Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1497 22. Wahlperiode 21.09.20 Bericht des Ausschusses für öffentliche Unternehmen über die Drucksache 22/951: Gleichberechtigung für Beschäftigte am Flughafen schaffen – AHS-Beschäftigte gehören dazu! (Antrag DIE LINKE) Vorsitz: Güngör Yilmaz Schriftführung: Norbert Hackbusch I. Vorbemerkung Die Drucksache wurde dem Ausschuss für öffentliche Unternehmen am 19. August 2020 auf Antrag der SPD und GRÜNEN durch Beschluss der Bürgerschaft überwie- sen. Die Drucksache wurde im Zusammenhang mit der Drs. 21/18956 (Beteiligungs- bericht 2018 und Vergütungsbericht 2018; hier: Flughafen Hamburg Gesellschaft mbh) beraten. Die Beratung zur Drs. 22/951 wurde in der Sitzung am 8. September 2020 abgeschlossen. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hoben die kontinuierlich Gewinne erbringende Rolle des Flughafens Hamburg für die Freie und Hansestadt Hamburg hervor, durch die Corona-Pandemie sei der Umsatz allerdings nachhaltig eingebrochen. Die Gewin- ne der früheren Jahre beliefen sich zwischen 415 bis 417 Millionen Euro und seien an die Gesellschafter des Flughafens ausgeschüttet worden, neben der Freien und Han- sestadt Hamburg sei dies die mit 49 Prozent beteiligte AviAlliance GmbH, die als Investor eines kanadischen Pensionsfonds agiere. Der jetzige Standort des Flugha- fens Hamburg sei bis 2080 im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags gesichert. Hamburg fungiere zudem neben dem Flughafenbetrieb als weltweit drittgrößter Standort für den Flughafenbau mit Airbus in Finkenwerder und als der größte Standort der Lufthansa Technik AG mit 4.000 Beschäftigten. Auch diese beiden Bereiche hätten in den ver- gangenen Jahren erheblich zur Wertschöpfung in Hamburg beigetragen. Allerdings habe auch Airbus aufgrund der Corona-Pandemie die Produktionsraten senken müs- sen, sodass damit einhergehend viele mittelständische Zulieferer und Ingenieurbüros in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seien und es auch dort in den nächsten Jah- ren zu Arbeitsplatzverlusten kommen werde. Sie führten laufende Gespräche mit den Gewerkschaften, um die Fachkräfte am Standort halten zu können. Für den Betrieb des Flughafens rechneten sie für 2020 mit einem Negativeffekt über mindestens 100 Millionen Euro. Die Freie und Hansestadt Hamburg werde bei der Flughafen Hamburg Gesellschaft mbh (FHG) für einen entsprechenden Ausgleich sorgen, wie auch der Mitgesellschafter ähnlich verfahren werde. Die Vertreter der FHG erläuterten anhand einer Präsentation (Anlage) die Situation des Flughafen Hamburgs unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pan- demie. Als Ausblick für die kommenden Geschäftsjahre gaben sie bis zum Ende des
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Jahres 2023 die Einschätzung ab, auf etwa 80 Prozent der ursprünglichen Umsatzlinie zu kommen und bis 2025 auf etwa 85 Prozent. Voraussichtlich würden sie in den kommenden Jahren insgesamt mit Verlusten rechnen müssen, für 2023 erhofften sie zumindest ein ausgeglichenes Geschäftsjahr. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erläuterten ihren Antrag aus der Drs. 22/951. Sie verwiesen im Zusammenhang mit der im Antrag erwähnten AHS Aviation Handling Services GmbH (AHS Holding) darauf, dass an anderen Luftstand- orten wie in Stuttgart Mehrheitsbeteiligungen an einer AHS-Tochter dazu führten, dass Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent möglich seien. An diesem Bei- spiel werde deutlich, dass eine AHS-Tochter im öffentlichen Eigentum zu halten sei und darüber die Bodendienstleistungen eines Flughafens entsprechend anzubieten. Auch von dem Standort Hannover komme die Forderung, die AHS-Dienstleistungen wieder in öffentliches Eigentum als Tochtergesellschaft der jeweiligen Flughafenge- sellschaft zu überführen. Insbesondere, da Bodendienstleistungen als systemrelevan- te Aufgaben an einem Flughafen einzustufen seien, sei eine Überführung in öffentli- ches Eigentum wichtig. Auch liege der Tarifvertrag der AHS mit einem Einstiegsgehalt über 10,69 Euro unter dem Landesmindestlohn. Da die AHS-Tochtergesellschaft in Hamburg mit nur 49 Prozent der FHG gehöre, sei ein solches Unterschreiten des Min- destlohns möglich, obwohl darüber hinaus circa 27 Prozent der AHS Holding der FHG gehörten. Die Hamburger AHS-Tochter sei aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, da die dort vereinbarte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die AHS nicht finan- zierbar gewesen wäre, und auch die zuständige Behörde habe im Frühjahr bestätigt, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes führe zur sofortigen Insolvenz der Hambur- ger AHS-Tochter. Sie plädierten dafür, allen am Flughafen Hamburg Beschäftigten faire Löhne und ein entsprechendes Kurzarbeitergeld zu bezahlen, weshalb die AHS- Tochtergesellschaft wieder zu einer richtigen Tochter der FHG gemacht werden müs- se. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, die rechtlichen Verhältnisse bei den Bodenabfertigungsdiensten seien schwierig, weil der Markt aufgrund einer europawei- ten Öffnung in den Wettbewerb gestellt worden sei. Zwar könne die Hamburger AHS- Tochtergesellschaft in die FHG überführt werden, da aber die AHS beihilferechtlich nicht berechtigt sei, könne die Tochter am Markt letztlich bei höheren Lohnzahlungen oder bei Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes nicht wettbewerbsfähig sein, denn bei höheren Bodenabfertigungskosten würden sich die Airlines andere Partner für diese Dienstleistungen suchen. Es sei aufgrund gewerkschaftlichen Engagements gelun- gen, die EU-Forderung nach jeweils drei im Wettbewerb stehenden Bodenabferti- gungsdienstleistern pro Standort auf zwei zu reduzieren. Aufgrund dessen werde neben der AHS in Hamburg ein zweiter Bodendienstleister zeitnah seinen Betrieb auf- nehmen und es bleibe abzuwarten, wie die Airlines auf der Grundlage ihrer Vertrags- laufzeiten darauf reagieren würden. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE befürchteten aufgrund der geschilderten Situation durch die Senatsvertretungen eine Unterbietungsspirale bei den Boden- diensten des Flughafens, um mögliche Konkurrenz abzudrängen. Die insgesamt sin- kenden Gewinne am Flughafen zeigten, dass das bisherige Geschäftsmodell an ein Ende komme und nach einer anderen geschäftlichen Ausrichtung für den Flughafen Hamburg gesucht werden müsse. Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens sei wichtig für Hamburg, allerdings müsse allen – insbesondere in öffentlichen Betrieben arbeitenden – Beschäftigten am Flughafen ein auskömmliches Einkommen und in der momentanen Situation ein aufgestocktes Kurzarbeitergeld garantiert werden. Die SPD-Abgeordneten fragten nach, ob die durch die Corona-Pandemie bedingte Abnahme von Geschäftsreisen mittel- und auch längerfristig Auswirkungen auf die Flugbewegungen haben werde, da die Notwendigkeit vieler Treffen vor Ort nicht mehr als notwendig erachtet werde, und ob auch das gestiegene Bewusstsein für die öko- logischen Belange insgesamt Auswirkungen auf den Flugverkehr haben werde. Sie führten an, aufgrund europäischen Rechts müsse es zwei Bodendienstleister am Flughafen Hamburg geben, sodass die AHS im Wettbewerb stehe. Zudem würden Anteile der Freien und Hansestadt Hamburg an der AHS-Tochtergesellschaft und Holding von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fälschlicherweise so addiert, dass Mehrheitsverhältnisse aufgezeigt würden, die de facto nicht existierten. Aller- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1497 dings befürworteten sie ausdrücklich einen Branchentarifvertrag für die Bodendienst- leister, der allerdings von den Gewerkschaften ausgehandelt werden müsse und nicht von politischer Seite initiiert werden könne. Die Vertreter der FHG antworteten, mit der Corona-Pandemie habe es konkrete Rei- severbote und in der Folge deutlich weniger Geschäftsreisen gegeben, der bisher mit einem Drittel ins Gewicht fallende Geschäftsreiseverkehr werde vermutlich zugunsten digitaler Meetings auch nachhaltig abnehmen. Grundsätzlich werde die Nachfrage nach Flugreisen aufgrund sich verändernder Lebensumstände anhalten, auch wenn das ökologische Bewusstsein dagegen einwirke. Die FHG habe mit dem Abschluss des Erbbaurechtvertrags umfangreiche Zusagen zur Klimaneutralität des Flugverkehrs gemacht. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten nach der Anzahl von Geschäftsrei- sen innerhalb Deutschlands, wie die Nachlässe für die Mieter am Flughafen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gestaltet seien, ob die Angabe des Verlustes der FHG über 100 Millionen Euro für 2020 eine konkrete Summe darstelle und in wel- chem Rahmen die Bürgerschaft mit den wesentlichen wirtschaftspolitischen Frage- stellungen zu den Problemen bei Lufthansa Technik und Airbus Informationen vom Senat informiert werde, sodass sie sich damit befassen könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf das vom Senat aufgelegte Kon- junktur- und Wachstumsprogramm für Hamburg, zu dem die Weiterentwicklung des Luftstandortes Hamburg gehöre. Im Wesentlichen gehe es um die im mit der FHG geschlossenen Erbbaurechtsvertrag angeführten Überlegungen, wie Fliegen unter den gegebenen Transformationsprozessen – wozu insbesondere der Klimaschutz gehöre – gestaltet werden könne. Ende August sei erstmals die Task Force Hamburg Aviation mit Vertretungen von Airbus, Lufthansa Technik, der FHG, der Universität Harburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zulieferfirmen, dem Verbund der Ingenieurdienstleister, der IG Metall und weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammengekommen. Ausgehend von Projektvorschlägen, gemeinsam mit den Unternehmen und gegebenenfalls mit öffentlichen Zuschüssen solle so die Transformation des Luftstandortes Hamburg gestaltet werden. Zu konkreten Maßnah- men und öffentlichen Finanzierungen werde die Bürgerschaft informiert. Die CDU-Abgeordneten verwiesen auf die seit drei Jahren andauernden Ergebnis- rückgänge bei der FHG. Auch sie erbaten zu den prognostizierten Verlusten über 100 Millionen Euro definitive Angaben und wollten Konkretes zu den Planungsprä- missen für das laufende Geschäftsjahr und zum Halbjahresergebnis 2020 erfahren. Sie fragten nach, welchen Stand es bei der HGV zusammen mit dem Mitgesellschaf- ter zur Umsetzung der Verlustsituation des Flughafens gebe und in welcher Höhe die Freie und Hansestadt Hamburg im laufenden Geschäftsjahr und in 2021 auf Gebüh- ren, Mieten und Erbbaurechtszinsen zugunsten des Flughafens verzichte. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf eine bereits erfolgte Protokoll- erklärung, die die Stundungen und Entgegenkommen der Freien und Hansestadt Hamburg bei Mieten und Pachten gegenüber ihren öffentlichen Unternehmen auswei- se. Sie seien mit der FHG bezüglich eines solchen Entgegenkommens noch im Gespräch. Zur Umsetzung der Verlustsituation der FHG seien die Gespräche mit dem Mitgesellschafter noch nicht abgeschlossen. Zur rückläufigen Ergebnissituation der FHG sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, der Personalaufwand und die Lohnkosten des Flughafens seien deutlich gestiegen, während die Entgeltregelungen mit den Fluggesellschaften aufgrund des harten Wettbewerbs weniger Erträge bräch- ten, sodass die Geschäftsergebnisse des Flughafens geringer als in den Vorjahren seien. Sie gingen davon aus, dass aufgrund der deutlich gestiegenen Wettbewerbssi- tuation im Flugverkehr die sehr guten Geschäftsergebnisse früherer Jahre nicht mehr zu erwirtschaften seien. Die Vertreter der FHG führten an, 30 Prozent des Hamburger Flugverkehrs verlaufe innerdeutsch. Die FHG verzichte bis Ende 2020 auf Mieteinnahmen bei allen Mietern am Flughafen Hamburg, für 2021 werde es weitere Gespräche dazu geben. Das erste Halbjahr 2020 habe am Flughafen einen Verlust über 40 Millionen Euro erbracht, sie schätzten einen Gesamtverlust zwischen 100 bis zu 130 Millionen Euro für das gesamte Jahr 2020, für 2021 gingen sie von 50 bis 80 Millionen Euro aus, für 2022 3
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode zwischen 30 bis 40 Millionen Euro. Die Freie und Hansestadt Hamburg habe der FHG keine Mieterlasse gewährt, es gebe aber Stundungen für den Erbpachtzins. Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, wie die FHG mit den Konsequenzen der rückläufigen Erträge umgehen werde, so beispielsweise bei den Personal- und Gebäudebeständen, und ob aufgrund des eingeschränkten Betriebsgeschehens ein- zelne Bestandteile des Erbbaurechtsvertrags wie die energetische Sanierung von Gebäuden, der Infrastrukturaufbau für synthetisches Kerosin, die Lärmreduzierung am Boden oder die Restrukturierung der Entgeltordnung hinsichtlich der Klimaneutra- lität der Fluggesellschaften vorgezogen werden könnten. Die Vertreter der FHG antworteten, vor dem Hintergrund einer geschätzten 20-pro- zentigen Reduktion des Flughafenbetriebes in 2023 wollten sie bis dahin 300 Stellen möglichst sozialverträglich abbauen. Gegebenenfalls nähmen sie im kommenden Winter auch Gebäude außer Funktion. Die Verpflichtungen zum Umweltschutz hätten sie im Fokus, allerdings hielten sie aufgrund fehlender Finanzmittel geplante Investiti- onen momentan zurück. Ab 2021 bestellten sie nur noch hybride oder alternative Dienstwagen, der Fahrzeugpark funktioniere bereits zu 75 Prozent mit alternativen Treibstoffen. Zur Entwicklung und Herstellung von synthetischem Kerosin betrieben sie mit Partnern ein Labor, in dem in 2020 erste Mengen in zunächst geringem Umfang produziert würden. Die SPD-Abgeordneten erbaten Auskunft darüber, ob die Tendenz der europäischen Airlines, sich verstärkt auf dem europäischen Markt zu orientieren, einen positiven Effekt für den Flughafen Hamburg habe. Die Abgeordneten der GRÜNEN wiesen darauf hin, dass das Geschäftsergebnis in 2018 und 2019 im Kerngeschäft des Flughafens trotz deutlich gestiegener Personal- kosten stabil geblieben sei, von 2018 auf 2019 allerdings ein erhöhtes Abschrei- bungsvolumen der Investitionen in 2016 eingetreten sei und dieser Umstand ein wesentlicher Grund für den Ergebnisrückgang sei. Die Vertreter der FHG antworteten, die Verkehrsentwicklung am Hamburger Flugha- fen als primär an europaweiten Flügen orientierter Standort stehe momentan besser da als in Frankfurt und München, da dort die Langstreckenflüge entfielen. Sie bestä- tigten die Zunahme der Abschreibungssummen ab 2018 wie auch erhöhte Zinszah- lungen und Personalrückstellungen für die Altersversorgung. Sie prüften Prozesse und Abläufe am Flughafen mit der Intention, diese zu verbessern und zu beschleuni- gen, wie sie auch die Gesamtorganisation mit der Absicht einer Verschlankung betrachteten. Diese Maßnahmen sollten dazu führen, nach der Krise als gut aufge- stelltes Unternehmen operieren zu können. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, der Flughafen habe beeindrucken- de Maßnahmen ergriffen, um im Dialog mit dem Betriebsrat die Arbeitnehmerschaft sozialverträglich zu versorgen und gleichzeitig die Verluste des Flughafens im Rah- men zu halten. Die Situation bei der AHS-Tochtergesellschaft sei zwar nicht befriedi- gend, zunächst müsse jedoch vornehmlich der Kernbereich des Flughafens betrach- tet werden, mehr könne die FHG momentan aufgrund beschränkter Mittel nicht leis- ten. Die Drs. 22/951 wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GRÜNEN, CDU, AfD und gegen die Stimme der LINKEN abgelehnt. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für öffentliche Unternehmen empfiehlt der Bürgerschaft mehrheit- lich mit den Stimmen der SPD, GRÜNEN, CDU, AfD gegen die LINKE, - das Petitum aus der Drs. 22/951 abzulehnen. Norbert Hackbusch, Berichterstattung 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1497 Anlage Ausschuss für öffentliche Unternehmen TOP 2: Beratung zum Flughafen Hamburg 08. September 2020, im Rathaus, Kaisersaal 23.09.2020 Hamburg Airport ist wichtigster Flughafen Norddeutschlands Hamburg Airport ist DER Flughafen für Hamburg und Norddeutschland. Umfangreiches Streckennetz ist entscheidend für Mobilität und Erreichbarkeit des Nordens. Hamburg Airport ist wesentlicher Faktor für wirtschaftliches Wachstum in der Region: Als direkter und indirekter Auftraggeber Als Standort für zahlreiche Dienstleistungsunternehmen Als Verkehrsknotenpunkt für Personen und Waren Hamburg Airport ist bedeutender Arbeitgeber: 15.000 Beschäftigte auf dem Flughafengelände, davon rund ein Drittel aus Schleswig- Holstein Gesellschafter: 51% Freie und Hansestadt Hamburg und 49% AviAlliance GmbH © Flughafen Hamburg GmbH 2 5
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Das Einzugsgebiet… Kiel: 90 km Rostock: 185 km Hamburg 1,8 Mio. Schwerin: 110 km Bremen: 125 km 1 Std. 3,7 Mio. 1,5 Std. 4,9 Mio. Berlin: 290 km Hannover: 180 km Wolfsburg: 170 km 2 Std. 7,5 Mio. … erstreckt sich über große Teile Norddeutschlands © Flughafen Hamburg GmbH 3 2019 auf einen Blick © Flughafen Hamburg GmbH 4 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1497 Die FHG ist ein verlässlicher Arbeitgeber in Hamburg 2500 2.112 2.028 2.013 2000 1.908 1.864 769 867 726 806 1500 705 1000 1159 1182 1259 1207 1245 500 0 2015 2016 2017 2018 2019 Töchter/Beteiligungsunternehmen FHG Jahresmittelwerte ohne Auszubildende und Geschäftsführung © Flughafen Hamburg GmbH 5 Die Kernkompetenzen des Flughafens… Center Real HAM Aviation Management Estate Management Ground Handling Reibungsloser und Flugunabhängige Bau und Bodenverkehrsdienste sicherer Aktivitäten Projektentwicklung (ausgegliedert in Flughafenbetrieb Tochtergesellschaft) … gebündelt in vier Kerngeschäftsbereichen © Flughafen Hamburg GmbH 6 7
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Hamburg Airport Cargo Center Eröffnung: Mai 2016 Jahreskapazität von 150.000 Tonnen Luftfracht Investition von rund 50 Millionen Euro Bürofläche: ca. 6.000 m² Gesamtfläche Grundstück: 60.000 m² 100% der Flächen sind vermietet. Durch 60 Meter lange Unterführung unter der Straße Weg beim Jäger direkt mit dem Flughafengelände verbunden. Ca. 150 Logistik- und Luftfrachtunter- nehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern im Umland des Flughafens. © Flughafen Hamburg GmbH 7 Hohe Investitionen selbst finanziert (Kredite), ohne Zuschüsse der FHH Investitionen seit 2000 Parkhaus 9 Terminal 1 Airport Plaza Parkhaus 1 Parkhaus 5 HACC Frachtzentrum IT-Projekte Vorfeld 1 erneuert Name – Titel Sicherheitskontrolle Gepäckanlage © Flughafen Hamburg GmbH 8 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1497 Gewinne der letzten 20 Jahre, die zu 51% der FHH zugeflossen sind © Flughafen Hamburg GmbH 9 Gewinn- und Verlustrechnung FHG 2019 / 2018 © Flughafen Hamburg GmbH 10 9
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die FHG (1) Der Verkehr ist ab März zunächst völlig eingebrochen. Der Flughafen hat im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Betriebspflicht - zum Beispiel für medizinische, Hilfs- und Rettungstransporte sowie Frachtflüge. Der Flughafen Hamburg hat somit auch während des Lockdowns den Betrieb aufrechterhalten, auch wenn dieser in keiner Weise wirtschaftlich war. Die Kostenstruktur der FHG ist von Fixkosten geprägt (z.B. Abschreibungen, Zinsen, Erbbauzins, Energie, Personalvorhaltung für 24 Std. Bereitschaft). Airlines bekommen Unterstützung vom Staat, Flughäfen nicht. Beeinflussbare Kosten wurden gesenkt, Fremdleistungen verringert und Kurzarbeit für die FHG und alle Töchter eingeführt. Rund 80% der Mitarbeiter im FHG-Konzern sind durchschnittlich mit rund 60-65% ihrer normalen Arbeitszeit in Kurzarbeit. Betriebsbedingte Kündigungen wurden bisher vermieden, das soll auch so bleiben. © Flughafen Hamburg GmbH 11 Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die FHG (2) Alle Investitionen wurden geprüft und teilweise gestoppt. Die FHG hat bereits 2019 das Programm HAM Flex gestartet, mit dem die Organisation der FHG besser ausgerichtet und Kosten gesenkt werden. Die Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung. Ein maßvoller Personalabbau in der FHG und den Töchtern (200 Mitarbeiter = 10%) soll über natürliche Fluktuation sowie in Einzelfällen über freiwillige Vereinbarungen erfolgen. Die FHG hat für die Wiederaufnahme des Verkehrs ein Hygiene-Konzept entwickelt und umgesetzt (z.B. Markierungen für Abstandsregeln, Plexiglas-Schutzscheiben, Desinfektionsspender für Passagiere, Reinigungstrupps). Ab Juli ist der Verkehr wieder angelaufen - aber auf einem schwachen Niveau. Die aktuell zunehmenden Reisewarnungen für Risikogebiete und die Entscheidungen aus Berlin über die Quarantänebestimmungen sowie Corona-Tests für rückkehrende Reisende sorgen seit Anfang August für eine sinkende Verkehrserholung. © Flughafen Hamburg GmbH 12 10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1497 Passagierentwicklung 2020 von KW 1 bis KW 35 im Vorjahresvergleich © Flughafen Hamburg GmbH 13 Ausblick 2020 und die Folgejahre Die FHG erwartet für 2020 einen Verlust von über 100 Mio. EUR Die Liquidität ist über Kreditlinien bis auf Weiteres sichergestellt. Für die FHG und alle Systempartner am Flughafen (u.a. Abfertigungsunternehmen, Security, Einzelhändler, Gastronomen, Reinigung) ist eine Passagiererholung von existenzieller Bedeutung um die Geschäftsgrundlage und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der Verkehr wird auch bei guter Entwicklung einige Jahre unter dem Niveau von 2019 bleiben. Die FHG und ihre Töchter werden bis Ende 2021 von der verlängerten Kurzarbeiterregelung Gebrauch machen und die betroffenen Arbeitsplätze erhalten. Trotz aller Kostensenkungen werden sich bei der FHG für die Jahre 2021 und 2022 Verluste nicht vermeiden lassen. © Flughafen Hamburg GmbH 14 11
Drucksache 22/1497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23.09.2020 12
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