Ssensee STADTANZEIGER wei - Stadt Weissensee
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STADTANZEIGER wei ssen see Amtsblatt Amtsblatt der StadtOttenhausen, für Weißensee, Weißensee mit seinen Ortsteilen Scherndorf und Waltersdorf Ottenhausen, Scherndorf, Waltersdorf und Herrnschwende 26. Jahrgang Freitag, den 20. Dezember 2019 Nr. 13 Frohe W eihnacht en Am Ende des alten Jahres bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Vertrauen und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2020. Matthias Schrot Bürgermeister
13/2019 -2- Weißensee Stadtverwaltung auf einen Blick Telefon: 03 63 74 - 2 20 - 0, Telefax: 03 63 74 - 2 20 30 Anschrift: Marktplatz 26, 99631 Weißensee Allgemeine Verwaltung: Städtische Einrichtungen Dienstag von......................................09.30 - 12.00 Uhr Stadtbibliothek, Marktplatz 26 .................... 2 20 23 und.....................................................13.00 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag von ..............09.30 - 12.00 Uhr Dienstag ................................. von 09.30 - 12.00 Uhr ................................................ und 13.30 - 17.30 Uhr Bürgermeister: Donnerstag ............................. von 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag von......................................13.00 - 18.00 Uhr .........................................................nach Vereinbarung Stadtarchiv, Marktplatz 26 .............................2 20 32 Öffnungszeiten: Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten: Montag...................................... von 09.30 - 12.00 Uhr ..................................................und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag von......................................15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ............................... von 09.30 - 12.00 Uhr Freitag von .........................................09.30 - 12.00 Uhr Freitag....................................... von 09.30 - 12.00 Uhr Sitz: Marktplatz 26 Traumzauberbaum-Grundschule Tel.: 2 84 94 Johannesstraße 1 Sekretariat .......................................................2 03 03 Bürgermeister Hort..................................................................3 67 18 Sekretariat ........................................................2 20 12 Jugendclub Hauptamt Schreberplatz 1 ...............................................2 84 52 Öffnungszeiten: Amtsleiter..........................................................2 20 21 Büro des Stadtrates ..........................................2 20 29 Montag bis Freitag ...........................14.00 - 22.00 Uhr Bibliothek ..........................................................2 20 23 Seniorentreffpunkt „Generation 60 Plus“ Archiv................................................................2 20 32 Langer Damm 2 ....................................0160/4786977 Bau- u. Ordnungsverwaltung Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag ...................13.00 - 16.00 Uhr Amtsleiter..........................................................2 20 15 Bauamt ........................................................2 20 13/14 Öffentliche Ordnung und Sicherheit / Umwelt und Abwasser ......................................2 20 26 Standesamt ......................................................2 20 27 Einwohnermeldeamt ....................................2 20 22/28 Finanzverwaltung Bereitschaftstelefon im Havariefall Amtsleiter..........................................................2 20 16 Wasser: BeWA Sömmerda, Kämmerei / Steuern .........................................2 20 19 Stadtkasse ........................................................2 20 20 in der Zeit von 15.30 - 06.45 Uhr Wohnungsverw. / Liegensch. ...........................2 20 17 Tel.-Nr. ............. (08 00) 0 72 51 75 in der Zeit von 06.45 - 15.30 Uhr Tel.-Nr. ............... (0 36 34) 6 84 90 Wichtige Rufnummern Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst/ Abwasser: Stadtverwaltung Weißensee/ Katastrophenschutz: ...............................................1 12 BeWA Sömmerda Polizei: .................................. 1 10 oder (0 36 34) 33 60 24 h erreichbar Tel.-Nr. .............. (08 00) 36 34-800 Mitteilung Mitteilung -- Redaktionsschluss Redaktionsschluss für für die dieAmtsblattausgabe Amtsblattausgabe ................... Nr. ......................... Nr. aa/bbbb 01/2020 Sanitär / Heizung: Fa. Michael Zapf, Redaktionsschluss....................... 03. Januar cccc Redaktionsschluss .......................... aa. bbbbbb 2019 Tel.-Nr.: ............ (03 63 74) 2 02 61 Erscheinungsdatum ....................aa. Erscheinungsdatum........................ 17.bbbbbb Januar cccc 2019 oder .................................. 2 18 66
Weißensee -3- 13/2019 Beschlussf. zur Satzung über die Erhebung des Amtliche Mitteilungen Beitragssatzes für wiederkehrende Straßenaus- baubeiträge im Abrechnungszeitraum 2017 und Auszug aus der Niederschrift 2018 der Stadt Weißensee (Straßenausbaubei- tragssatzung) über die Sitzung des Stadtrates Weißensee Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Sat- vom 30.09.2019 zung über die Festlegung des Beitragssatzes für (genehmigt in der Stadtratssitzung am 25.11.2019) wiederkehrende Straßenausbaubeiträge im Abrech- nungszeitraum 2017 und 2018 der Stadt Weißensee, Vorstellung der Jahresrechnung für das Haus- gemäß § 7 der Satzung über die Erhebung wieder- haltsjahr 2018 kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanla- Gemäß § 80 (2) der Thüringer Kommunalordnung gen der Stadt Weißensee (Straßenausbaubeitrags- (ThürKO) wurde dem Stadtrat in der öffentlichen satzung), in der Fassung der ersten Änderung vom Sitzung am 30.09.2019 die Jahresrechnung für das 29.10.2018 (Stadtanzeiger Nr. 13/2018). Haushaltsjahr 2018 vorgestellt und hiermit beschlos- Abstimmungsergebnis: sen. Ja-Stimmen: .......................................................... 11 Abstimmungsergebnis: Nein-Stimmen: ..........................................................- Ja-Stimmen: .......................................................... 13 Enthaltungen: .......................................................... 2 Nein-Stimmen: ..........................................................- Enthaltungen:............................................................- Beschlussf. zur Gebührenkalkulation Abwasse- rentsorgung 2020 - 2033 Beschlussf. von über- und außerplanmäßigen Der vorliegenden Gebührenkalkulation Abwasse- Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 rentsorgung 2020 - 2023 der Firma Poitz Kommunal- Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die über- beratung mit Stand vom September 2019 als Basis und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebüh- 2018, lt. § 6 der Haushaltssatzung 2018 und gemäß rensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). der Stadt Weißensee, der 2. Änderungssatzung zur Abstimmungsergebnis: Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öf- Ja-Stimmen: .......................................................... 13 fentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wei- Nein-Stimmen: ..........................................................- ßensee (GS-FES) und Enthaltungen:............................................................- der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Beschlussf. zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Straßenbaulast wird zugestimmt. 2019 und Nachtragshaushaltsplan 2019 sowie Gleichzeitig stimmt der Stadtrat den ihm bei der Be- seinen Bestandteilen und Anlagen schlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thü- Gebührenkalkulationen für die Jahre 2020 - 2023 ringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August vom September 2019 zu. 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom Die Stadt Weißensee wird weiterhin Gebühren für 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ geändert am 10. April 2018 (GVBl. S. 74), beschließt erheben. der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. September Die Stadt wählt als Gebührenmaßstab für die zent- 2019 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und ralen Schmutzwassergebühren weiterhin den Frisch- den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 sowie seine wassermaßstab. Bestandteile und Anlagen. Das laufende Entgelt gemäß § 9 der Zweckvereinba- Abstimmungsergebnis: rung zwischen der Stadt Weißensee und dem AZV Ja-Stimmen: .......................................................... 13 „Finne“ wird nach der eingeleiteten Schmutzwasser- Nein-Stimmen: ..........................................................- menge bemessen und beträgt im Kalkulationszeit- Enthaltungen:............................................................- raum 2020 - 2023 0,85 €/m3. Beschlussf. zum Finanzplan und dem dazugehö- Der Gebührenmaßstab für die Grundgebühren der rigen Investitionsprogramm zentralen Schmutzwasserentsorgung ist der Wasser- Auf der Grundlage der § 62 und § 26 Abs. 2 Ziffer dauerdurchfluss Q3. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserge- Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 bühr und die Straßenentwässerungsgebühr ist die (GVBI. Nr. 2, S. 41 ff.), zuletzt geändert am 10. April angeschlossene überbaute und befestigte Fläche. 2018 (GVBl. S. 74), beschließt der Stadtrat in seiner Für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und ab- Sitzung am 30. September 2019 den als Anlage bei- flusslosen Sammelgruben hat die Stadt den Maßstab gefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Inves- der tatsächlichen Abfuhrmenge gewählt. titionsprogramm zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Hinsichtlich der Festsetzung der dezentralen Ge- 2019 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 für die bühren im § 2 Abs. 3 GS-FES wird die Beseitigungs- Haushaltsjahre 2018 - 2022. gebühr aus der Gebührenkalkulation (5. 15) zu § 2 Abstimmungsergebnis: Abs. 2 GS-FES in prozentualer Abhängigkeit zu den Ja-Stimmen: .......................................................... 13 aktuellen vertraglichen Leistungsbindungen mit Fa. Nein-Stimmen: ......................................................... - Weimann, gemäß Ermittlung der Fa. Poitz Kommu- Enthaltungen:............................................................- nalberatung auf 14,05 Prozent festgesetzt.
13/2019 -4- Weißensee Dem vorgeschlagenen vierjährigen Kalkulationszeit- setz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der §§ 2 raum der Gebührenkalkulationen für 2020 - 2023 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes wird zugestimmt. (ThürKAG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Der Stadtrat stimmt den in der Kalkulation eliminierten Juni 2017 (GVBl. S. 150), wie folgt zu: Straßenentwässerungsanteilen, den in den Gebüh- renkalkulationen berücksichtigten Abschreibungs-, Artikel 1 Auflösungs- und Verzinsungsmethoden sowie den In § 2 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt neu Abschreibungs-, Auflösungs- und Zinssätzen zu. gefasst: Gleiches gilt für den in der Kalkulation der Jahre „(2) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 2020 - 2023 vorgenommenen Ausgleich der Kosten- Abs. 1 bis 3 der Satzung für die dezentrale öffentliche überdeckungen, Kostenunterdeckungen und den in Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fä- der Gebührenkalkulation berücksichtigten Progno- kalschlammentsorgungssatzung -FES-) sen und Schätzungen. a) 14,67 € pro m3 Abwasser aus einer abflusslosen Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulationen Grube, nimmt der Stadtrat die in der Übersicht über die b) 26,63 € pro m3 Abwasser (Fäkalschlamm) aus Berechnungsergebnisse ausgewiesenen kostende- einer Grundstückskläranlage. ckenden Gebührensätze zur Kenntnis. (3) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 Die Ermittlung einer Verwaltungsgebühr nach § 10 Abs. 1 und 4 der Satzung für die dezentrale öffentli- Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee wässerungssatzung der Stadt Weißensee (BGS- (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-) EWS) für den Nutzungszeitraum eines Kaltwasser- zählers (6 Jahre) erfolgt nach dem Zeitaufwand, a) 16,73 € pro m Abwasser aus einer abflusslosen 3 gemäß der Ermittlung der Fa. Poitz Kommunalbera- Grube, tung und soll je Fall 101,04 € betragen. b) 30,37 € pro m3 Abwasser (Fäkalschlamm) aus Abstimmungsergebnis: einer Grundstückskläranlage“ Ja-Stimmen: .......................................................... 13 Nein-Stimmen: ..........................................................- Artikel 2 Enthaltungen:............................................................- Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe- Beschlussf. zur 1. Änderungssatzung der Gebüh- rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) tritt rensatzung zur Einleitung von Oberflächenwas- am 01.01.2020 in Kraft. ser für die Träger der Straßenbaulast Die Mitglieder des Stadtrates stimmten der 1. Ände- Abstimmungsergebnis: rungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung Ja-Stimmen: .......................................................... 13 von Oberflächenwasser für die Träger der Straßen- Nein-Stimmen: ..........................................................- baulast aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunal- Enthaltungen:............................................................- ordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung der Bei- geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVB. S, trags- und Gebührensatzung zur Satzung für die 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalab- zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung gabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert durch der Stadt Weißensee (BGS-EWS) Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBI. S. 150) wie folgt zu: Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 2. Ände- rungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Artikel 1 zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässe- In § 4 wird der Betrag „0,65 €“ durch „0,81 €“ ersetzt. rungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung Artikel 2 (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung Diese 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der Straßenbaulast tritt am 01.01.2020 in Kraft. der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgaben- gesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert durch Gesetz Abstimmungsergebnis: vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) wie folgt zu: Ja-Stimmen: .......................................................... 13 Enthaltungen:............................................................- Artikel 1 Nein-Stimmen: ..........................................................- 1. In § 10 Abs. (3) wird der Betrag „50,00 €“ durch „101,04 €“ ersetzt. Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung der Gebüh- 2. In § 12 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt rensatzung zur Satzung für die dezentrale öffent- neu gefasst: liche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wei- „(2) Die Grundgebühr für die Benutzung der zent- ßensee (GS-FES) ralen Kläranlage (den Klärbereich) beträgt bei der Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 2. Ände- rungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für Verwendung von Wasserzählern mit einem Was- die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung serdauerdurchfluss der Stadt Weißensee (GS-FES) aufgrund des § 19 bis Q3 = 4 2,50 € / Monat der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der bis Q3 = 10 6,25 € / Monat Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar bis Q3 = 16 10,00 € / Monat 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Ge- bis Q3 = 25 15,63 € / Monat
Weißensee -5- 13/2019 über Q3 = 40 25,00 € / Monat. 2. Änderungssatzung (3) Die Grundgebühr für den Kanalbereich beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Was- zur Gebührensatzung zur Satzung für die serdauerdurchfluss dezentrale öffentliche Entwässerungsein- bis Q3 = 4 4,00 € / Monat richtung der Stadt Weißensee (GS-FES) bis Q3 = 10 10,00 € / Monat Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung bis Q3 = 16 16,00 € / Monat (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung bis Q3 = 25 25,00 € / Monat vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert über Q3 = 40 40,00 € / Monat.“ durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. 3. In § 13 Abs. (1) wird der Betrag „1,31 €“ durch S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu- „1,25 €“ und der Betrag „0,65 € durch „0,89 €“ er- nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert setzt. durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat 4. In § 13a Abs. (1) wird der Betrag „0,39 €“ durch der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019 „0,42 €“ ersetzt. nachfolgende Artikel 2 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Diese 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Ge- Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe- bührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentli- rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) tritt am 01.01.2020 in Kraft. beschlossen. Abstimmungsergebnis: Artikel 1 Ja-Stimmen: .......................................................... 13 In § 2 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt neu Nein-Stimmen: ..........................................................- gefasst: Enthaltungen:............................................................- „(2) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung für die dezentrale öffentliche Schrot Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fä- Bürgermeister kalschlammentsorgungssatzung -FES-) a) 14,67 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslo- 1. Änderungssatzung sen Grube, b) 26,63 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus zur Gebührensatzung zur Einleitung einer Grundstückskläranlage. von Oberflächenwasser für die Träger (3) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 der Straßenbaulast Abs. 1 und 4 der Satzung für die dezentrale öffentli- Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-) vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert a) 16,73 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslo- durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. sen Grube, S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu- b) 30,37 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert einer Grundstückskläranlage“ durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019 Artikel 2 nachfolgende Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässe- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur rungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) tritt Einleitung am 01.01.2020 in Kraft. von Oberflächenwasser für die Träger der Stra- ßenbaulast Weißensee, den 26.11.2019 gez. beschlossen. Schrot Siegel Bürgermeister Artikel 1 In § 4 wird der Betrag „0,65 EUR“ durch „0,81 EUR“ 2. Änderungssatzung ersetzt. zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Artikel 2 Satzung für die zentrale öffentliche Entwäs- Diese 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung serungseinrichtung der Stadt Weißensee zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger (BGS-EWS) der Straßenbaulast tritt am 01.01.2020 in Kraft. Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung Weißensee, den 26.11.2019 (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung gez. vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert Schrot Siegel durch das durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Bürgermeister S. 74) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommu-
13/2019 -6- Weißensee nalabgabengesetzes (ThürKAG), zuletzt geändert lassen. Um einer Ersatzvornahme entgegenzuwir- durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat ken, bei der wir bei der Gestaltung der Straßenaus- der Stadtrat der Stadt Weißensee am 30.09.2019 baubeitragssatzung keinen Einfluss hätten nehmen nachfolgende können, sah sich die Stadt Weißensee gezwungen, im Herbst 2015 eine solche Satzung zu beschließen 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und und mit dem Jahr 2016 in Kraft treten zu lassen. Um Gebührensatzung die finanziellen Belastungen der Weißenseer Bürger zur Satzung für die zentrale öffentliche dennoch so gering wie möglich zu halten, haben wir Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee uns zu einer wiederkehrenden Beitragssatzung über (BGS-EWS) einen Erstreckungszeitraum über fünf Jahre ent- schieden. Das heißt, dass alle Kosten für den grund- beschlossen. haften Ausbau von Wegen, Plätzen und Straßen auf alle Grundstückseigentümer verteilt werden und nicht Artikel 1 nur die Anwohner der jeweils sanierten beitragsfähi- 1. In § 10 Abs. (3) wird der Betrag „50,00 EUR“ durch gen Maßnahme zur Kasse gebeten werden. So wird „101,04 EUR“ ersetzt. für die Ermittlungseinheit der Stadt Weißensee bei- 2. In § 12 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt spielsweise ein Anteil durch die Stadt Weißensee neu gefasst: mit 82,4 % übernommen und der umzulegende An- „(2) Die Grundgebühr für die Benutzung der zent- teil für die Grundstückseigentümer beträgt von den ralen Kläranlage (den Klärbereich) beträgt bei der beitragsfähigen Investitionskosten 17,6 %. Die Erhe- Verwendung von Wasserzählern mit einem Was- bung dieser Beiträge wird über fünf Jahre gestreckt. serdauerdurchfluss Wir verweisen diesbezüglich auch auf die detaillierte bis Q3 = 4 2,50 EUR / Monat Veröffentlichung der Satzungen im Stadtanzeiger Nr. bis Q3 = 10 6,25 EUR / Monat 12 vom 15. November 2019. Die Stadt Weißensee hat beschlossen, für die zu- bis Q3 = 16 10,00 EUR / Monat künftigen Maßnahmen ab dem Jahr 2019 auf die bis Q3 = 25 15,63 EUR / Monat Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die öf- über Q3 = 40 25,00 EUR / Monat. fentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Weißensee zu (3) Die Grundgebühr für den Kanalbereich beträgt verzichten. Wir hoffen dadurch, die Belastung der bei der Verwendung von Wasserzählern mit Was- Weißenseer Bürger so sozialverträglich wie möglich serdauerdurchfluss gehalten zu haben. bis Q3 = 4 4,00 EUR / Monat Zwischenzeitlich dürften Sie die Bescheide zum bis Q3 = 10 10,00 EUR / Monat Straßenausbaubeitrag der Stadt Weißensee zuge- bis Q3 = 16 16,00 EUR / Monat stellt bekommen haben. Wir bitten um ihr Verständ- bis Q3 = 25 25,00 EUR / Monat nis, aber der Gesetzgeber hat uns keine andere Wahl über Q3 = 40 40,00 EUR / Monat.“ gelassen, andernfalls hätten wir auf die Beiträge 3. In § 13 Abs. (1) wird der Betrag „1,31 EUR“ durch gänzlich verzichtet. „1,25 EUR“ und der Betrag „0,65 EUR“ durch Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der „0,89 EUR“ ersetzt. Stadtverwaltung gern zur Verfügung. 4. In § 13a Abs. (1) wird der Betrag „0,39 EUR“ durch „0,42 EUR“ ersetzt. Ihr Matthias Schrot Artikel 2 Bürgermeister Diese 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Ge- bührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentli- che Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) tritt am 01.01.2020 in Kraft. Impressum Weißensee, den 26.11.2019 Stadtanzeiger – Amtsblatt der Stadt Weissensee mit seinen Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Walters- gez. dorf und Herrnschwende Schrot Siegel Herausgeber: Stadtverwaltung Weißensee Bürgermeister Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Weißensee Rückwirkende Erhebung von Straßenaus- Für im nichtamtlichen Teil unverlangt eingereichte Artikel sind Schadenersatz-ansprüche ausge- schlossen, da diese die Meinung des Verfassers wiedergeben und er auch hierfür verantwortlich baubeiträgen der Stadt Weißensee ist. Diese Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwort- lich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.: 0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de für die Jahre 1991 bis 2018 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen- Werte Bürgerinnen und Bürger, veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäfts- bedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben hiermit möchten wir Ihnen nochmals versichern, bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine dass sich die Stadt Weißensee über viele Jahre da- genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. für eingesetzt hat, die Straßenausbaubeiträge nicht Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Be- erheben zu müssen. Wir sind aber im Jahre 2015 von darfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag der Kommunalaufsicht aufgefordert worden, solch bestellen. eine Satzung zu beschließen und in Kraft treten zu
Weißensee -7- 13/2019 Öffentliche Stellenausschreibung der Stadt Weißensee In der Stadt Weißensee ist schnellstmöglich eine · Vorlage der Teilnahme am Einführungslehr- Stelle als gang für Standesbeamte · mindestens 3-monatige Tätigkeit als Sach- Standesbeamtin/er und Sachbearbeiter/in bearbeiter/in oder zur Einweisung bei einem (m/w/d) Standesamt oder unbefristet neu zu besetzen. · Anerkennung gemäß § 2 Abs. 2 der Thüringer Das Standesamt ist in alleiniger Verantwortung voll- Verordnung zur Ausführung des Personen- umfänglich zu führen. standsgesetzes (Thüringer Personenstands- verordnung -ThürPStV-) Aufgabenschwerpunkte: Die Vorlage der Nachweise gemäß der Profi- Bereich Standesamt: le nach Punkt 2 bis 4 sind verpflichtend. - Entgegennahme von Anmeldungen zur Ehe- - gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoft- schließung/ Erklärung zum Namensrecht ware (MS-Office-Produkten) und die Bereit- - Durchführung von Eheschließungen auch au- schaft, sich weitere Kenntnisse in den im Ar- ßerhalb der üblichen Dienstzeiten wie samstags beitsbereich genutzten Programmen (AutiSta, oder an besonderen Terminen adkomm, DiWa, elFRIED) anzueignen - elektronische Beurkundung aller Personen- - Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch standsfälle außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und ggf. - Beurkundung von Namenserklärungen, Vater- an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Standes- schaftsanerkennungen und sonstiger namens- amtsbezirk, insbesondere Samstagsarbeit und personenstandsrechtlicher Erklärungen - Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung - Führung und Fortschreibung der Personen- - hohes Maß an Diskretion, Sprachgewandtheit, standsregister, Erteilung von Auskünften und sicheres, gepflegtes und freundlichen Auftreten, Ausstellung von Personenstandsurkunden Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Zu- - Statistiken verlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität - vollständige Sachverhaltsaufklärung und Bera- - Führerschein Klasse B und Fahrpraxis tung aller Beteiligten, insbesondere bei auslän- dischen Angelegenheiten Die Stelle ist dem Amt Bau- und Ordnungsamt zugeordnet. Hierzu gehören ebenso das Einwoh- Im Bereich Bau- und Ordnungsverwaltung: nermelde- und Personenstandswesen. Neben den explizit aufgeführten Aufgaben ist eine Vertretung - Annahme, Bearbeitung und Weiterleitung von in den hier genannten Bereichen vorgesehen, aber Anträgen gemäß der Richtlinie zur Förderung nicht zwingend. von Kleinkläranlagen - Verwaltung aller Kleinkläranlagendaten im Pro- Die Standesamtsstelle wird mit 23 Wochenstunden ausgewiesen, eine Beschäftigung in Vollzeit ist bei gramm DiWa Übernahme von Aufgaben im Bereich der Bau- und - Mitwirkung bei der Abgabe zur Erklärung der Ordnungsverwaltung ebenfalls möglich. Kleineinleitungen - Erhebung der Abwasserabgabe mit hausinter- Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von den per- nem Programm sönlichen Voraussetzungen nach den tariflichen - Mitwirkung bei der Erhebung der Bescheider- Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen stellung der Abwasser- und Fäkalschlammge- Dienstes (TVöD) nach Entgeltgruppe E9a. bühren Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber - Mitwirkung bei der Durchführung öffentlicher werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach- Vergabeverfahren licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein ent- sprechender Nachweis ist den Bewerbungsunter- Im Bereich Allgemeine Verwaltung: lagen beizulegen. - Vertretung Personalamt Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungs- - Datenschutzangelegenheiten unterlagen (Bewerbungsschreiben, aussagefähiger Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Be- Anforderungsprofil: urteilungen, etc.) schriftlich bis zum 10.01.2020 an: Stadt Weißensee - formale Anforderungen als Voraussetzung zur Hauptamt Bestellung als Standesbeamter/in entsprechend Marktplatz 26 Thüringer Personenstandsverordnung 99631 Weißensee · zwingende Voraussetzung ist die Befähigung Kennzeichnung „Bewerbungsunterlagen“ für den gehobenen nichttechnischen Verwal- oder per E-Mail an tungsdienst oder eine vergleichbare Befähi- hauptamt@weissensee.de gung (Fortbildungslehrgang II zum/zur Ver- waltungsfachwirt/in) ➤➤Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤
13/2019 -8- Weißensee Wir bitten um die Zusendung von Bewerbungsko- Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 pien, da eine Rücksendung der Bewerbungsun- der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die- terlagen nicht vorgesehen ist. Bewerbungskosten se finden Sie auf der Homepage der Stadt Weißen- werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungs- see unter: www.weissensee.de (Rubrik: Aktuelles/ unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein Ausschreibungen/Stellenausschreibungen). ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden wir die Unterlagen nach gez. Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschrei- Schrot bung vernichten. Bürgermeister Stellenausschreibung Die Stadt Weißensee sucht zum 01.04.2020 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach- eine/einen Schwimmmeister/in bzw. licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein ent- Fachangestellte/n für Bäderbetriebe sprechender Nachweis ist den Bewerbungsunter- (m/w/d) lagen beizulegen. befristet in Vollzeit bis 30.09.2020. Wenn Sie sich durch unser Stellenangebot ange- Die Stadt Weißensee betreibt ein eigenes Freibad sprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre aussagefä- vom Mai bis September. Die Besucherzahlen lie- higen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschrei- gen im Schnitt bei rd. 400 täglich. ben, aussagefähiger Lebenslauf, Abschluss- und Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwer- Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, etc.) schriftlich punkte: bis zum 10.01.2020 an: · eigenverantwortliche Aufsicht und Überwa- Stadt Weißensee chung des Badebetriebes Hauptamt · Überprüfung, Pflege und Instandhaltung des Marktplatz 26 Bades sowie der vorhandenen baulichen und 99631 Weißensee technischen Anlagen mit Freigelände Kennzeichnung „Bewerbungsunterlagen“ · Mitwirkung bei Aktionen und Veranstaltungen Haben Sie Fragen? Dann gibt Ihnen Frau Metz ger- Ihr Profil: ne Auskunft · Abgeschlossene Berufsausbildung Telefon: 036374/22021, Internet: www.weissensee. (Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, Meister/ de. in für Bäderbetriebe oder Schwimmmeister/in) · engagierte Persönlichkeit mit hoher Einsatz- Wir bitten um die Zusendung von Bewerbungsko- bereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit pien, da eine Rücksendung der Bewerbungsun- · hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwor- terlagen nicht vorgesehen ist. Bewerbungskosten tungsbewusstsein werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungs- · freundliche Umgangsformen, sicheres und unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein verbindliches Auftreten ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt · Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochen- wurde. Andernfalls werden wir die Unterlagen nach endarbeit Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschrei- bung vernichten. Wir bieten u. a.: · einen abwechslungsreichen und verantwor- Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 tungsvollen Arbeitsplatz der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die- · betriebliches Gesundheitsmanagement se finden Sie auf der Homepage der Stadt Weißen- see unter: www.weissensee.de (Rubrik: Aktuelles/ Ausschreibungen/Stellenausschreibungen). Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von den per- sönlichen Voraussetzungen nach den tariflichen gez. Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen Schrot Dienstes (TVöD-VKA). Bürgermeister
Weißensee -9- 13/2019 Bekanntmachung 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro www.thueringertierseuchenkasse.de 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen Amtliche Tierbestandserhebung, einschließ- und Hähne je Tier 0,07 Euro lich B ienenvölker, der Thüringer Tierseu- 6.2 Junghennen bis 18 Wochen chenkasse zum Stichtag 03.01.2020 einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) Sehr geehrte Tierbesitzer, einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtli- 6.4 Enten, Gänse und Truthühner che Tierbestandserhebung 2020 zum Stichtag einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 03.01.2020 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet wa- umgesetzten Tiere ren und keine Meldekarte erhalten haben, werden des Vorjahres hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung (nach § 2 Abs. 7) zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmel- beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 dung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Vic- Euro tor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tier- bestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landes- 2020 keine Beiträge erhoben. amtes für Statistik durchgeführt wird. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammen- gehalten oder gemeinsam versorgt werden. Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und über die Erhebung von Tierseuchenkassen- Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten beiträgen für das Jahr 2020 zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thürin- 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Sal- ger Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der monellen-Verordnung oder jede seiner Betriebs- Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt abteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Ja- 2019 (GVBI. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tier- nuar 2019 bis 31. Dezember 2019 in die Katego- seuchenkasse am 2. Oktober 2019 folgende Satzung rie 1 eingestuft worden. beschlossen: 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt §1 gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwa- (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für chung in Schweinebeständen in Thüringen“ als das Jahr 2020 werden die Beitragssätze für die ein- „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis ei- zelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: ner für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie 1 eingestuft. 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Was- gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms serbüffel ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro zum 29. Februar 2020 schriftlich oder elektronisch 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (ge- 3. Schafe und Ziegen mischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, so- 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro weit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro Absatzes nachgewiesen wird. 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro §2 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schwei- 4. Schweine ne und Geflügel ist die Zahl der am 3. Januar 2020 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung vorhandenen Tiere (Stichtag für die amtliche Erhe- 4.1.1weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro bung gemäß § 18 Abs.1 Satz 1 ThürTierGesG), bei Bienen die Anzahl der im Herbst des Vorjahres ein- 4.1.220 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro gewinterten Bienenvölker maßgebend. 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro (2) Die Tierhalter haben der Tierseuchenkasse ent- 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg sprechend der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 unter 4.3.1weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes 4.3.250 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro (Meldebogen) spätestens 14 Tage nach dem Stich- Absatz 4 bleibt unberührt. tag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
13/2019 - 10 - Weißensee die Art und die Zahl sowie den Standort der bei ih- 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel nen am Stichtag vorhandenen Tiere, bei Bienenvöl- treiben und kern die Anzahl der im Herbst 2019 eingewinterten 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht Bienenvölker, oder gegebenenfalls die Aufgabe der zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz Tierhaltung (auch vorübergehend) schriftlich oder haben. im elektronischen Meldeverfahren auf der Website der Thüringer Tierseuchenkasse zu melden. Für die §3 Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren ist die Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG Angabe und Authentifizierung einer E-Mail-Adresse durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern er- erforderlich. Für jede Tierhaltung, die nach der Vieh- hoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden 30 Tage, verkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 werden 14 Tage entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides in voller Meldebogen auszufüllen. Höhe fällig. Sofern aus Nachmeldungen nach § 2 (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu ge- Abs. 3 keine Beiträge resultieren, die über einen be- gründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufge- reits entrichteten Mindestbeitrag hinausgehen, wird nommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchen- kein gesonderter Beitragsbescheid erstellt. Eine an- kasse schriftlich oder elektronisch nachzumelden. teilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart des Bestandes erfolgt nicht. nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme §4 der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als (1) Für Tierhalter, die schuldhaft zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel- 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, nach § 1. eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, fehlerhafte Angaben machen oder wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollstän- neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallun- dig bezahlen, gen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorüberge- entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der An- hend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann spruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitrags- 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 Tier- verpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im GesG bleibt unberührt. Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tier- das Jahr 2020 nachgekommen ist. Der Antragsteller seuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhal- hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzu- ter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit weisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewäh- (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) be- rung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. glichen hat. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 Ausnahme zulassen. in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2020 kei- Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder nen amtlichen Erhebungsvordruck zur Verfügung 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 gestellt bekommen haben, sind verpflichtet, ihren maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, ab- meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März sehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Ver- 2020 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elekt- anlagungszeitraum noch entsprochen wird. ronisch zu melden. §5 (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Bei- vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkas- tragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen se am 2. Oktober 2019 beschlossene Satzung der nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht voll- Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von ständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2020 wur- der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich de in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thü- anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum ringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Zwecke der Beitragserhebung nutzen. Frauen und Familie vom 9. Oktober 2019 gemäß § 8 (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr um- Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 Thür- gesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, TierGesG genehmigt. Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2020 zu melden. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Im Übrigen gilt Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhänd- Jena, 11. Oktober 2019 ler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder PD Dr. Karsten Donat juristische Personen, die Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Weißensee - 11 - 13/2019 der Freiwilligen Feuerwehr und Wirken für das Ge- Informationen meinwohl Kamerad Günter Blankenburg das Große Brandschutzehrenzeichen am Bande. Mitteilung über die Schließung der Stadtverwaltung Hiermit geben wir bekannt, dass die Stadtverwal- tung Weißensee in der Zeit vom 24.12.2019 bis 31.12.2019 geschlossen bleibt. Schrot Bürgermeister Ehrung von Kameraden der Freiwilligen Feu- Der Thüringer Innenminister verleiht in Dank und An- erwehr Weißensee erkennung für 10 Jahre aktive Arbeit in der Freiwil- ligen Feuerwehr die Bronzene Brandschutzmedaille Mit den Worten „Es ist bereits zu einer schönen Tra- am Bande. dition geworden“, begrüßte der Bürgermeister die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Horst Land- Info der Bau- und Ordnungsverwaltung graf, Günter Blankenburg, Annette Kruhm und Da- niel Koch zur Stadtratssitzung am 25. November Die Stadtverwaltung Weißensee führt im Stadtgebiet 2019 im Romanischen Rathaus, um die Ehrungen in der Zeit vom 02.01.2020 bis zum 17.01.2020 eine vorzunehmen. Er nutzte den würdigen Rahmen, um kostenlose Entsorgung der Weihnachtsbäume an fol- den Kameraden Dank und Anerkennung für die ge- genden Standorten mittels Laubgitter durch: leistete Arbeit auszusprechen und überreichte ihnen die Ehrenurkunde, ausgestellt vom Vorsitzenden des Weißensee: Thüringer Feuerwehr-Verbandes und des Thüringer · Parkplatz Bahnhofstraße 48/50 Innenministers. Weitere Glückwünsche konnten die · Promenade (Senioren-Park) Kameraden vom Vorsitzenden des Stadtrates und · Waltersdorfer Straße / Kreuzung Jacobstraße Stadtbrandmeister Jörg Egenolf entgegen nehmen. · Nicolaiplatz · Kirchplatz Ortsteil Ottenhausen · Siedlungsstraße (Feuerwehrstützpunkt) Ortsteil Scherndorf · Löschteich Schönstedt · Lessingplatz Ortsteil Waltersdorf · Am Friedhof Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht in Dank Ortsteil Herrnschwende und Anerkennung für 50-jährige Mitgliedschaft in der · Am Glascontainerstandplatz Freiwilligen Feuerwehr und Wirken für das Gemein- wohl Kamerad Horst Landgraf das Große Brand- Nausiß schutzehrenzeichen am Bande. · Am Friedhof Wir bitten im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. i.A. Peter Bau- und Ordnungsverwaltung Erster Spatenstich für Radweg Am 18. November erfolgte der 1. Spatenstich für den Radweg von Weißensee in Richtung Sömmerda. Vertreter von Planung- und Bauunternehmen sowie der Stadtverwaltung, Stadtrat und auch Interessier- Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht in Dank te aus der Weißenseer Bürgerschaft trafen sich am und Anerkennung für 50-jährige Mitgliedschaft in städtischen Bauhofgelände, um den langersehnten
13/2019 - 12 - Weißensee Start zu begehen. Nach 8 Jahren der Planung, Ver- werfung und Umplanung kann der Bau des Projektes beginnen. Die Fertigstellung des Radweges ist für Einladung Sommer 2020 vorgesehen. zum Neujahrskonzert mit dem Duo Dimitre Andronov & Peggy Bitterolf Gut besuchte Seniorenweihnachtsfeier Am 2. Adventssamstag hatte der Bürgermeister wie- „Zauberhaft schön oder traumhaft magisch – der zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier in den Musikalischer Start ins Jahr 2020“ Palmbausaal eingeladen. Dieser Einladung folgten auch viele Seniorinnen und Senioren der Stadt Wei- ßensee. Erstmals konnten wir auch Interessierte aus Sonntag, den 19. Januar 2020 dem neu hinzugekommenen Ortsteil Herrnschwende begrüßen. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Beginn: 17.00 Uhr hatten den Palmbaumsaal feierlich eingerichtet und gestalteten einen schönen unterhaltsamen Nachmit- im Festsaal des Romanischen Rathauses tag an der festlichen Kaffeetafel bei Kerzenschein und musikalischer Umrahmung. Wir bedanken uns Der Eintritt ist frei. bei allen, die zur Feier beigetragen haben, Herrn Kaufmann und dem Gemischten Chor Blau-Weiß für die musikalischen Darbietungen und der Fleischerei Rüdiger für das Abendessen. Glückwünsche Diamantene Hochzeit Am 12. Dezember überbrachte Bürgermeister Mat- thias Schrot die allerherzlichsten Glückwünsche an das Ehepaar Jutta und Paul Göllert in Herrnschwen- de anlässlich ihres Diamantenen Hochzeitstages. Auch der Landrat Harald Henning erschien zur Gra- Veranstaltungen tulation. Nochmals alles Gute und noch viele gemein- same Jahre. Einladung zum „Tag des Tapferen“: Am Samstag, den 11. Januar 2020, ab 14:00 Uhr in der Ratsbrauerei zu Weißensee In Erinnerung an Herzog Wilhelm III, genannt „der Tapfere“, welcher am 9. Januar 1446 den ersten bekannten Landtag in Weißensee einberufen hat- te und somit eine Landesordnung erließ - die ers- te in Thüringen und eine der ersten in deutschen Landen überhaupt, begeht die Stadt Weißensee jährlich den Tag des Tapferen. Bei zünftiger Blasmusik und geselligem Bei- sammensein erfolgt der Bierfass-Anstich Glückwunsch zur Geburt durch den „Tapferen“ um 14:46 Uhr. Alle In- teressierten sind hierzu recht herzlich einge- Unser Baby-Foto zeigt Alma Lotte Beinicke, geboren laden. am 16. Mai 2019. Wir gratulieren Familie Matthias Beinicke und Elisabeth Adam-Beinicke zur Geburt ih-
Weißensee - 13 - 13/2019 rer Tochter. Es freuen sich mit ihnen die Brüder Max Gelingen beigetragen haben. Hier gilt unser beson- und Vincent. derer Dank den Vatis, die die Würstchen gebraten haben sowie den Sponsoren. Danke an alle Helfer sagt das KITA Team DANKE - alle Kinder der KITA Wie- sengrün sagen Danke für die Spen- den. Der Weihnachtsmann wird wie- der viel zu tragen haben. Danke für ihre zahlreichen Spenden, für unsere jährliche Weihnachts- Spendensammlung. Es ist uns möglich, wieder viele Geschenke für die einzelnen Gruppen zu kaufen. Die Kinderaugen werden leuchten. Alle Jahre wieder… Wie auch im vergangenen Jahr fand am 27.11.19 un- ser jährlicher Weihnachtsmarkt in der KITA statt. Bei Lichterglanz und Kerzenschein wurden in fünf schön geschmückten Buden, die uns die Stadt Weißensee zur Verfügung gestellt hat, weihnachtliche Leckerei- Wir gratulieren unseren werten Bürgerinnen en angeboten. Die Kinder und ihre Erzieher hatten und Bürgern zum Geburtstag tolle Weihnachtsgeschenke gebastelt, welche eben- Gutjahr, Ingrid am 05.01. zum 85. Geburtstag falls zum Kauf angeboten wurden. Die Eröffnung des Marktes gestalteten unsere Vorschüler mit einem Teichmann, Gerda am 07.01. zum 80. Geburtstag weihnachtlichen Ständchen. Der Weihnachtsmann Mattausch, Liesbeth am 12.01. zum 95. Geburtstag beschenkte die Kinder mit kleinen Überraschungen Thörmer, Karola am 13.01. zum 75. Geburtstag und brachte die Augen zum Leuchten. Viele Kinder, Mänz, Rita am 13.01. zum 75. Geburtstag Eltern und Großeltern erfreuten sich an den leckeren Trost, Irene am 17.01. zum 95. Geburtstag Kuchen von den Frauen des Elternbeirates. Familien Wehrhold, am 19.01. zum 80. Geburtstag Steinicke unterstützte die Kita tatkräftig. Die Bäckerei Gerd Klaus Helmut Bergmann spendete uns Lebkuchenherzen, die an Handlos, Werner am 19.01. zum 70. Geburtstag der Bastelstraße von den Kindern verziert und ge- Körner, Barbara am 29.01. zum 75. Geburtstag schmückt werden konnten. Das war für alle ein gro- ßer Spaß. Es entstanden ganz individuelle Lebku- chen, die die Kinder stolz nach Hause trugen. Es war ein rundum gelungener Nachmittag, der allen viel Freude machte! Wir freuen uns, diese Tradition auch im nächsten Jahr wieder fortzuführen und bedanken uns bei allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Vielen, vielen Dank! Kindertagesstätten Die Kinder und Erzieher der Thepra Kindertages- stätte „Wiesengrün“ Neues aus der Kita „Wiesengrün“: Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Großeltern Vom Regen nicht abhalten lassen…Das war sowie allen Verwanden eine schöne besinnliche Weihnachtszeit unser Motto zu Martini und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Am 8.11.2019 fand trotz Regen unser jährlicher La- ternenumzug statt. Die Kinder und Eltern trafen sich Das Erzieherteam der Kita „Wiesengrün“ um 17 Uhr an der Stadtkirche „Peter und Paul“ auf dem Marktplatz. Dort eröffneten die Kinder der KITA „Wiesengrün“ und die Kinder der Traumzauberbaum Schulnachrichten Grundschule zusammen mit der Katechetin Frau Schimmel den Abend. Lieder und die Geschichte vom „Martin“ stimmten die Kinder und Erwachse- Erfolgreiche Kastaniensammlung nen auf den Anlass ein. Beim Verlassen der Kirche, Auch in diesem Jahr haben die Kinder der Traum- gab es für alle ein Martinshörnchen, welche von den zauberbaum-Schule zusammen mit ihren Lehrern Hortkindern und den Kindern der Vorschule geba- und Erziehern wieder fleißig Kastanien gesammelt. cken wurden. Mit der Laterne ging es dann Richtung Außerdem stand der Sammelbehälter zum ersten Kita. Dort warteten trotz Regen leckere Würstchen Mal außerhalb des Schulhofes, so dass auch andere und Getränke aber auch einige Leckereien auf alle. Sammler Zugang hatten und zum Sammeln aufge- Es war ein schöner Abend. Danke an alle, die zum rufen waren. Sogar aus Günstedt erhielten wir von
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