Modellkommune E-Government - Orghandbuch
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Zweiter Bericht im Rahmen des Pilotprojektes „Modellkommune E-Government“ Konzept für weitere E-Government- Anwendungen - zur internen Verwendung - Ein Kooperationsprojekt von:
Inhaltsverzeichnis Seite I. Einleitung 1 II. Kurzvorstellung des Vorhabens 2 III. Bürgerportal 3 1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen 6 Verwaltungsprozesse 1.1. Bestellung der Sperrmüllabholung 6 1.2. Müllabfuhrtermine abrufen 7 1.3. Online-Ticketverkauf für Veranstaltungen in Gütersloh 8 1.4. VHS-Anmeldungen 8 1.5. Download-Center für Formulare und Infomaterialien 10 1.6. Terminvereinbarungen online 10 1.7. Ideen und Anmerkungen 11 1.8. Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern 11 1.9. Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen der Stadt Gütersloh 12 1.10. Fundsachenanmeldung 13 1.11. Ferienspiele online 13 1.12. Kita Anmeldung via „Little Bird“ 14 1.13. Gewerbean-, ab- und –ummeldungen 15 1.14. Einfache Melderegisterauskunft 16 1.15. Melde- und Aufenthaltsbescheinigung 16 1.16. Personenstandsurkunden 17 1.17. Hundesteuer 18 2. Nutzung vorhandener Standards 18 3. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov. -Gesetzes des Bundes 19 3.1. Verpflichtung, einen elektronischen Kanal zu eröffnen 19 3.2. De-Mail -Zugang (Art. 1, § 2 Abs. 2 eGovG) 20 3.3. Elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglichen 20 3.4. Ermöglichung elektronischer Bezahlweise (Art. 1, § 4 eGovG) 20 3.5. Akzeptanz elektronisch eingereichter Nachweise 20 (Art. 1, § 5 Abs. 1 eGovG) 3.6. Prozessanalyse vor der digitalen Umsetzung (Art. 1, § 9 eGovG) 21 4. Neue elektronische Zugänge 21 5. Portalgestaltung 22 6. Ressourceneinsatz 23 7. Elektronische Archivierung 23 8. Zeitplan 24
IV. Elektronische Steuerakte und Kommunikation per De-Mail 1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsprozesse 25 1.1. Grundbesitzabgaben 25 1.1.1. Grundsteuer 26 1.1.2. Müllabfuhrgebühr 27 1.1.3. Schmutzwassergebühr 27 1.1.4. Niederschlagswassergebühr 28 1.1.5. Straßenreinigungsgebühr 29 1.1.6. Veranlagung Grundbesitzabgaben 29 1.2. Gewerbesteuer 30 2. Auswahl eines Dokumenten-Managementsystems 31 2.1. Anforderungen an das Dokumenten-Managementsystem 31 2.2. Entscheidung für INFOMA-DMS 31 3. Nutzung vorhandener Standards 32 4. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov.-Gesetzes des Bundes 32 4.1. Elektronische Aktenführung (§ 6 EGovG) 32 4.2. Übertragung und Vernichtung des Papieroriginals (§ 7 EGovG) 33 5. Einführung der elektronischen Steuerakte 33 5.1. Kick-Off-Veranstaltung 33 5.1.1. Umfang der Steuerakten 33 5.1.2. Projektphasen 33 5.2. Konzeptions-Workshop 34 5.3. Zeitplan 34 5.4. Arbeitsplatzausstattung 35 5.5. Prozessablauf 35 5.5.1. Eingehende Papier-Dokumente 35 5.5.2. Eingehende elektronische Dokumente 35 5.5.3. Bearbeitung und Abschluss des Vorgangs 35 5.6. Ressourceneinsatz 36 5.6.1. Einmalige Kosten 36 5.6.2. Wiederkehrende Kosten 36 5.6.3. Personaleinsatz 36 6. Elektronischer Rechnungsworkflow 37 7. Kommunikation per De-Mail im Bereich der kommunalen Abgaben 37 7.1. Vorhaben 37 7.2. Rechtliche Rahmenbedingungen 38 7.3. Umsetzung 38 7.4. De-Mail-Zugang des Abgabenpflichtigen 39 7.5. Weitere Prozessplanung 40
V. Zustellung elektronischer Gehaltsmitteilungen 41 1. Vorstellung des für die Digitalisierung vorgesehenen 41 Verwaltungsprozesses 2. Einbettung in das Gesamtkonzept der Digitalisierung 41 3. Nutzung vorhandener Standards 41 4. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Gov.-Gesetzes 42 5. Beschreibung optimierter medienbruchfreier Prozesse 42 5.1. Erstellung der digitalen Dokumente 42 5.2. Anforderungen an eine technische Lösung 42 5.3. Bereitstellung der digitalen Dokumente 43 5.3.1. Nutzung der Portallösung des Herstellers 43 5.3.2. Elektronischer Versand der Gehaltsmitteilungen 43 5.3.2.1. Nutzung von De-Mail 44 5.3.2.2. Nutzung normaler E-Mail 44 5.4. Auswahl der technischen Lösung 44 5.5. Elektronische Archivierung 45 6. Ressourceneinsatz 46 6.1. Interner Ressourceneinsatz 46 6.2. Externer Ressourceneinsatz 46 6.3. Investitionen 46 6.4. Laufende Kosten 47 7. Zeitplan 47 8. Aktueller Projektstand 47 9. Weitere Schritte 48 VI. Öffentlichkeitsarbeit 49 1. Ausgangslage und Sachstand 49 2. Einführung und Freischaltung des Bürgerportals 50 3. Maßnahmen 51 3.1. „Klassische“ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 51 3.2. Internet 51 3.2.1. Städtische Homepage 51 3.2.2. E-Mail Signatur der städtischen Mitarbeiter 51 3.2.3. Social Media 51 3.2.4. Verlinkung auf anderen Homepages 52 3.3. Werbemaßnahmen 52 4. Einbindung der Belegschaft 53 5. Zeitplan 53 VII. Einbeziehung der Mitarbeiter 54 VIII. Finanzielle Ressourcen 54 IX. Beitrag zum Leitfaden 54
I. Einleitung I. Einleitung Die Stadt Gütersloh ist neben der Stadt Düren (NRW) und dem Landkreis Cochem- Zell (Rheinland-Pfalz) im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes des Bundesministerium des Innern (BMI) und der Kommunalen Spitzenverbände als „Modellkommune E-Government“ ausgewählt worden. Ziel des Pilotprojektes ist es aufzuzeigen, welche Potenziale das E-Government auf kommunaler Ebene im Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit und Effizienzsteigerungen besitzt. Zudem soll nach Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes dessen Anwendung und Wirksamkeit in den Kommunen getestet werden. Anhand der Erfahrungen in den Modellkommunen soll ein Leitfaden „Weg zur E-Government-Kommune“ erarbeitet werden. Daher sollen auch Probleme und Umsetzungsschwierigkeiten bei der Realisierung von E- Government-Lösungen aufgezeigt werden. Vor der Konzeptionierung und Umsetzung weiterer E-Government-Angebote war in einem ersten Prozessschritt über den gegenwärtigen Stand aktueller E-Government- Angebote zu berichten. Dieser erste Bericht wurde Ende März 2014 erstellt und beim BMI eingereicht. Der erste Sachstandsbericht enthält nach den Vorgaben des BMI die Rubriken Beschreibung des E-Government-Angebotes, Ressourceneinsatz für die Realisierung, Art der Umsetzung, Aufzeigen von Schnittstellen zu anderen Anwendungen, Einschätzung der Wirksamkeit und Darstellung von Erfolgsfaktoren/Hemmnissen. Der hiermit vorliegende zweite Bericht im Rahmen des Pilotvorhabens „Modellkommune E-Government“ konzentriert sich auf die Konzeptionierung der Umsetzungsszenarien für weitere E-Government-Anwendungen. Nach einer summarischen Kurzvorstellung des Vorhabens geht er mit höherem Detailierungsgrad auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes ein. Die medienbruchfreie Abwicklung der Prozesse, die Schnittstellen zu Fachverfahren und die Einbettung in die Gesamtstrategie und Portallösung stehen ebenso im Mittelpunkt der Darstellung, wie die Prozessorganisation inklusive Zeitplanung unter Berücksichtigung der Einbeziehung der Bürger/innen und Mitarbeiter/innen durch Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation. Ein weiteres Anliegen des Berichtes ist es aufzuzeigen, welcher Ressourceneinsatz auf kommunaler Ebene für bestimmte elektronische Dienstleistungen erforderlich ist und wie die Ressourcen aufgebracht werden können, aber auch welche Einsparungen und Effizienzsteigerungen zu erwarten sind. Abschließen wird der Bericht mit Einschätzungen zur empfohlenen Herangehensweise an eine erfolgreiche Konzeptgestaltung und Hinweisen zur Vermeidung von Fehlern. 1
II. Kurzvorstellung des Vorhabens II. Kurzvorstellung des Vorhabens Die Stadt Gütersloh konzentriert sich bewusst auf einige wenige, aber komplexe ausgewählte Projekte, mit denen die Servicequalität gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmen verbessert werden soll. Idealerweise wird dadurch nicht nur eine Qualitätsverbesserung städtischer Dienstleistungen erreicht, sondern es sollen auch Effizienzsteigerungen und langfristig Kosteneinsparungen damit einhergehen. Konkret geht es um die Realisierung folgender Vorhaben: - Errichtung eines Bürgerportals In diesem Bürgerportal werden die wichtigsten städtischen elektronischen Dienstleistungen erstmals auf einer dem Bürger einfach zugänglichen Plattform gebündelt. Dabei werden Prozessoptimierungen vorgenommen, die die Medienbruchfreiheit der einzelnen Verfahren zum Ziel haben. Der Identitätsnachweis soll, wo erforderlich, mit Hilfe des neuen Personalausweises möglich sein. Im Übrigen soll er eingesetzt werden können, um die Erhebung von Stammdaten zu erleichtern. Auch sollen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten verbessert werden. Bei der Entscheidung über die Aufnahme der elektronischen Dienstleistungen in das Bürgerportal fließen u. a. die Ergebnisse einer Bürgerbefragung mit ein. - die elektronische Steuerakte Die Fachverfahren auf dem Gebiet des kommunalen Steuerrechts werden künftig elektronisch abgewickelt. Die Arbeitsprozesse werden vollautomatisiert und strukturiert elektronisch abgebildet und abgelegt. Zuvor werden sie hinsichtlich ihrer Abläufe nach Optimierungsmöglichkeiten untersucht. Mit den Abgabepflichtigen soll möglichst über De-Mail kommuniziert werden. - elektronische Übermittlung von Gehalts-Versorgungsabrechnungen etc. Bisher werden in ca. 1700 Abrechnungsfällen Dokumente ausgedruckt, einkuvertiert und vielfach postalisch übersandt. Künftig soll die Übermittlung auf elektronischem Wege geschehen. III. Bürgerportal 2
III. Bürgerportal Im Rahmen des Teilprojektes eins – Einführung Bürgerportal – wird die Bürgerportallösung der regio iT gmbh implementiert. Das Bürgerportal der regio iT ist eine Eigenentwicklung, welche auf der Open Source Portalsoftware Liferay basiert. Das Portal wird zukünftig die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gütersloh zur Inanspruchnahme von online - Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit der Behörde sein. Bestehende online - Dienste, die heute bereits über die Webseite www.guetersloh.de verfügbar sind, werden in die Portalumgebung übertragen und dort gebündelt. Ebenso werden neue Prozesse und Funktionen integriert. Die Integrationstiefe der jeweiligen angebundenen Prozesse wird hierbei je Prozess definiert und abgebildet. Je nach Thema erfolgt lediglich die zentrale Einbindung bestehender Lösungen (z.B. online Ticketverkauf, VHS-Anmeldung, etc.) oder eine Übergabe beispielsweise der Anmeldedaten aus dem Portal an das Verfahren. In einer weiteren, ggf. dem Modellkommunen-Projekt nachgelagerten Phase kann eine Übergabe von Benutzerstammdaten aus dem Bürgerportal an die jeweilige bestehende Lösung erfolgen bzw. umgesetzt werden. Das Teilprojekt wurde in drei Phasen aufgeteilt: 1. Phase: Einführung des Bürgerportals mit den 17 Funktionen / Prozesse in der Regel durch Verlinkung; ggf. in späteren Phasen „tiefere“Einbettung u. a. durch Übergabe z. B. von Stammdaten zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung 2. Phase: Integration und Umsetzung der weiteren bisher bereits auf www.guertersloh.de vorhandenen Prozesse, welche nicht in der 1. Phase umgesetzt wurden 3. Phase (optional): Einführung eines Bürgerterminals (Abbildung der Funktionen/Prozesse des Portals auf dem Terminal) Die 1. Projektphase beinhaltet folgende Schritte: - Einführung der Bürgerportallösung der regio iT gmbh (Aufsetzen des Starterpaket) - Implementierung der nachfolgend aufgeführten „Top 10“-Prozesse /- Funktionen sowie sieben weiterer, die bereits in ähnlicher Form von der regio IT in anderen III. Bürgerportal 3
Bürgerportalen erfolgreich eingebunden worden sind bzw. bei denen ein Einsatz des nPA geplant / möglich ist. Bestellung Sperrmüll- Müllabfuhr- abholung Hundesteuer termine abrufen Online- Melde- und Ticketverkauf Aufenthalts- für beschein- Veranstaltung igung en in GT Personen- VHS- stands- Anmeldungen urkunden Download- Einfache Center für Melderegister Formulare -auskunft und Info- Bürgerportal materialien Gewerbe An- Termin- und vereinbarung Abmeldung online KITA- Ideen und Anmeldung Anmerkungen via Little Bird Bereitstellung und Ferienspiele Änderungen online Bewerbung von auf Müllbehältern Fundsachen- ausgeschriebe anmeldung ne Stellen der Stadt GT Für die Anbindung bezahlpflichtiger Funktionen sowie von Prozessen, die den neuen Personalausweis vorsehen, werden ebenfalls bereits in der ersten Phase entsprechende Lösungen realisiert. Vorgesehen ist die Einbindung einer Online- 4
III. Bürgerportal Bezahlmöglichkeit über das sehr weit verbreitete „Paypal“-Verfahren sowie die Nutzung des Verfahrens „GiroCheckout“. Da der Bürger für die Nutzung des Paypal- Verfahrens über einen entsprechenden Account verfügen bzw. diesen dort einrichten muss, soll alternativ das v. g. Verfahren GiroCheckout angeboten werden, welches ohne entsprechende Voraussetzungen genutzt werden kann. Im Rahmen der zweiten Projektphase erfolgt die Integration weiterer, bereits heute vorhandener Prozesse in das Portal. Betroffen sind die nachfolgenden Prozesse / Funktionen: - Bauakte online – Statusauskunft - Beantragung des Anwohner- und Dauerparkausweises - Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis - Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung - Denkmalliste - Einbindung (ggf. nur Verlinkung) virtuelle Poststelle Die optionale dritte Projektphase sieht die Auswahl und Anschaffung eines geeigneten Bürgerterminals als Self-Service-Terminal vor. Das Terminal soll zum Beispiel im Bürgerservice-Büro der Stadt Gütersloh zum Einsatz kommen, ggf. auch in einer geeigneten externen Örtlichkeit. Hier können Bürgerinnen und Bürger die Dienstleistungen, die über das Bürgerportal verfügbar sein werden, nutzen. Ebenfalls soll das Terminal mit einem Kartenlesegerät für den neuen Personalausweis (nPA) ausgestattet werden, so dass auch diejenigen Benutzer, die kein entsprechendes Kartenlesegerät zur Verfügung haben, Prozesse durchführen können, bei denen der nPA Identifikationsnachweis ist. Darüber hinaus ist ein weiterer Ausbau von Angeboten und Informationen mit einer Sortierung nach sog. „Lebenslagen“ denkbar (z. B. sämtliche Dienstleistungen und Informationen zu „Umzügen / „Wohnortwechseln“). Im Rahmen des in der ersten Phase umzusetzenden „Standardportals“ ist eine Abbildung von Lebenslagen bereits teilweise möglich. So können durch den Kunden selbst definiert Kategorien gebildet werden und denen entsprechende Dienstleistungen zugeordnet werden. Darüber hinaus kann eine Dienstleistung auch mehreren Kategorien zugeordnet werden. So können durch die Stadt z. B. Lebenslagen wie Umzug etc. als Kategorie definiert werden und mit entsprechenden Dienstleistungen gefüllt werden. 5
III. Bürgerportal Ein weitergehender Ausbau ist möglich, müsste dann aber im Detail konzipiert werden. 1. Vorstellung der für die Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsprozesse 1.1. Bestellung der Sperrmüllabholung Die Anmeldung/Bestellung einer Sperrmüllabholung erfolgt derzeit durch Abgabe bzw. Versand einer „Abruf-Doppelkarte“ oder alternativ durch Nutzung von „Sperrmüll-ONLINE“. Dabei ist festzustellen, dass sich der Anteil der Online- Anmeldungen im Jahre 2008 von ca 16 % auf aktuell ca. 33 % etwa verdoppelt hat (Anteil der Abruf-Karten 57 % in 2008 zu 47 % aktuell, Rest sonstige Wege). Der Erwerb v. g. Karten ist an mehreren Verkaufsstellen im Stadtgebiet möglich (bei Zahlung der Pauschalgebühr von 30 € je Abholung). Danach wird dem Bürger der Abholtermin per Rückantwortkarte mitgeteilt. Die Anmeldung per „Sperrmüll-ONLINE“ ist über den Internetauftritt der Stadt erreichbar. Hierfür sind in ein Online-Formular unter Angabe eines Terminwunsches die erforderlichen Angaben einzutragen und an den Fachbereich zu übermitteln. Die Daten werden dort zur Koordinierung und Ermittlung der Abfuhrtermine manuell in eine Access-Datenbank übertragen. Der so ermittelte Abfuhrtermin wird dem Bürger per E-Mail mitgeteilt. Die Abfuhrgebühr ist innerhalb von 7 Tagen auf das in der Antwortmail des Stadtreinigungsamtes angegebene Konto unter Angabe des bekanntgegebenen Kassenzeichens zu überweisen. Dabei stellt die Überweisung und somit der Eingang der Abfuhrgebühr einen Schwachpunkt der Online-Sperrmüllanmeldung dar. Diese wird oftmals von den Bürgern übersehen und erst nach entsprechender Erinnerung getätigt. Mit Aufnahme in das Bürgerportal ist gleichzeitig vorgesehen, eine Online- Bezahlfunktion anzubieten (siehe dazu auch die einleitenden Ausführungen zum Bürgerportal). Mit Bündelung der Online-Angebote der Stadt an zentraler Stelle und der damit verbundenen verbesserten Auffindbarkeit ist zu erwarten, dass die Zahl der Nutzer von „Spermüll-ONLINE“ weiter steigen wird. Auch ergibt sich für den Bürger eine komfortablere Möglichkeit zur Begleichung der Gebühren. 6
III. Bürgerportal Aus der zeitgleich möglichen Nutzung einer Online-Bezahlfunktion ergibt sich eine zu erwartende Verringerung der bisher erforderlichen Erinnerungen und damit eine Senkung des Verwaltungsaufwandes. Darüber hinaus soll durch Schaffung einer Schnittstelle zwischen Online-Formular und Access-Datenbank die manuelle Übertragung von Daten vermieden und somit der Datentransfer medienbruchfrei und effizienter gestaltet werden. Anmeldung / Mitteilung der Gebührenzahlung Bestellung durch Abfuhrdaten an bei Kauf der Bürger per "Abruf- Bürger per Doppelkarte bzw. doppelkarte" bzw. Postkarte bzw. E- d. Überweisung "Sperrmüll-Online" Mail (Sperrmüllanmeldungen 2014 bisher: 3.550 insgesamt, davon 1.170 / 33 % online) 1.2. Müllabfuhrtermine abrufen Der „Abfallkalender 2014 ONLINE“ bietet nach Vorauswahl des Anfangsbuchstabens eines Straßennamens und Auswahl des gesuchten Straßennamens Informationen zu Abfuhrterminen für Restmülltonne, Komposttonne, Saison-Komposttonne, Papiertonne und Gelbe Säcke. Die Informationen werden als Jahresübersicht für den jeweiligen Abfuhrbezirk in Form einer pdf-Datei übermittelt. Diese Übersichten (i. d. Regel eine DIN A4-Seite) können ausgedruckt werden und stehen somit dauerhaft als Information zur Verfügung. Der Bürger erhält so bereits selektierte, nur für ihn zutreffende Daten zur Abfuhr der verschiedenen Müllarten. Nachteil des jetzigen Verfahrens ist die vergleichsweise unkomfortable Möglichkeit des Auffindens bzw. Aufrufs der Informationen, da diese aus Platzgründen nicht auf oberster Ebene des Internetauftritts der Stadt Gütersloh zur Verfügung gestellt werden können. Eine Aufnahme des ONLINE-Abfallkalenders in das Bürgerportal soll hier Abhilfe schaffen und das Angebot besser auffindbar und zugänglicher machen. Noch nicht abschließend entschieden ist die technische Art der Anbindung des Bürgerportals an die bestehende Lösung. Denkbar ist sowohl eine Einbindung der bestehenden Lösung via iFrame oder Verlinkung; denkbar wäre auch ein Ansprechen der Datenbank aus einer Bürgerportal-Applikation heraus. 7
III. Bürgerportal Abfallkalender Ausgabe des "2014 ONLINE" Abfuhrbezirks und über die Adresseingabe der Abfuhrtermine Internetseite der als pdf-Datei Stadt Gütersloh (2012: 8.000 Zugriffe / 2013: 10.300 Zugriffe / bis 19.11.2014: 10.500 Zugriffe) 1.3. Online-Ticketverkauf für Veranstaltungen in Gütersloh Der Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen in Gütersloh erfolgt in erster Linie durch die „Gütersloh Marketing GmbH“. Dort können direkt in ihrer Geschäftsstelle Berliner Straße 63 Tickets für Veranstaltungen in der Stadt Gütersloh gebucht und bezahlt werden (im Wesentlichen Veranstaltungen des städt. Eigenbetriebes „Kultur Räume Gütersloh“ / Stadthalle Gütersloh und Theater der Stadt). Daneben ist ein Online-Ticketerwerb über die Webseite der Gütersloh Marketing GmbH (www.guetersloh-marketing.de) möglich. Dieser ist realisiert über das native Ticketsystem der bundesweit tätigen „CTA EVENTIM AG & Co. KGaA“ mit Online- Darstellung und –Angaben zur Verfügbarkeit und zu Preisen der gewünschten Tickets. Weiterhin können - sofern noch vorhanden - Eintrittskarten an der Abendkasse der jeweiligen Veranstaltung erworben werden. Zu dem bestehenden Online- Ticketsystem ist lediglich eine Verlinkung aus dem Bürgerportal möglich und sinnvoll, um so eine weitere Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Angebot zu schaffen. Internetseite der Buchung GTM Auswahl der (Bestätigung per "www.guetersloh- Veranstaltung Mail) marketing.de" (Ticketverkäufe 2013 KulturRäume Gütersloh insgesamt: 54.801, davon online 9.415, Rest Geschäftsstelle GT Marketing und Abendkasse: 45.386) 1.4. VHS-Anmeldungen Anmeldungen zu den Kursen der Volkshochschule Gütersloh sind persönlich in der Volkshochschule, telefonisch, schriftlich und auch online über den Internetauftritt der VHS möglich. 8
III. Bürgerportal Online kann der Interessent eine einzelne Person zu den ausgewählten Veranstaltungen anmelden bzw. auch mehrere Personen gleichzeitig. Dazu ist es erforderlich, ein Online-Formular auszufüllen und die Daten an die VHS zu übersenden. Hierzu wird das Verfahren „Kufer Web“ der Firma Kubus verwendet. Die Datenhaltung wiederum erfolgt in der „Kufer SQL-Datenbank“. Die dort gespeicherten Daten werden automatisch kursbezogen ausgewertet und das Ergebnis in einer sog. „Kursampel“ auf der Homepage gespiegelt, so dass die Interessenten bereits bei Auswahl eines Kurses über die entsprechende Buchungssituation informiert sind („Der Kurs ist frei“ – „Der Kurs füllt sich“ – „Der Kurs ist fast ausgebucht“ – „Der Kurs ist ausgebucht“ – „Der Kurs ist abgelaufen“ – „Keine Internetanmeldung möglich“). Um die Anmeldung zu erleichtern, gibt es für häufige Hörer der Volkshochschule ein sog. „Stammhörer-Login“ mit Benutzername und Passwort. Auf diese Weise ist eine komfortable Anmeldung möglich, da Stammdaten (u. a. Name, Adresse, Telefon, Bankverbindung) bereits vorliegen und nicht erneut eingegeben werden müssen. Die Teilnehmer-/Kursgebühren können per SEPA-Lastschriftmandat bzw. durch Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheides sowie durch Barzahlung entrichtet werden. Da sich das Online-Verfahren insgesamt bewährt hat, ist eine weitere Nutzung vorgesehen. Zur besseren Erreichbarkeit ist jedoch eine Verlinkung auch über das Bürgerportal vorgesehen. Zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit soll über die oben genannten Zahlungsmöglichkeiten hinaus eine Online-Bezahlfunktion angeboten werden. In einer 2. Stufe soll ggf. eine Übergabe der Stammdaten an das Anmeldeformular erfolgen (wie gegenwärtig ja bereits beim sog. „Stammhörer-Login“ verfahrensintern realisiert). Teilnehmergebühr Anmeldungen zahlbar per persönlich, Bestätigung der Lastschrift, telefonisch, Buchung Überweisung, bar schriftlich u. online sowie Online (Anmeldungen für Veranstaltungen der VHS Gütersloh 2013 insgesamt: 11.399, davon persöhnlich: 1.662, schriftlich: 2.668, telefonisch: 3.887, per „Weitermeldeliste“: 292, über die Website: 2.890) 9
III. Bürgerportal 1.5. Download-Center für Formulare und Infomaterialien Allen über das Bürgerportal erreichbaren Dienstleistungen können Formulare, Infomaterialien, etc. hinzugefügt werden. Somit sind diese direkt der richtigen Dienstleistung zugeordnet und dort zu finden. Formulare / Info-Materialien zum Download / Online- Ausfüllen / Online-Versand Versand Dienstleistung oder zum Ausdrucken 1.6. Terminvereinbarungen online Terminvereinbarungen sind bisher in der Regel telefonisch bzw. persönlich zu treffen. Eine Online-Terminvereinbarung ist bisher nicht möglich. Eine verwaltungsinterne Umfrage hierzu hat ergeben, dass in einigen Bereichen der Verwaltung eine entsprechende Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Wege angesehen wird. Nähere Einzelheiten sind noch abzuklären (z. B. in den Bereichen Bauordnung, Tiefbau, Bürgerbüro / Standesamt, VHS). Realisiert werden soll dieses Angebot mit Hilfe der Software „NetAppoint Online Terminmanagement“. Diese wird im Rahmen der Weiterentwicklung in das Portal integriert; in einer weiteren Stufe könnte eine direkte Kopplung an den jeweiligen Online-Prozess erfolgen. Bereits jetzt bietet die Software dem Betreiber zahlreiche Konfigurations- möglichkeiten, wie das Anlegen verschiedener Kalender und das Bearbeiten verschiedener Kalender für eine oder mehrere Organisationseinheiten, die miteinander interagieren können oder auch vollständig unabhängig voneinander betrieben werden, freie Eingabe von Textbausteinen sowie freie Auswahl der von den Besuchern auszufüllenden Formularfelder bei datenschutzrechtlich sicherer Ablage der Kalenderfunktionen. Weiterhin können dem Bürger freie Termine direkt zur Auswahl angeboten werden. Ein wesentlicher Vorteil des Einsatzes einer entsprechenden Lösung für die Bürger ist darin zu sehen, dass der Terminabruf jederzeit unabhängig von Dienst- und Öffnungszeiten erfolgen kann. Optional sind darüber hinaus gleichzeitig Informationen zur Dienstleistung bzw. zu notwendigen Unterlagen möglich. Terminvereinbarung Fixer Termin im online Termin auswählen Rathaus 10
III. Bürgerportal 1.7. Ideen und Anmerkungen Ideen, Anregungen, aber auch Kritik und Beschwerden können auf vielfältige Weise an die Verwaltung herangetragen werden. Neben der Bürgermeister-Sprechstunde, der Möglichkeit, sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung zu wenden, gibt es auch jetzt bereits über die Internetseite der Stadt oder über die direkten Links www.gute-idee.guetersloh.de bzw. www.guteidee.guetersloh.de weitere Wege der Kontaktaufnahme. Wenngleich für die „gute-idee“ bereits vielfach in den örtlichen Medien geworben worden ist, dürfte die direkte Eingabe bzw. das Auffinden dieser Adresse der überwiegenden Zahl der Einwohner schwer fallen. Auch der mögliche Aufruf über die Internet-Seite der Stadt Gütersloh ist nicht ohne gezielte Suche möglich, da das entsprechende Formular aus Platzgründen nicht auf oberster Ebene zu finden ist. Mit Aufnahme in das Bürgerportal ist zu erwarten, dass hiermit eine bessere Auffindbarkeit einhergeht und eine für den Bürger einfachere Kontaktaufnahme ermöglicht wird. - Bürgermeister-Sprechstunde Ideen und - persönlich, schriftlich, telefonisch Bearbeitung Anmerkungen - online durch Kontaktformular (2013: 37 Fälle, überwiegend eingegangen per „Ideenkarte“ / nicht enthalten sind Ideen/Anregungen/Beschwerden, die in direkter Kommunikation erledigt worden sind) 1.8. Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern Die Bereitstellung und Änderung von Müllbehältern kann bislang persönlich oder durch Aufruf der entsprechenden Seite im Internet-Auftritt der Stadt Gütersloh veranlasst werden. Während neue, zusätzliche oder größere Müllbehälter jederzeit angemeldet werden können, gibt es für eine Abmeldung oder Verringerung des Volumens festgelegte Wechseltermine, auf die in den dortigen Erläuterungen hingewiesen wird. Neben dem Hinweis auf Ansprechpartner mit Angabe von Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten wird durch einen E-Mail-Link eine direkte Möglichkeit zur Online-Kontaktaufnahme eröffnet. Ein weiterer Link ermöglicht den Download einer ausfüllbaren pdf-Datei „Antrag auf Bereitstellung / Änderung von Müllbehältern“. Diese Datei kann vom Antragsteller für die eigene Verwendung ausgedruckt und auch per E-Mail direkt an die Verwaltung versandt werden. 11
III. Bürgerportal Die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Änderungsantrages sind innerhalb der Verwaltung bisher manuell anzustoßen bzw. umzusetzen (Behältertausch, Gebührenänderung, etc.). Für die Einbindung des Prozesses in das Bürgerportal ist eine strukturierte Abbildung des (bisherigen pdf-)Formulars vorgesehen, deren Daten in ein Auftragsmanagement automatisiert übertragen werden. Die regio iT befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Hersteller der bei der Stadt Gütersloh im Einsatz befindlichen Finanzsoftware „Infoma newsystem kommunal“ zur weitergehenden automatisierten Anbindung an diese Prozesse. Bereitstellungs- / Änderungsanträge für bisher manuell notwendige Müllbehälter Weiterverarbeitung der Anträge soll durch Änderung der - persönlich Datenaustausch mit Finanzsoftware weitgehend Müllbeahälter - schriftlich automatisiert werden - Download eines Formulars (bis Nov. 2014: 3.411 Bereitstellungs- / Änderungsmeldungen incl. Schadensmeldungen mit Austausch – bis 19.11.2014 1.500 Zugriffe auf die Online-Infoseite) 1.9. Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen der Stadt Gütersloh Stellenausschreibungen der Stadt Gütersloh werden neben anderen Medien auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Dort finden sich alle Informationen, die auch über die sonstigen Wege veröffentlicht werden. Lediglich für die Bewerbung um Ausbildungsplätze wurde bisher zeitweise ein von der regio iT entwickeltes Verfahren zur Kontaktaufnahme freigeschaltet. Nach Abschluss der Überlegungen zur Einführung eines Online-Bewerberverfahrens ist aufgrund der komplexen Funktionalität die Wahl auf das Portal der Deutschen Telekom www.interamt.de gefallen. Da es sich hierbei um eine Dienstleitung eines externen Anbieters handelt, kommt zur Anbindung dieses Prozesses lediglich eine Verlinkung vom Bürgerportal der Stadt Gütersloh auf die v. g. Webseite in Frage. Online Bearbeitung Rückmeldung Bewerbung (2013: 160 Stellenbesetzungsverfahren mit rund 860 Bewerbern - ohne interne „TEK Bewerbungen“ bei 21 stadteigenen TEKs) 12
III. Bürgerportal 1.10. Fundsachenanmeldung Eine Meldung von Fundsachen durch die Bürger erfolgt bislang telefonisch, schriftlich (auch per E-Mail) sowie persönlich. Durch die Aufnahme dieses Prozesses in das Bürgerportal kann durch Abbildung eines entsprechenden Formulars eine strukturierte Meldung an die Verwaltung mit allen notwendigen Informationen erfolgen. In einer weiteren Ausbauphase ist auch die Realisierung einer Verlust-Meldung online denkbar. Die gemeldeten Fundsachen sind durch das Programm „Fundus – Fundbüro online“ für die Bürger auffindbar. Meldung von Fundsachen - telefonisch In weiterer Phase ggf. - schriftlich (auch per E-Mail) Ausbau auf Aufnahme in die Verlustmeldungen Datenbank -persönlich - Online-Formular (Fundsachenanmeldungen in 2013 insgesamt: 812 / „Aufteilung“ nach „Meldewegen“ nicht möglich) 1.11. Ferienspiele online Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Ferien gestalten sich insbesondere für Familien mit Kindern sehr unterschiedlich. Sei es aus finanziellen Gründen oder auch aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile oder von Alleinerziehenden. Einen - zumindest teilweisen - Lösungsbeitrag schafft das mit großzügiger Unterstützung Dritter vor Jahren ins Leben gerufene vielfältige Ferienspielangebot der Stadt. Zur Information der Öffentlichkeit werden vor den jeweiligen Ferien Programmbroschüren herausgegeben, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet ausliegen bzw. an den Schulen der Stadt verteilt werden. Daneben gibt es hierzu eine Online-Informations- u -Anmeldemöglichkeit. Dieses von der Firma „Flowconcept“ in den Internetauftritt der Stadt integrierte System steht im Vorfeld bzw. während der jeweils anstehenden Ferienspielzeiten zur Verfügung. Die Freizeitangebote sind darin verschiedenen Rubriken zugeordnet, nach denen eine Vorauswahl getroffen werden kann (z. B. Sport, Naturschule, Kreativwerkstatt). Darüber hinaus kann auch über eine Schlagworteingabe nach speziellen Angeboten gesucht werden (z. B. „Fußball“). Die gewünschten Angebote können in eine 13
III. Bürgerportal Merkliste übernommen und die Teilnahmewünsche nach Eingabe u. a. von Name, Adresse, E-Mail in ein Online-Formular an die Verwaltung übermittelt werden. Eine unmittelbare Zusage für eine Teilnahme erfolgt nicht, da allen Interessenten bis zu einem jeweiligen Stichtag die gleichen Chancen einer Beteiligung eingeräumt werden sollen. Daher erhält der Interessent zunächst lediglich eine vom System automatisiert erstellte Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei Überschreitung der maximal möglichen Teilnehmerzahlen ist ggf. ein Losentscheid über die Teilnahme erforderlich. Im „Erfolgsfall“ erhält der Interessent eine Postkarte mit einer Teilnahmezusage. Während die Teilnahme an einem Großteil der Angebote kostenfrei ist, werden für einige Aktivitäten (z. B. Besuch eines Freizeitparks) Kostenbeteiligungen erhoben. Diese sind vor den jeweiligen Veranstaltungen derzeit i. d. Regel in bar im Fachbereich Jugend zu zahlen. Mit Aufnahme von „Ferienspiele Online“ in das Bürgerportal ist in erster Linie eine verbesserte Auffindbarkeit verbunden. Zu prüfen ist noch, inwiefern eine Online-Bezahlfunktion sinnvoll zu integrieren ist (bei Übermittlung der Anmeldung ist eine Teilnahmemöglichkeit noch nicht sichergestellt) und in welcher Weise die bisher manuelle „Platzzusage“ ebenfalls automatisiert ggf. per E-Mail übermittelt werden kann. Anmeldung zu Ggf. Integration einer Programmpunkten Manuelle Online-Bezahlfunktion der Ferienspiele auf "Platzzusage" ggf. für Angebote mit verschiedenen automatisieren Kostenbeteiligung Wegen (auch online (durchschnittliche Teilnehmeranmeldungen zu den Angeboten in den Oster- sowie Sommerferien: online jeweils ca. 800 – 1.000, persönliche Anmeldungen jeweils ca. 20) 1.12. Kita Anmeldung via „Little Bird“ Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder steht Eltern in der Stadt Gütersloh aktuell (neben der weiterhin vorhandenen persönlichen Beratung und Anmeldung vor Ort) auch die Unterstützung durch das Elternportal „Little Bird“ zur Verfügung. Dadurch können nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung die anhand zuvor angegebener Kriterien ermittelten Plätze in KITAs und Tagespflegeeinrichtungen direkt online durch die Eltern angefragt werden. 14
III. Bürgerportal Das Elternportal „Little Bird“ ist derzeit u. a. durch einen entsprechenden Link auf der Internetseite der Stadt Gütersloh erreichbar. Eine Einbindung in das Bürgerportal per Link dürfte die Auffindbarkeit dieser Dienstleistung wesentlich verbessern. Nach erster Kontaktaufnahme mit dem Hersteller von „Little Bird“ erscheint eine weitergehende Integration in das Bürgerportal möglich, indem Daten einer Anmeldung beim Bürgerportal für eine Anmeldung beim Portal von „Little Bird“ übernommen werden und sich somit eine erneute Eingabe von Anmeldedaten erübrigt. Link auf Anmeldung des Vergabe des Homepage Kindes Kita-Platzes Stadt Gütersloh (ca. 800 Fälle pro Jahr / da Einführung von Little Bird in Gütersloh erst im Sommer 2014 erfolgt ist, können Angaben zur Nutzung / Akzeptanz noch nicht gemacht werden) 1.13. Gewerbean-, ab- und -ummeldungen Neben der persönlichen oder schriftlichen Gewerbean-, ab- und -ummeldung können Selbstständige und Gewerbetreibende einen entsprechenden Online-Service der Stadt Gütersloh nutzen und über das Web-interface „migewa eMeldung“ der Bremer Firma „naviga GmbH“ die notwendigen Daten im Internet erfassen. Dabei wird die erforderliche Anzahl aller Meldeformulare und Beiblätter automatisch erzeugt und als PDF zum Download bereitgestellt. Im Hintergrund werden die Daten automatisch medienbruchfrei in den migewa-Posteingang der Verwaltung übertragen. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der Antragsteller derzeit noch die unterschriebenen Unterlagen an die Verwaltung übersenden. Dort kann der Eingang der unterschriebenen Schriftstücke anhand einer automatisch generierten Vorgangsnummer dem bereits vorliegenden elektronischen Vorgang zugeordnet werden. Eine manuelle Erfassung von Daten wird so bereits weitgehend vermieden. Zur Einbindung in das Bürgerportal der Stadt Gütersloh ist in der bis 03.03.2015 geplanten 1. Umsetzungsphase eine Verlinkung zu „migewa eMeldung“ vorgesehen. Eine über die „reine“ Verlinkung hinausgehende Integration mit einer Anmeldung unter Einsatz des nPA ist abhängig vom Ergebnis einer Abstimmung mit dem Hersteller „naviga“ (automatisierte Abholung der nPA-Daten durch das Fachverfahren „migewa eMeldung“ aus dem Bürgerportal und dortige Verwendung zur weiteren rechtssicheren Abwicklung). 15
III. Bürgerportal In der Folge ist ein weiterer Ausbauschritt mit Realisierung einer automatisierten Gewerbeauskunft denkbar. Gewerbean-, -ab-, und - Später ggf. "tiefere" ummeldung Integration in das - persönlich Bürgerportal mit Nutzung -schriftlich des nPA zur Dienstleistung Authentifizierung und - online durch "migewa weiteren rechtssicheren eMeldung" Abswicklung (rund 2.000 Gewerbeanzeigen jährlich) 1.14. Einfache Melderegisterauskunft Eine „Einfache Melderegisterauskunft“ kann schriftlich (auch per E-Mail) unter Nachweis der Zahlung bzw. online beantragt werden. Auf der entsprechenden Internetseite der Stadt finden sich unter der Rubrik „Rathaus – Verwaltung – Dienstleistungen von A – Z“ allgemeine Informationen zu den Auskunftsmöglichkeiten sowie zu den gesetzlichen Grundlagen und fälligen Gebühren. Unter der Überschrift „Online bestellt – online bezahlt – per Post ausgeliefert“ findet sich bereits jetzt eine Möglichkeit zur Online-Zahlung der fälligen Gebühren. Anträge werden manuell in die Melderegister-Anwendung „MESO“ eingegeben, Auskünfte dort generiert, ausgedruckt und per Post versandt. Ein rechtssicherer elektronischer Versand ist erst mit der künftigen Einrichtung von De-Mail möglich. Mit Einbindung in das Bürgerportal wird eine häufig nachgefragte Dienstleistung einfacher auffindbar und damit komfortabler für Antragsteller erreichbar. Einfache Versand der Melderegisterauskunft Gebührenzahlung Melderegister- online bzw.per auskunft per - schriftlich Überweisung / Post / ggf. - online künftig per De- V-Scheck beantragt Mail (2013: 15.200 einfache Melderegisterauskünfte, davon 9.329 gebührenfreie an Behörden, 5.871 gebührenpflichtige an private Antragssteller, davon 17 per ePayment bezahlt) 1.15. Melde- und Aufenthaltsbescheinigung Das Bürgerbüro stellt Betroffenen, die im Melderegister der Stadt eingetragen sind (oder waren) auf schriftlichen oder persönlichen Antrag Bescheinigungen über ihre im Melderegister eingetragenen Meldedaten aus (z. B. Aufenthalts-, Melde-, Haushalts- oder Lebensbescheinigungen). Schriftliche Anträge können formlos oder anhand eines Downloadformulars - ist auszudrucken und per Post zu übersenden – 16
III. Bürgerportal gestellt werden. Hierbei ist ein Nachweis über die erfolgte Gebührenzahlung zu erbringen („Mindergebühren“). Bei Nutzung der auch hier gebotenen Online- Bezahlfunktionen ist ebenfalls eine Online-Bestellung der entsprechenden Bescheinigungen unter Einsatz des nPA möglich. Der Versand erfolgt per Post; ein rechtssicherer elektronischer Versand der Bescheinigungen ist erst nach künftiger Einrichtung von De-Mail möglich. Melde- und Aufenthaltsbescheinigung Versand der Gebührenzahlung Bescheinigun - schriftlich online bzw.per gen per Post / Überweisung / V- - online mit nPA ggf. künftig Scheck per De-Mail beantragt (2013: 3.333 Bescheinigungen, davon 12 per ePayment bezahlt) 1.16. Personenstandsurkunden Personenstandsurkunden sind jeweils bei dem Standesamt zu beantragen, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Hierzu finden sich auf der Internetseite der Stadt zahlreiche grundsätzliche Informationen (u. a. zum berechtigten Personenkreis, zu den Gebühren, zum Verfahren) sowie ein Link auf eine Seite „xSta-Standesamt Online“ des „Verlages für Standesamtswesen Frankfurt a.M.“. Die hier zur Beantragung standesamtlicher Urkunden eingegebenen Daten werden medienbruchfrei in das beim Standesamt der Stadt Gütersloh eingesetzte Verfahren „Autista“ übertragen, die Urkunden und Gebührenbescheide ausgedruckt und per Post den Antragstellern zugestellt. Mit Einbindung in das Bürgerportal wird eine häufig nachgefragte Dienstleistung einfacher auffindbar und damit komfortabler für Antragsteller erreichbar. Ein Aufruf der Dienstleistung wird wie bisher ohne nPA, aber auch unter Nutzung des nPA (mit entsprechendem Eingabekomfort für den Bürger) möglich sein. Darüber hinaus werden zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten der Gebührenzahlung Online- Bezahlverfahren angeboten (Vereinfachung der Gebührenzahlung für den Bürger – geringerer Verwaltungsaufwand auf Seiten der Verwaltung). Information auf Versand des Online-Antrag beim Homepage Stadt Dokumentes Standesamt Gütersloh per Post (2013: 1.946 Personenstandsurkunden automatisiert aus „Autista“ erstellt und ca. 2.000 manuell erstellte Registerauszüge) 17
III. Bürgerportal 1.17. Hundesteuer Hundehalter sind verpflichtet, Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Gütersloh anzumelden. Umfassende Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Rathaus – Verwaltung – Dienstleistungen von A – Z“. Per Mail eingehende An- Ab- und Ummeldungen von Hunden werden anerkannt, sofern alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Erleichtert wird eine vollständige Meldung durch Abfrage der erforderlichen Daten mit Hilfe strukturierter Formulare; diese finden sich ebenfalls auf der v. g. Webseite. Nach online durchgeführter Angabe der benötigten Daten kann das Formular ausgedruckt und an die Verwaltung übersandt werden. Die regio IT befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Hersteller der bei der Stadt Gütersloh im Einsatz befindlichen Finanzsoftware „Infoma newsystem kommunal“ zur weitergehenden automatisierten Anbindung an die auf die Anmeldung folgenden verwaltungsinternen Prozesse. An-, Ab- oder Ummeldung verwaltungsinterne eines Hundes Bearbeitung des Versand Vorganges (u. a. Soll- - schriftlich oder Steuerbescheid Stellung der - online Hundesteuer) (Bestand 2013: 5.197 Fälle / Anmeldungen: 677 / Abmeldungen: 494) 2. Nutzung vorhandener Standards Die Bürgerportallösung der regio iT basiert auf einer der führenden Open Source Portalsoftware-Lösungen, die in anderen Kommunen bereits im Einsatz ist. Insbesondere wird auf die diesbezüglichen Erfahrungen der weiteren Modellkommune Düren zurückgegriffen. Das Liferay-Portal bringt „von Hause“ aus bereits viele Standardfunktionen mit, welche im Rahmen der Lösung verwendet und eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Funktionen wie der Registrierungsprozess, die Kontoverwaltung (Bürgerkonto), die Möglichkeit mittels Dokumentenbibliotheken Dateien und Dokumente auszutauschen, etc. Liferay unterstützt die Java Specification Requests 286 (Portlet Specification 2.0), 168 (Portlets), 127 (JavaServer Faces) und 170 (Content Repository) und ist Mitglied im „JSR-286 (Portlet 2.0) and JSF-314 (JSF 2.0)“-Komitee. Weitere unterstützte Standards sind beispielsweise AJAX und JSON, iCalendar und Mikroformate, 18
III. Bürgerportal OpenSearch sowie eine Reihe von Kommunikationsstandards wie Webservices und Representational State Transfer, die Webprotokolle Hessian und Burlap, RMI, WSRP, WebDAV, etc. Der Datenaustausch bzw. die Weitergabe von Daten an angebundene Fachverfahren erfolgt, dort wo es möglich ist, mit Hilfe standardisierter Formate (z.B. xSTA bei Personenstandswesen, xMeld bei EWO Prozessen, Webservices (XML), etc.). Das Bürgerportal an sich bietet die Möglichkeit, Daten wie Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen mittels eines bestehenden Webservices abzufragen. 3. Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes des Bundes Durch die Einführung des Bürgerportals werden zeitgleich Prozesse, welche durch das eGovG ermöglicht oder gefordert werden, umgesetzt. 3.1. Verpflichtung, einen elektronischen Kanal zu eröffnen (Art. 1, § 2 Abs. 1 eGovG) Möglichkeiten zur elektronischen Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung bieten sich dem Bürger bisher mit der Nutzung der zahlreichen E-Mail-Adressen für bestimmte Bereiche (z. B. „StadtGuetersloh.Abfallberatung@gt-net.de“) bzw. der direkten Kontaktmöglichkeit per E-Mail zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vorname.Name@gt-net.de). Darüber hinaus sind zahlreiche Kontaktformulare im Internet-Auftritt der Stadt enthalten. Diese bieten jedoch keinen gesicherten Zugang zur Übermittlung, etwa zur rechtssicheren Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Die Stadt Gütersloh hat im Rahmen der De-Mail „Sunrise“ Phase die entsprechende De-Mail - Domäne für die Stadt Gütersloh reserviert. Zukünftig wird die Stadtverwaltung somit über De-Mail erreichbar sein und der Bürger mit ihr rechtssicher kommunizieren können. Ein weiterer elektronischer Kanal wird mittels des zukünftigen Bürgerportals angeboten. Über die einzelnen Prozessformulare wird Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Verwaltung eröffnet. Es steht somit nicht nur ein zentraler Zugang / Kanal zur Verfügung, vielmehr ist durch die Abbildung der Online-Formulare einzelner Prozesse die direkte prozessspezifische Kommunikation verfügbar. 19
III. Bürgerportal 3.2. De-Mail -Zugang (Art. 1, § 2 Abs. 2 eGovG) Siehe hierzu den Textabschnitt 3.1. In einer weiteren Ausbaustufe des Portals ist es denkbar, dass z.B. Bescheide direkt über das Portal an den Antragsteller via De-Mail versandt / zugestellt werden. Dieses ist aktuell allerdings nicht vorgesehen. 3.3. Elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglichen (Art. 1, § 2 Abs. 3 eGovG) Die Bürgerportallösung ermöglicht die Anbindung des neuen Personalausweises (nPA). Hierbei besteht für Antragssteller die Möglichkeit, das bestehende Bürgerportalkonto mit dem nPA zu verifizieren, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Anmeldung mit dem nPA inkl. Pin möglich ist (permanentes Bürgerkonto). Ebenso kann das sogenannte „temporäre Bürgerkonto“ genutzt werden, welches eine Verifikation des Portalbenutzers im Rahmen der Prozessdurchführung abbildet. Innerhalb des Bürgerportals der Stadt Gütersloh werden beide Varianten zum Einsatz kommen. 3.4. Ermöglichung elektronischer Bezahlweise (Art. 1, § 4 eGovG) Bezahlpflichtige Prozesse, welche über das Bürgerportal der Stadt Gütersloh abgewickelt werden, ermöglichen ein direktes Online-Bezahlen via ePayment. Durch die Einbindung des ePayment in die Online-Prozesse ist für die Antragssteller mindestens der Antragsprozess medienbruchfrei durchführbar. 3.5. Akzeptanz elektronisch eingereichter Nachweise (Art. 1, § 5 Abs. 1 eGovG) Das Bürgerportal ermöglicht die Entgegennahme von z.B. eingescannten Dokumenten. Diese können den Prozessen beigefügt bzw. prozessspezifisch im Zuge der Antragsstellung hochgeladen werden. 20
III. Bürgerportal Durch die Möglichkeit, Nachweise direkt online einzureichen liegen der Verwaltung in den jeweiligen Prozessen meist bereits alle Daten und Nachweise vor, welche zur Bearbeitung benötigt werden. Dieses beschleunigt die Bearbeitung. 3.6. Prozessanalyse vor der digitalen Umsetzung von neuen Prozessen (Art. 1, § 9 eGovG) Jeder neue Prozess, welcher in das Bürgerportal integriert wird, wird zunächst einer Prozessanalyse unterzogen. Hierbei wird betrachtet, wie der Prozess bisher umgesetzt wurde, und wo ggf. Optimierungspotential vorhanden ist. Weiterhin werden die IT-technischen Umsetzungsvarianten analysiert und geeignete Automatisierungsmechanismen beleuchtet. Nach der Aufnahme des Prozesses und der Konzeption einer geeigneten IT-Umsetzung, erfolgt selbige. Bei Bedarf sind auch organisatorische Entscheidungen und Veränderungen zu treffen. 4. Neue elektronische Zugänge Das Bürgerportal stellt je Portalbenutzer ein Bürgerkonto für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Mit Hilfe des Bürgerkontos können „Aufträge“ bzw. Prozesse Richtung Verwaltung durchgeführt oder mindestens initiiert werden. Über beispielsweise das Anregungen- und Anliegenformular, aber auch durch weitere prozessspezifische Formulare ist jederzeit die Möglichkeit geschaffen, mit der Verwaltung zu kommunizieren. Die Kommunikation findet ausschließlich innerhalb des Portals statt, so dass diese immer sicher abläuft. Der Benutzer erhält auf die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse ein Feedback, dass im Portal neue Nachrichten entweder zu einem Prozess oder zu einer Kommunikation zur Verfügung stehen. Durch das Bürgerportal und die darin abgebildeten Prozesse wird somit ein elektronischer Zugang für die entsprechenden Dienste geschaffen, der im Vorfeld nicht verfügbar war. 21
III. Bürgerportal Die optional vorgesehene Errichtung des Bürgerterminals schafft einen weiteren, neuen elektronischen Zugang, über welchen die dort bereitgestellten Dienste (Dienste des Bürgerportals – aber touch optimiert) in Anspruch genommen werden können. Ein weiterer Zugang wird über die Veröffentlichung der De-Mail - Adresse der Stadt Gütersloh bereitgestellt. So kann zukünftig mit der Verwaltung via De-Mail kommuniziert werden. 5. Portalgestaltung Die Webseite der Stadt Gütersloh und das zukünftige Bürgerportal werden logisch und physisch voneinander getrennt. In Analogie zu den meisten Online-Banking- Konzepten werden auf der Webseite weiterhin klassische Inhalte wie Pressemeldungen, touristische Informationen, Veranstaltungen, generelle Artikel und Inhalte abgebildet werden. Das Bürgerportal hingegen stellt an zentraler Stelle den Zugang zu allen Online- Dienstleistungen der Verwaltung bereit. Der klassische Bereich der auf fast allen Webpräsentationen von Kommunen unter „Verwaltung / Dienstleistungen A-Z“ zu finden ist, wird in das Bürgerportal ausgegliedert und überführt. Das Bürgerportal bietet somit über das Suchzentrum die Möglichkeit, innerhalb der strukturierten Abbildung sämtliche Einrichtungen, Dienstleistungen und Mitarbeiter der Verwaltung zu suchen und direkt Prozesse zu initiieren. Der Haupteinstieg in die jeweiligen Prozesse erfolgt über die abgebildeten Dienstleistungen. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer den Bereich „Meine Aufträge“, in welchem alle mit der Verwaltung durchgeführten Prozesse und Kommunikationen zu verfolgen und nachvollziehbar sind. Das Bürgerportal wird zukünftig über die URL https://buergerportal.guetersloh.de erreichbar sein, von der Webseite aus aber auch an prominenten Stellen verlinkt werden. Ebenso sind sogenannte „Deep-Links“, also direkte Links von z.B. einem Artikel der Webseite auf einen dezidierten Inhalt (Dienstleistung/Prozess, Mitarbeiter oder Einrichtung) des Bürgerportals möglich. Auch stellt das Bürgerportal die Inhalte zu Mitarbeitern, Dienstleistungen und Einrichtungen als sogenannten Webservice bereit, so dass eine direkte Einbindung dieser Informationen z.B. auf der Webseite möglich ist. Optisch wird das Portal über spezielle „Themes“ an den Internetauftritt angepasst. 22
III. Bürgerportal Somit hat der Benutzer einen direkten Bezug zur Webseite und somit zur Verwaltung. 6. Ressourceneinsatz Nach den bisher vorliegenden Informationen und Unterlagen ist von folgenden Kosten für die Einführung und den Betrieb eines Bürgerportals auszugehen: Abhängig von der Ausbaustufe einmalige Kosten bis zu ca. 25.000 € lfd. jährl. Kosten bis zu ca. 40.000 € Hinzu kommen laufende Kosten für die Nutzung der Online-Bezahlsysteme, deren Höhe nicht abschätzbar ist, da diese nutzungsabhängig von den Anbietern in Rechnung gestellt werden (abhängig von der Anzahl und dem Wert der Transaktionen). Hinsichtlich des Einsatzes von städt. Personal kann ebenfalls nur eine grobe Einschätzung erfolgen. Neben dem zusammenhängenden, konzentrierten Einsatz von städt. Personal zu den verschiedenen Abstimmungsterminen (siehe dazu auch den nachstehenden Zeitplan) sind immer wieder Arbeiten Einzelner zu leisten. Die entsprechenden Arbeitszeiten dürften sich insgesamt bis zur Freischaltung des Bürgerportals auf einige Hundert Stunden summieren. 7. Elektronische Archivierung Das Bürgerportal legt für jeden Antrag / initiierten Prozess (welcher über ein Bürgerkonto ausgelöst wird) einen Eintrag im sogenannten Auftragsmanagement des Portals ab. Auf dieser Grundlage ist durch die Sachbearbeiter ein späteres Aufrufen des Falls immer wieder möglich. Die Anbindung eines echten Archivsystems ist aktuell nicht verfügbar, könnte aber sicherlich in einem separaten Projekt umgesetzt werden. 23
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