Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee

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Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
STADTANZEIGER
                                                              wei
                                                             ssen
                                                              see
       Amtsblatt
Amtsblatt        der StadtOttenhausen,
          für Weißensee,   Weißensee mit seinen Ortsteilen
                                       Scherndorf und Waltersdorf
    Ottenhausen, Scherndorf, Waltersdorf und Herrnschwende
26. Jahrgang                Freitag, den 20. Dezember 2019                   Nr. 13

     Frohe W eihnacht en
       Am Ende des alten Jahres bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und
       Bürgern für das Vertrauen und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und
                       einen guten Start ins neue Jahr 2020.

                                  Matthias Schrot
                                  Bürgermeister
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
13/2019                                                                          -2-                                                                  Weißensee

                                           Stadtverwaltung auf einen Blick
                                  Telefon: 03 63 74 - 2 20 - 0, Telefax: 03 63 74 - 2 20 30

                                           Anschrift: Marktplatz 26, 99631 Weißensee

 Allgemeine Verwaltung:                                                                Städtische Einrichtungen
 Dienstag von......................................09.30 - 12.00 Uhr
                                                                                        Stadtbibliothek, Marktplatz 26 .................... 2 20 23
 und.....................................................13.00 - 18.00 Uhr
                                                                                        Öffnungszeiten:
 Donnerstag und Freitag von ..............09.30 - 12.00 Uhr                             Dienstag ................................. von 09.30 - 12.00 Uhr
                                                                                        ................................................ und 13.30 - 17.30 Uhr
 Bürgermeister:                                                                         Donnerstag ............................. von 13.00 - 16.00 Uhr

 Dienstag von......................................13.00 - 18.00 Uhr
 .........................................................nach Vereinbarung            Stadtarchiv, Marktplatz 26 .............................2 20 32
                                                                                       Öffnungszeiten:
 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten:                                              Montag...................................... von 09.30 - 12.00 Uhr
                                                                                       ..................................................und 13.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag von......................................15.00 - 18.00 Uhr
                                                                                       Donnerstag ............................... von 09.30 - 12.00 Uhr
 Freitag von .........................................09.30 - 12.00 Uhr
                                                                                       Freitag....................................... von 09.30 - 12.00 Uhr
 Sitz: Marktplatz 26
                                                                                       Traumzauberbaum-Grundschule
 Tel.: 2 84 94                                                                         Johannesstraße 1
                                                                                       Sekretariat .......................................................2 03 03
 Bürgermeister                                                                         Hort..................................................................3 67 18
 Sekretariat ........................................................2 20 12
                                                                                       Jugendclub
 Hauptamt                                                                              Schreberplatz 1 ...............................................2 84 52
                                                                                       Öffnungszeiten:
 Amtsleiter..........................................................2 20 21
 Büro des Stadtrates ..........................................2 20 29                 Montag bis Freitag ...........................14.00 - 22.00 Uhr
 Bibliothek ..........................................................2 20 23
                                                                                       Seniorentreffpunkt „Generation 60 Plus“
 Archiv................................................................2 20 32
                                                                                       Langer Damm 2 ....................................0160/4786977
 Bau- u. Ordnungsverwaltung                                                            Öffnungszeiten:
                                                                                       Montag bis Donnerstag ...................13.00 - 16.00 Uhr
 Amtsleiter..........................................................2 20 15
 Bauamt ........................................................2 20 13/14
 Öffentliche Ordnung und Sicherheit /
 Umwelt und Abwasser ......................................2 20 26
 Standesamt ......................................................2 20 27
 Einwohnermeldeamt ....................................2 20 22/28

 Finanzverwaltung                                                                      Bereitschaftstelefon im Havariefall
 Amtsleiter..........................................................2 20 16
                                                                                       Wasser:                      BeWA Sömmerda,
 Kämmerei / Steuern .........................................2 20 19
 Stadtkasse ........................................................2 20 20                                         in der Zeit von 15.30 - 06.45 Uhr
 Wohnungsverw. / Liegensch. ...........................2 20 17                                                      Tel.-Nr. ............. (08 00) 0 72 51 75
                                                                                                                    in der Zeit von 06.45 - 15.30 Uhr
                                                                                                                    Tel.-Nr. ............... (0 36 34) 6 84 90
 Wichtige Rufnummern
 Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst/                                                      Abwasser:                    Stadtverwaltung Weißensee/
 Katastrophenschutz: ...............................................1 12                                            BeWA Sömmerda
 Polizei: .................................. 1 10 oder (0 36 34) 33 60                                              24 h erreichbar
                                                                                                                    Tel.-Nr. .............. (08 00) 36 34-800
 Mitteilung
 Mitteilung -- Redaktionsschluss
               Redaktionsschluss
 für
 für die
     dieAmtsblattausgabe
         Amtsblattausgabe         ................... Nr.
                              ......................... Nr. aa/bbbb
                                                            01/2020                    Sanitär / Heizung: Fa. Michael Zapf,
 Redaktionsschluss....................... 03. Januar cccc
 Redaktionsschluss  .......................... aa.   bbbbbb    2019                                       Tel.-Nr.: ............ (03 63 74) 2 02 61
 Erscheinungsdatum       ....................aa.
 Erscheinungsdatum........................      17.bbbbbb
                                                      Januar cccc
                                                               2019                                       oder .................................. 2 18 66
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
Weißensee                                                                -3-                                                             13/2019
                                                                           Beschlussf. zur Satzung über die Erhebung des
             Amtliche Mitteilungen                                         Beitragssatzes für wiederkehrende Straßenaus-
                                                                           baubeiträge im Abrechnungszeitraum 2017 und
Auszug aus der Niederschrift                                               2018 der Stadt Weißensee (Straßenausbaubei-
                                                                           tragssatzung)
über die Sitzung des Stadtrates Weißensee                                  Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Sat-
vom 30.09.2019                                                             zung über die Festlegung des Beitragssatzes für
(genehmigt in der Stadtratssitzung am 25.11.2019)                          wiederkehrende Straßenausbaubeiträge im Abrech-
                                                                           nungszeitraum 2017 und 2018 der Stadt Weißensee,
Vorstellung der Jahresrechnung für das Haus- gemäß § 7 der Satzung über die Erhebung wieder-
haltsjahr 2018                                                             kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanla-
Gemäß § 80 (2) der Thüringer Kommunalordnung gen der Stadt Weißensee (Straßenausbaubeitrags-
(ThürKO) wurde dem Stadtrat in der öffentlichen satzung), in der Fassung der ersten Änderung vom
Sitzung am 30.09.2019 die Jahresrechnung für das 29.10.2018 (Stadtanzeiger Nr. 13/2018).
Haushaltsjahr 2018 vorgestellt und hiermit beschlos- Abstimmungsergebnis:
sen.                                                                       Ja-Stimmen: .......................................................... 11
Abstimmungsergebnis:                                                       Nein-Stimmen: ..........................................................-
Ja-Stimmen: .......................................................... 13 Enthaltungen: .......................................................... 2
Nein-Stimmen: ..........................................................-
Enthaltungen:............................................................- Beschlussf. zur Gebührenkalkulation Abwasse-
                                                                           rentsorgung 2020 - 2033
Beschlussf. von über- und außerplanmäßigen Der vorliegenden Gebührenkalkulation Abwasse-
Ausgaben im Haushaltsjahr 2018                                             rentsorgung 2020 - 2023 der Firma Poitz Kommunal-
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die über- beratung mit Stand vom September 2019 als Basis
und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebüh-
2018, lt. § 6 der Haushaltssatzung 2018 und gemäß rensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS)
§ 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).                               der Stadt Weißensee, der 2. Änderungssatzung zur
Abstimmungsergebnis:                                                       Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öf-
Ja-Stimmen: .......................................................... 13 fentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wei-
Nein-Stimmen: ..........................................................- ßensee (GS-FES) und
Enthaltungen:............................................................- der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
                                                                           Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der
Beschlussf. zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Straßenbaulast wird zugestimmt.
2019 und Nachtragshaushaltsplan 2019 sowie Gleichzeitig stimmt der Stadtrat den ihm bei der Be-
seinen Bestandteilen und Anlagen                                           schlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten
Auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thü- Gebührenkalkulationen für die Jahre 2020 - 2023
ringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August vom September 2019 zu.
1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom Die Stadt Weißensee wird weiterhin Gebühren für
28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“
geändert am 10. April 2018 (GVBl. S. 74), beschließt erheben.
der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. September Die Stadt wählt als Gebührenmaßstab für die zent-
2019 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und ralen Schmutzwassergebühren weiterhin den Frisch-
den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 sowie seine wassermaßstab.
Bestandteile und Anlagen.
                                                                           Das laufende Entgelt gemäß § 9 der Zweckvereinba-
Abstimmungsergebnis:
                                                                           rung zwischen der Stadt Weißensee und dem AZV
Ja-Stimmen: .......................................................... 13
                                                                           „Finne“ wird nach der eingeleiteten Schmutzwasser-
Nein-Stimmen: ..........................................................-
                                                                           menge bemessen und beträgt im Kalkulationszeit-
Enthaltungen:............................................................-
                                                                           raum 2020 - 2023 0,85 €/m3.
Beschlussf. zum Finanzplan und dem dazugehö- Der Gebührenmaßstab für die Grundgebühren der
rigen Investitionsprogramm                                                 zentralen Schmutzwasserentsorgung ist der Wasser-
Auf der Grundlage der § 62 und § 26 Abs. 2 Ziffer dauerdurchfluss Q3.
8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserge-
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 bühr und die Straßenentwässerungsgebühr ist die
(GVBI. Nr. 2, S. 41 ff.), zuletzt geändert am 10. April angeschlossene überbaute und befestigte Fläche.
2018 (GVBl. S. 74), beschließt der Stadtrat in seiner Für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und ab-
Sitzung am 30. September 2019 den als Anlage bei- flusslosen Sammelgruben hat die Stadt den Maßstab
gefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Inves- der tatsächlichen Abfuhrmenge gewählt.
titionsprogramm zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Hinsichtlich der Festsetzung der dezentralen Ge-
2019 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 für die bühren im § 2 Abs. 3 GS-FES wird die Beseitigungs-
Haushaltsjahre 2018 - 2022.                                                gebühr aus der Gebührenkalkulation (5. 15) zu § 2
Abstimmungsergebnis:                                                       Abs. 2 GS-FES in prozentualer Abhängigkeit zu den
Ja-Stimmen: .......................................................... 13 aktuellen vertraglichen Leistungsbindungen mit Fa.
Nein-Stimmen: ......................................................... - Weimann, gemäß Ermittlung der Fa. Poitz Kommu-
Enthaltungen:............................................................- nalberatung auf 14,05 Prozent festgesetzt.
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
13/2019                                                                  -4-                                         Weißensee
Dem vorgeschlagenen vierjährigen Kalkulationszeit- setz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der §§ 2
raum der Gebührenkalkulationen für 2020 - 2023 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
wird zugestimmt.                                                           (ThürKAG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.
Der Stadtrat stimmt den in der Kalkulation eliminierten Juni 2017 (GVBl. S. 150), wie folgt zu:
Straßenentwässerungsanteilen, den in den Gebüh-
renkalkulationen berücksichtigten Abschreibungs-,                                                 Artikel 1
Auflösungs- und Verzinsungsmethoden sowie den                              In § 2 werden  die  Absätze  (2) und (3) wie folgt neu
Abschreibungs-, Auflösungs- und Zinssätzen zu.                             gefasst:
Gleiches gilt für den in der Kalkulation der Jahre „(2) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13
2020 - 2023 vorgenommenen Ausgleich der Kosten- Abs. 1 bis 3 der Satzung für die dezentrale öffentliche
überdeckungen, Kostenunterdeckungen und den in Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fä-
der Gebührenkalkulation berücksichtigten Progno- kalschlammentsorgungssatzung -FES-)
sen und Schätzungen.                                                       a) 14,67 € pro m3 Abwasser aus einer abflusslosen
Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulationen                                Grube,
nimmt der Stadtrat die in der Übersicht über die b) 26,63 € pro m3 Abwasser (Fäkalschlamm) aus
Berechnungsergebnisse ausgewiesenen kostende-                                 einer Grundstückskläranlage.
ckenden Gebührensätze zur Kenntnis.                                        (3) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13
Die Ermittlung einer Verwaltungsgebühr nach § 10 Abs. 1 und 4 der Satzung für die dezentrale öffentli-
Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee
wässerungssatzung der Stadt Weißensee (BGS- (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-)
EWS) für den Nutzungszeitraum eines Kaltwasser-
zählers (6 Jahre) erfolgt nach dem Zeitaufwand, a) 16,73 € pro m Abwasser aus einer abflusslosen
                                                                                            3

gemäß der Ermittlung der Fa. Poitz Kommunalbera-                              Grube,
tung und soll je Fall 101,04 € betragen.                                   b) 30,37 € pro m3 Abwasser (Fäkalschlamm) aus
Abstimmungsergebnis:                                                          einer Grundstückskläranlage“
Ja-Stimmen: .......................................................... 13
Nein-Stimmen: ..........................................................-                         Artikel 2
Enthaltungen:............................................................- Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
                                                                           zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe-
Beschlussf. zur 1. Änderungssatzung der Gebüh- rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) tritt
rensatzung zur Einleitung von Oberflächenwas- am 01.01.2020 in Kraft.
ser für die Träger der Straßenbaulast
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten der 1. Ände- Abstimmungsergebnis:
rungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung Ja-Stimmen: .......................................................... 13
von Oberflächenwasser für die Träger der Straßen- Nein-Stimmen: ..........................................................-
baulast aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunal- Enthaltungen:............................................................-
ordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung der Bei-
geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVB. S,                          trags- und Gebührensatzung zur Satzung für die
74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalab- zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung
gabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert durch der Stadt Weißensee (BGS-EWS)
Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBI. S. 150) wie folgt zu: Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 2. Ände-
                                                                           rungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
                          Artikel 1                                        zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässe-
In § 4 wird der Betrag „0,65 €“ durch „0,81 €“ ersetzt. rungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS)
                                                                           aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung
                          Artikel 2                                        (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung
Diese 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und
der Straßenbaulast tritt am 01.01.2020 in Kraft.                           der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgaben-
                                                                           gesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert durch Gesetz
Abstimmungsergebnis:                                                       vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) wie folgt zu:
Ja-Stimmen: .......................................................... 13
Enthaltungen:............................................................-                        Artikel 1
Nein-Stimmen: ..........................................................- 1. In § 10 Abs. (3) wird der Betrag „50,00 €“ durch
                                                                              „101,04 €“ ersetzt.
Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung der Gebüh- 2. In § 12 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt
rensatzung zur Satzung für die dezentrale öffent-                             neu gefasst:
liche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wei-
                                                                              „(2) Die Grundgebühr für die Benutzung der zent-
ßensee (GS-FES)
                                                                              ralen Kläranlage (den Klärbereich) beträgt bei der
Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 2. Ände-
rungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für                              Verwendung von Wasserzählern mit einem Was-
die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung                           serdauerdurchfluss
der Stadt Weißensee (GS-FES) aufgrund des § 19                                bis       Q3 = 4         2,50 € / Monat
der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der                                bis       Q3 =  10       6,25 € / Monat
Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar                                  bis       Q3 =  16       10,00 € / Monat
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Ge-                            bis       Q3 =  25       15,63 € / Monat
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
Weißensee                                           -5-                                           13/2019
   über      Q3 = 40       25,00 € / Monat.                        2. Änderungssatzung
   (3) Die Grundgebühr für den Kanalbereich beträgt
   bei der Verwendung von Wasserzählern mit Was-        zur Gebührensatzung zur Satzung für die
   serdauerdurchfluss                                   dezentrale  öffentliche Entwässerungsein-
   bis       Q3 = 4        4,00 € / Monat                richtung  der Stadt Weißensee (GS-FES)
   bis       Q3 = 10       10,00 € / Monat            Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung
   bis       Q3 = 16       16,00 € / Monat            (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
   bis       Q3 = 25       25,00 € / Monat            vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert
   über      Q3 = 40       40,00 € / Monat.“          durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl.
3. In § 13 Abs. (1) wird der Betrag „1,31 €“ durch S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu-
   „1,25 €“ und der Betrag „0,65 € durch „0,89 €“ er- nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert
   setzt.                                             durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat
4. In § 13a Abs. (1) wird der Betrag „0,39 €“ durch   der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019
   „0,42 €“ ersetzt.                                  nachfolgende

                    Artikel 2                                                 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Diese 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Ge-                              Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe-
bührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentli-                         rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES)
che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee
(BGS-EWS) tritt am 01.01.2020 in Kraft.                                      beschlossen.

Abstimmungsergebnis:                                                                               Artikel 1
Ja-Stimmen: .......................................................... 13    In § 2 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt neu
Nein-Stimmen: ..........................................................-    gefasst:
Enthaltungen:............................................................-   „(2) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13
                                                                             Abs. 1 bis 3 der Satzung für die dezentrale öffentliche
Schrot                                                                       Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fä-
Bürgermeister                                                                kalschlammentsorgungssatzung -FES-)
                                                                             a) 14,67 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslo-
                   1. Änderungssatzung                                           sen Grube,
                                                                             b) 26,63 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus
       zur Gebührensatzung zur Einleitung                                        einer Grundstückskläranlage.
      von Oberflächenwasser für die Träger                                   (3) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13
               der Straßenbaulast                                            Abs. 1 und 4 der Satzung für die dezentrale öffentli-
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung                              che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee
(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung                                (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-)
vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert                          a) 16,73 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslo-
durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl.                                 sen Grube,
S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu-                              b) 30,37 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus
nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert                                   einer Grundstückskläranlage“
durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat
der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019                                                     Artikel 2
nachfolgende                                                                 Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
                                                                             zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe-
 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur                                 rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) tritt
                  Einleitung                                                 am 01.01.2020 in Kraft.
 von Oberflächenwasser für die Träger der Stra-
                 ßenbaulast                                                  Weißensee, den 26.11.2019
                                                                             gez.
beschlossen.                                                                 Schrot                                          Siegel
                                                                             Bürgermeister
                      Artikel 1
In § 4 wird der Betrag „0,65 EUR“ durch „0,81 EUR“                                          2. Änderungssatzung
ersetzt.
                                                                               zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
                      Artikel 2                                              Satzung für die zentrale öffentliche Entwäs-
Diese 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung                                 serungseinrichtung der Stadt Weißensee
zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger
                                                                                             (BGS-EWS)
der Straßenbaulast tritt am 01.01.2020 in Kraft.
                                                                             Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung
Weißensee, den 26.11.2019                                                    (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
gez.                                                                         vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert
Schrot                                                           Siegel      durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl.
Bürgermeister                                                                S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu-
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
13/2019                                              -6-                                        Weißensee
nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert lassen. Um einer Ersatzvornahme entgegenzuwir-
durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat ken, bei der wir bei der Gestaltung der Straßenaus-
der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019 baubeitragssatzung keinen Einfluss hätten nehmen
nachfolgende                                           können, sah sich die Stadt Weißensee gezwungen,
                                                       im Herbst 2015 eine solche Satzung zu beschließen
     2. Änderungssatzung zur Beitrags- und             und mit dem Jahr 2016 in Kraft treten zu lassen. Um
                  Gebührensatzung                      die finanziellen Belastungen der Weißenseer Bürger
      zur Satzung für die zentrale öffentliche         dennoch so gering wie möglich zu halten, haben wir
 Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee uns zu einer wiederkehrenden Beitragssatzung über
                     (BGS-EWS)                         einen Erstreckungszeitraum über fünf Jahre ent-
                                                       schieden. Das heißt, dass alle Kosten für den grund-
beschlossen.                                           haften Ausbau von Wegen, Plätzen und Straßen auf
                                                       alle Grundstückseigentümer verteilt werden und nicht
                       Artikel 1                       nur die Anwohner der jeweils sanierten beitragsfähi-
1. In § 10 Abs. (3) wird der Betrag „50,00 EUR“ durch gen Maßnahme zur Kasse gebeten werden. So wird
   „101,04 EUR“ ersetzt.                               für die Ermittlungseinheit der Stadt Weißensee bei-
2. In § 12 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt spielsweise ein Anteil durch die Stadt Weißensee
   neu gefasst:                                        mit 82,4 % übernommen und der umzulegende An-
   „(2) Die Grundgebühr für die Benutzung der zent- teil für die Grundstückseigentümer beträgt von den
   ralen Kläranlage (den Klärbereich) beträgt bei der beitragsfähigen Investitionskosten 17,6 %. Die Erhe-
   Verwendung von Wasserzählern mit einem Was- bung dieser Beiträge wird über fünf Jahre gestreckt.
   serdauerdurchfluss                                  Wir verweisen diesbezüglich auch auf die detaillierte
   bis      Q3 = 4         2,50 EUR / Monat            Veröffentlichung der Satzungen im Stadtanzeiger Nr.
   bis      Q3 = 10        6,25 EUR / Monat            12 vom 15. November 2019.
                                                       Die Stadt Weißensee hat beschlossen, für die zu-
   bis      Q3 = 16        10,00 EUR / Monat
                                                       künftigen Maßnahmen ab dem Jahr 2019 auf die
   bis      Q3 = 25        15,63 EUR / Monat
                                                       Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die öf-
   über     Q3 = 40        25,00 EUR / Monat.          fentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Weißensee zu
   (3) Die Grundgebühr für den Kanalbereich beträgt verzichten. Wir hoffen dadurch, die Belastung der
   bei der Verwendung von Wasserzählern mit Was- Weißenseer Bürger so sozialverträglich wie möglich
   serdauerdurchfluss                                  gehalten zu haben.
   bis      Q3 = 4         4,00 EUR / Monat            Zwischenzeitlich dürften Sie die Bescheide zum
   bis      Q3 = 10        10,00 EUR / Monat           Straßenausbaubeitrag der Stadt Weißensee zuge-
   bis      Q3 = 16        16,00 EUR / Monat           stellt bekommen haben. Wir bitten um ihr Verständ-
   bis      Q3 = 25        25,00 EUR / Monat           nis, aber der Gesetzgeber hat uns keine andere Wahl
   über     Q3 = 40        40,00 EUR / Monat.“         gelassen, andernfalls hätten wir auf die Beiträge
3. In § 13 Abs. (1) wird der Betrag „1,31 EUR“ durch gänzlich verzichtet.
   „1,25 EUR“ und der Betrag „0,65 EUR“ durch Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der
   „0,89 EUR“ ersetzt.                                 Stadtverwaltung gern zur Verfügung.
4. In § 13a Abs. (1) wird der Betrag „0,39 EUR“ durch
   „0,42 EUR“ ersetzt.                                 Ihr
                                                       Matthias Schrot
                       Artikel 2                       Bürgermeister
Diese 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Ge-
bührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentli-
che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee
(BGS-EWS) tritt am 01.01.2020 in Kraft.                         Impressum
Weißensee, den 26.11.2019                               Stadtanzeiger – Amtsblatt der Stadt Weissensee
                                                        mit seinen Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Walters-
gez.
                                                        dorf und Herrnschwende
Schrot                                        Siegel    Herausgeber: Stadtverwaltung Weißensee
Bürgermeister                                           Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
                                                        98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
                                                        Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
                                                        Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Weißensee
Rückwirkende Erhebung von Straßenaus-                   Für im nichtamtlichen Teil unverlangt eingereichte Artikel sind Schadenersatz-ansprüche ausge-
                                                        schlossen, da diese die Meinung des Verfassers wiedergeben und er auch hierfür verantwortlich
baubeiträgen der Stadt Weißensee                        ist. Diese Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein.
                                                        Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwort-
                                                        lich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.:
                                                        0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de
für die Jahre 1991 bis 2018                             Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der
                                                        Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
                                                        Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen-
Werte Bürgerinnen und Bürger,                           veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäfts-
                                                        bedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben
hiermit möchten wir Ihnen nochmals versichern,          bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen
                                                        auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine
dass sich die Stadt Weißensee über viele Jahre da-      genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver-
                                                        pflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
für eingesetzt hat, die Straßenausbaubeiträge nicht     Verlagsleiter: Mirko Reise
                                                        Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Be-
erheben zu müssen. Wir sind aber im Jahre 2015 von      darfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag
der Kommunalaufsicht aufgefordert worden, solch         bestellen.

eine Satzung zu beschließen und in Kraft treten zu
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
Weißensee                                           -7-                                               13/2019

                     Öffentliche Stellenausschreibung der Stadt Weißensee
 In der Stadt Weißensee ist schnellstmöglich eine          ·   Vorlage der Teilnahme am Einführungslehr-
 Stelle als                                                    gang für Standesbeamte
                                                           ·   mindestens 3-monatige Tätigkeit als Sach-
  Standesbeamtin/er und Sachbearbeiter/in                      bearbeiter/in oder zur Einweisung bei einem
                 (m/w/d)                                       Standesamt oder
 unbefristet neu zu besetzen.                              ·   Anerkennung gemäß § 2 Abs. 2 der Thüringer
 Das Standesamt ist in alleiniger Verantwortung voll-          Verordnung zur Ausführung des Personen-
 umfänglich zu führen.                                         standsgesetzes (Thüringer Personenstands-
                                                               verordnung -ThürPStV-)
 Aufgabenschwerpunkte:                                         Die Vorlage der Nachweise gemäß der Profi-
 Bereich Standesamt:                                           le nach Punkt 2 bis 4 sind verpflichtend.

 - Entgegennahme von Anmeldungen zur Ehe-               - gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoft-
   schließung/ Erklärung zum Namensrecht                  ware (MS-Office-Produkten) und die Bereit-
 - Durchführung von Eheschließungen auch au-              schaft, sich weitere Kenntnisse in den im Ar-
   ßerhalb der üblichen Dienstzeiten wie samstags         beitsbereich genutzten Programmen (AutiSta,
   oder an besonderen Terminen                            adkomm, DiWa, elFRIED) anzueignen
 - elektronische Beurkundung aller Personen-            - Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch
   standsfälle                                            außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und ggf.
 - Beurkundung von Namenserklärungen, Vater-              an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Standes-
   schaftsanerkennungen und sonstiger namens-             amtsbezirk, insbesondere Samstagsarbeit
   und personenstandsrechtlicher Erklärungen            - Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung
 - Führung und Fortschreibung der Personen-             - hohes Maß an Diskretion, Sprachgewandtheit,
   standsregister, Erteilung von Auskünften und           sicheres, gepflegtes und freundlichen Auftreten,
   Ausstellung von Personenstandsurkunden                 Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Zu-
 - Statistiken                                            verlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
 - vollständige Sachverhaltsaufklärung und Bera-        - Führerschein Klasse B und Fahrpraxis
   tung aller Beteiligten, insbesondere bei auslän-
   dischen Angelegenheiten                              Die Stelle ist dem Amt Bau- und Ordnungsamt
                                                        zugeordnet. Hierzu gehören ebenso das Einwoh-
 Im Bereich Bau- und Ordnungsverwaltung:                nermelde- und Personenstandswesen. Neben den
                                                        explizit aufgeführten Aufgaben ist eine Vertretung
 - Annahme, Bearbeitung und Weiterleitung von           in den hier genannten Bereichen vorgesehen, aber
   Anträgen gemäß der Richtlinie zur Förderung          nicht zwingend.
   von Kleinkläranlagen
 - Verwaltung aller Kleinkläranlagendaten im Pro-       Die Standesamtsstelle wird mit 23 Wochenstunden
                                                        ausgewiesen, eine Beschäftigung in Vollzeit ist bei
   gramm DiWa
                                                        Übernahme von Aufgaben im Bereich der Bau- und
 - Mitwirkung bei der Abgabe zur Erklärung der
                                                        Ordnungsverwaltung ebenfalls möglich.
   Kleineinleitungen
 - Erhebung der Abwasserabgabe mit hausinter-           Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von den per-
   nem Programm                                         sönlichen Voraussetzungen nach den tariflichen
 - Mitwirkung bei der Erhebung der Bescheider-          Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen
   stellung der Abwasser- und Fäkalschlammge-           Dienstes (TVöD) nach Entgeltgruppe E9a.
   bühren                                               Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
 - Mitwirkung bei der Durchführung öffentlicher         werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach-
   Vergabeverfahren                                     licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein ent-
                                                        sprechender Nachweis ist den Bewerbungsunter-
 Im Bereich Allgemeine Verwaltung:                      lagen beizulegen.

 - Vertretung Personalamt                               Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungs-
 - Datenschutzangelegenheiten                           unterlagen (Bewerbungsschreiben, aussagefähiger
                                                        Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Be-
 Anforderungsprofil:                                    urteilungen, etc.) schriftlich bis zum 10.01.2020 an:
                                                              Stadt Weißensee
 - formale Anforderungen als Voraussetzung zur                Hauptamt
   Bestellung als Standesbeamter/in entsprechend              Marktplatz 26
   Thüringer Personenstandsverordnung                         99631 Weißensee
   · zwingende Voraussetzung ist die Befähigung               Kennzeichnung „Bewerbungsunterlagen“
      für den gehobenen nichttechnischen Verwal-              oder per E-Mail an
      tungsdienst oder eine vergleichbare Befähi-             hauptamt@weissensee.de
      gung (Fortbildungslehrgang II zum/zur Ver-
      waltungsfachwirt/in)                                ➤➤Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
13/2019                                              -8-                                       Weißensee

 Wir bitten um die Zusendung von Bewerbungsko-         Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13
 pien, da eine Rücksendung der Bewerbungsun-           der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die-
 terlagen nicht vorgesehen ist. Bewerbungskosten       se finden Sie auf der Homepage der Stadt Weißen-
 werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungs-      see unter: www.weissensee.de (Rubrik: Aktuelles/
 unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein         Ausschreibungen/Stellenausschreibungen).
 ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt
 wurde. Andernfalls werden wir die Unterlagen nach     gez.
 Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschrei-     Schrot
 bung vernichten.                                      Bürgermeister

                                         Stellenausschreibung
 Die Stadt Weißensee sucht zum 01.04.2020              Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
                                                       werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach-
     eine/einen Schwimmmeister/in bzw.                 licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein ent-
     Fachangestellte/n für Bäderbetriebe               sprechender Nachweis ist den Bewerbungsunter-
                   (m/w/d)                             lagen beizulegen.
 befristet in Vollzeit bis 30.09.2020.
                                                       Wenn Sie sich durch unser Stellenangebot ange-
 Die Stadt Weißensee betreibt ein eigenes Freibad      sprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre aussagefä-
 vom Mai bis September. Die Besucherzahlen lie-        higen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschrei-
 gen im Schnitt bei rd. 400 täglich.                   ben, aussagefähiger Lebenslauf, Abschluss- und
 Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwer-     Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, etc.) schriftlich
 punkte:                                               bis zum 10.01.2020 an:
 · eigenverantwortliche Aufsicht und Überwa-                 Stadt Weißensee
    chung des Badebetriebes                                  Hauptamt
 · Überprüfung, Pflege und Instandhaltung des                Marktplatz 26
    Bades sowie der vorhandenen baulichen und                99631 Weißensee
    technischen Anlagen mit Freigelände                      Kennzeichnung „Bewerbungsunterlagen“
 · Mitwirkung bei Aktionen und Veranstaltungen
                                                       Haben Sie Fragen? Dann gibt Ihnen Frau Metz ger-
 Ihr Profil:                                           ne Auskunft
 · Abgeschlossene                 Berufsausbildung     Telefon: 036374/22021, Internet: www.weissensee.
    (Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, Meister/     de.
    in für Bäderbetriebe oder Schwimmmeister/in)
 · engagierte Persönlichkeit mit hoher Einsatz-        Wir bitten um die Zusendung von Bewerbungsko-
    bereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit      pien, da eine Rücksendung der Bewerbungsun-
 · hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwor-         terlagen nicht vorgesehen ist. Bewerbungskosten
    tungsbewusstsein                                   werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungs-
 · freundliche Umgangsformen, sicheres und             unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein
    verbindliches Auftreten                            ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt
 · Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochen-           wurde. Andernfalls werden wir die Unterlagen nach
    endarbeit                                          Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschrei-
                                                       bung vernichten.
 Wir bieten u. a.:
 · einen abwechslungsreichen und verantwor-            Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13
   tungsvollen Arbeitsplatz                            der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die-
 · betriebliches Gesundheitsmanagement                 se finden Sie auf der Homepage der Stadt Weißen-
                                                       see unter: www.weissensee.de (Rubrik: Aktuelles/
                                                       Ausschreibungen/Stellenausschreibungen).
 Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von den per-
 sönlichen Voraussetzungen nach den tariflichen        gez.
 Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen      Schrot
 Dienstes (TVöD-VKA).                                  Bürgermeister
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
Weißensee                                              -9-                                                   13/2019
Bekanntmachung                                           5. Bienenvölker                          je Volk 1,00 Euro
www.thueringertierseuchenkasse.de                        6. Geflügel
                                                         6.1 Legehennen über 18 Wochen
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließ-                      und Hähne                          je Tier 0,07 Euro
lich B ienenvölker, der Thüringer Tierseu-               6.2 Junghennen bis 18 Wochen
chenkasse zum Stichtag 03.01.2020                               einschließlich Küken               je Tier 0,03 Euro
                                                         6.3 Mastgeflügel (Broiler)
Sehr geehrte Tierbesitzer,                                      einschließlich Küken               je Tier 0,03 Euro
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtli- 6.4 Enten, Gänse und Truthühner
che Tierbestandserhebung 2020 zum Stichtag                      einschließlich Küken               je Tier 0,20 Euro
03.01.2020 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher 7. Tierbestände von Viehhändlern                        vier v. H. der
nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet wa-                                                    umgesetzten Tiere
ren und keine Meldekarte erhalten haben, werden                                                       des Vorjahres
hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung                                            (nach § 2 Abs. 7)
zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmel-                      beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt         6,00
dung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Vic-                Euro
tor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird
darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tier-
bestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für
gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landes- 2020 keine Beiträge erhoben.
amtes für Statistik durchgeführt wird.                   (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse                          Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammen-
                                                         gehalten oder gemeinsam versorgt werden.
   Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse                (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und
 über die Erhebung von Tierseuchenkassen-                Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten
          beiträgen für das Jahr 2020                    zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
                                                         (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2,
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1
Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thürin- 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Sal-
ger Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der            monellen-Verordnung oder jede seiner Betriebs-
Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt             abteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli            gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Ja-
2019 (GVBI. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tier-        nuar 2019 bis 31. Dezember 2019 in die Katego-
seuchenkasse am 2. Oktober 2019 folgende Satzung             rie 1 eingestuft worden.
beschlossen:                                             2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen
                                                             oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt
                          §1                                 gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwa-
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für           chung in Schweinebeständen in Thüringen“ als
das Jahr 2020 werden die Beitragssätze für die ein-          „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis ei-
zelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:                      ner für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
                                                             Kategorie 1 eingestuft.
1. Pferde, Esel,
      Maultiere und Maulesel          je Tier 4,20 Euro Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung
2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Was- gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms
      serbüffel                                          ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis
2.1 Rinder bis 24 Monate              je Tier 6,00 Euro zum 29. Februar 2020 schriftlich oder elektronisch
2.2 Rinder über 24 Monate             je Tier 6,50 Euro vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge-
3. Schafe und Ziegen                                     mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, so-
3.1 Schafe bis 9 Monate               je Tier 0,10 Euro weit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach
                                                         Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses
3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro
                                                         Absatzes nachgewiesen wird.
3.3 Schafe über 18 Monate             je Tier 1,00 Euro
3.4 Ziegen bis 9 Monate               je Tier 2,30 Euro                               §2
3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro        (1) Für  die Berechnung     der Beiträge für Pferde, Esel,
3.6 Ziegen über 18 Monate             je Tier 2,30 Euro  Maultiere,   Maulesel,   Rinder, Schafe, Ziegen, Schwei-
4. Schweine                                              ne  und   Geflügel  ist die Zahl  der am 3. Januar 2020
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung                      vorhandenen     Tiere   (Stichtag  für die amtliche Erhe-
4.1.1weniger als 20 Sauen             je Tier 1,20 Euro  bung   gemäß    § 18  Abs.1   Satz  1 ThürTierGesG), bei
                                                         Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres ein-
4.1.220 und mehr Sauen                je Tier 1,60 Euro
                                                         gewinterten Bienenvölker maßgebend.
4.2 Ferkel bis 30 kg                  je Tier 0,60 Euro (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse ent-
4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg          sprechend der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter
4.3.1weniger als 50 Schweine          je Tier 0,90 Euro Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes
4.3.250 und mehr Schweine             je Tier 1,20 Euro (Meldebogen) spätestens 14 Tage nach dem Stich-
Absatz 4 bleibt unberührt.                               tag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
13/2019                                              - 10 -                                        Weißensee
die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ih- 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel
nen am Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvöl-           treiben und
kern die Anzahl der im Herbst 2019 eingewinterten 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht
Bienenvölker, oder gegebenenfalls die Aufgabe der           zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz
Tierhaltung (auch vorübergehend) schriftlich oder           haben.
im elektronischen Meldeverfahren auf der Website
der Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die                                  §3
Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren ist die Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG
Angabe und Authentifizierung einer E-Mail-Adresse durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern er-
erforderlich. Für jede Tierhaltung, die nach der Vieh- hoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage,
verkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 werden 14 Tage
entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides in voller
Meldebogen auszufüllen.                                  Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach § 2
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu ge-
                                                         Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen be-
gründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht
vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufge- reits entrichteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird
nommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchen- kein gesonderter Beitragsbescheid erstellt. Eine an-
kasse schriftlich oder elektronisch nachzumelden. teilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung
Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart des Bestandes erfolgt nicht.
nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme                                 §4
der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als (1) Für Tierhalter, die schuldhaft
zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel
um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel- 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2
denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge           einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben,
nach § 1.                                                   eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben,             fehlerhafte Angaben machen oder
wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der            2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere
Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen           die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollstän-
neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallun-         dig bezahlen,
gen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorüberge-
                                                         entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der An-
hend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann spruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes
Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach §
Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitrags- 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 Tier-
verpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im GesG bleibt unberührt.
Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tier-
das Jahr 2020 nachgekommen ist. Der Antragsteller seuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhal-
hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzu- ter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit
weisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs.
Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls
Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge
Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewäh- (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) be-
rung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. glichen hat.
Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2
Ausnahme zulassen.                                       in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene
(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2020 kei- Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder
nen amtlichen Erhebungsvordruck zur Verfügung 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3
gestellt bekommen haben, sind verpflichtet, ihren maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, ab-
meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März sehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Ver-
2020 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elekt- anlagungszeitraum noch entsprochen wird.
ronisch zu melden.                                                                 §5
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die
der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Bei- vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkas-
tragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen se am 2. Oktober 2019 beschlossene Satzung der
nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht voll- Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von
ständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2020 wur-
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich de in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thü-
anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum ringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Zwecke der Beitragserhebung nutzen.                      Frauen und Familie vom 9. Oktober 2019 gemäß § 8
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr um- Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 Thür-
gesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, TierGesG genehmigt.
Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels
bis zum 1. Februar 2020 zu melden.                       Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Im Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhänd- Jena, 11. Oktober 2019
ler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder PD Dr. Karsten Donat
juristische Personen, die                                Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Weißensee                                           - 11 -                                         13/2019
                                                         der Freiwilligen Feuerwehr und Wirken für das Ge-
                Informationen                            meinwohl Kamerad Günter Blankenburg das Große
                                                         Brandschutzehrenzeichen am Bande.
 Mitteilung über die Schließung
 der Stadtverwaltung
 Hiermit geben wir bekannt, dass die Stadtverwal-
 tung Weißensee in der Zeit
        vom 24.12.2019 bis 31.12.2019
 geschlossen bleibt.

 Schrot
 Bürgermeister

Ehrung von Kameraden der Freiwilligen Feu-             Der Thüringer Innenminister verleiht in Dank und An-
erwehr Weißensee                                       erkennung für 10 Jahre aktive Arbeit in der Freiwil-
                                                       ligen Feuerwehr die Bronzene Brandschutzmedaille
Mit den Worten „Es ist bereits zu einer schönen Tra-   am Bande.
dition geworden“, begrüßte der Bürgermeister die
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Horst Land-       Info der Bau- und Ordnungsverwaltung
graf, Günter Blankenburg, Annette Kruhm und Da-
niel Koch zur Stadtratssitzung am 25. November         Die Stadtverwaltung Weißensee führt im Stadtgebiet
2019 im Romanischen Rathaus, um die Ehrungen           in der Zeit vom 02.01.2020 bis zum 17.01.2020 eine
vorzunehmen. Er nutzte den würdigen Rahmen, um         kostenlose Entsorgung der Weihnachtsbäume an fol-
den Kameraden Dank und Anerkennung für die ge-         genden Standorten mittels Laubgitter durch:
leistete Arbeit auszusprechen und überreichte ihnen
die Ehrenurkunde, ausgestellt vom Vorsitzenden des     Weißensee:
Thüringer Feuerwehr-Verbandes und des Thüringer        · Parkplatz Bahnhofstraße 48/50
Innenministers. Weitere Glückwünsche konnten die       · Promenade (Senioren-Park)
Kameraden vom Vorsitzenden des Stadtrates und          · Waltersdorfer Straße / Kreuzung Jacobstraße
Stadtbrandmeister Jörg Egenolf entgegen nehmen.        · Nicolaiplatz
                                                       · Kirchplatz

                                                       Ortsteil Ottenhausen
                                                       · Siedlungsstraße (Feuerwehrstützpunkt)

                                                       Ortsteil Scherndorf
                                                       · Löschteich

                                                       Schönstedt
                                                       · Lessingplatz

                                                       Ortsteil Waltersdorf
                                                       · Am Friedhof
Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht in Dank       Ortsteil Herrnschwende
und Anerkennung für 50-jährige Mitgliedschaft in der   · Am Glascontainerstandplatz
Freiwilligen Feuerwehr und Wirken für das Gemein-
wohl Kamerad Horst Landgraf das Große Brand-           Nausiß
schutzehrenzeichen am Bande.                           · Am Friedhof

                                                       Wir bitten im Interesse der öffentlichen Sicherheit
                                                       und Ordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
                                                       machen.
                                                       i.A.
                                                       Peter
                                                       Bau- und Ordnungsverwaltung
                                                       Erster Spatenstich für Radweg
                                                       Am 18. November erfolgte der 1. Spatenstich für den
                                                       Radweg von Weißensee in Richtung Sömmerda.
                                                       Vertreter von Planung- und Bauunternehmen sowie
                                                       der Stadtverwaltung, Stadtrat und auch Interessier-
Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht in Dank       te aus der Weißenseer Bürgerschaft trafen sich am
und Anerkennung für 50-jährige Mitgliedschaft in       städtischen Bauhofgelände, um den langersehnten
13/2019                                         - 12 -                                                   Weißensee
Start zu begehen. Nach 8 Jahren der Planung, Ver-
werfung und Umplanung kann der Bau des Projektes
beginnen. Die Fertigstellung des Radweges ist für                     Einladung
Sommer 2020 vorgesehen.                                          zum Neujahrskonzert
                                                                              mit dem Duo
                                                                    Dimitre Andronov & Peggy Bitterolf

Gut besuchte Seniorenweihnachtsfeier
Am 2. Adventssamstag hatte der Bürgermeister wie-            „Zauberhaft schön oder traumhaft magisch –
der zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier in den            Musikalischer Start ins Jahr 2020“
Palmbausaal eingeladen. Dieser Einladung folgten
auch viele Seniorinnen und Senioren der Stadt Wei-
ßensee. Erstmals konnten wir auch Interessierte aus
                                                                 Sonntag, den 19. Januar 2020
dem neu hinzugekommenen Ortsteil Herrnschwende
begrüßen. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung                    Beginn: 17.00 Uhr
hatten den Palmbaumsaal feierlich eingerichtet und
gestalteten einen schönen unterhaltsamen Nachmit-           im Festsaal des Romanischen Rathauses
tag an der festlichen Kaffeetafel bei Kerzenschein
und musikalischer Umrahmung. Wir bedanken uns                               Der Eintritt ist frei.
bei allen, die zur Feier beigetragen haben, Herrn
Kaufmann und dem Gemischten Chor Blau-Weiß für
die musikalischen Darbietungen und der Fleischerei
Rüdiger für das Abendessen.

                                                                         Glückwünsche

                                                        Diamantene Hochzeit
                                                        Am 12. Dezember überbrachte Bürgermeister Mat-
                                                        thias Schrot die allerherzlichsten Glückwünsche an
                                                        das Ehepaar Jutta und Paul Göllert in Herrnschwen-
                                                        de anlässlich ihres Diamantenen Hochzeitstages.
                                                        Auch der Landrat Harald Henning erschien zur Gra-
               Veranstaltungen                          tulation. Nochmals alles Gute und noch viele gemein-
                                                        same Jahre.

 Einladung zum „Tag des Tapferen“:
      Am Samstag, den 11. Januar 2020,
                  ab 14:00 Uhr
        in der Ratsbrauerei zu Weißensee

 In Erinnerung an Herzog Wilhelm III, genannt „der
 Tapfere“, welcher am 9. Januar 1446 den ersten
 bekannten Landtag in Weißensee einberufen hat-
 te und somit eine Landesordnung erließ - die ers-
 te in Thüringen und eine der ersten in deutschen
 Landen überhaupt, begeht die Stadt Weißensee
 jährlich den Tag des Tapferen.

 Bei zünftiger Blasmusik und geselligem Bei-
 sammensein erfolgt der Bierfass-Anstich                Glückwunsch zur Geburt
 durch den „Tapferen“ um 14:46 Uhr. Alle In-
 teressierten sind hierzu recht herzlich einge-         Unser Baby-Foto zeigt Alma Lotte Beinicke, geboren
 laden.                                                 am 16. Mai 2019. Wir gratulieren Familie Matthias
                                                        Beinicke und Elisabeth Adam-Beinicke zur Geburt ih-
Weißensee                                          - 13 -                                       13/2019
rer Tochter. Es freuen sich mit ihnen die Brüder Max Gelingen beigetragen haben. Hier gilt unser beson-
und Vincent.                                           derer Dank den Vatis, die die Würstchen gebraten
                                                       haben sowie den Sponsoren.
                                                       Danke an alle Helfer sagt das KITA Team

                                                       DANKE - alle Kinder der KITA Wie-
                                                       sengrün sagen Danke für die Spen-
                                                       den. Der Weihnachtsmann wird wie-
                                                       der viel zu tragen haben.
                                                       Danke für ihre zahlreichen Spenden,
                                                       für unsere jährliche Weihnachts-
                                                       Spendensammlung. Es ist uns möglich, wieder viele
                                                       Geschenke für die einzelnen Gruppen zu kaufen. Die
                                                       Kinderaugen werden leuchten.

                                                       Alle Jahre wieder…
                                                       Wie auch im vergangenen Jahr fand am 27.11.19 un-
                                                       ser jährlicher Weihnachtsmarkt in der KITA statt. Bei
                                                       Lichterglanz und Kerzenschein wurden in fünf schön
                                                       geschmückten Buden, die uns die Stadt Weißensee
                                                       zur Verfügung gestellt hat, weihnachtliche Leckerei-
Wir gratulieren unseren werten Bürgerinnen             en angeboten. Die Kinder und ihre Erzieher hatten
und Bürgern zum Geburtstag                             tolle Weihnachtsgeschenke gebastelt, welche eben-
Gutjahr, Ingrid       am 05.01.   zum 85. Geburtstag   falls zum Kauf angeboten wurden. Die Eröffnung des
                                                       Marktes gestalteten unsere Vorschüler mit einem
Teichmann, Gerda      am 07.01.   zum 80. Geburtstag
                                                       weihnachtlichen Ständchen. Der Weihnachtsmann
Mattausch, Liesbeth   am 12.01.   zum 95. Geburtstag
                                                       beschenkte die Kinder mit kleinen Überraschungen
Thörmer, Karola       am 13.01.   zum 75. Geburtstag
                                                       und brachte die Augen zum Leuchten. Viele Kinder,
Mänz, Rita            am 13.01.   zum 75. Geburtstag   Eltern und Großeltern erfreuten sich an den leckeren
Trost, Irene          am 17.01.   zum 95. Geburtstag   Kuchen von den Frauen des Elternbeirates. Familien
Wehrhold,             am 19.01.   zum 80. Geburtstag   Steinicke unterstützte die Kita tatkräftig. Die Bäckerei
Gerd Klaus Helmut                                      Bergmann spendete uns Lebkuchenherzen, die an
Handlos, Werner       am 19.01. zum 70. Geburtstag     der Bastelstraße von den Kindern verziert und ge-
Körner, Barbara       am 29.01. zum 75. Geburtstag     schmückt werden konnten. Das war für alle ein gro-
                                                       ßer Spaß. Es entstanden ganz individuelle Lebku-
                                                       chen, die die Kinder stolz nach Hause trugen. Es war
                                                       ein rundum gelungener Nachmittag, der allen viel
                                                       Freude machte! Wir freuen uns, diese Tradition auch
                                                       im nächsten Jahr wieder fortzuführen und bedanken
                                                       uns bei allen, die zum Gelingen beigetragen haben!
                                                       Vielen, vielen Dank!
             Kindertagesstätten                        Die Kinder und Erzieher der Thepra Kindertages-
                                                       stätte „Wiesengrün“
Neues aus der Kita „Wiesengrün“:                       Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Großeltern
Vom Regen nicht abhalten lassen…Das war                 sowie allen Verwanden eine schöne besinnliche
                                                                        Weihnachtszeit
unser Motto zu Martini
                                                            und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Am 8.11.2019 fand trotz Regen unser jährlicher La-
ternenumzug statt. Die Kinder und Eltern trafen sich       Das Erzieherteam der Kita „Wiesengrün“
um 17 Uhr an der Stadtkirche „Peter und Paul“ auf
dem Marktplatz. Dort eröffneten die Kinder der KITA
„Wiesengrün“ und die Kinder der Traumzauberbaum                       Schulnachrichten
Grundschule zusammen mit der Katechetin Frau
Schimmel den Abend. Lieder und die Geschichte
vom „Martin“ stimmten die Kinder und Erwachse-         Erfolgreiche Kastaniensammlung
nen auf den Anlass ein. Beim Verlassen der Kirche,     Auch in diesem Jahr haben die Kinder der Traum-
gab es für alle ein Martinshörnchen, welche von den    zauberbaum-Schule zusammen mit ihren Lehrern
Hortkindern und den Kindern der Vorschule geba-        und Erziehern wieder fleißig Kastanien gesammelt.
cken wurden. Mit der Laterne ging es dann Richtung     Außerdem stand der Sammelbehälter zum ersten
Kita. Dort warteten trotz Regen leckere Würstchen      Mal außerhalb des Schulhofes, so dass auch andere
und Getränke aber auch einige Leckereien auf alle.     Sammler Zugang hatten und zum Sammeln aufge-
Es war ein schöner Abend. Danke an alle, die zum       rufen waren. Sogar aus Günstedt erhielten wir von
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