Blaatt - Ehrenbürger der Gemeinde ...
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Te i l o r t e n
63. Jahrgang Freitag, den 15. Februar 2019 Nummer 7
Herr Dipl.-Ing. Siegfried Weishaupt
- Ehrenbürger der Gemeinde Schwendi -
feiert am 20. Februar 2019 seinen 80. Geburtstag
Der Gemeinderat und Bürgermeister
Günther Karremann gratulieren
Herrn Siegfried Weishaupt zu seinem
80. Geburtstag auf das Allerherzlichste.
Wir wünschen ihm Gesundheit
und weiterhin Erfolg bei allen seinen
unternehmerischen Tätigkeiten.
Wir danken ihm für sein jahrzehntelanges,
äußerst erfolgreiches unternehmerisches
Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Gemeinde Schwendi.
Wir danken ihm für seine große persönliche
Verbundenheit zu seiner Heimatgemeinde.
Wir danken ihm für die vielfältige und
großzügige Unterstützung und Förderung
der Gemeinde, der Max-Weishaupt-
Realschule und unserer Vereine.
Foto: Firma Weishaupt
Eine Vielzahl von Projekten in der Gemeinde ist erst durch seine Begleitung und
Förderung möglich geworden.
Mit besonderem Dank schauen wir auf das geschaffene Seniorenzentrum
Sofie Weishaupt mit Ärztehaus, das weit über die Gemeindegrenze hinaus
zu einer wichtigen Gesundheits- und Versorgungseinrichtung für die
gesamte Raumschaft geworden ist.Seite 2 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Schönebürger
Fasnet 2019
Bauernhof
Mir ganget naus ond mähet Silo!
Samstag, 16. Februar 2019
19:31 UhrDorffasnet
20:01 Uhr Programmbeginn
Sonntag, 17. Februar 2019
13:29 Uhr Saalöffnung
14:01 Uhr Kinderfasching
EINTRITT
FREIAmtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 3 - 15. Februar 2019 WICHTIGE NUMMERN NOTRUF: Rettungsdienst 112 Notarzt 112 Krankentransporte 07351 19222 Giftnotruf Baden-Württemberg 0761 19240 Feuerwehr 112 Polizei 110 Polizeirevier Laupheim 07392 9630-0 STÖRUNGSDIENSTE: Gas 0800 0824505 Strom 0800 3629477 Wasserversorgung 0173 6554639 ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi Montag-Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Telefon: 07353 9800-0 Telefax: 07353 9800-14 E-Mail: Rathaus.Info@Schwendi.de Amtsblatt: Amtsblatt@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN Mittelstraße 34,88477 Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Telefon: 07353 1398 Telefax: 07353 982292 E-Mail: Bussmannshausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN Dietenheimer Str. 42, 88477 Schwendi Dienstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07353 1358 Telefax: 07353 982280 E-Mail: Orsenhausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG SCHÖNEBÜRG Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07353 981151 Telefax: 07353 981152 E-Mail: Schoenebuerg@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Telefon: 07347 920392 Telefax: 07347 920397 E-Mail: Siessen@Schwendi.de BESTATTUNGEN Christian Streidt, Schwendi 07353 910020
Seite 4 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags
Allgemeiner Notfalldienst 116 117
Kinderärztlicher Notfalldienst 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst 01801 929350
Zahnärztlicher Notfalldienst
Landkreis Biberach 01805 911610
Alb-Donau-Kreis 01805 911601
Ulm/Neu-Ulm 01805 911680
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche
Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung
NOTDIENST DER APOTHEKEN
Samstag, 16.02.2019 - Antonius-Apotheke, Schemmerhofen
- Sonnen-Apotheke, Vöhringen
Sonntag, 17.02.2019 - 7-Schwaben-Apotheke, Laupheim
- Rothtal-Apotheke, Buch
ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages
ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN
08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
GABLER-APOTHEKE, OCHSENHAUSEN
08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages
SOZIALE DIENSTE
Krankentransport
ASB Orsenhausen 07351 19222
Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen
ASB Orsenhausen 07353 9844-0
Manu’s Fahrservice mit Herz 07353 982597
Essen auf Rädern/Hausnotruf
ASB Orsenhausen 07353 9844-0
Deutsches Rotes Kreuz 07351 1570-0
Mobiler Sozialer Hilfsdienst
ASB Orsenhausen 07353 9844-0
Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege
Andrijana, Schwendi 07353 98396-8
ASB Schwendi GmbH 07353 98410
Pflegedienst Lerch 07353 9839639
Sozialstation Laupheim-Schwendi 07392 1691-10
Neumann, Wain/Auttagershofen 07353 1770
Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim 07347 958660
Tagespflege
ASB Orsenhausen 07353 9844-170
Danner, Schwendi 07353 3013
Kurzzeitpflege/Dauerpflege
Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt 07353 9844-400
Seniorenzentrum „An der Rottum“ 07392 9636-300
Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell 07347 6010
Familienpflege, Haushaltshilfe
Andrijana, Schwendi 07353 98396-8
ASB Schwendi GmbH 07353 98410
Pflegedienst Lerch 07353 9839639
Neumann, Wain/Auttagershofen 07353 1770
Sozialstation Laupheim-Schwendi 07392 169110
Soziale Dienste Maschinenring BC 0800 4002005
Soziale Dienste Caritas BC 07351 5005-0
Weitere soziale Dienste
Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain 01525 9575276
Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi 07353 981015Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 5 - 15. Februar 2019
Nächste Müllabfuhr 14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donners-
tag von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie
Donnerstag, 21. Februar 2019 Samstag von 9 bis 16 Uhr.
Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur Altholz
Leerung bereitstellen. Angenommen werden:
Mülltonne nicht geleert? - Was tun? Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren
In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall- und Türrahmen (Innenbereich), Bretter (Innenbereich),
wirtschaftsbetrieb unter 07351 526471, an. Holzpaletten (nicht verunreinigt oder angefault), Span-
platten, Kisten, MDF-Platten, Weidenkörbe, Holzwolle
Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun? Nicht angenommen werden:
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jäger-
Fa. ALBA in Burgrieden unter 0800 2232555. zäune, Sichtschutzzäune, Telefonmasten und Eisen-
Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun? bahnschwellen, Schleifstäube und Sägemehl, verfaul-
In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in tes Holz, Parkettböden mit Kleberanhaftungen, Holz
Vöhringen unter 07306 96160 an. mit Anhaftungen wie Dachpappe, Steine, Ziegel, Folien,
Drahtgeflecht, Styropor, Gips, Bitumen oder Beton, La-
Weitere Termine minat, lackierte und druckimprägnierte Hölzer aus dem
Februar Außenbereich, Brandholz, Landwirtschaftliches Holz
21.02. Müllabfuhr (Pfähle, Wagenbeschläge, Stallabtrennungen usw.),
22.02. Problemstoffsammlung in Schönebürg Bauholz (Dachlatten, Balken), Holzfaserdämmplatten,
07:30 - 08:00 Uhr Parkplatz Schule Schwimmholz
23.02. Sportclub Schönebürg,
Altpapiersammlung Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum
März in Laupheim kostenpflichtig entsorgt werden.
07.03. Müllabfuhr
09.03. Problemstoffsammlung in Schwendi Altglascontainerstandorte:
08:45 - 09:45 bei der Festhalle Schwendi: Beim Feuerwehrhaus
09.03. SF Schwendi, Abt. Tischtennis Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle
Altpapiersammlung
Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche
11.03. Grüngutsammlung im Landkreis
14.03. Leerung Papiertonne Orsenhausen: Beim Sportgelände
15.03. Gelber Sack Schönebürg: Beim Tennisheim
16.03. Musikverein Schönebürg, Hörenhausen: Beim Feuerwehrhaus
Alteisensammlung Weihungszell: Bei der Ölmühle
21.03. Müllabfuhr Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung:
23.03. Freiwillige Feuerwehr Großschafhausen,
Schwendi: Beim Feuerwehrhaus
Alteisensammlung
30.03. Musikverein „Rota“ Schwendi, Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle
Alteisensammlung Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche
30.03. Kolpingsfamilie Schwendi Orsenhausen: Beim Sportgelände
Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“ und Schuh- Schönebürg: Beim Tennisheim
sammlung für das Kolpingwerk Weihungszell: Bei der Ölmühle
30.03. Kirchengemeinderat Großschafhausen,
Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg:
Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“
30.03. Kath. Kirchengemeinde Schönebürg,
Orsenhausen: Beim Sportgelände
Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung Mischpapier und Kartonagen:
Großschafhausen: ehemaliger Wertstoffhof
Öffnungszeiten Recyclingzentren Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungs-
Biberach, Laupheim, Ochsenhausen zeiten:
Recyclingzentrum Biberach: Dezember - Februar
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
von 9 bis 17 Uhr.
Freitag von 9 bis 18 Uhr und Grüngutannahmestelle in Großschafhausen
Samstag von 9 bis 16 Uhr. Öffnungszeiten:
Dezember - Februar
Recyclingzentrum Ochsenhausen: Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.
Donnerstag von 9 bis 11 Uhr. Alteisencontainer Schwendi
Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der
Samstag von 10 bis 16 Uhr. ehemaligen Kläranlage in der Nähe des Weges Schwen-
di – Kleinschafhausen.
Recyclingzentrum Laupheim: Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber
Während der Monate Dezember bis Februar: Dienstag, an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Mittwoch und Donnerstag
von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Sams- Alteisencontainer Schönebürg
tag von 9 bis 16 Uhr. Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tags-
Während der Monate März bis November: Dienstag von über an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.Seite 6 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Nachruf
Tief betroffen und voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem
Ehrenkommandanten Ferdinand Thanner sen.
der, am 08. Februar 2019, im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Ferdinand Thanner sen.
war von 1945 bis 1987 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Sießen i. W.
Von 1969 bis 1987 führte er, mit vorbildlichem Einsatz und hoher Kompetenz, als Kommandant die Sießener Feuerwehr.
In diese Zeit fiel auch der Bau der Feuerwehrkapelle 1983 und die Erstellung des Feuerwehrhauses in den Jahren 1985
und 1986. Beides hat er mit großem Engagement mitbegleitet. Im Jahr 1986 gründete er die Altersabteilung der Sießener
Feuerwehr, die er 26 Jahre lang als Obmann leitete.
In Würdigung seiner Verdienste und seines 40-jährigen Engagements für die Freiwillige Feuerwehr Sießen i. W., wurde ihm
1986 das Deutsche Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold verliehen.
Dank seines bemerkenswerten Einsatzes für die Feuerwehr Sießen i. W. wurde er 1987
zum Ehrenkommandanten ernannt.
Mit Ferdinand Thanner sen. verlässt uns ein sehr langjähriger und äußerst pflichtbewusster, treuer und liebenswerter Ka-
merad, der uns stets in guter Erinnerung bleiben wird.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Für die Gemeinde Schwendi Für die Feuerwehr Sießen i. W. Für die Ortschaft Sießen i. W.
Günther Karremann Torsten Guter Wolfgang Thanner
Bürgermeister Kommandant Ortsvorsteher
Diese Teiländerungen beschloss der Gemeinderat ebenfalls.
Amtliche Hierfür ist jedoch das förmliche Verfahren noch durchzuführen.
Bekanntmachungen Bebauungsplan „Dorfäcker“ in Orsenhausen
- Beratung über den Entwurf
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2018 den
11. Februar 2019 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dorfäcker“ in
Orsenhausen gefasst. Zwischenzeitlich wurden die frühzeitige
Berichtigungen/Teiländerungen Flächennutzungsplan
Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie
Schwendi-Wain 2010
die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Gemeinderat
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsge-
hat über die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens beraten
meinschaft Schwendi-Wain aus dem Jahr 2010, mit Änderun-
und die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse gefasst. An-
gen aus den Jahren 2012 und 2014, ist rechtsverbindlich. In
zumerken ist, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans
den letzten Jahren hat sich die Gemeinde stark weiterentwi-
seit dem Aufstellungsbeschluss um eine Teilfläche erweitert
ckelt. Sowohl im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes,
wurde. Hierbei handelt es sich um den entlang der Landstra-
als auch außerhalb seines Geltungsbereichs, wurden neue
ße führenden Gehweg, sowie die angrenzende Böschungs-
Baugebiete ausgewiesen und erschlossen. Die Gemeinde ist
fläche. Auf der Grundlage der derzeitigen Planung und den
daher gehalten diese Veränderungen in den Flächennutzungs-
Ergebnissen der Abwägung wird der Bebauungsplan nunmehr
plan einzuarbeiten und an die tatsächlichen Gegebenheiten
öffentlich ausgelegt. Bürgermeister Karremann informierte in
anzupassen. Bei diesen Berichtigungen ist kein förmliches
diesem Zusammenhang über das Interesse des ASB Orsen-
Verfahren erforderlich. Notwendig ist lediglich eine Beschluss-
hausen zum Erwerb von Flächen in diesem Baugebiet um
fassung der Gemeinderäte Schwendi und Wain, sowie des
dort möglicher Weise eine neue Rettungswache zu erstellen.
gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsge-
meinschaft. Die geplanten Berichtigungen wurden dem Gremi-
Mobilfunkstandorte in Schönebürg und Sießen i. W.
um im Einzelnen erläutert. Sie betreffen sämtliche Ortsteile der
- Sachstandsbericht
Gemeinde Schwendi, sowie Flächen auf der Gemarkung Wain.
Zum geplanten Mobilfunkmasten auf dem Dach der Grund-
Darüber hinaus sollen mittels Teiländerungen folgende Flä-
schule Schönebürg informierte Bürgermeister Karremann nun-
chen zusätzlich im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden:
mehr in öffentlicher Sitzung über den wesentlichen Inhalt des
- Ortsteil Schwendi: Neuausweisung gewerbliche Baufläche
Mietvertrages mit der deutschen Funkturm GmbH, da mittels
„Stumpen“ mit 0,6 ha. Diese Fläche befindet sich im südli-
einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Beratung im Gemeinde-
chen Anschluss an das Gewerbegebiet „Saun-Gutenzeller
rat in nichtöffentlicher Sitzung gerügt worden sei. Es sei so,
Straße“
dass Grundlage für den Abschluss des Mietvertrages war,
- Ortsteil Hörenhausen: Neuausweisung gewerbliche Bauflä-
dass die Deutsche Funkturm GmbH auf dem Dach der Grund-
che „Erweiterung Stegwiesen III“ mit ca. 4,42 ha
schule Schönebürg einen Masten mit einer Höhe von unter
- Ortsteil Orsenhausen: Wohnbaufläche „Dorfäcker“ mit 0,89
10 m errichtet. Die Technik hierfür sollte im Dachgeschoss
ha (Wohn- und Mischgebietsbaufläche) Im Gegenzug sollen
untergebracht werden. Eine Begehung mit allen Beteiligten
gemischte Bauflächen im Bereich „Erweiterung Länge“ mit
habe ergeben, dass der geplante Masten in dieser Ausfüh-
1,1 ha und Wohnbauflächen im Bereich „Lohrenberg II“ mit
rung keinen ausreichenden Funkempfang generieren könne.
0,21 ha herausgenommen werden.Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 7 - 15. Februar 2019
Erforderlich sei vielmehr ein deutlich höherer Masten, der teilnehmenden Gemeinden die Stromlieferungen für die
was zur Folge hätte, dass in die Statik des Gebäudes einge- Gemeinde europaweit aus. Dies führt in der Regel zu günsti-
griffen und die Technik außerhalb des Gebäudes untergebracht geren Strompreisen. Der Gemeinderat stimmte der Teilnahme
werden müsse. Seines Erachtens seien diese Forderungen an dieser Bündelungsausschreibung zu.
nicht über den Mietvertrag abgedeckt, weshalb er die Deut-
sche Funkturm zu einer Auflösung des Mietvertrages aufge- llgemeinde Finanzprüfung 2011 bis 2016 - Unterrichtung
fordert habe. Dieser Forderung habe die Deutsche Funkturm des Gemeinderats über den Abschluss der Prüfung
jedoch widersprochen. Vielmehr habe diese die Errichtung ei- Die allgemeine Finanzprüfung 2011 bis 2016 ist nach Mittei-
nes höheren Mastes auf dem Dach der Grundschule gefordert. lung des kommunalen Prüfungsamtes in Abstimmung mit der
Als alternativer Standort wäre aus rein baurechtlicher Sicht Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen, da die im Prüfungs-
die Errichtung eines Mastes mit einer Höhe von 30 m entlang bericht der Gemeindeprüfungsanstalt aufgeführten Feststellun-
der Straße „Oberer Pfannenstiel“ im Bereich des Sportplatzes gen nach der Stellungnahme der Verwaltung erledigt sind, bzw.
möglich. Auch naturschutzrechtliche Bedenken lägen, nach aufgrund deren Zusage als erledigt betrachtet werden können.
einem entsprechenden Gutachten, nicht vor. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis, da er nach den Vor-
Zum bestehenden aber noch nicht in Betrieb genommenen schriften der Gemeindeordnung hierüber zu unterrichten ist.
Mobilfunkmasten in Sießen i. W. informierte Bürgermeister Kar- Baugesuche
remann über eine Strahlenmessung durch Herrn Prof. Wuschek Zu den nachstehenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat
von der technischen Hochschule Deggendorf. Geplant ist da- jeweils sein gemeindliches Einvernehmen
rüber hinaus eine weitere Messung nach Inbetriebnahme des a) Neubau Reithalle, Schochengraben Schwendi
Funkmastes um feststellen zu können, ob die Strahlenbelastung b) Anbau eines Sommergartens, Gutenzeller Str. 11, Schwendi
sich innerhalb der Grenzwerte befinde und wie sich diese ge- c) Einbau von Zimmern, Hauptstraße 35, Schwendi
genüber der ursprünglichen Messung vor Inbetriebnahme ver- d) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Änderungsgeneh-
ändert habe. Der heute von Bürgerseite bei der Gemeinde ein- migung, Tulpenstraße 46, Großschafhausen
gegangene Antrag einen Gutachter zu bestellen, um alternative e) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Standorte in Sießen zu suchen, könne aus Termingründen erst Weiherstraße 25, Orsenhausen
in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2019 beraten werden. f) Geänderte Ausführung Wintergarten und Außenansichten
bei Nutzungsänderung Scheune, Talstraße 8, Orsenhausen
Änderung der Satzung über die g) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Dop-
ehrenamtliche Entschädigung pelgarage, Reheisweg 4, Weihungszell
Die Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung in der Ge- Zur Bauvoranfrage Nutzungsänderung des bestehenden Stall-
meinde Schwendi wurde letztmals im Jahr 2009 geändert. Die gebäudes und Umbau des Kuhstalls zum Legehennenstall so-
nunmehr vom Gemeinderat beschlossene 2. Änderungssat- wie der Demontage der Einrichtung des bestehenden Schwei-
zung sieht eine Anpassung der Sitzungsgelder für die Mitglieder nestalls, Halde 6, Bußmannshausen versagte der Gemeinderat
des Gemeinde- und Ortschaftsrates auf 50 Euro pauschal pro sein gemeindliches Einvernehmen. Bürgermeister Karremann
Sitzung vor. Auf die in diesem Amtsblatt veröffentlichte Ände- informierte darüber, dass das Landwirtschaftsamt der Auf-
rungssatzung wird verwiesen. fassung sei, dass die geplante Nutzungsänderung durch den
bestehenden Bestandsschutz des landwirtschaftlichen An-
Bürgermeisterwahlen
wesens gegeben sei. Diese Auffassung teilte jedoch der Ge-
- Verpflichtung des neuen Bürgermeisters
meinderat nicht, da die Immissionsintensität nicht vergleich-
und Amtseinsetzung
bar sei und sich der landwirtschaftliche Bestandsschutz sich
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss ein vom Ge-
nicht auf Hühner sondern auf Schweine und Rinder beziehe.
meinderat gewähltes Mitglied den/die neu gewählte/n Bürger-
meister/in in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Namen
Abbruch Biberacher Straße 10, Schwendi
des Gemeinderats vereidigen und verpflichten. Auf Vorschlag
- Auftragsvergabe
der Verwaltung wählte der Gemeinderat den ersten stellvertre-
Der Gemeinderat vergab den Auftrag zum Abbruch des Ge-
tenden Bürgermeister Gerhard Maurer und bei seiner Verhin-
bäudes Biberacher Straße 10 in Schwendi, welches im Sa-
derung den zweiten stellvertretenden Bürgermeister Stephan
nierungsgebiet „Ortskern III“ liegt, an die Firma Biechele zum
Miller, um diesen formalen Akt vorzunehmen. Die Verpflichtung
Bruttoangebotspreis von 30.375 Euro.
des neu gewählten Bürgermeisters soll in der Gemeinderatssit-
zung am 03. Juni 2019 in der Veranstaltungshalle stattfinden.
Bekanntgaben
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 a) Sanierung Turnhalle Orsenhausen
Auf Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat einer Bürgermeister Karremann informierte den Gemeinderat, dass
elektronischen Stimmzettelerfassung zu. Darüber hinaus bil- auf Wunsch des Ortschaftsrates Orsenhausen der Auftrag für
ligte der Gemeinderat auch eine mögliche Unterbrechung der eine bautechnische Bestandsaufnahme zur geplanten Sanie-
Stimmenauszählung am Sonntagabend und einer Fortsetzung rung der Turnhalle Orsenhausen an das Architekturbüro Sick
am darauffolgenden Montag. & Fischbach, Ochsenhausen, vergeben wurde.
b) Geplanter Radweg Dietenheim/Hörenhausen/Wain
Eingegangene Spenden im 2. Halbjahr 2018 Bürgermeister Karremann setzte den Gemeinderat darüber
Im Umlaufverfahren genehmigte der Gemeinderat die im 2. hinaus in Kenntnis, dass das Regierungspräsidium Tübingen
Halbjahr 2018 eingegangenen Spenden bei der Gemeinde. derzeit keine Möglichkeit sieht, einen Radweg zwischen Die-
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom tenheim und Hörenhausen oder eine Radwegeverbindung
Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren regelmäßig an nach Wain zu planen. Hintergrund ist die unterschiedliche
der „Bündelausschreibung Strom“ durch die Dienstleistungs- Einstufung der Priorität durch die Landkreise Alb-Donau und
gesellschaft des Gemeindetags teilgenommen. Die Dienstleis- Biberach.
tungsgemeinschaft des Gemeindetags schreibt im AuftragSeite 8 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Der Alb-Donau-Kreis betrachtet den Abschnitt in seinem Kreis- sen Entwurf mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den
gebiet als sehr dringlich, der Landkreis Biberach den Bedarf örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht
jedoch für einen Radweg als eher nachrangig. Ziel, so Bür- sowie dem Lageplan, jeweils in der Fassung vom 23.01.2019,
germeister Karremann müsse es sein, im Landkreis Biberach der artenschutzrechtlichen Einschätzung vom November 2018
die Radwegekonzeption dahingehend fortzuschreiben, dass (Artenschutzgutachten) und die Niederschrift zur frühzeitigen
diese Radwegeverbindungen in der Priorisierung angehoben Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 öf-
werden. Nur dann bestehe eine realistische Chance auf Her- fentlich auszulegen.
stellung dieser Radwege.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan des Ingenieurbü-
Baumfällarbeiten in Schönebürg ros Funk vom 23.01.2019 ersichtlich. Der Planbereich ist auf
Bürgermeister Karremann informierte darüber, dass im Orts- dem auf Seite x abgedruckten Kartenausschnitt dargestellt.
teil Schönebürg im Bereich des Sportplatzes am Birkenweg Ziele und Zwecke der Planung:
zwei Bäume auf der Grundlage eines naturschutzrechtlichen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die rechtli-
Gutachtens gefällt wurden. chen Voraussetzungen für die Ausweisung von 12 gemeind-
lichen Bauplätzen geschaffen werden. Die Bauplätze entlang
Verschiedenes
der Landstraße und im süd-westlichen Bereich werden auf-
Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat, dass künftig
grund der vorhandenen Immissionen als Mischgebietsbau-
die Aufnahme neuer Mitglieder in die Kommunalgesellschaft
plätze ausgewiesen. Bei den restlichen 7 gemeindlichen Bau-
Kom.Pakt.Net als Geschäft der laufenden Verwaltung be-
plätzen handelt es sich um Wohnbauplätze. Die Entwässerung
trachtet wird und demnach für diese Entscheidung die Ver-
des Baugebietes erfolgt im Trennsystem.
waltung zuständig sein soll. Die satzungsmäßige Regelung bei
der Kom.Pakt.Net führte in der Vergangenheit zu erheblichen Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Zeitverzögerungen, was nicht im Sinne der Gesellschaft war. - Umweltbericht zur Planung mit Bestandsaufnahme, Be-
schreibung und Bewertung der erheblichen Umweltaus-
Bürgerfrageviertelstunde wirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der
a) Spielplätze in der Gemeinde Planung vom Ingenieurbüro Funk inkl. der Eingriffs-/Aus-
Von Seiten eines Bürgers wurde bemängelt, dass der Spiel- gleichsbilanz,
platz im Bereich Marquart-vonSchwendi-Straße verbesse- - Artenschutzgutachten vom November 2018,
rungsbedürftig sei. Bürgermeister Karremann wies darauf - eingegangene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
hin, dass die Spielplätze in der Gemeinde in regelmäßigen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Abständen einer TÜV-Kontrolle unterzogen würden, sagte er-
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die
gänzend aber einer Überprüfung zu. Wünsche zur Gestaltung
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen,
seitens der Bürgerinnen und Bürger würden gerne entgegen
auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Fläche, auf
genommen.
Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Landschaft sowie
b) Mobilfunkmasten in Schönebürg (geplant) auf Kultur– und Sachgüter geprüft.
und Sießen im Wald
Zu den Mobilfunkstandorten in den Ortschaften Schönebürg
bzw. Sießen im Wald stellten mehrere Bürgerinnen und Bür- Tabelle siehe nach Artikel
ger Fragen. Bürgermeister Karremann erteilte hierzu die Aus-
kunft, dass die Strahlenmessungen im Bereich des geplanten
Mobilfunkmastens in Sießen im Wald deshalb durchgeführt Der Entwurf des Bebauungsplans mit den planungsrechtli-
wurden, um den Sorgen der Eltern Rechnung zu tragen und chen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Be-
um festzustellen, wie sich die Strahlung vor und nach Inbe- gründung mit dem Umweltbericht, dem Lageplan, jeweils in
triebnahme des Mobilfunkmastens darstellt. Die Aussage ei- der Fassung vom 23.01.2019, sowie mit der der artenschutz-
nes Bürgers aus Sießen, dass er sicher sei, dass die Telekom rechtlichen Einschätzung vom November 2018 (Artenschutz-
die gesetzlichen Grenzwerte beim Mobilfunkstandort Sießen gutachten) und der Niederschrift der Öffentlichkeitsbeteiligung
einhalten werde, wurde zur Kenntnis genommen. Die Mes- und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die
sungen der Gemeinde bezeichnete er damit als unnötig. Zur während der Auslegungsfrist eingegangen sind, und den je-
Frage, ob die Errichtung eines Mobilfunkmastens im Bereich weiligen Abwägungen des Gemeinderats werden von Mon-
der Straße Oberer Pfannenstiel in Schönebürg in Betracht tag, 25.02.2019 bis einschließlich Freitag, 29.03.2019 bei
komme, erklärte Bürgermeister Karremann, dass hierzu der- der Gemeindeverwaltung Schwendi, Biberacher Straße 1,
zeit lediglich die Aussage des Kreisbauamtes getroffen wur- 88477 Schwendi während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.
de, dass ein Mobilfunkmasten an dieser Stelle baurechtlich - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 17:00 Uhr und Do. 14:00 -
genehmigungsfähig sei. Zur weiteren Frage, ob angedacht 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Aus-
sei, in Schönebürg durch ein Gutachten Alternativstandorte legungsort ist im Eingangsbereich des Erdgeschosses des
ermitteln zu lassen, erklärte Bürgermeister Karremann, dass Rathausneubaus.
dies durch die Telekommunikationsanbieter erledigt werden Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äuße-
muss. Gutachten für Mobilfunkmasten erstellen zu lassen, ist rung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können
nicht Aufgabe einer Gemeinde. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde-
verwaltung Schwendi abgegeben werden. Da das Ergebnis
Öffentliche Bekanntmachung der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Bebauungsplan „Dorfäcker“ in Orsenhausen Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus-
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendi hat in öffentlicher zulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der
Sitzung am 11.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Homepage der Gemeinde Schwendi ( www.schwendi.de )
„Dorfäcker“ in Orsenhausen gebilligt und beschlossen die- unter Gemeinde / Aktuelles / Bekanntmachungen abrufbar.Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung
von 12 gemeindlichen Bauplätzen geschaffen werden. Die Bauplätze entlang der Landstraße und im
süd-westlichen Bereich werden aufgrund der vorhandenen Immissionen als Mischgebietsbauplätze
ausgewiesen. Bei den restlichen 7 gemeindlichen Bauplätzen handelt es sich um Wohnbauplätze. Die
Amtsblatt der Gemeinde
Entwässerung Schwendi erfolgt im Trennsystem.
des Baugebietes Seite 9 - 15. Februar 2019
Hinweise:
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: • Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung,
•Nicht während der Frist abgegebene Stellungnahmen kön- Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum
- Umweltbericht zur Planung mit Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erhebli-
nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens einge-
chen Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung vom Ingeni-
unberücksichtigt bleiben. willigt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung
eurbüro Funk inkl. der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, im Gemeinderat beraten und entschieden.
- Artenschutzgutachten vom November 2018,
- Schwendi,
eingegangene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung 12.02.2019
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
gez.
Günther Karremann
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf
den Menschen, auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,Bürgermeister
auf Fläche, auf Boden, auf Wasser, auf
Klima und Luft, auf Landschaft sowie auf Kultur– und Sachgüter geprüft.
Art der
Schlagwortartige
Umweltin- Themenblöcke nach Schutzgütern
Kurzcharakterisierung
formation
biologische
Landschaft
Kulturgüter
wirkungen
Sachgüter
Wechsel-
Pflanzen
Mensch
Wasser
Vielfalt.
Fläche
Boden
Klima
Tier
Luft
Stellung- x x x x x x x x x x Erstellung Umweltbericht und
nahmen Betrachtung Umweltbelange
Träger und zum Artenschutz, Erstel-
öffentlicher lung Eingriffs-
Belange /Ausgleichsbilanz, Lärmprob-
lematik der angrenzenden
Landstraße, Aussage zur
Entwässerung,
Stellung- Keine Stellungnahmen einge-
nahme gangen
Öffentlich-
keit
Umweltbe- x x x x x x x x x x x x x Auseinandersetzung mit allen
richt mit dieser Themen hinsichtlich
Arten- Bestand, Umweltauswirkung
schutzgut- durch gepl. Vorhaben, Bewer-
achten tung sowie Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung
und Ausgleich;
Eingriffs- Ausgleichsbilanz;
Überwachungsmaßnahmen.
Schutzgut Mensch:
Auswirkungen aufgrund Bebauung landwirtschaftlicher Flächen, Immissionen aufgrund vorhandener Betriebs-
stätten
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Beschreibung Schutzgebiete, Auswirkungen durch Bebauung und Versiegelung, Zusammenfassung der Er-
gebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Schutzgut Fläche
Betrachtung der Auswirkungen aufgrund der Versiegelung
Schutzgut Boden:
Beschreibung Bodenbeschaffenheit; Auswirkungen der Bodenumwandlung
Schutzgut Wasser:
kein Wasserschutzgebiet und Quellschutzgebiet
Schutzgut Klima und Luft:
Beschreibung Immissionsauswirkungen
Schutzgut Landschaft:
Beschreibung Plangebiet; Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler sind keine vorhanden
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Plangebiet liegt in der geschützten Umgebung des Kulturdenkmal „Schloss Orsenhausen“
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
Keine Auswirkungen zu erwarten.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvor-
schriften, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Lageplan, jeweils in der Fassung vomSeite 10 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 11 - 15. Februar 2019
Gemeinde Schwendi www.fa-biberach.de (Service > Formulare)
Landkreis Biberach Sie können auch auf einer Suchmaschine (z. B. www.google.
S A T Z U N G de) einfach nach „Einkommensteuererklärung 2019“ suchen.
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
2. Änderung Austausch von Wasserzählern 2019
Aufgrund des § 4 i. V. m. § 19 der Gemeindeordnung für Ba- Nach dem Eichgesetz müssen die Wasserzähler regelmäßig
den Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom geeicht bzw. alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
24. Juli 2000, GBl. S.581, ber. S.698, zuletzt geändert durch Die Zähler werden von der Gemeinde Schwendi ausgewech-
Gesetz vom 19.06.2018, GBl. S.221 hat der Gemeinderat am selt, die Arbeiten werden das ganze Jahr über durchgeführt.
11.02.2019 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen: Für den Austausch der Wasseruhren ist den Mitarbeitern des
Bauhofs Zutritt nach § 12 der Wasserversorgungssatzung zu
Artikel 1 gewähren.
(Aufwandsentschädigung) Wenn die Hausinstallation dem Stand der Technik (Zählerbü-
§ 3 Abs. 1 Satz 1 bis 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: gel) entspricht, fallen für Sie in diesem Zusammenhang keine
„(1) Gemeinderäte und Ortschaftsräte erhalten für die Aus- Kosten an. Allerdings müssen unsere Bauhofmitarbeiter im-
übung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird mer wieder feststellen, dass dies in vielen Fällen immer noch
als Sitzungsgeld bezahlt. Die Entschädigung beträgt 50 € je nicht so ist.
Sitzung. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde lediglich für den
Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet.“ Austausch des Wasserzählers selbst verantwortlich ist. Die Be-
reitstellung eines ordnungsgemäßen Zählerplatzes ist Sache
Artikel 2 des Eigentümers. Insbesondere müssen die Absperrhähne vor
(Inkrafttreten) und nach der Wasseruhr gangbar sein und dicht schließen.
Die 2. Änderungssatzung tritt am 01.03.2019 in Kraft.
Ausgefertigt Amtsblattgebühren
Schwendi, 12.02.2019
Am 15. Februar 2019 werden die Gebühren des Amtsblattes
gez.:
für das gesamte Jahr 2019 zur Zahlung fällig. Die Amtsblatt-
Günther Karremann
gebühren betragen 18,25 € jährlich.
Bürgermeister
Wir bitten Sie, die fällige Gebühr unter Angabe Ihres Kassen-
zeichens an die Gemeindekasse Schwendi zu überweisen.
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung von Ba-
Sollte der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung und ein
den-Württemberg
SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, wird die fällige Gebühr vom
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
Bankkonto abgebucht.
vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekom-
Ihre Ansprechpartner für Steuern und Gebühren sind
men sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Frau Sonja Ganser, Tel. 07353 9800-33, E-Mail: sonja.gan-
Anfang an gültig zu Stande gekommen.
ser@schwendi.de,
Dies gilt nicht, wenn
Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35, E-Mail: karolina.gu-
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
ter@schwendi.de und
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-36, E-Mail: claudia.
worden sind,
hilbrenner@schwendi.de
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde Hundesteuerjahresbescheide 2019
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Die Hundesteuerjahresbescheide für das Kalenderjahr 2019
Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde wurden den Hundehaltern bereits zugestellt. Das Fälligkeits-
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung datum ist auf den Bescheiden abgedruckt.
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Sofern der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt
Ist eine Verletzung nach Satz 2, Ziffer 2 geltend gemacht wor- wurde, ist dies auf den Bescheiden vermerkt. Den bisherigen
den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Barzahlern wird empfohlen, von der Einzugsermächtigung
jedermann diese Verletzung geltend machen. Gebrauch zu machen.
Schwendi, den 15.02.2019
gez.: Allgemeines zur Hundesteuer
Günther Karremann Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund
Bürgermeister hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Hal-
tung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht
Hinweis des Finanzamtes Biberach hat, der Gemeinde Schwendi schriftlich mitzuteilen. Es wird
für die Steuererklärung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bürgermeisteramt
gehalten ist, bei erheblicher Überschreitung der Anzeigefrist
Die Einkommensteuererklärungsformulare sind letztmalig für wegen Verstoßes gegen § 10 der Hundesteuersatzung ein
das Jahr 2016 bei den Gemeinden ausgelegt worden. Steuer- Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
erklärungen können künftig unter der nachfolgenden Home- Die Steuer beträgt für jeden auf dem Gemarkungsgebiet der
page kostenfrei elektronisch übermittelt werden: www.elste- Gemeinde Schwendi gehaltenen über 3 Monate alten Hund
ronline.de. 48,00 Euro im Jahr. Werden mehrere Hunde gehalten, so er-
Wer weiterhin die Vordrucke verwenden möchte, kann diese höht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren
unter der nachfolgenden Homepage aus dem Internet herun- Hund auf 96,00 Euro jährlich. Die Gemeinde ist verpflichtet
terladen: www.formulare-bfinv.de oder eine Hundesteuer zu erheben (Pflichtsteuer).Seite 12 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet ange- Sanierung der Mittelstraße
zeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der in Bußmannshausen
Gemeinde Schwendi bleibt, ausgegeben. Der Hundehalter
hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohn- Die Bauarbeiten zur Sanierung der Mittelstraße in Bußmanns-
ten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden hausen werden voraussichtlich ab dem 18. Februar 2019
anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar be- fortgesetzt. Die Firma Schwall wird mit den Kanalarbeiten im
festigten Hundesteuermarke zu versehen. Bei Verlust einer Bereich zwischen der Einmündung der Straße „Hinter den
Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen Gärten“ und Einmündung „Köhlstraße“ fortfahren.
eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Der Wiederbeginn der Bauarbeiten ist jedoch witterungsab-
Ersatz einer für Sie unbrauchbar gewordenen Steuermarke; hängig.
die für Sie unbrauchbar gewordene, gültige Steuermarke ist
zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke
wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene gültige Marke
unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner für Steuern und Gebühren sind
Frau Sonja Ganser, Tel. 07353 9800-33, E-Mail: sonja.gan-
ser@schwendi.de
Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35, E-Mail: karolina.gu-
ter@schwendi.de
Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-36, E-Mail: claudia.
hilbrenner@schwendi.de.
Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteu- Foto: Gemeinde Schwendi
erzahlung
Am 15.02.2019 werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer: 1. Vierteljahresrate 2019
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbe-
Herzlichen Glückwunsch zum
scheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor. 90. Geburtstag
Frau Berta Bernhardine Ruepp in
Wir bitten um Beachtung bei Änderung der Eigentumsver- Orsenhausen feiert am 15. Februar ihren Foto: Pixabay
hältnisse bei Grundstücken: 90. Geburtstag.
Bei Eigentumswechsel (z.B. Grundstücksverkäufen) während
Herr Anselm Danner in Orsenhausen feiert am 15. Februar
des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ab-
seinen 90. Geburtstag.
lauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die
Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin Die Gemeinde gratuliert den Jubilaren zu diesem beson-
ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenver- deren Ehrentag ganz herzlich.
hältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
b) Gewerbesteuer: 1. Vierteljahresrate 2019
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewer-
Altersjubilare
besteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszah- Frau Leni Timmler in Schwendi feiert am 15.
lungsbescheid. Februar ihren 75. Geburtstag.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine Frau Elisabeth Bodenmüller in Hörenhausen Foto: Pixabay
einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, feiert am 16. Februar ihren 85. Geburtstag.
wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen
nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden
Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde.
einer Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ange-
gebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemein- Die gute Tat
dekasse eine Einzugsermächtigung mit SEPA-Lastschrifts- Ausziehbares Sofa, gut erhalten, 2,15 m breit zu verschenken.
mandat vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Bankkonto Tel. 07353 1278
abgebucht.
Ihre Ansprechpartner für Steuern und Gebühren sind
Frau Sonja Ganser, Tel. 07353 9800-33, E-Mail: sonja.gan-
ser@schwendi.de,
Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35, E-Mail: karolina.gu-
ter@schwendi.de und
Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-36, E-Mail: claudia. Information, Beratung und Auskunft über
hilbrenner@schwendi.de. • Renten
• Medizinische Rehabilitation
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
• VersicherungsfragenAmtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 13 - 15. Februar 2019
Uhrzeit: 08:30 Uhr bis 12:00 und Geselliges Vereinsleben
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr • Feste / Kaffeenachmittage
Ort: Rathaus Laupheim • VdK-Infoveranstaltungen / örtliche Aktionen
Zimmer: Zimmer 108, 1. OG • Ausflüge und (Kurz-)Reisen
• Kranken- und Geburtstagsbesuche
Terminvereinbarungen ab sofort unter https://www.eser- Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständ-
vice-drv.de/eTermin/. lich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261.
Termine für Laupheim können unter der Rufnummer: 0731
920410 vereinbart werden. Schornsteinreinigung
An diesem Sprechtag werden in allen Versicherungs-, Bei-
Ab Montag, den 18. Februar 2019 wird in Schwendi für unsere
trags-, Rehabilitations- und Rentenfragen Auskünfte erteilt
Kunden die fällige
und Beratungen durchgeführt. Bitte bringen Sie Ihre Versi-
Schornsteinreinigung durchgeführt.
cherungsunterlagen mit.
Schornsteinfegermstr. Seefelder
Die Beratung erfolgt mit einem Datensichtgerät.
Tel: 07353/1298
Es können deshalb sofort Rentenanwartschaften festgestellt
und Rentenberechnungen durchgeführt werden.
Persönliche Beratung beim unabhängigen Ortsverwaltungen
Energieberater
In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi Ortsverwaltung Sießen im Wald
haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund
um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen Die Ortsverwaltung Sießen i. W. ist am Mittwoch, den
und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög- 20.02.2019, geschlossen.
lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener-
gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren.
Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera-
ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech- Feuerwehren
nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll
mitgebracht werden. Freiwillige Feuerwehr
Sießen im Wald
Atemschutzprobe:
Die nächste Atemschutzprobe
findet am Mittwoch, 20.02.2019
um 19.00 Uhr statt.
Beratungstermine: monatlich Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Jochen Guter
Nächster Termin: Donnerstag, 11. Apr. 2019, 14.00 - 18.00 Uhr
Ausbilder Atemschutz
Ort: Rathaus, Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
Anmeldung: Um vorherige telefonische Anmeldung wird
gebeten bei Frau Miller, Tel. (07353) 9800-61.
Schul- und
Kindergartennachrichten
Folgetermin: Max-Weishaupt-Realschule
Donnerstag, 16. Mai 2019 Schwendi
Liebe Eltern, liebe Viertklässler,
Sozialverband VdK
S O Z I A LV E R B A N D
für Sie und für Euch geht die Grundschulzeit bald zu Ende
Baden-Württemberg BADEN-WÜRTTEMBERG
und es beginnt am 11. September 2019 ein neuer Abschnitt
Ortsverband Schwendi in der Schullaufbahn.
Sprechtag im Rathaus Schwendi Deshalb möchte ich Sie und Euch schon vor einer eventuellen
Dienstag, 26. Februar 2019, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Anmeldung an der Max-Weishaupt-Realschule in Schwendi
3. Stock mit Aufzug recht herzlich zu einem Besuch einladen.
Sozialpolitische Interessenvertretung für Um unsere Schule kennen zu lernen, bieten wir Ihnen und
• behinderte, chronisch kranke und Ihren Kinder
pflegebedürftige Menschen am Mittwoch, 20.02.2019, 16:00 Uhr
• Patienten und Sozialversicherte in den Räumen der Max-Weishaupt-Realschule Schwendi
• Rentner und Senioren einen Infonachmittag an.
• Kriegs- und Wehrdienstopfer /Hinterbliebene Neben allgemeinen Informationen durch die Schulleitung
• andere sozial Benachteiligte (Sozialhilfe / Hartz IV) steht die Darstellung des Schullebens mit den pädagogischen
Sozialrechtschutz Schwerpunkten und Arbeitsweisen im Vordergrund. Darüber
• für Mitglieder / auch NEUMITGLIEDER! hinaus besteht an diesem Nachmittag die Möglichkeit, die
• ohne Wartezeit / auch LAUFENDE Fälle! verschiedenen Klassen- und Fachräume zu besichtigen und
• alle Bereiche des Sozialrechts individuelle Fragen an unsere Lehrkräfte zu stellen.Seite 14 - 15. Februar 2019 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi
Auf die Schülerinnen und Schüler warten viele verschiedene die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr
Angebote und Überraschungen. vollendet haben.
Wir freuen uns schon heute auf Ihren und Euren Besuch. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die zwischen dem
Mit freundlichen Grüßen 1. Oktober 2019 und dem 30. Juni 2020 das sechste Lebens-
Regula Volk jahr vollendet haben, an der Grundschule angemeldet werden.
(Schulleiterin) Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Werkrealschule Mietingen-Schwendi S. Wilhelm, Rektorin
lädt zum Informationstag nach Schwendi ein
Die GWRS Mietingen – Schwendi lädt alle Viertklässler und
deren Eltern am Samstag, 16. Februar 2019 zu einem Informa-
tions- und Schnuppertag ein. Von 9.00 – 12.00 Uhr können im Kirchliche Nachrichten
Schulhaus Schwendi alle Klassen- und Fachräume besichtigt Seelsorgeeinheit Schwendi
und Unterricht miterlebt werden. Um 9.15 Uhr und 10.30 Uhr Die 6 katholischen Kirchengemeinden
finden am ausgewiesenen Sammelpunkt jeweils ausführliche
Informationen durch die Schulleitung mit anschließendem
Rundgang durch die Schule statt. In den Fachräumen sind u.
Pfarramt Schwendi
a. Unterrichtssequenzen sowie Schülerarbeiten zu sehen und
Hauptstr. 39, 88477 Schwendi,
so manches kann auch selbst ausprobiert werden. Neben der
Tel. (07353) 577, Fax (07353) 98 16 87,
Darstellung des Schullebens, der pädagogischen Schwer-
E-Mail: ststephanus.schwendi@drs.de
punkte und Arbeitsweisen stehen Lehrer und Schulleitung für
Fragen zur Verfügung. Interessierte Eltern der anderen Klas-
Pfarramt Bußmannshausen
senstufen sind ebenfalls herzlich willkommen.
Ringstr. 29, 88477 Schwendi-Bußmannshausen
Am 23.02.2019 findet der Informationstag von 9.00 -12.00
Tel. (07353) 9 13 07, Fax (07353) 9 13 09;
Uhr in Mietingen statt.
E-Mail: stmartinus.bussmannshausen@drs.de
A. Laupheimer, Rektor
Pastoral-Team
Grundschule Orsenhausen-Sießen Pfarrer Martin Ziellenbach, Tel. (07353) 5 77
Schulchronik Grundschule Sießen im Wald Diakon Günther Rahn, Tel. (07353) 98 27 70
Zu unserem 10-jährigen Bestehen seit der Wiedereröffnung im Pastoralreferentin Claudia Holm, Tel. (07353) 9 13 08
Jahr 1988 haben wir 1998 eine kleine (aber feine!) Schulchronik Gemeindereferentin Elfi Weiß, Tel. (07347) 73 87
herausgegeben. Das ca. 80-seitige Werk enthält wesentliche
geschichtliche Fakten unserer Grundschule und gibt einen Die telefonische Sprechzeit von Pfarrer Ziellenbach ent-
Einblick in das Leben und Wirken hier. fällt diese Woche. Wir bitten um Beachtung!
Besonders interessant sind die vielen Fotos von Schülerjahr-
gängen (1910-1963 bzw. 1988-1998), sowie Berichte über www.se-schwendi.de
besondere Ereignisse im Schulleben.
Die erste Auflage unserer Chronik fand sehr großen Anklang Öffnungszeiten der Pfarrbüros
und war schnell vergriffen. Seitdem wurden wir immer wieder Schwendi: Montag 08.30 - 11.00 Uhr
gefragt, ob nicht Exemplare nachgedruckt werden können. Dienstag 08.30 - 11.00 Uhr
Jetzt ist es so weit: Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr
Bei genügend großer Nachfrage können wir zum Stückpreis Bußmannshausen: Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
von ca.12 € - 15 € weitere Bücher drucken lassen. Falls Sie In- Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
teresse haben, melden Sie sich bitte bis Ende Februar bei uns! Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain
(Wir haben in der Schule ein Ansichtsexemplar ausliegen, da- Tel. 01525 - 9 57 52 76 oder
mit Sie vorher reinschauen können!) www.se-schwendi.de, Link: Hospizdienst
Unsere Kontaktdaten:
GS Orsenhausen - Sießen Öffnungszeiten der Kath. öffentl. Büchereien (KÖB)
Sießen im Wald 4 Bußmannshausen: Montag 15.00 - 17.00 Uhr
88477 Schwendi - Sießen Schönebürg: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 07347 / 4225 In den Schulferien sind die Büchereien geschlossen.
e-mail: poststelle@04166121.schule.bwl.de
Annegret Riek Gottesdienste
(Kommissarische Schulleiterin)
in der Seelsorgeeinheit Schwendi
Grundschule Schönebürg vom 16. - 24. Februar 2019
Die Grundschule Schönebürg informiert
Anmeldung der Schulanfänger 16.02.19 Samstag der 5. Woche im Jahreskreis
Sehr geehrte Eltern, 18.00 Uhr Sießen: Rosenkranzgebet
die Anmeldung der im September 2019 schulpflichtig wer- 18.30 Uhr Sießen: Eucharistiefeier
denden Kinder erfolgt (†Josefine und Anton Thanner/ †Irene und Georg
am Donnerstag, den 21. Februar 2019 in der Zeit von 10.00 Baur/ †Franz Ruepp und Ralf u. Manfred Pierer/
Uhr bis 14.30 Uhr im †Walburga und August Denzler/ †Rosa und Anton
Rektorat der Grundschule Schönebürg. Wohnhaas/ †Hugo Ruepp und Eltern/ †Johann,
Im kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, Magdalena und Gerold Amann)Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 15 - 15. Februar 2019
17.02.19 6. Sonntag im Jahreskreis
08.30 Uhr Orsenhausen/Gemeindehaus: Rosenkranzgebet Termine und Informationen
09.00 Uhr Orsenhausen/Gemeindehaus: Wort-Gottes-Feier für die Seelsorgeeinheit
09.00 Uhr Schönebürg: Wort-Gottes-Feier
09.00 Uhr Schwendi: Eucharistiefeier
(g. Jtg. †Fritz Seitz/ †August und Magdalena Beck/ Beerdigungsdienst vom 17. – 23. Febr. 2019:
Jt. †Anna Maria Botzenhart und Ang./ †Zita und Pfarrer Ziellenbach und Pastoralreferentin C. Holm, Tel. 07353
Alfons Kurz/ +Heinz Kieselbach und Ang./ †Ele- – 9 13 08.
onore Bachmann und Josefine Sättele/ †Pauline
Kössler/ †Max Dreier -v. d. Weberz. -/ †Franz und Erstkommunionvorbereitung
Maria Mayr/ +Paul und Ottilie Mussotter) Elternabend zu organisatorischen Fragen
10.00 Uhr Bußmannshausen: Rosenkranzgebet Das Fest der Erstkommunion rückt nun allmählich näher. Dazu
10.30 Uhr Bußmannshausen: Eucharistiefeier gibt es einige organisatorische Fragen zu klären.
(+Kreszentia und August Ott/ +Monika und Lorenz Ich lade daher zu einem Elternabend für alle Gemeinden ein,
Kohn/ +Else Braig und Ang./ +Rupert, Uli und am Dienstag, 19. Februar, um 20 Uhr im Gemeindehaus
Marvin Speidel/ +Alois Ertle/ +Agnes Schmid und in Sießen.
Ang./ +Franz Keller und Ang./ +Georg und Gertrud Es ist wichtig, dass von jedem Kind ein Elternteil daran teil-
Ott/ +Antonie Speidel/ +Paula und Johann Jöchle nimmt. E. Weiß
u. Theresia Bachthaler)
17.00 Uhr Großschafhausen: Rosenkranzgebet Paare können sich auf die Ehe vorbereiten
18.00 Uhr Schwendi: Rosenkranzgebet Die katholischen Dekanate Biberach und Saulgau bieten am
09. und 10. März 2019 im Tagungshaus St. Norbert, Klos-
19.02.19 Dienstag der 6. Woche im Jahreskreis terhof 9 in Rot an der Rot ein Ehevorbereitungstreffen für
16.30 Uhr Schwendi/Seniorenzentrum Sofie Weishaupt: Paare an. Der Kurs findet statt von 10 - 18 Uhr (Sa) und von
Wort-Gottes-Feier (Diakon Rahn) 9:30 - 14 Uhr (So).
17.30 Uhr Schönebürg: Rosenkranzgebet Das Ehepaar Julia Hainzl-Schlecht und Chris Schlecht und Ge-
18.00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier meindereferent Robert Gerner gestalten das Treffen. Es bietet
(†Karl Traub und Franz Ganser) Gelegenheit, über die Vorstellungen von Partnerschaft und Ehe
20.02.19 Mittwoch der 6. Woche im Jahreskreis miteinander ins Gespräch zu kommen, den täglichen Umgang
17.30 Uhr Bußmannshausen: Rosenkranzgebet miteinander in den Blick zu nehmen, sich über das Sakrament
18.00 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier der Ehe zu informieren und der Frage nachzugehen, wie Paare
(Jt. †Willy Mayer) Glauben und Leben in der Ehe praktisch verbinden können.
Erlebnispädagogische Elemente und Begegnungen auch an
22.02.19 Freitag – Fest Kathedra Petri
außergewöhnlichen Orten nehmen das Leben mit all seinen
15.30 Uhr Dietenbronn/Klinik: Eucharistiefeier
Facetten in den Blick. Es wird eine Kursgebühr von 45 € pro
19.00 Uhr Schwendi/St. Anna: Eucharistiefeier
Paar erhoben. Anmeldungen bitte bis spätestens 22.02.2019
(2. Opfer †Anton Ertle/ †Alois und Willi Locherer
an die Geschäftsstelle der Dekanate, Kolpingstr. 43, 88400
u. Eltern/ †Adolf Bachmayr/ †Frieda, Peter und
Biberach, Tel.: 07351-182130, E-Mail: dekanat.biberach@drs.
Anton Matits/ †Bruno Schlager/ Jt. †Otmar Berg
de http://dekanat-biberach.drs.de
und Andreas Zimmermann/ †Franz Zacherle und
Ang./ †Verstorbene d. Jahrgangs 1931 und 1932)
Meditatives Tanzen im Dreifaltigkeitskloster Laupheim
24.02.19 7. Sonntag im Jahreskreis Mit ruhigen und beschwingten Tänzen zur Ruhe finden
08.30 Uhr Orsenhausen/Gemeindehaus: Rosenkranzgebet Diese Tanzabende finden in regelmäßigem Turnus statt. Mal
09.00 Uhr Orsenhausen/Gemeindehaus: Eucharistiefeier beschwingt und fröhlich, dann wieder achtsam und still, tan-
(g. Jtg. †Josef Schoch/ †Anneliese Danner/ †The- zen Sie zu klassischer Musik, geistlichen Liedern oder Musik
resia und Georg Jöchle/ †Roswitha Lecheler/ aus anderen Ländern. Sr. Gabriella Nahak leitet die Tänze an.
†Gertrud und Josef Braig/ †Max Jans) Einfache Schritte und Gebärden helfen uns, im Tanzkreis in
10.00 Uhr Schwendi: Wort-Gottes-Feier Bewegung und innerlich zur Ruhe zu kommen. Vorkenntnisse
10.00 Uhr Schwendi: Kindergottesdienst im GH sind keine erforderlich. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Sießen: kein Rosenkranzgebet Nächster Termin: Dienstag, 19. Februar 2019 von 19:00 bis
10.30 Uhr Sießen: Wort-Gottes-Feier 20:30 Uhr
- es singt die Schola – Der Teilnahmebeitrag beträgt pro Abend € 4,50.
10.30 Uhr Sießen: Kinderkirche Nähere Information unter Tel. 07392 9714 409 oder 07392
10.30 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier 9714 578
(†Johann Baptist und Viktoria Scheffold/ †Hubert
und Klara Scheffold/ †Franziska und Josef Braun- Basenfasten – Wohlfühl-Wochenende
ger/ †Karl Hermann, Roland Geßler und Gertrud Dieser Kurs richtet sich an Menschen, die schon Erfahrungen
Gabriel/ †Paula, Josefine und Theresia Mangold/ mit dieser schonenden Form des Fastens gemacht haben.
†Franz, Luise und Maria Thanner/ †Franz und Ma- Beim Kurs liegt ein Schwerpunkt auf dem Lymphsystem, das
ria Niederwieser u. Ang.) unseren Körper reinigt und die Immunkräfte unterstützt. Wer
13.30 Uhr Bußmannshausen: Rosenkranzgebet möchte, kann die Entsäuerung über die Organzonen der Füße
14.30 Uhr Schwendi/St. Anna: Taufe von Pepe Götz und kennenlernen und auch praktisch ausprobieren. In aller Ruhe
Davie Karl Manz wollen wir uns Zeit nehmen, die wohltuende Wirkung von Fuß-
17.00 Uhr Großschafhausen: Rosenkranzgebet bädern mit Kräutern oder ätherischen Ölen zu erspüren. Bei
18.00 Uhr Schwendi: Rosenkranzgebet Spaziergängen in die Umgebung können Wildkräuter entdeckt
18.30 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier (†Familien Kneer und zu köstlichen basischen Pestos und vielem Anderen ver-
und Geiß/ †Familien Härle und Zoller) arbeitet werden. Mit viel Liebe zubereitete Gemüsegerichte,Sie können auch lesen