Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz

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Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
28. Jahrgang
Ausgabe 03/2020
                                 BÜRGERMAGAZIN
7. März 2020                     Amtsblatt der Stadt Greiz

2. Babyempfang der Stadt Greiz –
Die kleinsten Bürger im Fokus

Azubi- und                  Amtliche                  Lieblingsorte
Fachkräftebörse             Bekanntmachungen          in Greiz

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Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
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                                                                  Aktuelles
Die Chance in der Region – Azubi- und Fachkräftebörse ein voller Erfolg
     Viele interessierte Eltern und Jugendliche        ben. Durchgeführt und geplant wurde die Veran-         betonte die gute Zusammenarbeit bei der Pla-
drängten sich durch die Gänge zwischen den             staltung von der Bundesagentur für Arbeit, der         nung der Messe, wies aber auch auf die Verunsi-
Ständen der mehr als 60 Aussteller zur Azubi-          Stadtverwaltung Greiz, dem Industrieforum Greiz,       cherung in einigen Branchen hin. Der Fachkräf-
und Fachkräftebörse in der Vogtlandhalle Greiz.        sowie dem Unternehmen Medienpartner Tischen-           temangel und Nachwuchsprobleme sorgen
Zur zweiten Auflage innerhalb der Stadthalle           dorf. Der Mehrwert der regionalen Messen an ei-        mittlerweile dafür, dass sich die Unternehmen
wurde nicht nur der große Saal genutzt, sondern        nem Samstagvormittag ist zielführend, um junge         bei den potentiellen Azubis bewerben müssen.
auch das Foyer, um eine verbesserte Kontaktauf-        Menschen für Berufsfelder zu interessieren, ist sich   Auch sei ein schwindendes Interesse der Jugend
nahme zwischen Unternehmen und den interes-            Stefan Scholz, Leiter der Arbeitsagentur Altenburg-    zu verzeichnen, so Scholz weiter. Um diesem ent-
sierten zukünftigen Auszubildenden herzustellen.       Gera sicher. „So kommen wirklich die Jugendlichen,     gegenzutreten bedarf es der regionalen Vernet-
Viele offene Stellen von A -wie Altenpfleger*in, bis   welche sich auch ernsthaft für die Berufe interes-     zung und so zeichnet Bürgermeister Alexander
Z -wie Zerspanungsmechaniker*in wurden bewor-          sieren." Jens Geißler vom Industrieforum Greiz         Schulze ein positives Bild vom breiten Spektrum
                                                                                                              der Unternehmen, auch aus dem benachbarten
                                                                                                              Sachsen. „Von guten Arbeitsplätzen profitiert die
                                                                                                              gesamte Region, denn die weichen Standortfak-
                                                                                                              toren wie guter, bezahlbarer Wohnraum, ein
                                                                                                              buntes kulturelles Angebot und eine Infrastruk-
                                                                                                              tur macht Greiz und seine Nachbargemeinden
                                                                                                              auch für Pendler attraktiv", ist sich Schulze sicher.
                                                                                                              So war es nicht verwunderlich, dass auch Bür-
                                                                                                              germeister der Region, der Einladung gefolgt wa-
                                                                                                              ren, wie z.B. Kai Dittmann (Langenwetzendorf),
                                                                                                              Nils Hammerschmidt (Zeulenroda) oder auch
                                                                                                              Frank Schmidt (Auma-Weidatal) und Heinz-Peter
                                                                                                              Beyer (Berga/Elster).

                                                                                                              v.r. Bürgermeister Alexander Schulze, Jens Geißler
                                                                                                              und Nils Hammerschmidt im Gespräch mit Mitarbei-
                                                                                                              tern der Firma Feutron beim Rundgang über die
                                                                                                              Messe.

  Liebe Greizerinnen und Greizer,

   mit 80 kleinen Greizer Löwinnen und Löwen,           hang mit dem Landratsamt
   die von mehr als 200 Eltern, Großeltern und          - ein Pilotprojekt im Land-
   Geschwistern begleitet worden sind, hat der          kreis; die umfangreichen
   diesjährige Babyempfang der Stadt Greiz nicht        Investitionen in unsere
   nur überwältigende Resonanz gefunden, son-           Kindertagesstätten; die wei-
   dern auch richtig Mut gemacht. Zeigt sich doch,      tere Bekämpfung der
   wie lebendig unser Greiz sein kann. Viele            Schrottimmobilien, inklu-
   Sponsoren haben sich beteiligt und den Jüngs-        sive Abriss und Neuord-
   ten ein tolles Willkommenspräsent zusammen           nungskonzept für den
   gestellt. Bei allen Akteuren, die zum Gelingen       „Thüringer Hof"; die Ent-
   des 2. Greizer Babyempfangs beigetragen ha-          wicklung eines weiteren
   ben, möchte ich mich herzlich bedanken. Für          Gewerbestandortes und die
   die jungen Familien auch eine Gelegenheit, sich      Planung eines anspruchs-
   näher kennenzulernen oder sich in der Hei-           vollen Flächennutzungs-
   matstadt wiederzusehen.                              konzepts, das unter ande-
                                                        rem ein neues Wohngebiet
   Einer anspruchsvollen Aufgabe für alle Gene-         ermöglicht; das verspro-
   rationen dieser Stadt haben wir uns in diesen        chene         Investitionspro-
   Tagen im Stadtrat und der Verwaltung zu stel-        gramm für den neuen Part-
   len: Auch wenn die Aufstellung des Haushalts-        ner Neumühle; der weitere
   planes jährlich auf der Tagesordnung steht,          Ausbau im Salzweg; die
   leichter wird sie angesichts der angespannten        Restaurierung des Pavillons auf dem Schan-
   Finanzsituation der Thüringer Kommunen               zengarten; die Rathaussanierung. Ein sportlich
   nicht. Seit 19. Februar liegt der Entwurf des        breites Aufgabenfeld, zu dem unter anderem                Praktisch Hand anlegen und die Stadt
   Greizer Etats 2020 den Stadträten vor. Gut, dass     auch eine gründliche Bedarfsanalyse unseres               frühlingsfein machen wollen wir
   es uns gelungen ist, die Haushaltssicherung          Stellenplanes und der Personalkosten notwen-              dann alle gemeinsam beim großen
   hinter uns zu lassen und in der Stadt wieder         dig ist. Es ist mir durchaus klar, dass es der kon-       Greizer Frühjahrsputz Ende März. Ich
   mehr Planungsfreiheit zu haben. Ich hoffe da-        struktiven Mitwirkung aller Stadträte, aller              hoffe, wir seh'n uns,
   rauf, dass der Haushaltsplan 2020 nach Bera-         Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt-
   tung in den Fraktionen, in den Ausschüssen           verwaltung und natürlich auch der Mitsprache
   und im Stadtrat möglichst noch im März be-           und Unterstützung aller Greizer bedarf, um            herzlichst
   schlossen werden kann. Der Finanzfahrplan            2020 zu einem erfolgreichen Jahr in dieser le-
   für Greiz soll unter anderem ermöglichen: Die        benswerten Stadt zu machen. Ich lade Sie alle
   Digitalisierung der Verwaltung im Zusammen-          dazu ein.                                             Ihr Alexander Schulze                                   C
                                                                                                                                                                      M
                                                                                                                                                                      Y
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Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
       28. Jahrgang                                                                                             03/2020 | 07. März 2020     3
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    Ein Fest für unsere Familien
    Babyempfang der Stadt Greiz –
    Die kleinsten Greizerinnen und Greizer im Fokus
        Mit mehr als 200 anwesenden Eltern, Geschwistern und Sponsoren
    wurden die kleinen Greizerinnen und Greizer des Jahres 2019 herzlich im
    großen Saal der Vogtlandhalle begrüßt. Neben dem festlich ausgerichteten
    Bühnenbild, konnten sich die großen und kleinen Gäste besonders über
    das umfangreiche Catering und ein tolles Programm freuen. Neben einem
    kleinen Programm der Kinder der Kindertagesstätte Geschwister-Scholl
    begeisterte der Tanzsportverein tanz(un)art mit 3 erstklassigen Tänzen.

        Bürgermeister Alexander Schulze freute sich über die große Resonanz
    der Teilnehmer und lobte vor allem das hohe Engagement der Sponsoren,
    ohne die der Empfang nicht ausgestaltet hätte
                                                                                                                   Übergabe der Willkommenstüte.
    werden können.                                    Wir danken herzlich den Sponsoren …
        Auch im Foyer befanden sich in diesem
    Jahr weitere Aussteller, die Informationen
    rund ums Baby „an die Familie" bringen konn-
    ten. Im Mittelpunkt stand jedoch die prall ge-
    füllte „Willkommenstüte", die neben vielen
    Pflegeprodukten auch nützliche Artikel des
    täglichen Bedarfs rund ums Baby bereithielt.

       Allein durch die Sponsoren konnte so ein
    Wert von 200 Euro erreicht werden. Um eine
    familienfreundliche Stadt zu leben, wird diese
    Tradition auch im nächsten Jahr fortgesetzt.

       Alle Eltern, die eine Einladung zum Emp-
    fang erhielten, aber selbst nicht teilnehmen konnten, dürfen sich die
    Willkommenstüte im Rathaus bei Herrn Sorger noch bis Ende März zu
    den regulären Öffnungszeiten abholen.

      Bürgersprechstunde
      Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Bürgermeister Alexander Schulze am Donnerstag, den 26.03.2020, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in das
      Rathaus ein. Um kurze vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 03661/703209 wird freundlich gebeten. Individuelle Termine sind nach
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M     Rücksprache auch möglich
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                                                   Aktuelles | Aus den Ortsteilen

  24. Rosenmontagsumzug
             mit 21 Karnevalsvereinen

                                                                          t
                                                                              Übergabe des Wanderpokals für den schönsten Festwagen an die Teich-
                                                                              witzer Narren.

                                                                          t Gottlieb Wendehals nach seinem Auftritt mit Zugmarschall Michael
                                                                              Czerwenka

  t
       Ausgelassene Stimmung auch bei der Jury

         Genner Hee! hallte es traditionell durch die Greizer Alt-
         stadt. Die Narren der Region sorgten für ein stimmungs-
         geladenes, buntes Treiben auf den Straßen, welches von
         vielen Greizerinnen und Greizern besucht wurde.
                                                                          t

                                                                              Begrüßung der Festwagen an der Sparkasse durch das Vogtlandradio
                                                                              und die Greizer Faschingsgesellschaft

Naturoase Neumühle – Osterbräuche eingebettet
in wunderschöner Natur                                                        Einladung zur Einwohnerversammlung

    Wandern Sie mit mir auf abwechslungsreichen Wegen zur Osterquelle             Am Freitag, den 13. März 2020 findet die Einwohnerversammlung
Neumühle. Entlang von kunstvoll entstandenen Schieferfelsen, historisch       der Ortsteile Obergrochlitz, Caselwitz und der Eichleite in der Turn-
angelegten Wanderwegen und kleinen Aussichtspunkten begeben wir uns           halle, Auf der Windhöhe in Obergrochlitz statt. Beginn ist 18:00 Uhr
auf die Suche nach alten Osterbräuchen und werden bestimmt kleine Über-
raschungen für Gaumen und Augen entdecken.                                        Themen: Bericht des Ortsteilrates sowie Information der Frei-
                                                                              willigen Feuerwehr Obergrochlitz zur Brandbekämpfung bei Ge-
     Termin: Karfreitag 10.04. 13.00 Uhr (ca. 2 - 3 Stunden)                  bäuden mit Solar und Photovoltaikanlagen. Alle Einwohner sind
     Treffpunkt: Bahnhof Neumühle                                             herzlichst eingeladen und haben die Möglichkeit, ihre Fragen, An-
     Kosten: 7 Euro für Imbiss und Führung                                    regungen und Wünsche in der Diskussion zu äußern.
     Voranmeldung unter: heikegeithel@freenet.de oder 0176 36899825
                                                                                 Holger Steiniger, Ortsteilbürgermeister

Färben mit Pflanzen am Sonnabend, 11.04.
ab 14.00 Uhr im Kulturhaus Waltersdorf bei Neumühle
                                                                               Wir gratulieren!
    Haben Sie schon einmal ihre eigenen Ostereier nur mit Rinden und           Der Bürgermeister der Stadt Greiz wünscht allen Jubilaren, welche
Pflanzen gefärbt? Im Rahmen des Vogtländischen Osterpfades können Sie          im Februar 2020 ihren Geburtstag feierten, alles erdenklich Gute,
es ausprobieren. Während des Färbevorgangs können Sie gern die Oster-          Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen.
ausstellung und die über 100 Heuhasen im Dorf bestaunen. Die gemütliche
Kaffeestube im Kulturhaus Waltersdorf lädt zum Verweilen ein. Kosten-
                                                                               Ihr Alexander Schulze
beitrag: 1 Euro pro Ei
                                                                               Bürgermeister
Heike Geithel, Naturführer LK Greiz
Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
    28. Jahrgang                                                                                                                03/2020 | 07. März 2020                              5
                                                                Aktuelles
Besuch beim Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Weida                                               Greizer Gemeinnützige
Greiz holt Standort in die Elsteraue                                                                      Wohnungsgesellschaft mbH
                                                                                                          Weberstraße 28, 07973 Greiz, Tel. 03661/628230
    Der am 3. September 2019 in der Vogtland-
                                                                                                              Die Greizer Gemeinnützige Wohnungsgesell-
halle gegründete Verband setzt sich zum Ziel,
                                                                                                          schaft mbH schreibt Sanitärinstallationsleistun-
den Hochwasserschutz in Gewässern 2. Ord-
                                                                                                          gen für Wohnblock Am Zaschberg 1-8 in Greiz
nung zu gewährleisten, die Herstellung des öko-
                                                                                                          Los Strangsanierung (Kalt-, Warm- und Zirku-
logischen Zustands zu überwachen und wichtige
                                                                                                          lationsleitung) öffentlich aus. Die Angaben zu
Gesetzesgrundlagen umzusetzen.
                                                                                                          Leistungsumfang und Vergabeverfahren sollten
                                                                                                          am 02.03.2020 im Thüringer Staatsanzeiger ver-
    Im ca. 70.000 Hektar großen Verbandsgebiet
                                                                                                          öffentlicht sein.
mit ca. 700 Gewässerkilometern werden die Ge-
wässer 2. Ordnung unterhalten. Dazu gehört die
Beseitigung von Sediment, die Entfernung von
Bewuchs, die Unterhaltung von Hochwasser-
schutzanlagen, sowie die Koordination der Fließ-
                                                                                                          Veröffentlichungshinweis
gewässerentwicklung und des Ausbaus.                                                                      des Jahresabschlusses 2018
                                                                                                          der Greizer Senioren- und
    Geschäftsführer André Kanera erklärte, wie
sich die Aufgaben verteilen und wie die aktuelle     Geschäftsführer André Kanera vor der Karte des
                                                                                                          Pflegeheim gGmbH
Entwicklung verläuft. Verbandsvorsteher Ale-         Verbandsgebietes, welches 46 Städte und Gemein-
                                                                                                              Die Greizer Senioren- und Pflegeheim gGmbH
xander Schulze freut sich, dass im durch das         den umfasst.
                                                                                                          hat ihren Jahresabschluss zum 31.12.2018, das Er-
Hochwasser 2013 beschädigten ehemaligen Rea-
                                                     auch Flussarbeiter beschäftigen wird, um die         gebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und
dymix Gebäude nun wieder eine Nutzung
                                                     Aufgaben im Gebiet bis nach Lederhose im Nor-        des Lageberichtes sowie die beschlossene Ver-
kommt. Am Standort in der Goldenen Aue be-
                                                     den, Schleiz im Westen und Braunichwalde im          wendung des Jahresüberschusses im Bundesan-
findet sich nicht zufällig auch der Zweckverband
                                                     Nordöstlichen Teil abzudecken. „Es ist ein Erfolg    zeiger öffentlich bekannt gemacht.
TAWEG. Mit diesem besteht ein Kooperations-
vertrag. Um in den frisch bezogenen Geschäfts-       für Greiz, dass wir den Sitz nach Greiz holen
räumen handlungsfähig zu werden, laufen der-         konnten. Es hat einiges an Kraft gekostet, gemein-
zeit noch Einstellungsgespräche. Der Verband         sam mit Geschäftsführerin des ZV TAWEG Ines
schafft somit bis zu 10 Arbeitsplätze, welcher ne-   Watzek dieses Stück Pionierarbeit zu leisten, aber   Öffentliche Bekanntmachung
ben Verbandsingenieur und Geschäftsführer            wir haben es geschafft", so Schulze abschließend.    über abgegebene Fundsachen
                                                                                                              Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro
                                                                                                          der Stadt Greiz abgegeben und können während
                                                                                                          der Öffnungszeiten von den Eigentümern abge-
   Weltwassertag 2020                                                                                     holt werden: Zeitraum: 18.12.2019 bis 04.02.2020

       Was wäre die Welt ohne Wasser? Es                                                                      Kategorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Anzahl
   wäre eine Welt ohne Pflanzen, Tiere und                                                                    Mobiltelefone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2
   Menschen, ohne Leben schlechthin. Der                                                                      Schlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
   Weltwassertag erinnert an die große Be-                                                                    Bargeld und Geldbörsen . . . . . . . . . . . . . . .4
   deutung des Wassers. Seit 1993 wird der                                                                    Funkfernbedienung Auto . . . . . . . . . . . . .1
   Weltwassertag jährlich am 22. März ge-                                                                     Bekleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1
   feiert, seit 2003 wird er von UN-Water                                                                                             Angaben ohne Gewähr!
   organisiert. Aktueller denn je treibt der
   Klimawandel und seine Auswirkungen                                                                         Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981
   den weltweiten öffentlichen Diskurs um.                                                                BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen
   Das diesjährige Thema des am 22. März                                                                  nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
   2020 stattfindenden Weltwassertages                                                                    ihre Rechte in der Stadtverwaltung Greiz, Ord-
   lautet daher auch „Wasser und Klimaschutz“. Im erweiterten Sinne könnte man auch sagen                 nungsamt, Marienstr. 2, geltend zu machen.
   „Trinkwasser ist Klimaschutz“, was natürlich auch den Zweckverband TAWEG in seiner tägli-
   chen Arbeit umtreibt.                                                                                      Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigen-
                                                                                                          tum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich
                                               Tag der offenen Tür am 21. März im                         nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten nach
                                               Zweckverband TAWEG                                         Anzeige des Fundes beim Fundbüro der Stadt
                                                                                                          Greiz auf den Finder oder bei Verzicht auf jegli-
                                                  Wie jedes Jahr gibt der Zweckverband TAWEG              che Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes
                                             traditionsgemäß im März die Gelegenheit, eine seiner         übergeht.
                                             bedeutendsten Trinkwasserversorgungsanlagen zu
                                             besichtigen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein! Am
                                             Samstag, dem 21.03.2020 in der Zeit von 10.00 bis
                                             16.00 Uhr öffnen wir interessierten Bürgern die Tü-
                                             ren des Wasserwerkes Glohdenhammer. Informieren
                                                                                                                 Anzeigentelefon
                                             Sie sich über Maßnahmen zum Gewässerschutz so-                            für gewerbliche und
                                             wie zur Bereitstellung von Trinkwasser zu jeder Zeit
                                             und in ordnungsgemäßer Qualität. Begutachten Sie                            private Anzeigen
   die Symbiose einer der ältesten Wasserfassungsanlagen mit einer der modernsten Aufberei-
   tungsanlagen im Verbandsgebiet. Sie finden uns in Greiz-Glohdenhammer, rechtsseitig der Land-
                                                                                                                         Telefon:
   straße in Richtung Neumühle. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Zweckverband TAWEG                              (037208) 876-200
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 6               03/2020 | 07. März 2020                                                                                                                                                                  28. Jahrgang
                                                                                            informiert

                                                                           Ausschreibung
   Das Bauamt
                                                                               Die Stadt Greiz schreibt folgendes Mehrfa-
   informiert                                                              milienhaus zum Verkauf aus:
                                                                           • Lage: Ortsteil Neumühle/Elster, Waltersdor-
   Änderung am Spielplatzbestand                                               fer Straße 2, 07973 Greiz
                                                                           • Typ: MFH, 6 WE, davon 4 WE vermietet
   der Stadt Greiz:                                                        • Wohn-/Nutzfläche: insgesamt ca. 342 m²
                                                                           • Grundstücksgröße: 1.236 m²
       Gemäß § 2 Abs. (2) der Spielplatzsat-                               • Baujahr: 1860
   zung der Stadt Greiz in der Fassung vom                                 • Modernisierung/Sanierung: zuletzt 1989
   26.05.2012 wird hiermit bekannt gegeben:                                • Objektzustand: renovierungsbedürftig
   Folgende Spielplätze in Greiz-Neumühle
   werden unter § 2 Abs. (1) in die Spielplatz-
   satzung aufgenommen:                                                                                                                               •     Denkmaleigenschaft: Kulturdenkmal gemäß
   • als Nr. 49: Spielplatz                                                                                                                                 § 2 Abs. 1 ThürDSchG
       Elsteraue Neumühle                                                                                                                             •     Kaufpreis: 66.000,00 €
   • als Nr. 50: Spielplatz
       Grüne Eiche Neumühle                                                                                                                               Interessenten werden gebeten, Kaufange-
   • als Nr. 51: Sportplatz Neumühle.                                                                                                                 bote bis zum 31.03.2020 an die Stadtverwaltung
                                                                                                                                                      Greiz, Amt für Gemeindevermögen, Markt 12,
                                                                                                                                                      07973 Greiz, zu richten. Auskünfte erhalten Sie
   Wir bitte um Beachtung:                                                                                                                            unter Tel. 03661 703-239, E-Mail: immo@greiz.de.

        Die Stadtverwaltung weist darauf hin,
   dass Hundehalter gemäß § 12 Abs. 4 der Ord-
   nungsbehördlichen Verordnung über die Ab-                               Ausschreibung
   wehr von Gefahren in der Stadt Greiz vom
   27.04.2009 zur sofortigen Beseitigung von                                  Die Stadt Greiz schreibt folgende Eigentums-
   Hundekot verpflichtet sind. Wer dieser                                  wohnung zum Verkauf aus:
   Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ord-                               • Lage: Stadtweg 4, EG, 07973 Greiz, OT Hohn-
   nungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis                                dorf
   zu fünftausend Euro geahndet werden kann.                               • Größe: 2 Zimmer, Wohnfläche: ca. 45 m², leer-
   In den vergangenen Wochen gab es mehrere                                   stehend
   Mitteilungen von Anwohnern aus der Rosa-
   Luxemburg-Straße, wonach sich einige Tier-
   halter nicht an diese Vorschrift halten.
                                                                                                                                                      •  verfügbar ab: sofort
                                                                                                                                                      •  Endenergieverbrauch: 126,9 kWh/ (m²*a)
                                                                                                                                                      •  Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
                                                                                                                                                      •  Heizungsart: Zentralheizung
   Stellenausschreibungen                                                                                                                             •  Zustand: teilsaniert
                                                                                                                                                      •  Kaufpreis: 14.000,00 €
   Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie                                                                                                            Interessenten werden gebeten, Kaufange-
   regelmäßig unter www.greiz.de/ Stadtver-                                                                                                           bote bis zum 31.03.2020 an die Stadtverwaltung
   waltung unter der Rubrik "Stellenausschrei-                                                                                                        Greiz, Amt für Gemeindevermögen, Markt 12,
   bungen"                                                                                                                                            07973 Greiz, zu richten. Auskünfte erhalten Sie
                                                                                                                                                      unter Tel. 03661 703-239, E-Mail: immo@greiz.de.

                                                                          nenbereich nach § 34 BauGB. Der Bau einer Dop-                              34, 10371 Berlin, Tel.: 030/4432-1099, Fax:
Ausschreibung                                                             pelhaushälfte wäre grundsätzlich möglich. Lage-                             030/4432-1210, gebote@ bvvg.de. Ausschreibungs-
                                                                          beschreibung: Irchwitz ist ein Ortsteil von Greiz                           frist endet: am 06.04.2020, um 08.00 Uhr
Obj.-Nr.: SD76-2800-079118, provisionsfrei. Ob-
                                                                          im Landkreis Greiz in Thüringen. Der Ortsteil be-
jektart: Bau- und Bauerwartungsland, Garten/Er-
                                                                          findet sich an der Ostflanke der Elsteraue auf einer
holung/Freizeit, Grundstück. Größe: 773 m².
                                                                          etagenmäßigen Erhöhung. Der Ortsteil ist ver-
Objektbeschreibung: Zum Kauf wird das Grund-
                                                                          kehrsmäßig über die B 92, die B 94 und über ab-
stück in Greiz, Gemarkung Irchwitz, Flur 9, Flur-
                                                                          zweigende Nebenstraßen erschlossen. Der Stadt-
stück 733 ausgeschrieben. Die derzeitige Nutzung
                                                                          teil ist mit ländlichen Flächen umgeben und liegt
erfolgt als Gartenland. Der Pachtvertrag hat eine
                                                                          naturnah bei Greiz. Das Objekt befindet sich an
automatische Verlängerungsklausel bei Nicht-
                                                                          der Schönfelder Straße 31. Ansprechpartner: BVVG
kündigung. Die Pachthöhe beträgt ca. 237 €/Jahr.
                                                                          - Landesniederlassung Sachsen/Thüringen, Frau
Das Objekt ist mit zwei Gartenlauben (Baujahr
                                                                          Elke Herold, Tel. 0351/25787-22. Adresse für Gebote:
1947 bzw. 1984) bebaut. Lt. Stellungnahme der
                                                                          BVVG - Ausschreibungsbüro, Postschließfach 55 01
Stadt Greiz befindet sich das Grundstück im In-

  Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Alexander Schulze t Redaktion: Birgit Pfaff, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261, 07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet:
  www.greiz.de/amtsblatttE-MailserreichendieRedaktiondesBürgermagazinsderStadtGreizunterderAdresse:amtsblatt@greiz.de Gesamtherstellung:RIEDELGmbH&Co.KG|VerlagfürKommunal-undBürgerzeitungen
  Mitteldeutschland | Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298,tE-Mail: info@riedel-verlag.detVerteilung: RIEDEL GmbH & Co. KGtAnzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint
  in der Regel jeden 1. Freitag im Monat. Die Verteilung an die erreichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus
  aus. Es wird für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhaltenhaben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (03661) 4552194. Gegen
  Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bürgermagazin der Stadt Greiz“ quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden:
  Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661) 703251 tAuflage:14500 tFür Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich.
Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung
28. Jahrgang                                                                                                          03/2020 | 07. März 2020             7
                                                                  informiert

Nachruf
               Die Stadt Greiz und ihr Stadtrat trauern um

                                 Herrn                                    Einsatzstatistik der Feuerwehr der Stadt Greiz
                 Wolfgang Reißmann                                         Jahr: 2020 | Monat: Januar | Einsätze Gesamt: 16 | geleistete Einsatz-
                                                                           stunden: 385 | eingesetzte Einsatzkräfte: 140 | davon: zu „Brand“ Einsät-
                                                                           zen: 5 (Brände (3) • Fehlalarme (1) • Überörtlich (1)) zu „Technische Hil-
                       Träger der Bürgermedaille
                                                                           feleistung“ Einsätzen: 11 (TH (10) • Fehlalarme (1) • Überörtlich (0))
                        der Stadt Greiz in Silber

                                                                            Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung
      Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.                        t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@ greiz.de, www.greiz.de, Mo: 9-12,
                                                                            13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9-12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12
                                                                            Uhr t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/ 7030, Mo: 9-12. Uhr • Di:
                                                                            9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr t Schiedsstelle:
Alexander Schulze                     Dr. Andreas Hemmann                   Sprechstunde jeden 1. Montag im Monat von 18-19 Uhr, Rathaus, Raum
                                                                            109, Ansprechpartnerin: Frau Kästner, telefonisch während der Sprech-
Bürgermeister                         Vorsitzender des Stadtrates           zeiten unter 03661/703301 erreichbar t Seniorenbeirat: Sprechstunde je-
der Stadt Greiz                       der Stadt Greiz                       den 1. Dienstag im Monat, 10-11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner:
                                                                            Reinhardt Seiffert, Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de

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                                                                           der Stadt Greiz und der Ausschüsse

                                                                           t 11.03.2020, 17:00 Uhr
                                                                               Haupt- und Finanzausschuss

                                                                           t 26.03.2020, 18:00 Uhr
                                                                               Bau- und Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss

                                                                           t 01.04.2020, 17:00 Uhr
                                                                               Haupt- und Finanzausschuss

                                                                           Sitzungstermine der Ortsteilräte
                                                                           t 09.03.2020, 19:00 Uhr             OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal
                                                                           t 10.03.2020, 18:00 Uhr             OTR Untergrochlitz -Vereinshaus
                                                                                                               FSV/Container Festwiese
                                                                           t   11.03.2020, 19:00 Uhr           OTR Obergrochlitz/Caselwitz
                                                                           t   11.03.2020, 19:30 Uhr           OTR Gommla
                                                                           t   17.03.2020, 19:00 Uhr           OTR Raasdorf
                                                                           t   20.03.2020, 19:30 Uhr           OTR Moschwitz -Gemeindehaus
                                                                           t   25.03.2020, 19:00 Uhr           OTR Cossengrün/Hohndorf/Schön-
                                                                                                               bach-Schönbach/Vereinshaus
                                                                                                               Feuerwehr
                                                                           t 26.03.2020, 19:00 Uhr             OTR Reinsdorf
                                                                           t 06.04.2020, 19:00 Uhr             OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal
                                                                           t 07.04.2020, 18:00 Uhr             OTR Untergrochlitz - Vereinshaus
                                                                                                               FSV/Container Festwiese
                                                                           t 07.04.2020, 19:30 Uhr             OTR Kurtschau

                                                                           Redaktionsschluss & Erscheinungstermin
                                                                           für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz

                                                                                                      Redaktionsschluss           Erscheinungstag

                                                                           t April 2020               18.03.2020                  04.04.2020
Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Das Veranstalter-Team
8         03/2020 | 07. März 2020                                                                                                     28. Jahrgang
                                                              informiert

Balkonkastenwettbewerb zum Bauernmarkt
Das Veranstalterteam organisiert am 01. Mai wieder den großen Balkonkastenwettbewerb. Alle Gartenbaubetriebe, Gartenmärkte und Blumenge-
schäfte sind zur Teilnahme aufgerufen. Der Balkonkastenwettbewerb ist eine gute Werbegelegenheit, die Vielfalt und Kreativität ihrer Arbeit zu
präsentieren. Für Anmeldungen und Fragen stehen die Mitarbeiter des Veranstalterteams, Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax:
03661-4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de zur Verfügung.

Festumzug zum Park- und                                                    Sperrungen
Schlossfest 2020
Das Park- und Schlossfest in der Greizer Innenstadt wird in diesem         Westernhagenplatz
Jahr vom 12.06. bis 14.06.2020 stattfinden. Der große Festumzug be-
ginnt am Sonntag, den 14.06.2020 um 13.00 Uhr. Alle Vereine, Ver-          Ab Dienstag, den 09. Juni, ab 06.00 Uhr ist das Parken auf dem Wes-
bände, Firmen, Händler, Gewerbetreibenden und Institutionen sind           ternhagenplatz nicht mehr möglich, da der Aufbau der Fahrgeschäfte
aufgerufen, sich zum Festumzug zu präsentieren! Die Teilnahmebe-           beginnt.
dingungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit.

Anmeldeschluss für den Festumzug ist der 15.03.2020. Über die Teil-
nahme am Festumzug entscheidet ausschließlich das Veranstaltungs-          Puschkinplatz, Baderei,
team. Bei erstmaliger Teilnahmeanmeldung ist die Übersendung des           Schlossbergstraße und Friedensbrücke
Vereinsregister-Auszuges, Handelsregister-Auszuges oder der Gewer-
beanmeldung notwendig. Anmeldeformulare unter www.greiz.de/                Ab Donnerstag, den 11. Juni, ab 06.00 Uhr ist der Bereich Puschkin-
tourismus-kultur/tourismus/veranstalterteam.                               platz, Baderei, Schlossbergstraße, Friedensbrücke für den Verkehr ge-
                                                                           sperrt.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veranstalterteams, Burg-
straße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661-4558159,
E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de zur Verfügung.
                                                                           Festgebiet-Innenstadt
                                                                           Die Sperrung der gesamten Innenstadt ab der Thomasstraße erfolgt
                                                                           ab Freitag, den 12. Juni, um
                                                                           14.00 Uhr.

                                                                           Anlieferung von Waren, Möbel,
                                                                           Abholung Leergut etc.
Kartenvorverkauf zur „Musiknacht
zum Park- und Schlossfest“                                                 Anwohner, Händler und Gewerbetreibende im Festgebiet „Altstadt“
                                                                           werden dringend gebeten, alle Anlieferungen, Leergutabholungen,
Sichern Sie sich bereits jetzt eine Karte für die musikalische Ab-         Lieferung von Speditionen etc. vor den 09. Juni zu legen.
schlussveranstaltung in der Vogtlandhalle Greiz am 14.06.2020, um
20.00 Uhr. Es erwartet Sie wie immer ein unvergessliches Musiker-          Weitere, detaillierte Informationen zum Park- und Schlossfest fol-
lebnis mit der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach. Die Tickets        gen. Für Rückfragen und Abstimmungen wenden Sie sich bitte an
kosten im Vorverkauf 29,00 €, an der Abendkasse 32,00 € (alle Plätze       das Veranstalterteam. Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661 -
gleicher Preis) und sind in der Vogtlandhalle und in der Tourist-In-       4558800 – Vielen Dank für Ihr Verständnis.
formation Greiz erhältlich. Das Konzert wird rechtzeitig beendet sein,
sodass alle Besucher das große Abschlussfeuerwerk genießen können.         Ihr Veranstalterteam
Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
28. Jahrgang   Anzeigen   03/2020 | 07. März 2020   9
Babyempfang der Stadt Greiz - Die kleinsten Bürger im Fokus - BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz
Amtliche
     10        03/2020 | 07. März 2020                                                                                                        28. Jahrgang
                                                                Bekanntmachungen

3. Änderungssatzung zur                                                                                     Benachrichtigung / Öffentliche
Hauptsatzung der Stadt Greiz                                                                                Zustellung der Stadt Greiz

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thü-           scheid (ThürEBBG) in der jeweils geltenden           Die Mitteilungen der Stadtverwaltung
ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thü-                Fassung.                                         Greiz vom 02.03.2020 mit folgenden Ak-
ringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.                                                                    tenzeichen
August 1993 (GVBl. 23/1993, S. 501) in der Fas-
sung der Neubekanntmachung vom 28. Januar              4. Die Anlage zur Hauptsatzung – Abgrenzung          Aktenzeichen,
2003 (GVBl. 2/2003, S. 41), zuletzt geändert durch        der Ortsteile wird um das neue Gebiet des            Name, Vorname
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019               Ortsteiles Neumühle/Elster ergänzt. Dem              Letzte bekannte Anschrift in Greiz:
(GVBl. S. 429, 433) hat der Stadtrat der Stadt Greiz      Ortsteil Reinsdorf wird die Bebauung An der
in der Sitzung am 05.02.2020 die folgende Sat-            Reichenbacher Straße 1-6 zugeordnet und           33/15-02/0120, Azazzi, Mohamad Baraa
zung zur 3. Änderung der Hauptsatzung vom                 die Bebauung Schnarrtanne wird dem Orts-             Am Zaschberg 7
24.02.2016 (Amtsblatt der Stadt Greiz Nr. 03/2016         teil Gommla zugeordnet.                           33/15-02/0220, Perst, Florian
vom 04.03.2016),zuletzt geändert durch 2. Sat-                                                                 Georg-Herwegh-Straße 9
zung zur Änderung der Hauptsatzung vom
15.03.2018 (Amtsblatt der Stadt Greiz „Bürger-         § 2 Inkrafttreten                                    33/15-02/0320, Szalai, Timea
magazin“ des Jahrgangs vom Ausgabetag Sams-                                                                    Rudolf-Breitscheid-Straße 83
tag, 06.04.2018) beschlossen.                          Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentli-      33/15-02/0420, Biharyova, Michaela
                                                       chen Bekanntmachung in Kraft.                           Gerhard-Hauptmann-Straße 1
                                                                                                            33/15-02/0520, Banda, Marek
§ 1 Satzungsänderung                                   Greiz, den 19.02.2020
                                                                                                               Gerhard-Hauptmann-Straße 1
1.    In § 3 Ortsteile wird eingefügt nach –                                                                33/15-02/0620, Szymansky, Tomasz
      Moschwitz                                        gez.Alexander Schulze       Siegel                      Raunerstraße 21
      - Neumühle/Elster                                Bürgermeister
                                                                                                            33/15-02/0720, Kind, Katrin
                                                                                                               Friedrich-Naumann-Straße 13
2. In § 4 Abs.1 Ortsteile mit Ortsteilverfassung
   wird eingefügt nach – Moschwitz                                                                          33/15-02/0820, Avdic, Dulijana
   - Neumühle/Elster                                   Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO:                        Brauhausgasse 1
                                                       „Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfah-
                                                                                                            33/15-02/0920, Wunram-Bordeaux, Nicole
3. Im § 5 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid               rens- oder Formvorschriften, die in diesem Ge-
                                                                                                                Irchwitzer Straße 101
   werden die Absätze 1-7 gestrichen und er-           setz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er-
   setzt durch die Absätze 1-5                         lassen worden sind, zustande gekommen, so ist        33/15-02/1020, Pavel, Mihai
                                                       die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht in-         Reichenbacher Straße 216
                                                       nerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der         33/15-02/1120, Gräfe, Ramona
§ 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid                    Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeich-           Thalbach 5 A
                                                       nung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
(1) Die Bürger können über Angelegenheiten             gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden     33/15-02/1220, Gräfe, Rainer
    des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde           ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über        Thalbach 5 A
    die Durchführung eines Bürgerentscheids            die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be-       33/15-02/1320, Tajnsek, Adis
    beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustan-          kanntmachung der Satzung verletzt worden                Papiermühlenweg 12
    dekommen des Bürgerbegehrens wird die              sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend
    Angelegenheit den Bürgern zur Entschei-            gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1           werden durch öffentliche Bekanntma-
    dung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich       genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-      chung zugestellt, da der derzeitige Aufent-
    das Anliegen nicht zu Eigen macht.                 tend machen.“                                        haltsort des oder der Pflichtigen unbekannt
                                                                                                            ist und eine Zustellung an einen Vertreter
(2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann                                                                   oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich
    der Gemeinderat den Bürgern eine Angele-                                                                ist. Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszu-
    genheit des eigenen Wirkungskreises der Ge-        Hinweis nach § 27a ThürVwVfG:                        stellungs- und Vollstreckungsgesetz (Thür
    meinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsre-          Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der         VwZVG) i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der
    ferendum).                                         Stadt Greiz ist nach den Vorschriften des Thü-       Stadt Greiz wird die Mitteilung durch öffent-
                                                       ringer Verwaltungsverfahrensgesetzes auf der         liche Bekanntmachung zugestellt. Es wird
(3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide         Internetseite     der   Stadt  Greiz    unter:       darauf hingewiesen, dass die Mitteilung
    in Ortsteilen einer Gemeinde und in Ort-           www.greiz.de/satzungen veröffentlicht.               einen Termin enthält, dessen Versäumung
    schaften einer Landgemeinde entsprechend.                                                               Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die
                                                                                                            Mitteilung kann innerhalb von einem Mo-
(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wir-                                                           nat ab dem Tag, der auf das Erscheinen
    kung eines Gemeinderatsbeschlusses der Ge-         Ersatzbekanntmachung nach                            dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt,
    meinde. In dem Ortsteil einer Gemeinde oder        § 3 Abs. 2 ThürBekVO:                                gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildaus-
    der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er-       Die Karte zur Darstellung der Ortsteilgrenzen        weises vom Pflichtigen oder durch einen
    folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines       wird im Wege der Ersatzbekanntmachung durch          bevollmächtigten Vertreter (ebenfalls
    Beschlusses des Ortsteilrates oder des Ort-        Auslegung im Foyer des Rathauses, Markt 12 zu        Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
    schaftsrates.                                      den allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Dienstag       und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp-
                                                       und Mittwoch: 07:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag:         fang) des Rathauses der Stadtverwaltung
(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürger-            07:00 – 18:00 und Freitag: 07:00 – 12:15 Uhr sowie   Greiz, Markt 12 zu den festgelegten
    begehren, Bürgerentscheid, Ratsbegehren            auf der Internetseite der Stadt Greiz unter          Sprechzeiten abgeholt werden.
    und Ratsreferendum regelt das Thüringer            www.greiz.de/satzungen in der Zeit vom 09.
    Gesetz über das Verfahren bei Einwohner-           März 2020 bis 17. März 2020 öffentlich bekannt-      gez. Schulze, Bürgermeister
    antrag, Bürgerbegehren und Bürgerent-              gemacht.
Amtliche
    28. Jahrgang                                                                                                            03/2020 | 07. März 2020       11
                                                               Bekanntmachungen

Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse i. S. d. § 40 Abs. 2
Thüringer Kommunalordnung während der 4. Sitzung des Greizer Stadtrates vom 04.12.2019

Lärmaktionsplan Greiz – Fortschreibung 2019           Abwägung:                                              1.5: Landratsamt Greiz: Kreisentwicklung (Sei-
- Beschluss des Lärmaktionsplanes – Fortschrei-       1.1: Landratsamt Greiz: Immissionsschutz, Ab-          ten 11-16)
bung 2019, Beschl.-Nr.: 044/2019                      fallwirtschaft, Chemikalienrecht (Seiten 1-10)         t 1.5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt:             1.1.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.          men. Eine erneute Abwägung ist nicht erforder-
1. Der als Anlage beigefügte Lärmaktionsplan          bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...     lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
    Greiz – Fortschreibung 2019 wird mit Selbst-      Enthaltungen t 1.1.2 Der Hinweis wird zur              men, ... Enthaltungen t 1.5.2 Der Hinweis wird
    bindungsverpflichtung für den Stadtrat und        Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung               zur Kenntnis genommen. Die Stellplätze inner-
    die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als      ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      halb der überbaubaren Grundstücksfläche wer-
    informelle Planung den Handlungsrahmen            men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.3        den gestrichen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ...
    für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.3 Der Hin-
    Beurteilungsgrundlage        für    vielfältige   erneute Abwägung ist nicht erforderlich. bestä-        weis wird zur Kenntnis genommen. Der Stell-
    Einzelentscheidungen (z. B. weitergehende         tigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Ent-     platzbedarf und die Gründe für die Festsetzung
    Planungen, Entwicklung von Infrastruktur-         haltungen t 1.1.4 Der Hinweis wird zur Kennt-          sind in der Begründung zum Bebauungsplan dar-
    einrichtungen, verkehrsorganisatorische           nis genommen. Eine erneute Abwägung ist nicht          zulegen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
    Maßnahmen, bauliche Entwicklungen, …) bil-        erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.4 Der Hinweis
    den. Über diese Einzelentscheidungen ist je-      Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.5 Der Hinweis          wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung
    weils vor ihrer Realisierung im Stadtrat zu be-   wird zur Kenntnis genommen. Eine erneute Ab-           des Planentwurfes ist nicht erforderlich. Die Be-
    schließen.                                        wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28        weggründe werden in der Begründung ergänzt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den             Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
    Lärmaktionsplan Greiz – Fortschreibung            t 1.1.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-           Enthaltungen t 1.5.5 Der Hinweis wird zur
    2019 inklusive der Maßnahmentabelle an das        men. Eine erneute Abwägung ist nicht erforder-         Kenntnis genommen. Die Begründung ist ent-
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau           lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      sprechend zu ergänzen. bestätigt mit 28 Ja-Stim-
    und Naturschutz, zur Weiterleitung an des         men, ... Enthaltungen t 1.1.7 Der Hinweis wird         men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.6
    Bundesministerium für Umwelt, Natur-              zur Kenntnis genommen. Die Begründung ist              Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine
    schutz und nukleare Sicherheit und die EU-        entsprechend anzupassen. bestätigt mit 28 Ja-          Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-
    Kommission, zu übermitteln. Den Bürgerin-                                                                lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
                                                      Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t
    nen und Bürgern der Stadt Greiz ist die                                                                  men, ... Enthaltungen t 1.5.7 Der Hinweis wird
                                                      1.1.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
    dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmakti-                                                                zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des
                                                      Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
    onsplan inklusive der Maßnahmentabelle zu                                                                Plan-entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt
                                                      bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
    ermöglichen.                                                                                             mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
                                                      Enthaltungen t 1.1.9 Der Hinweis wird zur
                                                                                                             tungen t 1.5.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis
                                                      Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung
 Abstimmung zum Beschluss Nr.: 044/2019,                                                                     genommen. Der Planentwurf wird entsprechend
                                                      ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-
 anwesende Mitglieder: 28 • Ja-Stimmen: 28                                                                   geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
                                                      men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.10
 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltungen: -- • Der                                                                 Stimmen, ... Enthaltungen t 1.5.9 Der Hinweis
                                                      Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
 Beschluss ist angenommen.                                                                                   wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen
                                                      TF werden überarbeitet. bestätigt mit 28 Ja-Stim-
                                                                                                             Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28
                                                      men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 1.1.11
                                                                                                             Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
                                                      Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 35/94-SO                                                                       t 1.5.10 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
                                                      Planentwurf wird überarbeitet. bestätigt mit 28
„Adelheidstraße/Grünrathstraße“                                                                              men. Die textlichen Festsetzungen werden ge-
                                                      Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t
- Abwägung zu den Hinweisen und Beden-                                                                       ändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
                                                      1.1.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.         men, ... Enthaltungen t 1.5.11 Der Hinweis wird
    ken aus der öffentlichen Auslegung vom
                                                      Der Planentwurf wird geändert. bestätigt mit 28        zur Kenntnis genommen. Die textlichen Festset-
    15.07.2019 bis 14.08.2019 sowie der Beteili-
    gung der Behörden und sonstigen Träger            Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t       zungen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-
    öffentlicher Belange                              1.1.13 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.         Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t
- Erneuter Auslegungsbeschluss                        Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht erfor-       1.5.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
Beschl.-Nr.: 043/2019                                 derlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-   men. Der Planentwurf wird geändert. bestätigt
Beschluss: Der Stadtrat Greiz beschließt:             men, ... Enthaltungen t 1.1.14 Der Hinweis wird        mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
1.) Während der öffentlichen Auslegung gemäß          zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Plan-         tungen t 1.5.13. Der Hinweis wird zur Kenntnis
    § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden           entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28     genommen. Der Planentwurf wird geändert. be-
    keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit       Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
    vorgetragen. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vor-                                                             Enthaltungen
    gelegten Stellungnahmen der Behörden und          1.2: Landratsamt Greiz: Wasserwirtschaft (Seite 10)
    sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB)       t 1.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-           1.6: Landratsamt Greiz: Bauaufsicht (Seiten 16-17)
    zum Entwurf der 2. Änderung des Bebau-            men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht          t 1.6.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
    ungsplanes Nr. 35/94-SO "Adelheidstraße/          erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   men. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht
    Grünrathstraße" werden gemäß beiliegender,        Stimmen, ... Enthaltungen                              erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
    vom Stadtrat geprüften Abwägungstabelle,                                                                 Stimmen, ... Enthaltungen
    abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Be-           1.3: Landratsamt Greiz: Tiefbau (Seite 11)
    standteil dieses Beschlusses. Bei den Behör-      t 1.3.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-           2.1: Thür. Landesverwaltungsamt: Raumord-
    den und sonstigen TöB und den Orteilräten,        men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht          nung Und Landesplanung (Seiten 18-20)
    die sich ohne Hinweise und Bedenken geäu-         erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   t 2.1.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
    ßert haben, ist eine Abwägung nicht erfor-        Stimmen, ... Enthaltungen                              men. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
    derlich.                                                                                                 men, ... Enthaltungen t 2.1.2 Der Hinweis wird
                                                      1.4: Landratsamt Greiz: Denkmalschutz (Seite 11)       zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä-
 Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019             t 1.4.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-           gung zu den Hinweisen aus der Stellungnahme
 - Punkt 1: anwesende Mitglieder: 28 • Ja-            men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht          vom 30.10.2018 ist nicht erforderlich. bestätigt
 Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthaltun-          erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
 gen: -- • Der Punkt 1 ist angenommen.                Stimmen, ... Enthaltungen                              tungen t 2.1.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis
Amtliche
 12           03/2020 | 07. März 2020                                                                                                           28. Jahrgang
                                                                Bekanntmachungen
genommen. Die Begründung wird um die Aus-              Enthaltungen t 2.2.20 Der Hinweis wird zur          mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
wirkungen der Agglomerationsvorteile ergänzt.          Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-       tungen t 2.2.41 Der Hinweis wird zur Kenntnis
bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...     gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      genommen. Die textlichen Festsetzungen wer-
Enthaltungen                                           men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.21    den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ...
                                                       Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.42 Der
2.2: Thür. Landesverwaltungsamt: Städtebau,            textlichen Festsetzungen werden geändert und        Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Be-
Bauleitplanung (Seiten 20-51)                          die Begründung ergänzt. bestätigt mit 28 Ja-Stim-   gründung wird geändert und im Planentwurf
t 2.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-           men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.22    wird ein textlicher Hinweis aufgenommen. be-
men. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht         Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       Enthaltungen t 2.2.43 Der Hinweis wird zur
Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.2 Der Hinweis          stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    Kenntnis genommen. Der Planentwurf wird ge-
wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung              Enthaltungen t 2.2.23 Der Hinweis wird zur          ändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
des Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt    Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird           men, ... Enthaltungen t 2.2.44 Der Hinweis wird
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-    zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf wird
tungen t 2.2.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis           Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.24 Der Hinweis      geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
genommen. Eine Änderung des Planentwurfes              wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen          Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.45 Der Hinweis
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28     wird zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.4        Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen      wird geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ...
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           t 2.2.25 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-       Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.46 Der
Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-         men. Der Planentwurf und die Begründung wer-        Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der
lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ...      Planentwurf wird geändert. bestätigt mit 28 Ja-
men, ... Enthaltungen t 2.2.5 Der Hinweis wird         Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.26 Der         Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des               Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die text-
Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt        lichen Festsetzungen werden geändert. bestätigt     3.: Thür. Landesamt für Bau und Verkehr, Re-
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-    gion Ost (Seiten 52-53) t 3.1 Der Hinweis wird
tungen t 2.2.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis           tungen t 2.2.27 Der Hinweis wird zur Kenntnis       zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des
genommen. Eine Änderung des Planentwurfes              genommen. Die textlichen Festsetzungen wer-         Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      den geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ...      mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.8        Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.28 Der         tungen t 3.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die text-       nommen. Eine Änderung des Planentwurfes ist
Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-         lichen Festsetzungen werden geändert. bestätigt     nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen,
lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-    ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 3.3 Der Hin-
men, ... Enthaltungen t 2.2.9 Der Hinweis wird         tungen t 2.2.29 Der Hinweis wird zur Kenntnis       weis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände-
zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird             genommen. Der Planentwurf wird geändert. be-        rung des Planentwurfes ist nicht erforderlich.
entsprechend ergänzt. bestätigt mit 28 Ja-Stim-        stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.10       Enthaltungen t 2.2.30 Der Hinweis wird zur          Enthaltungen t 3.4 Der Hinweis wird zur
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-       Kenntnis genommen. Eine Änderung des Plan-
Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-         gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      entwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28
lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.31    Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
men, ... Enthaltungen t 2.2.11 Der Hinweis wird        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des               textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       4.: AWV Ostthüringen (Seiten 53-56) t 4.1Der
Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt        stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine er-
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       Enthaltungen t 2.2.32 Der Hinweis wird zur          neute Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt
tungen t 2.2.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis          Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-       mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
genommen. Eine Änderung des Planentwurfes              gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      tungen t 4.2 Der Hinweis ist bei der Planung
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.33    der einzelnen Vorhaben zu berücksichtigen. be-
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.13       Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       Enthaltungen t 4.3 Der Hinweis ist bei der Pla-
Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-         stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    nung der einzelnen Vorhaben zu berücksichti-
lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      Enthaltungen t 2.2.34 Der Hinweis wird zur          gen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
men, ... Enthaltungen t 2.2.14 Der Hinweis wird        Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-       men, ... Enthaltungen t 4.4 Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des               gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des
Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt        men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.35    Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
tungen t 2.2.15 Der Hinweis wird zur Kenntnis          textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       tungen t 4.5 Der Hinweis ist bei der Planung
genommen. Eine Änderung des Planentwurfes              stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    der einzelnen Vorhaben zu berücksichtigen. be-
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      Enthaltungen t 2.2.36 Der Hinweis wird zur          stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.16       Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-       Enthaltungen t 4.6 Der Hinweis ist bei der Pla-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine           gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      nung der einzelnen Vorhaben zu berücksichti-
Änderung des Planentwurfes ist nicht erforder-         men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.37    gen. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-
lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         men, ... Enthaltungen t 4.7 Der Hinweis wird
men, ... Enthaltungen t 2.2.17 Der Hinweis wird        textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä-
zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des               stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-
Planentwurfes ist nicht erforderlich. bestätigt        Enthaltungen t 2.2.38 Der Hinweis wird zur          Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzun-
tungen t 2.2.18 Der Hinweis wird zur Kenntnis          gen werden geändert. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      5.: Energieversorgung Greiz GmbH (Seiten 56-57)
genommen. Die textlichen Festsetzungen wer-            men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 2.2.39    t 5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
den in Abstimmung mit dem Gutachter überar-            Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die         Eine Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt
beitet. Die Begründung wird ergänzt. bestätigt         textlichen Festsetzungen werden geändert. be-       mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...    tungen t 5.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-
tungen t 2.2.19 Der Hinweis wird zur Kenntnis          Enthaltungen t 2.2.40 Der Hinweis wird zur          nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
genommen. Die Planzeichnung wird geändert.             Kenntnis genommen. Die Begründung zum Plan-         bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...     entwurf wird entsprechend ergänzt. bestätigt        Enthaltungen
Amtliche
    28. Jahrgang                                                                                                             03/2020 | 07. März 2020       13
                                                                Bekanntmachungen
5.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.            mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
Eine Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt        tungen t 11.4.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis          Enthaltungen t 12.4 Der Hinweis wird zur
mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist           Kenntnis genommen. Eine erneute Abwägung ist
tungen                                                 nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen,       nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen,
                                                       ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen                     ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 12.5 Der Hin-
6.: Handwerkskammer für Ostthüringen (Seite                                                                   weis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwä-
57) t 6.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-            11.5: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und          gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-
nommen. Eine erneute Abwägung ist nicht er-            Naturschutz, Abt. 7: Immissionsüberwachung,            Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
forderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-     Bodenschutz und Altlasten (Seiten 63-67) t
Stimmen, ... Enthaltungen                              11.5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-            13.: ZV TAWEG (Seite 70) t 13.1 Der Hinweis
                                                       men. Eine Änderung des Plan-entwurfs ist nicht         wird zur Kenntnis genommen. Eine erneute Ab-
7.: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen          erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28
zu Gera (Seiten 58-60) t 7.1 Der Hinweis wird          Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.2 Der Hinweis         Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
zur Kenntnis genommen. Eine erneute Abwä-              wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung              t 13.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
gung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-      des Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt     men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be-
Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t          mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthal-       stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
7.2 Entsprechend des vom Stadtrat der Stadt            tungen t 11.5.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis          Enthaltungen t 13.3 Der Hinweis wird zur
Greiz beschlossenen Einzelhandels- und Zentren-        genommen. Eine Abwägung ist nicht erforder-            Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht
konzeptes (S. 126) wird in der textlichen Festset-     lich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stim-      erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
zung klargestellt, dass der Flächenanteil der sons-    men, ... Enthaltungen t 11.5.4 Der Hinweis wird        Stimmen, ... Enthaltungen
tigen zentrenrelevanten Sortimente dabei nicht         zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist
über 10% liegen darf. bestätigt mit 28 Ja-Stim-        nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen,       14.: Stadtverwaltung Reichenbach (Seiten 70-
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 7.3 Der      ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.5 Der        71) t 14.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ab-           Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Ab-           nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28        wägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28        bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         Enthaltungen t 14.2 Der Hinweis wird zur
t 7.4 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-             t 11.5.6 Eine Änderung oder Ergänzung des              Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht
men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be-         Planentwurfs ist daher nicht erforderlich. bestä-      erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...       tigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Ent-     Stimmen, ... Enthaltungen
Enthaltungen t 7.5 Der Hinweis wird zur                haltungen t 11.5.7 Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht             Kenntnis genommen. Die Planzeichnung und die           IV.7: Ortsteilrat Untergrochlitz (Seiten 71-72) t
erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   Begründung werden geändert. bestätigt mit 28           IV.7 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Stimmen, ... Enthaltungen t 7.6 Der Hinweis            Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erfor-
wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung              t 11.5.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge-             derlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      nommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.          Stimmen, ... Enthaltungen
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen                bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...
                                                       Enthaltungen t 11.5.9 Der Hinweis wird zur
8.: Thür. Landesamt für Denkmalpflege und Ar-          Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht             2.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentli-
chäologie (Seite 61) t 8.1 Der Hinweis wird zur        erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-       cher Belange, die Hinweise und Bedenken
Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht             Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.10 Der Hinweis            geäußert haben, sind vom Ergebnis dieser
erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung                  Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Stimmen, ... Enthaltungen t 8.2 Der Hinweis            ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-
wird zur Kenntnis genommen. Die Textlichen             men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.5.1        Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019
Festsetzungen werden geändert. bestätigt mit 28        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine            - Punkt 2: anwesende Mitglieder: 28 • Ja-
Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen         Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit          Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal-
                                                       28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen       tungen: -- • Der Punkt 2 ist angenommen.
11.1: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und          t 11.5.12 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-
Naturschutz, Abt. 3: Naturschutz und Land-             men. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. be-
schaftspflege (Seite 61) t 11.1.1 Der Hinweis wird     stätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ...       3.) Durch die Änderungen und Ergänzungen des
zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des               Enthaltungen                                               Planentwurfes und der Begründung, die sich
Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt mit                                                                aus der Abwägung ergeben, macht sich eine
28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen      11.6: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und              erneute öffentliche Auslegung und Beteili-
                                                       Naturschutz, Abt. 8: Geologischer Landesdienst             gung der betroffenen Behörden und sonsti-
11.2: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und          und Bergbau (Seiten 67-68) t 11.6.1 Der Hinweis            gen Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Naturschutz, Abt. 4: Wasserwirtschaft (Seite 62)       wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung
t 11.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-          ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen,    Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019
men. Eine Änderung des Plan-entwurfs ist nicht         ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 11.6.2             - Punkt 3: anwesende Mitglieder: 28 • Ja-
erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stimmen, ... Nein-   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine            Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal-
Stimmen, ... Enthaltungen                              Abwägung ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28       tungen: -- • Der Punkt 3 ist angenommen.
                                                       Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen
11.3: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und
Naturschutz, Abt. 5: wasserrechtlicher Vollzug         12.: Thür. Landesamt für Bodenmanagement               4.) Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung
(Seite 62) t 11.3.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis      und Geoinformation, Katasterbereich Zeulen-                des Bebauungsplans Nr. 35/94-SO „Adelheid-
genommen. Eine Änderung des Plan-entwurfs              roda-Triebes (Seiten 68-70) t 12.1 Der Hinweis             straße/Grünrathstraße“, in der Fassung vom
ist nicht erforderlich. bestätigt mit 28 Ja-Stim-      wird zur Kenntnis genommen und in die Plan-                04.12.2019 und die Begründung mit Umwelt-
men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen                zeichnung eingearbeitet. bestätigt mit 28 Ja-Stim-         bericht werden gebilligt.
                                                       men, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen t 12.2
11.4: Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und          Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und              Abstimmungsergebnis Beschl.-Nr. 043/2019
Naturschutz, Abt. 6: Immissionsschutz und Ab-          in die Begründung eingearbeitet. bestätigt mit          - Punkt 4: anwesende Mitglieder: 28 • Ja-
fallwirtschaft (Seite 63) t 11.4.1 Der Hinweis         28 Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen, ... Enthaltungen       Stimmen: 28 • Nein-Stimmen: -- • Enthal-
wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung              t 12.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genom-             tungen: -- • Der Punkt 4 ist angenommen.
des Planentwurfs ist nicht erforderlich. bestätigt     men und in die Planzeichnung eingearbeitet.
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