BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BIRSTEINER NACHRICHTEN Amtliches Bekanntmachungs- organ der Gemeinde Birstein für Birstein I Bösgesäß I Böß-Gesäß I Fischborn I Hettersroth Illnhausen I Kirchbracht I Lichenroth I Mauswinkel Oberreichenbach I Obersotzbach I Unterreichenbach Untersotzbach I Völzberg I Wettges I Wüstwillenroth 20.12.2019 | Ausgabe 23/2019 | KW 51 | 49. Jahrgang Die kurzen Tage und die langen Nächte um die Advents- und Weihnachtszeit sind etwas Besonderes. Die vielen Lichter – ein kleiner Ersatz für das knappe Licht des Himmels. Eine Zeit, in der Sehnsüchte wachgerüttelt werden, die den Weg weisen ❅ und Begeisterung wieder an Bedeutung gewinnt, weil in ihr die wahre Liebe wohnt. ❅ Nichts Schöneres kann es geben als den Zauber dieser Zeit zu kosten und mit ihr ins neue Jahr zu fließen. ❅ ❅ ❅ Liebe und weihnachtliche Grüße sende ich von Herzen, ❅ Ihr Wolfgang Gottlieb Bürgermeister
BIRSTEINER NACHRICHTEN 2 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019 3. Bekanntmachung des Entwurfes der Ausscheiden eines Ortsbeiratsmitgliedes Haushaltssatzung Der Wahlbewerber Nr. 1 des Wahlvorschlages Einheitsliste Mauswinkel für die Wahl des Ortsbeirates Mauswinkel am 06. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und März 2016, 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Herr Dennis Heineck, wohnhaft Neckarstraße 15, 64283 Darmstadt Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom hat sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied durch Wegzug niederge- 06.01.2020–17.01.2020 im Rathaus, Carl-Lomb-Straße 1, 63633 legt. Birstein, Zimmer 102 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: Gemäß § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Mauswinkel und das Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Wahlbewerbers, und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr. lfd. Nr. 2, des obigen Wahlvorschlages Frau Marie-Noelle Biemer, wohnhaft Höhenstraße 31, Birstein, 13.12.2019 Ortsteil Mauswinkel, 63633 Birstein DER GEMEINDEVORSTAND in den Ortsbeirat Mauswinkel fest. gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG jeder Gemeindeverwaltung geschlossen Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 30. Dezember 2019 Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim bleiben alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung geschlossen. Wahlleiter der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 1, 63633 Birstein einzulegen. Für das Standesamt wird ein Notdienst eingerichtet. Sollten Sterbefallbeurkundungen notwendig werden, können am Birstein, den 09.12.2019 23.12.2019, am 27.12.2019 und am 30.12.2019 mit der (Wolfgang Gottlieb) Standesbeamtin Frau Eirich, Termine zwischen 09:00 Uhr und Gemeindewahlleiter 12:00 Uhr vereinbart werden (Telefon: 06644/7974). gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister Ablesung der Wasserzähler ab Dezember - Machen Sie Betriebsferien oder Urlaub? - In diesen Tagen werden in allen Ortsteilen Birsteins im Auftrag der Rentenberatung durch den Gemeinde die Wasserzähler abgelesen. Es wird gebeten, dem Versichertenberater jeweiligen Ableser ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu gewähren, damit eine ordnungsgemäße Ablesung möglich ist. Rentenberatung durch den Versichertenberater. Durch den Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Sollte ein Hauseigentümer allerdings mehrfach nicht angetroffen Herrn Helmut Nickolai, werden im Rathaus Birstein am 2. werden, wird von Seiten der Gemeinde gebeten, den Zählerstand Donnerstag eines Monates Sprechstunden durchgeführt. selbst abzulesen und die entsprechenden Zahlen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Birstein (Durchwahl: 06054/808-14 oder Die nächste Beratung findet am 808-30) oder per E-Mail: corina.ganz@birstein.de bis spätestens zum 03. Januar 2020 zu melden. Donnerstag, 09. Januar 2020 Sollten die Daten bis zu diesem Termin nicht vorliegen, wird die in der Zeit von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Abrechnung mit dem Vorjahresverbrauch vorgenommen. Wichtig: Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine erhal- Außerdem erinnert die Gemeindeverwaltung alle Grundstücks- ten Sie unter 06054/80818. eigentümer an die Gefahren, die durch Frost an den Wasserversorgungsleitungen auf dem Grundstück entstehen kön- Der Versichertenberater gibt kostenlos Auskunft zu Fragen der nen. Hingewiesen wird insbesondere auf die Pflicht, Wasserzähler gesetzlichen Rentenversicherung, ist bei der Kontenklärung vor Frost zu schützen. behilflich und Ansprechpartner bei der Rentenantragstellung. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und bitten um Kenntnisnahme Versicherungsunterlagen und Personalausweis sollten mitge- und Beachtung. bracht werden. Gemeindeverwaltung Birstein - Steueramt - Corina Ganz • Tel. Nr. (0 60 54) 8 08 14 • corina.ganz@birstein.de Sprechtage Versorgungsamt in Wächtersbach Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda Die nächsten Sprechtage des Versorgungsamts Fulda finden am Sprechtage Versorgungsamt in Schlüchtern 08.01.2020, 15.01.2020, 22.01.2020 und 29.01.2020 Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr Die nächsten Sprechtage des Versorgungsamts Fulda finden am in der Stadtverwaltung Wächtersbach, Zimmer 01, statt. 03.01.2020 und 17.01.2020 – Tel. 06053/802-0 – im Haus des Handwerks, Krämerstraße 5 in Schlüchtern, statt. (In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort (In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort keine Beratung erfolgen!) keine Beratung erfolgen!)
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 3 BIRSTEINER NACHRICHTEN Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Gemeinde Birstein, Main-Kinzig-Kreis investitionsprogramm" – hierfür gewährt das Land Hessen für das Haushaltsjahr 2020/2021 einen Tilgungszuschuss in Höhe von 80% 181.637 0 1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der §3 Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) Der Gesamtbetrag von zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBI. I, S. 291) hat Verpflichtungsermächtigungen im die Gemeindevertretung am 13.02.2020 folgende Haushaltssatzung Haushaltsjahr zur Leistung von beschlossen: Auszahlungen in künftigen §1 Jahren für Investitionen und Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Investitionsförderungsmaßnahmen wird wird auf 300.000 festgesetzt. im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis §4 mit dem Gesamtbetrag Der Höchstbetrag der der Erträge auf 13.363.510 13.575.561 Liquiditätskredite, die im mit dem Gesamtbetrag Haushaltsjahr zur rechtzeitigen der Aufwendungen auf 13.062.278 13.212.455 Leistung von Auszahlungen in mit einem Saldo von 301.232 363.106 Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 1.500.000 im außerordentlichen Ergebnis festgesetzt. mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 0 §5 mit dem Gesamtbetrag Die Steuersätze für die der Aufwendungen auf 0 0 Gemeindesteuern werden für mit einem Saldo von 0 0 das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: ausgeglichen/mit einem 1. Grundsteuer Überschuss/Fehlbedarf von 301.232 363.106 a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H. 420 v.H. im Finanzhaushalt b) für Grundstücke mit dem Saldo aus den Einzahlungen (Grundsteuer B) 490 v.H. 450 v.H. und Auszahlungen aus laufender 2. Gewerbesteuer auf 365 v.H. 365 v.H. Verwaltungstätigkeit auf 640.088 678.383 Nachrichtlich: Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuer erfolgte durch Satzung vom 13.02.2020 und dem Gesamtbetrag der (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 963.000 943.000 §6 Auszahlungen aus Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich. Investitionstätigkeit auf 1.564.400 1.250.400 mit einem Saldo von -601.400 -307.400 §7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans Einzahlungen aus am beschlossene Stellenplan. Finanzierungstätigkeit auf 775.637 300.000 Auszahlungen aus §8 Finanzierungstätigkeit auf 626.458 645.192 Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans mit einem Saldo von 149.179 -345.192 beschlossene Budgetierungsrichtlinie. ausgeglichen / mit einem Birstein, den Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Der Gemeindevorstand Haushaltsjahres von 187.867 25.791 .............................. festgesetzt. gez. Wolfgang Gottlieb, Bürgermeister §2 Der Gesamtbetrag der Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 IMprESSUM Kredite, deren Aufnahme Das amtliche Verkündigungsorgan „Birsteiner Nachrichten” im Haushaltsjahr zur erscheint in der Regel 14-tägig und wird kostenlos an alle Haushalte in Finanzierung von Investitionen und den Ortsteilen der Gemeinde Birstein mit der „REGIONALE“ verteilt. Investitionsförderungsmaßnahmen Für Druckfehler keine Haftung. erforderlich ist, wird auf 775.637 300.000 Verantwortlich für den Inhalt: festgesetzt. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein Darin enthalten sind Landesdarlehen Verantwortlich für Satz und Druck: für die Abwicklung der Maßnahmen Text & Grafik Service Eva Maria Martin, 63633 Birstein, Im Erbes 5, aus dem „Hessischen Kommunal- Tel. 06054 / 1318, E-Mail: info@die-regionale.de
BIRSTEINER NACHRICHTEN 4 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019 Amt für Bodenmanagement im Zusammenhang mit allen anhängigen Fulda Grundstücksverkehrsvorgängen und allen flächenbezogenen Investitions- und Fördervorhaben beseitigt wird. Außenstelle Lauterbach Die Flurbereinigungsbehörde hat die Widersprüche gegen den -Flurbereinigungsbehörde- Flurbereinigungsplan gemäß § 60 Abs. 1 FlurbG verhandelt und verbliebene Widersprüche gemäß § 63 Abs. 1 in Verbindung mit § Adolf-Spieß-Straße 34, 36341 Lauterbach 60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt. Telefon: +49 (6641) 9662 0 Die danach erforderlichen Änderungen des Flurbereinigungs- Fax: +49 (6641) 9662 250 planes werden in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de gewahrt. Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Crainfeld, Veröffentlichung Vogelsbergkreis; Aktenzeichen: VF 1009 Diese Anordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Grebenhain und in den angrenzenden Städten Gedern, Herbstein, Öffentliche Bekanntmachung Schotten und Gemeinden Birstein, Freiensteinau und Hosenfeld öffentlich bekannt gemacht. Vorzeitige Ausführungsanordnung Darüber hinaus ist die Anordnung auch über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF1009 abrufbar. I. Im Flurbereinigungsverfahren II. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung Grebenhain-Crainfeld, Vogelsbergkreis, (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit gelten- den Fassung, wird die sofortige Vollziehung dieser vorzeitigen wird gemäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGB I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführungsanordnung angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. zur Folge, dass die Erhebung von Widersprüchen keine aufschie- bende Wirkung hat. Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes treten am Gründe: 29. Januar 2020 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse geboten, damit der Eintritt des neuen Rechtszustandes in Kraft. Zu diesem Termin tritt der durch den für alle Beteiligten nicht durch wenige Widersprüche einzelner Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Teilnehmer verzögert wird. Stelle des bisherigen. Ein längerer Aufschub des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen Flurbereinigungsplanes würde voraussichtlich zu erheblichen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Behinderungen im Grundstücksverkehr führen und ist für die Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur Beteiligten nicht zumutbar. Aufgrund der Anordnung der soforti- noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Die rechtli- gen Vollziehung dieser Ausführungsanordnung kann die chen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet wer- 02.07.2013 enden zum oben angegebenen Zeitpunkt. den, wodurch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird. Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, also der Über- Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke wurde in den gegeben, da in einem Flurbereinigungsverfahren eine Vielzahl aufs Überleitungsbestimmungen geregelt. engste miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer Die Flurbereinigungsbehörde hat die verbliebenen Widersprüche aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung gegen den Flurbereinigungsplan der oberen Flurbereinigungs- eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen behörde vorgelegt. Nach Abwägung aller Umstände ist ein längerer Wirkungen des Flurbereinigungsplanes über einen längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes nicht zu ver- Zeitraum verzögert werden. treten, weil erhebliche Nachteile zu befürchten sind. Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur den Zeitpunkt Soweit bei Pachtverhältnissen ein Wertunterschied zwischen dem des Eintritts des neuen Rechtszustandes. Die inhaltliche alten und dem neuen Pachtbesitz eingetreten ist, kann die Ausgestaltung regelt allein der Flurbereinigungsplan. Daher ist es Flurbereinigungsbehörde den Unterschied durch Erhöhung oder für den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung unerheblich, Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise ausgleichen. In dass der Flurbereinigungsplan durch Widersprüche Einzelner noch Fällen erheblicher Änderung kann das Pachtverhältnis zum Ende angefochten ist. des laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufge- hoben werden (§ 70 FlurbG). Eine Regelung erfolgt nur auf Antrag. rechtsbehelfsbelehrung Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Erlass dieser Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann binnen eines Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für (§ 71 Satz 2 und 3 FlurbG). Innerhalb der gleichen Frist kann bei Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Adolf-Spieß- der Flurbereinigungsbehörde auch eine Entscheidung hinsichtlich Straße 34, 36341 Lauterbach (oder: Amt für Bodenmanagement Fulda, der Beiträge von Nießbrauchern (§ 69 FlurbG) beantragt werden. Washingtonallee 1, 36041 Fulda) erhoben werden. Gründe: Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der oberen Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der vorzeitigen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG liegen vor. Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung sollen den Beteiligten Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt am ersten Tag die Vorteile der Flurbereinigung schon dann verschafft werden, der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich wenn der Flurbereinigungsplan noch nicht unanfechtbar ist. Es soll oder zur Niederschrift zu erheben. damit verhindert werden, dass wenige Widersprüche gegen die Abfindung den neuen Rechtszustand für alle anderen Beteiligten Lauterbach, den 11.12.2019 verzögern. Durch die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungs- Im Auftrag planes soll der vorläufig eingewiesene Besitz einheitlich mit dem (LS) grundbuchmäßigen Eigentum in Übereinstimmung gebracht wer- gez. Karl den, damit die vorhandene Rechtsunsicherheit für die Beteiligten Verfahrensleiter
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 5 BIRSTEINER NACHRICHTEN § 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer unmaßstäblichen Karte durch eine rote Linie dargestellt. Die Karte ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Satzung. (siehe Seite 8) Baudenkmäler im Sinne des Hess. Denkmalschutzgesetzes sind in der Anlage 2 beschrieben. (siehe Seite 9) Das Satzungsgebiet deckt sich mit dem historischen Altort BAU G E S TALT U N G S SAT Z U N G Birsteins. der Gemeinde Birstein über die äußere 1.2 Sachlicher Geltungsbereich Gestaltung und Unterhaltung baulicher Diese Satzung gilt für alle baulichen Maßnahmen: - Genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Anlagen, der Außenwerbung und über Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung, Instandsetzung Bauwiche, Abstände und Abstandsflächen und -haltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen, für den Altortbereich von Birstein - genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Errichtung und Änderung von Werbeanlagen. Zur Erhaltung und Pflege der Bausubstanz des Altortbereiches, dem in - Anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Abbruch bzw. die geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Beseitigung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Hinsicht besondere Bedeutung zukommt, hat die Gemeindevertretung Anlagen, der Gemeinde Birstein in ihrer Sitzung am 31. Oktober 2019 auf - die Gestaltung der privaten Freiflächen mit Mauern und Grund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der zurzeit Einfriedungen. gültigen Fassung und des § 91 der Hessischen Bauordnung in der Höherrangiges Recht wie Planungs- und Baurecht, Denkmalschutz Fassung vom 07. Juli 2018 nachfolgende Satzung beschlossen: und andere Bestimmungen bleiben von dieser Satzung unberührt. PRÄAMBEL § 2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Begründung zur Gestaltungssatzung Alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung, soweit sie von öffentlichen Verkehrsflächen sowie den umgebenden Höhen aus Von dem berühmten Architekten Mario Botta stammt der Satz: gesehen werden, müssen sich nach Größe und Umriss nach Bauart und „Der Reichtum einer Stadt ist ihre Erinnerung". Baustoff, nach Maßstab, Form und Farbgebung, in der Dachgestaltung und der Behandlung der Außenhaut in das Ortsbild einfügen. Ein wesentliches Ziel der Ortskernsanierung ist es, diese Erinnerung in Dies gilt für Neubauten ebenso wie für Veränderungen und Birstein wach zu halten und mit der Geschichte der Gemeinde sensibel Ausbesserungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und Anlagen. und respektvoll umzugehen. Leider musste vielerorts die Verunstal- Der Maßstab der bestehenden historischen Gebäude ist zu erhalten. tung von gebauter Umgebung vorangehen, bevor man sich der Dazu müssen Wände, Fenster, Schaufenster, Türen und Tore in der Bedeutung des gebauten kulturellen Erbes bewusst wurde und auch Größe, den Maßstabsverhältnissen, der formalen Gestaltung und dem die breite Öffentlichkeit empfindlich geworden ist, was Zerstörung, Material dem Bauwerk und dem Straßenbild angepasst werden. Verlust und unpassende Erneuerungen anbetrifft. Heute sind wir ein Über die Gemeinde Birstein wird eine kostenlose städtebauliche Stück erfahrener und es geht nicht mehr um die Frage ob, sondern wie und baugestalterische Beratung angeboten. Ihre Inanspruchnahme man mit und in dem Bestand umgeht. wird vor der jeweiligen Erneuerungsplanung dringend empfohlen. Deshalb wurde der Altortbereich von Birstein als Sanierungsgebiet festgesetzt, innerhalb dessen bauliche Veränderungen genehmigt wer- den müssen, auch wenn sie nicht eines Bauantrages bedürfen. § 3 BAUKÖRPER / BAUMASSE Diese Bindung mag als Einschränkung verstanden werden, sie ist Die überwiegende ortsübliche Bauweise ist an den Straßenzeilen und dies jedoch nicht für Eigentümer, die ohnehin sorgsam und geschichts- Plätzen einzuhalten. bewusst mit ihrer Bausubstanz umgehen wollen. Zudem schützt diese Neu im Ortsbild in Erscheinung tretende Baukörper dürfen in der Bindung vor eventuellen Bausünden ihrer Nachbarn. Weiterhin kann Baumasse (Länge, Breite, Höhe), sowie in Gliederung und man auf ein richtig saniertes Haus stolz sein und es ist mehr wert als Gesamtumfang nicht wesentlich von den vorhandenen abweichen. Bei ein mit unpassenden Materialien „verschönertes“. Umbauten sind Firstrichtung und Dachneigung, sowie Trauf- und Um einheitliche Regeln für den Umgang mit Gebäuden und bauli- Firsthöhe beizubehalten; bei Neubauten sind sie der in der Umgebung chen Anlagen zu schaffen, und Verständnis für die vorgeschlagenen vorhandenen Bebauung anzugleichen. § 4 DÄCHER / DACHAUFBAUTEN Maßnahmen zu wecken, wurde diese Gestaltungssatzung erarbeitet. Die Satzung steht keineswegs in Konflikt mit zeitgenössischer Architektursprache und modernen technischen, ökologischen und 4.1 Dachform / Dachdeckung / Details energetischen Belangen. Sie soll für ortsbildprägende Merkmale und Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 56°. somit für die Besonderheiten in Birsteins Altort sensibilisieren. Flachdächer oder flachgeneigte Dächer sind in begründeten Fällen bei Die Satzung zeigt, wie sich durch die am Ort vorhandenen Hinter- und Nebengebäuden zulässig. Materialien und den statischen Zwängen im Laufe der Zeit Bauformen Die Dacheindeckung hat in ziegelrotem Material zu erfolgen entwickelt haben, an die wir uns gewöhnt haben. Diese sind typisch für (Ausnahme: Sonderbauten wie Kirche u.ä. mit Naturschiefer - oder unsere Heimat und ihr Vorhandensein ist wichtig für unser Gauben und untergeordnete Dächer in Kupfer- oder Zinkblech). Wohlbefinden. Wer sich wohlfühlt in seiner Gemeinde, wird pfleglich Vorzugsweise sollen Tonbiber- oder Tonfalzziegel verwendet werden. mit seinem eigenen Haus umgehen und damit dazu beitragen, dass Dachdämmungen bei Altbauten sind sparrengleich oder unter den Geschichte eine Zukunft hat. Sparren einzubauen. Nicht zuletzt dient die Satzung auch als Grundlage zur Der Dachüberstand an Traufe sowie Ortgang darf 40 cm nicht über- Sanierungsförderung. schreiten (ohne Rinne). Dachaufbauten sind entweder als Zwerch- Durch die Verbindung mit einer fachlichen, kostenlosen Beratung häuser oder als Einzelgauben zulässig. kann auf die spezielle Bauart, Gestaltung und die jeweiligen Einzelgauben sind nur in Form von Schleppgauben oder Bedürfnisse eingegangen werden. Satteldachgauben zulässig. Waagrecht abschließende Gauben sind
BIRSTEINER NACHRICHTEN 6 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019 ebenfalls zulässig. Seitlich abgeschrägte Gauben sind unzulässig. 6.2 Wohnhausfenster Bei Scheunenausbauten sind Zwerchhäuser (1 Stück pro 6.2.1 Fenster in Altbauten Dachfläche) und Schleppgauben zulässig. Gaubenbänder sind in der In denkmalgeschützten Gebäuden sind ausnahmslos Holzfenster- Länge 1/3 Dachfläche zulässig. konstruktionen zulässig. Die folgenden Skizzen sind Teil der Satzung. Fenster mit einer Öffnungsbreite von mehr als 1 m sind als zweiflüge- lige Holzfensterkonstruktion auszuführen. Bei einer Öffnungsbreite von unter 1 m können einflügelige Fenster eingesetzt werden. Alle vom öffentlichen Straßenraum sichtbaren Fenster in histori- schen Gebäuden sollen in „echte“ glasteilende Sprossung eingeteilt werden (Holz- oder Bleisprossung), es sei denn, die historisch begründbare Vorlage zeigt andere Ausführungsarten. Bei Scheunenumbauten sind historisierende Sprossungen unzuläs- sig. 4.2 Drempel (Kniestock) Drempel an straßenseitigen Wohnhäusern sind unzulässig (Sparren- widerlager bis zu einer Höhe von 40 cm sind zulässig). Bei Scheunenersatzgebäuden sind Drempel über dem Erdgeschoss bis zu einer Gesamtwandhöhe von 4.00 m zulässig. § 5 FASSADENMATERIALIEN 5.1 Fachwerk Fachwerkfassaden sind, soweit es sich um Sichtfachwerk handelt, frei- zulegen. Die Farbgestaltung und Oberflächenbehandlung ist mit der 6.2.2 Fenster in Neubauten Gemeindeverwaltung, der Denkmalfachbehörde (bzw. den zuständi- In Neubauten sind Holzfensterkonstruktionen sowie Kunststofffenster gen Sanierungsorganen) abzusprechen. zulässig. Fensterformate in Neubauten sind in hochrechteckiger Form Grundsätzlich sollte sich die Fachwerkfarbgebung am historischen einzubauen. Liegende Fensterformate sind unzulässig. Befund orientieren. Die traditionelle Holzschindelung ist im Bestand zu erhalten bzw. 6.2.3 Fenster in Fachwerkgebäuden art- und materialgerecht zu ersetzen. In Fachwerkgebäuden sind die Fenster außenbündig einzubauen und Unzulässige Materialien sind: mit einem Deckbrett außenseitig abzudecken. a) Faserzementplatten b) Fliesen 6.2.4 Scheinsprossungen c) Kunststoffverkleidungen Eingeschlossene oder abnehmbare Sprossungen sind nicht zulässig. d) Metallverkleidungen e) Kunststeinverkleidungen 6.2.5 Holzfenster f) Scheinfachwerk Mit Ausnahme von Scheunenumbauten und Neubauten sind alle Alle Holzverbindungen an Außenfassaden sind zimmermannsmäßig Holzfenster deckend, in heller Farbe zu streichen. Nur in begründeten herzustellen. Ausnahmen können auch naturbelassene Fenster eingesetzt werden. Vorhandene Inschriften und Schnitzwerke sind textlich und figür- § 7 TÜREN lich und in der Art der Ausführung zu erhalten. 5.2 Massive Außenwände Alte Hauseingangstüren sind nach Möglichkeit zu erhalten. Neue Massive Außenwände sind mit glatt verriebenem, mineralischem Hauseingangstüren bei Gebäuden vor 1945 sind nur als Holztüren Material zu verputzen. Sandstein- oder Basaltfassaden sowie Fenster- zulässig – ausgenommen Ladeneingangstüren, diese können auch in und Türgewände aus Naturstein sind zu erhalten. Metall, farbig beschichtet ausgeführt werden. Bei Gebäuden nach 1945 sind Kunststofftüren und farblich 5.3 Energetische Aufwertung beschichtete Metalltüren zulässig. Zur energetischen Aufwertung von Altbauten wird empfohlen, ein § 8 FENSTERLÄDEN / Energieberatungsunternehmen einzuschalten. Der empfohlene Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung ist mit der Gemeinde- verwaltung bzw. dem eingesetzten Gestaltungsberater abzustimmen. SONNENMARKISEN § 6 FENSTER 8.1 Fensterläden / rollläden An Fachwerkgebäuden sind nur Klapp- oder Schiebeläden aus Holz 6.1 Schaufenster oder Metall zulässig, Rollläden sind hier unzulässig. Fensteröffnungen für Ladenfenster sind nur im Erdgeschoss zulässig. An anderen Gebäuden sind Rollläden zulässig, wenn die Die Anordnung der Ladenfenster soll sich konstruktiv und optisch auf Rollladenkästen und die seitlichen Führungsschienen von außen nicht die darüber liegende Fassade beziehen. Die einzelnen Öffnungsbreiten sichtbar (eingeputzt) sind. Klapp- und Schiebeläden aus Holz oder von Schaufenstern sollen 3,00 m nicht überschreiten. Bei einer Rei- Metall sind ebenfalls möglich. hung von Schaufenstern sind dazwischen gelagerte Massivstützen ein- zubauen. Schaufensterrahmen dürfen nur in Holz oder dunkel behan- 8.2 Sonnenmarkisen deltem Metall ausgeführt werden. Alle einzelnen Schaufenster dürfen Sonnenmarkisen dürfen an der Straßenseite wesentliche Bauglieder nur im Format eines Hochrechtecks oder Quadrats ausgeführt werden. nicht verdecken oder überschneiden und sind nur im Erdgeschoss
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 7 BIRSTEINER NACHRICHTEN zulässig. Die Farbgebung der Markisen darf nicht grellbunt sein. Sie 12.2 Schmiedeeiserne Tore muss sich in der farblichen Gestaltung harmonisch in ihre Umgebung Schmiedeeiserne Tore sind im Einzelfall nach Absprache mit dem einfügen. Gemeindebauamt zulässig. § 9 TREPPEN / ARKADEN / 12.3 Zäune BALKONE / LOGGIEN Zäune um Gärten sind ausschließlich als Holz-Staketenzäune oder Metallstabzäune auszuführen. 9.1 Treppenanlagen Höhe maximal 1,40 m. Treppenanlagen vor Hauseingängen an öffentlichen Verkehrsflächen Kunststoffzäune sind unzulässig. sind in heimischem Naturstein oder Natursteinverkleidung auszu- Maschendrahtzäune sind in straßenabgewandten Gartenflächen zuläs- führen (Sandstein oder Basalt). sig. Betonsteinstufen mit eingefärbten Oberflächen sind ebenfalls zulässig (nicht an Einzelkulturdenkmälern). §13 WERBEANLAGEN 9.2 Arkaden / Fassadenrücksprünge Im Geltungsbereich dieser Satzung sind Werbeanlagen auch unter 1 m2 Arkaden und ähnliche Fassadenrücksprünge sind nur in begründeten baugenehmigungspflichtig. Dies gilt nicht für Praxisschilder und ähn- Ausnahmefällen zulässig. liches bis zu einer Größe von 0,2 m2. Werbeanlagen die parallel zur Außenwand angebracht werden, dür- 9.3 Balkone / Loggien / Auskragungen fen eine zusammen-hängende Fläche von 1,20 m2 und eine Höhe von Balkone, massive Kragplatten und Loggien dürfen an der Straßenseite 50 cm nicht überschreiten. Sie dürfen höchstens ein Drittel der Breite nicht angebracht / eingebaut werden. der Hauswand einnehmen. Auskragende Werbeanlagen dürfen eine zusammenhängende 9.4 Vordächer Fläche von insgesamt 0,7 m2 nicht überschreiten. Vordächer sind mit Glas-, Ziegel-, Zinkblech- oder Kupferblech- Anlagen der Außenwerbung dürfen nur unterhalb der Höhe der eindeckung auszuführen. Vordächer mit Kunststoffabdeckungen sind Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses angebracht werden. Sie sind im Straßenbereich unzulässig. nicht gestattet an Einfriedigungen, Türen, Toren, Dächern, über Dach und zwischen Gebäuden. § 10 ANTENNEN / SONNENKOLLEK- Die Anlagen der Außenwerbung müssen sich nach Umfang, TOREN / FOTOVOLTAIKANLAGEN Anordnung, Werkstoff, Farbe und Gestaltung den Bauwerken unter- ordnen und dürfen wesentliche Bauglieder nicht verdecken oder über- 10.1 Antennen schneiden. Antennen sind nur an den nicht einsehbaren Fassadenteilen zulässig. Unzulässig sind insbesondere: Bei der Montage auf dem Dach sollen diese an der straßenabgewand- 1. Die regellose Anordnung, ten Seite des Daches, vorzugsweise unter der Dachfläche, angebracht 2. die störende Häufung, werden. 3. die Verwendung greller Farben, insbesondere Signalfarben Parabolantennen sind farblich dem baulichen Hintergrund des sowie Tagesleuchtfarben. Daches anzupassen, aufgedruckte Werbung ist unzulässig. Es sind nur blendungsfreie Lichtquellen zugelassen (indirekte Parabolantennen an der Straßenfront sind unzulässig. Anstrahlung). Firmenaufschriften sind vorzugsweise mit auf der Wandfläche auf- 10.2 Sonnenkollektoren, Solarzellen, Fotovoltaikanlagen gesetzten Buchstaben aus Metall oder Holz oder mit aufgemalten Sonnenkollektoren, Solarzellen und Fotovoltaikanlagen sind generell Buchstaben auszuführen. Dabei ist die Farbgebung auf die Umgebung nur an der straßenabgewandten Seite des Daches zulässig. Bei giebel- abzustimmen. Die vertikale oder schräge Anordnung der Buchstaben ständig zur Straße orientierten Gebäuden sind Kollektoren mit einem ist unzulässig. Mindestabstand von 4 m vom Ortgang zu installieren. Ausnahmen Fahnenschilder (Ausleger) dürfen Durchblicke auf wertvolle bedürfen einer Einzelentscheidung über Beantragung bei der Baudenkmale und Plätze nicht beeinträchtigen. Sie sind handwerklich Gemeinde. zu gestalten und müssen sich dem Bauwerk und der Umgebung har- monisch einfügen. § 11 FREIFLÄCHENGESTALTUNG / Leuchtschilder (Voll-Transparente) sind unzulässig. MAUERN 11.1 Freiflächengestaltung § 14 ABSTÄNDE / ABSTANDS- Hofflächen sind mit heimischem Natursteinmaterial (Basalt) oder mit FLÄCHEN Betonsteinpflaster in grau oder muschelkalkfarben zu pflastern. Soweit im Geltungsbereich dieser Satzung die bestehende Bebauung Wassergebundene Flächen sind möglich (feinkörniger Kies oder Traufgassen oder sonstige Hauszwischenräume zwischen einzelnen Split). Gebäuden aufweist, die geringer sind als nach der HBO erforderlich, werden die Maße dieser Abstandsflächen als reduzierte Ab- stands- 11.2 Mauern flächen festgesetzt. Dies gilt auch für Abstandsflächen bei Gebäuden, Die Errichtung von neuen Mauern sowie Umbau- und Instand- die sich an Verkehrsflächen gegenüberliegen sowie für setzungsarbeiten an bestehenden Mauern sind in heimischem Abstandsflächen zwischen Gebäuden sowie sonstigen baulichen Naturstein oder grob verputzten (Kellenwurf) industriellen Steinen Anlagen. auszuführen; Klinkermauern oder eine Mauerverkleidung mit Fliesen § 15 ABWEICHUNGEN / sind unzulässig. Mauern sind mit Natursteinplatten aus heimischem Material, mit Ziegeln oder Zinkblech abzudecken. (Ausnahme: Natursteinmauern BEFREIUNGEN mit gemauerter Mauerkrone.) Von den Bestimmungen dieser Satzung können Abweichungen zuge- § 12 TORE / ZÄUNE lassen werden, wenn sie der Präambel und der Generalklausel dieser Satzung dem Sinne nach entsprechen und wenn sie mit der HBO unter 12.1 Hoftore Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen und unter Wür- Hoftore sind in Holz, Holz-Stahlkonstruktion oder Stahl (anthrazit) digung der nachbarschaftlichen Interessen mit den öffentlichen auszuführen und geschlossen zu verschalen. Belangen, insbesondere des Denkmalschutzes vereinbar sind.
BIRSTEINER NACHRICHTEN 8 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 9 BIRSTEINER NACHRICHTEN
BIRSTEINER NACHRICHTEN 10 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019 In allen Fällen sind Abweichungen von dieser Satzung zu begründen einer gestrichelten Linie kenntlich gemacht. Die und genehmigungspflichtig. Gebietsübersichtskarte bildet keinen Bestandteil dieses Beschlusses. § 16 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN 3. Teilnehmergemeinschaft Nach § 86, Ziffer 23 der Hessischen Bauordnung handelt ordnungs- Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die den widrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen die- Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden ser Satzung verstößt. Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Die Ordnungswidrigkeiten können nach der Hessischen Grundstücke (Teilnehmerinnen und Teilnehmer), bilden die Bauordnung mit einer Geldbuße bis zu € 15.000,- geahndet werden. Teilnehmergemeinschaft. Sie führt den Namen: § 17 INKRAFTTRETEN „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Kefenrod-Burgbracht“ Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Burgbracht. Birstein, den 28.11.2019 4. Flurbereinigungsbehörde Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige Wolfgang Gottlieb Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Bürgermeister Büdingen, Bahnhofstrasse 33, 63654 Büdingen. 5. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte nach § 10 Ausfertigungsvermerk FlurbG): 1. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen (nach § 5 Abs. 3 Satz 1 HGO) und Eigentümer sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. dem Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die 2. Als Nebenbeteiligte Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk worden sind. Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen wer- den, Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 Birstein, den 28.11.2019 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG), ________________________________ c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses - Wolfgang Gottlieb - beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, (handschriftliche Unterschrift des Bürgermeisters) d) Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke Amt für Bodenmanagement berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, Büdingen e) Empfängerinnen und Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen – Flurbereinigungsbehörde – Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG) und Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen f) Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100 Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Beitrag zu den Unterhaltskosten oder Ausführungskosten auf- erlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Büdingen, den 11.11.2019 Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des Öffentliche Bekanntmachung g) Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). der Träger der Maßnahme die Gemeinde Kefenrod. Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kefenrod- Burgbracht Az.: VF 2597 6. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums Nach §§ 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG gelten von der Bekanntgabe dieses Flurbereinigungsbeschluss Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flur- bereinigungsplanes, im Falle der Nr. 4 bis zur Ausführungsanordnung, 1. Anordnung folgende Einschränkungen: Aufgrund § 86 Absatz 1 Nr. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes 1. An der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gel- Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, tenden Fassung wird für die in der Anlage 1 die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. (Flurstücksverzeichnis) aufgeführten Flurstücke der Gemeinde 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und Kefenrod, Gemarkung Burgbracht ein vereinfachtes ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsverfahren angeordnet. Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän- dert oder beseitigt werden. 2. Flurbereinigungsgebiet 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 278 ha und liegt Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in vollständig in der Gemarkung Burgbracht. Die Grenzen des Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere Flurbereinigungsgebietes sind auf der Gebietsübersichtskarte mit des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 11 BIRSTEINER NACHRICHTEN werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt Bodenmanagement Büdingen, - Flurbereinigungsbehörde -, werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Bahnhofstrasse 33, 63654 Büdingen, Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt. oder beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und 4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, innerhalb eines Monats nach Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wer- Sind entgegen den Vorschriften der Nummern 1 und 2 Änderungen den. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kön- öffentlichen Bekanntmachung. nen sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dien- gez. Dr. Schweitzer (Amtsleiter) lich ist. Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden, Anlage 1 zum Flurbereinigungsbeschluss vom 11.11.2019 so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Flurbereinigungsverfahren Kefenrod- Burgbracht, Az.: VF 2597 Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift der Nr. 4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass die Flurstücksverzeichnis Kefenrod- Burgbracht (VF 2597) Person, die das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsge- mäß in Bestand zu bringen hat. Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die nachfolgend aufge- Entstehende Kosten bei Verstößen gegen die o. g. Einschränkungen führten Grundstücke: werden der verursachenden Person zur Last gelegt. Die Genehmigungspflicht für die o.g. Maßnahmen aufgrund sonstiger Gemeinde Kefenrod Rechtsvorschriften bleibt unberührt. Gemarkung Burgbracht Flur 1 7. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter rechte Flurstücke 1/1, 2 bis 17, 18/1, 18/2, 19 bis 31, 32/2 bis 32/4, 33 bis 48, Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus 49/1, 49/2, 50 bis 59, 60/1, 61/1, 62 bis 81 dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flur 2 Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach 1 bis 3, 4/1, 4/3, 4/4, 4/5, 5, 6, 7/1, 7/2, 8, 10, 17, 18, 26, 27/1, 27/2, Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde 28 bis 33, 75 bis 77, 83, 84/1, 84/2, 85 bis 89, 90/1, 90/2, 109/1, 109/2, anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so 110/1, 110/2, 111, 116/2, 117 bis 120, 139, 141, 142, 145, 146 kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Flur 3 Festsetzungen gelten lassen. 1 bis 31, 36 bis 49, 50/1, 50/2, 51 bis 54, 57 bis 61, 62/10, 63 bis 77 Die Inhaberin oder der Inhaber eines o.a. Rechts muss die Wirkung Flur 4 eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich 1 bis 26, 27/1, 27/2, 28, 29, 31/1, 32 bis 50, 52 bis 54, 57, 60 bis 89, gelten lassen wie die beteiligte Person, der gegenüber die Frist durch 91 bis 112 die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden Flur 5 ist. 2, 4, 5/1, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 6/1, 6/2, 7 bis 9, 10/1, 10/2, 12 bis 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25/1, 25/2, 25/3, 26 bis 28, 29/1, 29/2, 30 bis 62 8. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind nach § 35 FlurbG berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Gebietsübersichtskarte zur Veröffentlichung Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Kefenrod-Burgbracht Az.: VF 2597 Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 9. Veröffentlichung, Auslegung Flurbereinigungsbeschluss vom 11.11.2019 Der entscheidende Teil dieses Flurbereinigungsbeschlusses wird im Staatsanzeiger veröffentlicht, in der Flurbereinigungsgemeinde Kefenrod, und in den angrenzenden Städten Büdingen, Gedern, Ortenberg und den Gemeinden Birstein, Brachtal und Wächtersbach öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und der Gebietskarte gem. § 6 Abs. 2 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Auslegung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung Kefenrod, Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod, während der Dienstzeiten. Die Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kefenrod sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeiten Darüber hinaus sind der Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2597 abrufbar. Damit liegen die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG vor. rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann beim Amt für
BIRSTEINER NACHRICHTEN 12 DIE REGIONALE 51. KW / 20.12.2019 Amt für Bodenmanagement im Zusammenhang mit allen anhängigen Fulda Grundstücksverkehrsvorgängen und allen flächenbezogenen Investitions- und Fördervorhaben beseitigt wird. Außenstelle Lauterbach Die Flurbereinigungsbehörde hat die Widersprüche gegen den -Flurbereinigungsbehörde- Flurbereinigungsplan gemäß § 60 Abs. 1 FlurbG verhandelt und verbliebene Widersprüche gemäß § 63 Abs. 1 in Verbindung mit § Adolf-Spieß-Straße 34, 36341 Lauterbach 60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt. Telefon: +49 (6641) 9662 0 Die danach erforderlichen Änderungen des Flurbereinigungs- Fax: +49 (6641) 9662 250 planes werden in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de gewahrt. Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Grebenhain, Veröffentlichung Vogelsbergkreis; Aktenzeichen: F 972 Diese Anordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Grebenhain und in den angrenzenden Städten Gedern, Herbstein, Öffentliche Bekanntmachung Schotten und Gemeinden Birstein, Freiensteinau und Hosenfeld öffentlich bekannt gemacht. Vorzeitige Ausführungsanordnung Darüber hinaus ist die Anordnung auch über die Internetadresse I. Im Flurbereinigungsverfahren www.hvbg.hessen.de/F972 abrufbar. Grebenhain-Grebenhain, Vogelsbergkreis, II. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit gelten- wird gemäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. den Fassung, wird die sofortige Vollziehung dieser vorzeitigen März 1976 (BGB I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführungsanordnung angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. zur Folge, dass die Erhebung von Widersprüchen keine aufschie- bende Wirkung hat. Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes treten am Gründe: 29. Januar 2020 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse geboten, damit der Eintritt des neuen Rechtszustandes in Kraft. Zu diesem Termin tritt der durch den für alle Beteiligten nicht durch wenige Widersprüche einzelner Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Teilnehmer verzögert wird. Stelle des bisherigen. Ein längerer Aufschub des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen Flurbereinigungsplanes würde voraussichtlich zu erheblichen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Behinderungen im Grundstücksverkehr führen und ist für die Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur Beteiligten nicht zumutbar. Aufgrund der Anordnung der soforti- noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Die rechtli- gen Vollziehung dieser Ausführungsanordnung kann die chen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet wer- 05.07.2010 enden zum oben angegebenen Zeitpunkt. den, wodurch die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird. Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, also der Über- Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke wurde in den gegeben, da in einem Flurbereinigungsverfahren eine Vielzahl aufs Überleitungsbestimmungen geregelt. engste miteinander verflochtener Abfindungen besteht. Aus einer Die Flurbereinigungsbehörde hat die verbliebenen Widersprüche aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung gegen den Flurbereinigungsplan der oberen Flurbereinigungs- eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen behörde vorgelegt. Nach Abwägung aller Umstände ist ein längerer Wirkungen des Flurbereinigungsplanes über einen längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes nicht zu ver- Zeitraum verzögert werden. treten, weil erhebliche Nachteile zu befürchten sind. Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur den Zeitpunkt Soweit bei Pachtverhältnissen ein Wertunterschied zwischen dem des Eintritts des neuen Rechtszustandes. Die inhaltliche alten und dem neuen Pachtbesitz eingetreten ist, kann die Ausgestaltung regelt allein der Flurbereinigungsplan. Daher ist es Flurbereinigungsbehörde den Unterschied durch Erhöhung oder für den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung unerheblich, Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise ausgleichen. In dass der Flurbereinigungsplan durch Widersprüche Einzelner noch Fällen erheblicher Änderung kann das Pachtverhältnis zum Ende angefochten ist. des laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufge- hoben werden (§ 70 FlurbG). Eine Regelung erfolgt nur auf Antrag. rechtsbehelfsbelehrung Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Erlass dieser Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann binnen eines Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für (§ 71 Satz 2 und 3 FlurbG). Innerhalb der gleichen Frist kann bei Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Adolf-Spieß- der Flurbereinigungsbehörde auch eine Entscheidung hinsichtlich Straße 34, 36341 Lauterbach (oder: Amt für Bodenmanagement Fulda, der Beiträge von Nießbrauchern (§ 69 FlurbG) beantragt werden. Washingtonallee 1, 36041 Fulda) erhoben werden. Gründe: Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der oberen Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der vorzeitigen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG liegen vor. Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung sollen den Beteiligten Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt am ersten Tag die Vorteile der Flurbereinigung schon dann verschafft werden, der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich wenn der Flurbereinigungsplan noch nicht unanfechtbar ist. Es soll oder zur Niederschrift zu erheben. damit verhindert werden, dass wenige Widersprüche gegen die Abfindung den neuen Rechtszustand für alle anderen Beteiligten Lauterbach, den 11.12.2019 verzögern. Durch die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungs- Im Auftrag planes soll der vorläufig eingewiesene Besitz einheitlich mit dem (LS) grundbuchmäßigen Eigentum in Übereinstimmung gebracht wer- gez. Karl den, damit die vorhandene Rechtsunsicherheit für die Beteiligten Verfahrensleiter
51. KW / 20.12.2019 DIE REGIONALE 13 BIRSTEINER NACHRICHTEN Ortsbeirat Mauswinkel Notdienste Einladung polizei 110 • Feuerwehr 112 • rettungsdienst 112 Hiermit lade ich Sie zur nächsten Ortsbeiratssitzung, die am Ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der Donnerstag, dem 16.01.2020, um 20:00 Uhr, praxiszeiten im Bürgerhaus „Zur Linde“ in Mauswinkel Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, rufen bei der Zentralen ÄBD-Leitstelle unter der stattfindet, recht herzlich ein. Rufnummer 116117 oder 0561/19292, an. Diese ist erreich- bar: Tagesordnung: • Mo., Di., Do. 19 bis 7 Uhr, 1. Eröffnung und Begrüßung • Mi. und Fr. 14 bis 7 Uhr, 2. Dorfgestaltung und Entwicklung • Wochenende, Feiertage, Brückentage 7 bis 7 Uhr. u.a. Vorstellung der neuen „Ortsbegrüßungsschilder“ 3. Gewerbegebiet Pfingstweide Zahnärztlicher Notdienst für den Kreis Gelnhausen 4. Sonstiges Die Sprechstunden an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. 18.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt kann beim Kreiskrankenhaus Gelnhausen unter der Telefonnummer gez.: Jürgen Simon, Ortsvorsteher 06051/87-0 erfragt werden. Deutsches rotes Kreuz KV Gelnhausen e. V. Ambulanter Pflegedienst Birstein Häusliche Kranken-, Altenpflege und Intensivpflege Beratung und Information rund um die Pflege und vieles Meldepflicht für Hunde mehr (innerhalb von 14 Tagen anzumelden) Birstein, Industriestraße 17 06054/900431 -Anmeldung auch online möglich - rund um die Uhr 0171/1608529 Wiederholt haben es Hundehalter unterlassen, ihren Vierbeiner Notdienst bei Stromausfall bei der Gemeindeverwaltung ordnungsgemäß anzumelden. Es Störungsdienst der Kreiswerke Main-Kinzig wird deshalb auf die geltende Meldepflicht nach der 06051/84-296 Hundesteuersatzung der Gemeinde Birstein hingewiesen. Notdienst für die Wasserversorgung in der Gemeinde Danach sind Hunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Birstein Anschaffung anzumelden. Bei Störungen in der Wasserversorgung ist unter Telefon Auch neugeborene Hunde aus eigener Zucht müssen angemeldet 06053/809530 (Störungstelefon Wasserverband Kinzig, werden. Sie sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Wache Neudorf) der Notdienst für die Gemeinde Birstein Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden. erreichbar. Bei der Anmeldung müssen Rasse und Abstammung angegeben Hessisches Forstamt Schlüchtern werden. Das Forstamt Schlüchtern ist in der Schloßstraße 24. Die Nichtbefolgung der Meldepflicht kann als Im Notfall (Wochenenden und Feiertage) rufen Sie bitte das Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hessische Forstamt Schlüchtern, Tel. 06661/9645-34, an. Sie können Ihren Hund auch gerne bequem von zu Hause aus Über die automatische Rufumleitung werden sie mit dem online anmelden über die Homepage der Gemeinde Birstein diensthabenden Revierleiter verbunden. (www.birstein.de). Beratung durch die Bauaufsichtsbehörde Das Online-Formular „Anmeldung eines Hundes“ finden Sie in Die für die Gemeinde Birstein zuständige der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ unter „Online- Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises führt nach Formulare“. Die Hundesteuer-Marke wird Ihnen anschließend telefonischer Absprache Beratungsgespräche bei der mit dem Gebührenbescheid zugesandt. Gemeinde Birstein durch. Übrigens: Auch die Abmeldung Ihres Vierbeiners können Sie Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter über das entsprechende Online-Formular erledigen. Für das der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Morawetz, unter Telefon Wirksamwerden der Abmeldung ist hier allerdings erforderlich, 06051/5814262, vereinbart werden. dass Sie uns die Hundemarke noch zurückgeben/zusenden. Beratungsstelle für Schwangere und Familien Haben Sie dazu Fragen? Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Bad Soden- Dann melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne! Salmünster FIBz: Familien-, Informations- und Bildungszentrum Corina Ganz Bad Sodener Straße 52, 63628 Bad Soden-Salmünster Tel.: 06054 808-14 Tel.: 06056/5402, Fax: 06056/5498 corina.ganz@birstein.de kontakt@skf-bad-soden-salmuenster.de www.skf-bad-soden-salmuenster.de
Sie können auch lesen