Blaatt - Gemeinde Schwendi
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blatt bla att dder er Gemeinde Gemeinde S Schwendi chwendi m mit it Teilorten Te i l o r t e n 65. Jahrgang Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 1/2 Nachruf Die Gemeinde Schwendi nimmt Abschied von ihrem ehemaligen Bürgermeister Herrn Dipl.- Ing. Walter Schäfer der, am 19. Dezember 2020 im Alter von 74 Jahren, verstorben ist. Walter Schäfer war von 1987 bis 1995 Bürgermeister der Gemeinde Schwendi. In den acht Jahren seiner Amtszeit wurde viel in die gemeindliche Infrastruktur investiert. Hervorzuheben sind der Bau mehrerer Feuerwehrgerätehäuser, die Er- weiterung und Sanierung von Schulen, die Erschließung von Baugebieten, die Sa- nierung des Gemeindesaals in Großschafhausen, die Herstellung des Geh- und Radwegs von Schwendi nach Großschafhausen sowie die Errichtung einer Lager- halle für den Bauhof. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Für die Gemeinde Schwendi Wolfgang Späth Bürgermeister
Seite 2 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Aktueller Hinweis zu den Abfallinformationen paletten (nicht verunreinigt oder angefault), Spanplatten, Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem Kisten, MDF-Platten, Weidenkörbe, Holzwolle Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass Nicht angenommen werden: die nachfolgend bekanntgemachten Öffnungszeiten einge- Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jägerzäune, schränkt, ausgesetzt oder kurzfristig geändert werden müs- Sichtschutzzäune, Telefonmasten und Eisenbahnschwel- sen. Wir bitten deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich len, Schleifstäube und Sägemehl, verfaultes Holz, Par- über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren. kettböden mit Kleberanhaftungen, Holz mit Anhaftungen Nächste Müllabfuhr wie Dachpappe, Steine, Ziegel, Folien, Drahtgeflecht, Sty- ropor, Gips, Bitumen oder Beton, Laminat, lackierte und Donnerstag, 21. Januar 2021 druckimprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, Brand- Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur holz, Landwirtschaftliches Holz (Pfähle, Wagenbeschläge, Leerung bereitstellen. Stallabtrennungen usw.), Bauholz (Dachlatten, Balken), Holzfaserdämmplatten, Schwimmholz Mülltonne nicht geleert? - Was tun? In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall- Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum in wirtschaftsbetrieb unter 07351 52-6377, an. Laupheim kostenpflichtig entsorgt werden. Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun? Altglascontainerstandorte: In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Schwendi: Beim Feuerwehrhaus Fa. ALBA in Burgrieden unter 0800 2232555. Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun? Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in Orsenhausen: Beim Sportgelände Vöhringen unter 07306 96160 an. Schönebürg: Beim Tennisheim Hörenhausen: Beim Feuerwehrhaus Weitere Termine Weihungszell: Bei der Ölmühle Januar Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung: 15.01. Gelber Sack Schwendi: Beim Feuerwehrhaus 16.01. Funkenbauer Großschafhausen Großschafhausen: Bei d. Grüngutannahmestelle Christbaumsammlung in Schwendi und Großschaf- Bußmannshausen: Parkplatz bei der Kirche hausen Orsenhausen: Beim Sportgelände 21.01. Restmüllabfuhr Schönebürg: Beim Tennisheim Weihungszell: Bei der Ölmühle Problemstoffsammlungen In diesem Jahr werden keine Problemstoffsammlungen Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg: mehr durchgeführt. Orsenhausen: Beim Sportgelände Öffnungszeiten Recyclingzentren Ehemaliger Wertstoffhof in Großschafhausen: Biberach, Laupheim, Ochsenhausen Grüngutannahme Recyclingzentrum Biberach: Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Dezember - Februar: von 9 bis 17 Uhr. Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 16 Uhr. Mischpapier und Kartonagen: Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten: Recyclingzentrum Ochsenhausen: Dezember - Februar: Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr. Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag von 9 bis 11 Uhr. Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie Altholzcontainer für unbelastetes Holz: Samstag von 10 bis 16 Uhr. Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten Recyclingzentrum Laupheim: Alteisencontainer Schwendi Während der Monate Dezember bis Februar: Dienstag, Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der Mittwoch und Donnerstag ehemaligen Kläranlage in der Nähe des Weges Schwendi von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Samstag – Kleinschafhausen. von 9 bis 16 Uhr. Während der Monate März bis November: Dienstag von Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber an 14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donnerstag Werktagen Alteisen eingeworfen werden. von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 16 Uhr. Alteisencontainer Schönebürg Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tagsüber Altholz an Werktagen Alteisen eingeworfen werden. Angenommen werden: Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren und Türrahmen (Innenbereich), Bretter (Innenbereich), Holz-
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 3 - 15. Januar 2021 Aktueller Hinweis zu den Öffnungszeiten und Notdiensten bzw. sozialen Diensten Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass die nach- folgend bekanntgemachten Erreichbarkeiten bzw. Öffnungszeiten eingeschränkt oder ausgesetzt werden müssen. Wir bitten deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren. WICHTIGE NUMMERN NOTRUF: Rettungsdienst ( 112 Notarzt ( 112 Krankentransporte ( 0735119222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst ( 116117 Giftnotruf Baden-Württemberg ( 076119240 Feuerwehr ( 112 Polizei ( 110 Polizeirevier Laupheim ( 073929630-0 STÖRUNGSDIENSTE: Gas ( 08000824505 Strom ( 08003629477 Wasserversorgung ( 01736554639 ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi Montag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Bürgerbüro ab 7:30Uhr) Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 17:00Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00Uhr Mittwoch geschlossen Telefon: 07353 9800-0 Telefax: 07353 9800-14 E-Mail: Rathaus.Info@Schwendi.de Amtsblatt: Amtsblatt@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN Mittelstraße 34, 88477 Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00Uhr Telefon: 07353 982291 Telefax: 07353 982292 E-Mail: Bussmannshausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN Dietenheimer Straße 42, 88477 Schwendi Dienstag Sprechzeiten OV 16:00 Uhr bis 19:00Uhr Telefon: 17:00 Uhr bis 19:00Uhr Telefax: 07353 982279 E-Mail: 07353 982280 Orsenhausen@Schwendi.de ORTSVERWALTUNGSCHÖNEBÜRG Alfons-Auer-Platz 1, 88477Schwendi Donnerstag 16:00 Uhr bis 19:00Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00Uhr Telefon: 07353 981151 Telefax: 07353 981152 E-Mail: Schoenebuerg@Schwendi.de ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00Uhr Sprechzeiten OV 17:00 Uhr bis 19:00Uhr Telefon: 07347 920392 Telefax: 07347 920397 E-Mail: Siessen@Schwendi.de BESTATTUNGEN Christian Streidt, Schwendi ( 07353 91002 Markus Winter, Laupheim ( 07392 2026
Seite 4 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi BEREITSCHAFTSDIENSTE Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags Allgemeiner Notfalldienst ( 116 117 Kinder-, Augen- und Zahnärztlicher Notfalldienst ( 116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung NOTDIENST DER APOTHEKEN Samstag, 16.01.2021 - Rats-Apotheke, Laupheim - Stadt-Apotheke, Weißenhorn Sonntag, 17.01.2021 - Antonius-Apotheke, Schemmerhofen - Apotheke am Bahnhof, Illertissen - Stadt-Apotheke, Ochsenhausen ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN 08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages SOZIALE DIENSTE Krankentransport ASB Orsenhausen ( 07351 19222 Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen ASB Orsenhausen ( 07353 9844-0 Manu’s Fahrservice mit Herz ( 07353 982597 Essen auf Rädern/Hausnotruf ASB Orsenhausen ( 07353 9844-0 Deutsches Rotes Kreuz ( 07351 1570-0 Mobiler Sozialer Hilfsdienst ASB Orsenhausen ( 07353 9844-0 Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege Andrijana, Schwendi ( 07353 98396-8 ASB Schwendi GmbH ( 07353 98410 Pflegedienst Lerch ( 07353 9839639 Sozialstation Laupheim-Schwendi ( 07392 1691-10 Neumann, Wain/Auttagershofen ( 07353 1770 Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim ( 07347 958660 Tagespflege ASB Orsenhausen ( 07353 9844-170 Danner, Schwendi ( 07353 3013 Kurzzeitpflege/Dauerpflege Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt ( 07353 9844-400 Seniorenzentrum „Ander Rottum“ ( 07392 9636-300 Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell ( 07347 6010 Familienpflege, Haushaltshilfe Andrijana, Schwendi ( 07353 98396-8 ASB Schwendi GmbH ( 07353 98410 Pflegedienst Lerch ( 07353 9839639 Neumann, Wain/Auttagershofen ( 07353 1770 Sozialstation Laupheim-Schwendi ( 07392 169110 Soziale Dienste Maschinenring BC ( 0800 4002005 Soziale Dienste Caritas BC ( 07351 5005-0 Weitere soziale Dienste Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain ( 01525 9575276 Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi ( 07353 7504598
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 5 - 15. Januar 2021 Wo sind die Impfzentren, wo finden die Impfungen statt? Am 27. Dezember haben die Zentralen Impfzentren die Arbeit aufgenommen. Das für unseren Landkreis nächstgelegene Impfzentrum befindet sich im Ulm. Ab dem 22. Januar 2021 nehmen dann auch die rund 50 Krei- simpfzentren ihre Arbeit auf. Das Kreisimpfzentren für den Landkreis Biberach befindet sich in Ummendorf. Amtliche Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu Bekanntmachungen erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll die Impfung dann bei den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden. Rathaus und Ortsverwaltungen bleiben wei- terhin geschlossen Wo kann ich mich für die Impfung anmelden? Liebe Bürgerinnen und Bürger, Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Termine angesichts der nach wir vor hohen Infektionszahlen in Deutsch- können für das Kreisimpfzentrum in Ummendorf ab Freitag, land und Baden-Württemberg sowie einer 7-Tage-Inzidenz im den 19.01.2021, vereinbart werden. Allerdings können auf Landkreis Biberach von über 120, bitte ich Sie um Ihr Verständ- Grund noch nicht ausreichender Impfdosen lediglich an zwei nis, das das Bürgermeisteramt und die Ortsverwaltungen bis Tagen pro Woche Impftermine stattfinden. Bei der telefoni- auf weiteres geschlossen bleiben müssen. schen Terminvereinbarung über eine zentrale Telefonnummer Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber nach wie vor 116117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online über die In dringenden Fällen können telefonisch Einzeltermine ver- zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. (Voraussetzung hierfür einbart werden. ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglich- keit eine SMS zu empfangen) Die wichtigsten Fragen zur Impfung gegen So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Imp- fung eingehalten werden. Bei einem Anruf über die 116 117 das Coronavirus erfolgt eine Weiterleitung an eine zentrale Vermittlungsstelle. Kann ich mich jetzt schon impfen lassen? Hier können Sie schnell prüfen, ob Sie sich schon in der 1. Warum bekomme ich noch keinen Termin? Gruppe impfen lassen können: Da momentan nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur - Sie sind 80 Jahre oder älter? Ja, Sie können sich jetzt Verfügung steht, können auch nur in gleicher Anzahl Impfter- schon impfen lassen. mine vergeben werden. - Wohnen Sie in einem Senioren- oder Altenpflegeheim? Ja, Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. Die Sie können sich jetzt schon impfen lassen. Mobile Impf- Lage wird sich zeitnah entspannen, wenn die Impfdosen in teams suchen in Baden-Württemberg die Heime auf, um ausreichender Zahl geliefert werden können. Daher braucht es die Bewohner*innen zu impfen. jetzt leider noch etwas Geduld. Das Anmeldesystem ist gerade - Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Altenpfle- erst angelaufen und muss sich zunächst erstmal einspielen. ge? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch Unterstützen Sie Menschen - etwa Nachbarn oder Angehöri- auf eine Impfung. ge - die sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren. - Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit ho- Auch die Haus-/Fachärztinnen und Haus-/Fachärzte stehen hem Ansteckungsrisiko, wie etwa in der Notaufnahme beratend zur Seite und informieren bei Bedarf, ob und wann oder in der Betreuung von COVID-19 Patient*innen? Ja, ein*e Patient*in impfberechtigt ist. dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Die mobilen Impfteams suchen zunächst Alten- und Pflege- Impfung. heime auf und impfen die Personen vor Ort. Auch das Perso- - Haben Sie bei der Arbeit Kontakt zu sehr verletzlichen Grup- nal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten pen, etwa auf manchen Krebsstationen? Ja, dann haben Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung. priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürf- Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, kön- tigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit auf- nen Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In grund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs leider noch der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das belasteten Risikogruppen zu schützen. Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder Pflegeheim, da in den Heimen viel mehr und engere Kontakte Wie erfahre ich, ob und wann ich mich impfen lassen kann? stattfinden und sich das Virus dort rasend schnell unter den Bürgerinnen und Bürger werden durch Öffentlichkeitsarbeit, Bewohner*innen und Angestellten verbreiten kann. beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg. de informiert. Es wird keine personalisierteEinladung erfolgen. Was muss ich zur Impfung mitbringen? Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher Bitte bringen Sie zur Impfung priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören. - Impfpass Danach können Bürgerinnen und Bürger der priorisierten - Elektronische Gesundheitskarte und Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Ter- - ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) min finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zu- mit. ständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeit- von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams geber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankun- erreicht. gen sind in der ersten Phase nicht notwendig. Eine Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig und kos- Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten der Per- tenlos. sonalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis.
Seite 6 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen Aufstellung des Bebauungsplans legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheini- „Schinderhäusle 2020“ in Bußmannshausen gung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine ent- sprechende Bestätigung der betreuten Person. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendi hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, für den auf Seite 7 abge- Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe druckten Geltungsbereich auf der Gemarkung Bußmannshau- gehöre? sen den Bebauungsplan „Schinderhäusle 2020“ aufzustellen Die von der „Ständigen Impfkommission“ empfohlene Priori- und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Maß- vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 gebend ist der Lageplan zum Bebauungsplan des Ingenieur- Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten/Pflegeheimen büros Funk in der Fassung vom 01.12.2020. und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hau- Ziele und Zwecke der Planung: särzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schinderhäusle“ eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf. soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Schinderhäusle“ aus dem Jahr 1998 im noch unbebauten Bereich des Flst. 81/6 Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und ersetzt werden. Die Planfläche wird dazu städtebaulich kom- plett neu geordnet und die planungsrechtlichen Festsetzun- wichtig gen werden an die aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) wer- angepasst. Durch den Bebauungsplan können 31 Bauplätze den unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichts- ausgewiesen werden. behörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durchgeführt und sind daher von den Ausgangsbeschränkun- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: gen ausgenommen. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspen- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan dedienste jeden Tag vor neue Herausforderungen. Aufgrund „Schinderhäusle 2020“ in Bußmannshausen findet in Form der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blut- einer öffentlichen Auslegung statt. Der Lageplan, der Textteil, spenden kontinuierlich und dringend benötigt, um auch wei- die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und der Begründung, in der terhin sicher durch die Wintermonate zu gelangen. Fassung vom 01.12.2020, sowie dem Artenschutzgutachten Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder (Stand November 2020) werden von Montag, 25.01.2021 bis anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend einschließlich Freitag, 26.02.2021 aufgrund der aktuellen um Ihre Blutspende: Rathausschließung auf der Homepage der Gemeinde Schwen- Freitag, dem 22.01.2021 di (www.schwendi.de) unter Allgemeines / Bauleitplanung von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr ausgelegt. Zusätzlich können die ausgelegten Planunterlagen Veranstaltungshalle, Hauptstr. 74 nach vorheriger terminlicher Absprache mit Frau Miller vom 88477 Schwendi Bauamt unter der Tel. 07353 9800-61 oder per E-Mail daniela. miller@schwendi.de bei der Gemeindeverwaltung Schwendi, Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi eingesehen werden. genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwi- schen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Warte- Im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens wird zeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit noch ein gesonderter Umweltbericht erstellt. vorheriger Online-Terminreservierung statt. Alle Blutspende- Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äuße- termine finden Sie online unter: rung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können https://terminreservierung.blutspende.de/m/schwendi schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde- Bei Fragen rund um die Blutspende oder bei Problemen mit der verwaltung Schwendi abgegeben werden. Da das Ergebnis Terminreservierung steht Ihnen die kostenfreie Service-Hotline der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, Wie bereits erwähnt, sind der Inhalt der ortsüblichen Bekannt- wenn sie sich gesund und fit fühlen. Menschen mit Erkäl- machung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf tungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte der Homepage der Gemeinde Schwendi (www.schwendi.de) Körpertemperatur) werden nicht zur Blutspende zugelassen. unter Allgemeines / Bauleitplanung und zusätzlich über das Wer Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatte oder zentrale Internetportal des Landes abrufbar. sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufge- halten hat, muss bitte bis zur nächsten Blutspende 14 Tage Hinweise: pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: • Nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stel- www.blutspende.de/corona/. lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. • Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein- gewilligt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sit- zung im Gemeinderat beraten und entschieden. Schwendi, den 12.01.2021 Wolfgang Späth Bürgermeister
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 7 - 15. Januar 2021
Seite 8 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksich- tigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen. Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989, geändert durch Verordnung vom 07. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Schwendi in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte darstellen sollen und deshalb nicht bindend sind. Der tatsächliche Wert eines Grundstückes kann durch wertbestimmende Eigenschaften (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand, etc.) über oder unter dem Bodenrichtwert liegen. Bauflächen Gemischte Gewerbliche Bauerwartungsland in Baugebieten, Bauflächen im Bauflächen baureif und voll unbeplanten in €/m² Ortsteil: erschlossen Innenbereich in €/m² baureif und voll Wohnbau Gewerbe erschlossen in €/m² in €/m² in €/m² Schwendi 120,00 90,00 52,00 22,00 6,00 Schönebürg 103,00 77,00 30,00 20,00 6,00 Orsenhausen 103,00 77,00 30,00 20,00 6,00 Bußmannshausen 103,00 77,00 30,00 20,00 6,00 und Kleinschafhausen Sießen mit Hörenhausen 103,00 77,00 30,00 20,00 6,00 und Weihungszell Großschafhausen 103,00 77,00 30,00 20,00 6,00 Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen der Gesamtgemeinde Grünland Ackerland Unland / Wald 2,80 €/m² 4,00 €/m² 0,70 €/m² Hinweis: Zum 01. Januar 2021 haben sich die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg neu strukturiert. Die bisher selbstständigen Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden aufgelöst. Die Gemeinde Schwendi hat mit weiteren Gemeinden und mit der Stadt Laupheim (als erfüllende Gemeinde/Stadt) den gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gebildet. Daher erhalten Sie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten nur noch vom gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“. Auch die Erstellung von Gutachten innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt nur noch über diesen Gutachterausschuss. Schwendi, 30.12.2020 gez. Josef Lerch Vorsitzender des Gutachterausschusses Information zur Grundsteuer In den letzten Tagen haben Sie die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 erhalten. Diese wurden noch auf den bis- herigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte mul- tipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteu- ermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leisten- de Grundsteuer ergibt.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 9 - 15. Januar 2021 Die Grundsteuer in Baden-Württemberg (ab 2025)1)1) Die Grundsteuer in Baden-Württemberg (ab 2025) Bewertungs- Bewertungs- Grundstücks- Boden- Grundsteuer- verfahren Grundstücks- Boden- Grundsteuer- verfahren fläche richtwert wert2) (Finanzamt) fläche richtwert wert2) (Finanzamt) Messbetrags- Messbetrags- Grundsteuer- Grundsteuer- Grundsteuer- verfahren Grundsteuer- Grundsteuer- Grundsteuer- verfahren wert messzahl3) messbetrag4) (Finanzamt) wert messzahl3) messbetrag4) (Finanzamt) Festsetzung und Festsetzung und Grundsteuer- Hebesatz der Grundsteuer- Erhebung Grundsteuer- Hebesatz der Grundsteuer- Erhebung messbetrag Gemeinde 5) betrag (Gemeinde) messbetrag Gemeinde 5) betrag (Gemeinde) 1.) Darstellung beschränkt auf Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). 2.) Hauptfeststellung zum 1.1.2022 auf der Grundlage der von den Gutachterausschüssen zum 1.1.2022 zu ermittelnden Boden- richtwerte. 3.) Vom Gesetzgeber vorgegeben: Grds. 1,3 Promille. Dient das Grundstück überwiegend Wohnzwecken, 0,91 Promille. 4.) Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025. 5.) Für 2025 neu festzulegen. Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung voraussicht- lich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermess- beträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He- besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteuer- aufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und La- gen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Würt- temberg unter https://fm.baden- wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Seite 10 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Verpflichtung zum Räumen und Streuen! Herzlichen Glückwunsch Mit Einbruch des Winters wird zur Erinnerung an die wichtigs- zum 90. Geburtstag ten Regelungen über die Räum- und Streupflicht hingewiesen. Verpflichtet sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlos- Herr Johann Baptist Weber in Schwen- senen Ortslage die Gehwege zu räumen und zu streuen. Stra- di feiert am 15. Januar seinen 90. Ge- Foto: Pixabay ßenanlieger sind Eigentümer aber auch Mieter von Wohnun- burtstag. gen/Häusern oder Pächter von Grundstücken. Die Gemeinde gratuliert dem Jubilar zu diesem besonderen Gehwege sind die für den öffentlichen Fußgängerverkehr her- Ehrentag ganz herzlich. gestellte Fläche ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Falls Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als solche die seitlichen Altersjubilare Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 80 cm. Frau Margarete Maria Wilhelm in Großschafhausen Gehwege sind auf eine ausreichende Breite, mindestens auf 80 feiert am 18. Januar ihren 70. Geburtstag. cm von Schnee und auftauendem Eis zu räumen, dass die Flüs- Herr Alexander Maria Zweifel in Schwendi feiert sigkeit und Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Foto: Pixabay am 20. Januar seinen 75. Geburtstag. Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und ge- Herr Franz Josef Brugger in Hörenhausen feiert am 20. Januar setzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein. seinen 70. Geburtstag. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Herr Hubert Keller in Orsenhausen feiert am 20. Januar sei- Zu verwenden sind möglichst abstumpfendes Material, wie nen 70. Geburtstag. Sand oder Splitt. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschrän- und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden ken. Dies gilt insbesondere im näheren Bereich von Pflanzen möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und und Sträuchern. noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde. Sind mehrere Personen gleichzeitig verpflichtet, haften diese als Gesamtschuldner. Es wird deshalb empfohlen in solchen Fällen ggf. verbindliche Absprachen zu treffen. Fundsache In Schwendi im Höhenweg wurde ein Handy gefunden. Hinweis: Die Fundsachen können beim Bürgermeisteramt Schwendi, Damit die kommunalen Schneeräumgeräte die Straßen während der Öffnungszeiten am Vormittag, abgeholt werden. räumen können, werden die Anlieger dringend gebeten, Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin (07353 9800-11). ihre Fahrzeuge während den Wintermonaten nicht am Straßenrand abzustellen. Verabschiedung langjähriger Mitarbeiterinnen Räum- und Streupflicht Tempo-30-Zonen Gleich zwei Mitarbeiterinnen der Gemeinde Schwendi konnte und in verkehrsberuhigten Bereichen Bürgermeister Späth zum Ende des Jahres in den wohlver- Bei Schneefällen wird von einzelnen Einwohnern immer wieder dienten Ruhestand verabschieden. beklagt, dass in den Tempo-30-Zonen der Gemeinde nicht in Frau Katrin Hoffmann verlässt die Gemeinde nach über 31 gleicher Weise geräumt und gestreut wird, wie in Bereichen, Jahren treuer Tätigkeit als Reinigungskraft in der Grundschu- die nicht verkehrsberuhigt angelegt sind oder als solche an- le- und Werkrealschule Schwendi. zusehen sind. Frau Annemarie Arb beendete nach über 8 Jahren ihren Hierzu weist das Bürgermeisteramt auf folgende Regelung im Dienst als Amtsbotin im Ortsteil Schwendi. Straßengesetz von Baden-Württemberg hin: Im Namen der Gemeinde Schwendi dankte Bürgermeister Die Gemeinden sollen, in dem für die Aufrechterhaltung Späth den beiden Mitarbeiterinnen für ihre jahrelange, stets des öffentlichen Straßenverkehrs erforderlichen Umfang, zuverlässige und engagierte Arbeit und wünschte ihnen für nach besten Kräften die Straßen bei Schneeanhäufungen die Zukunft alles Gute. räumen und sie bei Schnee- und Eisglätte bestreuen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Räum- und Streuplan der Gemeinde räumt Straßen, die Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht als verkehrsberuhigt eingestuft sind, beim Räumen und Das Landratsamt Biberach hat folgendes Ergebnis der Ge- Streuen grundsätzlich den Vorrang ein, da ihnen eine höhere schwindigkeitsmessungen für November 2020 im Bereich der Verkehrsbedeutung zuerkannt wird. Gleiches gilt für Straßen, Gemeinde Schwendi mitgeteilt: die eine erhöhte Gefahr aufweisen (z.B. stärkere Gefällstrecken). Messstelle: Schwendi, K 7580, OEG Gutenzell Wir bitten daher um Verständnis, dass in Tempo-30-Zonen und Messtag und -zeit: Mi., 11.11.2020, 07:31 bis 10:02 Uhr sonstigen verkehrsberuhigten Bereichen der Winterdienst nicht Gemessene Fahrzeuge: 216 immer in gleichem Maße erfolgen kann, wie auf Straßen mit Überschreitungen: 6 höherer Verkehrsbedeutung oder mit einer besonderen Gefah- renlage. Unser Bauhof ist aber bemüht auch die verkehrsberu- Messstelle: Schwendi, L 259, higten Bereiche, im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten, OEG Großschafhausen ebenfalls im gebotenen Umfang zu räumen und zu streuen. Messtag und -zeit: Mi., 18.11.2020, 18:34 bis 20:45 Uhr Gemessene Fahrzeuge: 140 Überschreitungen: 9 Messstelle: Schwendi-Großschafhausen, L 259, OEG Orsenhausen Messtag und -zeit: Mo., 30.11.2020, 11:00 bis 13:00 Uhr Gemessene Fahrzeuge: 294 Überschreitungen: 3
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 11 - 15. Januar 2021 Messstelle: Schwendi-Orsenhausen, zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche be- L 259, OEG Rot fragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab Messtag und -zeit: Mi., 18.11.2020, 15:04 bis 17:31 Uhr bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Gemessene Fahrzeuge: 708 Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängig- Überschreitungen. 13 keit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesun- ken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Würt- Messstelle: Schwendi-Schönebürg, temberg erfolgen aus EU-28-Staaten«. L 280, OEG Heggbach Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Men- Messtag und -zeit: Di., 03.11.2020, 10:13 bis 12:45 Uhr schen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbs- Gemessene Fahrzeuge: 165 losen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Überschreitungen. 3 Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mi- Persönliche Beratung beim unabhängigen krozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflich- Energieberater tigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mi- haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund krozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög- die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener- sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungs- gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren. gruppen in Baden-Württemberg haben. Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera- Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech- Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteili- mitgebracht werden. gung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedin- gungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhe- bung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. monatlich Wer wird für die Erhebung ausgewählt? Donnerstag, 11. Feb. 2021, 14.00 - 18.00 Uhr In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Rathaus, Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Um vorherige telefonische Anmeldung wird Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische gebeten bei Frau Miller, Tel. (0 73 53) 98 00-61 Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Er- hebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufäl- Folgetermin: lig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie Donnerstag, 11. März 2021 werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Mikrozensus 2021 - Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschrei- Start in Baden-Württemberg ben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größ- die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon auf- ten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das zunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Ba- aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haus- den-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies haltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. sind rund ein % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauf- Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchfüh- tragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste rung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt. Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informati- Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papier- onsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Men- form selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die kei- schen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in nen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landes- welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bil- amt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. dungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen. und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weiterge- Was ist der Mikrozensus? geben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Da- Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei ten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerk- jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als male getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entschei- gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymi- dungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissen- siert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen schaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern weiterverarbeitet.
Seite 12 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Abwasserzweckverband Rottal Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Verbandsversammlung am 10. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen: A) Haushaltsjahr 2020 § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.024.200 Euro 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.024.200 Euro 1.3 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 Euro 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro 1.6 veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro 1.7 veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 Euro 2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 558.000 Euro 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 558.000 Euro 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 Euro 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro 2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 Euro 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 Euro 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.600 Euro 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 3.600 Euro 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 Euro 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 Euro § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 Euro. § 5 Umlagen 1. Die Betriebskostenumlage/-beteiligung wird auf vorläufig 501.400 Euro 2. die Zinsumlage wird auf vorläufig 300 Euro 3. die Vermögensumlage/-beteiligung wird auf vorläufig 0 Euro 4. die Tilgungsumlage wird auf vorläufig 3.600 Euro 5. und die Umlage nach § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf vorläufig 0 Euro festgesetzt. Die Umlagen werden entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. B) Haushaltsjahr 2021 § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträge 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.100.200 Euro 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.100.200 Euro 1.3 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 Euro 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 13 - 15. Januar 2021 1.6 veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro 1.7 veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 Euro 2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 634.000 Euro 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 634.000 Euro 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 Euro 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 Euro 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 Euro 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.600 Euro 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 3.600 Euro 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 Euro 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 Euro § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus- zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 Euro. § 5 Umlagen 1. Die Betriebskostenumlage/-beteiligung wird auf vorläufig 632.700 Euro 2. die Zinsumlage wird auf vorläufig 0 Euro 3. die Vermögensumlage/-beteiligung wird auf vorläufig 0 Euro 4. die Tilgungsumlage wird auf vorläufig 3.600 Euro 5. und die Umlage nach § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf vorläufig 0 Euro festgesetzt. Die Umlagen werden entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. Burgrieden, 21. Dezember 2020, gez. Josef Pfaff, Verbandsvorsitzender Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 18. Dezember 2020 die Gesetzmäßigkeit der Haus- haltssatzung bestätigt und festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18. bis zum 26. Januar 2021 im Rathaus Burgrieden, Rathausplatz 2, 88483 Burgrieden, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Burgrieden, 21. Dezember 2020, gez. Josef Pfaff, Verbandsvorsitzender
Seite 14 - 15. Januar 2021 Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Feuerwehren Kirchliche Nachrichten Seelsorgeeinheit Schwendi Freiwillige Feuerwehr Schönebürg Die sechs katholischen Kirchengemeinden Funkenbauer Schönebürg Leider findet auf Grund der aktuellen Situation dieses Jahr kein Funken in Schönebürg statt. Pfarramt Schwendi Deshalb werden wir auch keine Christbäume oder sonstiges Hauptstr. 39, 88477 Schwendi Material sammeln. Tel. 07353 577, Fax 07353 981687 Wir hoffen das dieser Brauch nächstes Jahr wieder möglich E-Mail: ststephanus.schwendi@drs.de sein wird. Die Funkenbauer Schönebürg Pfarramt Bußmannshausen Ringstr. 29, 88477 Schwendi-Bußmannshausen Tel. 07353 91307, Fax 07353 91309 E-Mail: stmartinus.bussmannshausen@drs.de Schul- und Pastoral-Team Kindergartennachrichten Pfarrer Martin Ziellenbach Tel. 07353 981688, E-Mail: martin.ziellenbach@drs.de Anmeldung der zukünftigen Pastoralreferentin Claudia Holm Tel. 07353 91308, E-Mail: claudia.holm@drs.de Kindergartenkinder in den Kindergärten Diakon Günther Rahn, Tel. 07353 982770 der Gesamtgemeinde Schwendi für das Kindergartenjahr 2021/22 Das Pastoralteam ist für Fragen und Gespräche telefonisch Im Januar werden die Kindergärten wieder die Bedarfsum- und per E-Mail für Sie erreichbar. frage für Betreuungsplätze für das nächste Kindergartenjahr versenden. Diese werden an alle im Ort gemeldeten Familien Telefonische Sprechzeit von Pfarrer Ziellenbach: mit Kleinkindern versendet. Kinder, die im Laufe des nächsten Donnerstag von 15 - 16 Uhr unter Tel. 981688 Kindergartenjahres 2021/22 einen Betreuungsplatz benötigen Homepage: www.se-schwendi.de werden mittels dieser Bedarfsermittlung abgefragt. Sollten Sie bis zum 18.01.2020 noch kein Formular erhalten Öffnungszeiten der Pfarrbüros haben, so melden Sie sich bitte bei der jeweiligen Kindergar- Schwendi: Montag 08:30 - 11:00 Uhr tenleitung vor Ort. Dienstag 08:30 - 11:00 Uhr Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kinder- Donnerstag 15:00 - 17:00 Uhr gartenleitungen: • Kindergarten Bussmannshausen: Frau Gosner Bußmannshausen: Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr Tel: 07353/2377 kiga.morgentau@bussmannshausen.de Freitag 09:00 - 11:00 Uhr • Kindergarten Großschafhausen: Frau Ackermann Tel: 07353/706 kiga.kunterbunt@grossschafhausen.de Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain • Kindergarten Orsenhausen: Frau Gaupp Tel. 01525 9575276 oder Tel: 07353/707 kiga.orsenhausen@t-online.de www.se-schwendi.de - Link: Hospizdienst • Kindergarten Schönebürg: Frau Hohbach Tel: 07353/2136 kiga-schoenebuerg@t-online.de Öffnungszeiten der Kath. öffentl. Büchereien (KÖB) • Kindergarten Schwendi: Frau Tränkle Bußmannshausen: Die Büchereien sind bis mindestens Tel: 07353/9832060 info@kiga-schwendi.de Schönebürg: 31. Januar 2021 geschlossen! • Kindergarten Sießen i.W: Frau Eble Tel: 07347/9200222 kiga.klabautermann@siessen.de Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Schwendi vom 16. – 24. Januar 2021 16.01.21 Samstag 18:30 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - († Franz und Maria Niederwieser u. Ang./ † Guido und Elmar Fick u. Eltern) 17.01.21 2. Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - († Theo, Lina und Inge Staible) 10:30 Uhr Orsenhausen: Eucharistiefeier - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - (g. Jtg. † Margret Halder/ † Paul Mayer)
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi Seite 15 - 15. Januar 2021 10:30 Uhr Sießen: Wort-Gottes-Feier Ihre erhobenen Daten werden nach drei Wochen vernichtet. Die Teilnehmererfassung gilt auch für Taufen und Beerdigungen. 19.01.21 Dienstag 18:00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier Es gelten weiterhin in der SE Schwendi die Schutzmaßnah- 20:00 Uhr Schwendi/Pfarrkirche: Elternabend zur Erstkom- men für alle öffentlichen Gottesdienste, die drei AHA-Regeln: munion 2021 - Abstand Der Rundum-Mindestabstand beträgt weiterhin 1,50 m. 20.01.21 Mittwoch - Hygiene 18:00 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier Am Eingang gibt es eine Handdesinfektion. 20:00 Uhr Sießen/Pfarrkirche: Elternabend zur Erstkom- - Alltagsmaske munion 2021 der Nordgemeinden Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung während des Got- tesdienstes ist für alle Gottesdienstbesucher verpflichtend, 21.01.21 Donnerstag ebenso die Erfassung der Teilnehmenden durch unsere Ordner. 20:00 Uhr Schönebürg/Pfarrkirche: Elternabend zur Erst- kommunion 2021 Der Kommunionempfang erfolgt weiterhin mit Zange oder 22.01.21 Freitag Pinzette am Kommuniontisch in die Hand. Es besteht immer 19:00 Uhr Schwendi/Pfarrkirche: Eucharistiefeier die Möglichkeit der geistlichenKommunion. Die Mitfeier der (g. Jtg. † Anton Matits/ † Josef Stump und Josef Eucharistie muss nicht in jedem Fall mit dem Empfang der Kötzer/ † Theresia Koch, Augustine Lerch und Heiligen Kommunion verbunden sein. Wolfgang Kotsch) Heizen 24.01.21 3. Sonntag im Jahreskreis Die Heizung der Kirche muss eine halbe Stunde vor Gottes- 09:00 Uhr Schwendi: Eucharistiefeier dienstbeginn wieder ausgeschaltet werden, damit durch die - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - Warmluft keine Aerosole verbreitet werden können. Bitte zie- († Rita Keller) hen Sie sich entsprechend warm an. 09:00 Uhr Schönebürg: Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr Orsenhausen: Wort-Gottes-Feier Friedhof und Beerdigungen 10:30 Uhr Bußmannshausen: Eucharistiefeier Im Moment dürfen auf dem Friedhof bei Beerdigungen 100 - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - Personen teilnehmen. Ansonsten gelten ebenso wie in der Kir- (2. Opfer † Roswitha Schönle/ g. Jtg. † Alfred, che die AHA-Regeln mit Teilnehmererfassung. In Schwendi Franz und Josef Saiger/ † Gertrud und Georg Ott) werden bei Beerdigungen die unteren Friedhofseingänge ge- 18:30 Uhr Sießen: Eucharistiefeier sperrt, der Zutritt erfolgt über den oberen Eingang Richtung - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder - Kirche. Dies erleichtert den Ordnern die Teilnehmererfassung. Pfarrer Martin Ziellenbach Termine und Informationen für die Seelsorgeeinheit Nachrichten der einzelnen Kirchengemeinden Beerdigungsdienst vom 17. - 23. Januar 2021: Pfarrer M. Ziellenbach und Patoralreferentin C. Holm, ST. GALLUS SCHÖNEBÜRG Tel. 07353 91308 Bücherei geschlossen Mitteilung von Ehejubiläen Liebe LeserInnen! Gemeinsam mit unserem Bischof nehmen wir gerne Anteil, Aufgrund der Verlängerung des Corona-Lockdowns bleibt auch wenn Ehepaare aus unseren Kirchengemeinden ein Hoch- die Bücherei bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen. zeitsjubiläum feiern. Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis. Vielen Dank. Wir bitten alle Jubelpaare, die in diesem Jahr ein Ehejubi- Das Bücherei-Team läum feiern und eine Urkunde des Bischofs wünschen, uns den kirchlichen Hochzeitstag mitzuteilen. Bitte geben Sie uns ST. MARTINUS BUSSMANNSHAUSEN frühzeitig Bescheid, damit wir die Urkunden in Rottenburg beantragen können. Wir freuen uns darüber! Bücherei geschlossen Pfarrbüro Bußmannshausen, Tel. 07353 91307 Liebe LeserInnen! Pfarrbüro Schwendi, Tel. 07353 577 Aufgrund der Verlängerung des Corona-Lockdowns bleibt auch die Bücherei bis mindestens 31. Januar 2021 ge- Gottesdienste mit Auflagen schlossen. Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständ- - Lockdown - gültig seit 17.12.2020 nis. Vielen Dank. Das Bücherei-Team Eine telefonische Anmeldung zu den Gottesdiensten ist Heidi Ott & Claudia Reuder nicht notwendig. MARIÄ UNBEFLECKTE EMPFÄNGNIS ORSENHAUSEN Die Anmeldung erfolgt ab sofort vor dem Gottesdienst bei den Ordnern. Die Ordner müssen die Namen aller Gottesdienstbe- Hermann Eberle beendet Mesnerdienst sucher in eine Liste eintragen. Damit es vor den Kirchen nicht Zum Jahresende 2020 ist unser Mesner Herr Hermann Eber- zu Stauungen kommt, bitten wir Sie, rechtzeitig vor Beginn le nach über 15 Jahren Mesnerdienst in den wohlverdienten des Gottesdienstes da zu sein. Ruhestand gegangen.
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