Erster "Zwei-Jahres-Haushalt" für die Gemeinde ins Verfahren gebracht - Gemeinde Reinsberg
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Erscheinungstag: 12.11.2018 Redaktionsschluss für Ausgabe Dezember 2018: 23.11.2018 Ausgabe November 2018 Erster „Zwei-Jahres-Haushalt“ für die Gemeinde ins Verfahren gebracht Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile, der Bekanntmachung aus diesem Amtsblatt entnehmen Sie die Auslage unseres Haus- haltes 2019 und 2020. Erstmals erstellt der Gemeinderat mit der Verwaltung einen Zwei-Jahres-Haushalt. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch oft als Doppelhaus- halt benannt. Wir orientieren uns damit an der Handha- bung im Freistaat Sachsen und im Landkreis Mittelsachsen. Beide, der Freistaat und der Landkreis, erstellen ebenfalls den Doppel- haushalt für die Jahre 2019 und 2020. Gemeinderat und Verwaltung haben sich dafür entschieden, um das aufwendige Verfahren der Haushaltsaufstellung etwas über diese beiden Jahre zu reduzieren, aber auch um gleichzeitig Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum herzustellen. Besonders wegen der zusätzlichen Bela- stung, welche im Wahljahr 2019 mit bitte lesen Sie weiter auf Seite 2 Hier finden Sie: Es weihnachtet schon bald – Infos zur Adventsausstellung und Tombola.............................Seite 2 Einladung zur Kinderweihnachtsfeier........Seite 2 Auslage HH-Satzung 2019 - 2020 ..............................Seite 4 Räum- und Streupflicht C der Gehweganlieger .................Seite 6 M Y K Wahlhelfer gesucht...................Seite 7
Seite 2 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.11.2018 Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen anstehen, kann somit die Adventsausstellung in der Kirche Reinsberg Verwaltungskraft gebündelt werden. Die notwendigen Planzahlen und Orientierungsdaten liegen diesmal vom Freistaat schon pünkt- Wie in den vergangenen Jahren, möchte wir sie auch dieses Jahr lich vor und auch der Landkreis ringt um eine schnelle, verbindliche bitten, unsere Ausstellung zum Weihnachtsmarkt in der Reinsberger Aussage zur Kreisumlage. Kirche mit Ihren Kostbarkeiten zu bereichern. Der vorliegende Entwurf zu den Planjahren 2019 und 2020 erfüllt bei Das Thema 2018 heißt: „Räuchern in aller Art“! aller Sorgfalt noch nicht den Anspruch eines genehmigungsfähigen Bringen Sie uns Ihre schönsten und liebsten Räuchermänner, Haushaltes, welcher der Rechtsaufsicht vorzulegen ist. Mit den Räucherhäuser, Räucheröfen und alles was Ihnen in der Advents- gegenwärtigen Planansätzen erwirtschaften wir 2019 im Ergebnis- und Weihnachtszeit den Räucherduft um die Nase zaubert. Ob haushalt nicht unsere Mindesttilgung von 100.000 € und an die selbst gemacht oder aus dem Erzgebirge, oder, oder… Erwirtschaftung der uns vom Freistaat verordneten Abschreibung ist Helfen Sie uns, Traditionen zu bewahren und bringen Sie gar nicht zu denken, das Ergebnis mit Abschreibung liegt hier bei am 01. Dezember ab 10 Uhr – 503 T€ in 2019 und – 290 T€ in 2020. Trotz gestiegenen Steuerein- Ihre Lieblingsstücke gut beschriftet zum Aufbau in die Reinsberger nahmen, auch bei uns, laufen die Ausgaben davon. Kinderbetreu- Kirche. ung, Personalkosten, unabweisbare Unterhaltungsmaßnahmen, Ich freue mich auf Sie, Ihre Beteiligung an der Ausstellung aber auch der wiederum angekündigte Anstieg der Kreisumlage, und auf Ihren Besuch in der Kirche. lassen unseren Gestaltungsspielraum fast gegen „0“ gehen. Die Zum Ende der Ausstellung findet, wie in den letzten Jahren, ein zusätzlichen Finanzmittel vom Freistaat, welche in den Medien Konzert mit dem Gemischten Chor Reinsberg statt. Unterstützt wird immer wieder benannt werden, wie die 70.000 € zur Stärkung klei- dieser von einem Erwachsenenflötenkreis und vielen anderen mit ner Kommunen, können diese Entwicklung allein nicht auffangen. einem bunten Programm. Die gegenwärtige Finanzausstattung schnürt den kleinen Gemein- den, und dazu gehören wir mit 2910 Einwohnern nun einmal, die Matthias Flemming Luft zum Atmen ab. Hier wäre es also auch wichtig, wenn der Land- kreis dies erkennt und den Druck auf die finanzschwachen Kommu- nen durch deutliche Absenkung der Kreisumlage mindert. Als nennenswerte Investitionsmaßnahme in den beiden Planjahren Die Weihnachtsmarkt-Tombola ist die dringend nötige Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für unsere Gemeindefeuerwehr angedacht. Denn im Brandschutzbe- Liebe Freunde der Tombola des Weihnachtsmarktes Reinsberg, darfsplan wurde ausdrücklich auf die Absicherung der kleinen Orts- teile und außenliegender Grundstücke mit Löschwasser eingegan- damit wir auch in diesem Jahr wieder schöne Preise zur Tombola auf gen. Natürlich stehen auch die Fertigstellung aller bisher begonne- dem Weihnachtsmarkt in Reinsberg am 1. Dezember zu verlosen nen Baumaßnahmen, die Sanierung der Turnhallen in Dittmannsdorf haben, brauchen wir Eure / Ihre Unterstützung. Wer etwas beisteu- sowie Neukirchen und die Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäu- ern möchte, kann dies im Gasthof Reinsberg bei Martina Bellmann sern weiter im Blick des Gemeinderates. Natürlich auch die Hoff- bis zum 26.11.2018 abgeben. Vielen Dank. nung, dass der Landkreis durch die Clusterbildung von Breitband- projekten auch hier für unsere Orte die Breitbanderschließung absi- Mandy Rüb im Namen des Tombola –Teams chert. Der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss haben nun die Aufgabe in den kommenden Wochen Einsparungen oder auch Strei- chungen im Haushaltsplan festzulegen. Besonders rücken dabei die freiwilligen Aufgaben wieder in den Fokus, Ziel bleibt es auch 2019 und 2020 weiter unsere Mindesttilgung zum Abbau der Verschul- dung unserer Gemeinde zu erreichen und alle nötigen Pflichtaufga- ben sowie einschließlich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben für unsere Einwohner zu erfüllen. Im Januar des kommenden Jahres soll dann der Zwei-Jahres-Haushalt im Gemeinderat beschlossen werden. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit dem Gemeinderat die nötigen Lösungen und Kompromisse bis dahin gefunden haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Bernd Hubricht Liebe Freunde der Besinnlichkeit, der Gemütlichkeit und des gemeinsamen Beisammenseins, das Programm zum 24. Reinsberger Weihnachtsmarkt steht und mehr Verkaufsstände als in den letzten Jahren laden zum Verweilen ein. Wir hoffen, Ihnen unseren neuen Marktstand pünktlich zum Weihnachtsmarkt präsentieren zu können. Lassen Sie sich überra- schen. Wir freuen uns, fast alle Ortschaften der Gemeinde in der Gemeinschaft der Budenbesitzer begrüßen zu dürfen. Jetzt hoffen wir alle auf das passende Wetter und freuen uns auf Ihren Besuch. Sollten Familien Interesse haben, an diesem Tag einen kleinen Floh- markt im Saal des Gasthauses "Städtchen" aufzubauen, dann setzen Sie sich bitte mit Peter Groh (037324 72 63) in Verbindung. Vielen Dank und bis bald. C M Y K Annett König, Ortsvorsteherin Reinsberg
Erscheinungstag: 12.11.2018 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Entsorgungstermine Müll Gelbe Tonne Papier Bioabfall Öffnungszeiten Rathaus Reinsberg Bieberstein • Bürgersprechstunden des Bürgermeisters 24.11.2018 22.11.2018 24.11.2018 16.11.2018 Mit Herrn Bürgermeister Hubricht am: 07.12.2018 05.12.2018 30.11.2018 Dienstag, 13.11.2018 09:30 – 12:00 Uhr 14.12.2018 Donnerstag, 22.11.2018 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag, 27.11.2018 09:30 – 12:00 Uhr Burkersdorf / Gotthelffriedrichsgrund Donnerstag, 06.12.2018 15:00 - 18:00 Uhr 24.11.2018 22.11.2018 26.11.2018 16.11.2018 auch Telefonsprechstunde, Rufnummer 037324 80720 07.12.2018 05.12.2018 30.11.2018 14.12.2018 • Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Standesamt DIENSTAG 09:30 – 12:00 Uhr Dittmannsdorf DONNERSTAG 09:30 - 12:00 Uhr 22.11.2018 22.11.2018 30.11.2018 16.11.2018 13:00 - 18:00 Uhr 05.12.2018 05.12.2018 30.11.2018 oder nach Terminvereinbarung, Tel. 037324 807-30, 807-34 14.12.2018 • Sprechstunden des Bürgerpolizisten Hirschfeld 13.11.2018 22.11.2018 24.11.2018 16.11.2018 im Rathaus Reinsberg 27.11.2018 05.12.2018 30.11.2018 DONNERSTAG, 15.11.2018, 16:00 - 18:00 Uhr 11.12.2018 14.12.2018 DONNERSTAG, 22.11.2018, 10:00 - 12:00 Uhr DONNERSTAG, 06.12.2018, 16:00 - 18:00 Uhr Neukirchen / Steinbach 13.11.2018 22.11.2018 30.11.2018 16.11.2018 in der Stadt Großschirma 27.11.2018 05.12.2018 30.11.2018 DIENSTAG, 13.11.2018, 11.12.2018 14.12.2018 Rathaus Großschirma 10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr DIENSTAG, 27.11.2018, Reinsberg / Drehfeld Rathaus Großschirma 10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr 24.11.2018 22.11.2018 30.11.2018 16.11.2018 DIENSTAG, 11.12.2018, 07.12.2018 05.12.2018 30.11.2018 Rathaus Großschirma 10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr 14.12.2018 DONNERSTAG, 22.11.2018, Rathaus Siebenlehn 15:00 – 17:00 Uhr Verteilung Abfallkalender für 2019 Die Freiwillige Feuerwehr informiert Die Verteilung der Abfallkalender für 2019 im Landkreis Mittel- sachsen erfolgt ab Mitte November durch die Deutsche Post. • FFW-Dienste Wer bereits vor der Verteilung in dem Abfallkalender für 2019 „schmökern“ möchte, der findet diesen unter www.ekm-mittel- Bieberstein sachsen.de komplett im PDF-Format. 22.11.2018 19:30 Uhr AD Winterfestmachung, Hydrantenkontrolle EKM-Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH 06.12.2018 19:30 Uhr AD Fahrzeugkunde, Persönliche Schutzausrüstung Dittmannsdorf Aus der Arbeit des Gemeinderates 15.11.2018 19:00 Uhr Knoten Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Jugendfeuerwehr Dittmannsdorf am 27.11.2018, 19:00 Uhr, Rathaus Reinsberg, Ratssaal 15.11.2018 17:30 Uhr Knoten und Stiche Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungsta- 29.11.2018 17:30 Uhr Jahresabschlussdienst feln. Hirschfeld Hubricht Bürgermeister 07.12.2018 19:00 Uhr Theoretische Ausbildung vorbeugender Brandschutz Neukirchen Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2018 16.11.2018 19:00 Uhr Verhalten an der Einsatzstelle 07.12.2018 19:00 Uhr Theoretisches Grundwissen Nichtöffentliche Sitzung Reinsberg Beschluss-Nr. VI/51/2018-81 (Die Veröffentlichung ist entspre- C M chend DSGVO inhaltlich gekürzt.) Y K 13.11.2018 19:00 Uhr Leinen/Knoten Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 612/12 der 27.11.2018 19:00 Uhr ID Elektrische Anlagen Gemarkung Niederreinsberg zu.
Seite 4 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.11.2018 Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.10.2018 Bekanntgabe zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushalts- Öffentliche Sitzung jahre 2019 und 2020 der Gemeinde Reinsberg Beschluss-Nr. VI/52/2018-82 Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Reinsberg für die Jahre 2019 und 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt in der Haushaltplanes für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis und Gemeindeverwaltung Reinsberg, Bürgerbüro, Kirchgasse 2 in beauftragt die Verwaltung, die Auslegung des Entwurfs durchzufüh- Reinsberg in der Zeit vom 15.11.2018 bis zum 26.11.2018 zu ren und das Beschlussverfahren fortzusetzen. folgenden Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus: Montag, Dienstag und Mittwoch: Beschluss-Nr. VI/52/2018-83 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Der Gemeinderat Reinsberg fordert die deutliche Absenkung des Donnerstag: Kreisumlagesatzes zur Entlastung der finanzschwachen Kommune. von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Freitag: Stellungnahme an den Landkreis abzugeben, da die Gemeinde von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Reinsberg sich mit der beabsichtigten Kreisumlage nicht mehr im Stande sieht, ihre Pflichtaufgaben einschließlich der freiwilligen Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach- Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und die notwendige jährli- sen (SächsGemO) können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum che Mindesttilgung der Kommunaldarlehn aufzubringen. 05.12.2018 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Auf die Entwicklung der allgemeinen gemeindlichen Deckungsmittel zu ausgewählten Ausgaben, wodurch die Gemeinde überdurch- Reinsberg, den 24.10.2018 schnittlich benachteiligt ist, sowie auf das strukturelle Defizit und die dauerhaft unzureichende Finanzausstattung ist Bezug zu nehmen. Beschluss-Nr. VI/52/2018-84 Hubricht Der Gemeinderat beschließt: Bürgermeister 1. Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 14.100 Euro zur Finan- zierung der Leistung „Erneuerung Notlicht im DGZ Reinsberg“ sowie der Gebühren eines unabhängigen Prüfers. Die Finanzie- Der Bürgerpolizist informiert und bittet rung erfolgt durch Entnahme aus liquiden Mitteln. Die Mittel wer- den für übertragbar erklärt. um Mithilfe und Hinweise!! 2. Der Zuschlag zur Erneuerung des „Notlichts im DGZ Reinsberg“ ist an die Firma Köhler GmbH, Mühlweg 13 in 01619 Zeithain mit – Polizeirapport – einer Gesamtangebotssumme von 13.257,79 Euro brutto zu er- Dienstbereich Reinsberg teilen. 1. Reinsberg OT Hirschfeld - Gefährliche Eingriffe in den Beschluss-Nr. VI/52/2018-85 Straßenverkehr 1. Der Gemeinderat beschließt bei Aufhebung der Ortschaftsver- Am 20.10.2018 gelangte zur Kenntnis, dass von unbekannten fassung mit der 2019 beginnenden VII. Legislaturperiode des Ge- Tätern das Ortsschild am Weg Hohle in Richtung Fasanerie entwen- meinderates die Bildung eines Bürgerbudget in Höhe von det wurde. Zwischenzeitlich musste durch Mitarbeiter des Bauhofes mindestens 5,00 € pro Einwohner für die Haushaltjahre der VII. ein Verkehrszeichen der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h Legislaturperiode (2019-2024). aufgestellt werden, um die gesetzlichen Bestimmungen entspre- 2. Die Haushaltsansätze aus den Kostenstellen Produkt chend der Straßenverkehrsordnung bis zum Anbringen eines neuen 111101/442102 und Produkt 281101/431804,431805, 431806, Ortsschildes einhalten zu können. Für die Neuanfertigung eine Orts- 431807 sowie 431808 sind für die finanzielle Untersetzung des schildes muss die Gemeinde 160,- Euro aufbringen. Bürgerbudget zu verwenden. 3. Das Bürgerbudget ist im Haushaltsplan 2019 und 2020 sowie in der Finanzplanung über alle Planungsjahre abzubilden. 4. Die Bewirtschaftung des Bürgerbudgets obliegt bindend der Empfehlungen des Beirates für Ortsteilangelegenheiten. Beschluss-Nr. VI/52/2018-86 1. Der Gemeinderat beschließt, für den Breitbandausbau in der Ge- meinde Reinsberg im Rahmen der Förderung einer Wirtschaft- lichkeitslücke die Beteiligung am Clusterprojekt des Landkreises Mittelsachsen in der angestrebten Ausbautechnologie in FTTB. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte ein- zuleiten und mit dem Landkreiskoordinator für Breitbandausbau alle nötigen Maßnahmen abzustimmen. Beschluss-Nr. VI/52/2018-87 (Die Veröffentlichung ist entspre- (Foto: C. H. - E) chend DSGVO inhaltlich gekürzt.) EIGENTUMSKRIMINALITÄT 1. Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 612/12, Am Wohnungseinbruch in Sachsen Graben 7 in 09629 Reinsberg zu. Die erfassten Fälle für den Freistaat Sachsen sind in den letzten zehn Jahren, mit Ausnahme der Kalenderjahre 2013 und 2017, Die Sitzungsniederschrift zum Teil der öffentlichen Sitzung stetig angestiegen. Im Jahr 2017 gab es im Freistaat Sachsen kann nach deren Genehmigung durch den Gemeinderat von gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Fallzahlen von 13,1 C M den Einwohnern zu den Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen Prozent. Die Anzahl der für das Jahr 2017 registrierten Wohnungs- Y K werden. einbrüche betrug laut PKS 4071 Fälle.
Erscheinungstag: 12.11.2018 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 5 In allen Dienstbereichen der Polizeidirektionen nahm die Anzahl der lefonnummern und vielleicht auch genaue Anschriften aus, damit Wohnungseinbruchdiebstähle ab, prozentual am stärksten im Sie für den Notfall erreichbar sind. Bereich der PD Chemnitz (- 31,0 %), gefolgt von der PD Zwickau mit - Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung; bei unbe- einem Rückgang von 25,6 Prozent. Es handelten mehr deutsche als kannten Personen sollten Sie gegebenenfalls Nachbarn hinzu- nichtdeutsche Tatverdächtige. ziehen. Die Häufigkeitszahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl betrug - Achten Sie darauf, ob Fremde ältere Nachbarn aufsuchen und bundesweit 141,2 auf 100 000 Einwohner. Der Freistaat Sachsen fragen Sie nach, was diese Personen wollen. liegt mit 99,7 unter dem Bundesdurchschnitt. Nur der Freistaat - Informieren Sie die Polizei, wenn Fensterscheiben klirren und im Bayern, der Freistaat Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Treppenhaus Türholz splittert: versuchen Sie niemals Einbrecher Baden-Württemberg weisen eine geringere Kriminalitätsbelastung festzuhalten. in diesem Phänomenbereich auf. Die Freistaaten Sachsen und Bayern belegten im Jahr 2017 bezüg- Wohnungseinbruch lich der Aufklärungsquote den achten Rang. Obwohl der Rückgang der Fallzahlen ein erstes Indiz für die Wirksamkeit getroffener Diebstahl und Einbruch sind für die meisten Menschen eine Maßnahmen sein könnte, hat der Phänomenbereich des Wohnungs- Schock auslösende Erfahrung. Neben dem rein materiellen einbruchsdiebstahls weiterhin eine hohe Bedeutung. Das Eindrin- Verlust bedeutet gerade ein Einbruch eine erhebliche Beein- gen in den engsten und vermeintlich geschützten Wohnbereich trächtigung des Sicherheitsgefühls. eines jeden Bürgers ist vielfach ein tiefer Eingriff in die persönliche Lebensqualität der Betroffenen und beeinträchtigt das Sicherheits- Was Sie beachten sollten…… empfinden in erheblichem Maße. Die sächsische Polizei hat mit der Konzeption zur Bekämpfung des - Informieren Sie unverzüglich die Polizei über Notruf 110 – BITTE Wohnungseinbruchdiebstahls im Jahre 2017 erste zielführende BEACHTEN: Wenn alle Vermittlungsplätze besetzt sind, teilt Schritte eingeleitet, um ein einheitliches, abgestimmtes und konse- Ihnen dies eine Bandansage mit. Gedulden Sie sich, Ihr Anruf quentes Vorgehen gegen die Täter und Täterstrukturen zu gewähr- wird so schnell als möglich von der Polizei persönlich entgegen- leisten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen der zeitnahen genommen. operativen Lagebewertung, des Informationsaustausches zu aktu- - Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich ellen Entwicklungen und Vorgehensweisen der Täter. In diesem noch fremde Personen in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus befin- Zusammenhang wurden mit der Erstellung von Checklisten für die den. sachgerechte Erfassung deliktspezifischer Informationen und einer - Begeben Sie sich in diesem Fall unbedingt an einen für Sie si- konsequenten, vollständigen und qualitätsgerechten kriminaltechni- cheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus beobachten schen Arbeit erste Schritte für die effizientere Bearbeitung relevanter können und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei! Ermittlungsverfahren eingeleitet. - Betreten Sie nach Möglichkeit die Wohnung nicht und vermeiden (Quelle: Landeskriminalamt) Sie es, Gegenstände anzufassen. Eine Einbruchanzeige wird in der Regel vor Ort aufgenommen, da häufig Spuren gesichert bzw. Fotos vom Tatort gemacht werden müssen. - Haben Sie die Wohnung schon betreten, versuchen Sie sich zu merken, welchen Weg Sie genommen haben und welche Gegen- stände Sie berührt haben! Was müssen wir wissen? - Zur Anzeigenaufnahme benötigt die Polizei Ihren Personalaus- weis oder ein anderes Ausweisdokument! „Gemeinsam für sicheres Wohnen - 10 goldene Regeln“ Überlegen Sie bitte, wann Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Keller unversehrt verlassen und wann Sie den Einbruch festge- - Halten Sie die Hauseingangstür auch tagsüber geschlossen. Prü- stellt haben. fen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen. - Teilen Sie uns mit, welche Gegenstände entwendet wurden. - Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem - Wichtig für uns zu wissen ist es, ob Ihnen im Vorfeld des Ein- Grundstück; sprechen Sie diese Personen gegebenenfalls an. bruchs Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen aufge- - Schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür auch bei kurzzeitigem fallen sind. Verlassen immer zwei Mal ab und lassen Sie die Tür nicht „bloß ins Schloss fallen“. Auch Keller- und Speichertüren sollten immer Wie geht es weiter? verschlossen sein. - Verstecken Sie Ihren Haus- und Wohnungsschlüssel niemals au- - Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind, ßerhalb der Wohnung; Einbrecher kennen jedes Versteck. leitet in der Regel eine Fahndung ein und untersucht den Tatort - Verschließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren auch bei kurzer – sichert Spuren. Abwesenheit; gekippte Fenster und Balkontüren sind von Ein- - Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf und es ist mög- brechern ganz besonders leicht zu öffnen. lich, dass Sie zur Klärung von Rückfragen angeschrieben oder - Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung auch bei längerer Abwe- in die Polizeidienststelle geladen werden. senheit einen be- - Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie Ihre Aus- wohnten Eindruck führungen unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergän- vermittelt. Ihr Nach- zen. bar kann z. B. den - In jedem Fall werden Sie schriftlich über den Ausgang des Ver- Briefkasten leeren fahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. und Zeitschaltuhren - Es ist auch möglich, dass während der Anzeigenaufnahme Ge- können Ihr Licht zu genstände aus Ihrer Wohnung als mögliche Spurenträger sicher- unregelmäßigen gestellt werden. Diese Gegenstände erhalten Sie nach deren C Zeiten steuern. Auswertung zurück. M Y - Tauschen Sie mit K Ihren Nachbarn Te- Erber, Polizeihauptkommissar
Seite 6 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.11.2018 Das Bürgerbüro informiert Das Einwohnermeldeamt informiert Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Warnung auf unlauteres Vorgehen mit irreführenden Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesverband Sachsen Formularen, die den Anschein eines behördlichen vom 29. Oktober bis 25. November 2018 Schreibens erwecken von einer angeblichen =Datenschutzauskunft-Zentrale Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile, =>Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz zur Bewältigung seiner vielfältigen und umfangreichen Arbeit führt nach EU-DSGVO der Landesverband Sachsen seine diesjährige Haus- und Straßen- sammlung vom 29. Oktober bis 25. November 2018 im Freistaat Formular sollte man ignorieren. Sachsen durch. Jeder kann für den Volksbund sammeln oder den Volksbund mit einer Es gibt wieder Hinweise, dass Formulare (Eilige Fax-Mitteilung) Spende unterstützen, worum der Volksbund herzlich bittet. Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU- Bei Sammlungen in den vergangenen Jahren machten wir immer DSGVO wieder die Erfahrung, dass viele Bürger bereit sind, für die Arbeit des von der Datenschutzauskunfts-Zentrale mit Sitz in Oranienburg von Volksbundes zu spenden. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Unbekannten bundesweit als Faxe an Firmen, Vereine und Unter- Unterstützung. nehmen verschickt werden. Dies können Sie dadurch tun, indem - Sie uns noch als Helfer unterstützen, die Sammlung in den Vor einem Zurücksenden wird ausdrücklich gewarnt. Ortsteilen der Gemeinde Reinsberg vom 29. Oktober bis Die Erfassung ist eine nicht amtliche kostenpflichtige Eintragung. 25.11.2018 durchzuführen, Mit der Ergänzung, Unterschrift und Rücksendung des Formulars - Sie bei dieser Sammlung eine Spende zur Unterstützung geben kommt ein Rechtsgeschäft zustande, das für einen Eintrag verbind- - oder Ihre Spenden selbst auf das Konto des Volksbundes tä- lich für drei Jahre mit Kosten von mindestens 1.500 € verbunden ist. tigen. Rat der Polizei: Bereits abgeschlossene Verträge widerrufen. Wenn Sie uns noch als Helfer für diese Sammlung in den Ortsteilen unserer Gemeinde Reinsberg unterstützen wollen, melden sich bitte Schirmer, EWMA/Gewerbe schnellstmöglich im Bürgerbüro bei Frau Schirrmeister, Tel. 037324 80730 oder zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie alle notwendigen Hinweise und Informationen dazu. Die Bau- und Hauptverwaltung informiert Wollen Sie Ihre Spenden selbst an den Volksbund einzahlen, Räum- und Streupflicht der Gehweganlieger dann direkt an das folgende Konto: Kontoinhaber: Volksbund Deutsche Kriegsgräber- Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile, fürsorge e.V., Landesverband Sachsen IBAN: DE95 8505 0300 3120 1044 68 am Anfang des Winters möchten wir wie in jedem Jahr an die Pflich- BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX ten der Gehweganlieger in Bezug auf das Räumen und Streuen der Verwendungszweck: Spende Haus- und Straßensammlung Gehwege im Gemeindegebiet erinnern. Die entsprechenden Rege- LV Sachsen lungen dazu finden sich in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Reinsberg. Verpflichtet sind dazu im jährlichen Wechsel Hubricht, Bürgermeister i. A. Schirrmeister, Bürgerbüro sowohl die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke der Straßen- seite, an der sich der Gehweg befindet als auch die der gegenüber- liegenden Seite. Bis zum Jahresende obliegt die Verpflichtung den Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken der Stra- Veranstaltungskalender 2019 für die Gemeinde Reinsberg ßenseite, an der sich der Gehweg befindet. Danach wechselt die Räum- und Streupflicht auf die dem Gehweg gegenüberlie- Für das Kalenderjahr 2019 möchten wir im Januar einen Veranstal- gende Straßenseite und die Eigentümer oder Besitzer dieser tungskalender der Gemeinde Reinsberg erstellen. Für die Herausga- Grundstücke sind zur Schneeräumung als auch zur Beseitigung be benötigen wir möglichst alle Termine und Veranstaltungen aller von Schnee- und Eisglätte auf dem Gehweg verpflichtet. Sofern Vereine, Gemeinschaften oder Gruppen unserer Gemeinde, die im beide Straßenseiten über einen Gehweg verfügen, bleibt jeder Jahr 2019 in unserer Gemeinde stattfinden. Ihre Angaben zu den Gehweganlieger dauerhaft für den Gehweg seiner Seite in der Veranstaltungen sollten mindestens umfassen: Veranstalter, Art der Pflicht. Gleiches gilt bei einseitigen Gehwegen mit gegenüberliegen- Veranstaltung, Termin, Veranstaltungsort, Uhrzeit bzw. Dauer, ggfs. den Einmündungen öffentlicher Straßen und Wege. Die jeweils Tel.-Nr. des Veranstalters/Ansprechpartners. Eine ergänzende Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeig- Beschreibung über die Veranstaltung (Details über Programm, Ziel- neter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Gemeinde gegenüber gruppe, Eintrittspreis u.ä.) ist insbesondere für größere Veranstaltun- verantwortlich. gen mit überörtlichem Charakter wünschenswert. Die Aktualisierung Die Verpflichteten haben das Räumen und Streuen werktags bis der Termine, die monatlich im Amtsblatt und im Internet erscheinen, 07.00 Uhr und ansonsten bis 08.00 Uhr abzuschließen und es im kann jederzeit erfolgen. Das schließt die Neuaufnahme von derzeit Bedarfsfall bis 20.00 Uhr zu wiederholen. Der Gehweg ist minde- noch nicht fixierten Terminen ebenso wie Änderungen ein. stens in einer Breite von 1,00 m zu räumen und abzustreuen. Zum Wir bitten Sie deshalb um Übermittlung der Termine und Veranstal- Streuen ist vorrangig abstumpfendes Material zu verwenden. Bitte tungen, die Sie im Jahr 2019 planen bis spätestens zum beachten Sie diese Hinweise im Interesse aller. 15.12.2018 an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, Die Straßenreinigungssatzung steht Ihnen unter 09629 Reinsberg, Frau Schirrmeister, schriftlich, per E-Mail an http://www.gemeinde-reinsberg.de/rathaus /satzungen.php zum heidrun. schirrmeister@gemeinde-reinsberg.de, per Fax 037324 Download zur Verfügung oder kann im Bürgerbüro eingesehen 80770 oder Telefon 037324 80730. werden. C M Y K Schirrmeister, Bürgerbüro Rost, Gemeindebau- und Hauptamt
Erscheinungstag: 12.11.2018 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 7 Straßenwinterdienst Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit bei den Europa- Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile, und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019! die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben in den vergangenen Wochen die notwendigen Vorbereitungen für den Straßenwinter- An: dienst getroffen. Die Schneezäune konnten dank der Zustimmung der Grundstückseigentümer gestellt werden, die Technik wurde Gemeindeverwaltung Reinsberg einsatzbereit gemacht. Bei Notwendigkeit kann von Seiten der Kirchgasse 2 Gemeinde auf Personal und Technik Dritter zurückgegriffen werden. 09629 Reinsberg Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt nach einem Prioritätsplan. Vorrang haben dabei Gemeindestraßen, die von Buslinien des Nah- und Schülerverkehrs genutzt werden. Erst danach kann der Winter- Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit dienst auf sonstigen Straßen der Gemeinde sowie auf Parkplätzen bei den Europa- und Kommunalwahlen durchgeführt werden. Streumaterial wird dabei nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen ausgebracht. Bitte stellen Sie bei am 26. Mai 2019 winterlichen Straßenverhältnissen ihre Fahrweise auf die vorhande- nen Bedingungen ein. Beachten Sie bitte auch gegebenenfalls kurz- ( ) als Wahlvorstand fristig eingerichtete verwehungsbedingte Straßensperrungen im ( ) als Wahlbeisitzer Sinne Ihrer eigenen Sicherheit. Auf den im Gemeindegebiet gelege- nen Staats- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von der Stra- Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, bei der Durchfüh- ßenmeisterei Freiberg in eigener Verantwortung durchgeführt. Hinweisen möchten wir noch darauf, dass die eingesetzten Räum- rung der Wahlen am 26. Mai 2019 mitzuwirken. Ich kandi- fahrzeuge entsprechende Mindestbreiten für die Durchfahrt der diere selber nicht für den Kreistag, Gemeinde- oder Straßen sowie freie Wendestellen benötigen. Bitte beachten Sie dies Ortschaftsrat und bin auch keine Vertrauensperson eines beim Halten und Parken. solchen Wahlvorschlags. Rost Name: Gemeindebau- und Hauptamt ______________________________________________________ Vorname: Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ______________________________________________________ – Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! – Wohnort: Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit! ______________________________________________________ Für die Wahlen am 26. Mai 2019 ist die Verwaltung der Gemeinde Reinsberg zur ordnungsgemäßen Wahldurchführung auf unsere Straße: zum Teil schon bewährten, aber auch auf neue ehrenamtliche Helfer ______________________________________________________ angewiesen. Wir benötigen interessierte Bürgerinnen und Bürger in großer Zahl, die uns bei der Durchführung der Wahl unterstützen. Telefon: Durch Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand tätig zu werden, ______________________________________________________ tragen Sie wesentlich zum Gelingen der Wahlorganisation und dem reibungslosen Ablauf der Durchführung der Wahl bei. Nur die Beset- (Freiwillige Angabe) zung der Wahlvorstände in den Ortschaften ermöglicht eine wohn- ortnahe Stimmabgabe. E-Mail: Zur Information: Die ehrenamtlichen Helfer werden ca. 6 Wochen vor ______________________________________________________ der Wahl die Berufung in die Wahlvorstände erhalten und eine Schu- (Freiwillige Angabe) lung wird erfolgen. Datenschutzhinweis (nach Artikel 13 DSGVO): Der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer ist ein unverzicht- barer Bestandteil der demokratischen Willensbildung durch Wahlen und wird mit einem angemessenen Erfrischungsgeld honoriert. Ich bin einverstanden, dass die Gemeinde Reinsberg zur Bearbeitung Sofern Sie beabsichtigen, als Bewerber eines Wahlvorschlags für zum Zweck der Wahldurchführung die Daten einholt, speichert und den Kreistag, Gemeinderat oder Ortschaftsrat anzutreten oder verarbeitet. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich ohne Anga- Vertrauensperson eines solchen Wahlvorschlags zu sein, können be von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie leider nicht als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden. Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Behörde um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person Ihre Bereitschaftserklärung übermitteln Sie bitte frühzeitig gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 16, 17 und 18 DSGVO - schriftlich an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, können Sie jederzeit gegenüber der Behörde die Berichtigung, 09629 Reinsberg Löschung, Sperrung und Einschränkung einzelner personenbezogener - per E-Mail an Bürgerbüro: heidrun.schirrmeister@gemeinde- Daten verlangen und haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht auf reinsberg.de Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. - oder telefonisch 037324 80730 oder persönlich im Bürgerbüro. Gern können Sie dafür das nachfolgend abgedruckte Formular verwenden. C ______________________________________________________ M Y K Rost Datum Unterschrift Leiter Bau- und Hauptverwaltung
Seite 8 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.11.2018 Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Die Bauverwaltung - SG Liegenschaften - informiert Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtli- chen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 Die Gemeinde Reinsberg bietet aus ihrem Immobilien- und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. bestand folgendes Objekt zum Verkauf an: Reinsberg, den 26.10.2018 Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in Hirschfeld/Reinsberger Straße 4 Hubricht Grundstücksgröße: 2716 m² Bürgermeister Sehr verkehrsgünstige, zentrale Lage Auf dem Grundstück befinden sich 8 Wohneinheiten, unsaniert, davon 7 Wohneinheiten leerstehend. Der Kaufpreis ist Verhandlungssache. Bekanntgabe der Ergebnisse Kaufinteressenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung von Grenzbestimmungen und Abmarkungen Reinsberg, Abteilung Liegenschaften – Kirchgasse 2, 09629 Reins- durch Offenlegung berg, Tel. 037324 80761 oder per E-Mail an liegenschaften@ gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen gemeinde-reinsberg.de Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO Besichtigungstermine können unter Tel. 037324 80761 vereinbart werden. Durch eine Katastervermessung sind Flurstücksgrenzen bestimmt und abgemarkt worden, folgende Flurstücke betreffend: Schirmer SGL Liegenschaften 631/1, 633, 636, 646/21, 646/22, 646/23, 647/2, 648/1, 649/2, 649/3, 651/2, 651/3, 652/1, 918/1, 918/10, 923/1 Flurstücksnummer Dittmannsdorf Reinsberg Bekanntmachung Gemarkung Gemeinde über die Planfeststellung für das Bauvorhaben Europäische Gas-Anbindungslei- Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch tung (EUGAL) Abschnitt Chemnitz Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses - von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergeset- 26. September 2018 - Gz.: C32-0522/579/15-, der das o. a. Bauvor- zes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- haben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit (SächsGVBl.S.271) i.d.Fassung vom 01.05.2018. vom 26. November 2018 bis einschließlich 10. Dezember 2018 Die Ergebnisse liegen zur Einsichtnahme aus: in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Bürgerbüro (EG), Kirch- ab dem 12.11.2018 bis zum 12.12.2018 gasse 2 in 09629 Reinsberg während der Dienststunden in meinen Geschäftsräumen in 09603 Großschirma Montag 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr OT Siebenlehn, Markt 28, Dienstag 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 von Montag bis Freitag. Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergeb- Freitag 09:30 - 12:00 Uhr nisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenle- gung ab dem zu jedermanns Einsicht aus. 19.12.2018 Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren als bekannt gegeben. Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betrof- Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch unter der Nummer fenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Rege- 035242 / 723 90 oder per e-mail unter VB-A.Richter@t-online.de lung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungs- zur Verfügung. rechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 43 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 74 Abs. 4 Satz 3 Rechtsbehelfsbelehrung Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Gegen die offengelegten Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internet- Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer und Erbbaube- seiten www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik rechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Infrastruktur und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisin- der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Ausle- formation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dres- gungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der den einzulegen. zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich. Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Siebenlehn, den 05.10.2018 Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten wurden zum C M Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten gez. A. Richter Y K erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Erscheinungstag: 12.11.2018 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 9 Landratsamt Meißen 197/3, 197/5, 197/6, 197/7, 197/8, 198, 199, 200, 201, 202, 203, Kreisvermessungsamt 204/1, 204/2, 205, 206, 207/2, 207/3, 207/6, 207/7, 207/8, 207/10, SG Flurneuordnung 207/12, 207/13, 207/14, 207/16, 207/17, 207/18, 207/19, 208, 209, Obere Flurbereinigungsbehörde 210, 211/1, 212/1, 213/1, 213/2, 214/2, 214/3, 214/5, 214/7, 214/8, 214/9, 214/10, 215/2, 215/3, 215/4, 216, 217, 218, 219, 219a, 220, Aktenzeichen: 20104.2.8461.25/270311 221, 222, 223/1, 223/2, 224/2, 224/4, 224/5, 224/6, 224/7, 225/1, 225/2, 225/3, 226/1, 226/2, 227, 228/1, 228/3, 228/4, 229, 230, 231, Flurbereinigung Röhrsdorf 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238/2, 238/3, 239/5, 241/2, 241/4, Gemeinde Klipphausen 242/1, 242/2, 242/3, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, Landkreis Meißen Verfahrensnummer: 270 311 252, 252a, 253, 254, 255/1, 256/2, 257, 258, 259, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, I. Flurbereinigungsbeschluss 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284/1, 284/2, 285, 286, 287, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304/1, 1. Anordnung der Flurbereinigung 304/2, 304/3, 305, 306/3, 306/4, 306/5, 306/6, 306/7, 307/4, 307/6, 307/7, 307/9, 307/10, 307/11, 307/12, 307/13, 307/14, 307/15, Nach den §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 308/1, 308/2, 308/3, 309/1, 309/2, 309/3, 310, 311, 312, 313, 314, 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heutigen gültigen Fassung, i. V. 315, 316, 317, 318, 319, 322, 323, 324, 327/1, 328, 331, 332, 335, m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsge- 336, 336a, 340, 341, 342/1, 342/2, 342/3, 342/4, 343, 344, 345, setzes (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl). Nr. 489, S. 1429), 346/1, 346/2, 346/3, 347, 348, 349, 350, 351, 352 in der heute gültigen Fassung, wird die Flurbereinigung Röhrsdorf Flurstücke der Gemarkung Klipphausen: angeordnet. 304, 319a, 321, 322, 325, 326a, 368/21, 368/22, 368/24, 375/1, 376, 377, 378, 385/7, 386/18, 391, 392, 393/1, 393/2, 482, 483, 484, 485, 2. Flurbereinigungsgebiet 486, 487, 488, 507 Das Flurbereinigungsgebiet wird für die in der Gebietskarte inner- Flurstücke der Gemarkung Naustadt: halb der farbig gekennzeichneten Begrenzung liegenden Flurstücke 169/1, 187, 190, 195, 196/1, 196/2, 347, 348, 349, 350, 351, 352, festgestellt. 353, 354/1, 354/2, 354/3, 355, 356, 357 Das Flurbereinigungsgebiet ist ca. 735 ha groß und umfasst 635 Flurstücke in den Gemarkungen Röhrsdorf, Klipphausen und Flurstück der Gemarkung Sora: Naustadt. 50d Die nachfolgende Auflistung gibt an, welche Flurstücke zum Flurbe- Die Gebietskarte ist als Anlage Bestandteil des Flurbereinigungsbe- reinigungsgebiet gehören: schlusses. Flurstücke der Gemarkung Röhrsdorf: 3. Öffentliche Bekanntmachung und Auslage des Flurbereini- 7/4, 7/6, 8/1, 8/4, 9/1, 10/2, 10/3, 10/4, 11, 12/1, 13/1, 14/2, 14/3, gungsbeschlusses 14/4, 15/2, 15/3, 16, 17, 18/2, 18/3, 18/5, 18/6, 18/7, 19, 20/1, 21/4, 21/7, 21/8, 21/10, 21/11, 21/12, 22/2, 22/4, 22/5, 23, 24, 25/3, 25/4, Dieser Flurbereinigungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht 25/5, 25/6, 25/7, 26, 26a, 27, 28, 29, 30, 31/4, 31/5, 31/7, 31/8, 31/9, (§§ 6 Abs. 2 und 110 FlurbG). 31/11, 31/14, 31/15, 31/16, 31/17, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39/4, Der Beschluss, die Gebietskarte und das Flurstücksverzeichnis 39/5, 39/6, 39/7, 39/8, 39/9, 39/14, 39/18, 39/19, 39/20, 39/21, liegen zwei Wochen lang nach der öffentlichen Bekanntmachung zur 39/22, 39/23, 39/24, 39/25, 40, 41, 42/1, 42/3, 42/4, 42/5, 42/6, Einsichtnahme in der Gemeinde Klipphausen und den angrenzen- 42/7, 42/8, 42/9, 42/10, 42/11, 42/12, 42/15, 42/16, 42/17, 42/18, den Gemeinden Käbschütztal und Reinsberg und in den Städten 42/19, 42/20, 42/21, 43/2, 43/3, 43/5, 43/6, 43/7, 43/8, 43/10, Coswig, Meißen, Nossen, Radebeul und Wilsdruff sowie in der 43/11, 43/12, 43/13, 43/14, 43/15, 43/16, 43/17, 43/19, 44, 45/2, Landeshauptstadt Dresden während der allgemeinen Öffnungszei- 45/4, 45/5, 45/6, 46/1, 47/2, 47/3, 47/4, 48/1, 49/1, 49/2, 49/3, 50, ten aus. 51/1, 52/2, 52/3, 52/4, 53/5, 53/6, 53/8, 53/9, 53/10, 54, 55/2, 55/3, 56/1, 57, 58/1, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, Nachfolgend sind die einzelnen Adressen zur öffentlichen Auslage 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, aufgelistet: 93/1, 93/2, 94, 95, 96, 97, 98, 99/1, 99/2, 100, 101/2, 101/3, 101/4, 102/1, 103/1, 104/1, 104/2, 104/3, 105, 106/2, 106/3, 106/5, 106/6, Gemeindeamt Klipphausen Talstraße 3, 107/1, 107/2, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117/2, 01665 Klipphausen, 117/4, 117/5, 117/6, 117/7, 117/8, 117/9, 117/10, 118/2, 118/4, Gemeindeverwaltung Käbschütztal OT Krögis, Kirchgasse 4a, 118/5, 118/6, 119, 120, 121, 122/1, 123, 124, 125, 126/1, 126/2, 01665 Käbschütztal, 127, 128/2, 128/3, 128/4, 129, 130/2, 130/3, 130/4, 130/5, 131/1, Gemeinde Reinsberg Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg, 131/2, 132/2, 132/3, 132/5, 132/6, 132/7, 133/2, 133/3, 133/4, 134, Stadt Coswig Karrasstraße 2, 01640 Coswig, 135, 136/1, 136/2, 136/3, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143/1, 144, Stadt Meißen Markt 1, 01662 Meißen, 145/1, 146, 147, 148/1, 148/3, 148/4, 148/5, 148a, 148b, 149, 150, Stadtverwaltung Nossen Markt 31, 01683 Nossen, 151, 152, 153, 154, 154a, 154b, 155, 156, 156a, 157, 158, 159, 160, Stadt Radebeul Pestalozzistraße 6, 161, 162, 163, 164, 167/1, 167/5, 167/8, 167/9, 167/10, 167/11, 01445 Radebeul, 167/12, 167/13, 168, 169, 170, 171, 172/1, 172/2, 173, 174/3, Stadtverwaltung Wilsdruff Nossener Str. 20 174/4, 175/2, 175/3, 176, 177, 178/3, 178/6, 178/7, 178/8, 178/9, 01723 Wilsdruff sowie 178/10, 178/11, 178/12, 178/13, 178/14, 178/15, 178/16, 178/20, Stadtverwaltung Dresden Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 178/21, 178/23, 178/24, 178/25, 178/26, 178/27, 178/28, 178/30, 01067 Dresden 178/31, 178/33, 178/35, 178/37, 178/38, 178/39, 179/1, 179/2, 180, 181, 182/1, 183, 184, 185, 186/2, 186/3, 187/1, 188/1, 188/2, 188/5, 4. Teilnehmer C 188/6, 188/7, 188/8, 188/9, 188/10, 188/16, 188/17, 189, 190/1, M Y 191/1, 192, 193, 194, 195, 196/1, 196/11, 196/12, 196/13, 196/14, Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet K 196/15, 196/16, 196/17, 196/18, 196/19, 196/20, 196/21, 197/2, gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehen-
Seite 10 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.11.2018 den Erbbauberechtigten (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Sie bilden die Teilneh- derliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, mergemeinschaft (§ 16 Satz 1 FlurbG). dem Grundbuchamt die entsprechenden Urkunden sowie Erbschein, Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungs- Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss etc. vorzulegen. beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berich- Satz 2 FlurbG), die den Namen tigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtli- Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Röhrsdorf che Vergünstigungen vorgesehen. führt und ihren Sitz beim Landratsamt Meißen hat. Sie steht nach § 17 FlurbG unter der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde 8. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen beim Landratsamt Meißen. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbar- 5. Nebenbeteiligte keit des Flurbereinigungsplanes ist die Zustimmung der oberen Flur- bereinigungsbehörde erforderlich, wenn Nebenbeteiligte am Flurbereinigungsverfahren (§ 10 Nr. 2 FlurbG) sind a) die Nutzungsart der Grundstücke geändert werden soll; dies gilt - die vom Verfahren betroffenen Gemeinden und Gemeindever- nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe- bände; trieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG); - andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für ge- b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, meinschaftliche und öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 Kies-, Sand- oder Lehmgruben und ähnliche Anlagen errichtet, FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen (§ FlurbG); 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). - Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereini- c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein- gungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden oder vom ihm beeinflusst wird; sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, soweit - Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehö- landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und renden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden. oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung d) Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Grundstücke beschränken; - die Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 FlurbG und 55 Sind entgegen dieser Vorschriften Änderungen vorgenommen oder FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 FlurbG); Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flur- - die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden bereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbe- Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Aus- reinigungsbehörde kann den früheren Zustand auf Kosten des führungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 FlurbG und § 106 FlurbG) betreffenden Beteiligten nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flur- wenn dies der Flur-bereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). bereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Bei Verstößen gegen Buchstabe c) muss die obere Flurbereini- gungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers 6. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind entgegen Buchstabe d) Holzeinschläge vorgenommen worden, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjeni- Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § ge, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord-nungs- Bekanntmachung dieses Beschlusses beim gemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Landratsamt Meißen Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten getroffenen Anordnun- Kreisvermessungsamt gen sind gemäß § 154 FlurbG ordnungswidrig und können mit Geld- SG Flurneuordnung bußen geahndet werden. Im Übrigen gilt das Gesetz über Ordnungs- Brauhausstraße 21 widrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung. 01662 Meißen anzumelden. II. Begründung Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmel- dende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Zuständigkeit: Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen ist zum Anmeldende nicht mehr zu beteiligen (§ 14 FlurbG). Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses sachlich und örtlich zustän- Zu diesem Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dringliche Rech- dig (§§ 3 Abs. 1, 4 FlurbG i. V. m. § 1 Abs. 2 AGFlurbG). te an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönli- che Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken Erforderlichkeit: berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Die Anordnung des Verfahrens der Flurbereinigung in dem im Werden die Rechte erst nach dem Ablauf der Frist angemeldet oder entscheidenden Teil dieses Beschlusses festgestellten Gebiet ist nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen zulässig und gerechtfertigt, weil das Verfahren erforderlich und das Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Interesse der Beteiligten gegeben ist. Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts Ein Hauptgrund, das Flurbereinigungsverfahren anzuordnen, ist der muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristab- Schutz der Ortslage Röhrsdorf vor wild abfließendem Oberflächen- laufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem wasser und der Schutz der Feldlage vor Wassererosion. Im Scha- gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes densfall wird der Regenbach dem anfallenden Regenwasser und zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). einem geordnetem Abfluss nicht gerecht. Aufgrund der Tallage wird Röhrsdorf durch Regenwasser der angrenzenden landwirtschaftli- 7. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung chen Flächen überschwemmt und die Ortslage gefährdet. Die Erosi- ons- und Hochwassergefährdung soll reduziert werden. Aus diesem Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flur- Grund und wegen früherer Hochwasserereignisse sollen in der Feld- bereinigungsgebiet erhebt die Behörde aus dem Grundbuch. Um flur von Röhrsdorf (wo möglich ökologische) Hochwasserschutzmaß- C Nachteile zu vermeiden, wird den Grundeigentümern dringend nahmen, durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen Begrünungen M Y empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erfor- von erosionsgefährdeten Abflussbahnen umgesetzt werden. K
Erscheinungstag: 12.11.2018 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 11 Die Flurbereinigung ermöglicht die Verbesserung des Landschafts- Die dazu notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden ab bildes und der Ökologie durch Schaffung geeigneter Flurelemente. der 44. KW durchgeführt. Noch zum Teil vorhandene Schutzpflanzungen sind erneuerungsbe- Im Verlauf der Vermessung wird es auch notwendig sein, die anlie- dürftig und sollen ergänzt werden. Die Verbesserung der allgemei- genden Grundstücke der Triebisch zu betreten. nen Landeskultur wird angestrebt. Der Ausbau des nicht mehr den Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, dann setzen Sie sich bitte aktuellen Anforderungen genügenden Wegenetzes wird ermöglicht. telefonisch mit Herrn Heide oder mit den Mitarbeitern des Vermes- Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung von Vorausset- sungsbüros in Verbindung. zungen für eine umfassende Landentwicklung geleistet. Der oben genannte Termin ist unverbindlich. In der Feldflur der Gemarkung Röhrsdorf und Teilen der Gemarkungen Klipphausen und Naustadt ist die Verfügbarkeit des Eigentums für einige Ihre Ansprechpartner sind: Grundeigentümer eingeschränkt; zahlreiche Grundstücke verfügen über Name Telefon-Nr. Funktion keine rechtlich gesicherte Erschließung. Teilweise gibt es auch ungeklär- Herr Heide (0351) 31 55 7-0 Inhaber te Eigentumsverhältnisse. Das Verfahrensgebiet wurde deshalb so Herr Evermann (0351) 31 55 7-0 Verantw. Meßtruppführer abgegrenzt, dass eine möglichst umfassende Regelung durch Boden- vor Ort ordnung erreicht und die Agrarstruktur verbessert werden kann. Mit den Instrumenten der Flurbereinigung sollen bestehende Land- nutzungskonflikte gelöst werden, die durch geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Ortslage Röhrsdorf auftreten. Die Flur- bereinigung bietet auch die Möglichkeit, die ordnungsgemäße bauli- che Entwicklung zu unterstützen. In der Ortslage Röhrsdorf sind die Grenzen der genutzten Flächen oft nicht identisch mit den Grenzen des Eigentums in Bezug auf das Liegenschaftskataster. Zum Teil befinden sich öffentlich genutzte Flächen wie Straßen, Wege und deren Randbereiche auf privaten Flurstücken. Baurechtswidrige Zustände sind zu beseitigen. Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden am 13.06.2018 in einer Aufklärungsversammlung nach § 5 Abs. 1 FlurbG eingehend über die Gründe und die Notwendigkeit eines Verfahrens, über den Verfahrensablauf sowie über die anfallenden Kosten und deren Finanzierung informiert. Das Interesse der zukünftigen Teilneh- mer an der Durchführung der Flurbereinigung wurde festgestellt. Die Voraussetzungen für ein Flurbereinigungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG liegen somit vor. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt SG Flurneuordnung Brauhausstraße 21 01662 Meißen einzulegen. Großenhain, 01.10.2018 gez. Pohler, Sachgebietsleiterin/Obere Flurbereinigungsbehörde Dipl.-Ing. Wolfgang Heide Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 01277 Dresden, Schlüterstraße 19 Tel.: 0351/315570, Fax: 0351/3155790 IHK-Unterstützungs- & Beratungsangebot für Unterneh- E-Mail: info@heide-dresden.de mer und Gründer – Sprechtag Unternehmensnachfolge Ankündigung von Vermessungsarbeiten Sie möchten Ihr Unternehmen in entlang der Triebisch andere Hände geben? Oder Sie für die Eigentümer und Pächter der Anliegergrundstücke der Triebisch tragen sich mit dem Gedanken in den Gemeinden Meissen, Klipphausen, Reinsberg und Wilsdruff der Übernahme einer Firma? Ganz gleich, ob Jungunternehmer oder erfahrener Senior: Vielschichtige Probleme und Fragestellungen Sehr geehrte Damen und Herren, müssen bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfol- ge beachtet und gelöst werden. Die IHK Chemnitz Regionalkammer im Rahmen einer zweidimensionalen hydraulischen Modellierung Mittelsachsen unterstützt Sie dabei. Nutzen Sie den Sprechtag der Triebisch (siehe markiertes Messgebiet Übersichtsplan) wurde Unternehmensnachfolge für eine kostenfreie Einzelberatung. das Vermessungsbüro ÖbVI Wolfgang Heide von der Landestalsper- Sprechtag Unternehmensnachfolge 2018: 15.11.18 C M renverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal mit der Vermessung in der Näheres dazu erfahren Sie von Susanne Schwanitz unter Y K Örtlichkeit beauftragt. Tel. 03731/798655402 oder per Mail susanne.schwanitz@chemnitz.ihk.de
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