Übersichtsplan zum Bebauungsplan Br 217 -Fußballpark Borussia-Änderung Nr.1 - Legende Abteilung
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Übersichtsplan zum Bebauungsplan Br 217 -Fußballpark Borussia- Änderung Nr.1 Legende Maßstab Abteilung Grenze des Geltungsbereichs Br 217 1:5000 61/4 Geltungsbereich Br 217 Änderung Nr.1
Regenrückhaltebecken PP7 Parkplatz Nord vorhanden Stellplätze: 48 Betriebshof Tankstelle 1 Diesel- 1 Benzin- I tank 250 l tank 250 l Platz 11 Platz 10 t ahr en Zuf schin g Ma PP6 gan er Parkplatz Footbonaut Ein arbeit Erweiterung Mit vorhanden Stellplätze: 63 I PP8 Parkplatz Betriebshof Stellplätze: 5 t of ahr Zuf triebsh B e Footbonaut II Kamerapodest Platz 1 Platz 8 II Bebauungsplan Br 203 Eingang Footbonaut Hohenbuschei PP5 Bebauungsplan Br 217 - Fußballpark Borussia - Parkplatz Amateure vorhanden Stellplätze: 58 alle 71.78 ü.NN S p orth : 104 +1.25= tz lätze kpla Par e Stellp Energiezentrale PP4 Neu I aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei: ca.+2,20m ü. Gelände BVB Bestand Platz 12 Platz 13 72.01 ü.NN +1.48= 71.99 ü.NN +1.46= m² 200 Jugendwohnheim 72.18 ü.NN ße : 14 sgrö +1.65= stü ck Kassenhaus Amateurzentrum G rund III II II Kassenhaus 0.00=70.53 ü.NN wohnheim Eingang Jugend- aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei: ca.+2,20m ü. Gelände BVB Bestand Sporthalle Jugendwohnheim 0.00=70.53 ü.NN 72.17 ü.NN +1.64= Eingang Eingang II Fans Amateure Eingang Sportler 72.23 ü.NN +1.70= 70.24 ü.NN -0.29= Eingang Besucher PP3 Gemeinschaftsparkplatz ursprünglich vorhandene Stellplätze 107 neue Stellplatzanzahl 129 Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 Radstellplätze 72.26 ü.NN Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Nordlux: Nordlux: Nordlux: Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 Restmüll Papier +1.73= Einfahrt Tiefgarage Ausfahrt Tiefgarage aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei: ca.+1,50m ü. Gelände BVB Bestand 72.13 ü.NN +1.60= Anlieferung 2. OG Mögliche Mastleuchte Mastleuchte 71.85 ü.NN Nordlux: Nordlux: Veksö Addo Veksö Addo 95 IP 55 95 IP 55 Erweiterungs- +1.32= GE 1 III Hoh flächen Verwaltung PP9 Tiefgarage Neue Stellplätze unterirdisch: 73 Radstellplätze Platz 2 Platz 3 Platz 5 0,8 1,6 B1 enb B2 B3 B4 B5 Einghiv (1.O Mastleuchte Mastleuchte Nordlux: Nordlux: Arc Veksö Addo Veksö Addo 95 IP 55 95 IP 55 Masterplan Projekt Nr. 1116 Projekt ang usc Borussia Dortmund G) Verwaltung Adi- Preißler- Allee 2.00 Eingang 71.55 ü.NN Bauteil Lager 44309 Dortmund +1.02= Eingang Lageplan Gastro hei- Mastleuchte II Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 Fahnenmasten Pflanzung Plan - Nr. Masterplan zur Eingang Planinhalt 71.65 ü.NN Ordner Rasen/Pflanzung Bank +1.12= Alle Erweiterung des Fanshop B Hecke Radstellplätze Bank Eingang Mitarbeiter BVB-Areals L PÜ S 0 0 Streuasphalt und zur Beschreibung der Eingwaltung II Ver e Verwaltung ang Asphalt B Zufahrt Presse/ Betriebsabläufe Planart Ebene Nr. Index 70.43 ü.NN III Mastleuchte Profis/Anlieferung Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 Laderampe Presse- -0.10= Restmüll zugang 2.00 Mastleuchte Nordlux: elektr. Schiebetor Übersicht Verwaltung Veksö Addo 95 IP 55 III Anlieferung e Mastleuchte Nordlux: Veksö Addo PP2.2 95 IP 55 l e 71.156 ü.NN A l Presse- +0.626= Mastleuchte Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 e r - parkplatz neu ißl Neue Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Stellplätze: 6 e Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 (Lage ändern) Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Pressecontainer r Mastleuchte Nordlux: ang Veksö Addo Achse 95 IP 55 Mastleuchten Eing shop Fan i- P Eingang I Container Ad Presse Mastleuchte Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 Mastleuchte Nordlux: Veksö Addo 95 IP 55 (temporär) temporär entfallen: 8 Stellplätze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 PP1 Profiparkplatz Neue Anzahl Profiparkplätze: 39 Eingang Profis Garagen (3x6 m) Verwaltung Hohenbuschei m Trafo entru sZ 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 nis che Me dizi PP2.1 l l e e Presseparkplatz Bestand vorhandene Stellplätze: 42 Profizentrum II r-A Bauherr ißle DSW21 Deggingstraße 40 - P r e Baufenster 44141 Dortmund Adi Kollektorfläche Nutzer Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Rheinlanddamm 207-209 44137 Dortmund Planung 6 priv. WA Grün- Datum Gezeichnet Geprüft Maßstab Plotmaßstab fläche 15.02.2012 KRS CH 1:500 1:500 H/B = 880 / 1280 (1.13m²) Allplan 2009
Bebauungsplan Br 217 - Fußballpark Borussia - Änderung Nr.1 Textliche Festsetzungen (7) Einsatz von Solarenergie Der Einsatz von solarenergetischen Anlagen auf den Dächern aller Gebäude ist zulässig. §1 Flächen für Sportanlagen (8) Kampfmittel / Altlasten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Das Grundstück für die Sportanlagen ist nach dem neuesten Stand der Technik auf 1.1 Die Fläche für Sportanlagen dient ausschließlich dem Zweck zur Errichtung eines Kampfmittel überprüft, durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst abgenommen Fußballtrainingszentrums. und zur Veräußerung freigegeben worden. 1.2 Zulässige Nutzungen innerhalb der Fläche sind Fußballplätze, Stellplatzanlagen, Der Umgang mit den hier vorhandenen Altlasten wird im Sanierungsplan Hohenbuschei Betriebshof mit Betriebsgebäuden sowie Funktions- und Sportgebäude mit gem. § 13 BBodSchG, Erdbaulaboratorium Ahlenberg (Verbindlichkeitserklärung vom Betriebswohnungen, ein Presse- und Informationszentrum mit 18.10.2006) beschrieben und abschließend geregelt. Vereinsgastronomie und dem Vorhaben dienende Versorgungseinrichtungen wie (9) Bodendenkmäler Müllsammelanlagen oder Energieversorgung. Ebenfalls zulässig sind die notwendigen betriebsbedingten Zufahrten und Erschließungswege. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und §2 Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos. Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und / oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit entdeckt §3 Überbaubare Grundstücksflächen werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und / oder dem Westfälischen Museum für Archäologie / Amt für (§ 9 Abs. 1 BauGB sowie § 23 Abs. 2 und 3 BauNVO i.V.m. § 18 BauNVO) Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich 1 Auf der als Fläche für sportliche Anlagen festgesetzten Fläche sind innerhalb des anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand RHB - privat - durch Baugrenzen und mit der Ziffer 1 bezeichneten überbaubaren zu erhalten (§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Grundstücksteils zweigeschossige Funktionsgebäude mit den für die Nutzung des Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, Trainingszentrums notwendigen Räumen, Hallen für sportliche Zwecke sowie ein das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu A Pressezentrum mit Vereinsgastronomie und Sichtschutzwände zulässig (s. § 1 Pkt. sechs Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NW). 1.2). Es werden zwei Vollgeschosse als höchstzulässig festgesetzt. (10) Artenschutz Außerhalb der Baugrenzen sind dem Funktionsgebäude untergeordnete und Sollten im Zuge der Realisierung baulicher Anlagen besonders oder streng geschützte Arten dienende Nebenanlagen wie Müllplatz, Energiezentrale o.ä. zulässig. angetroffen werden, so ist die untere Landschaftsbehörde zu informieren und es ist gemäß 2 Auf der als Fläche für sportliche Anlagen festgesetzten Fläche sind innerhalb des den artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß den §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz durch Baugrenzen und mit der Ziffer 2 bezeichneten überbaubaren zu verfahren. Grundstücksteils ein eingeschossiges Betriebsgebäude mit Materiallager sowie 5 Garagen zulässig (s. § 1 Pkt. 1.2). Zu dem Bebauungsplan Br 217, Änderung Nr. 1, gehören folgende Gutachten: 3 Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos. Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes Br 217 (...)“Fußballpark §4 Stellplätze Borussia Dortmund“, FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI, Einhausen, 14.02.2012 (§9 Abs. 1 BauGB sowie § 12 Abs. 6 BauNVO) Umweltbericht, Planungsbüro Drecker, Bottrop, April 2007 3 Auf den mit der Ziffer 3 gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen sowie Berechnung Niederschlagswasserabfluss Fußballpark Borussia Dortmund, Hydrotec GmbH, innerhalb der Baugrenzen ist die Anlage von befestigten Stellplätzen zulässig. Essen, Oktober 2004 4 Auf den mit der Ziffer 4 gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen sowie Aktualisierung der Berechnung Niederschlagswasserabfluss Fußball-Park Borussia innerhalb der Baugrenzen ist die Anlage von Stellplätzen aus Schotterrasen zulässig. Dortmund, Anlagen und Bericht, Hydrotec GmbH, Essen, Oktober 2006 4 §5 Garagen und Carports Platz 11 Platz 10 (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 6 BauNVO) I 2 Die Errichtung von Garagen und Carports ist innerhalb der festgesetzten Fläche für Sportanlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und §6 Festsetzung der Höhenlage Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990) vom 18.12.1990 Immobilien hat in seiner Sitzung am nach § 2 Abs. 1 (BGBl. 1991 I, S. 58). Die Grenzen und Bezeichnungen der in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (§ 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO) Flurstücke stimmen mit dem Nachweis des (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 4 Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Liegenschaftskatasters Stand überein. Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO §7 Leitungsrechte eindeutig. NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Br 217 – Fußballpark 1 Die Versorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, die mit einem A Dortmund, den Borussia im beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung II gekennzeichnete Fläche mit einem Leitungsrecht für die dort verlaufenden Gas-, Wasser- und Stromleitungen zu belasten. Nr. 1 ). Platz 1 Platz 8 §8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Schutz vor Leiter des Katasteramtes Do rtmund, den Flutlicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Ob erbürgermeister Ratsmitglied §9 Flächen zur Niederschlagswasserversickerung Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Der Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br Immobilien hat in seiner Sitzung am nach § 3 217 hat mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 51 a Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen, den Entwurf der Dauer eines Monats vom bis Landeswassergesetz NW) Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 auf die Dauer einschließlich zu jedermanns Einsicht 3 eines Monats öffentlich auszulegen (Öffentlichkeits- öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig bestand Gelegenh eit zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswassers in einem RHB I Das anfallende Niederschlagswasser der privaten versiegelten Flächen sowie der beteiligung). Erörterung. Platz 12 Platz 13 Sportplatzflächen ist in Richtung des im Rechtsplan des Br 217 mit der Ziffer 5 Dortmund, den Do rtmund, den A festgesetzten, herzustellenden RHB abzuleiten und dort durch geeignete technische Maßnahmen zur Rückhaltung zu bringen. Eine gedrosselte Einleitung in die „Körne“ erfolgt mit max. 42 l/s mittels eines Regenwasserkanals. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß der §§ 2 und 7 WHG sowie gemäß § 58 LWG Oberbürgermeister Ratsmitglied Bereichsleiter erforderlich. Die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser sowie der Bau Der Rat der Stadt hat am nach § 10 Abs. 1 Hiermit wird entsprechend § 2 Abs. 3 der Verordnung über III II 1 und Betrieb einer Zisterne ist zulässig. Die Versickerung von Rückständen aus der Rasenpflege (Pestizide, Düngemittel) ist in Verbindung mit § 13a BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW diese Änderung Nr. 1 des die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung- BekanntmVO) vom nicht zulässig. Der Einsatz von Düngemitteln hat so zu erfolgen, dass eine Grund- Bebauungsplanes Br 217 als Satzung beschlossen. 26.08.1999 (GV NRW S. 516; SGV NRW 2023) bestätigt, wasserbeeinträchtigung vermieden wird. dass der Wortlaut der Satzung über die Änderung Nr. 1 des Dortmund, den Bebauungsplanes Br 217 mit dem Beschluss des Rates vom Die Planung und Dimensionierung der Entwässerungsanlagen ist durch ein übereinstimmt und dass die anerkanntes Fachbüro vornehmen zu lassen. Die Planung ist so vorzunehmen, dass Verfahrensvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 und 2 durch die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers die BekanntmVO eingehalten worden sind. benachbarten Grundstücke und Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Oberbürgermeister Ratsmitglied Do rtmund, den § 10 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 3 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern Ob erbürgermeister Ratsmitglied Der Satzungsbeschluss ist nach § 10 Abs. 3 BauGB in den St (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a und b, Abs. 1a BauGB) Dortmunder Bekanntmachungen -Amtsblatt der Stadt- Nr. Fahrrader Platz 2 Platz 3 Platz 5 Stellplatzbegrünung vom ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung ist die Änderung Nr. 1 des Die mit der Ziffer 3 und 4 gekennzeichneten Stellplatzflächen erforderlichen Stellplatzanlagen sind je angefangene 2 Längsparkplätze oder je angefangene 4 Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia - als Senkrechtparkplätze mit einem großkronigen, standortgerechten Laubbaum, Satzung in Kraft getreten. Hoh II hochstämmig, Stammmindestumfang 18 - 20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, zu untergliedern. Heimische und sortenfreie Arten sind im Regelfall vorzuziehen. Die mit Dortmund, den Bodendeckern, Stauden oder Gräsern dauerhaft zu begrünenden Baumscheiben sind en in Größe einer PKW-Stellplatzfläche vorzusehen. Bei großflächigen Stellplatzanlagen 1 bus ist im Pflanzkonzept vorzusehen, dass die zu pflanzenden Bäume mittelfristig ein nahezu geschlossenes Kronendach ausformen. Bereichsleiter c Ausbaubedingt können geringfügige Abweichungen von den im Plan festgesetzten hei- Baumstandorten zugelassen werden. e Alle A Pflanzung von Einzelbäumen l er llee P reiß Die im Rechtsplan festgesetzten Bäume mit Pflanzgebot sind zu pflanzen, dauerhaft A d i- Finnbahn zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Es sind ausschließlich standortgerechte und 3 2 I heimische Baumarten, hochstämmig, Stammmindestumfang 18 - 20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, zu verwenden. Für die nachrichtlich dargestellten Bäume im Bereich des Schotterrasenparkplatzes sind die Anforderungen an die genannten Qualitäten ebenfalls bindend. Ausbaubedingte Abweichungen von den Standorten sind zulässig. Bebauungsplan Br 217 II 1 Gestaltung der privaten Grünfläche -Fußballpark Borussia- Änderung Nr.1 7 Die mit der Ziffer 7 festgesetzte Fläche ist vollflächig mit einer mehrreihigen Baum- Strauchpflanzung aus heimischen standortgerechten Arten zu begrünen, dauerhaft zu Fläche für Sportanlagen erhalten und fachgerecht zu pflegen. 8 8 Die mit der Ziffer 8 festgesetzte private Grünfläche ist mit Ausnahme der Finnbahn Legende Maßstab Abteilung und des festgesetzten Pflanzgebotes als Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von extensiv gepflegten Mulden zur Rückhaltung des Grenze des Geltungsbereichs Br 217 Niederschlagswassers ist zulässig. 1:5000 61/4 Geltungsbereich Br 217 Änderung Nr.1 Grundstücksbegrünung Zu diesem Plan gehört die Begründung vom 07.08.2012 Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos. Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23.01.1990 Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen zu den „Eingriffsbereichen“, in denen Eingriffe aufgrund sonstiger Festsetzungen zu erwarten sind / Ausgleichsfläche 7 Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. § 11 Gestaltungsfestsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NW) Zur Einfriedung und Sicherung der privaten Grünfläche, sowie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsbereiche innerhalb der privaten Grünfläche sind bis zu 2,20 Meter hohe Zäune zulässig. § 12 Sonstige Festsetzungen Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Hinweise (1) Methanausgasungen Das Vorhaben befindet sich in der Zone 1 der `Karte der potenziellen Methangasaustritte im Stadtgebiet Dortmund´. Danach sind Methangasaustritte wenig wahrscheinlich. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S2414/FNA 213-1) und nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl.I.S.132/FNA 213-1-2) sowie sonstige Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen. (2) Umweltbericht Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Art der baulichen Nutzung Bauweise, Baulinie - Baugrenze Verkehrsflächen Natur und Landschaft Sonstige Festsetzungen (3) Ausführungsgrundsätze (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) (§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB sowie § 23 BauNVO) (§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a) und b), Abs. 1 a und Abs. 6 BauGB) (§ 9 Abs.1 Nr. 4, Nr. 21 u. Nr. 22 § 9 Abs. 7 BauGB) Soweit in diesem Bebauungsplan keine anderen Regelungen getroffen werden, gelten für die Gestaltung und Realisierung der grünordnerischen und landschaftspflegerischen GE Maßnahmen die Ausführungsgrundsätze der „Satzung zur Erhebung von Gewerbegebiet Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen und zum Kostenerstattungsbeiträgen“ der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung. Baugrenze Verkehrsfläche Erhalt von Bäumen und Sträuchern Grenze des Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) und b) BauGB) (4) Zeitliche Bindung zur Durchführung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Maß der baulichen Nutzung (5) Bodenaushub (§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB) Straßenbegrenzungslinie zu pflanzender Baum Verweis auf textliche Festsetzung Flächen für Sport- und Spielanlagen 1 Es ist darauf zu achten, dass Bodenaushub nicht als Abfall anfällt. Der notwendige Bodenaushub sollte auf dem jeweiligen Gelände verbleiben. Für notwendige Höchstgrenze der Zahl der Vollgeschosse (§9 Abs.1 Nr. 5 BauGB) Verfüllmaßnahmen und Geländemodellierungen ist ausschließlich unbelastetes Grünflächen Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und sonstige Flächen für Nebenanlagen Bodenmaterial zu verwenden. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen oder belastetem (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Bodenaushub ist daher vorher mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen. Darstellungen Stellplatzanlagen Flächen für Abwasserbeseitigung (6) Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Fläche für Sportanlagen Mutterboden im Sinne der DIN 18 300, der bei der Errichtung und Änderung baulicher A Mit Leitungsrechten zu belastende Fl ächen Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben private Grünfläche nachrichtlich dargestellter Baum wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu Regenrückhaltebecken schützen. Der Mutterboden ist vordringlich im Bebauungsplangebiet wieder einzubauen. Zugunsten von „Wiederandeckungsmaßnahmen“ ist eine Bodenverdichtung zugunsten der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Vegetationsentwicklung und Flächenversickerung zu vermeiden. Niederschlagsentwässerung -privat-
Begründung zum Bebauungsplan Br 217 - Fußballpark Borussia - Änderung Nr. 1 Satzungsfassung ...
-2- 1. Plangebiet ........................................................................................................................... 3 1.1 Räumlicher Geltungsbereich der Änderung............................................................... 3 1.2 Gegenwärtige Situation im Planbereich..................................................................... 3 1.3 Übergeordnete Planung und bestehendes Planungsrecht ........................................... 3 2. Anlass und Ziele des Bebauungsplanes ............................................................................. 4 3. Erläuterungen zur Bebauungsplanänderung....................................................................... 4 3.1 Städtebauliche Konzeption / Architekturidee / Masterplan ....................................... 4 Die neuen Nutzungen im Einzelnen sind folgende: ............................................................... 5 3.2 Festsetzungen der Bebauungsplanänderung............................................................... 6 4. Verkehrliche Erschließung................................................................................................. 8 4.1 Äußere Erschließung .................................................................................................. 8 4.2 Innere Erschließung.................................................................................................... 9 4.4 Öffentlicher Personennahverkehr............................................................................... 9 5. Umweltbelange................................................................................................................... 9 5.1 Umweltbericht unter Anwendung der Eingriffsregelung........................................... 9 5.2 Altlasten / Methanausgasungen / Kampfmittel ........................................................ 11 5.3 Schallschutz.............................................................................................................. 12 5.4 Lufthygiene .............................................................................................................. 13 6. Ver- und Entsorgung ........................................................................................................ 14 6.1 Versorgung ............................................................................................................... 14 6.2 Niederschlagswasser ................................................................................................ 14 7. Denkmalschutz und Denkmalpflege ................................................................................ 15 8. Bergbauliche Einwirkungen............................................................................................. 15 9. Städtebauliche Zahlenwerte ............................................................................................. 15 10. Kosten........................................................................................................................... 15 Gutachten ................................................................................................................................. 16 ...
-3- 1. Plangebiet 1.1 Räumlicher Geltungsbereich der Änderung Der Änderungsbereich liegt südlich des vorhandenen Golfplatzes (Royal Saint Barbara's Golf Club) im Norden, östlich und nördlich der Hohenbuschei-Allee in ihrem westlichen Teilabschnitt (Kreuzungsbereich Adi-Preißler-Allee). Er umfasst den westlichen und südlichen Teilbereich des Trainingszentrums Borussia (Gebäude und Stellplatzflächen) in einer alternierenden Tiefe von bis zu ca. 100 m sowie die gesamte östlich gelegene private Grünfläche angrenzend an das Wohngebiet Hohenbuschei (Quartiere westlich Heinrich Czerkus-Allee). Die realisierten angrenzenden Sportplätze sind in Gänze ausgeschlossen. Integriert wird ebenfalls ein ca. 20 m langes Stück der Adi-Preißler-Allee (heutige Wendeanlage). Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. 1.2 Gegenwärtige Situation im Planbereich Auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Br 217 sind auf dem Trainingsgelände des BVB bereits sechs Großspielfelder, zwei Kleinspielfelder, ein Trainingsgebäude für die Amateure und Jugend sowie der Großteil der Stellplatzanlagen realisiert worden. Im östlichen Bereich grenzen eine private Grünfläche mit Finnbahn und randlichen Gehölzpflanzungen sowie ein Rückhaltebecken im Nordosten an. Auf der Grundlage von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes konnten ebenfalls ein Trainingsgebäude für die Profispieler sowie eine Trainingshalle für Schusspräzision und Reaktionsvermögen, der sog. „Footbonaut“ realisiert werden. Ein Pressezentrum wurde als Containerlösung temporär genehmigt. Die Realisierung eines weiteren Großspielfeldes ist auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans noch möglich. 1.3 Übergeordnete Planung und bestehendes Planungsrecht Der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – (früher Gebietsentwicklungsplan) vom 09.08.2004 stellt für das Plangebiet in erster Linie „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Westen angrenzend werden Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, im Norden (Golfanlage) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie im Osten Waldbereiche und Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit Schutzfunktion (Regionale Grünzüge) dargestellt. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Br 217 in Fläche für Sportanlagen geändert worden (6. Änderung). Die künftigen Festsetzungen der Änderung sind somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und präzisieren seine Darstellungen. Der seit dem 14.09.2007 rechtsverbindliche Bebauungsplan Br 217 – Fußballpark Borussia – sichert das gesamte Trainingszentrum als Fläche für Sportanlagen. Integraler Bestandteil sind Stellplatzanlagen für ca. 340 bis 350 Stellplätze sowie jeweils ein Baufenster für die Realisierung eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes und eines eingeschossigen Betriebshofes. Im östlichen Bereich ist eine private Grünfläche sowie nordöstlich eine Fläche zur Retention des Niederschlagswassers festgesetzt. Die öffentliche Erschließung (heutige Adi-Preißler-Allee) sowie ein gewerbliches Baufeld wurden nach Rechtskraft in den ...
-4- Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei - integriert und gehören demnach nicht mehr zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 217. Der Änderungsbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Dortmund- Mitte. 2. Anlass und Ziele des Bebauungsplanes Der BV Borussia Dortmund 09 beabsichtigt, im Rahmen des Erwerbs zusätzlicher Flächen den bestehenden Trainingsbetrieb auf dem Gelände weiter zu optimieren sowie mit der Ansiedlung neuer Nutzungen und der Umsiedlung bestehender Nutzungen die Aktivitäten des Vereins an einem zentralen Standort zu bündeln. Dabei plant der Fußballclub langfristig folgende Gebäude: a) Neubau eines Pressegebäudes mit Gastronomiebetrieb (auf bestehendem Trainingsgelände, B-Plan Br 217), b) Erweiterung des Betriebshofes und Errichtung von Garagen (auf bestehendem Trainingsgelände, B-Plan Br 217), c) Ergänzung der bestehenden Stellplatzanlage (auf bestehendem Trainingsgelände, B- Plan Br 217), d) Neubau eines Fanshops mit Lager und Verwaltung (B-Plan Br 203), e) Neubau einer Sporthalle mit ca. 1.000 Zuschauern kombiniert mit einem Wohnheim für 10 Jugendliche mit Betreuerwohnung (auf bestehendem Trainingsgelände, Br 217/ B-Plan Br 203), f) Flächenvorhaltung für ein Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage (B-Plan Br 203) Diese Planungsabsichten wurden in einem sog. Masterplan von Mai 2012 (siehe Anlage zur Begründung) dokumentiert. Für die Umsetzung der Planung sollen auch Grundstücke des angrenzenden Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – herangezogen werden. Diese sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Br 203 als Gewerbegebiet festgesetzt und entsprechen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen dem angedachten Planungskonzept. Zur Realisierung des Gesamtkonzeptes, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Hochbaumaßnahmen- wird jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – erforderlich. In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls die Gebäude (Funktionsgebäude für die Profis, Footbonaut), die auf der Grundlage von Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Br 217 realisiert wurden, planungsrechtlich nachvollzogen und festgesetzt werden. Des Weiteren wird ein Teilstück der im Br 203 festgesetzten Adi-Preißler-Alle in das Änderungsverfahren integriert, da hier ein Rückbau der ausgebauten Wendeanlage erfolgt. 3. Erläuterungen zur Bebauungsplanänderung 3.1 Städtebauliche Konzeption / Architekturidee / Masterplan Die Planung sieht vor, die Flächen des bestehenden Trainingszentrums mit weiteren Grundstücksflächen im Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei - in einem städtebaulichen Gesamtkonzept zusammenzufassen. Dabei bildet der bestehende Parkplatz des ...
-5- Trainingszentrums den Mittelpunkt der gesamten Anlage, der an drei Seiten baulich gefasst werden soll. Um diese zentrale Adresse werden sich die wichtigsten Nutzungen wie das Pressegebäude mit einem Gastronomiebereich sowie die Sporthalle mit Jugendwohnheim ansiedeln. Die Adi- Preißler-Allee mündet in einer neuen platzartigen Wendeanlage, deren Endpunkt das künftige Pressegebäude bildet. Gleichzeitig wird eine Fläche für eine spätere Büronutzung im Bebauungsplan Br 203 vorgehalten. Am Kreisverkehr der Adi-Preißler-Allee / Hohenbuscheiallee soll an die städtebaulich wichtige nordöstliche Ecke ein Fanshop positioniert werden und den Auftakt in das erweiterte Gelände des BVB markieren. Dieser Bereich war bislang integraler Bestandteil des Bebauungsplanes Br 217, liegt aber nunmehr im Bebauungsplan Br 203. Die neuen Nutzungen im Einzelnen sind folgende: Pressezentrum mit Vereinsgastronomie Der BVB beabsichtigt, in naher Zukunft ein neues Pressezentrum mit integriertem Vereinsgastronomiebetrieb auf dem bestehenden Trainingsgelände zu errichten. Angestrebt wird eine zentrale Lage zwischen dem ersten Trainingsgebäude aus 2006 und dem neuen Trainingsgebäude der Profis im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Br 217 Fußballpark Borussia“. Der Pressebereich incl. Interviewzimmern, Nebenräumen wie WC-Anlagen, Teeküche und Garderobe etc. ist im Obergeschoss des Gebäudes geplant. Im Obergeschoss ist darüber hinaus eine Außenterrasse mit Überdachung für die Presse vorgesehen. Von hier aus kann der Trainingsbetrieb von Kamerateams beobachtet und dokumentiert werden. Der vereinsbezogene Gastronomie-Betrieb soll sich über zwei Geschosse erstrecken und mit Außenterrasse im EG den Zuschauern, Vereinsmitgliedern sowie den Eltern und Angehörigen der beim BVB trainierenden Kinder und Jugendlichen Platz bieten. Das Gebäude stellt den Ersatz des bereits genehmigten provisorischen Pressecontainers südlich des Spielfeldes 2 dar, der mit Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des neuen Gebäudes wieder rückgebaut wird. Jugendwohnheim mit Teilbereich einer Sporthalle Der BVB beabsichtigt, in naher Zukunft eine Sporthalle für die Handballmannschaft der Damen und das Tischtennisteam mit Wohnheim für zehn Jugendliche und integrierter Betreuerwohnung zu errichten. Der Standort befindet sich zwischen der Hohenbuscheiallee und dem bestehenden Trainingszentrum. Das Gebäude wird sich über die bestehende Grundstücksgrenze des Trainingsgeländes und des Gewerbegebiets Hohenbuschei erstrecken und liegt somit im Geltungsbereich beider Bebauungspläne. Das Gebäude ist entsprechend den funktionalen und topographischen Gegebenheiten in zwei Richtungen ausgerichtet: Die öffentliche Erschließung für die Zuschauer liegt gut erreichbar am neuen Besucherparkplatz an der Hohenbuscheiallee, während die Erschließung für die Sportler und das Wohnheim zum bestehenden Trainingszentrum der Jugendmannschaften ausgerichtet sind. Die Anordnung des Wohnheims auf der Ostseite des Gebäudes sorgt für eine bauliche Abschirmung der Wohnnutzung durch die Halle gegenüber dem angrenzenden Gewerbegebiet Hohenbuschei. Diese zeitlich begrenzte ...
-6- Wohnnutzung ist wie ein betriebliches Wohnen zu werten. Insgesamt befinden sich alle Wohnnutzungen des Beherbergungsbetriebes ausschließlich im Geltungsbereich des B- Plans Br 217 –Trainingszentrum-. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 203 liegen lediglich Räume der Sportnutzung, sowie Lager- und Technikflächen. Garagen am Trainingsgebäude der Profis mit Materiallager Im Bereich östlich des Busstellplatzes am Trainingsgebäude der Profis ist eine Garagenanlage mit drei Garagen und einem Materialcontainer für das tägliche Trainingsmaterial und Ähnliches vorgesehen. Die gesamte Anlage wird wie der Terrassenvorbau des Profigebäudes mit schwarzer Farbgebung gestaltet. Erweiterung des Betriebshofes Im Rahmen der gesamten Maßnahmen plant der BVB, den bestehenden Betriebshof im Norden des Geländes um ein Umkleide- und Sozialgebäude für die Greenkeeper mit einer Überdachung zu erweitern. Das Gebäude umfasst Umkleiden mit entsprechenden Nassbereichen sowie einen Sozialraum. Ebenfalls in dem Gebäude angeordnet ist ein separater Lagerraum. Unter der Überdachung sind zwei Tanks für die betriebsinternen Rasenmäher vorgesehen. Generell ist geplant, mit den geplanten Neu- und Erweiterungsbauten an die Architektur des Bestandes anzuknüpfen: Während die bestehenden punktuell angeordneten Trainingsgebäude in ihrer markanten Holzlamellenoptik auf den Genius loci (Vorgaben und Merkmale des Ortes) des Sport- und Jugendzentrums im Grünraum antworten, werden die geplanten Gebäude am Platz und an der Adi-Preißler-Allee einen städtischen Charakter erhalten. Die Dichte der Anordnung der Gebäude wird deutlich höher sein und den neuen Platz des BVB in westlicher Richtung räumlich fassen. Dabei wird das Material des Bestandes aufgegriffen und in Verbindung mit Backstein neu interpretiert. 3.2 Festsetzungen der Bebauungsplanänderung Flächen für Sportanlagen gem. § 9 (1) 5 BauGB Das Trainingszentrum von Borussia Dortmund wird insgesamt als Fläche für Sportanlagen nach § 9 (1) 5 BauGB festgesetzt, da die Größenordnung, Ausgestaltung und städtebauliche Bedeutung des Projektes diese Festsetzung notwendig machen. Die bereits realisierten und geplanten Hochbauten werden über Baufenster mit moderaten Erweiterungsmöglichkeiten gesichert. Bereits realisierte Gebäude Funktionsgebäude für Amateure und Jugend Funktionsgebäude für die Profispieler Betriebshof Footbonaut ...
-7- Neu geplante Gebäude Pressezentrum mit Vereinsgastronomie Jugendwohnheim mit Teilbereich einer Sporthalle 3 Garagen am Trainingsgebäude der Profis mit Materiallager Erweiterung des Betriebshofes Über die genannten Gebäude und Anlagen hinaus sollen keine weiteren hochbaulichen Maßnahmen auf dem Areal umgesetzt werden. Hierdurch soll gewährleistet bleiben, dass sich alle baulichen Anlagen in den Randbereichen zur Adi-Preißler-Allee orientieren und der landschaftlich offene Charakter der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt wird. Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 BauNVO Zahl der Vollgeschosse Für die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse festgesetzt. Diese dürfen nicht mehr als zwei Vollgeschosse aufweisen. Für das geplante Jugendwohnheim mit Sporthalle gilt eine 3-Geschossigkeit. Für Betriebshof und Garagen wird eine Eingeschossigkeit festgesetzt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die vorgesehenen Gebäude sich städtebaulich und freiraumplanerisch in die Gesamtanlage integrieren. Bauweise / Überbaubarkeit der Grundstücke gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB Baugrenzen Auf dem Areal des Trainingszentrums werden die geplanten Gebäude durch Baugrenzen festgesetzt. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt werden, dass keine weiteren hochbaulichen Maßnahmen im Plangebiet entstehen und sich somit nur auf den Randbereich beschränken. Um in einem vertretbaren Umfang auch Erweiterungsmöglichkeiten zu gewährleisten, wird ein ausreichender Spielraum zur Ausdehnung und Positionierung der Baukörper vorgegeben. Im Bereich des bereits vorhandenen Trainingsgebäudes der Profis wird die Baugrenze nach Westen erweitert. Hierdurch können ebenfalls Erweiterungspotenziale, aber auch perspektivisch die Realisierung einer mit dem Gebäude korrespondierenden Sichtschutzwand gesichert werden. Zur Umsetzung der Sporthalle wird die Baugrenze direkt an den westlichen Geltungsbereich herangeführt, um dann ihre Fortführung im B-Plan Br 203 zu finden. Dienende Nebenanlagen wie Stellplätze, Energiezentrale, Müllsammelstelle oder Kamerapodest sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig. Verkehrsflächen gem. § 9 (1) 11 BauGB Die Erschließung erfolgt über die Adi-Preißler-Allee. Um einen attraktiven städtebaulichen Endpunkt vor dem geplanten Pressezentrum auszubilden, soll eine Verschiebung und Umgestaltung der bereits ausgebauten Wendeanlage zu einer größeren platzartigen Anlage erfolgen. Diese wird im Änderungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt (siehe auch 4.2). ...
-8- Leitungsrechte gem. § 9 (1) Nr. 21 BauGB Zur Sicherung von Leitungsrechten für Gas-, Strom- und Wasserleitungen werden im Änderungsplan zugunsten der Versorgungsunternehmen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Private Grünfläche gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB Die festgesetzte private Grünfläche ist mit Ausnahme der Finnbahn und des festgesetzten Pflanzgebotes als Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von extensiv gepflegten Mulden zur Rückhaltung des Niederschlagswassers sowie Einzelbaumpflanzungen sind zulässig. Im südlichen Randbereich ist die festgesetzte private Grünfläche vollflächig mit einer mehrreihigen Baum- Strauchpflanzung aus heimischen standortgerechten Arten zu begrünen, dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO Die Wendeanlage an der Adi-Preissler-Allee wird zurückgebaut und am Endpunkt vor dem geplanten Pressezentrum durch einen öffentlichen Platz ersetzt. Dementsprechend werden die verbleibenden Restflächen als Gewerbegebiet festgesetzt. Das entspricht der im angrenzenden B-Plan Br 203 - Hohenbuschei – festgesetzten Art der Nutzung. Gestaltungsfestsetzung Zur Einfriedung und Sicherung der privaten Grünfläche, sowie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsbereiche innerhalb der privaten Grünfläche sind bis zu 2,20 Meter hohe Zäune zulässig. 4. Verkehrliche Erschließung 4.1 Äußere Erschließung Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt weiterhin über eine Anbindung an die L 663 n / OW III a im Osten, die eine Verknüpfung zur B 236n herstellt und somit die Erreichbarkeit der A 2 im Norden und zur A 1 bzw. zur B 1 im Süden gewährleistet. Das Plangebiet der Änderung Nr. 1 hat eine zentrale neue Hauptanbindung für den KFZ-Verkehr – die Adi- Preißler-Allee - erhalten. Vorrangig erfolgt der Anschluss somit im westlichen Bereich an den Heßlingsweg. Die bereits realisierte und im Bebauungsplan Br 203 festgesetzte Wendeanlage im Endpunkt der Adi-Preißler-Allee wird zurückgebaut. Die künftige – auch für größere LKW und Busse geeignete Wendeanlage endet nunmehr vor dem geplanten Pressezentrum und wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Ausbau erfolgt als Platz, so dass hier eine markante städtebauliche Situation geschaffen werden kann. Im östlichen Bereich ist zur Erschließung der Entwicklungsfläche“Hohenbuschei“ in Höhe des ehemaligen Sportplatzes und Schwimmbades eine direkte Anbindung an die Brackeler Straße (L 663 n) zusätzlich hergestellt und mit einer Signalanlage ausgestattet worden. Diese Anbindung soll jedoch nicht primär der Erschließung des Fußballparks dienen, sondern die Wohngebiete im Bereich Hohenbuschei erschließen. ...
-9- 4.2 Innere Erschließung Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Stellplatzzufahrten und liegt vollständig auf privatem Grundstück. Die Trainingsplätze sowie die Stellplatzanlagen werden über ein eigenes Wegesystem erschlossen. 4.3 Ruhender Verkehr Auf den Stellplatzanlagen des Trainingszentrums werden nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Kapazitäten für ca. 340 bis 350 Stellplätze vorgehalten. Diese liegen am westlichen Rand des Plangebietes und wurden im Kernbereich, d.h. in unmittelbarer Nähe zum Funktionsgebäude einschließlich von Behindertenparkplätzen befestigt ausgebaut (ca. 150 Stellplätze). Die übrigen Stellplatzanlagen wurden zunächst als Schotterrasenfläche gestaltet. Im Zusammenhang mit der Gesamtplanung des Masterplanes ist eine Gesamtbilanz der Stellplätze, also einschließlich der Grundstücke im Bebauungsplan Br 203 erstellt worden. Die Erfüllung der Stellplatzanforderungen nach Landesbauordnung für das Gesamtkonzept konnte nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang werden auch ca. 72 Fahrradstellplatzanlagen umgesetzt. Der nordwestlich gelegene Stellplatz wird auch künftig mit Schotterrasen gestaltet. Durch die Änderung des B-Planes ergeben sich ungefähr 380 neue Stellplätze. Das bedeutet, dass die Stellplatzkapazitäten um ca. 30 Stellplätze erhöht werden. Diese werden im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes für die Profis nachgewiesen. Eine durchgängige Stellplatzbegrünung wird wie bisher gemäß textlicher Festsetzung (je 4 Senkrechtparkplätze oder je 2 Längsparkplätze ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum) gewährleistet. Da die Grüngestaltung für die umgestalteten Flächen noch in Überarbeitung ist, werden im Bereich des Schotterrasenparkplatzes im nördlichen Planbereich die Bäume lediglich nachrichtlich dargestellt und nicht am genauen Standort festgesetzt. Der genannte Schlüssel ist entsprechend der Festsetzung einzuhalten. 4.4 Öffentlicher Personennahverkehr Eine Anbindung durch den ÖPNV besteht über die Buslinie 436 (Husen – Hohenbuschei – Brackel – Aplerbeck – StadtkroneOst – Hörde) am Heßlingsweg / Adi-Preißler-Allee. Diese wird auch das Neubaugebiet Hohenbuschei mit sechs neuen Haltestellen andienen. 5. Umweltbelange 5.1 Umweltbericht unter Anwendung der Eingriffsregelung Im Rahmen des ursprünglichen Bebauungsplan-Verfahrens Br 217 wurde ein umfassender Umweltbericht erstellt. Im Ergebnis konnte das geplante Vorhaben als umweltverträglich eingestuft werden. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt und realisiert. Es ist beabsichtigt, dieses Änderungsverfahren nach § 13a BauGB als sogenanntes beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Als beschleunigte Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung vorbereiten. Voraussetzung für die Anwendung ist gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, dass der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 1 zum UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen. ...
- 10 - Somit darf der Prüfschwellenwert in Höhe von 20.000 m² zulässiger Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO nicht überschritten werden. Im vorliegenden Änderungsverfahren werden bisher bebaute Flächen einer neuen Nutzung zugeführt. Mit dem vorliegenden Verfahren wird die zusätzliche Überbauung von Stellplätzen in einer Größenordnung von ca. 0,4 ha gesichert. Der Prüfschwellenwert wird somit nicht überschritten, weshalb das UVPG keine Anforderung freisetzt. Zu erwartende Umweltauswirkungen Beschleunigte Verfahren werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Sie unterliegen gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB nicht der Anwendung der Eingriffsregelung, d.h. die zu erwartenden Eingriffe gelten als bereits erfolgt oder sind zulässig. Dennoch sind die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu beschreiben und zu bewerten. Ferner sind die Vorschriften zum § 1a BauGB anzuwenden und in die Abwägung einzustellen. Im Ergebnis der Umweltfolgenabschätzung für die einzelnen Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter können in Anlehnung an den Umweltbericht aus 2006 folgende Auswirkungen dargestellt werden: Von den erweiterten Stellplatzanlagen gehen in tageszeitlich unterschiedlichem Umfang Lärmemissionen auf die angrenzend geplanten Wohngebiete aus. Ein spezifisches Lärmgutachten hat die Auswirkungen untersucht. Die Ergebnisse sind dezidiert in Kapitel 5.3. dargestellt. Die durchgeführten Untersuchungen belegen, dass erwartet werden kann, dass nach Umsetzung des Masterplanes „Borussia Dortmund“ sowohl tags als auch nachts die Anforderung an den Schallimmissionsschutz gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung erfüllt werden. Weitere Umweltauswirkungen auf Wohngebiete und das Wohnumfeld sowie auf Flächen mit Erholungs- und Freizeitfunktion sind nicht gegeben. Für das Vorhaben werden einzelne Bäume auf der Stellplatzanlage beansprucht. Die Baumverluste sind durch ausreichende Neupflanzungen bzw. das Umpflanzen vorhandener Bäume ersetzbar. Auswirkungen auf angrenzende Biotopflächen, etwa das NSG Buschei, lassen sich nicht feststellen. Es werden nur anthropogen veränderte Böden mit bereits gestörten Bodenfunktionen überbaut und versiegelt oder als Grünflächen entwickelt, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen auf Böden entstehen. Vorhandene Altlasten wurden bereits geräumt und im Rahmen der Ergebnisse der vorliegenden Sanierungsplanung behandelt. Auswirkungen auf das Grundwasser durch Verschmutzung sind nicht zu erwarten. Die Auswirkungen der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung werden durch möglichst weitgehende Versickerung oder Wiederverwendung (Beregnung) von anfallendem Niederschlagswasser vermindert. Überschüsse werden unschädlich abgeleitet. Das bestehende Freilandklima wird im Wesentlichen erhalten bleiben. Die Luftbelastungen durch den prognostizierten Kfz-Verkehr sind wegen der Vorbelastungen des Raumes (Luftgüte-Belastungsgrad) zu vernachlässigen. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich nicht, da keine das Landschaftsbild prägenden Elemente verloren gehen und die Hochbauten an der ...
- 11 - öffentlichen Erschließung in den Randbereichen positioniert werden. Zum anderen wird mittels der Bepflanzung der parkartige Charakter der südlich angrenzenden Flächen fortgeführt. Der Landschaftscharakter des Freiraums wird gewahrt. Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Insgesamt werden die genannten Umweltauswirkungen als nicht erheblich eingeschätzt. Erhebliche, nicht beherrschbare Umweltauswirkungen des Vorhabens sind nicht erkennbar. Durch verschiedenartig aufgebaute Gehölzpflanzungen, Anlage privater Grünflächen und die Herstellung und Pflege einer Wiesenfläche konnten in Verbindung mit einer externen Kompensationsmaßnahme im NSG Buschei die aus dem Vorhaben resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 4 LG NW im Plangebiet ausgeglichen werden. Weitere umwelterhebliche Auswirkungen ergeben sich auch mit der Änderung des Bebauungsplanes nicht. Die im Bebauungsplan Br 217 festgesetzten Bäume auf den Stellplatzanlagen sowie die Baumreihen entlang des Planbereiches sind in die ökologische Ausgleichsbilanzierung eingeflossen (siehe Umweltbericht, Büro Drecker, 2007). Die durch die aktuelle Umgestaltung der Stellplatzanlage in Anspruch genommenen Einzelbäume sind daher zu verpflanzen oder durch Neupflanzungen innerhalb des Trainingsgeländes, z.B. innerhalb der privaten Grünfläche zu ersetzen. Der im Änderungsplan festgesetzte Schlüssel zur Stellplatzbegrünung (je 4 Stellplätze – 1 Baum) ist darüber hinaus einzuhalten, so dass die ursprüngliche Gesamtbilanz der Baumpflanzungen gewahrt bleibt. Artenschutz Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes besonders oder streng geschützte Arten oder deren Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen werden. Somit werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) nicht berührt. Sollten im Zuge der Realisierung baulicher Anlagen besonders oder streng geschützte Arten angetroffen werden, so ist die untere Landschaftsbehörde zu informieren, und es ist gemäß den artenschutzrechtlichen Vorschriften zu verfahren. 5.2 Altlasten / Methanausgasungen / Kampfmittel In der Karte über Altablagerungen und Altstandorte und sonstige Bodenbelastungsflächen ist das Plangebiet als Rüstungs- und kriegsbedingte sowie militärische Altlasten-Verdachtsfläche gekennzeichnet. In der Karte der potenziellen Methanausgasungen der Stadt Dortmund ist das Plangebiet der Zone 1 zugeordnet. Dies bedeutet, dass Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind. Auf Grundlage einer umfangreichen Altlastenuntersuchung ist der Bereich der Spielfelder, der Parkplätze und des Funktionsgebäudes von Altlasten geräumt worden. Der Umgang mit den hier vorhandenen Altlasten wurde im Sanierungsplan Hohenbuschei gem. § 13 BBodSchG, Erdbaulaboratorium Ahlenberg (Verbindlichkeitserklärung vom 18.10.2006) beschrieben und abschließend geregelt. Die Ermittlung und Beseitigung der Kampfmittel nach dem neuesten Stand der Technik ist für den Bereich des Fußballtrainingszentrums bereits abgeschlossen. Diese Flächen sind vom ...
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