BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein

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BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER
NACHRICHTEN
              Amtliches Bekanntmachungs-
              organ der Gemeinde Birstein für
               Birstein I Bösgesäß I Böß-Gesäß I Fischborn I Hettersroth
               Illnhausen I Kirchbracht I Lichenroth I Mauswinkel
               Oberreichenbach I Obersotzbach I Unterreichenbach
               Untersotzbach I Völzberg I Wettges I Wüstwillenroth
               20.12.2019 | Ausgabe 23/2019 | KW 51 | 49. Jahrgang

  Die kurzen Tage und die langen Nächte um die Advents- und Weihnachtszeit sind etwas Besonderes.
               Die vielen Lichter – ein kleiner Ersatz für das knappe Licht des Himmels.
                  Eine Zeit, in der Sehnsüchte wachgerüttelt werden, die den Weg weisen

 ❅
            und Begeisterung wieder an Bedeutung gewinnt, weil in ihr die wahre Liebe wohnt.

                                                                                      ❅
 Nichts Schöneres kann es geben als den Zauber dieser Zeit zu kosten und mit ihr ins neue Jahr zu fließen.

                                                                                                      ❅
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                                                                                          ❅
                               Liebe und weihnachtliche Grüße sende ich von Herzen,

           ❅
                                                                Ihr

                                             Wolfgang Gottlieb
                                                         Bürgermeister
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                              2                  DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019

       3. Bekanntmachung des Entwurfes der                                Ausscheiden eines Ortsbeiratsmitgliedes
                 Haushaltssatzung                                       Der Wahlbewerber Nr. 1 des Wahlvorschlages Einheitsliste
                                                                        Mauswinkel für die Wahl des Ortsbeirates Mauswinkel am 06.
 Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und
                                                                        März 2016,
 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                 Herr Dennis Heineck, wohnhaft Neckarstraße 15,
                                                                                                  64283 Darmstadt
 Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
                                                                        hat sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied durch Wegzug niederge-
 06.01.2020–17.01.2020 im Rathaus, Carl-Lomb-Straße 1, 63633
                                                                        legt.
 Birstein, Zimmer 102 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
                                                                        Gemäß § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich
                                                                        das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Mauswinkel und das
 Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
                                                                        Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Wahlbewerbers,
 und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr.
                                                                        lfd. Nr. 2, des obigen Wahlvorschlages
                                                                              Frau Marie-Noelle Biemer, wohnhaft Höhenstraße 31,
 Birstein, 13.12.2019
                                                                                        Ortsteil Mauswinkel, 63633 Birstein
 DER GEMEINDEVORSTAND
                                                                        in den Ortsbeirat Mauswinkel fest.
 gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister
                                                                        Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG jeder
        Gemeindeverwaltung geschlossen
                                                                        Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist
                                                                        von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
 Vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 30. Dezember 2019             Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
 bleiben alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung geschlossen.         Wahlleiter der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 1, 63633
                                                                        Birstein einzulegen.
 Für das Standesamt wird ein Notdienst eingerichtet. Sollten
 Sterbefallbeurkundungen notwendig werden, können am                    Birstein, den 09.12.2019
 23.12.2019, am 27.12.2019 und am 30.12.2019 mit der                    (Wolfgang Gottlieb)
 Standesbeamtin Frau Eirich, Termine zwischen 09:00 Uhr und             Gemeindewahlleiter
 12:00 Uhr vereinbart werden (Telefon: 06644/7974).

 gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister                                      Ablesung der Wasserzähler ab Dezember
                                                                           - Machen Sie Betriebsferien oder Urlaub? -
                                                                        In diesen Tagen werden in allen Ortsteilen Birsteins im Auftrag der
           Rentenberatung durch den                                     Gemeinde die Wasserzähler abgelesen. Es wird gebeten, dem
              Versichertenberater                                       jeweiligen Ableser ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu
                                                                        gewähren, damit eine ordnungsgemäße Ablesung möglich ist.
 Rentenberatung durch den Versichertenberater. Durch den
 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund,             Sollte ein Hauseigentümer allerdings mehrfach nicht angetroffen
 Herrn Helmut Nickolai, werden im Rathaus Birstein am 2.                werden, wird von Seiten der Gemeinde gebeten, den Zählerstand
 Donnerstag eines Monates Sprechstunden durchgeführt.                   selbst abzulesen und die entsprechenden Zahlen telefonisch bei der
                                                                        Gemeindeverwaltung Birstein (Durchwahl: 06054/808-14 oder
 Die nächste Beratung findet am                                         808-30) oder per E-Mail: corina.ganz@birstein.de bis spätestens
                                                                        zum 03. Januar 2020 zu melden.
                  Donnerstag, 09. Januar 2020
                                                                        Sollten die Daten bis zu diesem Termin nicht vorliegen, wird die
 in der Zeit von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr statt.                           Abrechnung mit dem Vorjahresverbrauch vorgenommen.

 Wichtig: Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine erhal-           Außerdem erinnert die Gemeindeverwaltung alle Grundstücks-
 ten Sie unter 06054/80818.                                             eigentümer an die Gefahren, die durch Frost an den
                                                                        Wasserversorgungsleitungen auf dem Grundstück entstehen kön-
 Der Versichertenberater gibt kostenlos Auskunft zu Fragen der          nen. Hingewiesen wird insbesondere auf die Pflicht, Wasserzähler
 gesetzlichen Rentenversicherung, ist bei der Kontenklärung             vor Frost zu schützen.
 behilflich und Ansprechpartner bei der Rentenantragstellung.
                                                                        Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und bitten um Kenntnisnahme
 Versicherungsunterlagen und Personalausweis sollten mitge-             und Beachtung.
 bracht werden.
                                                                        Gemeindeverwaltung Birstein - Steueramt -
                                                                        Corina Ganz • Tel. Nr. (0 60 54) 8 08 14 • corina.ganz@birstein.de

Sprechtage Versorgungsamt in Wächtersbach
 Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
  Die nächsten Sprechtage des Versorgungsamts Fulda finden am
                                                                        Sprechtage Versorgungsamt in Schlüchtern
       08.01.2020, 15.01.2020, 22.01.2020 und 29.01.2020                Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
              in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr                        Die nächsten Sprechtage des Versorgungsamts Fulda finden am
     in der Stadtverwaltung Wächtersbach, Zimmer 01, statt.                               03.01.2020 und 17.01.2020
                       – Tel. 06053/802-0 –                              im Haus des Handwerks, Krämerstraße 5 in Schlüchtern, statt.
          (In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort                             (In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort
                    keine Beratung erfolgen!)                                              keine Beratung erfolgen!)
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE                                    3                              BIRSTEINER NACHRICHTEN
Entwurf der Haushaltssatzung der                                                                  Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021

Gemeinde Birstein, Main-Kinzig-Kreis
                                                                         investitionsprogramm"
                                                                         – hierfür gewährt das Land Hessen
für das Haushaltsjahr 2020/2021                                          einen Tilgungszuschuss
                                                                         in Höhe von 80%                   181.637                   0
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der                                       §3
Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)               Der Gesamtbetrag von
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBI. I, S. 291) hat       Verpflichtungsermächtigungen im
die Gemeindevertretung am 13.02.2020 folgende Haushaltssatzung           Haushaltsjahr zur Leistung von
beschlossen:                                                             Auszahlungen in künftigen
                                 §1
                                                                         Jahren für Investitionen und
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021          Investitionsförderungsmaßnahmen
wird                                                                     wird auf                          300.000
                                                                         festgesetzt.
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis                                                                                   §4
mit dem Gesamtbetrag                                                     Der Höchstbetrag der
der Erträge auf                    13.363.510          13.575.561        Liquiditätskredite, die im
mit dem Gesamtbetrag                                                     Haushaltsjahr zur rechtzeitigen
der Aufwendungen auf               13.062.278          13.212.455        Leistung von Auszahlungen in
mit einem Saldo von                   301.232             363.106        Anspruch genommen werden
                                                                         dürfen, wird auf                   1.500.000               1.500.000
im außerordentlichen Ergebnis                                            festgesetzt.
mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf                            0                    0                                           §5
mit dem Gesamtbetrag                                                     Die Steuersätze für die
der Aufwendungen auf                       0                    0        Gemeindesteuern werden für
mit einem Saldo von                        0                    0        das Haushaltsjahr wie folgt
                                                                         festgesetzt:
ausgeglichen/mit einem                                                   1. Grundsteuer
Überschuss/Fehlbedarf von             301.232             363.106        a) für land- und forstwirtschaftliche
                                                                            Betriebe (Grundsteuer A)           450 v.H.            420 v.H.
im Finanzhaushalt
                                                                         b) für Grundstücke
mit dem Saldo aus den Einzahlungen                                         (Grundsteuer B)                     490 v.H.            450 v.H.
und Auszahlungen aus laufender                                           2. Gewerbesteuer auf                  365 v.H.            365 v.H.
Verwaltungstätigkeit auf          640.088                 678.383        Nachrichtlich: Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und
                                                                         B sowie Gewerbesteuer erfolgte durch Satzung vom 13.02.2020
und dem Gesamtbetrag der                                                 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in
                                                                         dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf             963.000             943.000                                       §6
Auszahlungen aus                                                         Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.
Investitionstätigkeit auf           1.564.400           1.250.400
mit einem Saldo von                  -601.400            -307.400                                      §7
                                                                         Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans
Einzahlungen aus                                                         am beschlossene Stellenplan.
Finanzierungstätigkeit auf            775.637             300.000
Auszahlungen aus                                                                                         §8
Finanzierungstätigkeit auf            626.458             645.192        Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans
mit einem Saldo von                   149.179            -345.192        beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
ausgeglichen / mit einem                                                 Birstein, den
Zahlungsmittelüberschuss/
Zahlungsmittelbedarf des                                                 Der Gemeindevorstand
Haushaltsjahres von                   187.867              25.791
                                                                         ..............................
festgesetzt.                                                             gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister
                                  §2

Der Gesamtbetrag der
                             Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021
                                                                                               IMprESSUM
Kredite, deren Aufnahme                                                       Das amtliche Verkündigungsorgan „Birsteiner Nachrichten”
im Haushaltsjahr zur                                                     erscheint in der Regel 14-tägig und wird kostenlos an alle Haushalte in
Finanzierung von Investitionen und                                       den Ortsteilen der Gemeinde Birstein mit der „REGIONALE“ verteilt.
Investitionsförderungsmaßnahmen                                                              Für Druckfehler keine Haftung.
erforderlich ist, wird auf          775.637               300.000                           Verantwortlich für den Inhalt:
festgesetzt.                                                                         Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein
Darin enthalten sind Landesdarlehen                                                       Verantwortlich für Satz und Druck:
für die Abwicklung der Maßnahmen                                         Text & Grafik Service Eva Maria Martin, 63633 Birstein, Im Erbes 5,
aus dem „Hessischen Kommunal-                                                     Tel. 06054 / 1318, E-Mail: info@die-regionale.de
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                                    4                      DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
Amt für Bodenmanagement                                                          im        Zusammenhang         mit        allen    anhängigen

Fulda
                                                                                 Grundstücksverkehrsvorgängen und allen flächenbezogenen
                                                                                 Investitions- und Fördervorhaben beseitigt wird.
Außenstelle Lauterbach                                                           Die Flurbereinigungsbehörde hat die Widersprüche gegen den

-Flurbereinigungsbehörde-
                                                                                 Flurbereinigungsplan gemäß § 60 Abs. 1 FlurbG verhandelt und
                                                                                 verbliebene Widersprüche gemäß § 63 Abs. 1 in Verbindung mit §
Adolf-Spieß-Straße 34, 36341 Lauterbach                                          60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt.
Telefon: +49 (6641) 9662 0                                                       Die danach erforderlichen Änderungen des Flurbereinigungs-
Fax: +49 (6641) 9662 250                                                         planes werden in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de                                            gewahrt.
Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Crainfeld,                                  Veröffentlichung
Vogelsbergkreis; Aktenzeichen: VF 1009                                           Diese Anordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde
                                                                                 Grebenhain und in den angrenzenden Städten Gedern, Herbstein,

           Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                 Schotten und Gemeinden Birstein, Freiensteinau und Hosenfeld
                                                                                 öffentlich bekannt gemacht.
             Vorzeitige Ausführungsanordnung                                     Darüber hinaus ist die Anordnung auch über die Internetadresse
                                                                                 www.hvbg.hessen.de/VF1009 abrufbar.
I.   Im Flurbereinigungsverfahren
                                                                              II. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
               Grebenhain-Crainfeld, Vogelsbergkreis,
                                                                                  (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit gelten-
                                                                                  den Fassung, wird die sofortige Vollziehung dieser vorzeitigen
     wird gemäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.
     März 1976 (BGB I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die                Ausführungsanordnung angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat
     vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.                 zur Folge, dass die Erhebung von Widersprüchen keine aufschie-
                                                                                  bende Wirkung hat.
     Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes treten am
                                                                                 Gründe:
                           29. Januar 2020                                       Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen
                                                                                 Interesse geboten, damit der Eintritt des neuen Rechtszustandes
     in Kraft. Zu diesem Termin tritt der durch den                              für alle Beteiligten nicht durch wenige Widersprüche einzelner
     Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die                  Teilnehmer verzögert wird.
     Stelle des bisherigen.                                                      Ein längerer Aufschub des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des
     Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen              Flurbereinigungsplanes würde voraussichtlich zu erheblichen
     durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke.              Behinderungen im Grundstücksverkehr führen und ist für die
     Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur               Beteiligten nicht zumutbar. Aufgrund der Anordnung der soforti-
     noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Die rechtli-              gen Vollziehung dieser Ausführungsanordnung kann die
     chen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom                         Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet wer-
     02.07.2013 enden zum oben angegebenen Zeitpunkt.                            den, wodurch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird.
     Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, also der Über-           Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch
     gang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke wurde in den              gegeben, da in einem Flurbereinigungsverfahren eine Vielzahl aufs
     Überleitungsbestimmungen geregelt.                                          engste miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer
     Die Flurbereinigungsbehörde hat die verbliebenen Widersprüche               aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung
     gegen den Flurbereinigungsplan der oberen Flurbereinigungs-                 eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen
     behörde vorgelegt. Nach Abwägung aller Umstände ist ein längerer            Wirkungen des Flurbereinigungsplanes über einen längeren
     Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes nicht zu ver-            Zeitraum verzögert werden.
     treten, weil erhebliche Nachteile zu befürchten sind.                       Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur den Zeitpunkt
     Soweit bei Pachtverhältnissen ein Wertunterschied zwischen dem              des Eintritts des neuen Rechtszustandes. Die inhaltliche
     alten und dem neuen Pachtbesitz eingetreten ist, kann die                   Ausgestaltung regelt allein der Flurbereinigungsplan. Daher ist es
     Flurbereinigungsbehörde den Unterschied durch Erhöhung oder                 für den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung unerheblich,
     Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise ausgleichen. In             dass der Flurbereinigungsplan durch Widersprüche Einzelner noch
     Fällen erheblicher Änderung kann das Pachtverhältnis zum Ende               angefochten ist.
     des laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufge-
     hoben werden (§ 70 FlurbG). Eine Regelung erfolgt nur auf Antrag.        rechtsbehelfsbelehrung
     Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Erlass dieser               Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann binnen eines
     Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen          Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für
     (§ 71 Satz 2 und 3 FlurbG). Innerhalb der gleichen Frist kann bei        Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Adolf-Spieß-
     der Flurbereinigungsbehörde auch eine Entscheidung hinsichtlich          Straße 34, 36341 Lauterbach (oder: Amt für Bodenmanagement Fulda,
     der Beiträge von Nießbrauchern (§ 69 FlurbG) beantragt werden.           Washingtonallee 1, 36041 Fulda) erhoben werden.

     Gründe:                                                                  Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der oberen
     Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der vorzeitigen           Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für
     Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG liegen vor.                       Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195
     Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung sollen den Beteiligten         Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt am ersten Tag
     die Vorteile der Flurbereinigung schon dann verschafft werden,           der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich
     wenn der Flurbereinigungsplan noch nicht unanfechtbar ist. Es soll       oder zur Niederschrift zu erheben.
     damit verhindert werden, dass wenige Widersprüche gegen die
     Abfindung den neuen Rechtszustand für alle anderen Beteiligten           Lauterbach, den 11.12.2019
     verzögern. Durch die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungs-         Im Auftrag
     planes soll der vorläufig eingewiesene Besitz einheitlich mit dem                                     (LS)
     grundbuchmäßigen Eigentum in Übereinstimmung gebracht wer-               gez. Karl
     den, damit die vorhandene Rechtsunsicherheit für die Beteiligten         Verfahrensleiter
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE                                         5                              BIRSTEINER NACHRICHTEN
                                                                                          § 1 GELTUNGSBEREICH
                                                                              1.1 räumlicher Geltungsbereich
                                                                              Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer unmaßstäblichen Karte
                                                                              durch eine rote Linie dargestellt. Die Karte ist als Anlage 1 beigefügt
                                                                              und Bestandteil dieser Satzung. (siehe Seite 8)
                                                                                 Baudenkmäler im Sinne des Hess. Denkmalschutzgesetzes sind in
                                                                              der Anlage 2 beschrieben. (siehe Seite 9)
                                                                                 Das Satzungsgebiet deckt sich mit dem historischen Altort

BAU G E S TALT U N G S SAT Z U N G
                                                                              Birsteins.

   der Gemeinde Birstein über die äußere                                      1.2 Sachlicher Geltungsbereich

   Gestaltung und Unterhaltung baulicher
                                                                              Diese Satzung gilt für alle baulichen Maßnahmen:
                                                                              - Genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige
   Anlagen, der Außenwerbung und über                                             Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung, Instandsetzung

  Bauwiche, Abstände und Abstandsflächen
                                                                                  und -haltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher
                                                                                  Anlagen,
     für den Altortbereich von Birstein                                       - genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige
                                                                                  Errichtung und Änderung von Werbeanlagen.
Zur Erhaltung und Pflege der Bausubstanz des Altortbereiches, dem in          - Anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Abbruch bzw. die
geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher           Beseitigung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher
Hinsicht besondere Bedeutung zukommt, hat die Gemeindevertretung                  Anlagen,
der Gemeinde Birstein in ihrer Sitzung am 31. Oktober 2019 auf                - die Gestaltung der privaten Freiflächen mit Mauern und
Grund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der zurzeit                  Einfriedungen.
gültigen Fassung und des § 91 der Hessischen Bauordnung in der                Höherrangiges Recht wie Planungs- und Baurecht, Denkmalschutz
Fassung vom 07. Juli 2018 nachfolgende Satzung beschlossen:                   und andere Bestimmungen bleiben von dieser Satzung unberührt.

                        PRÄAMBEL                                              § 2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
         Begründung zur Gestaltungssatzung
                                                                              Alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung, soweit sie
                                                                              von öffentlichen Verkehrsflächen sowie den umgebenden Höhen aus
Von dem berühmten Architekten Mario Botta stammt der Satz:                    gesehen werden, müssen sich nach Größe und Umriss nach Bauart und
         „Der Reichtum einer Stadt ist ihre Erinnerung".                      Baustoff, nach Maßstab, Form und Farbgebung, in der Dachgestaltung
                                                                              und der Behandlung der Außenhaut in das Ortsbild einfügen.
Ein wesentliches Ziel der Ortskernsanierung ist es, diese Erinnerung in          Dies gilt für Neubauten ebenso wie für Veränderungen und
Birstein wach zu halten und mit der Geschichte der Gemeinde sensibel          Ausbesserungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und Anlagen.
und respektvoll umzugehen. Leider musste vielerorts die Verunstal-               Der Maßstab der bestehenden historischen Gebäude ist zu erhalten.
tung von gebauter Umgebung vorangehen, bevor man sich der                     Dazu müssen Wände, Fenster, Schaufenster, Türen und Tore in der
Bedeutung des gebauten kulturellen Erbes bewusst wurde und auch               Größe, den Maßstabsverhältnissen, der formalen Gestaltung und dem
die breite Öffentlichkeit empfindlich geworden ist, was Zerstörung,           Material dem Bauwerk und dem Straßenbild angepasst werden.
Verlust und unpassende Erneuerungen anbetrifft. Heute sind wir ein               Über die Gemeinde Birstein wird eine kostenlose städtebauliche
Stück erfahrener und es geht nicht mehr um die Frage ob, sondern wie          und baugestalterische Beratung angeboten. Ihre Inanspruchnahme
man mit und in dem Bestand umgeht.                                            wird vor der jeweiligen Erneuerungsplanung dringend empfohlen.
   Deshalb wurde der Altortbereich von Birstein als Sanierungsgebiet
festgesetzt, innerhalb dessen bauliche Veränderungen genehmigt wer-
den müssen, auch wenn sie nicht eines Bauantrages bedürfen.
                                                                                     § 3 BAUKÖRPER / BAUMASSE
   Diese Bindung mag als Einschränkung verstanden werden, sie ist             Die überwiegende ortsübliche Bauweise ist an den Straßenzeilen und
dies jedoch nicht für Eigentümer, die ohnehin sorgsam und geschichts-         Plätzen einzuhalten.
bewusst mit ihrer Bausubstanz umgehen wollen. Zudem schützt diese                Neu im Ortsbild in Erscheinung tretende Baukörper dürfen in der
Bindung vor eventuellen Bausünden ihrer Nachbarn. Weiterhin kann              Baumasse (Länge, Breite, Höhe), sowie in Gliederung und
man auf ein richtig saniertes Haus stolz sein und es ist mehr wert als        Gesamtumfang nicht wesentlich von den vorhandenen abweichen. Bei
ein mit unpassenden Materialien „verschönertes“.                              Umbauten sind Firstrichtung und Dachneigung, sowie Trauf- und
   Um einheitliche Regeln für den Umgang mit Gebäuden und bauli-              Firsthöhe beizubehalten; bei Neubauten sind sie der in der Umgebung
chen Anlagen zu schaffen, und Verständnis für die vorgeschlagenen             vorhandenen Bebauung anzugleichen.

                                                                                  § 4 DÄCHER / DACHAUFBAUTEN
Maßnahmen zu wecken, wurde diese Gestaltungssatzung erarbeitet.
   Die Satzung steht keineswegs in Konflikt mit zeitgenössischer
Architektursprache und modernen technischen, ökologischen und                 4.1 Dachform / Dachdeckung / Details
energetischen Belangen. Sie soll für ortsbildprägende Merkmale und            Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 56°.
somit für die Besonderheiten in Birsteins Altort sensibilisieren.             Flachdächer oder flachgeneigte Dächer sind in begründeten Fällen bei
   Die Satzung zeigt, wie sich durch die am Ort vorhandenen                   Hinter- und Nebengebäuden zulässig.
Materialien und den statischen Zwängen im Laufe der Zeit Bauformen               Die Dacheindeckung hat in ziegelrotem Material zu erfolgen
entwickelt haben, an die wir uns gewöhnt haben. Diese sind typisch für        (Ausnahme: Sonderbauten wie Kirche u.ä. mit Naturschiefer - oder
unsere Heimat und ihr Vorhandensein ist wichtig für unser                     Gauben und untergeordnete Dächer in Kupfer- oder Zinkblech).
Wohlbefinden. Wer sich wohlfühlt in seiner Gemeinde, wird pfleglich           Vorzugsweise sollen Tonbiber- oder Tonfalzziegel verwendet werden.
mit seinem eigenen Haus umgehen und damit dazu beitragen, dass                   Dachdämmungen bei Altbauten sind sparrengleich oder unter den
Geschichte eine Zukunft hat.                                                  Sparren einzubauen.
   Nicht zuletzt dient die Satzung auch als Grundlage zur                        Der Dachüberstand an Traufe sowie Ortgang darf 40 cm nicht über-
Sanierungsförderung.                                                          schreiten (ohne Rinne). Dachaufbauten sind entweder als Zwerch-
   Durch die Verbindung mit einer fachlichen, kostenlosen Beratung            häuser oder als Einzelgauben zulässig.
kann auf die spezielle Bauart, Gestaltung und die jeweiligen                     Einzelgauben sind nur in Form von Schleppgauben oder
Bedürfnisse eingegangen werden.                                               Satteldachgauben zulässig. Waagrecht abschließende Gauben sind
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                                  6                    DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
ebenfalls zulässig. Seitlich abgeschrägte Gauben sind unzulässig.           6.2 Wohnhausfenster
   Bei Scheunenausbauten sind Zwerchhäuser (1 Stück pro                     6.2.1 Fenster in Altbauten
Dachfläche) und Schleppgauben zulässig. Gaubenbänder sind in der            In denkmalgeschützten Gebäuden sind ausnahmslos Holzfenster-
Länge 1/3 Dachfläche zulässig.                                              konstruktionen zulässig.
   Die folgenden Skizzen sind Teil der Satzung.                             Fenster mit einer Öffnungsbreite von mehr als 1 m sind als zweiflüge-
                                                                            lige Holzfensterkonstruktion auszuführen. Bei einer Öffnungsbreite
                                                                            von unter 1 m können einflügelige Fenster eingesetzt werden.
                                                                               Alle vom öffentlichen Straßenraum sichtbaren Fenster in histori-
                                                                            schen Gebäuden sollen in „echte“ glasteilende Sprossung eingeteilt
                                                                            werden (Holz- oder Bleisprossung), es sei denn, die historisch
                                                                            begründbare Vorlage zeigt andere Ausführungsarten.
                                                                               Bei Scheunenumbauten sind historisierende Sprossungen unzuläs-
                                                                            sig.

4.2 Drempel (Kniestock)
Drempel an straßenseitigen Wohnhäusern sind unzulässig (Sparren-
widerlager bis zu einer Höhe von 40 cm sind zulässig). Bei
Scheunenersatzgebäuden sind Drempel über dem Erdgeschoss bis zu
einer Gesamtwandhöhe von 4.00 m zulässig.

       § 5 FASSADENMATERIALIEN
5.1 Fachwerk
Fachwerkfassaden sind, soweit es sich um Sichtfachwerk handelt, frei-
zulegen. Die Farbgestaltung und Oberflächenbehandlung ist mit der
                                                                            6.2.2 Fenster in Neubauten
Gemeindeverwaltung, der Denkmalfachbehörde (bzw. den zuständi-
                                                                            In Neubauten sind Holzfensterkonstruktionen sowie Kunststofffenster
gen Sanierungsorganen) abzusprechen.
                                                                            zulässig. Fensterformate in Neubauten sind in hochrechteckiger Form
    Grundsätzlich sollte sich die Fachwerkfarbgebung am historischen
                                                                            einzubauen. Liegende Fensterformate sind unzulässig.
Befund orientieren.
    Die traditionelle Holzschindelung ist im Bestand zu erhalten bzw.
                                                                            6.2.3 Fenster in Fachwerkgebäuden
art- und materialgerecht zu ersetzen.
                                                                            In Fachwerkgebäuden sind die Fenster außenbündig einzubauen und
    Unzulässige Materialien sind:
                                                                            mit einem Deckbrett außenseitig abzudecken.
     a) Faserzementplatten
     b) Fliesen
                                                                            6.2.4 Scheinsprossungen
     c) Kunststoffverkleidungen
                                                                            Eingeschlossene oder abnehmbare Sprossungen sind nicht zulässig.
     d) Metallverkleidungen
     e) Kunststeinverkleidungen
                                                                            6.2.5 Holzfenster
      f) Scheinfachwerk
                                                                            Mit Ausnahme von Scheunenumbauten und Neubauten sind alle
Alle Holzverbindungen an Außenfassaden sind zimmermannsmäßig
                                                                            Holzfenster deckend, in heller Farbe zu streichen. Nur in begründeten
herzustellen.
                                                                            Ausnahmen können auch naturbelassene Fenster eingesetzt werden.
    Vorhandene Inschriften und Schnitzwerke sind textlich und figür-

                                                                                                    § 7 TÜREN
lich und in der Art der Ausführung zu erhalten.

5.2 Massive Außenwände                                                      Alte Hauseingangstüren sind nach Möglichkeit zu erhalten. Neue
Massive Außenwände sind mit glatt verriebenem, mineralischem                Hauseingangstüren bei Gebäuden vor 1945 sind nur als Holztüren
Material zu verputzen. Sandstein- oder Basaltfassaden sowie Fenster-        zulässig – ausgenommen Ladeneingangstüren, diese können auch in
und Türgewände aus Naturstein sind zu erhalten.                             Metall, farbig beschichtet ausgeführt werden.
                                                                               Bei Gebäuden nach 1945 sind Kunststofftüren und farblich
5.3 Energetische Aufwertung                                                 beschichtete Metalltüren zulässig.
Zur energetischen Aufwertung von Altbauten wird empfohlen, ein

                                                                                           § 8 FENSTERLÄDEN /
Energieberatungsunternehmen einzuschalten. Der empfohlene
Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung ist mit der Gemeinde-
verwaltung bzw. dem eingesetzten Gestaltungsberater abzustimmen.                            SONNENMARKISEN
                      § 6 FENSTER
                                                                            8.1 Fensterläden / rollläden
                                                                            An Fachwerkgebäuden sind nur Klapp- oder Schiebeläden aus Holz
6.1 Schaufenster                                                            oder Metall zulässig, Rollläden sind hier unzulässig.
Fensteröffnungen für Ladenfenster sind nur im Erdgeschoss zulässig.            An anderen Gebäuden sind Rollläden zulässig, wenn die
Die Anordnung der Ladenfenster soll sich konstruktiv und optisch auf        Rollladenkästen und die seitlichen Führungsschienen von außen nicht
die darüber liegende Fassade beziehen. Die einzelnen Öffnungsbreiten        sichtbar (eingeputzt) sind. Klapp- und Schiebeläden aus Holz oder
von Schaufenstern sollen 3,00 m nicht überschreiten. Bei einer Rei-         Metall sind ebenfalls möglich.
hung von Schaufenstern sind dazwischen gelagerte Massivstützen ein-
zubauen. Schaufensterrahmen dürfen nur in Holz oder dunkel behan-           8.2 Sonnenmarkisen
deltem Metall ausgeführt werden. Alle einzelnen Schaufenster dürfen         Sonnenmarkisen dürfen an der Straßenseite wesentliche Bauglieder
nur im Format eines Hochrechtecks oder Quadrats ausgeführt werden.          nicht verdecken oder überschneiden und sind nur im Erdgeschoss
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE                                      7                              BIRSTEINER NACHRICHTEN
zulässig. Die Farbgebung der Markisen darf nicht grellbunt sein. Sie       12.2 Schmiedeeiserne Tore
muss sich in der farblichen Gestaltung harmonisch in ihre Umgebung         Schmiedeeiserne Tore sind im Einzelfall nach Absprache mit dem
einfügen.                                                                  Gemeindebauamt zulässig.

          § 9 TREPPEN / ARKADEN /                                          12.3 Zäune

            BALKONE / LOGGIEN
                                                                           Zäune um Gärten sind ausschließlich als Holz-Staketenzäune oder
                                                                           Metallstabzäune auszuführen.
9.1 Treppenanlagen                                                         Höhe maximal 1,40 m.
Treppenanlagen vor Hauseingängen an öffentlichen Verkehrsflächen           Kunststoffzäune sind unzulässig.
sind in heimischem Naturstein oder Natursteinverkleidung auszu-            Maschendrahtzäune sind in straßenabgewandten Gartenflächen zuläs-
führen (Sandstein oder Basalt).                                            sig.
   Betonsteinstufen mit eingefärbten Oberflächen sind ebenfalls
zulässig (nicht an Einzelkulturdenkmälern).
                                                                                         §13 WERBEANLAGEN
9.2 Arkaden / Fassadenrücksprünge                                          Im Geltungsbereich dieser Satzung sind Werbeanlagen auch unter 1 m2
Arkaden und ähnliche Fassadenrücksprünge sind nur in begründeten           baugenehmigungspflichtig. Dies gilt nicht für Praxisschilder und ähn-
Ausnahmefällen zulässig.                                                   liches bis zu einer Größe von 0,2 m2.
                                                                               Werbeanlagen die parallel zur Außenwand angebracht werden, dür-
9.3 Balkone / Loggien / Auskragungen                                       fen eine zusammen-hängende Fläche von 1,20 m2 und eine Höhe von
Balkone, massive Kragplatten und Loggien dürfen an der Straßenseite        50 cm nicht überschreiten. Sie dürfen höchstens ein Drittel der Breite
nicht angebracht / eingebaut werden.                                       der Hauswand einnehmen.
                                                                               Auskragende Werbeanlagen dürfen eine zusammenhängende
9.4 Vordächer                                                              Fläche von insgesamt 0,7 m2 nicht überschreiten.
Vordächer sind mit Glas-, Ziegel-, Zinkblech- oder Kupferblech-                Anlagen der Außenwerbung dürfen nur unterhalb der Höhe der
eindeckung auszuführen. Vordächer mit Kunststoffabdeckungen sind           Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses angebracht werden. Sie sind
im Straßenbereich unzulässig.                                              nicht gestattet an Einfriedigungen, Türen, Toren, Dächern, über Dach
                                                                           und zwischen Gebäuden.
 § 10 ANTENNEN / SONNENKOLLEK-                                                 Die Anlagen der Außenwerbung müssen sich nach Umfang,

  TOREN / FOTOVOLTAIKANLAGEN
                                                                           Anordnung, Werkstoff, Farbe und Gestaltung den Bauwerken unter-
                                                                           ordnen und dürfen wesentliche Bauglieder nicht verdecken oder über-
10.1 Antennen                                                              schneiden.
Antennen sind nur an den nicht einsehbaren Fassadenteilen zulässig.            Unzulässig sind insbesondere:
Bei der Montage auf dem Dach sollen diese an der straßenabgewand-              1. Die regellose Anordnung,
ten Seite des Daches, vorzugsweise unter der Dachfläche, angebracht            2. die störende Häufung,
werden.                                                                        3. die Verwendung greller Farben, insbesondere Signalfarben
   Parabolantennen sind farblich dem baulichen Hintergrund des                    sowie Tagesleuchtfarben.
Daches anzupassen, aufgedruckte Werbung ist unzulässig.                    Es sind nur blendungsfreie Lichtquellen zugelassen (indirekte
   Parabolantennen an der Straßenfront sind unzulässig.                    Anstrahlung).
                                                                               Firmenaufschriften sind vorzugsweise mit auf der Wandfläche auf-
10.2 Sonnenkollektoren, Solarzellen, Fotovoltaikanlagen                    gesetzten Buchstaben aus Metall oder Holz oder mit aufgemalten
Sonnenkollektoren, Solarzellen und Fotovoltaikanlagen sind generell        Buchstaben auszuführen. Dabei ist die Farbgebung auf die Umgebung
nur an der straßenabgewandten Seite des Daches zulässig. Bei giebel-       abzustimmen. Die vertikale oder schräge Anordnung der Buchstaben
ständig zur Straße orientierten Gebäuden sind Kollektoren mit einem        ist unzulässig.
Mindestabstand von 4 m vom Ortgang zu installieren. Ausnahmen                  Fahnenschilder (Ausleger) dürfen Durchblicke auf wertvolle
bedürfen einer Einzelentscheidung über Beantragung bei der                 Baudenkmale und Plätze nicht beeinträchtigen. Sie sind handwerklich
Gemeinde.                                                                  zu gestalten und müssen sich dem Bauwerk und der Umgebung har-
                                                                           monisch einfügen.
  § 11 FREIFLÄCHENGESTALTUNG /                                                 Leuchtschilder (Voll-Transparente) sind unzulässig.
              MAUERN
11.1 Freiflächengestaltung
                                                                                   § 14 ABSTÄNDE / ABSTANDS-
Hofflächen sind mit heimischem Natursteinmaterial (Basalt) oder mit                         FLÄCHEN
Betonsteinpflaster in grau oder muschelkalkfarben zu pflastern.            Soweit im Geltungsbereich dieser Satzung die bestehende Bebauung
Wassergebundene Flächen sind möglich (feinkörniger Kies oder               Traufgassen oder sonstige Hauszwischenräume zwischen einzelnen
Split).                                                                    Gebäuden aufweist, die geringer sind als nach der HBO erforderlich,
                                                                           werden die Maße dieser Abstandsflächen als reduzierte Ab- stands-
11.2 Mauern                                                                flächen festgesetzt. Dies gilt auch für Abstandsflächen bei Gebäuden,
Die Errichtung von neuen Mauern sowie Umbau- und Instand-                  die sich an Verkehrsflächen gegenüberliegen sowie für
setzungsarbeiten an bestehenden Mauern sind in heimischem                  Abstandsflächen zwischen Gebäuden sowie sonstigen baulichen
Naturstein oder grob verputzten (Kellenwurf) industriellen Steinen
                                                                           Anlagen.
auszuführen; Klinkermauern oder eine Mauerverkleidung mit Fliesen

                                                                                        § 15 ABWEICHUNGEN /
sind unzulässig.
   Mauern sind mit Natursteinplatten aus heimischem Material, mit
Ziegeln oder Zinkblech abzudecken. (Ausnahme: Natursteinmauern                              BEFREIUNGEN
mit gemauerter Mauerkrone.)
                                                                           Von den Bestimmungen dieser Satzung können Abweichungen zuge-

                § 12 TORE / ZÄUNE
                                                                           lassen werden, wenn sie der Präambel und der Generalklausel dieser
                                                                           Satzung dem Sinne nach entsprechen und wenn sie mit der HBO unter
12.1 Hoftore                                                               Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen und unter Wür-
Hoftore sind in Holz, Holz-Stahlkonstruktion oder Stahl (anthrazit)        digung der nachbarschaftlichen Interessen mit den öffentlichen
auszuführen und geschlossen zu verschalen.                                 Belangen, insbesondere des Denkmalschutzes vereinbar sind.
BIRSTEINER NACHRICHTEN   8   DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE   9   BIRSTEINER NACHRICHTEN
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                                    10                DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
In allen Fällen sind Abweichungen von dieser Satzung zu begründen              einer   gestrichelten    Linie    kenntlich gemacht.    Die
und genehmigungspflichtig.                                                     Gebietsübersichtskarte   bildet   keinen Bestandteil dieses
                                                                               Beschlusses.
    § 16 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN                                              3. Teilnehmergemeinschaft
Nach § 86, Ziffer 23 der Hessischen Bauordnung handelt ordnungs-              Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die den
widrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen die-           Eigentümerinnen      und      Eigentümern     gleichstehenden
ser Satzung verstößt.                                                         Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
   Die Ordnungswidrigkeiten können nach der Hessischen                        Grundstücke (Teilnehmerinnen und Teilnehmer), bilden die
Bauordnung mit einer Geldbuße bis zu € 15.000,- geahndet werden.              Teilnehmergemeinschaft. Sie führt den Namen:

              § 17 INKRAFTTRETEN
                                                                                    „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung
                                                                                                Kefenrod-Burgbracht“
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.             Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
                                                                              Burgbracht.
Birstein, den 28.11.2019
                                                                           4. Flurbereinigungsbehörde
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein                                    Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige
Wolfgang Gottlieb                                                             Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement
Bürgermeister                                                                 Büdingen, Bahnhofstrasse 33, 63654 Büdingen.

                                                                           5. Beteiligte
                                                                              Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte nach § 10
                Ausfertigungsvermerk                                          FlurbG):
                                                                              1. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen
                    (nach § 5 Abs. 3 Satz 1 HGO)                                 und Eigentümer sowie die den Eigentümerinnen und
                                                                                 Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit          Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke.
dem Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die            2. Als Nebenbeteiligte
Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet                a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk
worden sind.                                                                       Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen wer-
                                                                                   den,
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:                                        b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für
                                                                                   gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39
Birstein, den 28.11.2019                                                           und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58
                                                                                   Abs. 2 FlurbG),
________________________________                                              c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem
                                                                                   Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses
- Wolfgang Gottlieb -                                                              beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird,
(handschriftliche Unterschrift des Bürgermeisters)                            d) Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum
                                                                                   Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von
                                                                                   Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten,
                                                                                   die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke

Amt für Bodenmanagement
                                                                                   berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke
                                                                                   beschränken,
Büdingen                                                                      e) Empfängerinnen und Empfänger neuer Grundstücke nach den
                                                                                   §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen
– Flurbereinigungsbehörde –                                                        Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG) und
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen                                              f)   Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum
Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100                                         Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de                                          Beitrag zu den Unterhaltskosten oder Ausführungskosten auf-
                                                                                   erlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur
                                            Büdingen, den 11.11.2019               Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des
Öffentliche Bekanntmachung                                                    g)
                                                                                   Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
                                                                                    der Träger der Maßnahme die Gemeinde Kefenrod.
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kefenrod-
Burgbracht Az.: VF 2597                                                    6. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums
                                                                           Nach §§ 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG gelten von der Bekanntgabe dieses

             Flurbereinigungsbeschluss
                                                                           Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flur-
                                                                           bereinigungsplanes, im Falle der Nr. 4 bis zur Ausführungsanordnung,
1. Anordnung                                                               folgende Einschränkungen:
   Aufgrund § 86 Absatz 1 Nr. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes         1. An der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
   (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gel-             Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
   tenden Fassung wird für die in der Anlage 1                                 die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
   (Flurstücksverzeichnis) aufgeführten Flurstücke der Gemeinde            2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
   Kefenrod, Gemarkung Burgbracht ein vereinfachtes                            ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der
   Flurbereinigungsverfahren angeordnet.                                       Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän-
                                                                               dert oder beseitigt werden.
2. Flurbereinigungsgebiet                                                  3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
   Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 278 ha und liegt              Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in
   vollständig in der Gemarkung Burgbracht. Die Grenzen des                    Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere
   Flurbereinigungsgebietes sind auf der Gebietsübersichtskarte mit            des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE                                          11                                 BIRSTEINER NACHRICHTEN
    werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt                Bodenmanagement Büdingen, - Flurbereinigungsbehörde -,
    werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von            Bahnhofstrasse 33, 63654 Büdingen,
    Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt.                             oder beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und
4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen                         Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -,
    Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der                    Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, innerhalb eines Monats nach
    Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im                         seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden
    Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.                  Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wer-
Sind entgegen den Vorschriften der Nummern 1 und 2 Änderungen                   den. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kön-             öffentlichen Bekanntmachung.
nen sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137                   Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde -
FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dien-             gez. Dr. Schweitzer (Amtsleiter)
lich ist.
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden,            Anlage 1 zum Flurbereinigungsbeschluss vom 11.11.2019
so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.                 Flurbereinigungsverfahren Kefenrod- Burgbracht, Az.: VF 2597
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift der Nr. 4 vorgenommen
worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass die                  Flurstücksverzeichnis Kefenrod-
                                                                                Burgbracht (VF 2597)
Person, die das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche
nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsge-
mäß in Bestand zu bringen hat.                                                  Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die nachfolgend aufge-
Entstehende Kosten bei Verstößen gegen die o. g. Einschränkungen                führten Grundstücke:
werden der verursachenden Person zur Last gelegt.
Die Genehmigungspflicht für die o.g. Maßnahmen aufgrund sonstiger               Gemeinde Kefenrod
Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
                                                                                Gemarkung Burgbracht
                                                                                Flur 1
7. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter rechte
                                                                                Flurstücke 1/1, 2 bis 17, 18/1, 18/2, 19 bis 31, 32/2 bis 32/4, 33 bis 48,
Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus
                                                                                49/1, 49/2, 50 bis 59, 60/1, 61/1, 62 bis 81
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am
                                                                                Flur 2
Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach
                                                                                1 bis 3, 4/1, 4/3, 4/4, 4/5, 5, 6, 7/1, 7/2, 8, 10, 17, 18, 26, 27/1, 27/2,
Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde
                                                                                28 bis 33, 75 bis 77, 83, 84/1, 84/2, 85 bis 89, 90/1, 90/2, 109/1, 109/2,
anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so
                                                                                110/1, 110/2, 111, 116/2, 117 bis 120, 139, 141, 142, 145, 146
kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und
                                                                                Flur 3
Festsetzungen gelten lassen.
                                                                                1 bis 31, 36 bis 49, 50/1, 50/2, 51 bis 54, 57 bis 61, 62/10, 63 bis 77
Die Inhaberin oder der Inhaber eines o.a. Rechts muss die Wirkung
                                                                                Flur 4
eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich
                                                                                1 bis 26, 27/1, 27/2, 28, 29, 31/1, 32 bis 50, 52 bis 54, 57, 60 bis 89,
gelten lassen wie die beteiligte Person, der gegenüber die Frist durch
                                                                                91 bis 112
die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden
                                                                                Flur 5
ist.
                                                                                2, 4, 5/1, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 6/1, 6/2, 7 bis 9, 10/1, 10/2, 12 bis 21, 22/1,
                                                                                22/2, 23, 24, 25/1, 25/2, 25/3, 26 bis 28, 29/1, 29/2, 30 bis 62
8. Betretungsrecht
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind nach § 35 FlurbG
berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der                              Gebietsübersichtskarte zur Veröffentlichung
Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem                                        Kefenrod-Burgbracht
                                                                                                      Az.: VF 2597
Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

9. Veröffentlichung, Auslegung                                                                Flurbereinigungsbeschluss vom 11.11.2019
Der entscheidende Teil dieses Flurbereinigungsbeschlusses wird im
Staatsanzeiger veröffentlicht, in der Flurbereinigungsgemeinde
Kefenrod, und in den angrenzenden Städten Büdingen, Gedern,
Ortenberg und den Gemeinden Birstein, Brachtal und Wächtersbach
öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und der Gebietskarte
gem. § 6 Abs. 2 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der
öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten
ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung Kefenrod,
Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod, während der Dienstzeiten.
Die Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kefenrod sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten

Darüber hinaus sind der Flurbereinigungsbeschluss und die
Gebietskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2597
abrufbar.
Damit liegen die materiellen und formellen Voraussetzungen für die
Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach §
86 FlurbG vor.

rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann beim Amt für
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                                12                      DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
Amt für Bodenmanagement                                                       im        Zusammenhang         mit        allen    anhängigen

Fulda
                                                                              Grundstücksverkehrsvorgängen und allen flächenbezogenen
                                                                              Investitions- und Fördervorhaben beseitigt wird.
Außenstelle Lauterbach                                                        Die Flurbereinigungsbehörde hat die Widersprüche gegen den

-Flurbereinigungsbehörde-
                                                                              Flurbereinigungsplan gemäß § 60 Abs. 1 FlurbG verhandelt und
                                                                              verbliebene Widersprüche gemäß § 63 Abs. 1 in Verbindung mit §
Adolf-Spieß-Straße 34, 36341 Lauterbach                                       60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt.
Telefon: +49 (6641) 9662 0                                                    Die danach erforderlichen Änderungen des Flurbereinigungs-
Fax: +49 (6641) 9662 250                                                      planes werden in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de                                         gewahrt.
Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Grebenhain,
                                                                              Veröffentlichung
Vogelsbergkreis; Aktenzeichen: F 972                                          Diese Anordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde
                                                                              Grebenhain und in den angrenzenden Städten Gedern, Herbstein,
           Öffentliche Bekanntmachung                                         Schotten und Gemeinden Birstein, Freiensteinau und Hosenfeld
                                                                              öffentlich bekannt gemacht.
             Vorzeitige Ausführungsanordnung                                  Darüber hinaus ist die Anordnung auch über die Internetadresse
I.   Im Flurbereinigungsverfahren                                             www.hvbg.hessen.de/F972 abrufbar.
             Grebenhain-Grebenhain, Vogelsbergkreis,                       II. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
                                                                               (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit gelten-
     wird gemäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.             den Fassung, wird die sofortige Vollziehung dieser vorzeitigen
     März 1976 (BGB I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die             Ausführungsanordnung angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat
     vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.              zur Folge, dass die Erhebung von Widersprüchen keine aufschie-
                                                                               bende Wirkung hat.
     Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes treten am
                                                                              Gründe:
                           29. Januar 2020                                    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen
                                                                              Interesse geboten, damit der Eintritt des neuen Rechtszustandes
     in Kraft. Zu diesem Termin tritt der durch den                           für alle Beteiligten nicht durch wenige Widersprüche einzelner
     Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die               Teilnehmer verzögert wird.
     Stelle des bisherigen.                                                   Ein längerer Aufschub des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des
     Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen           Flurbereinigungsplanes würde voraussichtlich zu erheblichen
     durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke.           Behinderungen im Grundstücksverkehr führen und ist für die
     Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur            Beteiligten nicht zumutbar. Aufgrund der Anordnung der soforti-
     noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Die rechtli-           gen Vollziehung dieser Ausführungsanordnung kann die
     chen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom                      Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet wer-
     05.07.2010 enden zum oben angegebenen Zeitpunkt.                         den, wodurch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird.
     Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, also der Über-        Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch
     gang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke wurde in den           gegeben, da in einem Flurbereinigungsverfahren eine Vielzahl aufs
     Überleitungsbestimmungen geregelt.                                       engste miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer
     Die Flurbereinigungsbehörde hat die verbliebenen Widersprüche            aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung
     gegen den Flurbereinigungsplan der oberen Flurbereinigungs-              eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen
     behörde vorgelegt. Nach Abwägung aller Umstände ist ein längerer         Wirkungen des Flurbereinigungsplanes über einen längeren
     Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes nicht zu ver-         Zeitraum verzögert werden.
     treten, weil erhebliche Nachteile zu befürchten sind.                    Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur den Zeitpunkt
     Soweit bei Pachtverhältnissen ein Wertunterschied zwischen dem           des Eintritts des neuen Rechtszustandes. Die inhaltliche
     alten und dem neuen Pachtbesitz eingetreten ist, kann die                Ausgestaltung regelt allein der Flurbereinigungsplan. Daher ist es
     Flurbereinigungsbehörde den Unterschied durch Erhöhung oder              für den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung unerheblich,
     Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise ausgleichen. In          dass der Flurbereinigungsplan durch Widersprüche Einzelner noch
     Fällen erheblicher Änderung kann das Pachtverhältnis zum Ende            angefochten ist.
     des laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufge-
     hoben werden (§ 70 FlurbG). Eine Regelung erfolgt nur auf Antrag.     rechtsbehelfsbelehrung
     Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Erlass dieser            Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann binnen eines
     Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen       Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für
     (§ 71 Satz 2 und 3 FlurbG). Innerhalb der gleichen Frist kann bei     Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Adolf-Spieß-
     der Flurbereinigungsbehörde auch eine Entscheidung hinsichtlich       Straße 34, 36341 Lauterbach (oder: Amt für Bodenmanagement Fulda,
     der Beiträge von Nießbrauchern (§ 69 FlurbG) beantragt werden.        Washingtonallee 1, 36041 Fulda) erhoben werden.

     Gründe:                                                               Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der oberen
     Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der vorzeitigen        Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für
     Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG liegen vor.                    Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195
     Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung sollen den Beteiligten      Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt am ersten Tag
     die Vorteile der Flurbereinigung schon dann verschafft werden,        der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich
     wenn der Flurbereinigungsplan noch nicht unanfechtbar ist. Es soll    oder zur Niederschrift zu erheben.
     damit verhindert werden, dass wenige Widersprüche gegen die
     Abfindung den neuen Rechtszustand für alle anderen Beteiligten        Lauterbach, den 11.12.2019
     verzögern. Durch die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungs-      Im Auftrag
     planes soll der vorläufig eingewiesene Besitz einheitlich mit dem                                  (LS)
     grundbuchmäßigen Eigentum in Übereinstimmung gebracht wer-            gez. Karl
     den, damit die vorhandene Rechtsunsicherheit für die Beteiligten      Verfahrensleiter
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE                                     13                         BIRSTEINER NACHRICHTEN

                Ortsbeirat Mauswinkel                                                           Notdienste
                             Einladung                                      polizei 110 • Feuerwehr 112 • rettungsdienst 112
 Hiermit lade ich Sie zur nächsten Ortsbeiratssitzung, die am
                                                                           Ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der
           Donnerstag, dem 16.01.2020, um 20:00 Uhr,
                                                                           praxiszeiten
           im Bürgerhaus „Zur Linde“ in Mauswinkel                         Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe
                                                                           benötigen, rufen bei der Zentralen ÄBD-Leitstelle unter der
 stattfindet, recht herzlich ein.                                          Rufnummer 116117 oder 0561/19292, an. Diese ist erreich-
                                                                           bar:
 Tagesordnung:                                                             • Mo., Di., Do. 19 bis 7 Uhr,
 1. Eröffnung und Begrüßung                                                • Mi. und Fr. 14 bis 7 Uhr,
 2. Dorfgestaltung und Entwicklung                                         • Wochenende, Feiertage, Brückentage 7 bis 7 Uhr.
    u.a. Vorstellung der neuen „Ortsbegrüßungsschilder“
 3. Gewerbegebiet Pfingstweide
                                                                           Zahnärztlicher Notdienst für den Kreis Gelnhausen
 4. Sonstiges                                                              Die Sprechstunden an Samstagen, Sonntagen und
                                                                           Feiertagen sind von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis
 Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen.                        18.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt kann beim
                                                                           Kreiskrankenhaus Gelnhausen unter der Telefonnummer
 gez.: Jürgen Simon, Ortsvorsteher                                         06051/87-0 erfragt werden.

                                                                           Deutsches rotes Kreuz
                                                                           KV Gelnhausen e. V. Ambulanter Pflegedienst Birstein
                                                                           Häusliche Kranken-, Altenpflege und Intensivpflege
                                                                           Beratung und Information rund um die Pflege und vieles
                Meldepflicht für Hunde                                     mehr
              (innerhalb von 14 Tagen anzumelden)                          Birstein, Industriestraße 17      06054/900431
            -Anmeldung auch online möglich -                               rund um die Uhr                   0171/1608529

  Wiederholt haben es Hundehalter unterlassen, ihren Vierbeiner            Notdienst bei Stromausfall
  bei der Gemeindeverwaltung ordnungsgemäß anzumelden. Es                  Störungsdienst der Kreiswerke Main-Kinzig
  wird deshalb auf die geltende Meldepflicht nach der                      06051/84-296
  Hundesteuersatzung der Gemeinde Birstein hingewiesen.
                                                                           Notdienst für die Wasserversorgung in der Gemeinde
  Danach sind Hunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
                                                                           Birstein
  Anschaffung anzumelden.
                                                                           Bei Störungen in der Wasserversorgung ist unter Telefon
  Auch neugeborene Hunde aus eigener Zucht müssen angemeldet               06053/809530 (Störungstelefon Wasserverband Kinzig,
  werden. Sie sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem der                  Wache Neudorf) der Notdienst für die Gemeinde Birstein
  Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.                           erreichbar.
  Bei der Anmeldung müssen Rasse und Abstammung angegeben
                                                                           Hessisches Forstamt Schlüchtern
  werden.
                                                                           Das Forstamt Schlüchtern ist in der Schloßstraße 24.
  Die   Nichtbefolgung     der    Meldepflicht        kann      als        Im Notfall (Wochenenden und Feiertage) rufen Sie bitte das
  Ordnungswidrigkeit geahndet werden.                                      Hessische Forstamt Schlüchtern, Tel. 06661/9645-34, an.
  Sie können Ihren Hund auch gerne bequem von zu Hause aus
                                                                           Über die automatische Rufumleitung werden sie mit dem
  online anmelden über die Homepage der Gemeinde Birstein                  diensthabenden Revierleiter verbunden.
  (www.birstein.de).
                                                                           Beratung durch die Bauaufsichtsbehörde
  Das Online-Formular „Anmeldung eines Hundes“ finden Sie in               Die    für   die    Gemeinde      Birstein   zuständige
  der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ unter „Online-                      Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises führt nach
  Formulare“. Die Hundesteuer-Marke wird Ihnen anschließend                telefonischer Absprache Beratungsgespräche bei der
  mit dem Gebührenbescheid zugesandt.                                      Gemeinde Birstein durch.
  Übrigens: Auch die Abmeldung Ihres Vierbeiners können Sie
                                                                           Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter
  über das entsprechende Online-Formular erledigen. Für das
                                                                           der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Morawetz, unter Telefon
  Wirksamwerden der Abmeldung ist hier allerdings erforderlich,            06051/5814262, vereinbart werden.
  dass Sie uns die Hundemarke noch zurückgeben/zusenden.
                                                                           Beratungsstelle für Schwangere und Familien
  Haben Sie dazu Fragen?                                                   Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Bad Soden-
  Dann melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne!                   Salmünster FIBz: Familien-, Informations- und
                                                                           Bildungszentrum
  Corina Ganz                                                              Bad Sodener Straße 52, 63628 Bad Soden-Salmünster
  Tel.: 06054 808-14                                                       Tel.: 06056/5402, Fax: 06056/5498
  corina.ganz@birstein.de                                                  kontakt@skf-bad-soden-salmuenster.de
                                                                           www.skf-bad-soden-salmuenster.de
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