Besondere Bedingungen Wohngebäudeversicherung KomfortSchutz (BB Wohngebäude Komfort 2022)

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Besondere Bedingungen Wohngebäudeversicherung KomfortSchutz
(BB Wohngebäude Komfort 2022)
Formular 1182 – Stand 01.06.2022

I.      Erläuterungen

Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäudever-              Selbstbeteiligung bei der Versicherung weiterer Elementarge-
sicherung (VGB 2022) sind, soweit im Versicherungsschein nicht an-      fahren
ders bestimmt, folgende Erweiterungen zum Versicherungsumfang           Besteht für den Versicherungsnehmer bei der Württembergischen
vereinbart:                                                             Versicherung AG für den gleichen Versicherungsort eine Wohnge-
Selbstbeteiligung                                                       bäude- und eine Hausratversicherung mit Einschluss weiterer Ele-
                                                                        mentargefahren, findet für die darin vereinbarte Selbstbeteiligung
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Be-          folgende Regelung Anwendung:
trag wird je Versicherungsfall um eine ggfs. vereinbarte Selbstbetei-
ligung gekürzt. Dies gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Scha-       Bei einem Schadenereignis, das unter die Bedingungen für die Ver-
denminderungskosten (§ 32 VGB 2022).                                    sicherung weiterer Elementargefahren fällt und gleichzeitig die
                                                                        Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung betrifft, wird von den
                                                                        vereinbarten Selbstbeteiligungen nur eine berücksichtigt. Sind die
                                                                        Selbstbeteiligungen in der Hausrat- und der Wohngebäudeversiche-
                                                                        rung unterschiedlich hoch, wird die höhere Selbstbeteiligung in Ab-
                                                                        zug gebracht.

II. Klauseln
Die nachstehenden Klauseln gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) als vereinbart.

Update-Garantie                                                         bäudeteile. Vertragliche und gesetzliche Erfüllungs- und Gewährleis-
1. Bietet der Versicherer neue Bedingungen mit abweichenden Re-         tungsansprüche gegen einen Werkunternehmer sind vom Versiche-
   gelungen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit Da-      rungsnehmer zuvor bei diesem anzumelden, siehe auch § 33 Nr. 2
   tum ihrer Einführung jeweils die für den Versicherten günstigeren    VGB 2022. Mitversichert sind die zur Errichtung notwendigen, auf
   Regelungen.                                                          dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, sofern der Versiche-
                                                                        rungsnehmer die Gefahr trägt.
2. Die Leistungsverbesserungen nach Absatz 1 gelten für die Dauer
   von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der dem Vertrag      1. Der Versicherungsschutz besteht beitragsfrei während der Zeit
   zugrunde liegenden Bedingungen. Danach gelten wieder die ur-            des Rohbaus bzw. der Bauphase bis zur bezugsfertigen Herstel-
   sprünglich vereinbarten Leistungen.                                     lung, längstens für den Zeitraum von zwei Jahren, für Schäden
                                                                           durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,
Versichererwechsel                                                         Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
1. Der Versicherer leistet bei einem Wechsel der Versicherung zur          seiner Teile oder seiner Ladung, sowie durch eine Überschall-
   Württembergischen Versicherung AG für Versicherungsfälle, bei           druckwelle. Ein längerer Zeitraum kann vereinbart werden.
   denen der genaue Eintrittszeitpunkt und somit auch die Zustän-       2. Sofern Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser,
   digkeit des jeweiligen Versicherers nicht bestimmt werden kön-          Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren vereinbart
   nen.                                                                    wurde, besteht für diese Gefahren sobald das versicherte Ge-
2. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:                           bäude
     a) Für den Versicherungsfall hätte auch beim Vorversicherer Ver-     a) fertig gedeckt ist,
        sicherungsschutz bestanden.                                       b) alle Außentüren eingesetzt sind,
     b) Der bei der Württembergischen Versicherung AG bestehende          c) alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig ver-
        Vertrag schließt unmittelbar an den Vorvertrag an.                   schlossen sind und
     c) Der Vorvertrag wurde bei der Antragstellung angegeben.            d) keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweiti-
     d) Der Versicherungsnehmer stellt der Württembergischen Versi-          gen Versicherungen (z. B. Bauleistungsversicherung) bean-
        cherung AG im Versicherungsfall die Bedingungen des Vorver-          sprucht werden kann (Subsidiärdeckung),
        trags zur Verfügung.                                              bis zur bezugsfertigen Herstellung beitragsfrei Versicherungs-
     e) Der Versicherungsnehmer tritt seine Ansprüche gegen den Vor-      schutz längstens für den Zeitraum von zwei Jahren. Nicht versi-
        versicherer bei Aufforderung an die Württembergische Versi-       chert sind Frostschäden.
        cherung AG ab.                                                  Unterbrochene Nutzung (Unbewohntsein)
3. Der Versicherer leistet höchstens in dem Umfang, in dem der Vor-     Abweichend von § 18 Nr. 1 b) VGB 2022 liegt eine anzeigepflichtige
   versicherer bei Ablauf seines Vertrags geleistet hätte. Als Scha-    Gefahrerhöhung dann vor, wenn ein Gebäude oder der überwie-
   dentag gilt der Beginn des Versicherungsschutzes bei der Würt-       gende Teil eines Gebäudes länger als zwölf Monate nicht bewohnt
   tembergischen Versicherung AG.                                       wird. Hiervon unberührt bleiben die Obliegenheiten des Versiche-
4. Wenn das Risiko zuvor schon bei einem anderen Unternehmen            rungsnehmers nach § 17 VGB 2022 (Sicherheitsvorschriften).
   versichert war und dieser Schutz am Tag vor Beginn des Vertrags
   bei der Württembergischen Versicherung AG endete, beginnt der        Grobe Fahrlässigkeit
   Versicherungsschutz lückenlos im Anschluss an den Vorvertrag.        1. Abweichend von § 35 Nr. 1 b) VGB 2022 wird sich der Versicherer
                                                                           bei einem Versicherungsfall nicht auf eine verschuldensabhän-
Rohbauversicherung                                                         gige Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag ge-            Versicherungsfalls berufen.
nannten und im Bau befindlichen versicherten Gebäude oder Ge-           2. Die Regelungen zu den Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzun-
                                                                           gen – insbesondere von Sicherheitsvorschriften nach § 17 Nr. 1
und von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls nach         Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so
  § 27 Nr. 1 sowie von Anzeigepflichtverletzungen Gefahr erhöhen-         kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hauptvertrag in-
  der Umstände nach § 18 in Verbindung mit den §§ 27 und 28               nerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versiche-
  VGB 2022 bleiben bestehen und sind hiervon unberührt. Die Er-           rers zum gleichen Zeitpunkt oder mit sofortiger Wirkung kündigen.
  weiterung nach Nr. 1 findet insoweit keine Anwendung.
                                                                        Fahrzeuganprall
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (Einbruch)                   In Erweiterung von § 1 Nr. 1 a) VGB 2022 leistet der Versicherer
1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not-     Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Fahr-
   wendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicher-        zeugs, seiner Teile (auch Anhänger) oder Ladung unmittelbar zer-
   ten Sachen (ausgenommen Schaufensterverglasungen), die               stört oder beschädigt werden.
   dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter                 Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschä-
  a) in das Gebäude oder in Räume des Gebäudes eingebrochen,            digung der versicherten Sachen durch die Berührung eines Schie-
     eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer          nen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs oder einer fahrbaren oder
     Werkzeuge eingedrungen ist,                                        selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
  b) versucht, durch eine Handlung nach Nr. 1 a) in ein versichertes    Nebengebäude
     Gebäude oder in Räume des Gebäudes einzudringen.
                                                                        Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche freistehende, nicht
2. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus     mit dem Hauptgebäude verbundene Nebengebäude mit einer
   einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.          Grundfläche bis jeweils 40 m² sind je Versicherungsfall bis insge-
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-        samt 50.000 EUR mitversichert. Nicht hierunter fallen Gewächshäu-
   grenzt.                                                              ser oder als Garage genutzte Gebäude bzw. Carports.
Mutwillige Beschädigung durch unbefugte Dritte (auch Graffiti)          Grundstücksbestandteile gelten nicht als Nebengebäude im Sinne
                                                                        dieser Bedingungen.
1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not-
   wendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicher-        Weitere Grundstücksbestandteile
   ten Gebäuden (ausgenommen Schaufensterverglasungen) ein-             1. In Erweiterung von § 5 Nr. 1 e) VGB 2022 sind weitere fest mit
   schließlich unmittelbar daran anschließenden Terrassen und au-          dem Grundstück verbundene Grundstücksbestandteile, sofern
   ßen angebrachtem Gebäudezubehör sowie an sonstigen mitver-              nicht unter Nr. 2 oder 4 dieser Bedingung aufgeführt, auf dem im
   sicherten Grundstücksbestandteilen, die nicht Gebäude sind, die         Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück mit-
   durch einen unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zer-         versichert. Pflanzen – mit Ausnahme von Grundstückseinfriedun-
   stört wurden.                                                           gen (auch Hecken) – sind nicht versichert. Gebäude und Neben-
2. Nicht versichert sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an         gebäude gelten nicht als weitere Grundstücksbestandteile im
   versicherten Sachen, wenn die Schäden dadurch entstanden                Sinne dieser Bedingung.
   sind, dass ein unbefugter Dritter                                      Als weitere Grundstücksbestandteile zählen beispielhaft:
  a) in das Gebäude oder in Räume des Gebäudes eingebrochen,              – Pergolen und Überdachungen,
     eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer
     Werkzeuge eingedrungen ist;                                          – Hof- und Wegbefestigungen,
  b) versucht, durch eine Handlung nach Nr. 2 a) in ein versichertes      – Terrassen und Freisitze,
     Gebäude einzudringen.                                                – Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-          – elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen,
   grenzt.                                                                – Wäschespinnen,
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung                                       – Kinderspielgeräte,
1. Abweichend von § 1 Nr. 2 b) VGB 2022 sowie in Erweiterung von          – Luftwärmepumpenanlagen oder deren Teile,
   § 1 Nr. 1 VGB 2022 leistet der Versicherer Entschädigung für ver-      – Ständer, Masten, (Satelliten-)Antennen,
   sicherte Sachen die durch unmittelbare Gewalthandlungen im Zu-
   sammenhang mit inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung zer-           – Hundehütten und -zwinger,
   stört oder beschädigt werden.                                          – Volieren,
  a) Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebli-         – Pavillons, Palisaden und Sichtschutzwände,
     che Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung       – Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser
     störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeit ge-            (Schmutzwasser aus Küchen, Waschräumen, Badezimmern,
     gen Personen oder Sachen verüben.                                      Toiletten und ähnlichen Einrichtungen), die sich außerhalb ver-
  b) Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel       sicherter Gebäude auf dem im Versicherungsschein bezeichne-
     gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismä-          ten Versicherungsgrundstück befinden,
     ßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.                                 – Gartenbrücken,
  c) Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, plan-       – Gartenbrunnen,
     mäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl
     von Arbeitnehmern.                                                   – Zisternenanlagen,
2. Nicht versicherte Schäden                                              – Erdsonden als Teil einer Heizungsanlage.
  a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen      2. Unter den nachstehenden Voraussetzungen gelten mitversichert:
     Schäden durch Verfügung von hoher Hand.                              – Kleinwindkraftanlagen (Leistung bis maximal 5 kW),
  b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an           – Gartengrill/-kamin, sofern gemauert,
     Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind,         – Gartenhochbeete und Pflanzkübel, sofern massiv gebaut oder
     es sei denn, sie entstehen durch Brand, Explosion oder Implo-          mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer,
     sion infolge von inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung
     (siehe Nr. 1).                                                       – Skulpturen, Figuren und Plastiken, wenn diese fest verankert
                                                                            oder mindestens 50 kg schwer sind und aus robustem, für Au-
3. Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche                            ßenflächen geeignetem Material gearbeitet sind,
  Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Scha-        – Schwimmbecken (auch Whirlpools), einschließlich zugehöriger
  denersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts            Technik, sofern das Schwimmbecken vollständig ins Erdreich
  beansprucht werden kann.                                                  eingelassen oder mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer ist.
4. Besonderes Kündigungsrecht                                               Die Abdeckung des Schwimmbeckens gilt mitversichert,
  Die Versicherung von Schäden durch innere Unruhen, Streik oder          – Schwimmteiche einschließlich zugehöriger Technik,
  Aussperrung nach Nr. 1 kann während der vereinbarten Laufzeit           – Bienenstöcke und Bienenvölker, die artgerecht, auf dem Versi-
  des Versicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer oder Ver-               cherungsgrundstück gehalten werden.
  sicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
  Die Kündigung wird sieben Tage nach Zugang wirksam.
3. Die Entschädigung für weitere Grundstücksbestandteile gemäß           a) aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind, die
   Nr. 1 und Nr. 2 ist je Versicherungsfall auf insgesamt 10.000 EUR        vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren und
   begrenzt.                                                             b) eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge dieses
4. Nicht versichert als weitere Grundstücksbestandteile sind:               Versicherungsfalls entstanden ist,
  – Garagen außerhalb des Wohngebäudes,                                  c) innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalls
  – Carports,                                                               ergangen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem
                                                                            Versicherer den Zugang einer behördlichen Anordnung ohne
  – Gebäude und Nebengebäude,                                               Rücksicht auf Rechtsbehelfsfristen unverzüglich zu melden. Die
  – Mobilheime, Wohnwagen und Bauwagen,                                     Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheit ergeben sich
  – Bepflanzungen mit Ausnahme von Grundstückseinfriedungen                 aus § 27 VGB 2022.
    (auch Hecken),                                                     3. Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination
  – Erdreiche,                                                            des Erdreichs erhöht, so werden nur die Aufwendungen ersetzt,
                                                                          die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination not-
  – Ab- und Zuleitungsrohre,                                              wendigen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf,
  – Sachen, die überwiegend aus Planen, Stoffen oder Folien be-           ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewen-
    stehen,                                                               det worden wäre.
  – Photovoltaikanlagen und Solaranlagen.                              4. Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen o-
                                                                          der aufgrund sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflich-
Garagen und Carports                                                      tungen werden nicht ersetzt.
Für Garagen und Carports außerhalb des Gebäudes besteht unter          5. Kosten nach Nr. 1 gelten nicht als Aufräumungskosten nach § 7
der Voraussetzung Versicherungsschutz, dass sie im Versiche-              Nr. 1 VGB 2022.
rungsschein benannt sind.
Versicherungsschutz besteht dann auch außerhalb des im Versiche-       Bewachungskosten
rungsschein bezeichneten Versicherungsorts bis zu einer Entfer-        Versichert sind die Kosten für die Bewachung versicherter Gebäude,
nung von 500 Metern ohne nähere Angaben des Versicherungsorts.         wenn in Folge eines Versicherungsfalls Schließvorrichtungen und
Bei einer Entfernung größer 500 Meter ist eine gesonderte Verein-      sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
barung erforderlich.                                                   Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ-
                                                                       vorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig
Photovoltaikanlagen                                                    sind, längstens für die Dauer von 14 Tagen.
Für an versicherten Gebäuden (auch Nebengebäuden und Gara-
gen) außen angebrachten Photovoltaikanlagen besteht nur unter der      Mehrkosten bei Rückreise
Voraussetzung Versicherungsschutz, dass sie im Versicherungs-          1. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden voraussichtlich
schein ausdrücklich benannt sind und keine Entschädigung aus ei-          5.000 EUR und ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers,
nem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann.                     dessen Ehe- oder Lebenspartner oder mitreisende Familienange-
                                                                          hörige am Schadenort notwendig, so ersetzt der Versicherer für
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie                 eine vorzeitige Rückreise den Fahrtmehraufwand für ein ange-
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen und Mehrkosten                   messenes Reisemittel. Die Angemessenheit richtet sich nach dem
durch Preissteigerungen                                                   benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (§ 7                  den Schadensort. Bei einer Rückreise mit der Bahn werden die
VGB 2022), Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (§ 8 Nr. 1 a)         Mehrkosten für die Fahrt in der 1. Klasse ersetzt.
VGB 2022), sowie Mehrkosten aufgrund Preissteigerung (§ 8              2. Als Reise gilt jede Abwesenheit des Versicherungsnehmers oder
Nr. 1 b) VGB 2022) sind summarisch (d. h. mit einer gemeinsamen           dessen Ehe- oder Lebenspartner vom Versicherungsort.
Versicherungssumme) bis zu insgesamt 100 Prozent der Versiche-
rungssumme, in der gleitenden Neuwertversicherung die Versiche-        3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR be-
rungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versiche-         grenzt.
rungsfalls für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor, versichert.     Sachverständigenkosten
Transport- und Lagerkosten                                             Wenn der entschädigungspflichtige Schaden voraussichtlich
Versichert sind die in Folge eines Versicherungsfalls notwendigen      25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versi-
Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen, wenn das        cherungsnehmer nach § 16 Nr. 6 VGB 2022 zu tragenden Kosten
versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungs-           des Sachverständigenverfahrens.
nehmer die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in    Kosten für die Ermittlung der Schadenursache
dem das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem           Der Versicherer ersetzt die aufgewendeten Kosten zur Ermittlung
benutzbaren Teil des Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für       und Feststellung der Schadenursache, wenn beim Versicherungs-
die Dauer von zwei Jahren.                                             nehmer der Verdacht eines dem Grunde nach die Ersatzleistung
                                                                       auslösenden Ereignisses vorliegt, dann aber festgestellt wird, dass
Kosten für die Dekontamination von Erdreich                            kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist. Ausgenommen sind die
1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not-    Kosten für die Ermittlung der Schadenursache von Ableitungsrohren
   wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten, die dem Versiche-     der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude.
   rungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines         Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
   Versicherungsfalls entstehen, um
  a) Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grund-           Kosten für provisorische Maßnahmen
     stücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutau-      Der Versicherer ersetzt die infolge eines entschädigungspflichtigen
     schen,                                                            Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kos-
  b) den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu            ten für provisorische Maßnahmen, die zum Schutz versicherter Sa-
     transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten,            chen oder zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Stromversorgung
                                                                       dienen. Die provisorischen Maßnahmen müssen in einem angemes-
  c) insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichne-        senen Verhältnis zum Schaden stehen.
     ten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederher-
     zustellen.                                                        Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
2. Die Kosten nach Nr. 1 werden nur ersetzt, sofern die behördlichen   Der Versicherer ersetzt auch Kosten, die dadurch entstehen, dass
   Anordnungen                                                         durch Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb des Ver-
sicherungsorts oder in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht, zu de-      VGB 2022 entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rech-
ren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-recht-       nung stellt.
licher Vorschriften verpflichtet ist (z. B. Absperren von Straßen, We-   Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
gen, Grundstücken).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-            Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn
grenzt.                                                                  die Gefahren Feuer und/oder Sturm/Hagel und/oder weitere Ele-
Hotelkosten                                                              mentargefahren mitversichert sind:
1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die Ho-       Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher
   telkosten oder die Kosten für eine andere Unterbringung, wenn         § 7 VGB 2022 wird wie folgt erweitert:
   die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnten Wohnräume
   infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar wurden und dem           Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefalle-
   Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohn-           nen Kosten, um Bäume sowie Sträucher von dem Versicherungs-
   baren Teil nicht zumutbar ist.                                        grundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen. Dies
                                                                         gilt auch für Bäume und Sträucher des Versicherungsgrundstücks,
2. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohn-      die auf das Nachbargrundstück fallen.
   räume wieder bewohnbar sind, längstens für die Dauer von zwei
   Jahren.                                                               Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein:
3. Die Entschädigung ist pro Tag auf 250 EUR begrenzt.                   Diese Bäume und Sträucher sind in Folge einer versicherten Gefahr
                                                                         umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt
Hotelkosten werden nur ersetzt, soweit keine Entschädigung aus ei-       werden müssen.
nem anderen Versicherungsvertrag oder für Mietwert nach § 9
Nr. 1 b) VGB 2022 beansprucht werden kann.                               Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-
                                                                         grenzt.
Mietausfall, Mietwert
                                                                         Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern
In Erweiterung von § 9 Nr. 2 VGB 2022 wird der Mietausfall oder          durch Jungpflanzen
Mietwert höchstens für zwei Jahre seit dem Eintritt des Versiche-
rungsfalls ersetzt.                                                      § 7 VGB 2022 wird wie folgt erweitert:
                                                                         Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefalle-
Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete energetische Mo-             nen Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern
dernisierung                                                             auf dem Versicherungsgrundstück.
1. In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer bei der       Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein:
   Wiederherstellung der versicherten und von einem erheblichen
   Versicherungsfall betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für        Diese Bäume und Sträucher sind in Folge einer versicherten Gefahr
   behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich         umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt
   durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für              werden müssen.
   Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.                          Ersetzt werden die notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung
2. Soweit Maßnahmen nach Nr. 1 bereits vor Eintritt des Versiche-        durch handelsübliche Jungpflanzen.
   rungsfalls in Auftrag gegeben wurden, werden diese Kosten nicht       Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-
   ersetzt.                                                              grenzt.
3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus-
   sichtlich 10.000 EUR übersteigt.                                      Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-         die Gefahr Feuer mitversichert ist:
   grenzt.                                                               Rauch und Ruß
Falschalarm eines Gefahrenmelders (Rauch-, Gas-, oder Was-               1. In Erweiterung von § 2 VGB 2022 ersetzt der Versicherer auch
sermelder, sowie Einbruchmeldeanlage)                                       Schäden, die durch plötzlichen und bestimmungswidrigen Austritt
1. In Erweiterung von § 1 Nr. 1 und § 7 VGB 2022 ersetzt der Versi-         von Rauch und Ruß aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder
   cherer Kosten, die entstehen, wenn der Alarm (auch Falschalarm)          Trockenanlage innerhalb des Versicherungsorts entstanden sind.
   eines Gefahrenmelders unmittelbar oder mittelbar zu einem Ein-        2. Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von
   satz z. B. von Polizei oder Feuerwehr führt.                             Gasen und feinstverteilten Feststoffen. Ruß ist ein bei unvollstän-
2. Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur            digen Verbrennungsprozessen entstehender aus sehr kleinen
   Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch              Teilchen bestehender Feststoff.
   entstehen, dass aufgrund des Alarms gewaltsam Zugang in das           3. Nicht versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung
   versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft wurde.              von Rauch und Ruß entstehen (z. B. Fogging).
Kosten für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung               Seng- und Schmorschäden
von Leben
                                                                         In Erweiterung von § 2 Nr. 2 und Nr. 9 b) VGB 2022 ersetzt der Ver-
In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer die not-         sicherer auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen
wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung         Brand, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstücks entstanden
von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass          sind.
sich Rettungskräfte oder Ersthelfer zur Rettung von Leben gewalt-
sam Zugang zum Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft ha-
                                                                         Die nachfolgenden Klauseln sind nur Vertragsbestandteil, wenn
ben.
                                                                         die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist:
Reparatur an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außer-
halb des Gebäudes                                                        Armaturen
                                                                         Mitversichert ist der notwendige Austausch von Armaturen bei einem
In Erweiterung von § 1 VGB 2022 leistet der Versicherer Entschädi-
gung für innerhalb von Gebäuden eintretende sonstige Bruchschä-          bedingungsgemäßen Versicherungsfall nach § 3 Nr. 1 VGB 2022.
den an Rohren der Gasversorgung.                                         In Erweiterung von § 3 Nr. 1 b) aa) VGB 2022 sind Bruchschäden an
                                                                         Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermes-
Versicherungsschutz besteht außerdem für außerhalb von Gebäu-
den eintretende sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversor-           ser), auch wenn diese nicht durch Frost verursacht wurden, bis zu
gung, sofern diese Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt         2.500 EUR je Versicherungsfall versichert. Ausgeschlossen sind
                                                                         Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
sind und soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und
außerdem die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunter-           Kosten für den Verlust von wärmetragenden Flüssigkeiten (Hei-
nehmen zu tragen sind.                                                   zungs- und Klimaanlagen)
Gasverlust                                                               Mitversichert sind die Kosten für den Verlust von wärmetragenden
In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer den Mehr-        Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel soweit ein ersatz-
verbrauch von Gas, der infolge eines Versicherungsfalls nach § 1         pflichtiger Leitungswasserschaden im Sinne von § 3 VGB 2022 ent-
                                                                         standen ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-             – die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
grenzt.                                                                   Sofern es sich um Zuleitungsrohre der Zisterne handelt, besteht
Wasserverlust                                                             Versicherungsschutz ab dem Regenwasserfilter. Der Regen-
                                                                          wasserfilter selbst ist nicht mitversichert;
In Erweiterung von § 7 VGB 2022 ersetzt der Versicherer den Mehr-
verbrauch von Frischwasser (einschließlich der damit verbundenen        b) frostbedingte Bruchschäden an Tanks und Regenwasserfilter
Abwassergebühren), der infolge eines Versicherungsfalls nach § 3           von Zisternenanlagen.
VGB 2022 entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rech-         2. Nässeschäden
nung stellt.                                                            In Erweiterung von § 3 Nr. 3 VGB 2022 steht Wasser, das aus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.      den nach Nr. 1 versicherten Rohren oder der Zisterne selbst aus-
                                                                        tritt, Leitungswasser gleich.
Rohrverstopfung nach Leitungswasserschaden
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Verstop-   Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungs-
fungen an Rohren der Wasserversorgung innerhalb versicherter Ge-      rohren außerhalb versicherter Gebäude (auf und außerhalb dem
bäude, sofern diese Rohrverstopfung ursächlich für einen versicher-   Versicherungsgrundstück)
ten Leitungswasserschaden gewesen ist.                                In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 sind Frost- und sonstige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.    Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren versi-
                                                                      chert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht
Erweiterte Versicherung von Rohren einer Regenwassernut-              der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sowie
zungsanlage (Zisterne)                                                die Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die außerhalb des Versi-
1. In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 leistet der Versicherer      cherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter
   auch Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende          Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer
                                                                      dafür die Gefahr trägt.
  a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den unterirdisch
     verlegten Rohren der Zisternenanlage soweit                      Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be-
                                                                      grenzt.
    – diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen,
III. Erweiterungen
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, gelten zu-
sätzlich:
Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Wohngebäude-
versicherung (VGB 2022).

Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb versi-           b) Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes be-
cherter Gebäude (auf und außerhalb dem Versicherungsgrund-                 zieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versiche-
stück)                                                                     rungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht er-
1. In Erweiterung von § 3 Nr. 2 VGB 2022 sind Frost- und sonstige          fasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.
   Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung au-            c) Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird
   ßerhalb versicherter Gebäude auf und außerhalb dem Versiche-            nicht vom Sofort-Schutz erfasst.
   rungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung        d) Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine
   versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versi-          Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung dieses
   cherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.                                  Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 keine
2. Kein Bruchschaden liegt vor, wenn Dichtungen undicht werden,            Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
   Rohrstücke ihre Lage verändert haben (Muffenversatz) oder wenn       e) Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit
   Wurzeln in die Rohre oder deren Verbindungen hineingewachsen            nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen
   sind, ohne dass die Rohre in ihrer Substanz beschädigt (gebro-          Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzungen
   chen) sind (Wurzeleinwuchs).                                            von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.
  Versicherungsschutz besteht außerdem nicht für Kosten einer         3. Obliegenheiten
  vorsorglich durchgeführten oder behördlich angeordneten Unter-
  suchung von Rohren ohne konkreten Schadenverdacht. Erfolgt            Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung alle
  eine Untersuchung aufgrund eines konkreten Schadenverdachts,          Unterlagen und Nachträge zur bestehenden Vorversicherung ein-
  werden nur die Kosten für die Lokalisierung und Beseitigung eines     zureichen.
  versicherten Bruchschadens ersetzt.                                   Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrechnun-
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten      gen des Vorversicherers.
   Betrag begrenzt.                                                     Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung die-
                                                                        ses Vertrags vorgenommen werden, sind der Württembergischen
Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz                                 Versicherung AG unverzüglich anzuzeigen.
1. Anwendung                                                          4. Ende
  Besteht für den Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Ver-            Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächstmögli-
  tragsschlusses für das im Rahmen dieses Vertrags versicherte Ri-      chen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach Ablauf von
  siko bereits Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer        drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
  (Vorversicherer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-
  Schutz Anwendung.                                                     Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-Schut-
                                                                        zes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies der Württembergi-
2. Wesen                                                                schen Versicherung AG unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall
  Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei der Württembergi-        endet der Sofort-Schutz mit dem Ende der Vorversicherung.
  schen Versicherung AG bestehenden Vertrag im Falle eines              Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versiche-
  Schadenereignisses grundsätzlich vor.                                 rungsschutz.
  Hierbei gilt folgendes vereinbart:                                    Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitragsra-
  a) Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den         batt entfällt ab diesem Zeitpunkt.
     Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich
     einer Leistung des Vorversicherers.
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