BEGRÜNDUNG ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
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© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2020 BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 38 „HELFKAM II“ ENTWURF VOM 03.05.2022
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 Inhaltsverzeichnis A Anlass und Erfordernis der Planung……………………………………………………………………………………...3 B Planungsrechtliche Situation…………………………………………………………………………………………………3 C Beschreibung des Planungsgebiets………………………………………………………………………………………..4 D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung…………………………………………………5 E Erschließung…………………………………………………………………………………………………………………………..6 F Ziele der Grünordnung………………………….………………………………………………………………………………7 G Städtebauliche Flächenbilanz……………….……………………………………………………………………………....8 H Verfahren…………………………….……………………………………………………………………………………………......8 I Anhang….………………………………………………………………………………………………………………………………...9 2/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 A Anlass und Erfordernis der Planung Die Stadt Deggendorf beabsichtigt ein kleines Baugebiet im Rahmen einer Innenentwicklung für das Grundstück Fl. Nr. 390/28 der Gemarkung Schaching an der Regerstraße auszuweisen. Der seit 1977 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ weist hier eine öffentliche Grünfläche als Kinderspielplatz innerhalb eines Bebauungszusammenhangs aus. Die Auflö- sung des Spielplatzes ist sowohl möglich, da es in der Nähe weitere Plätze gibt, als auch nötig, da er zu klein und stark eingewachsen mit fehlender Einsehbarkeit ist, sowie über eine schlechte Zuwegung verfügt. Der Spielplatz wurde 1983 angelegt und nach einer Ortsbesich- tigung vom 21.03.2013 aufgrund schlechten Zustands eingestellt. Aus beitragsrechtlichen Grundsätzen ist dem Beitragszahler die beitragsfinanzierte Erschlie- ßungsanlage sicherlich über eine übliche Nutzungsdauer funktionsfähig zur Verfügung zu stel- len. Ab welchen Zeitpunkt eine beitragsfinanzierte öffentliche Grünfläche überplant werden kann, ist im Erschließungsbeitragsrecht jedoch nicht explizit geregelt, jedoch kann hieraus zu- mindest keine immerwährende Bestandsgarantie abgeleitet werden. Ist die öffentliche Grün- fläche über einen Zeitraum von 30 Jahren vom Beitragszahler nutzbar, so kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Anlage beitragsrechtlich abgegolten ist (vergleichsweise Heranziehung der Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauer kommunaler Gegenstände - Plätze und Wege - einfache Bauart 10 - 30 Jahre). Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Stadt zudem aufgrund Ihrer Planungshoheit als auch hinsichtlich der Bereitstellung von Haushalts- mitteln für Instandhaltung und Pflege zugebilligt werden, eine sachgerechte Überplanung vor- zunehmen. Die verbrauchsbedingte Nutzungsdauer eines Spielplatzes hingegen beträgt lt. der Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauer kommunaler Gegenstände zwischen 10 und 15 Jahre. Eine weitere Verpflichtung zur Bereitstellung der beitragsfinanzierten Anlage, d. h. in der Praxis eine Ersatzbeschaffung über die übliche Nutzungsdauer hinaus besteht nicht. Zudem stehen folgende Alternativspielplätze zur Verfügung. Spielplätze zw. Hirzau und Eden- hoferstraße (ca. 400 m Luftlinie; fußläufig ca. 670 m), Hirzau und Johann-Strauß-Straße (Luftlinie ca. 180 m; fußläufig ca. 530 m), Kreuth (Luftlinie ca. 800 m; fußläufig ca. 1400 m) sowie das Donauspiel (ca. 1200 m Luftlinie; fußläufig ca. 1600 m). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Deck- blatts zum Bebauungsplan „Helfkam II“ erforderlich. Bereits im Jahr 2018 war ein 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ in Kraft ge- treten, welches jedoch aufgrund formaler Fehler aufgehoben wurde. Die Inhalte dieses Deck- blatts wurden überarbeitet und auf heutige städtebauliche Ziele für das Flurstück angepasst. B Planungsrechtliche Situation Das vorliegende Deckblatt 6 wurde aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ entwickelt. Allerdings ist die jetzt als Baufläche vorgesehene Grünfläche auch im Flächen- nutzungsplan und Landschaftsplan als Grünfläche dargestellt. Somit wären auch der Flächen- nutzungsplan und Landschaftsplan zu ändern. Da jedoch der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungs- pläne der Innenentwicklung“ mit dem Ziel der Nachverdichtung aufgestellt wird, ist es zulässig, den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, so- fern die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sind die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts, sowie die zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich, der naturschutzrechtliche Ausgleich entfällt. Den Zielen der Grünordnung wird durch entsprechende Festsetzungen Rechnung getragen. 3/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 Die umgebenden Flächen sind im Bebauungsplan „Helfkam II“ als WR „Reines Wohngebiet“ festgesetzt. Im Vordergrund steht bei einem WR die „Wohnruhe“. C Beschreibung des Planungsgebiets 1. Lage Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Stadtrand, am Osthang des Himmelreiches mit dem Flurnamen „Leithen“. Das Areal liegt inmitten von bereits vorhandener umgebender Bebauung und ist stark begrünt. Das Gelände ist eine Hanglage, liegt auf ca. 345 - 355 m ü. NN und steigt nach Westen zur Irlfeldstraße deutlich an, mit einer Verebnung - dem ehem. Spielplatz - auf ca. 354 m ü. NN. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 390/28 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 390/12. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt insgesamt ca. 1809,4 m². 4/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung 1. Städtebauliche Grundlagen Das unmittelbare städtebauliche Umfeld ist relativ einheitlich, die Festsetzungen des Bebau- ungsplans Nr. 38 „Helfkam II“ mit seinen bisherigen Änderungen sind überwiegend eingehal- ten. Die Bebauung begann in den späten 1970er Jahren, nachdem der Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ im Herbst 1977 Rechtskraft erlangt hatte. Die unmittelbare Umgebung kann in zwei Bereiche unterschieden werden: - südlich der Irlfeldstraße ist die Bebauung geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie einzelnen Reihenhäusern, deren Dachlandschaft dem Bebauungsplan entspre- chend fast ausschließlich durch Satteldächer geprägt ist. - nördlich der Irlfeldstrasse zeigt sich ein ähnliches Bild, zusätzlich findet sich, an den Spielplatz Leiten angrenzend, ein dreireihiges Ensemble versetzt angeordneter Rei- henhäuser mit Flachdächern. Das neue Baugebiet, welches bisher als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz festgesetzt war schließt eine Lücke zwischen bereits vorhandener Bebauung an der Regerstraße und er- möglicht großzügige Einzel- oder Doppelhäuser als Hanghäuser. Die Bebauung des Flurstücks stellt als Maßnahme der Innenentwicklung einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden dar. 2. Städtebauliches Konzept Das Deckblatt Nr. 6 bietet zusätzliche Bauflächen innerhalb der Stadtgrenzen im Rahmen einer Nachverdichtung einer bislang als Grünfläche bzw. Kinderspielplatz genutzten Fläche. Die bereits vorhandene Infrastruktur und Erschließung wird hierbei eingebunden und weiter genutzt. Das nahegelegene „Himmelreich“ bietet durch Wegeanbindungen große Naherho- lungsflächen. Die geplante Bebauung wird auf der Basis des derzeitigen Bebauungsplans Nr. 38 „ Helfkam II“ erstellt und ermöglicht aufgrund des steilen Hangs, eine auf einem Garagengeschoß ru- hende straßenseitig maximal dreigeschossige Bebauung mit Sattel- oder Flachdach. Das Garagengeschoss ist dabei um mindestens fünf Meter vom öffentlichen Straßenraum abge- rückt. Damit sich die Gebäude optisch in den steilen Hang einfügen werden die oberen Ge- schosse dem Verlauf des Hangs entsprechend abgetreppt, was durch entsprechende Festset- zungen zur Wandhöhe gesichert ist. Für das Flurstück wird eine Teilung in zwei Parzellen mit je einem Gebäude vorgeschlagen. Der großzügige Bauraum soll aber auch eine Teilung und Bebauung auf drei Parzellen möglich machen. Um eine der städtebaulichen Umgebung angepasste Körnung der Baukörper sicher- zustellen wurden entsprechende Festsetzungen zum Maß der Nutzung sowie der Bauweise zugeteilt. Der Eigenart der näheren Umgebung entsprechend gilt für alle Parzellen die offene Bauweise, Baukörper sind straßenseitig auf ein Maximalmaß von 16 m begrenzt, es gelten eine maximale GRZ von 0,35 und GFZ von 0,9, die maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten ist pro Bauparzelle auf ein Maximum von zwei begrenzt und die geltenden Mindestabstandsflä- chen gem. Bayerischer Bauordnung ( BayBO) sind einzuhalten. 5/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 3. Nutzung Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 3 8 „Helfkam II“ wird als „Reines Wohngebiet“ WR nach § 3 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen, d. h. die Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig. Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern UG + II + L mit Sattel- oder Flachdach vorgesehen, dabei bildet das Untergeschoß ein Garagengeschoß. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig, wobei je Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit zulässig ist. 4. Immissionsschutz 4.1 Schallschutz Laut Begründung zum Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ werden für die Fläche innerhalb des Deckblatts 6 keine Schallschutzmaßnahmen benötigt. Basierend auf vorangegangenen Ab- stimmungen und Einvernehmen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde werden jedoch Mindestanforderungen für das Deckblatt Nr. 6 festgesetzt. 4.2 Sonstige Immissionen Sonstige Immissionen sind nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. 5. Hochwasser Das Plangebiet liegt nicht in von Überschwemmungen betroffenem Gebiet. E Erschließung 1. Verkehr Das Baugebiet wird über die Regerstraße – eine reine Anwohnerstraße - sowie im Weiteren über die Irlfeldstraße und An der Leithen erschlossen, ein Neu- oder Ausbau ist nicht erforderlich. 2. Versorgung 2.1. Energie Die Stromversorgung erfolgt über die Stadtwerke Deggendorf. Die Versorgung mit Hei- zenergie liegt in privater Verantwortung. 2.2. Wasser Die Trinkwasserversorgung des Baugebiets erfolgt über die Stadtwerke Deggendorf und kann durch das bestehende Netz gesichert werden. 6/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 2.3. Löschwasser Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt aus dem bestehenden Netz und ist gesichert. Seitens der Stadtwerke werden 96 m³ / Std. zur Verfügung gestellt; dies ist ausreichend. 3. Entsorgung 3.1. Abwasser Die Abwasserentsorgung erfolgt über das vorhandene Mischsystem mit ausreichender Kapa- zität. Bei Unwettern fließen bisher erhebliche Wassermengen „wild“ zur Regerstraße ab, künftig wer- den sie gezielt eingeleitet und belasten die Straßengullies nicht mehr mit Wasser und Ge- schwemmsel. 3.2 Altflächen, Altlasten, Grundwasserschäden Sind auf der im bisher rechtskräftigen BP Nr. 38 „Helfkam II“ als Spielplatz festgesetzten Fläche nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. F Gestalterische Ziele der Grünordnung Die ursprüngliche innerstädtische Grünfläche mit Kinderspielplatz wird durch die geplante Bebauung ersetzt. Für die Hangbebauung sind relativ starke Erdbewegungen erforderlich, ggf. auch mit Hangsicherungen, die das Gelände überformen. Erhaltenswerter, älterer Gehölzbestand findet sich auf der Parzelle nicht. Um auch auf den Grundstücksflächen einen Mindeststandard für die Grünordnung zu wahren wurden die fol- genden Festsetzungen getroffen: - Pflanzgebote auf privaten Flächen - Festsetzung von Bäumen entlang der Regerstraße Nach vorangegangener Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde mussten arten- schutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Im Zuge des ersten Verfahrens wurde 2017 eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel erstellt, zusätzlich eine Prüfung mög- licher Fledermausquartierbäume veranlasst. Das „gutachterliche Fazit“ lautet: Fledermausquartiere wurden nicht festgestellt. Bei allen im Grundstück festgestellten bzw. po- tentiell zu erwartenden Brutvogelarten handelt es sich um „Allerweltsarten“, die nicht weiter artenschutzrechtlich geprüft werden brauchen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme – Gehölzentfernung nicht wäh- rend der Brutzeit – mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Da sich seit dem von Hrn. Dr. Schlemmer 2017 durchgeführten Gutachten keine wesentlichen Änderungen der Vegetation vor Ort entwickelt haben, wird die Gültigkeit des Gutachtens als gegeben angenommen. Das gesamte Gutachten ist im Anhang beigefügt. 7/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 G Städtebauliche Flächenbilanz Geltungsbereich 1809,41 m² Davon Straßenverkehrsfläche 231,93 m² Davon Reines Wohngebiet (WR) 1577,48 m² Vorgeschlagene Parzelle 1 896,42 m² Vorgeschlagene Parzelle 2 681,05 m² H Verfahrensvermerk 25.05.2022 Aufstellungsbeschluss / Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss 25.05.2022 Beschlussvorschlag des Entwurfs Deggendorf, den 03.05.2022 Christoph Strasser Abteilungsleiter 8/9
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022 I Anhang Bebauungsplan Regerstraße- Deggendorf, Flur Nr. 390/28; Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Vögel und Fledermausquartierbäume vom 26.06.2017 Büro für Ornitho-Ökologie, Dr. Richard Schlemmer 9/9
Inhalt - Seite 1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Büro für Ornitho-Ökologie Dr. Richard Schlemmer Proskestr. 5, 93059 Regensburg Tel.: 0941 / 58 65 45 Bebauungsplan Regerstraße - Deggendorf Flur Nr. 390/28 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Vögel und Fledermausquartierbäume im Auftrag der Stadt Deggendorf 26. Juni 2017
Inhalt - Seite 2 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ........................................................................................................................ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 1 2 Wirkungen des Vorhabens............................................................................................ 2 2.1 Anlagenbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 2 2.2 Betriebsbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 2 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ......................................................................................... 3 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung........................................................................................ 3 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) ............... 3 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten.............................................. 4 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .............. 4 4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie...................................................... 4 4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie................................................................ 4 4.1.2.1 Säugetiere 5 4.1.2.2 Reptilien 5 4.1.2.3 Amphibien 5 4.1.2.4 Libellen 5 4.1.2.5 Käfer 5 4.1.2.6 Tagfalter 5 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .................................................................................................. 6 6 Gutachterliches Fazit..................................................................................................... 9 Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 10 Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ............................... 11 B Vögel .............................................................................................................................. 14 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Brutbestand und artenschutzrechtliche Einstufung von Vogelarten, die im betroffenem Bereich bzw. direkt an diesen angrenzend nachgewiesen wurden. ......... 7
Seite 1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans für das Grundstück mit der Flur Nr. 390/28 in der Regerstraße in Deggendorf wurden wir, das „Büro für Ornitho-Ökologie“, Dr. Ri- chard Schlemmer von der Stadt Deggendorf beauftragt die naturschutzfachlichen Anga- ben für die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten. In der vorliegende saP werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Pflanzen und Tierarten des Anhangs IV FFH-Richtlinie sowie der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ermittelt und darge- stellt. In Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die saP auf Vögel und Quartierbäume von Fledermäusen beschränkt. 1.2 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: - Vier Geländebegehungen zur Kartierung der Brutvögel erfolgten vom 23. März bis 18. Juni 2017. Erfasst wurde die gesamte Fläche mit der Flurnummer 390/28. Da zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schon der Strauchbewuchs entlang der Hangböschung entfernt war, wurde zur Potentialabschätzung auch die umlie- genden Gartengrundstücke mit Heckenartigen Umzäunungen mit erfasst. Die auf dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28 verbliebenen Bäume wurden nach Höhlen abgesucht. - Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz zu saP relevan- ten Arten (online) - RÖDL et al. (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005 bis 2009. - BEZZEL et al. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis 1999. 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stüt- zen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12. Februar 2013 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Anga- ben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2013. Diese „Hinweise“ berücksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG n.F. im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht.
Seite 2 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten ver- ursachen können. 2.1 Anlagenbedingte Wirkprozesse Die derzeitige Planung sieht vor, das Erdreich im gesamten Grundstücksbereich soweit abzutragen, dass der Zugang von der Regerstraße her weitgehend ebenerdig erfolgt. Damit ist davon auszugehen, dass die vorhandene Flora und Fauna komplett verloren geht. Durch Baufahrzeuge und Baubetrieb sind während der Baumaßnahmen temporäre Stö- rungen bis über die eigentlichen Grenzen der betroffenen Grundstücke hinaus zu erwar- ten. 2.2 Betriebsbedingte Wirkprozesse Da das Umfeld des Flurstücks bereits jetzt eine geschlossene Wohnbebauung aufweist, sind gegenüber dem derzeitigen Zustand keine besonderen betriebsbedingten Störun- gen zu erwarten.
Seite 3 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu ver- meiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: • Gehölzrodungen werden nur zwischen 1.Oktober und 28. Februar und somit außer- halb der Brutzeit von Vögeln durchgeführt. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funk- tionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) CEF-Maßnahmen sind nicht geplant.
Seite 4 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie 4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen- dorf verzichtet. 4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbo- te: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zer- störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu- sammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsfor- men. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgese- henen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.
Seite 5 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 4.1.2.1 Säugetiere 4.1.2.1.1 Fledermäuse Die auf dem Grunstück vorhandenen Bäume sind durch relativ kleine Stammdurchmes- ser gekennzeichnet. Ferner sind sie sehr vital und weißen weder Natur- noch Specht- höhlen auf. Auch sonst wurden auf dem betroffenen Grundstück keine Fledermausquar- tiere gefunden. Verfahrensbedingte Auswirkungen auf das Vorkommen von Fledermäusen können somit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. 4.1.2.1.2 Weitere Säugetiere Weitere Säugerarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrschein- lichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggendorf verzichtet. 4.1.2.2 Reptilien Reptilienarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen- dorf verzichtet. 4.1.2.3 Amphibien Amphibienarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlich- keit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deg- gendorf verzichtet. 4.1.2.4 Libellen Libellenarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen- dorf verzichtet. 4.1.2.5 Käfer Käferarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen- dorf verzichtet. 4.1.2.6 Tagfalter Tagfalterarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen- dorf verzichtet.
Seite 6 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zer- störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu- sammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Scha- densvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. Die Begehungen zur Ermittlung der Brutvögel erfolgten in den frühen Morgenstunden. Die Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare wurde nach den Vorgaben der Revierkartie- rungsmethode ermittelt (vgl. BIBBY et al. 1995, SÜDBECK et al. 2005). In Tabelle 1 sind die 2017 im Grundstück und in den umliegenden Gärten nachgewiese- nen Vogelarten und ihr Bestand aufgelistet.
Seite 7 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Tab. 1: Brutbestand und artenschutzrechtliche Einstufung von Vogelarten, die im betrof- fenem Bereich bzw. direkt an diesen angrenzend nachgewiesen wurden. streng geschützt EG VR-Anhang I Allerweltsart Brutbestand Wiss. Name RL Bay Status RL D Art Amsel Turdus merula BV 1 x Blaumeise Parus caeruleus (BV) x Grünfink Carduelis chloris (BV) x Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros (BV) x Haussperling Passer domesticus (BV) x V V Kohlmeise Parus major (BV) x Rabenkrähe Corvus corone corone BV 1 x Rotkehlchen Erithacus rubecula (BV) x Star Sturnus vulgaris (BV) x Türkentaube Streptopelia decaocto (BV) x Status: BV: Brutvogel, GV: zur Nahrungssuche einfliegender Gastvogel; ohne Klammer: auf dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28, in Klammern: in den umliegenden Gartengrundstücken – ohne Angabe der Anzahl der Brutpaare Brutbestand: Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare auf dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28 RLB / RLD: Gefährdungskategorie entsprechend den Roten Listen gefährdeter Vogelarten in Bayern Stand Juni 2016 bzw. in Deutschland, 4. Fassung, November 2007 (1- vom Aussterben bedroht. 2- stark gefähr- det, 3 – gefährdet, V: Vorwarnliste; R: extrem selten) EG VR Anhang 1: im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie (Stand 2009) als besonders zu schützende Arten gelistet streng geschützt: streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)
Seite 8 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Auf dem Grundstück selbst haben nur Rabenkrähe und Amsel in jeweils einem Paar gebrütet. In den umliegenden Gartengrundstücken wurden zudem Blaumeise, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Rotkehlchen, Star und Türkentaube festge- stellt. Potentiell könnten diese Arten auch vor der Rodung der Sträucher an der Bö- schung auf dem betroffenen Grundstück selbst vorgekommen sein. Bei allen auf dem Grundstück festgestellten bzw. potentiell zu erwartenden Arten han- delt es sich um weit verbreitete Arten, bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszu- standes erfolgt (Tab. 1). Diese „Allerweltsarten“ brauchen nicht weiter geprüft werden (vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt).
Seite 9 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 6 Gutachterliches Fazit Fledermausquartiere wurden nicht festgestellt. Bei allen im Grundstück festgestellten bzw. potentiell zu erwartenden Brutvogelarten handelt es sich um „Allerweltsarten“, die nicht weiter artenschutzrechtlich geprüft werden brauchen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme – Ge- hölzentfernungen nicht während der Brutzeit - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aus- zuschließen. Büro für Ornitho-Ökologie Regensburg, den 26. Juni 2017 Dr. Richard Schlemmer Proskestr. 5 93059 Regensburg
Seite 10 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Literaturverzeichnis BayLfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT): Artenschutzkartierung Bayern, digitaler Auszug LfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT) (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Augsburg. Stand Juni 2016 BEZZEL, E., GEIERSBERGER, I., LOSSOW, G. V., UND PFEIFFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis 1999. Stuttgart: Verlag Ulmer: 560 pp. BIBBY, J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Radebeul, Neumann Verlag: 270 pp BfN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie (Stand: Oktober 2007) DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNEMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J. UND SCHRÖDER, E. (BEARB.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, 449 S. EG-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: RICHTLINIE 2009/174/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fas- sung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7) LfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT) (2012): Artinformationen zu saP-relevanten Arten (online-Abfrage) OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf- stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011) inklusive Anlage1 und 3 (online-Abfrage) OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf- stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011)Artinformationen zu saP-relevanten Arten (online-Abfrage) RÖDL, T., RUDOLPH, B.-U., GEIERSBERGER, I., W EIXLER, K. & GÖRGEN, A. (2012): Atlas der Brutvö- gel in Bayern – Verbreitung 2005 – 2009. Stuttgart SCHLEMMER, R., VIDAL, A. & KLOSE, A. (2013): Die Brutvögel der Stadt Regensburg und ihre Ent- wicklung von 1982 bis 2012. Acta Albertina Ratisbonensia. Sonderheft, Regensburg: 290 pp. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. UND SUDFELDT, C., HRG. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., UND KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvö- gel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Ber. Vogelschutz 44: 23 - 81 W ÜST, W. (1986): Avifauna Bavariae. Die Vogelwelt Bayerns im Wandel der Zeit. 2 Bände, Mün- chen, 1449 pp.
Seite 11 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten- spektrums Die folgenden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen bein- halten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden - Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie, - nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Ge- fangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufas- sung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt. In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten sowie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten. Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrecht- lich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt. Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind. Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse der Auswahl der Arten müssen jedoch in geeigneter Form (z.B. in Form der ausgefüllten Listen) in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und hinreichend begründet werden. Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Schritt 1: Relevanzprüfung V: Wirkraum des Vorhabens liegt: X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.) 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum- Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer): X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.) 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt E: Wirkungsempfindlichkeit der Art:
Seite 12 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten) Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausge- schlossen werden. Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Schritt 2: Bestandsaufnahme NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein für Liste B, Vögel: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, wenn Status für die relevanten TK25-Quadranten im Brutvogelatlas [B = möglicherweise brütend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend]; Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibi- lität zu überprüfen. Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weite- ren saP (s. Anlage 1, Mustervorlage) zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich. Weitere Abkürzungen: RLB: Rote Liste Bayern: für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003) 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste
Seite 13 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003) 00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere): 1 für Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz (2009) für wirbellose Tiere: Bundesamt für Naturschutz (1998) für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996) sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG 1 Bundesamt für Naturschutz (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch- lands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg
Seite 14 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) B Vögel Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Gefangenschafts- flüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste V L E NW PO Art Art RLB RLD sg 0 Alpenbraunelle Prunella collaris - R - 0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - R - 0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus R R - x x 0 x Amsel*) Turdus merula - - - x 0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x ) x 0 Bachstelze* Motacilla alba - - - 0 Bartmeise Panurus biarmicus R - - x 0 Baumfalke Falco subbuteo V 3 x x 0 Baumpieper Anthus trivialis 2 V - x 0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x 0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - - x 0 Bergpieper Anthus spinoletta - - - x 0 Beutelmeise Remiz pendulinus V - - 0 Bienenfresser Merops apiaster R - x x 0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - - 0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 2 x x 0 Blässhuhn*) Fulica atra - - - x 0 Blaukehlchen Luscinia svecica V V x ) x x 0 Blaumeise* Parus caeruleus - - - x 0 Bluthänfling Carduelis cannabina 2 V - 0 Brachpieper Anthus campestris 0 1 x 0 Brandente Tadorna tadorna R - - x 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 3 - ) x x 0 Buchfink* Fringilla coelebs - - - x x 0 Buntspecht*) Dendrocopos major - - - x 0 Dohle Corvus monedula V - - x 0 Dorngrasmücke Sylvia communis V - - 0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus - 2 x x 0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 3 V x ) x 0 Eichelhäher* Garrulus glandarius - - - 0 Eiderente*) Somateria mollissima R - - x 0 Eisvogel Alcedo atthis 3 - x x x 0 Elster*) Pica pica - - -
Seite 15 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg x 0 Erlenzeisig Carduelis spinus - - - x 0 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 - x 0 Feldschwirl Locustella naevia V V - x 0 Feldsperling Passer montanus V V - 0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris R R x ) x 0 Fichtenkreuzschnabel* Loxia curvirostra - - - x 0 Fischadler Pandion haliaetus 1 3 x x 0 Fitis*) Phylloscopus trochilus - - - x 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x x 0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 3 2 x x 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 2 x x 0 Gänsesäger Mergus merganser - 2 - x 0 Gartenbaumläufer*) Certhia brachydactyla - - - ) x 0 Gartengrasmücke* Sylvia borin - - - x 0 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 - - x 0 Gebirgsstelze*) Motacilla cinerea - - - x 0 Gelbspötter Hippolais icterina 3 - - x 0 Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula - - - x x 0 Girlitz*) Serinus serinus - - - x 0 Goldammer Emberiza citrinella V - - x 0 Grauammer Miliaria calandra 1 3 x x 0 Graugans Anser anser - - - x 0 Graureiher Ardea cinerea V - - x 0 Grauschnäpper*) Muscicapa striata - - - x 0 Grauspecht Picus canus 3 2 x x 0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x x x 0 Grünfink*) Carduelis chloris - - - x 0 Grünspecht Picus viridis V - x x 0 Habicht Accipiter gentilis V - x 0 Habichtskauz Strix uralensis R R x x 0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 3 3 x x 0 Haselhuhn Bonasa bonasia 3 2 - 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 x x 0 Haubenmeise*) Parus cristatus - - - x 0 Haubentaucher Podiceps cristatus - - - ) x x 0 Hausrotschwanz* Phoenicurus ochruros - - - x x 0 Haussperling*) Passer domesticus V V - ) x 0 Heckenbraunelle* Prunella modularis - - -
Seite 16 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg x 0 Heidelerche Lullula arborea 2 V x x 0 Höckerschwan Cygnus olor - - - x 0 Hohltaube Columba oenas - - - ) x 0 Jagdfasan* Phasianus colchicus - - - x 0 Kanadagans Branta canadensis - - - 0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 - x ) x 0 Kernbeißer* Coccothraustes coccothraustes - - - x 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x x 0 Klappergrasmücke Sylvia curruca 3 - - x 0 Kleiber*) Sitta europaea - - - x 0 Kleines Sumpfhuhn Porzana parva - 1 x x 0 Kleinspecht Dendrocopos minor V V - x 0 Knäkente Anas querquedula 1 2 x ) x x 0 Kohlmeise* Parus major - - - x 0 Kolbenente Netta rufina - - - x 0 Kolkrabe Corvus corax - - - x 0 Kormoran Phalacrocorax carbo - - - x 0 Kranich Grus grus 1 - x x 0 Krickente Anas crecca 3 3 - x 0 Kuckuck Cuculus canorus V V - x 0 Lachmöwe Larus ridibundus - - - x 0 Löffelente Anas clypeata 1 3 - 0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R - x 0 Mauersegler Apus apus 3 - - x 0 Mäusebussard Buteo buteo - - x x 0 Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 V - x 0 Misteldrossel*) Turdus viscivorus - - - x 0 Mittelmeermöwe Larus michahellis - - - x 0 Mittelspecht Dendrocopos medius - - x ) x x 0 Mönchsgrasmücke* Sylvia atricapilla - - - x 0 Nachtigall Luscinia megarhynchos - - - x 0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax R 1 x x 0 Neuntöter Lanius collurio V - - 0 Ortolan Emberiza hortulana 1 3 x x 0 Pirol Oriolus oriolus V V - x 0 Purpurreiher Ardea purpurea R R x x x 0 x Rabenkrähe*) Corvus corone - - - x 0 Raubwürger Lanius excubitor 1 2 x
Seite 17 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg x 0 Rauchschwalbe Hirundo rustica V V - x 0 Raufußkauz Aegolius funereus - - x x 0 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 - ) x 0 Reiherente* Aythya fuligula - - - 0 Ringdrossel Turdus torquatus - - - ) x x 0 Ringeltaube* Columba palumbus - - - ) x 0 Rohrammer* Emberiza schoeniclus - - - x 0 Rohrdommel Botaurus stellaris 1 2 x x 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides - - x x 0 Rohrweihe Circus aeruginosus - - x x 0 Rostgans Tadorna ferruginea - - ) x x 0 Rotkehlchen* Erithacus rubecula - - - x 0 Rotmilan Milvus milvus V - x x 0 Rotschenkel Tringa totanus 1 V x 0 Saatkrähe Corvus frugilegus - - - x 0 Schellente Bucephala clangula - - - x 0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus - V x x 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis V - - x 0 Schleiereule Tyto alba 3 - x x 0 Schnatterente Anas strepera - - - 0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R - ) x x 0 Schwanzmeise* Aegithalos caudatus - - - x 0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 2 - x x 0 Schwarzkehlchen Saxicola torquata V V - x 0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus R - - x 0 Schwarzmilan Milvus migrans - - x x 0 Schwarzspecht Dryocopus martius - - x x 0 Schwarzstorch Ciconia nigra - - x 0 Seeadler Haliaetus albicilla R - x 0 Seidenreiher Egretta garzetta - - x ) x 0 Singdrossel* Turdus philomelos - - - x 0 Sommergoldhähnchen*) Regulus ignicapillus - - - x 0 Sperber Accipiter nisus - - x x 0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 1 - x x 0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum - - x ) x x 0 Star* Sturnus vulgaris - - - 0 Steinadler Aquila chrysaetos R 2 x 0 Steinhuhn Alectoris graeca R 0 x
Seite 18 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg 0 Steinkauz Athene noctua 3 2 x 0 Steinrötel Monzicola saxatilis 1 1 x 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 - ) x 0 Stieglitz* Carduelis carduelis V - - x 0 Stockente*) Anas platyrhynchos - - - ) x 0 Straßentaube* Columba livia f. domestica - - - x 0 Sturmmöwe Larus canus R - - x 0 Sumpfmeise*) Parus palustris - - - x 0 Sumpfohreule Asio flammeus 0 1 x 0 Sumpfrohrsänger*) Acrocephalus palustris - - - x 0 Tafelente Aythya ferina - - - ) x 0 Tannenhäher* Nucifraga caryocatactes - - - x 0 Tannenmeise*) Parus ater - - - x 0 Teichhuhn Gallinula chloropus - V x x 0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - - x 0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca V - - x 0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 x x x 0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto - - - x 0 Turmfalke Falco tinnunculus - - x x 0 Turteltaube Streptopelia turtur 2 3 x x 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x x 0 Uferschwalbe Riparia riparia V - x x 0 Uhu Bubo bubo 0 - x x 0 Wacholderdrossel*) Turdus pilaris - - - x 0 Wachtel Coturnix coturnix 3 - - x 0 Wachtelkönig Crex crex 2 2 x x 0 Waldbaumläufer*) Certhia familiaris - - - x 0 Waldkauz Strix aluco - - x x 0 Waldlaubsänger*) Phylloscopus sibilatrix 2 - - x 0 Waldohreule Asio otus - - x x 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola - V - x 0 Waldwasserläufer Tringa ochropus R - x x 0 Wanderfalke Falco peregrinus - - x x 0 Wasseramsel Cinclus cinclus - - - x 0 Wasserralle Rallus aquaticus 3 V - ) x 0 Weidenmeise* Parus montanus - - - x 0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 3 2 x x 0 Weißstorch Ciconia ciconia - 3 x
Seite 19 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg x 0 Wendehals Jynx torquilla 1 2 x x 0 Wespenbussard Pernis apivorus V V x x 0 Wiedehopf Upupa epops 1 2 x x 0 Wiesenpieper Anthus pratensis 1 V - x 0 Wiesenschafstelze Motacilla flava - - - x 0 Wiesenweihe Circus pygargus R 2 x ) x 0 Wintergoldhähnchen* Regulus regulus - - - x x 0 Zaunkönig*) Troglodytes troglodytes - - - x 0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 3 x x x 0 Zilpzalp*) Phylloscopus collybita - - - 0 Zippammer Emberiza cia 1 1 x 0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella V 3 x x 0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 x 0 Zwergohreule Otus scops 0 - x 0 Zwergschnäpper Ficedula parva 2 - x x 0 Zwergtaucher*) Tachybaptus ruficollis - - - ) * weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
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