Besondere Bedingungen Wohngebäudeversicherung KomfortSchutz (BB Wohngebäude Komfort 2022)
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Besondere Bedingungen Wohngebäudeversicherung KomfortSchutz (BB Wohngebäude Komfort 2022) Formular 1182 – Stand 01.06.2022 I. Erläuterungen Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäudever- Selbstbeteiligung bei der Versicherung weiterer Elementarge- sicherung (VGB 2022) sind, soweit im Versicherungsschein nicht an- fahren ders bestimmt, folgende Erweiterungen zum Versicherungsumfang Besteht für den Versicherungsnehmer bei der Württembergischen vereinbart: Versicherung AG für den gleichen Versicherungsort eine Wohnge- Selbstbeteiligung bäude- und eine Hausratversicherung mit Einschluss weiterer Ele- mentargefahren, findet für die darin vereinbarte Selbstbeteiligung Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Be- folgende Regelung Anwendung: trag wird je Versicherungsfall um eine ggfs. vereinbarte Selbstbetei- ligung gekürzt. Dies gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Scha- Bei einem Schadenereignis, das unter die Bedingungen für die Ver- denminderungskosten (§ 32 VGB 2022). sicherung weiterer Elementargefahren fällt und gleichzeitig die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung betrifft, wird von den vereinbarten Selbstbeteiligungen nur eine berücksichtigt. Sind die Selbstbeteiligungen in der Hausrat- und der Wohngebäudeversiche- rung unterschiedlich hoch, wird die höhere Selbstbeteiligung in Ab- zug gebracht. II. Klauseln Die nachstehenden Klauseln gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) als vereinbart. Update-Garantie bäudeteile. Vertragliche und gesetzliche Erfüllungs- und Gewährleis- 1. Bietet der Versicherer neue Bedingungen mit abweichenden Re- tungsansprüche gegen einen Werkunternehmer sind vom Versiche- gelungen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit Da- rungsnehmer zuvor bei diesem anzumelden, siehe auch § 33 Nr. 2 tum ihrer Einführung jeweils die für den Versicherten günstigeren VGB 2022. Mitversichert sind die zur Errichtung notwendigen, auf Regelungen. dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, sofern der Versiche- rungsnehmer die Gefahr trägt. 2. Die Leistungsverbesserungen nach Absatz 1 gelten für die Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der dem Vertrag 1. Der Versicherungsschutz besteht beitragsfrei während der Zeit zugrunde liegenden Bedingungen. Danach gelten wieder die ur- des Rohbaus bzw. der Bauphase bis zur bezugsfertigen Herstel- sprünglich vereinbarten Leistungen. lung, längstens für den Zeitraum von zwei Jahren, für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Versichererwechsel Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, 1. Der Versicherer leistet bei einem Wechsel der Versicherung zur seiner Teile oder seiner Ladung, sowie durch eine Überschall- Württembergischen Versicherung AG für Versicherungsfälle, bei druckwelle. Ein längerer Zeitraum kann vereinbart werden. denen der genaue Eintrittszeitpunkt und somit auch die Zustän- 2. Sofern Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser, digkeit des jeweiligen Versicherers nicht bestimmt werden kön- Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren vereinbart nen. wurde, besteht für diese Gefahren sobald das versicherte Ge- 2. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: bäude a) Für den Versicherungsfall hätte auch beim Vorversicherer Ver- a) fertig gedeckt ist, sicherungsschutz bestanden. b) alle Außentüren eingesetzt sind, b) Der bei der Württembergischen Versicherung AG bestehende c) alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig ver- Vertrag schließt unmittelbar an den Vorvertrag an. schlossen sind und c) Der Vorvertrag wurde bei der Antragstellung angegeben. d) keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweiti- d) Der Versicherungsnehmer stellt der Württembergischen Versi- gen Versicherungen (z. B. Bauleistungsversicherung) bean- cherung AG im Versicherungsfall die Bedingungen des Vorver- sprucht werden kann (Subsidiärdeckung), trags zur Verfügung. bis zur bezugsfertigen Herstellung beitragsfrei Versicherungs- e) Der Versicherungsnehmer tritt seine Ansprüche gegen den Vor- schutz längstens für den Zeitraum von zwei Jahren. Nicht versi- versicherer bei Aufforderung an die Württembergische Versi- chert sind Frostschäden. cherung AG ab. Unterbrochene Nutzung (Unbewohntsein) 3. Der Versicherer leistet höchstens in dem Umfang, in dem der Vor- Abweichend von § 18 Nr. 1 b) VGB 2022 liegt eine anzeigepflichtige versicherer bei Ablauf seines Vertrags geleistet hätte. Als Scha- Gefahrerhöhung dann vor, wenn ein Gebäude oder der überwie- dentag gilt der Beginn des Versicherungsschutzes bei der Würt- gende Teil eines Gebäudes länger als zwölf Monate nicht bewohnt tembergischen Versicherung AG. wird. Hiervon unberührt bleiben die Obliegenheiten des Versiche- 4. Wenn das Risiko zuvor schon bei einem anderen Unternehmen rungsnehmers nach § 17 VGB 2022 (Sicherheitsvorschriften). versichert war und dieser Schutz am Tag vor Beginn des Vertrags bei der Württembergischen Versicherung AG endete, beginnt der Grobe Fahrlässigkeit Versicherungsschutz lückenlos im Anschluss an den Vorvertrag. 1. Abweichend von § 35 Nr. 1 b) VGB 2022 wird sich der Versicherer bei einem Versicherungsfall nicht auf eine verschuldensabhän- Rohbauversicherung gige Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag ge- Versicherungsfalls berufen. nannten und im Bau befindlichen versicherten Gebäude oder Ge- 2. Die Regelungen zu den Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzun- gen – insbesondere von Sicherheitsvorschriften nach § 17 Nr. 1
und von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls nach Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so § 27 Nr. 1 sowie von Anzeigepflichtverletzungen Gefahr erhöhen- kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hauptvertrag in- der Umstände nach § 18 in Verbindung mit den §§ 27 und 28 nerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versiche- VGB 2022 bleiben bestehen und sind hiervon unberührt. Die Er- rers zum gleichen Zeitpunkt oder mit sofortiger Wirkung kündigen. weiterung nach Nr. 1 findet insoweit keine Anwendung. Fahrzeuganprall Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (Einbruch) In Erweiterung von § 1 Nr. 1 a) VGB 2022 leistet der Versicherer 1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not- Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Fahr- wendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicher- zeugs, seiner Teile (auch Anhänger) oder Ladung unmittelbar zer- ten Sachen (ausgenommen Schaufensterverglasungen), die stört oder beschädigt werden. dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschä- a) in das Gebäude oder in Räume des Gebäudes eingebrochen, digung der versicherten Sachen durch die Berührung eines Schie- eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs oder einer fahrbaren oder Werkzeuge eingedrungen ist, selbstfahrenden Arbeitsmaschine. b) versucht, durch eine Handlung nach Nr. 1 a) in ein versichertes Nebengebäude Gebäude oder in Räume des Gebäudes einzudringen. Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche freistehende, nicht 2. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus mit dem Hauptgebäude verbundene Nebengebäude mit einer einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Grundfläche bis jeweils 40 m² sind je Versicherungsfall bis insge- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- samt 50.000 EUR mitversichert. Nicht hierunter fallen Gewächshäu- grenzt. ser oder als Garage genutzte Gebäude bzw. Carports. Mutwillige Beschädigung durch unbefugte Dritte (auch Graffiti) Grundstücksbestandteile gelten nicht als Nebengebäude im Sinne dieser Bedingungen. 1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not- wendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicher- Weitere Grundstücksbestandteile ten Gebäuden (ausgenommen Schaufensterverglasungen) ein- 1. In Erweiterung von § 5 Nr. 1 e) VGB 2022 sind weitere fest mit schließlich unmittelbar daran anschließenden Terrassen und au- dem Grundstück verbundene Grundstücksbestandteile, sofern ßen angebrachtem Gebäudezubehör sowie an sonstigen mitver- nicht unter Nr. 2 oder 4 dieser Bedingung aufgeführt, auf dem im sicherten Grundstücksbestandteilen, die nicht Gebäude sind, die Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück mit- durch einen unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zer- versichert. Pflanzen – mit Ausnahme von Grundstückseinfriedun- stört wurden. gen (auch Hecken) – sind nicht versichert. Gebäude und Neben- 2. Nicht versichert sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an gebäude gelten nicht als weitere Grundstücksbestandteile im versicherten Sachen, wenn die Schäden dadurch entstanden Sinne dieser Bedingung. sind, dass ein unbefugter Dritter Als weitere Grundstücksbestandteile zählen beispielhaft: a) in das Gebäude oder in Räume des Gebäudes eingebrochen, – Pergolen und Überdachungen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist; – Hof- und Wegbefestigungen, b) versucht, durch eine Handlung nach Nr. 2 a) in ein versichertes – Terrassen und Freisitze, Gebäude einzudringen. – Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- – elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen, grenzt. – Wäschespinnen, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung – Kinderspielgeräte, 1. Abweichend von § 1 Nr. 2 b) VGB 2022 sowie in Erweiterung von – Luftwärmepumpenanlagen oder deren Teile, § 1 Nr. 1 VGB 2022 leistet der Versicherer Entschädigung für ver- – Ständer, Masten, (Satelliten-)Antennen, sicherte Sachen die durch unmittelbare Gewalthandlungen im Zu- sammenhang mit inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung zer- – Hundehütten und -zwinger, stört oder beschädigt werden. – Volieren, a) Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebli- – Pavillons, Palisaden und Sichtschutzwände, che Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung – Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeit ge- (Schmutzwasser aus Küchen, Waschräumen, Badezimmern, gen Personen oder Sachen verüben. Toiletten und ähnlichen Einrichtungen), die sich außerhalb ver- b) Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel sicherter Gebäude auf dem im Versicherungsschein bezeichne- gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismä- ten Versicherungsgrundstück befinden, ßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. – Gartenbrücken, c) Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, plan- – Gartenbrunnen, mäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. – Zisternenanlagen, 2. Nicht versicherte Schäden – Erdsonden als Teil einer Heizungsanlage. a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 2. Unter den nachstehenden Voraussetzungen gelten mitversichert: Schäden durch Verfügung von hoher Hand. – Kleinwindkraftanlagen (Leistung bis maximal 5 kW), b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an – Gartengrill/-kamin, sofern gemauert, Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, – Gartenhochbeete und Pflanzkübel, sofern massiv gebaut oder es sei denn, sie entstehen durch Brand, Explosion oder Implo- mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer, sion infolge von inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung (siehe Nr. 1). – Skulpturen, Figuren und Plastiken, wenn diese fest verankert oder mindestens 50 kg schwer sind und aus robustem, für Au- 3. Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche ßenflächen geeignetem Material gearbeitet sind, Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Scha- – Schwimmbecken (auch Whirlpools), einschließlich zugehöriger denersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts Technik, sofern das Schwimmbecken vollständig ins Erdreich beansprucht werden kann. eingelassen oder mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer ist. 4. Besonderes Kündigungsrecht Die Abdeckung des Schwimmbeckens gilt mitversichert, Die Versicherung von Schäden durch innere Unruhen, Streik oder – Schwimmteiche einschließlich zugehöriger Technik, Aussperrung nach Nr. 1 kann während der vereinbarten Laufzeit – Bienenstöcke und Bienenvölker, die artgerecht, auf dem Versi- des Versicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer oder Ver- cherungsgrundstück gehalten werden. sicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird sieben Tage nach Zugang wirksam.
3. Die Entschädigung für weitere Grundstücksbestandteile gemäß a) aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind, die Nr. 1 und Nr. 2 ist je Versicherungsfall auf insgesamt 10.000 EUR vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren und begrenzt. b) eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge dieses 4. Nicht versichert als weitere Grundstücksbestandteile sind: Versicherungsfalls entstanden ist, – Garagen außerhalb des Wohngebäudes, c) innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalls – Carports, ergangen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zugang einer behördlichen Anordnung ohne – Gebäude und Nebengebäude, Rücksicht auf Rechtsbehelfsfristen unverzüglich zu melden. Die – Mobilheime, Wohnwagen und Bauwagen, Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheit ergeben sich – Bepflanzungen mit Ausnahme von Grundstückseinfriedungen aus § 27 VGB 2022. (auch Hecken), 3. Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination – Erdreiche, des Erdreichs erhöht, so werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination not- – Ab- und Zuleitungsrohre, wendigen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, – Sachen, die überwiegend aus Planen, Stoffen oder Folien be- ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewen- stehen, det worden wäre. – Photovoltaikanlagen und Solaranlagen. 4. Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen o- der aufgrund sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflich- Garagen und Carports tungen werden nicht ersetzt. Für Garagen und Carports außerhalb des Gebäudes besteht unter 5. Kosten nach Nr. 1 gelten nicht als Aufräumungskosten nach § 7 der Voraussetzung Versicherungsschutz, dass sie im Versiche- Nr. 1 VGB 2022. rungsschein benannt sind. Versicherungsschutz besteht dann auch außerhalb des im Versiche- Bewachungskosten rungsschein bezeichneten Versicherungsorts bis zu einer Entfer- Versichert sind die Kosten für die Bewachung versicherter Gebäude, nung von 500 Metern ohne nähere Angaben des Versicherungsorts. wenn in Folge eines Versicherungsfalls Schließvorrichtungen und Bei einer Entfernung größer 500 Meter ist eine gesonderte Verein- sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. barung erforderlich. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ- vorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig Photovoltaikanlagen sind, längstens für die Dauer von 14 Tagen. Für an versicherten Gebäuden (auch Nebengebäuden und Gara- gen) außen angebrachten Photovoltaikanlagen besteht nur unter der Mehrkosten bei Rückreise Voraussetzung Versicherungsschutz, dass sie im Versicherungs- 1. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden voraussichtlich schein ausdrücklich benannt sind und keine Entschädigung aus ei- 5.000 EUR und ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers, nem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann. dessen Ehe- oder Lebenspartner oder mitreisende Familienange- hörige am Schadenort notwendig, so ersetzt der Versicherer für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie eine vorzeitige Rückreise den Fahrtmehraufwand für ein ange- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen und Mehrkosten messenes Reisemittel. Die Angemessenheit richtet sich nach dem durch Preissteigerungen benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (§ 7 den Schadensort. Bei einer Rückreise mit der Bahn werden die VGB 2022), Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (§ 8 Nr. 1 a) Mehrkosten für die Fahrt in der 1. Klasse ersetzt. VGB 2022), sowie Mehrkosten aufgrund Preissteigerung (§ 8 2. Als Reise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers oder Nr. 1 b) VGB 2022) sind summarisch (d. h. mit einer gemeinsamen dessen Ehe- oder Lebenspartner vom Versicherungsort. Versicherungssumme) bis zu insgesamt 100 Prozent der Versiche- rungssumme, in der gleitenden Neuwertversicherung die Versiche- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR be- rungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versiche- grenzt. rungsfalls für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor, versichert. Sachverständigenkosten Transport- und Lagerkosten Wenn der entschädigungspflichtige Schaden voraussichtlich Versichert sind die in Folge eines Versicherungsfalls notwendigen 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versi- Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen, wenn das cherungsnehmer nach § 16 Nr. 6 VGB 2022 zu tragenden Kosten versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungs- des Sachverständigenverfahrens. nehmer die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in Kosten für die Ermittlung der Schadenursache dem das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem Der Versicherer ersetzt die aufgewendeten Kosten zur Ermittlung benutzbaren Teil des Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für und Feststellung der Schadenursache, wenn beim Versicherungs- die Dauer von zwei Jahren. nehmer der Verdacht eines dem Grunde nach die Ersatzleistung auslösenden Ereignisses vorliegt, dann aber festgestellt wird, dass Kosten für die Dekontamination von Erdreich kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist. Ausgenommen sind die 1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not- Kosten für die Ermittlung der Schadenursache von Ableitungsrohren wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten, die dem Versiche- der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude. rungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. Versicherungsfalls entstehen, um a) Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grund- Kosten für provisorische Maßnahmen stücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutau- Der Versicherer ersetzt die infolge eines entschädigungspflichtigen schen, Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kos- b) den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu ten für provisorische Maßnahmen, die zum Schutz versicherter Sa- transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten, chen oder zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Stromversorgung dienen. Die provisorischen Maßnahmen müssen in einem angemes- c) insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichne- senen Verhältnis zum Schaden stehen. ten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederher- zustellen. Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen 2. Die Kosten nach Nr. 1 werden nur ersetzt, sofern die behördlichen Der Versicherer ersetzt auch Kosten, die dadurch entstehen, dass Anordnungen durch Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb des Ver-
sicherungsorts oder in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht, zu de- VGB 2022 entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rech- ren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-recht- nung stellt. licher Vorschriften verpflichtet ist (z. B. Absperren von Straßen, We- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. gen, Grundstücken). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn grenzt. die Gefahren Feuer und/oder Sturm/Hagel und/oder weitere Ele- Hotelkosten mentargefahren mitversichert sind: 1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die Ho- Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher telkosten oder die Kosten für eine andere Unterbringung, wenn § 7 VGB 2022 wird wie folgt erweitert: die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnten Wohnräume infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar wurden und dem Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefalle- Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohn- nen Kosten, um Bäume sowie Sträucher von dem Versicherungs- baren Teil nicht zumutbar ist. grundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen. Dies gilt auch für Bäume und Sträucher des Versicherungsgrundstücks, 2. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohn- die auf das Nachbargrundstück fallen. räume wieder bewohnbar sind, längstens für die Dauer von zwei Jahren. Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein: 3. Die Entschädigung ist pro Tag auf 250 EUR begrenzt. Diese Bäume und Sträucher sind in Folge einer versicherten Gefahr umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt Hotelkosten werden nur ersetzt, soweit keine Entschädigung aus ei- werden müssen. nem anderen Versicherungsvertrag oder für Mietwert nach § 9 Nr. 1 b) VGB 2022 beansprucht werden kann. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- grenzt. Mietausfall, Mietwert Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern In Erweiterung von § 9 Nr. 2 VGB 2022 wird der Mietausfall oder durch Jungpflanzen Mietwert höchstens für zwei Jahre seit dem Eintritt des Versiche- rungsfalls ersetzt. § 7 VGB 2022 wird wie folgt erweitert: Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefalle- Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete energetische Mo- nen Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern dernisierung auf dem Versicherungsgrundstück. 1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer bei der Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein: Wiederherstellung der versicherten und von einem erheblichen Versicherungsfall betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für Diese Bäume und Sträucher sind in Folge einer versicherten Gefahr behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für werden müssen. Neubauten dem Stand der Technik entsprechen. Ersetzt werden die notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung 2. Soweit Maßnahmen nach Nr. 1 bereits vor Eintritt des Versiche- durch handelsübliche Jungpflanzen. rungsfalls in Auftrag gegeben wurden, werden diese Kosten nicht Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- ersetzt. grenzt. 3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus- sichtlich 10.000 EUR übersteigt. Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- die Gefahr Feuer mitversichert ist: grenzt. Rauch und Ruß Falschalarm eines Gefahrenmelders (Rauch-, Gas-, oder Was- 1. In Erweiterung von § 2 VGB 2022 ersetzt der Versicherer auch sermelder, sowie Einbruchmeldeanlage) Schäden, die durch plötzlichen und bestimmungswidrigen Austritt 1. In Erweiterung von § 1 Nr. 1 und § 7 VGB 2022 ersetzt der Versi- von Rauch und Ruß aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder cherer Kosten, die entstehen, wenn der Alarm (auch Falschalarm) Trockenanlage innerhalb des Versicherungsorts entstanden sind. eines Gefahrenmelders unmittelbar oder mittelbar zu einem Ein- 2. Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von satz z. B. von Polizei oder Feuerwehr führt. Gasen und feinstverteilten Feststoffen. Ruß ist ein bei unvollstän- 2. Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur digen Verbrennungsprozessen entstehender aus sehr kleinen Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch Teilchen bestehender Feststoff. entstehen, dass aufgrund des Alarms gewaltsam Zugang in das 3. Nicht versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft wurde. von Rauch und Ruß entstehen (z. B. Fogging). Kosten für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung Seng- und Schmorschäden von Leben In Erweiterung von § 2 Nr. 2 und Nr. 9 b) VGB 2022 ersetzt der Ver- In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not- sicherer auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung Brand, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstücks entstanden von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sind. sich Rettungskräfte oder Ersthelfer zur Rettung von Leben gewalt- sam Zugang zum Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft ha- Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn ben. die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist: Reparatur an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außer- halb des Gebäudes Armaturen Mitversichert ist der notwendige Austausch von Armaturen bei einem In Erweiterung von § 1 VGB 2022 leistet der Versicherer Entschädi- gung für innerhalb von Gebäuden eintretende sonstige Bruchschä- bedingungsgemäßen Versicherungsfall nach § 3 Nr. 1 VGB 2022. den an Rohren der Gasversorgung. In Erweiterung von § 3 Nr. 1 b) aa) VGB 2022 sind Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermes- Versicherungsschutz besteht außerdem für außerhalb von Gebäu- den eintretende sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversor- ser), auch wenn diese nicht durch Frost verursacht wurden, bis zu gung, sofern diese Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt 2.500 EUR je Versicherungsfall versichert. Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. sind und soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und außerdem die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunter- Kosten für den Verlust von wärmetragenden Flüssigkeiten (Hei- nehmen zu tragen sind. zungs- und Klimaanlagen) Gasverlust Mitversichert sind die Kosten für den Verlust von wärmetragenden In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer den Mehr- Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel soweit ein ersatz- verbrauch von Gas, der infolge eines Versicherungsfalls nach § 1 pflichtiger Leitungswasserschaden im Sinne von § 3 VGB 2022 ent- standen ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- – die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. grenzt. Sofern es sich um Zuleitungsrohre der Zisterne handelt, besteht Wasserverlust Versicherungsschutz ab dem Regenwasserfilter. Der Regen- wasserfilter selbst ist nicht mitversichert; In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer den Mehr- verbrauch von Frischwasser (einschließlich der damit verbundenen b) frostbedingte Bruchschäden an Tanks und Regenwasserfilter Abwassergebühren), der infolge eines Versicherungsfalls nach § 3 von Zisternenanlagen. VGB 2022 entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rech- 2. Nässeschäden nung stellt. In Erweiterung von § 3 Nr. 3 VGB 2022 steht Wasser, das aus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. den nach Nr. 1 versicherten Rohren oder der Zisterne selbst aus- tritt, Leitungswasser gleich. Rohrverstopfung nach Leitungswasserschaden Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Verstop- Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungs- fungen an Rohren der Wasserversorgung innerhalb versicherter Ge- rohren außerhalb versicherter Gebäude (auf und außerhalb dem bäude, sofern diese Rohrverstopfung ursächlich für einen versicher- Versicherungsgrundstück) ten Leitungswasserschaden gewesen ist. In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 sind Frost- und sonstige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren versi- chert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht Erweiterte Versicherung von Rohren einer Regenwassernut- der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sowie zungsanlage (Zisterne) die Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die außerhalb des Versi- 1. In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 leistet der Versicherer cherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter auch Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den unterirdisch verlegten Rohren der Zisternenanlage soweit Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- grenzt. – diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen,
III. Erweiterungen Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, gelten zu- sätzlich: Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäude- versicherung (VGB 2022). Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb versi- b) Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes be- cherter Gebäude (auf und außerhalb dem Versicherungsgrund- zieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versiche- stück) rungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht er- 1. In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 sind Frost- und sonstige fasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt. Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung au- c) Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird ßerhalb versicherter Gebäude auf und außerhalb dem Versiche- nicht vom Sofort-Schutz erfasst. rungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung d) Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versi- Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung dieses cherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 keine 2. Kein Bruchschaden liegt vor, wenn Dichtungen undicht werden, Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags. Rohrstücke ihre Lage verändert haben (Muffenversatz) oder wenn e) Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit Wurzeln in die Rohre oder deren Verbindungen hineingewachsen nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen sind, ohne dass die Rohre in ihrer Substanz beschädigt (gebro- Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzungen chen) sind (Wurzeleinwuchs). von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Versicherungsschutz besteht außerdem nicht für Kosten einer 3. Obliegenheiten vorsorglich durchgeführten oder behördlich angeordneten Unter- suchung von Rohren ohne konkreten Schadenverdacht. Erfolgt Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung alle eine Untersuchung aufgrund eines konkreten Schadenverdachts, Unterlagen und Nachträge zur bestehenden Vorversicherung ein- werden nur die Kosten für die Lokalisierung und Beseitigung eines zureichen. versicherten Bruchschadens ersetzt. Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrechnun- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten gen des Vorversicherers. Betrag begrenzt. Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung die- ses Vertrags vorgenommen werden, sind der Württembergischen Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz Versicherung AG unverzüglich anzuzeigen. 1. Anwendung 4. Ende Besteht für den Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Ver- Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächstmögli- tragsschlusses für das im Rahmen dieses Vertrags versicherte Ri- chen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach Ablauf von siko bereits Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags. (Vorversicherer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort- Schutz Anwendung. Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-Schut- zes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies der Württembergi- 2. Wesen schen Versicherung AG unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei der Württembergi- endet der Sofort-Schutz mit dem Ende der Vorversicherung. schen Versicherung AG bestehenden Vertrag im Falle eines Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versiche- Schadenereignisses grundsätzlich vor. rungsschutz. Hierbei gilt folgendes vereinbart: Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitragsra- a) Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den batt entfällt ab diesem Zeitpunkt. Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich einer Leistung des Vorversicherers.
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