Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST

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Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST
Aufbau und Betrieb
des Behördenfunknetzes in OÖ

                               LRH-100000-55/7-2021-ST
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST
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Herausgeber:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Redaktion:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
Herausgegeben: Linz, im Juni 2021
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                                               Juni 2021

INHALTSVERZEICHNIS

Kurzfassung ........................................................................................................................ 1
Digitalfunk in Österreich und Europa ................................................................................ 5
Behördenfunk im Land OÖ ................................................................................................. 7
     Ausgangslage .................................................................................................................. 7
     Der Weg zum digitalen Behördenfunk.............................................................................. 9
          Grundsatzentscheidung zur Teilnahme am digitalen Behördenfunk ........................... 9
          Vorbereitungsprojekt im Land OÖ ............................................................................ 11
          Amtsvortrag 2015 ..................................................................................................... 15
     Organisation des digitalen Behördenfunks im Land OÖ................................................. 18
          Einrichtung des Projekts ........................................................................................... 18
          Personal und Ausstattung......................................................................................... 20
Errichtung des Funknetzes............................................................................................... 23
     Errichtung der Standorte durch das Land OÖ ................................................................ 23
          Beauftragung des Generalunternehmers.................................................................. 23
          Prozess der Standorterrichtung ................................................................................ 25
     Standorttypen ................................................................................................................ 28
          Stand des Ausbaus des Digitalfunk-Netzes in OÖ .................................................... 35
          Ausgewählte Themen bei einzelnen Standorten....................................................... 37
Ausstattung der BOS ........................................................................................................ 39
          Erhebung des Bestandes ......................................................................................... 39
          Leitstellen ................................................................................................................. 39
     Förderung der Umstellung auf den digitalen Behördenfunk............................................ 40
          Förderabwicklung für Endgeräte............................................................................... 44
          Einrichtung einer zentralen Programmierstraße........................................................ 45
Ausfallssicherheit und Redundanzsystem ...................................................................... 46
Finanzielle Auswirkungen................................................................................................. 48
     Überblick über die Gebarung des Projekts Digitalfunk ................................................... 48
          Überblick über die Mittelverwendungen .................................................................... 48
          Details der Mittelverwendungen................................................................................ 49
          Mittelaufbringungen .................................................................................................. 52
     Vergleich mit der Kostenschätzung ................................................................................ 52
          Systemüberblick ....................................................................................................... 54
Zusammenfassung der Empfehlungen............................................................................ 57

    Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                                 Juni 2021

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

        Tabelle 1:         Aufgabenteilung zwischen BMI und Land OÖ ....................................10
        Tabelle 2:         Neue Kostenaufstellung im Ergänzungsgutachten,
                           in Euro netto (Preisbasis 2013) .........................................................13
        Tabelle 3:         Zeitplan für Umsetzung ......................................................................16
        Tabelle 4:         Darstellung der Kosten im Amtsvortrag (Beträge in Euro inkl. USt) ....16
        Tabelle 5:         Standorttypen geplant und bisher realisiert.........................................30
        Tabelle 6:         Durchlaufzeiten der Standorttypen .....................................................31
        Tabelle 7:         Durchschnittliche Kosten der Standorttypen in Euro...........................32
        Tabelle 8:         Ausstattung der BOS vor Einführung des Digitalfunks........................39
        Tabelle 9:         Endgeräte – Finanzierung der Ausstattung der BOS
                           durch das Land OÖ ............................................................................41
        Tabelle 10:        Auszahlungen Teilabschnitt 1/11010 „Digitalfunk für BOS“
                           gegliedert nach Mittelverwendungsgruppen in Euro ..........................50
        Tabelle 11:        Vergleich der Berechnungsbasis des Landtagsbeschlusses
                           (Projektbudget) und Projektcontrolling (Beträge in Euro inkl. USt).....53

        Abbildung 1:  Zeitverlauf der Entwicklungs- und Realisierungsphase.........................6
        Abbildung 2:  Veränderung der Zuständigkeiten im digitalen Behördenfunk.............10
        Abbildung 3:  Projektorganisation Digitalfunk ...........................................................18
        Abbildung 4:  Errichtung und Status der funktechnischen Abnahme in OÖ,
                      Dezember 2020..................................................................................20
        Abbildung 5: Organisatorische Einrichtung im Land ................................................21
        Abbildung 6: Standorterrichtungsprozess OÖ – vereinfachte Darstellung ..............25
        Abbildung 7: Ausbreitung von Funkwellen ..............................................................28
        Abbildung 8: Standorte Greenfield und Sharing ......................................................29
        Abbildung 9: Anzahl der Funkstandorte, Stand Ende Dezember 2020 ....................35
        Abbildung 10: Funktechnische Abnahme der Bezirke................................................36
        Abbildung 11: Voranschlag und Auszahlungen des Teilabschnittes
                      "Digitalfunk für BOS" 2016 bis 2021 (Beträge in Mio. Euro)................48

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR

 A
                                                  Projektbezeichnung für das geplante Behörden-
 ADONIS                                           funknetz während der Ausschreibungsphase
                                                  bis 2003

 B
                                                  Notkommunikation bei            Ausfall    des     digitalen
 Basis-Sprechfunk
                                                  Behördenfunknetzes

 BauB                                             Abteilung Brücken- und Tunnelbau

                                                  ein längerdauernder, großflächiger (überregio-
 Blackout
                                                  naler) Stromausfall

 BMI                                              Bundesministerium für Inneres

                                                  Behörden und Organisationen mit Sicherheits-
 BOS
                                                  aufgaben

 BOS-Infra                                        Referat Betriebsleitung BOS-Infra

                                                  Überbegriff für verschiedene Standards von Funk-
                                                  systemen mit Kanalbündelung für Funkgeräte. Für
 Bündelfunksystem                                 Bündelfunk wird eine fest installierte Funkinfra-
                                                  struktur bestehend aus Sendemasten und Kern-
                                                  netzwerk benötigt.

 D
                                                  ist ein Gerät, das zur mobilen Erfassung und
 Datenterminal
                                                  Speicherung von Daten genutzt wird

                                                  Netzunabhängige Verbindung zwischen zwei oder
 DMO (Direct Mode Operation)
                                                  mehreren Teilnehmern

 F
 FinD                                             Finanzdirektion

 G
                                                  Global Positioning System / Satellitengestütztes
 GPS
                                                  Navigationssystem

                                                  Plan beruht auf der Annahme, dass alles neu zu
 Greenfield Plan
                                                  errichten ist

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 I
 IKD                                                Direktion Inneres und Kommunales

 K
 kHz                                                Kilohertz; Maßeinheit für die Frequenz im Funk

 M
 MHz                                                Megahertz; Maßeinheit für die Frequenz im Funk

 P
                                                    Mit Hilfe eines Pagers können kurze Textnach-
 Pagersystem                                        richten übermittelt werden. Diese Empfangsgeräte
                                                    werden üblicherweise zur Alarmierung eingesetzt.

 S
 SVD                                                Direktion Straßenbau und Verkehr

 T
                                                    Terrestrial Trunked Radio ist ein Standard für den
 TETRA
                                                    digitalen Bündelfunk

                                                    wurde ursprünglich von Matra und dem euro-
 TETRAPOL                                           päischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS für
                                                    die französischen Sicherheitskräfte entwickelt

                                                    Der Teilnehmer, der einen Verbindungswunsch
                                                    hat, wählt sich in das Netz ein, über die diversen
 TMO (Trunked Mode Operation)                       Vermittlungsstationen wird mit dem (Direktruf)
                                                    oder den gewünschten Teilnehmern (Gruppenruf)
                                                    verbunden.

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AUFBAU UND BETRIEB EINES BEHÖRDENFUNKNETZES IN OÖ

Geprüfte Stelle(n):
Direktion Inneres und Kommunales
Abteilung Brücken- und Tunnelbau
Abteilung Gesundheit
Mit folgenden Organisationen wurden Informationsgespräche geführt:
Oö. Landes-Feuerwehrverband
Oö. Rotes Kreuz
Freiwillige Feuerwehr Wels

Prüfungszeitraum:
15. Oktober 2020 bis 8. April 2021

Rechtliche Grundlage:
Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 7 des
Oö. LRHG 2013, idgF.

Prüfungsgegenstand und -ziel:
Die Prüfung soll aufzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen der digitale Behördenfunk in
Oberösterreich (OÖ) aufgebaut und zu betreiben ist. Insbesondere folgende Fragestellungen
sollen beantwortet werden:
     Was waren die Ziele für den digitalen Behördenfunk und können diese erreicht werden?
     Wie erfolgt der Ausbau bei den Blaulichtorganisationen und welche Förderungen
      gewährt das Land?
     Wer wird die Betriebsführung in OÖ übernehmen und wie wird sie finanziert?
     Wie sieht der Endausbau des Behördenfunknetzes in OÖ aus?

Prüfungsergebnis:
Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde der Direktion Inneres und Kommunales und der
Abteilung Brücken- und Tunnelbau in der Schlussbesprechung am 27. April 2021 sowie der
Abteilung Gesundheit am 28. April 2021 zur Kenntnis gebracht.

Legende:

Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der
Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle
(Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4)
aneinandergereiht.

In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die
EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

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             KURZFASSUNG

             (1)    Langes Zuwarten bis zur Einführung des digitalen Behördenfunks
                    in OÖ
                    Im Juni 2004 wurde vom Bundesministerium für Inneres (BMI) der Zuschlag
                    für die Errichtung eines österreichweiten digitalen Behördenfunks erteilt.
                    Dieser Vertrag bildet den rechtlichen Rahmen für die Bundesländer, sofern
                    sie sich zur Teilnahme an diesem System entschließen. 2006 trafen das BMI
                    und das Land OÖ ein erstes Verwaltungsübereinkommen zur Einführung
                    des digitalen Behördenfunks in Oberösterreich. Allerdings folgten darauf
                    keine weiteren Aktivitäten. 2013 trafen das BMI und das Land OÖ ein
                    weiteres Verwaltungsübereinkommen und legten dabei die Einführung des
                    digitalen Behördenfunks in Oberösterreich bis 2018 fest. Bereits in einem
                    2013 beauftragten technischen Gutachten ging der externe Experte davon
                    aus, dass dieser Zeitplan sehr ambitioniert ist und mit einer Fertigstellung
                    nicht vor Ende 2019 zu rechnen sei. Intern gingen die Verantwortlichen
                    davon aus, dass die Fertigstellung in Oberösterreich erst 2020 erfolgen wird.
                    Trotz dieses Wissensstandes blieb die Vorlage an den Oö. Landtag im
                    Jahr 2015 bei dem Zeitplan aus dem Verwaltungsübereinkommen. Künftig
                    wären in den Amtsvorträgen die Zeitpläne nach dem aktuellen Wissensstand
                    im Projekt darzustellen. Die Fertigstellung des Ausbaus für den digitalen
                    Behördenfunk wird aktuell im zweiten Quartal 2021 erreicht werden.
                    (Berichtspunkte 2, 5, 8 bis 10)

             (2)    Budget voraussichtlich eingehalten, aber Herausforderungen durch
                    Reinvestitions- und Betriebskosten
                    In einer ersten Planung 2004 waren für Oberösterreich 145 Funkstationen
                    mit Investitionskosten von 6,4 Mio. Euro geplant. Im Auftrag des Bundes-
                    ministeriums für Inneres wurde 2013 eine Standortplanung durchgeführt, die
                    355 Standorte ergab. Wie die technische Umsetzung des Projekts zeigte,
                    kann die notwendige Funkabdeckung mit einer geringeren Anzahl (rd. 290)
                    an Funkstationen erreicht werden.
                    Der Abschlussbericht der Vorbereitungsphase hielt auch auf Basis eines
                    technischen Gutachtens fest, dass die Einführung des digitalen Behörden-
                    funks nur in Zusammenhang mit einem entsprechenden Redundanzsystem
                    erfolgen soll. Im Amtsvortrag an den Oö. Landtag wurden Investitionen von
                    rd. 37,3 Mio. Euro in das digitale Behördenfunksystem und rd. 7,3 Mio. Euro
                    für den Aufbau der Zusatz- und Redundanzsysteme vorgesehen. Zudem war
                    ein Investitionszuschuss des Bundes in Höhe von 7 Mio. Euro vereinbart.
                    Damit ergab sich für das Land OÖ eine Gesamtinvestitionssumme von
                    rd. 51,7 Mio. Euro. Im entsprechenden Amtsvortrag wurden ab dem
                    Jahr 2019 rd. 2,3 Mio. Euro Betriebskosten (einschließlich Reinvestitions-
                    kosten) ausgewiesen. In den Gesamtinvestitionskosten sind auch die
                    Personalkosten enthalten. Diese wurden am 15.6.2015 von der Oö. Landes-
                    regierung und am 9.7.2015 vom Oö. Landtag beschlossen. Der LRH
                    bemängelt, dass im Amtsvortrag die Personalkosten in den beschlossenen
                    Investitionskosten enthalten waren und die Reinvestitionskosten nicht in
                    voller Höhe dargestellt wurden, obwohl das technische Gutachten diese
                    ermittelte. (Berichtspunkte 9 und 10)

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                    Die Projektleitung erwartet, dass der Aufbau des digitalen Behördenfunks
                    und der zusätzlichen Systeme (Redundanzsysteme) mit den vom Landtag
                    genehmigten Mitteln erfolgen kann. Der LRH regt an, das Projektcontrolling
                    zu überarbeiten und zu ergänzen, um einen vollständigen und korrekten
                    Überblick über die Projektkostenentwicklung und den Vergleich zu den
                    genehmigten Budgets herstellen zu können. (Berichtspunkte 10 und 45 –
                    VERBESSERUNGSVORSCHLAG I)
                    Aus Sicht des LRH sollte spätestens nach Abschluss der Aufbauphase eine
                    Abrechnung der Investitionen und auf Basis der Ist-Daten eine Neube-
                    rechnung der Betriebs- und Reinvestitionskosten vorgenommen werden. Um
                    diese künftig abdecken zu können, sollte die Abteilung Brücken- und
                    Tunnelbau eine mehrjährige, kontinuierliche Finanzvorschau erstellen und in
                    die Budgetanträge einbringen. (Berichtspunkt 45 – VERBESSERUNGS-
                    VORSCHLAG II)

             (3)    Neues Funksystem bringt Qualitätsverbesserungen und entlastet
                    Einsatzorganisationen
                    Bisher betrieben die verschiedenen Organisationen ihre eigenen Funknetze
                    und waren für den Betrieb und Erhalt auch finanziell verantwortlich. Im
                    digitalen Behördenfunk übernehmen das BMI und das Land OÖ die Errich-
                    tung, Erhaltung und den Betrieb. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung
                    der zum Großteil von der öffentlichen Hand finanzierten Organisationen. Das
                    vom Land beauftragte technische Gutachten zeigte aber auch wesentliche
                    funktionale Schwächen der bestehenden Systeme auf. Zwei Funksysteme
                    waren am Ende ihrer Lebensdauer und hätten größerer Reinvestitionen
                    bedurft. Durch die Einführung des digitalen Behördenfunks werden diese
                    nun vom BMI und dem Land OÖ getragen. Die Kommunikation ist
                    organisationsübergreifend möglich und abhörsicher. Qualitätssteigerung gibt
                    es vor allem bei der Sprachqualität und der Funkabdeckung. (Berichts-
                    punkte 4, 5 und 47)
                    Ein Augenmerk sollte dem Ausbau des Gebäudefunks gewidmet werden.
                    Dies sollte in Behördenverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
                    Speziell der Ausbau in den oö. Krankenanstalten wäre zu forcieren.
                    (Berichtspunkt 22 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG III)

             (4)    Rascher Umstieg auf den digitalen Behördenfunk wichtig
                    Um den Organisationen einen raschen Umstieg auf den Behördenfunk zu
                    ermöglichen, waren im Projektbudget rd. 1,4 Mio. Euro für eine Grundaus-
                    stattung mit Funkgeräten vorgesehen. Die Oö. Landesregierung beschloss,
                    Mittel für eine erste Vollausstattung zur Verfügung zu stellen. So werden
                    Feuerwehren, Berg- und Wasserrettung mit zusätzlich rd. 3 Mio. Euro
                    (80 Prozent Bedarfszuweisungsmittel; 20 Prozent Landes-Mittel) gefördert,
                    Rettungsorganisationen mit zusätzlich rd. 555.000 Euro aus dem Gesund-
                    heitsbudget. Der LRH sieht dabei die enge Zusammenarbeit der Abteilung
                    Gesundheit mit dem Projektteam bei der Beurteilung der Förderunterlagen
                    positiv. Die Förderungen ermöglichen einen zeitnahen Umstieg auf den
                    digitalen Behördenfunk entsprechend den Ausbaufortschritten. Der LRH
                    weist darauf hin, dass die Einsatzorganisationen erheblich finanziell entlastet
                    werden, da das Land OÖ und das BMI die Betriebskosten des digitalen

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Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                        Juni 2021

                    Behördenfunks und einen Großteil der Reinvestitionskosten für die zu
                    betreibende Infrastruktur (Sendeanlagen) übernehmen. (Berichtspunkte 37
                    und 47)

             (5)    Krisensicherer Behördenfunk
                    Bereits das technische Gutachten empfiehlt, nicht nur den digitalen
                    Behördenfunk einzuführen, sondern auch entsprechende Redundanz-
                    systeme, um etwa bei einem Blackout die Kommunikation aufrechterhalten
                    zu können. Am Beginn des Projekts war die Ausgestaltung dieser Redun-
                    danzsysteme noch nicht genau definiert, es wurden aber entsprechende
                    Budgets für die Konzeption vorgesehen. Am 6.10.2020 wurde der
                    Projektauftrag zur Einführung des digitalen Behördenfunks um die Umset-
                    zung der Redundanzsysteme erweitert. Um diese Funktion auch im Ernstfall
                    nutzen zu können, müssen an den Standorten entsprechende weitere
                    Vorsorgemaßnahmen (z. B. Notstromaggregate, Anpassung der IT-Infra-
                    struktur) getroffen werden, die nicht in den Aufgabenbereich dieses Projekts
                    fallen. (Berichtspunkte 39 bis 41)
                    In der derzeitigen Konzeption für die Redundanzsysteme ist die Polizei nicht
                    vorgesehen. Das Land OÖ sollte dahingehend Gespräche mit dem BMI
                    führen, damit die Einsatzkräfte in Krisensituationen in Oberösterreich best-
                    möglich kommunizieren können. (Berichtspunkt 41 – VERBESSERUNGS-
                    VORSCHLAG IV)

             (6)    Die Empfehlungen des LRH an die geprüfte(n) Stelle(n) sind unter
                    Berichtspunkt 48 zusammengefasst.

             (7)    Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollaus-
                    schuss betreffend folgende Beanstandungen und Verbesserungs-
                    vorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen:

             I.     Der LRH regt an, das Projektcontrolling zu überarbeiten und zu
                    ergänzen, um einen vollständigen und korrekten Überblick über die
                    Projektkostenentwicklung und den Vergleich zu den genehmigten
                    Budgets herstellen zu können (Berichtspunkt 45 – Umsetzung kurz-
                    fristig)

             II.    Die geringere Anzahl an errichteten Standorten wird sich auch bei den
                    Betriebskosten niederschlagen. Eine Überarbeitung der Betriebs-
                    kosten-Schätzung auf Basis der bereits vorhandenen Ist-Werte sollte
                    daher vorgenommen werden. Um diese künftig abdecken zu können,
                    sollte eine mehrjährige, kontinuierliche Finanzvorschau erstellt und in
                    die Budgetanträge eingebracht werden (Berichtspunkt 45 – Umsetzung
                    mittelfristig)

             III.   Das Land OÖ sollte darauf hinwirken, dass in den oberösterreichischen
                    Krankenhäusern der Ausbau des Gebäudefunks forciert wird.
                    (Berichtspunkt 22 – Umsetzung kurzfristig)

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             IV.    Das Land OÖ sollte seine Arbeiten zu den Zusatz- und Redundanz-
                    systemen mit anderen koordinieren und insbesondere Gespräche mit
                    dem BMI führen, damit die Einsatzkräfte in Krisensituationen in
                    Oberösterreich bestmöglich kommunizieren können. (Berichts-
                    punkte 39 und 41 – Umsetzung kurzfristig)

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             DIGITALFUNK IN ÖSTERREICH UND EUROPA

             1.1.     Am 19.6.1990 unterzeichneten fünf Staaten der Europäischen Union (EU)1
                      das Schengener Durchführungsübereinkommen2, das eine verstärkte
                      Sicherheitszusammenarbeit regelt. Dessen Artikel 44 sieht unter anderem
                      die Errichtung eines einheitlichen standardisierten digitalen Bündelfunk-
                      systems zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kommunikation für
                      Polizei und Zoll zwischen den Mitgliedstaaten vor.
                      Eine Einigung auf ein europaweit einheitliches Funksystem ist aber nicht
                      zustande gekommen; so kommt in Deutschland das Funksystem TETRA,
                      in anderen Ländern, bspw. in Tschechien, TETRAPOL zum Einsatz.
                      Mit dem Beitritt zum Schengen-Abkommen verpflichtete sich Österreich, ein
                      Funksystem einzuführen, das eine staatenübergreifende Kommunikation,
                      vor allem von Polizei und Zoll, ermöglicht. Der Zoll ist in Österreich aber
                      bisher nicht Teilnehmer des digitalen Behördenfunks.
             1.2.     Für Oberösterreich (OÖ) konnte die Zielsetzung, eine staatenübergreifende
                      Kommunikation zu ermöglichen, nicht erreicht werden; obwohl OÖ auch auf
                      das Funksystem TETRA setzte (Berichtspunkt 7), können die Einsatzkräfte
                      weder mit den tschechischen (TETRAPOL) noch mit den bayerischen
                      Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über einen
                      einheitlichen Standard kommunizieren, da in Bayern eine zusätzliche
                      Verschlüsselung des Funksignals erfolgt.
             2.1.     Die Errichtung des digitalen Funksystems wird vom Bundesministerium für
                      Inneres (BMI) betrieben. Die Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung von
                      Beginn auf Bundesebene bis zur Realisierung in OÖ:

             1
                 Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg
             2
                 Nach dem Beitritt Österreichs zur EU am 1.1.1995 erfolgte der Beitritt zum Schengen-Abkommen am
                 28.4.1995. Mit 1.12.1997 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen für Österreich in Kraft
                 gesetzt; damit begann der schrittweise Abbau der Grenzkontrollen zu den weiteren Schengen-Staaten.
                 Seit 19.12.2011 ist Österreich Schengen-Binnenland.

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Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                                           Juni 2021

             Abbildung 1: Zeitverlauf der Entwicklungs- und Realisierungsphase
                             BMI beginnt mit
                              Planungen zum       1996
                     digitalen Behördenfunk
                                                                                                      Grundsatzentscheidung
                                                                                                      des BMI zugunsten einer
                                                                                           April 2000 privaten Errichter- und
                                                                                                      Betreiberlösung
                    Ausschreibung über die
                            Errichtung des Sept. 2001
                       Funknetzes ADONIS
                                                                                                       Zuschlagserteilung zur
                                                                                           Juli 2002   Realisierung des
                                                                                                       Funknetzes
                              Auflösung der
                              Vereinbarung Juni 2003

                                                                                                       BMI und Land Tirol
                                                                                           2003        schreiben den digitalen
                                                                                                       Behördenfunk neu aus

                      Zuschlagserteilung an
                           die Firma Tetron Juni 2004

                                                                                           Sept. 2006 BMI und Land OÖ schließen
                                                                                                      Grundsatzvereinbarung

                        Aussage: Start des
                       Projektes in OÖ erst Dez. 2006
                                      2009
                                                                                                       Gemäß Ausschreibung
                                                                                           Dez. 2008
                                                                                                       geplanter Vollbetrieb des
                                                                                                       Funknetzes in Österreich
                 Vereinbarung Land OÖ und
                  BMI zur Einführung in OÖ Sept. 2013
                                                                                           Aug. 2015 Start des Ausbauprojektes
                                                                                                     in OÖ
                    Ausbau Funknetz in OÖ      Mai 2021
                           abgeschlossen
                                                                                                     Vertragsende nach
                                                                                           Dez. 2033 Ausbauplan der
                                                                                                     Ausschreibung

                                                          Quelle: LRH-eigene Darstellung aus Basis der RH-Berichte Bund 2004/5,
                                                                                                      Bund 2013/2 und Land OÖ

                          Bezüglich der Teilnahme und einer gemeinsamen Finanzierung des
                          geplanten Funknetzes hatte das BMI mit den Bundesländern und den BOS
                          keine bindenden Vereinbarungen abgeschlossen. In der Landeshauptleute-
                          konferenz vom 16.10.2002 wurde der Beschluss gefasst, dem Projekt mit
                          grundsätzlichem Interesse gegenüberzustehen.3
                          Der 2004 zwischen dem BMI und dem Auftragnehmer (Firma Tetron)
                          abgeschlossene Vertrag4 bildete den rechtlichen Rahmen; darin wurde
                          z. B. eine Laufzeit von 25 Jahren – nach Erreichung des Vollausbaues in
                          Österreich 2008 – vereinbart. Für OÖ waren darin 145 Sendestationen mit
                          einem Investitionsvolumen von 6,4 Mio. Euro veranschlagt.

             3
                    siehe auch RH-Berichte Bund 2004/5 und Bund 2013/2
             4
                    „BOS-Vertrag“, der aus Teilen der Ausschreibungsunterlagen und der Angebotsannahme durch Tetron
                    („Last best offer“) bestand.

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                      In OÖ sollte nach dem Bund-Ländermodell5 und der Vereinbarung mit dem
                      Bund im Jahr 2013 die Nutzung des digitalen Behördenfunks bis 2018
                      möglich sein.6
             2.2.     Zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH war der Ausbau des Funknetzes in
                      acht Bundesländern in Arbeit oder bereits abgeschlossen. Ein Bundesland
                      hatte über eine Teilnahme noch nicht entschieden. Die Umsetzung des
                      ursprünglich vorgesehenen Vertrages ist in zeitlicher Hinsicht daher nicht
                      absehbar.
             2.3.     In der Stellungnahme des Projektteams wird festgehalten, dass die
                      Fertigstellung des Digitalfunksystems und somit dessen flächendeckender
                      Vollbetrieb am 08.05.2021 mit der Abnahme der zwei verbliebenen Bezirke
                      Braunau und Ried erreicht wurde.

             BEHÖRDENFUNK IM LAND OÖ

             Ausgangslage

             3.1.     Bis zur Einführung des digitalen Behördenfunks betrieben die BOS jeweils
                      ihre eigenen Kommunikationsfunknetze in OÖ. Das Land OÖ betrieb z. B.
                      ein Funknetz für den Katastrophenfall, eines für die Straßenverwaltung und
                      auch eines für die Übermittlung von hydrografischen Messwerten.
                      Das oö. Rote Kreuz betrieb einen analogen Sprechfunk für die Abwicklung
                      der Krankentransporte und der Rettungseinsätze; das betrifft insgesamt
                      rd. 1.500 Einsätze pro Tag in OÖ. Zusätzlich gab es ein Pagersystem und
                      Datenterminals. In Gebieten mit Funklöchern wurde auf Mobiltelefonie
                      zurückgegriffen. Ein besonderes Augenmerk legt man auch auf die
                      Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungspersonal in Krankenhäusern. Die
                      Kommunikation wird über die Leitstellen des Roten Kreuzes koordiniert.
                      Für die Freiwilligen Feuerwehren stand zur Kommunikation mit der
                      Leitstelle und am Einsatzort ein weitgehend flächendeckendes Funksystem
                      zur Verfügung. Als besondere Herausforderung gilt dabei die Kommuni-
                      kation mit Einsatzkräften im Gebäudeinneren (Tunnel, Atemschutztrupp).
                      Für die Alarmierung der Feuerwehrmitglieder steht ebenso ein Pager-
                      system zur Verfügung, welches allerdings regional unterschiedlich
                      angenommen wird. Eine weitere Besonderheit ist das Funksystem für die
                      Sirenensteuerung (Sirenenalarmierung). Dieses dient vor allem der
                      Warnung und Alarmierung der Zivilbevölkerung; sie ist Aufgabe des
                      Zivilschutzes, welche im Rahmen einer Art. 15a-Vereinbarung7 den
                      Ländern übertragen wurde. Gemäß § 14 Abs. 1 Oö. Katastrophenschutz-
                      gesetz sind die Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung mit
                      akustischen Zeichen geeigneter Signalanlagen verantwortlich; der

             5
                 In diesem Modell sagte der Bund den Ländern die kostenfreie Teilnahme am Funkdienstnetz zu, wenn
                 diese die erforderlichen Senderstandorte bzw. Anlagen für die Unterbringung der Systemtechnik
                 ausgebaut zur Verfügung stellen.
             6
                 Zusatzvereinbarung 23–2
             7
                 Vereinbarung über die Mittel für ein Warn- und Alarmsystem, LGBl. Nr. 5/1988

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                      Oö. Landes-Feuerwehrverband hat gemäß § 14 Abs. 2 eine ständig
                      besetzte Landeswarnzentrale eingerichtet.
                      Die Systeme sollen auch in Situationen betriebsbereit sein, in denen die
                      herkömmliche Kommunikationsstruktur (Telefonie, Internet) nicht mehr
                      funktioniert und auch die eigene Funk-Infrastruktur in Mitleidenschaft
                      gezogen wurde (Sturmschäden, Stromausfälle, usw.).
                      Für den Aufbau und Betrieb war jede Organisation selbst verantwortlich.
                      Für die meisten BOS gilt, dass sie ausschließlich von öffentlichen Trägern
                      finanziert werden. So ist für die Ausstattung der Polizei das BMI verant-
                      wortlich, bei den Feuerwehren Länder und Gemeinden und im
                      Rettungswesen, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
             3.2.     Aus Sicht des LRH waren die dezentralen Zuständigkeiten und die parallel
                      betriebenen Systeme weder in technischer, organisatorischer noch in
                      wirtschaftlicher Hinsicht zeitgemäß. Die durch die Einführung des digitalen
                      Behördenfunks veränderten Zuständigkeiten (Berichtspunkt 5) sollten sich
                      wirtschaftlich und organisatorisch positiv auswirken.
             4.1.     Der bisher bei den BOS verwendete analoge Funk ist technologisch
                      gesehen am Ende seiner Entwicklung. Die analogen Funksysteme waren
                      nicht abhörsicher und eine Kommunikation war behördenübergreifend nur
                      schwer möglich. Die Funkabdeckung der einzelnen Systeme war unter-
                      schiedlich gut; vor allem in den Problemzonen war die Sprachqualität
                      schlecht. Zudem hatten zumindest zwei Systeme das Ende ihrer Lebens-
                      dauer erreicht und standen zur Erneuerung an.
                      Mitte der 90er-Jahre wurde das Europäische Institut für Telekommuni-
                      kationsnormen (ETSI) von der EU mit der Entwicklung eines neuen digitalen
                      Kommunikationssystems beauftragt.
                      ETSI bezeichnet das Behördenfunksystem als TETRA 25. Wobei die
                      Abkürzung für „Terrestrial Trunked Radio“ (erdgebundener, gebündelter
                      Funk) steht, die „25“ bezeichnet den Kanalabstand von 25 kHz. Dafür
                      wurde in Europa der Frequenzbereich zwischen 380 und 400 MHz
                      reserviert.
                      Die wesentlichen Verbesserungen sind
                       ein Funknetz für alle BOS mit zentraler Verwaltung
                       flächendeckende Funkversorgung
                       abhörsicher durch Verschlüsselung
                       Ausfallsicherheit von Systemkomponenten
                       ausgezeichnete Sprachqualität; z. B. durch Ausblenden von Hintergrund-
                        geräuschen
                       Betriebsarten DMO (Direct Mode) und TMO (Trunked Mode)
                       Direktruf oder Gruppenruf, wobei die Gruppen für jeden Teilnehmer
                        vordefiniert sind und eine rasche Kommunikation im Einsatzfall erlauben

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                        Datenübertragung, wenn auch nur eingeschränkt (7,2 bis 28,8 Kilobit pro
                          Sekunde8), aber ausreichend für Statusmeldungen (z. B. „am Einsatzort
                          eingelangt“) oder Übertragung von GPS-Daten
                       Durch die Standardisierung sollte auch ein entsprechender Markt für
                       Anbieter von Geräten und Equipment entstehen, was wiederum die
                       technische Weiterentwicklung und auch eine stabile Preisentwicklung
                       sichern sollte.
             4.2.      Der Umstieg auf die digitale Funktechnik ermöglicht neue Anwendungs-
                       bereiche und erscheint als alternativlos.
                       Der LRH hält aber fest, dass die Entwicklung und Leistungsfähigkeit
                       hinsichtlich der Datenübertragung bei TETRA bisher nicht mit den Mobil-
                       funkstandards mitgehalten hat.

             Der Weg zum digitalen Behördenfunk
             Grundsatzentscheidung zur Teilnahme am digitalen Behördenfunk

             5.1.      Am 20.9.2006 schlossen das BMI und das Land OÖ eine Grundsatz-
                       vereinbarung über eine digitale Funkversorgung für BOS. Beide Parteien
                       waren sich dabei grundsätzlich einig, dass
                        bei allen Einsätzen im Sicherheitsbereich eine gemeinsame Kommuni-
                          kation zwischen allen BOS9 in einem einheitlichen Funknetz unabdingbar
                          notwendig ist,
                        eine technische Lösung in einem standardisierten Digitalfunk zu sehen
                          ist,
                        eine österreichweit einheitliche Technologie optimalen Funktionsumfang
                          und größtmögliche Funktionssicherheit gewährleistet,
                        die einheitliche Beschaffung und der einheitliche Betrieb eines derartigen
                          digitalen Funknetzes wesentliche Kostenersparnis für alle Beteiligten
                          bringt und
                        eine optimale Frequenzökonomie nur über eine einheitliche österreich-
                          weite Frequenzplanung zu erzielen ist.
                       Bis Ende 2006 sollte die weitere Vorgangsweise festgelegt werden. Man
                       ging von Investitionskosten von ca. 15 Mio. Euro in OÖ aus.10
                       Am 16.9.2013 schlossen das Land OÖ und das BMI eine weitere
                       Vereinbarung über die Einführung des digitalen Behördenfunks in OÖ.
                       Diese Vereinbarung legte fest, dass die wesentlichen Errichtungs-,
                       Erhaltungs- und Betriebsaufgaben vom BMI und dem Land OÖ über-
                       nommen werden. Die BOS sollen nur mehr Nutzer dieser Infrastruktur sein.

             8
                  Durch Softwareupdates ist eine Erweiterung bis zu 100 Kilobit pro Sekunde möglich.
             9
                  Das im Krisenmanagement eingebundene Bundesheer, betreibt weiterhin für den militärischen Bereich
                  ein eigenes Funksystem. Es wird aber vom BMI mit Funkgeräten ausgestattet, damit es am digitalen
                  Behördenfunk teilnehmen kann.
             10
                  siehe Kurzschriftlicher Bericht 34. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags, XXVI. Gesetzgebungs-
                  periode, vom 5., 6. und 7.12.2006, Seite 108

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                      Das Land OÖ sollte dabei die Standorte für den digitalen Behördenfunk so
                      zeitgerecht beistellen, dass der Ausbau des Funknetzes ab 2014 und die
                      Übernahme durch das BMI bis zum 31.12.2017 sichergestellt werden
                      können. Ab 2018 sollte das Funknetz für die BOS nutzbar sein; 2020 sollte
                      der Vollausbau abgeschlossen werden. Das Verwaltungsübereinkommen
                      wurde für den Zeitraum des Vertrages des BMI mit Tetron geschlossen.

                      Abbildung 2: Veränderung der Zuständigkeiten im digitalen Behördenfunk

                                                                                      Quelle: LRH-eigene Darstellung

                      Im Detail ergab sich aus der Vereinbarung folgende Aufgabenteilung
                      zwischen Land OÖ und BMI:

                      Tabelle 1: Aufgabenteilung zwischen BMI und Land OÖ
                                           BMI                                         Land OÖ
                       Telekommunikations-Infrastruktur der            Bauliche Standort-Infrastruktur
                       Standorte (Anbindung über Daten-                (Masten, Container), Energiever-
                       Leitungen oder Richtfunk)                       sorgung
                       Allgemeine technische Infrastruktur
                                                                       Spezifische technische Infrastruktur
                       des TETRA-Funks sowie
                                                                       (Antennen, Batterien, Klimatisierung)
                       Basisstationen in den Standorten
                       Laufende Kosten im Verantwortungs-              Laufende Kosten im Verantwortungs-
                       bereich (z. B. Entgelt für Netzbetreiber,       bereich (z. B. Energiekosten, Mieten,
                       Betrieb zentraler Komponenten)                  Standortwartungen)
                                                            Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Vereinbarung

                      Im Auftrag des BMI wurde 2013 eine Standortplanung auf Basis eines
                      „Greenfield Planes“ durchgeführt. Diese ergab – basierend auf den Erfah-
                      rungen aus den anderen Bundesländern –, dass in OÖ 355 Standorte für
                      Funkanlagen notwendig wären; dies entspricht rund drei Standorten pro
                      100 km². Da dies gegenüber der in der 2004 zugrunde gelegten Planung

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                       mehr als doppelt so viele Standorte waren, verpflichtete sich das BMI, einen
                       zweckgebundenen Investitionszuschuss für die Errichtung der Standorte in
                       der Höhe von 7 Mio. Euro an das Land OÖ zu leisten.
             5.2.      Aus Sicht des LRH ließ sich das Land OÖ Zeit für die Entscheidung zur
                       Teilnahme am österreichweiten digitalen Behördenfunk. Auf Basis der
                       ersten Vereinbarung aus 2006 wurden keine Aktivitäten gesetzt. Erst nach
                       der zweiten Vereinbarung aus 2013 wurde in OÖ mit der Planung des
                       Projekts begonnen. Für den LRH erschien der vereinbarte Zeitplan aber
                       schon aus damaliger Sicht als optimistisch.
                       Der LRH merkt an, dass sich das Land mit Abschluss des Verwaltungs-
                       übereinkommens vom 16.9.2013 umfassend verpflichtete, Leistungen zu
                       erbringen. Damit wurde eine Mehrjahresverpflichtung eingegangen.
                       Wenngleich in dieser Vereinbarung nur die Leistungen des Bundes geld-
                       mäßig beziffert waren, waren damit umfangreiche Zahlungsverpflichtungen
                       für das Land OÖ verbunden. Aus Sicht des LRH wäre schon zu diesem
                       Zeitpunkt der Oö. Landtag zu befassen gewesen.

             Vorbereitungsprojekt im Land OÖ

             6.1.      Im Oktober 2013 wurde ein externes Gutachten von der Direktion für
                       Inneres und Kommunales (IKD) beauftragt. Die Kosten dafür betrugen
                       rd. 40.000 Euro. Folgende Fragestellung sollte darin beantwortet werden:
                       „Hinsichtlich der erwogenen Einführung von Digitalfunk BOS Austria in
                       Oberösterreich besteht die Fragestellung, ob dieses System in Ober-
                       österreich angestrebt werden soll, oder ob Alternativen technisch möglich
                       und wirtschaftlich sinnvoll sind. Gegenstand des Gutachtens sind Status,
                       Bedarf und Anforderungen der BOS im Land OÖ an die Funksysteme zur
                       Sprach- und Datenkommunikation sowie die Beantwortung einiger
                       detaillierter Fragen des Auftraggebers“.
                       Als Ausgangslage wurde die damals aktuelle Infrastruktur analysiert. Im
                       technischen Gutachten kam man zum zu dem Schluss11, dass die Einfüh-
                       rung des TETRA-Systems die beste Lösung ist; allerdings wurde auch
                       empfohlen12, dass ein entsprechendes Redundanzsystem aufgebaut
                       werden muss.
                       Das vom Bund initiierte System sieht eine Ausfallsicherheit von System-
                       komponenten vor. Für bestimmte herausfordernde Szenarien, wie einem
                       flächendeckenden Blackout, sind diese aber nicht weitreichend genug.
                       Daher arbeiten die Bundesländer an eigenen Notfallsystemen.

             11
                  Zitat technisches Gutachten Pkt. 1.4: „Mit der Errichtung des Digitalfunk BOS Austria in Oberösterreich
                  können Bedarf und Anforderungen der BOS Bedarfsträger in OÖ ausgezeichnet erfüllt werden. Die
                  Errichtung eines eigenen Funksystems für Oberösterreich bzw. die Erneuerung der bestehenden
                  Funksysteme je Organisation ist einerseits aus Sicht der Anforderungen der Bedarfsträger als auch
                  aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.“
             12
                  Zitat technisches Gutachten Pkt. 4.2.1: „Die Einführung des Digitalfunk BOS Austria wäre einerseits
                  eine stimmige Komponente einer umfassenden Gesamtlösung für kritische landesweite BOS
                  Kommunikation, darf aber andererseits immer auch nur als ein Teil einer solchen Gesamtlösung
                  verstanden werden.“

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             6.2.     Es ist grundsätzlich zweckmäßig, bei einem Projekt dieser Größenordnung
                      auch Alternativen zu prüfen. Aus Sicht des LRH wäre dies aber vor dem
                      Abschluss der Vereinbarung zwischen dem BMI und dem Land OÖ
                      zielführend gewesen. Die Umsetzung alternativer technischer
                      Möglichkeiten erschien nämlich wenig realistisch, da die benachbarten
                      Bundesländer bereits an der Einführung von TETRA arbeiteten oder damit
                      fertig waren. Eine Abkehr von dieser Lösung hätte wohl negative
                      Auswirkungen auf das österreichweite Gesamtsystem gehabt.
                      Der LRH hält fest, dass die Errichtung unterschiedlicher Notfallsysteme in
                      den Bundesländern die überregionale Kommunikation der Behörden und
                      Einsatzkräfte im Bedarfsfall wieder erschweren oder unmöglich machen
                      kann.
             7.1.     Das technische Gutachten analysierte die vorhandenen Funksysteme der
                      BOS hinsichtlich Stärken, Schwächen und Reinvestitionsbedarf. Zudem
                      wurden auch die Anforderungen an ein neues Behörden-Funksystem
                      erhoben. Letztendlich kam man zu dem Schluss, dass mit der Einführung
                      des neuen Systems auf Basis von TETRA diese auch erfüllt werden
                      können. Der Aufbau folgender Systeme wurde empfohlen:
                       ein digitaler Behördenfunk für Sprechfunk und Statusmeldung und als
                        Ersatzweg für Alarmierung und Mobilisierung,
                       Alarmierungssystem(e) für Alarmierung und Mobilisierung,
                       ein Basis-Sprechfunk als Ersatzweg (Redundanz) für die Kommunikation
                        zwischen den Zentralen und Bezirksverwaltungsbehörden sowie
                       ein landesweiter, landeseigener Richtfunkring für Alarmierungssystem
                        und Basis-Sprechfunk
             7.2.     Das Gutachten zeigte klar den Handlungsbedarf und die Anforderungen
                      hinsichtlich der Einführung des digitalen Behördenfunks auf. Es bestätigte,
                      dass das zwischen Bund und Tetron vereinbarte System diesen Anforde-
                      rungen entspricht. Vor allem hält es fest, dass es sich dabei um ein
                      Gesamtsystem aus mehreren Teilsystemen handeln muss. Demnach
                      müssen alle Elemente realisiert werden, damit das Gesamtsystem wie
                      gewünscht funktioniert und ausfallsicher ist.
                      Eine vollständige Betrachtung aller Systempartner wurde dabei nicht
                      angestellt. Aus Sicht des LRH wäre eine solche auch mit vertretbarem
                      Aufwand nicht kalkulierbar, weil insbesondere die vollständigen Kosten der
                      bestehenden und durch das neue System abgelösten Kommunikations-
                      mittel aller betroffenen Organisationen erhoben werden müssten. Im
                      Vordergrund steht daher der monetär schwer bezifferbare Qualitätsgewinn
                      durch ein integriertes Kommunikationssystem.
             8.1.     Das Gutachten beschäftigte sich auch mit den für den Aufbau des Systems
                      notwendigen Ressourcen und Kosten. Im Vergleich wurden auch die
                      Kosten für Varianten zum TETRA-System berechnet. Zwei dieser Varianten
                      erfüllten allerdings die Anforderungen der BOS nicht.
                      Im Sinne eines Kostendämpfungsverfahrens beauftragte die IKD für ausge-
                      wählte Themen ein Ergänzungsgutachten.

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                       Die Kostenschätzungen des technischen Gutachtens stellten Investitions-
                       kosten als Gesamtkosten13, bestehend aus den Investitionskosten sowie
                       den Betriebskosten und den Reinvestitionskosten, dar. Die Berechnung der
                       Reinvestitionen im Ergänzungsgutachten berücksichtige nur Komponenten
                       mit einer maximalen Lebensdauer von 25 Jahren. Dadurch ergaben sich
                       Abweichungen zur ursprünglichen Kostenschätzung im technischen
                       Gutachten. Die folgende Aufstellung beinhaltet die Gesamtkosten bzw. die
                       jährlichen Kosten nach dem Vollausbau, jeweils ohne den Anteil des
                       Bundes.

                       Tabelle 2: Neue Kostenaufstellung im Ergänzungsgutachten, in Euro netto
                                  (Preisbasis 2013)
                                                   Technisches       Ergänzungs-            Abweichung im
                                                    Gutachten         gutachten          Ergänzungsgutachten
                        Gesamtkosten für
                        25 Jahre

                        Einmalige                                                     inkl. Personal für die ersten
                                                      38.245.998       40.328.332
                        Investitionskosten                                            3 Jahre

                        Betriebskosten                37.637.791       23.007.583     exkl. Personal

                                                                                      Personalkosten für die
                        Personalkosten                           -     14.410.000
                                                                                      Jahre 4 bis 25

                                                                                      Investitionen mit einer
                        Reinvestitionskosten          39.839.582       37.169.296
                                                                                      Lebensdauer unter 25 Jahre
                        Summe                       115.723.371       114.915.211

                        Kosten jährlich

                        Personal                         655.000            655.000
                                                                                      inkl. Ersatzteile, geringere
                        Betriebskosten
                                                         850.512            920.303   Stromkosten und Fahrzeug-
                        (Sharing, Strom)
                                                                                      betrieb

                                                                                      Investitionen mit einer
                        Reinvestitionskosten           1.593.583        1.486.772
                                                                                      Lebensdauer unter 25 Jahre
                        Summe                          3.099.095        3.062.075
                                                      Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis des Ergänzungsgutachtens

                       Laut den Kostenschätzungen des Gutachters werden sich die Gesamt-
                       kosten der Investitionen und des Betriebs für 25 Jahre für das Land OÖ auf
                       rd. 115 Mio. Euro netto belaufen.
                       Für die Einführung der neuen Systeme und die Ablöse bzw. Migration der
                       bestehenden wurde ein Phasenplan erstellt. Das Ergänzungsgutachten
                       nahm die Errichtung des digitalen Behördenfunks auf Grund der Erfah-
                       rungen des BMI mit drei Jahren an, er wies aber darauf hin, dass die
                       Realisierung – z. B. durch eine langwierigere Standortakquisition – durch-
                       aus ein Jahr länger dauern kann. Der Vollbetrieb des Digitalfunks sollte
                       somit frühestens im dritten Quartal 2018 möglich sein, realistischerweise

             13
                  netto (exkl. USt.), Preisbasis: 2013 ohne Valorisierung

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence        13
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                         Juni 2021

                      im Jahr 2019. Die Inbetriebnahme aller weiteren Systeme sollte bis
                      spätestens Ende 2020 erfolgen und damit auch der Rückbau der nicht
                      mehr benötigten Infrastruktur der alten Systeme beginnen.
                      Eine wesentliche Empfehlung des Gutachtens war, dass das Gesamt-
                      konzept bestehend aus Alarmierung, Richtfunk und Basis-Sprechfunk als
                      Redundanz umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass, wenn das Gesamt-
                      konzept in der technischen Umsetzung oder auch budgetär nicht möglich
                      wäre, von einer alleinigen Umsetzung des digitalen Behördenfunks Abstand
                      genommen werden sollte.
             8.2.     Die intensive Auseinandersetzung mit den Betriebs- und Investitionskosten
                      erachtet der LRH als wichtig, weil diese Kosten künftig überwiegend das
                      Land OÖ tragen wird und dies zu einer finanziellen und organisatorischen
                      Entlastung der BOS führt.
                      Er hält aber fest, dass bei der verwendeten Berechnung nur ein Teil der
                      Reinvestitionskosten miteinbezogen wurde. Die ausschließliche
                      Berücksichtigung von Komponenten mit einer maximalen Lebensdauer
                      von 25 Jahren, verringert die jährlichen Reinvestitionskosten um
                      rd. 600.000 Euro im Vergleich dazu, wenn alle Komponenten entspre-
                      chend ihrer Abschreibungsdauer berücksichtigt würden. Reinvestitionen
                      bspw. für Funkmasten und deren Fundamente oder Funkräume
                      (bspw. Container) sind nämlich nicht inkludiert. Begründet wurde dies
                      damit, dass die Lebensdauer dieser Komponenten länger sei, als die
                      geplante Betriebsdauer des digitalen Behördenfunks. Nach Ansicht
                      des LRH wären dann aber zumindest die Lebenszyklus-Kosten an-
                      zusetzen.
                      Im Juni 2014 wurde von den für Katastrophenschutz zuständigen Mit-
                      gliedern der Oö. Landesregierung der Projektauftrag für das „Teilprojekt 1:
                      Vorbereitungsphase des Projekts Digitalfunk für BOS in Oberösterreich“
                      erteilt. Als Projektziele waren festgelegt:
                       Ermittlung  des optimalen Funksystems sowie der erforderlichen
                        zusätzlichen Systeme,
                       Ermittlung der Kosten für die Errichtung,
                       Betrieb und Erhaltung der Standortinfrastruktur sowie der erforderlichen
                        zusätzlichen Systeme,
                       Erstellung des voraussichtlichen Zeitplans für die Errichtung der
                        Standortinfrastruktur einschließlich periodischer Kostenschätzung,
                       Darstellung der erforderlichen Personalressourcen,
                       erforderliche organisatorische Maßnahmen sowie
                       Ermittlung der Rahmenbedingungen bzw. Kompetenzen (Projektteam,
                        Projektorganisation, Projektumfang, Projektinfrastruktur, ...)
                      Im Juni 2015 wurde der Abschlussbericht dieses Teilprojekts 1 vorgelegt
                      und genehmigt. Der Abschlussbericht enthielt die wesentlichen Ergebnisse.
                      Demnach werden für den Aufbau des digitalen Funknetzes 355 Standorte
                      für Sendeanlagen benötigt. Die Ausstattung der BOS mit Funkgeräten

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   14
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                         Juni 2021

                      wurde anhand des damaligen aktuellen Standes mit 5.447 Handfunk-
                      geräten und 4.340 Fahrzeugfunkgeräten angenommen, davon sollten
                      ca. 1.300 Geräte als Erstausstattung aus dem Projektbudget finanziert
                      werden (Berichtspunkt 34).
                      Für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes soll im Land OÖ ein
                      Competence Center mit acht Vollzeitäquivalente (VZÄ) (sieben Techniker
                      und eine Verwaltungskraft) aufgebaut werden. Während der Aufbauphase
                      soll dieses Team um drei weitere VZÄ ergänzt werden (ein Gesamtprojekt-
                      leiter, ein rechtlicher Dienstleister, ein Bautechniker).
                      Für die Reinvestitionskosten wurden für den Digitalfunk jährlich
                      ca. 1,8 Mio. Euro brutto und für das Redundanzsystem ca. 0,4 Mio. Euro
                      brutto angenommen14. Laut damaliger Auskunft der Direktion Finanzen
                      (FinD) seien diese im Projektbudget15 nicht zu berücksichtigen16.
                      Beim Phasenplan für die Umsetzung orientierte man sich an dem Zeitplan,
                      der in der Vereinbarung von 2013 getroffen wurde. Diese Vereinbarung sah
                      eine Fertigstellung des digitalen Behördenfunks im Jahr 2018 vor. Bereits
                      im Dezember 2014 suchte der damalige Leiter der IKD ein Gespräch mit
                      dem BMI, da man davon ausging, dass die Fertigstellung in OÖ erst 2020
                      erfolgen werde.17
             9.2.     Aus Sicht des LRH deckte der Projektauftrag alle wesentlichen Ziele ab.
                      Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung 2013 wurde zuerst ein externer
                      Gutachter mit einem technischen Gutachten beauftragt, danach die interne
                      Projektstruktur aufgebaut. Die Präsentation einzelner Zwischenergebnisse
                      und die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgten zum Teil überlappend.
                      Festzuhalten ist jedoch, dass die Ergebnisse immer aufeinander aufbauten
                      und konsistent waren.
                      Aus Sicht des LRH ist nicht nachvollziehbar, warum man im Abschluss-
                      bericht noch an der ursprünglichen Zeitplanung festgehalten hat, obwohl
                      bereits absehbar war, dass die Fertigstellung des Digitalfunknetzes
                      frühestens 2020 erfolgen wird.

             Amtsvortrag 2015

             10.1. Der Abschlussbericht des Teilprojekts 1 war Bestandteil des Amtsvortrages
                      vom 11.5.2015, welcher in der Sitzung der Oö. Landesregierung am
                      15.6.2015 beschlossen wurde. Es handelt sich hierbei um eine Mehrjahres-
                      verpflichtung, welche gemäß § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des
                      Landes der Genehmigung des Oö. Landtags bedarf.

             14
                  Ausgangspunkt waren die Schätzungen des Ergänzungsgutachtens; die Werte wurden auf Preis-
                  basis 2020 inklusive Umsatzsteuer angesetzt.
             15
                  Die FinD bezog sich dabei auf die Darstellung der Mehrjahresverpflichtungen für die Genehmigung
                  durch den Oö. Landtag
             16
                  vgl. Abschlussbericht Teilprojekt 1, Seite 39
             17
                  Aktenvermerk IKD(KKM)-040024/574-2014 vom 16.12.2014

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   15
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ                                                               Juni 2021

                       Laut diesem Amtsvortrag lagen folgende Positionen zur Genehmigung vor:
                       Punkt Zwei des Amtsvortrages stellt den Personalbedarf dar. So wurde der
                       Bedarf von acht Dienstposten für die Errichtung und den Betrieb des
                       digitalen Behördenfunks und drei weiteren Dienstposten (jeweils Vollzeit)
                       für den Zeitraum der Errichtung angeführt. Das Personal sollte, soweit als
                       möglich, aus dem Personalstand des Landes herangezogen werden. Wäre
                       das nicht möglich, sollte entsprechendes Personal aufgenommen werden.
                       Punkt Drei stellt den Projektablauf, wie er sich aus dem Verwaltungs-
                       übereinkommen zwischen BMI und Land OÖ ergab, dar.

                       Tabelle 3: Zeitplan für Umsetzung
                                   Projektabschnitte                        Beginn                     Ende
                        Projektvorbereitung Teilprojekt 2                    bereits erfolgt       September 2015
                        Funknetzplanung                                      bereits erfolgt              April 2015
                        Standortakquise                                      Oktober 2015                    Juli 2017
                        Einreichplanung                                       Jänner 2016             Oktober 2017
                        Behördenverfahren                                    Februar 2016          November 2017
                        Standorterrichtung                                        Juli 2016               April 2018
                                   Quelle: Vorlage der Oö. Landesregierung vom 15.6.2015, Beilage 1507/2015 (XXVII. GP)

                       Punkt Vier gab Aufschluss über die finanziellen Belange des Projekts. Im
                       technischen Gutachten war die Indexierung der Kosten ausgehend vom
                       Baupreisindex Hoch- und Tiefbau auf Basis 2013 vorgesehen. Der
                       Amtsvortrag sah dafür eine jährliche Steigerung um drei Prozent vor.

                       Tabelle 4: Darstellung der Kosten im Amtsvortrag (Beträge in Euro inkl. USt)
                                                      Kostenbereich
                        Investitionskosten für Errichtung Digitalfunksystem (2015 bis 2018)              37.332.000
                        jährliche laufende Kosten Betrieb Digitalfunksystem (Basis 2020) ca.              1.854.000
                        Investitionskosten für die Errichtung der zusätzlichen Systeme und
                                                                                                          7.325.400
                        des Redundanzsystems (2019 bis 2021)
                        jährliche laufende Kosten für zusätzliche Systeme (Basis 2020) ca.                   350.000
                        jährliche laufende Kosten für Redundanzsystem (Basis 2020)                           120.000
                                   Quelle: Vorlage der Oö. Landesregierung vom 15.6.2015, Beilage 1507/2015 (XXVII. GP)

                       In dieser Aufstellung war ein Investitionszuschuss des BMI in Höhe von
                       7 Mio. Euro bereits in Abzug gebracht. Für das Land OÖ ergaben sich somit
                       einmalige Investitionskosten in Höhe von rd. 44,7 Mio. Euro18, die im
                       Zeitraum von 2017 bis 2021 aus dem Haushaltsbudget des Landes OÖ
                       aufzubringen seien.

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                  Investitionskosten für die Errichtung Digitalfunksystem, der zusätzlichen Systeme und des Redundanz-
                  systems

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence        16
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