BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT NR. 14 "SO ERNEUERBARE ENERGIEN SOLARPARK SCHLOßSTRAßE - WARTH" ...

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BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT NR. 14 "SO ERNEUERBARE ENERGIEN SOLARPARK SCHLOßSTRAßE - WARTH" ...
© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2020

                    BEGRÜNDUNG
                    MIT UMWELTBERICHT

                     ZUR ÄNDERUNG
             DES FLÄCHENNUTZUNGS-
             UND LANDSCHAFTSPLANS
            DURCH DECKBLATT NR. 14
„SO ERNEUERBARE ENERGIEN SOLARPARK
            SCHLOßSTRAßE – WARTH“
               ENTWURF VOM 16.02.2021
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Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 14
                                                              „SO Erneuerbare Energien Solarpark Schloßstraße Warth“
                                                                                          Vorentwurf vom 16.02.2021

Inhaltsverzeichnis

A     Anlass und Erfordernis der Planung ............................................................................ 3

B     Planungsrechtliche Situation ........................................................................................ 4

C     Beschreibung des Planungsgebiets ............................................................................ 6
1.    Lage ................................................................................................................................. 6
2.    Wasserversorgung ......................................................................................................... 6
3.    Abwasserbeseitigung .................................................................................................... 6
4.    Niederschlagswasserbeseitigung ................................................................................ 6

D     Umweltbericht ................................................................................................................. 7
1.    Einleitung ........................................................................................................................ 7
1.1   Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele der Flächennutzungs- und
      Landschaftsplanänderung ................................................................................................ 8
1.2   Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele8
2.    Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
      einschließlich der Prognosen bei Durchführung der Planungen .............................. 8
2.1   Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................................... 8
2.2   Schutzgut Boden ............................................................................................................ 10
2.3   Schutzgut Wasser .......................................................................................................... 12
2.4   Schutzgut Luft und Klima ............................................................................................... 12
2.5   Schutzgut Landschaft ..................................................................................................... 13
2.6   Schutzgut Mensch .......................................................................................................... 14
2.7   Schutzgut Kultur und Sachgüter ..................................................................................... 14
2.8   Schutzgut Fläche ............................................................................................................ 16
2.9   Wechselwirkungen ......................................................................................................... 16
3.    Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
      Planung ......................................................................................................................... 16
4.    Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
      (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
      ........................................................................................................................................ 17
4.1   Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ...................... 17
4.2   Ausgleich ........................................................................................................................ 18
4.3   Ausgleichsbedarf ............................................................................................................ 19
4.4   Ausgleichsfläche ............................................................................................................. 20
5.    Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen
      Geltungsbereichs ......................................................................................................... 20
6.    Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ...................................... 20
7.    Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................. 20
8.    Zusammenfassung ....................................................................................................... 21

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Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 14
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A       Anlass und Erfordernis der Planung

Der Gemeinderat der Gemeinde Marklkofen hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beschlossen
den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 14 zu ändern im Parallelverfahren wird der
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Erneuerbare Energien Solarpark Schloß-
straße – Warth“ aufgestellt.

Es ist vorgesehen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Konversionsfläche eines wie-
derverfüllten Kiesabbaus zu errichten. Das Planungsvorhaben befindet sich außerdem in ei-
nem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Durch die in Bayern erlassene Verordnung
über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht der Freistaat weiterhin die För-
derung von PV-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in den so genannten land-
wirtschaftlich benachteiligten Gebieten.

Um den Anforderungen des Planungsvorhabens gerecht zu werden, haben die Vorhabenträ-
ger nachfolgend beschriebene Fläche gewählt. Eine Erläuterung der Eignung der vorgesehe-
nen Fläche folgt mit diesem Bericht.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 1,8 ha befindet sich auf den Fl. Nr. 627 der Ge-
meinde Marklkofen, Gemarkung Steinberg.

Die Fläche des Geltungsbereiches ist mit folgenden Nutzungen im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Marklkofen belegt:

    -   Flächen für die Neuentwicklung ökologischer Ausgleichsflächen:
            o bereits durch B-Plan festgesetzt oder
            o erforderliche Maßnahmen mit unmittelbarem räumlichem Bezug zum Eingriff
    -   Flächen für die Landwirtschaft

Auf dieser Fläche soll nun eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Es ist eine
feste Aufständerung mit Modultischen vorgesehen. Der Ausgleich wird auf dem Flurstück Nr.
1578/3 (TF) der Gemeinde Marklkofen, Gemarkung Marklkofen erbracht.

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B       Planungsrechtliche Situation

Der Standort für das geplante Vorhaben liegt nahe dem Ortsteil Steinberg der Gemeinde
Marklkofen.

Regionalplan Landshut, RISBY 11-2020

Gemäß Regionalplan liegt die Fläche in der Region 13 Landshut. Weitere Einträge sind nicht
zu finden.

Die betroffene Fläche liegt als Konversionsfläche vor. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
haltes ist dadurch gestört, da eine starke anthropogene Veränderung des Bodens vorliegt.
Durch das geplante Vorhaben wird die Fläche im Zeitraum der Nutzung als Freiflächenphoto-
voltaikanlage aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Der Boden sowie der Natur-
haushalt können sich in dieser Zeit selbstständig regenerieren. Es werden zugleich Aus-
gleichsflächen ausgewiesen und Pflanzungen vorgenommen. Mit den bestehenden Gehölzen
und der topographischen Lage des Geländes ist die Anlage bereits gut abgeschirmt. Mit einer
geplanten Eingrünung im Süden und Osten wird das Baufeld zusätzlich entsprechend abge-
schirmt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht zu befürchten.

Da sich im Bereich der geplanten Solarmodule keine klimatisch wertvollen, großflächigen
Gehölzstrukturen befinden, trägt die Fläche derzeit lediglich zur Kaltluftproduktion bei. Da
sich durch die Solaranlage eine sehr geringfügige Beeinträchtigung der Kaltluftproduktion
einstellt und keine Gebäudekomplexe o.ä. errichtet werden, ist keine Verschlechterung durch
die Errichtung der Anlage zu erwarten.

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Regionalplan Landshut, Raumstruktur Region 13, Abgerufen 11-2020

In der Raumstrukturkarte Marklkofen als Kleinzentrum dargestellt. Das nächstgelegenen Un-
terzentrum ist Reisbach. Dingolfing ist das nächstgelegene Mittelzentrum.

Erholungsfunktionen der Fläche sind nicht gegeben, da keine Radwege oder Fußwege in der
näheren Umgebung vorbeiführen.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit den angrenzenden Flächen und Verkehrsverbin-
dungen stellt das Planungsgebiet eine optimale Fläche für die Realisierung des Vorhabens
dar. Aufgrund des Vorliegens als Konversionsfläche und der Lage im landwirtschaftlich be-
nachteiligten Gebiet sind die Anforderungen mehr als erfüllt.

Durch die Flächennutzungsplanänderung und den im Parallelverfahren aufgestellten Bebau-
ungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage geschaffen. Die Nutzung ist
befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit mit Verlängerungsoption. Danach wird
das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt.

Der Rückbau nach Betriebsende kann privatrechtlich vereinbart werden.

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C       Beschreibung des Planungsgebiets
1.      Lage

Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Rand der Gemeinde Marklkofen, Ortsteil Steinberg,
direkt an der Schloßstraße, über welche das Areal auch erschlossen werden soll.
Nördlich der Fläche befindet sich ein Holzbearbeitungsbedarfshandel und ein Maschinebau-
unternehmen. Im Norden und Westen des Areals grenzen Gehölzflächen an.

Das Planungsgebiet selbst wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt.

Übersicht (unmaßstäblich), Bayern Atlas 2020

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 18.914 m², wobei jedoch nur 12.645 m²
(Größe Zaunfeld) bebaut werden. Mit den bestehenden Gehölzen und der topographischen
Lage des Geländes ist die Anlage bereits gut abgeschirmt. Mit einer geplanten Eingrünung im
Süden und im Westen wird das Baufeld zusätzlich entsprechend abgeschirmt.

2.      Wasserversorgung
          Entfällt.

3.      Abwasserbeseitigung
          Entfällt.

4.      Niederschlagswasserbeseitigung
          Entfällt.

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D     Umweltbericht
1.   Einleitung
Rechtliche Grundlagen

Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europarechtlichen Vor-
gaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt.
Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umwelt-
prüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfah-
ren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung)
möglich.
In § 1a BauGB wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Abarbei-
tung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes.

Abgrenzung und Beschreibung

Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Rand der Gemeinde Marklkofen, Ortsteil Steinberg,
direkt an der Schloßstraße, über welche das Areal auch erschlossen werden soll.
Nördlich der Fläche befindet sich ein Holzbearbeitungsbedarfshandel und ein Maschinebau-
unternehmen. Im Norden und Westen des Areals grenzen Gehölzflächen an.

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1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele der Flächennut-
    zungs- und Landschaftsplanänderung
Inhalt und Ziele der Änderung des Flächennutzungsplans
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in ein
„Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ sollen die Voraussetzungen für die Errich-
tung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung geschaffen werden. Ausgleichsflächen werden, wenn planerisch vertretbar, im
Bereich der dafür vorgesehenen Flächen (Schraffur fachlich geeigneter Ausgleichsflächen, die
im „Holzlandkonzept“ des Landschaftspflegeverbandes des Landkreises als geeignete Ver-
bundflächen eingestuft werden) entwickelt.

1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fach-
    plänen festgelegten Ziele
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Natur-
schutzgesetzen, der Immissionsschutz-Gesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung,
wurde im konkreten Fall das Arten- und Biotopschutzprogramm Dingolfing-Landau ausge-
wertet.

2.    Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umwelt-
      auswirkungen einschließlich der Prognosen bei Durchführung
      der Planungen
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei
Einstufungen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.

2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Beschreibung:
Die Fläche des Baufeldes wird momentan extensiv für die Landwirtschaft genutzt.
Im Süden, in einer Entfernung von etwa 130 m befindet sich ein biotopkartierter Bereich
7441-1026 „Feldgehölz mit Heckenanteil am östlichen Ortsrand von Warth“. Weitere Biotop-
kartierungen befinden sich westlich des Areals. Das Biotop Nr. 7441-0046 (Gehölze und Ge-
hölzbegleitgehölz am östlichen Ortsrand von Warth) ist etwa 160 m entfernt und das Biotop

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Nr. 7441-1025 (Altgrasbestände mit Saumanteilen und Gehölzen an der alten Bahnlinie am
nordwestlichen Ortsrand von Warth) liegt in einer Entfernung von etwa 200 m. Daran, ge-
trennt durch Klinggraben-Straße, schließt, südwestlich der beplanten Fläche gelegen, das
Biotop Nr. 7441-0046 (Gehölze und Gehölzbegleitgehölz am östlichen Ortsrand von Warth)
an. Im Flächennutzungsplan befinden sich westlich des beplanten Flurstücks durch die amtli-
che Biotopkartierung erfasste Lebensräume, diese Biotopfläche ist jedoch, laut Bayernatlas,
nicht mehr aktuell.

Es handelt sich um eine Konversionsfläche mit entsprechend anthropogen veränderter Bo-
denstruktur.

Die Potentielle natürliche Vegetation wird auf dem Gebiet als „Hexenkraut- oder Zittergrass-
eggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald;
örtlich mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald“ angegeben.
Naturraum-Einheit ist das Unterbayerische Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
(Ssymank). Die Naturraumuntereinheit ist Tertiärhügelland zwischen Isar und Inn (Arten- und
Biotopschutzprogramm).

Aufgrund der bestehenden Beeinträchtigungen durch die im Umkreis befindlichen Gehölze
und der Landschaftssilhouette sind Störungen der Lebensräume und Bruthabitate der Boden
brütenden Vogelarten anzunehmen. Potentielle Lebensräume für Wiesenbrüter sind somit
nicht vorhanden.

Die im Jahr 1997 im Rekultivierungsplan der Konversionsfläche erwähnte Uferschwalbenkolo-
nie, welche sich an der südlichen Steilwand (Westlich des Geltungsbereiches) der Abbauflä-
che angesiedelt hatte, tritt dort heute nicht mehr auf. Da Uferschwalben ihre Bruthöhlen nur
einmal nutzen und dann weiterziehen ist nicht davon auszugehen, dass Steilwände in der
Umgebung derzeit Uferschwalben beherbergen. Schon im Bericht zur Rekultivierung wird von
einer „ehemaligen“ Kolonie gesprochen. Sandigen Steilwände, welche bevorzugte Brutplätze
dieser Zugvögel darstellen, sind nicht Teil des Geltungsbereiches.

Auswirkungen:
Die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in ein Sondergebiet für Pho-
tovoltaikanlagen führt zum kleinflächigen Verlust von landwirtschaftlicher Fläche als Lebens-
raum für Tiere und Pflanzen. Andererseits wird auf diesen Flächen eine extensive Wiese ent-
wickelt und auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die Konversionsfläche wird ex-
tensiviert und naturschutzfachlich aufgewertet.

Es werden keine Gehölze gerodet. Eine Zerstörung von wichtigem Lebensraum für Tiere ist
aufgrund der derzeitigen Nutzung und der bestehenden Vegetation nicht zu erwarten. Flä-
chen der Artenschutzkartierung werden nicht beeinträchtigt.
Durch die starke anthropogene Prägung der betroffenen Landschaftsteile ist lediglich von
einer mittleren Lebensraumfunktion auszugehen. Da um das geplante Gebiet bereits mehrere
Beeinträchtigungsfaktoren auf das Planungsgebiet einwirken, kann davon ausgegangen wer-
den, dass das Areal derzeit eine geringe Bedeutung für den Artenschutz und deren Flora und
Fauna mit sich trägt.

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Während der Bauphase sind potentielle Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Vertreibungs-
effekte möglich. Aufgrund der kurzen Bauzeit wird diese Belastung nicht als erheblich einge-
stuft, da die Tiere auf benachbarte Grundstücke ausweichen können.

Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche sollen Lebensräume, welche typisch für den Stand-
ort sind, geschaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive
Wiese ausgebildet, sodass auch hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume
entstehen als bisher vorhanden.
Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine
positive Verbesserung.

Eine potentielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist
nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.

2.2 Schutzgut Boden
Beschreibung:
Das Areal wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt.
Der Untergrund besteht im beplanten Areal laut der Übersichtsbodenkarte von Bayern, über-
wiegend aus pseudovergleyte Braunerde, verbreitet Braunerde aus Schluff bis Schluffton
(Lösslehm) über Lehm bis Schluffton (Lösslehm, verfestigt). Ein sehr kleiner Bereich im Süd-
westen besteht fast ausschließlich aus Braunerde aus (kiesführendem) Lehmsand bis Sand-
lehm (Molasse), verbreitet mit Kryolehm (Lösslehm, Molasse).

Bodenübersicht (nicht maßstäblich), Bayern Atlas 2020

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Bei dem verfahrensgegenständlichen Standort handelt es sich um einen „vorbelasteten“
Standort auf einer Konversionsfläche. Diese rührt von einem genehmigten Kiesabbau im Ta-
gebau mit Wiederverfüllung. Das ursprüngliche Relief wurde dadurch weitgehend wiederher-
gestellt, somit konnte das Gelände wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wer-
den. Die restliche Verfüllung der Kiesgrube erfolgt mit überwiegend bindigem Erdaushub.
Dieser wird Großteils durch eine Humusschicht von etwa 40 cm abgedeckt, welche während
des Kiesabbaus gelagert wurde.

Durch die landwirtschaftliche Nutzung ist von einer möglichen Dünge- und Pflanzenschutz-
mittelbelastung auf der Fläche auszugehen, da das beplante Gebiet entsprechend dem Um-
weltatlas in einem nitratgefährdeten Gebiet liegt.

Historische Karte 1998 (nicht maßstäblich), Bayern Atlas 2020

Auswirkungen:
Die Modultische werden mit Ramm- oder Bohrfundamenten gesetzt, wodurch eine Versiege-
lung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Eine Überbauung von Boden er-
folgt nur im Bereich der geplanten Trafostation. Geländemodellierungen finden nicht statt.

Der zuvor landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich im Zeitraum der Nutzung als Freiflä-
chenphotovoltaikanlage regenerieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wie-
der zur Verfügung. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Planungsgebiet
und die damit verbundene Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmit-
teln erfährt die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Boden-
fruchtbarkeit.

Die Auswirkungen werden als positiv für das Schutzgut Boden eingestuft.

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2.3 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Im Westen befinden
sich ein Teich, welcher im Zuge der Rekultivierung in etwa 80 m Entfernung angelegt wurde
und dazu dient das vom Hang anfallende Oberflächen- und Niederschlagswasser zu sam-
meln. Eventuell anfallendes Überwasser wird durch den Überlauf DN 175 in einen Graben
neben dem nördlich vorhandenen Wirtschaftsweg unterirdisch abgeleitet. Mit diesen Maß-
nahmen soll verhindert werden, dass Wasser in den Bauschuttablagerungsbereich der Verfül-
lung sickert. Dadurch begründet wurde die ursprüngliche Geländeform nicht eben wieder-
hergestellt, sondern mit einer Neigung von etwa 5 %. Es sind weder Überschwemmungsge-
biete noch wassersensible Bereiche betroffen.

Laut dem Bescheid zur Verfüllung und Rekultivierung der Kiesgrube Warth, vom 01.09.1997,
müssen die zur Kontrollbeprobung errichteten Grundwasserpegel in ihrer Funktionsfähigkeit
erhalten werden. Es bedarf eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt sollten hier Ver-
änderungen nötig sein.

Aussagen bezüglich des Grundwassers sind detailliert nicht möglich.
Die starke Mechanisierung und der Einsatz von Mineraldünger und Düngerauswaschungen
durch die jetzige intensive landwirtschaftliche Nutzung wirken sich möglicherweise negativ
auf das Grundwasser aus.

Auswirkungen:
Die Umwandlung einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche in extensives Grünland
und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert möglicherweise die Grund-
wasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt.
Das am Hang anfallende Oberflächen- bzw. Niederschlagswasser wird in den, im Zuge der
Rekultivierung der Konversionsfläche angelegten Teich abgeleitet. Brauchwasser wird nicht
benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen.
Es ist somit mit keinen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.

2.4 Schutzgut Luft und Klima
Beschreibung:
Das Baufeld selbst besitzt derzeit keine klimatisch wirksamen Vegetationsflächen oder Bio-
massen, Gehölzstrukturen sind nur am nördlichen und westlichen Randbereich des Grund-
stücks vorhanden, diese bleiben erhalten. Lediglich nördlich und nordwestlich der beplanten
Fläche befinden sich in einer Entfernung von etwa 600 m und 200 m größere Waldstrukturen.

Auswirkungen:
Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung
zu erwarten. Mittelfristig sind die Auswirkungen auf das Lokalklima durch die geplanten
Maßnahmen zu vernachlässigen.
Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind
durch das Vorhaben nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit So-
larmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht dem-
nach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.

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2.5 Schutzgut Landschaft
Beschreibung:
Der Geltungsbereich liegt in der Naturraum-Einheit ist das Unterbayerische Hügelland und
Isar-Inn-Schotterplatten (Ssymank). Die Naturraumuntereinheit ist Tertiärhügelland zwischen
Isar und Inn (Arten- und Biotopschutzprogramm).
Die Kulturlandschaft weist vergleichsweise wenig naturnahe Strukturen und Lebensräumen
auf. Das Areal liegt nicht im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.

Das Areal ist aufgrund des Vorliegens als Konversionsfläche vorbelastet. Durch die vorhande-
ne Eingrünung wird das Bauvorhaben bereits gut abgeschirmt. Diese wird sinnvoll, durch wei-
tere naturnahe Pflanzungen ergänzt. Sowohl im Osten als auch im Süden sind weitere Ein-
grünungen geplant. Somit wird zusätzlich einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ent-
gegengewirkt. Eine Einsehbarkeit der Fläche ist durch die bereits vorhandenen und geplanten
Eingrünungen, sowie die Neigung der Fläche, welche nach Westen abfällt, voraussichtlich
nicht gegeben.

Ansicht von Norden, Blick von der Schloßstraße nach Süden in Richtung Wohngebiet und
Schloss (nicht sichtbar) (Quelle: eigenes Bildarchiv)

Auswirkungen:
Die geplante Photovoltaikanlage wird dem Landschaftsbild ein weiteres anthropogenes, in
diesem Fall technisches Element hinzufügen. Aufgrund der Lage beeinträchtigt die geplante
Anlage das Landschaftsbild nicht wesentlich. Eine Eingrünung, welche bei der Rekultivierung

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der Flächen angelegt wurde, ist bereits im Norden und im Westen vorhanden. Weitere Pflan-
zungen ergänzen diese naturnah. Sowohl im Osten als auch im Süden sind weitere Eingrü-
nungen geplant. Das Areal kann von Siedlungseinheiten oder Straßen durch die geplante
Eingrünung voraussichtlich nicht eingesehen werden. Eine Einsehbarkeit der Fläche ist durch
die bereits vorhandenen und geplanten Eingrünungen, sowie die Neigung der Fläche, welche
nach Westen abfällt, voraussichtlich nicht gegeben.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzustufen, da ausreichende Eingrü-
nung vorhanden ist, und die Sichtbarkeit aufgrund der Landschaftssilhouette nur sehr be-
dingt gegeben ist.

2.6 Schutzgut Mensch
Beschreibung:
Die Fläche liegt auf einer Konversionsfläche und wird landwirtschaftlich genutzt.
Das Gebiet ist für die Naherholung nicht durch Wanderwege oder ähnliches erschlossen.
Nördlich der Fläche verläuft ein Wirtschaftsweg. Die nächste Wohnbebauung befindet sich im
Süden, ca. 70 m entfernt. Eine natürliche Abschirmung erfolgt durch das dazwischenliegende
etwa 5 m breite Feldgehölz. Zusätzlich ist eine Eingrünung im Süden und Osten der Freiflä-
chen-Photovoltaikanlage geplant.

Auswirkungen:
Während der Bauphase ergeben sich geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und
abfahrende LKW für angrenzende Ortsteile. Diese fallen jedoch aufgrund der kurzen Bauzeit
nicht ins Gewicht. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen mit sich.

Gemäß Gutachten der iBT4Light GmbH (im Anhang zum Bebauungsplan) ist durch die Reali-
sierung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage Marklkofen Steinberg bei Ausführung
der Anlage gemäß des vorliegenden, im Vorfeld hinsichtlich der Blendwirkung optimierten
Konzeptes und unter Realisierung der vorgesehenen Sichtschutzmaßnahme keine Störungen
auf der Schloßstraße oder in der umliegenden Wohnbebauung durch von den Moduloberflä-
chen ausgehende Blendreflexionen zu erwarten.

Die Anlage ist nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig. Auf-
grund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung ist an den Immissionsorten kein rele-
vanter Beitrag zu erwarten. Blendreflexionen sind durch die geplante Eingrünung und die
bereits vorhandenen Gehölze, sowie der Topographie der Fläche, ebenfalls nicht zu erwar-
ten.

Durch die Baumaßnahme werden keine Wegeverbindungen beeinträchtigt. Es ist insgesamt
von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.

2.7 Schutzgut Kultur und Sachgüter
Beschreibung:
Für den Planbereich findet sich im Bayernviewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege kein Hinweis auf Flächen mit Kulturdenkmalen (KD). Allerdings befindet sich
etwa 370 m südöstlich Schloss Warth, dieses stellt sowohl ein Baudenkmal als auch ein land-

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schaftsprägendes Denkmal dar. Es wird als (D-2-79-126-64) Schloss, unregelmäßige zweige-
schossige Anlage mit drei Flügeln, im Kern wohl 16. Jh., nach Zerstörung 1648 verändert auf-
gebaut“ beschrieben. Darunter befindet sich ein Bodendenkmal mit der Beschreibung „Unter-
tägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich von Schloss Warth mit
zugehöriger, abgegangener Schlosskapelle St. Anna, darunter die Spuren von Vorgängerbau-
ten bzw. älteren Bauphasen.“ Etwa 620 m nordwestlich ist ein weiteres Bodendenkmal mit der
Beschreibung „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.“ verortet.

Die PV-Freiflächenanlage steht von Süden, Südosten und Südwesten in keiner Sichtbeziehung
zum Denkmal. Das Areal des Schlosses ist von einer dichten Eingrünung umgeben, welche
selbst im Winter kaum zu durchblicken ist. Die Schloßstraße mit Ihrer dichten Allee stellt den
Bergrücken dar. Die Fläche, auf welcher die Anlage errichtet wird fällt von dieser in westliche
Richtung ab, weshalb die Blickbeziehungen, gegen „Null“ gehen. Die angedachte Eingrünung
trägt dem zusätzlich Rechnung.

Ansicht von Südwesten, Blick in Richtung Schloß Warth und Planungsgebiet (nicht sichtbar)
(Quelle: eigenes Bildarchiv)

Im Planungsgebiet sind keine Gebäudekomplexe mit Ensemblewirkung ausgewiesen. Boden-
denkmäler können durch die Auffüllung des ehemaligen Kiesabbaus nahezu ausgeschlossen
werden.

Auswirkungen:
Für die Errichtung der Anlage bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis im Sinn des Art. 6
des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Aufgrund der Lage können keine weiteren Aussa-

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gen über die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter getroffen werden. Auf-
grund der Nutzung als Kiesabbau kann davon ausgegangen werden, dass sich keine Denk-
mäler auf dem Areal befinden.
Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, wie z.B. Knochen-, Metall-, Keramik- oder
Versteinerungsfunde, hat der Bauherr bzw. die bauausführenden Firmen dem Landesamt für
Denkmalpflege oder dem Landratsamt zu melden.

2.8 Schutzgut Fläche
Beschreibung:
Unter dem Schutzgut Fläche wird der Aspekt des flächensparenden Bauens betrachtet. Dabei
steht der quantitative Flächenbegriff stärker im Vordergrund als der qualitative, der schwer-
punktmäßig unter dem Schutzgut Boden zu beurteilen ist.

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 1,8 ha und wird überwiegend von landwirt-
schaftlich genutztem Grünland eingenommen. Am nördlichen Randbereich der Fläche, ent-
lang des dort gelegenen Wirtschaftswegs, befinden sich zu erhaltende Gehölzstrukturen.
Westlich befinden sich ebenfalls Gehölze und Heckenstrukturen, welche jedoch ebenfalls
nicht überplant werden. Es werden keine Gehölzstrukturen gerodet. Zudem werden Gehölz-
pflanzungen zur Eingrünung festgesetzt.

Auswirkungen:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans gehen Flächenversiegelungen einher. Aufgrund
der Verwendung von Ramm-, oder Bohrfundamenten gehen kaum Flächenversiegelungen
einher. Zudem kann der Rückbau der Anlage vertraglich geregelt werden. Aufgrund des Vor-
liegens als Konversionsfläche liegt eine erhebliche Vorbelastung vor. Insgesamt ist von keiner
wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche auszugehen.

2.9 Wechselwirkungen
Im Untersuchungsraum sind keine Wechselwirkungen bekannt.

3.     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-
       durchführung der Planung
Ohne die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes würde auf der Fläche ver-
mutlich in den nächsten Jahren weiterhin (aufgrund der Gegebenheiten eingeschränkte)
landwirtschaftliche Nutzung betrieben werden. Die negativen Auswirkungen auf den Natur-
haushalt (Grundwasser, Tiere und Pflanzen) wären in diesem Fall etwas höher einzustufen.

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4.    Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
      Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffs-
      regelung in der Bauleitplanung)
4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen
    Schutzgüter

Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sieht der parallel zur Flächennutzungs-
und Landschaftsplanänderung aufgestellte Bebauungs- und Grünordnungsplan folgende
Festsetzungen vor:

Schutzgut Arten- und Lebensräume

      -    Zaun ohne Sockel, Abstand zum Boden mind. 15 cm
      -    Verbindungskabel zwischen den Modulanlagen werden innerhalb des Pflughori-
           zontes verlegt
      -    Ausgleich im Gemeindegebiet
      -    Sinnvoller Biotopverbund gemäß den Zielen des ABSP

Schutzgut Boden und Wasser

      -   extensive Bewirtschaftung der anzusäenden Wiese unter den Modultischen ohne
          Anwendung von Dünge- und Spritzmitteln
      -   Verwendung von Schraub- oder Rammfundamenten

Schutzgut Landschaftsbild

      -    Eingrünung durch heimische Gehölze
      -    Erhalt der vielfältigen Nutzungsstruktur

Schutzgut Kultur und Sachgüter

      -    Eingrünung durch heimische Gehölze
      -    Erhaltung und Ergänzung der Kopfbiotope

Schutzgut Fläche

      -    Vertragliche Festsetzung der Folgenutzung

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4.2 Ausgleich
Schutzgut Arten und Lebensräume

Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche sollen Lebensräume, welche typisch für den Stand-
ort sind, geschaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive
Wiese ausgebildet, sodass auch hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume
entstehen als bisher vorhanden.

Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine
Aufwertung. Eine potentielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnatur-
schutzgesetz ist nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.

Schutzgut Wasser

Die Extensivierung von landwirtschaftlich genutztem Grünland und der Verzicht auf Dünge-
und Pflanzenschutzmittel verringert die mögliche Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung
von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Das am Hang anfallende Oberflächen-
bzw. Niederschlagswasser wird in den, im Zuge der Rekultivierung der Konversionsfläche an-
gelegten Teich abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht ent-
stehen.

Schutzgut Landschaftsbild

Das Areal ist aufgrund des Vorliegens als Konversionsfläche vorbelastet.
Durch die vorhandene Eingrünung wird das Bauvorhaben bereits gut abgeschirmt. Diese wird
sinnvoll ergänzt, womit zusätzlich einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegenge-
wirkt wird.

Schutzgut Luft und Klima

Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind
durch das Vorhaben nicht betroffen.

Schutzgut Boden

Der zuvor landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich während der Laufzeit der Anlage re-
generieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene
Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine
verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit.

Schutzgut Fläche

Der Ausgleich wird auf dem Flurstück Nr. 1578/3 (TF) der Gemeinde Marklkofen, Gemarkung
Marklkofen erbracht.

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4.3 Ausgleichsbedarf

Entsprechend dem Schreiben der Obersten Baubehörde „Hinweise zur Behandlung großflä-
chiger Photovoltaikanlagen im Außenbereich“, Rundschreiben Nr.IIB5-4112.79-037/09 vom
19.11.2009 (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNEREN; OBERSTE BAUBEHÖRDE) so-
wie dem Praxis-Leitfaden für die ökologische Gestaltung von PhotovoltaikFreiflächenanlagen
(Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2014) wird die Kategorie I, Typ B mit dem Kompensati-
onsfaktor 0,2 herangezogen. Die im Zuge der Rekultivierung nicht vollständig angelegte
Ausgleichsfläche mit der Bezeichnung: Randbepflanzung Biotop „Steilwand“ wird mit dem
Kompensationsfaktor 1,0 flächengleich ersetzt.

Gesamtfläche Gebiet                                                                      18.914 m²

Zaunfeld Freiflächenphotovoltaikanlage                                                   12.645 m²

Baufeld Freiflächenphotovoltaikanlage                                                    12.150 m2

Ausgleichsbedarf (gem. Leitfaden).                                                         3.210 m²

Erläuterung:

Der Ausgleichsbedarf berechnet sich demnach wie folgt:

Fläche Zaunfeld       x      0,2     =      Ausgleichsbedarf

12.645 m²      x      0,2    =       2.529 m²

Randbepflanzung Biotop „Steilwand“          x          1,0   =        Ausgleichsbedarf

681 m²         x      1,0    =       681 m²

Ausgleichsbedarf: 3.210 m2

Der nach § 1a Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1a BauGB erforderliche Ausgleich über eine
mindestens 3.210 m² (anrechenbarer Ausgleich) große Fläche wird auf folgender Fläche er-
bracht.

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4.4 Ausgleichsfläche
Der Ausgleich wird auf dem Flurstück Nr. 1578/3 (TF) der Gemeinde Marklkofen, Gemarkung
Marklkofen erbracht.

Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Naturschutzfachlich weist die Flä-
che keine besonders hochwertig einzustufenden Bereiche auf.

Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlands
Vor dem Anlegen der Extensiv-Mähwiese muss eine Oberbodenbearbeitung durch Egge oder
Striegel erfolgen. Die Fläche ist bevorzugt mit autochthonem Drusch- oder Mähgut, des
Landschaftspflegeverbands Dingolfing – Landau anzusäen. Falls dies nicht möglich ist, ist au-
tochthones Saathut der Herkunftsregion 16 zu verwenden. Das extensive Grünland ist durch
eine jährliche 2-schürige Mahd zu pflegen. Der erste Schnitt darf nicht vor dem 15.06. erfol-
gen. Das Mähgut ist abzufahren. Ein Mulchen der Flächen darf nicht erfolgen. Auf Dünge-
und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten.

Die Aufwertung kann mit einem Faktor von 1 angerechnet werden.

3.214 m² x 1 = 3.214 m² (anrechenbarer Ausgleich)

Der Ausgleichsbedarf ist somit erbracht.

5.     Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des
       räumlichen Geltungsbereichs
Das beplante Areal liegt durch den zeitlich vorangegangen Kiesabbau als Konversionsfläche
vor und weist dementsprechend erhebliche anthropogene Veränderungen des Bodengefüges
mit den gegebenen Beeinträchtigungen auf. Es greift EEG §37 Abs 1 Nr. 3 b. Zusätzlich liegt
das Vorhaben im landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Aufgrund der Erkenntnis, dass die
Fläche bereits einer Beeinträchtigung unterliegt, und sowohl eine geeignete Hangneigung,
eine Einspeisemöglichkeit und eine natürliche Eingrünung gegeben sind, ist das Gebiet opti-
mal für die Aufstellung einer Freiflächen– Photovoltaikanlage geeignet. Weitere Planungsal-
ternativen wurden daher nicht untersucht.

6.     Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten
Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ.
Als Datengrundlage wurden der Flächennutzungsplan, der Regionalplan Landshut die Bio-
topkartierung Bayern und das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing
-Landau zugrunde gelegt.

7.     Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Ein besonderes Monitoring ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht möglich.

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8.    Zusammenfassung
Die Konversionsfläche wird momentan als landwirtschaftliches Grünland genutzt und stellt
demnach keinen besonderen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar. Durch die Planung und
die damit verbundene Entwicklung eines extensiven Grünlandes wird im Vergleich zur derzei-
tigen Nutzung ein wertvollerer Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen. Zudem wirkt
sich das geplante extensive Grünland aufgrund der unterbleibenden Düngung und Verwen-
dung von Pflanzenschutzmitteln möglicherweise positiv auf das Grundwasser aus und bewirkt
eine Regeneration des Bodens. Oberflächengewässer sind auf der Fläche nicht vorhanden.
Ein Überschwemmungsgebiet betrifft den Geltungsbereich nicht Die Auswirkungen auf das
Klima sind zu vernachlässigen.
Gemäß Gutachten der iBT4Light GmbH (im Anhang zum Bebauungsplan) ist durch die Reali-
sierung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage Marklkofen Steinberg bei Ausführung
der Anlage gemäß des vorliegenden, im Vorfeld hinsichtlich der Blendwirkung optimierten
Konzeptes und unter Realisierung der vorgesehenen Sichtschutzmaßnahme keine Störungen
auf der Schloßstraße oder in der umliegenden Wohnbebauung durch von den Moduloberflä-
chen ausgehende Blendreflexionen zu erwarten.
Lärmbelästigungen entstehen aufgrund der Anbindung und der Lage nicht. Durch die Pla-
nung geht für die Bevölkerung kein Naherholungsraum verloren, da sich in unmittelbarer
Nähe keine Rad– und Wanderwege befinden.
Anstehender Boden wird nicht gestört, Versiegelungen finden nur in geringem Umfang statt.
Durch die Topographie und die geplanten Eingrünungen ist keine große Fernwirkung des
Grundstücks gegeben. Es sind auf dem gesamten Gelände keine Bodendenkmäler bekannt.
Für die Errichtung der Anlage bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis im Sinn des Art. 6
des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Eine aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche wird
zukünftig zur Energiegewinnung genutzt.

Die grünordnerischen Maßnahmen sind im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungs-
plan festgesetzt. Trotz Vermeidungsmaßnahmen findet ein Eingriff in Natur und Landschafts-
bild statt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt, die Ausgleichsflächen
im Bebauungsplan festgesetzt.

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       Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Umweltauswirkungen auf die ver-
       schieden Schutzgüter zusammen.

          Schutzgut               Auswirkungen
          Mensch                  gering
          Tiere und Pflanzen      gering
          Boden                   positiv
          Wasser                  gering
          Klima und Luft          gering
          Landschaft              gering
          Kultur- und Sachgüter   keine
          Fläche                  gering

Planfertiger:

                                                Donau-Gewerbepark 5
                                                94486 Osterhofen
                                                FON:             09932/9544-0
                                                FAX:             09932/9544-77
                                                E-Mail: info@geoplan-online.de

                                                ............................................

                                                Sebastian Kuhnt
                                                M.A. Kulturgeographie

Anhang

 -     Flächennutzungs- und Landschaftsplan DB Nr.14                   Lageplan M 1:5000

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