine Übergabe der Stammdaten an das Anmeldeformular
erfolgen (wie gegenwärtig ja bereits beim sog. „Stammhörer-Login“ verfahrensintern
realisiert).

                                     Teilnehmergebühr
         Anmeldungen
                                         zahlbar per
          persönlich,                                               Bestätigung der
                                         Lastschrift,
          telefonisch,                                                 Buchung
                                     Überweisung, bar
       schriftlich u. online
                                       sowie Online

(Anmeldungen für Veranstaltungen der VHS Gütersloh 2013 insgesamt: 11.399, davon
persöhnlich: 1.662, schriftlich: 2.668, telefonisch: 3.887, per „Weitermeldeliste“: 292,
über die Website: 2.890)

                                                                                                  9
III. Bürgerportal

1.5.    Download-Center für Formulare und Infomaterialien

Allen über das Bürgerportal erreichbaren Dienstleistungen können Formulare,
Infomaterialien, etc. hinzugefügt werden. Somit sind diese direkt der richtigen
Dienstleistung zugeordnet und dort zu finden.

       Formulare / Info-Materialien
        zum Download / Online-
       Ausfüllen / Online-Versand         Versand             Dienstleistung
         oder zum Ausdrucken

1.6.    Terminvereinbarungen online

Terminvereinbarungen sind bisher in der Regel telefonisch bzw. persönlich zu treffen.
Eine Online-Terminvereinbarung ist bisher nicht möglich. Eine verwaltungsinterne
Umfrage hierzu hat ergeben, dass in einigen Bereichen der Verwaltung eine
entsprechende Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung als sinnvolle Ergänzung
der bestehenden Wege angesehen wird. Nähere Einzelheiten sind noch abzuklären
(z. B. in den Bereichen Bauordnung, Tiefbau, Bürgerbüro / Standesamt, VHS).

Realisiert werden soll dieses Angebot mit Hilfe der Software „NetAppoint Online
Terminmanagement“. Diese wird im Rahmen der Weiterentwicklung in das Portal
integriert; in einer weiteren Stufe könnte eine direkte Kopplung an den jeweiligen
Online-Prozess erfolgen.

Bereits jetzt bietet die Software dem Betreiber zahlreiche Konfigurations-
möglichkeiten, wie das Anlegen verschiedener Kalender und das Bearbeiten
verschiedener Kalender für eine oder mehrere Organisationseinheiten, die
miteinander interagieren können oder auch vollständig unabhängig voneinander
betrieben werden, freie Eingabe von Textbausteinen sowie freie Auswahl der von
den Besuchern auszufüllenden Formularfelder bei datenschutzrechtlich sicherer
Ablage der Kalenderfunktionen. Weiterhin können dem Bürger freie Termine direkt
zur Auswahl angeboten werden. Ein wesentlicher Vorteil des Einsatzes einer
entsprechenden Lösung für die Bürger ist darin zu sehen, dass der Terminabruf
jederzeit unabhängig von Dienst- und Öffnungszeiten erfolgen kann. Optional sind
darüber hinaus gleichzeitig Informationen zur Dienstleistung bzw. zu notwendigen
Unterlagen möglich.

       Terminvereinbarung                                    Fixer Termin im
             online                   Termin auswählen
                                                                 Rathaus

                                                                                          10
III. Bürgerportal

1.7.   Ideen und Anmerkungen

Ideen, Anregungen, aber auch Kritik und Beschwerden können auf vielfältige Weise
an die Verwaltung herangetragen werden. Neben der Bürgermeister-Sprechstunde,
der Möglichkeit, sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung zu
wenden, gibt es auch jetzt bereits über die Internetseite der Stadt oder über die
direkten Links www.gute-idee.guetersloh.de bzw. www.guteidee.guetersloh.de
weitere Wege der Kontaktaufnahme.

Wenngleich für die „gute-idee“ bereits vielfach in den örtlichen Medien geworben
worden ist, dürfte die direkte Eingabe bzw. das Auffinden dieser Adresse der
überwiegenden Zahl der Einwohner schwer fallen. Auch der mögliche Aufruf über die
Internet-Seite der Stadt Gütersloh ist nicht ohne gezielte Suche möglich, da das
entsprechende Formular aus Platzgründen nicht auf oberster Ebene zu finden ist.

Mit Aufnahme in das Bürgerportal ist zu erwarten, dass hiermit eine bessere
Auffindbarkeit einhergeht und eine für den Bürger einfachere Kontaktaufnahme
ermöglicht wird.

                                 - Bürgermeister-Sprechstunde
           Ideen und                 - persönlich, schriftlich,
                                           telefonisch            Bearbeitung
         Anmerkungen
                                 - online durch Kontaktformular

 (2013: 37 Fälle, überwiegend eingegangen per „Ideenkarte“ / nicht enthalten sind
 Ideen/Anregungen/Beschwerden, die in direkter Kommunikation erledigt worden sind)

1.8.   Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern

Die Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern kann bislang persönlich oder
durch Aufruf der entsprechenden Seite im Internet-Auftritt der Stadt Gütersloh
veranlasst werden. Während neue, zusätzliche oder größere Müllbehälter jederzeit
angemeldet werden können, gibt es für eine Abmeldung oder Verringerung des
Volumens festgelegte Wechseltermine, auf die in den dortigen Erläuterungen
hingewiesen wird.

Neben dem Hinweis auf Ansprechpartner mit Angabe von Telefonnummern,
Adressen und Öffnungszeiten wird durch einen E-Mail-Link eine direkte Möglichkeit
zur Online-Kontaktaufnahme eröffnet. Ein weiterer Link ermöglicht den Download
einer ausfüllbaren pdf-Datei „Antrag auf Bereitstellung / Änderung von Müllbehältern“.
Diese Datei kann vom Antragsteller für die eigene Verwendung ausgedruckt und
auch per E-Mail direkt an die Verwaltung versandt werden.

                                                                                               11
III. Bürgerportal

Die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Änderungsantrages sind
innerhalb der Verwaltung bisher manuell anzustoßen bzw. umzusetzen
(Behältertausch, Gebührenänderung, etc.). Für die Einbindung des Prozesses in das
Bürgerportal ist eine strukturierte Abbildung des (bisherigen pdf-)Formulars
vorgesehen, deren Daten in ein Auftragsmanagement automatisiert übertragen
werden. Die regio iT befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Hersteller der bei
der Stadt Gütersloh im Einsatz befindlichen Finanzsoftware „Infoma newsystem
kommunal“ zur weitergehenden automatisierten Anbindung an diese Prozesse.

            Bereitstellungs- /
          Änderungsanträge für      bisher manuell notwendige
              Müllbehälter             Weiterverarbeitung der
                                        Anträge soll durch       Änderung der
               - persönlich             Datenaustausch mit
                                    Finanzsoftware weitgehend
                                                                 Müllbeahälter
                - schriftlich
                                       automatisiert werden
       - Download eines Formulars

 (bis Nov. 2014: 3.411 Bereitstellungs- / Änderungsmeldungen incl. Schadensmeldungen
 mit Austausch – bis 19.11.2014 1.500 Zugriffe auf die Online-Infoseite)

1.9.   Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen der Stadt Gütersloh

Stellenausschreibungen der Stadt Gütersloh werden neben anderen Medien auch
auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Dort finden sich alle Informationen, die
auch über die sonstigen Wege veröffentlicht werden. Lediglich für die Bewerbung um
Ausbildungsplätze wurde bisher zeitweise ein von der regio iT entwickeltes Verfahren
zur Kontaktaufnahme freigeschaltet.

Nach Abschluss der Überlegungen zur Einführung eines Online-Bewerberverfahrens
ist aufgrund der komplexen Funktionalität die Wahl auf das Portal der Deutschen
Telekom www.interamt.de gefallen. Da es sich hierbei um eine Dienstleitung eines
externen Anbieters handelt, kommt zur Anbindung dieses Prozesses lediglich eine
Verlinkung vom Bürgerportal der Stadt Gütersloh auf die v. g. Webseite in Frage.

             Online
                                       Bearbeitung              Rückmeldung
           Bewerbung

 (2013: 160 Stellenbesetzungsverfahren mit rund 860 Bewerbern - ohne interne „TEK
 Bewerbungen“ bei 21 stadteigenen TEKs)

                                                                                                12
III. Bürgerportal

1.10. Fundsachenanmeldung

Eine Meldung von Fundsachen durch die Bürger erfolgt bislang telefonisch, schriftlich
(auch per E-Mail) sowie persönlich.

Durch die Aufnahme dieses Prozesses in das Bürgerportal kann durch Abbildung
eines entsprechenden Formulars eine strukturierte Meldung an die Verwaltung mit
allen notwendigen Informationen erfolgen. In einer weiteren Ausbauphase ist auch
die Realisierung einer Verlust-Meldung online denkbar.

Die gemeldeten Fundsachen sind durch das Programm „Fundus – Fundbüro online“
für die Bürger auffindbar.
        Meldung von Fundsachen
                 - telefonisch          In weiterer Phase ggf.
      - schriftlich (auch per E-Mail)        Ausbau auf
                                                                 Aufnahme in die
                                          Verlustmeldungen         Datenbank
                  -persönlich
            - Online-Formular

 (Fundsachenanmeldungen in 2013 insgesamt: 812 / „Aufteilung“ nach „Meldewegen“
 nicht möglich)

1.11. Ferienspiele online

Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Ferien gestalten sich insbesondere für Familien
mit Kindern sehr unterschiedlich. Sei es aus finanziellen Gründen oder auch
aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile oder von Alleinerziehenden. Einen -
zumindest teilweisen - Lösungsbeitrag schafft das mit großzügiger Unterstützung
Dritter vor Jahren ins Leben gerufene vielfältige Ferienspielangebot der Stadt.

Zur Information der Öffentlichkeit werden vor den jeweiligen Ferien
Programmbroschüren herausgegeben, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet
ausliegen bzw. an den Schulen der Stadt verteilt werden.

Daneben gibt es hierzu eine Online-Informations- u -Anmeldemöglichkeit. Dieses
von der Firma „Flowconcept“ in den Internetauftritt der Stadt integrierte System steht
im Vorfeld bzw. während der jeweils anstehenden Ferienspielzeiten zur Verfügung.
Die Freizeitangebote sind darin verschiedenen Rubriken zugeordnet, nach denen
eine Vorauswahl getroffen werden kann (z. B. Sport, Naturschule, Kreativwerkstatt).
Darüber hinaus kann auch über eine Schlagworteingabe nach speziellen Angeboten
gesucht werden (z. B. „Fußball“). Die gewünschten Angebote können in eine

                                                                                              13
III. Bürgerportal

Merkliste übernommen und die Teilnahmewünsche nach Eingabe u. a. von Name,
Adresse, E-Mail in ein Online-Formular an die Verwaltung übermittelt werden.

Eine unmittelbare Zusage für eine Teilnahme erfolgt nicht, da allen Interessenten bis
zu einem jeweiligen Stichtag die gleichen Chancen einer Beteiligung eingeräumt
werden sollen. Daher erhält der Interessent zunächst lediglich eine vom System
automatisiert erstellte Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei Überschreitung der
maximal möglichen Teilnehmerzahlen ist ggf. ein Losentscheid über die Teilnahme
erforderlich. Im „Erfolgsfall“ erhält der Interessent eine Postkarte mit einer
Teilnahmezusage.

Während die Teilnahme an einem Großteil der Angebote kostenfrei ist, werden für
einige Aktivitäten (z. B. Besuch eines Freizeitparks) Kostenbeteiligungen erhoben.
Diese sind vor den jeweiligen Veranstaltungen derzeit i. d. Regel in bar im
Fachbereich Jugend zu zahlen. Mit Aufnahme von „Ferienspiele Online“ in das
Bürgerportal ist in erster Linie eine verbesserte Auffindbarkeit verbunden.

Zu prüfen ist noch, inwiefern eine Online-Bezahlfunktion sinnvoll zu integrieren ist
(bei Übermittlung der Anmeldung ist eine Teilnahmemöglichkeit noch nicht
sichergestellt) und in welcher Weise die bisher manuelle „Platzzusage“ ebenfalls
automatisiert ggf. per E-Mail übermittelt werden kann.

          Anmeldung zu
                                   Ggf. Integration einer
        Programmpunkten                                                Manuelle
                                   Online-Bezahlfunktion
       der Ferienspiele auf                                       "Platzzusage" ggf.
                                     für Angebote mit
          verschiedenen                                             automatisieren
                                    Kostenbeteiligung
       Wegen (auch online

 (durchschnittliche Teilnehmeranmeldungen zu den Angeboten in den Oster- sowie
 Sommerferien: online jeweils ca. 800 – 1.000, persönliche Anmeldungen jeweils ca. 20)

1.12. Kita Anmeldung via „Little Bird“

Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder steht
Eltern in der Stadt Gütersloh aktuell (neben der weiterhin vorhandenen persönlichen
Beratung und Anmeldung vor Ort) auch die Unterstützung durch das Elternportal
„Little Bird“ zur Verfügung.

Dadurch können nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung die anhand zuvor
angegebener Kriterien ermittelten Plätze in KITAs und Tagespflegeeinrichtungen
direkt online durch die Eltern angefragt werden.

                                                                                                 14
III. Bürgerportal

Das Elternportal „Little Bird“ ist derzeit u. a. durch einen entsprechenden Link auf der
Internetseite der Stadt Gütersloh erreichbar. Eine Einbindung in das Bürgerportal per
Link dürfte die Auffindbarkeit dieser Dienstleistung wesentlich verbessern. Nach
erster Kontaktaufnahme mit dem Hersteller von „Little Bird“ erscheint eine
weitergehende Integration in das Bürgerportal möglich, indem Daten einer
Anmeldung beim Bürgerportal für eine Anmeldung beim Portal von „Little Bird“
übernommen werden und sich somit eine erneute Eingabe von Anmeldedaten
erübrigt.

          Link auf
                                    Anmeldung des                  Vergabe des
         Homepage
                                       Kindes                      Kita-Platzes
       Stadt Gütersloh
 (ca. 800 Fälle pro Jahr / da Einführung von Little Bird in Gütersloh erst im Sommer 2014
 erfolgt ist, können Angaben zur Nutzung / Akzeptanz noch nicht gemacht werden)

1.13. Gewerbean-, ab- und -ummeldungen

Neben der persönlichen oder schriftlichen Gewerbean-, ab- und -ummeldung können
Selbstständige und Gewerbetreibende einen entsprechenden Online-Service der
Stadt Gütersloh nutzen und über das Web-interface „migewa eMeldung“ der Bremer
Firma „naviga GmbH“ die notwendigen Daten im Internet erfassen. Dabei wird die
erforderliche Anzahl aller Meldeformulare und Beiblätter automatisch erzeugt und als
PDF zum Download bereitgestellt. Im Hintergrund werden die Daten automatisch
medienbruchfrei in den migewa-Posteingang der Verwaltung übertragen. Aus
Gründen der Rechtssicherheit muss der Antragsteller derzeit noch die
unterschriebenen Unterlagen an die Verwaltung übersenden. Dort kann der Eingang
der unterschriebenen Schriftstücke anhand einer automatisch generierten
Vorgangsnummer dem bereits vorliegenden elektronischen Vorgang zugeordnet
werden. Eine manuelle Erfassung von Daten wird so bereits weitgehend vermieden.

Zur Einbindung in das Bürgerportal der Stadt Gütersloh ist in der bis 03.03.2015
geplanten 1. Umsetzungsphase eine Verlinkung zu „migewa eMeldung“ vorgesehen.

Eine über die „reine“ Verlinkung hinausgehende Integration mit einer Anmeldung
unter Einsatz des nPA ist abhängig vom Ergebnis einer Abstimmung mit dem
Hersteller „naviga“ (automatisierte Abholung der nPA-Daten durch das
Fachverfahren „migewa eMeldung“ aus dem Bürgerportal und dortige Verwendung
zur weiteren rechtssicheren Abwicklung).

                                                                                                15
III. Bürgerportal

In der Folge ist ein weiterer Ausbauschritt mit Realisierung einer automatisierten
Gewerbeauskunft denkbar.
       Gewerbean-, -ab-, und -      Später ggf. "tiefere"
             ummeldung               Integration in das
              - persönlich        Bürgerportal mit Nutzung
               -schriftlich
                                        des nPA zur              Dienstleistung
                                   Authentifizierung und
       - online durch "migewa     weiteren rechtssicheren
               eMeldung"                Abswicklung

 (rund 2.000 Gewerbeanzeigen jährlich)

1.14. Einfache Melderegisterauskunft

Eine „Einfache Melderegisterauskunft“ kann schriftlich (auch per E-Mail) unter
Nachweis der Zahlung bzw. online beantragt werden. Auf der entsprechenden
Internetseite der Stadt finden sich unter der Rubrik „Rathaus – Verwaltung –
Dienstleistungen von A – Z“ allgemeine Informationen zu den
Auskunftsmöglichkeiten sowie zu den gesetzlichen Grundlagen und fälligen
Gebühren. Unter der Überschrift „Online bestellt – online bezahlt – per Post
ausgeliefert“ findet sich bereits jetzt eine Möglichkeit zur Online-Zahlung der fälligen
Gebühren.

Anträge werden manuell in die Melderegister-Anwendung „MESO“ eingegeben,
Auskünfte dort generiert, ausgedruckt und per Post versandt. Ein rechtssicherer
elektronischer Versand ist erst mit der künftigen Einrichtung von De-Mail möglich.

Mit Einbindung in das Bürgerportal wird eine häufig nachgefragte Dienstleistung
einfacher auffindbar und damit komfortabler für Antragsteller erreichbar.
                Einfache                                                    Versand der
          Melderegisterauskunft                Gebührenzahlung             Melderegister-
                                                online bzw.per              auskunft per
               - schriftlich
                                                Überweisung /                Post / ggf.
                 - online                                                  künftig per De-
                                                  V-Scheck
                beantragt                                                        Mail
 (2013: 15.200 einfache Melderegisterauskünfte, davon 9.329 gebührenfreie an Behörden,
 5.871 gebührenpflichtige an private Antragssteller, davon 17 per ePayment bezahlt)

1.15. Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Das Bürgerbüro stellt Betroffenen, die im Melderegister der Stadt eingetragen sind
(oder waren) auf schriftlichen oder persönlichen Antrag Bescheinigungen über ihre
im Melderegister eingetragenen Meldedaten aus (z. B. Aufenthalts-, Melde-,
Haushalts- oder Lebensbescheinigungen). Schriftliche Anträge können formlos oder
anhand eines Downloadformulars - ist auszudrucken und per Post zu übersenden –

                                                                                             16
III. Bürgerportal

gestellt werden. Hierbei ist ein Nachweis über die erfolgte Gebührenzahlung zu
erbringen („Mindergebühren“). Bei Nutzung der auch hier gebotenen Online-
Bezahlfunktionen ist ebenfalls eine Online-Bestellung der entsprechenden
Bescheinigungen unter Einsatz des nPA möglich. Der Versand erfolgt per Post; ein
rechtssicherer elektronischer Versand der Bescheinigungen ist erst nach künftiger
Einrichtung von De-Mail möglich.

               Melde- und
        Aufenthaltsbescheinigung                                           Versand der
                                             Gebührenzahlung
                                                                          Bescheinigun
               - schriftlich                  online bzw.per
                                                                          gen per Post /
                                             Überweisung / V-
            - online mit nPA                                               ggf. künftig
                                                  Scheck
                                                                           per De-Mail
                beantragt
 (2013: 3.333 Bescheinigungen, davon 12 per ePayment bezahlt)

1.16. Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden sind jeweils bei dem Standesamt zu beantragen, das den
jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Hierzu finden sich auf der
Internetseite der Stadt zahlreiche grundsätzliche Informationen (u. a. zum
berechtigten Personenkreis, zu den Gebühren, zum Verfahren) sowie ein Link auf
eine Seite „xSta-Standesamt Online“ des „Verlages für Standesamtswesen Frankfurt
a.M.“.

Die hier zur Beantragung standesamtlicher Urkunden eingegebenen Daten werden
medienbruchfrei in das beim Standesamt der Stadt Gütersloh eingesetzte Verfahren
„Autista“ übertragen, die Urkunden und Gebührenbescheide ausgedruckt und per
Post den Antragstellern zugestellt.

Mit Einbindung in das Bürgerportal wird eine häufig nachgefragte Dienstleistung
einfacher auffindbar und damit komfortabler für Antragsteller erreichbar. Ein Aufruf
der Dienstleistung wird wie bisher ohne nPA, aber auch unter Nutzung des nPA (mit
entsprechendem Eingabekomfort für den Bürger) möglich sein. Darüber hinaus
werden zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten der Gebührenzahlung Online-
Bezahlverfahren angeboten (Vereinfachung der Gebührenzahlung für den Bürger –
geringerer Verwaltungsaufwand auf Seiten der Verwaltung).

           Information auf                                               Versand des
                                         Online-Antrag beim
          Homepage Stadt                                                 Dokumentes
                                            Standesamt
              Gütersloh                                                   per Post

 (2013: 1.946 Personenstandsurkunden automatisiert aus „Autista“ erstellt und ca. 2.000
 manuell erstellte Registerauszüge)
                                                                                              17
III. Bürgerportal

1.17. Hundesteuer

Hundehalter sind verpflichtet, Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme
bzw. nach Zuzug bei der Stadt Gütersloh anzumelden. Umfassende Informationen
hierzu finden sich auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Rathaus –
Verwaltung – Dienstleistungen von A – Z“. Per Mail eingehende An- Ab- und
Ummeldungen von Hunden werden anerkannt, sofern alle erforderlichen Angaben
enthalten sind. Erleichtert wird eine vollständige Meldung durch Abfrage der
erforderlichen Daten mit Hilfe strukturierter Formulare; diese finden sich ebenfalls auf
der v. g. Webseite. Nach online durchgeführter Angabe der benötigten Daten kann
das Formular ausgedruckt und an die Verwaltung übersandt werden.

Die regio IT befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Hersteller der bei der Stadt
Gütersloh im Einsatz befindlichen Finanzsoftware „Infoma newsystem kommunal“ zur
weitergehenden automatisierten Anbindung an die auf die Anmeldung folgenden
verwaltungsinternen Prozesse.

       An-, Ab- oder Ummeldung             verwaltungsinterne
             eines Hundes                   Bearbeitung des
                                                                          Versand
                                          Vorganges (u. a. Soll-
            - schriftlich oder                                         Steuerbescheid
                                              Stellung der
                 - online                    Hundesteuer)
 (Bestand 2013: 5.197 Fälle / Anmeldungen: 677 / Abmeldungen: 494)

2. Nutzung vorhandener Standards

Die Bürgerportallösung der regio iT basiert auf einer der führenden Open Source
Portalsoftware-Lösungen, die in anderen Kommunen bereits im Einsatz ist.
Insbesondere wird auf die diesbezüglichen Erfahrungen der weiteren
Modellkommune Düren zurückgegriffen. Das Liferay-Portal bringt „von Hause“ aus
bereits viele Standardfunktionen mit, welche im Rahmen der Lösung verwendet und
eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Funktionen wie der
Registrierungsprozess, die Kontoverwaltung (Bürgerkonto), die Möglichkeit mittels
Dokumentenbibliotheken Dateien und Dokumente auszutauschen, etc.

Liferay unterstützt die Java Specification Requests 286 (Portlet Specification 2.0),
168 (Portlets), 127 (JavaServer Faces) und 170 (Content Repository) und ist Mitglied
im „JSR-286 (Portlet 2.0) and JSF-314 (JSF 2.0)“-Komitee. Weitere unterstützte
Standards sind beispielsweise AJAX und JSON, iCalendar und Mikroformate,

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III. Bürgerportal
OpenSearch sowie eine Reihe von Kommunikationsstandards wie Webservices und
Representational State Transfer, die Webprotokolle Hessian und Burlap, RMI,
WSRP, WebDAV, etc. Der Datenaustausch bzw. die Weitergabe von Daten an
angebundene Fachverfahren erfolgt, dort wo es möglich ist, mit Hilfe standardisierter
Formate (z.B. xSTA bei Personenstandswesen, xMeld bei EWO Prozessen,
Webservices (XML), etc.).

Das Bürgerportal an sich bietet die Möglichkeit, Daten wie Dienstleistungen,
Mitarbeiter und Einrichtungen mittels eines bestehenden Webservices abzufragen.

3. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes des
   Bundes

Durch die Einführung des Bürgerportals werden zeitgleich Prozesse, welche durch
das eGovG ermöglicht oder gefordert werden, umgesetzt.

3.1.   Verpflichtung, einen elektronischen Kanal zu eröffnen (Art. 1, § 2 Abs. 1
       eGovG)

Möglichkeiten zur elektronischen Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung bieten
sich dem Bürger bisher mit der Nutzung der zahlreichen E-Mail-Adressen für
bestimmte Bereiche (z. B. „StadtGuetersloh.Abfallberatung@gt-net.de“) bzw. der
direkten Kontaktmöglichkeit per E-Mail zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
(Vorname.Name@gt-net.de). Darüber hinaus sind zahlreiche Kontaktformulare im
Internet-Auftritt der Stadt enthalten. Diese bieten jedoch keinen gesicherten Zugang
zur Übermittlung, etwa zur rechtssicheren Abwicklung von Verwaltungsprozessen.

Die Stadt Gütersloh hat im Rahmen der De-Mail „Sunrise“ Phase die entsprechende
De-Mail - Domäne für die Stadt Gütersloh reserviert. Zukünftig wird die
Stadtverwaltung somit über De-Mail erreichbar sein und der Bürger mit ihr
rechtssicher kommunizieren können. Ein weiterer elektronischer Kanal wird mittels
des zukünftigen Bürgerportals angeboten. Über die einzelnen Prozessformulare wird
Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Verwaltung eröffnet. Es steht somit nicht
nur ein zentraler Zugang / Kanal zur Verfügung, vielmehr ist durch die Abbildung der
Online-Formulare einzelner Prozesse die direkte prozessspezifische Kommunikation
verfügbar.

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III. Bürgerportal

3.2.   De-Mail -Zugang (Art. 1, § 2 Abs. 2 eGovG)

Siehe hierzu den Textabschnitt 3.1. In einer weiteren Ausbaustufe des Portals ist es
denkbar, dass z.B. Bescheide direkt über das Portal an den Antragsteller via De-Mail
versandt / zugestellt werden. Dieses ist aktuell allerdings nicht vorgesehen.

3.3.   Elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglichen (Art.
       1, § 2 Abs. 3 eGovG)

Die Bürgerportallösung ermöglicht die Anbindung des neuen Personalausweises
(nPA). Hierbei besteht für Antragssteller die Möglichkeit, das bestehende
Bürgerportalkonto mit dem nPA zu verifizieren, so dass ab diesem Zeitpunkt eine
Anmeldung mit dem nPA inkl. Pin möglich ist (permanentes Bürgerkonto). Ebenso
kann das sogenannte „temporäre Bürgerkonto“ genutzt werden, welches eine
Verifikation des Portalbenutzers im Rahmen der Prozessdurchführung abbildet.
Innerhalb des Bürgerportals der Stadt Gütersloh werden beide Varianten zum
Einsatz kommen.

3.4.   Ermöglichung elektronischer Bezahlweise (Art. 1, § 4 eGovG)

Bezahlpflichtige Prozesse, welche über das Bürgerportal der Stadt Gütersloh
abgewickelt werden, ermöglichen ein direktes Online-Bezahlen via ePayment. Durch
die Einbindung des ePayment in die Online-Prozesse ist für die Antragssteller
mindestens der Antragsprozess medienbruchfrei durchführbar.

3.5.   Akzeptanz elektronisch eingereichter Nachweise (Art. 1, § 5 Abs. 1
       eGovG)

Das Bürgerportal ermöglicht die Entgegennahme von z.B. eingescannten
Dokumenten. Diese können den Prozessen beigefügt bzw. prozessspezifisch im
Zuge der Antragsstellung hochgeladen werden.

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III. Bürgerportal

Durch die Möglichkeit, Nachweise direkt online einzureichen liegen der Verwaltung in
den jeweiligen Prozessen meist bereits alle Daten und Nachweise vor, welche zur
Bearbeitung benötigt werden. Dieses beschleunigt die Bearbeitung.

3.6.   Prozessanalyse vor der digitalen Umsetzung von neuen Prozessen
       (Art. 1, § 9 eGovG)

Jeder neue Prozess, welcher in das Bürgerportal integriert wird, wird zunächst einer
Prozessanalyse unterzogen. Hierbei wird betrachtet, wie der Prozess bisher
umgesetzt wurde, und wo ggf. Optimierungspotential vorhanden ist. Weiterhin
werden die IT-technischen Umsetzungsvarianten analysiert und geeignete
Automatisierungsmechanismen beleuchtet. Nach der Aufnahme des Prozesses und
der Konzeption einer geeigneten IT-Umsetzung, erfolgt selbige. Bei Bedarf sind auch
organisatorische Entscheidungen und Veränderungen zu treffen.

4. Neue elektronische Zugänge

Das Bürgerportal stellt je Portalbenutzer ein Bürgerkonto für Bürgerinnen und Bürger
zur Verfügung. Mit Hilfe des Bürgerkontos können „Aufträge“ bzw. Prozesse
Richtung Verwaltung durchgeführt oder mindestens initiiert werden. Über
beispielsweise das Anregungen- und Anliegenformular, aber auch durch weitere
prozessspezifische Formulare ist jederzeit die Möglichkeit geschaffen, mit der
Verwaltung zu kommunizieren.

Die Kommunikation findet ausschließlich innerhalb des Portals statt, so dass diese
immer sicher abläuft. Der Benutzer erhält auf die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse
ein Feedback, dass im Portal neue Nachrichten entweder zu einem Prozess oder zu
einer Kommunikation zur Verfügung stehen.

Durch das Bürgerportal und die darin abgebildeten Prozesse wird somit ein
elektronischer Zugang für die entsprechenden Dienste geschaffen, der im Vorfeld
nicht verfügbar war.

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III. Bürgerportal

Die optional vorgesehene Errichtung des Bürgerterminals schafft einen weiteren,
neuen elektronischen Zugang, über welchen die dort bereitgestellten Dienste
(Dienste des Bürgerportals – aber touch optimiert) in Anspruch genommen werden
können.

Ein weiterer Zugang wird über die Veröffentlichung der De-Mail - Adresse der Stadt
Gütersloh bereitgestellt. So kann zukünftig mit der Verwaltung via De-Mail
kommuniziert werden.

5. Portalgestaltung

Die Webseite der Stadt Gütersloh und das zukünftige Bürgerportal werden logisch
und physisch voneinander getrennt. In Analogie zu den meisten Online-Banking-
Konzepten werden auf der Webseite weiterhin klassische Inhalte wie
Pressemeldungen, touristische Informationen, Veranstaltungen, generelle Artikel und
Inhalte abgebildet werden.

Das Bürgerportal hingegen stellt an zentraler Stelle den Zugang zu allen Online-
Dienstleistungen der Verwaltung bereit. Der klassische Bereich der auf fast allen
Webpräsentationen von Kommunen unter „Verwaltung / Dienstleistungen A-Z“ zu
finden ist, wird in das Bürgerportal ausgegliedert und überführt.

Das Bürgerportal bietet somit über das Suchzentrum die Möglichkeit, innerhalb der
strukturierten Abbildung sämtliche Einrichtungen, Dienstleistungen und Mitarbeiter
der Verwaltung zu suchen und direkt Prozesse zu initiieren. Der Haupteinstieg in die
jeweiligen Prozesse erfolgt über die abgebildeten Dienstleistungen.

Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer den Bereich „Meine Aufträge“, in
welchem alle mit der Verwaltung durchgeführten Prozesse und Kommunikationen zu
verfolgen und nachvollziehbar sind. Das Bürgerportal wird zukünftig über die URL
https://buergerportal.guetersloh.de erreichbar sein, von der Webseite aus aber auch
an prominenten Stellen verlinkt werden.

Ebenso sind sogenannte „Deep-Links“, also direkte Links von z.B. einem Artikel der
Webseite auf einen dezidierten Inhalt (Dienstleistung/Prozess, Mitarbeiter oder
Einrichtung) des Bürgerportals möglich. Auch stellt das Bürgerportal die Inhalte zu
Mitarbeitern, Dienstleistungen und Einrichtungen als sogenannten Webservice bereit,
so dass eine direkte Einbindung dieser Informationen z.B. auf der Webseite möglich
ist. Optisch wird das Portal über spezielle „Themes“ an den Internetauftritt angepasst.
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III. Bürgerportal

Somit hat der Benutzer einen direkten Bezug zur Webseite und somit zur
Verwaltung.

6. Ressourceneinsatz

Nach den bisher vorliegenden Informationen und Unterlagen ist von folgenden
Kosten für die Einführung und den Betrieb eines Bürgerportals auszugehen:

Abhängig von der Ausbaustufe

      einmalige Kosten bis zu ca. 25.000 €
      lfd. jährl. Kosten bis zu ca. 40.000 €

Hinzu kommen laufende Kosten für die Nutzung der Online-Bezahlsysteme, deren
Höhe nicht abschätzbar ist, da diese nutzungsabhängig von den Anbietern in
Rechnung gestellt werden (abhängig von der Anzahl und dem Wert der
Transaktionen).

Hinsichtlich des Einsatzes von städt. Personal kann ebenfalls nur eine grobe
Einschätzung erfolgen. Neben dem zusammenhängenden, konzentrierten Einsatz
von städt. Personal zu den verschiedenen Abstimmungsterminen (siehe dazu auch
den nachstehenden Zeitplan) sind immer wieder Arbeiten Einzelner zu leisten.

Die entsprechenden Arbeitszeiten dürften sich insgesamt bis zur Freischaltung des
Bürgerportals auf einige Hundert Stunden summieren.

7. Elektronische Archivierung

Das Bürgerportal legt für jeden Antrag / initiierten Prozess (welcher über ein
Bürgerkonto ausgelöst wird) einen Eintrag im sogenannten Auftragsmanagement des
Portals ab. Auf dieser Grundlage ist durch die Sachbearbeiter ein späteres Aufrufen
des Falls immer wieder möglich. Die Anbindung eines echten Archivsystems ist
aktuell nicht verfügbar, könnte aber sicherlich in einem separaten Projekt umgesetzt
werden.

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