Blaatt - Gemeinde Schwendi

Die Seite wird erstellt Hendrik Steiner
 
WEITER LESEN
Blaatt - Gemeinde Schwendi
blatt
                              bla
                                att
dder
  er Gemeinde
     Gemeinde S
              Schwendi
                chwendi m
                        mit
                          it Teilorten
                             Te i l o r t e n

65. Jahrgang                           Freitag, den 15. Januar 2021	              Nummer 1/2

                                            Nachruf

    Die Gemeinde Schwendi nimmt Abschied von ihrem ehemaligen Bürgermeister

                    Herrn Dipl.- Ing. Walter Schäfer
               der, am 19. Dezember 2020 im Alter von 74 Jahren, verstorben ist.

    Walter Schäfer war von 1987 bis 1995 Bürgermeister der Gemeinde Schwendi.

    In den acht Jahren seiner Amtszeit wurde viel in die gemeindliche Infrastruktur
    investiert. Hervorzuheben sind der Bau mehrerer Feuerwehrgerätehäuser, die Er-
    weiterung und Sanierung von Schulen, die Erschließung von Baugebieten, die Sa-
    nierung des Gemeindesaals in Großschafhausen, die Herstellung des Geh- und
    Radwegs von Schwendi nach Großschafhausen sowie die Errichtung einer Lager-
    halle für den Bauhof.
    Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

    Für die Gemeinde Schwendi
    Wolfgang Späth
    Bürgermeister
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 2 - 15. Januar 2021                                                            Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Aktueller Hinweis zu den Abfallinformationen                paletten (nicht verunreinigt oder angefault), Spanplatten,
Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem         Kisten, MDF-Platten, Weidenkörbe, Holzwolle
Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass       Nicht angenommen werden:
die nachfolgend bekanntgemachten Öffnungszeiten einge-        Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jägerzäune,
schränkt, ausgesetzt oder kurzfristig geändert werden müs-    Sichtschutzzäune, Telefonmasten und Eisenbahnschwel-
sen. Wir bitten deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich
                                                              len, Schleifstäube und Sägemehl, verfaultes Holz, Par-
über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren.
                                                              kettböden mit Kleberanhaftungen, Holz mit Anhaftungen
 Nächste Müllabfuhr                                           wie Dachpappe, Steine, Ziegel, Folien, Drahtgeflecht, Sty-
                                                              ropor, Gips, Bitumen oder Beton, Laminat, lackierte und
 Donnerstag, 21. Januar 2021                                  druckimprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, Brand-
 Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur             holz, Landwirtschaftliches Holz (Pfähle, Wagenbeschläge,
 Leerung bereitstellen.                                       Stallabtrennungen usw.), Bauholz (Dachlatten, Balken),
                                                              Holzfaserdämmplatten, Schwimmholz
 Mülltonne nicht geleert? - Was tun?
 In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall-                Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum in
 wirtschaftsbetrieb unter  07351 52-6377, an.                Laupheim kostenpflichtig entsorgt werden.
 Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun?                       Altglascontainerstandorte:
 In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die                Schwendi: 		          Beim Feuerwehrhaus
 Fa. ALBA in Burgrieden unter  0800 2232555.                 Großschafhausen:      Bei d. Grüngutannahmestelle
 Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun?                        Bußmannshausen:       Parkplatz bei der Kirche
 In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in      Orsenhausen: 		       Beim Sportgelände
 Vöhringen unter  07306 96160 an.                            Schönebürg: 		        Beim Tennisheim
                                                              Hörenhausen: 		       Beim Feuerwehrhaus
Weitere Termine                                               Weihungszell:		       Bei der Ölmühle
Januar                                                        Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung:
15.01. Gelber Sack                                            Schwendi: 		           Beim Feuerwehrhaus
16.01. Funkenbauer Großschafhausen                            Großschafhausen:       Bei d. Grüngutannahmestelle
	Christbaumsammlung in Schwendi und Großschaf-               Bußmannshausen:        Parkplatz bei der Kirche
       hausen                                                 Orsenhausen: 		        Beim Sportgelände
21.01. Restmüllabfuhr                                         Schönebürg: 		         Beim Tennisheim
                                                              Weihungszell:		        Bei der Ölmühle
Problemstoffsammlungen
In diesem Jahr werden keine Problemstoffsammlungen            Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg:
mehr durchgeführt.                                            Orsenhausen:		         Beim Sportgelände
Öffnungszeiten Recyclingzentren                               Ehemaliger Wertstoffhof in Großschafhausen:
Biberach, Laupheim, Ochsenhausen                              Grüngutannahme
Recyclingzentrum Biberach:                                    Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                             Dezember - Februar:
von 9 bis 17 Uhr.                                             Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 9 bis 18 Uhr und
Samstag von 9 bis 16 Uhr.                                     Mischpapier und Kartonagen:
                                                              Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten:
Recyclingzentrum Ochsenhausen:                                Dezember - Februar:
Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.                      Samstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 9 bis 11 Uhr.
Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie                               Altholzcontainer für unbelastetes Holz:
Samstag von 10 bis 16 Uhr.                                    Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten
Recyclingzentrum Laupheim:                                    Alteisencontainer Schwendi
Während der Monate Dezember bis Februar: Dienstag,            Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der
Mittwoch und Donnerstag                                       ehemaligen Kläranlage in der Nähe des Weges Schwendi
von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Samstag      – Kleinschafhausen.
von 9 bis 16 Uhr.
Während der Monate März bis November: Dienstag von            Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber an
14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donnerstag       Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag
von 9 bis 16 Uhr.                                             Alteisencontainer Schönebürg
                                                              Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tagsüber
Altholz                                                       an Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Angenommen werden:
Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren und
Türrahmen (Innenbereich), Bretter (Innenbereich), Holz-
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                 Seite 3 - 15. Januar 2021

„ Aktueller Hinweis zu den Öffnungszeiten und Notdiensten bzw. sozialen Diensten
Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass die nach-
folgend bekanntgemachten Erreichbarkeiten bzw. Öffnungszeiten eingeschränkt oder ausgesetzt werden müssen. Wir bitten
deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren.

WICHTIGE NUMMERN
NOTRUF:
Rettungsdienst                                              ( 112
Notarzt                                                     ( 112
Krankentransporte                                           ( 0735119222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                              ( 116117
Giftnotruf Baden-Württemberg                                ( 076119240
Feuerwehr                                                   ( 112
Polizei                                                     ( 110
Polizeirevier Laupheim                                      ( 073929630-0
STÖRUNGSDIENSTE:
Gas                                                         ( 08000824505
Strom                                                       ( 08003629477
Wasserversorgung                                            ( 01736554639
ÖFFNUNGSZEITEN
BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI
Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
Montag und Freitag                                          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Bürgerbüro ab 7:30Uhr)
Dienstag                                                    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 17:00Uhr
Donnerstag                                                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00Uhr
Mittwoch                                                    geschlossen
Telefon:                                                    07353 9800-0
Telefax:                                                    07353 9800-14
E-Mail:                                                     Rathaus.Info@Schwendi.de
Amtsblatt:                                                  Amtsblatt@Schwendi.de
ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN
Mittelstraße 34, 88477 Schwendi
Donnerstag                                                  16:00 Uhr bis 19:00Uhr
Sprechzeiten OV                                             17:00 Uhr bis 19:00Uhr
Telefon:                                                    07353 982291
Telefax:                                                    07353 982292
E-Mail:                                                     Bussmannshausen@Schwendi.de
ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN
Dietenheimer Straße 42, 88477 Schwendi
Dienstag
Sprechzeiten OV                                             16:00 Uhr bis 19:00Uhr
Telefon:                                                    17:00 Uhr bis 19:00Uhr
Telefax:                                                    07353 982279
E-Mail:                                                     07353 982280
                                                            Orsenhausen@Schwendi.de
ORTSVERWALTUNGSCHÖNEBÜRG
Alfons-Auer-Platz 1, 88477Schwendi
Donnerstag                                                  16:00 Uhr bis 19:00Uhr
Sprechzeiten OV                                             17:00 Uhr bis 19:00Uhr
Telefon:                                                    07353 981151
Telefax:                                                    07353 981152
E-Mail:                                                     Schoenebuerg@Schwendi.de
ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD
Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi
Mittwoch                                                    16:00 Uhr bis 19:00Uhr
Sprechzeiten OV                                             17:00 Uhr bis 19:00Uhr
Telefon:                                                    07347 920392
Telefax:                                                    07347 920397
E-Mail:                                                     Siessen@Schwendi.de
BESTATTUNGEN
Christian Streidt, Schwendi                                 ( 07353 91002
Markus Winter, Laupheim                                     ( 07392 2026
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 4 - 15. Januar 2021                                                         Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags
Allgemeiner Notfalldienst                                           ( 116 117
Kinder-, Augen- und Zahnärztlicher Notfalldienst                    ( 116 117
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche
Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung

NOTDIENST DER APOTHEKEN
Samstag, 16.01.2021                                                 - Rats-Apotheke, Laupheim
                                                                    - Stadt-Apotheke, Weißenhorn

Sonntag, 17.01.2021                                                 - Antonius-Apotheke, Schemmerhofen
                                                                    - Apotheke am Bahnhof, Illertissen
                                                                    - Stadt-Apotheke, Ochsenhausen

ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages
ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN
08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages

SOZIALE DIENSTE

Krankentransport
ASB Orsenhausen                                                     ( 07351 19222
Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen
ASB Orsenhausen                                                     ( 07353 9844-0
Manu’s Fahrservice mit Herz                                         ( 07353 982597
Essen auf Rädern/Hausnotruf
ASB Orsenhausen                                                     ( 07353 9844-0
Deutsches Rotes Kreuz                                               ( 07351 1570-0
Mobiler Sozialer Hilfsdienst
ASB Orsenhausen                                                     ( 07353 9844-0
Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege
Andrijana, Schwendi                                                 ( 07353 98396-8
ASB Schwendi GmbH                                                   ( 07353 98410
Pflegedienst Lerch                                                  ( 07353 9839639
Sozialstation Laupheim-Schwendi                                     ( 07392 1691-10
Neumann, Wain/Auttagershofen                                        ( 07353 1770
Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim                                 ( 07347 958660
Tagespflege
ASB Orsenhausen                                                     ( 07353 9844-170
Danner, Schwendi                                                    ( 07353 3013
Kurzzeitpflege/Dauerpflege
Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt                                   ( 07353 9844-400
Seniorenzentrum „Ander Rottum“                                      ( 07392 9636-300
Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell                       ( 07347 6010
Familienpflege, Haushaltshilfe
Andrijana, Schwendi                                                 ( 07353 98396-8
ASB Schwendi GmbH                                                   ( 07353 98410
Pflegedienst Lerch                                                  ( 07353 9839639
Neumann, Wain/Auttagershofen                                        ( 07353 1770
Sozialstation Laupheim-Schwendi                                     ( 07392 169110
Soziale Dienste Maschinenring BC                                    ( 0800 4002005
Soziale Dienste Caritas BC                                          ( 07351 5005-0
Weitere soziale Dienste
Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain                             ( 01525 9575276
Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi                          ( 07353 7504598
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                         Seite 5 - 15. Januar 2021

                                                                  Wo sind die Impfzentren, wo finden die Impfungen statt?
                                                                  Am 27. Dezember haben die Zentralen Impfzentren die Arbeit
                                                                  aufgenommen. Das für unseren Landkreis nächstgelegene
                                                                  Impfzentrum befindet sich im Ulm.
                                                                  Ab dem 22. Januar 2021 nehmen dann auch die rund 50 Krei-
                                                                  simpfzentren ihre Arbeit auf. Das Kreisimpfzentren für den
                                                                  Landkreis Biberach befindet sich in Ummendorf.
Amtliche                                                          Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu
Bekanntmachungen                                                  erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig
                                                                  soll die Impfung dann bei den niedergelassenen Arztpraxen
                                                                  stattfinden.
„ Rathaus und Ortsverwaltungen bleiben wei-
  terhin geschlossen                                              Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                     Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Termine
angesichts der nach wir vor hohen Infektionszahlen in Deutsch-    können für das Kreisimpfzentrum in Ummendorf ab Freitag,
land und Baden-Württemberg sowie einer 7-Tage-Inzidenz im         den 19.01.2021, vereinbart werden. Allerdings können auf
Landkreis Biberach von über 120, bitte ich Sie um Ihr Verständ-   Grund noch nicht ausreichender Impfdosen lediglich an zwei
nis, das das Bürgermeisteramt und die Ortsverwaltungen bis        Tagen pro Woche Impftermine stattfinden. Bei der telefoni-
auf weiteres geschlossen bleiben müssen.                          schen Terminvereinbarung über eine zentrale Telefonnummer
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber nach wie vor       116117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und
telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar.                   Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online über die
In dringenden Fällen können telefonisch Einzeltermine ver-        zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. (Voraussetzung hierfür
einbart werden.                                                   ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglich-
                                                                  keit eine SMS zu empfangen)
„ Die wichtigsten Fragen zur Impfung gegen                        So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Imp-
                                                                  fung eingehalten werden. Bei einem Anruf über die 116 117
  das Coronavirus                                                 erfolgt eine Weiterleitung an eine zentrale Vermittlungsstelle.
Kann ich mich jetzt schon impfen lassen?
Hier können Sie schnell prüfen, ob Sie sich schon in der 1.       Warum bekomme ich noch keinen Termin?
Gruppe impfen lassen können:                                      Da momentan nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur
- Sie sind 80 Jahre oder älter? Ja, Sie können sich jetzt         Verfügung steht, können auch nur in gleicher Anzahl Impfter-
    schon impfen lassen.                                          mine vergeben werden.
- Wohnen Sie in einem Senioren- oder Altenpflegeheim? Ja,         Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. Die
    Sie können sich jetzt schon impfen lassen. Mobile Impf-       Lage wird sich zeitnah entspannen, wenn die Impfdosen in
    teams suchen in Baden-Württemberg die Heime auf, um           ausreichender Zahl geliefert werden können. Daher braucht es
    die Bewohner*innen zu impfen.                                 jetzt leider noch etwas Geduld. Das Anmeldesystem ist gerade
- Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Altenpfle-      erst angelaufen und muss sich zunächst erstmal einspielen.
    ge? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch        Unterstützen Sie Menschen - etwa Nachbarn oder Angehöri-
    auf eine Impfung.                                             ge - die sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren.
- Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit ho-         Auch die Haus-/Fachärztinnen und Haus-/Fachärzte stehen
    hem Ansteckungsrisiko, wie etwa in der Notaufnahme            beratend zur Seite und informieren bei Bedarf, ob und wann
    oder in der Betreuung von COVID-19 Patient*innen? Ja,         ein*e Patient*in impfberechtigt ist.
    dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine       Die mobilen Impfteams suchen zunächst Alten- und Pflege-
    Impfung.                                                      heime auf und impfen die Personen vor Ort. Auch das Perso-
- Haben Sie bei der Arbeit Kontakt zu sehr verletzlichen Grup-    nal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten
    pen, etwa auf manchen Krebsstationen? Ja, dann haben          Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss
    Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.         priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürf-
Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, kön-   tigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit auf-
nen Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In    grund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs leider noch
der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten       nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das
belasteten Risikogruppen zu schützen.                             Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder
                                                                  Pflegeheim, da in den Heimen viel mehr und engere Kontakte
Wie erfahre ich, ob und wann ich mich impfen lassen kann?         stattfinden und sich das Virus dort rasend schnell unter den
Bürgerinnen und Bürger werden durch Öffentlichkeitsarbeit,        Bewohner*innen und Angestellten verbreiten kann.
beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.
de informiert. Es wird keine personalisierteEinladung erfolgen.   Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher          Bitte bringen Sie zur Impfung
priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.                 - Impfpass
Danach können Bürgerinnen und Bürger der priorisierten            - Elektronische Gesundheitskarte und
Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Ter-           - ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis)
min finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zu-          mit.
ständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner             Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeit-
von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams          geber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankun-
erreicht.                                                         gen sind in der ersten Phase nicht notwendig.
Eine Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig und kos-        Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten der Per-
tenlos.                                                           sonalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis.
Seite 6 - 15. Januar 2021                                                                  Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen           „ Aufstellung des Bebauungsplans
legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheini-            „Schinderhäusle 2020“ in Bußmannshausen
gung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten            und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine ent-
sprechende Bestätigung der betreuten Person.                      Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendi hat in öffentlicher
                                                                  Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, für den auf Seite 7 abge-
Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe              druckten Geltungsbereich auf der Gemarkung Bußmannshau-
gehöre?                                                           sen den Bebauungsplan „Schinderhäusle 2020“ aufzustellen
Die von der „Ständigen Impfkommission“ empfohlene Priori-         und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht          gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Maß-
vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80          gebend ist der Lageplan zum Bebauungsplan des Ingenieur-
Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten/Pflegeheimen          büros Funk in der Fassung vom 01.12.2020.
und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte.
Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hau-   Ziele und Zwecke der Planung:
särzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur       Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schinderhäusle“
eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.         soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Schinderhäusle“ aus
                                                                  dem Jahr 1998 im noch unbebauten Bereich des Flst. 81/6
„ Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und                     ersetzt werden. Die Planfläche wird dazu städtebaulich kom-
                                                                  plett neu geordnet und die planungsrechtlichen Festsetzun-
  wichtig                                                         gen werden an die aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse
Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) wer-           angepasst. Durch den Bebauungsplan können 31 Bauplätze
den unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichts-       ausgewiesen werden.
behörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards
durchgeführt und sind daher von den Ausgangsbeschränkun-          Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
gen ausgenommen. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspen-         Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
dedienste jeden Tag vor neue Herausforderungen. Aufgrund          „Schinderhäusle 2020“ in Bußmannshausen findet in Form
der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blut-        einer öffentlichen Auslegung statt. Der Lageplan, der Textteil,
spenden kontinuierlich und dringend benötigt, um auch wei-        die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und der Begründung, in der
terhin sicher durch die Wintermonate zu gelangen.                 Fassung vom 01.12.2020, sowie dem Artenschutzgutachten
Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder     (Stand November 2020) werden von Montag, 25.01.2021 bis
anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend         einschließlich Freitag, 26.02.2021 aufgrund der aktuellen
um Ihre Blutspende:                                               Rathausschließung auf der Homepage der Gemeinde Schwen-
                  Freitag, dem 22.01.2021                         di (www.schwendi.de) unter Allgemeines / Bauleitplanung
                von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr                       ausgelegt. Zusätzlich können die ausgelegten Planunterlagen
             Veranstaltungshalle, Hauptstr. 74                    nach vorheriger terminlicher Absprache mit Frau Miller vom
                      88477 Schwendi                              Bauamt unter der Tel. 07353 9800-61 oder per E-Mail daniela.
                                                                  miller@schwendi.de bei der Gemeindeverwaltung Schwendi,
Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den           Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi eingesehen werden.
genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwi-
schen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Warte-        Im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens wird
zeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit     noch ein gesonderter Umweltbericht erstellt.
vorheriger Online-Terminreservierung statt. Alle Blutspende-      Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äuße-
termine finden Sie online unter:                                  rung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können
https://terminreservierung.blutspende.de/m/schwendi               schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde-
Bei Fragen rund um die Blutspende oder bei Problemen mit der      verwaltung Schwendi abgegeben werden. Da das Ergebnis
Terminreservierung steht Ihnen die kostenfreie Service-Hotline    der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
unter 0800-11 949 11 zur Verfügung.                               Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen,              Wie bereits erwähnt, sind der Inhalt der ortsüblichen Bekannt-
wenn sie sich gesund und fit fühlen. Menschen mit Erkäl-          machung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf
tungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte            der Homepage der Gemeinde Schwendi (www.schwendi.de)
Körpertemperatur) werden nicht zur Blutspende zugelassen.         unter Allgemeines / Bauleitplanung und zusätzlich über das
Wer Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatte oder         zentrale Internetportal des Landes abrufbar.
sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufge-
halten hat, muss bitte bis zur nächsten Blutspende 14 Tage        Hinweise:
pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter:          • Nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stel-
www.blutspende.de/corona/.                                           lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
                                                                     Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
                                                                  • Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung,
                                                                     Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum
                                                                     Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein-
                                                                     gewilligt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sit-
                                                                     zung im Gemeinderat beraten und entschieden.

                                                                  Schwendi, den 12.01.2021
                                                                  Wolfgang Späth
                                                                  Bürgermeister
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi   Seite 7 - 15. Januar 2021
Seite 8 - 15. Januar 2021                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksich-
tigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 Abs. 3
BauGB zu veröffentlichen. Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989,
geändert durch Verordnung vom 07. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Schwendi in seiner
Sitzung am 17.12.2020 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte darstellen sollen und deshalb nicht bindend
sind. Der tatsächliche Wert eines Grundstückes kann durch wertbestimmende Eigenschaften (z.B. Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand, etc.) über oder unter dem Bodenrichtwert liegen.

                                      Bauflächen            Gemischte           Gewerbliche            Bauerwartungsland
                                   in Baugebieten,       Bauflächen im          Bauflächen
                                   baureif und voll       unbeplanten             in €/m²
 Ortsteil:                           erschlossen          Innenbereich
                                       in €/m²           baureif und voll                           Wohnbau          Gewerbe
                                                           erschlossen                               in €/m²          in €/m²
                                                             in €/m²

 Schwendi                               120,00                90,00                 52,00             22,00            6,00

 Schönebürg                             103,00                77,00                 30,00             20,00            6,00

 Orsenhausen                            103,00                77,00                 30,00             20,00            6,00

 Bußmannshausen
                                        103,00                77,00                 30,00             20,00            6,00
 und Kleinschafhausen
 Sießen mit Hörenhausen
                                        103,00                77,00                 30,00             20,00            6,00
 und Weihungszell

 Großschafhausen                        103,00                77,00                 30,00             20,00            6,00

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen der Gesamtgemeinde
                Grünland                                   Ackerland                                Unland / Wald
                2,80 €/m²                                  4,00 €/m²                                  0,70 €/m²

Hinweis:
Zum 01. Januar 2021 haben sich die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg neu strukturiert. Die bisher selbstständigen
Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden aufgelöst. Die Gemeinde Schwendi hat mit weiteren Gemeinden und mit der
Stadt Laupheim (als erfüllende Gemeinde/Stadt) den gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gebildet.
Daher erhalten Sie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten nur noch vom gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis
Biberach“. Auch die Erstellung von Gutachten innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt nur noch über diesen Gutachterausschuss.

Schwendi, 30.12.2020
gez. Josef Lerch
Vorsitzender des Gutachterausschusses

„ Information zur Grundsteuer
In den letzten Tagen haben Sie die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 erhalten. Diese wurden noch auf den bis-
herigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die
neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab
dem Jahr 2025 auswirken.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer
A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Dieses basiert
im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte mul-
tipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren.
Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken
genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille.
Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteu-
ermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leisten-
de Grundsteuer ergibt.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                     Seite 9 - 15. Januar 2021

               Die Grundsteuer in Baden-Württemberg (ab 2025)1)1)
               Die Grundsteuer in Baden-Württemberg (ab 2025)
     Bewertungs-
     Bewertungs-                    Grundstücks-                          Boden-                       Grundsteuer-
       verfahren                    Grundstücks-                          Boden-                       Grundsteuer-
       verfahren                        fläche                           richtwert                        wert2)
      (Finanzamt)                      fläche                           richtwert                         wert2)
     (Finanzamt)

     Messbetrags-
     Messbetrags-                   Grundsteuer-                     Grundsteuer-                      Grundsteuer-
       verfahren                    Grundsteuer-                     Grundsteuer-                      Grundsteuer-
       verfahren                        wert                          messzahl3)                       messbetrag4)
      (Finanzamt)                      wert                           messzahl3)                       messbetrag4)
     (Finanzamt)

   Festsetzung und
   Festsetzung und                  Grundsteuer-                      Hebesatz der                     Grundsteuer-
       Erhebung                     Grundsteuer-                      Hebesatz der                     Grundsteuer-
       Erhebung                      messbetrag                        Gemeinde  5)                       betrag
      (Gemeinde)                     messbetrag                       Gemeinde  5)                        betrag
     (Gemeinde)
 1.) Darstellung beschränkt auf Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).
 2.) Hauptfeststellung zum 1.1.2022 auf der Grundlage der von den Gutachterausschüssen zum 1.1.2022 zu ermittelnden Boden-
     richtwerte.
 3.) Vom Gesetzgeber vorgegeben: Grds. 1,3 Promille. Dient das Grundstück überwiegend Wohnzwecken,
     0,91 Promille.
 4.) Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025.
 5.) Für 2025 neu festzulegen.

                                     Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025

Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen
Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!
Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im Sommer
2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung voraussicht-
lich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das
Finanzamt die Grundsteuermessbescheide.
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermess-
beträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde erst ermitteln, wenn sie aus den
Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten
voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He-
besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteuer-
aufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen
Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits
kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch
Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen
Grundsteuer führen.
Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und La-
gen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als
bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als
verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Würt-
temberg unter
https://fm.baden- wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Seite 10 - 15. Januar 2021                                                                   Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Verpflichtung zum Räumen und Streuen!
                                                                     „ Herzlichen Glückwunsch 
Mit Einbruch des Winters wird zur Erinnerung an die wichtigs-          zum 90. Geburtstag
ten Regelungen über die Räum- und Streupflicht hingewiesen.
Verpflichtet sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlos-        Herr Johann Baptist Weber in Schwen-
senen Ortslage die Gehwege zu räumen und zu streuen. Stra-           di feiert am 15. Januar seinen 90. Ge-         Foto: Pixabay
ßenanlieger sind Eigentümer aber auch Mieter von Wohnun-             burtstag.
gen/Häusern oder Pächter von Grundstücken.                           Die Gemeinde gratuliert dem Jubilar zu diesem besonderen
Gehwege sind die für den öffentlichen Fußgängerverkehr her-          Ehrentag ganz herzlich.
gestellte Fläche ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Falls
Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als solche die seitlichen      „ Altersjubilare 
Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 80 cm.
                                                                    Frau Margarete Maria Wilhelm in Großschafhausen
Gehwege sind auf eine ausreichende Breite, mindestens auf 80
                                                                    feiert am 18. Januar ihren 70. Geburtstag.
cm von Schnee und auftauendem Eis zu räumen, dass die Flüs-
                                                                    Herr Alexander Maria Zweifel in Schwendi feiert
sigkeit und Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist.                                                       Foto: Pixabay
                                                                    am 20. Januar seinen 75. Geburtstag.
Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und ge-
                                                                    Herr Franz Josef Brugger in Hörenhausen feiert am 20. Januar
setzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein.
                                                                    seinen 70. Geburtstag.
Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
                                                                    Herr Hubert Keller in Orsenhausen feiert am 20. Januar sei-
Zu verwenden sind möglichst abstumpfendes Material, wie
                                                                    nen 70. Geburtstag.
Sand oder Splitt. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen
                                                                    Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen
Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschrän-
                                                                    und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden
ken. Dies gilt insbesondere im näheren Bereich von Pflanzen
                                                                    möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und
und Sträuchern.
                                                                    noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde.
Sind mehrere Personen gleichzeitig verpflichtet, haften diese
als Gesamtschuldner. Es wird deshalb empfohlen in solchen
Fällen ggf. verbindliche Absprachen zu treffen.                     „ Fundsache
                                                                    In Schwendi im Höhenweg wurde ein Handy gefunden.
Hinweis:                                                            Die Fundsachen können beim Bürgermeisteramt Schwendi,
Damit die kommunalen Schneeräumgeräte die Straßen                   während der Öffnungszeiten am Vormittag, abgeholt werden.
räumen können, werden die Anlieger dringend gebeten,                Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin (07353 9800-11).
ihre Fahrzeuge während den Wintermonaten nicht am
Straßenrand abzustellen.                                            „ Verabschiedung langjähriger
                                                                      Mitarbeiterinnen
Räum- und Streupflicht Tempo-30-Zonen
                                                                    Gleich zwei Mitarbeiterinnen der Gemeinde Schwendi konnte
und in verkehrsberuhigten Bereichen
                                                                    Bürgermeister Späth zum Ende des Jahres in den wohlver-
Bei Schneefällen wird von einzelnen Einwohnern immer wieder
                                                                    dienten Ruhestand verabschieden.
beklagt, dass in den Tempo-30-Zonen der Gemeinde nicht in
                                                                    Frau Katrin Hoffmann verlässt die Gemeinde nach über 31
gleicher Weise geräumt und gestreut wird, wie in Bereichen,
                                                                    Jahren treuer Tätigkeit als Reinigungskraft in der Grundschu-
die nicht verkehrsberuhigt angelegt sind oder als solche an-
                                                                    le- und Werkrealschule Schwendi.
zusehen sind.
                                                                    Frau Annemarie Arb beendete nach über 8 Jahren ihren
Hierzu weist das Bürgermeisteramt auf folgende Regelung im
                                                                    Dienst als Amtsbotin im Ortsteil Schwendi.
Straßengesetz von Baden-Württemberg hin:
                                                                    Im Namen der Gemeinde Schwendi dankte Bürgermeister
Die Gemeinden sollen, in dem für die Aufrechterhaltung
                                                                    Späth den beiden Mitarbeiterinnen für ihre jahrelange, stets
des öffentlichen Straßenverkehrs erforderlichen Umfang,
                                                                    zuverlässige und engagierte Arbeit und wünschte ihnen für
nach besten Kräften die Straßen bei Schneeanhäufungen
                                                                    die Zukunft alles Gute.
räumen und sie bei Schnee- und Eisglätte bestreuen.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Der Räum- und Streuplan der Gemeinde räumt Straßen, die             „ Geschwindigkeitsüberschreitungen
nicht als verkehrsberuhigt eingestuft sind, beim Räumen und         Das Landratsamt Biberach hat folgendes Ergebnis der Ge-
Streuen grundsätzlich den Vorrang ein, da ihnen eine höhere         schwindigkeitsmessungen für November 2020 im Bereich der
Verkehrsbedeutung zuerkannt wird. Gleiches gilt für Straßen,        Gemeinde Schwendi mitgeteilt:
die eine erhöhte Gefahr aufweisen (z.B. stärkere Gefällstrecken).
                                                                    Messstelle:		             Schwendi, K 7580, OEG Gutenzell
Wir bitten daher um Verständnis, dass in Tempo-30-Zonen und
                                                                    Messtag und -zeit:        Mi., 11.11.2020, 07:31 bis 10:02 Uhr
sonstigen verkehrsberuhigten Bereichen der Winterdienst nicht
                                                                    Gemessene Fahrzeuge:      216
immer in gleichem Maße erfolgen kann, wie auf Straßen mit
                                                                    Überschreitungen:         6
höherer Verkehrsbedeutung oder mit einer besonderen Gefah-
renlage. Unser Bauhof ist aber bemüht auch die verkehrsberu-        Messstelle:		        Schwendi, L 259,
higten Bereiche, im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten,        			OEG Großschafhausen
ebenfalls im gebotenen Umfang zu räumen und zu streuen.             Messtag und -zeit:   Mi., 18.11.2020, 18:34 bis 20:45 Uhr
                                                                    Gemessene Fahrzeuge: 140
                                                                    Überschreitungen:    9
                                                                    Messstelle:		             Schwendi-Großschafhausen,
                                                                    			                       L 259, OEG Orsenhausen
                                                                    Messtag und -zeit:        Mo., 30.11.2020, 11:00 bis 13:00 Uhr
                                                                    Gemessene Fahrzeuge:      294
                                                                    Überschreitungen:         3
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                                Seite 11 - 15. Januar 2021

Messstelle:          Schwendi-Orsenhausen,                               zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche be-
                     L 259, OEG Rot                                      fragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab
Messtag und -zeit:   Mi., 18.11.2020, 15:04 bis 17:31 Uhr                bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der
Gemessene Fahrzeuge: 708                                                 Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängig-
Überschreitungen.    13                                                  keit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesun-
                                                                         ken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Würt-
Messstelle:          Schwendi-Schönebürg,
                                                                         temberg erfolgen aus EU-28-Staaten«.
                     L 280, OEG Heggbach
                                                                         Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Men-
Messtag und -zeit:   Di., 03.11.2020, 10:13 bis 12:45 Uhr
                                                                         schen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbs-
Gemessene Fahrzeuge: 165
                                                                         losen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder
Überschreitungen.    3
                                                                         Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die
                                                                         wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mi-
„ Persönliche Beratung beim unabhängigen                                 krozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflich-
  Energieberater                                                         tigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in
In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi               Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mi-
haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund                 krozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu
um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen             ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie
und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög-                    die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit
lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener-                 sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungs-
gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren.                      gruppen in Baden-Württemberg haben.
Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera-                 Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen
ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech-               Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen
nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll              der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteili-
mitgebracht werden.                                                      gung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit
                                                                         durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedin-
                                                                         gungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions,
                                                                         SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des
                                                                         Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhe-
                                                                         bung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
                      monatlich                                          Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
                      Donnerstag, 11. Feb. 2021, 14.00 - 18.00 Uhr       In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst
                      Rathaus, Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi         Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der
                      Um vorherige telefonische Anmeldung wird           Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische
                      gebeten bei Frau Miller, Tel. (0 73 53) 98 00-61   Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Er-
                                                                         hebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung
                                                                         mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen
                                                                         Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufäl-
Folgetermin:                                                             lig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie
Donnerstag, 11. März 2021                                                werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden
                                                                         Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
                                                                         Wie läuft die Befragung ab?
„ Mikrozensus 2021 -                                                     Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschrei-
  Start in Baden-Württemberg                                             ben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor.
Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich              Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das
Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische             Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem
Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten             Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält
Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größ-                die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon auf-
ten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das                zunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews
ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden                  vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich,
rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Ba-             aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haus-
den-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies               haltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
sind rund ein % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im            Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauf-
Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchfüh-             tragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste
rung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt.             Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informati-             Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papier-
onsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Men-                 form selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die kei-
schen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in                nen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landes-
welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bil-              amt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an.
dungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder                 Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung
um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen.                und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weiterge-
Was ist der Mikrozensus?                                                 geben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Da-
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei                 ten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerk-
jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als                male getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen
Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entschei-          gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymi-
dungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissen-                 siert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen
schaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern            weiterverarbeitet.
Seite 12 - 15. Januar 2021                                                          Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Abwasserzweckverband Rottal
  Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung (GemO) hat die
Verbandsversammlung am 10. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen:

A)       Haushaltsjahr 2020
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.    im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                           1.024.200 Euro
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                    - 1.024.200 Euro
1.3 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                            0 Euro
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                              0 Euro
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                         0 Euro
1.6 veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                                   0 Euro
1.7 veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                   0 Euro
2.    im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                 558.000 Euro
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                               - 558.000 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                              0 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                    0 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                    0 Euro
2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                                        0 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                               0 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                            3.600 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                          - 3.600 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
      Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                                       0 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
      Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                                   0 Euro

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                      0 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                           0 Euro.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                  150.000 Euro.

§ 5 Umlagen
1.   Die Betriebskostenumlage/-beteiligung wird auf vorläufig                                        501.400 Euro
2.   die Zinsumlage wird auf vorläufig    300 Euro
3.   die Vermögensumlage/-beteiligung wird auf vorläufig                                                     0 Euro
4.   die Tilgungsumlage wird auf vorläufig                                                             3.600 Euro
5.   und die Umlage nach § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung
     wird auf vorläufig                                                                                      0 Euro
     festgesetzt.
Die Umlagen werden entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt.

B) Haushaltsjahr 2021
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.    im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträge
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                           1.100.200 Euro
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                    - 1.100.200 Euro
1.3 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                            0 Euro
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                              0 Euro
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                         0 Euro
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                      Seite 13 - 15. Januar 2021

1.6  veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                                          0 Euro
1.7  veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                          0 Euro
2.   im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                         634.000 Euro
2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                       - 634.000 Euro
2.3  Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                        0 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                             0 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                             0 Euro
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
     Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                                                  0 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                                         0 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                     3.600 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                   - 3.600 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
     Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                                                 0 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
     Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                                             0 Euro

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
 (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                              0 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus-
zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                           0 Euro.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                          150.000 Euro.

§ 5 Umlagen
1.   Die Betriebskostenumlage/-beteiligung wird auf vorläufig                                                     632.700 Euro
2.   die Zinsumlage wird auf vorläufig                                                                                  0 Euro
3.   die Vermögensumlage/-beteiligung wird auf vorläufig                                                                0 Euro
4.   die Tilgungsumlage wird auf vorläufig                                                                          3.600 Euro
5.   und die Umlage nach § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung
     wird auf vorläufig                                                                                                  0 Euro
     festgesetzt.

Die Umlagen werden entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt.
Burgrieden, 21. Dezember 2020, gez. Josef Pfaff, Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 18. Dezember 2020 die Gesetzmäßigkeit der Haus-
haltssatzung bestätigt und festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18. bis zum 26. Januar 2021 im Rathaus Burgrieden, Rathausplatz 2, 88483 Burgrieden,
während der Dienststunden öffentlich aus.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Burgrieden, 21. Dezember 2020,
gez. Josef Pfaff,
Verbandsvorsitzender
Seite 14 - 15. Januar 2021                                                             Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Feuerwehren                                                     Kirchliche Nachrichten
                                                                Seelsorgeeinheit Schwendi
„ Freiwillige Feuerwehr Schönebürg                             Die sechs katholischen Kirchengemeinden
Funkenbauer Schönebürg
Leider findet auf Grund der aktuellen Situation dieses
Jahr kein Funken in Schönebürg statt.                           Pfarramt Schwendi
Deshalb werden wir auch keine Christbäume oder sonstiges        Hauptstr. 39, 88477 Schwendi
Material sammeln.                                               Tel. 07353 577, Fax 07353 981687
Wir hoffen das dieser Brauch nächstes Jahr wieder möglich       E-Mail: ststephanus.schwendi@drs.de
sein wird.
Die Funkenbauer Schönebürg                                      Pfarramt Bußmannshausen
                                                                Ringstr. 29, 88477 Schwendi-Bußmannshausen
                                                                Tel. 07353 91307, Fax 07353 91309
                                                                E-Mail: stmartinus.bussmannshausen@drs.de
Schul- und
                                                                Pastoral-Team
Kindergartennachrichten                                         Pfarrer Martin Ziellenbach
                                                                Tel. 07353 981688, E-Mail: martin.ziellenbach@drs.de
„ Anmeldung der zukünftigen                                     Pastoralreferentin Claudia Holm
                                                                Tel. 07353 91308, E-Mail: claudia.holm@drs.de
  Kindergartenkinder in den Kindergärten
                                                                Diakon Günther Rahn, Tel. 07353 982770
  der Gesamtgemeinde Schwendi für
  das Kindergartenjahr 2021/22                                  Das Pastoralteam ist für Fragen und Gespräche telefonisch
Im Januar werden die Kindergärten wieder die Bedarfsum-         und per E-Mail für Sie erreichbar.
frage für Betreuungsplätze für das nächste Kindergartenjahr
versenden. Diese werden an alle im Ort gemeldeten Familien      Telefonische Sprechzeit von Pfarrer Ziellenbach:
mit Kleinkindern versendet. Kinder, die im Laufe des nächsten   Donnerstag von 15 - 16 Uhr unter Tel. 981688
Kindergartenjahres 2021/22 einen Betreuungsplatz benötigen
                                                                Homepage: www.se-schwendi.de
werden mittels dieser Bedarfsermittlung abgefragt.
Sollten Sie bis zum 18.01.2020 noch kein Formular erhalten
                                                                Öffnungszeiten der Pfarrbüros
haben, so melden Sie sich bitte bei der jeweiligen Kindergar-
                                                                Schwendi:             Montag            08:30 - 11:00 Uhr
tenleitung vor Ort.
                                                                                      Dienstag          08:30 - 11:00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kinder-
                                                                                      Donnerstag        15:00 - 17:00 Uhr
gartenleitungen:
• Kindergarten Bussmannshausen: Frau Gosner
                                                                Bußmannshausen:         Mittwoch        16:00 - 18:00 Uhr
    Tel: 07353/2377 kiga.morgentau@bussmannshausen.de
                                                                                        Freitag         09:00 - 11:00 Uhr
• Kindergarten Großschafhausen: Frau Ackermann
    Tel: 07353/706 kiga.kunterbunt@grossschafhausen.de          Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain
• Kindergarten Orsenhausen: Frau Gaupp                          Tel. 01525 9575276 oder
    Tel: 07353/707 kiga.orsenhausen@t-online.de                 www.se-schwendi.de - Link: Hospizdienst
• Kindergarten Schönebürg: Frau Hohbach
    Tel: 07353/2136 kiga-schoenebuerg@t-online.de               Öffnungszeiten der Kath. öffentl. Büchereien (KÖB)
• Kindergarten Schwendi: Frau Tränkle                           Bußmannshausen:       Die Büchereien sind bis mindestens
    Tel: 07353/9832060 info@kiga-schwendi.de                    Schönebürg:           31. Januar 2021 geschlossen!
• Kindergarten Sießen i.W: Frau Eble
    Tel: 07347/9200222 kiga.klabautermann@siessen.de
                                                                Gottesdienste
                                                                in der Seelsorgeeinheit Schwendi
                                                                vom 16. – 24. Januar 2021

                                                                16.01.21 Samstag
                                                                18:30 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier
                                                                          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -
                                                                          († Franz und Maria Niederwieser u. Ang./ † Guido
                                                                          und Elmar Fick u. Eltern)

                                                                17.01.21 2. Sonntag im Jahreskreis
                                                                09:00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier
                                                                          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -
                                                                          († Theo, Lina und Inge Staible)
                                                                10:30 Uhr Orsenhausen: Eucharistiefeier
                                                                          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -
                                                                          (g. Jtg. † Margret Halder/ † Paul Mayer)
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                    Seite 15 - 15. Januar 2021

10:30 Uhr Sießen: Wort-Gottes-Feier                              Ihre erhobenen Daten werden nach drei Wochen vernichtet.
                                                                 Die Teilnehmererfassung gilt auch für Taufen und Beerdigungen.
19.01.21 Dienstag
18:00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier                           Es gelten weiterhin in der SE Schwendi die Schutzmaßnah-
20:00 Uhr Schwendi/Pfarrkirche: Elternabend zur Erstkom-         men für alle öffentlichen Gottesdienste, die drei AHA-Regeln:
          munion 2021                                            - Abstand
                                                                 Der Rundum-Mindestabstand beträgt weiterhin 1,50 m.
20.01.21 Mittwoch                                                - Hygiene
18:00 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier                      Am Eingang gibt es eine Handdesinfektion.
20:00 Uhr Sießen/Pfarrkirche: Elternabend zur Erstkom-           - Alltagsmaske
          munion 2021 der Nordgemeinden                          Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung während des Got-
                                                                 tesdienstes ist für alle Gottesdienstbesucher verpflichtend,
21.01.21 Donnerstag
                                                                 ebenso die Erfassung der Teilnehmenden durch unsere Ordner.
20:00 Uhr Schönebürg/Pfarrkirche: Elternabend zur Erst-
          kommunion 2021
                                                                 Der Kommunionempfang erfolgt weiterhin mit Zange oder
22.01.21 Freitag                                                 Pinzette am Kommuniontisch in die Hand. Es besteht immer
19:00 Uhr Schwendi/Pfarrkirche: Eucharistiefeier                 die Möglichkeit der geistlichenKommunion. Die Mitfeier der
          (g. Jtg. † Anton Matits/ † Josef Stump und Josef       Eucharistie muss nicht in jedem Fall mit dem Empfang der
          Kötzer/ † Theresia Koch, Augustine Lerch und           Heiligen Kommunion verbunden sein.
          Wolfgang Kotsch)
                                                                 Heizen
24.01.21 3. Sonntag im Jahreskreis                               Die Heizung der Kirche muss eine halbe Stunde vor Gottes-
09:00 Uhr Schwendi: Eucharistiefeier                             dienstbeginn wieder ausgeschaltet werden, damit durch die
          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -            Warmluft keine Aerosole verbreitet werden können. Bitte zie-
          († Rita Keller)                                        hen Sie sich entsprechend warm an.
09:00 Uhr Schönebürg: Wort-Gottes-Feier
09:00 Uhr Orsenhausen: Wort-Gottes-Feier                         Friedhof und Beerdigungen
10:30 Uhr Bußmannshausen: Eucharistiefeier                       Im Moment dürfen auf dem Friedhof bei Beerdigungen 100
          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -            Personen teilnehmen. Ansonsten gelten ebenso wie in der Kir-
          (2. Opfer † Roswitha Schönle/ g. Jtg. † Alfred,        che die AHA-Regeln mit Teilnehmererfassung. In Schwendi
          Franz und Josef Saiger/ † Gertrud und Georg Ott)       werden bei Beerdigungen die unteren Friedhofseingänge ge-
18:30 Uhr Sießen: Eucharistiefeier                               sperrt, der Zutritt erfolgt über den oberen Eingang Richtung
          - mit Vorstellung der Erstkommunionkinder -            Kirche. Dies erleichtert den Ordnern die Teilnehmererfassung.
                                                                 Pfarrer Martin Ziellenbach

Termine und Informationen
für die Seelsorgeeinheit                                         Nachrichten der
                                                                 einzelnen Kirchengemeinden
Beerdigungsdienst vom 17. - 23. Januar 2021:
Pfarrer M. Ziellenbach und Patoralreferentin C. Holm,            ST. GALLUS SCHÖNEBÜRG
Tel. 07353 91308
                                                                 Bücherei geschlossen
Mitteilung von Ehejubiläen                                       Liebe LeserInnen!
Gemeinsam mit unserem Bischof nehmen wir gerne Anteil,           Aufgrund der Verlängerung des Corona-Lockdowns bleibt auch
wenn Ehepaare aus unseren Kirchengemeinden ein Hoch-             die Bücherei bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen.
zeitsjubiläum feiern.                                            Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Wir bitten alle Jubelpaare, die in diesem Jahr ein Ehejubi-      Das Bücherei-Team
läum feiern und eine Urkunde des Bischofs wünschen, uns
den kirchlichen Hochzeitstag mitzuteilen. Bitte geben Sie uns    ST. MARTINUS BUSSMANNSHAUSEN
frühzeitig Bescheid, damit wir die Urkunden in Rottenburg
beantragen können. Wir freuen uns darüber!                       Bücherei geschlossen
Pfarrbüro Bußmannshausen, Tel. 07353 91307                       Liebe LeserInnen!
Pfarrbüro Schwendi, Tel. 07353 577                               Aufgrund der Verlängerung des Corona-Lockdowns bleibt
                                                                 auch die Bücherei bis mindestens 31. Januar 2021 ge-
Gottesdienste mit Auflagen                                       schlossen. Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständ-
- Lockdown - gültig seit 17.12.2020                              nis. Vielen Dank.
                                                                 Das Bücherei-Team
Eine telefonische Anmeldung zu den Gottesdiensten ist            Heidi Ott & Claudia Reuder
nicht notwendig.
                                                                 MARIÄ UNBEFLECKTE EMPFÄNGNIS ORSENHAUSEN
Die Anmeldung erfolgt ab sofort vor dem Gottesdienst bei den
Ordnern. Die Ordner müssen die Namen aller Gottesdienstbe-       Hermann Eberle beendet Mesnerdienst
sucher in eine Liste eintragen. Damit es vor den Kirchen nicht   Zum Jahresende 2020 ist unser Mesner Herr Hermann Eber-
zu Stauungen kommt, bitten wir Sie, rechtzeitig vor Beginn       le nach über 15 Jahren Mesnerdienst in den wohlverdienten
des Gottesdienstes da zu sein.                                   Ruhestand gegangen.
Sie können auch lesen