Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg

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Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018   Redaktionsschluss für Ausgabe Dezember 2018: 23.11.2018            Ausgabe November 2018

                                                                                            Erster „Zwei-Jahres-Haushalt“
                                                                                                   für die Gemeinde
                                                                                                ins Verfahren gebracht

                                                                                            Sehr geehrte Einwohner
                                                                                            unserer Ortsteile,
                                                                                            der Bekanntmachung aus diesem Amtsblatt
                                                                                            entnehmen Sie die Auslage unseres Haus-
                                                                                            haltes 2019 und 2020. Erstmals erstellt der
                                                                                            Gemeinderat mit der Verwaltung einen
                                                                                            Zwei-Jahres-Haushalt. Im allgemeinen
                                                                                            Sprachgebrauch auch oft als Doppelhaus-
                                                                                            halt benannt.
                                                                                            Wir orientieren uns damit an der Handha-
                                                                                            bung im Freistaat Sachsen und im Landkreis
                                                                                            Mittelsachsen. Beide, der Freistaat und der
                                                                                            Landkreis, erstellen ebenfalls den Doppel-
                                                                                            haushalt für die Jahre 2019 und 2020.
                                                                                            Gemeinderat und Verwaltung haben sich
                                                                                            dafür entschieden, um das aufwendige
                                                                                            Verfahren der Haushaltsaufstellung etwas
                                                                                            über diese beiden Jahre zu reduzieren, aber
                                                                                            auch um gleichzeitig Planungssicherheit für
                                                                                            einen längeren Zeitraum herzustellen.
                                                                                            Besonders wegen der zusätzlichen Bela-
                                                                                            stung, welche im Wahljahr 2019 mit
                                                                                                      bitte lesen Sie weiter auf Seite 2

                                                                                              Hier finden Sie:
                                                                                              Es weihnachtet schon bald –
                                                                                              Infos zur Adventsausstellung
                                                                                              und Tombola.............................Seite 2
                                                                                              Einladung
                                                                                              zur Kinderweihnachtsfeier........Seite 2
                                                                                              Auslage HH-Satzung
                                                                                              2019 - 2020 ..............................Seite 4
                                                                                              Räum- und Streupflicht
C                                                                                             der Gehweganlieger .................Seite 6
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Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Seite 2                                                Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                 Erscheinungstag: 12.11.2018

Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen anstehen, kann somit die                   Adventsausstellung in der Kirche Reinsberg
Verwaltungskraft gebündelt werden. Die notwendigen Planzahlen
und Orientierungsdaten liegen diesmal vom Freistaat schon pünkt-         Wie in den vergangenen Jahren, möchte wir sie auch dieses Jahr
lich vor und auch der Landkreis ringt um eine schnelle, verbindliche     bitten, unsere Ausstellung zum Weihnachtsmarkt in der Reinsberger
Aussage zur Kreisumlage.                                                 Kirche mit Ihren Kostbarkeiten zu bereichern.
Der vorliegende Entwurf zu den Planjahren 2019 und 2020 erfüllt bei      Das Thema 2018 heißt: „Räuchern in aller Art“!
aller Sorgfalt noch nicht den Anspruch eines genehmigungsfähigen         Bringen Sie uns Ihre schönsten und liebsten Räuchermänner,
Haushaltes, welcher der Rechtsaufsicht vorzulegen ist. Mit den           Räucherhäuser, Räucheröfen und alles was Ihnen in der Advents-
gegenwärtigen Planansätzen erwirtschaften wir 2019 im Ergebnis-          und Weihnachtszeit den Räucherduft um die Nase zaubert. Ob
haushalt nicht unsere Mindesttilgung von 100.000 € und an die            selbst gemacht oder aus dem Erzgebirge, oder, oder…
Erwirtschaftung der uns vom Freistaat verordneten Abschreibung ist       Helfen Sie uns, Traditionen zu bewahren und bringen Sie
gar nicht zu denken, das Ergebnis mit Abschreibung liegt hier bei                           am 01. Dezember ab 10 Uhr
– 503 T€ in 2019 und – 290 T€ in 2020. Trotz gestiegenen Steuerein-      Ihre Lieblingsstücke gut beschriftet zum Aufbau in die Reinsberger
nahmen, auch bei uns, laufen die Ausgaben davon. Kinderbetreu-           Kirche.
ung, Personalkosten, unabweisbare Unterhaltungsmaßnahmen,                Ich freue mich auf Sie, Ihre Beteiligung an der Ausstellung
aber auch der wiederum angekündigte Anstieg der Kreisumlage,             und auf Ihren Besuch in der Kirche.
lassen unseren Gestaltungsspielraum fast gegen „0“ gehen. Die            Zum Ende der Ausstellung findet, wie in den letzten Jahren, ein
zusätzlichen Finanzmittel vom Freistaat, welche in den Medien            Konzert mit dem Gemischten Chor Reinsberg statt. Unterstützt wird
immer wieder benannt werden, wie die 70.000 € zur Stärkung klei-         dieser von einem Erwachsenenflötenkreis und vielen anderen mit
ner Kommunen, können diese Entwicklung allein nicht auffangen.           einem bunten Programm.
Die gegenwärtige Finanzausstattung schnürt den kleinen Gemein-
den, und dazu gehören wir mit 2910 Einwohnern nun einmal, die            Matthias Flemming
Luft zum Atmen ab. Hier wäre es also auch wichtig, wenn der Land-
kreis dies erkennt und den Druck auf die finanzschwachen Kommu-
nen durch deutliche Absenkung der Kreisumlage mindert.
Als nennenswerte Investitionsmaßnahme in den beiden Planjahren                         Die Weihnachtsmarkt-Tombola
ist die dringend nötige Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für
unsere Gemeindefeuerwehr angedacht. Denn im Brandschutzbe-               Liebe Freunde der Tombola des Weihnachtsmarktes Reinsberg,
darfsplan wurde ausdrücklich auf die Absicherung der kleinen Orts-
teile und außenliegender Grundstücke mit Löschwasser eingegan-           damit wir auch in diesem Jahr wieder schöne Preise zur Tombola auf
gen. Natürlich stehen auch die Fertigstellung aller bisher begonne-      dem Weihnachtsmarkt in Reinsberg am 1. Dezember zu verlosen
nen Baumaßnahmen, die Sanierung der Turnhallen in Dittmannsdorf          haben, brauchen wir Eure / Ihre Unterstützung. Wer etwas beisteu-
sowie Neukirchen und die Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäu-           ern möchte, kann dies im Gasthof Reinsberg bei Martina Bellmann
sern weiter im Blick des Gemeinderates. Natürlich auch die Hoff-         bis zum 26.11.2018 abgeben. Vielen Dank.
nung, dass der Landkreis durch die Clusterbildung von Breitband-
projekten auch hier für unsere Orte die Breitbanderschließung absi-      Mandy Rüb im Namen des Tombola –Teams
chert.
Der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss haben nun die
Aufgabe in den kommenden Wochen Einsparungen oder auch Strei-
chungen im Haushaltsplan festzulegen. Besonders rücken dabei die
freiwilligen Aufgaben wieder in den Fokus, Ziel bleibt es auch 2019
und 2020 weiter unsere Mindesttilgung zum Abbau der Verschul-
dung unserer Gemeinde zu erreichen und alle nötigen Pflichtaufga-
ben sowie einschließlich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben
für unsere Einwohner zu erfüllen. Im Januar des kommenden Jahres
soll dann der Zwei-Jahres-Haushalt im Gemeinderat beschlossen
werden. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit dem Gemeinderat die
nötigen Lösungen und Kompromisse bis dahin gefunden haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Bernd Hubricht

  Liebe Freunde der Besinnlichkeit, der Gemütlichkeit
       und des gemeinsamen Beisammenseins,
das Programm zum 24. Reinsberger Weihnachtsmarkt steht und
mehr Verkaufsstände als in den letzten Jahren laden zum Verweilen
ein. Wir hoffen, Ihnen unseren neuen Marktstand pünktlich zum
Weihnachtsmarkt präsentieren zu können. Lassen Sie sich überra-
schen. Wir freuen uns, fast alle Ortschaften der Gemeinde in der
Gemeinschaft der Budenbesitzer begrüßen zu dürfen. Jetzt hoffen
wir alle auf das passende Wetter und freuen uns auf Ihren Besuch.
Sollten Familien Interesse haben, an diesem Tag einen kleinen Floh-
markt im Saal des Gasthauses "Städtchen" aufzubauen, dann
setzen Sie sich bitte mit Peter Groh (037324 72 63) in Verbindung.
Vielen Dank und bis bald.                                                                                                                         C
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Annett König, Ortsvorsteherin Reinsberg
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018                              Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                                    Seite 3

            Öffentliche Bekanntmachungen                                                            Entsorgungstermine
                                                                               Müll            Gelbe Tonne      Papier           Bioabfall
                   Öffnungszeiten Rathaus Reinsberg
                                                                               Bieberstein
    • Bürgersprechstunden des Bürgermeisters                                   24.11.2018      22.11.2018       24.11.2018       16.11.2018
      Mit Herrn Bürgermeister Hubricht am:                                     07.12.2018      05.12.2018                        30.11.2018
      Dienstag,      13.11.2018        09:30 – 12:00 Uhr                                                                         14.12.2018
      Donnerstag,    22.11.2018        13:00 - 18:00 Uhr
      Dienstag,      27.11.2018        09:30 – 12:00 Uhr                       Burkersdorf / Gotthelffriedrichsgrund
      Donnerstag,    06.12.2018        15:00 - 18:00 Uhr                       24.11.2018     22.11.2018       26.11.2018        16.11.2018
      auch Telefonsprechstunde, Rufnummer 037324 80720                         07.12.2018     05.12.2018                         30.11.2018
                                                                                                                                 14.12.2018
    • Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Standesamt
      DIENSTAG                        09:30 – 12:00 Uhr                        Dittmannsdorf
      DONNERSTAG                      09:30 - 12:00 Uhr                        22.11.2018    22.11.2018         30.11.2018       16.11.2018
                                      13:00 - 18:00 Uhr                        05.12.2018    05.12.2018                          30.11.2018
      oder nach Terminvereinbarung, Tel. 037324 807-30, 807-34                                                                   14.12.2018

    • Sprechstunden des Bürgerpolizisten                                       Hirschfeld
                                                                               13.11.2018      22.11.2018       24.11.2018       16.11.2018
      im Rathaus Reinsberg                                                     27.11.2018      05.12.2018                        30.11.2018
      DONNERSTAG, 15.11.2018, 16:00 - 18:00 Uhr                                11.12.2018                                        14.12.2018
      DONNERSTAG, 22.11.2018, 10:00 - 12:00 Uhr
      DONNERSTAG, 06.12.2018, 16:00 - 18:00 Uhr                                Neukirchen / Steinbach
                                                                               13.11.2018     22.11.2018        30.11.2018       16.11.2018
      in der Stadt Großschirma                                                 27.11.2018     05.12.2018                         30.11.2018
      DIENSTAG, 13.11.2018,                                                    11.12.2018                                        14.12.2018
      Rathaus Großschirma             10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr
      DIENSTAG, 27.11.2018,                                                    Reinsberg / Drehfeld
      Rathaus Großschirma             10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr     24.11.2018     22.11.2018        30.11.2018       16.11.2018
      DIENSTAG, 11.12.2018,                                                    07.12.2018     05.12.2018                         30.11.2018
      Rathaus Großschirma             10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr                                                       14.12.2018
      DONNERSTAG, 22.11.2018,
      Rathaus Siebenlehn              15:00 – 17:00 Uhr

                                                                                             Verteilung Abfallkalender für 2019

    Die Freiwillige Feuerwehr informiert                                         Die Verteilung der Abfallkalender für 2019 im Landkreis Mittel-
                                                                                 sachsen erfolgt ab Mitte November durch die Deutsche Post.
    • FFW-Dienste
                                                                                 Wer bereits vor der Verteilung in dem Abfallkalender für 2019
                                                                                 „schmökern“ möchte, der findet diesen unter www.ekm-mittel-
    Bieberstein
                                                                                 sachsen.de komplett im PDF-Format.
    22.11.2018 19:30 Uhr AD Winterfestmachung, Hydrantenkontrolle
                                                                                 EKM-Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
    06.12.2018 19:30 Uhr AD Fahrzeugkunde,
                            Persönliche Schutzausrüstung

    Dittmannsdorf                                                                            Aus der Arbeit des Gemeinderates
    15.11.2018 19:00 Uhr          Knoten
                                                                               Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
    Jugendfeuerwehr Dittmannsdorf
                                                                               am 27.11.2018, 19:00 Uhr, Rathaus Reinsberg, Ratssaal
    15.11.2018 17:30 Uhr          Knoten und Stiche                            Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungsta-
    29.11.2018 17:30 Uhr          Jahresabschlussdienst                        feln.

    Hirschfeld                                                                 Hubricht
                                                                               Bürgermeister
    07.12.2018 19:00 Uhr          Theoretische Ausbildung
                                  vorbeugender Brandschutz

    Neukirchen
                                                                                      Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2018
    16.11.2018 19:00 Uhr          Verhalten an der Einsatzstelle
    07.12.2018 19:00 Uhr          Theoretisches Grundwissen                   Nichtöffentliche Sitzung

    Reinsberg                                                                 Beschluss-Nr. VI/51/2018-81 (Die Veröffentlichung ist entspre-
C
M
                                                                              chend DSGVO inhaltlich gekürzt.)
Y
K
    13.11.2018 19:00 Uhr          Leinen/Knoten                               Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 612/12 der
    27.11.2018 19:00 Uhr ID       Elektrische Anlagen                         Gemarkung Niederreinsberg zu.
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Seite 4                                                    Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                  Erscheinungstag: 12.11.2018

     Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.10.2018                                          Bekanntgabe zur Auslegung
                                                                             des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushalts-
Öffentliche Sitzung
                                                                                 jahre 2019 und 2020 der Gemeinde Reinsberg
Beschluss-Nr. VI/52/2018-82
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des               Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Reinsberg für die
                                                                             Jahre 2019 und 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt in der
Haushaltplanes für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis und
                                                                             Gemeindeverwaltung Reinsberg, Bürgerbüro, Kirchgasse 2 in
beauftragt die Verwaltung, die Auslegung des Entwurfs durchzufüh-
                                                                             Reinsberg in der Zeit vom 15.11.2018 bis zum 26.11.2018 zu
ren und das Beschlussverfahren fortzusetzen.
                                                                             folgenden Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
                                                                             Montag, Dienstag und Mittwoch:
Beschluss-Nr. VI/52/2018-83
                                                                                    von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Gemeinderat Reinsberg fordert die deutliche Absenkung des
                                                                             Donnerstag:
Kreisumlagesatzes zur Entlastung der finanzschwachen Kommune.
                                                                                    von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine entsprechende
                                                                             Freitag:
Stellungnahme an den Landkreis abzugeben, da die Gemeinde
                                                                                    von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Reinsberg sich mit der beabsichtigten Kreisumlage nicht mehr im
Stande sieht, ihre Pflichtaufgaben einschließlich der freiwilligen
                                                                             Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-
Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und die notwendige jährli-
                                                                             sen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum
che Mindesttilgung der Kommunaldarlehn aufzubringen.                         05.12.2018 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.
Auf die Entwicklung der allgemeinen gemeindlichen Deckungsmittel
zu ausgewählten Ausgaben, wodurch die Gemeinde überdurch-                    Reinsberg, den 24.10.2018
schnittlich benachteiligt ist, sowie auf das strukturelle Defizit und die
dauerhaft unzureichende Finanzausstattung ist Bezug zu nehmen.

Beschluss-Nr. VI/52/2018-84                                                  Hubricht
Der Gemeinderat beschließt:                                                  Bürgermeister
1. Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 14.100 Euro zur Finan-
   zierung der Leistung „Erneuerung Notlicht im DGZ Reinsberg“
   sowie der Gebühren eines unabhängigen Prüfers. Die Finanzie-                           Der Bürgerpolizist informiert und bittet
   rung erfolgt durch Entnahme aus liquiden Mitteln. Die Mittel wer-
   den für übertragbar erklärt.
                                                                                               um Mithilfe und Hinweise!!
2. Der Zuschlag zur Erneuerung des „Notlichts im DGZ Reinsberg“
   ist an die Firma Köhler GmbH, Mühlweg 13 in 01619 Zeithain mit                                  – Polizeirapport –
   einer Gesamtangebotssumme von 13.257,79 Euro brutto zu er-                                   Dienstbereich Reinsberg
   teilen.
                                                                             1. Reinsberg OT Hirschfeld - Gefährliche Eingriffe in den
Beschluss-Nr. VI/52/2018-85                                                  Straßenverkehr
1. Der Gemeinderat beschließt bei Aufhebung der Ortschaftsver-               Am 20.10.2018 gelangte zur Kenntnis, dass von unbekannten
   fassung mit der 2019 beginnenden VII. Legislaturperiode des Ge-           Tätern das Ortsschild am Weg Hohle in Richtung Fasanerie entwen-
   meinderates die Bildung eines Bürgerbudget in Höhe von                    det wurde. Zwischenzeitlich musste durch Mitarbeiter des Bauhofes
   mindestens 5,00 € pro Einwohner für die Haushaltjahre der VII.            ein Verkehrszeichen der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h
   Legislaturperiode (2019-2024).                                            aufgestellt werden, um die gesetzlichen Bestimmungen entspre-
2. Die Haushaltsansätze aus den Kostenstellen Produkt                        chend der Straßenverkehrsordnung bis zum Anbringen eines neuen
   111101/442102 und Produkt 281101/431804,431805, 431806,                   Ortsschildes einhalten zu können. Für die Neuanfertigung eine Orts-
   431807 sowie 431808 sind für die finanzielle Untersetzung des             schildes muss die Gemeinde 160,- Euro aufbringen.
   Bürgerbudget zu verwenden.
3. Das Bürgerbudget ist im Haushaltsplan 2019 und 2020 sowie in
   der Finanzplanung über alle Planungsjahre abzubilden.
4. Die Bewirtschaftung des Bürgerbudgets obliegt bindend der
   Empfehlungen des Beirates für Ortsteilangelegenheiten.

Beschluss-Nr. VI/52/2018-86
1. Der Gemeinderat beschließt, für den Breitbandausbau in der Ge-
   meinde Reinsberg im Rahmen der Förderung einer Wirtschaft-
   lichkeitslücke die Beteiligung am Clusterprojekt des Landkreises
   Mittelsachsen in der angestrebten Ausbautechnologie in FTTB.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte ein-
   zuleiten und mit dem Landkreiskoordinator für Breitbandausbau
   alle nötigen Maßnahmen abzustimmen.

Beschluss-Nr. VI/52/2018-87 (Die Veröffentlichung ist entspre-                                                                   (Foto: C. H. - E)
chend DSGVO inhaltlich gekürzt.)                                            EIGENTUMSKRIMINALITÄT
1. Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 612/12, Am             Wohnungseinbruch in Sachsen
Graben 7 in 09629 Reinsberg zu.                                             Die erfassten Fälle für den Freistaat Sachsen sind in den letzten
                                                                            zehn Jahren, mit Ausnahme der Kalenderjahre 2013 und 2017,
Die Sitzungsniederschrift zum Teil der öffentlichen Sitzung                 stetig angestiegen. Im Jahr 2017 gab es im Freistaat Sachsen
kann nach deren Genehmigung durch den Gemeinderat von                       gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Fallzahlen von 13,1               C
                                                                                                                                                       M
den Einwohnern zu den Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen                  Prozent. Die Anzahl der für das Jahr 2017 registrierten Wohnungs-          Y
                                                                                                                                                       K
werden.                                                                     einbrüche betrug laut PKS 4071 Fälle.
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018                               Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                                    Seite 5

    In allen Dienstbereichen der Polizeidirektionen nahm die Anzahl der             lefonnummern und vielleicht auch genaue Anschriften aus, damit
    Wohnungseinbruchdiebstähle ab, prozentual am stärksten im                       Sie für den Notfall erreichbar sind.
    Bereich der PD Chemnitz (- 31,0 %), gefolgt von der PD Zwickau mit          -   Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung; bei unbe-
    einem Rückgang von 25,6 Prozent. Es handelten mehr deutsche als                 kannten Personen sollten Sie gegebenenfalls Nachbarn hinzu-
    nichtdeutsche Tatverdächtige.                                                   ziehen.
    Die Häufigkeitszahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl betrug                   -   Achten Sie darauf, ob Fremde ältere Nachbarn aufsuchen und
    bundesweit 141,2 auf 100 000 Einwohner. Der Freistaat Sachsen                   fragen Sie nach, was diese Personen wollen.
    liegt mit 99,7 unter dem Bundesdurchschnitt. Nur der Freistaat              -   Informieren Sie die Polizei, wenn Fensterscheiben klirren und im
    Bayern, der Freistaat Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und                     Treppenhaus Türholz splittert: versuchen Sie niemals Einbrecher
    Baden-Württemberg weisen eine geringere Kriminalitätsbelastung                  festzuhalten.
    in diesem Phänomenbereich auf.
    Die Freistaaten Sachsen und Bayern belegten im Jahr 2017 bezüg-             Wohnungseinbruch
    lich der Aufklärungsquote den achten Rang. Obwohl der Rückgang
    der Fallzahlen ein erstes Indiz für die Wirksamkeit getroffener             Diebstahl und Einbruch sind für die meisten Menschen eine
    Maßnahmen sein könnte, hat der Phänomenbereich des Wohnungs-                Schock auslösende Erfahrung. Neben dem rein materiellen
    einbruchsdiebstahls weiterhin eine hohe Bedeutung. Das Eindrin-             Verlust bedeutet gerade ein Einbruch eine erhebliche Beein-
    gen in den engsten und vermeintlich geschützten Wohnbereich                 trächtigung des Sicherheitsgefühls.
    eines jeden Bürgers ist vielfach ein tiefer Eingriff in die persönliche
    Lebensqualität der Betroffenen und beeinträchtigt das Sicherheits-          Was Sie beachten sollten……
    empfinden in erheblichem Maße.
    Die sächsische Polizei hat mit der Konzeption zur Bekämpfung des            -   Informieren Sie unverzüglich die Polizei über Notruf 110 – BITTE
    Wohnungseinbruchdiebstahls im Jahre 2017 erste zielführende                     BEACHTEN: Wenn alle Vermittlungsplätze besetzt sind, teilt
    Schritte eingeleitet, um ein einheitliches, abgestimmtes und konse-             Ihnen dies eine Bandansage mit. Gedulden Sie sich, Ihr Anruf
    quentes Vorgehen gegen die Täter und Täterstrukturen zu gewähr-                 wird so schnell als möglich von der Polizei persönlich entgegen-
    leisten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen der zeitnahen                      genommen.
    operativen Lagebewertung, des Informationsaustausches zu aktu-              -   Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich
    ellen Entwicklungen und Vorgehensweisen der Täter. In diesem                    noch fremde Personen in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus befin-
    Zusammenhang wurden mit der Erstellung von Checklisten für die                  den.
    sachgerechte Erfassung deliktspezifischer Informationen und einer           -   Begeben Sie sich in diesem Fall unbedingt an einen für Sie si-
    konsequenten, vollständigen und qualitätsgerechten kriminaltechni-              cheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus beobachten
    schen Arbeit erste Schritte für die effizientere Bearbeitung relevanter         können und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei!
    Ermittlungsverfahren eingeleitet.                                           -   Betreten Sie nach Möglichkeit die Wohnung nicht und vermeiden
    (Quelle: Landeskriminalamt)                                                     Sie es, Gegenstände anzufassen. Eine Einbruchanzeige wird in
                                                                                    der Regel vor Ort aufgenommen, da häufig Spuren gesichert
                                                                                    bzw. Fotos vom Tatort gemacht werden müssen.
                                                                                -   Haben Sie die Wohnung schon betreten, versuchen Sie sich zu
                                                                                    merken, welchen Weg Sie genommen haben und welche Gegen-
                                                                                    stände Sie berührt haben!

                                                                                Was müssen wir wissen?

                                                                                -   Zur Anzeigenaufnahme benötigt die Polizei Ihren Personalaus-
                                                                                    weis oder ein anderes Ausweisdokument!
    „Gemeinsam für sicheres Wohnen - 10 goldene Regeln“                             Überlegen Sie bitte, wann Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren
                                                                                    Keller unversehrt verlassen und wann Sie den Einbruch festge-
    -   Halten Sie die Hauseingangstür auch tagsüber geschlossen. Prü-              stellt haben.
        fen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen.                           -   Teilen Sie uns mit, welche Gegenstände entwendet wurden.
    -   Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem              -   Wichtig für uns zu wissen ist es, ob Ihnen im Vorfeld des Ein-
        Grundstück; sprechen Sie diese Personen gegebenenfalls an.                  bruchs Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen aufge-
    -   Schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür auch bei kurzzeitigem                fallen sind.
        Verlassen immer zwei Mal ab und lassen Sie die Tür nicht „bloß
        ins Schloss fallen“. Auch Keller- und Speichertüren sollten immer       Wie geht es weiter?
        verschlossen sein.
    -   Verstecken Sie Ihren Haus- und Wohnungsschlüssel niemals au-            -   Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind,
        ßerhalb der Wohnung; Einbrecher kennen jedes Versteck.                      leitet in der Regel eine Fahndung ein und untersucht den Tatort
    -   Verschließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren auch bei kurzer               – sichert Spuren.
        Abwesenheit; gekippte Fenster und Balkontüren sind von Ein-             -   Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf und es ist mög-
        brechern ganz besonders leicht zu öffnen.                                   lich, dass Sie zur Klärung von Rückfragen angeschrieben oder
    -   Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung auch bei längerer Abwe-                 in die Polizeidienststelle geladen werden.
        senheit einen be-                                                       -   Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie Ihre Aus-
        wohnten Eindruck                                                            führungen unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergän-
        vermittelt. Ihr Nach-                                                       zen.
        bar kann z. B. den                                                      -   In jedem Fall werden Sie schriftlich über den Ausgang des Ver-
        Briefkasten leeren                                                          fahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
        und Zeitschaltuhren                                                     -   Es ist auch möglich, dass während der Anzeigenaufnahme Ge-
        können Ihr Licht zu                                                         genstände aus Ihrer Wohnung als mögliche Spurenträger sicher-
        unregelmäßigen                                                              gestellt werden. Diese Gegenstände erhalten Sie nach deren
C       Zeiten steuern.                                                             Auswertung zurück.
M
Y   -   Tauschen Sie mit
K
        Ihren Nachbarn Te-                                                      Erber, Polizeihauptkommissar
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Seite 6                                                   Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                   Erscheinungstag: 12.11.2018

                   Das Bürgerbüro informiert                                               Das Einwohnermeldeamt informiert

Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche                            Warnung auf unlauteres Vorgehen mit irreführenden
  Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesverband Sachsen                             Formularen, die den Anschein eines behördlichen
        vom 29. Oktober bis 25. November 2018                                    Schreibens erwecken von einer angeblichen
                                                                                       =Datenschutzauskunft-Zentrale
Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,
                                                                             =>Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz
zur Bewältigung seiner vielfältigen und umfangreichen Arbeit führt                              nach EU-DSGVO
der Landesverband Sachsen seine diesjährige Haus- und Straßen-
sammlung vom 29. Oktober bis 25. November 2018 im Freistaat                 Formular sollte man ignorieren.
Sachsen durch.
Jeder kann für den Volksbund sammeln oder den Volksbund mit einer           Es gibt wieder Hinweise, dass Formulare (Eilige Fax-Mitteilung)
Spende unterstützen, worum der Volksbund herzlich bittet.                   Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-
Bei Sammlungen in den vergangenen Jahren machten wir immer                  DSGVO
wieder die Erfahrung, dass viele Bürger bereit sind, für die Arbeit des     von der Datenschutzauskunfts-Zentrale mit Sitz in Oranienburg von
Volksbundes zu spenden. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um               Unbekannten bundesweit als Faxe an Firmen, Vereine und Unter-
Unterstützung.                                                              nehmen verschickt werden.
Dies können Sie dadurch tun, indem
- Sie uns noch als Helfer unterstützen, die Sammlung in den                 Vor einem Zurücksenden wird ausdrücklich gewarnt.
    Ortsteilen der Gemeinde Reinsberg vom 29. Oktober bis                   Die Erfassung ist eine nicht amtliche kostenpflichtige Eintragung.
    25.11.2018 durchzuführen,                                               Mit der Ergänzung, Unterschrift und Rücksendung des Formulars
- Sie bei dieser Sammlung eine Spende zur Unterstützung geben               kommt ein Rechtsgeschäft zustande, das für einen Eintrag verbind-
- oder Ihre Spenden selbst auf das Konto des Volksbundes tä-                lich für drei Jahre mit Kosten von mindestens 1.500 € verbunden ist.
    tigen.
                                                                            Rat der Polizei: Bereits abgeschlossene Verträge widerrufen.
Wenn Sie uns noch als Helfer für diese Sammlung in den Ortsteilen
unserer Gemeinde Reinsberg unterstützen wollen, melden sich bitte           Schirmer, EWMA/Gewerbe
schnellstmöglich im Bürgerbüro bei Frau Schirrmeister, Tel. 037324
80730 oder zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung. Hier
erhalten Sie alle notwendigen Hinweise und Informationen dazu.                           Die Bau- und Hauptverwaltung informiert

Wollen Sie Ihre Spenden selbst an den Volksbund einzahlen,                          Räum- und Streupflicht der Gehweganlieger
dann direkt an das folgende Konto:
Kontoinhaber:            Volksbund Deutsche Kriegsgräber-                   Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,
                         fürsorge e.V., Landesverband Sachsen
IBAN:                    DE95 8505 0300 3120 1044 68                        am Anfang des Winters möchten wir wie in jedem Jahr an die Pflich-
BIC-/SWIFT-Code:         OSDDDE81XXX                                        ten der Gehweganlieger in Bezug auf das Räumen und Streuen der
Verwendungszweck:        Spende Haus- und Straßensammlung                   Gehwege im Gemeindegebiet erinnern. Die entsprechenden Rege-
                         LV Sachsen                                         lungen dazu finden sich in der Straßenreinigungssatzung der
                                                                            Gemeinde Reinsberg. Verpflichtet sind dazu im jährlichen Wechsel
Hubricht, Bürgermeister               i. A. Schirrmeister, Bürgerbüro       sowohl die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke der Straßen-
                                                                            seite, an der sich der Gehweg befindet als auch die der gegenüber-
                                                                            liegenden Seite. Bis zum Jahresende obliegt die Verpflichtung
                                                                            den Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken der Stra-
Veranstaltungskalender 2019 für die Gemeinde Reinsberg                      ßenseite, an der sich der Gehweg befindet. Danach wechselt
                                                                            die Räum- und Streupflicht auf die dem Gehweg gegenüberlie-
Für das Kalenderjahr 2019 möchten wir im Januar einen Veranstal-            gende Straßenseite und die Eigentümer oder Besitzer dieser
tungskalender der Gemeinde Reinsberg erstellen. Für die Herausga-           Grundstücke sind zur Schneeräumung als auch zur Beseitigung
be benötigen wir möglichst alle Termine und Veranstaltungen aller           von Schnee- und Eisglätte auf dem Gehweg verpflichtet. Sofern
Vereine, Gemeinschaften oder Gruppen unserer Gemeinde, die im               beide Straßenseiten über einen Gehweg verfügen, bleibt jeder
Jahr 2019 in unserer Gemeinde stattfinden. Ihre Angaben zu den              Gehweganlieger dauerhaft für den Gehweg seiner Seite in der
Veranstaltungen sollten mindestens umfassen: Veranstalter, Art der          Pflicht. Gleiches gilt bei einseitigen Gehwegen mit gegenüberliegen-
Veranstaltung, Termin, Veranstaltungsort, Uhrzeit bzw. Dauer, ggfs.         den Einmündungen öffentlicher Straßen und Wege. Die jeweils
Tel.-Nr. des Veranstalters/Ansprechpartners. Eine ergänzende                Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeig-
Beschreibung über die Veranstaltung (Details über Programm, Ziel-           neter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Gemeinde gegenüber
gruppe, Eintrittspreis u.ä.) ist insbesondere für größere Veranstaltun-     verantwortlich.
gen mit überörtlichem Charakter wünschenswert. Die Aktualisierung           Die Verpflichteten haben das Räumen und Streuen werktags bis
der Termine, die monatlich im Amtsblatt und im Internet erscheinen,         07.00 Uhr und ansonsten bis 08.00 Uhr abzuschließen und es im
kann jederzeit erfolgen. Das schließt die Neuaufnahme von derzeit           Bedarfsfall bis 20.00 Uhr zu wiederholen. Der Gehweg ist minde-
noch nicht fixierten Terminen ebenso wie Änderungen ein.                    stens in einer Breite von 1,00 m zu räumen und abzustreuen. Zum
Wir bitten Sie deshalb um Übermittlung der Termine und Veranstal-           Streuen ist vorrangig abstumpfendes Material zu verwenden. Bitte
tungen, die Sie im Jahr 2019 planen bis spätestens zum                      beachten Sie diese Hinweise im Interesse aller.
15.12.2018 an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2,               Die       Straßenreinigungssatzung         steht     Ihnen     unter
09629 Reinsberg, Frau Schirrmeister, schriftlich, per E-Mail an             http://www.gemeinde-reinsberg.de/rathaus /satzungen.php zum
heidrun. schirrmeister@gemeinde-reinsberg.de, per Fax 037324                Download zur Verfügung oder kann im Bürgerbüro eingesehen
80770 oder Telefon 037324 80730.                                            werden.                                                                    C
                                                                                                                                                       M
                                                                                                                                                       Y
                                                                                                                                                       K

Schirrmeister, Bürgerbüro                                                   Rost, Gemeindebau- und Hauptamt
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018                               Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                                              Seite 7

                             Straßenwinterdienst
                                                                                       Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit bei den Europa-
    Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,
                                                                                          und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019!
    die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben in den vergangenen
    Wochen die notwendigen Vorbereitungen für den Straßenwinter-                   An:
    dienst getroffen. Die Schneezäune konnten dank der Zustimmung
    der Grundstückseigentümer gestellt werden, die Technik wurde                   Gemeindeverwaltung Reinsberg
    einsatzbereit gemacht. Bei Notwendigkeit kann von Seiten der                   Kirchgasse 2
    Gemeinde auf Personal und Technik Dritter zurückgegriffen werden.
                                                                                   09629 Reinsberg
    Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt nach einem Prioritätsplan.
    Vorrang haben dabei Gemeindestraßen, die von Buslinien des Nah-
    und Schülerverkehrs genutzt werden. Erst danach kann der Winter-                          Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit
    dienst auf sonstigen Straßen der Gemeinde sowie auf Parkplätzen                          bei den Europa- und Kommunalwahlen
    durchgeführt werden. Streumaterial wird dabei nur an gefährlichen
    und verkehrswichtigen Stellen ausgebracht. Bitte stellen Sie bei                                    am 26. Mai 2019
    winterlichen Straßenverhältnissen ihre Fahrweise auf die vorhande-
    nen Bedingungen ein. Beachten Sie bitte auch gegebenenfalls kurz-              (     )     als Wahlvorstand
    fristig eingerichtete verwehungsbedingte Straßensperrungen im                  (     )     als Wahlbeisitzer
    Sinne Ihrer eigenen Sicherheit. Auf den im Gemeindegebiet gelege-
    nen Staats- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von der Stra-
                                                                                   Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, bei der Durchfüh-
    ßenmeisterei Freiberg in eigener Verantwortung durchgeführt.
    Hinweisen möchten wir noch darauf, dass die eingesetzten Räum-                 rung der Wahlen am 26. Mai 2019 mitzuwirken. Ich kandi-
    fahrzeuge entsprechende Mindestbreiten für die Durchfahrt der                  diere selber nicht für den Kreistag, Gemeinde- oder
    Straßen sowie freie Wendestellen benötigen. Bitte beachten Sie dies            Ortschaftsrat und bin auch keine Vertrauensperson eines
    beim Halten und Parken.                                                        solchen Wahlvorschlags.

    Rost
                                                                                   Name:
    Gemeindebau- und Hauptamt
                                                                                   ______________________________________________________

                                                                                   Vorname:
         Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019                                ______________________________________________________
          – Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! –
                                                                                   Wohnort:
                Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit!
                                                                                   ______________________________________________________
    Für die Wahlen am 26. Mai 2019 ist die Verwaltung der Gemeinde
    Reinsberg zur ordnungsgemäßen Wahldurchführung auf unsere                      Straße:
    zum Teil schon bewährten, aber auch auf neue ehrenamtliche Helfer              ______________________________________________________
    angewiesen. Wir benötigen interessierte Bürgerinnen und Bürger in
    großer Zahl, die uns bei der Durchführung der Wahl unterstützen.               Telefon:
    Durch Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand tätig zu werden,
                                                                                   ______________________________________________________
    tragen Sie wesentlich zum Gelingen der Wahlorganisation und dem
    reibungslosen Ablauf der Durchführung der Wahl bei. Nur die Beset-             (Freiwillige Angabe)
    zung der Wahlvorstände in den Ortschaften ermöglicht eine wohn-
    ortnahe Stimmabgabe.                                                           E-Mail:
    Zur Information: Die ehrenamtlichen Helfer werden ca. 6 Wochen vor             ______________________________________________________
    der Wahl die Berufung in die Wahlvorstände erhalten und eine Schu-             (Freiwillige Angabe)
    lung wird erfolgen.
                                                                                   Datenschutzhinweis (nach Artikel 13 DSGVO):
    Der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer ist ein unverzicht-
    barer Bestandteil der demokratischen Willensbildung durch Wahlen
    und wird mit einem angemessenen Erfrischungsgeld honoriert.                    Ich bin einverstanden, dass die Gemeinde Reinsberg zur Bearbeitung
    Sofern Sie beabsichtigen, als Bewerber eines Wahlvorschlags für                zum Zweck der Wahldurchführung die Daten einholt, speichert und
    den Kreistag, Gemeinderat oder Ortschaftsrat anzutreten oder                   verarbeitet. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich ohne Anga-
    Vertrauensperson eines solchen Wahlvorschlags zu sein, können                  be von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
    Sie leider nicht als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden.                Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der
                                                                                   Behörde um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person
    Ihre Bereitschaftserklärung übermitteln Sie bitte frühzeitig                   gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 16, 17 und 18 DSGVO
    - schriftlich an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2,               können Sie jederzeit gegenüber der Behörde die Berichtigung,
        09629 Reinsberg                                                            Löschung, Sperrung und Einschränkung einzelner personenbezogener
    - per E-Mail an Bürgerbüro: heidrun.schirrmeister@gemeinde-                    Daten verlangen und haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht auf
        reinsberg.de                                                               Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.
    - oder telefonisch 037324 80730 oder persönlich im Bürgerbüro.
    Gern können Sie dafür das nachfolgend abgedruckte Formular
    verwenden.
C                                                                                  ______________________________________________________
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    Rost                                                                           Datum                 Unterschrift
    Leiter Bau- und Hauptverwaltung
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Seite 8                                                Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                   Erscheinungstag: 12.11.2018

                                                                         Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum
    Die Bauverwaltung - SG Liegenschaften - informiert                   Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtli-
                                                                         chen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1
Die Gemeinde Reinsberg bietet aus ihrem Immobilien-                      und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter
                                                                         https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
      bestand folgendes Objekt zum Verkauf an:
                                                                         Reinsberg, den 26.10.2018
Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in
Hirschfeld/Reinsberger Straße 4
                                                                         Hubricht
Grundstücksgröße: 2716 m²
                                                                         Bürgermeister
Sehr verkehrsgünstige, zentrale Lage
Auf dem Grundstück befinden sich 8 Wohneinheiten, unsaniert,
davon 7 Wohneinheiten leerstehend.
Der Kaufpreis ist Verhandlungssache.                                                    Bekanntgabe der Ergebnisse
Kaufinteressenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung
                                                                                 von Grenzbestimmungen und Abmarkungen
Reinsberg, Abteilung Liegenschaften – Kirchgasse 2, 09629 Reins-                            durch Offenlegung
berg, Tel. 037324 80761 oder per E-Mail an liegenschaften@               gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen
gemeinde-reinsberg.de                                                    Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
Besichtigungstermine können unter Tel. 037324 80761 vereinbart
werden.                                                                  Durch eine Katastervermessung sind Flurstücksgrenzen bestimmt
                                                                         und abgemarkt worden, folgende Flurstücke betreffend:
Schirmer
SGL Liegenschaften                                                       631/1, 633, 636, 646/21, 646/22, 646/23, 647/2, 648/1, 649/2,
                                                                         649/3, 651/2, 651/3, 652/1, 918/1, 918/10, 923/1
                                                                         Flurstücksnummer

                                                                         Dittmannsdorf               Reinsberg
                   Bekanntmachung                                        Gemarkung                   Gemeinde
               über die Planfeststellung
 für das Bauvorhaben Europäische Gas-Anbindungslei-                      Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die
                                                                         Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch
           tung (EUGAL) Abschnitt Chemnitz                               Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe
    - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -                       von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der
                                                                         Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom           Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergeset-
26. September 2018 - Gz.: C32-0522/579/15-, der das o. a. Bauvor-        zes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs-
haben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit        und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011
einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit                 (SächsGVBl.S.271) i.d.Fassung vom 01.05.2018.

 vom 26. November 2018 bis einschließlich 10. Dezember 2018              Die Ergebnisse liegen zur Einsichtnahme aus:

in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Bürgerbüro (EG), Kirch-             ab dem 12.11.2018 bis zum 12.12.2018
gasse 2 in 09629 Reinsberg während der Dienststunden                     in meinen Geschäftsräumen in 09603 Großschirma
Montag           09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr                 OT Siebenlehn, Markt 28,
Dienstag         09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr                 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 von Montag bis Freitag.
Mittwoch         09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag       09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr                 Gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergeb-
Freitag          09:30 - 12:00 Uhr                                       nisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenle-
                                                                         gung ab dem
zu jedermanns Einsicht aus.                                                                        19.12.2018
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren          als bekannt gegeben.
Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betrof-      Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch unter der Nummer
fenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Rege-        035242 / 723 90 oder per e-mail unter VB-A.Richter@t-online.de
lung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungs-          zur Verfügung.
rechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit
§ 43 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 74 Abs. 4 Satz 3          Rechtsbehelfsbelehrung
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).                                     Gegen die offengelegten Ergebnisse von Grenzbestimmungen und
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internet-        Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer und Erbbaube-
seiten www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik               rechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der
Infrastruktur und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/        Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich
eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung           oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisin-
der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Ausle-     formation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dres-
gungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der             den einzulegen.
zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der                Siebenlehn, den 05.10.2018
Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten wurden zum                                                                                        C
                                                                                                                                                    M
Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten         gez. A. Richter                                                            Y
                                                                                                                                                    K
erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in           Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018                               Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                                    Seite 9

    Landratsamt Meißen                                                         197/3, 197/5, 197/6, 197/7, 197/8, 198, 199, 200, 201, 202, 203,
    Kreisvermessungsamt                                                        204/1, 204/2, 205, 206, 207/2, 207/3, 207/6, 207/7, 207/8, 207/10,
    SG Flurneuordnung                                                          207/12, 207/13, 207/14, 207/16, 207/17, 207/18, 207/19, 208, 209,
    Obere Flurbereinigungsbehörde                                              210, 211/1, 212/1, 213/1, 213/2, 214/2, 214/3, 214/5, 214/7, 214/8,
                                                                               214/9, 214/10, 215/2, 215/3, 215/4, 216, 217, 218, 219, 219a, 220,
    Aktenzeichen: 20104.2.8461.25/270311                                       221, 222, 223/1, 223/2, 224/2, 224/4, 224/5, 224/6, 224/7, 225/1,
                                                                               225/2, 225/3, 226/1, 226/2, 227, 228/1, 228/3, 228/4, 229, 230, 231,
    Flurbereinigung Röhrsdorf                                                  232, 233, 234, 235, 236, 237, 238/2, 238/3, 239/5, 241/2, 241/4,
    Gemeinde Klipphausen                                                       242/1, 242/2, 242/3, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251,
    Landkreis Meißen                      Verfahrensnummer: 270 311            252, 252a, 253, 254, 255/1, 256/2, 257, 258, 259, 261, 262, 263,
                                                                               264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277,
    I.   Flurbereinigungsbeschluss                                             278, 279, 280, 281, 282, 283, 284/1, 284/2, 285, 286, 287, 289, 290,
                                                                               291, 292, 293, 294, 295, 296, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304/1,
    1. Anordnung der Flurbereinigung                                           304/2, 304/3, 305, 306/3, 306/4, 306/5, 306/6, 306/7, 307/4, 307/6,
                                                                               307/7, 307/9, 307/10, 307/11, 307/12, 307/13, 307/14, 307/15,
    Nach den §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom          308/1, 308/2, 308/3, 309/1, 309/2, 309/3, 310, 311, 312, 313, 314,
    16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heutigen gültigen Fassung, i. V.    315, 316, 317, 318, 319, 322, 323, 324, 327/1, 328, 331, 332, 335,
    m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsge-          336, 336a, 340, 341, 342/1, 342/2, 342/3, 342/4, 343, 344, 345,
    setzes (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl). Nr. 489, S. 1429),        346/1, 346/2, 346/3, 347, 348, 349, 350, 351, 352
    in der heute gültigen Fassung, wird die Flurbereinigung
                                 Röhrsdorf                                     Flurstücke der Gemarkung Klipphausen:
    angeordnet.                                                                304, 319a, 321, 322, 325, 326a, 368/21, 368/22, 368/24, 375/1, 376,
                                                                               377, 378, 385/7, 386/18, 391, 392, 393/1, 393/2, 482, 483, 484, 485,
    2. Flurbereinigungsgebiet                                                  486, 487, 488, 507

    Das Flurbereinigungsgebiet wird für die in der Gebietskarte inner-         Flurstücke der Gemarkung Naustadt:
    halb der farbig gekennzeichneten Begrenzung liegenden Flurstücke           169/1, 187, 190, 195, 196/1, 196/2, 347, 348, 349, 350, 351, 352,
    festgestellt.                                                              353, 354/1, 354/2, 354/3, 355, 356, 357
    Das Flurbereinigungsgebiet ist ca. 735 ha groß und umfasst 635
    Flurstücke in den Gemarkungen Röhrsdorf, Klipphausen und                   Flurstück der Gemarkung Sora:
    Naustadt.                                                                  50d

    Die nachfolgende Auflistung gibt an, welche Flurstücke zum Flurbe-         Die Gebietskarte ist als Anlage Bestandteil des Flurbereinigungsbe-
    reinigungsgebiet gehören:                                                  schlusses.

    Flurstücke der Gemarkung Röhrsdorf:                                        3. Öffentliche Bekanntmachung und Auslage des Flurbereini-
    7/4, 7/6, 8/1, 8/4, 9/1, 10/2, 10/3, 10/4, 11, 12/1, 13/1, 14/2, 14/3,        gungsbeschlusses
    14/4, 15/2, 15/3, 16, 17, 18/2, 18/3, 18/5, 18/6, 18/7, 19, 20/1, 21/4,
    21/7, 21/8, 21/10, 21/11, 21/12, 22/2, 22/4, 22/5, 23, 24, 25/3, 25/4,     Dieser Flurbereinigungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht
    25/5, 25/6, 25/7, 26, 26a, 27, 28, 29, 30, 31/4, 31/5, 31/7, 31/8, 31/9,   (§§ 6 Abs. 2 und 110 FlurbG).
    31/11, 31/14, 31/15, 31/16, 31/17, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39/4,       Der Beschluss, die Gebietskarte und das Flurstücksverzeichnis
    39/5, 39/6, 39/7, 39/8, 39/9, 39/14, 39/18, 39/19, 39/20, 39/21,           liegen zwei Wochen lang nach der öffentlichen Bekanntmachung zur
    39/22, 39/23, 39/24, 39/25, 40, 41, 42/1, 42/3, 42/4, 42/5, 42/6,          Einsichtnahme in der Gemeinde Klipphausen und den angrenzen-
    42/7, 42/8, 42/9, 42/10, 42/11, 42/12, 42/15, 42/16, 42/17, 42/18,         den Gemeinden Käbschütztal und Reinsberg und in den Städten
    42/19, 42/20, 42/21, 43/2, 43/3, 43/5, 43/6, 43/7, 43/8, 43/10,            Coswig, Meißen, Nossen, Radebeul und Wilsdruff sowie in der
    43/11, 43/12, 43/13, 43/14, 43/15, 43/16, 43/17, 43/19, 44, 45/2,          Landeshauptstadt Dresden während der allgemeinen Öffnungszei-
    45/4, 45/5, 45/6, 46/1, 47/2, 47/3, 47/4, 48/1, 49/1, 49/2, 49/3, 50,      ten aus.
    51/1, 52/2, 52/3, 52/4, 53/5, 53/6, 53/8, 53/9, 53/10, 54, 55/2, 55/3,
    56/1, 57, 58/1, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72,    Nachfolgend sind die einzelnen Adressen zur öffentlichen Auslage
    73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90,    aufgelistet:
    93/1, 93/2, 94, 95, 96, 97, 98, 99/1, 99/2, 100, 101/2, 101/3, 101/4,
    102/1, 103/1, 104/1, 104/2, 104/3, 105, 106/2, 106/3, 106/5, 106/6,        Gemeindeamt Klipphausen         Talstraße 3,
    107/1, 107/2, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117/2,                                          01665 Klipphausen,
    117/4, 117/5, 117/6, 117/7, 117/8, 117/9, 117/10, 118/2, 118/4,            Gemeindeverwaltung Käbschütztal OT Krögis, Kirchgasse 4a,
    118/5, 118/6, 119, 120, 121, 122/1, 123, 124, 125, 126/1, 126/2,                                           01665 Käbschütztal,
    127, 128/2, 128/3, 128/4, 129, 130/2, 130/3, 130/4, 130/5, 131/1,          Gemeinde Reinsberg              Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg,
    131/2, 132/2, 132/3, 132/5, 132/6, 132/7, 133/2, 133/3, 133/4, 134,        Stadt Coswig                    Karrasstraße 2, 01640 Coswig,
    135, 136/1, 136/2, 136/3, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143/1, 144,        Stadt Meißen                    Markt 1, 01662 Meißen,
    145/1, 146, 147, 148/1, 148/3, 148/4, 148/5, 148a, 148b, 149, 150,         Stadtverwaltung Nossen          Markt 31, 01683 Nossen,
    151, 152, 153, 154, 154a, 154b, 155, 156, 156a, 157, 158, 159, 160,        Stadt Radebeul                  Pestalozzistraße 6,
    161, 162, 163, 164, 167/1, 167/5, 167/8, 167/9, 167/10, 167/11,                                            01445 Radebeul,
    167/12, 167/13, 168, 169, 170, 171, 172/1, 172/2, 173, 174/3,              Stadtverwaltung Wilsdruff       Nossener Str. 20
    174/4, 175/2, 175/3, 176, 177, 178/3, 178/6, 178/7, 178/8, 178/9,                                          01723 Wilsdruff sowie
    178/10, 178/11, 178/12, 178/13, 178/14, 178/15, 178/16, 178/20,            Stadtverwaltung Dresden         Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19,
    178/21, 178/23, 178/24, 178/25, 178/26, 178/27, 178/28, 178/30,                                            01067 Dresden
    178/31, 178/33, 178/35, 178/37, 178/38, 178/39, 179/1, 179/2, 180,
    181, 182/1, 183, 184, 185, 186/2, 186/3, 187/1, 188/1, 188/2, 188/5,       4. Teilnehmer
C
    188/6, 188/7, 188/8, 188/9, 188/10, 188/16, 188/17, 189, 190/1,
M
Y
    191/1, 192, 193, 194, 195, 196/1, 196/11, 196/12, 196/13, 196/14,          Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet
K
    196/15, 196/16, 196/17, 196/18, 196/19, 196/20, 196/21, 197/2,             gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehen-
Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
Seite 10                                                 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                   Erscheinungstag: 12.11.2018

den Erbbauberechtigten (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Sie bilden die Teilneh-       derliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel,
mergemeinschaft (§ 16 Satz 1 FlurbG).                                     dem Grundbuchamt die entsprechenden Urkunden sowie Erbschein,
Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungs-          Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss etc. vorzulegen.
beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16         Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berich-
Satz 2 FlurbG), die den Namen                                             tigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtli-
       Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Röhrsdorf                   che Vergünstigungen vorgesehen.
führt und ihren Sitz beim Landratsamt Meißen hat. Sie steht nach §
17 FlurbG unter der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde           8. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen
beim Landratsamt Meißen.
                                                                          Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbar-
5. Nebenbeteiligte                                                        keit des Flurbereinigungsplanes ist die Zustimmung der oberen Flur-
                                                                          bereinigungsbehörde erforderlich, wenn
Nebenbeteiligte am Flurbereinigungsverfahren (§ 10 Nr. 2 FlurbG) sind     a) die Nutzungsart der Grundstücke geändert werden soll; dies gilt
- die vom Verfahren betroffenen Gemeinden und Gemeindever-                    nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe-
   bände;                                                                     trieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG);
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für ge-         b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen,
   meinschaftliche und öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40             Kies-, Sand- oder Lehmgruben und ähnliche Anlagen errichtet,
   FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2                    hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen (§
   FlurbG);                                                                   34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
- Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereini-            c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein-
   gungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst                  zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden
   oder vom ihm beeinflusst wird;                                             sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, soweit
- Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö-                 landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und
   renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten                    der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden.
   oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung         d) Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen
   solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher                 der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.
   Grundstücke beschränken;
- die Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 FlurbG und 55            Sind entgegen dieser Vorschriften Änderungen vorgenommen oder
   FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 FlurbG);       Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flur-
- die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden          bereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbe-
   Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Aus-        reinigungsbehörde kann den früheren Zustand auf Kosten des
   führungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 FlurbG und § 106 FlurbG)    betreffenden Beteiligten nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen,
   oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flur-    wenn dies der Flur-bereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
   bereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).                  Bei Verstößen gegen Buchstabe c) muss die obere Flurbereini-
                                                                          gungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers
6. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte                          anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
                                                                          Sind entgegen Buchstabe d) Holzeinschläge vorgenommen worden,
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur            so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjeni-
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach §         ge, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche
14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen         nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord-nungs-
Bekanntmachung dieses Beschlusses beim                                    gemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
    Landratsamt Meißen                                                    Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten getroffenen Anordnun-
    Kreisvermessungsamt                                                   gen sind gemäß § 154 FlurbG ordnungswidrig und können mit Geld-
    SG Flurneuordnung                                                     bußen geahndet werden. Im Übrigen gilt das Gesetz über Ordnungs-
    Brauhausstraße 21                                                     widrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung.
    01662 Meißen
anzumelden.                                                               II. Begründung
Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmel-
dende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden             Zuständigkeit:
Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der             Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen ist zum
Anmeldende nicht mehr zu beteiligen (§ 14 FlurbG).                        Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses sachlich und örtlich zustän-
Zu diesem Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dringliche Rech-       dig (§§ 3 Abs. 1, 4 FlurbG i. V. m. § 1 Abs. 2 AGFlurbG).
te an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönli-
che Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken              Erforderlichkeit:
berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.                Die Anordnung des Verfahrens der Flurbereinigung in dem im
Werden die Rechte erst nach dem Ablauf der Frist angemeldet oder          entscheidenden Teil dieses Beschlusses festgestellten Gebiet ist
nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen          zulässig und gerechtfertigt, weil das Verfahren erforderlich und das
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).       Interesse der Beteiligten gegeben ist.
Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts            Ein Hauptgrund, das Flurbereinigungsverfahren anzuordnen, ist der
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristab-           Schutz der Ortslage Röhrsdorf vor wild abfließendem Oberflächen-
laufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem             wasser und der Schutz der Feldlage vor Wassererosion. Im Scha-
gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes                densfall wird der Regenbach dem anfallenden Regenwasser und
zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).                   einem geordnetem Abfluss nicht gerecht. Aufgrund der Tallage wird
                                                                          Röhrsdorf durch Regenwasser der angrenzenden landwirtschaftli-
7. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung                                 chen Flächen überschwemmt und die Ortslage gefährdet. Die Erosi-
                                                                          ons- und Hochwassergefährdung soll reduziert werden. Aus diesem
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flur-          Grund und wegen früherer Hochwasserereignisse sollen in der Feld-
bereinigungsgebiet erhebt die Behörde aus dem Grundbuch. Um               flur von Röhrsdorf (wo möglich ökologische) Hochwasserschutzmaß-            C
Nachteile zu vermeiden, wird den Grundeigentümern dringend                nahmen, durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen Begrünungen            M
                                                                                                                                                      Y

empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erfor-         von erosionsgefährdeten Abflussbahnen umgesetzt werden.                     K
Erscheinungstag: 12.11.2018                                Amtsblatt Gemeinde Reinsberg                                                 Seite 11

    Die Flurbereinigung ermöglicht die Verbesserung des Landschafts-            Die dazu notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden ab
    bildes und der Ökologie durch Schaffung geeigneter Flurelemente.            der 44. KW durchgeführt.
    Noch zum Teil vorhandene Schutzpflanzungen sind erneuerungsbe-              Im Verlauf der Vermessung wird es auch notwendig sein, die anlie-
    dürftig und sollen ergänzt werden. Die Verbesserung der allgemei-           genden Grundstücke der Triebisch zu betreten.
    nen Landeskultur wird angestrebt. Der Ausbau des nicht mehr den             Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, dann setzen Sie sich bitte
    aktuellen Anforderungen genügenden Wegenetzes wird ermöglicht.              telefonisch mit Herrn Heide oder mit den Mitarbeitern des Vermes-
    Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung von Vorausset-          sungsbüros in Verbindung.
    zungen für eine umfassende Landentwicklung geleistet.                       Der oben genannte Termin ist unverbindlich.
    In der Feldflur der Gemarkung Röhrsdorf und Teilen der Gemarkungen
    Klipphausen und Naustadt ist die Verfügbarkeit des Eigentums für einige     Ihre Ansprechpartner sind:
    Grundeigentümer eingeschränkt; zahlreiche Grundstücke verfügen über         Name             Telefon-Nr.      Funktion
    keine rechtlich gesicherte Erschließung. Teilweise gibt es auch ungeklär-   Herr Heide       (0351) 31 55 7-0 Inhaber
    te Eigentumsverhältnisse. Das Verfahrensgebiet wurde deshalb so             Herr Evermann (0351) 31 55 7-0 Verantw. Meßtruppführer
    abgegrenzt, dass eine möglichst umfassende Regelung durch Boden-                                              vor Ort
    ordnung erreicht und die Agrarstruktur verbessert werden kann.
    Mit den Instrumenten der Flurbereinigung sollen bestehende Land-
    nutzungskonflikte gelöst werden, die durch geplante Maßnahmen
    zum Hochwasserschutz der Ortslage Röhrsdorf auftreten. Die Flur-
    bereinigung bietet auch die Möglichkeit, die ordnungsgemäße bauli-
    che Entwicklung zu unterstützen.
    In der Ortslage Röhrsdorf sind die Grenzen der genutzten Flächen
    oft nicht identisch mit den Grenzen des Eigentums in Bezug auf das
    Liegenschaftskataster. Zum Teil befinden sich öffentlich genutzte
    Flächen wie Straßen, Wege und deren Randbereiche auf privaten
    Flurstücken. Baurechtswidrige Zustände sind zu beseitigen.
    Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden am
    13.06.2018 in einer Aufklärungsversammlung nach § 5 Abs. 1 FlurbG
    eingehend über die Gründe und die Notwendigkeit eines Verfahrens,
    über den Verfahrensablauf sowie über die anfallenden Kosten und
    deren Finanzierung informiert. Das Interesse der zukünftigen Teilneh-
    mer an der Durchführung der Flurbereinigung wurde festgestellt.
    Die Voraussetzungen für ein Flurbereinigungsverfahren nach §§ 1, 4
    und 37 FlurbG liegen somit vor.

    III. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines
    Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben
    werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
        Landratsamt Meißen
        Kreisvermessungsamt
        SG Flurneuordnung
        Brauhausstraße 21
        01662 Meißen
    einzulegen.

    Großenhain, 01.10.2018

    gez. Pohler, Sachgebietsleiterin/Obere Flurbereinigungsbehörde

                 Dipl.-Ing. Wolfgang Heide
                 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
                 01277 Dresden, Schlüterstraße 19
                 Tel.: 0351/315570, Fax: 0351/3155790                            IHK-Unterstützungs- & Beratungsangebot für Unterneh-
                 E-Mail: info@heide-dresden.de                                   mer und Gründer – Sprechtag Unternehmensnachfolge
               Ankündigung von Vermessungsarbeiten                               Sie möchten Ihr Unternehmen in
                       entlang der Triebisch                                     andere Hände geben? Oder Sie
    für die Eigentümer und Pächter der Anliegergrundstücke der Triebisch         tragen sich mit dem Gedanken
    in den Gemeinden Meissen, Klipphausen, Reinsberg und Wilsdruff               der Übernahme einer Firma? Ganz gleich, ob Jungunternehmer oder
                                                                                 erfahrener Senior: Vielschichtige Probleme und Fragestellungen
    Sehr geehrte Damen und Herren,                                               müssen bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfol-
                                                                                 ge beachtet und gelöst werden. Die IHK Chemnitz Regionalkammer
    im Rahmen einer zweidimensionalen hydraulischen Modellierung                 Mittelsachsen unterstützt Sie dabei. Nutzen Sie den Sprechtag
    der Triebisch (siehe markiertes Messgebiet Übersichtsplan) wurde             Unternehmensnachfolge für eine kostenfreie Einzelberatung.
    das Vermessungsbüro ÖbVI Wolfgang Heide von der Landestalsper-               Sprechtag Unternehmensnachfolge 2018: 15.11.18
C
M   renverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal mit der Vermessung in der               Näheres dazu erfahren Sie von Susanne Schwanitz unter
Y
K   Örtlichkeit beauftragt.                                                      Tel.     03731/798655402 oder per
                                                                                 Mail     susanne.schwanitz@chemnitz.ihk.de
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