Bericht aus Brüssel - Hessen

 
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Bericht aus Brüssel

                20/2016 vom 18.11.2016

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Ausschuss der Regionen                                                3

Wirtschaft                                                            3

Verkehr                                                               7

Energie                                                               7

Forschung                                                             8

Finanzdienstleistungen                                                8

Finanzen                                                              13

Soziales                                                              19

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      20

Umwelt                                                                21

Landwirtschaft                                                        22

Justiz                                                                27

Inneres                                                               30

Bildung und Kultur                                                    31

EU-Förderprogramme                                                    32

Veranstaltungen                                                       33

Vorschau                                                              36

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Institutionelles

Kommission; Sachstand zu den Erweiterungsverhandlungen
Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Länder des westlichen Balkans und
die Türkei. Aufgenommen wurden Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern
Türkei (2005), Montenegro (2012) und Serbien (2014), jedoch noch nicht mit der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (seit 2005 Kandidatenland) und
Albanien (Kandidatenstatus seit 2014). Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo
sind potenzielle Beitrittskandidaten. Die Europäische Kommission verabschiedete am
09.11.2016 ihren jährlichen Bericht zum Stand der Erweiterungsverhandlungen.
Darin wird beurteilt, wie weit die Länder des westlichen Balkans und die Türkei bei
der Umsetzung wichtiger politischer und wirtschaftlicher Reformen vorangekommen
sind, und was noch zu tun bleibt, um die übrigen Herausforderungen zu bewältigen.
Unter anderem empfiehlt die Kommission in ihrem Papier den Mitgliedstaaten, die
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Albanien zu erwägen. Dies setzt allerdings
voraus, dass glaubwürdige und greifbare Fortschritte bei der Durchführung der
Justizreform, insbesondere der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten erzielt
werden. Ein schlechtes Zeugnis stellt die Kommission hingegen der Türkei aus.
Dabei befasst sich die Kommission durchaus mit den Herausforderungen nach dem
von ihr ausdrücklich verurteilten Putschversuch vom 20.7.2016 und erkennt auch die
Notwendigkeit für besondere Maßnahmen in diesem Zusammenhang an. Ebenso
werden lobend die Unterbringung und Betreuung der 2,7 Mio. syrischen
Bürgerkriegsflüchtlinge erwähnt. Gleichzeitig werden aber auch erhebliche
Rückschritte bei den Themen Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte und
auch bei der Diskriminierung von Homosexuellen beklagt. Die mögliche
Wiedereinführung der Todesstrafe wird als unüberwindbares Beitrittshindernis
bezeichnet, die unverhältnismäßig hohe Zahl von Verhaftungen von Journalisten wird
ebenfalls negativ bewertet. Insgesamt wird mit Ausnahme der Anstrengungen im
Bereich Visaliberalisierung die Vorbereitung der Türkei zur Übernahme der
Gemeinschaftsgesetzgebung als „bescheiden“ bezeichnet.

Ausschuss der Regionen

AdR; SEDEC-Fachkommissionssitzung
Am 15./16.11.2016 fand in České Budějovice (Budweis)/CZE eine Sitzung der
Fachkommission SEDEC für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und
Kultur des AdR statt. Es fanden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen statt:
„Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“, „Überprüfung des
Telekommunikations-Pakets“ und „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u8x66nP
Vi%2bMdZWagkDxpDmr53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true

Wirtschaft

Kommission; Streit mit China wegen Exportbeschränkungen für Rohstoffe
Die Kommission hat am 26.10.2016 die Welthandelsorganisation (WTO) ersucht, ein
Panel zur Beilegung ihres Streits mit China über Exportbeschränkungen bei
bestimmten Rohstoffen einzurichten. Sie rügt dabei Ausfuhrzölle und Exportquoten
für die folgenden 12 Rohstoffe: Antimon, Chrom, Kobalt, Kupfer, Eisen-Nickel,
Graphit, Indium, Blei, Magnesiumoxid, Talk, Tantal und Zinn.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1566

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Kommission; Vorschlag zur Änderung der EU-Antidumping- und
Antisubventionsvorschriften
Die Kommission hat am 09.11.2016 nach mehreren internen Beratungen einen
Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über den Schutz gegen
gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern und der Verordnung über
den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern
vorgelegt. Mit den vorgelegten Änderungsvorschlägen sollen die handelspolitischen
Schutzinstrumente angepasst werden, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung
zu tragen. Die Vorschläge beinhalten u.a. eine Änderung der Methode zur
Dumpingberechnung in Antidumpinguntersuchungen, soweit es um Einfuhren aus
Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) geht, deren Volkswirtschaften
durch permanente staatliche Eingriffe verzerrt sind. Nach der Standardmethode wird
Dumping bei Ländern mit normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen berechnet,
indem der Ausfuhrpreis einer in die EU exportierten Ware mit den Inlandspreisen
oder den Kosten für die Ware im Ausfuhrland selbst verglichen wird. Die Kommission
schlägt vor, die Berechnungsmethode dahin gehend zu ändern, dass bei solchen
Verzerrungen künftig andere Vergleichswerte herangezogen werden, die unverzerrte
Herstell- und Verkaufskosten widerspiegeln. Der Verordnungsvorschlag unterliegt
dem EU-Gesetzgebungsverfahren und muss vom Rat und EP gebilligt werden.
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/COM-2016-721-F1-DE-
MAIN.PDF

Kommission; Freihandelsverhandlungen mit Japan
Am 11.11.2016 berichtete die Kommission im Rat (Auswärtige Angelegenheiten-
Handel) über die Verhandlungen mit Japan über ein Freihandelsabkommen. Die
letzte Verhandlungsrunde fand in der Woche vom 26.09.2016 statt. Eine Einigung
soll bis zum Jahresende erzielt werden.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/

Kommission; Ecuador tritt Handelsübereinkommen der EU mit Kolumbien/Peru
bei
Die Handelskommissarin Malmström unterzeichnete am 11.11.2016 in Brüssel das
Protokoll über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsabkommen zwischen der EU
und Kolumbien/Peru. Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle gewerblichen
Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse abgeschafft. Außerdem werden der
Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte sowie der Zugang zu öffentlichen
Aufträgen und zu den Dienstleistungsmärkten verbessert und technische
Handelshemmnisse weiter abgebaut. Nach der vollständigen Umsetzung der gezielt
auf die Entwicklungsbedürfnisse Ecuadors zugeschnitten Übereinkunft werden sich
die Einsparungen bei den Zöllen für die Ausführer aus Sicht der Kommission auf
mindestens 106 Millionen EUR pro Jahr belaufen. Bei den Ausfuhren aus Ecuador
würden sich durch weggefallene Zölle Einsparungen in Höhe von 248 Millionen EUR
ergeben.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3615_de.htm

Kommission; Verhandlungen mit Mercosur über Freihandelsabkommen
Die Kommission berichtete am 11.11.2016 im Rat für Außenhandel über die
Verhandlungen mit dem Mercosur, dem größten südamerikanischen Handelsblock,
für ein Freihandelsabkommen. Die letzte Verhandlungsrunde fand vom 10.-
14.10.2016 in Brüssel statt. Angestrebt wird ein Abkommen, das sowohl industrielle
als auch landwirtschaftliche Güter, Dienstleistungen, Niederlassungsfreiheit sowie
Zugang zu öffentlicher Beschaffung umfasst. Auch sollen Themen des geistigen
Eigentums, Zölle und Handelsbarrieren behandelt werden.

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http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/

Kommission; Genehmigung des marktweiten Kapazitätsmechanismus in FRA
Die Kommission hat einen von FRA geplanten Kapazitätsmechanismus nach den
EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die überarbeitete Maßnahme verbessert nach
Auffassung der Kommission die Sicherheit der Stromversorgung, ohne den
Wettbewerb zu beeinträchtigen. Der Genehmigung gingen zwei getrennte Verfahren
der Kommission (Beschluss vom 13.11.2015) voraus, um zu prüfen, ob die
französischen Pläne für einen landesweiten Kapazitätsmechanismus und für die
Ausschreibung eines neuen Gaskraftwerks in der Bretagne mit den EU-Vorschriften
über staatliche Beilhilfen vereinbar sind (vgl. BaB 21/2015).
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3620_de.htm

Rat; Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) hat am 11.11.2016 die
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU und die neue
Antidumpingmethode der Kommission erörtert. Auf ihrer Tagung am 20./21.10.2016
forderten die Staats- und Regierungschefs der EU, dass bis Ende 2016 ein
ausgewogener Standpunkt des Rates zu handelspolitischen Schutzinstrumenten
festgelegt wird. Die Minister zeigten sich entschlossen, bis zum Jahresende einen
Kompromiss zu finden.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/

Rat; TTIP-Verhandlungen auf Eis
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) beriet am 11.11.2016 über die
bislang erreichten Ergebnisse und die nächsten Schritte bezüglich der geplanten
transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), nachdem die letzte
Verhandlungsrunde im Oktober 2016 in New York stattfand. In den zentralen
Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Investitionsschutz und Marktzugang für
Dienstleistungen sind nach wie vor unterschiedliche Standpunkte zu verzeichnen.
Die nächsten Verhandlungsschritte werden Gegenstand weiterer Gespräche sein,
sobald die neue amerikanische Regierung im Amt ist.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/

Rat; Beratungen zum Post-Nairobi-Prozess
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) hat am 11.11.2016 über die Themen
der nächsten World Trade Organization (WTO) – Ministerkonferenz gesprochen und
hervorgehoben, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine führende Rolle
einnehmen zu wollen. Er beriet über den Post-Nairobi-Prozess und befasste sich
dabei insbesondere mit einem möglichen Paket von Vorschlägen für die 11. WTO-
Ministerkonferenz, die 2017 stattfinden soll.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/

Rat; Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen und neuen Elementen der
Kohäsionspolitik
Der Allgemeine Rat (Teil Kohäsionspolitik) hat auf seiner Sitzung am 16.11.2016
Ratsschlussfolgerunen zu den „Ergebnissen und neuen Elementen der
Kohäsionspolitik und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds“
verabschiedet. Mit diesen Schlussfolgerungen will der Vorsitz eine allgemeine
Bestandsaufnahme der jüngsten und aktuellen Entwicklungen der Kohäsionspolitik
vornehmen, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Der Rat will sich u.a. für
eine wesentliche Vereinfachung einsetzen, bei der ein ausgewogenes Verhältnis

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zwischen der erforderlichen Stabilität und Kontinuität und einer erheblichen
Verringerung der Verwaltungslast und -kosten im Zeitraum nach 2020 gewahrt wird.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/11/16-cohesion-policy-
conclusions/

Eurostat; BIP im Euroraum im dritten Quartal gestiegen
Aus einer vorläufigen Schnellschätzung des Statistischen Amts der Europäischen
Union (Eurostat) geht hervor, dass das saisonbereinigte BIP im dritten Quartal 2016
im Euroraum (ER19) im Vergleich zum Vorquartal um 0,3% und in der EU28 um
0,4% gestiegen ist. Auch im zweiten Quartal 2016 war das BIP im Euroraum
ebenfalls gestiegen und zwar um 0,3% und in der EU28 um 0,4%. Im Vergleich zum
entsprechenden Quartal des Vorjahres ist das saisonbereinigte BIP im dritten Quartal
2016 im Euroraum um 1,6% und in der EU28 um 1,8% gestiegen, nach ebenfalls
+1,6% bzw. +1,8% im Vorquartal.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7724732/2-31102016-BP-
DE.pdf/98b6ea98-e690-49ff-8e21-d8919e0ab76a

Eurostat; Rekordüberschuss der EU im Warenverkehr mit Kanada im Jahr 2015
Eurostat veröffentlichte anlässlich des 16. Gipfeltreffens EU–Kanada am 30.10.2016
in Brüssel Daten über die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Kanada
und der EU. Danach war Kanada auf Platz 12 der größten Handelspartner der EU
bei den Einfuhren im Jahr 2015 (1,6%) und zwar nach Vietnam und vor Taiwan und
auf Platz 13 der größten Handelspartner der EU bei den Ausfuhren im Jahr 2015
(2,0%) nach Hongkong und vor Brasilien. Aufgrund eines starken Anstiegs der
Ausfuhren hat der Saldo des Warenverkehrs der EU mit Kanada im Jahr 2015 einen
Rekordüberschuss von rund 7 Mrd. EUR betragen. Dabei waren der größte
Überschuss mit Kanada für DEU und das höchste Defizit für GBR zu verzeichnen.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7718364/6-30102016-AP-
DE.pdf/0d712879-03c8-4978-bb4a-442b5c34e678

EuGH; Antragsgebühr für Sexshoplizenz in London
Der EuGH hat am 16.11.2016 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen des
Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschieden, dass die Richtlinie
über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus 2006 dahin auszulegen ist, dass er im
vorliegenden Fall dem Erfordernis einer zum Zeitpunkt der Stellung eines Antrags auf
Erteilung oder Verlängerung einer Genehmigung zu entrichtenden Gebühr, von der
ein Teil den mit der Verwaltung und Durchsetzung der betreffenden Genehmigungs-
regelung verbundenen Kosten entspricht, auch dann entgegensteht, wenn dieser Teil
bei einer Ablehnung des Antrags zu erstatten ist. Das Urteil ergeht im Rahmen eines
Rechtsstreits zwischen einigen britischen Unternehmen und dem Stadtrat von
Westminster über eine bei Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung
einer Lizenz für einen Betrieb des Erotikgewerbes zu zahlende Gebühr.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185424&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=605616

EuGH; DHL Express (Austria) – Mitfinanzierung der Post-Regulierungsbehörde
Der EuGH hat am 16.11.2016 in seinem Urteil entschieden, dass alle Postdienste-
anbieter in AUT zur Mitfinanzierung der Regulierungsbehörde verpflichtet werden
dürfen. Der Kurier- und Expressdiensteanbieter DHL Express (Austria) hatte vor dem
österreichischen Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid der österreichischen Post-
Kontrol-Kommission, mit dem er aufgefordert wird, Beiträge zur Mitfinanzierung der
österreichischen    Postregulierungsbehörde,    der   Rundfunk     und    Telekom
Regulierungs-GmbH, zu zahlen, angefochten. DHL vertritt die Auffassung, dass nach

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der Postdienste-Richtlinie 97/67 nur Unternehmen, die zum Universaldienst
gehörende Dienste erbrächten, verpflichtet werden könnten, einen Beitrag zu den
betrieblichen Aufwendungen der Postregulierungsbehörde zu leisten. Der
Verwaltungsgerichtshof hat den EuGH vor diesem Hintergrund um Auslegung der
Richtlinie ersucht.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185421&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=604272

EuGH; Beihilfen für spanische öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt zulässig
Der EuGH bestätigte mit Urteil vom 10.11.2016, dass die Finanzierungsregelung der
spanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt (RTVE) mit den Unionsregeln für
staatliche Beihilfen vereinbar ist. Am 01.01.2009 trat in ESP ein Gesetz in Kraft,
wonach RTVE kommerzielle Tätigkeiten weitgehend, insbesondere das Ausstrahlen
von Werbung, untersagt wurden. Zum Ausgleich des Verlusts der kommerziellen
Einnahmen wurden mehrere steuerliche Maßnahmen eingeführt, darunter u.a. die
Einführung einer Steuer auf private Fernsehsender und Anbieter elektronischer
Kommunikationsdienste vor. Das spanische Digitalfernsehunternehmen DTS wandte
sich erfolglos vor dem Europäischen Gericht gegen den Genehmigungsbeschluss
der Kommission. Der EuGH wies nunmehr das Rechtsmittel ab und bestätigte das
Urteil des Europäischen Gerichts.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185254&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=193413

Verkehr

Kommission; Klage vor dem EuGH gegen POL wegen Genehmigungssystem
für die Benutzung der Straßen durch Lkw
Die Kommission hat am 17.11.2016 beschlossen, POL wegen nicht ordnungs-
gemäßer Umsetzung der Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und
Abmessungen bestimmter Straßenfahrzeuge vor dem EuGH zu verklagen. Aus Sicht
der Kommission schränken die polnischen Rechtsvorschriften, nach denen Lastkraft-
wagen mit einer Achslast von mehr als 8 bzw. 10 Tonnen für die Benutzung von
Nebenstraßen auch dann einer Sondergenehmigung der zuständigen Straßennetz-
betreiber bedürfen, wenn diese gemäß den EU-Rechtsvorschriften beladen sind, die
Freiheit zur Nutzung seines Straßennetzes durch bestimmte Lastkraftwagen ein.
Dies wird von der Kommission als Hindernis für das ordnungsgemäße Funktionieren
des Verkehrsbinnenmarktes angesehen. Betroffen von dieser Einschränkung seien
insbesondere Lastkraftwagen im Langstreckenverkehr. In POL werden die Straßen
von verschiedenen Behörden (Gemeinden, Wojwodschaften, Regionen und Zentral-
regierung) verwaltet. Aus diesem Grund sind bisweilen für eine einzige Fahrt
mehrere Genehmigungen erforderlich. Dies führt zu hohem Zeitaufwand und belastet
die betroffenen Kraftfahrzeugunternehmen. POL beschränkt die Achslast auf vielen
Straßen auf 10 bzw. 8 Tonnen, was unter der in der Richtlinie festgelegten Norm von
11,5 Tonnen liegt.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3649_de.htm

Energie

Kommission; European Union Energy Day 2016
Am 14.11.2016 fand im Rahmen der Klimakonferenz COP22 in Marrakesch der
European Union Energy Day statt. Diese Veranstaltung der Generaldirektion Energie

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der Kommission hat zum Ziel, gemeinsame Lösungen für einen nachhaltigen
Planeten zu entwickeln. Es wurden die Errungenschaften Europas im Bereich
Energie vorgestellt und der Weg zu einer sauberen und ökonomischen Energie bis
zum Jahre 2030 betrachtet. Des Weiteren wurde die Einführung einer Plattform für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz namens „Union für den Mittelmeerraum“
beschlossen sowie die das Abkommen zwischen den zwei Inseln des pazifischen
Raums und der Indischen Ozeane (Fidschi-Insel und Insel Réunion) unterzeichnet.
https://ec.europa.eu/energy/en/events/european-union-energy-day

Forschung

Kommission; Zwanzigster Jahrestag der Förderung durch das Marie Curie-
Programm
Am 08.11.2016 wurde der zwanzigste Jahrestag der Gründung der Marie Curie-
Maßnahmen zur Förderung junger europäischer Forscher gefeiert. Das auch als
Forscher-Erstausbildungsnetz      bekannte       Förderprogramm   soll    jungen
Nachwuchsforschern die Möglichkeit bieten, ihre Kompetenzen zu erweitern und sich
mit anderen Forschern innerhalb Europas zu vernetzen, um damit ihre
Berufsaussichten zu verbessern. Zur Mittelbeantragung müssen sich mindestens 3
Teilnehmer mit einem gemeinsamen Forschungsprojekt bewerben. Durch diese
Bedingung soll in erster Linie der intereuropäische Austausch unter jungen
Wissenschaftlern gefördert werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen,
Forschungszentren sowie private Unternehmen. Gefördert werden sowohl Projekte in
den Geistes- als auch den Naturwissenschaften mit Ausnahme der
Nuklearforschung. Allerdings können im Rahmen der Förderprogramme für
Europäische Industriedoktorate (EID) und Innovative Doktorandenausbildung (IDP)
auch innerstaatliche Projekte gefördert werden. Diese dem Innovativen
Ausbildungsnetz für Forschende (ITN) zugeordneten Programme dienen in erster
Linie der Unterstützung junger Doktoranden bei ihrem Berufseinstieg durch eine
frühe Einbindung der Privatwirtschaft. Der Förderumfang durch das ITN-Programm
umfasst die Einstellung von Forschern sowie die Aktivitäten des teilnehmenden
Netzwerkes.
http://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/index_de.htm

Finanzdienstleistungen

EP;     Erste     Aussprache      zum    Berichtsentwurf      zur    Europäischen
Einlagenversicherung im ECON-Ausschuss
Nachdem die EP-Berichterstatterin MdEP Esther de Lange (EVP/NDL) am
03.11.2016 ihren Berichtsentwurf bezüglich der Schaffung einer Europäischen
Einlagensicherung (EDIS) veröffentlicht hat, stellte sie diesen am 09.11.2016 im
ECON-Ausschuss vor. Dabei betonte sie, dass Kernziel ihres Berichts sei,
Schutzmechanismen für alle Anleger unabhängig des Wohnorts zu schaffen und
gleichzeitig die nationalen Sicherungssysteme nicht zu gefährden. Anstelle der von
der Kommission angestrebten Vergemeinschaftung der europäischen Einlagen-
sicherung schlage sie ein zweistufiges Versicherungsmodell vor, das in zwei Phasen
den Bestand der nationalen Töpfe weiterhin gewährleisten soll. In einer ab 2019
beginnenden Rückversicherungsphase sollen die Hälfte der Mittel, die Banken im
Umfang von 0,8% der gedeckten Einlagen vorhalten müssen, in den nationalen
Einlagensicherungsfonds verbleiben, während der Rest hälftig in den vergemein-
schafteten Einlagensicherungsfonds (DIF) sowie in separat zu gründende nationale

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Teilfonds fließen soll. Eine frühestens ab 2025 zu beginnende zweite Phase, deren
Start aber an die Erfüllung verschiedener risikoreduzierender Maßnahmen wie die
Vorlage einer umfassenden Folgenabschätzung geknüpft ist, sollen dann schritt-
weise die Teilfonds zusammengelegt werden. Sie gehe davon aus, so MdEP de
Lange weiter, dass ihr Vorschlag vergleichbaren Einlegerschutz und Schlagkraft
biete wie das von der Kommission präferierte Modell einer Vergemeinschaftung. Die
Schattenberichterstatter haben noch bis zum 16.12.2016 Zeit, Änderungsanträge zu
stellen, die dann am 25.01.2017 beraten werden sollen. Eine Abstimmung im ECON-
Ausschuss ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20161109-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Aussprache mit EBA-Vorsitzendem Enria bezüglich der aktuellen
Beratungen im Baseler Ausschuss zu Kapitalanforderungen von Banken
Der ECON-Ausschuss hat sich am 09.11.2016 mit dem Vorsitzenden der in London
beheimateten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Andrea Enria, über die
Finalisierung der internationalen Kapitalanforderungen im Rahmen des Baseler
Ausschusses (Basel III) ausgetauscht. Enria stellte eingangs die aktuell laufenden
Diskussionen vor, die sich u.a. auf die unterschiedlichen internen Modelle zur Risiko-
bewertung von Banken bezögen, die durch einen Standardansatz ersetzt werden
sollen. Durch die Nachjustierung einzelner Risikovariablen müssten die Banken
zudem mit zusätzlichen Vorkehrungen rechnen, welches aber gleichsam die
internationale Finanzstabilität und die institutsbezogene Risikoabsicherung steigern
soll. Gleichwohl setze sich die EBA dafür ein, einzelne als exzessiv bewertete
Vorschläge des Baseler Ausschusses beispielsweise bezüglich der risikounab-
hängigen Faktoren wie Mindestgrenzen für Risikogewichtungen („Floors“) abzu-
schwächen, da die Risikosensitivität beibehalten werden müsse. Andernfalls würden
vor allem europäische Banken mit einem niedrigen Risikoprofil an zusätzlichen
Kapitalanforderungen leiden, so Enria. Kernanliegen der EBA sei zudem die
Beibehaltung der internen Modelle zur Bestimmung der Kapitalanforderungen
europäischer Banken, was im Umkehrschluss eine Abweichung von den
internationalen Standards bedeuten würde. Gleichwohl sei es oberste Priorität, auf
internationaler Ebene überhaupt zu einer Einigung zu kommen, die aber auf
regionale Besonderheiten eingehen müsse.
https://www.eba.europa.eu/documents/10180/1654373/Introductory+statement+of+A
ndrea+Enria+at+the+Committee+on+Economic+and+Monetary+Affairs+%28ECON%
29%20of+the+European+Parliament+091116.pdf

EP, Rat, Kommission; Einigung zu Geldmarktfonds
Der ECON-Ausschuss hat sich am 14.11.2016 auf einen vorläufigen Gesetzentwurf
für die Regulierung von Geldmarktfonds geeinigt. Laut Berichterstatterin MdEP
Neena Gill (S&D/GBR) hätten sich EP, Rat und Kommission nach über dreijährigen
Verhandlungen nunmehr auf einen Kompromiss geeinigt. Bereits im September 2013
hatte die Kommission die Verordnung zu Geldmarktfonds vorgelegt, die die Nutzung
dieser wichtigen Finanzierungsquelle für kurzfristige Finanzierungen zwar fördern,
gleichzeitig aber auch gegen neue Finanzkrisen absichern soll. Somit zielen die
neuen Regeln darauf ab, dass Vermögensverwalter künftig darauf achten müssen,
dass die Produkte ausreichend diversifiziert sind und die gehaltenen Papiere von
höchster Kreditqualität sind. Auch sollen neue Standards eingeführt werden, um die
Liquidität der Fonds zu erhöhen. Laut MdEP Gill soll der gefundene Kompromiss
vom EP-Plenum und dem Rat verabschiedet werden, sobald eine Reihe von
technischen Details geklärt ist.

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                  9
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=IM-
PRESS&reference=20161116IPR51304&language=DE&format=XML

Rat, EURO-Gruppe; Austausch zur Umsetzung der Bankenunion
In der Sitzung der EURO-Gruppe am 07.11.2016 befassten sich die Finanzminister
zunächst mit dem Stand des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der seit
November für die systemrelevanten Banken innerhalb der Eurozone zuständig ist.
Die Vorsitzende des SSM, Danièle Nouy, informierte über den im Juli 2016 durch-
geführte Bankenstresstest und betonte, dass der SSM die Reduzierung der
nationalen Optionen und Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten anstrebe, um
einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Eine weitere Herausforderung
sei der Abbau notleidender Kredite (non-performing loans), was durch die Einführung
einer harmonisierten europäischen Insolvenzrahmens umgesetzt werden sollte. Die
Vorsitzende der Einheitlichen Abwicklungsbehörde (SRB), Elke König, berichtete in
der Eurogruppe über die bisherige Arbeit des SRB und gab Auskunft über die
Befüllung des einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF). Wichtig sei in diesem
Zusammenhang, dass sämtliche Mitgliedstaaten nationale Kreditlinien zur Brücken-
finanzierung zur Verfügung stellten, was derzeit erst 14 von 19 Mitgliedstaaten getan
hätten, so König.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/

Kommission; Interne Task Force zu Finanztechnologie gegründet
Die Kommission hat am 14.11.2016 bekanntgegeben, eine Task Force für
Finanztechnologie (Task Force on Financial Technology / TFFT) mit dem Ziel ins
Leben zu rufen, Entwicklungen und offene Fragen beispielsweise bezüglich der
Regulierung und des Datenschutzes zu erörtern. Gleichsam sollen aber auch
umfangreiche Strategien entwickelt werden, um die mit FinTech verbundenen
Herausforderungen besser adressieren zu können. Aus Sicht der Kommission biete
FinTech einerseits große Potenziale für die bestehenden Akteure am Finanzmarkt,
könne aber andererseits aber auch neuen Marktteilnehmern den Zugang erleichtern.
Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis betonte, dass technische Innovation
im Finanzbereich eine große Chance darstelle, die von Seiten der Kommission aktiv
gefördert werde. Umso wichtiger sei es, drängende Fragen der Regulatorik oder des
Datenschutzes im Austausch mit Interessenvertretern und Wissenschaftlern zu
erörtern. Auch Günther H. Oettinger, Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesell-
schaft, bekräftigte, dass Innovationen den Finanzdienstleistungsbereich massiv
beeinflussen und verändern werden. Entsprechend müsse ein Rahmen gefunden
werden, der sowohl neue Geschäftsmodelle unterstützt als auch gleiche Wett-
bewerbsregeln im Interesse der Finanzstabilität garantiere. Die Task Force setzt sich
zusammen aus Experten der Generaldirektionen Fisma (Finanzstabilität, Finanz-
dienstleistungen und Kapitalmarktunion) und Connect (Digitaler Binnenmarkt) und
will bereits in der ersten Jahreshälfte 2017 erste Vorschläge unterbreiten.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-3691_en.htm#3

Kommission; Unabhängige Bewertung der Investitionsoffensive vorgestellt
Die Kommission hat am 14.11.2016 die von dem Beratungsunternehmen Ernst &
Young veröffentlichten Bericht über die europäische Investitionsoffensive begrüßt.
Laut Kommission unterstütze die unabhängige Bewertung die Entscheidung der
Kommission vom 14.09.2016, den Europäischen Fonds für strategische Investitionen
(EFSI) aufzustocken, zu verlängern und auszuweiten. Der Bericht bestätigt demnach,
dass der EFSI-Mechanismus funktioniere und zusätzliche Investitionen in der
Realwirtschaft generiert würden. Laut Bericht könne die Europäische
Investitionsbank (EIB) ein höheres Risiko eingehen, funktioniere die Haushalts-

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                10
garantie der EU gut, sei die KMU-Finanzierung im Rahmen des EFSI erfolgreich und
sei es weiterhin notwendig, fachliche Unterstützung im Interesse einer stabilen
europäischen Projektplanung zu leisten. Gleichwohl gibt der Bericht aber auch
Empfehlungen ab, inwiefern die Europäische Plattform für Investitionsberatung
(EIAH) weiter verbessert werden könne. Der für Arbeitsplätze, Wachstum,
Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission,
Jyrki Katainen, betonte, dass der Bericht eine Bestätigung dafür sei, dass die EU mit
der Investitionsoffensive den richtigen Weg eingeschlagen habe.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3666_de.htm

Kommission; Herbstprognose 2016 sieht moderates Wachstum in schwierigen
Zeiten
Die Kommission hat am 09.11.2016 die Herbstprognose zur Wirtschafts- und
Finanzentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Die Prognose gibt
Aufschluss über die Fortschritte bei der Stabilisierung der Eurozone und umfasst den
Zeitraum 2016 bis 2018. Bezogen auf die Wirtschaftslage erwartet die Kommission,
dass sich der moderate Wachstumskurs in EU und Euroraum trotz einem
herausfordernden globalen Umfeld fortsetzt. Für das laufende Jahr stimmen die
Erwartungen für Euroraum und EU im Großen und Ganzen mit der Frühjahrs-
prognose vom Mai 2016 überein. So wird für dieses Jahr ein Wirtschaftswachstum
von +1,7% (Euroraum) bzw. +1,8% (EU) erwartet. Für das Jahr 2017 wird ein leichter
Rückgang der Wachstumsraten auf +1,5% (Euroraum) bzw. +1,6% (EU)
prognostiziert. Gleichzeitig wurde die Prognose zur Inflationsentwicklung nach oben
korrigiert und liegt für den Euroraum 2016 bei einem Preisanstieg von +0,3%, für die
kommenden beiden Jahre bei jeweils +1,4%. Die Arbeitslosenquote soll im Euroraum
allmählich zurückgehen von 10,1% in 2016 auf 9,7% in 2017 und 9,2% in 2018,
wobei die Arbeitslosenquoten in GRI und ESP trotz rückläufigem Trend immer noch
sehr hoch sind. Bezüglich der Haushaltsentwicklung bestätigt die Herbstprognose die
in den letzten Jahren erzielten Erfolge bei der Rückführung der Haushaltsdefizite,
zeigt aber auch auf, dass die Konsolidierung nicht in allen Mitgliedstaaten wie
geplant voranschreitet. Im laufenden Jahr erwartet die Kommission einen weiteren
Rückgang des durchschnittlichen Haushaltsdefizits auf 1,8% (Euroraum) bzw. 2,0%
(EU). In 9 Mitgliedstaaten der Eurozone wird allerdings im laufenden Jahr von einem
weiteren Schuldenanstieg ausgegangen, darunter ITL mit einem Anstieg auf 133,0%,
PTL mit einem Anstieg auf 130,3%, BEL auf 107,0% und FRA auf 96,4%. In GRI
erwartet die Kommission für dieses Jahr gar einen Anstieg der Staatsschulden auf
181,6% des BIP.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3611_de.htm

Kommission; Inkrafttreten der Basisinformationsblätter (PRIIPs) um ein Jahr
verschoben
Die Kommission hat am 09.11.2016 vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der am
26.11.2014 verabschiedeten Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte
Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail
and Insurance-based Investment Products / PRIIPs) um 12 Monate zu verschieben.
Hintergrund für die Verschiebung waren Einwände des ECON-Ausschuss vom
14.09.2016, der die delegierte Verordnung aufgrund von rechtlichen Bedenken
abgelehnt und sich dafür ausgesprochen hatte, die gesamte Verordnung erst nach
Vorlage überarbeiteter technischer Standards in Kraft treten zu lassen. Generell wird
mit der PRIIPs-Verordnung das sog. Basisinformationsblatt eingeführt, das Klein-
anlegern notwendige Informationen aufbereiten soll, um eine fundierte Anlage-
entscheidung treffen zu können. Durch die Verschiebung treten sowohl die

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                11
Verordnung als auch die derzeit noch erarbeitete delegierte Verordnung erst zum
01.01.2018 in Kraft.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3632_en.htm

EuGH; Aktionärs- und Gläubigerinteressen haben keinen Vorrang vor dem
öffentlichen Interesse an der Stabilität des Finanzsystems
Der Gerichtshof hat am 08.11.2016 in der Rechtssache C41/15 entschieden, dass
ein Mitgliedstaat eine notleidende Bank, die von zentraler Bedeutung für seine
Wirtschaft ist und deren Ausfall seine Wirtschaft ernsthaft schädigen könnte, auch
ohne Zustimmung der Hauptversammlung schnellstmöglich rekapitalisieren darf.
Somit könne den Interessen der Aktionäre und Gläubiger nicht in jedem Fall Vorrang
vor dem öffentlichen Interesse an der Stabilität des Finanzsystems beigemessen
werden. Ähnlich hatte bereits Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen vom
22.06.2016 argumentiert, der die Maßnahme als mit dem Unionsrecht vereinbar
bezeichnet hatte. Mit dem Urteil reagiert der EuGH auf eine Anfrage des irischen
High Courts, der die Abwägung zwischen einer gerichtlichen Anordnung zur Durch-
führung einer Rekapitalisierung und den in der EU-Richtlinie 77/91/EWG festgelegten
Rechten der Hauptversammlung dahingehend geklärt wissen wollte, ob gegen EU-
Gesellschaftsrecht verstoßen wurde. Nach dem EuGH-Urteil obliegt die
abschließende Beurteilung nunmehr dem High Court.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-11/cp160118de.pdf

EuRH; Rechnungshof kritisiert einheitliche Bankenaufsicht der EZB
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 18.11.2016 seinen Sonderbericht
29/2016 "Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus - Guter Auftakt, doch bedarf es
weiterer Verbesserungen" veröffentlicht, der die Arbeitsweise des bei der
Europäischen Zentralbank (EZB) seit 2014 angesiedelten Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus (SSM) überprüft. Darin bescheinigt der Hof, dass die
Einführung des neuen Bankenaufsichtssystems innerhalb kürzester Zeit prinzipiell
erfolgreich verlaufen sei und der SSM mit dem notwendigen Personal ausgestattet
werden konnte, um die direkte Aufsicht der 129 systemrelevanten EU-Banken
durchzuführen, gleichwohl sieht der Hof verschiedene Aspekte mitunter äußerst
kritisch und empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Behebung der Missstände:
Erstens betonen die Prüfer, dass aufgrund der parallelen Ansiedlung von
geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben Interessenkonflikte entstehen können,
wenn beispielsweise dieselben Mitarbeiter für die Geldpolitik und die Bankenaufsicht
tätig seien. Entsprechend notwendig sei daher, diese Aufgaben vollständig
voneinander getrennt wahrzunehmen und beispielsweise auf die Nutzung bestimmter
gemeinsamer Dienste zu verzichten, auch wenn dadurch Ressourcen eingespart
werden könnten. Zweitens stellt der EuRH fest, dass der derzeitige Personalbestand
insofern unzureichend sei, dass einerseits bei der Wahrnehmung der
Aufsichtsfunktion noch zu sehr auf Personal aus nationalen Aufsichtsbehörden
zurückgegriffen     werde,     andererseits    die    EZB      kein    umfassendes
Personalbeurteilungssystem habe, das an gemeinsamen Aufsichtsteams beteiligtes
Personal aus nationalen Aufsichtsbehörden einschließt. Konkret entstammten bei
Vor-Ort-Prüfungen großer Bankengruppen die Mitarbeiter zu 92% nationalen
zuständigen Behörden anstatt eigenem EZB- Personal. Auch leiteten lediglich in 12%
der Fälle EZB-Personal diese Inspektionen. Dies schränke auch die
Einflussmöglichkeiten der EZB bezüglich der Zusammensetzung und Qualifikation
der Mitarbeiter deutlich ein. Entsprechend empfiehlt der EuRH, dass die EZB bei
Prüfungen mit eigenem Personal stärker vertreten sein sollte und zudem
sichergestellt werden muss, dass Anzahl und Fähigkeiten der Mitarbeiter
angemessen sind und die Instrumente zur Erfassung der Fähigkeiten und zur

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016               12
Zuteilung des Personals verbessert werden. Drittens zeigt sich der EuRH besorgt
darüber, dass im Rahmen der Prüfung von der EZB zahlreiche Dokumente nicht
verfügbar gemacht wurden. So sei eine vollständige Beurteilung der Effizienz der
EZB-Verwaltung hinsichtlich der Aufsichtsaufgaben aufgrund von mangelhaft
bereitgestellten Informationen nur eingeschränkt möglich gewesen. Entsprechend
werde die EZB aufgefordert, die für Prüfungszwecke erforderlichen Dokumente zur
Verfügung zu stellen und einen Kriterienkatalog für die Messung der Leistung im
Aufsichtsbereich zu entwickeln. Der Sonderbericht wurde sowohl an den Rat und das
EP überwiesen, die sich nun mit den darin benannten Empfehlungen befassen
werden.
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_29/SR_SSM_DE.pdf

Finanzen

EURO-Gruppe; Zweite Programmüberprüfung und Bericht über die technische
Hilfe in GRI
Am 07.11.2016 beriet die EURO-Gruppe über die vorläufigen Ergebnisse der
jüngsten Mission der Institutionen (EZB, IWF und ESM), die im Rahmen der
laufenden Zweiten Überprüfung des Anpassungsprogramms für GRI in Athen
durchgeführt wird. Gegenstand der Mission ist insbesondere der Haushaltsentwurf
für 2017, die mittelfristige finanzpolitische Strategie und die Arbeitsmarktreform. Sie
hat am 21.10.2016 begonnen und verlaufe erfolgreich. Kommissar Moscovici,
zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, gab sich
zuversichtlich, dass die Überprüfung zeitnah und vor der nächsten Sitzung der
Eurogruppe am 05.12.2016 abgeschlossen werden könne. Der IWF hat laut EURO-
Gruppen-Chef Dijsselbloem erneut bestätigt, dass er einen Einstieg in das
Hilfsprogramm vor Jahresende beabsichtige. Zudem wurde die EURO-Gruppe über
die technische Hilfe informiert, die der Dienst der Kommission zur Unterstützung von
Strukturreformen bislang den griechischen Behörden hat zukommen lasse. Dieser
Dienst war im Juli 2015 eingerichtet worden, um Mitgliedstaaten bei der
Durchführung von wachstumsfördernden Verwaltungs- und Strukturreformen zu
unterstützen. Er hat auch bei der Umsetzung des GRI-Programms geholfen.
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/11/47244649899_en.pdf
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf

EURO-Gruppe; Nachprogrammüberprüfung in CYP
Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 über die wichtigsten Ergebnisse der
1. Mission (vgl. BaB 17/2016) im Rahmen der Überwachung nach Abschluss des
Anpassungsprogramms in CYP (Ende September 2016) unterrichtet. An der Mission
waren Mitarbeitern der Kommission, der EZB, des Europäischen Stabilitäts-
mechanismus (ESM) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt. Ziel der
Prüfung ist es zu bewerten, ob das Land weiterhin eine solide Politik verfolgt und ob
die Gefahr besteht, dass es möglicherweise nicht in der Lage sein könnte, seine
Darlehen zurückzuzahlen. Die Überwachung wird fortgeführt, bis mindestens 75%
der erhaltenen Finanzhilfe zurückgezahlt worden sind. Die nächste Nachprogramm-
überprüfung soll im Frühjahr 2017 stattfinden. Festgestellt wurde, dass sich die
zypriotische Wirtschaft erhole und ein prognostiziertes Wachstum von 2,5% für 2016
aufweise. Die Arbeitslosenquote sinke rasch und der Finanzsektor entwickle sich
positiv. Problematisch sei jedoch weiterhin die große Anzahl notleidender Kredite.
Ferner bestünden Risiken hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung der
öffentlichen Finanzen. Die Reformanstrengungen seien etwas zurückgegangen und

                         Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                 13
wichtige Gesetzesvorhaben in Schlüsselbereichen (zum Beispiel öffentliche
Verwaltung, Gesundheitssystem, Justiz, Privatisierung, Elektrizitätsmarkt) seien noch
nicht verabschiedet worden. Man appelliere an die Regierung die Reformen
fortzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die Eurogruppe vom zypriotischen
Finanzminister auch über den Sachstand der aktuellen Bestrebungen zur
Wiedervereinigung CYP informiert. Der Fokus lag hierbei auf den wirtschaftlichen
und finanziellen Fragen, die auch Auswirkungen auf die Eurozone haben können.
Eine Wiedervereinigung könnte positive Auswirkungen für die Wirtschaft haben,
bedürfe aber einer gründlichen Vorbereitung in Hinblick auf die noch zu lösenden
Probleme des Landes.
http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2016-09-30-
statement-cyprus_en.htm

EURO-Gruppe; Nachprogrammüberprüfung in ESP
Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 in Bezug auf ESP informiert, dass
Kommission und EZB bei ihrer 6. Mission im Rahmen der Überwachung nach
Abschluss des Anpassungsprogramms (Mitte Oktober 2016) zu dem Ergebnis
kamen, dass sich die spanische Wirtschaft erhole und stärker wachse als erwartet.
Auch der Finanzsektor habe sich weiter stabilisiert. Trotz der Erfolge stehe das Land
vor großen Herausforderungen wie der Stabilisierung der öffentlichen Finanzen.
Trotz einer bemerkenswerten Verringerung der Arbeitslosenquote bleibe diese
weiterhin eine der höchsten in der EU und betreffe vor allem junge Leute. Der
Bankensektor müsse weiter gestärkt werden und stehe in ESP, ebenso wie in der
restlichen Eurozone, vor der Herausforderung, im aktuellen Umfeld mit Niedrigzinsen
und negativen Wachstumsraten von Unternehmen ein nachhaltiges Geschäftsmodell
zu entwickeln. Bemängelt wurde, dass bei der Restrukturierung und Privatisierung
der beiden verbliebenen staatlichen Banken seit 2014 keinerlei Fortschritte erzielt
worden seien. Die nächste Nachprogrammüberprüfung soll im Frühjahr 2017
stattfinden.
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/11/47244649899_en.pdf
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf

EURO-Gruppe; Überprüfung nationaler Haushaltsentwürfe
Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 über den Sachstand der Überprüfung der
Haushaltsentwürfe ihrer Mitgliedsstaaten informiert. Laut Kommissar Moscovici habe
die inzwischen neu gebildete spanische Regierung bereits zugesagt, so schnell wie
möglich einen endgültigen Haushaltsentwurf vorzulegen. Der Rat hatte im Sommer
festgestellt, dass ESP keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung seines Defizits
getroffen hat. Die Kommission konnte bislang nur einen vorläufigen Haushaltsentwurf
der Übergangsregierung prüfen. Die Kommission will die Ergebnisse zu allen
Mitgliedern der EURO-Gruppe – mit Ausnahme von ESP – am 16.11.2016 erörtern,
damit sich die Gruppe hiermit in der Sitzung am 05.12.2016 befassen kann.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf
http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2016-10-
24_statement_spain_en.htm

Rat; ECOFIN-Sitzung zum Unternehmenssteuerpaket
Am 08.11.2016 diskutierte der Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) u.a. die
Vorschläge der Kommission zur Unternehmensbesteuerung (vgl. BaB 19/2016). Am
25.10.2016 hatte die Kommission ihre neuen Entwürfe für eine Gemeinsame
Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage     (GKB)    und   eine  Gemeinsame

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                14
Konsolidierte Körperschaftsbemessungsgrundlage (GKKB) vorgestellt. Außerdem
hatte die Kommission Vorschläge für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen
Mitgliedstaaten im Falle einer Doppelbesteuerung sowie für Regelungen vorgelegt,
die verhindern sollen, dass eine unterschiedliche Rechtslage oder Rechtsanwendung
zwischen EU- und Drittstaaten (sogenannte „hybrid missmatches“) zu einer
doppelten Nichtbesteuerung führt. Der Vorschlag der Kommission war bereits am
25.10.2016 Gegenstand einer Debatte im Plenum des EP und war dabei von den
meisten Abgeordneten begrüßt worden. Auch einige Mitgliedstaaten begrüßten den
Vorschlag der Kommission, schrittweise vorzugehen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten
äußerte jedoch Bedenken, dass ihre jeweilige Steuerbemessungsgrundlage sinken
könnte. Die Kommission erläuterte, dass sich ihre Einschätzung, wonach der
Vorschlag haushaltsneutral sei, nur auf den EU-Haushalt beziehe. Das Ergebnis
hänge zwar von der konkreten Umsetzung der GKKB ab. Da eine GKKB schädliche
Steuergestaltungen verhindern könnte, rechne sie aber insgesamt sogar mit einem
wesentlichen Anstieg der Steuereinnahmen. Die Arbeit zu den Vorschlägen hat auf
technischer Ebene bereits begonnen. Die Ratspräsidentschaft möchte prioritär den
Vorschlag der Kommission zu den „hybrid missmatches“ behandeln und strebt eine
Einigung bis Ende 2016 an. Für eine Annahme ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich
(vgl. Art. 115 AEUV).
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/

Rat; ECOFIN-Sitzung zur Europäischen Liste kooperationsunwilliger
Drittstaaten („Schwarz Liste“)
Am 08.11.2016 einigte sich der ECOFIN weitgehend auf Kriterien und Verfahren für
die Erstellung einer gemeinsamen europäischen Liste kooperationsunwilliger
Drittstaaten („Schwarze Liste“). Am 15.09.2016 hatte die Kommission eine vorläufige
Bewertung von Drittländern vorgestellt. Heftig diskutiert wurde die Frage, ob ein
Steuersatz von Null oder nahe Null ein Kriterium für die Definition einer Steueroase
sein könne. Einige Mitgliedstaaten hatten hiergegen massive Bedenken. Als
Kriterium wurde deshalb lediglich aufgenommen, dass Staaten keine „schädlichen
Steuergesetze“ haben dürfen, die zum Beispiel die Nutzung von Briefkastenfirmen zu
einer Verlagerung von Gewinnen unterstützen, die nicht der tatsächlichen
wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens entspricht. Die Ratsarbeitsgruppe
Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) soll nun darüber beraten, ob ein
Steuersatz von Null oder nahe Null nachträglich zumindest als Indikator auf-
genommen werden kann. Einig waren sich die Minister beim Kriterium Transparenz,
das insbesondere die Teilnahme am Austausch mit Steuerinformationen fordert.
Weiteres Kriterium ist die Teilnahme an der sogenannten BEPS-Initiative der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der
G-20-Gruppe gegen Strategien zur Gewinnverlagerung. Erörtert wurde auch die
Frage, ob ein Land, das nur bei zwei der drei Kriterien positiv bewertet wird, dennoch
in die Liste aufgenommen wird. Für die parallel erstellte Liste der OECD ist dies nicht
der Fall. Hier ist die Erfüllung von zwei Kriterien ausreichend, um nicht in die Liste
aufgenommen zu werden. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass in einer
Übergangszeit bis Juni 2019 auch für die EU-Liste die Erfüllung von zwei Kriterien
ausreichend sei, um nicht als Steueroase zu gelten. Die ausgewählten Drittländer
sollen bis September 2017 von der Kommission untersucht werden. Nach dieser
Prüfung soll mit den jeweiligen Ländern über Lösungen diskutiert werden. Sollte
hierbei keine Einigung erzielt werden können, werden die jeweiligen Länder nach
einstimmiger Zustimmung des Rates auf die Liste aufgenommen. Ziel ist es die Liste
bis Ende 2017 fertigzustellen. Anschließend soll sie regelmäßig überprüft und
angepasst werden. Welche konkrete Wirkungen die Aufnahme eines Landes auf die

                         Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016                 15
Liste haben soll und ob diese veröffentlicht wird, ist derzeit noch unklar. Die
Kommission wird hierzu noch einen Vorschlag vorlegen.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13924-2016-INIT/en/pdf

Rat; ECOFIN-Sitzung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-
finanzierung
Am 08.11.2016 wurde der ECOFIN über die laufenden Arbeiten zur Stärkung der
EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
informiert und ein erster Kompromissvorschlag vorgelegt. Der Vorschlag erfasst neue
Methoden der Terrorismusfinanzierung wie Prepaid-Karten und virtuelle Währungen
und strebt eine Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Finanzbehörden
an. Er sieht einen vollständigen öffentlichen Zugang zu Registern über die
wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts vor sowie die Verbindung
der nationalen Register untereinander. Die Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung
über den Vorschlag bis Ende 2016 an, damit die Beratungen im EP Anfang 2017
beginnen können. Für eine Annahme ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine
Einigung mit dem EP erforderlich (Art. 114 AEUV).
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13872-2016-INIT/en/pdf

Rat, EuRH; ECOFIN-Sitzung zum Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2015
Am 08.11.2016 stellte der Präsident des EuRH, Klaus-Heiner Lehne, dem ECOFIN
den Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2015 (vgl. BaB 18/2016) vor. Der Bericht ist
Grundlage für das jährliche Haushaltsentlastungsverfahren. Der Rat plant am
21.02.2017 eine Stellungnahme zu dem Bericht abzugeben. Im Anschluss hieran
wird das EP über die Entlastung der Kommission entscheiden.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/

Rat; Abkommen mit Norwegen zum Mehrwertsteuerbetrug
Am 08.11.2016 nahm der ECOFIN den Stand der Verhandlungen der Kommission
über ein Abkommen zwischen der EU und Norwegen sowie den Text des Entwurfs
für das Abkommen zur Kenntnis. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen
auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer regeln.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/

Rat; Berichtigungshaushaltsentwürfe 2016 angenommen
Der ECOFIN nahm am 08.11.2016 die Entwürfe für die Berichtigungshaushaltspläne
Nr. 4 und Nr. 5 für 2016 an: Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für
2016 sieht rund 260 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln für die Bereiche Migration und
Sicherheit vor. Insgesamt führt der Entwurf jedoch zu einer erheblichen Reduzierung
der Mittel für Zahlungen im Haushalt 2016 um 7,3 Mrd. EUR auf 136,6 Mrd. EUR.
Grund hierfür ist die Tatsache, dass einige Programme des Zeitraums 2014-2020,
insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion,
noch nicht vollständig angelaufen sind und die Zahlungen deshalb geringer ausfallen
als veranschlagt. Außerdem billigten die Finanzminister den Vorschlag der
Kommission, die aktuellen Einnahmenverluste aus der Abwertung des Britischen
Pfunds mit Einnahmen aus Geldbußen zu kompensieren. Für den Fall, dass die
Wechselkursverluste die Einnahmen aus Geldbußen übersteigen, wird die
Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, zum Beispiel die Inanspruch-
nahme des Haushaltsüberschusses 2016. Der Entwurf des Berichtigungshaushalts-
plans Nr. 5 für 2016 bezieht die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016               16
neuen Eigenmittelbeschlusses ab dem 01.01.2014 in den EU-Haushaltsplan für 2016
ein. Der Beschluss ändert die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der
Finanzierung des EU-Haushaltsplans. Insbesondere wurde darin der maximale
Abrufsatz der MwSt.-Eigenmittel für DEU, NDL und SWE reduziert. Die Änderungen
haben insgesamt keine Auswirkungen auf das Budget der EU, weil die Reduzierung
der Beiträge einiger Mitgliedstaaten durch Erhöhungen bei anderen ausgeglichen
wird. Der Eigenmittelbeschluss war am 01.10.2016 in Kraft getreten, nachdem ihn
alle Mitgliedstaaten ratifiziert hatten. Beiden Berichtigungshaushaltsplanentwürfe
müssen noch vom EP gebilligt werden.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12741-2016-INIT/de/pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13015-2016-INIT/de/pdf

Rat; Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
Der ECOFIN legte am 08.11.2016 eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der
Kommission für eine Richtlinie fest, die den Steuerbehörden die Verhinderung von
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erleichtern soll. Zu diesem Zweck erhalten die
Behörden Zugang zu Informationen von zur Verhinderung der Geldwäsche
zuständigen Behörden. Erfasst sind speziell Angaben, die das wirtschaftliche
Eigentum von Unternehmen betreffen. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald
das EP seine Stellungnahme abgegeben hat. Hierfür ist Einstimmigkeit erforderlich
(vgl. Art. 113 AEUV und Art. 115 AEUV). Die Richtlinie soll voraussichtlich ab dem
01.01.2018 gelten.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/

Rat; Änderung der Vorgaben zur haushaltspolitischen Steuerung
Am 08.11.2016 billigte der ECOFIN eine Änderung der EU-Vorgaben zur haushalts-
politischen Steuerung. Hiernach müssen die Mitglieder der EURO-Gruppe künftig
ihre Haushaltsplanentwürfe der Kommission jährlich zwischen dem 01. bis 15.10. für
das Folgejahr vorlegen. Auch wurde klargestellt, dass die Frist für die Vorlage auch
für Staaten gilt, in denen die Regierung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz über
den Haushaltsplanentwurf dem nationalen Parlament vorgelegt wird, nicht über die
vollen Haushaltsbefugnisse verfügt, wie beispielsweise in Staaten mit einer
geschäftsführenden Übergangsregierung. Insoweit sei es aber ausreichend, wenn
ein Entwurf vorgelegt werde, der in der Annahme einer unveränderten Politik und in
Form eines Verwaltungshaushalts fortgeschrieben werde.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13045-2016-INIT/en/pdf

Kommission; Konsultation zur Eindämmung potentiell aggressiver
Steuerplanung
Die Kommission eröffnete am 10.11.2016 ein Konsultationsverfahren zu Maßnahmen
gegenüber Finanzberatern und -intermediären zur Eindämmung potenziell
aggressiver Steuerplanungsstrategien. Bei der Konsultation geht es insbesondere
darum, wie eine verpflichtende Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt
werden könnte. Diese würde Intermediäre verpflichten, über Modelle, die als
aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten,
frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD-
Leitlinien (BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung
widerspiegeln. Die Konsultation endet am 16.02.2017.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3618_de.pdf

                        Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016               17
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