Bericht aus Brüssel - Hessen
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Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Ausschuss der Regionen 3 Wirtschaft 3 Verkehr 7 Energie 7 Forschung 8 Finanzdienstleistungen 8 Finanzen 13 Soziales 19 Gesundheit und Verbraucherschutz 20 Umwelt 21 Landwirtschaft 22 Justiz 27 Inneres 30 Bildung und Kultur 31 EU-Förderprogramme 32 Veranstaltungen 33 Vorschau 36 Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 2
Institutionelles Kommission; Sachstand zu den Erweiterungsverhandlungen Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Länder des westlichen Balkans und die Türkei. Aufgenommen wurden Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern Türkei (2005), Montenegro (2012) und Serbien (2014), jedoch noch nicht mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (seit 2005 Kandidatenland) und Albanien (Kandidatenstatus seit 2014). Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo sind potenzielle Beitrittskandidaten. Die Europäische Kommission verabschiedete am 09.11.2016 ihren jährlichen Bericht zum Stand der Erweiterungsverhandlungen. Darin wird beurteilt, wie weit die Länder des westlichen Balkans und die Türkei bei der Umsetzung wichtiger politischer und wirtschaftlicher Reformen vorangekommen sind, und was noch zu tun bleibt, um die übrigen Herausforderungen zu bewältigen. Unter anderem empfiehlt die Kommission in ihrem Papier den Mitgliedstaaten, die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Albanien zu erwägen. Dies setzt allerdings voraus, dass glaubwürdige und greifbare Fortschritte bei der Durchführung der Justizreform, insbesondere der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten erzielt werden. Ein schlechtes Zeugnis stellt die Kommission hingegen der Türkei aus. Dabei befasst sich die Kommission durchaus mit den Herausforderungen nach dem von ihr ausdrücklich verurteilten Putschversuch vom 20.7.2016 und erkennt auch die Notwendigkeit für besondere Maßnahmen in diesem Zusammenhang an. Ebenso werden lobend die Unterbringung und Betreuung der 2,7 Mio. syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge erwähnt. Gleichzeitig werden aber auch erhebliche Rückschritte bei den Themen Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte und auch bei der Diskriminierung von Homosexuellen beklagt. Die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe wird als unüberwindbares Beitrittshindernis bezeichnet, die unverhältnismäßig hohe Zahl von Verhaftungen von Journalisten wird ebenfalls negativ bewertet. Insgesamt wird mit Ausnahme der Anstrengungen im Bereich Visaliberalisierung die Vorbereitung der Türkei zur Übernahme der Gemeinschaftsgesetzgebung als „bescheiden“ bezeichnet. Ausschuss der Regionen AdR; SEDEC-Fachkommissionssitzung Am 15./16.11.2016 fand in České Budějovice (Budweis)/CZE eine Sitzung der Fachkommission SEDEC für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur des AdR statt. Es fanden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen statt: „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“, „Überprüfung des Telekommunikations-Pakets“ und „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u8x66nP Vi%2bMdZWagkDxpDmr53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true Wirtschaft Kommission; Streit mit China wegen Exportbeschränkungen für Rohstoffe Die Kommission hat am 26.10.2016 die Welthandelsorganisation (WTO) ersucht, ein Panel zur Beilegung ihres Streits mit China über Exportbeschränkungen bei bestimmten Rohstoffen einzurichten. Sie rügt dabei Ausfuhrzölle und Exportquoten für die folgenden 12 Rohstoffe: Antimon, Chrom, Kobalt, Kupfer, Eisen-Nickel, Graphit, Indium, Blei, Magnesiumoxid, Talk, Tantal und Zinn. http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1566 Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 3
Kommission; Vorschlag zur Änderung der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften Die Kommission hat am 09.11.2016 nach mehreren internen Beratungen einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern und der Verordnung über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern vorgelegt. Mit den vorgelegten Änderungsvorschlägen sollen die handelspolitischen Schutzinstrumente angepasst werden, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Vorschläge beinhalten u.a. eine Änderung der Methode zur Dumpingberechnung in Antidumpinguntersuchungen, soweit es um Einfuhren aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) geht, deren Volkswirtschaften durch permanente staatliche Eingriffe verzerrt sind. Nach der Standardmethode wird Dumping bei Ländern mit normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen berechnet, indem der Ausfuhrpreis einer in die EU exportierten Ware mit den Inlandspreisen oder den Kosten für die Ware im Ausfuhrland selbst verglichen wird. Die Kommission schlägt vor, die Berechnungsmethode dahin gehend zu ändern, dass bei solchen Verzerrungen künftig andere Vergleichswerte herangezogen werden, die unverzerrte Herstell- und Verkaufskosten widerspiegeln. Der Verordnungsvorschlag unterliegt dem EU-Gesetzgebungsverfahren und muss vom Rat und EP gebilligt werden. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/COM-2016-721-F1-DE- MAIN.PDF Kommission; Freihandelsverhandlungen mit Japan Am 11.11.2016 berichtete die Kommission im Rat (Auswärtige Angelegenheiten- Handel) über die Verhandlungen mit Japan über ein Freihandelsabkommen. Die letzte Verhandlungsrunde fand in der Woche vom 26.09.2016 statt. Eine Einigung soll bis zum Jahresende erzielt werden. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/ Kommission; Ecuador tritt Handelsübereinkommen der EU mit Kolumbien/Peru bei Die Handelskommissarin Malmström unterzeichnete am 11.11.2016 in Brüssel das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien/Peru. Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle gewerblichen Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse abgeschafft. Außerdem werden der Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte sowie der Zugang zu öffentlichen Aufträgen und zu den Dienstleistungsmärkten verbessert und technische Handelshemmnisse weiter abgebaut. Nach der vollständigen Umsetzung der gezielt auf die Entwicklungsbedürfnisse Ecuadors zugeschnitten Übereinkunft werden sich die Einsparungen bei den Zöllen für die Ausführer aus Sicht der Kommission auf mindestens 106 Millionen EUR pro Jahr belaufen. Bei den Ausfuhren aus Ecuador würden sich durch weggefallene Zölle Einsparungen in Höhe von 248 Millionen EUR ergeben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3615_de.htm Kommission; Verhandlungen mit Mercosur über Freihandelsabkommen Die Kommission berichtete am 11.11.2016 im Rat für Außenhandel über die Verhandlungen mit dem Mercosur, dem größten südamerikanischen Handelsblock, für ein Freihandelsabkommen. Die letzte Verhandlungsrunde fand vom 10.- 14.10.2016 in Brüssel statt. Angestrebt wird ein Abkommen, das sowohl industrielle als auch landwirtschaftliche Güter, Dienstleistungen, Niederlassungsfreiheit sowie Zugang zu öffentlicher Beschaffung umfasst. Auch sollen Themen des geistigen Eigentums, Zölle und Handelsbarrieren behandelt werden. Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 4
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/ Kommission; Genehmigung des marktweiten Kapazitätsmechanismus in FRA Die Kommission hat einen von FRA geplanten Kapazitätsmechanismus nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die überarbeitete Maßnahme verbessert nach Auffassung der Kommission die Sicherheit der Stromversorgung, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Der Genehmigung gingen zwei getrennte Verfahren der Kommission (Beschluss vom 13.11.2015) voraus, um zu prüfen, ob die französischen Pläne für einen landesweiten Kapazitätsmechanismus und für die Ausschreibung eines neuen Gaskraftwerks in der Bretagne mit den EU-Vorschriften über staatliche Beilhilfen vereinbar sind (vgl. BaB 21/2015). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3620_de.htm Rat; Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) hat am 11.11.2016 die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU und die neue Antidumpingmethode der Kommission erörtert. Auf ihrer Tagung am 20./21.10.2016 forderten die Staats- und Regierungschefs der EU, dass bis Ende 2016 ein ausgewogener Standpunkt des Rates zu handelspolitischen Schutzinstrumenten festgelegt wird. Die Minister zeigten sich entschlossen, bis zum Jahresende einen Kompromiss zu finden. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/ Rat; TTIP-Verhandlungen auf Eis Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) beriet am 11.11.2016 über die bislang erreichten Ergebnisse und die nächsten Schritte bezüglich der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), nachdem die letzte Verhandlungsrunde im Oktober 2016 in New York stattfand. In den zentralen Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Investitionsschutz und Marktzugang für Dienstleistungen sind nach wie vor unterschiedliche Standpunkte zu verzeichnen. Die nächsten Verhandlungsschritte werden Gegenstand weiterer Gespräche sein, sobald die neue amerikanische Regierung im Amt ist. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/ Rat; Beratungen zum Post-Nairobi-Prozess Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten - Handel) hat am 11.11.2016 über die Themen der nächsten World Trade Organization (WTO) – Ministerkonferenz gesprochen und hervorgehoben, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine führende Rolle einnehmen zu wollen. Er beriet über den Post-Nairobi-Prozess und befasste sich dabei insbesondere mit einem möglichen Paket von Vorschlägen für die 11. WTO- Ministerkonferenz, die 2017 stattfinden soll. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2016/11/11/ Rat; Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen und neuen Elementen der Kohäsionspolitik Der Allgemeine Rat (Teil Kohäsionspolitik) hat auf seiner Sitzung am 16.11.2016 Ratsschlussfolgerunen zu den „Ergebnissen und neuen Elementen der Kohäsionspolitik und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ verabschiedet. Mit diesen Schlussfolgerungen will der Vorsitz eine allgemeine Bestandsaufnahme der jüngsten und aktuellen Entwicklungen der Kohäsionspolitik vornehmen, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Der Rat will sich u.a. für eine wesentliche Vereinfachung einsetzen, bei der ein ausgewogenes Verhältnis Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 5
zwischen der erforderlichen Stabilität und Kontinuität und einer erheblichen Verringerung der Verwaltungslast und -kosten im Zeitraum nach 2020 gewahrt wird. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/11/16-cohesion-policy- conclusions/ Eurostat; BIP im Euroraum im dritten Quartal gestiegen Aus einer vorläufigen Schnellschätzung des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) geht hervor, dass das saisonbereinigte BIP im dritten Quartal 2016 im Euroraum (ER19) im Vergleich zum Vorquartal um 0,3% und in der EU28 um 0,4% gestiegen ist. Auch im zweiten Quartal 2016 war das BIP im Euroraum ebenfalls gestiegen und zwar um 0,3% und in der EU28 um 0,4%. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres ist das saisonbereinigte BIP im dritten Quartal 2016 im Euroraum um 1,6% und in der EU28 um 1,8% gestiegen, nach ebenfalls +1,6% bzw. +1,8% im Vorquartal. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7724732/2-31102016-BP- DE.pdf/98b6ea98-e690-49ff-8e21-d8919e0ab76a Eurostat; Rekordüberschuss der EU im Warenverkehr mit Kanada im Jahr 2015 Eurostat veröffentlichte anlässlich des 16. Gipfeltreffens EU–Kanada am 30.10.2016 in Brüssel Daten über die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Kanada und der EU. Danach war Kanada auf Platz 12 der größten Handelspartner der EU bei den Einfuhren im Jahr 2015 (1,6%) und zwar nach Vietnam und vor Taiwan und auf Platz 13 der größten Handelspartner der EU bei den Ausfuhren im Jahr 2015 (2,0%) nach Hongkong und vor Brasilien. Aufgrund eines starken Anstiegs der Ausfuhren hat der Saldo des Warenverkehrs der EU mit Kanada im Jahr 2015 einen Rekordüberschuss von rund 7 Mrd. EUR betragen. Dabei waren der größte Überschuss mit Kanada für DEU und das höchste Defizit für GBR zu verzeichnen. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7718364/6-30102016-AP- DE.pdf/0d712879-03c8-4978-bb4a-442b5c34e678 EuGH; Antragsgebühr für Sexshoplizenz in London Der EuGH hat am 16.11.2016 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschieden, dass die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus 2006 dahin auszulegen ist, dass er im vorliegenden Fall dem Erfordernis einer zum Zeitpunkt der Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Genehmigung zu entrichtenden Gebühr, von der ein Teil den mit der Verwaltung und Durchsetzung der betreffenden Genehmigungs- regelung verbundenen Kosten entspricht, auch dann entgegensteht, wenn dieser Teil bei einer Ablehnung des Antrags zu erstatten ist. Das Urteil ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einigen britischen Unternehmen und dem Stadtrat von Westminster über eine bei Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Lizenz für einen Betrieb des Erotikgewerbes zu zahlende Gebühr. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185424&pageIndex =0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=605616 EuGH; DHL Express (Austria) – Mitfinanzierung der Post-Regulierungsbehörde Der EuGH hat am 16.11.2016 in seinem Urteil entschieden, dass alle Postdienste- anbieter in AUT zur Mitfinanzierung der Regulierungsbehörde verpflichtet werden dürfen. Der Kurier- und Expressdiensteanbieter DHL Express (Austria) hatte vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid der österreichischen Post- Kontrol-Kommission, mit dem er aufgefordert wird, Beiträge zur Mitfinanzierung der österreichischen Postregulierungsbehörde, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, zu zahlen, angefochten. DHL vertritt die Auffassung, dass nach Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 6
der Postdienste-Richtlinie 97/67 nur Unternehmen, die zum Universaldienst gehörende Dienste erbrächten, verpflichtet werden könnten, einen Beitrag zu den betrieblichen Aufwendungen der Postregulierungsbehörde zu leisten. Der Verwaltungsgerichtshof hat den EuGH vor diesem Hintergrund um Auslegung der Richtlinie ersucht. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185421&pageIndex =0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=604272 EuGH; Beihilfen für spanische öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt zulässig Der EuGH bestätigte mit Urteil vom 10.11.2016, dass die Finanzierungsregelung der spanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt (RTVE) mit den Unionsregeln für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Am 01.01.2009 trat in ESP ein Gesetz in Kraft, wonach RTVE kommerzielle Tätigkeiten weitgehend, insbesondere das Ausstrahlen von Werbung, untersagt wurden. Zum Ausgleich des Verlusts der kommerziellen Einnahmen wurden mehrere steuerliche Maßnahmen eingeführt, darunter u.a. die Einführung einer Steuer auf private Fernsehsender und Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste vor. Das spanische Digitalfernsehunternehmen DTS wandte sich erfolglos vor dem Europäischen Gericht gegen den Genehmigungsbeschluss der Kommission. Der EuGH wies nunmehr das Rechtsmittel ab und bestätigte das Urteil des Europäischen Gerichts. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=185254&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=193413 Verkehr Kommission; Klage vor dem EuGH gegen POL wegen Genehmigungssystem für die Benutzung der Straßen durch Lkw Die Kommission hat am 17.11.2016 beschlossen, POL wegen nicht ordnungs- gemäßer Umsetzung der Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen bestimmter Straßenfahrzeuge vor dem EuGH zu verklagen. Aus Sicht der Kommission schränken die polnischen Rechtsvorschriften, nach denen Lastkraft- wagen mit einer Achslast von mehr als 8 bzw. 10 Tonnen für die Benutzung von Nebenstraßen auch dann einer Sondergenehmigung der zuständigen Straßennetz- betreiber bedürfen, wenn diese gemäß den EU-Rechtsvorschriften beladen sind, die Freiheit zur Nutzung seines Straßennetzes durch bestimmte Lastkraftwagen ein. Dies wird von der Kommission als Hindernis für das ordnungsgemäße Funktionieren des Verkehrsbinnenmarktes angesehen. Betroffen von dieser Einschränkung seien insbesondere Lastkraftwagen im Langstreckenverkehr. In POL werden die Straßen von verschiedenen Behörden (Gemeinden, Wojwodschaften, Regionen und Zentral- regierung) verwaltet. Aus diesem Grund sind bisweilen für eine einzige Fahrt mehrere Genehmigungen erforderlich. Dies führt zu hohem Zeitaufwand und belastet die betroffenen Kraftfahrzeugunternehmen. POL beschränkt die Achslast auf vielen Straßen auf 10 bzw. 8 Tonnen, was unter der in der Richtlinie festgelegten Norm von 11,5 Tonnen liegt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3649_de.htm Energie Kommission; European Union Energy Day 2016 Am 14.11.2016 fand im Rahmen der Klimakonferenz COP22 in Marrakesch der European Union Energy Day statt. Diese Veranstaltung der Generaldirektion Energie Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 7
der Kommission hat zum Ziel, gemeinsame Lösungen für einen nachhaltigen Planeten zu entwickeln. Es wurden die Errungenschaften Europas im Bereich Energie vorgestellt und der Weg zu einer sauberen und ökonomischen Energie bis zum Jahre 2030 betrachtet. Des Weiteren wurde die Einführung einer Plattform für erneuerbare Energien und Energieeffizienz namens „Union für den Mittelmeerraum“ beschlossen sowie die das Abkommen zwischen den zwei Inseln des pazifischen Raums und der Indischen Ozeane (Fidschi-Insel und Insel Réunion) unterzeichnet. https://ec.europa.eu/energy/en/events/european-union-energy-day Forschung Kommission; Zwanzigster Jahrestag der Förderung durch das Marie Curie- Programm Am 08.11.2016 wurde der zwanzigste Jahrestag der Gründung der Marie Curie- Maßnahmen zur Förderung junger europäischer Forscher gefeiert. Das auch als Forscher-Erstausbildungsnetz bekannte Förderprogramm soll jungen Nachwuchsforschern die Möglichkeit bieten, ihre Kompetenzen zu erweitern und sich mit anderen Forschern innerhalb Europas zu vernetzen, um damit ihre Berufsaussichten zu verbessern. Zur Mittelbeantragung müssen sich mindestens 3 Teilnehmer mit einem gemeinsamen Forschungsprojekt bewerben. Durch diese Bedingung soll in erster Linie der intereuropäische Austausch unter jungen Wissenschaftlern gefördert werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungszentren sowie private Unternehmen. Gefördert werden sowohl Projekte in den Geistes- als auch den Naturwissenschaften mit Ausnahme der Nuklearforschung. Allerdings können im Rahmen der Förderprogramme für Europäische Industriedoktorate (EID) und Innovative Doktorandenausbildung (IDP) auch innerstaatliche Projekte gefördert werden. Diese dem Innovativen Ausbildungsnetz für Forschende (ITN) zugeordneten Programme dienen in erster Linie der Unterstützung junger Doktoranden bei ihrem Berufseinstieg durch eine frühe Einbindung der Privatwirtschaft. Der Förderumfang durch das ITN-Programm umfasst die Einstellung von Forschern sowie die Aktivitäten des teilnehmenden Netzwerkes. http://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/index_de.htm Finanzdienstleistungen EP; Erste Aussprache zum Berichtsentwurf zur Europäischen Einlagenversicherung im ECON-Ausschuss Nachdem die EP-Berichterstatterin MdEP Esther de Lange (EVP/NDL) am 03.11.2016 ihren Berichtsentwurf bezüglich der Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung (EDIS) veröffentlicht hat, stellte sie diesen am 09.11.2016 im ECON-Ausschuss vor. Dabei betonte sie, dass Kernziel ihres Berichts sei, Schutzmechanismen für alle Anleger unabhängig des Wohnorts zu schaffen und gleichzeitig die nationalen Sicherungssysteme nicht zu gefährden. Anstelle der von der Kommission angestrebten Vergemeinschaftung der europäischen Einlagen- sicherung schlage sie ein zweistufiges Versicherungsmodell vor, das in zwei Phasen den Bestand der nationalen Töpfe weiterhin gewährleisten soll. In einer ab 2019 beginnenden Rückversicherungsphase sollen die Hälfte der Mittel, die Banken im Umfang von 0,8% der gedeckten Einlagen vorhalten müssen, in den nationalen Einlagensicherungsfonds verbleiben, während der Rest hälftig in den vergemein- schafteten Einlagensicherungsfonds (DIF) sowie in separat zu gründende nationale Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 8
Teilfonds fließen soll. Eine frühestens ab 2025 zu beginnende zweite Phase, deren Start aber an die Erfüllung verschiedener risikoreduzierender Maßnahmen wie die Vorlage einer umfassenden Folgenabschätzung geknüpft ist, sollen dann schritt- weise die Teilfonds zusammengelegt werden. Sie gehe davon aus, so MdEP de Lange weiter, dass ihr Vorschlag vergleichbaren Einlegerschutz und Schlagkraft biete wie das von der Kommission präferierte Modell einer Vergemeinschaftung. Die Schattenberichterstatter haben noch bis zum 16.12.2016 Zeit, Änderungsanträge zu stellen, die dann am 25.01.2017 beraten werden sollen. Eine Abstimmung im ECON- Ausschuss ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20161109-0900- COMMITTEE-ECON EP; Aussprache mit EBA-Vorsitzendem Enria bezüglich der aktuellen Beratungen im Baseler Ausschuss zu Kapitalanforderungen von Banken Der ECON-Ausschuss hat sich am 09.11.2016 mit dem Vorsitzenden der in London beheimateten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Andrea Enria, über die Finalisierung der internationalen Kapitalanforderungen im Rahmen des Baseler Ausschusses (Basel III) ausgetauscht. Enria stellte eingangs die aktuell laufenden Diskussionen vor, die sich u.a. auf die unterschiedlichen internen Modelle zur Risiko- bewertung von Banken bezögen, die durch einen Standardansatz ersetzt werden sollen. Durch die Nachjustierung einzelner Risikovariablen müssten die Banken zudem mit zusätzlichen Vorkehrungen rechnen, welches aber gleichsam die internationale Finanzstabilität und die institutsbezogene Risikoabsicherung steigern soll. Gleichwohl setze sich die EBA dafür ein, einzelne als exzessiv bewertete Vorschläge des Baseler Ausschusses beispielsweise bezüglich der risikounab- hängigen Faktoren wie Mindestgrenzen für Risikogewichtungen („Floors“) abzu- schwächen, da die Risikosensitivität beibehalten werden müsse. Andernfalls würden vor allem europäische Banken mit einem niedrigen Risikoprofil an zusätzlichen Kapitalanforderungen leiden, so Enria. Kernanliegen der EBA sei zudem die Beibehaltung der internen Modelle zur Bestimmung der Kapitalanforderungen europäischer Banken, was im Umkehrschluss eine Abweichung von den internationalen Standards bedeuten würde. Gleichwohl sei es oberste Priorität, auf internationaler Ebene überhaupt zu einer Einigung zu kommen, die aber auf regionale Besonderheiten eingehen müsse. https://www.eba.europa.eu/documents/10180/1654373/Introductory+statement+of+A ndrea+Enria+at+the+Committee+on+Economic+and+Monetary+Affairs+%28ECON% 29%20of+the+European+Parliament+091116.pdf EP, Rat, Kommission; Einigung zu Geldmarktfonds Der ECON-Ausschuss hat sich am 14.11.2016 auf einen vorläufigen Gesetzentwurf für die Regulierung von Geldmarktfonds geeinigt. Laut Berichterstatterin MdEP Neena Gill (S&D/GBR) hätten sich EP, Rat und Kommission nach über dreijährigen Verhandlungen nunmehr auf einen Kompromiss geeinigt. Bereits im September 2013 hatte die Kommission die Verordnung zu Geldmarktfonds vorgelegt, die die Nutzung dieser wichtigen Finanzierungsquelle für kurzfristige Finanzierungen zwar fördern, gleichzeitig aber auch gegen neue Finanzkrisen absichern soll. Somit zielen die neuen Regeln darauf ab, dass Vermögensverwalter künftig darauf achten müssen, dass die Produkte ausreichend diversifiziert sind und die gehaltenen Papiere von höchster Kreditqualität sind. Auch sollen neue Standards eingeführt werden, um die Liquidität der Fonds zu erhöhen. Laut MdEP Gill soll der gefundene Kompromiss vom EP-Plenum und dem Rat verabschiedet werden, sobald eine Reihe von technischen Details geklärt ist. Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 9
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=IM- PRESS&reference=20161116IPR51304&language=DE&format=XML Rat, EURO-Gruppe; Austausch zur Umsetzung der Bankenunion In der Sitzung der EURO-Gruppe am 07.11.2016 befassten sich die Finanzminister zunächst mit dem Stand des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der seit November für die systemrelevanten Banken innerhalb der Eurozone zuständig ist. Die Vorsitzende des SSM, Danièle Nouy, informierte über den im Juli 2016 durch- geführte Bankenstresstest und betonte, dass der SSM die Reduzierung der nationalen Optionen und Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten anstrebe, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Eine weitere Herausforderung sei der Abbau notleidender Kredite (non-performing loans), was durch die Einführung einer harmonisierten europäischen Insolvenzrahmens umgesetzt werden sollte. Die Vorsitzende der Einheitlichen Abwicklungsbehörde (SRB), Elke König, berichtete in der Eurogruppe über die bisherige Arbeit des SRB und gab Auskunft über die Befüllung des einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF). Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Mitgliedstaaten nationale Kreditlinien zur Brücken- finanzierung zur Verfügung stellten, was derzeit erst 14 von 19 Mitgliedstaaten getan hätten, so König. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/ Kommission; Interne Task Force zu Finanztechnologie gegründet Die Kommission hat am 14.11.2016 bekanntgegeben, eine Task Force für Finanztechnologie (Task Force on Financial Technology / TFFT) mit dem Ziel ins Leben zu rufen, Entwicklungen und offene Fragen beispielsweise bezüglich der Regulierung und des Datenschutzes zu erörtern. Gleichsam sollen aber auch umfangreiche Strategien entwickelt werden, um die mit FinTech verbundenen Herausforderungen besser adressieren zu können. Aus Sicht der Kommission biete FinTech einerseits große Potenziale für die bestehenden Akteure am Finanzmarkt, könne aber andererseits aber auch neuen Marktteilnehmern den Zugang erleichtern. Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis betonte, dass technische Innovation im Finanzbereich eine große Chance darstelle, die von Seiten der Kommission aktiv gefördert werde. Umso wichtiger sei es, drängende Fragen der Regulatorik oder des Datenschutzes im Austausch mit Interessenvertretern und Wissenschaftlern zu erörtern. Auch Günther H. Oettinger, Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesell- schaft, bekräftigte, dass Innovationen den Finanzdienstleistungsbereich massiv beeinflussen und verändern werden. Entsprechend müsse ein Rahmen gefunden werden, der sowohl neue Geschäftsmodelle unterstützt als auch gleiche Wett- bewerbsregeln im Interesse der Finanzstabilität garantiere. Die Task Force setzt sich zusammen aus Experten der Generaldirektionen Fisma (Finanzstabilität, Finanz- dienstleistungen und Kapitalmarktunion) und Connect (Digitaler Binnenmarkt) und will bereits in der ersten Jahreshälfte 2017 erste Vorschläge unterbreiten. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-3691_en.htm#3 Kommission; Unabhängige Bewertung der Investitionsoffensive vorgestellt Die Kommission hat am 14.11.2016 die von dem Beratungsunternehmen Ernst & Young veröffentlichten Bericht über die europäische Investitionsoffensive begrüßt. Laut Kommission unterstütze die unabhängige Bewertung die Entscheidung der Kommission vom 14.09.2016, den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) aufzustocken, zu verlängern und auszuweiten. Der Bericht bestätigt demnach, dass der EFSI-Mechanismus funktioniere und zusätzliche Investitionen in der Realwirtschaft generiert würden. Laut Bericht könne die Europäische Investitionsbank (EIB) ein höheres Risiko eingehen, funktioniere die Haushalts- Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 10
garantie der EU gut, sei die KMU-Finanzierung im Rahmen des EFSI erfolgreich und sei es weiterhin notwendig, fachliche Unterstützung im Interesse einer stabilen europäischen Projektplanung zu leisten. Gleichwohl gibt der Bericht aber auch Empfehlungen ab, inwiefern die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) weiter verbessert werden könne. Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission, Jyrki Katainen, betonte, dass der Bericht eine Bestätigung dafür sei, dass die EU mit der Investitionsoffensive den richtigen Weg eingeschlagen habe. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3666_de.htm Kommission; Herbstprognose 2016 sieht moderates Wachstum in schwierigen Zeiten Die Kommission hat am 09.11.2016 die Herbstprognose zur Wirtschafts- und Finanzentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Die Prognose gibt Aufschluss über die Fortschritte bei der Stabilisierung der Eurozone und umfasst den Zeitraum 2016 bis 2018. Bezogen auf die Wirtschaftslage erwartet die Kommission, dass sich der moderate Wachstumskurs in EU und Euroraum trotz einem herausfordernden globalen Umfeld fortsetzt. Für das laufende Jahr stimmen die Erwartungen für Euroraum und EU im Großen und Ganzen mit der Frühjahrs- prognose vom Mai 2016 überein. So wird für dieses Jahr ein Wirtschaftswachstum von +1,7% (Euroraum) bzw. +1,8% (EU) erwartet. Für das Jahr 2017 wird ein leichter Rückgang der Wachstumsraten auf +1,5% (Euroraum) bzw. +1,6% (EU) prognostiziert. Gleichzeitig wurde die Prognose zur Inflationsentwicklung nach oben korrigiert und liegt für den Euroraum 2016 bei einem Preisanstieg von +0,3%, für die kommenden beiden Jahre bei jeweils +1,4%. Die Arbeitslosenquote soll im Euroraum allmählich zurückgehen von 10,1% in 2016 auf 9,7% in 2017 und 9,2% in 2018, wobei die Arbeitslosenquoten in GRI und ESP trotz rückläufigem Trend immer noch sehr hoch sind. Bezüglich der Haushaltsentwicklung bestätigt die Herbstprognose die in den letzten Jahren erzielten Erfolge bei der Rückführung der Haushaltsdefizite, zeigt aber auch auf, dass die Konsolidierung nicht in allen Mitgliedstaaten wie geplant voranschreitet. Im laufenden Jahr erwartet die Kommission einen weiteren Rückgang des durchschnittlichen Haushaltsdefizits auf 1,8% (Euroraum) bzw. 2,0% (EU). In 9 Mitgliedstaaten der Eurozone wird allerdings im laufenden Jahr von einem weiteren Schuldenanstieg ausgegangen, darunter ITL mit einem Anstieg auf 133,0%, PTL mit einem Anstieg auf 130,3%, BEL auf 107,0% und FRA auf 96,4%. In GRI erwartet die Kommission für dieses Jahr gar einen Anstieg der Staatsschulden auf 181,6% des BIP. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3611_de.htm Kommission; Inkrafttreten der Basisinformationsblätter (PRIIPs) um ein Jahr verschoben Die Kommission hat am 09.11.2016 vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der am 26.11.2014 verabschiedeten Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products / PRIIPs) um 12 Monate zu verschieben. Hintergrund für die Verschiebung waren Einwände des ECON-Ausschuss vom 14.09.2016, der die delegierte Verordnung aufgrund von rechtlichen Bedenken abgelehnt und sich dafür ausgesprochen hatte, die gesamte Verordnung erst nach Vorlage überarbeiteter technischer Standards in Kraft treten zu lassen. Generell wird mit der PRIIPs-Verordnung das sog. Basisinformationsblatt eingeführt, das Klein- anlegern notwendige Informationen aufbereiten soll, um eine fundierte Anlage- entscheidung treffen zu können. Durch die Verschiebung treten sowohl die Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 11
Verordnung als auch die derzeit noch erarbeitete delegierte Verordnung erst zum 01.01.2018 in Kraft. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3632_en.htm EuGH; Aktionärs- und Gläubigerinteressen haben keinen Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Stabilität des Finanzsystems Der Gerichtshof hat am 08.11.2016 in der Rechtssache C41/15 entschieden, dass ein Mitgliedstaat eine notleidende Bank, die von zentraler Bedeutung für seine Wirtschaft ist und deren Ausfall seine Wirtschaft ernsthaft schädigen könnte, auch ohne Zustimmung der Hauptversammlung schnellstmöglich rekapitalisieren darf. Somit könne den Interessen der Aktionäre und Gläubiger nicht in jedem Fall Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Stabilität des Finanzsystems beigemessen werden. Ähnlich hatte bereits Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen vom 22.06.2016 argumentiert, der die Maßnahme als mit dem Unionsrecht vereinbar bezeichnet hatte. Mit dem Urteil reagiert der EuGH auf eine Anfrage des irischen High Courts, der die Abwägung zwischen einer gerichtlichen Anordnung zur Durch- führung einer Rekapitalisierung und den in der EU-Richtlinie 77/91/EWG festgelegten Rechten der Hauptversammlung dahingehend geklärt wissen wollte, ob gegen EU- Gesellschaftsrecht verstoßen wurde. Nach dem EuGH-Urteil obliegt die abschließende Beurteilung nunmehr dem High Court. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-11/cp160118de.pdf EuRH; Rechnungshof kritisiert einheitliche Bankenaufsicht der EZB Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 18.11.2016 seinen Sonderbericht 29/2016 "Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus - Guter Auftakt, doch bedarf es weiterer Verbesserungen" veröffentlicht, der die Arbeitsweise des bei der Europäischen Zentralbank (EZB) seit 2014 angesiedelten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) überprüft. Darin bescheinigt der Hof, dass die Einführung des neuen Bankenaufsichtssystems innerhalb kürzester Zeit prinzipiell erfolgreich verlaufen sei und der SSM mit dem notwendigen Personal ausgestattet werden konnte, um die direkte Aufsicht der 129 systemrelevanten EU-Banken durchzuführen, gleichwohl sieht der Hof verschiedene Aspekte mitunter äußerst kritisch und empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Behebung der Missstände: Erstens betonen die Prüfer, dass aufgrund der parallelen Ansiedlung von geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben Interessenkonflikte entstehen können, wenn beispielsweise dieselben Mitarbeiter für die Geldpolitik und die Bankenaufsicht tätig seien. Entsprechend notwendig sei daher, diese Aufgaben vollständig voneinander getrennt wahrzunehmen und beispielsweise auf die Nutzung bestimmter gemeinsamer Dienste zu verzichten, auch wenn dadurch Ressourcen eingespart werden könnten. Zweitens stellt der EuRH fest, dass der derzeitige Personalbestand insofern unzureichend sei, dass einerseits bei der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion noch zu sehr auf Personal aus nationalen Aufsichtsbehörden zurückgegriffen werde, andererseits die EZB kein umfassendes Personalbeurteilungssystem habe, das an gemeinsamen Aufsichtsteams beteiligtes Personal aus nationalen Aufsichtsbehörden einschließt. Konkret entstammten bei Vor-Ort-Prüfungen großer Bankengruppen die Mitarbeiter zu 92% nationalen zuständigen Behörden anstatt eigenem EZB- Personal. Auch leiteten lediglich in 12% der Fälle EZB-Personal diese Inspektionen. Dies schränke auch die Einflussmöglichkeiten der EZB bezüglich der Zusammensetzung und Qualifikation der Mitarbeiter deutlich ein. Entsprechend empfiehlt der EuRH, dass die EZB bei Prüfungen mit eigenem Personal stärker vertreten sein sollte und zudem sichergestellt werden muss, dass Anzahl und Fähigkeiten der Mitarbeiter angemessen sind und die Instrumente zur Erfassung der Fähigkeiten und zur Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 12
Zuteilung des Personals verbessert werden. Drittens zeigt sich der EuRH besorgt darüber, dass im Rahmen der Prüfung von der EZB zahlreiche Dokumente nicht verfügbar gemacht wurden. So sei eine vollständige Beurteilung der Effizienz der EZB-Verwaltung hinsichtlich der Aufsichtsaufgaben aufgrund von mangelhaft bereitgestellten Informationen nur eingeschränkt möglich gewesen. Entsprechend werde die EZB aufgefordert, die für Prüfungszwecke erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen und einen Kriterienkatalog für die Messung der Leistung im Aufsichtsbereich zu entwickeln. Der Sonderbericht wurde sowohl an den Rat und das EP überwiesen, die sich nun mit den darin benannten Empfehlungen befassen werden. http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_29/SR_SSM_DE.pdf Finanzen EURO-Gruppe; Zweite Programmüberprüfung und Bericht über die technische Hilfe in GRI Am 07.11.2016 beriet die EURO-Gruppe über die vorläufigen Ergebnisse der jüngsten Mission der Institutionen (EZB, IWF und ESM), die im Rahmen der laufenden Zweiten Überprüfung des Anpassungsprogramms für GRI in Athen durchgeführt wird. Gegenstand der Mission ist insbesondere der Haushaltsentwurf für 2017, die mittelfristige finanzpolitische Strategie und die Arbeitsmarktreform. Sie hat am 21.10.2016 begonnen und verlaufe erfolgreich. Kommissar Moscovici, zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, gab sich zuversichtlich, dass die Überprüfung zeitnah und vor der nächsten Sitzung der Eurogruppe am 05.12.2016 abgeschlossen werden könne. Der IWF hat laut EURO- Gruppen-Chef Dijsselbloem erneut bestätigt, dass er einen Einstieg in das Hilfsprogramm vor Jahresende beabsichtige. Zudem wurde die EURO-Gruppe über die technische Hilfe informiert, die der Dienst der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen bislang den griechischen Behörden hat zukommen lasse. Dieser Dienst war im Juli 2015 eingerichtet worden, um Mitgliedstaaten bei der Durchführung von wachstumsfördernden Verwaltungs- und Strukturreformen zu unterstützen. Er hat auch bei der Umsetzung des GRI-Programms geholfen. http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/11/47244649899_en.pdf http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/ http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf EURO-Gruppe; Nachprogrammüberprüfung in CYP Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 über die wichtigsten Ergebnisse der 1. Mission (vgl. BaB 17/2016) im Rahmen der Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms in CYP (Ende September 2016) unterrichtet. An der Mission waren Mitarbeitern der Kommission, der EZB, des Europäischen Stabilitäts- mechanismus (ESM) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt. Ziel der Prüfung ist es zu bewerten, ob das Land weiterhin eine solide Politik verfolgt und ob die Gefahr besteht, dass es möglicherweise nicht in der Lage sein könnte, seine Darlehen zurückzuzahlen. Die Überwachung wird fortgeführt, bis mindestens 75% der erhaltenen Finanzhilfe zurückgezahlt worden sind. Die nächste Nachprogramm- überprüfung soll im Frühjahr 2017 stattfinden. Festgestellt wurde, dass sich die zypriotische Wirtschaft erhole und ein prognostiziertes Wachstum von 2,5% für 2016 aufweise. Die Arbeitslosenquote sinke rasch und der Finanzsektor entwickle sich positiv. Problematisch sei jedoch weiterhin die große Anzahl notleidender Kredite. Ferner bestünden Risiken hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Die Reformanstrengungen seien etwas zurückgegangen und Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 13
wichtige Gesetzesvorhaben in Schlüsselbereichen (zum Beispiel öffentliche Verwaltung, Gesundheitssystem, Justiz, Privatisierung, Elektrizitätsmarkt) seien noch nicht verabschiedet worden. Man appelliere an die Regierung die Reformen fortzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die Eurogruppe vom zypriotischen Finanzminister auch über den Sachstand der aktuellen Bestrebungen zur Wiedervereinigung CYP informiert. Der Fokus lag hierbei auf den wirtschaftlichen und finanziellen Fragen, die auch Auswirkungen auf die Eurozone haben können. Eine Wiedervereinigung könnte positive Auswirkungen für die Wirtschaft haben, bedürfe aber einer gründlichen Vorbereitung in Hinblick auf die noch zu lösenden Probleme des Landes. http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2016-09-30- statement-cyprus_en.htm EURO-Gruppe; Nachprogrammüberprüfung in ESP Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 in Bezug auf ESP informiert, dass Kommission und EZB bei ihrer 6. Mission im Rahmen der Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms (Mitte Oktober 2016) zu dem Ergebnis kamen, dass sich die spanische Wirtschaft erhole und stärker wachse als erwartet. Auch der Finanzsektor habe sich weiter stabilisiert. Trotz der Erfolge stehe das Land vor großen Herausforderungen wie der Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. Trotz einer bemerkenswerten Verringerung der Arbeitslosenquote bleibe diese weiterhin eine der höchsten in der EU und betreffe vor allem junge Leute. Der Bankensektor müsse weiter gestärkt werden und stehe in ESP, ebenso wie in der restlichen Eurozone, vor der Herausforderung, im aktuellen Umfeld mit Niedrigzinsen und negativen Wachstumsraten von Unternehmen ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu entwickeln. Bemängelt wurde, dass bei der Restrukturierung und Privatisierung der beiden verbliebenen staatlichen Banken seit 2014 keinerlei Fortschritte erzielt worden seien. Die nächste Nachprogrammüberprüfung soll im Frühjahr 2017 stattfinden. http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/11/47244649899_en.pdf http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/ http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf EURO-Gruppe; Überprüfung nationaler Haushaltsentwürfe Die EURO-Gruppe wurde am 07.11.2016 über den Sachstand der Überprüfung der Haushaltsentwürfe ihrer Mitgliedsstaaten informiert. Laut Kommissar Moscovici habe die inzwischen neu gebildete spanische Regierung bereits zugesagt, so schnell wie möglich einen endgültigen Haushaltsentwurf vorzulegen. Der Rat hatte im Sommer festgestellt, dass ESP keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung seines Defizits getroffen hat. Die Kommission konnte bislang nur einen vorläufigen Haushaltsentwurf der Übergangsregierung prüfen. Die Kommission will die Ergebnisse zu allen Mitgliedern der EURO-Gruppe – mit Ausnahme von ESP – am 16.11.2016 erörtern, damit sich die Gruppe hiermit in der Sitzung am 05.12.2016 befassen kann. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/11/07/ http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-16-3616_en.pdf http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/eu_economic_situation/2016-10- 24_statement_spain_en.htm Rat; ECOFIN-Sitzung zum Unternehmenssteuerpaket Am 08.11.2016 diskutierte der Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) u.a. die Vorschläge der Kommission zur Unternehmensbesteuerung (vgl. BaB 19/2016). Am 25.10.2016 hatte die Kommission ihre neuen Entwürfe für eine Gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKB) und eine Gemeinsame Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 14
Konsolidierte Körperschaftsbemessungsgrundlage (GKKB) vorgestellt. Außerdem hatte die Kommission Vorschläge für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten im Falle einer Doppelbesteuerung sowie für Regelungen vorgelegt, die verhindern sollen, dass eine unterschiedliche Rechtslage oder Rechtsanwendung zwischen EU- und Drittstaaten (sogenannte „hybrid missmatches“) zu einer doppelten Nichtbesteuerung führt. Der Vorschlag der Kommission war bereits am 25.10.2016 Gegenstand einer Debatte im Plenum des EP und war dabei von den meisten Abgeordneten begrüßt worden. Auch einige Mitgliedstaaten begrüßten den Vorschlag der Kommission, schrittweise vorzugehen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten äußerte jedoch Bedenken, dass ihre jeweilige Steuerbemessungsgrundlage sinken könnte. Die Kommission erläuterte, dass sich ihre Einschätzung, wonach der Vorschlag haushaltsneutral sei, nur auf den EU-Haushalt beziehe. Das Ergebnis hänge zwar von der konkreten Umsetzung der GKKB ab. Da eine GKKB schädliche Steuergestaltungen verhindern könnte, rechne sie aber insgesamt sogar mit einem wesentlichen Anstieg der Steuereinnahmen. Die Arbeit zu den Vorschlägen hat auf technischer Ebene bereits begonnen. Die Ratspräsidentschaft möchte prioritär den Vorschlag der Kommission zu den „hybrid missmatches“ behandeln und strebt eine Einigung bis Ende 2016 an. Für eine Annahme ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich (vgl. Art. 115 AEUV). http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ Rat; ECOFIN-Sitzung zur Europäischen Liste kooperationsunwilliger Drittstaaten („Schwarz Liste“) Am 08.11.2016 einigte sich der ECOFIN weitgehend auf Kriterien und Verfahren für die Erstellung einer gemeinsamen europäischen Liste kooperationsunwilliger Drittstaaten („Schwarze Liste“). Am 15.09.2016 hatte die Kommission eine vorläufige Bewertung von Drittländern vorgestellt. Heftig diskutiert wurde die Frage, ob ein Steuersatz von Null oder nahe Null ein Kriterium für die Definition einer Steueroase sein könne. Einige Mitgliedstaaten hatten hiergegen massive Bedenken. Als Kriterium wurde deshalb lediglich aufgenommen, dass Staaten keine „schädlichen Steuergesetze“ haben dürfen, die zum Beispiel die Nutzung von Briefkastenfirmen zu einer Verlagerung von Gewinnen unterstützen, die nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens entspricht. Die Ratsarbeitsgruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) soll nun darüber beraten, ob ein Steuersatz von Null oder nahe Null nachträglich zumindest als Indikator auf- genommen werden kann. Einig waren sich die Minister beim Kriterium Transparenz, das insbesondere die Teilnahme am Austausch mit Steuerinformationen fordert. Weiteres Kriterium ist die Teilnahme an der sogenannten BEPS-Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G-20-Gruppe gegen Strategien zur Gewinnverlagerung. Erörtert wurde auch die Frage, ob ein Land, das nur bei zwei der drei Kriterien positiv bewertet wird, dennoch in die Liste aufgenommen wird. Für die parallel erstellte Liste der OECD ist dies nicht der Fall. Hier ist die Erfüllung von zwei Kriterien ausreichend, um nicht in die Liste aufgenommen zu werden. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass in einer Übergangszeit bis Juni 2019 auch für die EU-Liste die Erfüllung von zwei Kriterien ausreichend sei, um nicht als Steueroase zu gelten. Die ausgewählten Drittländer sollen bis September 2017 von der Kommission untersucht werden. Nach dieser Prüfung soll mit den jeweiligen Ländern über Lösungen diskutiert werden. Sollte hierbei keine Einigung erzielt werden können, werden die jeweiligen Länder nach einstimmiger Zustimmung des Rates auf die Liste aufgenommen. Ziel ist es die Liste bis Ende 2017 fertigzustellen. Anschließend soll sie regelmäßig überprüft und angepasst werden. Welche konkrete Wirkungen die Aufnahme eines Landes auf die Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 15
Liste haben soll und ob diese veröffentlicht wird, ist derzeit noch unklar. Die Kommission wird hierzu noch einen Vorschlag vorlegen. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13924-2016-INIT/en/pdf Rat; ECOFIN-Sitzung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung Am 08.11.2016 wurde der ECOFIN über die laufenden Arbeiten zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert und ein erster Kompromissvorschlag vorgelegt. Der Vorschlag erfasst neue Methoden der Terrorismusfinanzierung wie Prepaid-Karten und virtuelle Währungen und strebt eine Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Finanzbehörden an. Er sieht einen vollständigen öffentlichen Zugang zu Registern über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts vor sowie die Verbindung der nationalen Register untereinander. Die Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung über den Vorschlag bis Ende 2016 an, damit die Beratungen im EP Anfang 2017 beginnen können. Für eine Annahme ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine Einigung mit dem EP erforderlich (Art. 114 AEUV). http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13872-2016-INIT/en/pdf Rat, EuRH; ECOFIN-Sitzung zum Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2015 Am 08.11.2016 stellte der Präsident des EuRH, Klaus-Heiner Lehne, dem ECOFIN den Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2015 (vgl. BaB 18/2016) vor. Der Bericht ist Grundlage für das jährliche Haushaltsentlastungsverfahren. Der Rat plant am 21.02.2017 eine Stellungnahme zu dem Bericht abzugeben. Im Anschluss hieran wird das EP über die Entlastung der Kommission entscheiden. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ Rat; Abkommen mit Norwegen zum Mehrwertsteuerbetrug Am 08.11.2016 nahm der ECOFIN den Stand der Verhandlungen der Kommission über ein Abkommen zwischen der EU und Norwegen sowie den Text des Entwurfs für das Abkommen zur Kenntnis. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer regeln. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ Rat; Berichtigungshaushaltsentwürfe 2016 angenommen Der ECOFIN nahm am 08.11.2016 die Entwürfe für die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 4 und Nr. 5 für 2016 an: Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 sieht rund 260 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln für die Bereiche Migration und Sicherheit vor. Insgesamt führt der Entwurf jedoch zu einer erheblichen Reduzierung der Mittel für Zahlungen im Haushalt 2016 um 7,3 Mrd. EUR auf 136,6 Mrd. EUR. Grund hierfür ist die Tatsache, dass einige Programme des Zeitraums 2014-2020, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion, noch nicht vollständig angelaufen sind und die Zahlungen deshalb geringer ausfallen als veranschlagt. Außerdem billigten die Finanzminister den Vorschlag der Kommission, die aktuellen Einnahmenverluste aus der Abwertung des Britischen Pfunds mit Einnahmen aus Geldbußen zu kompensieren. Für den Fall, dass die Wechselkursverluste die Einnahmen aus Geldbußen übersteigen, wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, zum Beispiel die Inanspruch- nahme des Haushaltsüberschusses 2016. Der Entwurf des Berichtigungshaushalts- plans Nr. 5 für 2016 bezieht die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 16
neuen Eigenmittelbeschlusses ab dem 01.01.2014 in den EU-Haushaltsplan für 2016 ein. Der Beschluss ändert die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der Finanzierung des EU-Haushaltsplans. Insbesondere wurde darin der maximale Abrufsatz der MwSt.-Eigenmittel für DEU, NDL und SWE reduziert. Die Änderungen haben insgesamt keine Auswirkungen auf das Budget der EU, weil die Reduzierung der Beiträge einiger Mitgliedstaaten durch Erhöhungen bei anderen ausgeglichen wird. Der Eigenmittelbeschluss war am 01.10.2016 in Kraft getreten, nachdem ihn alle Mitgliedstaaten ratifiziert hatten. Beiden Berichtigungshaushaltsplanentwürfe müssen noch vom EP gebilligt werden. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12741-2016-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13015-2016-INIT/de/pdf Rat; Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug Der ECOFIN legte am 08.11.2016 eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie fest, die den Steuerbehörden die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erleichtern soll. Zu diesem Zweck erhalten die Behörden Zugang zu Informationen von zur Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden. Erfasst sind speziell Angaben, die das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen betreffen. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald das EP seine Stellungnahme abgegeben hat. Hierfür ist Einstimmigkeit erforderlich (vgl. Art. 113 AEUV und Art. 115 AEUV). Die Richtlinie soll voraussichtlich ab dem 01.01.2018 gelten. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ Rat; Änderung der Vorgaben zur haushaltspolitischen Steuerung Am 08.11.2016 billigte der ECOFIN eine Änderung der EU-Vorgaben zur haushalts- politischen Steuerung. Hiernach müssen die Mitglieder der EURO-Gruppe künftig ihre Haushaltsplanentwürfe der Kommission jährlich zwischen dem 01. bis 15.10. für das Folgejahr vorlegen. Auch wurde klargestellt, dass die Frist für die Vorlage auch für Staaten gilt, in denen die Regierung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz über den Haushaltsplanentwurf dem nationalen Parlament vorgelegt wird, nicht über die vollen Haushaltsbefugnisse verfügt, wie beispielsweise in Staaten mit einer geschäftsführenden Übergangsregierung. Insoweit sei es aber ausreichend, wenn ein Entwurf vorgelegt werde, der in der Annahme einer unveränderten Politik und in Form eines Verwaltungshaushalts fortgeschrieben werde. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/11/st14094_en16_pdf/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13045-2016-INIT/en/pdf Kommission; Konsultation zur Eindämmung potentiell aggressiver Steuerplanung Die Kommission eröffnete am 10.11.2016 ein Konsultationsverfahren zu Maßnahmen gegenüber Finanzberatern und -intermediären zur Eindämmung potenziell aggressiver Steuerplanungsstrategien. Bei der Konsultation geht es insbesondere darum, wie eine verpflichtende Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt werden könnte. Diese würde Intermediäre verpflichten, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD- Leitlinien (BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung widerspiegeln. Die Konsultation endet am 16.02.2017. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3618_de.pdf Bericht aus Brüssel 20/2016 vom 18.11.2016 17
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