Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
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28. Jahrgang Ausgabe 03/2020 BÜRGERMAGAZIN 7. März 2020 Amtsblatt der Stadt Greiz 2. Babyempfang der Stadt Greiz – Die kleinsten Bürger im Fokus Azubi- und Amtliche Lieblingsorte Fachkräftebörse Bekanntmachungen in Greiz Seite 2 Seite 10 Seite 22
Die Stadtverwaltung informiert 2 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang Aktuelles Die Chance in der Region – Azubi- und Fachkräftebörse ein voller Erfolg Viele interessierte Eltern und Jugendliche ben. Durchgeführt und geplant wurde die Veran- betonte die gute Zusammenarbeit bei der Pla- drängten sich durch die Gänge zwischen den staltung von der Bundesagentur für Arbeit, der nung der Messe, wies aber auch auf die Verunsi- Ständen der mehr als 60 Aussteller zur Azubi- Stadtverwaltung Greiz, dem Industrieforum Greiz, cherung in einigen Branchen hin. Der Fachkräf- und Fachkräftebörse in der Vogtlandhalle Greiz. sowie dem Unternehmen Medienpartner Tischen- temangel und Nachwuchsprobleme sorgen Zur zweiten Auflage innerhalb der Stadthalle dorf. Der Mehrwert der regionalen Messen an ei- mittlerweile dafür, dass sich die Unternehmen wurde nicht nur der große Saal genutzt, sondern nem Samstagvormittag ist zielführend, um junge bei den potentiellen Azubis bewerben müssen. auch das Foyer, um eine verbesserte Kontaktauf- Menschen für Berufsfelder zu interessieren, ist sich Auch sei ein schwindendes Interesse der Jugend nahme zwischen Unternehmen und den interes- Stefan Scholz, Leiter der Arbeitsagentur Altenburg- zu verzeichnen, so Scholz weiter. Um diesem ent- sierten zukünftigen Auszubildenden herzustellen. Gera sicher. „So kommen wirklich die Jugendlichen, gegenzutreten bedarf es der regionalen Vernet- Viele offene Stellen von A -wie Altenpfleger*in, bis welche sich auch ernsthaft für die Berufe interes- zung und so zeichnet Bürgermeister Alexander Z -wie Zerspanungsmechaniker*in wurden bewor- sieren." Jens Geißler vom Industrieforum Greiz Schulze ein positives Bild vom breiten Spektrum der Unternehmen, auch aus dem benachbarten Sachsen. „Von guten Arbeitsplätzen profitiert die gesamte Region, denn die weichen Standortfak- toren wie guter, bezahlbarer Wohnraum, ein buntes kulturelles Angebot und eine Infrastruk- tur macht Greiz und seine Nachbargemeinden auch für Pendler attraktiv", ist sich Schulze sicher. So war es nicht verwunderlich, dass auch Bür- germeister der Region, der Einladung gefolgt wa- ren, wie z.B. Kai Dittmann (Langenwetzendorf), Nils Hammerschmidt (Zeulenroda) oder auch Frank Schmidt (Auma-Weidatal) und Heinz-Peter Beyer (Berga/Elster). v.r. Bürgermeister Alexander Schulze, Jens Geißler und Nils Hammerschmidt im Gespräch mit Mitarbei- tern der Firma Feutron beim Rundgang über die Messe. Liebe Greizerinnen und Greizer, mit 80 kleinen Greizer Löwinnen und Löwen, hang mit dem Landratsamt die von mehr als 200 Eltern, Großeltern und - ein Pilotprojekt im Land- Geschwistern begleitet worden sind, hat der kreis; die umfangreichen diesjährige Babyempfang der Stadt Greiz nicht Investitionen in unsere nur überwältigende Resonanz gefunden, son- Kindertagesstätten; die wei- dern auch richtig Mut gemacht. Zeigt sich doch, tere Bekämpfung der wie lebendig unser Greiz sein kann. Viele Schrottimmobilien, inklu- Sponsoren haben sich beteiligt und den Jüngs- sive Abriss und Neuord- ten ein tolles Willkommenspräsent zusammen nungskonzept für den gestellt. Bei allen Akteuren, die zum Gelingen „Thüringer Hof"; die Ent- des 2. Greizer Babyempfangs beigetragen ha- wicklung eines weiteren ben, möchte ich mich herzlich bedanken. Für Gewerbestandortes und die die jungen Familien auch eine Gelegenheit, sich Planung eines anspruchs- näher kennenzulernen oder sich in der Hei- vollen Flächennutzungs- matstadt wiederzusehen. konzepts, das unter ande- rem ein neues Wohngebiet Einer anspruchsvollen Aufgabe für alle Gene- ermöglicht; das verspro- rationen dieser Stadt haben wir uns in diesen chene Investitionspro- Tagen im Stadtrat und der Verwaltung zu stel- gramm für den neuen Part- len: Auch wenn die Aufstellung des Haushalts- ner Neumühle; der weitere planes jährlich auf der Tagesordnung steht, Ausbau im Salzweg; die leichter wird sie angesichts der angespannten Restaurierung des Pavillons auf dem Schan- Finanzsituation der Thüringer Kommunen zengarten; die Rathaussanierung. Ein sportlich nicht. Seit 19. Februar liegt der Entwurf des breites Aufgabenfeld, zu dem unter anderem Praktisch Hand anlegen und die Stadt Greizer Etats 2020 den Stadträten vor. Gut, dass auch eine gründliche Bedarfsanalyse unseres frühlingsfein machen wollen wir es uns gelungen ist, die Haushaltssicherung Stellenplanes und der Personalkosten notwen- dann alle gemeinsam beim großen hinter uns zu lassen und in der Stadt wieder dig ist. Es ist mir durchaus klar, dass es der kon- Greizer Frühjahrsputz Ende März. Ich mehr Planungsfreiheit zu haben. Ich hoffe da- struktiven Mitwirkung aller Stadträte, aller hoffe, wir seh'n uns, rauf, dass der Haushaltsplan 2020 nach Bera- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- tung in den Fraktionen, in den Ausschüssen verwaltung und natürlich auch der Mitsprache und im Stadtrat möglichst noch im März be- und Unterstützung aller Greizer bedarf, um herzlichst schlossen werden kann. Der Finanzfahrplan 2020 zu einem erfolgreichen Jahr in dieser le- für Greiz soll unter anderem ermöglichen: Die benswerten Stadt zu machen. Ich lade Sie alle Digitalisierung der Verwaltung im Zusammen- dazu ein. Ihr Alexander Schulze C M Y K
Die Stadtverwaltung informiert 28. Jahrgang 03/2020 | 07. März 2020 3 Aktuelles Ein Fest für unsere Familien Babyempfang der Stadt Greiz – Die kleinsten Greizerinnen und Greizer im Fokus Mit mehr als 200 anwesenden Eltern, Geschwistern und Sponsoren wurden die kleinen Greizerinnen und Greizer des Jahres 2019 herzlich im großen Saal der Vogtlandhalle begrüßt. Neben dem festlich ausgerichteten Bühnenbild, konnten sich die großen und kleinen Gäste besonders über das umfangreiche Catering und ein tolles Programm freuen. Neben einem kleinen Programm der Kinder der Kindertagesstätte Geschwister-Scholl begeisterte der Tanzsportverein tanz(un)art mit 3 erstklassigen Tänzen. Bürgermeister Alexander Schulze freute sich über die große Resonanz der Teilnehmer und lobte vor allem das hohe Engagement der Sponsoren, ohne die der Empfang nicht ausgestaltet hätte Übergabe der Willkommenstüte. werden können. Wir danken herzlich den Sponsoren … Auch im Foyer befanden sich in diesem Jahr weitere Aussteller, die Informationen rund ums Baby „an die Familie" bringen konn- ten. Im Mittelpunkt stand jedoch die prall ge- füllte „Willkommenstüte", die neben vielen Pflegeprodukten auch nützliche Artikel des täglichen Bedarfs rund ums Baby bereithielt. Allein durch die Sponsoren konnte so ein Wert von 200 Euro erreicht werden. Um eine familienfreundliche Stadt zu leben, wird diese Tradition auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Alle Eltern, die eine Einladung zum Emp- fang erhielten, aber selbst nicht teilnehmen konnten, dürfen sich die Willkommenstüte im Rathaus bei Herrn Sorger noch bis Ende März zu den regulären Öffnungszeiten abholen. Bürgersprechstunde Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Bürgermeister Alexander Schulze am Donnerstag, den 26.03.2020, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in das Rathaus ein. Um kurze vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 03661/703209 wird freundlich gebeten. Individuelle Termine sind nach C M Rücksprache auch möglich Y K
Die Stadtverwaltung informiert 4 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang Aktuelles | Aus den Ortsteilen 24. Rosenmontagsumzug mit 21 Karnevalsvereinen t Übergabe des Wanderpokals für den schönsten Festwagen an die Teich- witzer Narren. t Gottlieb Wendehals nach seinem Auftritt mit Zugmarschall Michael Czerwenka t Ausgelassene Stimmung auch bei der Jury Genner Hee! hallte es traditionell durch die Greizer Alt- stadt. Die Narren der Region sorgten für ein stimmungs- geladenes, buntes Treiben auf den Straßen, welches von vielen Greizerinnen und Greizern besucht wurde. t Begrüßung der Festwagen an der Sparkasse durch das Vogtlandradio und die Greizer Faschingsgesellschaft Naturoase Neumühle – Osterbräuche eingebettet in wunderschöner Natur Einladung zur Einwohnerversammlung Wandern Sie mit mir auf abwechslungsreichen Wegen zur Osterquelle Am Freitag, den 13. März 2020 findet die Einwohnerversammlung Neumühle. Entlang von kunstvoll entstandenen Schieferfelsen, historisch der Ortsteile Obergrochlitz, Caselwitz und der Eichleite in der Turn- angelegten Wanderwegen und kleinen Aussichtspunkten begeben wir uns halle, Auf der Windhöhe in Obergrochlitz statt. Beginn ist 18:00 Uhr auf die Suche nach alten Osterbräuchen und werden bestimmt kleine Über- raschungen für Gaumen und Augen entdecken. Themen: Bericht des Ortsteilrates sowie Information der Frei- willigen Feuerwehr Obergrochlitz zur Brandbekämpfung bei Ge- Termin: Karfreitag 10.04. 13.00 Uhr (ca. 2 - 3 Stunden) bäuden mit Solar und Photovoltaikanlagen. Alle Einwohner sind Treffpunkt: Bahnhof Neumühle herzlichst eingeladen und haben die Möglichkeit, ihre Fragen, An- Kosten: 7 Euro für Imbiss und Führung regungen und Wünsche in der Diskussion zu äußern. Voranmeldung unter: heikegeithel@freenet.de oder 0176 36899825 Holger Steiniger, Ortsteilbürgermeister Färben mit Pflanzen am Sonnabend, 11.04. ab 14.00 Uhr im Kulturhaus Waltersdorf bei Neumühle Wir gratulieren! Haben Sie schon einmal ihre eigenen Ostereier nur mit Rinden und Der Bürgermeister der Stadt Greiz wünscht allen Jubilaren, welche Pflanzen gefärbt? Im Rahmen des Vogtländischen Osterpfades können Sie im Februar 2020 ihren Geburtstag feierten, alles erdenklich Gute, es ausprobieren. Während des Färbevorgangs können Sie gern die Oster- Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen. ausstellung und die über 100 Heuhasen im Dorf bestaunen. Die gemütliche Kaffeestube im Kulturhaus Waltersdorf lädt zum Verweilen ein. Kosten- Ihr Alexander Schulze beitrag: 1 Euro pro Ei Bürgermeister Heike Geithel, Naturführer LK Greiz
Die Stadtverwaltung informiert 28. Jahrgang 03/2020 | 07. März 2020 5 Aktuelles Besuch beim Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Weida Greizer Gemeinnützige Greiz holt Standort in die Elsteraue Wohnungsgesellschaft mbH Weberstraße 28, 07973 Greiz, Tel. 03661/628230 Der am 3. September 2019 in der Vogtland- Die Greizer Gemeinnützige Wohnungsgesell- halle gegründete Verband setzt sich zum Ziel, schaft mbH schreibt Sanitärinstallationsleistun- den Hochwasserschutz in Gewässern 2. Ord- gen für Wohnblock Am Zaschberg 1-8 in Greiz nung zu gewährleisten, die Herstellung des öko- Los Strangsanierung (Kalt-, Warm- und Zirku- logischen Zustands zu überwachen und wichtige lationsleitung) öffentlich aus. Die Angaben zu Gesetzesgrundlagen umzusetzen. Leistungsumfang und Vergabeverfahren sollten am 02.03.2020 im Thüringer Staatsanzeiger ver- Im ca. 70.000 Hektar großen Verbandsgebiet öffentlicht sein. mit ca. 700 Gewässerkilometern werden die Ge- wässer 2. Ordnung unterhalten. Dazu gehört die Beseitigung von Sediment, die Entfernung von Bewuchs, die Unterhaltung von Hochwasser- schutzanlagen, sowie die Koordination der Fließ- Veröffentlichungshinweis gewässerentwicklung und des Ausbaus. des Jahresabschlusses 2018 der Greizer Senioren- und Geschäftsführer André Kanera erklärte, wie sich die Aufgaben verteilen und wie die aktuelle Geschäftsführer André Kanera vor der Karte des Pflegeheim gGmbH Entwicklung verläuft. Verbandsvorsteher Ale- Verbandsgebietes, welches 46 Städte und Gemein- Die Greizer Senioren- und Pflegeheim gGmbH xander Schulze freut sich, dass im durch das den umfasst. hat ihren Jahresabschluss zum 31.12.2018, das Er- Hochwasser 2013 beschädigten ehemaligen Rea- auch Flussarbeiter beschäftigen wird, um die gebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und dymix Gebäude nun wieder eine Nutzung Aufgaben im Gebiet bis nach Lederhose im Nor- des Lageberichtes sowie die beschlossene Ver- kommt. Am Standort in der Goldenen Aue be- den, Schleiz im Westen und Braunichwalde im wendung des Jahresüberschusses im Bundesan- findet sich nicht zufällig auch der Zweckverband Nordöstlichen Teil abzudecken. „Es ist ein Erfolg zeiger öffentlich bekannt gemacht. TAWEG. Mit diesem besteht ein Kooperations- vertrag. Um in den frisch bezogenen Geschäfts- für Greiz, dass wir den Sitz nach Greiz holen räumen handlungsfähig zu werden, laufen der- konnten. Es hat einiges an Kraft gekostet, gemein- zeit noch Einstellungsgespräche. Der Verband sam mit Geschäftsführerin des ZV TAWEG Ines schafft somit bis zu 10 Arbeitsplätze, welcher ne- Watzek dieses Stück Pionierarbeit zu leisten, aber Öffentliche Bekanntmachung ben Verbandsingenieur und Geschäftsführer wir haben es geschafft", so Schulze abschließend. über abgegebene Fundsachen Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro der Stadt Greiz abgegeben und können während der Öffnungszeiten von den Eigentümern abge- Weltwassertag 2020 holt werden: Zeitraum: 18.12.2019 bis 04.02.2020 Was wäre die Welt ohne Wasser? Es Kategorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Anzahl wäre eine Welt ohne Pflanzen, Tiere und Mobiltelefone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Menschen, ohne Leben schlechthin. Der Schlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Weltwassertag erinnert an die große Be- Bargeld und Geldbörsen . . . . . . . . . . . . . . .4 deutung des Wassers. Seit 1993 wird der Funkfernbedienung Auto . . . . . . . . . . . . .1 Weltwassertag jährlich am 22. März ge- Bekleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 feiert, seit 2003 wird er von UN-Water Angaben ohne Gewähr! organisiert. Aktueller denn je treibt der Klimawandel und seine Auswirkungen Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 den weltweiten öffentlichen Diskurs um. BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen Das diesjährige Thema des am 22. März nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung 2020 stattfindenden Weltwassertages ihre Rechte in der Stadtverwaltung Greiz, Ord- lautet daher auch „Wasser und Klimaschutz“. Im erweiterten Sinne könnte man auch sagen nungsamt, Marienstr. 2, geltend zu machen. „Trinkwasser ist Klimaschutz“, was natürlich auch den Zweckverband TAWEG in seiner tägli- chen Arbeit umtreibt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigen- tum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich Tag der offenen Tür am 21. März im nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten nach Zweckverband TAWEG Anzeige des Fundes beim Fundbüro der Stadt Greiz auf den Finder oder bei Verzicht auf jegli- Wie jedes Jahr gibt der Zweckverband TAWEG che Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes traditionsgemäß im März die Gelegenheit, eine seiner übergeht. bedeutendsten Trinkwasserversorgungsanlagen zu besichtigen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein! Am Samstag, dem 21.03.2020 in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr öffnen wir interessierten Bürgern die Tü- ren des Wasserwerkes Glohdenhammer. Informieren Anzeigentelefon Sie sich über Maßnahmen zum Gewässerschutz so- für gewerbliche und wie zur Bereitstellung von Trinkwasser zu jeder Zeit und in ordnungsgemäßer Qualität. Begutachten Sie private Anzeigen die Symbiose einer der ältesten Wasserfassungsanlagen mit einer der modernsten Aufberei- tungsanlagen im Verbandsgebiet. Sie finden uns in Greiz-Glohdenhammer, rechtsseitig der Land- Telefon: straße in Richtung Neumühle. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Zweckverband TAWEG (037208) 876-200
Die Stadtverwaltung 6 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang informiert Ausschreibung Das Bauamt Die Stadt Greiz schreibt folgendes Mehrfa- informiert milienhaus zum Verkauf aus: • Lage: Ortsteil Neumühle/Elster, Waltersdor- Änderung am Spielplatzbestand fer Straße 2, 07973 Greiz • Typ: MFH, 6 WE, davon 4 WE vermietet der Stadt Greiz: • Wohn-/Nutzfläche: insgesamt ca. 342 m² • Grundstücksgröße: 1.236 m² Gemäß § 2 Abs. (2) der Spielplatzsat- • Baujahr: 1860 zung der Stadt Greiz in der Fassung vom • Modernisierung/Sanierung: zuletzt 1989 26.05.2012 wird hiermit bekannt gegeben: • Objektzustand: renovierungsbedürftig Folgende Spielplätze in Greiz-Neumühle werden unter § 2 Abs. (1) in die Spielplatz- satzung aufgenommen: • Denkmaleigenschaft: Kulturdenkmal gemäß • als Nr. 49: Spielplatz § 2 Abs. 1 ThürDSchG Elsteraue Neumühle • Kaufpreis: 66.000,00 € • als Nr. 50: Spielplatz Grüne Eiche Neumühle Interessenten werden gebeten, Kaufange- • als Nr. 51: Sportplatz Neumühle. bote bis zum 31.03.2020 an die Stadtverwaltung Greiz, Amt für Gemeindevermögen, Markt 12, 07973 Greiz, zu richten. Auskünfte erhalten Sie Wir bitte um Beachtung: unter Tel. 03661 703-239, E-Mail: immo@greiz.de. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hundehalter gemäß § 12 Abs. 4 der Ord- nungsbehördlichen Verordnung über die Ab- Ausschreibung wehr von Gefahren in der Stadt Greiz vom 27.04.2009 zur sofortigen Beseitigung von Die Stadt Greiz schreibt folgende Eigentums- Hundekot verpflichtet sind. Wer dieser wohnung zum Verkauf aus: Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ord- • Lage: Stadtweg 4, EG, 07973 Greiz, OT Hohn- nungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis dorf zu fünftausend Euro geahndet werden kann. • Größe: 2 Zimmer, Wohnfläche: ca. 45 m², leer- In den vergangenen Wochen gab es mehrere stehend Mitteilungen von Anwohnern aus der Rosa- Luxemburg-Straße, wonach sich einige Tier- halter nicht an diese Vorschrift halten. • verfügbar ab: sofort • Endenergieverbrauch: 126,9 kWh/ (m²*a) • Energieausweis: Energieverbrauchsausweis • Heizungsart: Zentralheizung Stellenausschreibungen • Zustand: teilsaniert • Kaufpreis: 14.000,00 € Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie Interessenten werden gebeten, Kaufange- regelmäßig unter www.greiz.de/ Stadtver- bote bis zum 31.03.2020 an die Stadtverwaltung waltung unter der Rubrik "Stellenausschrei- Greiz, Amt für Gemeindevermögen, Markt 12, bungen" 07973 Greiz, zu richten. Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 03661 703-239, E-Mail: immo@greiz.de. nenbereich nach § 34 BauGB. Der Bau einer Dop- 34, 10371 Berlin, Tel.: 030/4432-1099, Fax: Ausschreibung pelhaushälfte wäre grundsätzlich möglich. Lage- 030/4432-1210, gebote@ bvvg.de. Ausschreibungs- beschreibung: Irchwitz ist ein Ortsteil von Greiz frist endet: am 06.04.2020, um 08.00 Uhr Obj.-Nr.: SD76-2800-079118, provisionsfrei. Ob- im Landkreis Greiz in Thüringen. Der Ortsteil be- jektart: Bau- und Bauerwartungsland, Garten/Er- findet sich an der Ostflanke der Elsteraue auf einer holung/Freizeit, Grundstück. Größe: 773 m². etagenmäßigen Erhöhung. Der Ortsteil ist ver- Objektbeschreibung: Zum Kauf wird das Grund- kehrsmäßig über die B 92, die B 94 und über ab- stück in Greiz, Gemarkung Irchwitz, Flur 9, Flur- zweigende Nebenstraßen erschlossen. Der Stadt- stück 733 ausgeschrieben. Die derzeitige Nutzung teil ist mit ländlichen Flächen umgeben und liegt erfolgt als Gartenland. Der Pachtvertrag hat eine naturnah bei Greiz. Das Objekt befindet sich an automatische Verlängerungsklausel bei Nicht- der Schönfelder Straße 31. Ansprechpartner: BVVG kündigung. Die Pachthöhe beträgt ca. 237 €/Jahr. - Landesniederlassung Sachsen/Thüringen, Frau Das Objekt ist mit zwei Gartenlauben (Baujahr Elke Herold, Tel. 0351/25787-22. Adresse für Gebote: 1947 bzw. 1984) bebaut. Lt. Stellungnahme der BVVG - Ausschreibungsbüro, Postschließfach 55 01 Stadt Greiz befindet sich das Grundstück im In- Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Alexander Schulze t Redaktion: Birgit Pfaff, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261, 07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet: www.greiz.de/amtsblatttE-MailserreichendieRedaktiondesBürgermagazinsderStadtGreizunterderAdresse:amtsblatt@greiz.de Gesamtherstellung:RIEDELGmbH&Co.KG|VerlagfürKommunal-undBürgerzeitungen Mitteldeutschland | Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298,tE-Mail: info@riedel-verlag.detVerteilung: RIEDEL GmbH & Co. KGtAnzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat. Die Verteilung an die erreichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhaltenhaben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (03661) 4552194. Gegen Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bürgermagazin der Stadt Greiz“ quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden: Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661) 703251 tAuflage:14500 tFür Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich.
Die Stadtverwaltung 28. Jahrgang 03/2020 | 07. März 2020 7 informiert Nachruf Die Stadt Greiz und ihr Stadtrat trauern um Herrn Einsatzstatistik der Feuerwehr der Stadt Greiz Wolfgang Reißmann Jahr: 2020 | Monat: Januar | Einsätze Gesamt: 16 | geleistete Einsatz- stunden: 385 | eingesetzte Einsatzkräfte: 140 | davon: zu „Brand“ Einsät- zen: 5 (Brände (3) • Fehlalarme (1) • Überörtlich (1)) zu „Technische Hil- Träger der Bürgermedaille feleistung“ Einsätzen: 11 (TH (10) • Fehlalarme (1) • Überörtlich (0)) der Stadt Greiz in Silber Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@ greiz.de, www.greiz.de, Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9-12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/ 7030, Mo: 9-12. Uhr • Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr t Schiedsstelle: Alexander Schulze Dr. Andreas Hemmann Sprechstunde jeden 1. Montag im Monat von 18-19 Uhr, Rathaus, Raum 109, Ansprechpartnerin: Frau Kästner, telefonisch während der Sprech- Bürgermeister Vorsitzender des Stadtrates zeiten unter 03661/703301 erreichbar t Seniorenbeirat: Sprechstunde je- der Stadt Greiz der Stadt Greiz den 1. Dienstag im Monat, 10-11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert, Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de Anzeige(n) Sitzungstermine des Stadtrates der Stadt Greiz und der Ausschüsse t 11.03.2020, 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss t 26.03.2020, 18:00 Uhr Bau- und Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss t 01.04.2020, 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermine der Ortsteilräte t 09.03.2020, 19:00 Uhr OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal t 10.03.2020, 18:00 Uhr OTR Untergrochlitz -Vereinshaus FSV/Container Festwiese t 11.03.2020, 19:00 Uhr OTR Obergrochlitz/Caselwitz t 11.03.2020, 19:30 Uhr OTR Gommla t 17.03.2020, 19:00 Uhr OTR Raasdorf t 20.03.2020, 19:30 Uhr OTR Moschwitz -Gemeindehaus t 25.03.2020, 19:00 Uhr OTR Cossengrün/Hohndorf/Schön- bach-Schönbach/Vereinshaus Feuerwehr t 26.03.2020, 19:00 Uhr OTR Reinsdorf t 06.04.2020, 19:00 Uhr OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal t 07.04.2020, 18:00 Uhr OTR Untergrochlitz - Vereinshaus FSV/Container Festwiese t 07.04.2020, 19:30 Uhr OTR Kurtschau Redaktionsschluss & Erscheinungstermin für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz Redaktionsschluss Erscheinungstag t April 2020 18.03.2020 04.04.2020
Das Veranstalter-Team 8 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang informiert Balkonkastenwettbewerb zum Bauernmarkt Das Veranstalterteam organisiert am 01. Mai wieder den großen Balkonkastenwettbewerb. Alle Gartenbaubetriebe, Gartenmärkte und Blumenge- schäfte sind zur Teilnahme aufgerufen. Der Balkonkastenwettbewerb ist eine gute Werbegelegenheit, die Vielfalt und Kreativität ihrer Arbeit zu präsentieren. Für Anmeldungen und Fragen stehen die Mitarbeiter des Veranstalterteams, Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661-4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de zur Verfügung. Festumzug zum Park- und Sperrungen Schlossfest 2020 Das Park- und Schlossfest in der Greizer Innenstadt wird in diesem Westernhagenplatz Jahr vom 12.06. bis 14.06.2020 stattfinden. Der große Festumzug be- ginnt am Sonntag, den 14.06.2020 um 13.00 Uhr. Alle Vereine, Ver- Ab Dienstag, den 09. Juni, ab 06.00 Uhr ist das Parken auf dem Wes- bände, Firmen, Händler, Gewerbetreibenden und Institutionen sind ternhagenplatz nicht mehr möglich, da der Aufbau der Fahrgeschäfte aufgerufen, sich zum Festumzug zu präsentieren! Die Teilnahmebe- beginnt. dingungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Anmeldeschluss für den Festumzug ist der 15.03.2020. Über die Teil- nahme am Festumzug entscheidet ausschließlich das Veranstaltungs- Puschkinplatz, Baderei, team. Bei erstmaliger Teilnahmeanmeldung ist die Übersendung des Schlossbergstraße und Friedensbrücke Vereinsregister-Auszuges, Handelsregister-Auszuges oder der Gewer- beanmeldung notwendig. Anmeldeformulare unter www.greiz.de/ Ab Donnerstag, den 11. Juni, ab 06.00 Uhr ist der Bereich Puschkin- tourismus-kultur/tourismus/veranstalterteam. platz, Baderei, Schlossbergstraße, Friedensbrücke für den Verkehr ge- sperrt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veranstalterteams, Burg- straße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661-4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de zur Verfügung. Festgebiet-Innenstadt Die Sperrung der gesamten Innenstadt ab der Thomasstraße erfolgt ab Freitag, den 12. Juni, um 14.00 Uhr. Anlieferung von Waren, Möbel, Abholung Leergut etc. Kartenvorverkauf zur „Musiknacht zum Park- und Schlossfest“ Anwohner, Händler und Gewerbetreibende im Festgebiet „Altstadt“ werden dringend gebeten, alle Anlieferungen, Leergutabholungen, Sichern Sie sich bereits jetzt eine Karte für die musikalische Ab- Lieferung von Speditionen etc. vor den 09. Juni zu legen. schlussveranstaltung in der Vogtlandhalle Greiz am 14.06.2020, um 20.00 Uhr. Es erwartet Sie wie immer ein unvergessliches Musiker- Weitere, detaillierte Informationen zum Park- und Schlossfest fol- lebnis mit der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach. Die Tickets gen. Für Rückfragen und Abstimmungen wenden Sie sich bitte an kosten im Vorverkauf 29,00 €, an der Abendkasse 32,00 € (alle Plätze das Veranstalterteam. Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661 - gleicher Preis) und sind in der Vogtlandhalle und in der Tourist-In- 4558800 – Vielen Dank für Ihr Verständnis. formation Greiz erhältlich. Das Konzert wird rechtzeitig beendet sein, sodass alle Besucher das große Abschlussfeuerwerk genießen können. Ihr Veranstalterteam
Amtliche 10 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang Bekanntmachungen 3. Änderungssatzung zur Benachrichtigung / Öffentliche Hauptsatzung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thü- scheid (ThürEBBG) in der jeweils geltenden Die Mitteilungen der Stadtverwaltung ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thü- Fassung. Greiz vom 02.03.2020 mit folgenden Ak- ringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. tenzeichen August 1993 (GVBl. 23/1993, S. 501) in der Fas- sung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 4. Die Anlage zur Hauptsatzung – Abgrenzung Aktenzeichen, 2003 (GVBl. 2/2003, S. 41), zuletzt geändert durch der Ortsteile wird um das neue Gebiet des Name, Vorname Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 Ortsteiles Neumühle/Elster ergänzt. Dem Letzte bekannte Anschrift in Greiz: (GVBl. S. 429, 433) hat der Stadtrat der Stadt Greiz Ortsteil Reinsdorf wird die Bebauung An der in der Sitzung am 05.02.2020 die folgende Sat- Reichenbacher Straße 1-6 zugeordnet und 33/15-02/0120, Azazzi, Mohamad Baraa zung zur 3. Änderung der Hauptsatzung vom die Bebauung Schnarrtanne wird dem Orts- Am Zaschberg 7 24.02.2016 (Amtsblatt der Stadt Greiz Nr. 03/2016 teil Gommla zugeordnet. 33/15-02/0220, Perst, Florian vom 04.03.2016),zuletzt geändert durch 2. Sat- Georg-Herwegh-Straße 9 zung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.03.2018 (Amtsblatt der Stadt Greiz „Bürger- § 2 Inkrafttreten 33/15-02/0320, Szalai, Timea magazin“ des Jahrgangs vom Ausgabetag Sams- Rudolf-Breitscheid-Straße 83 tag, 06.04.2018) beschlossen. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentli- 33/15-02/0420, Biharyova, Michaela chen Bekanntmachung in Kraft. Gerhard-Hauptmann-Straße 1 33/15-02/0520, Banda, Marek § 1 Satzungsänderung Greiz, den 19.02.2020 Gerhard-Hauptmann-Straße 1 1. In § 3 Ortsteile wird eingefügt nach – 33/15-02/0620, Szymansky, Tomasz Moschwitz gez.Alexander Schulze Siegel Raunerstraße 21 - Neumühle/Elster Bürgermeister 33/15-02/0720, Kind, Katrin Friedrich-Naumann-Straße 13 2. In § 4 Abs.1 Ortsteile mit Ortsteilverfassung wird eingefügt nach – Moschwitz 33/15-02/0820, Avdic, Dulijana - Neumühle/Elster Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO: Brauhausgasse 1 „Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfah- 33/15-02/0920, Wunram-Bordeaux, Nicole 3. Im § 5 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid rens- oder Formvorschriften, die in diesem Ge- Irchwitzer Straße 101 werden die Absätze 1-7 gestrichen und er- setz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er- setzt durch die Absätze 1-5 lassen worden sind, zustande gekommen, so ist 33/15-02/1020, Pavel, Mihai die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht in- Reichenbacher Straße 216 nerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der 33/15-02/1120, Gräfe, Ramona § 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeich- Thalbach 5 A nung des Sachverhalts, der die Verletzung be- (1) Die Bürger können über Angelegenheiten gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden 33/15-02/1220, Gräfe, Rainer des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über Thalbach 5 A die Durchführung eines Bürgerentscheids die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be- 33/15-02/1320, Tajnsek, Adis beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustan- kanntmachung der Satzung verletzt worden Papiermühlenweg 12 dekommen des Bürgerbegehrens wird die sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend Angelegenheit den Bürgern zur Entschei- gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 werden durch öffentliche Bekanntma- dung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- chung zugestellt, da der derzeitige Aufent- das Anliegen nicht zu Eigen macht. tend machen.“ haltsort des oder der Pflichtigen unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich der Gemeinderat den Bürgern eine Angele- ist. Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszu- genheit des eigenen Wirkungskreises der Ge- Hinweis nach § 27a ThürVwVfG: stellungs- und Vollstreckungsgesetz (Thür meinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsre- Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der VwZVG) i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der ferendum). Stadt Greiz ist nach den Vorschriften des Thü- Stadt Greiz wird die Mitteilung durch öffent- ringer Verwaltungsverfahrensgesetzes auf der liche Bekanntmachung zugestellt. Es wird (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide Internetseite der Stadt Greiz unter: darauf hingewiesen, dass die Mitteilung in Ortsteilen einer Gemeinde und in Ort- www.greiz.de/satzungen veröffentlicht. einen Termin enthält, dessen Versäumung schaften einer Landgemeinde entsprechend. Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem Mo- (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wir- nat ab dem Tag, der auf das Erscheinen kung eines Gemeinderatsbeschlusses der Ge- Ersatzbekanntmachung nach dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, meinde. In dem Ortsteil einer Gemeinde oder § 3 Abs. 2 ThürBekVO: gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildaus- der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er- Die Karte zur Darstellung der Ortsteilgrenzen weises vom Pflichtigen oder durch einen folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines wird im Wege der Ersatzbekanntmachung durch bevollmächtigten Vertreter (ebenfalls Beschlusses des Ortsteilrates oder des Ort- Auslegung im Foyer des Rathauses, Markt 12 zu Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises schaftsrates. den allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp- und Mittwoch: 07:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag: fang) des Rathauses der Stadtverwaltung (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürger- 07:00 – 18:00 und Freitag: 07:00 – 12:15 Uhr sowie Greiz, Markt 12 zu den festgelegten begehren, Bürgerentscheid, Ratsbegehren auf der Internetseite der Stadt Greiz unter Sprechzeiten abgeholt werden. und Ratsreferendum regelt das Thüringer www.greiz.de/satzungen in der Zeit vom 09. Gesetz über das Verfahren bei Einwohner- März 2020 bis 17. März 2020 öffentlich bekannt- gez. Schulze, Bürgermeister antrag, Bürgerbegehren und Bürgerent- gemacht.
Amtliche 28. Jahrgang 03/2020 | 07. März 2020 11 Bekanntmachungen Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse i. S. d. § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung während der 4. Sitzung des Greizer Stadtrates vom 04.12.2019 Lärmaktionsplan Greiz – Fortschreibung 2019 Abwägung: 1.5: Landratsamt Greiz: Kreisentwicklung (Sei- - Beschluss des Lärmaktionsplanes – Fortschrei- 1.1: Landratsamt Greiz: Immissionsschutz, Ab- ten 11-16) bung 2019, Beschl.-Nr.: 044/2019 fallwirtschaft, Chemikalienrecht (Seiten 1-10) t 1.5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt: 1.1.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. men. Eine erneute Abwägung ist nicht erforder- 1. Der als Anlage beigefügte Lärmaktionsplan bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- Greiz – Fortschreibung 2019 wird mit Selbst- Enthaltungen t 1.1.2 Der Hinweis wird zur men, ... Enthaltungen t 1.5.2 Der Hinweis wird bindungsverpflichtung für den Stadtrat und Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung zur Kenntnis genommen. Die Stellplätze inner- die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- halb der überbaubaren Grundstücksfläche wer- informelle Planung den Handlungsrahmen men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.3 den gestrichen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.3 Der Hin- Beurteilungsgrundlage für vielfältige erneute Abwägung ist nicht erforderlich. bestä- weis wird zur Kenntnis genommen. Der Stell- Einzelentscheidungen (z. B. weitergehende tigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Ent- platzbedarf und die Gründe für die Festsetzung Planungen, Entwicklung von Infrastruktur- haltungen t 1.1.4 Der Hinweis wird zur Kennt- sind in der Begründung zum Bebauungsplan dar- einrichtungen, verkehrsorganisatorische nis genommen. Eine erneute Abwägung ist nicht zulegen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- Maßnahmen, bauliche Entwicklungen, …) bil- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.4 Der Hinweis den. Über diese Einzelentscheidungen ist je- Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.5 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung weils vor ihrer Realisierung im Stadtrat zu be- wird zur Kenntnis genommen. Eine erneute Ab- des Planentwurfes ist nicht erforderlich. Die Be- schließen. wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 weggründe werden in der Begründung ergänzt. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Lärmaktionsplan Greiz – Fortschreibung t 1.1.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Enthaltungen t 1.5.5 Der Hinweis wird zur 2019 inklusive der Maßnahmentabelle an das men. Eine erneute Abwägung ist nicht erforder- Kenntnis genommen. Die Begründung ist ent- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- sprechend zu ergänzen. bestätigt mit 28 Ja-Stim- und Naturschutz, zur Weiterleitung an des men, ... Enthaltungen t 1.1.7 Der Hinweis wird men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.6 Bundesministerium für Umwelt, Natur- zur Kenntnis genommen. Die Begründung ist Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine schutz und nukleare Sicherheit und die EU- entsprechend anzupassen. bestätigt mit 28 Ja- Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- Kommission, zu übermitteln. Den Bürgerin- lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t nen und Bürgern der Stadt Greiz ist die men, ... Enthaltungen t 1.5.7 Der Hinweis wird 1.1.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmakti- zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Die Begründung ist entsprechend anzupassen. onsplan inklusive der Maßnahmentabelle zu Plan-entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... ermöglichen. mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- Enthaltungen t 1.1.9 Der Hinweis wird zur tungen t 1.5.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung Abstimmung zum Beschluss Nr.: 044/2019, genommen. Der Planentwurf wird entsprechend ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- anwesende Mitglieder: 28 • Ja-Stimmen: 28 geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.10 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: -- • Der Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.9 Der Hinweis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Beschluss ist angenommen. wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen TF werden überarbeitet. bestätigt mit 28 Ja-Stim- Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28 men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.11 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 35/94-SO t 1.5.10 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Planentwurf wird überarbeitet. bestätigt mit 28 „Adelheidstraße/Grünrathstraße“ men. Die textlichen Festsetzungen werden ge- Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t - Abwägung zu den Hinweisen und Beden- ändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- 1.1.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. men, ... Enthaltungen t 1.5.11 Der Hinweis wird ken aus der öffentlichen Auslegung vom Der Planentwurf wird geändert. bestätigt mit 28 zur Kenntnis genommen. Die textlichen Festset- 15.07.2019 bis 14.08.2019 sowie der Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t zungen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja- öffentlicher Belange 1.1.13 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t - Erneuter Auslegungsbeschluss Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht erfor- 1.5.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Beschl.-Nr.: 043/2019 derlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- men. Der Planentwurf wird geändert. bestätigt Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt: men, ... Enthaltungen t 1.1.14 Der Hinweis wird mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- 1.) Während der öffentlichen Auslegung gemäß zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Plan- tungen t 1.5.13. Der Hinweis wird zur Kenntnis § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 genommen. Der Planentwurf wird geändert. be- keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... vorgetragen. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vor- Enthaltungen gelegten Stellungnahmen der Behörden und 1.2: Landratsamt Greiz: Wasserwirtschaft (Seite 10) sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) t 1.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- 1.6: Landratsamt Greiz: Bauaufsicht (Seiten 16-17) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebau- men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht t 1.6.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- ungsplanes Nr. 35/94-SO "Adelheidstraße/ erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- men. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht Grünrathstraße" werden gemäß beiliegender, Stimmen, ... Enthaltungen erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- vom Stadtrat geprüften Abwägungstabelle, Stimmen, ... Enthaltungen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Be- 1.3: Landratsamt Greiz: Tiefbau (Seite 11) standteil dieses Beschlusses. Bei den Behör- t 1.3.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- 2.1: Thür. Landesverwaltungsamt: Raumord- den und sonstigen TöB und den Orteilräten, men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht nung Und Landesplanung (Seiten 18-20) die sich ohne Hinweise und Bedenken geäu- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- t 2.1.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- ßert haben, ist eine Abwägung nicht erfor- Stimmen, ... Enthaltungen men. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- derlich. men, ... Enthaltungen t 2.1.2 Der Hinweis wird 1.4: Landratsamt Greiz: Denkmalschutz (Seite 11) zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä- Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019 t 1.4.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- gung zu den Hinweisen aus der Stellungnahme - Punkt 1: anwesende Mitglieder: 28 • Ja- men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht vom 30.10.2018 ist nicht erforderlich. bestätigt Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltun- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- gen: -- • Der Punkt 1 ist angenommen. Stimmen, ... Enthaltungen tungen t 2.1.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis
Amtliche 12 03/2020 | 07. März 2020 28. Jahrgang Bekanntmachungen genommen. Die Begründung wird um die Aus- Enthaltungen t 2.2.20 Der Hinweis wird zur mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- wirkungen der Agglomerationsvorteile ergänzt. Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- tungen t 2.2.41 Der Hinweis wird zur Kenntnis bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- genommen. Die textlichen Festsetzungen wer- Enthaltungen men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.21 den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.42 Der 2.2: Thür. Landesverwaltungsamt: Städtebau, textlichen Festsetzungen werden geändert und Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Be- Bauleitplanung (Seiten 20-51) die Begründung ergänzt. bestätigt mit 28 Ja-Stim- gründung wird geändert und im Planentwurf t 2.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.22 wird ein textlicher Hinweis aufgenommen. be- men. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- textlichen Festsetzungen werden geändert. be- Enthaltungen t 2.2.43 Der Hinweis wird zur Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.2 Der Hinweis stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Kenntnis genommen. Der Planentwurf wird ge- wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung Enthaltungen t 2.2.23 Der Hinweis wird zur ändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- des Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird men, ... Enthaltungen t 2.2.44 Der Hinweis wird mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf wird tungen t 2.2.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.24 Der Hinweis geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- genommen. Eine Änderung des Planentwurfes wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.45 Der Hinweis ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28 wird zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.4 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen wird geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine t 2.2.25 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.46 Der Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- men. Der Planentwurf und die Begründung wer- Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Planentwurf wird geändert. bestätigt mit 28 Ja- men, ... Enthaltungen t 2.2.5 Der Hinweis wird Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.26 Der Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die text- Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt lichen Festsetzungen werden geändert. bestätigt 3.: Thür. Landesamt für Bau und Verkehr, Re- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- gion Ost (Seiten 52-53) t 3.1 Der Hinweis wird tungen t 2.2.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis tungen t 2.2.27 Der Hinweis wird zur Kenntnis zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des genommen. Eine Änderung des Planentwurfes genommen. Die textlichen Festsetzungen wer- Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.8 Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.28 Der tungen t 3.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die text- nommen. Eine Änderung des Planentwurfes ist Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- lichen Festsetzungen werden geändert. bestätigt nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 3.3 Der Hin- men, ... Enthaltungen t 2.2.9 Der Hinweis wird tungen t 2.2.29 Der Hinweis wird zur Kenntnis weis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände- zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird genommen. Der Planentwurf wird geändert. be- rung des Planentwurfes ist nicht erforderlich. entsprechend ergänzt. bestätigt mit 28 Ja-Stim- stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.10 Enthaltungen t 2.2.30 Der Hinweis wird zur Enthaltungen t 3.4 Der Hinweis wird zur Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- Kenntnis genommen. Eine Änderung des Plan- Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.31 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen men, ... Enthaltungen t 2.2.11 Der Hinweis wird Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des textlichen Festsetzungen werden geändert. be- 4.: AWV Ostthüringen (Seiten 53-56) t 4.1Der Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine er- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- Enthaltungen t 2.2.32 Der Hinweis wird zur neute Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt tungen t 2.2.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- genommen. Eine Änderung des Planentwurfes gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- tungen t 4.2 Der Hinweis ist bei der Planung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.33 der einzelnen Vorhaben zu berücksichtigen. be- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.13 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine textlichen Festsetzungen werden geändert. be- Enthaltungen t 4.3 Der Hinweis ist bei der Pla- Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... nung der einzelnen Vorhaben zu berücksichti- lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- Enthaltungen t 2.2.34 Der Hinweis wird zur gen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- men, ... Enthaltungen t 2.2.14 Der Hinweis wird Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- men, ... Enthaltungen t 4.4 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.35 Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- tungen t 2.2.15 Der Hinweis wird zur Kenntnis textlichen Festsetzungen werden geändert. be- tungen t 4.5 Der Hinweis ist bei der Planung genommen. Eine Änderung des Planentwurfes stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... der einzelnen Vorhaben zu berücksichtigen. be- ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- Enthaltungen t 2.2.36 Der Hinweis wird zur stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.16 Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- Enthaltungen t 4.6 Der Hinweis ist bei der Pla- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- nung der einzelnen Vorhaben zu berücksichti- Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.37 gen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die men, ... Enthaltungen t 4.7 Der Hinweis wird men, ... Enthaltungen t 2.2.17 Der Hinweis wird textlichen Festsetzungen werden geändert. be- zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä- zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja- Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt Enthaltungen t 2.2.38 Der Hinweis wird zur Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun- tungen t 2.2.18 Der Hinweis wird zur Kenntnis gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim- 5.: Energieversorgung Greiz GmbH (Seiten 56-57) genommen. Die textlichen Festsetzungen wer- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.39 t 5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. den in Abstimmung mit dem Gutachter überar- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Eine Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt beitet. Die Begründung wird ergänzt. bestätigt textlichen Festsetzungen werden geändert. be- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... tungen t 5.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- tungen t 2.2.19 Der Hinweis wird zur Kenntnis Enthaltungen t 2.2.40 Der Hinweis wird zur nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. genommen. Die Planzeichnung wird geändert. Kenntnis genommen. Die Begründung zum Plan- bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... entwurf wird entsprechend ergänzt. bestätigt Enthaltungen
Amtliche 28. Jahrgang 03/2020 | 07. März 2020 13 Bekanntmachungen 5.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Eine Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt tungen t 11.4.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis Enthaltungen t 12.4 Der Hinweis wird zur mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung ist tungen nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 12.5 Der Hin- 6.: Handwerkskammer für Ostthüringen (Seite weis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwä- 57) t 6.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- 11.5: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja- nommen. Eine erneute Abwägung ist nicht er- Naturschutz, Abt. 7: Immissionsüberwachung, Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen forderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- Bodenschutz und Altlasten (Seiten 63-67) t Stimmen, ... Enthaltungen 11.5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- 13.: ZV TAWEG (Seite 70) t 13.1 Der Hinweis men. Eine Änderung des Plan-entwurfs ist nicht wird zur Kenntnis genommen. Eine erneute Ab- 7.: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 zu Gera (Seiten 58-60) t 7.1 Der Hinweis wird Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.2 Der Hinweis Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä- wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung t 13.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja- des Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be- Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal- stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... 7.2 Entsprechend des vom Stadtrat der Stadt tungen t 11.5.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis Enthaltungen t 13.3 Der Hinweis wird zur Greiz beschlossenen Einzelhandels- und Zentren- genommen. Eine Abwägung ist nicht erforder- Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht konzeptes (S. 126) wird in der textlichen Festset- lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- zung klargestellt, dass der Flächenanteil der sons- men, ... Enthaltungen t 11.5.4 Der Hinweis wird Stimmen, ... Enthaltungen tigen zentrenrelevanten Sortimente dabei nicht zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist über 10% liegen darf. bestätigt mit 28 Ja-Stim- nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, 14.: Stadtverwaltung Reichenbach (Seiten 70- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 7.3 Der ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.5 Der 71) t 14.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ab- Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ab- nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Enthaltungen t 14.2 Der Hinweis wird zur t 7.4 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- t 11.5.6 Eine Änderung oder Ergänzung des Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be- Planentwurfs ist daher nicht erforderlich. bestä- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... tigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Ent- Stimmen, ... Enthaltungen Enthaltungen t 7.5 Der Hinweis wird zur haltungen t 11.5.7 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht Kenntnis genommen. Die Planzeichnung und die IV.7: Ortsteilrat Untergrochlitz (Seiten 71-72) t erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- Begründung werden geändert. bestätigt mit 28 IV.7 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stimmen, ... Enthaltungen t 7.6 Der Hinweis Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erfor- wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung t 11.5.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- derlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Stimmen, ... Enthaltungen men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.9 Der Hinweis wird zur 8.: Thür. Landesamt für Denkmalpflege und Ar- Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht 2.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentli- chäologie (Seite 61) t 8.1 Der Hinweis wird zur erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- cher Belange, die Hinweise und Bedenken Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.10 Der Hinweis geäußert haben, sind vom Ergebnis dieser erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung Abwägung in Kenntnis zu setzen. Stimmen, ... Enthaltungen t 8.2 Der Hinweis ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- wird zur Kenntnis genommen. Die Textlichen men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.1 Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019 Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine - Punkt 2: anwesende Mitglieder: 28 • Ja- Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal- 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen tungen: -- • Der Punkt 2 ist angenommen. 11.1: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und t 11.5.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Naturschutz, Abt. 3: Naturschutz und Land- men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be- schaftspflege (Seite 61) t 11.1.1 Der Hinweis wird stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... 3.) Durch die Änderungen und Ergänzungen des zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Enthaltungen Planentwurfes und der Begründung, die sich Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt mit aus der Abwägung ergeben, macht sich eine 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen 11.6: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und erneute öffentliche Auslegung und Beteili- Naturschutz, Abt. 8: Geologischer Landesdienst gung der betroffenen Behörden und sonsti- 11.2: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und und Bergbau (Seiten 67-68) t 11.6.1 Der Hinweis gen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Naturschutz, Abt. 4: Wasserwirtschaft (Seite 62) wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung t 11.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019 men. Eine Änderung des Plan-entwurfs ist nicht ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.6.2 - Punkt 3: anwesende Mitglieder: 28 • Ja- erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal- Stimmen, ... Enthaltungen Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 tungen: -- • Der Punkt 3 ist angenommen. Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen 11.3: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Abt. 5: wasserrechtlicher Vollzug 12.: Thür. Landesamt für Bodenmanagement 4.) Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung (Seite 62) t 11.3.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis und Geoinformation, Katasterbereich Zeulen- des Bebauungsplans Nr. 35/94-SO „Adelheid- genommen. Eine Änderung des Plan-entwurfs roda-Triebes (Seiten 68-70) t 12.1 Der Hinweis straße/Grünrathstraße“, in der Fassung vom ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim- wird zur Kenntnis genommen und in die Plan- 04.12.2019 und die Begründung mit Umwelt- men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen zeichnung eingearbeitet. bestätigt mit 28 Ja-Stim- bericht werden gebilligt. men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 12.2 11.4: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019 Naturschutz, Abt. 6: Immissionsschutz und Ab- in die Begründung eingearbeitet. bestätigt mit - Punkt 4: anwesende Mitglieder: 28 • Ja- fallwirtschaft (Seite 63) t 11.4.1 Der Hinweis 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal- wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung t 12.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- tungen: -- • Der Punkt 4 ist angenommen. des Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt men und in die Planzeichnung eingearbeitet.
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