Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                05/2018 vom 09.03.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Europäisches Parlament............................................................................................. 5

Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 8

Wirtschaft.................................................................................................................... 9

Verkehr ..................................................................................................................... 10

Energie ..................................................................................................................... 11

Forschung................................................................................................................. 11

Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 12

Finanzen ................................................................................................................... 15

Soziales .................................................................................................................... 19

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 20

Umwelt...................................................................................................................... 23

Landwirtschaft .......................................................................................................... 24

Justiz ........................................................................................................................ 26

Inneres ..................................................................................................................... 30

Bildung und Kultur .................................................................................................... 32

EU – Förderprogramme ............................................................................................ 33

Veranstaltungen ....................................................................................................... 34

Vorschau .................................................................................................................. 37

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Institutionelles

Rat, EuGH; Wiederernennung des deutschen Richters Thomas von Danwitz
Der Rat hat am 28.02.2018 neun Richterinnen und Richter sowie drei Generalanwälte
am EuGH ernannt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 07.10.2018. Die
Ernennungen erfolgten im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen, die alle drei
Jahre stattfindet. Acht Personen wurden als Richter oder Richterinnen wiederernannt,
darunter Prof. Dr. Thomas von Danwitz (DEU). Er ist seit 2006 Richter am EuGH; die
neue Amtszeit ist seine dritte. Neu in das Amt berufen wurde Richterin Lucia Serena
Rossi (ITL) sowie Generalanwalt Giovanni Pitruzzella (ITL). Die Amtszeiten der
Generalanwälte Yves Bot (FRA) und Maciej Szpunar (POL) wurden verlängert. Fünf
Richter und zwei Generalanwälte müssen noch ernannt werden, weil das Mandat der
Amtsinhaber am 06.10.2018 endet.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/28/court-of-justice-
of-the-european-union-appointment-of-nine-judges/?utm_source=dsms-
auto&utm_medium=email&utm_campaign=Gerichtshof+der+Europ%c3%a4ischen+U
nion%3a+Ernennung+von+neun+Richtern

EP, Rat; Art. 7 EUV-Verfahren gegen POL
Das EP-Plenum hat am 28.02.2018 über das Rechtsstaatsverfahren gegen POL
debattiert, und am 01.03.2018 eine entsprechende Entschließung verabschiedet (422-
147-48). Darin drückt das EP seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission
für einen Beschluss des Rates gemäß Art. 7 Abs. 1 EUV vom 20.12.2017 aus und ruft
den Rat zu raschem Handeln auf. Zu Beginn der Aussprache am 28.02.2018 erläuterte
Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, dass seit dem Amtsantritt der neuen
polnischen Regierung im Januar 2018 wieder ein Dialog zwischen der Kommission
und POL stattfinde – Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe sich
inzwischen mit dem polnischen Premierminister getroffen, und Justizkommissarin Věra
Jourová mit dem Außenminister. Timmermans betonte, dass die Kommission POL
nicht das Recht abspreche, sein Justizsystem zu reformieren. Die Reform dürfe aber
nicht dazu dienen, dieses der politischen Kontrolle zu unterwerfen. In der
anschließenden Debatte zeigten sich die Redner der EVP, S&D, ALDE, GUE und
GRÜNE besorgt hinsichtlich der Lage in POL und unterstützten den Vorschlag der
Kommission. Die Resolution war im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres vorbereitet und dort am 29.01.2018 ohne Aussprache mit breiter Mehrheit (33-
9-0) angenommen worden (vgl. BaB 03/2018). Der Rat für Allgemeine
Angelegenheiten hat sich auf seiner Sitzung am 27.02.2018 ebenfalls mit dem
Verfahren gegen POL befasst und das Vorgehen der Kommission unterstützt.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-
TA-2018-0055+0+DOC+PDF+V0//DE
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2018/02/27/?utm_source=dsms-
auto&utm_medium=email&utm_campaign=General+Affairs+Council%2c+27%2f02%
2f2018

Kommission, Brexit; Entwurf des Austrittsabkommens
Die Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf des Austrittsabkommens zwischen
der EU und GBR veröffentlicht. Mit dem Entwurf des Austrittsabkommens wird der im
Dezember 2017 veröffentlichte gemeinsame Bericht der Verhandlungsführer der EU
und der Regierung von GBR über die Fortschritte in Phase 1 der Verhandlungen in
konkrete Rechtsbestimmungen umgesetzt. Der Entwurf des Austrittsabkommens
besteht aus Bestimmungen zu den Bürgerrechten und zu anderen Fragen, die im Zuge
des Austritts zu klären sind, Bestimmungen zur Übergangsphase, der Finanzregelung
und institutionellen Bestimmungen. In dem Entwurf des Austrittsabkommens ist

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ebenfalls ein Protokoll über IRL/Nordirland enthalten. Dieses Protokoll konkretisiert die
bereits im gemeinsamen Bericht erwähnte Option zur Vermeidung eines harten
Grenzregimes auf der Insel IRL. Diese Option bedeutet, dass GBR die vollständige
Angleichung an die Vorschriften der EU zum Binnenmarkt und der Zollunion für
Nordirland beibehält. Der Entwurf des Austrittsabkommens wurde dem Rat Allgemeine
Angelegenheiten (Artikel 50) und der Lenkungsgruppe Brexit des EP zur Erörterung
übermittelt.
https://ec.europa.eu/commission/publications/draft-withdrawal-agreement-withdrawal-
united-kingdom-great-britain-and-northern-ireland-european-union-and-european-
atomic-energy-community_en

ER, Brexit; Entwurf der Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen
der EU zu GBR
Der Präsident des Europäischen Rates (ER) Donald Tusk legte am 07.03.2018 den
Entwurf der Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zu GBR vor.
In dem Entwurf wird hervorgehoben, dass GBR auch nach dem Brexit ein enger
Partner der EU bleiben soll. Der Entwurf beinhaltet weiterhin den Vorschlag für eine
enge Zusammenarbeit in den Bereichen der Fortsetzung des Kampfes gegen
Terrorismus und internationale Kriminalität sowie der nahtlosen Fortführung der
Zusammenarbeit in der Verteidigungs- und Außenpolitik. Für die künftigen
Wirtschaftsbeziehungen wird ein Freihandelsabkommen angestrebt. Dies soll alle
Sektoren abdecken, Nullzollsätze für Waren vorsehen sowie die Themen
Dienstleistungen und Fischerei regeln. In dem Entwurf wird jedoch auch betont, dass
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten bestehen muss und
keine „Rosinenpickerei“ betrieben werden darf. Der Entwurf wurde den Mitgliedstaaten
der EU-27 übermittelt und soll auf der Tagung des ER am 22./23.03.2018
verabschiedet werden.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/03/07/statement-by-
president-donald-tusk-on-the-draft-guidelines-on-the-framework-for-the-future-
relationship-with-the-uk/?utm_source=dsms-
auto&utm_medium=email&utm_campaign=Statement+by+President+Donald+Tusk+
on+the+draft+guidelines+on+the+framework+for+the+future+relationship+with+the+
UK

Rat; Fahrplan für die Umsetzung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit
(SSZ) im Verteidigungsbereich
Der Rat hat am 06.03.2018 einen Fahrplan für die Umsetzung der SSZ angenommen.
Die SSZ wurde am 11.12.2017 durch Beschluss des Rates begründet. Grundsätzliche
Ziele der Zusammenarbeit sind eine eigenständige Krisenmanagementfähigkeit der
EU und ein abgestimmter, effizienterer gemeinsamer Mittel- und Ressourcenansatz im
Bereich der Verteidigung. Zur Umsetzung des Fahrplans beschloss der Rat einen
Zeitplan, in dem die teilnehmenden Mitgliedstaaten darzulegen haben, wie sie die
vereinbarten Verpflichtungen erfüllen wollen. Ergänzt wird der Plan durch Fristen für
eine Einigung über mögliche künftige Projekte sowie die Grundzüge gemeinsamer
Vorschriften für die Steuerung von Projekten, die bis Ende Juni 2018 angenommen
werden sollen. Darüber hinaus wurde durch Beschluss die erste Liste von den auf der
Dezembertagung 2017 angenommenen 17 kollaborativen Projekten aufgestellt, die
u.a.    Bereiche    wie    Ausbildung,    Fähigkeitenentwicklung    und    operative
Einsatzbereitschaft auf dem Gebiet der Verteidigung betreffen. An der SSZ nehmen
alle EU27-Mitgliedstaaten außer DNK und MTA teil.
http://www.consilium.europa.eu//media/33064/council-recommendation.pdf

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Europäisches Parlament

EuG; Beschlüsse in den Rechtssachen T-140/16 Jean-Marie Le Pen / Parlament
und T 624/16 Bruno Gollnisch / Parlament
Am 07.03.2018 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) in den Rechtssachen
Le Pen und Gollnisch / Parlament die Klage ab. Beide Abgeordnete (FRA) hatten beim
EuG Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse des EP über die Rückforderung
angeblich zu Unrecht gezahlter Beträge erhoben. Das EP hatte im Januar 2016
beschlossen, dass der inzwischen fraktionslose MdEP Jean-Marie Le Pen einen
Betrag in Höhe von 320.026,23 EUR, der zu Unrecht für parlamentarische Assistenz
gezahlt worden sei, an das EP zurückbezahlen müsse. Im Juli 2016 hatte das EP
beschlossen, dass der ebenfalls mittlerweile fraktionslose MdEP Bruno Gollnisch
einen Betrag in Höhe von 275.984,23 EUR, der zu Unrecht für parlamentarische
Assistenz gezahlt worden sei, an das EP zurückbezahlen müsse.
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799

Plenarsitzung des EP vom 28.02. - 01.03.2018 in Brüssel

Europawahl: Spitzenkandidaten-Verfahren bleibt
Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten auf ihrem informellen Gipfel am
23.02.2018 erklärt, dass sie sich im Vorfeld der Europawahl 2019 nicht zwangsläufig
an die Spitzenkandidaten-Methode gebunden sehen. Der Präsident des Europäischen
Rates (ER), Donald Tusk, hatte im Vorfeld des ER ein Diskussionspapier vorgelegt, in
dem er die Bedenken gegen den erstmals 2014 angewendeten Prozess darstellt:
Dieser sei nicht mit den Verträgen vereinbar, weil er den Entscheidungsspielraum des
ER zu sehr einschränke. Der ER lehnte den Prozess nicht ausdrücklich ab, betonte
aber, dass sein Vorschlag für den Kommissionspräsidenten eine autonome
Entscheidung sei. In einer Debatte über den informellen Gipfel mit dem Ersten
Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans am 28.02.2018 warnten die
Abgeordneten die Mitgliedstaaten davor, das Spitzenkandidaten-Verfahren nicht zu
berücksichtigen. Die Abgeordneten würden nur einen Kommissionspräsidenten
wählen, der von den europäischen politischen Parteien vor der Europawahl 2019
nominiert wurde, erklärten die Vertreter von EVP, S&D, ALDE und GRÜNEN.
Besonders deutlich waren die Fraktionsvorsitzenden von EVP, S&D und ALDE: MdEP
Manfred Weber (EVP/DEU) erklärte, die Position des EP zur Rolle des
Spitzenkandidaten sei klar. Der Rat bestehe auf seiner Rolle, die im Vertrag von
Lissabon gesetzlich festgelegt ist, und das sei in Ordnung. MdEP Udo Bullmann
(S&D/DEU) erklärte in seiner Funktion als amtierender S&D-Fraktionsvorsitzender,
dass die Sozialdemokratische Fraktion niemanden wählen werde, der sich dem
demokratischen Wettbewerb entzieht. MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) unterstrich,
dass es ein strategischer Fehler gewesen sei, die Spitzenkandidaten jetzt nicht mit
Mandaten über transnationale Listen zu unterstützen. Die Abgeordneten forderten in
der Debatte außerdem, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen nach 2020
wirksamer eingesetzt werde und dass neue Ressourcen, wie eine
Finanztransaktionssteuer, einen Teil der nationalen Direktbeiträge ersetzen sollten.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20180228+ITEM-018+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Entschließung zum Rechtsstaatsverfahren gegen POL
Das EP hat am 28.02.2018 über das Rechtsstaatsverfahren gegen POL debattiert, und
am 01.03.2018 mit einer Mehrheit von 422 – 147 – 48 eine entsprechende
Entschließung verabschiedet. In der kurzen Entschließung drückt das EP seine
Unterstützung für den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates

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gemäß Art. 7 Abs. 1 EUV vom 20.12.2017 aus und ruft den Rat zu raschem Handeln
auf (siehe Beitrag unter „Institutionelles“).

Wahl von MdEP Zdzisław Krasnodębski als Vizepräsidenten des EP
Das EP hat am 01.03.2018 in geheimer Wahl mit 276 Ja-Stimmen den polnischen
Abgeordneten Zdzisław Krasnodębski (ECR) zum Vizepräsidenten gewählt. Er ersetzt
MdEP Ryszard Czarnecki (ECR/POL). Krasnodębski ist seit 2014 Mitglied des EP. Als
Vizepräsident wird er jetzt automatisch Mitglied des Präsidiums (Präsident, 14
Vizepräsidenten, 5 Quästoren). MdEP Czarnecki musste seine Funktion als
Vizepräsident aufgeben, nachdem er seine Kollegin MdEP Róża Thun (EVP/POL)
beleidigt hatte. Der Vorschlag, seine Amtszeit zu beenden, wurde vom gesamten EP
am 07.02.2018 mit absoluter Mehrheit (447 zu 196 Stimmen) angenommen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98616/zdzislaw-
krasnodebski-elected-vice-president-of-the-european-parliament

Finanzkriminalität: EP setzt neuen Sonderausschuss ein
Die Abgeordneten haben am 01.03.2018 beschlossen, einen neuen Sonderausschuss
gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und -umgehung einzurichten. Die
Einsetzung des Sonderausschusses wurde unter anderem als Reaktion auf die
Enthüllungen der "Paradise Papers" im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Er wird die
Arbeit der Ausschüsse TAXE 1 und 2 sowie die kürzlich abgeschlossene PANA-
Untersuchung fortsetzen. Der Ausschuss wird 45 Mitglieder haben. Sein 12-monatiges
Mandat hat mit der Zustimmung durch die Abgeordneten begonnen. Die
Zusammensetzung des Ausschusses wird auf der Plenarsitzung vom 12.-15. März in
Straßburg beschlossen.

EP fordert langfristige EU-Strategie zum Schutz von Bienen
Die Abgeordneten fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mehr in den Schutz der
Bienengesundheit, die Bekämpfung der Honigverfälschung und die Unterstützung der
Imker zu investieren. Die EU brauche eine wirksame, umfassende und langfristige EU-
Strategie zur Verbesserung der Bienengesundheit, zur Bekämpfung der
Bienensterblichkeit und zur Wiederaufstockung der Bienenbestände, fordert das EP in
einer Entschließung, die am 01.03.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Norbert
Erdős (EVP/HUN) verabschiedet wurde (siehe Beitrag unter „Gesundheit und
Verbraucherschutz“).

Einnahmequellen von Terroristen trockenlegen
Um Terroristen von Geldquellen abzuschneiden, sollten die EU-Mitgliedstaaten
verdächtige Transaktionen und Organisationen aufspüren. Die Trockenlegung von
Finanzierungsquellen wie der illegale Handel mit Waren, Schusswaffen, Öl, Drogen,
Zigaretten und Kulturgütern ist für die Bekämpfung des Terrorismus von
entscheidender Bedeutung, erklärten die Abgeordneten am 01.03.2018 in einer
nichtlegislativen Entschließung im Rahmen des Berichts von MdEP Javier Nart
(ALDE/ESP) (siehe Beitrag unter „Inneres“).

Entschließung zur Bankenunion – Jahresbericht 2017
Am 01.03.2018 nahm das EP im Rahmen des Berichts von MdEP Sander Loones
(ECR/BEL) eine Entschließung zur Bankenunion – Jahresbericht 2017 mit einer
Mehrheit von 476 – 116 – 25 an. Darin fordern die Abgeordneten, die Bemühungen
zur Schaffung eines sicheren Finanzsektors zu verstärken. Angesprochen werden alle
Säulen der Bankenunion: Aufsicht, Abwicklung und das europäische
Einlagensicherungssystem, welches es noch zu schaffen gelte. In Bezug auf die
Bankenaufsicht rufen die Abgeordneten die Kommission dazu auf, die Einrichtung von

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Auffanggesellschaften (sog. „Bad Banks“) zu fördern, auf die notleidende Kredite
übertragen werden könnten, um die damit verbundenen Risiken zu mindern. Darüber
hinaus müsse der Sektor ein Höchstmaß an Computer- und Netzsicherheit anstreben.
Wenn es um die Mechanismen gehe, die für die Auflösung von ausfallenden Banken
eingerichtet wurden, unterstreichen die Abgeordneten die besorgniserregenden
Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften über staatliche Beihilfen und den
Rechtsvorschriften der EU. Die Abgeordneten fordern die Kommission diesbezüglich
auf, die Bankenmitteilung von 2013 und die für die Bankeninsolvenz in der EU
geltenden Rechtsrahmen zu überprüfen. Zu dem in DEU umstrittenen Thema einer
europäischen Einlagensicherung stellt die nichtlegislative Entschließung in Artikel 44
lediglich fest, „dass im Rahmen der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
zahlreiche Optionen und Ermessensspielräume bestehen“ und es „vertritt die
Auffassung, dass die Vorschriften über die Einlagensicherungssysteme einer weiteren
Harmonisierung bedürfen, um in der Bankenunion gleiche Wettbewerbsbedingungen
zu schaffen“.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0058+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Bilaterales    Abkommen zwischen der             EU und den USA über
Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung
Die Kommission hat im Laufe des Jahres 2016 ein bilaterales Abkommen mit den USA
über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung
ausgehandelt. Es geht bei dem Abkommen im Wesentlichen darum, die
Zugangsbedingungen zum amerikanischen Markt für europäische Rückversicherer zu
gestalten. Das EP hat am 01.03.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Roberto
Gualtieri (S&D/ITL) seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens gegeben.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0045+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Anwendungsfrist der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb verschoben
Die Anwendungsfrist der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb sowie der damit
verbundenen delegierten Verordnungen wird vom 23.02.2018 auf den 01.10.2018
verschoben. Nach den Mitgliedstaaten hat auch das EP am 01.03.2018 im Rahmen
des Berichts von MdEP Werner Langen (EVP/DEU) für die Fristverlängerung
gestimmt. Begründet wurde der Schritt damit, dass offenbar vor allem kleinere
Versicherungsvermittler noch nicht in der Lage seien, die Ende 2015 verabschiedeten
neuen Regelungen anzuwenden. Auch die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zum
Versicherungsvertrieb in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten wird
verschoben. Statt bis zum 23.02. muss dies jetzt erst bis zum 01.07.2018 erfolgen.
DEU hat die Richtlinie bereits im Juni 2017 umgesetzt. Mit der Richtlinie zum
Versicherungsvertrieb erhalten die Verbraucher das Recht auf mehr Informationen,
Provisionszahlungen an die Versicherungsvermittler sollen transparenter werden und
diese selbst sollen mehr Rechtssicherheit erhalten.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0044+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Zulassung einer genetisch veränderten Maissorte (Ablehnung gemäß Artikel
106)
Die Kommission hatte den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses vorgelegt, in dem
sie vorschlägt, die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die
gentechnisch veränderten Mais der Sorte 59122 (DAS-59122-7) enthalten, zu
erneuern. Am 01.03.2018 nahm das EP mit einer Mehrheit von 405 – 205 – 25 eine
Entschließung an, in der es die Auffassung vertritt, dass der Entwurf dieses

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Durchführungsbeschlusses über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht. Das EP ist deshalb der Ansicht,
dass „der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission dem Unionsrecht
dahingehend zuwiderläuft, dass er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 vereinbar ist, das gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das
Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der
Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang
mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig
das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten“. Das EP fordert
die Kommission deshalb auf, ihren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses
zurückzuziehen und „sämtliche Durchführungsbeschlüsse, die Anträge auf Zulassung
genetisch veränderter Organismen betreffen, so lange auszusetzen, bis das derzeitige
Zulassungsverfahren, das sich als ungeeignet erwiesen hat, überarbeitet ist und die
bestehenden Mängel behoben sind“.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0051+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Ausschuss der Regionen

AdR; COTER-Fachkommissionsitzung
Am 27.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission COTER für
Kohäsionspolitik    statt.  Dabei    wurden      Abstimmungen      zu     folgenden
Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Halbzeitbewertung des ESF als Beitrag zur
Ausarbeitung des Vorschlags für die Zeit nach 2020“ sowie „Kosten und Risiken einer
fehlenden Kohäsionspolitik: Der strategische Wert der Kohäsionspolitik für die
Verwirklichung der Ziele des Vertrags und die Bewältigung der neuen
Herausforderungen für die Regionen in Europa“. Außerdem tauschten sich die AdR-
Mitglieder zu folgenden Arbeitsdokumenten aus: „Stärkung von Wachstum und
Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“, „Bewertung der Umsetzung der
Städteagenda für die EU“ sowie „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2143181&meetingS
essionId=2177475

AdR; Stakeholder-Treffen von Staatssekretär Weinmeister als AdR-
Berichterstatter        zur     Überarbeitung     der       Trinkwasser-Richtlinie
Am 27.02.2018 traf sich Staatssekretär Weinmeister mit Interessenvertretern, um sich
mit diesen zu seiner Berichterstattung im AdR zur Überarbeitung der Trinkwasser-
Richtlinie auszutauschen. Dabei führten die Teilnehmer unter anderem zur
Neufassung der Überprüfung der Stoffe und Parameter im Wasser aus. Darüber
hinaus äußerten sich die Interessenvertreter über die Vor- und Nachteile einer
erhöhten Transparenz beim Trinkwasser im Sinne der Verbraucherinformation.
Besonders deutlich wurden die unterschiedlichen Positionen bei der Frage des
Zugangs zu Wasser für alle Bevölkerungsgruppen, wie sie in der europäischen
Bürgerinitiative „Right2Water“ zum Ausdruck kommt.

AdR; NAT-Fachkommissionsitzung
Am 09.03.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission NAT für
Natürliche Ressourcen statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden
Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie“,
„Der EMFF nach 2020: Investitionen in die Menschen an Europas Küsten“ sowie
„Überprüfung des Katastrophenschutzverfahrens der Union“. Daneben erfolgte ein

                       Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                 8
Meinungsaustausch zu folgendem Thema: „Lokale und regionale Anreize zur
Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142568&meetingS
essionId=2176765

Wirtschaft

Kommission; Reaktion auf die EU belastende US-Handelsbeschränkungen für
Stahl und Aluminium
Wie die Kommission am 01.03.2018 mitteilte, nimmt sie die Ankündigung des US-
Präsidenten zur Kenntnis, dass Handelsbeschränkungen in Form einer zusätzlichen
Einfuhrabgabe auf Stahl- und Aluminiumausfuhren aus der EU in die USA verhängt
würden. Insbesondere Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kündigte
Reaktionen der EU an. Die EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, fügte
hinzu, die EU werde sich umgehend in Genf um Streitbeilegungskonsultationen mit
den USA bemühen. Die Kommission werde die Marktentwicklungen beobachten und
erforderlichenfalls WTO-kompatible Schutzmaßnahmen vorschlagen, um den EU-
Markt stabil zu halten.
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-1484_de.htm

Kommission;        Verlängerung      der     Antidumpingmaßnahmen           gegenüber
chinesischen Stahlerzeugnissen
Die Kommission hat am 06.03.2018 die geltenden Antidumpingmaßnahmen
gegenüber den Einfuhren nahtloser Rohre aus nichtrostendem Stahl aus China um
weitere fünf Jahre verlängert. Die Zölle in Höhe von 48,3% bis 71,9% wurden erstmals
im Jahr 2011 eingeführt, so dass gleiche Bedingungen für die EU-Hersteller, u.a. in
FRA, ESP und SWE, geschaffen wurden. Die im Dezember 2016 eingeleitete
Überprüfung ergab, dass das Dumping aus China fortgesetzt wurde und dass bei
einem Außerkrafttreten der Maßnahmen erhebliche Mengen gedumpter chinesischer
Ausfuhren in den EU-Markt gelangen könnten. Die Maßnahmen für Rohre der
chemischen und petrochemischen Industrie werden nun auf dem derzeitigen Niveau
fortgesetzt. Der Stahlsektor leidet unter einem globalen Überangebot, welches die
Stahlpreise in den letzten Jahren gedrückt hat und sich nachteilig auf die EU-Hersteller
und die damit verbundenen Industrien auswirkte. Die EU nutzt das volle Potenzial ihrer
Instrumente zur Verteidigung des Handels, um faire Bedingungen für ihre Produzenten
und ihre Fähigkeit, Arbeitsplätze in diesem Sektor zu erhalten, zu gewährleisten.
Derzeit gibt es 53 Maßnahmen für Stahl und Eisenerzeugnisse, darunter 27 für
Produkte aus China.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-1621_en.htm

Kommission; Fortschritte bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit
Indonesien
In der vierten Verhandlungsrunde über ein Handels- und Investitionsabkommen der
EU mit Indonesien, die vom 19.-23.02.2018 in Surakarta (Indonesien) stattfand,
wurden Fortschritte in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz,
technische Handelshemmnisse, Dienstleistungen sowie Investitionen erzielt. Die
nächste Verhandlungsrunde findet vor dem Sommer in Brüssel statt. Die Beziehungen
der EU mit Indonesien basieren auf dem Rahmenabkommen über umfassende
Partnerschaft und Zusammenarbeit, dass seit 01.05.2014 in Kraft ist. Zur weiteren
Vertiefung der Beziehungen hat die EU am 18.07.2016 Verhandlungen mit Indonesien
über ein Freihandelsabkommen begonnen.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1800

                        Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                    9
EuGH; Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen
Investoren aus EU-Staaten müssen künftig auf private Schiedsgerichte verzichten,
sofern sich ihre Klage gegen einen anderen EU-Mitgliedstaat (MS) richtet. In seinem
Urteil hat der EuGH am 06.03.2018 eine Grundsatzentscheidung zur Vereinbarkeit von
Schiedsklauseln in sogenannten Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht getroffen
(C-284/16). In der wegweisenden Entscheidung haben die Richter solchen
Schiedsklauseln eine Absage erteilt. Sie seien unvereinbar mit der Autonomie des EU-
Rechts und dem Rechtschutzsystem innerhalb der EU. Das Urteil dürfte weitreichende
Folgen für die aktuell anhängigen Schiedsverfahren unter Beteiligung von EU-Staaten
z.B. Vattenfall gegen DEU sowie auf die zurzeit verhandelten Freihandelsabkommen
haben. Die Antwort des EuGH zur Zulässigkeit dieser Parallelinstitutionen war mit
Spannung erwartet worden. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte in einer
Vorlagefrage im sogenannten Achmea-Fall um die Vorabentscheidung gebeten. Diese
sich ihnen bietende Möglichkeit ließen die Richter nicht ungenutzt und erteilten auch
gleich den Schlussanträgen des Generalanwalts eine klare Absage. Dieser hatte sich
im September 2017 noch für die Vereinbarkeit der Schiedsklauseln mit EU-Recht
ausgesprochen. Der EuGH stellte nun klar, dass Schiedsklauseln, mit denen
Investoren aus MS Klage gegen einen anderen MS erheben können, mit den
Grundprinzipien des EU-Rechts unvereinbar seien. Der EuGH hat damit seine
Rechtsprechungslinie      verfestigt,  wonach      er    nicht   bereit   ist,    eine
Rechtsprechungsinstitution zuzulassen, die außerhalb der nationalen und
europäischen Gerichte verbindliche Entscheidungen über die Auslegung von EU-
Recht vornimmt.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf

Kommission; Einigung über Frequenzen ebnet den Weg für 5G-Mobilfunk
Die bulgarische Ratspräsidentschaft, Berichterstatter und Schattenberichterstatter des
EP, und die Kommission haben am 01.03.2018 eine politische Einigung über wichtige
Teile der neuen Telekommunikationsvorschriften und der Frequenzvergabe für das
schnelle Mobilfunknetz 5G erzielt. Die Einigung im Europäischen Kodex für
elektronische Kommunikation betrifft unter anderem die Verfügbarkeit von
Funkfrequenzen für 5G bis 2020 in der EU, die Sicherung von Investitionen für
Frequenzlizenzen über 20 Jahre und eine verbesserte Koordinierung und
Begutachtung der geplanten Verfahren zur Zuweisung von Funkfrequenzen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20170302-5g-mobilfunk_de

Verkehr

Kommission; Beihilfen für elektrische Busse und Ladeinfrastruktur genehmigt
Die Kommission hat am 26.02.2018 die staatlichen Beihilfen in DEU zur
Elektrifizierung des ÖPNV genehmigt. Bis zu 70 Mio. EUR kann DEU zur Umstellung
des ÖPNV beisteuern. Die Kommission legte aber fest, dass nur mit Strom aus
erneuerbaren Energien betriebene Systeme gefördert werden darf. Gefördert werden
kann sowohl bis zu 80% der Mehrkosten der Busse im Verhältnis zu konventionell
angetriebenen Bussen, als auch die für ihren Betrieb notwendigen Ladesysteme. Die
für sie benötigte Infrastruktur in Werkstätten und Schulungen von Personal darf mit bis
zu 40% der Mehrkosten gefördert werden. Die zuständige Kommissarin Vestager sieht
in dem Instrument der Förderung der Elektromobilität im ÖPNV ein positives Beispiel,
wie die emissionsfreie bzw. -arme Mobilität gefördert werden kann. Die Maßnahme
stehe auch im Einklang mit der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität.
Sie unterstützte insbesondere den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in
Ballungsgebieten und die Schaffung eines Marktes für solche Fahrzeuge.

                        Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                  10
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1222_de.htm

Energie

EuGH; Schlussanträge zu deutschen Beihilfen für erneuerbare Energien
Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona stellte am 27.02.2018
Schlussanträge in der Rechtssache C - 135/16, Georgsmarienhütte GmbH u.a. gegen
DEU.       Das     Verwaltungsgericht      Frankfurt    am    Main   hatte     ein
Vorabentscheidungsersuchen bzgl. deutscher Beihilfen für erneuerbare Energien,
Begrenzung der EEG-Umlage zugunsten energieintensiver Unternehmen etc. gestellt.
Nun fordert der Generalanwalt die vom Verwaltungsgericht vorgelegte Frage für
unzulässig      zu   erklären;    hilfsweise,  festzustellen,  dass  in    diesem
Vorabentscheidungsverfahren keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der
Beschluss 2015/1585 der Kommission vom 25.11.2014 über die Beihilferegelung
SA.33995 (Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver
Unternehmen) ungültig sei, soweit er die Verringerung der im deutschen Recht
vorgesehenen allgemeinen Umlage zugunsten bestimmter stromintensiver
Unternehmen betreffe.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199690&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=401775

Forschung

Kommission; Bericht zu Re-Finding Industry durch Key Enabling Technologies
Am 23.02.2018 stellte Dr. Jürgen Rüttgers, Vorsitzender, der von der Kommission
eingesetzten Strategiegruppe für Industriepolitik, den Bericht zur Bedeutung der
Schlüsseltechnologien für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU im Rahmen
des EU-Industry-Days vor. Im ersten Teil des Berichts geht es vor allem um die neuen
Herausforderungen der europäischen Industrie, deren wirtschaftliche Bedeutung und
die nächste Generation der „Key Enabling Technologies“ (Schlüsseltechnologien). Der
zweite Teil des Berichts widmet sich der missionsorientierten Politik, die einen
wesentlichen Teil des nächsten Forschungsrahmenprogrammes ausmachen soll. Die
Missionen sollten vor allem darauf abzielen, die Reindustrialisierung der EU zu fördern.
Unter der Berücksichtigung globaler Megatrends und auf der Grundlage von vier
Kriterien, stellt die Strategiegruppe 14 beispielhafte Missionen vor. Folgende Kriterien
seien für die Auswahl der Missionen von Relevanz: Erstens sollten Missionen klare
Ziele haben, von der Öffentlichkeit verstanden werden und spezifisch sein. Zweitens
sollten Missionen nicht anhand ihrer Auswirkungen definiert werden, sondern anhand
ihrer Lösung, die angewandt und reproduziert werden könne. Drittens sollten
Missionen nicht nur auf einen Sektor beschränkt werden. Viertens sollten Missionen
Erwartungen generieren und die Teilhabe der Öffentlichkeit ermutigen. Skizzierte
Missionen sind u.a.: Inklusive demokratische Gesellschaft, Industrielle Erneuerung,
Digitalisierung als europäischer Beschäftigungsmotor, Transformation durch Aktion
(das neue Internet), Zirkulierende Wirtschaft (Wandel zu Deproduktion und
Reproduktion), Saubere und sichere Mobilität (Neugründung der Autoindustrie),
Wiedernutzung von Kohlestoffen (vom „Klimakiller“ zum industriellen Wert),
Energieunabhängigkeit (kostengünstige erneuerbare Energien), europäische
Netzwerke im Gesundheitswesen (Durchbruch in Prävention und Behandlung) und
Bio-Manufacturing (neues Leben in der Produktion).
http://ec.europa.eu/research/industrial_technologies/pdf/re_finding_industry_022018.
pdf

                        Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                   11
Kommission; Bericht zur Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsleistung
der EU 2018 (SRIP)
Die Kommission veröffentlichte am 20.02.2018 den Bericht zur Wissenschafts-,
Forschungs- und Innovationsleistung der EU (SRIP). Darin wird analysiert, wie die EU
in diesen Bereichen im Vergleich zu globaler Konkurrenz abschneidet und welche
treibenden Kräfte dahinterstehen. Dem Bericht zufolge, hat Europa die einzigartige
Chance, die nächste Welle bahnbrechender Innovationen anzuführen. Wichtige
Ergebnisse des Berichts sind die Abhängigkeit des wirtschaftlichen Wohlstands und
des Sozialmodells der EU von Innovationen. Außerdem solle Europa sicherstellen,
dass die ganze Gesellschaft sowohl zur Innovation beitrage, als auch von ihr profitiere.
Durch die sich verändernden Innovationsdynamiken müsse Europa seine Politik durch
missionsorientierte Ansätze verändern. Zudem müsse sie die Verbreitung
bahnbrechender Innovationen, die neue Märkte schaffen, unterstützen.
https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/strategy/policy-support/science-
research-and-innovation-performance-eu-srip-report_en

Finanzdienstleistungen

Kommission, Diskussionsrunde zu Kryptowährungen
Am 26.02.2018 organisierte die Kommission eine Diskussionsrunde zu
Kryptowährungen       mit   Vertretern    aus    den     europäischen    Institutionen,
Industrievertretern und Interessenverbänden. Laut Kommission ziele dieser
Meinungsaustausch darauf ab, den bevorstehenden Aktionsplan für FinTech
vorzubereiten und gleichzeitig eine abgestimmte Position der EU für eine mögliche
Diskussion auf G20-Ebene abzustimmen. Dabei konzentrierte sich Diskussionsrunde
auf drei Hauptthemen: die Auswirkungen auf Finanzmärkte, Risiken und Chancen und
die jüngsten Entwicklungen von sog. Initial Coin Offerings (ICO). Die Teilnehmer
kamen dabei überein, dass die Blockchain-Technologie für die Finanzmärkte
einerseits zwar vielversprechend sei, andererseits aber angesichts möglicher
Auswirkungen auf die Stabilität der Märkte und nicht zuletzt auch Verbraucher genauer
betrachtet werden müsste. Insgesamt müsse die EU aber diese Innovation annehmen,
um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auf Grundlage der Bewertung von Risiken und
Chancen und der Eignung des bestehenden Rechtsrahmens für diese Instrumente will
die Kommission nun prüfen, ob Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich
sind.
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-1242_en.htm

EP, EZB; Geldpolitischer Dialog mit EZB-Präsident Draghi
Am 26.02.2018 fand im ECON-Ausschuss der geldpolitische Dialog mit dem
Präsidenten der EZB, Mario Draghi statt. Dieser betonte dabei neben den
Inflationsaussichten für das EUR-Währungsgebiet auch die wichtigsten
Einflussfaktoren sowie die Bedeutung der Finanzmarktinfrastrukturen für die
Geldpolitik. Den jüngsten Daten zufolge sei demnach die Wirtschaft des Euroraums im
Jahr 2017 um 2,5% gewachsen, was auf die starke Binnennachfrage zurückzuführen
sei. Gleichwohl seien diese positiven Entwicklungen aber auch durch die Weitergabe
der geldpolitischen Maßnahmen der EZB gefördert worden, die die Kreditbedingungen
erheblich erleichtert hätten, so Draghi weiter. Unter Berücksichtigung aller
geldpolitischen Maßnahmen, sei der Gesamteinfluss auf das Wachstum und die
Inflation im Euroraum für den Zeitraum zwischen 2016 und 2020 kumuliert auf rund
1,9% geschätzt worden. Ferner habe eine umfassende Analyse des Eurosystems
ergeben, dass nachteilige konjunkturelle Faktoren eine entscheidende Rolle bei der
Erklärung der niedrigen Inflation gespielt haben. Bezüglich des Clearing von EUR-

                        Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                   12
Derivaten (EUR-Clearing) betonte Draghi, dass zentrale Gegenparteien (CCPs) zwar
das Kontrahentenrisiko reduzieren könnten, gleichwohl aber eine Störung der
Clearingaktivitäten jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit zur
Durchführung geldpolitischer Aufgaben haben könnte. Zudem seien CCPs in den
letzten Jahren systemischer geworden und deren zukünftige Beaufsichtigung im Zuge
des Brexits entsprechend von großer Bedeutung. Entsprechend begrüßenswert seien
daher die Vorschläge der Kommission, systemrelevante CCP aus Drittstaaten direkt
zu überwachen.
https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2018/html/ecb.sp180226_1.en.html

EP; Öffentliche Anhörung zum Thema Überprüfung des Europäischen
Finanzaufsichtssystems
Am 27.02.2018 fand im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) eine Anhörung
von fünf Sachverständigen zur Überarbeitung des europäischen Systems der
Finanzaufsicht (ESFS-Review) statt. Die geladenen Experten setzten sich insgesamt
kritisch mit den Vorschlägen der Kommission zum ESFS-Review auseinander. Prof.
Rüdiger Veil, LMU München, verdeutlichte, dass eine einheitliche europäische
Regulierung bei der Fonds- und Prospektaufsicht keine zentrale europäische Aufsicht
rechtfertige, wohl aber bei Benchmarks und Datenbereitstellungsdiensten. Sebastián
Albella, Präsident der Spanish National Securities Market Commission, zeigte sich
grundsätzlich mit einer Stärkung der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
einverstanden, sprach sich jedoch gegen eine Schmälerung der nationalen
Aufsichtskompetenzen aus. Anne Fily, Vorstandsmitglied von Finance Watch,
kritisierte, dass bei der Aufsicht von systemisch wichtigen Instituten weiterhin Lücken
bestehen       würden.     Felix    Hufeld,   Präsident    der     Bundesanstalt     für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wies darauf hin, dass für eine Reform des
europäischen Aufsichtssystems fünf Grundsätze gelten müssen, darunter die
Trennung von Regulierung und Aufsicht sowie die Stärkung der ESMA insbesondere
bei der Aufsicht über zentrale Gegenparteien (CCPs). Jacques de Larosière,
Vorsitzender der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Finanzaufsicht in der EU, sprach
sich gegen eine grundlegende Änderung der Governance-Strukturen aus. Anstelle der
Einführung eines Exekutive Boards, sollte das Management Board durch zwei bis drei
unabhängige Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis gestärkt werden. Abschließend
erwähnte Ko-Berichterstatter MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU), dass neben der
internationalen Ebene der großen Institute auch die nationale Ebene betrachtet
werden müsse. Zudem sei die Überarbeitung eine Chance zur Klärung der
Kompetenzen der drei Aufsichtsbehörden. Ko-Berichterstatterin MdEP Pervenche
Berès (S&D/FRA) forderte einen stärkeren Schutz von Investoren und Verbrauchern
und betonte, dass die Förderung der Innovationen der Finanzmärkte, wie FinTech und
nachhaltige Finanzierung, von hoher Bedeutung sei.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20180227-0900-
COMMITTEE-ECON

Kommission; Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen vorgestellt
Die Kommission hat am 08.03.2018 als Bestandteil ihres Kapitalmarktunion-Pakets
einen Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung veröffentlicht. Dieser basiert in großen
Teilen auf dem Ende Januar 2018 von der hochrangigen Expertengruppe („High Level
Expert Group“) vorgelegten Abschlussbericht („Financing a sustainable European
Economy“) und listet Vorschläge für Gesetze, Durchführungsverordnungen und
Empfehlungen auf, mit denen nachhaltige Finanzierungen in den nächsten Jahren
gestärkt werden sollen. Im Kern soll dadurch das Finanzsystem nachhaltiger und vor
allem Umwelt und Klima bzw. soziale Themen besser berücksichtigt werden. Zudem
soll ein im Sinne der Nachhaltigkeit langfristiges Denken und Handeln gefördert

                        Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                   13
werden. Konkret enthält der Fahrplan Arbeiten und Maßnahmen wie erstens die
Festlegung einer gemeinsamen Sprache für das nachhaltige Finanzwesen, d. h. ein
einheitliches EU-Klassifikationssystem (Taxonomie), um den Begriff der Nachhaltigkeit
genau festzulegen. Zweitens soll ein EU-Kennzeichen für „grüne“ Finanzprodukte auf
der Grundlage dieses EU-Klassifikationssystems eingeführt werden, damit Investoren
leichter erkennen können, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit
oder Emissionsarmut genügen. Drittens sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei den
Aufsichtsvorschriften stärker berücksichtigt werden, sodass die Machbarkeit einer
erneuten Feinabstimmung der Kapitalanforderungen von Banken für nachhaltige
Investitionen (den so genannten „green supporting factor“) geprüft werden können.
Viertens sollen Vermögensverwalter und institutionelle Anleger verpflichtet werden
können, das Kriterium der Nachhaltigkeit bei den Investitionsabläufen zu
berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften zu stärken. Fünftens sollen auch
Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen ihre Kunden entsprechend ihrer
Nachhaltigkeitspräferenzen gezielter beraten. Außerdem sollen zur Schaffung
größerer Transparenz in Unternehmenslizenzen die Leitlinien für nichtfinanzielle
Informationen stärker an die Empfehlungen der Task Force „Klimabezogene
Finanzinformationen“ des Finanzstabilitätsrats angeglichen werden. Ergänzt wird der
Aktionsplans im Annex durch einen Zeitplan, der sowohl die legislativen wie auch
nicht-legislativen Umsetzungen der einzelnen Themen präzisiert. Demnach sind
bereits für das 2. Quartal Vorschläge für Taxonomie und Verpflichtungen von
Investoren vorgesehen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1404_de.htm

Kommission; Aktionsplan für innovative Dienstleistungen im Finanzbereich
veröffentlicht
Als weiteren Baustein des Kapitalmarktunion-Pakets hat die Kommission am
08.03.2018 einen Aktionsplan für innovative Dienstleistungen im Finanzbereich
(FinTech) veröffentlicht, der darauf abzielt, mittels verschiedener Vorschläge Europa
zu einem globalen FinTech Zentrum zu machen, das Unternehmen und Anlegern in
der EU die Möglichkeit bietet, die Vorteile des Binnenmarkts in diesem schnelllebigen
Sektor bestmöglich zu nutzen. Neben der Eröffnung neuer Geschäftsfelder sollen
gleichsam aber auch die Märkte sicherer und für neue Marktteilnehmer leichter
zugänglich gemacht werden. Zu den im Aktionsplan aufgeführten 23 Vorschlägen, die
bereits zeitlich zugeordnet sind, zählen u.a. folgende Maßnahmen: erstens will die
Kommission ein EU-FinTech-Labor etablieren, bei dem europäische und nationale
Behörden in einem neutralen, gemeinnützigen Rahmen mit Anbietern von
Technologielösungen zusammenkommen. Zweitens soll das bereits etablierte „EU
Blockchain Observatory and Forum“ weiter über die Chancen und Risiken von
Kryptoanlagen berichten und eine Strategie für die sog. Distributed-Ledger-und
Blockchain-Technologien entwerfen. Drittens sollen Stellungnahmen eingeholt
werden, wie sich die Digitalisierung der von börsennotierten Unternehmen in Europa
veröffentlichten Informationen durch den Einsatz innovativer Technologien zur
Vernetzung nationaler Datenbanken weiter fördern lässt. Viertens soll auf der
Grundlage von Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ein Konzept mit
empfehlenswerten Praktiken bei regulatorischen „Sandkästen“ (Sandboxes) erarbeitet
werden, das es FinTech-Startups und anderen Innovatoren ermöglicht, unter Aufsicht
einer Regulierungsbehörde lebensechte Experimente unter kontrollierten
Bedingungen durchzuführen. Als erste konkrete Maßnahme schlägt die Kommission
zudem eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für
Unternehmen vor. Dadurch soll es für Crowdfunding-Plattformen künftiger einfacher
werden, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser
innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu

                       Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                 14
verbessern. Neben der Eröffnung von europaweiten Wachstumschancen sollen
insbesondere Anleger durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für
die Governance und für das Risikomanagement sowie durch eine kohärente
Beaufsichtigung künftig besser geschützt werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1403_de.htm

Finanzen

Kommission; Konsultation zur Bekämpfung des MwSt.-Betrugs im E-Commerce
Am 27.02.18 wurde von der Kommission eine öffentliche Befragung zur Bekämpfung
des MwSt.-Betrugs bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen eingeleitet. Ziel
dieser Konsultation ist es, die Meinungen der verschiedenen Interessengruppen zu
diesem Problem und seiner EU-Dimension, zur Geeignetheit des derzeitigen EU-
Rechtsrahmens, zur Frage eines EU-weit harmonisierten Ansatzes und zu den
Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen zur MwSt.-Betrugsbekämpfung
im E-Commerce zu sammeln. Diese Initiative ist eine der Letzten des MwSt.-
Aktionsplans 2016. Sie ergänzt das kürzlich verabschiedete digitale MwSt.-
Binnenmarktpaket. Fristende ist der 25.04.2018.
https://ec.europa.eu/info/consultations/exchange-vat-payment-data_de#add-info

Kommission; Veröffentlichung einer Roadmap zur Evaluierung der
Verwaltungsbehördenzusammenarbeit im Bereich Besteuerung
Am 26.02.2018 veröffentlichte die Kommission eine Roadmap zur Bewertung der EU-
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich
Besteuerung (2011/16/EU (DAC)). Hintergrund der Roadmap ist der in der Richtlinie
geforderte, von der Kommission vor dem 01.01.2019 vorzulegende Bericht, indem eine
Bewertung      des    Informationsaustausches         vollzogen   und   gegebenenfalls
Reformvorschläge gemacht werden sollen. Der Zeitraum für Äußerungen läuft bis zum
26.03.2018.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1068597_en

EUR-Gruppe; Für GRI neue Hilfstranche möglich
Am 02.03.2018 teilte Mario Centeno, Vorsitzender der EUR-Gruppe, mit, dass die
Arbeitsgruppe der EUR-Gruppe den Abschluss aller früheren Maßnahmen der dritten
Überprüfung des griechischen ESM-Programms festgestellt habe. Folglich werde der
ESM-Verwaltungsrat voraussichtlich die Auszahlung der vierten Tranche des ESM-
Programms nach Abschluss der nationalen parlamentarischen Verfahren
genehmigen. In DEU muss hierfür der Bundestag zustimmen. Die Auszahlung der
ersten Teiltranche in Höhe von 5,7 Mrd. EUR würde ggf. in der zweiten Märzhälfte
2018 erfolgen. Nun findet die vierte und letzte Überprüfung, sowie die technische
Arbeit an grundsätzlich möglichen Entschuldungsmaßnahmen statt.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/03/02/statement-by-
eurogroup-president-mario-centeno-on-greece/

EP; Meldepflicht für Steuersparmodelle
Im Verfahren der Konsultation billigte das EP am 01.03.2018 den Richtlinien-Vorschlag
zur Änderung der Richtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen
Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige
grenzüberschreitende Modelle mit einer Mehrheit von 541 gegen 33 Stimmen bei 61
Enthaltungen. Demnach werden Intermediäre, die aggressive, grenzüberschreitende
Steuerplanungsmodelle entwerfen oder fördern, verpflichtet, diese Pläne den

                       Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                  15
Behörden zu melden. Die offengelegten Informationen werden dann automatisch den
nationalen Steuerbehörden in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98618/meps-back-
crackdown-on-aggressive-cross-border-tax-schemes

EP; Kritik am Verfahren bei Schwarzer Liste von Steueroasen
Während einer Debatte über die Schwarze Liste der Steuerparadiese am 28.02.2018
beklagten Abgeordnete aller Fraktionen die mangelnde Transparenz bei der Erstellung
dieser Liste. Konkret wurde das Fehlen von Informationen über die Kriterien für die
Aufnahme eines Landes in die Liste und vor allem für seine Streichung bemängelt, da
dies die Glaubwürdigkeit der schwarzen Liste untergrabe. Die Kritik folgte auf einen
Beschluss des Rates, sieben von achtzehn Ländern von der Liste der Steuerparadiese
zu streichen, etwas mehr als einen Monat nach Erstaufnahme dieser Länder in die
Liste.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98618/meps-back-
crackdown-on-aggressive-cross-border-tax-schemes

Kommission; Festlegung von Prioritäten für das Programm zur Unterstützung
von Strukturreformen im Jahr 2018
Am 07.03.2018 hat die Kommission das Jahresarbeitsprogramm 2018, in dem die
Reformmaßnahmen festgelegt sind, die im Rahmen des Programms zur Unterstützung
von Strukturreformen („Structural Reform Support Programme“, SRSP) finanziert
werden, angenommen. 2018 würden im Rahmen des Programms 24 Mitgliedstaaten
technische Unterstützung bei der Durchführung von mehr als 140 Projekten erhalten.
Diese ergänzen die 150 Projekte, die im Jahr 2017 gefördert wurden. Unter anderem
werde den Mitgliedsstaaten technische Unterstützung bei Verwaltungsreformen, der
Modernisierung ihrer Haushaltssysteme, der Verbesserung von Qualität und
Leistungsfähigkeit ihres nationalen Justizwesens sowie bei der Bekämpfung von
Betrug, Korruption und Geldwäsche geleistet. Da die Anträge der Mitgliedstaaten auf
technische Hilfe die verfügbaren Mittel um mehr als das Fünffache überstiegen, und
die Zahl der Mitgliedstaaten, die technische Unterstützung im Rahmen des SRSP
erhalten, gegenüber 2017 deutlich zugenommen hätte, schlug die Kommission im
Dezember vor, die für die technische Unterstützung zur Verfügung stehenden Mittel
aufzustocken. Die Unterstützung der Kommission für Strukturreformen steht in engem
Zusammenhang mit dem Europäischen Semester, da das SRSP auch zu dem Zweck
eingerichtet wurde, die Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen und
den Länderberichten dargelegten Reformen zu verbessern.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1582_de.htm

Kommission; Veröffentlichung des Winterpaketes im Rahmen des Europäischen
Semesters
Die Kommission stellte am 07.03.2018 ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und
sozialen Lage in den Mitgliedstaaten (MS) vor, zu der auch die Fortschritte bei der
Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und eine Bewertung möglicher
Ungleichgewichte gehören. Zwar sei die wirtschaftliche und soziale Lage, angesichts
einer günstigen Wirtschaftsprognose und einer erfreulichen Entwicklung des
Arbeitsmarktes, generell positiv zu bewerten, auch dank der Reformen der letzten
Jahre, allerdings komme die wirtschaftliche Erholung nicht allen in der Gesellschaft
gleichermaßen zugute. Weiterhin würden strukturelle Schwächen das Wachstum und
die Konvergenz in einigen MS ausbremsen. Die vorgelegten 27 Länderberichte (für
alle MS außer GRI, das dem Hilfsprogramm aus dem Europäischen
Stabilitätsmechanismus unterliegt) sind das Ergebnis der jährlichen Analyse der
wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten, einschließlich der bei der

                       Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018                 16
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