Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2449 22. Wahlperiode 07.12.20 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/1916: Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwick- lung und Wohnen Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsord- nung für das Haushaltsjahr 2020 (Senatsantrag) Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Thilo Kleibauer I. Vorbemerkung Die Drucksache wurde am 4. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäfts- ordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege feder- führend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Stadtentwicklungsausschuss überwiesen, dessen Stellungnahme als Anlage beigefügt ist. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die CDU-Abgeordneten fragten, ob es richtig sei, dass die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) ihren Anteil an der Gewinn- ausschüttung der SAGA in Höhe von 17,9 Millionen Euro an den Hamburger Haushalt für investive Zwecke weitergeben solle. Hierzu sei eine Erklärung hilfreich, außerdem sei wissenswert, wie das Vorgehen umgesetzt werden solle. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die HGV vereinnahme die Gewinnausschüttung der SAGA, der daraus resultierende Nutzen verbleibe aber nicht beim HGV, sondern werde dem Einzelplan 6 als vorübergehende Eckwertübertragung für die Jahre 2020/2021 bis 2025 bedarfsgerecht für investive Auszahlungen für den Fonds zur Verfügung gestellt. Die CDU-Abgeordneten meinten, wenn Eckwerte im Einzelplan 6 erhöht würden, müssten die Mittel dafür irgendwoher kommen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, dies sei das Gesamtdeckungs- prinzips des Haushalts. Die CDU-Abgeordneten fragten nach der ausstehenden inhaltlichen Begründung, warum die HGV Gewinnabführungen zweckgebunden an den Haushalt weiterreiche. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die HGV sei eine Holding, die Gewinn- und Verlustergebnisse der Unternehmen poole. Die Gewinnausschüttung der SAGA, die an die HGV abgeführt würde, solle nun der Wohnraumförderung mittels des beschriebenen haushaltstechnischen Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Drucksache 22/2449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die Weiterreichung der Gewinnabführung sei eine Entscheidung des Senats, der ent- schieden habe, dass Überschüsse aus Mietzahlungen der SAGA an den Einzelplan 6 weitergegeben würden, damit diese Gelder im Sachzusammenhang verblieben. Es solle nicht sein, dass Überschüsse der SAGA für andere Zwecke, beispielsweise für den Verlustausgleich bei der HOCHBAHN oder bei anderen Unternehmen, herange- zogen würden. Hierzu erinnerten sie an eine politische Vorgeschichte. Es habe seiner- zeit eine Diskussion gegeben über die Finanzierung der Elbphilharmonie und anderes durch die SAGA-Mieterinnen und -Mieter. Aus diesem Grund sei der Senat überein- gekommen, dass eventuelle Gewinnausschüttungen der SAGA im Kreislauf der sozia- len Wohnraumversorgung der Stadtentwicklungspolitik verbleiben sollten. So komme letztendlich der Gewinnüberschuss aus den SAGA-Mieten im weitesten Sinne schlussendlich wieder bei den SAGA-Mieterinnen und -Mietern an. Wirtschaftlich betrachtet hätte der Gewinnüberschuss auch in der HGV einer guten Verwendung zugeführt werden können, nun habe man aber für die Gewinnausschüttung der SAGA eine Schwerpunktsetzung vorgenommen. Die CDU-Abgeordneten fragten zur Eckwerterhöhung im Einzelplan 6, wie die Mittel von der HGV zum Einzelplan 6 transferiert würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Gewinnausschüttungen der SAGA sollen der Stadtentwicklung zugutekommen. Das heiße aber nicht, dass tat- sächlich die Mittel physisch von der HGV in den Fonds gegeben würden. Stattdessen verbessere die Gewinnausschüttung der SAGA das Ergebnis der HGV und damit den Verlustausgleich. Der Einzelplan 9.2 werde nicht um diesen Betrag entlastet, sondern er leiste stattdessen den entsprechenden Beitrag für den höheren investiven Eckwert der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Es würden keine Gelder phy- sisch transferiert. Die CDU-Abgeordneten fragten nach den Prognosen für die kommenden Jahre hin- sichtlich möglicher Gewinnausschüttungen der SAGA und ob dann ein ähnliches Ver- fahren zugrunde gelegt würde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf die Stellungnahme des Stadt- entwicklungsausschusses. Für die kommenden Jahre könne dies nicht prognostiziert werden. Wenn aber die Möglichkeit bestünde, dass die SAGA einen gewissen Betrag ausschütten könne, dann könnten die Gesellschafter in der Hauptversammlung ent- sprechend entscheiden. Dafür gebe es bestimmte Kriterien, deshalb sei es nicht voraussagbar. Beispielsweise erfolge der Jahresabschluss für 2020 etwa Mitte 2021, erst dann sei der Free Cash Flow erkennbar und die Frage, ob eine Ausschüttung möglich wäre, könne geklärt werden. Wenn eine Ausschüttung realistisch wäre, wür- den sie die Verwendung der Mittel in beschriebener Weise priorisieren. Die CDU-Abgeordneten meinten, die 25 Millionen Euro für 2020 seien aber schon früh festgelegt worden, wenn auch unter dem Vorbehalt, dass der Cash Flow und das Bilanzergebnis dies ermöglichen und Zustimmung in der Hauptversammlung erfolge. Begründungen für die Gewinnausschüttung der SAGA seien das Thema der Unter- nehmenssteuerung und die Frage, ob es eventuell das Risiko gebe, dass die SAGA Gerichtsprozesse verlöre, mit der Folge, dass sie alle Aufträge ausschreiben müsse. Die vergaberechtliche Komponente sei schon immer eine Begründung für die Gewinn- ausschüttung gewesen. Dies würde eher für eine stetige Gewinnausschüttung in jedem Jahr sprechen, als für eine gewisse Schwankungsbreite, bei der die Stadt jedes Jahr neu den Sachverhalt beurteilen und danach entscheiden müsse, ob eine Aus- schüttung beschlossen werden solle oder nicht. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Diskussion um die vergabe- rechtliche Komponente werde seit vielen Jahren geführt und sei in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geklärt worden. Die Bilanzgewinne der SAGA seien in den letzten Jahren sehr unterschiedlich gewesen. In Betracht gezogen werden könne, dass die Mittel für die Aufgaben der SAGA, wie Neubau von Wohnun- gen, Instandsetzung, Modernisierung oder Sanierung, eingesetzt werden könnten. Wenn man aber zu der Entscheidung gelange, dass dies nicht umsetzbar sei und der Free Cash Flow aber gewisse Spielräume zulasse, dann sei es eine besondere Situa- tion. In den kommenden Jahren würden die Möglichkeiten genau geprüft. Die SAGA sei wirtschaftlich sehr leistungsfähig, diese Leistungsfähigkeit werde aber auch benö- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2449 tigt, um ihren Auftrag zu erfüllen. Die Investitionen der SAGA würden sich im Durch- schnitt jährlich deutlich über 700 Millionen Euro bewegen. III. Ausschussempfehlung Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und DIE LINKE, das Petitum aus der Drs. 22/1916 anzunehmen. Thilo Kle ib au er , Berichterstattung 3
Drucksache 22/2449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses an den federführenden Haushaltsausschuss über die Drucksache 22/1916: Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwick- lung und Wohnen Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsord- nung für das Haushaltsjahr 2020 (Antrag Senat) Vorsitz: Detlef Ehlebracht Schriftführung: Martina Koeppen I. Vorbemerkung Die Drucksache 22/1916 wurde am 4. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft im Vorwege federführend an den Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überwie- sen. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 12. November 2020 abschlie- ßend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Vorlage. Im Einzelplan 6.1 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) würden insgesamt etwa 24 Mio. Euro aus der Gewinnausschüttung der SAGA bereitgestellt. Bereits für dieses Jahr würden 5,9 Mio. Euro konsumtiv veranschlagt, 17,9 Mio. Euro würden als Ermächti- gungen veranschlagt. Diese Mittel würden mit der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2021 bis 2025 bedarfsgerecht als investive Auszahlungen veranschlagt. Die geförderten Maßnahmen sollen in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt werden. Mit den Investitionen solle die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden. Geför- dert würden beispielsweise und insbesondere die Modernisierung und Ausbau sozialer Infrastruktur, beispielsweise Bürger- häuser, Quartierszentren, soziokulturelle Einrichtungen oder Nachbarschafts- treffs, Maßnahmen im Wohnumfeld im öffentlichen Raum, die die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld verbessern und Begegnungsräume schaffen sollten oder Maßnahmen im Sinne der Zielsetzung „Wohnen bleiben im Quartier“, um bei- spielsweise durch Betreuungsangebote Anpassungen auf die Bedürfnisse älterer Menschen vorzunehmen oder um Außenanlagen barrierefrei zu gestal- ten. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2449 Eine Förderrichtlinie werde erarbeitet, um das Antrags- und Bewilligungsverfahren konkret zu regeln. Die Richtlinie werde mit den betroffenen Stellen abgestimmt, insbe- sondere auch mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integrati- on und mit den Bezirksämtern. Über den Einsatz der Mittel entscheide die BSW im Einvernehmen mit der Finanzbehörde. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE begrüßten die Förderziele. Allerdings sei unverständlich, warum die Gewinnausschüttung der SAGA dafür genutzt werde, um diese dann vorrangig in Großsiedlungen und Quartieren mit großen Wohnbeständen der SAGA einzusetzen. Die Frage sei also, warum die SAGA nicht ihren Gewinn habe behalten können, um die Investitionen in ihren Wohnungsbestand in Eigenregie vor- zunehmen. Wissenswert sei, ob die SAGA auch in den Folgejahren ihre Gewinne abführen solle. Sie fragten, ob die investiven Mittel in Höhe von 17,9 Mio. Euro für die Jahre 2021 bis 2025 genutzt werden sollten und ob es weitere Gelder gebe. Es handle sich um ein neues Programm, interessant sei, ob, wie und an wen die für 2020 vorgesehenen Mittel noch verteilt werden könnten oder ob es sich um einen Ausgleich von Pro- grammen handle, für die nicht mehr genügend Mittel vorhanden seien. Ebenfalls wissenswert sei, welche weiteren Mittel für die genannten Ziele eingesetzt würden, beispielsweise aus RISE-Mitteln oder aus dem Quartiersfonds. Hinsichtlich des Quartierfonds in Altona sei unklar, ob weniger Geld zur Verfügung stehe oder nicht. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, bisher gebe es weder die För- derrichtlinie noch die einzelnen Maßnahmen. Weil die Richtlinie erst aufgestellt werde – wahrscheinlich werde es dazu einen Projektaufruf geben -, gebe es auch noch keine Überlegungen, ob Vorhaben finanziert würden, für die andere Finanzierungsmöglich- keiten nicht ausreichend seien. Das neue Programm solle ausdrücklich Maßnahmen finanzieren können, die nicht in RISE-Gebieten lägen. Es bestehe kein Ergebnisabführungsvertrag mit der SAGA. Die SAGA habe in den vergangenen Jahren keine Mittel an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgeführt. Anfang der 90er Jahre habe sich die SAGA in einer schwierigen Situation befunden, sie habe viel neu gebaut, aber wenig instandgesetzt oder saniert. Über Jahre habe die Stadt die SAGA bezuschusst. Im Jahr 2019 sei signalisiert worden, dass vorbehaltlich eines entsprechenden Bilanzge- winns aus dem Free Cash Flow ein Betrag in Höhe von 25 Mio. Euro ausgeschüttet werden könne und diese Mittel im Bereich der Wohnraumförderung verwendet werden sollten. Im Juni 2020 sei es dann so beschlossen worden, weil die Gegebenheiten dies zuge- lassen hätten, denn es habe sich ein Bilanzgewinn für 2019 in einer Größenordnung von 85 Mio. Euro ergeben. Die Ausschüttung für das Jahr 2019 sei auch deshalb möglich gewesen, weil eine bestimmte steuerrechtliche Regelung für ehemals gemeinnützige Unternehmen nicht mehr gelte. Mit dieser Regelung sollten stille Reserven aufgedeckt werden. Wie sich die Entwicklung für die Zukunft abzeichne, könne nicht vorausgesagt werden. Es komme darauf an, ob zukünftig entsprechende Bilanzgewinne erwirtschaftet würden. Mit dem jetzt aufgelegten Fonds mit 25 Mio. Euro – abzüglich der Steuer seien es 24 Mio. Euro – könne vieles für die Lösung von sozialen Problemen in den Quartieren getan werden. Im Verhältnis zu den Bundesmitteln aus der Städtebauförderung sei dies deutlich mehr. Die Mittel seien sehr hilfreich für die Quartiere. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten nochmal, warum die SAGA über- haupt ihre Gewinne an die Stadt ausschütte, und warum jetzt und nicht schon in den vorherigen Jahren. Die SAGA habe früher bereits 500 Mio. Euro für die GWG abfüh- ren müssen, dann habe sie mehr und mehr sozialen Wohnungsneubau umsetzen sollen und nun solle sie auch noch ihre Gewinne abführen. Davon abgesehen würden die Mieterinnen und Mieter zum Bilanzgewinn beitragen. Diese Mieterinnen und Mieter würden also mit ihrem Geld dazu beitragen, dass alle davon profitierten, nicht nur der eigene Stadtteil. Das sei nicht nachvollziehbar. 5
Drucksache 22/2449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die SAGA sei ein leistungsfähiges Unternehmen. Sie komme ihren Aufgaben, Neubau, Instandsetzung, Modernisierung, Sanierung von Wohnungen sehr gut nach. Die SAGA leiste, wie andere auch, Beiträ- ge, beispielsweise zu den RISE-Projekten. Nun hätten sich auch aus den genannten steuerrechtlichen Änderungen heraus neue Möglichkeiten ergeben, sodass für 2019 diese Ausschüttung beschlossen worden sei. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Möglichkeit bestanden habe, auf die Gewinn- ausschüttung zu verzichten, um die Mittel für den Wohnungsbau durch die SAGA zu reinvestieren. Sie wollten die Laufzeit des Fonds erfahren, ob und wie die Anteile für konsumtive und investive Ausgaben verteilt seien, wie die Bezirke beteiligt würden und inwieweit eine Ausgewogenheit zwischen den Bezirken sichergestellt werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten zur Ausgewogenheit, hierzu könne noch nichts gesagt werden. Es solle zu den einzelnen Themen Projektaufrufe erfol- gen. Die Mittelvergabe stehe in Verbindung mit den gestellten Anträgen. Der Fonds sei für die Zeit bis 2025 aufgelegt worden. 5,9 Mio. seien für konsumtive Ausgaben vorgesehen, 17,9 Mio. für investive Zwecke. Sie gingen davon aus, dass es in diesem Jahr aufgrund der noch nicht vorhandenen Förderrichtlinie zu keiner Mittelauszahlung komme, aber sie stünden dann für die Folgezeit zur Verfügung. Die Alternative, die 25 Mio. Euro besser in weiteren Wohnungsneubau zu investieren, habe sich nicht ergeben, weil es schwierig sei, die Mittel zusätzlich am Markt zu plat- zieren. Der Baumarkt sei angespannt, es gebe eine sehr hohe Nachfrage, die Baufir- men seien ausgelastet. Dienstleistungen seien höchstens noch zu überhöhten Preisen zu bekommen. Die SAGA werde trotz der Gewinnausschüttung weiter in Wohnungen investieren. Wenn aber Mittel darüber hinaus zur Verfügung stünden, sei es vernünf- tig, diese anderweitig sinnvoll für die Quartiere zu verplanen. Die SPD-Abgeordneten begrüßten den neuen Fonds. Es sei gut, dass auch Gebiete profitieren könnten, die nicht in RISE-Gebieten lägen. Auch viele SAGA-Wohnungen würden in Bereichen ohne RISE-Programm stehen, wo es aber einen großen Bedarf an Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität gebe. Sie fragten, ob andere Groß- wohnsiedlungen außer die der SAGA Berücksichtigung fänden und ob etwa auch das Unternehmen Vonovia davon profitiere. Außerdem sei wissenswert, ob analog der RISE-Förderungen weitere Finanzierungen über die Wohnungsunternehmen erfolgen würden, wenn andere Wohnungsgenossenschaften außer der SAGA von den Projek- ten profitierten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erinnerten, es gebe lediglich drei Standorte mit Siedlungen der Vonovia. Aus ihrer Sicht käme eine Förderung für das Korallusvier- tel oder für den Standort Eidelstedt derzeit nicht in Betracht, aber für Steilshoop sei dies nicht gänzlich auszuschließen. Größte Nutznießerin werde aber im Wesentlichen die SAGA als größte Vermieterin der Stadt mit 136 000 Wohnungen sein. Die Mittel würden nicht an die Wohnungsunternehmen ausgezahlt, sondern sie seien für Projek- te in den Bezirken vorgesehen. Es gehe um das Wohnumfeld, auch um die öffentli- chen Freiflächen in den Quartieren. Das Thema „Wohnen bleiben im Quartier“ sei ebenfalls breiter aufgestellt als auf ein Wohnungsunternehmen bezogen. Bisher gebe es weder die notwendige Richtlinie noch konkrete Projekte. Leitgedanke sei gewesen, dass die Projekte gefördert werden sollten, für die bisher keine Regelfinanzierung vorgesehen seien, wo es Finanzierungslücken gebe. Die Finanzierung könne anteilig oder vollständig erfolgen. Viele große Projekte würden aber nicht vollständig finanziert werden können, dafür würden die Mittel nicht ausreichen. Es könnten Teilprojekte von größeren Projekten gefördert werden, für die es keine Finanzierung gebe. Dann würde ein großer Teil von Dritten finanziert und ein kleinerer durch das neue Programm, sodass die Gesamtmaßnahme vollständig finanziert werde. Im Unterschied zu RISE gehe man nicht von den Gesamtmaßnahmen aus, sondern von den Einzelprojekten. Sie hofften, mit dieser Vorgehensweise schneller und zielgerichteter zu sein. Der AfD-Abgeordnete wollte dem Antrag zustimmen, er hielt den neuen Fonds für eine gute Idee. Aus seiner Sicht negativ seien aber die diffus gehaltenen Festlegungen der geplanten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die begrenzten Mittel. Man hätte Schwerpunkte setzen können, beispielsweise die Einrichtung von Quartiersgaragen, 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2449 die dafür sorgten, dass an anderer Stelle Freiraum für andere Nutzungen geschaffen werden könnten. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE meinten, nach den Beschreibungen der Maßnahmen sollten die Mittel dem gesamten Quartier zugutekommen. Ihre Kritik gehe in die Richtung, dass die SAGA-Mieterinnen und -Mieter mit ihren Mieten Maßnahmen für andere mitfinanzierten. Dies sei ein falscher Weg. In ihrer Anfrage, Drucksache 22/1498, die am 29. September beantwortet worden sei, sei erklärt worden, dass auf- grund von Verzögerungen von Baugenehmigungen oder Kapazitätsengpässen bei Baudienstleistern eingeplante Mittel im Jahr 2019 nicht hätten vollumfänglich einge- plant werden können. Sie gingen davon aus, dass die Mittel dann aber später vonnö- ten seien. Wissenswert sei, wie die Situation für das Jahr 2020 sei, ob auch für dieses Jahr ebenfalls mit Verzögerungen zu rechnen sei. Die SAGA habe früher eine eigene Bauabteilung unterhalten. Es wäre zu überlegen, ob die Gelder nicht auch für den Aufbau eigener Strukturen genutzt werden sollten. Sie baten um Bestätigung, dass es für die SAGA aufgrund des nicht vorhandenen Ergebnisabführungsvertrags keine Pflicht zur Abführung des Bilanzgewinns gebe. Sie fragten, seit wann der Senat geplant habe, die genannten Gelder für den Fonds zu verwenden. In ihrer Anfrage vom September habe es noch geheißen, dass über die konkrete Verwendung der Ausschüttung noch entschieden werde. Sie vermuteten einen erhöhten Druck auf den Senat, die Gelder der SAGA einem vernünftigen Ver- wendungszweck zukommen zu lassen. Interessant sei, ob auch Gelder für Stadtteil- beiräte oder Quartiersbeiträte eingeplant seien. Näheres zum Quartiersfonds und eventuelle Überschneidungen seien wissenswert. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es seien keine expliziten Überle- gungen zum Verhältnis des neuen Fonds und des Quartiersfonds angestellt worden. Der „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ sei ohne Anknüpfung an andere Fonds erarbeitet worden. Sie erläuterten, wenn es für die in den Quartieren geplanten Maßnahmen notwendig sei, ein Management bereitzustellen, dann würden auch dafür Mittel bereitgestellt. Es würden aber keine Gelder gezahlt, um Quartiersbeiräte zu unterstützen, weil ihnen keine anderweitigen Gelder zuflössen. Sie bestätigten, die SAGA unterliege keinem Ergebnisabführungsvertrag. Die SAGA sei nicht verpflichtet, Gewinne abzuführen. Sie berichteten, der Senat habe sich im Hinblick auf den Fonds im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen und der vorliegenden Drucksache beschäftigt. Die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzende der SAGA und die als Senatsmitglied müsse strikt getrennt betrachtet werden. Die Idee, eigene Strukturen der SAGA für die Umsetzung von Bauvorhaben zu etab- lieren, habe des Öfteren im Raum gestanden. Die Vonovia praktiziere dies in erhebli- chem Umfang. Für die SAGA habe man sich dagegen entschieden. Der Aufbau sol- cher Strukturen würde zu lange dauern. Die SAGA nutze den regionalen Markt im Hinblick auf Baufirmen und Handwerksbetriebe. Zum Teil habe die SAGA mithilfe von Rahmenverträgen stabile Beziehungen aufgebaut, trotzdem habe es Kapazitätseng- pässe gegeben. Es sei eine falsche Annahme, dass, sollten Mittel der SAGA im geplanten Volumen nicht abgerufen werden können und stattdessen als Gewinn ausgeschüttet, diese im nächsten Jahr fehlen würden. Ihnen lägen keine präzisen Zahlen vor, ob alle Ziele der SAGA auch im Jahr 2020 umgesetzt werden könnten. Die SPD-Abgeordneten meinten, der neue Fonds sei ein richtiger Ansatz dafür, um die Quartiere lebenswerter zu machen und das Wohnen zu verbessern. Sie fragten, ob Anträge direkt an die BSW und an die Finanzbehörde gestellt werden müssten, ob die Bezirke die Antragsteller seien oder ob die Wohnungsunternehmer die Anträge stellten und wie die Auszahlung der Mittel praktisch vonstattengehe. Wissenswert sei, ob der neue Fonds auch beispielsweise für die Schaffung neuer Möglichkeiten für das Fahrradparken im Quartier genutzt werden könne. 7
Drucksache 22/2449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verdeutlichten, zunächst müsse die Förder- richtlinie verfasst werden. Die Bezirksämter sollten die Anträge an die zuständige Fachbehörde, die BSW, stellen. Es werde eine Vorauswahl getroffen und mit der Richtlinie abgewogen. Wenn in der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement als mögli- ches Thema vorgesehen sei, dann könne man sich auch einen entsprechenden Antrag dazu vorstellen. Allerdings sollte er dazu dienen, dass sich die Bedingungen im Quartier erheblich verbesserten. Die Entscheidung werde gemeinsam mit der Finanz- behörde getroffen. Die Auszahlung erfolge über die Bezirksämter. Die Abgeordneten der GRÜNEN betonten, man müsse sich von dem Gedanken befreien, dass die SAGA ein in sich geschlossener Bereich sei und sie nur für ihre eigenen Mieterinnen und Mieter nutzbar sei. Realistisch seien eine Vielzahl von Sied- lungen, die mit unterschiedlichen genossenschaftlichen Einrichtungen durchmischt seien, die von verschiedenen Nachbarschaften genutzt würden. Die Stadt habe bes- sere Möglichkeiten als ein einziges Wohnungsunternehmen, Kooperationen voranzu- bringen und gemeinschaftliche Einrichtungen zu etablieren. Unter Umständen seien auch Kofinanzierungen hilfreich, um Quartiersentwicklungen über die Grenzen der SAGA hinaus zu anderen Wohnungsunternehmen zu realisieren. Sie seien auf die Förderrichtlinie gespannt und fragten, wann damit zu rechnen sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, die Förderrichtlinie werde derzeit erarbeitet. Sie warteten auf die Zustimmung zu diesem „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“, um die Richtlinie dann präzisieren und in Abstimmung mit anderen Beteiligten treten zu können. Sie rechneten mit der Vorlage im Februar oder März nächsten Jahres. Der Fonds ziele auf Maßnahmen ab, von denen viele Men- schen profitieren könnten. III. Ausschussempfehlung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem federführenden Haushaltsaus- schuss, der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der Abgeordneten der CDU- Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu empfehlen, den Antrag aus Drucksache 22/1916 anzunehmen. Martina Ko ep pen , Berichterstattung 8
Sie können auch lesen