Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer - MTYPE media
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58. Jahrgang Donnerstag, 22.07.2021 29/21 Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Altforweiler Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer Berus Bisten Foto: Gemeinde Felsberg Überherrn Wohnstadt
Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Neuen Betriebshof Saarlouis besiegelt v.l. Dietmar Esser (stellv. Leiter des NBS), Saarlouiser Oberbürgermeister Peter Demmer, Beigeordneter der Stadt Saarlouis Günter Melchior (zusändig für Bau und den NBS), Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann, Harald Neuhaus (Bauamt Gemeinde Überherrn) Ab 2. August 2021 kann das Grüngut der Gemeinde am Neuen Betriebshof Saarlouis auf dem Lisdorfer Berg angeliefert und abgegeben werden. Die Interkommunale Zusammen- arbeit hierfür wurde vor kurzem besiegelt und ermöglicht es damit allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ihr Grüngut und ihren Kompost fachgerecht entsorgen zu lassen. Zum 31. Juli 2021 muss die Grüngutannahmestelle in Überherrn geschlossen werden, da sie den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Ein Neubau und die Fortführung in Überherrn wäre mit hohen Kosten für alle Bürger verbunden gewesen, sodass eine Zusammenarbeit mit der nahegelegenen Kompostierungsanlage des Neuen Betriebshof Saarlouis langfristig die beste Lösung ist. Anfahrt über die Bundesstraße B269 neu, Abfahrt Gewerbegebiet Lisdorfer Berg Sommeröffnungszeiten Winteröffnungszeiten 16.03.2021 – 13.11.2021 16.11.2021 – 11.12.2021 04.01.2022 – 12-03.2022 Dienstag 10.00 – 15.00 Uhr Dienstag 12.00 – 15.00 Uhr Freitag 10.00 – 17.00 Uhr Freitag 12.00 – 15.00 Uhr Samstag 08.00 – 16.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag geschlossen.
Überherrn Seite 3 Woche 29/2021 Ärztliche Bereitschaftsdienste sowie Notruf Kinder-, Augen- und HNO-Ärzte Polizei��������������������������������������������������������������������110 Tel. 116 117 Feuerwehr������������������������������������������������������������� 112 Es gilt die bundesweit einheitlich als Rufnummer für den ärzt- Rettungsdienst����������������������������������������������������� 112 lichen Bereitschaftsdienst 116 117 künftig an allen Tagen der Woche. Alle ärztlichen Bereitschaftsdienste (inkl. dem kinder-, Polizeirevier Bous��������������������������������� 06834 9250 augen- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst) sowie die Be- Polizeiposten Überherrn������������������������������� 92520 reitschaftsdienstpraxen sind für die Patienten zu erreichen. Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie Ortsvorsteher Siehe im Innenteil geöffnet: Von Samstag, 08:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Heiligabend/ Silvester), an Rosenmontag so- Freiwillige Feuerwehr Überherrn wie an Brückentagen. Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525 Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008 Zahnärzte-Dienst www.zahnaerzte-saarland.de Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352 Sa. 24.07./So. 25.07.2021 Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557 Bernd Reinstädtler, Hostenbach Tel. 06834 - 42304 Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077 Apotheken-Dienst 23.07. – 29.07.2021 Behindertenbeauftragter Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 a Tel. 7248100 Freitag: Donatus Apotheke, Saarlouis-Roden, n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr Schulstraße 21, Tel. 06831 - 80226 Samstag: Europa-Apotheke, Überherrn, Schiedspersonen Alleestraße 1, Tel. 06836 - 5781 Altforweiler und Berus: Sonntag: Römer-Apotheke, Saarlouis-Roden, Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805 Schulstraße 7, Tel. 06831 - 88880 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377 Montag: Löwen-Apotheke, Ensdorf, Bisten, Überherrn und Wohnstadt: Provinzialstraße 107, Tel. 06831 - 958866 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383 Dienstag: Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern, Lebacher Straße 33, Tel. 06831 - 82828 Revierförster Saar Forst Landesbetrieb Mittwoch: Doc`s-Apotheke, Saarlouis, Forstrevier Überherrn, Revierförster Matthias Krauser Pavillonstraße 13, Tel. 06831 - 4881199 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln Donnerstag: Saar-Apotheke, Saarlouis, m.krauser@sfl.saarland.de Tel. 0681 9712-881 Lothringer Str. 1, Tel. 06831 - 41051 www.saarforst.de Mobil: 0170 8138324 Tierärztlicher Notfalldienst www.tierarzt-saar.de Frauenhaus Saarlouis Hilfe für misshandelte Frauen Sa. 24.07./So. 25.07.2021 Tag und Nacht erreichbar Tel. 06831 2200 Tierärztin Dr. Grothues, Saarbrücken, Tel. 0681 - 936500 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630 Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611 Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“ Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 SaarlouisTel. 06831 444-239 KDÜ-Rufbereitschaft Wasser und Abwasser: während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, tel. Sprechstunde Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation) Di. und Do. 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470 Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 Im Brückenhof 1 Tel. 80 0 00 Öffnungszeiten Kompostieranlage: Schlüsselnotdienst Überherrn Tel. 0173 3071107 März bis November: jeden Sa. von 9:00-14:00 Uhr Gift-Informationszentrum (GIZ Mainz) Dez. bis Febr.: jeden 1. Sa. im Monat 9:00-14:00 Uhr Beratungstelefon Tel. 06131 19240 Impressum: Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigenannahme: MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850, E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de, www.mtypemedia.de (Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber und der Verlag keine Haftung.) Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn Seite 4 Woche 29/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Bekanntmachungen und Informationen Gemeinde Überherrn Öffnungszeiten: Postanschrift: Postfach 1261, 66800 Überherrn Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Hausanschrift: Rathausstraße 101, 66802 Überherrn 14.00 – 16.00 Uhr Telefon: 0 68 36/90 9-0 Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Telefax: 0 68 36/90 9-192 Standesamt: Internet: www.ueberherrn.de Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Do.: 07.00 - 12.00 Uhr (Bitte Hinweis im Internet beachten.) Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Zusätzlich sind das Meldeamt und die Zentrale jeden Donnerstag bereits ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Partnergemeinden Ailly-sur-Noye/FR L‘Hopital/FR Le Havre/FR Camaiore/IT Nummer 29/21 Donnerstag, 22.07.2021 58. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Be- „QUARTIER DIFFERTER STRASSE: ARBEITEN. bauungsplanes „An der Differter Straße“ (2003). Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungs- WOHNEN.LEBEN“ IN DER GEMEINDE rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung be- ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN darf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG ungsplanes. DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES VORHABENBE- ZOGENEN BEBAUUNGSPLANES MIT VORHABEN- UND ER- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Quartier Differter Straße: SCHLIESSUNGSPLAN Arbeiten.Wohnen.Leben“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Differter Straße“ aus Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), un- ter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit dem Jahr 2003. öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbe- Überherrn in öffentlicher Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezo- zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan genen Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Woh- sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine nen.Leben“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunig- Fläche von ca. 1,5 ha. ten Verfahren gefasst hat. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. werden folgende Ziele verfolgt: Auf einer aktuell überwiegend brachliegenden Fläche am Orts- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn stellt für das eingang von Überherrn, aus Richtung Differten kommend (Flä- Gebiet eine gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan ist so- che ehem. Autohaus Haas), soll ein gemischt genutztes Quartier mit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ent- (Wohnnutzungen sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen) wickelt. entstehen. Die Fläche liegt unmittelbar an der Differter Straße (Landesstraße Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- L 168) und der Warndtstraße, in direkter Nähe zur Wohnbebauung ungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Be- der Wohnstadt. Auf dem Plangebiet selbst befinden sich derzeit bauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im be- die ehemaligen, derzeit leerstehenden Nutzflächen und Gebäude schleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf eines Gewerbebetriebes des Autohandels sowie ein zugehöriges hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprü- Wohngebäude. Der Rest der Fläche liegt brach. fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a Die Erschließung der Fläche ist über die Differter Straße und die BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Warndstraße gewährleistet, soll jedoch im Zuge der Neubebauung Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusam- ausschließlich über die Warndstraße erfolgen. Die erforderlichen menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grund- 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen stück organisiert werden. Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Vor- BauGB abgesehen wird. habenträger.
Überherrn Seite 5 Woche 29/2021 Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grund- stück organisiert werden. Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Vor- habenträger. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Be- bauungsplanes „An der Differter Straße“ (2003). Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung be- darf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.Leben“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Differter Straße“ aus dem Jahr 2003. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gem. § 13 a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn stellt für das Gebiet eine gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan ist so- mit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelt. Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), un- Überherrn, den 22.07.2021 ter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit Die Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungs- plan sowie der Begründung, in der Zeit VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „QUARTIER DIFFERTER STRASSE: ARBEITEN. vom 30.07.2021 bis einschließlich 30.08.2021 WOHNEN.LEBEN“ IN DER GEMEINDE ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG Bauamt, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz am 29.06.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB be- 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden schlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen. Überherrn (www.ueberherrn.de) und über das zentrale Internet- Leben“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. An- lage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 29.06.2021 hat der portal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- elektronisch abrufbar. planes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.Leben“, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnah- Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt men schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an und die öffentliche Auslegung beschlossen. die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden, Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der werden folgende Ziele verfolgt: Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auf einer aktuell überwiegend brachliegenden Fläche am Orts- eingang von Überherrn, aus Richtung Differten kommend (Fläche Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ehem. Autohaus), soll ein gemischt genutztes Quartier (Wohnnut- ungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Be- zungen sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen) entstehen. bauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im be- Die Fläche liegt unmittelbar an der Differter Straße (Landesstraße schleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf L 168) und der Warndtstraße, in direkter Nähe zur Wohnbebauung hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprü- der Wohnstadt. Auf dem Plangebiet selbst befinden sich derzeit fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a die ehemaligen, derzeit leerstehenden Nutzflächen und Gebäude eines Gewerbebetriebes des Autohandels sowie ein zugehöriges BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Wohngebäude. Der Rest der Fläche liegt brach. Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § Die Erschließung der Fläche ist über die Differter Straße und die Warndstraße gewährleistet, soll jedoch im Zuge der Neubebauung 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen ausschließlich über die Warndstraße erfolgen. Die erforderlichen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Überherrn Seite 6 Woche 29/2021 wägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hin- gewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Teiländerung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be- achtlich sind. Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Überherrn, den 22.07.2021 Die Bürgermeisterin Überherrn, den 22.07.2021 Anne Yliniva-Hoffmann Die Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „DREIECK RINGSTRASSE“ IN DER GEMEINDE 1. TEILÄNDERUNG DES ÜBERHERRN, ORTSTEIL ALTFORWEILER VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES BEKANNTMACHUNG DES SATZUNGSBESCHLUSSES „WOHNANLAGE/SERVICEWOHNEN Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat mit Beschluss vom 29.06.2021 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ring- DIFFERTER STRASSE“ IN DER GEMEINDE straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches BEKANNTMACHUNG DES SATZUNGSBESCHLUSSES (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat mit Beschluss vom tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ringstraße“ 29.06.2021 die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebau- in Kraft. ungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnanlage/ Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ringstraße“ er- Servicewohnen Differter Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Sat- setzt innerhalb ihrer Teilgeltungsbereiche die Änderung des Be- zung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. bauungsplanes „Dreieck Ringstraße“ von 1972. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck dieser Bekanntmachung tritt die 1. Teiländerung des vorhabenbe- Ringstraße“, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, während der allge- „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ in Kraft. meinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft Die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verlangen. „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ ersetzt den vor- Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB habenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage/Servicewohnen Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung Differter Straße“ lediglich durch die vorliegend getroffenen Rege- von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- lungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen wägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hin- Bebauungsplanes „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ gewiesen. bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch für die örtlichen Bauvor- Unbeachtlich werden demnach: schriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 4 LBO sowie 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche für die Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 BauGB. Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, Jedermann kann die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohn- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- anlage/Servicewohnen Differter Straße“, bestehend aus Plan und ungsplans und des Flächennutzungsplans und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des 101, Zimmer 107, während der allgemeinen Dienststunden einse- Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres hen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB „Dreieck Ringstraße“ schriftlich gegenüber der Gemeinde un- Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- geltend gemacht worden sind.
Überherrn Seite 7 Woche 29/2021 Hinweise gem. § 44 BauGB Förderung des Alltagsradverkehrs ist das eine Aufgabe mit Prio- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 rität. BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- Unser Mitstreiter Rudi Fries weis vorab von einer kleinen Erfolgs- sprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetrete- meldung zu berichten. Der Rewe-Markt hat auf seine Anregung hin nen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren gleich neben dem Eingang eine neue Anlage aufgestellt. nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile Für das Expertenteam, Gerhard Fischer eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG Spendenaktion der Gemeinde Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- mit REWE Überherrn schriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder Die Gemeinde Überherrn möchte mit einer Spendenaktion die Flu- aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein topfer in den Krisengebieten unterstützen. Dazu haben wir 1000 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an Einkaufstüten im Rewe Überherrn eingekauft und vor Ort gela- gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn gert. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mit unseren 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Be- Einkaufstaschen im Rewe einkaufen zu gehen und die gefüllten kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Taschen vor Ort zu lassen. Benötigt werden : 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. - Nahrungsmittel für Mensch & Tier 6 KSVG) die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen - Hygieneartikel oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- - Babynahrung & Windeln det hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der - Masken / Mundschutz Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel Die gefüllten Einkaufstaschen bringen wir in die Sammelstellen ergibt, schriftlich gerügt worden ist. der Krisengebiete, sodass sie sofort an richtiger Stelle verteilt wer- den können. Für Rückfragen steht Erika Weber unter Tel. 06836 Überherrn, den 22.07.2021 909139 zur Verfügung. Die Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Auskunft in Rentenangelegenheiten Sonstige amtliche Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler Bekanntmachungen führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch. Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle Mobil in Überherrn Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher- Fahrradabstellanlagen - tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden ein wichtiger Teil im Radwegekonzept rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren- Abstellanlagen sind ein wichtiger Teil der In- te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei- frastruktur eines modernen Radverkehrsnet- tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen zes. Am Zielort angekommen will der Radler Rentenversicherung sein Fahrzeug sicher „parken“. Die Handha- bung muss dabei einfach sein. Der Standort soll einen kurzen Weg zum angestrebten Zielpunkt ermöglichen. Der Versichertenberater Als positives Beispiel kann die Abstellanlage beim Rathaus gelten. der Knappschaft Bahn See Sie befindet sich direkt neben dem Eingang. Das Rad kann an den Sachverstand vor Ort Metallbügeln angelehnt und sicher befestigt werden. Der Standort Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver- ist sogar überdacht und bietet Witterungsschutz. sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos- tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli- chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli- chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen. Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer Tel. 06836 7235025 getroffen werden. informiert Terminbuchungen/Eintrittskarten für das Parkbad Überherrn erhalten Sie unter www.terminland.eu/parkbad Sehr geehrte Badegäste, Fahrräder haben einen wirtschaftlichen Wert und können, wenn seit dem 1. Juli 2021 ist das Parkbad Über- sie nicht sicher befestigt sind, eine leichte Beute für Diebe sein. herrn für den Badebetrieb wieder geöffnet. 2019 gab es bundesweit etwa 250.000 Fahrraddiebstähle! In diesem Jahr sind aufgrund der SARS- Eine grobe Sichtung des Anlagenbestandes hat gezeigt, dass es COV-2 Pandemie unsere Kapazitäten jedoch an den meisten gemeindlichen Einrichtungen (Rathaus, Schwimm- leider eingeschränkt. Daher ist vorerst der bad, verschiedene Schulen) gute, Besuch unseres Freibades nur mit vorheriger d. h. geeignete Anlagen gibt, während dies bei manchen Geschäf- Anmeldung möglich. ten/Einkaufsmärkten nicht der Fall ist. Um möglichst vielen Personen einen Zugang zum Freibad zu ge- Das Radwegekonzept der Gemeinde sieht daher eine Kampagne währen, haben sich unsere Öffnungszeiten geändert, sodass das vor, bei der die betroffenen Gewerbetreibenden/Geschäftsinhaber Schwimmen dieses Jahr in zwei Zeitabschnitten eingeteilt ist. So gezielt angesprochen und beraten werden sollen. Im Zuge der können von 9:00 bis 13:30 Uhr und dann von 14:30 bis 20:00 Uhr
Überherrn Seite 8 Woche 29/2021 maximal 250 Personen je Zeitabschnitt „Regulärbuchungen“ und Spendenaktion zugunsten der Flutopfer je nach Verfügbarkeit auch über „Expressbuchungen“ das Park- Am vergangenen Wochenende wurden in den Ortsteilen Altforwei- bad besuchen. Badegäste müssen hierzu ihren Eintritt vorher on- ler, Überherrn und Felsberg kurzfristig Spendensammelaktionen line buchen und bezahlen. Hierzu wurde ein Link www.terminland. zugunsten der Flutopfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland- eu/parkbad auf der Homepage der Gemeinde Überherrn (www. Pfalz ins Leben gerufen. Dank der großartigen Gemeinschaft in ueberherrn.de) und der KDÜ (www.kdue.de) veröffentlicht. Alter- unserer Gemeinde und der raschen Verbreitung in den sozialen nativ können Sie auch gerne den QR-Code hierfür benutzen. Medien sind viele Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen gefolgt. Eine „Regulärbuchung“ ist maximal zwei Tage zuvor möglich, po- tenzielle Badegäste müssen sich dann entscheiden, ob sie ihren Besuch für das erste oder das zweite Zeitfenster planen. Eine Re- servierung für beide Zeitabschnitte an einem Tag ist nicht mög- lich. Eine „Expressbuchung“ für Kurzentschlossene ist nur in der Zeit möglich, in der das Zeitfenster bereits begonnen hat. Bei der Anmeldung müssen – konform zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – persönliche Daten in das Onlineformular zur Kontakt- nachverfolgung zwingend eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr nur Tageskarten angeboten werden. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die gekauf- ten Eintrittskarten nicht übertragen, umgetauscht oder storniert werden können. Im Anschluss an die Reservierung erhält der Besucher per E-Mail eine Reservierungsbestätigung mit einem Eintrittscode (QR-Code). Bitte zeigen Sie an der Kasse diese in gedruckter oder digitaler Form vor und weisen sich mit einem Ausweisdokument aus, um die geforderte Kontaktdatenerfassung abgleichen zu können. Bei © Gemeinde Überherrn, v.l. Lena Schneider, Jennifer Geber der Buchung sind auch Kinder bis zu 6 Jahren sowie Begleitper- (Löschbezirk Altforweiler) sonen für Schwerbehinderte namentlich anzugeben. Sollten Sie aus technischen Gründen oder auch mit Hilfe aus dem Die Feuerwehr Altforweiler hat am Freitagabend und Samstag die Freundes- oder Familienkreis keine Online-Buchung selbständig Pforte zum Feuerwehrgerätehaus geöffnet. Am Freitag wurden an vornehmen können, ist es in solchen Fällen auch möglich, diese der Feuerwehr des Löschbezirks Überherrn Süd und am Sams- über die Gemeinde Überherrn, Frau Weber, Tel. 06836 909-139, tag im Dorfzentrum Felsberg, organisiert durch den Löschbezirk oder die KDÜ GmbH, Tel. 06836 92194-86, durchzuführen. und die Ortsinteressengemeinschaft Felsberg, Spenden entgegen Je nach aktuellem Inzidenzwert im Landkreis Saarlouis und der genommen. aktuell gültigen Corona-Verordnung, sowie Bundesnotbremse Nahrungsmittel für Mensch & Tier, Hygieneartikel, Kleidung und sind ggf. weitere Maßnahmen kurzfristig notwendig. Babyausstattung wurden gebracht. Sogar Autositze wurden ge- Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch. spendet. Der Ansturm in Altforweiler war so groß, dass zur Sor- Ihr Team vom Parkbad Überherrn tierung der Spenden in die Grundschule Altforweiler gewechselt werden musste. Kinderschwimmkurs im Parkbad Überherrn – Frühschwimmer (Seepferdchen) Am Dienstag, 3. August 2021, 11:00 Uhr, beginnt im Parkbad Überherrn ein Frühschwimmerkurs (Seepferdchen). Dieser wird bis Ende August jeweils dienstags und donnerstags im Parkbad Überherrn durch die DLRG-Ortsgruppe Überherrn veranstaltet. Für den Kurs können Kinder ab einem Alter von 5 Jahren ange- meldet werden. Jeder Termin dauert ca. 45 Minuten. Die Kosten je Teilnehmer betragen 60 Euro inklusive dem Eintritt für das Kind. Anmeldungen werden ausschließlich telefonisch ab Freitag, 23. ©Feuerwehr Altforweiler Juli 2021, 8:00 Uhr, unter der Rufnummer 06836 92194-2 ent- Das Ensdorfer und Bouser Bauhaus unterstützten die Flutopfer gegengenommen. Der Frühschwimmerkurs ist auf 10 Teilnehmer mit Schippen, Besen, Handfegern, Werkzeug und Hochdruckrei- begrenzt. Weitere Fragen zum Frühschwimmerkurs beantwortet nigern. Ihnen die DLRG-Ortsgruppe Überherrn gerne unter der Rufnum- Die Spenden wurden bereits oder werden innerhalb der nächsten mer 06836 1707. Tage zu den zentralen Sammelstellen in den Krisengebieten ge- Ihr Team vom Parkbad Überherrn bracht und dort verteilt. Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann ist begeistert vom Enga- gement der Feuerwehren und der freiwilligen Helfer in unserer Gemeinde. Ein großes Dankeschön an alle helfenden Hände und alle Bürger und Bürgerinnen für Ihre Spenden. Weitere Spendenaktionen werden in den sozialen Netzwerken be- kannt gegeben. Sollte Sie helfen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Löschbezirke unserer Gemeinde.
Überherrn Seite 9 Woche 29/2021 Kinderferienaktion 2021 noch Anmeldungen möglich! Für die diesjährige Kinderferienaktion der Gemeinde Überherrn in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen und Unterstützung des Kreisjugendamtes Saarlouis sind für ver- schiedene Veranstaltungen noch Plätze frei. ©New Africa - stock.adobe.com Nachfolgend das Programm im Überblick: 1. Donnerstag, 29. Juli 2021 7. Mittwoch, 11. August 2021 15.00-17.30 Uhr ‚Tischtennis-Schnuppertraining’ 9.00-12.00 Uhr ‚Der Weg ist das Ziel’ Ein Nachmittag mit Spielen und Aktivitäten rund um den Tisch- Eine Wanderung durch die Natur mit spielerischen, sportlichen tennissport Erlebnisstationen 2. Montag, 02. August 2021 8. Freitag, 13. August 2021 9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Was duftet da?’ ab 8 Jahre 9.30-12.00 Uhr ‚Handballzeit’ An diesem Tag geht’s immer der Nase nach. Spiele und Aktio- Ein Vormittag mit Spielen und Aktivitäten rund um den Hand- nen rund um den Geruchssinn, Pflanzen sammeln, Duftwasser ballsport für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren herstellen, Duftanhänger u.ä. 9. Montag, 16. August 2021 3. Dienstag, 03. August 2021 10.00-12.30 Uhr ‚Radtag’ ab 9 Jahre 9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Mit allen Sinnen durch die Wir treffen uns zu einer kleinen Fahrradtour durch unsere Hei- Wildnis’ matgemeinde. Alles dreht sich rund ums Fahrrad und der Spaß Heute geht es auf Spurensuche. Wir wollen mit scharfen Sinnen steht dabei im Vordergrund. durch die Natur laufen, Spuren suchen und uns spielerisch in die Tiere hinein versetzen. 10. Mittwoch, 18. August 2021 9.30-15.00 Uhr ‚Ein Tag bei den Pfadfindern’ 4. Mittwoch, 04. August 2021 Ein Schnuppertag bei den Pfadfindern mit Outdoor Spielen, 9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Steinzeit erleben’ usw. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Heute streifen wir durch die Wildnis und bauen uns Dinge, die man bere itsÜberle- zum ben braucht, fast wie in der Steinzeit, mit Werkzeugeuc au sg eb ht! herstellen, 11. Mittwoch, 25.08.2021 9.30-12.30 Uhr , Beitrag 5,00 € Der Natur auf der Spur! Speer werfen, Felsenmalerei, uvm. – „Boden – wir stehen drauf“ Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! SiehebeInfo! reits 5. Donnerstag, 05. August 2021 An diesem Erlebnistag wollen wir uns mal den Boden ht!un- unter 9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Relief schnitzen’ its8 Jahre au sgebuc bereab seren Füßen genauer ansehen, wer und was leben denn darin. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Aus ausg ebuc einem ht! Lin- Stück Neben Spielen zum Thema Boden, werden wir ein Bodenprofil denholz wird ein Relief nach eigenem Entwurf geschnitzt und ein Bodenfenster anlegen, vielleicht sogar einen Barfuß- pfad. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Bei ausrei- 6. Freitag, 06. August 2021 chendem Interesse wird eine zusätzliche Nachmittagsgruppe 9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Von allem das Beste’ angeboten. Heute darf sich jedes Kind aussuchen, was ihm die Woche vom 02.08.-05.08. am besten gefallen hat und wofür es gerne mehr 12. Donnerstag, 26.08.2021 Zeit gehabt hätte. Dann wird erneut los gelegt. 9.30-12.30 Uhr, Beitrag 5,00 € Der Natur auf der Spur! „Bäume – die Riesen unserer Wälder“ Heute sehen wir uns mal die Bäume, unsere Sauerstofflieferan- ten, näher an. Wie kann man die Höhe eines Baumes messen, In der letzten Veröffentlichung hatte sich der Fehler- oder sein Alter feststellen ohne ihn zu fällen? Neben Spielen teufel eingeschlichen, das Tischtennis Schnuppertrai- zum Thema Baum, werden wir Rindenabdrücke gestalten und ning ist natürlich am 29. Juli und nicht am 02. Juli. nachschauen, wer an oder auf einem Baum lebt. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Gemeinde Überherrn, -Jugendpflege- Maria Speicher, Simone Ferner, Rathausstr. 101, Zimmer 029, 66802 Überherrn, Telefon: 06836/909120 Wichtige Zusatzinformationen zur Kinderferienaktion – bitte beachten Zur Teilnahme an Veranstaltungen in der Woche vom 02.08.2021 bis 06.08.2021 an der Kinderferienaktion am Haus der Jugend Überherrn ist es notwendig, dass angemeldete Kinder jeweils einen tagesaktuellen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stun- den ist, zu Beginn jedes Veranstaltungstages vorlegen.
Überherrn Seite 10 Woche 29/2021 Schulnachrichten Gesamtgemeinde 1. Saarlouiser Lese & Erzähltheater zu Gast am Torhaus Scharfeneck in Berus am 27.08.ab 19.00 Uhr Eintritt : 5.00 Euro Schöne Ferien!!! Allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern/Erziehungsberech- tigten und Freunden der ‚Schule am Warndtwald Überherrn’ wün- schen wir schöne, sonnige und erholsame Sommerferien! Wir bedanken uns bei ALLEN, die den Schulbetrieb in den letzten Wochen -in einer überaus schwierigen Zeit- möglich gemacht haben. Unseren Abschlussschülerinnen und Schülern, die unter die- sen besonderen Umständen ihren Abschluss erreicht haben, wünschen wir für ihren weiteren Lebensweg ALLES GUTE! Die Schule beginnt wieder -nach aktuellen Stand- für alle Schü- lerinnen und Schüler mit dem Schuljahr 2021/2022 am Montag, dem 30. August 2021, hierbei ist folgender Ablauf geplant: 07.45 Uhr Schulbeginn Klassenstufe 6 – 10 10.00 Uhr Schulbeginn für die neuen SchülerInnen der Klassenstufe 5 Falls es aufgrund der Corona-Pandemie doch noch zu Änderun- gen kommen sollte, bitten wir Sie auf unsere Homepage www. schuleamwarndtwald.de zu schauen. Dort erfahren Sie immer alle aktuellen Informationen. Für die Schulgemeinschaft der ‚Schule am Warndtwald Überherrn‘, Christian Konrad, Schulleiter Jugendinfo In Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Gemeinde Überherrn wird das bekannte Saarlouiser Lese & Erzähltheater unter der Lei- tung von Norbert Güthler-Tyaks zu Zissenhausen erstmalig einen Auftritt am Torhaus Scharfeneck absolvieren. Das Stück (NEY-ICH HABE IMMER NUR FRANKREICH GEDIENT) wurde bereits 2019 zweimal in Saarlouis erfolgreich uraufgeführt und erzählt die Lebensgeschichte des bekannten Marschal Ney aus Saarlouis unter Napoleon. In ca. 60 Minuten beleuchten die Darsteller in einer Kombination aus Lesung und Schauspiel das Leben des berühmten Feldmarschalls. Dabei treten mitunter neue Erkenntnisse über seine Person zu Tage. Bekannte Persönlichkei- ten aus der damaligen Zeit kommen zu Wort. In diesem Zusam- menhang möchte Güthler-Tyarks zu Zissenhausen die damalige erfolgreiche Reihe *KULTUR IM TORHAUS* wieder aufleben las- sen. Der Kartenvorverkauf beginnt am 01.08.- 20.08.21 beim Kul- turamt der Gemeinde Überherrn und Vorbestellungen sind ab diesem Datum auch unter 06836-7248100 abends ab 19.00 Uhr möglich. Es wären ausschließlich die Parkplätze auf Johann-Schneider- Platz zu nutzen. Die Veranstaltungen wird unter den akuten, aktuellen Corona- Ende des Amtlichen Auflagen durchgeführt, von daher könnten die Plätze begrenzt Bekanntmachungsblattes sein, je nach Lage. Deswegen bitten die Veranstalter die Karten zu bestellen oder bei der Gemeinde zu erwerben. der Gemeinde Überherrn
Überherrn Seite 11 Woche 29/2021 Aktionsgemeinschaft 11.07.2021 - Laufen für Kenia Letzten Sonntag ist die Meute Tschakala, die Sippe Rhino Ceros Überherrner Vereine und die R/R-Runde für Watoto Kabisa gewandert. Zusammen hat- Grenzlandfest ist abgesagt ten wir einen tollen Tag und haben zusätzlich noch einige Spen- Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021 den für unsere Hilfsorganisation in Kenia gesammelt. Die Meute beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr Tschakala ist heute Nachmittag eine große Runde durch den Wald leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen spaziert uns hat insgesamt 3,5 km zurückgelegt. Die Sippe Rhino Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen, Ceros hat eine gemütliche Wanderung zur Teufelsburg in Fels- für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re- berg gemacht. Unsere Runde ist heute vom Stammesheim aus alisieren. Erika Weber, Schriftführerin den Vaubansteig gewandert und kam am Ende auf stolze 21,6 Kilometer. Altforweiler Ortsvorsteher Gerhard Hewer, Zimmergasse 4, Tel. 4043 Sprechstunden: Mo. v. 17.00–18.00 Uhr u. nach Vereinbarung, Grundschule, Spitzwegstraße 7, Tel. 1288 Der Ortsvorsteher informiert: Hilfeleistung unserer Feuerwehr und der vielen Spender Ein großes Dankeschön an die Initiatoren und Helfer der Hilfs- aktion am Wochenende für die Menschen, die es in den Hoch- Meutenstunde 14.07.2021 wassergebiete sehr schlimm getroffen hat. Am Mittwoch war die letzte Meutenstunde von Marie und Gina, die Danke an Alle Spender und Helfer beim Sortieren der Klei- seit 2014 in der Meutenführung aktiv waren. Diese werden jetzt dung usw. DANKE andere Aufgaben im Stamm übernehmen, weshalb die Meute nun ganz in die Hände von Mara, Emily und Jana übergeben wird. Lau- Sprechstunden ra wird bis September ebenfalls noch Teil der Meutenführung sein. Während der Sommerferien ist in der alten Grundschule keine Sprechstunde. Sie können mich gerne anrufen. (Beglaubigun- gen, Lebensbescheinigungen usw. Tel.: 4043) Danke an meinen Stellvertreter Stefan Rupp, der in den letzten 8 Wochen das Amt des Ortsvorstehers ausgeübt und mich an allen Stellen vertreten hat. Danke. (ich finde das auch mal erwähnenswert.) Bürgerwerkstatt Am 22.07.2021 treffen wir uns an der ehemaligen Grundschule. Treffpunkt um 8.30 Uhr . Gerhard Hewer - Ortsvorsteher BdP Stamm Falke Altforweiler e.V. Unser neuer Container Nach einigen Wochen fleißiger Arbeit von unserer R/R- Runde steht unser neuer Container nun endlich an Ort und Stelle. Danke an den Bauhof, der uns unsere Wie- se wieder auf Vordermann gebracht hat und auch an Fritz und Meggi Schneider für die ganze Hilfe und den Kies. Ein zusätz- liches Dankeschön an Thomas Hesedenz für die ganzen Tipps Zu diesem feierlichen Anlass gab es heute eine besondere Pira- und Geräte, die uns zur Verfügung standen, aber vor allem für das ten-Gruppenstunde. Gemeinsam machte sich die Meute Tschaka- coole Bauradio, das uns immer gute Laune garantiert hat. la auf ein Abenteuer um den verlorenen Schatz zu finden. Den Piraten Marie und Gina wurde von ihren bösen Feinden die Schatzkarte gestohlen, weshalb sie sich so schnell wie möglich auf die Suche nach dem Schatz machen mussten. Sie konnten sich an die ungefähre Wegstrecke erinnern, die jedoch von lauter verfeindeten Piraten bewacht wurde. Die Meute Tschakala musste jeden einzelnen Piraten auf dem Weg zum Schatz besiegen und konnte durch Schnelligkeit, Kreativität, Geschick, Zusammenhalt und Humor punkten. Am Ende hatten sie es geschafft, konnten alle bösen Piraten besiegen und den Schatz finden. In der Truhe gab es natürlich unter anderem Süßigkeiten für alle Wölflinge. Danke, dass uns die alte Grundschule als Regenalternative zur Verfügung steht und Danke an alle helfenden R/R‘s, für die Hilfe bei der Ausführung. Einladung zur Jahreshauptversammlung des BdP Stamm Falke Altforweiler e.V. Liebe Mitglieder, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 14.08.2021, 14 Uhr am Stammesheim, Comotorstraße 8-10, 66802 Altforweiler statt. Aufgrund der bestehenden Coronaregeln ist die Teilnahme nur getesteten, geimpften oder genesenen Personen … weiter auf Seite 14
Überherrn Seite 12 Woche 29/2021 SVOLT BAULEITPLANU ERGEBNISSE WORKS Am 12. Juli tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezell- fabrik SVOLT zum vierten Mal. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand das Themenfeld Störfallbetrieb, also die pessimistische Abschätzung von Auswirkungen bei einem Unfall. Zunächst wurde im Vortrag des Gutachters dargelegt, wie ein Batteriezellenwerk zu beurteilen ist. Herange- zogen werden hierzu die Seveso III-Richtlinie und die StörfallVO (12. BImSchV), die grundsätzlich vorgeben, dass zwischen empfindlichen Nutzungen und bestimmten technischen Anlagen Sicherheitsabstände einge- halten werden sollen. Daneben gibt es einenLeitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS 18), nach dem beurteilt wird, ob undwenn ja welche Abstände erforderlich werden. Die Prüfung nimmt einen Störfall mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, aber großen Wirkungen auf die Umgebung in den Blick. Damit wird wie bei einem Crashtest ein ungünstiges Verhalten betrachtet und daraus der größtmögliche Schutz in Form der Mindestabstände abgeleitet. Dabei steht der Schutz des Menschen im Fokus. Auswirkungen des normalen Betriebs der geplanten Anla- ge, wie z.B. Lärm und Gerüche, auf die unterschiedlichen Schutzgüter und den Menschen werden durch die Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht (vgl. Ergebnisse des letzten Begleitgremiums) und die notwendigen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beschrieben. Für die Batteriezellfabrik sind relevante stoffliche Gefahrenstoffe zu unterscheiden, die im Betrieb Verwendung finden: - direkt wirkende Gefahrenstoffe können freigesetzt werden oder verdunsten. Hier mussein Abstand von mehr als 50 m vom Ort der Verwendung aus gemessen eingehalten werden. - endzündbare Lösemittel erzeugen im Störfall Wärmeabstrahlung. Konsequenz hier ist ein Abstand von min- destens 100 m. - Spezifische Betriebsstoffe können brennen, explodieren, Wärme oder Druck erzeugen, was einen Abstand von mehr als 150 m nach sich zieht. - Für Brandgase oder Fluorwasserstoff ist ein Abstand von 100 m erforderlich, der den Brandfall berücksich- tigt. Im Ergebnis wurde konstatiert, dass kein Konflikt nach Seveso III-Richtlinie besteht, da der bestehende Ab- stand jeweils vom Rand des geplanten Industriegebietes gemessen zu bestehenden Siedlungsbereichen (Überherrn/ Wohnstadt/ Friedrichweiler) mehr als 300 Meter, zum Linslerhof mehr als 200 Meter beträgt. Ausgehend von den betrachteten Stoffen und deren Gefahrenpotenzial sind sogar weniger als 200 Meter aus- reichend. Ein „Sicherheitspuffer“ besteht dadurch, dass die Standorte der Verarbeitung oder Lagerung der Gefahrstoffe innerhalb des Gebietes liegen und der Abstand dadurch vergrößert ist. Auch Verkehrsstraßen, wie die stark befahrene B269n sowie die verlegte L168, gelten ab einer Verkehrsbelas- tung von mehr als 10.000 Fahrzeugen am Tag als empfindliche Nutzungen und werden im Gutachten zu den notwendigen Abständen betrachtet. Das Resultat des Gutachtens zeigt, dass die Batteriezellfabrik nach der 12. BImSchV
Überherrn Seite 13 Woche 29/2021 NG BEGLEITGREMIUM HOP 04 | 12.07.2021 genehmigungsfähig ist. Im Bebauungsplan kann aus Sicht der Störfallbetrachtung die beabsichtige Batte- riezellfertigung festgesetzt werden. Die Situation der örtlichen Feuerwehr im Falle eines Unfalls oder Brandes und die Frage, ob zusätzliche Investitionen in die Ausrüstung daraus entstehen könnten, wurde im Begleitgremium diskutiert. Es wurde klargestellt, dass eigene Löschanlagen für den Betrieb der Anlage vorzusehen sind. Der Vorhabenträger wird ein eigenes Feuerwehrgebäude auf seinem Gelände errichten und pro Schicht entsprechend ausge- bildete Mitarbeitende einsetzen, die den Erstangriff durchführen können. Das Thema Grundwasserschutz ist dem Begleitgremium elementar wichtig. In der Diskussion zeigte sich, dass bei Verwendung der Gefahrenstoffe in der Batteriezellfabrik Gefährdungen vermieden werden müssen. Grundsätzlich ist ein 2-Barrieren-System (z.B. doppelwandige Abdichtungen, Überwachungs- und Leckage- meldesysteme) vorgeschrieben, das für den notwendigen Schutz sorgt. Die Vorsorge ist hier gesichert. Rückblickend auf die drei vorangegangenen Sitzungen des Begleitgremiums ist das Resultat der Gutachten zu den Themen Biotope, Wasser, Schall, Luftverunreinigung ebenfalls die Verträglichkeit der Anlage in dem vorgesehenen Plangebiet. Im zweiten Teil der Sitzung wurden noch offene Fragen an die Gutachten gesammelt, um die nächste Sitzung vorzubereiten. Für die weiteren Diskussionen wird angeregt, das Vorhaben in Schnitten und Ansichten darzustellen, damit die Lage im Raum und die unterschiedlichen Perspektiven besser nachvollzogen werden können. Deutlich wurde, dass zwei Verfahren zu unterscheiden sind, die sich mit unterschiedlichen Inhalten be- fassen: Durch den Bebauungsplan wird das Gebiet zu einem Industriegebiet, in dem die Batteriezellfabrik grundsätzlich als verträgliche Nutzung festgesetzt werden kann. Gegenstand des Verfahrens nach Bun- desimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) sind der konkrete Bau und Betrieb der Anlage. Das weitere Vorgehen sieht verschiedene Folgeveranstaltungen des Begleitgremiums vor. Die nächste Sitzung wird sich mit dem Thema „Stoffgruppen/Auswirkung auf Grundwasserschutz“ befas- sen. Eine weitere Sitzung mit allen Gutachtern wird ermöglichen, dass die Ergebnisse miteinander vernetzt betrachtet und diskutiert werden können. Zudem gibt eine Sitzung mit Vertreter*innen von SVOLT die Mög- lichkeit, direkt ins Gespräch zu kommen zu den noch offenen Fragen. Danach kann das Begleitgremium die Umsetzung der gutachterlichen Aussagen in Plan, textlichen Festset- zungen und Begründung des Bebauungsplans in den Blick nehmen. Ein wichtiger Verfahrensschritt nach der Sommerpause ist nun die Träger öffentlicher Belange einzuladen (Scoping), um auch von dieser Seite relevante Anregungen und Hinweise zu erhalten. Die Öffentlichkeit wird zudem frühzeitig nach der Sommerpause beteiligt. Alle Schritte stellen sicher, dass ganzheitlich und vernetzt dafür gesorgt wird, dass alle Rahmenbedingun- gen gegeben sind, eine Batteriezellfabrik verträglich am Standort realisieren zu können.
Überherrn Seite 14 Woche 29/2021 mit entsprechendem Nachweis gestattet. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Stammesführer 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bericht der Stammesführung 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Wahl eines Versammlungsleiters und zweier Wahlhelfer 7. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahlen 8.1. Wahl des Stammesführers 8.2. Wahl der stellvertretenden Stammesführer 8.3. Wahl des Schatzmeisters 8.4. Bestätigung der Stufenbeauftragten 8.4.1. Wölflinge 8.4.2. Pfadfinder 8.4.3. Ranger/Rover 8.5. Bestätigung des Stammesbeauftragten für die Mitgliederver- Wolfgang Haas waltung 8.6. Bestätigung des Materialwarts Gymnastik & Spiel 78 Berus 8.7. Bestätigung des Heimwarts Liebe Turnerinnen! 8.8. Wahl der Kassenprüfer Lange Zeit hatte ich euch nichts zu berichten, aber jetzt! 8.9. Wahl der Landesdelegierten Ich freue mich euch sagen zu können, dass wir am Freitag 6. Au- 9. Beschluss über die Satzungsänderung gust zum „Hähnchenessen“ nach Altforweiler (Häsfeld) gehen. Wir treffen uns wie immer um 18.30 Uhr am Haus Bergfried. Anmelden 10. Sonstiges und Abschluss durch den Stammesführer könnt ihr euch bis Montag 2. August bei Marita Hofer Tel.4461, sie Die geänderte Satzung kann jedem Vereinsmitglied zwecks Ein- hat auch die kleine „Speisekarte“ zur Auswahl. sichtnahme zugeschickt werden. Diese kann via E-Mail an phil- Natürlich müssen wir die Regeln einhalten, entweder doppelte ipp@stammfalke.de beantragt werden. Wir freuen uns auf zahlrei- Impfung oder Negativtest. Aber das bekommen wir schon hin. che Teilnahme. Philipp Hesedenz, 1. Vorsitzender Wir freuen uns auf einen schönen Abend. Der Vorstand, Deiss - Schriftführerin Aktionsgemeinschaft Überherrner Vereine Kath. Kindergarten Grenzlandfest ist abgesagt St. Oranna Berus Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021 Abschlussfahrt beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr der Vorschulfüchse: leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen Am 09. Juli ging es schon früh Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen, morgens mit mehren Bussen los in den Neunkircher Zoo. für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re- Gut ausgerüstet und in Regenfester Kleidung machten wir uns auf alisieren. Erika Weber, Schriftführerin den Weg zur Zoo Rallye. Gemeinsam lösten wir verschiedene knifflige Aufgaben, mussten Fragen zu einzelnen Tierarten beantworten und vieles mehr. Von den Löwen und Schneeleoparden waren wir besonders faszi- nieret. Auch die Löwen trotzten dem Regen und waren besonders interessant zu beobachten. Berus Ortsvorsteherin Sandra Hoen Ittersdorfer Str. 28 b, Tel. 57 42 Sprechstunde mittwochs von 17.00 -18.00 Uhr und nach Ver- einbarung, Torhaus „Schloss“ Berus, Tel. 27 31 Aktionsgemeinschaft Überherrner Vereine Grenzlandfest ist abgesagt Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021 beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen, für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re- alisieren. Erika Weber, Schriftführerin Bürgerwerkstatt Der letzte Einsatz ist zügig verlaufen und konnte vor dem Regen beendet werden. Die verwilderten Ecken an der Konrad-Adenau- er-Straße und an der Orannastraße sind sauber und an der Mauer Gegen Mittag machten wir eine Pause in der Falknerei mit einem am Haus Bergfried wurde auch begonnen. Dort werden die losen leckeren Kinder Menü. Im Anschluss trafen wir den Falkner, wel- Abdeckplatten befestigt. Am Donnerstag treffen wir uns um 09.00 cher all unsere Fragen zu verschiedenen Adlern, Eulen und Gei- Uhr am Haus Bergfried. Wir machen am Haus Bergfried weiter ern beantworten konnte. Den Malaienkautz Bobo fanden wir be- und wollen an der Orannastraße Bodendecker pflanzen. sonders toll und durften auch gemeinsam mit ihm Fotos machen.
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