BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN VERKEHRSDIENSTEBERICHT 2022 2024 - Nr. 49/2021
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BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN VERKEHRSDIENSTEBERICHT 2022 – 2024 Behandlung im Landtag Datum Schlussabstimmung Nr. 49/2021
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3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung .................................................................................................. 6 Zuständiges Ministerium......................................................................................... 7 Betroffene Amtsstellen ........................................................................................... 7 I. BERICHT DER REGIERUNG ....................................................................... 8 1. Ausgangslage ................................................................................................. 8 1.1 Zielsetzung Verkehrsdienstebericht 2022-2024 .................................. 9 1.2 Bevölkerung und Beschäftigte ........................................................... 10 1.3 Auswirkungen Verkehrssituation ....................................................... 11 1.4 Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ............................................ 13 2. Strategie öffentlicher Verkehr ..................................................................... 16 2.1 Raumkonzept Liechtenstein (2020) ................................................... 16 2.2 Landesrichtplan (2011)....................................................................... 17 2.3 Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan .......... 18 2.4 Mobilitätsumfrage 2019..................................................................... 20 2.5 Mobilitätskonzept 2030 ..................................................................... 24 2.5.1 Teilstrategie öffentlicher Verkehr ........................................ 25 2.5.2 Massnahmenpaket «ÖV/LV-Push» ...................................... 25 2.5.3 Massnahmenpaket «Effizienzsteigerung» ........................... 27 2.5.4 Massnahmenpaket «Kapazitätserweiterung» ..................... 27 2.6 Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein..................... 28 2.7 Angebot Bahn ..................................................................................... 29 3. Organisation und Zuständigkeiten im öffentlichen Verkehr ....................... 30 3.1 Rechtliche Grundlage ......................................................................... 32 3.1.1 Grundangebot ...................................................................... 33 3.1.2 Zusatzangebote .................................................................... 34 3.2 Leistungsvereinbarung 2021 .............................................................. 35 3.2.1 Grundangebot ...................................................................... 36 3.2.2 Linienbusverkehr .................................................................. 36 3.2.3 Regionalzugsverkehr ............................................................ 38 3.2.4 Linie 70 VVV ......................................................................... 38 3.2.5 Skibus ................................................................................... 39 3.2.6 Nachtbus .............................................................................. 40
4 3.2.7 Wirtschaftlichkeit / Eigenfinanzierungsgrad / Organisations- und Verwaltungsaufwand ........................... 40 3.2.8 Ausschreibung Sonderformen des Linienverkehrs .............. 41 3.2.9 Innovative Weiterentwicklung ............................................. 41 3.2.10 Fahrradverleihsystem .......................................................... 42 4. Entwicklung des öffentlichen Verkehrs ....................................................... 42 4.1 Angebot und Landesbeitrag ............................................................... 42 4.2 Tarife, Einnahmen, Eigenfinanzierungsgrad und Eigenkapital .......... 44 4.3 Fahrgastzahlen und Leistungsangebot............................................... 50 4.4 Kundenzufriedenheit.......................................................................... 51 4.5 Aktuelle Rahmenbedingungen ........................................................... 54 4.5.1 Leistungserstellung und Verträge ........................................ 54 4.5.2 IT-Infrastruktur ..................................................................... 55 5. Umsetzung Strategie öffentlicher Verkehr Liechtenstein 2022 – 2024 ...... 56 5.1 Ziele Entwicklung öffentlicher Verkehr 2022 bis 2024 ...................... 56 5.2 Angebote im öffentlichen Verkehr..................................................... 57 5.2.1 Fahrplan Grundangebot Bus ................................................ 57 5.2.2 Fahrplan Eisenbahn .............................................................. 58 5.2.3 Ortsverkehre ........................................................................ 60 5.2.4 Fahrradverleih und Förderung Langsamverkehr ................. 61 5.3 Tarif und Vertrieb ............................................................................... 63 5.3.1 Digitales Abonnement ......................................................... 63 5.3.2 Kartenzahlung ...................................................................... 63 5.3.3 Mobile Ticketing................................................................... 64 5.3.4 Self-Service ........................................................................... 65 5.3.5 Tarif LIEmobil ....................................................................... 65 5.3.6 Tarif Region .......................................................................... 66 5.3.7 Studie zum Verzicht auf ÖV-Tickets ..................................... 67 5.4 Nachhaltigkeit .................................................................................... 67 5.4.1 Elektromobilität ................................................................... 67 5.4.2 Emissionen ........................................................................... 68 5.5 Digitalisierung und Innovationen ....................................................... 70 5.5.1 Weiterentwicklung Fahrgastinformation............................. 70 5.5.2 Störungsmanagement .......................................................... 70 5.6 Kundengewinnung und Kundenbindung............................................ 71 5.7 Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ............................................ 72 6. Finanzplanung (Begründung des Finanzbeschlusses) ................................. 74 I. ANTRAG DER REGIERUNG ..................................................................... 77
5 II. REGIERUNGSVORLAGE .......................................................................... 79
6 ZUSAMMENFASSUNG Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einschliesslich der grenzüberschrei- tenden Anbindungen an die massgebenden Ziel- und Umsteigepunkte werden für das Land Liechtenstein durch den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) sichergestellt. Mit dem vorliegenden Verkehrsdienstebericht 2022-2024 legt die Regierung dem Hohen Landtag den Finanzbeschluss über die Gewährung eines jährlichen Landesbeitrages an die Aufwendungen des Verkehrsbetrieb LIECHTEN- STEINmobil (LIEmobil) für die Jahre 2022 bis 2024 vor. Grundlage hierzu ist das Gesetz über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" (VLMG). Mit der Festle- gung des Landesbeitrages über einen Zeitraum von drei Jahren wird eine Finanzie- rung sichergestellt, die eine verlässliche und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung im Bereich des öffentlichen Verkehrs ermöglicht. Der Zweck von LIEmobil ist gemäss VLMG die Gewährleistung der Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs durch Gestaltung, Planung, Organisation und Ver- marktung des Leistungsangebots. Dieses umfasst die Planung der Verkehrsdienst- leistungen sowie die Entwicklung von Liniennetz- und Fahrplänen für die landesin- ternen sowie grenzüberschreitenden Angebote und die Anknüpfung an die regio- nalen Knoten. Dabei wird zwischen dem Grundangebot und Zusatzangeboten un- terschieden. Die Vorgaben in Form des Grundangebots, einschliesslich der Mindestanforderun- gen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit, werden von der Regierung im Rah- men einer Leistungsvereinbarung definiert. Das Grundangebot umfasst im We- sentlichen die Verbindung aller Gemeinden Liechtensteins untereinander, die An- bindung an die regionalen Knoten des öffentlichen Verkehrs, das Regionalzugsan- gebot Feldkirch – Buchs, die ergänzenden grenzüberschreitenden Verbindungen so- wie den Ski- und den Nachtbus. Bei Bedarf kann LIEmobil weitere Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs als Zusatzangebote anbieten. Mit den Aufwendungen zur Erfüllung des in der Leistungsvereinbarung definierten Grundangebots sowie des zu erreichenden Eigenfinanzierungsgrads ergeben sich ungedeckte Kosten für LIEmobil. Dabei hat die Erfahrungen der letzten Jahre ge- zeigt, dass mit einem jährlichen Beitrag von CHF 14.5 Mio. die Grundversorgung Liechtensteins im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der bisherigen Weise
7 sichergestellt werden kann. Zudem hat sich ein über die Jahre konstanter Landes- beitrag als vorteilhaft erwiesen und sich für eine verlässliche, längerfristige Pla- nung bewährt. Für den zu betrachtenden Zeitraum 2022 bis 2024 stehen den voraussichtlich ge- ringeren Aufwendungen aufgrund der Neuvergabe des Linienverkehrs im 2020 markant geringere Einnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie die Kosten für die Umsetzung der geplanten Massnahmen für ein weiterhin attraktives Ange- bot im Bereich des öffentlichen Verkehrs entgegen. Zur Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Jahre 2022 bis 2024 erachtet es die Regierung daher als zielführend, für die kommenden Jahre 2022 bis 2024 einen jährlichen Beitrag von jeweils CHF 14.5 Mio. an den Verkehrs- betrieb LIECHTENSTEINmobil zu beantragen. Dies entspricht dem Beitrag der vo- rangegangenen Perioden 2016 bis 2018 sowie 2019 bis 2021. ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM Ministerium für Infrastruktur und Justiz BETROFFENE AMTSSTELLEN Amt für Bau und Infrastruktur
8 Vaduz, 04. Mai 2021 LNR 2021-635 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und An- trag betreffend den Verkehrsdienstebericht 2022 – 2024 an den Landtag zu unter- breiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. AUSGANGSLAGE In einer Volkswirtschaft wie Liechtenstein ist ein rascher und zuverlässiger Perso- nentransport ein wichtiger Standortfaktor. Kurze Reisezeiten sind dank der guten Verkehrserschliessung unter anderem ein Faktor für die Attraktivität Liechten- steins. Gerade weil Liechtenstein stark mit der umliegenden Region vernetzt ist, sind gute grenzüberschreitende Verkehrsanbindungen auf den verschiedenen Verkehrsträgern zentral. Der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) 1 ist beauftragt, effiziente, in- tegrierte und umfassende Angebote im öffentlichen Verkehr (ÖV) mittels eines Grundangebots, welches von der Regierung anhand der Leistungsvereinbarung 1 Seit dem 1. Januar 2012 eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts.
9 definiert wird und Zusatzangeboten, welche im Auftrag von Dritten ausgeführt werden, zu erbringen. Dazu plant, organisiert und vermarktet LIEmobil das ge- samte öffentliche Verkehrsangebot in Liechtenstein sowie in das grenznahe Aus- land. Ziel dabei ist es, allen Personen ein nationales ÖV-Angebot mit regionaler Vernetzung und überregionalen Anschluss zu tragbaren Preisen anzubieten. Mit einem solchen Angebot wird auch die umweltverträgliche Nutzung der Mobilität in Liechtenstein unterstützt. 1.1 Zielsetzung Verkehrsdienstebericht 2022-2024 Der Verkehrsdienstebericht legt dar, welches Angebot im öffentlichen Verkehr (ÖV) bereitgestellt und welche finanziellen Mittel durch den Staat hierfür zur Ver- fügung gestellt werden sollen. Basierend auf der Postulatsbeantwortung der Re- gierung betreffend die nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEmobil 2 wurde mit dem Bericht und Antrag der Regierung betreffend den Verkehrsdiens- tebericht 2016 – 2018 3 erstmals der Landesbeitrag an LIEmobil für eine Zeitspanne von drei Jahren festgesetzt. Da die Festsetzung des Landesbeitrags für drei Jahre eine zukunftsgerichtete Entwicklung im Bereich des öffentlichen Verkehrs ermög- licht, wurde dieser anschliessend von 2019 bis 2021 wiederum für drei Jahre be- schlossen. 4 Kernelemente des vorliegenden Verkehrsdiensteberichts bilden - die Darstellung der Ausgangslage und der Rahmenbedingungen sowie das Formulieren der Zielsetzungen; 2Vgl. BuA Nr. 95/2014, Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEMOBIL, 23. September 2014. 3 Vgl. BuA Nr. 61/2015, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein be- treffend den Verkehrsdienstebericht 2016 - 2018, 12. Mai 2015. 4 Vgl. BuA Nr. 46/2018, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein be- treffend den Verkehrsdienstebericht 2019 - 2021, 8. Mai 2018.
10 - die Ausführungen zur Strategie im Bereich des ÖV; - die Aussagen zur bisherigen Entwicklung des ÖV; - die Erläuterungen der geplanten Massnahmen und Projekte 2022 – 2024; - die Darstellung des Angebotskonzepts mit den verfügbaren Angeboten, den Schwachstellen und Potentialen, Angebotsergänzungen und deren Finanzie- rung; - der Finanzbeschluss betreffend die ungedeckten Kosten im ÖV im Sinne ei- nes jährlichen Globalkredits für die Jahre 2022 bis 2024. 1.2 Bevölkerung und Beschäftigte Die Bevölkerung in Liechtenstein hat sich seit 1970 praktisch verdoppelt und die Anzahl der Beschäftigten hat sich im gleichen Zeitraum mehr als verdreifacht. Im Jahr 2017 überstieg die absolute Zahl der Beschäftigten erstmals die Anzahl Ein- wohner. Liechtensteins wirtschaftlicher Aufschwung der letzten Jahre und Jahr- zehnte wird begleitet von einer überproportional hohen Arbeitsplatzdichte, von einer starken Bautätigkeit und vom Ausscheiden über den Bedarf hinaus dimensi- onierter Bauzonen mit dem Effekt einer erschliessungs- und verkehrsaufwendigen Streubauweise sowie vom europaweit höchsten Motorisierungsgrad. Die Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung in Liechtenstein haben Auswir- kungen auf die Mobilitätsnachfrage. Die Verkehrsinfrastruktur stösst in Teilberei- chen insbesondere zu den Spitzenzeiten an ihre Grenzen. Die in Liechtenstein auf- tretenden Verkehrsprobleme sind nahezu ausschliesslich auf den täglichen Berufs- verkehr zurückzuführen. Die dadurch verursachten Verkehrsspitzen in den Mor- gen- und Abendstunden bringen das Strassennetz an den Rheinübergängen und Teile des Landstrassennetzes an die Kapazitätsgrenze. Es kommt zu Rückstaus, Zeitverlusten und weiteren Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs.
11 Auch in Zukunft wird in Liechtenstein mit einem moderaten, aber stetigen Bevöl- kerungs- und Arbeitsplatzwachstum zu rechnen sein. Bis ins Jahr 2040 wird ein Gesamtwachstum von +14.5 % erwartet, dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von +0.60 %. Bezüglich der Arbeitsplätze wird ein jähr- liches Wachstum von einem Prozent erwartet, bei einem gleichzeitigen Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung in Liechtenstein von durchschnittlich 45%. Abbildung 1: Bevölkerungs- und Beschäftigtenstatistik seit 1960, Bevölkerungs- prognose „Trend“ sowie Annahmen zum Arbeitsplatzwachstum. 5 1.3 Auswirkungen Verkehrssituation Der Verkehrsfluss auf der Strasse hat grosse Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit, die Fahrplantreue und die Anschlusssicherheit des öffentlichen Verkehrs. Diese 5 Quelle: Amt für Statistik.
12 drei Faktoren sind, neben der örtlichen und zeitlichen Verfügbarkeit, wiederum entscheidend für die Benutzer-Akzeptanz des öffentlichen Verkehrs. Die Überlastung der Strassen-Verkehrsinfrastruktur in den Morgen- und Abend- stunden ist in der Regel nur wochentags zu beobachten. Dies begründet sich zum einen im regen, grenzüberschreitenden Arbeitspendlerverkehr und zum anderen in der Nutzung der A13 durch in Liechtenstein wohnhafte und in Liechtenstein ar- beitende Arbeitnehmende. Diese nutzen die A13 als Umfahrung mit den entspre- chenden Folgen für die Auslastung der Rheinübergänge. Der öffentliche Busver- kehr ist hier wie der Individualverkehr von der Verkehrssituation und der Infra- struktur der Strassen beeinflusst. Er steht bei Strassenabschnitten ohne eigene Fahrbahn genauso im Stau wie jedes andere Strassenfahrzeug. Dies bedeute in Folge eine geringe Fahrplanstabilität. Eine hohe Fahrplanstabilität ist jedoch sehr wichtig, da diese gesicherten An- schlüsse gewährleistet. Der öffentliche Verkehr wird dadurch attraktiv und ge- winnt Fahrgäste. Dagegen führt Unpünktlichkeit zu Anschlussbrüchen. Die Attrak- tivität des öffentlichen Verkehrs sinkt. Fahrgäste steigen in der Folge auf den Indi- vidualverkehr um. Dies hat zur Folge, dass der Stau auf den Strassen zunimmt. Es ist daher im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, dem öffentlichen Verkehr ein möglichst ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen. Künftig werden Busbe- vorzugungsmassnahmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Daher ist insbe- sondere die Massnahme 1.04 6 des Mobilitätskonzept 2030, die Neuauflage des Busbevorzugungskonzept, von grosser Bedeutung. 6Neuauflage Busbevorzugungskonzept: Definition von Massnahmen zur Busbevorzugung mit Fokus auf den Bau von neuen und die Weiterführung von bestehenden Busspuren.
13 1.4 Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Durch die Massnahmen während der ersten Welle der Corona-Pandemie im Jahr 2020 verschwanden die Verkehrsbehinderungen vorübergehend. Dies zeigt, welch hohen Einfluss unter anderem eine Homeoffice-Empfehlung auf den Verkehrsfluss haben kann. An dem vom Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) landesweit betriebenen Zählstel- lennetz mit 29 Zählstellen für den motorisierten Verkehr wird das Verkehrsauf- kommen auf den Hauptverkehrsstrassen erfasst. Während der ersten Phase der COVID-19-Pandemie betrug dabei der verbleibende Verkehr nur etwa 60 % der Normalbelastung. Dieses Verkehrsaufkommen konnte überall ohne Rückstau be- wältigt werden. Die nachfolgenden Grafiken vergleichen die Verkehrszahlen der Rheinbrücke Vaduz von März 2020 bis Mai 2020 sowie von Mitte Oktober 2020 bis Januar 2021 verglichen mit den Werten im Vorjahr. TV 2019 TV 2020 25’000 20’000 15’000 10’000 5’000 0 Abbildung 2: Vergleich Tagesverkehr (TV) März bis Mai 2020 und März bis Mai 2019 Rheinbrücke Vaduz. 7 7 Quelle: Amt für Bau und Infrastruktur (ABI).
14 Das Verkehrsaufkommen in der ersten COVID-19-Welle reduzierte sich am tiefsten Punkt um ca. 40 %. Bei den übrigen Verkehrsmessstellen zeigte sich das gleiche Bild. TV 2019 TV 2020 25’000 20’000 15’000 10’000 5’000 0 Abbildung 3: Vergleich Tagesverkehr (TV) Mitte Oktober 2020 bis Januar 2021 und Mitte Oktober 2019 bis Januar 2020, Rheinbrücke Vaduz.8 Nahezu dasselbe Bild zeigt sich für den Zeitraum der sogenannten zweiten COVID- 19-Welle von ca. Mitte Oktober 2020 bis zum Messzeitpunkt Ende Januar 2021. Das Verkehrsaufkommen reduzierte sich auch hier um bis zu 40 %. Einzig über die Weihnachtsfeiertage mit merklich weniger Arbeitspendlerverkehren näherten sich die Werte wieder an. Wie während der ersten Welle auch, zeigten die weite- ren Verkehrsmessstellen dieselbe Auswirkung. Zudem zeigten die Werte des automatischen Zählernetzes 9 für den Langsamver- kehr (LV)10 auch, dass ein merkbarer Umstieg auf die Nutzung des Fahrrads wäh- rend der ersten COVID-19-Welle stattgefunden hat. So nahmen die 8 Quelle: Amt für Bau und Infrastruktur (ABI). 9 Lage der LV-Zählstellen: Radweg Mauren-Tisis (Route Egelsee); Eschen, Schwarze Strasse; Radbrücke Schaan-Buchs (auf Energiebrücke und auf Rheindamm); Radbrücke Vaduz-Buchs (auf Rheindamm); Radbrü- cke Vaduz-Sevelen (Holzbrücke); Vaduz, Oberau; Vaduz, Haberfeld. 10 Langsamverkehr: Fuss-, Velo- und E-Bike-Verkehr.
15 Fahrradfrequenzen von März 2020 bis Juni 2020 gegenüber den Vorjahreswerten um 43.6 % bis 107.20 % zu. Zum aktuellen Zeitpunkt ist schwierig abzuschätzen, wie sich die Nutzung von Homeoffice auch nach der Pandemie entwickeln wird und was dies für Auswirkun- gen auf die Verkehrssituation in Liechtenstein haben wird. Die Verkehrsentwick- lung in den ersten Monaten 2021 lässt jedoch darauf schliessen, dass sich der Ver- kehr wahrscheinlich rasch wieder auf das Niveau von vor der Pandemie erholen wird. 11 Mittlerweile ist das Niveau der Vorjahre nahezu erreicht. Somit werden sich auch die Verkehrsprobleme der vergangenen Jahre wieder zeigen. Die Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie hatten und haben auch weitreichende Folgen für den ÖV. Aufgrund der Unsicherheiten und der ge- troffenen Massnahmen, brach die Nachfrage und Nutzung des ÖV zeitweise fast vollständig ein. Gleichzeitig musste das Grundangebot gemäss Leistungsvereinba- rung aufrechterhalten werden, um die Grundversorgung sicherzustellen. Eine deutlich tiefere Nutzung bei gleichbleibendem Angebot bedeutet höhere unge- deckte Kosten. Dazu kommen zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kommunika- tion sowie der Umsetzung von Schutzkonzepten. Festgestellt werden konnte, ne- ben der geringeren Nutzung des ÖV aufgrund vermehrter Tätigkeiten von Zuhause aus (Homeoffice), eine Verschiebung in der Wahl des Verkehrsmittels vom ÖV hin zum motorisierten Individualverkehr (MIV) und Langsamverkehr (LV). Wie nach- haltig diese Verschiebung vom ÖV hin zum MIV sein wird, lässt sich nicht abschlies- send abschätzen. Ebenso ist der mögliche Vertrauensverlust in die Nutzung des ÖV aufgrund der Corona-Pandemie und seine Dauer, nur schwer zu beurteilen. 11 vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrs- infrastruktur in Liechtenstein (Verkehrsinfrastrukturbericht 2021), BuA Nr. 116/2020, S. 14 bis 18.
16 2. STRATEGIE ÖFFENTLICHER VERKEHR 2.1 Raumkonzept Liechtenstein (2020) Das Raumkonzept Liechtenstein 12 zeigt die künftige räumliche Entwicklung von Liechtenstein im Sinne einer Gesamtschau auf. Es dient dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Landes und der Gemeinden im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung aufeinander abzustimmen. Das Raumkonzept ist daher als strategischer Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tä- tigkeiten zu verstehen. Die Zusammenarbeit über räumliche, fachspezifische und institutionelle Grenzen hinweg soll gefördert werden. Den zukünftigen Generatio- nen sollen ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum sowie eine intakte Land- schaft hinterlassen werden. Zum Umgang mit den steigenden Mobilitätsbedürfnissen wird im Raumkonzept Liechtenstein ausgeführt, dass das Angebot des ÖV grundsätzlich gut ist, dieser jedoch sein gesamtes Potenzial nicht ausschöpfen kann. So sind die Busse von den Strassenüberlastungen direkt betroffen und können deshalb die Fahrplanzeiten zu Spitzenzeiten nicht zuverlässig einhalten. Zudem verkehrt die Bahn nur mit einem tiefen Taktangebot. Der zunehmende MIV überlastet die Verkehrsinfrastruktur zu den Hauptverkehrszeiten, reduziert die Erreichbarkeit und hat Auswirkungen auf die Lebensqualität. Um diesem entgegenzuwirken soll das Verkehrsangebot gezielt ausgerichtet wer- den. In Zukunft sollen der ÖV sowie der Fuss- und Radverkehr in der Nutzung und dem Angebot dem MIV ebenbürtig sein. Liechtenstein sollte die Chancen der Digi- talisierung (Smart City) und der gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. flexiblere 12 Raumkonzept Liechtenstein, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, März 2020.
17 Arbeitszeitmodelle) für eine effizientere und siedlungsverträgliche Mobilität nut- zen. Dazu soll Liechtenstein sein Verkehrsangebot auch auf eine konzentrierte Siedlungsentwicklung ausrichten. Im Sinne einer möglichst effizienten, siedlungs- und umweltgerechten Mobilität werden die Anteile des ÖV sowie des Fuss- und Radverkehrs an der Gesamtmobilität erhöht, mit dem MIV abgestimmt sowie die wichtigen Arbeitsplatzgebiete mit dem ÖV vernetzt und an die benachbarten Kno- ten in Buchs, Sargans und Feldkirch angeschlossen. 2.2 Landesrichtplan (2011) Der Landesrichtplan 13 zielt durch die Koordination der raumwirksamen Tätigkei- ten auf eine zukunftssichernde Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Liechtenstein ab. Der Landesrichtplan ist das zentrale, behördenverbindliche Pla- nungsinstrument, welches alle bedeutenden, raumwirksamen Tätigkeiten aufzeigt und miteinander koordiniert. Dabei dient der Landesrichtplan der Regierung als Führungsinstrument zur nachhaltigen Steuerung der räumlichen Entwicklung des Landes und die zukünftige Ausrichtung der Raumordnungspolitik. Das Land braucht für seine qualitative und wirtschaftliche Entwicklung ein Ge- samtverkehrssystem, das im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung eine vertret- bare Mischung zwischen Individualverkehr und ÖV gewährleistet. Die Richtpla- nung formuliert für das Verkehrssystem folgendes Hauptziel: „Leistungsfähige Umsteigepunkte für den Übergang vom einen zum anderen Verkehrsmittel schaf- fen". Dazu wurde der Leitsatz V1 formuliert: „Den Individualverkehr und den öf- fentlichen Verkehr als sich ergänzendes Gesamtsystem begreifen.“ 13 Landesrichtplan der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 30. März 2011.
18 Im Bereich des ÖV sind gemäss Richtplanung folgende Hauptziele zu verfolgen: «Anpassung des Angebots des öffentlichen Verkehrs an die unterschiedlichen An- forderungen» und «Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr vergrös- sern». Massgebend ist hierbei der Leitsatz V2: «Den öffentlichen Personenverkehr noch kundenorientierter machen». Für den Langsamverkehr legt der Landesrichtplan nachstehendes Hauptziel fest: «Planung eines engmaschigen Netzes für den nicht motorisierten Verkehr mit An- schluss an die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs». Leitsatz V6 ist für dieses Themenfeld richtungsweisend: «Zusammenhängendes Netz von sicheren und at- traktiven Fuss- und Radwegen schaffen». Der Landesrichtplan soll im Zeitraum 2021 bis 2024 überarbeitet und aktualisiert werden. 2.3 Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan Das Thema Mobilität und Verkehr hängt direkt mit den Themen Siedlungs-, Natur- und Landschaftsräume zusammen. Aufgrund der zunehmenden Herausforderun- gen, insbesondere im Bereich Verkehr, wurde im Jahr 2016 auf Initiative der Re- gierung die gemeinsame Plattform „Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unter- land und Schaan“ 14 ins Leben gerufen. Hierbei streben die Gemeinden und das Land an, den Raum Unterland unter Berücksichtigung der Landesinteressen und der Gemeindeautonomie gemeinsam zu entwickeln. Die Gemeindeinteressen ste- hen in vielfältigen Wechselbeziehungen über die Gemeindegrenzen hinaus. Dar- aus ergeben sich wiederum Fragestellungen und Herausforderungen, welche nur in enger gemeindeübergreifender Zusammenarbeit zwischen den fünf Unterlän- der Gemeinden, der Gemeinde Schaan und dem Land bearbeitet und gelöst 14 Plattform «Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan», Gründung der Plattform 2016; www.vision2050.li.
19 werden können. Im Jahr 2018 wurde der Öffentlichkeit die Vision 2050 für die räumliche Entwicklung des Unterlandes vorgestellt. 15 Diese besteht aus elf Strate- giebausteinen.16 Einen grossen Einfluss auf die Entwicklung des Unterlands und Schaan hätte die Realisierung der S-Bahn Liechtenstein gehabt. Aufgrund des negativen Ausgangs der Volksabstimmung zur S-Bahn Liechtenstein 17, gewinnt nun eine zukunftsfä- hige Ausrichtung des ÖV und damit des Busangebots noch stärker an Bedeutung. Dies gilt sowohl gemeindeübergreifend wie auch auf Landesebene und im Aus- tausch mit den regionalen Nachbarn. Gemäss dem Strategiebaustein "öffentlicher Verkehr" sehen die Gemeinden und das Land im Ausbau des ÖV als attraktive Al- ternative zum MIV einen zentralen Beitrag zu einer nachhaltigen Verkehrsentwick- lung. Bus und Bahn bilden dabei das Rückgrat des ÖV im Unterland und in Schaan. Das Land und die Gemeinden schaffen dabei unter anderem durch abgestimmte Konzepte und Massnahmen die Voraussetzungen zur Beschleunigung und Verste- tigung des Busverkehrs und positionieren sich zudem gemeinsam, um die Erreich- barkeit im ÖV zu verbessern. Hierbei ergänzen sich bauliche und organisatorische Massnahmen. Attraktive Busverbindungen zu den Bahnhaltestellen in Österreich und der Schweiz sind sicherzustellen. 15 Plattform «Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan, Vision 2050», Information und Mitwirkung der Bevölkerung, 25. Juni 2018; www.vision2050.li. 16 Strategiebausteine: Arbeitsgebiete; Innenentwicklung mit Qualität; Baukultur; Bodenpolitik zur Realisierung von Vorhaben im öffentlichen Interesse; Gemeinsames Landschaftskonto; Gemeinsames Natur- und Land- schaftsentwicklungskonzept; Handlungsraum-Mitte; Mobilität vernetzt und organisiert; Öffentlicher Ver- kehr; Langsamverkehr; Motorisierter Individualverkehr. 17 Volksabstimmung vom 30. August 2020 betreffend den Finanzbeschluss vom 4. Juni 2020 über die Geneh- migung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs SG für eine S- Bahn Liechtenstein. Ablehnung des Verpflichtungskredites mit einem Stimmenanteil von 62.3% bei einer Stimmbeteiligung von 83.5%.
20 2.4 Mobilitätsumfrage 2019 Von August 2019 bis November 2019 wurde zu den Mobilitätsaspekten in Liech- tenstein eine breit angelegte, mehrstufige Umfrage durchgeführt 18. Neben einer repräsentativen Stichprobe der Wohnbevölkerung wurden eine offene Umfrage in der Wohnbevölkerung sowie eine Befragung von Grenzgängern und Grenzgänge- rinnen durchgeführt. Dabei wurde die Verkehrssituation in Liechtenstein als prob- lematisch beurteilt. Rund zwei Drittel der Befragten sahen Handlungsbedarf im Verkehrsbereich, rund ein Viertel erachtete diesen sogar als sehr dringend. Vor allem Stau und der damit einhergehende Zeitverlust wurde als störend beurteilt. Wie die folgende Abbildung 4 aufzeigt, wurden gemäss der Umfrage im Jahr 2019 mit Abstand am häufigsten der Weg zur Arbeit alleine mit dem Auto zurückgelegt. Deutlich hinter dem MIV rangieren Bus und Bahn. Vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende nutzen mit grosser Mehrheit den ÖV. 18 "Mobilitätsaspekte in Liechtenstein – Eine Umfrage", Liechtenstein-Institut gemeinsam mit DemoScope, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2019.
21 Abbildung 4: Wahl des Verkehrsmittels für den Weg zum Arbeitsplatz.19 Gemäss der folgenden Abbildung 5 sollen gemäss den Befragten in erster Linie Verbesserungen und Ausbaumassnahmen im Bereich Bus/Bahn angestrebt wer- den. Hierfür sprachen sich 54 % der befragten Einheimischen und 76 % der befrag- ten Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus. Mit 55 % der Einheimischen und 59 % der Grenzgängerinnen und Grenzgänger folgen an zweiter Stelle Massnahmen für den MIV. 19 Quelle: "Mobilitätsaspekte in Liechtenstein – Eine Umfrage", Liechtenstein-Institut gemeinsam mit De- moScope, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2019.
22 Abbildung 5: Einschätzung der Dringlichkeit von Massnahmen für verschiedene Verkehrsträger durch Einheimische und Grenzgänger. 20 Wie die nachfolgende Abbildung 6 veranschaulicht, wurden im Rahmen der Um- frage nebst einem Ausbau des ÖV-Angebots/ ÖV-Netzes, insbesondere auch sepa- rate Trassees, verbesserte Pünktlichkeit, günstigere Tarife oder ein Gratis-ÖV-An- gebot befürwortet. Separate Busspuren wurden nicht nur als Massnahme zu Bus- bevorzugung, sondern von vielen Autofahrern auch als Mittel gegen die Stausitu- ationen begrüsst. 20 Quelle: "Mobilitätsaspekte in Liechtenstein – Eine Umfrage", Liechtenstein-Institut gemeinsam mit De- moScope, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2019.
23 Abbildung 6: Zustimmung zu Massnahmen im Bereich öffentlicher Verkehr. 21 Gemäss den Umfrageergebnissen sollte in Zukunft verstärkt auf den ÖV gesetzt werden. Sowohl bei den Einheimischen als auch bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern stiess dieses Ziel auf mehr als 70 % Zustimmung. Knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, bei einem besseren ÖV-Angebot dieses künftig auch häu- figer zu nutzen. Diese Umsteigebereitschaft ist bei Einheimischen wie auch Grenz- gängerinnen und Grenzgängern etwa gleich hoch. Hierbei zeigten jüngere Umfra- geteilnehmer jedoch eine grössere Bereitschaft als ältere Befragte. Als wichtig bis sehr wichtig erachten die Einheimischen die internationale Erreichbarkeit des Lan- des. 21 Quelle: "Mobilitätsaspekte in Liechtenstein – Eine Umfrage", Liechtenstein-Institut gemeinsam mit De- moScope, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2019.
24 2.5 Mobilitätskonzept 2030 Basierend auf der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, den heutigen und zukünfti- gen Mobilitätsbedürfnissen sowie begleitet durch eine umfassende Mobilitätsum- frage 22, wurde durch die Regierung entsprechend der Vorgabe im Regierungspro- gramm 2017-2021 23 das Mobilitätskonzept 2030 24 erarbeitet und im 2020 vorge- stellt. Das Mobilitätskonzept 2030 gründet auf der verkehrspolitischen Leitidee, dass die Verkehrspolitik einen positiven Beitrag zur Standort- und Lebensqualität in Liech- tenstein leistet. 25 Zur verkehrspolitischen Leitidee wurden auch verkehrspolitische Grundsätze in den Bereichen Wirtschaftsstandort, Siedlungsentwicklung und Le- bensqualität, Umwelt und Gesellschaft, Siedlungsentwicklung sowie Grundversor- gung definiert. Die verkehrspolitischen Grundsätze der Grundversorgung be- schreiben, dass Liechtenstein ein angemessenes öffentliches Verkehrsangebot zu einem attraktiven Preis sicherstellt sowie die Umsteigemöglichkeiten zwischen den Verkehrsmitteln optimiert. Zur Umsetzung der verkehrspolitischen Leitidee und Grundsätze beinhaltet das Mobilitätskonzept 2030 vier Massnahmenpakete 26, welche gestützt auf fünf Teil- strategien 27 ausgearbeitet wurden. Diese zeigen auf, wie die bestehenden und zu- künftigen Herausforderungen gemeistert werden können, um ein leistungsfähiges 22 Siehe hierzu Kap. 2.4. 23 vgl. Regierungsprogramm 2017-2021 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2017. 24 Mobilitätskonzept 2030 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2020. 25 vgl. Mobilitätskonzept 2030 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2020. 26 Massnahmenpaket „ÖV/LV-Push“, Massnahmenpaket „Effizienzsteigerung“, Massnahmenpaket „Kapazi- tätserweiterung“, Massnahmenpaket „Verkehrssicherheit“. 27 Teilstrategie Siedlung und Verkehr (SV), Teilstrategie Öffentlicher Verkehr (ÖV), Teilstrategie Motorisierter Individualverkehr (MIV), Teilstrategie Langsamverkehr (LV) – Fuss- und Radverkehr, Teilstrategie Güterver- kehr (GV).
25 und attraktives Mobilitätsangebot in Liechtenstein zu schaffen. Eine Teilstrategie betrifft hierbei den öffentlichen Verkehr. 2.5.1 Teilstrategie öffentlicher Verkehr Die Teilstrategie öffentlicher Verkehr zeigt auf, wie unter Berücksichtigung der vorgenannten verkehrspolitischen Grundsätze und der verkehrspolitischen Leit- idee die Mobilitätsbedürfnisse mit Hilfe des ÖV abgedeckt werden sollen. Die Teilstrategie ÖV setzt bei der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) an. Durch Qualitäts- und Kapazitätsverbesserungen soll der ÖV gestärkt werden. Er soll die Wohn- und Wirtschaftsräume in alle Richtungen innerhalb des Landes sowie in das grenznahe Ausland verbinden. Das Ziel ist es, attraktive, durchgehende und grenzquerende Transportketten mit Bus und Bahn für beide Landesteile zu gewährleisten. Ange- strebt wird ausserdem, die Verlässlichkeit der Reisezeiten im ÖV zu erhöhen, Ver- lustzeiten zu minimieren und die Tarifstrukturen und -zonen grenzüberschreitend abzustimmen. Die Teilstrategie ÖV hat ferner zum Ziel, die Kundenschnittstellen im öffentlichen Verkehr und die Nutzung von multimodalen Mobilitätsservices wie ÖV-Langsamverkehr (LV) und Sharing-Angebote möglichst nahtlos zu automatisie- ren und, soweit sinnvoll, auf individuelle Bedürfnisse zuzuschneiden. 2.5.2 Massnahmenpaket «ÖV/LV-Push» Das Massnahmenpaket «ÖV/LV-Push» bezweckt das heute bereits gut ausgebaute Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs und des Langsam- bzw. Aktivver- kehrs weiter auszubauen und zu fördern. Der ÖV soll zum Rückgrat der Mobilität in Liechtenstein entwickelt werden. Folgende Massnahmen sind in diesem Mass- nahmenpaket enthalten:
26 • Punktueller Ausbau Angebot LIEmobil (1.01)28 • Ausbau des Eisenbahn-Angebots im Personennahverkehr im Rahmen der Realisierung einer S-Bahn Liechtenstein (1.02, 3.01) 29 • Optimierung der Kombination von ÖV und Radverkehr (1.03)30 • Neuauflage Busbevorzugungskonzept (1.04)31 • Steigerung Attraktivität der Haltestellen und Wartebereiche (1.05) 32 • Beauftragung einer Studie zu den Effekten eines kompletten Verzichts auf ÖV-Tickets (1.06)33 • Schrittweise Verpflichtung der LIEmobil zum Einsatz von alternativen An- triebssystemen (1.08) 34 • Nutzung von digitalen Angeboten für Fahrplan-, Ticket- und Mobilitätslösun- gen (1.09)35 • Lückenschluss des Hauptradroutennetzes (1.10)36 • Erweiterung des Hauptradroutennetzes (1.11)37 • Überprüfung und Erweiterung des (Haupt-)Radroutennetzes bzgl. Rad- schnellwege (1.12) 3836 28 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 29 Nach dem negativen Abstimmungsergebnis anlässlich der Volksabstimmung vom 30. August 2020 zum Ver- pflichtungskredit zur Realisierung einer S-Bahn Liechtenstein werden die Massnahmen 1.02 und 3.01 nicht weiterverfolgt. 30 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 31 Wird voraussichtlich im Jahr 2021 gestartet. 32 Wird im Jahr 2021 gestartet. 33 Wird voraussichtlich im Jahr 2021 gestartet. 34 Mit der Neuvergabe des Linienverkehrs für die Jahre 2021-2031 wurde der neue Betreiber zum schrittwei- sen Einsatz von alternativen Antriebssystemen verpflichtet. 35 Vgl. "Digitale Agenda Liechtenstein", Regierung des Fürstentums Liechtenstein, März 2019. 36 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 37 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 38 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet.
27 • Überprüfung und Erweiterung des (Haupt-) Radroutennetzes bzgl. Radwege in Hanglagen (1.13) 39 • Konzept zur Einrichtung von Radabstellanlagen bei ÖV-Haltestellen und öf- fentlichen Einrichtungen (1.14) 40 2.5.3 Massnahmenpaket «Effizienzsteigerung» Das zweite Massnahmenpaket «Effizienzsteigerung» setzt bei der effizienteren Nutzung der bestehenden Kapazitäten und Infrastrukturen an. Folgende Mass- nahme ist im Zusammenhang mit dem Angebot des öffentlichen Verkehrs/ Ver- kehrsdienst zu erwähnen: • Pförtneranlagen für die Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs (2.03). 2.5.4 Massnahmenpaket «Kapazitätserweiterung» Als Drittes umfasst das Mobilitätskonzept 2030 ein Massnahmenpaket zur Erwei- terung der Kapazitäten, um den heutigen und zukünftigen Mobilitätsansprüchen entsprechen zu können. Für das Angebot des öffentlichen Verkehrs/ Verkehrs- dienst von Bedeutung ist nachfolgende Massnahme: • Ausbau des Eisenbahn-Angebots im Personennahverkehr im Rahmen der Realisierung einer S-Bahn Liechtenstein (3.01, 1.02) Nach dem negativen Abstimmungsergebnis an der Volksabstimmung zum Ver- pflichtungskredit zur Realisierung einer S-Bahn Liechtenstein 41 werden die Mass- nahmen 1.02 und 3.01 nicht mehr weiterverfolgt. 39 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 40 Wird als Daueraufgabe laufend weiterbearbeitet. 41 Volksabstimmung vom 30. August 2020 betreffend den Finanzbeschluss vom 4. Juni 2020 über die Geneh- migung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs SG für eine S- Bahn Liechtenstein.
28 Über den Umsetzungsstand des Mobilitätskonzepts 2030 sowie der darin enthal- tenen längerfristigen Leitprojekte erstattet die Regierung dem Landtag jährlich Be- richt 42. Dabei informiert die Regierung über die erfolgten Arbeiten zu den Leitpro- jekten und verschiedenen Massnahmen sowie über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Mobilität. 2.6 Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein Die Region Werdenberg und das Fürstentum Liechtenstein sind eng miteinander verbunden. Um die Region effizienter, konkurrenzfähiger und nachhaltiger zu ge- stalten wurde Ende 2007 das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechten- stein beim Schweizer Bund angemeldet. Das Agglomerationsprogramm Werden- berg-Liechtenstein umfasst Liechtenstein mit seinen elf Gemeinden sowie die Re- gion Werdenberg und Sargans. Feldkirch ist als Beobachter in die Planungen mit- einbezogen. Durch regionale Kooperation, grenzüberschreitende Koordination und Synergieeffekte soll die grenzüberschreitende Region gestärkt werden. Die bestehenden und möglichen neuen Verflechtungen zwischen der Region Werden- berg und Liechtenstein sowie mit dem Vorarlberger Rheintal sollen als ein wichti- ger Faktor für eine förderliche Entwicklung genutzt werden. Im Zielkonzept für den öffentlichen Verkehr wurde dabei die Realisierung der S- Bahn Liechtenstein zwischen Feldkirch und Buchs als Kernangebot mit darauf ab- gestimmten Buslinien vorgeschlagen. Mit entsprechenden Anschlüssen sollte da- mit ein Grossteil der Mobilitätsbedürfnisse abgedeckt werden. Aufgrund der gros- sen Bedeutung dieser S-Bahn Liechtenstein für die Region stellte diese damit die zentrale Schlüsselinfrastruktur für die zukünftige Entwicklung im Rahmen des 42 vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend den Umsetzungsstand des Mobilitätskon- zepts 2030 sowie der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte (Mobilitätskonzept Monitoringbericht 2021), BuA Nr. 29/2021.
29 Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein dar. So wie dies bei den Ein- gaben der zweiten und dritten Genration jeweils der Fall war. Mit dem Wegfall der S-Bahn Liechtenstein als bisheriges Rückgrat der ÖV-Strategie war aus fachlicher und politischer Sicht eine Einreichung des Agglomerationspro- gramms der vierten Generation nicht umsetzbar. Eine Anpassung oder die Erar- beitung eines neuen ÖV-Konzepts wären in der verbleibenden Zeit nicht möglich gewesen. An seiner Ausserordentliche Versammlung vom September 2020 hat da- her der Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein aufgrund des Wegfalls der S-Bahn Liechtenstein als bisheriges Rückgrat der ÖV-Strategie den Rückzug der Anmeldung einer vierten Programmgeneration beschlossen. Statt die vierte Pro- grammgeneration voranzutreiben, wird vom Verein Agglomeration Werdenberg- Liechtenstein der Fokus auf die Vorbereitung einer möglichen, fünften Programm- generation gelegt. Dabei stehen die Rheinquerungen Sevelen–Vaduz und Haag– Bendern sowie die Erarbeitung einer neuen ÖV-Teilstrategie und Zukunftsbild im Fokus. 2.7 Angebot Bahn Die Österreichischen Bundesbahnen betreiben in Liechtenstein eine rund neun Ki- lometer lange Eisenbahnstrecke mit vier Haltestellen zwischen Feldkirch und Buchs. Um die Attraktivität und das Angebot auf der Bahnlinie massgeblich zu er- höhen wurde dem Landtag im Juni 2020 ein Bericht und Antrag betreffend die Ge- nehmigung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs SG für eine S-Bahn Liechtenstein 43 unterbreitet. Anlässlich seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 stimmte der Landtag der Genehmigung eines Verpflich- tungskredits für eine S-Bahn Liechtenstein zu. Gleichzeitig beschlossen die 43 BuA Nr. 2020/44.
30 Abgeordneten, den Verpflichtungskredit einer Volksabstimmung zuzuführen. Am 30. August 2020 wurde die Vorlage abgelehnt 44. Damit bleibt das bisherige, lü- ckenhafte Angebot auf der Schiene wie gehabt. Als Folge davon bleibt der ÖV in Form von Linienbusangeboten für die kommen- den Jahre in Liechtenstein das wichtigste Verkehrsmittel. Damit gewinnen auch die unter Kapitel 2.5.2 "Massnahmenpaket «ÖV/LV-Push" aufgezählten Massnah- men (1.01 Punktueller Ausbau Angebot LIEmobil; 1.04 Busbevorzugungskonzept; 1.05 Steigerung Attraktivität im Haltestellenbereich; 1.06 Studie zu den Effekten bei komplettem Verzicht auf ÖV-Tickets; 1.09 Digitalisierung im ÖV sowie die Leit- projekte 1 "ÖV-Ausbau und -Bevorzugung" und 10 "Sicherung der Mobilitäts- räume") eine noch höhere Bedeutung und Dringlichkeit. 3. ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR Das Gesamtangebot von Leistungen und Tarifen im öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV) für das Land Liechtenstein, einschliesslich der grenzüberschreitenden Anbindungen, wird durch den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobi)l si- chergestellt. LIEmobil ist auch für die Planung der Verkehrsdienstleistungen für den öffentlichen Verkehr (ÖV) zuständig. Dies umfasst die Entwicklung von Linien- netz- und Fahrplänen zur Erschliessung der Region, zur Verknüpfung mit den regi- onalen Knoten und zur Sicherstellung des Anschlusses von Liechtenstein an die überregionalen Zentren. LIEmobil ist in diesem Sinne Gesamtmobilitätsanbieter. 44 Volksabstimmung vom 30. August 2020 betreffend den Finanzbeschluss vom 4. Juni 2020 über die Geneh- migung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs SG für eine S- Bahn Liechtenstein.
31 Für die Umsetzung der Massnahmen im Bereich des ÖV dienen die Instrumente des Verkehrsdiensteberichts 45, des Verkehrsinfrastrukturberichts 46 sowie, mit län- gerfristiger Perspektive, das Mobilitätskonzept 2030 47. Diese erfolgen in einem zeitlich abgestimmten Rhythmus. Sollwerte bestimmen Verkehrsdienste- Bericht Massnahmen Zustimmung: Landtag Inhalt: Mobilitätskonzept bestimmen Angebotsplanung öV Soll- und Ist- Landesbeitrag Genehmigung: Regierung Werte vergleichen Inhalt: Verkehrsinfrastruktur- Strategische Planung Bericht Und Verkehrsdaten Massnahmen Kenntnisnahme: Landtag Inhalt: Ist-Werte erfassen anordnen Infrastrukturplanung Fünfjahresprogramm Massnahmen umsetzen Abbildung 7: Umsetzungsplan Massnahmen. 48 45 Vgl. BuA Nr. 46/2018, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Verkehrsdienstebericht 2019 – 2021, 8. Mai 2018. 46 Vgl. BuA Nr. 116/220, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein (Verkehrsinfrastrukturbe- richt 2021), 6. Oktober 2020. 47 Mobilitätskonzept 2030 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2020. 48 Quelle: Amt für Bau und Infrastruktur (ABI).
32 3.1 Rechtliche Grundlage Mit Revision des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) 49 sowie des Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus Anstalt» LBAG 50 per 1. Januar 2010 hat der Landtag insbesondere die Organisation und Finanzie- rung des ÖV im Fürstentum Liechtenstein grundsätzlich angepasst. Mit der Schaf- fung des Gesetzes über den «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil» (VLMG)51 wurde per 1. Januar 2012 die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) in den Verkehrsbe- trieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt. Auf dieser Grundlage wird LIEmobil befähigt, ein effizientes, in- tegriertes und umfassendes Angebot im öffentlichen Verkehr zu erbringen. Dabei wird bei den Verkehrsdiensten gemäss Art. 5 VLMG unterschieden zwischen ei- nem Grundangebot, welches von der Regierung mittels Leistungsvereinbarung de- finiert wird und Zusatzangeboten, welche im Auftrag von Dritten ausgeführt wer- den. Die Erstellung des Fahrplans und die Gestaltung des Tarifs obliegen LIEmo- bil 52, wobei insbesondere die Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Wirt- schaftlichkeit der Leistungserbringung gemäss Leistungsvereinbarung 53 eingehal- ten werden müssen. 49 Gesetz vom 17. Dezember 1998 über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz; PBG), LGBl.1999 Nr. 37. 50 Gesetz vom 17. September 2009 über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus An- stalt» », LGBl. 2009 Nr. 284 (LBAG), aufgehoben mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil. 51 Gesetz vom 29. Juni 2011 über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" (VLMG)), LGBl. 2011 Nr. 345. 52 Art. 23 und Art. 26, PBG. 53 Art. 5 Abs. 1 VLMG.
33 Grundangebot Zusatzangebot (Art. 5 Abs. 1 VLMG) (Art. 5 Abs. 2 VLMG) Regierung / Regierung / Gemeinden / Private Verwaltung Verwaltung Leistungsaufträge Personen- Tarif- & Verkehrsbetrieb beförderungs- Kooperation Verkehrsverbünde LIECHTENSTEINmobil vertrag (Art. 30ff PBG) Fahrgäste (VVV, Ostwind, (Zweck: Art. 4 VLMG, Direkter Verkehr, …) Leistungserbringung: Art. 7 Abs. 1 PBG) Durchführungsverträge (Art. 7 Abs. 2 PBG) Transportunternehmen Transportunternehmen Eisenbahnverkehrs- Weitere Verkehrsdienste Transportunternehmen (Bus) Transportunternehmen unternehmen (z.B. Car-Sharing, Veloverleih) (Bus) (Bus) (Bus) Abbildung 8: Organisation öffentlicher Verkehr in Grundangebot und Zusatzange- bot.54 3.1.1 Grundangebot Die Regierung definiert die Leistungen, welche LIEmobil erbringen muss, ein- schliesslich der Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit. Dieses Grundangebot umfasst die Verbindung aller Gemeinden Liechtensteins un- tereinander, die Anbindung an die regionalen Knoten des öffentlichen Verkehrs, das Regionalzugsangebot Feldkirch – Buchs (und damit die Sicherung des Anschlus- ses des Landes an die überregionalen Bahnangebote), die ergänzenden grenzüber- schreitenden Verbindungen sowie den Ski- und den Nachtbus. Der Leistungsauf- trag an LIEmobil ist die Grundlage für ein solches Angebot. Die Infrastruktur zur Erbringung dieser Leistungen innerhalb der Landesgrenzen wird LIEmobil vom Land Liechtenstein unentgeltlich zur Verfügung gestellt und 54 Quelle: ABI.
34 unterhalten 55. Dazu gehören Busspuren, Haltebuchten, Haltestellen, Wendemög- lichkeiten sowie Wartekabinen 56. Der Bau und der Unterhalt dieser Infrastruktur- anlagen werden vom Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) besorgt. 57 3.1.2 Zusatzangebote Als Zusatzangebote kann LIEmobil weitere Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs anbieten, sofern dadurch die Erfüllung des Grundangebots nicht beeinträchtigt wird. 58 Die Zusatzangebote sind nicht Teil der Leistungsver- einbarung zwischen LIEmobil und dem Land Liechtenstein. Der Leistungsumfang der Zusatzangebote wird durch die jeweiligen Auftraggeber bestellt. Die Finanzierung muss durch den Angebotsbesteller oder Dritte kosten- deckend gesichert sein 59. Die intern allfallenden Kosten von LIEmobil werden da- bei ebenfalls in Rechnung gestellt. In vielen Fällen handelt es sich um regelmässige Verkehrsdienste welche eine entsprechende Konzession voraussetzen. Derzeit er- bringt LIEmobil im Wesentlichen folgende Zusatzangebote: - Schulbus für Schulen, deren Träger der Staat ist (Auftraggeber: Regierung, Schulamt); - Schulbusse im Raum Feldkirch auf der von LIEmobil bereits im Linienverkehr bedienten Strecke (Auftraggeber: Verkehrsverbund Vorarlberg respektive das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, Wien); - Ortsbusse für die Gemeinden (Auftraggeber: Gemeinden Vaduz, Triesen, Triesenberg, Schaan, Eschen); 55 Art. 8 Abs. 1 VLMG. 56 Art. 6 Abs. 1 PBG. 57 Aufwand im 2020 von rund 6'000 Mann-Std., welches ungefähr dem langjährigen Mittelwert entspricht. 58 Art. 5 Abs. 2 VLMG. 59 Art. 5 VLMG.
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