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Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Europäisches Parlament............................................................................................. 5 Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 8 Wirtschaft.................................................................................................................... 9 Verkehr ..................................................................................................................... 10 Energie ..................................................................................................................... 11 Forschung................................................................................................................. 11 Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 12 Finanzen ................................................................................................................... 15 Soziales .................................................................................................................... 19 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 20 Umwelt...................................................................................................................... 23 Landwirtschaft .......................................................................................................... 24 Justiz ........................................................................................................................ 26 Inneres ..................................................................................................................... 30 Bildung und Kultur .................................................................................................... 32 EU – Förderprogramme ............................................................................................ 33 Veranstaltungen ....................................................................................................... 34 Vorschau .................................................................................................................. 37 Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 2
Institutionelles Rat, EuGH; Wiederernennung des deutschen Richters Thomas von Danwitz Der Rat hat am 28.02.2018 neun Richterinnen und Richter sowie drei Generalanwälte am EuGH ernannt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 07.10.2018. Die Ernennungen erfolgten im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen, die alle drei Jahre stattfindet. Acht Personen wurden als Richter oder Richterinnen wiederernannt, darunter Prof. Dr. Thomas von Danwitz (DEU). Er ist seit 2006 Richter am EuGH; die neue Amtszeit ist seine dritte. Neu in das Amt berufen wurde Richterin Lucia Serena Rossi (ITL) sowie Generalanwalt Giovanni Pitruzzella (ITL). Die Amtszeiten der Generalanwälte Yves Bot (FRA) und Maciej Szpunar (POL) wurden verlängert. Fünf Richter und zwei Generalanwälte müssen noch ernannt werden, weil das Mandat der Amtsinhaber am 06.10.2018 endet. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/28/court-of-justice- of-the-european-union-appointment-of-nine-judges/?utm_source=dsms- auto&utm_medium=email&utm_campaign=Gerichtshof+der+Europ%c3%a4ischen+U nion%3a+Ernennung+von+neun+Richtern EP, Rat; Art. 7 EUV-Verfahren gegen POL Das EP-Plenum hat am 28.02.2018 über das Rechtsstaatsverfahren gegen POL debattiert, und am 01.03.2018 eine entsprechende Entschließung verabschiedet (422- 147-48). Darin drückt das EP seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates gemäß Art. 7 Abs. 1 EUV vom 20.12.2017 aus und ruft den Rat zu raschem Handeln auf. Zu Beginn der Aussprache am 28.02.2018 erläuterte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, dass seit dem Amtsantritt der neuen polnischen Regierung im Januar 2018 wieder ein Dialog zwischen der Kommission und POL stattfinde – Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe sich inzwischen mit dem polnischen Premierminister getroffen, und Justizkommissarin Věra Jourová mit dem Außenminister. Timmermans betonte, dass die Kommission POL nicht das Recht abspreche, sein Justizsystem zu reformieren. Die Reform dürfe aber nicht dazu dienen, dieses der politischen Kontrolle zu unterwerfen. In der anschließenden Debatte zeigten sich die Redner der EVP, S&D, ALDE, GUE und GRÜNE besorgt hinsichtlich der Lage in POL und unterstützten den Vorschlag der Kommission. Die Resolution war im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorbereitet und dort am 29.01.2018 ohne Aussprache mit breiter Mehrheit (33- 9-0) angenommen worden (vgl. BaB 03/2018). Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat sich auf seiner Sitzung am 27.02.2018 ebenfalls mit dem Verfahren gegen POL befasst und das Vorgehen der Kommission unterstützt. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8- TA-2018-0055+0+DOC+PDF+V0//DE http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2018/02/27/?utm_source=dsms- auto&utm_medium=email&utm_campaign=General+Affairs+Council%2c+27%2f02% 2f2018 Kommission, Brexit; Entwurf des Austrittsabkommens Die Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf des Austrittsabkommens zwischen der EU und GBR veröffentlicht. Mit dem Entwurf des Austrittsabkommens wird der im Dezember 2017 veröffentlichte gemeinsame Bericht der Verhandlungsführer der EU und der Regierung von GBR über die Fortschritte in Phase 1 der Verhandlungen in konkrete Rechtsbestimmungen umgesetzt. Der Entwurf des Austrittsabkommens besteht aus Bestimmungen zu den Bürgerrechten und zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, Bestimmungen zur Übergangsphase, der Finanzregelung und institutionellen Bestimmungen. In dem Entwurf des Austrittsabkommens ist Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 3
ebenfalls ein Protokoll über IRL/Nordirland enthalten. Dieses Protokoll konkretisiert die bereits im gemeinsamen Bericht erwähnte Option zur Vermeidung eines harten Grenzregimes auf der Insel IRL. Diese Option bedeutet, dass GBR die vollständige Angleichung an die Vorschriften der EU zum Binnenmarkt und der Zollunion für Nordirland beibehält. Der Entwurf des Austrittsabkommens wurde dem Rat Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) und der Lenkungsgruppe Brexit des EP zur Erörterung übermittelt. https://ec.europa.eu/commission/publications/draft-withdrawal-agreement-withdrawal- united-kingdom-great-britain-and-northern-ireland-european-union-and-european- atomic-energy-community_en ER, Brexit; Entwurf der Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zu GBR Der Präsident des Europäischen Rates (ER) Donald Tusk legte am 07.03.2018 den Entwurf der Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zu GBR vor. In dem Entwurf wird hervorgehoben, dass GBR auch nach dem Brexit ein enger Partner der EU bleiben soll. Der Entwurf beinhaltet weiterhin den Vorschlag für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen der Fortsetzung des Kampfes gegen Terrorismus und internationale Kriminalität sowie der nahtlosen Fortführung der Zusammenarbeit in der Verteidigungs- und Außenpolitik. Für die künftigen Wirtschaftsbeziehungen wird ein Freihandelsabkommen angestrebt. Dies soll alle Sektoren abdecken, Nullzollsätze für Waren vorsehen sowie die Themen Dienstleistungen und Fischerei regeln. In dem Entwurf wird jedoch auch betont, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten bestehen muss und keine „Rosinenpickerei“ betrieben werden darf. Der Entwurf wurde den Mitgliedstaaten der EU-27 übermittelt und soll auf der Tagung des ER am 22./23.03.2018 verabschiedet werden. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/03/07/statement-by- president-donald-tusk-on-the-draft-guidelines-on-the-framework-for-the-future- relationship-with-the-uk/?utm_source=dsms- auto&utm_medium=email&utm_campaign=Statement+by+President+Donald+Tusk+ on+the+draft+guidelines+on+the+framework+for+the+future+relationship+with+the+ UK Rat; Fahrplan für die Umsetzung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) im Verteidigungsbereich Der Rat hat am 06.03.2018 einen Fahrplan für die Umsetzung der SSZ angenommen. Die SSZ wurde am 11.12.2017 durch Beschluss des Rates begründet. Grundsätzliche Ziele der Zusammenarbeit sind eine eigenständige Krisenmanagementfähigkeit der EU und ein abgestimmter, effizienterer gemeinsamer Mittel- und Ressourcenansatz im Bereich der Verteidigung. Zur Umsetzung des Fahrplans beschloss der Rat einen Zeitplan, in dem die teilnehmenden Mitgliedstaaten darzulegen haben, wie sie die vereinbarten Verpflichtungen erfüllen wollen. Ergänzt wird der Plan durch Fristen für eine Einigung über mögliche künftige Projekte sowie die Grundzüge gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von Projekten, die bis Ende Juni 2018 angenommen werden sollen. Darüber hinaus wurde durch Beschluss die erste Liste von den auf der Dezembertagung 2017 angenommenen 17 kollaborativen Projekten aufgestellt, die u.a. Bereiche wie Ausbildung, Fähigkeitenentwicklung und operative Einsatzbereitschaft auf dem Gebiet der Verteidigung betreffen. An der SSZ nehmen alle EU27-Mitgliedstaaten außer DNK und MTA teil. http://www.consilium.europa.eu//media/33064/council-recommendation.pdf Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 4
Europäisches Parlament EuG; Beschlüsse in den Rechtssachen T-140/16 Jean-Marie Le Pen / Parlament und T 624/16 Bruno Gollnisch / Parlament Am 07.03.2018 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) in den Rechtssachen Le Pen und Gollnisch / Parlament die Klage ab. Beide Abgeordnete (FRA) hatten beim EuG Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse des EP über die Rückforderung angeblich zu Unrecht gezahlter Beträge erhoben. Das EP hatte im Januar 2016 beschlossen, dass der inzwischen fraktionslose MdEP Jean-Marie Le Pen einen Betrag in Höhe von 320.026,23 EUR, der zu Unrecht für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sei, an das EP zurückbezahlen müsse. Im Juli 2016 hatte das EP beschlossen, dass der ebenfalls mittlerweile fraktionslose MdEP Bruno Gollnisch einen Betrag in Höhe von 275.984,23 EUR, der zu Unrecht für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sei, an das EP zurückbezahlen müsse. https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799 Plenarsitzung des EP vom 28.02. - 01.03.2018 in Brüssel Europawahl: Spitzenkandidaten-Verfahren bleibt Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten auf ihrem informellen Gipfel am 23.02.2018 erklärt, dass sie sich im Vorfeld der Europawahl 2019 nicht zwangsläufig an die Spitzenkandidaten-Methode gebunden sehen. Der Präsident des Europäischen Rates (ER), Donald Tusk, hatte im Vorfeld des ER ein Diskussionspapier vorgelegt, in dem er die Bedenken gegen den erstmals 2014 angewendeten Prozess darstellt: Dieser sei nicht mit den Verträgen vereinbar, weil er den Entscheidungsspielraum des ER zu sehr einschränke. Der ER lehnte den Prozess nicht ausdrücklich ab, betonte aber, dass sein Vorschlag für den Kommissionspräsidenten eine autonome Entscheidung sei. In einer Debatte über den informellen Gipfel mit dem Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans am 28.02.2018 warnten die Abgeordneten die Mitgliedstaaten davor, das Spitzenkandidaten-Verfahren nicht zu berücksichtigen. Die Abgeordneten würden nur einen Kommissionspräsidenten wählen, der von den europäischen politischen Parteien vor der Europawahl 2019 nominiert wurde, erklärten die Vertreter von EVP, S&D, ALDE und GRÜNEN. Besonders deutlich waren die Fraktionsvorsitzenden von EVP, S&D und ALDE: MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) erklärte, die Position des EP zur Rolle des Spitzenkandidaten sei klar. Der Rat bestehe auf seiner Rolle, die im Vertrag von Lissabon gesetzlich festgelegt ist, und das sei in Ordnung. MdEP Udo Bullmann (S&D/DEU) erklärte in seiner Funktion als amtierender S&D-Fraktionsvorsitzender, dass die Sozialdemokratische Fraktion niemanden wählen werde, der sich dem demokratischen Wettbewerb entzieht. MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) unterstrich, dass es ein strategischer Fehler gewesen sei, die Spitzenkandidaten jetzt nicht mit Mandaten über transnationale Listen zu unterstützen. Die Abgeordneten forderten in der Debatte außerdem, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen nach 2020 wirksamer eingesetzt werde und dass neue Ressourcen, wie eine Finanztransaktionssteuer, einen Teil der nationalen Direktbeiträge ersetzen sollten. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20180228+ITEM-018+DOC+XML+V0//DE&language=DE Entschließung zum Rechtsstaatsverfahren gegen POL Das EP hat am 28.02.2018 über das Rechtsstaatsverfahren gegen POL debattiert, und am 01.03.2018 mit einer Mehrheit von 422 – 147 – 48 eine entsprechende Entschließung verabschiedet. In der kurzen Entschließung drückt das EP seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 5
gemäß Art. 7 Abs. 1 EUV vom 20.12.2017 aus und ruft den Rat zu raschem Handeln auf (siehe Beitrag unter „Institutionelles“). Wahl von MdEP Zdzisław Krasnodębski als Vizepräsidenten des EP Das EP hat am 01.03.2018 in geheimer Wahl mit 276 Ja-Stimmen den polnischen Abgeordneten Zdzisław Krasnodębski (ECR) zum Vizepräsidenten gewählt. Er ersetzt MdEP Ryszard Czarnecki (ECR/POL). Krasnodębski ist seit 2014 Mitglied des EP. Als Vizepräsident wird er jetzt automatisch Mitglied des Präsidiums (Präsident, 14 Vizepräsidenten, 5 Quästoren). MdEP Czarnecki musste seine Funktion als Vizepräsident aufgeben, nachdem er seine Kollegin MdEP Róża Thun (EVP/POL) beleidigt hatte. Der Vorschlag, seine Amtszeit zu beenden, wurde vom gesamten EP am 07.02.2018 mit absoluter Mehrheit (447 zu 196 Stimmen) angenommen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98616/zdzislaw- krasnodebski-elected-vice-president-of-the-european-parliament Finanzkriminalität: EP setzt neuen Sonderausschuss ein Die Abgeordneten haben am 01.03.2018 beschlossen, einen neuen Sonderausschuss gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und -umgehung einzurichten. Die Einsetzung des Sonderausschusses wurde unter anderem als Reaktion auf die Enthüllungen der "Paradise Papers" im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Er wird die Arbeit der Ausschüsse TAXE 1 und 2 sowie die kürzlich abgeschlossene PANA- Untersuchung fortsetzen. Der Ausschuss wird 45 Mitglieder haben. Sein 12-monatiges Mandat hat mit der Zustimmung durch die Abgeordneten begonnen. Die Zusammensetzung des Ausschusses wird auf der Plenarsitzung vom 12.-15. März in Straßburg beschlossen. EP fordert langfristige EU-Strategie zum Schutz von Bienen Die Abgeordneten fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mehr in den Schutz der Bienengesundheit, die Bekämpfung der Honigverfälschung und die Unterstützung der Imker zu investieren. Die EU brauche eine wirksame, umfassende und langfristige EU- Strategie zur Verbesserung der Bienengesundheit, zur Bekämpfung der Bienensterblichkeit und zur Wiederaufstockung der Bienenbestände, fordert das EP in einer Entschließung, die am 01.03.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Norbert Erdős (EVP/HUN) verabschiedet wurde (siehe Beitrag unter „Gesundheit und Verbraucherschutz“). Einnahmequellen von Terroristen trockenlegen Um Terroristen von Geldquellen abzuschneiden, sollten die EU-Mitgliedstaaten verdächtige Transaktionen und Organisationen aufspüren. Die Trockenlegung von Finanzierungsquellen wie der illegale Handel mit Waren, Schusswaffen, Öl, Drogen, Zigaretten und Kulturgütern ist für die Bekämpfung des Terrorismus von entscheidender Bedeutung, erklärten die Abgeordneten am 01.03.2018 in einer nichtlegislativen Entschließung im Rahmen des Berichts von MdEP Javier Nart (ALDE/ESP) (siehe Beitrag unter „Inneres“). Entschließung zur Bankenunion – Jahresbericht 2017 Am 01.03.2018 nahm das EP im Rahmen des Berichts von MdEP Sander Loones (ECR/BEL) eine Entschließung zur Bankenunion – Jahresbericht 2017 mit einer Mehrheit von 476 – 116 – 25 an. Darin fordern die Abgeordneten, die Bemühungen zur Schaffung eines sicheren Finanzsektors zu verstärken. Angesprochen werden alle Säulen der Bankenunion: Aufsicht, Abwicklung und das europäische Einlagensicherungssystem, welches es noch zu schaffen gelte. In Bezug auf die Bankenaufsicht rufen die Abgeordneten die Kommission dazu auf, die Einrichtung von Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 6
Auffanggesellschaften (sog. „Bad Banks“) zu fördern, auf die notleidende Kredite übertragen werden könnten, um die damit verbundenen Risiken zu mindern. Darüber hinaus müsse der Sektor ein Höchstmaß an Computer- und Netzsicherheit anstreben. Wenn es um die Mechanismen gehe, die für die Auflösung von ausfallenden Banken eingerichtet wurden, unterstreichen die Abgeordneten die besorgniserregenden Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften über staatliche Beihilfen und den Rechtsvorschriften der EU. Die Abgeordneten fordern die Kommission diesbezüglich auf, die Bankenmitteilung von 2013 und die für die Bankeninsolvenz in der EU geltenden Rechtsrahmen zu überprüfen. Zu dem in DEU umstrittenen Thema einer europäischen Einlagensicherung stellt die nichtlegislative Entschließung in Artikel 44 lediglich fest, „dass im Rahmen der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme zahlreiche Optionen und Ermessensspielräume bestehen“ und es „vertritt die Auffassung, dass die Vorschriften über die Einlagensicherungssysteme einer weiteren Harmonisierung bedürfen, um in der Bankenunion gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0058+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung Die Kommission hat im Laufe des Jahres 2016 ein bilaterales Abkommen mit den USA über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung ausgehandelt. Es geht bei dem Abkommen im Wesentlichen darum, die Zugangsbedingungen zum amerikanischen Markt für europäische Rückversicherer zu gestalten. Das EP hat am 01.03.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Roberto Gualtieri (S&D/ITL) seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens gegeben. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0045+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Anwendungsfrist der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb verschoben Die Anwendungsfrist der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb sowie der damit verbundenen delegierten Verordnungen wird vom 23.02.2018 auf den 01.10.2018 verschoben. Nach den Mitgliedstaaten hat auch das EP am 01.03.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Werner Langen (EVP/DEU) für die Fristverlängerung gestimmt. Begründet wurde der Schritt damit, dass offenbar vor allem kleinere Versicherungsvermittler noch nicht in der Lage seien, die Ende 2015 verabschiedeten neuen Regelungen anzuwenden. Auch die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten wird verschoben. Statt bis zum 23.02. muss dies jetzt erst bis zum 01.07.2018 erfolgen. DEU hat die Richtlinie bereits im Juni 2017 umgesetzt. Mit der Richtlinie zum Versicherungsvertrieb erhalten die Verbraucher das Recht auf mehr Informationen, Provisionszahlungen an die Versicherungsvermittler sollen transparenter werden und diese selbst sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0044+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Zulassung einer genetisch veränderten Maissorte (Ablehnung gemäß Artikel 106) Die Kommission hatte den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses vorgelegt, in dem sie vorschlägt, die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte 59122 (DAS-59122-7) enthalten, zu erneuern. Am 01.03.2018 nahm das EP mit einer Mehrheit von 405 – 205 – 25 eine Entschließung an, in der es die Auffassung vertritt, dass der Entwurf dieses Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 7
Durchführungsbeschlusses über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht. Das EP ist deshalb der Ansicht, dass „der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission dem Unionsrecht dahingehend zuwiderläuft, dass er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vereinbar ist, das gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten“. Das EP fordert die Kommission deshalb auf, ihren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zurückzuziehen und „sämtliche Durchführungsbeschlüsse, die Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Organismen betreffen, so lange auszusetzen, bis das derzeitige Zulassungsverfahren, das sich als ungeeignet erwiesen hat, überarbeitet ist und die bestehenden Mängel behoben sind“. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0051+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Ausschuss der Regionen AdR; COTER-Fachkommissionsitzung Am 27.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission COTER für Kohäsionspolitik statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Halbzeitbewertung des ESF als Beitrag zur Ausarbeitung des Vorschlags für die Zeit nach 2020“ sowie „Kosten und Risiken einer fehlenden Kohäsionspolitik: Der strategische Wert der Kohäsionspolitik für die Verwirklichung der Ziele des Vertrags und die Bewältigung der neuen Herausforderungen für die Regionen in Europa“. Außerdem tauschten sich die AdR- Mitglieder zu folgenden Arbeitsdokumenten aus: „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“, „Bewertung der Umsetzung der Städteagenda für die EU“ sowie „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2143181&meetingS essionId=2177475 AdR; Stakeholder-Treffen von Staatssekretär Weinmeister als AdR- Berichterstatter zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie Am 27.02.2018 traf sich Staatssekretär Weinmeister mit Interessenvertretern, um sich mit diesen zu seiner Berichterstattung im AdR zur Überarbeitung der Trinkwasser- Richtlinie auszutauschen. Dabei führten die Teilnehmer unter anderem zur Neufassung der Überprüfung der Stoffe und Parameter im Wasser aus. Darüber hinaus äußerten sich die Interessenvertreter über die Vor- und Nachteile einer erhöhten Transparenz beim Trinkwasser im Sinne der Verbraucherinformation. Besonders deutlich wurden die unterschiedlichen Positionen bei der Frage des Zugangs zu Wasser für alle Bevölkerungsgruppen, wie sie in der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zum Ausdruck kommt. AdR; NAT-Fachkommissionsitzung Am 09.03.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission NAT für Natürliche Ressourcen statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie“, „Der EMFF nach 2020: Investitionen in die Menschen an Europas Küsten“ sowie „Überprüfung des Katastrophenschutzverfahrens der Union“. Daneben erfolgte ein Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 8
Meinungsaustausch zu folgendem Thema: „Lokale und regionale Anreize zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142568&meetingS essionId=2176765 Wirtschaft Kommission; Reaktion auf die EU belastende US-Handelsbeschränkungen für Stahl und Aluminium Wie die Kommission am 01.03.2018 mitteilte, nimmt sie die Ankündigung des US- Präsidenten zur Kenntnis, dass Handelsbeschränkungen in Form einer zusätzlichen Einfuhrabgabe auf Stahl- und Aluminiumausfuhren aus der EU in die USA verhängt würden. Insbesondere Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kündigte Reaktionen der EU an. Die EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, fügte hinzu, die EU werde sich umgehend in Genf um Streitbeilegungskonsultationen mit den USA bemühen. Die Kommission werde die Marktentwicklungen beobachten und erforderlichenfalls WTO-kompatible Schutzmaßnahmen vorschlagen, um den EU- Markt stabil zu halten. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-1484_de.htm Kommission; Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber chinesischen Stahlerzeugnissen Die Kommission hat am 06.03.2018 die geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren nahtloser Rohre aus nichtrostendem Stahl aus China um weitere fünf Jahre verlängert. Die Zölle in Höhe von 48,3% bis 71,9% wurden erstmals im Jahr 2011 eingeführt, so dass gleiche Bedingungen für die EU-Hersteller, u.a. in FRA, ESP und SWE, geschaffen wurden. Die im Dezember 2016 eingeleitete Überprüfung ergab, dass das Dumping aus China fortgesetzt wurde und dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen erhebliche Mengen gedumpter chinesischer Ausfuhren in den EU-Markt gelangen könnten. Die Maßnahmen für Rohre der chemischen und petrochemischen Industrie werden nun auf dem derzeitigen Niveau fortgesetzt. Der Stahlsektor leidet unter einem globalen Überangebot, welches die Stahlpreise in den letzten Jahren gedrückt hat und sich nachteilig auf die EU-Hersteller und die damit verbundenen Industrien auswirkte. Die EU nutzt das volle Potenzial ihrer Instrumente zur Verteidigung des Handels, um faire Bedingungen für ihre Produzenten und ihre Fähigkeit, Arbeitsplätze in diesem Sektor zu erhalten, zu gewährleisten. Derzeit gibt es 53 Maßnahmen für Stahl und Eisenerzeugnisse, darunter 27 für Produkte aus China. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-1621_en.htm Kommission; Fortschritte bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indonesien In der vierten Verhandlungsrunde über ein Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Indonesien, die vom 19.-23.02.2018 in Surakarta (Indonesien) stattfand, wurden Fortschritte in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz, technische Handelshemmnisse, Dienstleistungen sowie Investitionen erzielt. Die nächste Verhandlungsrunde findet vor dem Sommer in Brüssel statt. Die Beziehungen der EU mit Indonesien basieren auf dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, dass seit 01.05.2014 in Kraft ist. Zur weiteren Vertiefung der Beziehungen hat die EU am 18.07.2016 Verhandlungen mit Indonesien über ein Freihandelsabkommen begonnen. http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1800 Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 9
EuGH; Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen Investoren aus EU-Staaten müssen künftig auf private Schiedsgerichte verzichten, sofern sich ihre Klage gegen einen anderen EU-Mitgliedstaat (MS) richtet. In seinem Urteil hat der EuGH am 06.03.2018 eine Grundsatzentscheidung zur Vereinbarkeit von Schiedsklauseln in sogenannten Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht getroffen (C-284/16). In der wegweisenden Entscheidung haben die Richter solchen Schiedsklauseln eine Absage erteilt. Sie seien unvereinbar mit der Autonomie des EU- Rechts und dem Rechtschutzsystem innerhalb der EU. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die aktuell anhängigen Schiedsverfahren unter Beteiligung von EU-Staaten z.B. Vattenfall gegen DEU sowie auf die zurzeit verhandelten Freihandelsabkommen haben. Die Antwort des EuGH zur Zulässigkeit dieser Parallelinstitutionen war mit Spannung erwartet worden. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte in einer Vorlagefrage im sogenannten Achmea-Fall um die Vorabentscheidung gebeten. Diese sich ihnen bietende Möglichkeit ließen die Richter nicht ungenutzt und erteilten auch gleich den Schlussanträgen des Generalanwalts eine klare Absage. Dieser hatte sich im September 2017 noch für die Vereinbarkeit der Schiedsklauseln mit EU-Recht ausgesprochen. Der EuGH stellte nun klar, dass Schiedsklauseln, mit denen Investoren aus MS Klage gegen einen anderen MS erheben können, mit den Grundprinzipien des EU-Rechts unvereinbar seien. Der EuGH hat damit seine Rechtsprechungslinie verfestigt, wonach er nicht bereit ist, eine Rechtsprechungsinstitution zuzulassen, die außerhalb der nationalen und europäischen Gerichte verbindliche Entscheidungen über die Auslegung von EU- Recht vornimmt. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf Kommission; Einigung über Frequenzen ebnet den Weg für 5G-Mobilfunk Die bulgarische Ratspräsidentschaft, Berichterstatter und Schattenberichterstatter des EP, und die Kommission haben am 01.03.2018 eine politische Einigung über wichtige Teile der neuen Telekommunikationsvorschriften und der Frequenzvergabe für das schnelle Mobilfunknetz 5G erzielt. Die Einigung im Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation betrifft unter anderem die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen für 5G bis 2020 in der EU, die Sicherung von Investitionen für Frequenzlizenzen über 20 Jahre und eine verbesserte Koordinierung und Begutachtung der geplanten Verfahren zur Zuweisung von Funkfrequenzen. https://ec.europa.eu/germany/news/20170302-5g-mobilfunk_de Verkehr Kommission; Beihilfen für elektrische Busse und Ladeinfrastruktur genehmigt Die Kommission hat am 26.02.2018 die staatlichen Beihilfen in DEU zur Elektrifizierung des ÖPNV genehmigt. Bis zu 70 Mio. EUR kann DEU zur Umstellung des ÖPNV beisteuern. Die Kommission legte aber fest, dass nur mit Strom aus erneuerbaren Energien betriebene Systeme gefördert werden darf. Gefördert werden kann sowohl bis zu 80% der Mehrkosten der Busse im Verhältnis zu konventionell angetriebenen Bussen, als auch die für ihren Betrieb notwendigen Ladesysteme. Die für sie benötigte Infrastruktur in Werkstätten und Schulungen von Personal darf mit bis zu 40% der Mehrkosten gefördert werden. Die zuständige Kommissarin Vestager sieht in dem Instrument der Förderung der Elektromobilität im ÖPNV ein positives Beispiel, wie die emissionsfreie bzw. -arme Mobilität gefördert werden kann. Die Maßnahme stehe auch im Einklang mit der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität. Sie unterstützte insbesondere den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in Ballungsgebieten und die Schaffung eines Marktes für solche Fahrzeuge. Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 10
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1222_de.htm Energie EuGH; Schlussanträge zu deutschen Beihilfen für erneuerbare Energien Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona stellte am 27.02.2018 Schlussanträge in der Rechtssache C - 135/16, Georgsmarienhütte GmbH u.a. gegen DEU. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte ein Vorabentscheidungsersuchen bzgl. deutscher Beihilfen für erneuerbare Energien, Begrenzung der EEG-Umlage zugunsten energieintensiver Unternehmen etc. gestellt. Nun fordert der Generalanwalt die vom Verwaltungsgericht vorgelegte Frage für unzulässig zu erklären; hilfsweise, festzustellen, dass in diesem Vorabentscheidungsverfahren keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Beschluss 2015/1585 der Kommission vom 25.11.2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (Deutschlands zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen) ungültig sei, soweit er die Verringerung der im deutschen Recht vorgesehenen allgemeinen Umlage zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen betreffe. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199690&pageIndex =0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=401775 Forschung Kommission; Bericht zu Re-Finding Industry durch Key Enabling Technologies Am 23.02.2018 stellte Dr. Jürgen Rüttgers, Vorsitzender, der von der Kommission eingesetzten Strategiegruppe für Industriepolitik, den Bericht zur Bedeutung der Schlüsseltechnologien für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU im Rahmen des EU-Industry-Days vor. Im ersten Teil des Berichts geht es vor allem um die neuen Herausforderungen der europäischen Industrie, deren wirtschaftliche Bedeutung und die nächste Generation der „Key Enabling Technologies“ (Schlüsseltechnologien). Der zweite Teil des Berichts widmet sich der missionsorientierten Politik, die einen wesentlichen Teil des nächsten Forschungsrahmenprogrammes ausmachen soll. Die Missionen sollten vor allem darauf abzielen, die Reindustrialisierung der EU zu fördern. Unter der Berücksichtigung globaler Megatrends und auf der Grundlage von vier Kriterien, stellt die Strategiegruppe 14 beispielhafte Missionen vor. Folgende Kriterien seien für die Auswahl der Missionen von Relevanz: Erstens sollten Missionen klare Ziele haben, von der Öffentlichkeit verstanden werden und spezifisch sein. Zweitens sollten Missionen nicht anhand ihrer Auswirkungen definiert werden, sondern anhand ihrer Lösung, die angewandt und reproduziert werden könne. Drittens sollten Missionen nicht nur auf einen Sektor beschränkt werden. Viertens sollten Missionen Erwartungen generieren und die Teilhabe der Öffentlichkeit ermutigen. Skizzierte Missionen sind u.a.: Inklusive demokratische Gesellschaft, Industrielle Erneuerung, Digitalisierung als europäischer Beschäftigungsmotor, Transformation durch Aktion (das neue Internet), Zirkulierende Wirtschaft (Wandel zu Deproduktion und Reproduktion), Saubere und sichere Mobilität (Neugründung der Autoindustrie), Wiedernutzung von Kohlestoffen (vom „Klimakiller“ zum industriellen Wert), Energieunabhängigkeit (kostengünstige erneuerbare Energien), europäische Netzwerke im Gesundheitswesen (Durchbruch in Prävention und Behandlung) und Bio-Manufacturing (neues Leben in der Produktion). http://ec.europa.eu/research/industrial_technologies/pdf/re_finding_industry_022018. pdf Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 11
Kommission; Bericht zur Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsleistung der EU 2018 (SRIP) Die Kommission veröffentlichte am 20.02.2018 den Bericht zur Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsleistung der EU (SRIP). Darin wird analysiert, wie die EU in diesen Bereichen im Vergleich zu globaler Konkurrenz abschneidet und welche treibenden Kräfte dahinterstehen. Dem Bericht zufolge, hat Europa die einzigartige Chance, die nächste Welle bahnbrechender Innovationen anzuführen. Wichtige Ergebnisse des Berichts sind die Abhängigkeit des wirtschaftlichen Wohlstands und des Sozialmodells der EU von Innovationen. Außerdem solle Europa sicherstellen, dass die ganze Gesellschaft sowohl zur Innovation beitrage, als auch von ihr profitiere. Durch die sich verändernden Innovationsdynamiken müsse Europa seine Politik durch missionsorientierte Ansätze verändern. Zudem müsse sie die Verbreitung bahnbrechender Innovationen, die neue Märkte schaffen, unterstützen. https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/strategy/policy-support/science- research-and-innovation-performance-eu-srip-report_en Finanzdienstleistungen Kommission, Diskussionsrunde zu Kryptowährungen Am 26.02.2018 organisierte die Kommission eine Diskussionsrunde zu Kryptowährungen mit Vertretern aus den europäischen Institutionen, Industrievertretern und Interessenverbänden. Laut Kommission ziele dieser Meinungsaustausch darauf ab, den bevorstehenden Aktionsplan für FinTech vorzubereiten und gleichzeitig eine abgestimmte Position der EU für eine mögliche Diskussion auf G20-Ebene abzustimmen. Dabei konzentrierte sich Diskussionsrunde auf drei Hauptthemen: die Auswirkungen auf Finanzmärkte, Risiken und Chancen und die jüngsten Entwicklungen von sog. Initial Coin Offerings (ICO). Die Teilnehmer kamen dabei überein, dass die Blockchain-Technologie für die Finanzmärkte einerseits zwar vielversprechend sei, andererseits aber angesichts möglicher Auswirkungen auf die Stabilität der Märkte und nicht zuletzt auch Verbraucher genauer betrachtet werden müsste. Insgesamt müsse die EU aber diese Innovation annehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auf Grundlage der Bewertung von Risiken und Chancen und der Eignung des bestehenden Rechtsrahmens für diese Instrumente will die Kommission nun prüfen, ob Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-1242_en.htm EP, EZB; Geldpolitischer Dialog mit EZB-Präsident Draghi Am 26.02.2018 fand im ECON-Ausschuss der geldpolitische Dialog mit dem Präsidenten der EZB, Mario Draghi statt. Dieser betonte dabei neben den Inflationsaussichten für das EUR-Währungsgebiet auch die wichtigsten Einflussfaktoren sowie die Bedeutung der Finanzmarktinfrastrukturen für die Geldpolitik. Den jüngsten Daten zufolge sei demnach die Wirtschaft des Euroraums im Jahr 2017 um 2,5% gewachsen, was auf die starke Binnennachfrage zurückzuführen sei. Gleichwohl seien diese positiven Entwicklungen aber auch durch die Weitergabe der geldpolitischen Maßnahmen der EZB gefördert worden, die die Kreditbedingungen erheblich erleichtert hätten, so Draghi weiter. Unter Berücksichtigung aller geldpolitischen Maßnahmen, sei der Gesamteinfluss auf das Wachstum und die Inflation im Euroraum für den Zeitraum zwischen 2016 und 2020 kumuliert auf rund 1,9% geschätzt worden. Ferner habe eine umfassende Analyse des Eurosystems ergeben, dass nachteilige konjunkturelle Faktoren eine entscheidende Rolle bei der Erklärung der niedrigen Inflation gespielt haben. Bezüglich des Clearing von EUR- Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 12
Derivaten (EUR-Clearing) betonte Draghi, dass zentrale Gegenparteien (CCPs) zwar das Kontrahentenrisiko reduzieren könnten, gleichwohl aber eine Störung der Clearingaktivitäten jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Durchführung geldpolitischer Aufgaben haben könnte. Zudem seien CCPs in den letzten Jahren systemischer geworden und deren zukünftige Beaufsichtigung im Zuge des Brexits entsprechend von großer Bedeutung. Entsprechend begrüßenswert seien daher die Vorschläge der Kommission, systemrelevante CCP aus Drittstaaten direkt zu überwachen. https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2018/html/ecb.sp180226_1.en.html EP; Öffentliche Anhörung zum Thema Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems Am 27.02.2018 fand im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) eine Anhörung von fünf Sachverständigen zur Überarbeitung des europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS-Review) statt. Die geladenen Experten setzten sich insgesamt kritisch mit den Vorschlägen der Kommission zum ESFS-Review auseinander. Prof. Rüdiger Veil, LMU München, verdeutlichte, dass eine einheitliche europäische Regulierung bei der Fonds- und Prospektaufsicht keine zentrale europäische Aufsicht rechtfertige, wohl aber bei Benchmarks und Datenbereitstellungsdiensten. Sebastián Albella, Präsident der Spanish National Securities Market Commission, zeigte sich grundsätzlich mit einer Stärkung der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einverstanden, sprach sich jedoch gegen eine Schmälerung der nationalen Aufsichtskompetenzen aus. Anne Fily, Vorstandsmitglied von Finance Watch, kritisierte, dass bei der Aufsicht von systemisch wichtigen Instituten weiterhin Lücken bestehen würden. Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wies darauf hin, dass für eine Reform des europäischen Aufsichtssystems fünf Grundsätze gelten müssen, darunter die Trennung von Regulierung und Aufsicht sowie die Stärkung der ESMA insbesondere bei der Aufsicht über zentrale Gegenparteien (CCPs). Jacques de Larosière, Vorsitzender der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Finanzaufsicht in der EU, sprach sich gegen eine grundlegende Änderung der Governance-Strukturen aus. Anstelle der Einführung eines Exekutive Boards, sollte das Management Board durch zwei bis drei unabhängige Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis gestärkt werden. Abschließend erwähnte Ko-Berichterstatter MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU), dass neben der internationalen Ebene der großen Institute auch die nationale Ebene betrachtet werden müsse. Zudem sei die Überarbeitung eine Chance zur Klärung der Kompetenzen der drei Aufsichtsbehörden. Ko-Berichterstatterin MdEP Pervenche Berès (S&D/FRA) forderte einen stärkeren Schutz von Investoren und Verbrauchern und betonte, dass die Förderung der Innovationen der Finanzmärkte, wie FinTech und nachhaltige Finanzierung, von hoher Bedeutung sei. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20180227-0900- COMMITTEE-ECON Kommission; Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen vorgestellt Die Kommission hat am 08.03.2018 als Bestandteil ihres Kapitalmarktunion-Pakets einen Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung veröffentlicht. Dieser basiert in großen Teilen auf dem Ende Januar 2018 von der hochrangigen Expertengruppe („High Level Expert Group“) vorgelegten Abschlussbericht („Financing a sustainable European Economy“) und listet Vorschläge für Gesetze, Durchführungsverordnungen und Empfehlungen auf, mit denen nachhaltige Finanzierungen in den nächsten Jahren gestärkt werden sollen. Im Kern soll dadurch das Finanzsystem nachhaltiger und vor allem Umwelt und Klima bzw. soziale Themen besser berücksichtigt werden. Zudem soll ein im Sinne der Nachhaltigkeit langfristiges Denken und Handeln gefördert Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 13
werden. Konkret enthält der Fahrplan Arbeiten und Maßnahmen wie erstens die Festlegung einer gemeinsamen Sprache für das nachhaltige Finanzwesen, d. h. ein einheitliches EU-Klassifikationssystem (Taxonomie), um den Begriff der Nachhaltigkeit genau festzulegen. Zweitens soll ein EU-Kennzeichen für „grüne“ Finanzprodukte auf der Grundlage dieses EU-Klassifikationssystems eingeführt werden, damit Investoren leichter erkennen können, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit oder Emissionsarmut genügen. Drittens sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei den Aufsichtsvorschriften stärker berücksichtigt werden, sodass die Machbarkeit einer erneuten Feinabstimmung der Kapitalanforderungen von Banken für nachhaltige Investitionen (den so genannten „green supporting factor“) geprüft werden können. Viertens sollen Vermögensverwalter und institutionelle Anleger verpflichtet werden können, das Kriterium der Nachhaltigkeit bei den Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften zu stärken. Fünftens sollen auch Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen ihre Kunden entsprechend ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen gezielter beraten. Außerdem sollen zur Schaffung größerer Transparenz in Unternehmenslizenzen die Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen stärker an die Empfehlungen der Task Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ des Finanzstabilitätsrats angeglichen werden. Ergänzt wird der Aktionsplans im Annex durch einen Zeitplan, der sowohl die legislativen wie auch nicht-legislativen Umsetzungen der einzelnen Themen präzisiert. Demnach sind bereits für das 2. Quartal Vorschläge für Taxonomie und Verpflichtungen von Investoren vorgesehen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1404_de.htm Kommission; Aktionsplan für innovative Dienstleistungen im Finanzbereich veröffentlicht Als weiteren Baustein des Kapitalmarktunion-Pakets hat die Kommission am 08.03.2018 einen Aktionsplan für innovative Dienstleistungen im Finanzbereich (FinTech) veröffentlicht, der darauf abzielt, mittels verschiedener Vorschläge Europa zu einem globalen FinTech Zentrum zu machen, das Unternehmen und Anlegern in der EU die Möglichkeit bietet, die Vorteile des Binnenmarkts in diesem schnelllebigen Sektor bestmöglich zu nutzen. Neben der Eröffnung neuer Geschäftsfelder sollen gleichsam aber auch die Märkte sicherer und für neue Marktteilnehmer leichter zugänglich gemacht werden. Zu den im Aktionsplan aufgeführten 23 Vorschlägen, die bereits zeitlich zugeordnet sind, zählen u.a. folgende Maßnahmen: erstens will die Kommission ein EU-FinTech-Labor etablieren, bei dem europäische und nationale Behörden in einem neutralen, gemeinnützigen Rahmen mit Anbietern von Technologielösungen zusammenkommen. Zweitens soll das bereits etablierte „EU Blockchain Observatory and Forum“ weiter über die Chancen und Risiken von Kryptoanlagen berichten und eine Strategie für die sog. Distributed-Ledger-und Blockchain-Technologien entwerfen. Drittens sollen Stellungnahmen eingeholt werden, wie sich die Digitalisierung der von börsennotierten Unternehmen in Europa veröffentlichten Informationen durch den Einsatz innovativer Technologien zur Vernetzung nationaler Datenbanken weiter fördern lässt. Viertens soll auf der Grundlage von Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ein Konzept mit empfehlenswerten Praktiken bei regulatorischen „Sandkästen“ (Sandboxes) erarbeitet werden, das es FinTech-Startups und anderen Innovatoren ermöglicht, unter Aufsicht einer Regulierungsbehörde lebensechte Experimente unter kontrollierten Bedingungen durchzuführen. Als erste konkrete Maßnahme schlägt die Kommission zudem eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen vor. Dadurch soll es für Crowdfunding-Plattformen künftiger einfacher werden, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 14
verbessern. Neben der Eröffnung von europaweiten Wachstumschancen sollen insbesondere Anleger durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement sowie durch eine kohärente Beaufsichtigung künftig besser geschützt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1403_de.htm Finanzen Kommission; Konsultation zur Bekämpfung des MwSt.-Betrugs im E-Commerce Am 27.02.18 wurde von der Kommission eine öffentliche Befragung zur Bekämpfung des MwSt.-Betrugs bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es, die Meinungen der verschiedenen Interessengruppen zu diesem Problem und seiner EU-Dimension, zur Geeignetheit des derzeitigen EU- Rechtsrahmens, zur Frage eines EU-weit harmonisierten Ansatzes und zu den Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen zur MwSt.-Betrugsbekämpfung im E-Commerce zu sammeln. Diese Initiative ist eine der Letzten des MwSt.- Aktionsplans 2016. Sie ergänzt das kürzlich verabschiedete digitale MwSt.- Binnenmarktpaket. Fristende ist der 25.04.2018. https://ec.europa.eu/info/consultations/exchange-vat-payment-data_de#add-info Kommission; Veröffentlichung einer Roadmap zur Evaluierung der Verwaltungsbehördenzusammenarbeit im Bereich Besteuerung Am 26.02.2018 veröffentlichte die Kommission eine Roadmap zur Bewertung der EU- Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Besteuerung (2011/16/EU (DAC)). Hintergrund der Roadmap ist der in der Richtlinie geforderte, von der Kommission vor dem 01.01.2019 vorzulegende Bericht, indem eine Bewertung des Informationsaustausches vollzogen und gegebenenfalls Reformvorschläge gemacht werden sollen. Der Zeitraum für Äußerungen läuft bis zum 26.03.2018. http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1068597_en EUR-Gruppe; Für GRI neue Hilfstranche möglich Am 02.03.2018 teilte Mario Centeno, Vorsitzender der EUR-Gruppe, mit, dass die Arbeitsgruppe der EUR-Gruppe den Abschluss aller früheren Maßnahmen der dritten Überprüfung des griechischen ESM-Programms festgestellt habe. Folglich werde der ESM-Verwaltungsrat voraussichtlich die Auszahlung der vierten Tranche des ESM- Programms nach Abschluss der nationalen parlamentarischen Verfahren genehmigen. In DEU muss hierfür der Bundestag zustimmen. Die Auszahlung der ersten Teiltranche in Höhe von 5,7 Mrd. EUR würde ggf. in der zweiten Märzhälfte 2018 erfolgen. Nun findet die vierte und letzte Überprüfung, sowie die technische Arbeit an grundsätzlich möglichen Entschuldungsmaßnahmen statt. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/03/02/statement-by- eurogroup-president-mario-centeno-on-greece/ EP; Meldepflicht für Steuersparmodelle Im Verfahren der Konsultation billigte das EP am 01.03.2018 den Richtlinien-Vorschlag zur Änderung der Richtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle mit einer Mehrheit von 541 gegen 33 Stimmen bei 61 Enthaltungen. Demnach werden Intermediäre, die aggressive, grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle entwerfen oder fördern, verpflichtet, diese Pläne den Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 15
Behörden zu melden. Die offengelegten Informationen werden dann automatisch den nationalen Steuerbehörden in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98618/meps-back- crackdown-on-aggressive-cross-border-tax-schemes EP; Kritik am Verfahren bei Schwarzer Liste von Steueroasen Während einer Debatte über die Schwarze Liste der Steuerparadiese am 28.02.2018 beklagten Abgeordnete aller Fraktionen die mangelnde Transparenz bei der Erstellung dieser Liste. Konkret wurde das Fehlen von Informationen über die Kriterien für die Aufnahme eines Landes in die Liste und vor allem für seine Streichung bemängelt, da dies die Glaubwürdigkeit der schwarzen Liste untergrabe. Die Kritik folgte auf einen Beschluss des Rates, sieben von achtzehn Ländern von der Liste der Steuerparadiese zu streichen, etwas mehr als einen Monat nach Erstaufnahme dieser Länder in die Liste. http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180226IPR98618/meps-back- crackdown-on-aggressive-cross-border-tax-schemes Kommission; Festlegung von Prioritäten für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen im Jahr 2018 Am 07.03.2018 hat die Kommission das Jahresarbeitsprogramm 2018, in dem die Reformmaßnahmen festgelegt sind, die im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen („Structural Reform Support Programme“, SRSP) finanziert werden, angenommen. 2018 würden im Rahmen des Programms 24 Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei der Durchführung von mehr als 140 Projekten erhalten. Diese ergänzen die 150 Projekte, die im Jahr 2017 gefördert wurden. Unter anderem werde den Mitgliedsstaaten technische Unterstützung bei Verwaltungsreformen, der Modernisierung ihrer Haushaltssysteme, der Verbesserung von Qualität und Leistungsfähigkeit ihres nationalen Justizwesens sowie bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche geleistet. Da die Anträge der Mitgliedstaaten auf technische Hilfe die verfügbaren Mittel um mehr als das Fünffache überstiegen, und die Zahl der Mitgliedstaaten, die technische Unterstützung im Rahmen des SRSP erhalten, gegenüber 2017 deutlich zugenommen hätte, schlug die Kommission im Dezember vor, die für die technische Unterstützung zur Verfügung stehenden Mittel aufzustocken. Die Unterstützung der Kommission für Strukturreformen steht in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Semester, da das SRSP auch zu dem Zweck eingerichtet wurde, die Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen und den Länderberichten dargelegten Reformen zu verbessern. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1582_de.htm Kommission; Veröffentlichung des Winterpaketes im Rahmen des Europäischen Semesters Die Kommission stellte am 07.03.2018 ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten (MS) vor, zu der auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und eine Bewertung möglicher Ungleichgewichte gehören. Zwar sei die wirtschaftliche und soziale Lage, angesichts einer günstigen Wirtschaftsprognose und einer erfreulichen Entwicklung des Arbeitsmarktes, generell positiv zu bewerten, auch dank der Reformen der letzten Jahre, allerdings komme die wirtschaftliche Erholung nicht allen in der Gesellschaft gleichermaßen zugute. Weiterhin würden strukturelle Schwächen das Wachstum und die Konvergenz in einigen MS ausbremsen. Die vorgelegten 27 Länderberichte (für alle MS außer GRI, das dem Hilfsprogramm aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus unterliegt) sind das Ergebnis der jährlichen Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten, einschließlich der bei der Bericht aus Brüssel 05/2018 vom 09.03.2018 16
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