Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer - MTYPE media

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Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer - MTYPE media
58. Jahrgang                  Donnerstag, 22.07.2021                                  29/21

                      Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn

       Altforweiler                          Spendensammlungen
                                           zugunsten der Flutopfer

             Berus

             Bisten

                                                                                        Foto: Gemeinde

          Felsberg

         Überherrn

        Wohnstadt
Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer - MTYPE media
Interkommunale Zusammenarbeit mit dem
     Neuen Betriebshof Saarlouis besiegelt

v.l. Dietmar Esser (stellv. Leiter des NBS), Saarlouiser Oberbürgermeister Peter Demmer, Beigeordneter der Stadt Saarlouis Günter
Melchior (zusändig für Bau und den NBS), Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann, Harald Neuhaus (Bauamt Gemeinde Überherrn)

Ab 2. August 2021 kann das Grüngut der Gemeinde am Neuen Betriebshof Saarlouis auf
dem Lisdorfer Berg angeliefert und abgegeben werden. Die Interkommunale Zusammen-
arbeit hierfür wurde vor kurzem besiegelt und ermöglicht es damit allen Bürgerinnen und
Bürgern weiterhin ihr Grüngut und ihren Kompost fachgerecht entsorgen zu lassen.

Zum 31. Juli 2021 muss die Grüngutannahmestelle in Überherrn geschlossen werden, da
sie den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Ein Neubau und die Fortführung
in Überherrn wäre mit hohen Kosten für alle Bürger verbunden gewesen, sodass eine
Zusammenarbeit mit der nahegelegenen Kompostierungsanlage des Neuen Betriebshof
Saarlouis langfristig die beste Lösung ist.

Anfahrt über die Bundesstraße B269 neu, Abfahrt Gewerbegebiet Lisdorfer Berg

Sommeröffnungszeiten                                       Winteröffnungszeiten
16.03.2021 – 13.11.2021                                    16.11.2021 – 11.12.2021
                                                           04.01.2022 – 12-03.2022

Dienstag 10.00 – 15.00 Uhr                                 Dienstag 12.00 – 15.00 Uhr
Freitag  10.00 – 17.00 Uhr                                 Freitag   12.00 – 15.00 Uhr
Samstag 08.00 – 16.00 Uhr                                  Samstag 10.00 – 13.00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag geschlossen.
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Überherrn                                                                Seite 3                                                       Woche 29/2021

  Ärztliche Bereitschaftsdienste sowie                                           Notruf
  Kinder-, Augen- und HNO-Ärzte                                                  Polizei��������������������������������������������������������������������110
  Tel. 116 117                                                                   Feuerwehr������������������������������������������������������������� 112
  Es gilt die bundesweit einheitlich als Rufnummer für den ärzt-                 Rettungsdienst����������������������������������������������������� 112
  lichen Bereitschaftsdienst 116 117 künftig an allen Tagen der
  Woche. Alle ärztlichen Bereitschaftsdienste (inkl. dem kinder-,                Polizeirevier Bous��������������������������������� 06834 9250
  augen- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst) sowie die Be-
                                                                                 Polizeiposten Überherrn������������������������������� 92520
  reitschaftsdienstpraxen sind für die Patienten zu erreichen.
  Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie                       Ortsvorsteher Siehe im Innenteil
  geöffnet: Von Samstag, 08:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr, an
  Feiertagen (inkl. Heiligabend/ Silvester), an Rosenmontag so-                  Freiwillige Feuerwehr Überherrn
  wie an Brückentagen.                                                           Wehrführer:  Alois Thilmont             Tel. 06837 909525
                                                                                 Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler       Tel. 7234008
  Zahnärzte-Dienst www.zahnaerzte-saarland.de                                    Löschbezirk Berus: Markus Zöllner       Tel. 0163 6662352
  Sa. 24.07./So. 25.07.2021                                                      Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557
  Bernd Reinstädtler, Hostenbach Tel. 06834 - 42304                              Löschbezirk Süd: Patrick Hörner               Tel. 7230077

  Apotheken-Dienst 23.07. – 29.07.2021                                           Behindertenbeauftragter
                                                                                 Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 a                          Tel. 7248100
  Freitag:    Donatus Apotheke, Saarlouis-Roden,
                                                                                 n.guethler@gmx.de                                               ab 18 Uhr
              Schulstraße 21, Tel. 06831 - 80226
  Samstag:    Europa-Apotheke, Überherrn,                                        Schiedspersonen
              Alleestraße 1, Tel. 06836 - 5781                                   Altforweiler und Berus:
  Sonntag:    Römer-Apotheke, Saarlouis-Roden,                                   Walter Grube, Brunnenstr. 55,                                 Tel. 3805
              Schulstraße 7, Tel. 06831 - 88880
                                                                                 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14                  Tel. 06837 708377
  Montag:     Löwen-Apotheke, Ensdorf,
                                                                                 Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
              Provinzialstraße 107, Tel. 06831 - 958866
                                                                                 Wilhelm Wagner, Am Wald 15                                      Tel. 92383
  Dienstag: Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern,
              Lebacher Straße 33, Tel. 06831 - 82828                             Revierförster Saar Forst Landesbetrieb
  Mittwoch: Doc`s-Apotheke, Saarlouis,                                           Forstrevier Überherrn, Revierförster Matthias Krauser
              Pavillonstraße 13, Tel. 06831 - 4881199
                                                                                 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
  Donnerstag: Saar-Apotheke, Saarlouis,
                                                                                 m.krauser@sfl.saarland.de                 Tel. 0681 9712-881
              Lothringer Str. 1, Tel. 06831 - 41051
                                                                                 www.saarforst.de                        Mobil: 0170 8138324
  Tierärztlicher Notfalldienst www.tierarzt-saar.de                              Frauenhaus Saarlouis Hilfe für misshandelte Frauen
  Sa. 24.07./So. 25.07.2021                                                      Tag und Nacht erreichbar                                 Tel. 06831 2200
  Tierärztin Dr. Grothues, Saarbrücken, Tel. 0681 - 936500
                                                                                 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
  Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst                           Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis                       Tel. 06831 120630
  Störungsnummer Strom                Tel. 0681 9069-2611
  Störungsnummer Erdgas               Tel. 0681 9069-2610                        Leitstelle „Älter werden“
                                                                                 Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 SaarlouisTel. 06831 444-239
  KDÜ-Rufbereitschaft Wasser und Abwasser:
  während der Dienstzeiten:           Tel. 06836 92194-0                         Seniorensicherheitsberater
  nach Dienstschluss:                  Tel. 0171 6242474
                                                                                 Frank Steinhauser, tel. Sprechstunde
  Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)                                       Di. und Do. 9:00-12:00 Uhr                          Tel. 06836 9212470
  Fa. Adam, Merzig                     Tel.  06835 9551227
                                                                                 ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
  Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft                            Tel. 4710100        Im Brückenhof 1                                                Tel. 80 0 00

  Öffnungszeiten Kompostieranlage:                                               Schlüsselnotdienst Überherrn Tel. 0173 3071107
  März bis November:          jeden Sa. von 9:00-14:00 Uhr                       Gift-Informationszentrum (GIZ Mainz)
  Dez. bis Febr.:    jeden 1. Sa. im Monat 9:00-14:00 Uhr                        Beratungstelefon                                         Tel. 06131 19240
  Impressum: Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
  Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
  Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigenannahme: MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
  Tel. 0681/58850, E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de, www.mtypemedia.de (Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber und der Verlag keine Haftung.)
  Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin,  Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
  Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
  Bezugsbedingungen und -möglichkeiten:  Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn
  Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Spendensammlungen zugunsten der Flutopfer - MTYPE media
Überherrn                                                           Seite 4                                          Woche 29/2021

  Amtliches Bekanntmachungsblatt
  der Gemeinde Überherrn
  Bekanntmachungen und Informationen
   Gemeinde Überherrn                                      Öffnungszeiten:
   Postanschrift: Postfach 1261, 66800 Überherrn           Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr
   Hausanschrift: Rathausstraße 101, 66802 Überherrn                  14.00 – 16.00 Uhr
   Telefon: 0 68 36/90 9-0                                 Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr
   Telefax: 0 68 36/90 9-192                               Standesamt:
   Internet: www.ueberherrn.de                             Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr
   E-Mail:    rathaus@ueberherrn.de                        Do.:       07.00 - 12.00 Uhr
   (Bitte Hinweis im Internet beachten.)                   Fr.:       08.30 - 12.00 Uhr
                                                           und nach Vereinbarung
                                                           Zusätzlich sind das Meldeamt
                                                           und die Zentrale jeden Donnerstag
                                                           bereits ab 7.00 Uhr geöffnet.
   Die Partnergemeinden

   Ailly-sur-Noye/FR         L‘Hopital/FR                 Le Havre/FR                  Camaiore/IT

Nummer 29/21                                           Donnerstag, 22.07.2021                                             58. Jahrgang

                                         Amtliche Bekanntmachungen

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN                                          Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Be-
„QUARTIER DIFFERTER STRASSE: ARBEITEN.                                   bauungsplanes „An der Differter Straße“ (2003). Das Vorhaben ist
                                                                         demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungs-
WOHNEN.LEBEN“ IN DER GEMEINDE
                                                                         rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung be-
ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN                                            darf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG                            ungsplanes.
DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES VORHABENBE-
ZOGENEN BEBAUUNGSPLANES MIT VORHABEN- UND ER-                            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Quartier Differter Straße:
SCHLIESSUNGSPLAN                                                         Arbeiten.Wohnen.Leben“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der              2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Differter Straße“ aus
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), un-
ter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit       dem Jahr 2003.
öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde            Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbe-
Überherrn in öffentlicher Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss
zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezo-          zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
genen Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Woh-          sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine
nen.Leben“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunig-           Fläche von ca. 1,5 ha.
ten Verfahren gefasst hat.
                                                                         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes                Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
werden folgende Ziele verfolgt:
Auf einer aktuell überwiegend brachliegenden Fläche am Orts-             Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn stellt für das
eingang von Überherrn, aus Richtung Differten kommend (Flä-              Gebiet eine gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan ist so-
che ehem. Autohaus Haas), soll ein gemischt genutztes Quartier           mit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ent-
(Wohnnutzungen sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen)               wickelt.
entstehen.
Die Fläche liegt unmittelbar an der Differter Straße (Landesstraße       Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
L 168) und der Warndtstraße, in direkter Nähe zur Wohnbebauung           ungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Be-
der Wohnstadt. Auf dem Plangebiet selbst befinden sich derzeit           bauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im be-
die ehemaligen, derzeit leerstehenden Nutzflächen und Gebäude            schleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf
eines Gewerbebetriebes des Autohandels sowie ein zugehöriges             hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprü-
Wohngebäude. Der Rest der Fläche liegt brach.                            fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
Die Erschließung der Fläche ist über die Differter Straße und die        BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Warndstraße gewährleistet, soll jedoch im Zuge der Neubebauung           Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusam-
ausschließlich über die Warndstraße erfolgen. Die erforderlichen         menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. §
Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grund-
                                                                         13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen
stück organisiert werden.
                                                                         Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Vor-           BauGB abgesehen wird.
habenträger.
Überherrn                                                           Seite 5                                            Woche 29/2021
                                                                         Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grund-
                                                                         stück organisiert werden.
                                                                         Die Grundstücke befinden sich vollständig im Eigentum der Vor-
                                                                         habenträger.
                                                                         Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Be-
                                                                         bauungsplanes „An der Differter Straße“ (2003). Das Vorhaben ist
                                                                         demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungs-
                                                                         rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung be-
                                                                         darf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
                                                                         ungsplanes.
                                                                         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Quartier Differter Straße:
                                                                         Arbeiten.Wohnen.Leben“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die
                                                                         2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Differter Straße“ aus
                                                                         dem Jahr 2003.
                                                                         Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbe-
                                                                         zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
                                                                         sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine
                                                                         Fläche von ca. 1,5 ha.
                                                                         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gem. § 13 a i. V. m.
                                                                         § 13 BauGB aufgestellt.
                                                                         Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn stellt für das
                                                                         Gebiet eine gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan ist so-
                                                                         mit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ent-
                                                                         wickelt.
                                                                         Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
                                                                         Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), un-
Überherrn, den 22.07.2021
                                                                         ter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann                                                    öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezo-
                                                                         genen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
                                                                         A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungs-
                                                                         plan sowie der Begründung, in der Zeit
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
„QUARTIER DIFFERTER STRASSE: ARBEITEN.                                           vom 30.07.2021 bis einschließlich 30.08.2021
WOHNEN.LEBEN“ IN DER GEMEINDE
ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN                                            während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn,
BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG                                Bauamt, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung             Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz
am 29.06.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB be-                  2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden
schlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen           Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde
Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.             Überherrn (www.ueberherrn.de) und über das zentrale Internet-
Leben“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. An-
lage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 29.06.2021 hat der           portal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste)
Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-                 elektronisch abrufbar.
planes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.Leben“, beste-
hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem       Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnah-
Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt          men schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an
und die öffentliche Auslegung beschlossen.                               die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden,
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes                nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
werden folgende Ziele verfolgt:                                          Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
                                                                         unberücksichtigt bleiben.
Auf einer aktuell überwiegend brachliegenden Fläche am Orts-
eingang von Überherrn, aus Richtung Differten kommend (Fläche            Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ehem. Autohaus), soll ein gemischt genutztes Quartier (Wohnnut-          ungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Be-
zungen sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen) entstehen.
                                                                         bauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im be-
Die Fläche liegt unmittelbar an der Differter Straße (Landesstraße       schleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf
L 168) und der Warndtstraße, in direkter Nähe zur Wohnbebauung           hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprü-
der Wohnstadt. Auf dem Plangebiet selbst befinden sich derzeit
                                                                         fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
die ehemaligen, derzeit leerstehenden Nutzflächen und Gebäude
eines Gewerbebetriebes des Autohandels sowie ein zugehöriges             BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Wohngebäude. Der Rest der Fläche liegt brach.                            Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusam-
                                                                         menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. §
Die Erschließung der Fläche ist über die Differter Straße und die
Warndstraße gewährleistet, soll jedoch im Zuge der Neubebauung           13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen
ausschließlich über die Warndstraße erfolgen. Die erforderlichen         Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
                                                                         BauGB abgesehen wird.
Überherrn                                                            Seite 6                                             Woche 29/2021
                                                                          wägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hin-
                                                                          gewiesen.
                                                                          Unbeachtlich werden demnach:
                                                                          1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
                                                                              Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
                                                                              schriften,
                                                                          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
                                                                              che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
                                                                              ungsplans und des Flächennutzungsplans und
                                                                          3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-
                                                                             wägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
                                                                             Bekanntmachung der 1. Teiländerung des vorhabenbezoge-
                                                                             nen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
                                                                             „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ schriftlich ge-
                                                                             genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung be-
                                                                             gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies
                                                                              gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be-
                                                                             achtlich sind.
                                                                          Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
                                                                          Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
                                                                          schriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder
                                                                          aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein
                                                                          Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an
                                                                          gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                          1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Be-
                                                                              kanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                          2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs.
                                                                             6 KSVG) die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen
                                                                             oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
                                                                             det hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der
                                                                             Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel
                                                                             ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
                                                                          Überherrn, den 22.07.2021
                                                                          Die Bürgermeisterin
Überherrn, den 22.07.2021                                                 Anne Yliniva-Hoffmann
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann                                                     3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
                                                                          „DREIECK RINGSTRASSE“ IN DER GEMEINDE
1. TEILÄNDERUNG DES                                                       ÜBERHERRN, ORTSTEIL ALTFORWEILER
VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES                                         BEKANNTMACHUNG DES SATZUNGSBESCHLUSSES
„WOHNANLAGE/SERVICEWOHNEN                                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat mit Beschluss vom
                                                                          29.06.2021 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ring-
DIFFERTER STRASSE“ IN DER GEMEINDE                                        straße“  gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser
ÜBERHERRN, ORTSTEIL ÜBERHERRN                                             Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches
BEKANNTMACHUNG DES SATZUNGSBESCHLUSSES                                    (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat mit Beschluss vom              tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ringstraße“
29.06.2021 die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebau-               in Kraft.
ungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnanlage/               Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck Ringstraße“ er-
Servicewohnen Differter Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Sat-           setzt innerhalb ihrer Teilgeltungsbereiche die Änderung des Be-
zung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs.           bauungsplanes „Dreieck Ringstraße“ von 1972.
3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit              Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dreieck
dieser Bekanntmachung tritt die 1. Teiländerung des vorhabenbe-           Ringstraße“, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der
zogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan               Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, während der allge-
„Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ in Kraft.                     meinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft
Die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes                 verlangen.
„Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“ ersetzt den vor-              Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
habenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage/Servicewohnen                    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
Differter Straße“ lediglich durch die vorliegend getroffenen Rege-        von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-
lungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen             wägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hin-
Bebauungsplanes „Wohnanlage/Servicewohnen Differter Straße“               gewiesen.
bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch für die örtlichen Bauvor-       Unbeachtlich werden demnach:
schriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 4 LBO sowie             1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
für die Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 BauGB.                                  Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
                                                                              schriften,
Jedermann kann die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen
                                                                          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohn-
                                                                             che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
anlage/Servicewohnen Differter Straße“, bestehend aus Plan und
                                                                              ungsplans und des Flächennutzungsplans und
Begründung, im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße
                                                                          3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
101, Zimmer 107, während der allgemeinen Dienststunden einse-
                                                                              Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
hen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
                                                                              seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB                                               „Dreieck Ringstraße“ schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung                 ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-                  geltend gemacht worden sind.
Überherrn                                                         Seite 7                                            Woche 29/2021
Hinweise gem. § 44 BauGB                                               Förderung des Alltagsradverkehrs ist das eine Aufgabe mit Prio-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4         rität.
BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan-             Unser Mitstreiter Rudi Fries weis vorab von einer kleinen Erfolgs-
sprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetrete-         meldung zu berichten. Der Rewe-Markt hat auf seine Anregung hin
nen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren           gleich neben dem Eingang eine neue Anlage aufgestellt.
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile          Für das Expertenteam, Gerhard Fischer
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG                                        Spendenaktion der Gemeinde
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-         mit REWE Überherrn
schriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder           Die Gemeinde Überherrn möchte mit einer Spendenaktion die Flu-
aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein           topfer in den Krisengebieten unterstützen. Dazu haben wir 1000
Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an           Einkaufstüten im Rewe Überherrn eingekauft und vor Ort gela-
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                       gert. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mit unseren
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Be-    Einkaufstaschen im Rewe einkaufen zu gehen und die gefüllten
    kanntmachung der Satzung verletzt worden sind,                    Taschen vor Ort zu lassen. Benötigt werden :
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs.        - Nahrungsmittel für Mensch & Tier
   6 KSVG) die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen            - Hygieneartikel
   oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-          - Babynahrung & Windeln
   det hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der         - Masken / Mundschutz
   Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel             Die gefüllten Einkaufstaschen bringen wir in die Sammelstellen
    ergibt, schriftlich gerügt worden ist.                            der Krisengebiete, sodass sie sofort an richtiger Stelle verteilt wer-
                                                                      den können. Für Rückfragen steht Erika Weber unter Tel. 06836
Überherrn, den 22.07.2021                                             909139 zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann
                                                                      Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
                                                                      Auskunft in Rentenangelegenheiten
                Sonstige amtliche                                     Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland
                                                                      Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler
               Bekanntmachungen                                       führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.
                                                                      Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und
                                                                      Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle
Mobil in Überherrn                                                    Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
Fahrradabstellanlagen -                                               tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
ein wichtiger Teil im Radwegekonzept                                 rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
Abstellanlagen sind ein wichtiger Teil der In-                        te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
frastruktur eines modernen Radverkehrsnet-                            tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
                                                                      471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
zes. Am Zielort angekommen will der Radler
                                                                      Rentenversicherung
sein Fahrzeug sicher „parken“. Die Handha-
bung muss dabei einfach sein. Der Standort
soll einen kurzen Weg zum angestrebten Zielpunkt ermöglichen.         Der Versichertenberater
Als positives Beispiel kann die Abstellanlage beim Rathaus gelten.    der Knappschaft Bahn See
Sie befindet sich direkt neben dem Eingang. Das Rad kann an den       Sachverstand vor Ort
Metallbügeln angelehnt und sicher befestigt werden. Der Standort      Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
ist sogar überdacht und bietet Witterungsschutz.                      sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
                                                                      tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
                                                                      chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
                                                                      Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
                                                                      chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
                                                                      und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
                                                                      Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
                                                                      Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
                                                                      Tel. 06836 7235025 getroffen werden.

                                                                                                 informiert

                                                                      Terminbuchungen/Eintrittskarten für das
                                                                      Parkbad Überherrn erhalten Sie unter
                                                                      www.terminland.eu/parkbad 
                                                                      Sehr geehrte Badegäste,
Fahrräder haben einen wirtschaftlichen Wert und können, wenn          seit dem 1. Juli 2021 ist das Parkbad Über-
sie nicht sicher befestigt sind, eine leichte Beute für Diebe sein.   herrn für den Badebetrieb wieder geöffnet.
2019 gab es bundesweit etwa 250.000 Fahrraddiebstähle!                In diesem Jahr sind aufgrund der SARS-
Eine grobe Sichtung des Anlagenbestandes hat gezeigt, dass es         COV-2 Pandemie unsere Kapazitäten jedoch
an den meisten gemeindlichen Einrichtungen (Rathaus, Schwimm-         leider eingeschränkt. Daher ist vorerst der
bad, verschiedene Schulen) gute,                                      Besuch unseres Freibades nur mit vorheriger
d. h. geeignete Anlagen gibt, während dies bei manchen Geschäf-       Anmeldung möglich.
ten/Einkaufsmärkten nicht der Fall ist.                               Um möglichst vielen Personen einen Zugang zum Freibad zu ge-
Das Radwegekonzept der Gemeinde sieht daher eine Kampagne             währen, haben sich unsere Öffnungszeiten geändert, sodass das
vor, bei der die betroffenen Gewerbetreibenden/Geschäftsinhaber       Schwimmen dieses Jahr in zwei Zeitabschnitten eingeteilt ist. So
gezielt angesprochen und beraten werden sollen. Im Zuge der           können von 9:00 bis 13:30 Uhr und dann von 14:30 bis 20:00 Uhr
Überherrn                                                        Seite 8                                            Woche 29/2021
maximal 250 Personen je Zeitabschnitt „Regulärbuchungen“ und           Spendenaktion zugunsten der Flutopfer
je nach Verfügbarkeit auch über „Expressbuchungen“ das Park-           Am vergangenen Wochenende wurden in den Ortsteilen Altforwei-
bad besuchen. Badegäste müssen hierzu ihren Eintritt vorher on-        ler, Überherrn und Felsberg kurzfristig Spendensammelaktionen
line buchen und bezahlen. Hierzu wurde ein Link www.terminland.        zugunsten der Flutopfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
eu/parkbad auf der Homepage der Gemeinde Überherrn (www.               Pfalz ins Leben gerufen. Dank der großartigen Gemeinschaft in
ueberherrn.de) und der KDÜ (www.kdue.de) veröffentlicht. Alter-        unserer Gemeinde und der raschen Verbreitung in den sozialen
nativ können Sie auch gerne den QR-Code hierfür benutzen.              Medien sind viele Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen gefolgt.
Eine „Regulärbuchung“ ist maximal zwei Tage zuvor möglich, po-
tenzielle Badegäste müssen sich dann entscheiden, ob sie ihren
Besuch für das erste oder das zweite Zeitfenster planen. Eine Re-
servierung für beide Zeitabschnitte an einem Tag ist nicht mög-
lich. Eine „Expressbuchung“ für Kurzentschlossene ist nur in der
Zeit möglich, in der das Zeitfenster bereits begonnen hat. Bei der
Anmeldung müssen – konform zur Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) – persönliche Daten in das Onlineformular zur Kontakt-
nachverfolgung zwingend eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr nur Tageskarten angeboten
werden. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die gekauf-
ten Eintrittskarten nicht übertragen, umgetauscht oder storniert
werden können.
Im Anschluss an die Reservierung erhält der Besucher per E-Mail
eine Reservierungsbestätigung mit einem Eintrittscode (QR-Code).
Bitte zeigen Sie an der Kasse diese in gedruckter oder digitaler
Form vor und weisen sich mit einem Ausweisdokument aus, um
die geforderte Kontaktdatenerfassung abgleichen zu können. Bei               © Gemeinde Überherrn, v.l. Lena Schneider, Jennifer Geber
der Buchung sind auch Kinder bis zu 6 Jahren sowie Begleitper-                                                 (Löschbezirk Altforweiler)
sonen für Schwerbehinderte namentlich anzugeben.
Sollten Sie aus technischen Gründen oder auch mit Hilfe aus dem        Die  Feuerwehr Altforweiler hat am Freitagabend  und Samstag die
Freundes- oder Familienkreis keine Online-Buchung selbständig          Pforte zum  Feuerwehrgerätehaus    geöffnet. Am Freitag wurden an
vornehmen können, ist es in solchen Fällen auch möglich, diese         der Feuerwehr des Löschbezirks Überherrn Süd und am Sams-
über die Gemeinde Überherrn, Frau Weber, Tel. 06836 909-139,           tag im Dorfzentrum Felsberg, organisiert durch den Löschbezirk
oder die KDÜ GmbH, Tel. 06836 92194-86, durchzuführen.                 und die Ortsinteressengemeinschaft Felsberg, Spenden entgegen
Je nach aktuellem Inzidenzwert im Landkreis Saarlouis und der          genommen.
aktuell gültigen Corona-Verordnung, sowie Bundesnotbremse              Nahrungsmittel für Mensch & Tier, Hygieneartikel, Kleidung und
sind ggf. weitere Maßnahmen kurzfristig notwendig.                     Babyausstattung wurden gebracht. Sogar Autositze wurden ge-
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.        spendet. Der Ansturm in Altforweiler war so groß, dass zur Sor-
Ihr Team vom Parkbad Überherrn                                         tierung der Spenden in die Grundschule Altforweiler gewechselt
                                                                       werden musste.
Kinderschwimmkurs im Parkbad Überherrn –
Frühschwimmer (Seepferdchen)
Am Dienstag, 3. August 2021, 11:00 Uhr, beginnt im Parkbad
Überherrn ein Frühschwimmerkurs (Seepferdchen). Dieser wird
bis Ende August jeweils dienstags und donnerstags im Parkbad
Überherrn durch die DLRG-Ortsgruppe Überherrn veranstaltet.
Für den Kurs können Kinder ab einem Alter von 5 Jahren ange-
meldet werden. Jeder Termin dauert ca. 45 Minuten. Die Kosten
je Teilnehmer betragen 60 Euro inklusive dem Eintritt für das Kind.
Anmeldungen werden ausschließlich telefonisch ab Freitag, 23.                                                  ©Feuerwehr Altforweiler
Juli 2021, 8:00 Uhr, unter der Rufnummer 06836 92194-2 ent-            Das Ensdorfer und Bouser Bauhaus unterstützten die Flutopfer
gegengenommen. Der Frühschwimmerkurs ist auf 10 Teilnehmer             mit Schippen, Besen, Handfegern, Werkzeug und Hochdruckrei-
begrenzt. Weitere Fragen zum Frühschwimmerkurs beantwortet             nigern.
Ihnen die DLRG-Ortsgruppe Überherrn gerne unter der Rufnum-            Die Spenden wurden bereits oder werden innerhalb der nächsten
mer 06836 1707.                                                        Tage zu den zentralen Sammelstellen in den Krisengebieten ge-
Ihr Team vom Parkbad Überherrn                                         bracht und dort verteilt.
                                                                       Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann ist begeistert vom Enga-
                                                                       gement der Feuerwehren und der freiwilligen Helfer in unserer
                                                                       Gemeinde. Ein großes Dankeschön an alle helfenden Hände und
                                                                       alle Bürger und Bürgerinnen für Ihre Spenden.

                                                                       Weitere Spendenaktionen werden in den sozialen Netzwerken be-
                                                                       kannt gegeben. Sollte Sie helfen wollen, wenden Sie sich bitte an
                                                                       die jeweiligen Löschbezirke unserer Gemeinde.
Überherrn                                                                   Seite 9                                            Woche 29/2021

                                       Kinderferienaktion 2021           noch Anmeldungen möglich!             Für die diesjährige Kinderferienaktion der
                                                                                                               Gemeinde Überherrn in Zusammenarbeit mit
                                                                                                               ortsansässigen Vereinen und Unterstützung
                                                                                                               des Kreisjugendamtes Saarlouis sind für ver-
                                                                                                               schiedene Veranstaltungen noch Plätze frei.
©New Africa - stock.adobe.com

                                                        Nachfolgend das Programm im Überblick:
                          1. Donnerstag, 29. Juli 2021                                          7. Mittwoch, 11. August 2021
                          15.00-17.30 Uhr ‚Tischtennis-Schnuppertraining’                       9.00-12.00 Uhr ‚Der Weg ist das Ziel’
                          Ein Nachmittag mit Spielen und Aktivitäten  rund um den Tisch-        Eine Wanderung durch die Natur mit spielerischen, sportlichen
                          tennissport                                                           Erlebnisstationen

                          2. Montag, 02. August 2021                                            8. Freitag, 13. August 2021
                          9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Was duftet da?’ ab 8 Jahre            9.30-12.00 Uhr ‚Handballzeit’
                          An diesem Tag geht’s immer der Nase nach. Spiele und Aktio-           Ein Vormittag mit Spielen und Aktivitäten rund um den Hand-
                          nen rund um den Geruchssinn, Pflanzen sammeln, Duftwasser             ballsport für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
                          herstellen, Duftanhänger u.ä.
                                                                                                9. Montag, 16. August 2021
                          3. Dienstag, 03. August 2021                                          10.00-12.30 Uhr ‚Radtag’ ab 9 Jahre
                          9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Mit allen Sinnen durch die            Wir treffen uns zu einer kleinen Fahrradtour durch unsere Hei-
                          Wildnis’                                                              matgemeinde. Alles dreht sich rund ums Fahrrad und der Spaß
                          Heute geht es auf Spurensuche. Wir wollen mit scharfen Sinnen         steht dabei im Vordergrund.
                          durch die Natur laufen, Spuren suchen und uns spielerisch in
                          die Tiere hinein versetzen.                                           10. Mittwoch, 18. August 2021
                                                                                                9.30-15.00 Uhr ‚Ein Tag bei den Pfadfindern’
                          4. Mittwoch, 04. August 2021                                          Ein Schnuppertag bei den Pfadfindern mit Outdoor Spielen,
                          9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Steinzeit erleben’                    usw.
                          Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Heute streifen wir
                          durch die Wildnis und bauen uns Dinge, die man bere  itsÜberle-
                                                                             zum
                          ben braucht, fast wie in der Steinzeit, mit Werkzeugeuc
                                                                      au sg eb    ht!
                                                                                 herstellen,
                                                                                                11. Mittwoch, 25.08.2021
                                                                                                9.30-12.30 Uhr , Beitrag 5,00 € Der Natur auf der Spur!
                          Speer werfen, Felsenmalerei, uvm.                                     – „Boden – wir stehen drauf“
                                                                                                Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! SiehebeInfo!
                                                                                                                                                    reits
                          5. Donnerstag, 05. August 2021                                        An diesem Erlebnistag wollen wir uns mal den   Boden      ht!un-
                                                                                                                                                       unter
                          9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Relief schnitzen’  its8 Jahre                                                     au  sgebuc
                                                                       bereab                   seren Füßen genauer ansehen, wer und was leben denn darin.
                          Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Aus
                                                                    ausg  ebuc
                                                                        einem    ht! Lin-
                                                                               Stück            Neben Spielen zum Thema Boden, werden wir ein Bodenprofil
                          denholz wird ein Relief nach eigenem Entwurf geschnitzt               und ein Bodenfenster anlegen, vielleicht sogar einen Barfuß-
                                                                                                pfad. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht! Bei ausrei-
                          6. Freitag, 06. August 2021                                           chendem Interesse wird eine zusätzliche Nachmittagsgruppe
                          9.00-14.00 Uhr, Beitrag 6,00 € ‚Von allem das Beste’                  angeboten.
                          Heute darf sich jedes Kind aussuchen, was ihm die Woche vom
                          02.08.-05.08. am besten gefallen hat und wofür es gerne mehr          12. Donnerstag, 26.08.2021
                          Zeit gehabt hätte. Dann wird erneut los gelegt.                       9.30-12.30 Uhr, Beitrag 5,00 € Der Natur auf der Spur!
                                                                                                „Bäume – die Riesen unserer Wälder“
                                                                                                Heute sehen wir uns mal die Bäume, unsere Sauerstofflieferan-
                                                                                                ten, näher an. Wie kann man die Höhe eines Baumes messen,
                          In der letzten Veröffentlichung hatte sich der Fehler-
                                                                                                oder sein Alter feststellen ohne ihn zu fällen? Neben Spielen
                          teufel eingeschlichen, das Tischtennis Schnuppertrai-
                                                                                                zum Thema Baum, werden wir Rindenabdrücke gestalten und
                          ning ist natürlich am 29. Juli und nicht am 02. Juli.
                                                                                                nachschauen, wer an oder auf einem Baum lebt.

                                                                 Nähere Informationen und Anmeldung bei:
                                                                       Gemeinde Überherrn, -Jugendpflege-
                                       Maria Speicher, Simone Ferner, Rathausstr. 101, Zimmer 029, 66802 Überherrn, Telefon: 06836/909120

                                           Wichtige Zusatzinformationen zur Kinderferienaktion – bitte beachten
                 Zur Teilnahme an Veranstaltungen in der Woche vom 02.08.2021 bis 06.08.2021 an der Kinderferienaktion am Haus der Jugend
                Überherrn ist es notwendig, dass angemeldete Kinder jeweils einen tagesaktuellen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stun-
                                                     den ist, zu Beginn  jedes Veranstaltungstages vorlegen.
Überherrn                                                    Seite 10                                           Woche 29/2021

                Schulnachrichten                                                     Gesamtgemeinde

                                                                  1. Saarlouiser Lese & Erzähltheater
                                                                  zu Gast am Torhaus Scharfeneck
                                                                  in Berus am 27.08.ab 19.00 Uhr
                                                                  Eintritt : 5.00 Euro

Schöne Ferien!!!
Allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern/Erziehungsberech-
tigten  und Freunden der ‚Schule am Warndtwald Überherrn’ wün-
schen wir schöne, sonnige und erholsame Sommerferien!
Wir bedanken uns bei ALLEN, die den Schulbetrieb in den
letzten Wochen -in einer überaus schwierigen Zeit- möglich
gemacht haben.
Unseren Abschlussschülerinnen und Schülern, die unter die-
sen besonderen Umständen ihren Abschluss erreicht haben,
wünschen wir für ihren weiteren Lebensweg ALLES GUTE!
Die Schule beginnt wieder -nach aktuellen Stand- für alle Schü-
lerinnen und Schüler mit dem Schuljahr 2021/2022  am Montag,
dem 30. August 2021, hierbei ist folgender Ablauf geplant:
07.45 Uhr         Schulbeginn Klassenstufe 6 – 10
10.00 Uhr         Schulbeginn für die neuen SchülerInnen
			                        der Klassenstufe 5
Falls es aufgrund der Corona-Pandemie doch noch zu Änderun-
gen kommen sollte, bitten wir Sie auf unsere Homepage www.
schuleamwarndtwald.de zu schauen. Dort erfahren Sie immer alle
aktuellen Informationen. Für die Schulgemeinschaft der ‚Schule
am Warndtwald Überherrn‘, Christian Konrad, Schulleiter

                     Jugendinfo

                                                                  In Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Gemeinde Überherrn
                                                                  wird das bekannte Saarlouiser Lese & Erzähltheater unter der Lei-
                                                                  tung von Norbert Güthler-Tyaks zu Zissenhausen erstmalig einen
                                                                  Auftritt am Torhaus Scharfeneck absolvieren.
                                                                  Das Stück (NEY-ICH HABE IMMER NUR FRANKREICH GEDIENT)
                                                                  wurde bereits 2019 zweimal in Saarlouis erfolgreich uraufgeführt
                                                                  und erzählt die Lebensgeschichte des bekannten Marschal Ney
                                                                  aus Saarlouis unter Napoleon. In ca. 60 Minuten beleuchten die
                                                                  Darsteller in einer Kombination aus Lesung und Schauspiel das
                                                                  Leben des berühmten Feldmarschalls. Dabei treten mitunter neue
                                                                  Erkenntnisse über seine Person zu Tage. Bekannte Persönlichkei-
                                                                  ten aus der damaligen Zeit kommen zu Wort. In diesem Zusam-
                                                                  menhang möchte Güthler-Tyarks zu Zissenhausen die damalige
                                                                  erfolgreiche Reihe *KULTUR IM TORHAUS* wieder aufleben las-
                                                                  sen.
                                                                  Der Kartenvorverkauf beginnt am 01.08.- 20.08.21 beim Kul-
                                                                  turamt der Gemeinde Überherrn und Vorbestellungen sind ab
                                                                  diesem Datum auch unter 06836-7248100 abends ab 19.00
                                                                  Uhr möglich.
                                                                  Es wären ausschließlich die Parkplätze auf Johann-Schneider-
                                                                  Platz zu nutzen.
                                                                  Die Veranstaltungen wird unter den akuten, aktuellen Corona-
           Ende des Amtlichen                                     Auflagen durchgeführt, von daher könnten die Plätze begrenzt
         Bekanntmachungsblattes                                   sein, je nach Lage. Deswegen bitten die Veranstalter die Karten zu
                                                                  bestellen oder bei der Gemeinde zu erwerben.
         der Gemeinde Überherrn
Überherrn                                                        Seite 11                                           Woche 29/2021
Aktionsgemeinschaft                                                   11.07.2021 - Laufen für Kenia
                                                                       Letzten Sonntag ist die Meute Tschakala, die Sippe Rhino Ceros
Überherrner Vereine                                                    und die R/R-Runde für Watoto Kabisa gewandert. Zusammen hat-
Grenzlandfest ist abgesagt                                             ten wir einen tollen Tag und haben zusätzlich noch einige Spen-
Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021                        den für unsere Hilfsorganisation in Kenia gesammelt. Die Meute
beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr                   Tschakala ist heute Nachmittag eine große Runde durch den Wald
leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen     spaziert uns hat insgesamt 3,5 km zurückgelegt. Die Sippe Rhino
Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen,           Ceros hat eine gemütliche Wanderung zur Teufelsburg in Fels-
für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re-        berg gemacht. Unsere Runde ist heute vom Stammesheim aus
alisieren. Erika Weber, Schriftführerin                                den Vaubansteig gewandert und kam am Ende auf stolze 21,6
                                                                       Kilometer.

                        Altforweiler

 Ortsvorsteher Gerhard Hewer, Zimmergasse 4, Tel. 4043
 Sprechstunden: Mo. v. 17.00–18.00 Uhr u. nach Vereinbarung,
 Grundschule, Spitzwegstraße 7, Tel. 1288

 Der Ortsvorsteher informiert:
 Hilfeleistung unserer Feuerwehr und der vielen Spender
 Ein großes Dankeschön an die Initiatoren und Helfer der Hilfs-
 aktion am Wochenende für die Menschen, die es in den Hoch-          Meutenstunde 14.07.2021
 wassergebiete sehr schlimm getroffen hat.                           Am Mittwoch war die letzte Meutenstunde von Marie und Gina, die
 Danke an Alle Spender und Helfer beim Sortieren der Klei-           seit 2014 in der Meutenführung aktiv waren. Diese werden jetzt
 dung usw. DANKE                                                     andere Aufgaben im Stamm übernehmen, weshalb die Meute nun
                                                                     ganz in die Hände von Mara, Emily und Jana übergeben wird. Lau-
 Sprechstunden                                                       ra wird bis September ebenfalls noch Teil der Meutenführung sein.
 Während der Sommerferien ist in der alten Grundschule keine
 Sprechstunde. Sie können mich gerne anrufen. (Beglaubigun-
 gen, Lebensbescheinigungen usw. Tel.: 4043)
 Danke an meinen Stellvertreter Stefan Rupp, der in den letzten
 8 Wochen das Amt des Ortsvorstehers ausgeübt und mich an
 allen Stellen vertreten hat. Danke. (ich finde das auch mal
 erwähnenswert.)

 Bürgerwerkstatt
 Am 22.07.2021 treffen wir uns an der ehemaligen Grundschule.
 Treffpunkt um 8.30 Uhr .

 Gerhard Hewer - Ortsvorsteher

BdP Stamm Falke Altforweiler e.V.
Unser neuer Container
Nach einigen Wochen fleißiger Arbeit von unserer R/R-
Runde steht unser neuer Container nun endlich an Ort
und Stelle. Danke an den Bauhof, der uns unsere Wie-
se wieder auf Vordermann gebracht hat und auch an Fritz und
Meggi Schneider für die ganze Hilfe und den Kies. Ein zusätz-
liches Dankeschön an Thomas Hesedenz für die ganzen Tipps            Zu diesem feierlichen Anlass gab es heute eine besondere Pira-
und Geräte, die uns zur Verfügung standen, aber vor allem für das    ten-Gruppenstunde. Gemeinsam machte sich die Meute Tschaka-
coole Bauradio, das uns immer gute Laune garantiert hat.             la auf ein Abenteuer um den verlorenen Schatz zu finden. Den
                                                                     Piraten Marie und Gina wurde von ihren bösen Feinden die
                                                                     Schatzkarte gestohlen, weshalb sie sich so schnell wie möglich
                                                                     auf die Suche nach dem Schatz machen mussten. Sie konnten
                                                                     sich an die ungefähre Wegstrecke erinnern, die jedoch von lauter
                                                                     verfeindeten Piraten bewacht wurde. Die Meute Tschakala musste
                                                                     jeden einzelnen Piraten auf dem Weg zum Schatz besiegen und
                                                                     konnte durch Schnelligkeit, Kreativität, Geschick, Zusammenhalt
                                                                     und Humor punkten. Am Ende hatten sie es geschafft, konnten
                                                                     alle bösen Piraten besiegen und den Schatz finden. In der Truhe
                                                                     gab es natürlich unter anderem Süßigkeiten für alle Wölflinge.
                                                                     Danke, dass uns die alte Grundschule als Regenalternative zur
                                                                     Verfügung steht und Danke an alle helfenden R/R‘s, für die Hilfe
                                                                     bei der Ausführung.
                                                                     Einladung zur Jahreshauptversammlung des BdP Stamm
                                                                     Falke Altforweiler e.V.
                                                                     Liebe Mitglieder,
                                                                     unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am
                                                                     14.08.2021, 14 Uhr am Stammesheim, Comotorstraße 8-10, 66802
                                                                     Altforweiler statt. Aufgrund der bestehenden Coronaregeln ist die
                                                                     Teilnahme nur getesteten, geimpften oder genesenen Personen
                                                                                                                    … weiter auf Seite 14
Überherrn                                           Seite 12                                    Woche 29/2021

             SVOLT BAULEITPLANU
                ERGEBNISSE WORKS
 Am 12. Juli tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezell-
 fabrik SVOLT zum vierten Mal. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand das
 Themenfeld Störfallbetrieb, also die pessimistische Abschätzung von
 Auswirkungen bei einem Unfall.
 Zunächst wurde im Vortrag des Gutachters dargelegt, wie ein Batteriezellenwerk zu beurteilen ist. Herange-
 zogen werden hierzu die Seveso III-Richtlinie und die StörfallVO (12. BImSchV), die grundsätzlich vorgeben,
 dass zwischen empfindlichen Nutzungen und bestimmten technischen Anlagen Sicherheitsabstände einge-
 halten werden sollen. Daneben gibt es einenLeitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS 18), nach
 dem beurteilt wird, ob undwenn ja welche Abstände erforderlich werden.
 Die Prüfung nimmt einen Störfall mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, aber großen Wirkungen auf die
 Umgebung in den Blick. Damit wird wie bei einem Crashtest ein ungünstiges Verhalten betrachtet und daraus
 der größtmögliche Schutz in Form der Mindestabstände abgeleitet.

 Dabei steht der Schutz des Menschen im Fokus. Auswirkungen des normalen Betriebs der geplanten Anla-
 ge, wie z.B. Lärm und Gerüche, auf die unterschiedlichen Schutzgüter und den Menschen werden durch die
 Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht (vgl. Ergebnisse des letzten Begleitgremiums) und die
 notwendigen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beschrieben.

 Für die Batteriezellfabrik sind relevante stoffliche Gefahrenstoffe zu unterscheiden, die im Betrieb Verwendung
 finden:
 - direkt wirkende Gefahrenstoffe können freigesetzt werden oder verdunsten. Hier mussein Abstand von mehr
   als 50 m vom Ort der Verwendung aus gemessen eingehalten werden.
 - endzündbare Lösemittel erzeugen im Störfall Wärmeabstrahlung. Konsequenz hier ist ein Abstand von min-
   destens 100 m.
 - Spezifische Betriebsstoffe können brennen, explodieren, Wärme oder Druck erzeugen, was einen Abstand
   von mehr als 150 m nach sich zieht.
 - Für Brandgase oder Fluorwasserstoff ist ein Abstand von 100 m erforderlich, der den Brandfall berücksich-
   tigt.

 Im Ergebnis wurde konstatiert, dass kein Konflikt nach Seveso III-Richtlinie besteht, da der bestehende Ab-
 stand jeweils vom Rand des geplanten Industriegebietes gemessen zu bestehenden Siedlungsbereichen
 (Überherrn/ Wohnstadt/ Friedrichweiler) mehr als 300 Meter, zum Linslerhof mehr als 200 Meter beträgt.
 Ausgehend von den betrachteten Stoffen und deren Gefahrenpotenzial sind sogar weniger als 200 Meter aus-
 reichend. Ein „Sicherheitspuffer“ besteht dadurch, dass die Standorte der Verarbeitung oder Lagerung der
 Gefahrstoffe innerhalb des Gebietes liegen und der Abstand dadurch vergrößert ist.

 Auch Verkehrsstraßen, wie die stark befahrene B269n sowie die verlegte L168, gelten ab einer Verkehrsbelas-
 tung von mehr als 10.000 Fahrzeugen am Tag als empfindliche Nutzungen und werden im Gutachten zu den
 notwendigen Abständen betrachtet.

 Das Resultat des Gutachtens zeigt, dass die Batteriezellfabrik nach der 12. BImSchV
Überherrn                                           Seite 13                                  Woche 29/2021

NG BEGLEITGREMIUM
HOP 04 | 12.07.2021
 genehmigungsfähig ist. Im Bebauungsplan kann aus Sicht der Störfallbetrachtung die beabsichtige Batte-
 riezellfertigung festgesetzt werden.

 Die Situation der örtlichen Feuerwehr im Falle eines Unfalls oder Brandes und die Frage, ob zusätzliche
 Investitionen in die Ausrüstung daraus entstehen könnten, wurde im Begleitgremium diskutiert. Es wurde
 klargestellt, dass eigene Löschanlagen für den Betrieb der Anlage vorzusehen sind. Der Vorhabenträger
 wird ein eigenes Feuerwehrgebäude auf seinem Gelände errichten und pro Schicht entsprechend ausge-
 bildete Mitarbeitende einsetzen, die den Erstangriff durchführen können.

 Das Thema Grundwasserschutz ist dem Begleitgremium elementar wichtig. In der Diskussion zeigte sich,
 dass bei Verwendung der Gefahrenstoffe in der Batteriezellfabrik Gefährdungen vermieden werden müssen.
 Grundsätzlich ist ein 2-Barrieren-System (z.B. doppelwandige Abdichtungen, Überwachungs- und Leckage-
 meldesysteme) vorgeschrieben, das für den notwendigen Schutz sorgt. Die Vorsorge ist hier gesichert.

 Rückblickend auf die drei vorangegangenen Sitzungen des Begleitgremiums ist das Resultat der Gutachten
 zu den Themen Biotope, Wasser, Schall, Luftverunreinigung ebenfalls die Verträglichkeit der Anlage in dem
 vorgesehenen Plangebiet.

 Im zweiten Teil der Sitzung wurden noch offene Fragen an die Gutachten gesammelt, um die
 nächste Sitzung vorzubereiten. Für die weiteren Diskussionen wird angeregt, das Vorhaben in Schnitten
 und Ansichten darzustellen, damit die Lage im Raum und die unterschiedlichen Perspektiven besser
 nachvollzogen werden können.
 Deutlich wurde, dass zwei Verfahren zu unterscheiden sind, die sich mit unterschiedlichen Inhalten be-
 fassen: Durch den Bebauungsplan wird das Gebiet zu einem Industriegebiet, in dem die Batteriezellfabrik
 grundsätzlich als verträgliche Nutzung festgesetzt werden kann. Gegenstand des Verfahrens nach Bun-
 desimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) sind der konkrete Bau und Betrieb der Anlage.

 Das weitere Vorgehen sieht verschiedene Folgeveranstaltungen des Begleitgremiums vor.

 Die nächste Sitzung wird sich mit dem Thema „Stoffgruppen/Auswirkung auf Grundwasserschutz“ befas-
 sen. Eine weitere Sitzung mit allen Gutachtern wird ermöglichen, dass die Ergebnisse miteinander vernetzt
 betrachtet und diskutiert werden können. Zudem gibt eine Sitzung mit Vertreter*innen von SVOLT die Mög-
 lichkeit, direkt ins Gespräch zu kommen zu den noch offenen Fragen.

 Danach kann das Begleitgremium die Umsetzung der gutachterlichen Aussagen in Plan, textlichen Festset-
 zungen und Begründung des Bebauungsplans in den Blick nehmen.

 Ein wichtiger Verfahrensschritt nach der Sommerpause ist nun die Träger öffentlicher Belange einzuladen
 (Scoping), um auch von dieser Seite relevante Anregungen und Hinweise zu erhalten. Die Öffentlichkeit wird
 zudem frühzeitig nach der Sommerpause beteiligt.

 Alle Schritte stellen sicher, dass ganzheitlich und vernetzt dafür gesorgt wird, dass alle Rahmenbedingun-
 gen gegeben sind, eine Batteriezellfabrik verträglich am Standort realisieren zu können.
Überherrn                                                    Seite 14                                            Woche 29/2021
mit entsprechendem Nachweis gestattet.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Stammesführer
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht der Stammesführung
4. Bericht des Schatzmeisters
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Wahl eines Versammlungsleiters und zweier Wahlhelfer
7. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
8.1. Wahl des Stammesführers
8.2. Wahl der stellvertretenden Stammesführer
8.3. Wahl des Schatzmeisters
8.4. Bestätigung der Stufenbeauftragten
8.4.1. Wölflinge
8.4.2. Pfadfinder
8.4.3. Ranger/Rover
8.5. Bestätigung des Stammesbeauftragten für die Mitgliederver-    Wolfgang Haas
     waltung
8.6. Bestätigung des Materialwarts                                  Gymnastik & Spiel 78 Berus
8.7. Bestätigung des Heimwarts                                      Liebe Turnerinnen!
8.8. Wahl der Kassenprüfer                                          Lange Zeit hatte ich euch nichts zu berichten, aber jetzt!
8.9. Wahl der Landesdelegierten                                     Ich freue mich euch sagen zu können, dass wir am Freitag 6. Au-
9. Beschluss über die Satzungsänderung                              gust  zum „Hähnchenessen“ nach Altforweiler (Häsfeld) gehen. Wir
                                                                    treffen uns wie immer um 18.30 Uhr am Haus Bergfried. Anmelden
10. Sonstiges und Abschluss durch den Stammesführer
                                                                    könnt ihr euch bis Montag 2. August bei Marita Hofer Tel.4461, sie
Die geänderte Satzung kann jedem Vereinsmitglied zwecks Ein-
                                                                    hat auch die kleine „Speisekarte“ zur Auswahl.
sichtnahme zugeschickt werden. Diese kann via E-Mail an phil-       Natürlich müssen wir die Regeln einhalten, entweder doppelte
ipp@stammfalke.de beantragt werden. Wir freuen uns auf zahlrei-     Impfung oder Negativtest. Aber das bekommen wir schon hin.
che Teilnahme. Philipp Hesedenz, 1. Vorsitzender                    Wir freuen uns auf einen schönen Abend.
                                                                    Der Vorstand, Deiss - Schriftführerin
Aktionsgemeinschaft
Überherrner Vereine                                                  Kath. Kindergarten
Grenzlandfest ist abgesagt                                           St. Oranna Berus
Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021                      Abschlussfahrt
beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr                 der Vorschulfüchse:
leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen   Am 09. Juli ging es schon früh
Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen,         morgens mit mehren Bussen los in den Neunkircher Zoo.
für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re-      Gut ausgerüstet und in Regenfester Kleidung machten wir uns auf
alisieren. Erika Weber, Schriftführerin                              den Weg zur Zoo Rallye.
                                                                     Gemeinsam lösten wir verschiedene knifflige Aufgaben, mussten
                                                                     Fragen zu einzelnen Tierarten beantworten und vieles mehr.
                                                                     Von den Löwen und Schneeleoparden waren wir besonders faszi-
                                                                     nieret. Auch die Löwen trotzten dem Regen und waren besonders
                                                                     interessant zu beobachten.
                             Berus

 Ortsvorsteherin Sandra Hoen
 Ittersdorfer Str. 28 b, Tel. 57 42
 Sprechstunde mittwochs von 17.00 -18.00 Uhr und nach Ver-
 einbarung, Torhaus „Schloss“ Berus, Tel. 27 31

Aktionsgemeinschaft
Überherrner Vereine
Grenzlandfest ist abgesagt
Wie in der Mitgliederversammlung vom 16.07.2021
beschlossen, findet das Grenzlandfest in diesem Jahr
leider NICHT statt. Es tut uns sehr leid, aber unter den gegebenen
Umständen sind die Auflagen zu groß. Wir werden uns bemühen,
für das nächste Jahr eine Neuauflage des Grenzlandfestes zu re-
alisieren. Erika Weber, Schriftführerin

Bürgerwerkstatt
Der letzte Einsatz ist zügig verlaufen und konnte vor dem Regen
beendet werden. Die verwilderten Ecken an der Konrad-Adenau-
er-Straße und an der Orannastraße sind sauber und an der Mauer       Gegen Mittag machten wir eine Pause in der Falknerei mit einem
am Haus Bergfried wurde auch begonnen. Dort werden die losen         leckeren Kinder Menü. Im Anschluss trafen wir den Falkner, wel-
Abdeckplatten befestigt. Am Donnerstag treffen wir uns um 09.00      cher all unsere Fragen zu verschiedenen Adlern, Eulen und Gei-
Uhr am Haus Bergfried. Wir machen am Haus Bergfried weiter           ern beantworten konnte. Den Malaienkautz Bobo fanden wir be-
und wollen an der Orannastraße Bodendecker pflanzen.                 sonders toll und durften auch gemeinsam mit ihm Fotos machen.
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