Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache   22/2449
22. Wahlperiode                                                                        07.12.20

                                            Bericht
                                    des Haushaltsausschusses

                                         über die Drucksache

         22/1916:     Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere
                      Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwick-
                      lung und Wohnen Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsord-
                      nung für das Haushaltsjahr 2020
                      (Senatsantrag)

         Vorsitz: Dr. Mathias Petersen                         Schriftführung: Thilo Kleibauer

         I.    Vorbemerkung
         Die Drucksache wurde am 4. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäfts-
         ordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege feder-
         führend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Stadtentwicklungsausschuss
         überwiesen, dessen Stellungnahme als Anlage beigefügt ist. Der Haushaltsausschuss
         befasste sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 abschließend mit der Vorlage.

         II.   Beratungsinhalt
         Die CDU-Abgeordneten fragten, ob es richtig sei, dass die Hamburger Gesellschaft für
         Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) ihren Anteil an der Gewinn-
         ausschüttung der SAGA in Höhe von 17,9 Millionen Euro an den Hamburger Haushalt
         für investive Zwecke weitergeben solle. Hierzu sei eine Erklärung hilfreich, außerdem
         sei wissenswert, wie das Vorgehen umgesetzt werden solle.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die HGV vereinnahme die
         Gewinnausschüttung der SAGA, der daraus resultierende Nutzen verbleibe aber nicht
         beim HGV, sondern werde dem Einzelplan 6 als vorübergehende Eckwertübertragung
         für die Jahre 2020/2021 bis 2025 bedarfsgerecht für investive Auszahlungen für den
         Fonds zur Verfügung gestellt.
         Die CDU-Abgeordneten meinten, wenn Eckwerte im Einzelplan 6 erhöht würden,
         müssten die Mittel dafür irgendwoher kommen.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, dies sei das Gesamtdeckungs-
         prinzips des Haushalts.
         Die CDU-Abgeordneten fragten nach der ausstehenden inhaltlichen Begründung,
         warum die HGV Gewinnabführungen zweckgebunden an den Haushalt weiterreiche.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die HGV sei eine Holding, die
         Gewinn- und Verlustergebnisse der Unternehmen poole. Die Gewinnausschüttung der
         SAGA, die an die HGV abgeführt würde, solle nun der Wohnraumförderung mittels
         des beschriebenen haushaltstechnischen Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Drucksache 22/2449     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Weiterreichung der Gewinnabführung sei eine Entscheidung des Senats, der ent-
schieden habe, dass Überschüsse aus Mietzahlungen der SAGA an den Einzelplan 6
weitergegeben würden, damit diese Gelder im Sachzusammenhang verblieben. Es
solle nicht sein, dass Überschüsse der SAGA für andere Zwecke, beispielsweise für
den Verlustausgleich bei der HOCHBAHN oder bei anderen Unternehmen, herange-
zogen würden. Hierzu erinnerten sie an eine politische Vorgeschichte. Es habe seiner-
zeit eine Diskussion gegeben über die Finanzierung der Elbphilharmonie und anderes
durch die SAGA-Mieterinnen und -Mieter. Aus diesem Grund sei der Senat überein-
gekommen, dass eventuelle Gewinnausschüttungen der SAGA im Kreislauf der sozia-
len Wohnraumversorgung der Stadtentwicklungspolitik verbleiben sollten. So komme
letztendlich der Gewinnüberschuss aus den SAGA-Mieten im weitesten Sinne
schlussendlich wieder bei den SAGA-Mieterinnen und -Mietern an. Wirtschaftlich
betrachtet hätte der Gewinnüberschuss auch in der HGV einer guten Verwendung
zugeführt werden können, nun habe man aber für die Gewinnausschüttung der SAGA
eine Schwerpunktsetzung vorgenommen.
Die CDU-Abgeordneten fragten zur Eckwerterhöhung im Einzelplan 6, wie die Mittel
von der HGV zum Einzelplan 6 transferiert würden.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Gewinnausschüttungen der
SAGA sollen der Stadtentwicklung zugutekommen. Das heiße aber nicht, dass tat-
sächlich die Mittel physisch von der HGV in den Fonds gegeben würden. Stattdessen
verbessere die Gewinnausschüttung der SAGA das Ergebnis der HGV und damit den
Verlustausgleich. Der Einzelplan 9.2 werde nicht um diesen Betrag entlastet, sondern
er leiste stattdessen den entsprechenden Beitrag für den höheren investiven Eckwert
der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Es würden keine Gelder phy-
sisch transferiert.
Die CDU-Abgeordneten fragten nach den Prognosen für die kommenden Jahre hin-
sichtlich möglicher Gewinnausschüttungen der SAGA und ob dann ein ähnliches Ver-
fahren zugrunde gelegt würde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf die Stellungnahme des Stadt-
entwicklungsausschusses. Für die kommenden Jahre könne dies nicht prognostiziert
werden. Wenn aber die Möglichkeit bestünde, dass die SAGA einen gewissen Betrag
ausschütten könne, dann könnten die Gesellschafter in der Hauptversammlung ent-
sprechend entscheiden. Dafür gebe es bestimmte Kriterien, deshalb sei es nicht
voraussagbar. Beispielsweise erfolge der Jahresabschluss für 2020 etwa Mitte 2021,
erst dann sei der Free Cash Flow erkennbar und die Frage, ob eine Ausschüttung
möglich wäre, könne geklärt werden. Wenn eine Ausschüttung realistisch wäre, wür-
den sie die Verwendung der Mittel in beschriebener Weise priorisieren.
Die CDU-Abgeordneten meinten, die 25 Millionen Euro für 2020 seien aber schon früh
festgelegt worden, wenn auch unter dem Vorbehalt, dass der Cash Flow und das
Bilanzergebnis dies ermöglichen und Zustimmung in der Hauptversammlung erfolge.
Begründungen für die Gewinnausschüttung der SAGA seien das Thema der Unter-
nehmenssteuerung und die Frage, ob es eventuell das Risiko gebe, dass die SAGA
Gerichtsprozesse verlöre, mit der Folge, dass sie alle Aufträge ausschreiben müsse.
Die vergaberechtliche Komponente sei schon immer eine Begründung für die Gewinn-
ausschüttung gewesen. Dies würde eher für eine stetige Gewinnausschüttung in
jedem Jahr sprechen, als für eine gewisse Schwankungsbreite, bei der die Stadt jedes
Jahr neu den Sachverhalt beurteilen und danach entscheiden müsse, ob eine Aus-
schüttung beschlossen werden solle oder nicht.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Diskussion um die vergabe-
rechtliche Komponente werde seit vielen Jahren geführt und sei in einem Verfahren
vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geklärt worden. Die Bilanzgewinne der
SAGA seien in den letzten Jahren sehr unterschiedlich gewesen. In Betracht gezogen
werden könne, dass die Mittel für die Aufgaben der SAGA, wie Neubau von Wohnun-
gen, Instandsetzung, Modernisierung oder Sanierung, eingesetzt werden könnten.
Wenn man aber zu der Entscheidung gelange, dass dies nicht umsetzbar sei und der
Free Cash Flow aber gewisse Spielräume zulasse, dann sei es eine besondere Situa-
tion. In den kommenden Jahren würden die Möglichkeiten genau geprüft. Die SAGA
sei wirtschaftlich sehr leistungsfähig, diese Leistungsfähigkeit werde aber auch benö-

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tigt, um ihren Auftrag zu erfüllen. Die Investitionen der SAGA würden sich im Durch-
schnitt jährlich deutlich über 700 Millionen Euro bewegen.

III. Ausschussempfehlung

    Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung
    der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und DIE LINKE, das Petitum aus der
    Drs. 22/1916 anzunehmen.

                                                    Thilo Kle ib au er , Berichterstattung

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                             Stellungnahme
                         des Stadtentwicklungsausschusses

                                         an den

                        federführenden Haushaltsausschuss

                                  über die Drucksache

22/1916:       Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere
               Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwick-
               lung und Wohnen Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsord-
               nung für das Haushaltsjahr 2020
               (Antrag Senat)

Vorsitz: Detlef Ehlebracht                            Schriftführung: Martina Koeppen

I.    Vorbemerkung
Die Drucksache 22/1916 wurde am 4. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der
Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft im Vorwege federführend an den
Haushaltsausschuss sowie mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überwie-
sen. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 12. November 2020 abschlie-
ßend mit der Vorlage.

II.   Beratungsinhalt
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Vorlage. Im Einzelplan 6.1 der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) würden insgesamt etwa 24 Mio.
Euro aus der Gewinnausschüttung der SAGA bereitgestellt. Bereits für dieses Jahr
würden 5,9 Mio. Euro konsumtiv veranschlagt, 17,9 Mio. Euro würden als Ermächti-
gungen veranschlagt. Diese Mittel würden mit der Haushaltsplanaufstellung für die
Jahre 2021 bis 2025 bedarfsgerecht als investive Auszahlungen veranschlagt. Die
geförderten Maßnahmen sollen in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf
eingesetzt werden.
Mit den Investitionen solle die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden. Geför-
dert würden beispielsweise und insbesondere
         die Modernisierung und Ausbau sozialer Infrastruktur, beispielsweise Bürger-
          häuser, Quartierszentren, soziokulturelle Einrichtungen oder Nachbarschafts-
          treffs,
         Maßnahmen im Wohnumfeld im öffentlichen Raum, die die Aufenthaltsqualität
          im Wohnumfeld verbessern und Begegnungsräume schaffen sollten oder
         Maßnahmen im Sinne der Zielsetzung „Wohnen bleiben im Quartier“, um bei-
          spielsweise durch Betreuungsangebote Anpassungen auf die Bedürfnisse
          älterer Menschen vorzunehmen oder um Außenanlagen barrierefrei zu gestal-
          ten.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/2449

Eine Förderrichtlinie werde erarbeitet, um das Antrags- und Bewilligungsverfahren
konkret zu regeln. Die Richtlinie werde mit den betroffenen Stellen abgestimmt, insbe-
sondere auch mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integrati-
on und mit den Bezirksämtern. Über den Einsatz der Mittel entscheide die BSW im
Einvernehmen mit der Finanzbehörde.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE begrüßten die Förderziele. Allerdings sei
unverständlich, warum die Gewinnausschüttung der SAGA dafür genutzt werde, um
diese dann vorrangig in Großsiedlungen und Quartieren mit großen Wohnbeständen
der SAGA einzusetzen. Die Frage sei also, warum die SAGA nicht ihren Gewinn habe
behalten können, um die Investitionen in ihren Wohnungsbestand in Eigenregie vor-
zunehmen. Wissenswert sei, ob die SAGA auch in den Folgejahren ihre Gewinne
abführen solle.
Sie fragten, ob die investiven Mittel in Höhe von 17,9 Mio. Euro für die Jahre 2021 bis
2025 genutzt werden sollten und ob es weitere Gelder gebe. Es handle sich um ein
neues Programm, interessant sei, ob, wie und an wen die für 2020 vorgesehenen
Mittel noch verteilt werden könnten oder ob es sich um einen Ausgleich von Pro-
grammen handle, für die nicht mehr genügend Mittel vorhanden seien.
Ebenfalls wissenswert sei, welche weiteren Mittel für die genannten Ziele eingesetzt
würden, beispielsweise aus RISE-Mitteln oder aus dem Quartiersfonds. Hinsichtlich
des Quartierfonds in Altona sei unklar, ob weniger Geld zur Verfügung stehe oder
nicht.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, bisher gebe es weder die För-
derrichtlinie noch die einzelnen Maßnahmen. Weil die Richtlinie erst aufgestellt werde
– wahrscheinlich werde es dazu einen Projektaufruf geben -, gebe es auch noch keine
Überlegungen, ob Vorhaben finanziert würden, für die andere Finanzierungsmöglich-
keiten nicht ausreichend seien. Das neue Programm solle ausdrücklich Maßnahmen
finanzieren können, die nicht in RISE-Gebieten lägen.
Es bestehe kein Ergebnisabführungsvertrag mit der SAGA. Die SAGA habe in den
vergangenen Jahren keine Mittel an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgeführt. Anfang der 90er Jahre habe sich die
SAGA in einer schwierigen Situation befunden, sie habe viel neu gebaut, aber wenig
instandgesetzt oder saniert. Über Jahre habe die Stadt die SAGA bezuschusst. Im
Jahr 2019 sei signalisiert worden, dass vorbehaltlich eines entsprechenden Bilanzge-
winns aus dem Free Cash Flow ein Betrag in Höhe von 25 Mio. Euro ausgeschüttet
werden könne und diese Mittel im Bereich der Wohnraumförderung verwendet werden
sollten.
Im Juni 2020 sei es dann so beschlossen worden, weil die Gegebenheiten dies zuge-
lassen hätten, denn es habe sich ein Bilanzgewinn für 2019 in einer Größenordnung
von 85 Mio. Euro ergeben. Die Ausschüttung für das Jahr 2019 sei auch deshalb
möglich gewesen, weil eine bestimmte steuerrechtliche Regelung für ehemals
gemeinnützige Unternehmen nicht mehr gelte. Mit dieser Regelung sollten stille
Reserven aufgedeckt werden. Wie sich die Entwicklung für die Zukunft abzeichne,
könne nicht vorausgesagt werden. Es komme darauf an, ob zukünftig entsprechende
Bilanzgewinne erwirtschaftet würden.
Mit dem jetzt aufgelegten Fonds mit 25 Mio. Euro – abzüglich der Steuer seien es
24 Mio. Euro – könne vieles für die Lösung von sozialen Problemen in den Quartieren
getan werden. Im Verhältnis zu den Bundesmitteln aus der Städtebauförderung sei
dies deutlich mehr. Die Mittel seien sehr hilfreich für die Quartiere.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten nochmal, warum die SAGA über-
haupt ihre Gewinne an die Stadt ausschütte, und warum jetzt und nicht schon in den
vorherigen Jahren. Die SAGA habe früher bereits 500 Mio. Euro für die GWG abfüh-
ren müssen, dann habe sie mehr und mehr sozialen Wohnungsneubau umsetzen
sollen und nun solle sie auch noch ihre Gewinne abführen. Davon abgesehen würden
die Mieterinnen und Mieter zum Bilanzgewinn beitragen. Diese Mieterinnen und Mieter
würden also mit ihrem Geld dazu beitragen, dass alle davon profitierten, nicht nur der
eigene Stadtteil. Das sei nicht nachvollziehbar.

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Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die SAGA sei ein leistungsfähiges
Unternehmen. Sie komme ihren Aufgaben, Neubau, Instandsetzung, Modernisierung,
Sanierung von Wohnungen sehr gut nach. Die SAGA leiste, wie andere auch, Beiträ-
ge, beispielsweise zu den RISE-Projekten. Nun hätten sich auch aus den genannten
steuerrechtlichen Änderungen heraus neue Möglichkeiten ergeben, sodass für 2019
diese Ausschüttung beschlossen worden sei.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Möglichkeit bestanden habe, auf die Gewinn-
ausschüttung zu verzichten, um die Mittel für den Wohnungsbau durch die SAGA zu
reinvestieren. Sie wollten die Laufzeit des Fonds erfahren, ob und wie die Anteile für
konsumtive und investive Ausgaben verteilt seien, wie die Bezirke beteiligt würden
und inwieweit eine Ausgewogenheit zwischen den Bezirken sichergestellt werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten zur Ausgewogenheit, hierzu könne
noch nichts gesagt werden. Es solle zu den einzelnen Themen Projektaufrufe erfol-
gen. Die Mittelvergabe stehe in Verbindung mit den gestellten Anträgen. Der Fonds
sei für die Zeit bis 2025 aufgelegt worden. 5,9 Mio. seien für konsumtive Ausgaben
vorgesehen, 17,9 Mio. für investive Zwecke. Sie gingen davon aus, dass es in diesem
Jahr aufgrund der noch nicht vorhandenen Förderrichtlinie zu keiner Mittelauszahlung
komme, aber sie stünden dann für die Folgezeit zur Verfügung.
Die Alternative, die 25 Mio. Euro besser in weiteren Wohnungsneubau zu investieren,
habe sich nicht ergeben, weil es schwierig sei, die Mittel zusätzlich am Markt zu plat-
zieren. Der Baumarkt sei angespannt, es gebe eine sehr hohe Nachfrage, die Baufir-
men seien ausgelastet. Dienstleistungen seien höchstens noch zu überhöhten Preisen
zu bekommen. Die SAGA werde trotz der Gewinnausschüttung weiter in Wohnungen
investieren. Wenn aber Mittel darüber hinaus zur Verfügung stünden, sei es vernünf-
tig, diese anderweitig sinnvoll für die Quartiere zu verplanen.
Die SPD-Abgeordneten begrüßten den neuen Fonds. Es sei gut, dass auch Gebiete
profitieren könnten, die nicht in RISE-Gebieten lägen. Auch viele SAGA-Wohnungen
würden in Bereichen ohne RISE-Programm stehen, wo es aber einen großen Bedarf
an Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität gebe. Sie fragten, ob andere Groß-
wohnsiedlungen außer die der SAGA Berücksichtigung fänden und ob etwa auch das
Unternehmen Vonovia davon profitiere. Außerdem sei wissenswert, ob analog der
RISE-Förderungen weitere Finanzierungen über die Wohnungsunternehmen erfolgen
würden, wenn andere Wohnungsgenossenschaften außer der SAGA von den Projek-
ten profitierten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erinnerten, es gebe lediglich drei Standorte
mit Siedlungen der Vonovia. Aus ihrer Sicht käme eine Förderung für das Korallusvier-
tel oder für den Standort Eidelstedt derzeit nicht in Betracht, aber für Steilshoop sei
dies nicht gänzlich auszuschließen. Größte Nutznießerin werde aber im Wesentlichen
die SAGA als größte Vermieterin der Stadt mit 136 000 Wohnungen sein. Die Mittel
würden nicht an die Wohnungsunternehmen ausgezahlt, sondern sie seien für Projek-
te in den Bezirken vorgesehen. Es gehe um das Wohnumfeld, auch um die öffentli-
chen Freiflächen in den Quartieren. Das Thema „Wohnen bleiben im Quartier“ sei
ebenfalls breiter aufgestellt als auf ein Wohnungsunternehmen bezogen. Bisher gebe
es weder die notwendige Richtlinie noch konkrete Projekte. Leitgedanke sei gewesen,
dass die Projekte gefördert werden sollten, für die bisher keine Regelfinanzierung
vorgesehen seien, wo es Finanzierungslücken gebe. Die Finanzierung könne anteilig
oder vollständig erfolgen. Viele große Projekte würden aber nicht vollständig finanziert
werden können, dafür würden die Mittel nicht ausreichen. Es könnten Teilprojekte von
größeren Projekten gefördert werden, für die es keine Finanzierung gebe. Dann würde
ein großer Teil von Dritten finanziert und ein kleinerer durch das neue Programm,
sodass die Gesamtmaßnahme vollständig finanziert werde. Im Unterschied zu RISE
gehe man nicht von den Gesamtmaßnahmen aus, sondern von den Einzelprojekten.
Sie hofften, mit dieser Vorgehensweise schneller und zielgerichteter zu sein.
Der AfD-Abgeordnete wollte dem Antrag zustimmen, er hielt den neuen Fonds für eine
gute Idee. Aus seiner Sicht negativ seien aber die diffus gehaltenen Festlegungen der
geplanten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die begrenzten Mittel. Man hätte
Schwerpunkte setzen können, beispielsweise die Einrichtung von Quartiersgaragen,

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die dafür sorgten, dass an anderer Stelle Freiraum für andere Nutzungen geschaffen
werden könnten.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE meinten, nach den Beschreibungen der
Maßnahmen sollten die Mittel dem gesamten Quartier zugutekommen. Ihre Kritik gehe
in die Richtung, dass die SAGA-Mieterinnen und -Mieter mit ihren Mieten Maßnahmen
für andere mitfinanzierten. Dies sei ein falscher Weg. In ihrer Anfrage, Drucksache
22/1498, die am 29. September beantwortet worden sei, sei erklärt worden, dass auf-
grund von Verzögerungen von Baugenehmigungen oder Kapazitätsengpässen bei
Baudienstleistern eingeplante Mittel im Jahr 2019 nicht hätten vollumfänglich einge-
plant werden können. Sie gingen davon aus, dass die Mittel dann aber später vonnö-
ten seien. Wissenswert sei, wie die Situation für das Jahr 2020 sei, ob auch für dieses
Jahr ebenfalls mit Verzögerungen zu rechnen sei. Die SAGA habe früher eine eigene
Bauabteilung unterhalten. Es wäre zu überlegen, ob die Gelder nicht auch für den
Aufbau eigener Strukturen genutzt werden sollten.
Sie baten um Bestätigung, dass es für die SAGA aufgrund des nicht vorhandenen
Ergebnisabführungsvertrags keine Pflicht zur Abführung des Bilanzgewinns gebe.
Sie fragten, seit wann der Senat geplant habe, die genannten Gelder für den Fonds zu
verwenden. In ihrer Anfrage vom September habe es noch geheißen, dass über die
konkrete Verwendung der Ausschüttung noch entschieden werde. Sie vermuteten
einen erhöhten Druck auf den Senat, die Gelder der SAGA einem vernünftigen Ver-
wendungszweck zukommen zu lassen. Interessant sei, ob auch Gelder für Stadtteil-
beiräte oder Quartiersbeiträte eingeplant seien. Näheres zum Quartiersfonds und
eventuelle Überschneidungen seien wissenswert.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es seien keine expliziten Überle-
gungen zum Verhältnis des neuen Fonds und des Quartiersfonds angestellt worden.
Der „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ sei ohne Anknüpfung an andere
Fonds erarbeitet worden. Sie erläuterten, wenn es für die in den Quartieren geplanten
Maßnahmen notwendig sei, ein Management bereitzustellen, dann würden auch dafür
Mittel bereitgestellt. Es würden aber keine Gelder gezahlt, um Quartiersbeiräte zu
unterstützen, weil ihnen keine anderweitigen Gelder zuflössen.
Sie bestätigten, die SAGA unterliege keinem Ergebnisabführungsvertrag. Die SAGA
sei nicht verpflichtet, Gewinne abzuführen.
Sie berichteten, der Senat habe sich im Hinblick auf den Fonds im Rahmen der
Beantwortung der Kleinen Anfragen und der vorliegenden Drucksache beschäftigt. Die
Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzende der SAGA und die als Senatsmitglied müsse
strikt getrennt betrachtet werden.
Die Idee, eigene Strukturen der SAGA für die Umsetzung von Bauvorhaben zu etab-
lieren, habe des Öfteren im Raum gestanden. Die Vonovia praktiziere dies in erhebli-
chem Umfang. Für die SAGA habe man sich dagegen entschieden. Der Aufbau sol-
cher Strukturen würde zu lange dauern. Die SAGA nutze den regionalen Markt im
Hinblick auf Baufirmen und Handwerksbetriebe. Zum Teil habe die SAGA mithilfe von
Rahmenverträgen stabile Beziehungen aufgebaut, trotzdem habe es Kapazitätseng-
pässe gegeben.
Es sei eine falsche Annahme, dass, sollten Mittel der SAGA im geplanten Volumen
nicht abgerufen werden können und stattdessen als Gewinn ausgeschüttet, diese im
nächsten Jahr fehlen würden.
Ihnen lägen keine präzisen Zahlen vor, ob alle Ziele der SAGA auch im Jahr 2020
umgesetzt werden könnten.
Die SPD-Abgeordneten meinten, der neue Fonds sei ein richtiger Ansatz dafür, um
die Quartiere lebenswerter zu machen und das Wohnen zu verbessern. Sie fragten,
ob Anträge direkt an die BSW und an die Finanzbehörde gestellt werden müssten, ob
die Bezirke die Antragsteller seien oder ob die Wohnungsunternehmer die Anträge
stellten und wie die Auszahlung der Mittel praktisch vonstattengehe. Wissenswert sei,
ob der neue Fonds auch beispielsweise für die Schaffung neuer Möglichkeiten für das
Fahrradparken im Quartier genutzt werden könne.

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Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verdeutlichten, zunächst müsse die Förder-
richtlinie verfasst werden. Die Bezirksämter sollten die Anträge an die zuständige
Fachbehörde, die BSW, stellen. Es werde eine Vorauswahl getroffen und mit der
Richtlinie abgewogen. Wenn in der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement als mögli-
ches Thema vorgesehen sei, dann könne man sich auch einen entsprechenden
Antrag dazu vorstellen. Allerdings sollte er dazu dienen, dass sich die Bedingungen im
Quartier erheblich verbesserten. Die Entscheidung werde gemeinsam mit der Finanz-
behörde getroffen. Die Auszahlung erfolge über die Bezirksämter.
Die Abgeordneten der GRÜNEN betonten, man müsse sich von dem Gedanken
befreien, dass die SAGA ein in sich geschlossener Bereich sei und sie nur für ihre
eigenen Mieterinnen und Mieter nutzbar sei. Realistisch seien eine Vielzahl von Sied-
lungen, die mit unterschiedlichen genossenschaftlichen Einrichtungen durchmischt
seien, die von verschiedenen Nachbarschaften genutzt würden. Die Stadt habe bes-
sere Möglichkeiten als ein einziges Wohnungsunternehmen, Kooperationen voranzu-
bringen und gemeinschaftliche Einrichtungen zu etablieren. Unter Umständen seien
auch Kofinanzierungen hilfreich, um Quartiersentwicklungen über die Grenzen der
SAGA hinaus zu anderen Wohnungsunternehmen zu realisieren. Sie seien auf die
Förderrichtlinie gespannt und fragten, wann damit zu rechnen sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, die Förderrichtlinie werde derzeit
erarbeitet. Sie warteten auf die Zustimmung zu diesem „Stadtentwicklungsfonds
Lebendige Quartiere“, um die Richtlinie dann präzisieren und in Abstimmung mit
anderen Beteiligten treten zu können. Sie rechneten mit der Vorlage im Februar oder
März nächsten Jahres. Der Fonds ziele auf Maßnahmen ab, von denen viele Men-
schen profitieren könnten.

III. Ausschussempfehlung

    Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem federführenden Haushaltsaus-
    schuss, der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der Abgeordneten der CDU-
    Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu empfehlen, den Antrag aus Drucksache
    22/1916 anzunehmen.

                                                 Martina Ko ep pen , Berichterstattung

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