Übersichtsplan zum Bebauungsplan Br 217 -Fußballpark Borussia-Änderung Nr.1 - Legende Abteilung
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Übersichtsplan zum Bebauungsplan
Br 217 -Fußballpark Borussia- Änderung Nr.1
Legende Maßstab Abteilung
Grenze des Geltungsbereichs Br 217
1:5000 61/4
Geltungsbereich Br 217 Änderung Nr.1Regenrückhaltebecken
PP7
Parkplatz Nord
vorhanden Stellplätze: 48
Betriebshof
Tankstelle
1 Diesel- 1 Benzin- I
tank
250 l
tank
250 l Platz 11 Platz 10
t
ahr en
Zuf schin
g
Ma PP6
gan er Parkplatz Footbonaut
Ein arbeit
Erweiterung Mit vorhanden Stellplätze: 63
I
PP8
Parkplatz
Betriebshof
Stellplätze: 5
t of
ahr
Zuf triebsh
B e
Footbonaut
II
Kamerapodest Platz 1 Platz 8
II
Bebauungsplan Br 203 Eingang
Footbonaut
Hohenbuschei
PP5
Bebauungsplan Br 217
- Fußballpark Borussia -
Parkplatz Amateure
vorhanden Stellplätze: 58
alle
71.78 ü.NN
S p orth : 104
+1.25=
tz lätze
kpla
Par e Stellp Energiezentrale
PP4 Neu I
aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei:
ca.+2,20m ü. Gelände BVB Bestand
Platz 12 Platz 13
72.01 ü.NN
+1.48=
71.99 ü.NN
+1.46=
m²
200 Jugendwohnheim
72.18 ü.NN
ße : 14
sgrö
+1.65=
stü ck Kassenhaus Amateurzentrum
G rund III
II II
Kassenhaus
0.00=70.53 ü.NN
wohnheim
Eingang
Jugend-
aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei:
ca.+2,20m ü. Gelände BVB Bestand
Sporthalle
Jugendwohnheim
0.00=70.53 ü.NN
72.17 ü.NN
+1.64=
Eingang Eingang
II Fans Amateure
Eingang
Sportler
72.23 ü.NN
+1.70=
70.24 ü.NN
-0.29=
Eingang
Besucher
PP3
Gemeinschaftsparkplatz
ursprünglich vorhandene Stellplätze 107
neue Stellplatzanzahl 129
Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte
Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux: Nordlux:
Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo
95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55
Radstellplätze
72.26 ü.NN
Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte
Nordlux: Nordlux: Nordlux:
Veksö Addo Veksö Addo Veksö Addo
95 IP 55 95 IP 55 95 IP 55
Restmüll
Papier
+1.73=
Einfahrt
Tiefgarage
Ausfahrt
Tiefgarage
aufgeschüttetes Gelände Hohenbuschei:
ca.+1,50m ü. Gelände BVB Bestand
72.13 ü.NN
+1.60=
Anlieferung
2. OG Mögliche Mastleuchte Mastleuchte
71.85 ü.NN
Nordlux: Nordlux:
Veksö Addo Veksö Addo
95 IP 55 95 IP 55
Erweiterungs-
+1.32=
GE 1 III
Hoh
flächen
Verwaltung
PP9
Tiefgarage
Neue Stellplätze
unterirdisch: 73
Radstellplätze
Platz 2 Platz 3 Platz 5
0,8 1,6 B1
enb
B2
B3
B4
B5
Einghiv (1.O
Mastleuchte Mastleuchte
Nordlux: Nordlux:
Arc
Veksö Addo Veksö Addo
95 IP 55 95 IP 55
Masterplan Projekt Nr.
1116
Projekt
ang
usc
Borussia Dortmund
G)
Verwaltung
Adi- Preißler- Allee
2.00
Eingang
71.55 ü.NN
Bauteil
Lager 44309 Dortmund
+1.02=
Eingang
Lageplan
Gastro
hei-
Mastleuchte
II
Nordlux:
Veksö Addo
95 IP 55
Fahnenmasten
Pflanzung
Plan - Nr.
Masterplan zur
Eingang
Planinhalt
71.65 ü.NN
Ordner
Rasen/Pflanzung Bank
+1.12=
Alle
Erweiterung des
Fanshop
B
Hecke
Radstellplätze
Bank
Eingang
Mitarbeiter
BVB-Areals L PÜ S 0 0
Streuasphalt
und zur Beschreibung der
Eingwaltung
II
Ver
e
Verwaltung
ang
Asphalt
B
Zufahrt Presse/ Betriebsabläufe Planart Ebene Nr. Index
70.43 ü.NN
III Mastleuchte Profis/Anlieferung
Nordlux:
Veksö Addo
95 IP 55 Laderampe Presse-
-0.10=
Restmüll
zugang
2.00
Mastleuchte
Nordlux:
elektr. Schiebetor Übersicht
Verwaltung
Veksö Addo
95 IP 55
III Anlieferung
e
Mastleuchte
Nordlux:
Veksö Addo
PP2.2
95 IP 55
l e
71.156 ü.NN
A l Presse-
+0.626=
Mastleuchte
Nordlux:
Veksö Addo
95 IP 55
e r - parkplatz neu
ißl
Neue Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux:
Mastleuchte Nordlux:
Veksö Addo 95 IP 55 Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux: Mastleuchte Nordlux:
Stellplätze: 6
e
Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 (Lage ändern) Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55 Veksö Addo 95 IP 55
Pressecontainer
r
Mastleuchte
Nordlux:
ang
Veksö Addo Achse
95 IP 55 Mastleuchten
Eing shop
Fan
i- P Eingang
I Container
Ad
Presse Mastleuchte Nordlux:
Veksö Addo 95 IP 55
Mastleuchte Nordlux:
Veksö Addo 95 IP 55
(temporär) temporär entfallen:
8 Stellplätze
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
PP1 Profiparkplatz Neue Anzahl
Profiparkplätze: 39 Eingang
Profis Garagen
(3x6 m)
Verwaltung Hohenbuschei
m Trafo
entru
sZ 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21
nis che
Me dizi
PP2.1
l l e e Presseparkplatz Bestand
vorhandene Stellplätze: 42
Profizentrum
II
r-A Bauherr
ißle
DSW21
Deggingstraße 40
- P r e Baufenster
44141 Dortmund
Adi
Kollektorfläche
Nutzer Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Planung
6 priv.
WA Grün- Datum Gezeichnet Geprüft Maßstab Plotmaßstab
fläche
15.02.2012 KRS CH 1:500 1:500
H/B = 880 / 1280 (1.13m²) Allplan 2009Bebauungsplan Br 217 - Fußballpark Borussia - Änderung Nr.1
Textliche Festsetzungen (7) Einsatz von Solarenergie
Der Einsatz von solarenergetischen Anlagen auf den Dächern aller Gebäude ist zulässig.
§1 Flächen für Sportanlagen (8) Kampfmittel / Altlasten
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Das Grundstück für die Sportanlagen ist nach dem neuesten Stand der Technik auf
1.1 Die Fläche für Sportanlagen dient ausschließlich dem Zweck zur Errichtung eines Kampfmittel überprüft, durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst abgenommen
Fußballtrainingszentrums. und zur Veräußerung freigegeben worden.
1.2 Zulässige Nutzungen innerhalb der Fläche sind Fußballplätze, Stellplatzanlagen, Der Umgang mit den hier vorhandenen Altlasten wird im Sanierungsplan Hohenbuschei
Betriebshof mit Betriebsgebäuden sowie Funktions- und Sportgebäude mit gem. § 13 BBodSchG, Erdbaulaboratorium Ahlenberg (Verbindlichkeitserklärung vom
Betriebswohnungen, ein Presse- und Informationszentrum mit 18.10.2006) beschrieben und abschließend geregelt.
Vereinsgastronomie und dem Vorhaben dienende Versorgungseinrichtungen wie (9) Bodendenkmäler
Müllsammelanlagen oder Energieversorgung. Ebenfalls zulässig sind die
notwendigen betriebsbedingten Zufahrten und Erschließungswege. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
§2 Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos. Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch
Zeugnisse tierischen und / oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit entdeckt
§3 Überbaubare Grundstücksflächen werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Unterer
Denkmalbehörde und / oder dem Westfälischen Museum für Archäologie / Amt für
(§ 9 Abs. 1 BauGB sowie § 23 Abs. 2 und 3 BauNVO i.V.m. § 18 BauNVO) Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich
1 Auf der als Fläche für sportliche Anlagen festgesetzten Fläche sind innerhalb des anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand
RHB - privat - durch Baugrenzen und mit der Ziffer 1 bezeichneten überbaubaren zu erhalten (§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den
Grundstücksteils zweigeschossige Funktionsgebäude mit den für die Nutzung des Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt,
Trainingszentrums notwendigen Räumen, Hallen für sportliche Zwecke sowie ein das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu
A Pressezentrum mit Vereinsgastronomie und Sichtschutzwände zulässig (s. § 1 Pkt. sechs Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NW).
1.2). Es werden zwei Vollgeschosse als höchstzulässig festgesetzt. (10) Artenschutz
Außerhalb der Baugrenzen sind dem Funktionsgebäude untergeordnete und Sollten im Zuge der Realisierung baulicher Anlagen besonders oder streng geschützte Arten
dienende Nebenanlagen wie Müllplatz, Energiezentrale o.ä. zulässig. angetroffen werden, so ist die untere Landschaftsbehörde zu informieren und es ist gemäß
2 Auf der als Fläche für sportliche Anlagen festgesetzten Fläche sind innerhalb des den artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß den §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz
durch Baugrenzen und mit der Ziffer 2 bezeichneten überbaubaren zu verfahren.
Grundstücksteils ein eingeschossiges Betriebsgebäude mit Materiallager sowie
5 Garagen zulässig (s. § 1 Pkt. 1.2).
Zu dem Bebauungsplan Br 217, Änderung Nr. 1, gehören folgende Gutachten:
3 Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos.
Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes Br 217 (...)“Fußballpark
§4 Stellplätze Borussia Dortmund“, FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI, Einhausen, 14.02.2012
(§9 Abs. 1 BauGB sowie § 12 Abs. 6 BauNVO) Umweltbericht, Planungsbüro Drecker, Bottrop, April 2007
3 Auf den mit der Ziffer 3 gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen sowie Berechnung Niederschlagswasserabfluss Fußballpark Borussia Dortmund, Hydrotec GmbH,
innerhalb der Baugrenzen ist die Anlage von befestigten Stellplätzen zulässig. Essen, Oktober 2004
4 Auf den mit der Ziffer 4 gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen sowie Aktualisierung der Berechnung Niederschlagswasserabfluss Fußball-Park Borussia
innerhalb der Baugrenzen ist die Anlage von Stellplätzen aus Schotterrasen zulässig. Dortmund, Anlagen und Bericht, Hydrotec GmbH, Essen, Oktober 2006
4 §5 Garagen und Carports
Platz 11 Platz 10 (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 6 BauNVO)
I 2 Die Errichtung von Garagen und Carports ist innerhalb der festgesetzten Fläche für
Sportanlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.
Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
§6 Festsetzung der Höhenlage Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990) vom 18.12.1990 Immobilien hat in seiner Sitzung am nach § 2 Abs. 1
(BGBl. 1991 I, S. 58). Die Grenzen und Bezeichnungen der in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches
(§ 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO) Flurstücke stimmen mit dem Nachweis des (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA
4 Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Liegenschaftskatasters Stand überein. Die
Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch
213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
§7 Leitungsrechte
eindeutig. NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Br 217 – Fußballpark
1 Die Versorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, die mit einem A Dortmund, den Borussia im beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung
II gekennzeichnete Fläche mit einem Leitungsrecht für die dort verlaufenden Gas-,
Wasser- und Stromleitungen zu belasten.
Nr. 1 ).
Platz 1 Platz 8
§8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Schutz vor Leiter des Katasteramtes Do rtmund, den
Flutlicht
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant. Ob erbürgermeister Ratsmitglied
§9 Flächen zur Niederschlagswasserversickerung Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Der Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br
Immobilien hat in seiner Sitzung am nach § 3 217 hat mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die
(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 51 a Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen, den Entwurf der Dauer eines Monats vom bis
Landeswassergesetz NW)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 auf die Dauer einschließlich zu jedermanns Einsicht
3 eines Monats öffentlich auszulegen (Öffentlichkeits- öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig bestand Gelegenh eit zur
Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswassers in einem RHB
I Das anfallende Niederschlagswasser der privaten versiegelten Flächen sowie der
beteiligung). Erörterung.
Platz 12 Platz 13 Sportplatzflächen ist in Richtung des im Rechtsplan des Br 217 mit der Ziffer 5 Dortmund, den Do rtmund, den
A festgesetzten, herzustellenden RHB abzuleiten und dort durch geeignete technische
Maßnahmen zur Rückhaltung zu bringen. Eine gedrosselte Einleitung in die „Körne“
erfolgt mit max. 42 l/s mittels eines Regenwasserkanals. Hierzu ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis gemäß der §§ 2 und 7 WHG sowie gemäß § 58 LWG Oberbürgermeister Ratsmitglied Bereichsleiter
erforderlich. Die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser sowie der Bau Der Rat der Stadt hat am nach § 10 Abs. 1 Hiermit wird entsprechend § 2 Abs. 3 der Verordnung über
III II 1
und Betrieb einer Zisterne ist zulässig.
Die Versickerung von Rückständen aus der Rasenpflege (Pestizide, Düngemittel) ist
in Verbindung mit § 13a BauGB und in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW diese Änderung Nr. 1 des
die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung- BekanntmVO) vom
nicht zulässig. Der Einsatz von Düngemitteln hat so zu erfolgen, dass eine Grund- Bebauungsplanes Br 217 als Satzung beschlossen. 26.08.1999 (GV NRW S. 516; SGV NRW 2023) bestätigt,
wasserbeeinträchtigung vermieden wird. dass der Wortlaut der Satzung über die Änderung Nr. 1 des
Dortmund, den Bebauungsplanes Br 217 mit dem Beschluss des Rates vom
Die Planung und Dimensionierung der Entwässerungsanlagen ist durch ein übereinstimmt und dass die
anerkanntes Fachbüro vornehmen zu lassen. Die Planung ist so vorzunehmen, dass Verfahrensvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 und 2
durch die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers die BekanntmVO eingehalten worden sind.
benachbarten Grundstücke und Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Oberbürgermeister Ratsmitglied
Do rtmund, den
§ 10 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
3 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und
Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern Ob erbürgermeister Ratsmitglied
Der Satzungsbeschluss ist nach § 10 Abs. 3 BauGB in den
St (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a und b, Abs. 1a BauGB) Dortmunder Bekanntmachungen -Amtsblatt der Stadt- Nr.
Fahrrader
Platz 2 Platz 3 Platz 5
Stellplatzbegrünung vom ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit
dieser Bekanntmachung ist die Änderung Nr. 1 des
Die mit der Ziffer 3 und 4 gekennzeichneten Stellplatzflächen erforderlichen
Stellplatzanlagen sind je angefangene 2 Längsparkplätze oder je angefangene 4 Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia - als
Senkrechtparkplätze mit einem großkronigen, standortgerechten Laubbaum, Satzung in Kraft getreten.
Hoh
II hochstämmig, Stammmindestumfang 18 - 20 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, zu
untergliedern. Heimische und sortenfreie Arten sind im Regelfall vorzuziehen. Die mit Dortmund, den
Bodendeckern, Stauden oder Gräsern dauerhaft zu begrünenden Baumscheiben sind
en
in Größe einer PKW-Stellplatzfläche vorzusehen. Bei großflächigen Stellplatzanlagen
1
bus
ist im Pflanzkonzept vorzusehen, dass die zu pflanzenden Bäume mittelfristig ein
nahezu geschlossenes Kronendach ausformen. Bereichsleiter
c
Ausbaubedingt können geringfügige Abweichungen von den im Plan festgesetzten
hei-
Baumstandorten zugelassen werden.
e
Alle
A
Pflanzung von Einzelbäumen
l er
llee
P reiß Die im Rechtsplan festgesetzten Bäume mit Pflanzgebot sind zu pflanzen, dauerhaft
A d i- Finnbahn zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Es sind ausschließlich standortgerechte und
3 2 I heimische Baumarten, hochstämmig, Stammmindestumfang 18 - 20 cm, gemessen in
1,0 m Höhe, zu verwenden. Für die nachrichtlich dargestellten Bäume im Bereich des
Schotterrasenparkplatzes sind die Anforderungen an die genannten Qualitäten
ebenfalls bindend. Ausbaubedingte Abweichungen von den Standorten sind zulässig.
Bebauungsplan Br 217
II 1 Gestaltung der privaten Grünfläche -Fußballpark Borussia- Änderung Nr.1
7 Die mit der Ziffer 7 festgesetzte Fläche ist vollflächig mit einer mehrreihigen Baum-
Strauchpflanzung aus heimischen standortgerechten Arten zu begrünen, dauerhaft zu
Fläche für Sportanlagen erhalten und fachgerecht zu pflegen.
8 8 Die mit der Ziffer 8 festgesetzte private Grünfläche ist mit Ausnahme der Finnbahn Legende Maßstab Abteilung
und des festgesetzten Pflanzgebotes als Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft
zu erhalten. Die Anlage von extensiv gepflegten Mulden zur Rückhaltung des Grenze des Geltungsbereichs Br 217
Niederschlagswassers ist zulässig. 1:5000 61/4
Geltungsbereich Br 217 Änderung Nr.1
Grundstücksbegrünung Zu diesem Plan gehört die Begründung vom 07.08.2012
Entfällt im Bebauungsplan Br 217 ersatzlos. Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23.01.1990
Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen zu den „Eingriffsbereichen“, in denen Eingriffe
aufgrund sonstiger Festsetzungen zu erwarten sind / Ausgleichsfläche
7 Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant.
§ 11 Gestaltungsfestsetzungen
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NW)
Zur Einfriedung und Sicherung der privaten Grünfläche, sowie zur Abgrenzung
unterschiedlicher Nutzungsbereiche innerhalb der privaten Grünfläche sind bis zu
2,20 Meter hohe Zäune zulässig.
§ 12 Sonstige Festsetzungen
Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant.
Hinweise
(1) Methanausgasungen
Das Vorhaben befindet sich in der Zone 1 der `Karte der potenziellen Methangasaustritte im
Stadtgebiet Dortmund´. Danach sind Methangasaustritte wenig wahrscheinlich.
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S2414/FNA 213-1) und nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl.I.S.132/FNA 213-1-2) sowie sonstige Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen.
(2) Umweltbericht
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant.
Art der baulichen Nutzung Bauweise, Baulinie - Baugrenze Verkehrsflächen Natur und Landschaft Sonstige Festsetzungen (3) Ausführungsgrundsätze
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) (§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB sowie § 23 BauNVO) (§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a) und b), Abs. 1 a und Abs. 6 BauGB) (§ 9 Abs.1 Nr. 4, Nr. 21 u. Nr. 22 § 9 Abs. 7 BauGB)
Soweit in diesem Bebauungsplan keine anderen Regelungen getroffen werden, gelten für die
Gestaltung und Realisierung der grünordnerischen und landschaftspflegerischen
GE Maßnahmen die Ausführungsgrundsätze der „Satzung zur Erhebung von
Gewerbegebiet
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen und zum Kostenerstattungsbeiträgen“ der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.
Baugrenze Verkehrsfläche Erhalt von Bäumen und Sträuchern Grenze des Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) und b) BauGB) (4) Zeitliche Bindung zur Durchführung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
Siehe Bebauungsplan Br 217, für die Änderung Nr. 1 nicht relevant.
Maß der baulichen Nutzung (5) Bodenaushub
(§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie
zu pflanzender Baum Verweis auf textliche Festsetzung
Flächen für Sport- und Spielanlagen 1 Es ist darauf zu achten, dass Bodenaushub nicht als Abfall anfällt. Der notwendige
Bodenaushub sollte auf dem jeweiligen Gelände verbleiben. Für notwendige
Höchstgrenze der Zahl der Vollgeschosse (§9 Abs.1 Nr. 5 BauGB)
Verfüllmaßnahmen und Geländemodellierungen ist ausschließlich unbelastetes
Grünflächen Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und sonstige Flächen für Nebenanlagen Bodenmaterial zu verwenden. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen oder belastetem
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Bodenaushub ist daher vorher mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen.
Darstellungen Stellplatzanlagen
Flächen für Abwasserbeseitigung
(6) Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB
(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Fläche für Sportanlagen
Mutterboden im Sinne der DIN 18 300, der bei der Errichtung und Änderung baulicher
A Mit Leitungsrechten zu belastende Fl ächen Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben
private Grünfläche nachrichtlich dargestellter Baum wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu
Regenrückhaltebecken schützen. Der Mutterboden ist vordringlich im Bebauungsplangebiet wieder einzubauen.
Zugunsten von „Wiederandeckungsmaßnahmen“ ist eine Bodenverdichtung zugunsten der
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Vegetationsentwicklung und Flächenversickerung zu vermeiden.
Niederschlagsentwässerung -privat-Begründung
zum Bebauungsplan Br 217
- Fußballpark Borussia -
Änderung Nr. 1
Satzungsfassung
...-2-
1. Plangebiet ........................................................................................................................... 3
1.1 Räumlicher Geltungsbereich der Änderung............................................................... 3
1.2 Gegenwärtige Situation im Planbereich..................................................................... 3
1.3 Übergeordnete Planung und bestehendes Planungsrecht ........................................... 3
2. Anlass und Ziele des Bebauungsplanes ............................................................................. 4
3. Erläuterungen zur Bebauungsplanänderung....................................................................... 4
3.1 Städtebauliche Konzeption / Architekturidee / Masterplan ....................................... 4
Die neuen Nutzungen im Einzelnen sind folgende: ............................................................... 5
3.2 Festsetzungen der Bebauungsplanänderung............................................................... 6
4. Verkehrliche Erschließung................................................................................................. 8
4.1 Äußere Erschließung .................................................................................................. 8
4.2 Innere Erschließung.................................................................................................... 9
4.4 Öffentlicher Personennahverkehr............................................................................... 9
5. Umweltbelange................................................................................................................... 9
5.1 Umweltbericht unter Anwendung der Eingriffsregelung........................................... 9
5.2 Altlasten / Methanausgasungen / Kampfmittel ........................................................ 11
5.3 Schallschutz.............................................................................................................. 12
5.4 Lufthygiene .............................................................................................................. 13
6. Ver- und Entsorgung ........................................................................................................ 14
6.1 Versorgung ............................................................................................................... 14
6.2 Niederschlagswasser ................................................................................................ 14
7. Denkmalschutz und Denkmalpflege ................................................................................ 15
8. Bergbauliche Einwirkungen............................................................................................. 15
9. Städtebauliche Zahlenwerte ............................................................................................. 15
10. Kosten........................................................................................................................... 15
Gutachten ................................................................................................................................. 16
...-3-
1. Plangebiet
1.1 Räumlicher Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt südlich des vorhandenen Golfplatzes (Royal Saint Barbara's Golf
Club) im Norden, östlich und nördlich der Hohenbuschei-Allee in ihrem westlichen
Teilabschnitt (Kreuzungsbereich Adi-Preißler-Allee). Er umfasst den westlichen und
südlichen Teilbereich des Trainingszentrums Borussia (Gebäude und Stellplatzflächen) in
einer alternierenden Tiefe von bis zu ca. 100 m sowie die gesamte östlich gelegene private
Grünfläche angrenzend an das Wohngebiet Hohenbuschei (Quartiere westlich Heinrich
Czerkus-Allee). Die realisierten angrenzenden Sportplätze sind in Gänze ausgeschlossen.
Integriert wird ebenfalls ein ca. 20 m langes Stück der Adi-Preißler-Allee (heutige
Wendeanlage). Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem
beigefügten Übersichtsplan.
1.2 Gegenwärtige Situation im Planbereich
Auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Br 217 sind auf dem
Trainingsgelände des BVB bereits sechs Großspielfelder, zwei Kleinspielfelder, ein
Trainingsgebäude für die Amateure und Jugend sowie der Großteil der Stellplatzanlagen
realisiert worden. Im östlichen Bereich grenzen eine private Grünfläche mit Finnbahn und
randlichen Gehölzpflanzungen sowie ein Rückhaltebecken im Nordosten an. Auf der
Grundlage von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes konnten ebenfalls
ein Trainingsgebäude für die Profispieler sowie eine Trainingshalle für Schusspräzision und
Reaktionsvermögen, der sog. „Footbonaut“ realisiert werden. Ein Pressezentrum wurde als
Containerlösung temporär genehmigt. Die Realisierung eines weiteren Großspielfeldes ist auf
der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans noch möglich.
1.3 Übergeordnete Planung und bestehendes Planungsrecht
Der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund –
westlicher Teil – (früher Gebietsentwicklungsplan) vom 09.08.2004 stellt für das Plangebiet
in erster Linie „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Westen angrenzend werden Bereiche
für gewerbliche und industrielle Nutzungen, im Norden (Golfanlage) Allgemeine Freiraum-
und Agrarbereiche sowie im Osten Waldbereiche und Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche mit Schutzfunktion (Regionale Grünzüge) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Br 217 in
Fläche für Sportanlagen geändert worden (6. Änderung). Die künftigen Festsetzungen der
Änderung sind somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und präzisieren seine
Darstellungen.
Der seit dem 14.09.2007 rechtsverbindliche Bebauungsplan Br 217 – Fußballpark Borussia –
sichert das gesamte Trainingszentrum als Fläche für Sportanlagen. Integraler Bestandteil sind
Stellplatzanlagen für ca. 340 bis 350 Stellplätze sowie jeweils ein Baufenster für die
Realisierung eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes und eines eingeschossigen
Betriebshofes. Im östlichen Bereich ist eine private Grünfläche sowie nordöstlich eine Fläche
zur Retention des Niederschlagswassers festgesetzt. Die öffentliche Erschließung (heutige
Adi-Preißler-Allee) sowie ein gewerbliches Baufeld wurden nach Rechtskraft in den
...-4-
Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei - integriert und gehören demnach nicht mehr zum
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 217.
Der Änderungsbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Dortmund-
Mitte.
2. Anlass und Ziele des Bebauungsplanes
Der BV Borussia Dortmund 09 beabsichtigt, im Rahmen des Erwerbs zusätzlicher Flächen
den bestehenden Trainingsbetrieb auf dem Gelände weiter zu optimieren sowie mit der
Ansiedlung neuer Nutzungen und der Umsiedlung bestehender Nutzungen die Aktivitäten des
Vereins an einem zentralen Standort zu bündeln. Dabei plant der Fußballclub langfristig
folgende Gebäude:
a) Neubau eines Pressegebäudes mit Gastronomiebetrieb (auf bestehendem
Trainingsgelände, B-Plan Br 217),
b) Erweiterung des Betriebshofes und Errichtung von Garagen (auf bestehendem
Trainingsgelände, B-Plan Br 217),
c) Ergänzung der bestehenden Stellplatzanlage (auf bestehendem Trainingsgelände, B-
Plan Br 217),
d) Neubau eines Fanshops mit Lager und Verwaltung (B-Plan Br 203),
e) Neubau einer Sporthalle mit ca. 1.000 Zuschauern kombiniert mit einem Wohnheim
für 10 Jugendliche mit Betreuerwohnung (auf bestehendem Trainingsgelände, Br 217/
B-Plan Br 203),
f) Flächenvorhaltung für ein Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage (B-Plan Br 203)
Diese Planungsabsichten wurden in einem sog. Masterplan von Mai 2012 (siehe Anlage zur
Begründung) dokumentiert.
Für die Umsetzung der Planung sollen auch Grundstücke des angrenzenden Bebauungsplanes
Br 203 – Hohenbuschei – herangezogen werden. Diese sind im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Br 203 als Gewerbegebiet festgesetzt und entsprechen hinsichtlich Art und
Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen dem angedachten Planungskonzept. Zur
Realisierung des Gesamtkonzeptes, insbesondere im Hinblick auf die geplanten
Hochbaumaßnahmen- wird jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark
Borussia – erforderlich. In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls die Gebäude
(Funktionsgebäude für die Profis, Footbonaut), die auf der Grundlage von Befreiungen vom
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Br 217 realisiert wurden, planungsrechtlich
nachvollzogen und festgesetzt werden.
Des Weiteren wird ein Teilstück der im Br 203 festgesetzten Adi-Preißler-Alle in das
Änderungsverfahren integriert, da hier ein Rückbau der ausgebauten Wendeanlage erfolgt.
3. Erläuterungen zur Bebauungsplanänderung
3.1 Städtebauliche Konzeption / Architekturidee / Masterplan
Die Planung sieht vor, die Flächen des bestehenden Trainingszentrums mit weiteren
Grundstücksflächen im Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei - in einem städtebaulichen
Gesamtkonzept zusammenzufassen. Dabei bildet der bestehende Parkplatz des
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Trainingszentrums den Mittelpunkt der gesamten Anlage, der an drei Seiten baulich gefasst
werden soll.
Um diese zentrale Adresse werden sich die wichtigsten Nutzungen wie das Pressegebäude mit
einem Gastronomiebereich sowie die Sporthalle mit Jugendwohnheim ansiedeln. Die Adi-
Preißler-Allee mündet in einer neuen platzartigen Wendeanlage, deren Endpunkt das künftige
Pressegebäude bildet. Gleichzeitig wird eine Fläche für eine spätere Büronutzung im
Bebauungsplan Br 203 vorgehalten. Am Kreisverkehr der Adi-Preißler-Allee /
Hohenbuscheiallee soll an die städtebaulich wichtige nordöstliche Ecke ein Fanshop
positioniert werden und den Auftakt in das erweiterte Gelände des BVB markieren. Dieser
Bereich war bislang integraler Bestandteil des Bebauungsplanes Br 217, liegt aber nunmehr
im Bebauungsplan Br 203.
Die neuen Nutzungen im Einzelnen sind folgende:
Pressezentrum mit Vereinsgastronomie
Der BVB beabsichtigt, in naher Zukunft ein neues Pressezentrum mit integriertem
Vereinsgastronomiebetrieb auf dem bestehenden Trainingsgelände zu errichten.
Angestrebt wird eine zentrale Lage zwischen dem ersten Trainingsgebäude aus 2006 und
dem neuen Trainingsgebäude der Profis im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Br
217 Fußballpark Borussia“.
Der Pressebereich incl. Interviewzimmern, Nebenräumen wie WC-Anlagen, Teeküche
und Garderobe etc. ist im Obergeschoss des Gebäudes geplant. Im Obergeschoss ist
darüber hinaus eine Außenterrasse mit Überdachung für die Presse vorgesehen. Von hier
aus kann der Trainingsbetrieb von Kamerateams beobachtet und dokumentiert werden.
Der vereinsbezogene Gastronomie-Betrieb soll sich über zwei Geschosse erstrecken und
mit Außenterrasse im EG den Zuschauern, Vereinsmitgliedern sowie den Eltern und
Angehörigen der beim BVB trainierenden Kinder und Jugendlichen Platz bieten.
Das Gebäude stellt den Ersatz des bereits genehmigten provisorischen Pressecontainers
südlich des Spielfeldes 2 dar, der mit Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des neuen
Gebäudes wieder rückgebaut wird.
Jugendwohnheim mit Teilbereich einer Sporthalle
Der BVB beabsichtigt, in naher Zukunft eine Sporthalle für die Handballmannschaft der
Damen und das Tischtennisteam mit Wohnheim für zehn Jugendliche und integrierter
Betreuerwohnung zu errichten.
Der Standort befindet sich zwischen der Hohenbuscheiallee und dem bestehenden
Trainingszentrum. Das Gebäude wird sich über die bestehende Grundstücksgrenze des
Trainingsgeländes und des Gewerbegebiets Hohenbuschei erstrecken und liegt somit im
Geltungsbereich beider Bebauungspläne.
Das Gebäude ist entsprechend den funktionalen und topographischen Gegebenheiten in
zwei Richtungen ausgerichtet: Die öffentliche Erschließung für die Zuschauer liegt gut
erreichbar am neuen Besucherparkplatz an der Hohenbuscheiallee, während die
Erschließung für die Sportler und das Wohnheim zum bestehenden Trainingszentrum der
Jugendmannschaften ausgerichtet sind. Die Anordnung des Wohnheims auf der Ostseite
des Gebäudes sorgt für eine bauliche Abschirmung der Wohnnutzung durch die Halle
gegenüber dem angrenzenden Gewerbegebiet Hohenbuschei. Diese zeitlich begrenzte
...-6-
Wohnnutzung ist wie ein betriebliches Wohnen zu werten. Insgesamt befinden sich alle
Wohnnutzungen des Beherbergungsbetriebes ausschließlich im Geltungsbereich des B-
Plans Br 217 –Trainingszentrum-. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Br 203
liegen lediglich Räume der Sportnutzung, sowie Lager- und Technikflächen.
Garagen am Trainingsgebäude der Profis mit Materiallager
Im Bereich östlich des Busstellplatzes am Trainingsgebäude der Profis ist eine
Garagenanlage mit drei Garagen und einem Materialcontainer für das tägliche
Trainingsmaterial und Ähnliches vorgesehen. Die gesamte Anlage wird wie der
Terrassenvorbau des Profigebäudes mit schwarzer Farbgebung gestaltet.
Erweiterung des Betriebshofes
Im Rahmen der gesamten Maßnahmen plant der BVB, den bestehenden Betriebshof im
Norden des Geländes um ein Umkleide- und Sozialgebäude für die Greenkeeper mit einer
Überdachung zu erweitern. Das Gebäude umfasst Umkleiden mit entsprechenden
Nassbereichen sowie einen Sozialraum. Ebenfalls in dem Gebäude angeordnet ist ein
separater Lagerraum. Unter der Überdachung sind zwei Tanks für die betriebsinternen
Rasenmäher vorgesehen.
Generell ist geplant, mit den geplanten Neu- und Erweiterungsbauten an die Architektur des
Bestandes anzuknüpfen:
Während die bestehenden punktuell angeordneten Trainingsgebäude in ihrer markanten
Holzlamellenoptik auf den Genius loci (Vorgaben und Merkmale des Ortes) des Sport- und
Jugendzentrums im Grünraum antworten, werden die geplanten Gebäude am Platz und an der
Adi-Preißler-Allee einen städtischen Charakter erhalten. Die Dichte der Anordnung der
Gebäude wird deutlich höher sein und den neuen Platz des BVB in westlicher Richtung
räumlich fassen. Dabei wird das Material des Bestandes aufgegriffen und in Verbindung mit
Backstein neu interpretiert.
3.2 Festsetzungen der Bebauungsplanänderung
Flächen für Sportanlagen gem. § 9 (1) 5 BauGB
Das Trainingszentrum von Borussia Dortmund wird insgesamt als Fläche für Sportanlagen
nach § 9 (1) 5 BauGB festgesetzt, da die Größenordnung, Ausgestaltung und städtebauliche
Bedeutung des Projektes diese Festsetzung notwendig machen. Die bereits realisierten und
geplanten Hochbauten werden über Baufenster mit moderaten Erweiterungsmöglichkeiten
gesichert.
Bereits realisierte Gebäude
Funktionsgebäude für Amateure und Jugend
Funktionsgebäude für die Profispieler
Betriebshof
Footbonaut
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Neu geplante Gebäude
Pressezentrum mit Vereinsgastronomie
Jugendwohnheim mit Teilbereich einer Sporthalle
3 Garagen am Trainingsgebäude der Profis mit Materiallager
Erweiterung des Betriebshofes
Über die genannten Gebäude und Anlagen hinaus sollen keine weiteren hochbaulichen
Maßnahmen auf dem Areal umgesetzt werden. Hierdurch soll gewährleistet bleiben, dass sich
alle baulichen Anlagen in den Randbereichen zur Adi-Preißler-Allee orientieren und der
landschaftlich offene Charakter der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt wird.
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 BauNVO
Zahl der Vollgeschosse
Für die im Plangebiet vorgesehenen Gebäude wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse
festgesetzt. Diese dürfen nicht mehr als zwei Vollgeschosse aufweisen. Für das geplante
Jugendwohnheim mit Sporthalle gilt eine 3-Geschossigkeit. Für Betriebshof und Garagen
wird eine Eingeschossigkeit festgesetzt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die
vorgesehenen Gebäude sich städtebaulich und freiraumplanerisch in die Gesamtanlage
integrieren.
Bauweise / Überbaubarkeit der Grundstücke gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB
Baugrenzen
Auf dem Areal des Trainingszentrums werden die geplanten Gebäude durch Baugrenzen
festgesetzt. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt werden, dass keine weiteren
hochbaulichen Maßnahmen im Plangebiet entstehen und sich somit nur auf den Randbereich
beschränken. Um in einem vertretbaren Umfang auch Erweiterungsmöglichkeiten zu
gewährleisten, wird ein ausreichender Spielraum zur Ausdehnung und Positionierung der
Baukörper vorgegeben. Im Bereich des bereits vorhandenen Trainingsgebäudes der Profis
wird die Baugrenze nach Westen erweitert. Hierdurch können ebenfalls
Erweiterungspotenziale, aber auch perspektivisch die Realisierung einer mit dem Gebäude
korrespondierenden Sichtschutzwand gesichert werden. Zur Umsetzung der Sporthalle wird
die Baugrenze direkt an den westlichen Geltungsbereich herangeführt, um dann ihre
Fortführung im B-Plan Br 203 zu finden. Dienende Nebenanlagen wie Stellplätze,
Energiezentrale, Müllsammelstelle oder Kamerapodest sind auch außerhalb der festgesetzten
Baugrenzen zulässig.
Verkehrsflächen gem. § 9 (1) 11 BauGB
Die Erschließung erfolgt über die Adi-Preißler-Allee. Um einen attraktiven städtebaulichen
Endpunkt vor dem geplanten Pressezentrum auszubilden, soll eine Verschiebung und
Umgestaltung der bereits ausgebauten Wendeanlage zu einer größeren platzartigen Anlage
erfolgen. Diese wird im Änderungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt (siehe auch
4.2).
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Leitungsrechte gem. § 9 (1) Nr. 21 BauGB
Zur Sicherung von Leitungsrechten für Gas-, Strom- und Wasserleitungen werden im
Änderungsplan zugunsten der Versorgungsunternehmen die entsprechenden Voraussetzungen
geschaffen.
Private Grünfläche gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB
Die festgesetzte private Grünfläche ist mit Ausnahme der Finnbahn und des festgesetzten
Pflanzgebotes als Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von
extensiv gepflegten Mulden zur Rückhaltung des Niederschlagswassers sowie
Einzelbaumpflanzungen sind zulässig.
Im südlichen Randbereich ist die festgesetzte private Grünfläche vollflächig mit einer
mehrreihigen Baum- Strauchpflanzung aus heimischen standortgerechten Arten zu begrünen,
dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO
Die Wendeanlage an der Adi-Preissler-Allee wird zurückgebaut und am Endpunkt vor dem
geplanten Pressezentrum durch einen öffentlichen Platz ersetzt. Dementsprechend werden die
verbleibenden Restflächen als Gewerbegebiet festgesetzt. Das entspricht der im angrenzenden
B-Plan Br 203 - Hohenbuschei – festgesetzten Art der Nutzung.
Gestaltungsfestsetzung
Zur Einfriedung und Sicherung der privaten Grünfläche, sowie zur Abgrenzung
unterschiedlicher Nutzungsbereiche innerhalb der privaten Grünfläche sind bis zu 2,20 Meter
hohe Zäune zulässig.
4. Verkehrliche Erschließung
4.1 Äußere Erschließung
Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt weiterhin über eine Anbindung an die L 663 n /
OW III a im Osten, die eine Verknüpfung zur B 236n herstellt und somit die Erreichbarkeit
der A 2 im Norden und zur A 1 bzw. zur B 1 im Süden gewährleistet. Das Plangebiet der
Änderung Nr. 1 hat eine zentrale neue Hauptanbindung für den KFZ-Verkehr – die Adi-
Preißler-Allee - erhalten. Vorrangig erfolgt der Anschluss somit im westlichen Bereich an den
Heßlingsweg. Die bereits realisierte und im Bebauungsplan Br 203 festgesetzte Wendeanlage
im Endpunkt der Adi-Preißler-Allee wird zurückgebaut. Die künftige – auch für größere
LKW und Busse geeignete Wendeanlage endet nunmehr vor dem geplanten Pressezentrum
und wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Ausbau erfolgt als Platz, so dass hier
eine markante städtebauliche Situation geschaffen werden kann.
Im östlichen Bereich ist zur Erschließung der Entwicklungsfläche“Hohenbuschei“ in Höhe
des ehemaligen Sportplatzes und Schwimmbades eine direkte Anbindung an die Brackeler
Straße (L 663 n) zusätzlich hergestellt und mit einer Signalanlage ausgestattet worden. Diese
Anbindung soll jedoch nicht primär der Erschließung des Fußballparks dienen, sondern die
Wohngebiete im Bereich Hohenbuschei erschließen.
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4.2 Innere Erschließung
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Stellplatzzufahrten und liegt
vollständig auf privatem Grundstück. Die Trainingsplätze sowie die Stellplatzanlagen werden
über ein eigenes Wegesystem erschlossen.
4.3 Ruhender Verkehr
Auf den Stellplatzanlagen des Trainingszentrums werden nach dem rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Kapazitäten für ca. 340 bis 350 Stellplätze vorgehalten. Diese liegen am
westlichen Rand des Plangebietes und wurden im Kernbereich, d.h. in unmittelbarer Nähe
zum Funktionsgebäude einschließlich von Behindertenparkplätzen befestigt ausgebaut (ca.
150 Stellplätze). Die übrigen Stellplatzanlagen wurden zunächst als Schotterrasenfläche
gestaltet.
Im Zusammenhang mit der Gesamtplanung des Masterplanes ist eine Gesamtbilanz der
Stellplätze, also einschließlich der Grundstücke im Bebauungsplan Br 203 erstellt worden.
Die Erfüllung der Stellplatzanforderungen nach Landesbauordnung für das Gesamtkonzept
konnte nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang werden auch ca. 72
Fahrradstellplatzanlagen umgesetzt. Der nordwestlich gelegene Stellplatz wird auch künftig
mit Schotterrasen gestaltet.
Durch die Änderung des B-Planes ergeben sich ungefähr 380 neue Stellplätze. Das bedeutet,
dass die Stellplatzkapazitäten um ca. 30 Stellplätze erhöht werden. Diese werden im
unmittelbaren Umfeld des Gebäudes für die Profis nachgewiesen.
Eine durchgängige Stellplatzbegrünung wird wie bisher gemäß textlicher Festsetzung (je 4
Senkrechtparkplätze oder je 2 Längsparkplätze ein großkroniger, standortgerechter
Laubbaum) gewährleistet. Da die Grüngestaltung für die umgestalteten Flächen noch in
Überarbeitung ist, werden im Bereich des Schotterrasenparkplatzes im nördlichen Planbereich
die Bäume lediglich nachrichtlich dargestellt und nicht am genauen Standort festgesetzt. Der
genannte Schlüssel ist entsprechend der Festsetzung einzuhalten.
4.4 Öffentlicher Personennahverkehr
Eine Anbindung durch den ÖPNV besteht über die Buslinie 436 (Husen – Hohenbuschei –
Brackel – Aplerbeck – StadtkroneOst – Hörde) am Heßlingsweg / Adi-Preißler-Allee. Diese
wird auch das Neubaugebiet Hohenbuschei mit sechs neuen Haltestellen andienen.
5. Umweltbelange
5.1 Umweltbericht unter Anwendung der Eingriffsregelung
Im Rahmen des ursprünglichen Bebauungsplan-Verfahrens Br 217 wurde ein umfassender
Umweltbericht erstellt. Im Ergebnis konnte das geplante Vorhaben als umweltverträglich
eingestuft werden. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt und realisiert.
Es ist beabsichtigt, dieses Änderungsverfahren nach § 13a BauGB als sogenanntes
beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Als beschleunigte Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die die
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung vorbereiten. Voraussetzung für die Anwendung ist gemäß § 13a Abs. 1 Nr.
1 BauGB, dass der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 1 zum UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.
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Somit darf der Prüfschwellenwert in Höhe von 20.000 m² zulässiger Grundfläche gemäß § 19
Abs. 2 BauNVO nicht überschritten werden. Im vorliegenden Änderungsverfahren werden
bisher bebaute Flächen einer neuen Nutzung zugeführt. Mit dem vorliegenden Verfahren wird
die zusätzliche Überbauung von Stellplätzen in einer Größenordnung von ca. 0,4 ha gesichert.
Der Prüfschwellenwert wird somit nicht überschritten, weshalb das UVPG keine Anforderung
freisetzt.
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Beschleunigte Verfahren werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3
BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Sie unterliegen gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB nicht
der Anwendung der Eingriffsregelung, d.h. die zu erwartenden Eingriffe gelten als bereits
erfolgt oder sind zulässig. Dennoch sind die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes
und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu beschreiben und zu bewerten.
Ferner sind die Vorschriften zum § 1a BauGB anzuwenden und in die Abwägung
einzustellen.
Im Ergebnis der Umweltfolgenabschätzung für die einzelnen Schutzgüter Mensch, Pflanzen
und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter können in
Anlehnung an den Umweltbericht aus 2006 folgende Auswirkungen dargestellt werden:
Von den erweiterten Stellplatzanlagen gehen in tageszeitlich unterschiedlichem Umfang
Lärmemissionen auf die angrenzend geplanten Wohngebiete aus. Ein spezifisches
Lärmgutachten hat die Auswirkungen untersucht. Die Ergebnisse sind dezidiert in Kapitel
5.3. dargestellt. Die durchgeführten Untersuchungen belegen, dass erwartet werden kann,
dass nach Umsetzung des Masterplanes „Borussia Dortmund“ sowohl tags als auch
nachts die Anforderung an den Schallimmissionsschutz gemäß
Sportanlagenlärmschutzverordnung erfüllt werden.
Weitere Umweltauswirkungen auf Wohngebiete und das Wohnumfeld sowie auf Flächen
mit Erholungs- und Freizeitfunktion sind nicht gegeben.
Für das Vorhaben werden einzelne Bäume auf der Stellplatzanlage beansprucht. Die
Baumverluste sind durch ausreichende Neupflanzungen bzw. das Umpflanzen
vorhandener Bäume ersetzbar. Auswirkungen auf angrenzende Biotopflächen, etwa das
NSG Buschei, lassen sich nicht feststellen.
Es werden nur anthropogen veränderte Böden mit bereits gestörten Bodenfunktionen
überbaut und versiegelt oder als Grünflächen entwickelt, so dass keine erheblichen
Umweltauswirkungen auf Böden entstehen.
Vorhandene Altlasten wurden bereits geräumt und im Rahmen der Ergebnisse der
vorliegenden Sanierungsplanung behandelt.
Auswirkungen auf das Grundwasser durch Verschmutzung sind nicht zu erwarten. Die
Auswirkungen der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung werden durch möglichst
weitgehende Versickerung oder Wiederverwendung (Beregnung) von anfallendem
Niederschlagswasser vermindert. Überschüsse werden unschädlich abgeleitet.
Das bestehende Freilandklima wird im Wesentlichen erhalten bleiben. Die
Luftbelastungen durch den prognostizierten Kfz-Verkehr sind wegen der Vorbelastungen
des Raumes (Luftgüte-Belastungsgrad) zu vernachlässigen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich nicht, da keine das
Landschaftsbild prägenden Elemente verloren gehen und die Hochbauten an der
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öffentlichen Erschließung in den Randbereichen positioniert werden. Zum anderen wird
mittels der Bepflanzung der parkartige Charakter der südlich angrenzenden Flächen
fortgeführt. Der Landschaftscharakter des Freiraums wird gewahrt.
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Insgesamt werden die genannten Umweltauswirkungen als nicht erheblich eingeschätzt.
Erhebliche, nicht beherrschbare Umweltauswirkungen des Vorhabens sind nicht erkennbar.
Durch verschiedenartig aufgebaute Gehölzpflanzungen, Anlage privater Grünflächen und die
Herstellung und Pflege einer Wiesenfläche konnten in Verbindung mit einer externen
Kompensationsmaßnahme im NSG Buschei die aus dem Vorhaben resultierenden Eingriffe in
Natur und Landschaft gemäß § 4 LG NW im Plangebiet ausgeglichen werden.
Weitere umwelterhebliche Auswirkungen ergeben sich auch mit der Änderung des
Bebauungsplanes nicht. Die im Bebauungsplan Br 217 festgesetzten Bäume auf den
Stellplatzanlagen sowie die Baumreihen entlang des Planbereiches sind in die ökologische
Ausgleichsbilanzierung eingeflossen (siehe Umweltbericht, Büro Drecker, 2007). Die durch
die aktuelle Umgestaltung der Stellplatzanlage in Anspruch genommenen Einzelbäume sind
daher zu verpflanzen oder durch Neupflanzungen innerhalb des Trainingsgeländes, z.B.
innerhalb der privaten Grünfläche zu ersetzen. Der im Änderungsplan festgesetzte Schlüssel
zur Stellplatzbegrünung (je 4 Stellplätze – 1 Baum) ist darüber hinaus einzuhalten, so dass die
ursprüngliche Gesamtbilanz der Baumpflanzungen gewahrt bleibt.
Artenschutz
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes besonders oder
streng geschützte Arten oder deren Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen werden. Somit
werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote)
nicht berührt.
Sollten im Zuge der Realisierung baulicher Anlagen besonders oder streng geschützte Arten
angetroffen werden, so ist die untere Landschaftsbehörde zu informieren, und es ist gemäß
den artenschutzrechtlichen Vorschriften zu verfahren.
5.2 Altlasten / Methanausgasungen / Kampfmittel
In der Karte über Altablagerungen und Altstandorte und sonstige Bodenbelastungsflächen ist
das Plangebiet als Rüstungs- und kriegsbedingte sowie militärische Altlasten-Verdachtsfläche
gekennzeichnet. In der Karte der potenziellen Methanausgasungen der Stadt Dortmund ist das
Plangebiet der Zone 1 zugeordnet. Dies bedeutet, dass Methangasaustritte wenig
wahrscheinlich sind.
Auf Grundlage einer umfangreichen Altlastenuntersuchung ist der Bereich der Spielfelder, der
Parkplätze und des Funktionsgebäudes von Altlasten geräumt worden. Der Umgang mit den
hier vorhandenen Altlasten wurde im Sanierungsplan Hohenbuschei gem. § 13 BBodSchG,
Erdbaulaboratorium Ahlenberg (Verbindlichkeitserklärung vom 18.10.2006) beschrieben und
abschließend geregelt.
Die Ermittlung und Beseitigung der Kampfmittel nach dem neuesten Stand der Technik ist für
den Bereich des Fußballtrainingszentrums bereits abgeschlossen. Diese Flächen sind vom
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