BEGRÜNDUNG ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

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BEGRÜNDUNG ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2020

                            BEGRÜNDUNG
                            MIT UMWELTBERICHT

ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT
          INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
                        NR. 38 „HELFKAM II“
                       ENTWURF VOM 03.05.2022
BEGRÜNDUNG ZUM DECKBLATT NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022

Inhaltsverzeichnis
A Anlass und Erfordernis der Planung……………………………………………………………………………………...3

B Planungsrechtliche Situation…………………………………………………………………………………………………3

C Beschreibung des Planungsgebiets………………………………………………………………………………………..4

D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung…………………………………………………5

E Erschließung…………………………………………………………………………………………………………………………..6

F Ziele der Grünordnung………………………….………………………………………………………………………………7

G Städtebauliche Flächenbilanz……………….……………………………………………………………………………....8

H Verfahren…………………………….……………………………………………………………………………………………......8

I Anhang….………………………………………………………………………………………………………………………………...9

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Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022

A Anlass und Erfordernis der Planung
Die Stadt Deggendorf beabsichtigt ein kleines Baugebiet im Rahmen einer Innenentwicklung
für das Grundstück Fl. Nr. 390/28 der Gemarkung Schaching an der Regerstraße auszuweisen.
Der seit 1977 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ weist hier eine öffentliche
Grünfläche als Kinderspielplatz innerhalb eines Bebauungszusammenhangs aus. Die Auflö-
sung des Spielplatzes ist sowohl möglich, da es in der Nähe weitere Plätze gibt, als auch nötig,
da er zu klein und stark eingewachsen mit fehlender Einsehbarkeit ist, sowie über eine
schlechte Zuwegung verfügt. Der Spielplatz wurde 1983 angelegt und nach einer Ortsbesich-
tigung vom 21.03.2013 aufgrund schlechten Zustands eingestellt.
Aus beitragsrechtlichen Grundsätzen ist dem Beitragszahler die beitragsfinanzierte Erschlie-
ßungsanlage sicherlich über eine übliche Nutzungsdauer funktionsfähig zur Verfügung zu stel-
len. Ab welchen Zeitpunkt eine beitragsfinanzierte öffentliche Grünfläche überplant werden
kann, ist im Erschließungsbeitragsrecht jedoch nicht explizit geregelt, jedoch kann hieraus zu-
mindest keine immerwährende Bestandsgarantie abgeleitet werden. Ist die öffentliche Grün-
fläche über einen Zeitraum von 30 Jahren vom Beitragszahler nutzbar, so kann wohl davon
ausgegangen werden, dass die Anlage beitragsrechtlich abgegolten ist (vergleichsweise
Heranziehung der Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauer kommunaler Gegenstände -
Plätze und Wege - einfache Bauart 10 - 30 Jahre). Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Stadt
zudem aufgrund Ihrer Planungshoheit als auch hinsichtlich der Bereitstellung von Haushalts-
mitteln für Instandhaltung und Pflege zugebilligt werden, eine sachgerechte Überplanung vor-
zunehmen. Die verbrauchsbedingte Nutzungsdauer eines Spielplatzes hingegen beträgt lt. der
Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauer kommunaler Gegenstände zwischen 10 und 15
Jahre. Eine weitere Verpflichtung zur Bereitstellung der beitragsfinanzierten Anlage, d. h. in der
Praxis eine Ersatzbeschaffung über die übliche Nutzungsdauer hinaus besteht nicht.
Zudem stehen folgende Alternativspielplätze zur Verfügung. Spielplätze zw. Hirzau und Eden-
hoferstraße (ca. 400 m Luftlinie; fußläufig ca. 670 m), Hirzau und Johann-Strauß-Straße (Luftlinie
ca. 180 m; fußläufig ca. 530 m), Kreuth (Luftlinie ca. 800 m; fußläufig ca. 1400 m) sowie das
Donauspiel (ca. 1200 m Luftlinie; fußläufig ca. 1600 m).
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Deck-
blatts zum Bebauungsplan „Helfkam II“ erforderlich.
Bereits im Jahr 2018 war ein 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ in Kraft ge-
treten, welches jedoch aufgrund formaler Fehler aufgehoben wurde. Die Inhalte dieses Deck-
blatts wurden überarbeitet und auf heutige städtebauliche Ziele für das Flurstück angepasst.

B Planungsrechtliche Situation
Das vorliegende Deckblatt 6 wurde aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam
II“ entwickelt. Allerdings ist die jetzt als Baufläche vorgesehene Grünfläche auch im Flächen-
nutzungsplan und Landschaftsplan als Grünfläche dargestellt. Somit wären auch der Flächen-
nutzungsplan und Landschaftsplan zu ändern.
Da jedoch der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungs-
pläne der Innenentwicklung“ mit dem Ziel der Nachverdichtung aufgestellt wird, ist es zulässig,
den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, so-
fern die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.
Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sind die Durchführung einer
Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts, sowie die zusammenfassende Erklärung
nicht erforderlich, der naturschutzrechtliche Ausgleich entfällt. Den Zielen der Grünordnung
wird durch entsprechende Festsetzungen Rechnung getragen.

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Begründung zum Deckblatt Nr. 6 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ | Entwurf vom 03.05.2022

Die umgebenden Flächen sind im Bebauungsplan „Helfkam II“ als WR „Reines Wohngebiet“
festgesetzt. Im Vordergrund steht bei einem WR die „Wohnruhe“.

C Beschreibung des Planungsgebiets
 1.      Lage
Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Stadtrand, am Osthang des Himmelreiches
mit dem Flurnamen „Leithen“. Das Areal liegt inmitten von bereits vorhandener umgebender
Bebauung und ist stark begrünt.
Das Gelände ist eine Hanglage, liegt auf ca. 345 - 355 m ü. NN und steigt nach Westen zur
Irlfeldstraße deutlich an, mit einer Verebnung - dem ehem. Spielplatz - auf ca. 354 m ü. NN.

 2.      Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 390/28 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 390/12.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt insgesamt ca. 1809,4 m².

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D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung

1.    Städtebauliche Grundlagen
Das unmittelbare städtebauliche Umfeld ist relativ einheitlich, die Festsetzungen des Bebau-
ungsplans Nr. 38 „Helfkam II“ mit seinen bisherigen Änderungen sind überwiegend eingehal-
ten. Die Bebauung begann in den späten 1970er Jahren, nachdem der Bebauungsplan Nr. 38
„Helfkam II“ im Herbst 1977 Rechtskraft erlangt hatte.
Die unmittelbare Umgebung kann in zwei Bereiche unterschieden werden:
    - südlich der Irlfeldstraße ist die Bebauung geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern
         sowie einzelnen Reihenhäusern, deren Dachlandschaft dem Bebauungsplan entspre-
         chend fast ausschließlich durch Satteldächer geprägt ist.
    - nördlich der Irlfeldstrasse zeigt sich ein ähnliches Bild, zusätzlich findet sich, an den
         Spielplatz Leiten angrenzend, ein dreireihiges Ensemble versetzt angeordneter Rei-
         henhäuser mit Flachdächern.
Das neue Baugebiet, welches bisher als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz festgesetzt
war schließt eine Lücke zwischen bereits vorhandener Bebauung an der Regerstraße und er-
möglicht großzügige Einzel- oder Doppelhäuser als Hanghäuser. Die Bebauung des Flurstücks
stellt als Maßnahme der Innenentwicklung einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund
und Boden dar.

2.    Städtebauliches Konzept
Das Deckblatt Nr. 6 bietet zusätzliche Bauflächen innerhalb der Stadtgrenzen im Rahmen
einer Nachverdichtung einer bislang als Grünfläche bzw. Kinderspielplatz genutzten Fläche.
Die bereits vorhandene Infrastruktur und Erschließung wird hierbei eingebunden und weiter
genutzt. Das nahegelegene „Himmelreich“ bietet durch Wegeanbindungen große Naherho-
lungsflächen.
Die geplante Bebauung wird auf der Basis des derzeitigen Bebauungsplans Nr. 38 „ Helfkam
II“ erstellt und ermöglicht aufgrund des steilen Hangs, eine auf einem Garagengeschoß ru-
hende straßenseitig maximal dreigeschossige Bebauung mit Sattel- oder Flachdach. Das
Garagengeschoss ist dabei um mindestens fünf Meter vom öffentlichen Straßenraum abge-
rückt. Damit sich die Gebäude optisch in den steilen Hang einfügen werden die oberen Ge-
schosse dem Verlauf des Hangs entsprechend abgetreppt, was durch entsprechende Festset-
zungen zur Wandhöhe gesichert ist.
Für das Flurstück wird eine Teilung in zwei Parzellen mit je einem Gebäude vorgeschlagen. Der
großzügige Bauraum soll aber auch eine Teilung und Bebauung auf drei Parzellen möglich
machen. Um eine der städtebaulichen Umgebung angepasste Körnung der Baukörper sicher-
zustellen wurden entsprechende Festsetzungen zum Maß der Nutzung sowie der Bauweise
zugeteilt. Der Eigenart der näheren Umgebung entsprechend gilt für alle Parzellen die offene
Bauweise, Baukörper sind straßenseitig auf ein Maximalmaß von 16 m begrenzt, es gelten eine
maximale GRZ von 0,35 und GFZ von 0,9, die maximal zulässige Anzahl an Wohneinheiten ist
pro Bauparzelle auf ein Maximum von zwei begrenzt und die geltenden Mindestabstandsflä-
chen gem. Bayerischer Bauordnung ( BayBO) sind einzuhalten.

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3.      Nutzung
Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 3 8 „Helfkam II“ wird als
„Reines Wohngebiet“ WR nach § 3 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen, d. h. die Ausnahmen nach § 3
Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig.
Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern UG + II + L
mit Sattel- oder Flachdach vorgesehen, dabei bildet das Untergeschoß ein Garagengeschoß. Je
Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig, wobei je Doppelhaushälfte maximal
eine Wohneinheit zulässig ist.

4.      Immissionsschutz
4.1 Schallschutz
Laut Begründung zum Bebauungsplan Nr. 38 „Helfkam II“ werden für die Fläche innerhalb
des Deckblatts 6 keine Schallschutzmaßnahmen benötigt. Basierend auf vorangegangenen Ab-
stimmungen und Einvernehmen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde werden jedoch
Mindestanforderungen für das Deckblatt Nr. 6 festgesetzt.

4.2 Sonstige Immissionen
Sonstige Immissionen sind nicht bekannt und auch nicht zu erwarten.

5.      Hochwasser
Das Plangebiet liegt nicht in von Überschwemmungen betroffenem Gebiet.

E Erschließung
1.    Verkehr
Das Baugebiet wird über die Regerstraße – eine reine Anwohnerstraße - sowie im Weiteren
über die Irlfeldstraße und An der Leithen erschlossen, ein Neu- oder Ausbau ist nicht
erforderlich.

2.    Versorgung
2.1. Energie
Die Stromversorgung erfolgt über die Stadtwerke Deggendorf. Die Versorgung mit Hei-
zenergie liegt in privater Verantwortung.

2.2. Wasser
Die Trinkwasserversorgung des Baugebiets erfolgt über die Stadtwerke Deggendorf und kann
durch das bestehende Netz gesichert werden.

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2.3. Löschwasser
Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt aus dem bestehenden Netz und ist gesichert. Seitens
der Stadtwerke werden 96 m³ / Std. zur Verfügung gestellt; dies ist ausreichend.

3. Entsorgung
3.1. Abwasser
Die Abwasserentsorgung erfolgt über das vorhandene Mischsystem mit ausreichender Kapa-
zität.
Bei Unwettern fließen bisher erhebliche Wassermengen „wild“ zur Regerstraße ab, künftig wer-
den sie gezielt eingeleitet und belasten die Straßengullies nicht mehr mit Wasser und Ge-
schwemmsel.

3.2 Altflächen, Altlasten, Grundwasserschäden
Sind auf der im bisher rechtskräftigen BP Nr. 38 „Helfkam II“ als Spielplatz festgesetzten Fläche
nicht bekannt und auch nicht zu erwarten.

F Gestalterische Ziele der Grünordnung
Die ursprüngliche innerstädtische Grünfläche mit Kinderspielplatz wird durch die geplante
Bebauung ersetzt. Für die Hangbebauung sind relativ starke Erdbewegungen erforderlich, ggf.
auch mit Hangsicherungen, die das Gelände überformen.
Erhaltenswerter, älterer Gehölzbestand findet sich auf der Parzelle nicht. Um auch auf den
Grundstücksflächen einen Mindeststandard für die Grünordnung zu wahren wurden die fol-
genden Festsetzungen getroffen:

- Pflanzgebote auf privaten Flächen
- Festsetzung von Bäumen entlang der Regerstraße
Nach vorangegangener Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde mussten arten-
schutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Im Zuge des ersten Verfahrens wurde 2017
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel erstellt, zusätzlich eine Prüfung mög-
licher Fledermausquartierbäume veranlasst. Das „gutachterliche Fazit“ lautet:
Fledermausquartiere wurden nicht festgestellt. Bei allen im Grundstück festgestellten bzw. po-
tentiell zu erwartenden Brutvogelarten handelt es sich um „Allerweltsarten“, die nicht weiter
artenschutzrechtlich geprüft werden brauchen.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG sind
unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme – Gehölzentfernung nicht wäh-
rend der Brutzeit – mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Da sich seit dem von Hrn. Dr. Schlemmer 2017 durchgeführten Gutachten keine wesentlichen
Änderungen der Vegetation vor Ort entwickelt haben, wird die Gültigkeit des Gutachtens als
gegeben angenommen. Das gesamte Gutachten ist im Anhang beigefügt.

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G Städtebauliche Flächenbilanz

 Geltungsbereich                                                                              1809,41 m²

 Davon Straßenverkehrsfläche                                                                   231,93 m²

 Davon Reines Wohngebiet (WR)                                                                 1577,48 m²
 Vorgeschlagene Parzelle 1                                                                     896,42 m²
 Vorgeschlagene Parzelle 2                                                                     681,05 m²

H Verfahrensvermerk

25.05.2022      Aufstellungsbeschluss / Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss
25.05.2022      Beschlussvorschlag des Entwurfs

Deggendorf, den 03.05.2022

Christoph Strasser
Abteilungsleiter

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I Anhang
Bebauungsplan Regerstraße- Deggendorf, Flur Nr. 390/28;
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Vögel und
Fledermausquartierbäume vom 26.06.2017
Büro für Ornitho-Ökologie, Dr. Richard Schlemmer

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          Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

                             Büro für Ornitho-Ökologie
                               Dr. Richard Schlemmer
                                                Proskestr. 5, 93059 Regensburg
                                                            Tel.: 0941 / 58 65 45

             Bebauungsplan
         Regerstraße - Deggendorf
              Flur Nr. 390/28

      Naturschutzfachliche Angaben zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
       Vögel und Fledermausquartierbäume

                           im Auftrag der
                          Stadt Deggendorf

                             26. Juni 2017
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                                 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Inhaltsverzeichnis
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1          Einleitung ........................................................................................................................ 1

1.1        Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 1

2          Wirkungen des Vorhabens............................................................................................ 2

2.1        Anlagenbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 2
2.2        Betriebsbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 2

3          Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
           ökologischen Funktionalität ......................................................................................... 3

3.1        Maßnahmen zur Vermeidung........................................................................................ 3
3.2        Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
           (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) ............... 3

4          Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten.............................................. 4

4.1        Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .............. 4
4.1.1      Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie...................................................... 4
4.1.2      Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie................................................................ 4
4.1.2.1 Säugetiere                                                                                                                              5
4.1.2.2 Reptilien                                                                                                                               5
4.1.2.3 Amphibien                                                                                                                               5
4.1.2.4 Libellen                                                                                                                                5
4.1.2.5 Käfer                                                                                                                                   5
4.1.2.6 Tagfalter                                                                                                                               5
4.2        Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der
           Vogelschutz-Richtlinie .................................................................................................. 6

6          Gutachterliches Fazit..................................................................................................... 9

Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 10

Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ............................... 11

B          Vögel .............................................................................................................................. 14

Tabellenverzeichnis
Tab. 1:      Brutbestand und artenschutzrechtliche Einstufung von Vogelarten, die im
             betroffenem Bereich bzw. direkt an diesen angrenzend nachgewiesen wurden. ......... 7
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                       Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

1         Einleitung

1.1       Anlass und Aufgabenstellung

Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans für das Grundstück mit der Flur Nr. 390/28
in der Regerstraße in Deggendorf wurden wir, das „Büro für Ornitho-Ökologie“, Dr. Ri-
chard Schlemmer von der Stadt Deggendorf beauftragt die naturschutzfachlichen Anga-
ben für die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten.

In der vorliegende saP werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten
(alle europäischen Vogelarten, Pflanzen und Tierarten des Anhangs IV FFH-Richtlinie
sowie der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ermittelt und darge-
stellt.

In Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die saP auf Vögel und
Quartierbäume von Fledermäusen beschränkt.

1.2       Datengrundlagen
Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

      -   Vier Geländebegehungen zur Kartierung der Brutvögel erfolgten vom 23. März
          bis 18. Juni 2017. Erfasst wurde die gesamte Fläche mit der Flurnummer 390/28.
          Da zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schon der Strauchbewuchs entlang der
          Hangböschung entfernt war, wurde zur Potentialabschätzung auch die umlie-
          genden Gartengrundstücke mit Heckenartigen Umzäunungen mit erfasst. Die auf
          dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28 verbliebenen Bäume wurden nach
          Höhlen abgesucht.

      -   Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz zu saP relevan-
          ten Arten (online)

      -   RÖDL et al. (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005 bis 2009.

      -   BEZZEL et al. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis 1999.

1.3       Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stüt-
zen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12. Februar 2013 Az.:
IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Anga-
ben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit
Stand 01/2013. Diese „Hinweise“ berücksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG,
9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass § 44 Abs. 5 Satz 2
BNatSchG n.F. im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 Nr.
1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht.
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

2      Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen
und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten ver-
ursachen können.

2.1    Anlagenbedingte Wirkprozesse

Die derzeitige Planung sieht vor, das Erdreich im gesamten Grundstücksbereich soweit
abzutragen, dass der Zugang von der Regerstraße her weitgehend ebenerdig erfolgt.
Damit ist davon auszugehen, dass die vorhandene Flora und Fauna komplett verloren
geht.

Durch Baufahrzeuge und Baubetrieb sind während der Baumaßnahmen temporäre Stö-
rungen bis über die eigentlichen Grenzen der betroffenen Grundstücke hinaus zu erwar-
ten.

2.2    Betriebsbedingte Wirkprozesse

Da das Umfeld des Flurstücks bereits jetzt eine geschlossene Wohnbebauung aufweist,
sind gegenüber dem derzeitigen Zustand keine besonderen betriebsbedingten Störun-
gen zu erwarten.
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                   Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

3    Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität

3.1   Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der
nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu ver-
meiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m.
Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Gehölzrodungen werden nur zwischen 1.Oktober und 28. Februar und somit außer-
  halb der Brutzeit von Vögeln durchgeführt.

3.2   Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funk-
      tionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3
      BNatSchG)

CEF-Maßnahmen sind nicht geplant.
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                     Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

4       Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1      Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-
         Richtlinie

4.1.1   Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen-
dorf verzichtet.

4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis
3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbo-
te:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-
sammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-
rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder
Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsfor-
men. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das
Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgese-
henen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.
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                     Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

4.1.2.1 Säugetiere

4.1.2.1.1       Fledermäuse

Die auf dem Grunstück vorhandenen Bäume sind durch relativ kleine Stammdurchmes-
ser gekennzeichnet. Ferner sind sie sehr vital und weißen weder Natur- noch Specht-
höhlen auf. Auch sonst wurden auf dem betroffenen Grundstück keine Fledermausquar-
tiere gefunden. Verfahrensbedingte Auswirkungen auf das Vorkommen von
Fledermäusen können somit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

4.1.2.1.2       Weitere Säugetiere

Weitere Säugerarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrschein-
lichkeit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt
Deggendorf verzichtet.

4.1.2.2 Reptilien

Reptilienarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen-
dorf verzichtet.

4.1.2.3 Amphibien

Amphibienarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlich-
keit ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deg-
gendorf verzichtet.

4.1.2.4 Libellen

Libellenarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen-
dorf verzichtet.

4.1.2.5 Käfer

Käferarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen-
dorf verzichtet.

4.1.2.6 Tagfalter

Tagfalterarten nach Anhang IV a) FFH-RL können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden. Auf die Prüfung wurde in Rücksprache mit der Stadt Deggen-
dorf verzichtet.
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                     Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

4.2    Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1
       der Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m.
Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-
sammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-
rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren,
die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist
auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das
Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Scha-
densvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Die Begehungen zur Ermittlung der Brutvögel erfolgten in den frühen Morgenstunden.
Die Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare wurde nach den Vorgaben der Revierkartie-
rungsmethode ermittelt (vgl. BIBBY et al. 1995, SÜDBECK et al. 2005).

In Tabelle 1 sind die 2017 im Grundstück und in den umliegenden Gärten nachgewiese-
nen Vogelarten und ihr Bestand aufgelistet.
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                              Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Tab. 1:      Brutbestand und artenschutzrechtliche Einstufung von Vogelarten, die im betrof-
             fenem Bereich bzw. direkt an diesen angrenzend nachgewiesen wurden.

                                                                                                                                                 streng geschützt
                                                                                                                                EG VR-Anhang I
                                                                                                Allerweltsart
                                                                                  Brutbestand
                                                   Wiss. Name

                                                                                                                RL Bay
                                                                         Status

                                                                                                                         RL D
               Art

Amsel                              Turdus merula                        BV        1              x
Blaumeise                          Parus caeruleus                     (BV)                      x
Grünfink                           Carduelis chloris                   (BV)                      x
Hausrotschwanz                     Phoenicurus ochruros                (BV)                      x
Haussperling                       Passer domesticus                   (BV)                      x              V        V
Kohlmeise                          Parus major                         (BV)                      x
Rabenkrähe                         Corvus corone corone                 BV        1              x
Rotkehlchen                        Erithacus rubecula                  (BV)                      x
Star                               Sturnus vulgaris                    (BV)                      x
Türkentaube                        Streptopelia decaocto               (BV)                      x

Status:              BV: Brutvogel, GV: zur Nahrungssuche einfliegender Gastvogel;
                     ohne Klammer: auf dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28, in Klammern: in den umliegenden
                     Gartengrundstücken – ohne Angabe der Anzahl der Brutpaare
Brutbestand:         Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare auf dem Grundstück mit der Flurnummer 390/28
RLB / RLD:           Gefährdungskategorie entsprechend den Roten Listen gefährdeter Vogelarten in Bayern Stand Juni
                     2016 bzw. in Deutschland, 4. Fassung, November 2007 (1- vom Aussterben bedroht. 2- stark gefähr-
                     det, 3 – gefährdet, V: Vorwarnliste; R: extrem selten)
EG VR Anhang 1: im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie (Stand 2009) als besonders zu schützende Arten gelistet
streng geschützt: streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Auf dem Grundstück selbst haben nur Rabenkrähe und Amsel in jeweils einem Paar
gebrütet. In den umliegenden Gartengrundstücken wurden zudem Blaumeise, Grünfink,
Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Rotkehlchen, Star und Türkentaube festge-
stellt. Potentiell könnten diese Arten auch vor der Rodung der Sträucher an der Bö-
schung auf dem betroffenen Grundstück selbst vorgekommen sein.

Bei allen auf dem Grundstück festgestellten bzw. potentiell zu erwartenden Arten han-
delt es sich um weit verbreitete Arten, bei denen regelmäßig davon auszugehen ist,
dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszu-
standes erfolgt (Tab. 1). Diese „Allerweltsarten“ brauchen nicht weiter geprüft werden
(vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für
Umwelt).
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                      Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

6      Gutachterliches Fazit

Fledermausquartiere wurden nicht festgestellt. Bei allen im Grundstück festgestellten
bzw. potentiell zu erwartenden Brutvogelarten handelt es sich um „Allerweltsarten“, die
nicht weiter artenschutzrechtlich geprüft werden brauchen.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG sind unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme – Ge-
hölzentfernungen nicht während der Brutzeit - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aus-
zuschließen.

Büro für Ornitho-Ökologie                                Regensburg, den 26. Juni 2017
Dr. Richard Schlemmer
Proskestr. 5
93059 Regensburg
Seite 10
                      Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Literaturverzeichnis
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in der Praxis. Radebeul, Neumann Verlag: 270 pp

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Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fas-
sung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7)

LfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT) (2012): Artinformationen zu saP-relevanten Arten
(online-Abfrage)

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf-
stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der
Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011) inklusive Anlage1 und 3 (online-Abfrage)

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf-
stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der
Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011)Artinformationen zu saP-relevanten Arten
(online-Abfrage)

RÖDL, T., RUDOLPH, B.-U., GEIERSBERGER, I., W EIXLER, K. & GÖRGEN, A. (2012): Atlas der Brutvö-
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SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. UND SUDFELDT,
C., HRG. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell

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Seite 11
                       Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-
    spektrums

Die folgenden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen bein-
halten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden

-    Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie,
-    nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Ge-
     fangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste
Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG
werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit
Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufas-
sung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist
derzeit nicht bekannt.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten
sowie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten.

Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrecht-
lich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen
erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts
als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der
Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe
für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse der Auswahl
der Arten müssen jedoch in geeigneter Form (z.B. in Form der ausgefüllten Listen)
in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und hinreichend begründet werden.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang):
Schritt 1: Relevanzprüfung
V:   Wirkraum des Vorhabens liegt:
     X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern
         oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.)
     0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

L:   Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-
     Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):
     X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt
         oder keine Angaben möglich (k.A.)
     0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt
E:   Wirkungsempfindlichkeit der Art:
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                         Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

       X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden
       können
       0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen
           werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur
           weitverbreitete, ungefährdete Arten)
Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als
nicht-relevant identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausge-
schlossen werden.
Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2
fortzusetzen.

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Schritt 2: Bestandsaufnahme
NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen
    X = ja
    0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein
    Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung
    des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich
    X = ja
    0 = nein

       für Liste B, Vögel: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, wenn Status für die
       relevanten TK25-Quadranten im Brutvogelatlas [B = möglicherweise brütend, C =
       wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend];

Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der
Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibi-
lität zu überprüfen.

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weite-
ren saP (s. Anlage 1, Mustervorlage) zugrunde gelegt.
Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP
entbehrlich.

Weitere Abkürzungen:
RLB:       Rote Liste Bayern:

           für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)

            0     Ausgestorben oder verschollen
            1     Vom Aussterben bedroht
            2     Stark gefährdet
            3     Gefährdet
            G     Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
            R     Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
            D     Daten defizitär
            V     Arten der Vorwarnliste
Seite 13
                           Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

           für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003)

             00    ausgestorben
             0     verschollen
             1     vom Aussterben bedroht
             2     stark gefährdet
             3     gefährdet
             RR    äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*)
             R     sehr selten (potenziell gefährdet)
             V     Vorwarnstufe
             D     Daten mangelhaft

RLD:       Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):
                                                                   1
           für Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz (2009)

           für wirbellose Tiere: Bundesamt für Naturschutz (1998)

           für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

sg:        streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

1
  Bundesamt für Naturschutz (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch-
lands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg
Seite 14
                     Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

B        Vögel

Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Gefangenschafts-
flüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

 V   L   E NW PO   Art                        Art                            RLB      RLD      sg

 0                 Alpenbraunelle             Prunella collaris                -       R        -

 0                 Alpendohle                 Pyrrhocorax graculus             -       R        -

 0                 Alpenschneehuhn            Lagopus mutus                   R        R        -

 x   x   0   x     Amsel*)                    Turdus merula                    -       -        -

 x   0             Auerhuhn                   Tetrao urogallus                1        1        x
                                      )
 x   0             Bachstelze*                Motacilla alba                   -       -        -

 0                 Bartmeise                  Panurus biarmicus               R        -        -

 x   0             Baumfalke                  Falco subbuteo                  V        3        x

 x   0             Baumpieper                 Anthus trivialis                2        V        -

 x   0             Bekassine                  Gallinago gallinago             1        1        x

 0                 Berglaubsänger             Phylloscopus bonelli             -       -        x

 0                 Bergpieper                 Anthus spinoletta                -       -        -

 x   0             Beutelmeise                Remiz pendulinus                V        -        -

 0                 Bienenfresser              Merops apiaster                 R        -        x

 x   0             Birkenzeisig               Carduelis flammea                -       -        -

 0                 Birkhuhn                   Tetrao tetrix                   1        2        x

 x   0             Blässhuhn*)                Fulica atra                      -       -        -

 x   0             Blaukehlchen               Luscinia svecica                V        V        x
                                  )
 x   x   0         Blaumeise*                 Parus caeruleus                  -       -        -

 x   0             Bluthänfling               Carduelis cannabina             2        V        -

 0                 Brachpieper                Anthus campestris               0        1        x

 0                 Brandente                  Tadorna tadorna                 R        -        -

 x   0             Braunkehlchen              Saxicola rubetra                1        3        -
                              )
 x   x   0         Buchfink*                  Fringilla coelebs                -       -        -

 x   x   0         Buntspecht*)               Dendrocopos major                -       -        -

 x   0             Dohle                      Corvus monedula                 V        -        -

 x   0             Dorngrasmücke              Sylvia communis                 V        -        -

 0                 Dreizehenspecht            Picoides tridactylus             -       2        x

 x   0             Drosselrohrsänger          Acrocephalus arundinaceus       3        V        x
                                          )
 x   0             Eichelhäher*               Garrulus glandarius              -       -        -

 0                 Eiderente*)                Somateria mollissima            R        -        -

 x   0             Eisvogel                   Alcedo atthis                   3        -        x

 x   x   0         Elster*)                   Pica pica                        -       -        -
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V   L   E NW PO   Art                             Art                       RLB      RLD      sg

x   0             Erlenzeisig                     Carduelis spinus            -       -        -

x   0             Feldlerche                      Alauda arvensis            3        3        -

x   0             Feldschwirl                     Locustella naevia          V        V        -

x   0             Feldsperling                    Passer montanus            V        V        -

0                 Felsenschwalbe                  Ptyonoprogne rupestris     R        R        x
                                              )
x   0             Fichtenkreuzschnabel*           Loxia curvirostra           -       -        -

x   0             Fischadler                      Pandion haliaetus          1        3        x

x   0             Fitis*)                         Phylloscopus trochilus      -       -        -

x   0             Flussregenpfeifer               Charadrius dubius          3        -        x

x   0             Flussseeschwalbe                Sterna hirundo             3        2        x

x   0             Flussuferläufer                 Actitis hypoleucos         1        2        x

x   0             Gänsesäger                      Mergus merganser            -       2        -

x   0             Gartenbaumläufer*)              Certhia brachydactyla       -       -        -
                                          )
x   0             Gartengrasmücke*                Sylvia borin                -       -        -

x   0             Gartenrotschwanz                Phoenicurus phoenicurus    3        -        -

x   0             Gebirgsstelze*)                 Motacilla cinerea           -       -        -

x   0             Gelbspötter                     Hippolais icterina         3        -        -

x   0             Gimpel*)                        Pyrrhula pyrrhula           -       -        -

x   x   0         Girlitz*)                       Serinus serinus             -       -        -

x   0             Goldammer                       Emberiza citrinella        V        -        -

x   0             Grauammer                       Miliaria calandra          1        3        x

x   0             Graugans                        Anser anser                 -       -        -

x   0             Graureiher                      Ardea cinerea              V        -        -

x   0             Grauschnäpper*)                 Muscicapa striata           -       -        -

x   0             Grauspecht                      Picus canus                3        2        x

x   0             Großer Brachvogel               Numenius arquata           1        1        x

x   x   0         Grünfink*)                      Carduelis chloris           -       -        -

x   0             Grünspecht                      Picus viridis              V        -        x

x   0             Habicht                         Accipiter gentilis         V        -        x

0                 Habichtskauz                    Strix uralensis            R        R        x

x   0             Halsbandschnäpper               Ficedula albicollis        3        3        x

x   0             Haselhuhn                       Bonasa bonasia             3        2        -

0                 Haubenlerche                    Galerida cristata          1        1        x

x   0             Haubenmeise*)                   Parus cristatus             -       -        -

x   0             Haubentaucher                   Podiceps cristatus          -       -        -
                                      )
x   x   0         Hausrotschwanz*                 Phoenicurus ochruros        -       -        -

x   x   0         Haussperling*)                  Passer domesticus          V        V        -
                                      )
x   0             Heckenbraunelle*                Prunella modularis          -       -        -
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V   L   E NW PO   Art                      Art                              RLB      RLD      sg

x   0             Heidelerche              Lullula arborea                   2        V        x

x   0             Höckerschwan             Cygnus olor                        -       -        -

x   0             Hohltaube                Columba oenas                      -       -        -
                               )
x   0             Jagdfasan*               Phasianus colchicus                -       -        -

x   0             Kanadagans               Branta canadensis                  -       -        -

0                 Karmingimpel             Carpodacus erythrinus             1        -        x
                                   )
x   0             Kernbeißer*              Coccothraustes coccothraustes      -       -        -

x   0             Kiebitz                  Vanellus vanellus                 2        2        x

x   0             Klappergrasmücke         Sylvia curruca                    3        -        -

x   0             Kleiber*)                Sitta europaea                     -       -        -

x   0             Kleines Sumpfhuhn        Porzana parva                      -       1        x

x   0             Kleinspecht              Dendrocopos minor                 V        V        -

x   0             Knäkente                 Anas querquedula                  1        2        x
                               )
x   x   0         Kohlmeise*               Parus major                        -       -        -

x   0             Kolbenente               Netta rufina                       -       -        -

x   0             Kolkrabe                 Corvus corax                       -       -        -

x   0             Kormoran                 Phalacrocorax carbo                -       -        -

x   0             Kranich                  Grus grus                         1        -        x

x   0             Krickente                Anas crecca                       3        3        -

x   0             Kuckuck                  Cuculus canorus                   V        V        -

x   0             Lachmöwe                 Larus ridibundus                   -       -        -

x   0             Löffelente               Anas clypeata                     1        3        -

0                 Mauerläufer              Tichodroma muraria                R        R        -

x   0             Mauersegler              Apus apus                         3        -        -

x   0             Mäusebussard             Buteo buteo                        -       -        x

x   0             Mehlschwalbe             Delichon urbicum                  3        V        -

x   0             Misteldrossel*)          Turdus viscivorus                  -       -        -

x   0             Mittelmeermöwe           Larus michahellis                  -       -        -

x   0             Mittelspecht             Dendrocopos medius                 -       -        x
                                       )
x   x   0         Mönchsgrasmücke*         Sylvia atricapilla                 -       -        -

x   0             Nachtigall               Luscinia megarhynchos              -       -        -

x   0             Nachtreiher              Nycticorax nycticorax             R        1        x

x   0             Neuntöter                Lanius collurio                   V        -        -

0                 Ortolan                  Emberiza hortulana                1        3        x

x   0             Pirol                    Oriolus oriolus                   V        V        -

x   0             Purpurreiher             Ardea purpurea                    R        R        x

x   x   0   x     Rabenkrähe*)             Corvus corone                      -       -        -

x   0             Raubwürger               Lanius excubitor                  1        2        x
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V   L   E NW PO   Art                           Art                          RLB     RLD      sg

x   0             Rauchschwalbe                 Hirundo rustica               V       V        -

x   0             Raufußkauz                    Aegolius funereus             -       -        x

x   0             Rebhuhn                       Perdix perdix                 2       2        -
                                )
x   0             Reiherente*                   Aythya fuligula               -       -        -

0                 Ringdrossel                   Turdus torquatus              -       -        -
                                    )
x   x   0         Ringeltaube*                  Columba palumbus              -       -        -
                                    )
x   0             Rohrammer*                    Emberiza schoeniclus          -       -        -

x   0             Rohrdommel                    Botaurus stellaris            1       2        x

x   0             Rohrschwirl                   Locustella luscinioides       -       -        x

x   0             Rohrweihe                     Circus aeruginosus            -       -        x

x   0             Rostgans                      Tadorna ferruginea            -       -
                                        )
x   x   0         Rotkehlchen*                  Erithacus rubecula            -       -        -

x   0             Rotmilan                      Milvus milvus                 V       -        x

x   0             Rotschenkel                   Tringa totanus                1       V        x

0                 Saatkrähe                     Corvus frugilegus             -       -        -

x   0             Schellente                    Bucephala clangula            -       -        -

x   0             Schilfrohrsänger              Acrocephalus schoenobaenus    -       V        x

x   0             Schlagschwirl                 Locustella fluviatilis        V       -        -

x   0             Schleiereule                  Tyto alba                     3       -        x

x   0             Schnatterente                 Anas strepera                 -       -        -

0                 Schneesperling                Montifringilla nivalis       R        R        -
                                            )
x   x   0         Schwanzmeise*                 Aegithalos caudatus           -       -        -

x   0             Schwarzhalstaucher            Podiceps nigricollis          2       -        x

x   0             Schwarzkehlchen               Saxicola torquata             V       V        -

x   0             Schwarzkopfmöwe               Larus melanocephalus         R        -        -

x   0             Schwarzmilan                  Milvus migrans                -       -        x

x   0             Schwarzspecht                 Dryocopus martius             -       -        x

x   0             Schwarzstorch                 Ciconia nigra                 -       -        x

0                 Seeadler                      Haliaetus albicilla          R        -

x   0             Seidenreiher                  Egretta garzetta              -       -        x
                                    )
x   0             Singdrossel*                  Turdus philomelos             -       -        -

x   0             Sommergoldhähnchen*)          Regulus ignicapillus          -       -        -

x   0             Sperber                       Accipiter nisus               -       -        x

x   0             Sperbergrasmücke              Sylvia nisoria                1       -        x

x   0             Sperlingskauz                 Glaucidium passerinum         -       -        x
                        )
x   x   0         Star*                         Sturnus vulgaris              -       -        -

0                 Steinadler                    Aquila chrysaetos            R        2        x

0                 Steinhuhn                     Alectoris graeca             R        0        x
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                    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V   L   E NW PO   Art                    Art                                RLB      RLD      sg

0                 Steinkauz              Athene noctua                       3        2        x

0                 Steinrötel             Monzicola saxatilis                 1        1        x

0                 Steinschmätzer         Oenanthe oenanthe                   1        1        -
                            )
x   0             Stieglitz*             Carduelis carduelis                 V        -        -

x   0             Stockente*)            Anas platyrhynchos                   -       -        -
                                  )
x   0             Straßentaube*          Columba livia f. domestica           -       -        -

x   0             Sturmmöwe              Larus canus                         R        -        -

x   0             Sumpfmeise*)           Parus palustris                      -       -        -

x   0             Sumpfohreule           Asio flammeus                       0        1

x   0             Sumpfrohrsänger*)      Acrocephalus palustris               -       -        -

x   0             Tafelente              Aythya ferina                        -       -        -
                                  )
x   0             Tannenhäher*           Nucifraga caryocatactes              -       -        -

x   0             Tannenmeise*)          Parus ater                           -       -        -

x   0             Teichhuhn              Gallinula chloropus                  -       V        x

x   0             Teichrohrsänger        Acrocephalus scirpaceus              -       -        -

x   0             Trauerschnäpper        Ficedula hypoleuca                  V        -        -

x   0             Tüpfelsumpfhuhn        Porzana porzana                     1        1        x

x   x   0         Türkentaube*)          Streptopelia decaocto                -       -        -

x   0             Turmfalke              Falco tinnunculus                    -       -        x

x   0             Turteltaube            Streptopelia turtur                 2        3        x

x   0             Uferschnepfe           Limosa limosa                       1        1        x

x   0             Uferschwalbe           Riparia riparia                     V        -        x

x   0             Uhu                    Bubo bubo                           0        -        x

x   0             Wacholderdrossel*)     Turdus pilaris                       -       -        -

x   0             Wachtel                Coturnix coturnix                   3        -        -

x   0             Wachtelkönig           Crex crex                           2        2        x

x   0             Waldbaumläufer*)       Certhia familiaris                   -       -        -

x   0             Waldkauz               Strix aluco                          -       -        x

x   0             Waldlaubsänger*)       Phylloscopus sibilatrix             2        -        -

x   0             Waldohreule            Asio otus                            -       -        x

x   0             Waldschnepfe           Scolopax rusticola                   -       V        -

x   0             Waldwasserläufer       Tringa ochropus                     R        -        x

x   0             Wanderfalke            Falco peregrinus                     -       -        x

x   0             Wasseramsel            Cinclus cinclus                      -       -        -

x   0             Wasserralle            Rallus aquaticus                    3        V        -
                                  )
x   0             Weidenmeise*           Parus montanus                       -       -        -

x   0             Weißrückenspecht       Dendrocopos leucotus                3        2        x

x   0             Weißstorch             Ciconia ciconia                      -       3        x
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                        Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

    V   L   E NW PO   Art                     Art                               RLB      RLD      sg

    x   0             Wendehals               Jynx torquilla                     1        2        x

    x   0             Wespenbussard           Pernis apivorus                    V        V        x

    x   0             Wiedehopf               Upupa epops                        1        2        x

    x   0             Wiesenpieper            Anthus pratensis                   1        V        -

    x   0             Wiesenschafstelze       Motacilla flava                     -       -        -

    x   0             Wiesenweihe             Circus pygargus                    R        2        x
                                          )
    x   0             Wintergoldhähnchen*     Regulus regulus                     -       -        -

    x   x   0         Zaunkönig*)             Troglodytes troglodytes             -       -        -

    x   0             Ziegenmelker            Caprimulgus europaeus              1        3        x

    x   x   0         Zilpzalp*)              Phylloscopus collybita              -       -        -

    0                 Zippammer               Emberiza cia                       1        1        x

    0                 Zitronenzeisig          Carduelis citrinella               V        3        x

    x   0             Zwergdommel             Ixobrychus minutus                 1        1        x

    0                 Zwergohreule            Otus scops                         0        -        x

    0                 Zwergschnäpper          Ficedula parva                     2        -        x

    x   0             Zwergtaucher*)          Tachybaptus ruficollis              -       -        -

)
*       weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass
durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt.
Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
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