Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ - LRH-100000-55/7-2021-ST
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Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im Juni 2021
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung ........................................................................................................................ 1 Digitalfunk in Österreich und Europa ................................................................................ 5 Behördenfunk im Land OÖ ................................................................................................. 7 Ausgangslage .................................................................................................................. 7 Der Weg zum digitalen Behördenfunk.............................................................................. 9 Grundsatzentscheidung zur Teilnahme am digitalen Behördenfunk ........................... 9 Vorbereitungsprojekt im Land OÖ ............................................................................ 11 Amtsvortrag 2015 ..................................................................................................... 15 Organisation des digitalen Behördenfunks im Land OÖ................................................. 18 Einrichtung des Projekts ........................................................................................... 18 Personal und Ausstattung......................................................................................... 20 Errichtung des Funknetzes............................................................................................... 23 Errichtung der Standorte durch das Land OÖ ................................................................ 23 Beauftragung des Generalunternehmers.................................................................. 23 Prozess der Standorterrichtung ................................................................................ 25 Standorttypen ................................................................................................................ 28 Stand des Ausbaus des Digitalfunk-Netzes in OÖ .................................................... 35 Ausgewählte Themen bei einzelnen Standorten....................................................... 37 Ausstattung der BOS ........................................................................................................ 39 Erhebung des Bestandes ......................................................................................... 39 Leitstellen ................................................................................................................. 39 Förderung der Umstellung auf den digitalen Behördenfunk............................................ 40 Förderabwicklung für Endgeräte............................................................................... 44 Einrichtung einer zentralen Programmierstraße........................................................ 45 Ausfallssicherheit und Redundanzsystem ...................................................................... 46 Finanzielle Auswirkungen................................................................................................. 48 Überblick über die Gebarung des Projekts Digitalfunk ................................................... 48 Überblick über die Mittelverwendungen .................................................................... 48 Details der Mittelverwendungen................................................................................ 49 Mittelaufbringungen .................................................................................................. 52 Vergleich mit der Kostenschätzung ................................................................................ 52 Systemüberblick ....................................................................................................... 54 Zusammenfassung der Empfehlungen............................................................................ 57 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Aufgabenteilung zwischen BMI und Land OÖ ....................................10 Tabelle 2: Neue Kostenaufstellung im Ergänzungsgutachten, in Euro netto (Preisbasis 2013) .........................................................13 Tabelle 3: Zeitplan für Umsetzung ......................................................................16 Tabelle 4: Darstellung der Kosten im Amtsvortrag (Beträge in Euro inkl. USt) ....16 Tabelle 5: Standorttypen geplant und bisher realisiert.........................................30 Tabelle 6: Durchlaufzeiten der Standorttypen .....................................................31 Tabelle 7: Durchschnittliche Kosten der Standorttypen in Euro...........................32 Tabelle 8: Ausstattung der BOS vor Einführung des Digitalfunks........................39 Tabelle 9: Endgeräte – Finanzierung der Ausstattung der BOS durch das Land OÖ ............................................................................41 Tabelle 10: Auszahlungen Teilabschnitt 1/11010 „Digitalfunk für BOS“ gegliedert nach Mittelverwendungsgruppen in Euro ..........................50 Tabelle 11: Vergleich der Berechnungsbasis des Landtagsbeschlusses (Projektbudget) und Projektcontrolling (Beträge in Euro inkl. USt).....53 Abbildung 1: Zeitverlauf der Entwicklungs- und Realisierungsphase.........................6 Abbildung 2: Veränderung der Zuständigkeiten im digitalen Behördenfunk.............10 Abbildung 3: Projektorganisation Digitalfunk ...........................................................18 Abbildung 4: Errichtung und Status der funktechnischen Abnahme in OÖ, Dezember 2020..................................................................................20 Abbildung 5: Organisatorische Einrichtung im Land ................................................21 Abbildung 6: Standorterrichtungsprozess OÖ – vereinfachte Darstellung ..............25 Abbildung 7: Ausbreitung von Funkwellen ..............................................................28 Abbildung 8: Standorte Greenfield und Sharing ......................................................29 Abbildung 9: Anzahl der Funkstandorte, Stand Ende Dezember 2020 ....................35 Abbildung 10: Funktechnische Abnahme der Bezirke................................................36 Abbildung 11: Voranschlag und Auszahlungen des Teilabschnittes "Digitalfunk für BOS" 2016 bis 2021 (Beträge in Mio. Euro)................48 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Projektbezeichnung für das geplante Behörden- ADONIS funknetz während der Ausschreibungsphase bis 2003 B Notkommunikation bei Ausfall des digitalen Basis-Sprechfunk Behördenfunknetzes BauB Abteilung Brücken- und Tunnelbau ein längerdauernder, großflächiger (überregio- Blackout naler) Stromausfall BMI Bundesministerium für Inneres Behörden und Organisationen mit Sicherheits- BOS aufgaben BOS-Infra Referat Betriebsleitung BOS-Infra Überbegriff für verschiedene Standards von Funk- systemen mit Kanalbündelung für Funkgeräte. Für Bündelfunksystem Bündelfunk wird eine fest installierte Funkinfra- struktur bestehend aus Sendemasten und Kern- netzwerk benötigt. D ist ein Gerät, das zur mobilen Erfassung und Datenterminal Speicherung von Daten genutzt wird Netzunabhängige Verbindung zwischen zwei oder DMO (Direct Mode Operation) mehreren Teilnehmern F FinD Finanzdirektion G Global Positioning System / Satellitengestütztes GPS Navigationssystem Plan beruht auf der Annahme, dass alles neu zu Greenfield Plan errichten ist Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 I IKD Direktion Inneres und Kommunales K kHz Kilohertz; Maßeinheit für die Frequenz im Funk M MHz Megahertz; Maßeinheit für die Frequenz im Funk P Mit Hilfe eines Pagers können kurze Textnach- Pagersystem richten übermittelt werden. Diese Empfangsgeräte werden üblicherweise zur Alarmierung eingesetzt. S SVD Direktion Straßenbau und Verkehr T Terrestrial Trunked Radio ist ein Standard für den TETRA digitalen Bündelfunk wurde ursprünglich von Matra und dem euro- TETRAPOL päischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS für die französischen Sicherheitskräfte entwickelt Der Teilnehmer, der einen Verbindungswunsch hat, wählt sich in das Netz ein, über die diversen TMO (Trunked Mode Operation) Vermittlungsstationen wird mit dem (Direktruf) oder den gewünschten Teilnehmern (Gruppenruf) verbunden. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 AUFBAU UND BETRIEB EINES BEHÖRDENFUNKNETZES IN OÖ Geprüfte Stelle(n): Direktion Inneres und Kommunales Abteilung Brücken- und Tunnelbau Abteilung Gesundheit Mit folgenden Organisationen wurden Informationsgespräche geführt: Oö. Landes-Feuerwehrverband Oö. Rotes Kreuz Freiwillige Feuerwehr Wels Prüfungszeitraum: 15. Oktober 2020 bis 8. April 2021 Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 7 des Oö. LRHG 2013, idgF. Prüfungsgegenstand und -ziel: Die Prüfung soll aufzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen der digitale Behördenfunk in Oberösterreich (OÖ) aufgebaut und zu betreiben ist. Insbesondere folgende Fragestellungen sollen beantwortet werden: Was waren die Ziele für den digitalen Behördenfunk und können diese erreicht werden? Wie erfolgt der Ausbau bei den Blaulichtorganisationen und welche Förderungen gewährt das Land? Wer wird die Betriebsführung in OÖ übernehmen und wie wird sie finanziert? Wie sieht der Endausbau des Behördenfunknetzes in OÖ aus? Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde der Direktion Inneres und Kommunales und der Abteilung Brücken- und Tunnelbau in der Schlussbesprechung am 27. April 2021 sowie der Abteilung Gesundheit am 28. April 2021 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 KURZFASSUNG (1) Langes Zuwarten bis zur Einführung des digitalen Behördenfunks in OÖ Im Juni 2004 wurde vom Bundesministerium für Inneres (BMI) der Zuschlag für die Errichtung eines österreichweiten digitalen Behördenfunks erteilt. Dieser Vertrag bildet den rechtlichen Rahmen für die Bundesländer, sofern sie sich zur Teilnahme an diesem System entschließen. 2006 trafen das BMI und das Land OÖ ein erstes Verwaltungsübereinkommen zur Einführung des digitalen Behördenfunks in Oberösterreich. Allerdings folgten darauf keine weiteren Aktivitäten. 2013 trafen das BMI und das Land OÖ ein weiteres Verwaltungsübereinkommen und legten dabei die Einführung des digitalen Behördenfunks in Oberösterreich bis 2018 fest. Bereits in einem 2013 beauftragten technischen Gutachten ging der externe Experte davon aus, dass dieser Zeitplan sehr ambitioniert ist und mit einer Fertigstellung nicht vor Ende 2019 zu rechnen sei. Intern gingen die Verantwortlichen davon aus, dass die Fertigstellung in Oberösterreich erst 2020 erfolgen wird. Trotz dieses Wissensstandes blieb die Vorlage an den Oö. Landtag im Jahr 2015 bei dem Zeitplan aus dem Verwaltungsübereinkommen. Künftig wären in den Amtsvorträgen die Zeitpläne nach dem aktuellen Wissensstand im Projekt darzustellen. Die Fertigstellung des Ausbaus für den digitalen Behördenfunk wird aktuell im zweiten Quartal 2021 erreicht werden. (Berichtspunkte 2, 5, 8 bis 10) (2) Budget voraussichtlich eingehalten, aber Herausforderungen durch Reinvestitions- und Betriebskosten In einer ersten Planung 2004 waren für Oberösterreich 145 Funkstationen mit Investitionskosten von 6,4 Mio. Euro geplant. Im Auftrag des Bundes- ministeriums für Inneres wurde 2013 eine Standortplanung durchgeführt, die 355 Standorte ergab. Wie die technische Umsetzung des Projekts zeigte, kann die notwendige Funkabdeckung mit einer geringeren Anzahl (rd. 290) an Funkstationen erreicht werden. Der Abschlussbericht der Vorbereitungsphase hielt auch auf Basis eines technischen Gutachtens fest, dass die Einführung des digitalen Behörden- funks nur in Zusammenhang mit einem entsprechenden Redundanzsystem erfolgen soll. Im Amtsvortrag an den Oö. Landtag wurden Investitionen von rd. 37,3 Mio. Euro in das digitale Behördenfunksystem und rd. 7,3 Mio. Euro für den Aufbau der Zusatz- und Redundanzsysteme vorgesehen. Zudem war ein Investitionszuschuss des Bundes in Höhe von 7 Mio. Euro vereinbart. Damit ergab sich für das Land OÖ eine Gesamtinvestitionssumme von rd. 51,7 Mio. Euro. Im entsprechenden Amtsvortrag wurden ab dem Jahr 2019 rd. 2,3 Mio. Euro Betriebskosten (einschließlich Reinvestitions- kosten) ausgewiesen. In den Gesamtinvestitionskosten sind auch die Personalkosten enthalten. Diese wurden am 15.6.2015 von der Oö. Landes- regierung und am 9.7.2015 vom Oö. Landtag beschlossen. Der LRH bemängelt, dass im Amtsvortrag die Personalkosten in den beschlossenen Investitionskosten enthalten waren und die Reinvestitionskosten nicht in voller Höhe dargestellt wurden, obwohl das technische Gutachten diese ermittelte. (Berichtspunkte 9 und 10) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Die Projektleitung erwartet, dass der Aufbau des digitalen Behördenfunks und der zusätzlichen Systeme (Redundanzsysteme) mit den vom Landtag genehmigten Mitteln erfolgen kann. Der LRH regt an, das Projektcontrolling zu überarbeiten und zu ergänzen, um einen vollständigen und korrekten Überblick über die Projektkostenentwicklung und den Vergleich zu den genehmigten Budgets herstellen zu können. (Berichtspunkte 10 und 45 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG I) Aus Sicht des LRH sollte spätestens nach Abschluss der Aufbauphase eine Abrechnung der Investitionen und auf Basis der Ist-Daten eine Neube- rechnung der Betriebs- und Reinvestitionskosten vorgenommen werden. Um diese künftig abdecken zu können, sollte die Abteilung Brücken- und Tunnelbau eine mehrjährige, kontinuierliche Finanzvorschau erstellen und in die Budgetanträge einbringen. (Berichtspunkt 45 – VERBESSERUNGS- VORSCHLAG II) (3) Neues Funksystem bringt Qualitätsverbesserungen und entlastet Einsatzorganisationen Bisher betrieben die verschiedenen Organisationen ihre eigenen Funknetze und waren für den Betrieb und Erhalt auch finanziell verantwortlich. Im digitalen Behördenfunk übernehmen das BMI und das Land OÖ die Errich- tung, Erhaltung und den Betrieb. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung der zum Großteil von der öffentlichen Hand finanzierten Organisationen. Das vom Land beauftragte technische Gutachten zeigte aber auch wesentliche funktionale Schwächen der bestehenden Systeme auf. Zwei Funksysteme waren am Ende ihrer Lebensdauer und hätten größerer Reinvestitionen bedurft. Durch die Einführung des digitalen Behördenfunks werden diese nun vom BMI und dem Land OÖ getragen. Die Kommunikation ist organisationsübergreifend möglich und abhörsicher. Qualitätssteigerung gibt es vor allem bei der Sprachqualität und der Funkabdeckung. (Berichts- punkte 4, 5 und 47) Ein Augenmerk sollte dem Ausbau des Gebäudefunks gewidmet werden. Dies sollte in Behördenverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Speziell der Ausbau in den oö. Krankenanstalten wäre zu forcieren. (Berichtspunkt 22 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG III) (4) Rascher Umstieg auf den digitalen Behördenfunk wichtig Um den Organisationen einen raschen Umstieg auf den Behördenfunk zu ermöglichen, waren im Projektbudget rd. 1,4 Mio. Euro für eine Grundaus- stattung mit Funkgeräten vorgesehen. Die Oö. Landesregierung beschloss, Mittel für eine erste Vollausstattung zur Verfügung zu stellen. So werden Feuerwehren, Berg- und Wasserrettung mit zusätzlich rd. 3 Mio. Euro (80 Prozent Bedarfszuweisungsmittel; 20 Prozent Landes-Mittel) gefördert, Rettungsorganisationen mit zusätzlich rd. 555.000 Euro aus dem Gesund- heitsbudget. Der LRH sieht dabei die enge Zusammenarbeit der Abteilung Gesundheit mit dem Projektteam bei der Beurteilung der Förderunterlagen positiv. Die Förderungen ermöglichen einen zeitnahen Umstieg auf den digitalen Behördenfunk entsprechend den Ausbaufortschritten. Der LRH weist darauf hin, dass die Einsatzorganisationen erheblich finanziell entlastet werden, da das Land OÖ und das BMI die Betriebskosten des digitalen Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Behördenfunks und einen Großteil der Reinvestitionskosten für die zu betreibende Infrastruktur (Sendeanlagen) übernehmen. (Berichtspunkte 37 und 47) (5) Krisensicherer Behördenfunk Bereits das technische Gutachten empfiehlt, nicht nur den digitalen Behördenfunk einzuführen, sondern auch entsprechende Redundanz- systeme, um etwa bei einem Blackout die Kommunikation aufrechterhalten zu können. Am Beginn des Projekts war die Ausgestaltung dieser Redun- danzsysteme noch nicht genau definiert, es wurden aber entsprechende Budgets für die Konzeption vorgesehen. Am 6.10.2020 wurde der Projektauftrag zur Einführung des digitalen Behördenfunks um die Umset- zung der Redundanzsysteme erweitert. Um diese Funktion auch im Ernstfall nutzen zu können, müssen an den Standorten entsprechende weitere Vorsorgemaßnahmen (z. B. Notstromaggregate, Anpassung der IT-Infra- struktur) getroffen werden, die nicht in den Aufgabenbereich dieses Projekts fallen. (Berichtspunkte 39 bis 41) In der derzeitigen Konzeption für die Redundanzsysteme ist die Polizei nicht vorgesehen. Das Land OÖ sollte dahingehend Gespräche mit dem BMI führen, damit die Einsatzkräfte in Krisensituationen in Oberösterreich best- möglich kommunizieren können. (Berichtspunkt 41 – VERBESSERUNGS- VORSCHLAG IV) (6) Die Empfehlungen des LRH an die geprüfte(n) Stelle(n) sind unter Berichtspunkt 48 zusammengefasst. (7) Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollaus- schuss betreffend folgende Beanstandungen und Verbesserungs- vorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Der LRH regt an, das Projektcontrolling zu überarbeiten und zu ergänzen, um einen vollständigen und korrekten Überblick über die Projektkostenentwicklung und den Vergleich zu den genehmigten Budgets herstellen zu können (Berichtspunkt 45 – Umsetzung kurz- fristig) II. Die geringere Anzahl an errichteten Standorten wird sich auch bei den Betriebskosten niederschlagen. Eine Überarbeitung der Betriebs- kosten-Schätzung auf Basis der bereits vorhandenen Ist-Werte sollte daher vorgenommen werden. Um diese künftig abdecken zu können, sollte eine mehrjährige, kontinuierliche Finanzvorschau erstellt und in die Budgetanträge eingebracht werden (Berichtspunkt 45 – Umsetzung mittelfristig) III. Das Land OÖ sollte darauf hinwirken, dass in den oberösterreichischen Krankenhäusern der Ausbau des Gebäudefunks forciert wird. (Berichtspunkt 22 – Umsetzung kurzfristig) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 IV. Das Land OÖ sollte seine Arbeiten zu den Zusatz- und Redundanz- systemen mit anderen koordinieren und insbesondere Gespräche mit dem BMI führen, damit die Einsatzkräfte in Krisensituationen in Oberösterreich bestmöglich kommunizieren können. (Berichts- punkte 39 und 41 – Umsetzung kurzfristig) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 DIGITALFUNK IN ÖSTERREICH UND EUROPA 1.1. Am 19.6.1990 unterzeichneten fünf Staaten der Europäischen Union (EU)1 das Schengener Durchführungsübereinkommen2, das eine verstärkte Sicherheitszusammenarbeit regelt. Dessen Artikel 44 sieht unter anderem die Errichtung eines einheitlichen standardisierten digitalen Bündelfunk- systems zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kommunikation für Polizei und Zoll zwischen den Mitgliedstaaten vor. Eine Einigung auf ein europaweit einheitliches Funksystem ist aber nicht zustande gekommen; so kommt in Deutschland das Funksystem TETRA, in anderen Ländern, bspw. in Tschechien, TETRAPOL zum Einsatz. Mit dem Beitritt zum Schengen-Abkommen verpflichtete sich Österreich, ein Funksystem einzuführen, das eine staatenübergreifende Kommunikation, vor allem von Polizei und Zoll, ermöglicht. Der Zoll ist in Österreich aber bisher nicht Teilnehmer des digitalen Behördenfunks. 1.2. Für Oberösterreich (OÖ) konnte die Zielsetzung, eine staatenübergreifende Kommunikation zu ermöglichen, nicht erreicht werden; obwohl OÖ auch auf das Funksystem TETRA setzte (Berichtspunkt 7), können die Einsatzkräfte weder mit den tschechischen (TETRAPOL) noch mit den bayerischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über einen einheitlichen Standard kommunizieren, da in Bayern eine zusätzliche Verschlüsselung des Funksignals erfolgt. 2.1. Die Errichtung des digitalen Funksystems wird vom Bundesministerium für Inneres (BMI) betrieben. Die Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung von Beginn auf Bundesebene bis zur Realisierung in OÖ: 1 Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg 2 Nach dem Beitritt Österreichs zur EU am 1.1.1995 erfolgte der Beitritt zum Schengen-Abkommen am 28.4.1995. Mit 1.12.1997 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen für Österreich in Kraft gesetzt; damit begann der schrittweise Abbau der Grenzkontrollen zu den weiteren Schengen-Staaten. Seit 19.12.2011 ist Österreich Schengen-Binnenland. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Abbildung 1: Zeitverlauf der Entwicklungs- und Realisierungsphase BMI beginnt mit Planungen zum 1996 digitalen Behördenfunk Grundsatzentscheidung des BMI zugunsten einer April 2000 privaten Errichter- und Betreiberlösung Ausschreibung über die Errichtung des Sept. 2001 Funknetzes ADONIS Zuschlagserteilung zur Juli 2002 Realisierung des Funknetzes Auflösung der Vereinbarung Juni 2003 BMI und Land Tirol 2003 schreiben den digitalen Behördenfunk neu aus Zuschlagserteilung an die Firma Tetron Juni 2004 Sept. 2006 BMI und Land OÖ schließen Grundsatzvereinbarung Aussage: Start des Projektes in OÖ erst Dez. 2006 2009 Gemäß Ausschreibung Dez. 2008 geplanter Vollbetrieb des Funknetzes in Österreich Vereinbarung Land OÖ und BMI zur Einführung in OÖ Sept. 2013 Aug. 2015 Start des Ausbauprojektes in OÖ Ausbau Funknetz in OÖ Mai 2021 abgeschlossen Vertragsende nach Dez. 2033 Ausbauplan der Ausschreibung Quelle: LRH-eigene Darstellung aus Basis der RH-Berichte Bund 2004/5, Bund 2013/2 und Land OÖ Bezüglich der Teilnahme und einer gemeinsamen Finanzierung des geplanten Funknetzes hatte das BMI mit den Bundesländern und den BOS keine bindenden Vereinbarungen abgeschlossen. In der Landeshauptleute- konferenz vom 16.10.2002 wurde der Beschluss gefasst, dem Projekt mit grundsätzlichem Interesse gegenüberzustehen.3 Der 2004 zwischen dem BMI und dem Auftragnehmer (Firma Tetron) abgeschlossene Vertrag4 bildete den rechtlichen Rahmen; darin wurde z. B. eine Laufzeit von 25 Jahren – nach Erreichung des Vollausbaues in Österreich 2008 – vereinbart. Für OÖ waren darin 145 Sendestationen mit einem Investitionsvolumen von 6,4 Mio. Euro veranschlagt. 3 siehe auch RH-Berichte Bund 2004/5 und Bund 2013/2 4 „BOS-Vertrag“, der aus Teilen der Ausschreibungsunterlagen und der Angebotsannahme durch Tetron („Last best offer“) bestand. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 In OÖ sollte nach dem Bund-Ländermodell5 und der Vereinbarung mit dem Bund im Jahr 2013 die Nutzung des digitalen Behördenfunks bis 2018 möglich sein.6 2.2. Zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH war der Ausbau des Funknetzes in acht Bundesländern in Arbeit oder bereits abgeschlossen. Ein Bundesland hatte über eine Teilnahme noch nicht entschieden. Die Umsetzung des ursprünglich vorgesehenen Vertrages ist in zeitlicher Hinsicht daher nicht absehbar. 2.3. In der Stellungnahme des Projektteams wird festgehalten, dass die Fertigstellung des Digitalfunksystems und somit dessen flächendeckender Vollbetrieb am 08.05.2021 mit der Abnahme der zwei verbliebenen Bezirke Braunau und Ried erreicht wurde. BEHÖRDENFUNK IM LAND OÖ Ausgangslage 3.1. Bis zur Einführung des digitalen Behördenfunks betrieben die BOS jeweils ihre eigenen Kommunikationsfunknetze in OÖ. Das Land OÖ betrieb z. B. ein Funknetz für den Katastrophenfall, eines für die Straßenverwaltung und auch eines für die Übermittlung von hydrografischen Messwerten. Das oö. Rote Kreuz betrieb einen analogen Sprechfunk für die Abwicklung der Krankentransporte und der Rettungseinsätze; das betrifft insgesamt rd. 1.500 Einsätze pro Tag in OÖ. Zusätzlich gab es ein Pagersystem und Datenterminals. In Gebieten mit Funklöchern wurde auf Mobiltelefonie zurückgegriffen. Ein besonderes Augenmerk legt man auch auf die Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungspersonal in Krankenhäusern. Die Kommunikation wird über die Leitstellen des Roten Kreuzes koordiniert. Für die Freiwilligen Feuerwehren stand zur Kommunikation mit der Leitstelle und am Einsatzort ein weitgehend flächendeckendes Funksystem zur Verfügung. Als besondere Herausforderung gilt dabei die Kommuni- kation mit Einsatzkräften im Gebäudeinneren (Tunnel, Atemschutztrupp). Für die Alarmierung der Feuerwehrmitglieder steht ebenso ein Pager- system zur Verfügung, welches allerdings regional unterschiedlich angenommen wird. Eine weitere Besonderheit ist das Funksystem für die Sirenensteuerung (Sirenenalarmierung). Dieses dient vor allem der Warnung und Alarmierung der Zivilbevölkerung; sie ist Aufgabe des Zivilschutzes, welche im Rahmen einer Art. 15a-Vereinbarung7 den Ländern übertragen wurde. Gemäß § 14 Abs. 1 Oö. Katastrophenschutz- gesetz sind die Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung mit akustischen Zeichen geeigneter Signalanlagen verantwortlich; der 5 In diesem Modell sagte der Bund den Ländern die kostenfreie Teilnahme am Funkdienstnetz zu, wenn diese die erforderlichen Senderstandorte bzw. Anlagen für die Unterbringung der Systemtechnik ausgebaut zur Verfügung stellen. 6 Zusatzvereinbarung 23–2 7 Vereinbarung über die Mittel für ein Warn- und Alarmsystem, LGBl. Nr. 5/1988 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Oö. Landes-Feuerwehrverband hat gemäß § 14 Abs. 2 eine ständig besetzte Landeswarnzentrale eingerichtet. Die Systeme sollen auch in Situationen betriebsbereit sein, in denen die herkömmliche Kommunikationsstruktur (Telefonie, Internet) nicht mehr funktioniert und auch die eigene Funk-Infrastruktur in Mitleidenschaft gezogen wurde (Sturmschäden, Stromausfälle, usw.). Für den Aufbau und Betrieb war jede Organisation selbst verantwortlich. Für die meisten BOS gilt, dass sie ausschließlich von öffentlichen Trägern finanziert werden. So ist für die Ausstattung der Polizei das BMI verant- wortlich, bei den Feuerwehren Länder und Gemeinden und im Rettungswesen, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. 3.2. Aus Sicht des LRH waren die dezentralen Zuständigkeiten und die parallel betriebenen Systeme weder in technischer, organisatorischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht zeitgemäß. Die durch die Einführung des digitalen Behördenfunks veränderten Zuständigkeiten (Berichtspunkt 5) sollten sich wirtschaftlich und organisatorisch positiv auswirken. 4.1. Der bisher bei den BOS verwendete analoge Funk ist technologisch gesehen am Ende seiner Entwicklung. Die analogen Funksysteme waren nicht abhörsicher und eine Kommunikation war behördenübergreifend nur schwer möglich. Die Funkabdeckung der einzelnen Systeme war unter- schiedlich gut; vor allem in den Problemzonen war die Sprachqualität schlecht. Zudem hatten zumindest zwei Systeme das Ende ihrer Lebens- dauer erreicht und standen zur Erneuerung an. Mitte der 90er-Jahre wurde das Europäische Institut für Telekommuni- kationsnormen (ETSI) von der EU mit der Entwicklung eines neuen digitalen Kommunikationssystems beauftragt. ETSI bezeichnet das Behördenfunksystem als TETRA 25. Wobei die Abkürzung für „Terrestrial Trunked Radio“ (erdgebundener, gebündelter Funk) steht, die „25“ bezeichnet den Kanalabstand von 25 kHz. Dafür wurde in Europa der Frequenzbereich zwischen 380 und 400 MHz reserviert. Die wesentlichen Verbesserungen sind ein Funknetz für alle BOS mit zentraler Verwaltung flächendeckende Funkversorgung abhörsicher durch Verschlüsselung Ausfallsicherheit von Systemkomponenten ausgezeichnete Sprachqualität; z. B. durch Ausblenden von Hintergrund- geräuschen Betriebsarten DMO (Direct Mode) und TMO (Trunked Mode) Direktruf oder Gruppenruf, wobei die Gruppen für jeden Teilnehmer vordefiniert sind und eine rasche Kommunikation im Einsatzfall erlauben Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Datenübertragung, wenn auch nur eingeschränkt (7,2 bis 28,8 Kilobit pro Sekunde8), aber ausreichend für Statusmeldungen (z. B. „am Einsatzort eingelangt“) oder Übertragung von GPS-Daten Durch die Standardisierung sollte auch ein entsprechender Markt für Anbieter von Geräten und Equipment entstehen, was wiederum die technische Weiterentwicklung und auch eine stabile Preisentwicklung sichern sollte. 4.2. Der Umstieg auf die digitale Funktechnik ermöglicht neue Anwendungs- bereiche und erscheint als alternativlos. Der LRH hält aber fest, dass die Entwicklung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Datenübertragung bei TETRA bisher nicht mit den Mobil- funkstandards mitgehalten hat. Der Weg zum digitalen Behördenfunk Grundsatzentscheidung zur Teilnahme am digitalen Behördenfunk 5.1. Am 20.9.2006 schlossen das BMI und das Land OÖ eine Grundsatz- vereinbarung über eine digitale Funkversorgung für BOS. Beide Parteien waren sich dabei grundsätzlich einig, dass bei allen Einsätzen im Sicherheitsbereich eine gemeinsame Kommuni- kation zwischen allen BOS9 in einem einheitlichen Funknetz unabdingbar notwendig ist, eine technische Lösung in einem standardisierten Digitalfunk zu sehen ist, eine österreichweit einheitliche Technologie optimalen Funktionsumfang und größtmögliche Funktionssicherheit gewährleistet, die einheitliche Beschaffung und der einheitliche Betrieb eines derartigen digitalen Funknetzes wesentliche Kostenersparnis für alle Beteiligten bringt und eine optimale Frequenzökonomie nur über eine einheitliche österreich- weite Frequenzplanung zu erzielen ist. Bis Ende 2006 sollte die weitere Vorgangsweise festgelegt werden. Man ging von Investitionskosten von ca. 15 Mio. Euro in OÖ aus.10 Am 16.9.2013 schlossen das Land OÖ und das BMI eine weitere Vereinbarung über die Einführung des digitalen Behördenfunks in OÖ. Diese Vereinbarung legte fest, dass die wesentlichen Errichtungs-, Erhaltungs- und Betriebsaufgaben vom BMI und dem Land OÖ über- nommen werden. Die BOS sollen nur mehr Nutzer dieser Infrastruktur sein. 8 Durch Softwareupdates ist eine Erweiterung bis zu 100 Kilobit pro Sekunde möglich. 9 Das im Krisenmanagement eingebundene Bundesheer, betreibt weiterhin für den militärischen Bereich ein eigenes Funksystem. Es wird aber vom BMI mit Funkgeräten ausgestattet, damit es am digitalen Behördenfunk teilnehmen kann. 10 siehe Kurzschriftlicher Bericht 34. Sitzung des Oberösterreichischen Landtags, XXVI. Gesetzgebungs- periode, vom 5., 6. und 7.12.2006, Seite 108 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Das Land OÖ sollte dabei die Standorte für den digitalen Behördenfunk so zeitgerecht beistellen, dass der Ausbau des Funknetzes ab 2014 und die Übernahme durch das BMI bis zum 31.12.2017 sichergestellt werden können. Ab 2018 sollte das Funknetz für die BOS nutzbar sein; 2020 sollte der Vollausbau abgeschlossen werden. Das Verwaltungsübereinkommen wurde für den Zeitraum des Vertrages des BMI mit Tetron geschlossen. Abbildung 2: Veränderung der Zuständigkeiten im digitalen Behördenfunk Quelle: LRH-eigene Darstellung Im Detail ergab sich aus der Vereinbarung folgende Aufgabenteilung zwischen Land OÖ und BMI: Tabelle 1: Aufgabenteilung zwischen BMI und Land OÖ BMI Land OÖ Telekommunikations-Infrastruktur der Bauliche Standort-Infrastruktur Standorte (Anbindung über Daten- (Masten, Container), Energiever- Leitungen oder Richtfunk) sorgung Allgemeine technische Infrastruktur Spezifische technische Infrastruktur des TETRA-Funks sowie (Antennen, Batterien, Klimatisierung) Basisstationen in den Standorten Laufende Kosten im Verantwortungs- Laufende Kosten im Verantwortungs- bereich (z. B. Entgelt für Netzbetreiber, bereich (z. B. Energiekosten, Mieten, Betrieb zentraler Komponenten) Standortwartungen) Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Vereinbarung Im Auftrag des BMI wurde 2013 eine Standortplanung auf Basis eines „Greenfield Planes“ durchgeführt. Diese ergab – basierend auf den Erfah- rungen aus den anderen Bundesländern –, dass in OÖ 355 Standorte für Funkanlagen notwendig wären; dies entspricht rund drei Standorten pro 100 km². Da dies gegenüber der in der 2004 zugrunde gelegten Planung Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 mehr als doppelt so viele Standorte waren, verpflichtete sich das BMI, einen zweckgebundenen Investitionszuschuss für die Errichtung der Standorte in der Höhe von 7 Mio. Euro an das Land OÖ zu leisten. 5.2. Aus Sicht des LRH ließ sich das Land OÖ Zeit für die Entscheidung zur Teilnahme am österreichweiten digitalen Behördenfunk. Auf Basis der ersten Vereinbarung aus 2006 wurden keine Aktivitäten gesetzt. Erst nach der zweiten Vereinbarung aus 2013 wurde in OÖ mit der Planung des Projekts begonnen. Für den LRH erschien der vereinbarte Zeitplan aber schon aus damaliger Sicht als optimistisch. Der LRH merkt an, dass sich das Land mit Abschluss des Verwaltungs- übereinkommens vom 16.9.2013 umfassend verpflichtete, Leistungen zu erbringen. Damit wurde eine Mehrjahresverpflichtung eingegangen. Wenngleich in dieser Vereinbarung nur die Leistungen des Bundes geld- mäßig beziffert waren, waren damit umfangreiche Zahlungsverpflichtungen für das Land OÖ verbunden. Aus Sicht des LRH wäre schon zu diesem Zeitpunkt der Oö. Landtag zu befassen gewesen. Vorbereitungsprojekt im Land OÖ 6.1. Im Oktober 2013 wurde ein externes Gutachten von der Direktion für Inneres und Kommunales (IKD) beauftragt. Die Kosten dafür betrugen rd. 40.000 Euro. Folgende Fragestellung sollte darin beantwortet werden: „Hinsichtlich der erwogenen Einführung von Digitalfunk BOS Austria in Oberösterreich besteht die Fragestellung, ob dieses System in Ober- österreich angestrebt werden soll, oder ob Alternativen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Gegenstand des Gutachtens sind Status, Bedarf und Anforderungen der BOS im Land OÖ an die Funksysteme zur Sprach- und Datenkommunikation sowie die Beantwortung einiger detaillierter Fragen des Auftraggebers“. Als Ausgangslage wurde die damals aktuelle Infrastruktur analysiert. Im technischen Gutachten kam man zum zu dem Schluss11, dass die Einfüh- rung des TETRA-Systems die beste Lösung ist; allerdings wurde auch empfohlen12, dass ein entsprechendes Redundanzsystem aufgebaut werden muss. Das vom Bund initiierte System sieht eine Ausfallsicherheit von System- komponenten vor. Für bestimmte herausfordernde Szenarien, wie einem flächendeckenden Blackout, sind diese aber nicht weitreichend genug. Daher arbeiten die Bundesländer an eigenen Notfallsystemen. 11 Zitat technisches Gutachten Pkt. 1.4: „Mit der Errichtung des Digitalfunk BOS Austria in Oberösterreich können Bedarf und Anforderungen der BOS Bedarfsträger in OÖ ausgezeichnet erfüllt werden. Die Errichtung eines eigenen Funksystems für Oberösterreich bzw. die Erneuerung der bestehenden Funksysteme je Organisation ist einerseits aus Sicht der Anforderungen der Bedarfsträger als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.“ 12 Zitat technisches Gutachten Pkt. 4.2.1: „Die Einführung des Digitalfunk BOS Austria wäre einerseits eine stimmige Komponente einer umfassenden Gesamtlösung für kritische landesweite BOS Kommunikation, darf aber andererseits immer auch nur als ein Teil einer solchen Gesamtlösung verstanden werden.“ Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 6.2. Es ist grundsätzlich zweckmäßig, bei einem Projekt dieser Größenordnung auch Alternativen zu prüfen. Aus Sicht des LRH wäre dies aber vor dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem BMI und dem Land OÖ zielführend gewesen. Die Umsetzung alternativer technischer Möglichkeiten erschien nämlich wenig realistisch, da die benachbarten Bundesländer bereits an der Einführung von TETRA arbeiteten oder damit fertig waren. Eine Abkehr von dieser Lösung hätte wohl negative Auswirkungen auf das österreichweite Gesamtsystem gehabt. Der LRH hält fest, dass die Errichtung unterschiedlicher Notfallsysteme in den Bundesländern die überregionale Kommunikation der Behörden und Einsatzkräfte im Bedarfsfall wieder erschweren oder unmöglich machen kann. 7.1. Das technische Gutachten analysierte die vorhandenen Funksysteme der BOS hinsichtlich Stärken, Schwächen und Reinvestitionsbedarf. Zudem wurden auch die Anforderungen an ein neues Behörden-Funksystem erhoben. Letztendlich kam man zu dem Schluss, dass mit der Einführung des neuen Systems auf Basis von TETRA diese auch erfüllt werden können. Der Aufbau folgender Systeme wurde empfohlen: ein digitaler Behördenfunk für Sprechfunk und Statusmeldung und als Ersatzweg für Alarmierung und Mobilisierung, Alarmierungssystem(e) für Alarmierung und Mobilisierung, ein Basis-Sprechfunk als Ersatzweg (Redundanz) für die Kommunikation zwischen den Zentralen und Bezirksverwaltungsbehörden sowie ein landesweiter, landeseigener Richtfunkring für Alarmierungssystem und Basis-Sprechfunk 7.2. Das Gutachten zeigte klar den Handlungsbedarf und die Anforderungen hinsichtlich der Einführung des digitalen Behördenfunks auf. Es bestätigte, dass das zwischen Bund und Tetron vereinbarte System diesen Anforde- rungen entspricht. Vor allem hält es fest, dass es sich dabei um ein Gesamtsystem aus mehreren Teilsystemen handeln muss. Demnach müssen alle Elemente realisiert werden, damit das Gesamtsystem wie gewünscht funktioniert und ausfallsicher ist. Eine vollständige Betrachtung aller Systempartner wurde dabei nicht angestellt. Aus Sicht des LRH wäre eine solche auch mit vertretbarem Aufwand nicht kalkulierbar, weil insbesondere die vollständigen Kosten der bestehenden und durch das neue System abgelösten Kommunikations- mittel aller betroffenen Organisationen erhoben werden müssten. Im Vordergrund steht daher der monetär schwer bezifferbare Qualitätsgewinn durch ein integriertes Kommunikationssystem. 8.1. Das Gutachten beschäftigte sich auch mit den für den Aufbau des Systems notwendigen Ressourcen und Kosten. Im Vergleich wurden auch die Kosten für Varianten zum TETRA-System berechnet. Zwei dieser Varianten erfüllten allerdings die Anforderungen der BOS nicht. Im Sinne eines Kostendämpfungsverfahrens beauftragte die IKD für ausge- wählte Themen ein Ergänzungsgutachten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Die Kostenschätzungen des technischen Gutachtens stellten Investitions- kosten als Gesamtkosten13, bestehend aus den Investitionskosten sowie den Betriebskosten und den Reinvestitionskosten, dar. Die Berechnung der Reinvestitionen im Ergänzungsgutachten berücksichtige nur Komponenten mit einer maximalen Lebensdauer von 25 Jahren. Dadurch ergaben sich Abweichungen zur ursprünglichen Kostenschätzung im technischen Gutachten. Die folgende Aufstellung beinhaltet die Gesamtkosten bzw. die jährlichen Kosten nach dem Vollausbau, jeweils ohne den Anteil des Bundes. Tabelle 2: Neue Kostenaufstellung im Ergänzungsgutachten, in Euro netto (Preisbasis 2013) Technisches Ergänzungs- Abweichung im Gutachten gutachten Ergänzungsgutachten Gesamtkosten für 25 Jahre Einmalige inkl. Personal für die ersten 38.245.998 40.328.332 Investitionskosten 3 Jahre Betriebskosten 37.637.791 23.007.583 exkl. Personal Personalkosten für die Personalkosten - 14.410.000 Jahre 4 bis 25 Investitionen mit einer Reinvestitionskosten 39.839.582 37.169.296 Lebensdauer unter 25 Jahre Summe 115.723.371 114.915.211 Kosten jährlich Personal 655.000 655.000 inkl. Ersatzteile, geringere Betriebskosten 850.512 920.303 Stromkosten und Fahrzeug- (Sharing, Strom) betrieb Investitionen mit einer Reinvestitionskosten 1.593.583 1.486.772 Lebensdauer unter 25 Jahre Summe 3.099.095 3.062.075 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis des Ergänzungsgutachtens Laut den Kostenschätzungen des Gutachters werden sich die Gesamt- kosten der Investitionen und des Betriebs für 25 Jahre für das Land OÖ auf rd. 115 Mio. Euro netto belaufen. Für die Einführung der neuen Systeme und die Ablöse bzw. Migration der bestehenden wurde ein Phasenplan erstellt. Das Ergänzungsgutachten nahm die Errichtung des digitalen Behördenfunks auf Grund der Erfah- rungen des BMI mit drei Jahren an, er wies aber darauf hin, dass die Realisierung – z. B. durch eine langwierigere Standortakquisition – durch- aus ein Jahr länger dauern kann. Der Vollbetrieb des Digitalfunks sollte somit frühestens im dritten Quartal 2018 möglich sein, realistischerweise 13 netto (exkl. USt.), Preisbasis: 2013 ohne Valorisierung Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 im Jahr 2019. Die Inbetriebnahme aller weiteren Systeme sollte bis spätestens Ende 2020 erfolgen und damit auch der Rückbau der nicht mehr benötigten Infrastruktur der alten Systeme beginnen. Eine wesentliche Empfehlung des Gutachtens war, dass das Gesamt- konzept bestehend aus Alarmierung, Richtfunk und Basis-Sprechfunk als Redundanz umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass, wenn das Gesamt- konzept in der technischen Umsetzung oder auch budgetär nicht möglich wäre, von einer alleinigen Umsetzung des digitalen Behördenfunks Abstand genommen werden sollte. 8.2. Die intensive Auseinandersetzung mit den Betriebs- und Investitionskosten erachtet der LRH als wichtig, weil diese Kosten künftig überwiegend das Land OÖ tragen wird und dies zu einer finanziellen und organisatorischen Entlastung der BOS führt. Er hält aber fest, dass bei der verwendeten Berechnung nur ein Teil der Reinvestitionskosten miteinbezogen wurde. Die ausschließliche Berücksichtigung von Komponenten mit einer maximalen Lebensdauer von 25 Jahren, verringert die jährlichen Reinvestitionskosten um rd. 600.000 Euro im Vergleich dazu, wenn alle Komponenten entspre- chend ihrer Abschreibungsdauer berücksichtigt würden. Reinvestitionen bspw. für Funkmasten und deren Fundamente oder Funkräume (bspw. Container) sind nämlich nicht inkludiert. Begründet wurde dies damit, dass die Lebensdauer dieser Komponenten länger sei, als die geplante Betriebsdauer des digitalen Behördenfunks. Nach Ansicht des LRH wären dann aber zumindest die Lebenszyklus-Kosten an- zusetzen. Im Juni 2014 wurde von den für Katastrophenschutz zuständigen Mit- gliedern der Oö. Landesregierung der Projektauftrag für das „Teilprojekt 1: Vorbereitungsphase des Projekts Digitalfunk für BOS in Oberösterreich“ erteilt. Als Projektziele waren festgelegt: Ermittlung des optimalen Funksystems sowie der erforderlichen zusätzlichen Systeme, Ermittlung der Kosten für die Errichtung, Betrieb und Erhaltung der Standortinfrastruktur sowie der erforderlichen zusätzlichen Systeme, Erstellung des voraussichtlichen Zeitplans für die Errichtung der Standortinfrastruktur einschließlich periodischer Kostenschätzung, Darstellung der erforderlichen Personalressourcen, erforderliche organisatorische Maßnahmen sowie Ermittlung der Rahmenbedingungen bzw. Kompetenzen (Projektteam, Projektorganisation, Projektumfang, Projektinfrastruktur, ...) Im Juni 2015 wurde der Abschlussbericht dieses Teilprojekts 1 vorgelegt und genehmigt. Der Abschlussbericht enthielt die wesentlichen Ergebnisse. Demnach werden für den Aufbau des digitalen Funknetzes 355 Standorte für Sendeanlagen benötigt. Die Ausstattung der BOS mit Funkgeräten Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 14
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 wurde anhand des damaligen aktuellen Standes mit 5.447 Handfunk- geräten und 4.340 Fahrzeugfunkgeräten angenommen, davon sollten ca. 1.300 Geräte als Erstausstattung aus dem Projektbudget finanziert werden (Berichtspunkt 34). Für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes soll im Land OÖ ein Competence Center mit acht Vollzeitäquivalente (VZÄ) (sieben Techniker und eine Verwaltungskraft) aufgebaut werden. Während der Aufbauphase soll dieses Team um drei weitere VZÄ ergänzt werden (ein Gesamtprojekt- leiter, ein rechtlicher Dienstleister, ein Bautechniker). Für die Reinvestitionskosten wurden für den Digitalfunk jährlich ca. 1,8 Mio. Euro brutto und für das Redundanzsystem ca. 0,4 Mio. Euro brutto angenommen14. Laut damaliger Auskunft der Direktion Finanzen (FinD) seien diese im Projektbudget15 nicht zu berücksichtigen16. Beim Phasenplan für die Umsetzung orientierte man sich an dem Zeitplan, der in der Vereinbarung von 2013 getroffen wurde. Diese Vereinbarung sah eine Fertigstellung des digitalen Behördenfunks im Jahr 2018 vor. Bereits im Dezember 2014 suchte der damalige Leiter der IKD ein Gespräch mit dem BMI, da man davon ausging, dass die Fertigstellung in OÖ erst 2020 erfolgen werde.17 9.2. Aus Sicht des LRH deckte der Projektauftrag alle wesentlichen Ziele ab. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung 2013 wurde zuerst ein externer Gutachter mit einem technischen Gutachten beauftragt, danach die interne Projektstruktur aufgebaut. Die Präsentation einzelner Zwischenergebnisse und die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgten zum Teil überlappend. Festzuhalten ist jedoch, dass die Ergebnisse immer aufeinander aufbauten und konsistent waren. Aus Sicht des LRH ist nicht nachvollziehbar, warum man im Abschluss- bericht noch an der ursprünglichen Zeitplanung festgehalten hat, obwohl bereits absehbar war, dass die Fertigstellung des Digitalfunknetzes frühestens 2020 erfolgen wird. Amtsvortrag 2015 10.1. Der Abschlussbericht des Teilprojekts 1 war Bestandteil des Amtsvortrages vom 11.5.2015, welcher in der Sitzung der Oö. Landesregierung am 15.6.2015 beschlossen wurde. Es handelt sich hierbei um eine Mehrjahres- verpflichtung, welche gemäß § 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes der Genehmigung des Oö. Landtags bedarf. 14 Ausgangspunkt waren die Schätzungen des Ergänzungsgutachtens; die Werte wurden auf Preis- basis 2020 inklusive Umsatzsteuer angesetzt. 15 Die FinD bezog sich dabei auf die Darstellung der Mehrjahresverpflichtungen für die Genehmigung durch den Oö. Landtag 16 vgl. Abschlussbericht Teilprojekt 1, Seite 39 17 Aktenvermerk IKD(KKM)-040024/574-2014 vom 16.12.2014 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 15
Aufbau und Betrieb des Behördenfunknetzes in OÖ Juni 2021 Laut diesem Amtsvortrag lagen folgende Positionen zur Genehmigung vor: Punkt Zwei des Amtsvortrages stellt den Personalbedarf dar. So wurde der Bedarf von acht Dienstposten für die Errichtung und den Betrieb des digitalen Behördenfunks und drei weiteren Dienstposten (jeweils Vollzeit) für den Zeitraum der Errichtung angeführt. Das Personal sollte, soweit als möglich, aus dem Personalstand des Landes herangezogen werden. Wäre das nicht möglich, sollte entsprechendes Personal aufgenommen werden. Punkt Drei stellt den Projektablauf, wie er sich aus dem Verwaltungs- übereinkommen zwischen BMI und Land OÖ ergab, dar. Tabelle 3: Zeitplan für Umsetzung Projektabschnitte Beginn Ende Projektvorbereitung Teilprojekt 2 bereits erfolgt September 2015 Funknetzplanung bereits erfolgt April 2015 Standortakquise Oktober 2015 Juli 2017 Einreichplanung Jänner 2016 Oktober 2017 Behördenverfahren Februar 2016 November 2017 Standorterrichtung Juli 2016 April 2018 Quelle: Vorlage der Oö. Landesregierung vom 15.6.2015, Beilage 1507/2015 (XXVII. GP) Punkt Vier gab Aufschluss über die finanziellen Belange des Projekts. Im technischen Gutachten war die Indexierung der Kosten ausgehend vom Baupreisindex Hoch- und Tiefbau auf Basis 2013 vorgesehen. Der Amtsvortrag sah dafür eine jährliche Steigerung um drei Prozent vor. Tabelle 4: Darstellung der Kosten im Amtsvortrag (Beträge in Euro inkl. USt) Kostenbereich Investitionskosten für Errichtung Digitalfunksystem (2015 bis 2018) 37.332.000 jährliche laufende Kosten Betrieb Digitalfunksystem (Basis 2020) ca. 1.854.000 Investitionskosten für die Errichtung der zusätzlichen Systeme und 7.325.400 des Redundanzsystems (2019 bis 2021) jährliche laufende Kosten für zusätzliche Systeme (Basis 2020) ca. 350.000 jährliche laufende Kosten für Redundanzsystem (Basis 2020) 120.000 Quelle: Vorlage der Oö. Landesregierung vom 15.6.2015, Beilage 1507/2015 (XXVII. GP) In dieser Aufstellung war ein Investitionszuschuss des BMI in Höhe von 7 Mio. Euro bereits in Abzug gebracht. Für das Land OÖ ergaben sich somit einmalige Investitionskosten in Höhe von rd. 44,7 Mio. Euro18, die im Zeitraum von 2017 bis 2021 aus dem Haushaltsbudget des Landes OÖ aufzubringen seien. 18 Investitionskosten für die Errichtung Digitalfunksystem, der zusätzlichen Systeme und des Redundanz- systems Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 16
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