Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                16/2018 vom 07.09.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Europäisches Parlament............................................................................................. 3

Wirtschaft.................................................................................................................... 4

Verkehr ....................................................................................................................... 9

Energie ..................................................................................................................... 10

Forschung................................................................................................................. 10

Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 11

Finanzen ................................................................................................................... 13

Soziales .................................................................................................................... 16

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 20

Umwelt...................................................................................................................... 22

Landwirtschaft .......................................................................................................... 24

Justiz ........................................................................................................................ 25

Inneres ..................................................................................................................... 27

Bildung und Kultur .................................................................................................... 30

EU – Förderprogramme ............................................................................................ 31

Veranstaltungen ....................................................................................................... 32

Vorschau .................................................................................................................. 37

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Institutionelles

Brexit; Stand der Verhandlungen
Die Verhandlungen über das Austrittsabkommen treten jetzt in die finale Phase ein.
Laut Chefverhandler der EU, Michel Barnier, arbeite man auf allen politischen Ebenen
an Lösungen, um ein für alle Seiten nachteilhaftes No-Deal-Szenario zu vermeiden. In
der Verhandlungsrunde über das Austrittsabkommen vom 16. - 21.08.2018 in Brüssel
ist jedoch weiterhin zwischen der EU und GBR im zentralen Streitpunkt, der Grenze
zwischen IRL und dem zu GBR gehörenden Nordirland, keine Lösung erzielt worden.
Dies gilt auch für die Ausgestaltung der künftigen Beziehungen, die GBR bereits vorab
im Austrittsabkommen garantiert sehen will. Die EU hat nicht vor, im
Austrittsabkommen das Ergebnis des sich anschließenden Verhandlungsprozesses
über das künftige Verhältnis verbindlich festzulegen. Es soll laut der EU jedoch eine
Erklärung über die zukünftigen Beziehungen beschlossen werden. Spätestens im
Oktober 2018 sollte die Verhandlungsphase für das Austrittsabkommen enden.
Barnier ließ nach einem Treffen mit dem britischen Brexit-Minister Dominic Raab
erkennen, dass sich die Gespräche bis in den November hinziehen könnten und ein
Brexit-Sondergipfel im November geplant sei.
https://ec.europa.eu/commission/brexit-negotiations_de

Rat; Brexit; EU NAVFOR Somalia – Operation Atalanta
Am 30.07.2018 beschloss der Rat, das Mandat der EU NAVFOR Somalia – Operation
Atalanta, welches 2008 ins Leben gerufen wurde, bis zum 31.12.2020 zu verlängern.
Die Operation trägt zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und
bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias, dem Horn von Afrika und dem
westlichen    Indischen    Ozean     bei.   Außerdem      werden     Schiffe  des
Welternährungsprogramms und die durch diese Gewässer verlaufenden
Seehandelsrouten geschützt. Der Operation wurden Mittel in Höhe von 11,777 Mio.
EUR zur Deckung der Kosten zugewiesen. Darüber hinaus wurde beschlossen, zum
29.03.2019 das operative Hauptquartier der EU-geführten Seestreitkraft EU NAVFOR
von dem in GBR gelegenen Northwood nach Rota, ESP, zu verlegen und das Maritime
Sicherheitszentrum nach Brest, FRA. Der Rat hat weiterhin den Vizeadmiral der
spanischen Marine, Antonio Martorell Lacave, als Nachfolger von Generalmajor
Charlie Stickland (GBR) zum neuen Befehlshaber der Operation ernannt. Die
Verlegungen und Ernennung wurde aufgrund der Entscheidung GBR, aus der EU
auszutreten, erforderlich.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/30/eunavfor-
somalia-operation-atalanta-council-decides-on-new-headquarters-and-new-head-of-
operation/

Europäisches Parlament

MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) kündigt Spitzenkandidatur an
Der EVP-Fraktionsvorsitzende MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) will bei der
Europawahl 2019 als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei antreten und
Nachfolger von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker werden. Weber kündigte
dies am 05.09.2018 auf Twitter und im Rahmen einer EVP-Fraktionssitzung am
05.09.2018 an. Er bewerbe sich als Spitzenkandidat der EVP für die Europawahlen,
um Präsident der Europäischen Kommission zu werden, erklärte Weber in einem
kurzen Pressestatement. Weber versprach, mitzuhelfen, „Europa zurück zu den
Menschen zu bringen“. Es dürfe in der EU kein „Weiter so“ geben, Europa sei keine
Institution von Bürokraten und Eliten. Er wolle die Verbindung zwischen den Menschen

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und der EU erneuern, erklärte Weber. Dafür sei für die EU ein Aufbruch zu einem
besseren, geeinteren und demokratischeren Europa nötig. Es gehe um die
Selbstbehauptung Europas und die Verteidigung unserer Werte, weil wir von außen
und innen angegriffen werden. Es gehe um das Überleben unseres europäischen
Lebensstils. Ob MdEP Weber tatsächlich EVP-Spitzenkandidat für das Amt des
Kommissionspräsidenten wird, entscheidet die EVP auf ihrem Parteitag am
08.11.2018 in Helsinki. Noch bis zum 17.10.2018 können sich weitere Kandidaten
bewerben.

Urteile des EuG in den Rechtssachen T-770/16, T-352/17 - Sanktionen gegen
MdEP Korwin-Mikke wegen bestimmter Äußerungen rechtswidrig
Am 31.05.2018 urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in den
Rechtssachen T-770/16, T-352/17 zum Thema Sanktionen gegen MdEP Korwin-
Mikke (fraktionslos/POL) wegen bestimmter Äußerungen im Plenarsaal. Das EuG hat
die Beschlüsse aufgehoben, mit denen das EP-Präsidium gegen MdEP Korwin-Mikke
wegen bestimmter Äußerungen im Plenarsaal Sanktionen verhängt hatte. Die
Äußerungen von Herrn Korwin-Mikke seien zwar besonders schockierend gewesen;
nach den einschlägigen Vorschriften der EP-Geschäftsordnung durften einem MdEP
aber nur dann Sanktionen wegen Äußerungen im Rahmen seiner parlamentarischen
Funktionen auferlegt werden, wenn gegen die Ordnung verstoßen oder die Arbeit des
EP gestört wurde. Die Schadensersatzanträge von MdEP Korwin-Mikke hat das EuG
in vollem Umfang zurückgewiesen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202401&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Wirtschaft

Kommission; Ausschreibung für die EU-Industrietage 2019 veröffentlicht
Die EU-Industrietage 2019, eine Dialog- und Kooperationsplattform, finden am
05./06.02.2019 in Brüssel statt. Die Industrietage setzen sich aus einer Konferenz mit
Experten und wichtigen politischen Sprechern sowie einer Vielzahl an Sitzungen, die
Stakeholder aus Industrie, Forschung und Innovation organisieren, zusammen. Die
thematischen Schwerpunkte liegen 2019 auf „Industrie und Nachhaltigkeit“, „Industrie
und Globalisierung“ sowie „Innovation und Digitalisierung“. Neben einer Nachprüfung
und Bewertung der Kommissionsstrategien hinsichtlich industriepolitischer Fragen
sollen Lösungsansätze zur Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU
vorgestellt werden. Während der Tagung sollen Programme und Initiativen der EU
bezüglich industrieller Modernisierung präsentiert werden. Außerdem soll eine
Software- und Hardwareentwicklungsveranstaltung (Hackathon) stattfinden, anhand
derer Lösungen für Herausforderungen der Industrie erarbeitet werden sollen. Die EU
möchte mit dem Programm Wachstum und Innovation vorantreiben und die
Kooperation mit Gewerkschaften, Unternehmen und Behörden verbessern. Dank der
hohen Teilnehmerzahlen (2018 rund 1.000 Teilnehmer) sowie der vielfältigen Präsenz
von Industrie und Zivilgesellschaft bietet die Konferenz eine gute Möglichkeit,
Netzwerke auszubauen. Zusätzlich zu den in Brüssel stattfindenden Industrietagen
werden von Januar bis März 2019 auch europaweit lokale Veranstaltungen in frei
wählbarem Format unter dem Stichwort „EU Industry Week“ organisiert werden. Für
Stakeholder-Tagungen und lokale Events kann man sich bis zum 30.09.2018 unter
folgender Internetadresse bewerben:
http://ec.europa.eu/growth/content/get-ready-european-industry-days-2019_en

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Kommission; „Blocking“-Verordnung zur Stützung des Atomabkommens mit
dem Iran erneuert
Am 07.08.2018 wurde im Amtsblatt der EU die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100
der Kommission vom 06.06.2018 veröffentlicht, die die bestehende Verordnung (EG)
Nr. 2271/96 aktualisiert. Die ursprüngliche Verordnung diente dem Schutz vor den
Auswirkungen der extraterritorialen Rechtsanwendung eines Drittlandes sowie vor
darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen. In Folge der
reaktivierten und teilweise extraterritorial wirkenden US-Sanktionen gegenüber dem
Iran soll die aktualisierte „Blocking“-Verordnung die Auswirkungen auf die Interessen
der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran treiben, abmildern. Die
Verordnung untersagt in der EU ansässigen Personen und Unternehmen, die
aufgeführten US-Rechtsvorschriften zu befolgen, wobei ein Genehmigungsvorbehalt
implementiert ist. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Rückforderungsklausel,
die die Möglichkeit einer Entschädigung vorsieht.
https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1100&from=EN

Kommission; Hilfspaket für den Iran
Die Kommission hat am 23.08.2018 ein erstes Hilfspaket im Umfang von 18 Mio. EUR
für Projekte zur Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung im Iran angenommen, darunter 8 Mio. EUR Hilfe für den Privatsektor. Das
Land soll bei der Bewältigung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen
Herausforderungen mit insgesamt 50 Mio. EUR unterstützt werden; die
angenommenen Projekte sind die ersten eines umfassenderen Pakets für den Iran.
Sie sind Teil der erneuerten Zusammenarbeit, die die EU und der Iran nach Abschluss
des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) aufgenommen haben, und
ihres entsprechenden Engagements. Zur Förderung des Privatsektors zählen
Maßnahmen zur Unterstützung von iranischen kleinen und mittleren Unternehmen mit
hohem Potenzial, die Entwicklung ausgewählter Wertschöpfungsketten sowie
technische Hilfe für die iranische Handelsförderungsorganisation TPO.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5103_de.htm

Kommission; Schutz vor Preisdumping
Die Kommission hat am 31.07.2018 ihren Jahresbericht über ihre Antidumping- und
Antisubventionsmaßnahmen im Jahr 2017 vorgelegt. Wie 2016 blieb die Zahl der
neuen Untersuchungen auf ähnlich hohem Niveau. Die Zahl der Prüfungen, ob die
bestehenden Maßnahmen für einen neuen Zeitraum verlängert werden sollten („expiry
reviews“), nahm gegenüber dem Vorjahr um 75% zu. Insgesamt führte die Kommission
46 Untersuchungen im Jahr 2017 durch. Die EU bleibt aus Sicht der Kommission ein
offener Markt, obwohl sie ihre Unternehmen vor unlauteren Handelspraktiken im
Ausland schützt. Die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen beträfen nicht
mehr als 0,31% der Gesamteinfuhren in die EU. Die EU sei mit ausreichend robusten
handelspolitischen Schutzinstrumenten ausgestattet, um Verzerrungen in der
Weltwirtschaft zu begegnen.
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/EN/COM-2018-561-F1-EN-
MAIN-PART-1.PDF

Kommission; Berichte über erste Handelsverhandlungen mit Australien und
Neuseeland
Die Kommission hat am 30.07.2018 die Berichte zu den ersten Verhandlungsrunden
über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland veröffentlicht. Vom 02.07. bis
06.07.2018 trafen sich Beamte der EU und Australiens in Brüssel zu ersten
Gesprächen. Zwischen der EU und Neuseeland fanden die Gespräche in der Zeit vom

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16. bis 20.07.2018 ebenfalls in Brüssel statt. Die Gespräche fanden laut Kommission
in einer sehr guten und konstruktiven Atmosphäre statt und zeigten ein gemeinsames
Engagement für die Aushandlung eines ehrgeizigen und umfassenden Abkommens.
Die Gespräche reihen sich an den Abschluss zahlreicher Verhandlungen im
vergangenen Jahr an. Mit den künftigen Abkommen mit Australien und Neuseeland
will die EU ihr Engagement im asiatisch-pazifischen Raum weiter ausbauen. Die
Kommission        veröffentlichte   ferner     ihre   Textvorschläge     zu   zwölf
Verhandlungsbereichen für Australien und elf Textvorschläge für Neuseeland.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157182.pdf
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157183.pdf

Kommission; Gambia unterzeichnet Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit
der EU
Der westafrikanische Staat Gambia hat am 09.08.2018 als 14. westafrikanisches Land
ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet. Die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind auf die Bedürfnisse der afrikanischen
Staaten      zugeschnittene    Handelsabkommen,        um     die    beiderseitigen
Handelsbeziehungen zu verstärken. Ziel ist es, zur nachhaltigen Entwicklung und
Armutsbekämpfung in den Partnerländern beizutragen. Die Länder Afrikas, der Karibik
und des Pazifiks (AKP-Staaten), die ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der
EU geschlossen haben, können ihre Waren zoll- und kontingentfrei, also ohne jede
Beschränkung, in die EU ausführen. Die Abkommen beinhalten zudem einen
entwicklungspolitischen Ansatz. Sobald alle 16 westafrikanischen Partner,
einschließlich Nigeria und Mauretanien, das Abkommen unterzeichnet haben, muss
das Abkommen noch vom EP ratifiziert werden.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180809-gambia-eu-
wirtschaftspartnerschaftsabkommen_de

EuGH; Schlussanträge zur Untersagung der Übernahme von TNT Express durch
UPS
Die Generalanwältin schlug am 25.07.2018 dem EuGH in ihrem Schlussantrag vor, zu
bestätigen, dass der Beschluss der Kommission, mit dem diese die Übernahme von
TNT Express (NDL) durch UPS untersagt hatte, wegen eines Verfahrensfehlers für
nichtig zu erklären sei. Mit Beschluss vom 30.01.2013 untersagte die Kommission die
geplante Übernahme des Paketzustellers TNT Express durch UPS, weil sie in 15
Mitgliedstaaten auf dem Markt für internationale Expresszustellungen von
Kleinpaketen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu einer erheblichen
Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen würde. Gegen diese Untersagung hatte
UPS mit Erfolg Klage beim Gericht der EU erhoben. Dagegen hatte die Kommission
ihrerseits Rechtsmittel eingelegt.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180122de.pdf
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d8895ca4
a44e384eeeb737c7125db0f653.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyPax10?text=&docid=20
4423&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=302083

Kommission; Zusammenschluss von Praxair und Linde unter Auflagen
Die Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen Praxair und Linde
unter der Vorrausetzung genehmigt, dass sich die beteiligten Unternehmen zur
Vornahme umfangreicher Veräußerungen verpflichten. Durch die angebotenen
Verpflichtungen sollen die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von Praxair
und Linde im Europäischen Wirtschaftsraum vollständig beseitigt werden. Linde stellt
weltweit Industriegase, Medizingase, Spezialgase und damit verbundene
Dienstleistungen sowie technische Leistungen und Helium bereit. Das US-

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amerikanische Unternehmen Praxair bietet Industriegase, Medizingase, Spezialgase
und       damit     verbundene       Dienstleistungen  sowie       Helium       und
Oberflächenbeschichtungstechnologien an. Seine Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf
Nord- und Südamerika sowie auf Asien und Europa.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5083_de.htm

Kommission; Übernahme von Merck-Sparte durch Procter & Gamble
Die Kommission billigte die Übernahme der Sparte „rezeptfreie Gesundheitsprodukte“
der Merck KGaA mit Sitz in Darmstadt („Merck-OTC-Geschäft“) durch die Procter &
Gamble Company („P&G“, USA). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die
geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da die
Tätigkeiten der Unternehmen im Allgemeinen komplementär sind. P&G ist ein weltweit
tätiger Anbieter von Konsumgütern wie Textil- und Haushaltspflege-, Hygiene-,
Gesundheits-, Babypflege- und Damenhygieneprodukten sowie Pflegeprodukten für
die ganze Familie. Merck-OTC ist ein weltweiter Anbieter von rezeptfreien
Gesundheitsprodukten wie Vitaminen und Mineralstoffen, Mitteln zur Linderung von
Atembeschwerden,         Mitteln    gegen       Verdauungsprobleme      und   von
Hautpflegeprodukten.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8974
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-5220_en.htm

Kommission; Übernahme von Tönsmeier durch Schwarz-Gruppe
Die     Kommission     genehmigte     die     Übernahme      der   Karl  Tönsmeier
Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG („KTE“), Teil der Tönsmeier-Gruppe und der
Tönsmeier Dienstleistung GmbH & Co. KG („TDL“), durch die Schwarz Zentrale
Dienste KG („SZD“), Teil der Schwarz-Gruppe. Die Schwarz-Gruppe ist weltweit im
Lebensmitteleinzelhandel über ihre Geschäftsbereiche Lidl und Kaufland aktiv. KTE ist
ein vollständig integrierter Dienstleister in der Abfallwirtschaft, einschließlich
Sammlung, Sortierung, Behandlung und Recycling von Abfällen. TDL betreibt eine
Müllverbrennungsanlage. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante
Übernahme angesichts der begrenzten Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten
der Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_9047

Kommission; Gemeinschaftsunternehmen zwischen Porsche und Schuler
Die Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die
Porsche AG („Porsche“), gehört zum Volkswagen-Konzern, und die Schuler AG
(„Schuler“),     Teil    der      Andritz-Gruppe      (AUT),     genehmigt.   Das
Gemeinschaftsunternehmen wird ein Metallpresswerk in DEU bauen und betreiben.
Schuler entwickelt Technologien und bietet weltweit Pressen, Automationslösungen,
Werkzeuge, Know-how und Service für die Metall- und Automobilindustrie an. Die
Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme angesichts der
begrenzten Aktivitäten des Gemeinschaftsunternehmens innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_9007

Kommission; Kommission genehmigt Übernahme von FFT durch Fosun
International
Die Kommission hat den Erwerb der FFT GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Fulda und der
FFT Gesellschaft mbH (AUT) (zusammen „FFT“) durch Fosun International Limited
(China) genehmigt. FFT liefert automatisierte und flexible Produktionssysteme für die
Automobilindustrie sowie für Nicht-Automobil-Bereiche. Fosun International ist eine
Investmentgruppe, die sich auf verschiedene Sektoren wie Pharmazie, medizinische

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Dienstleistungen, Freizeit, Mode, Versicherungen und Finanzen konzentriert. Die
Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Erwerb keine
wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da keine horizontalen Überschneidungen
oder vertikalen Verbindungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen bestehen.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_9027

Kommission; Übernahme von Techem durch Partner Group AG (Schweiz)
Die Kommission hat die Übernahme der Techem GmbH mit Sitz in Eschborn durch die
Partners Group AG aus der Schweiz genehmigt. Techem ist hauptsächlich im Bereich
der Kostenzuweisung tätig und bietet für Privathaushalte Geräte zur Erfassung des
Wärme- und Wasserverbrauchs sowie Leistungen zur Erfassung und Abrechnung des
Wärme- und Wasserverbrauchs an. Die Partners Group ist weltweit im Management
von Privatanlagen tätig. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante
Erwerb angesichts der fehlenden horizontalen und vertikalen Überschneidungen
zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken
aufwirft.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8980

Kommission; Übernahme von Freixenet durch Henkell
Die Kommission hat die Übernahme der Freixenet S.A. (ESP) durch die Henkell
International GmbH mit Sitz in Wiesbaden, die durch die Dr. August Oetker KG
kontrolliert wird, genehmigt. Freixenet und Henkell sind Erzeuger und Zulieferer von
Schaumweinen und sind sowohl innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
als auch weltweit tätig. Die Kommission stellte fest, dass sich die Tätigkeiten der
Unternehmen geografisch weitgehend ergänzen, so dass das Vorhaben in den
meisten EWR-Ländern keine Auswirkungen auf die Marktstruktur hat. In anderen
Ländern, in denen die Marktanteile beider Unternehmen von größerer Bedeutung sind,
kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Erwerb aufgrund der Präsenz
mehrerer alternativer Wettbewerber keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8880

Kommission; Bain Capital übernimmt Reifen-Krieg-Gruppe
Die Kommission hat die Übernahme der Reifen Krieg GmbH, die ihren Sitz in Neuhof-
Dorfborn bei Fulda hat, der Secura Reifenservice GmbH, der Reifen24 AG, der Moti
Reifen GmbH, der SW Reifenhandel GmbH, der Komplettradlager.de GmbH, der Duro
Reifenservice GmbH und der MUTAVI-Solutions GmbH (zusammen „Reifen Krieg
Gruppe“) durch die Bain Capital Investors LLC (USA) genehmigt. Die Reifen Krieg
Gruppe ist vor allem in der Großhandelsversorgung von Ersatzreifen in DEU tätig. Bain
Capital ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die weltweit in Unternehmen aus fast allen
Wirtschaftszweigen investiert. Zwei ihrer Portfoliounternehmen, European FinTyre
Distribution Limited und Autodistribution Group, sind auch im Groß- und Einzelhandel
mit Ersatzreifen und anderen Kfz-Ersatzteilen tätig. Die Aktivitäten der Unternehmen
überschneiden sich nur im Großhandel mit Ersatzreifen in DEU.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_9000

Kommission; Antidumpingzölle auf Solarpaneele aus China weggefallen
Die Kommission hat am 31.08.2018 die Aufhebung der Antidumpingzölle auf
Solarpaneele aus China beschlossen. Die Antidumping- und Antisubventionszölle auf
chinesische Solarprodukte waren 2013 zum Schutz der heimischen Solarindustrie
eingeführt worden. Bei der Entscheidung hätten auch die Ziele beim Ausbau
erneuerbarer Energien eine Rolle gespielt, teilte die Kommission mit.
https://www.euractiv.com/section/economy-jobs/news/commission-scraps-tariffs-on-
chinese-solar-panels/?utm_source=EURACTIV&utm_campaign=f6b71c24ac-

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RSS_EMAIL_EN_WeeklyRoundUp&utm_medium=email&utm_term=0_c59e2fd7a9-
f6b71c24ac-114466695

EuRH; Sonderbericht zur Kohäsionspolitik 2014 bis 2020
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte am 04.09.2018 einen
Sonderbericht zu der Frage, ob die Auswahl von Projekten und Monitoringsystemen
für aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Projekte im Programmzeitraum 2014 bis
2020 ergebnisorientiert waren. Der EuRH kommt zu dem Ergebnis, dass bei der
Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten nach wie vor die
„Outputorientierung“ überwiegt. Ebenfalls sei die Wirksamkeit der EU-Mittel
hinsichtlich der angestrebten Zielsetzungen der EU und der Mitgliedstaaten (MS)
aufgrund von mangelnder Berichterstattung zu intransparent. Um die Relevanz von
Projekten beurteilen zu können, müsste es verbindliche Regelungen hinsichtlich
quantifizierter Ergebnisindikatoren vonseiten der Antragsteller geben. Aufgrund des
Auswahlprinzips würden nicht zwangsläufig die zielorientiertesten Projekte gefördert.
Hinzu kommt die aus Sicht des EuRH hinderliche Tatsache für die anstehende
Überprüfung der Kommission 2019, dass die von den Monitoringsystemen generierten
Daten ebenfalls zu outputorientiert sind. Der EuRH empfiehlt daher, dass die
Begünstigten der Projekte künftig für jedes Projekt mindestens einen echten
Ergebnisindikator festlegen müssen und die in den Anträgen angegebenen
Ergebniserwartungen und Indikatoren auch bewertet werden. Zudem sollte die
Kommission gemeinsame Ergebnisindikatoren für den EFRE festlegen. Der
Sonderbericht beruht auf der Prüfung von 34 Projekten. Er prüfte zudem von den
Verwaltungsbehörden direkt ausgewählte Projekte aus sieben Operationellen
Programmen in vier MS (CZR, FRA, ITL, FIN).
https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=46681

Verkehr

Kommission; Beihilfen zur Förderung der Energieeffizienz im Schienenverkehr
Die Kommission hat am 27.08.2018 ein deutsches Förderprogramm zur Unterstützung
von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach
den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch diese Regelung soll die Verlagerung
des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und ein Beitrag zur
Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden. Die Mittelausstattung der von
2018 bis 2022 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 500 Mio. EUR.
Vorgesehen ist, dass Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr
tätig sind, bis zu 50% aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B.
Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen, erstattet bekommen können.
Eisenbahnunternehmen müssen alljährlich nachweisen, dass sich ihre
Energieeffizienz um mindestens 1,75% gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab
2020 gilt die Vorgabe von 2%, um förderfähig zu sein.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4686_de.htm

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Energie

Kommission; Förderregelung für Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-
Wärme-Kopplung
Die Kommission hat mit Beschluss vom 01.08.2018 die von DEU geplante Ermäßigung
der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dies wird
energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung fördern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu
verfälschen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung
aus erneuerbaren Quellen, wobei seit August 2014 die Finanzierung durch die EEG-
Umlage erfolgt. Diese wird von allen Stromverbrauchern erhoben, auch wenn diese
ihren eigenen Strom erzeugen (Eigenversorger). DEU ermäßigt jedoch die EEG-
Umlage, wenn die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erfolgt. Auf
der Grundlage der jetzt genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien
für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei
Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen
erhoben wird.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4686_de.htm

Kommission; Prüfung der geplanten Übernahme von Alstom durch Siemens
Die Kommission hat am 13.07.2018 eine eingehende Prüfung bezüglich der geplanten
Übernahme von Alstom durch Siemens eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken,
dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Bereich der Zulieferung mehrerer
Arten von Schienenfahrzeugen und Signalsystemen beeinträchtigen könnte. Siemens
und Alstom sind weltweit führende Player im Schienenverkehr. Beide Unternehmen
verfügen über ein breites Produktportfolio und stehen bei Ausschreibungen für die
Produktion und Zulieferung einiger Produkte im Wettbewerb. Siemens ist weltweit in
mehreren Wirtschaftszweigen tätig. Alstom mit Sitz in FRA ist weltweit in der
Schienenverkehrsindustrie tätig und Anbieter einer großen Bandbreite an
Verkehrslösungen, von Hochgeschwindigkeitszügen über U-Bahnen und
Straßenbahnen bis hin zu Elektrobussen, von Produkten für Reisende und
Infrastruktur sowie Signaltechniklösungen, Bahnelektrifizierungssystemen und
digitaler Mobilität. Das Vorhaben wurde am 08.06.2018 bei der Kommission zur
Genehmigung angemeldet. Die Prüfung erfolgte ergebnissoffen.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8677

Forschung

Kommission; Joint Venture im Bereich Forschung und Entwicklung elektrischer
Mikromobilität
Die Kommission hat gemäß der europäischen Fusionskontrollverordnung (EU Merger
Regulation) der Entstehung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich
technischer Optimierung grüner Mobilitätslösungen zugestimmt. Die Sachs Micro
Mobility GmbH wird fortan von vier deutschen Unternehmen gemeinsam gesteuert, der
ZF Friedrichshafen GmbH, der Gustav Magenwirth GmbH & Co. KG, der Brake Force
One GmbH sowie der BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH. Diese sind auf den
Gebieten der Antriebs- und Fahrwerktechnik, der Zweiradtechnik, der Elektrifizierung
und Vernetzung von Mikromobilität sowie der Batterietechnik tätig. Das neu
entstandene Joint Venture hat zum Ziel, die E-Mobilität im Bereich der leichten
elektrischen Fahrzeuge, unter anderem E-Bikes, durch Forschung und Entwicklung
sowie eigene Produktion der Fahr- und Bremssysteme signifikant voranzubringen.

                       Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                10
Elektro- und Mikromobilität eröffnen wichtige Möglichkeiten für die Zukunft der
Mobilität.
https://press.zf.com/site/press/en_de/microsites/press/list/release/release_33349.htm
l

Europäischer Forschungsrat; Stipendien für junge Forscher vergeben
403 junge Wissenschaftler erhalten vom Europäischen Forschungsrat Stipendien über
603 Mio. EUR für die Durchführung von Pionier-Projekten in eigenen
Forschungsteams.       Unterstützt    wird   eine    Vielzahl    von    Projekten    in
naturwissenschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Bereichen. In
diesem Jahr gingen über 3.000 Bewerbungen ein. Das Förderprogramm ist Teil des
laufenden Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“. Es soll die
Qualität und Attraktivität europäischer Forschung optimieren. Mehr als jeder zehnte
junge Forscher kommt aus dem EU-Ausland, insgesamt nahmen Forscher aus 44
verschiedenen Ländern teil. Deutsche Forscher haben mit 75 Teilnehmern die höchste
Erfolgsrate. Darunter sind sechs Wissenschaftler, die an hessischen Universitäten und
Forschungseinrichtungen arbeiten: Annette Andrieu-Brunsen, TU Darmstadt, mit dem
Projekt: „Unprecedented spatial control of porosity and functionality in nanoporous
membranes through 3D printing and microscopy for polymer writing“; Sebastian Ebert,
Frankfurt School of Finance & Management, mit dem Projekt: „Skewness Preferences
– Human attitudes toward rare, high-impact risks“; Martin F. Haase, TU Darmstadt, mit
dem Projekt: „3D Flow Analysis in Bijels Reconfigured for Interfacial Catalysis“; Iris
Idelson-Shein, Universität Frankfurt, mit dem Projekt: „Jewish Translation and Cultural
Transfer in Early Modern Europe”; Leopoldo Molina-Luna, TU Darmstadt, mit dem
Projekt: „Functionality of Oxide based devices under Electric-field: Towards Atomic-
resolution Operando Nanoscopy” und Christian Münch, Universität Frankfurt, mit dem
Projekt: „Cellular modulation by the mitochondrial unfolded protein response”. Etwa
40% der Stipendiaten sind Frauen.
https://erc.europa.eu/news-events/erc-2018-starting-grants-results

Finanzdienstleistungen

EP; Aussprache zu Crowdfunding
Am 29.08.2018 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) mit
den Berichtsentwürfen der beiden Berichterstatter MdEP Ashley Fox (EKR/GBR) und
MdEP Caroline Nagtegaal (ALDE/NDL) zu der von der Kommission im März 2018
vorgelegten Crowdfunding-Verordnung sowie den Änderungen der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Ziel der Vorschläge ist, insbesondere Start-ups
und anderen Kleinunternehmen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln zu
ermöglichen. Änderungsvorschläge der Berichterstatter zielen darauf ab, die
Schwellenwerte anzuheben, um den Anwendungsbereich weiter auszuweiten. Zudem
sollen die nationalen Aufsichtsbehörden weiterhin eine dominante Rolle spielen. Die
Abstimmung über die Entwürfe ist bereits für den 05.11.2018 vorgesehen.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180829-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Diskussion über grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
Der ECON-Ausschuss befasste sich am 29.08.2018 mit dem Berichtsentwurf von
Berichterstatterin MdEP Eva Maydell (EVP/BUL) zu den Vorschlägen der Kommission
in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen sowie Entgelte für
Währungsumrechnungen (Cross-Border Payment, CBP). Ziel der Änderungen ist,

                        Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                  11
dass auch Menschen und Unternehmen außerhalb des EUR-Währungsgebietes von
gesenkten Kosten grenzüberschreitender Zahlungen profitieren können. Auf diese
Weise sollen die Vorteile des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können, wenn
Geld ins Ausland überwiesen oder im Ausland bezahlt bzw. Bargeld abgehoben wird.
Zudem soll die Transparenz und der Wettbewerb von Währungsumrechnungsdiensten
verbessert werden. Die Abstimmung des Berichts ist für den 05.11.2018 anvisiert.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180829-1430-
COMMITTEE-ECON

EP; Erste Aussprache zu notleidenden Krediten
Am 03.09.2018 fand im ECON-Ausschuss eine erste Aussprache zu den
Verordnungs- und Richtlinienvorschlägen der Kommission bezüglich notleidender
Kredite (non-performing loans, NPL) statt. Ko-Berichterstatterin MdEP Esther de
Lange (EVP/NDL) betonte eingangs, dass die Absenkung der NPL in den
Banklizenzen ein essentieller Schritt zur weiteren Risikoreduzierung sei. Wichtig sei
zudem auch eine klare Unterscheidung zwischen gesicherten und ungesicherten NPLs
sowie eine zeitnahe Eintreibung von Sicherheiten (Collateral). Auch Ko-
Berichterstatter MdEP Roberto Gualtieri (S&D/ITL) begrüßte den Ansatz der
Kommission, der sich in den Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion mit Aspekten
sowohl zur Reduzierung als auch zur Teilung von Risiken einfügen würde. Gleichwohl
müssten ungewollte Konsequenzen ausgeschlossen werden, um weder Verbraucher
noch Märkte zu verschrecken.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180903-1500-
COMMITTEE-ECON

Kommission; Verlängerung der portugiesischen Garantieregeln für Banken
Am 09.08.2018 hat die Kommission gemäß den EU-Beihilfevorschriften einer
Verlängerung der portugiesischen Garantieregeln für Kreditinstitute bis zum
09.02.2019 zugestimmt. Laut Kommission stehen die Regeln im Einklang mit der
Banken-Mitteilung vom 2013 und dienen primär dazu, Banken im Krisenfall mit
zusätzlicher Liquidität versorgen zu können. Auch seien die möglichen Maßnahmen
gezielt, verhältnismäßig sowie zeitlich und inhaltlich begrenzt. Ursprünglich wurden die
Regelungen im Oktober 2008 genehmigt und seitdem alle sechs Monate verlängert.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-4941_en.htm

Kommission; Verlängerung der polnischen Bankabwicklungspläne bestätigt
Die Kommission hat am 10.08.2018 gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine
Verlängerung der polnischen Abwicklungsregelungen für Genossenschafts- und kleine
Banken für weitere 12 Monate genehmigt. Diese Abwicklungspläne waren von der
Kommission ursprünglich im Dezember 2016 bestätigt worden und sollen weiterhin für
Banken mit Vermögenswerten von bis zu drei Mrd. EUR gelten. Ziel der Regelungen
ist es, die Arbeit der polnischen Abwicklungsbehörde im Krisenfall zu erleichtern.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-4965_en.htm

Kommission; Verlängerung der italienischen Garantieregeln für Banken
Am 31.08.2018 hat die Kommission gemäß den EU-Beihilfevorschriften einer
Verlängerung der italienischen Garantieregeln zugestimmt, welche die Verbriefung
von notleidenden Krediten (non-performing loans, NPL) ermöglicht. Aufgrund dieser
Regelungen können sich italienische Banken mittels einer Staatsgarantie sukzessive
von ihren NPL trennen, was wiederum Kapazitäten zur generellen Kreditvergabe bzw.
anderen Finanzierungsgeschäften freischaffen soll. Seit Inkrafttreten der Garantie im
Juni 2018 haben fünf Banken in insgesamt sechs Fällen diese Garantie beansprucht
und konnten 33 Mrd. EUR NPL transferieren. Laut Kommission stehen die Regeln im

                        Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                   12
Einklang mit den geltenden Beihilfe-Regelungen und gelten vorerst bis Anfang März
2019.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-5375_en.htm

EIOPA; Diskussionspapier für Garantien im nationalen Versicherungsbereich
veröffentlicht
Die EU-Aufsichtsbehörde für Versicherungen (EIOPA) hat am 30.07.2018 ein
Diskussionspapier bezüglich der nationalen Garantieregeln im Versicherungsbereich
veröffentlicht. Bis zum 26.10.2018 haben Interessierte die Möglichkeit, eigene
Kommentare abzugeben. Ziel des Austauschs ist laut EIOPA, ein umfangreiches Bild
über die verschiedenen Abwicklungsregeln für Versicherungen im Krisenfall zu
erhalten, um weitere Schritte einer Harmonisierung zu erreichen.
https://eiopa.europa.eu/Publications/Consultations/EIOPA-CP-18-
003_Discussion_paper_on_resolution_funding%20and.pdf

EIOPA; EU-Behörde wird Mitglied im Sustainable Insurance Forum
Am 08.08.2018 teilte die in Frankfurt angesiedelte EU-Aufsichtsbehörde für
Versicherungen (EIOPA) mit, dass sie Mitglied im Internationalen Forum für
Nachhaltige Finanzierung (Sustainable Insurance Forum / SIF) geworden sei. Das SIF
forderte      zusammen      mit      der     Internationalen    Vereinigung     der
Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) in einem am 31.07.2018 veröffentlichten
Bericht über Klimawandelrisiken den Versicherungssektor auf, das Bewusstsein zu
stärken und betonte, dass Klimarisiken eines der Schlüsselthemen des
Versicherungssektors      darstellten.     Zudem       würden     Analysen     von
Extremwetterereignissen auf einen zunehmenden Schadenstrend sowohl bei
versicherten als auch bei nicht versicherten Gütern hinweisen, den es aufzufangen
gelte. Die EIOPA selbst kündigte an, Beiträge aus europäischer Sicht zu den Themen
Taxonomie, Treuepflichten, Governance und Solvenzbewertung beisteuern zu wollen.
https://eiopa.europa.eu/Pages/News/EIOPA-joins-the-Sustainable-Insurance-Forum-
.aspx

EZB; Aktuelle Daten der europäischen Banken veröffentlicht
Am 29.08.2018 hat die Europäische Zentralbank (EZB) aktuelle Daten bezüglich der
in der EU angesiedelten Banken veröffentlicht. Demnach sind die Gesamtaktiva der
386 Bankgruppen bzw. 2.855 einzelnen Kreditinstitute zuletzt um 3,5% auf 32,8
Billionen EUR zurückgegangen. Gleichzeitig konnte in den Bankbilanzen auch der
Anteil an notleidenden Krediten (non-performing loans, NPL) EU-weit um 1,1% auf
nunmehr 3,9% abgesenkt werden.
https://www.ecb.europa.eu//press/pr/date/2018/html/ecb.pr180829.en.html

Finanzen

EP; Austausch zur fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Am 29.08.2018 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) in
einer ersten Aussprache mit den von der Kommission im März 2018 vorgelegten
Vorschlägen zur fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die beiden
Berichterstatter MdEP Dariusz Rosati (EVP/POL) sowie MdEP Paul Tang (S&D/NDL)
betonten, dass eine EU-weite, faire Besteuerung notwendig für einen gerechten
Wettbewerb sei. Auch sollte internationalen Unternehmen die Ausnutzung von Steuer-
Schlupflöchern erschwert werden. Nach einer Anhörung im Ausschuss sollen die

                       Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018               13
Berichtsentwürfe am 09.10.2018 vorgelegt werden und über diese dann am
03.12.2018 abgestimmt werden.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180829-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Diskussion zum EU-Haushaltsentwurf
Am 29.08.2018 tauschten sich die Mitglieder des Haushaltsausschusses (CONT) mit
dem Rat über den Haushaltsentwurf 2019 aus. Auf der Grundlage eines Arbeitspapiers
des Rates, welches der Ausschuss der Ständigen Vertreter am 11.07.2018
beschlossen hatte, erörterte Berichterstatter MdEP Daniele Viotti (S&D/ITL)
übereinstimmende wie auch abweichende Positionen, wie z.B. die geplanten
Investitionen von 20% in den Umweltbereich. Auch bei der Finanzierung der Migration
und Integration bestünden noch Differenzen. Die Diskussion im CONT soll Ende
September fortgesetzt werden, um eine formale Antwort auf die ebenfalls für
September erwartete Ratsposition übermitteln zu können.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180829-1430-
COMMITTEE-BUDG

EP; Gedankenaustausch zum Gesamthaushaltsplan 2017
Am 03.09.2018 tauschten sich die Mitglieder des CONT-Ausschusses mit den
Generaldirektoren der Kommission der GD Forschung, GD AGRI, GD REGIO, GD
HOME, GD DEVCO und GD NEAR über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans
der EU für das Haushaltsjahr 2017 aus. Dieser Meinungsaustausch, der u.a. der Frage
nachgeht, ob das Geld effektiv und im Einklang mit den Grundsätzen einer soliden
Verwaltung ausgegeben wurde, markiert den Beginn des Entlastungsverfahrens 2017.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180903-1500-
COMMITTEE-CONT

Kommission; Abgaben auf Kasinos fallen nicht unter EU-Beihilfevorschriften
Die Kommission ist am 09.08.2018 zu dem Schluss gekommen, dass das von privaten
und öffentlichen Kasinos in GRI bis November 2012 angewandte System der Abgaben
auf Eintrittsgelder keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Seit
1995 müssen sämtliche Kasinos eine Eintrittsgebühr für Kunden verlangen, von der
80% als Steuer an den griechischen Staat weitergeleitet werden. Bis November 2012
betrug die Aufnahmegebühr einheitlich 15 EUR, wobei staatliche Kasinos mit einer
niedrigeren Aufnahmegebühr von 6 EUR belegt wurden. Im Anschluss an eine
Beschwerde eines privaten Kasinobetreibers eröffnete die Kommission eine förmliche
Untersuchung über die differenzierte Steuer auf öffentliche und private Kasinos und
kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme eine unvereinbare staatliche Beihilfe
zugunsten öffentlicher Kasinos darstelle. Diese Entscheidung wurde vom Gerichtshof
im September 2014 aufgehoben und vom EuGH im Oktober 2015 bestätigt. Im
Einklang mit den Feststellungen der europäischen Gerichte kommt die Kommission
nunmehr zu dem Schluss, dass die differenzierte Steuer auf die Zulassung zu
öffentlichen Kasinos diesen keinen selektiven Vorteil verschafft, zumal die
differenzierten Eintrittsgelder im November 2012 aufgehoben wurden und der
einheitliche Eintrittspreis nunmehr bei 6 EUR liegt.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-4941_en.htm

Kommission; Ende des dritten griechischen Anpassungsprogramms
Anlässlich des Endes des dritten Anpassungsprogramm für GRI betonte die
Kommission am 20.08.2018,          dass das auf         drei Jahre    angelegte
Stabilitätshilfeprogramm aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
erfolgreich abgeschlossen und damit der Platz GRI in der Eurozone und in der EU

                        Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                     14
gesichert sei. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker,
erklärte, dass die europäischen Partner ihre Solidarität unter Beweis gestellt hätten
und gleichzeitig die griechische Bevölkerung mit Mut und Entschlossenheit auf die
immensen Herausforderungen reagiert hätten. Auch der für Wirtschafts- und
Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici
machte deutlich, dass der Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms sowohl für GRI als
auch für das EUR-Währungsgebiet sehr positiv sei. Für das Land beginne nach acht
ausgesprochen schwierigen Jahren ein neues Kapitel und nun könne ein symbolischer
Schlussstrich unter eine existenzielle Krise des EUR-Währungsgebiets gezogen
werden. Im Rahmen des Stabilitätshilfeprogramms hat GRI auf der Grundlage der
Umsetzung eines beispiellosen Reformpakets Darlehen in Höhe von insgesamt 61,9
Mrd. EUR erhalten. Mit dem Programm wurden langjährige, tief verwurzelte
Strukturprobleme, die zur Wirtschaftskrise in GRI beigetragen hatten, in koordinierter
Weise angegangen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5002_de.htm

ESM; Letzte Hilfstranche an GRI überwiesen
Der Eurorettungsfonds ESM hat GRI am 06.08.2018 die letzte Tranche im Rahmen
des am 20.08.2018 endenden Anpassungsprogramms überwiesen. Diese belief sich
auf 15 Mrd. EUR, wovon 9.5 Mrd. EUR als Reserve und 5.5 Mrd. EUR als Mittel zur
Schuldentilgung dienen. Der Reservepuffer erreicht damit einen Gesamtumfang von
24 Mrd. EUR, wodurch der Finanzierungsbedarf des Landes für 22 Monate abgedeckt
werden könnte.
https://www.esm.europa.eu/press-releases/esm-disburses-final-loan-tranche-EUR15-
billion-greece

EuGH; Urteil des Gerichts über spanisches True-LeaseModell aufgehoben
Bereits am 25.07.2018 hat der EuGH das Urteil des Gerichts der Europäischen Union
über das sogenannte „spanische True-LeaseModell“ aufgehoben, das seinerzeit den
Beschluss der Kommission, wonach dieses Modell eine rechtswidrige staatliche
Beihilfe darstelle, für nichtig erklärt hatte. Laut EuGH habe das Gericht den das Verbot
staatlicher Beihilfen betreffenden Art. 107 Abs. 1 AEUV falsch ausgelegt. So hebt der
EuGH hervor, dass die vom Gericht in seinem Urteil vorgenommene Prüfung auf
unzutreffenden Prämissen beruhten, wonach nur die Investoren und nicht die
wirtschaftliche Interessenvereinigung als Begünstigte der Vorteile aus den fraglichen
steuerlichen Maßnahmen angesehen werden konnten. Zudem sei der Beschluss der
Kommission entgegen dem vom Gericht gezogenen Schluss, weder mit einem
Begründungsmangel behaftet noch widersprüchlich begründet gewesen. Ab Mai 2006
gingen bei der Kommission mehrere Beschwerden über das „spanische True-Lease-
Modell“ ein. Mit ihnen wurde gerügt, dass dieses Modell es den Reedereien
ermögliche, von spanischen Schiffswerften gebaute Schiffe mit einem Preisnachlass
zwischen 20% und 30% zu erwerben, was sich negativ auf die Verkäufe der
Schiffswerften anderer Mitgliedstaaten auswirke. Mit Beschluss vom 17.07.2011
vertrat die Kommission die Ansicht, dass drei der fünf geprüften steuerlichen
Maßnahmen eine staatliche Beihilfe für die Interessenvereinigungen und ihre
Investoren darstellten, die ESP ab dem 01.01.2002 rechtswidrig gewährt habe. Die
Beihilfe wurde für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. Zur Wahrung des
Grundsatzes der Rechtssicherheit verlangte die Kommission die Rückforderung der
Beihilfe nur im Rahmen bestimmter Transaktionen. ESP sowie mehrere betroffene
Unternehmen beantragten beim Gericht daraufhin erfolgreich die Nichtigerklärung des
Kommissionsbeschlusses. Diese Nichtigkeitserklärung wurde nun vom EuGH wieder
aufgehoben.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180115de.pdf

                        Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                   15
Soziales

EuGH; Schlussanträge zum Recht auf bezahlten Jahresurlaub
Generalanwalt Bobek hat am 05.09.2018 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-
385/17 (Hein / Holzkamm GmbH, DEU) vorgelegt. Nach deutschem Arbeitsrecht hat
ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24
Werktagen pro Jahr. Ein verringertes Einkommen infolge von Kurzarbeit darf
grundsätzlich die Berechnung des Vergütungsanspruchs für den Erholungsurlaub
nicht berühren. Parteien eines Tarifvertrags können jedoch von diesen
bundesrechtlichen Regelungen zum Erholungsurlaub abweichen. Im Baugewerbe
werden die Beschäftigungsbedingungen durch einen speziellen Rahmentarifvertrag
geregelt. Dieser sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Tage bezahlten
Erholungsurlaub im Jahr hat. Bei der Berechnung der Vergütung während des
Erholungsurlaubs wird jedoch ein verringertes Einkommen infolge von Kurzarbeit
einberechnet. Herr Hein arbeitet im Baugewerbe. Während einiger Wochen in den
Jahren 2015 und 2016 befand er sich in Kurzarbeit. Er nahm bezahlten Jahresurlaub.
Da nach seiner Auffassung bei der Berechnung der Vergütung während seines
Erholungsurlaubs die Kurzarbeitszeiträume nicht hätten berücksichtigt werden dürfen,
hat er Klage gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Verden erhoben. Das
Arbeitsgericht Verden fragte den EuGH, ob Art. 31 der Grundrechtecharta der EU
(Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen) und Art. 7 I der Richtlinie
2003/88/EG (Arbeitszeitgestaltung) so auszulegen sind, dass sie einer nationalen
Regelung entgegenstehen, die zulässt, dass in Tarifverträgen Verdienstkürzungen
aufgrund von Kurzarbeit die Berechnung des Urlaubsentgelts beeinflussen.
Generalanwalt Bobek legte dazu aus, das Unionsrecht sei zwar in der vorliegenden
Rechtssache anwendbar, nach seiner Ansicht liege in diesem jedoch keine präzise
Regelung für die Berechnung der Urlaubsvergütung vor. Dies könnten die
Mitgliedstaaten insofern solange festlegen, als dass sie das Recht auf bezahlten
Jahresurlaub nicht inhaltlich unterliefen. Es liege also letztendlich am vorlegenden
Gericht anhand einer Gesamtbetrachtung der Sachlage zu überprüfen, ob durch die
nationalen Regelungen das Recht auf bezahlten Jahresurlaub inhaltlich ausgehöhlt
werde.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=205383&pageIndex
=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=464126

Rat; Informelle Tagung der Jugendminister
Am 03.09.2018 fand in Wien eine informelle Tagung der Minister für Jugend der
Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Jugendkonferenz statt, die der
Österreichische Ratsvorsitz organisiert hatte. Das Treffen stand unter der Leitung des
Kommissars für Jugend, Kultur, Sport und Bildung, Tibor Navracsics. Diskutiert wurden
aktuell relevante jugendpolitische Themen und die EU-Jugendstrategie ab 2019. Ein
wichtiges Thema war die Entwicklung des Programms Erasmus+, welches 2020
ausläuft und sich derzeit im Erneuerungsprozess befindet. Ein weiteres Dossier war
das Erweiterungsprogramm des Europäischen Solidaritätskorps für 2021-2027 (vgl.
dazu der entsprechende Artikel in diesem BaB). Die teilnehmenden Jugendminister
waren sich einig, dass im nächsten EU-Haushalt Jugend als eigenes Kapitel mit einem
eigenen Budgetansatz erhalten bleiben solle. Investitionen in die junge Generation
wurden von allen begrüßt. Derzeit sei vorgesehen, dass dem Jugendbereich 3,1 Mrd.
EUR gewidmet werden sollen. Kommissar Navracsics betonte, dass EU-Programme
wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps nach 2020 deutlich gestärkt
werden sollten. Intensiv diskutiert wurde anschließend der Vorschlag der Kommission
bezüglich der Verlängerung der EU-Jugendstrategie, der eine breitere Einbeziehung
der Europäischen Jugendziele beinhaltet. Zu den 11 Europäischen Jugendzielen

                       Bericht aus Brüssel 16/2018 vom 07.09.2018                  16
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