Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen

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Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.    15.09.2003      16:31 Uhr           Seite 26

                                                                 BRANDSCHUTZ

                                           Brandschutz in gewerbsmäßig
                                           genutzten Küchen – Lüftungsanlagen
              Bild 1                                                                                   Brandausbruchsmöglichkeit durch Aero-
                                                                                                       sole und das in der Luftleitung und deren
                                                                                                       Komponenten anhaftende Aerosolat sind
                                                                                                       von sicherheitsrelevanter Bedeutung.
                                                                                                       Die Fettbrandgefahr einer Dunstabzugs-
                                                                                                       anlage kann der Rußbrandgefahr eines
                                                                                                       Schornsteines zumindest gleichgesetzt
                                                                                                       werden (Bild 1 und 2). Die Entzündungs-
                                                                                                       temperatur alter Fette kann je nach Alter
                                                                                                       und Beschaffenheit bei unter 200° C, die
                                                                                                       von Ruß bei ca. bei 700° C liegen. Nicht
                                                                                                       normgerecht errichtete und nicht wieder-
                                                                                                       kehrend überprüfte „Dunstabzugsanla-
                                                                                                       gen“ sind Gefahrenpotentiale. Darüber
                                                                                                       hinaus können sie ihre Aufgabe, den
                                                                                                       raumhygienisch erforderlichen Luftwech-
                                                                                                       sel und den Abtransport der aerosolhalti-
                                                                                                       gen Luft und den Brandschutz des Ge-
                       Einleitung          Lüftungsanlagen können, wie alle vertika-                   bäudes zu gewährleisten, nicht erfüllen
                                           len und horizontalen Leitungen im Gebäu-                    (Bild 3). Daraus resultierend sind durch
....................                       de, eine sicherheitsrelevante Gefahren-                     Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
                                           quelle darstellen. Einen besonderen                         technische Normen die Errichtung, der
                                           Schwerpunkt bilden dabei Lüftungsanla-                      Betrieb und die Überprüfung für diese spe-
                                           gen in gewerbsmäßig genutzten Küchen,                       zielle Art von Lüftungsanlagen geregelt
                                           da hier fetthaltige Luft in nicht unerhebli-                (Tabelle 1 und Tabelle 2).
  26                                       cher Menge transportiert wird.
                                                                                                       Die Durchführung der Überprüfungen
                                           Hier ist nicht nur die Gefährdung durch die                 ist spezifisch unterschiedlich von den
                                           Übertragung eines Schadenfeuers in an-                      Ländern dem Schornsteinfegerhandwerk
                                           dere Brandabschnitte gegeben. Auch die                      übertragen (Tabelle 3).

                                                 Gesetz / Verordnung                              Inhalt /Geltungsbereich

                                                 Bauordnungen der einzelnen                       Allgemeine Aussagen hinsichtlich
                                                 Bundesländer                                     der Lüftungsanlagen

                                                 Musterbauordnung                                 Grundsätzliche Forderung: Brandschutz

                                                 Bauregelliste des Deutschen                      Zusammenstellung von Bauprodukten
                                                 Institutes für Bautechnik                        und deren Anforderung an die Eignung
                                                                                                  und Kennzeichnung

                                                 Musterfeuerungsverordnung                        Konkrete Festlegungen für den Betrieb
                                                                                                  und die Nutzung von Feuerungsanlagen
                                                                                                  und zur Kombination mit Druck erzeu-
                                                                                                  genden mechanischen Anlagen (z. B.
                                                                                                  Lüftung)

                                                 Bauaufsichtliche Richtlinie über                 Grundsätzliche Aussagen zur brand-
                                                 die brandschutztechnischen                       schutzgerechten Planung, Ausführung
                                                 Anforderungen an Lüftungsanlagen1)               und zur Nutzung von Lüftungsanlagen
                                                                                                  Konkrete Anforderungen an Anlagen für
                                                                                                  fetthaltige Abluft
                           Tabelle 1:
                         Behördliches            1)
                                                      M-LüAR zz. im Entwurfsstadium – in Sachsen bereits eingeführt.
                           Regelwerk

                          schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.   15.09.2003     16:31 Uhr    Seite 27

                                                                                                                         Tabelle 2

                                                 Technisches Regelwerk

              DIN 4102-6                               Festlegung von brandschutztechnischen Begriffen,
              Brandverhalten von Baustoffen und        Anforderungen und Prüfungen von Lüftungsleitungen.
              Bauteilen Lüftungsleitungen

              DIN 4102-11                              Die Norm regelt die brandschutztechnischen Begriffe,
              Brandverhalten von Baustoffen            Anforderungen und Prüfung von Maßnahmen gegen
              und Bauteilen; Rohrummantelungen,        Brandübertragung bei Rohrleitungen, gegebenenfalls
              Rohrabschottungen, Installations-        einschließlich ihrer Dämmschichten und Umhüllungen.
              schächte und -kanäle sowie Ab-
              schlüsse ihrer Revisionsöffnungen

              Technische Regeln für                    Enthält konkrete Festlegungen über die Errichtung
              Gasinstallation                          und den Betrieb von Feuerungsanlagen und deren
              DVGW-TRGI 1986 /1996                     Kombination mit Lüftungsanlagen.

              DVGW-Arbeitsblatt G 6261                 Technische Regeln zur Planung, Erstellung, Änderung
              Abgasanlagen mit mechanischer Ab-        und Instandhaltung von Gasanlagen und Gasgeräten
              gasführung für raumluftabhängige         der Art B11BS und /oder B13BS bis zu einer Nennwärme-
              Feuerstätten                             leistung von 35 kW und Unterdruckabgasführung mittels
                                                       Ventilatoren über Abgas- oder Zentrallüftungsanlagen.

              DVGW-Arbeitsblatt G 634                  Technische Regeln zur Ausführung von Entlüftungs-
              Installation von Gasgeräten in           einrichtungen in der Kombination mit raumluftabhängi-
              gewerblichen Küchen in Gebäuden          gen Feuerstätten insbesondere der besonderen An-
                                                       forderungen an die Verbrennungsluft und Abgasführung.

              DVGW-Arbeitsblatt G 670                  Technische Regeln zur Ausführung von Entlüftungs-
              Gasfeuerstätten und mechanische          einrichtungen in der Kombination mit raumluftabhängi-
              Entlüftungseinrichtungen                 gen Feuerstätten bis 50 kW Nennwärmeleistung.

              ZIV-Arbeitsblatt 301                     Dieses Arbeitsblatt konkretisiert die Reinigungs-, Prüf-                      27
              Lüftungsanlagen                          und Messtätigkeiten des Berufsstandes an Lüftungs-
                                                       anlagen.

              ZIV-Arbeitsblatt 303                     Hier werden die spezifischen Tätigkeiten des Berufs-
              Überprüfung und Reinigung von            standes für die Überprüfung an Küchenabluftanlagen
              Dunstabzugsanlagen                       (Anlagen für fetthaltige Luft) festgelegt.

              ZIV-Arbeitsblatt 9062                    Es sind die erforderlichen Arbeitsabläufe der Über-
              Abnahmen von Lüftungsanlagen             prüfung zur Abnahme von Lüftungsanlagen aufgeführt.

              DIN ENV 12097                            Diese Vornorm gilt für Luftleitungen für Gebäude, in
              Luftleitungen – Anforderungen an         denen sich Menschen aufhalten. Sie legt u. a. Anforde-
              Luftleitungsbauteile zur Wartung von     rungen an die Maße, Form und Lage von Öffnungen,
              Luftleitungssystemen                     Einstieg und Inspektionsdeckeln, sowie Zugangstüren
                                                       für die Reinigung, Wartung von Zuluft- und Abluftleitun-
                                                       gen fest.

              VDI 2052                                 Diese Richtlinie gibt wesentliche Hinweise zur lufttech-
              Raumlufttechnische Anlagen für           nischen Behandlung, zur Dimensionierung sowie zum
              Küchen                                   Aufbau der RLT-Anlagen von gewerblichen Küchen.

              VD I 3803                                Diese Richtlinie gilt für raumlufttechnische Anlagen nach
              Raumlufttechnische Anlagen – bau-        den Begriffsbestimmungen der DIN 1946 – 1. Sie enthält
              liche und technische Anforderungen       allgemeine Grundlagen für die Errichtung dieser Anlagen.

              BGR 111-Arbeiten in Küchen-              Diese Regeln der Berufsgenossenschaft dienen als
              betrieben                                Hilfestellung in erster Linie für den Unternehmer bei der
                                                       Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeits-
                                                       schutzvorschriften und /oder Unfallverhütungsvorschrif-
                                                       ten. Dadurch sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
                                                       und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden
                                                       werden.

                                                                                                         schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.   15.09.2003      16:32 Uhr   Seite 28

                                                     BRANDSCHUTZ

                                                                   Anforderungen aus
                                                                   der Musterbauordnung
                                                                   ...........................
                                                                   Die MBauO, der § 3 [Allgemeine Forde-
                                                                   rungen] legt fest: „Bauliche Anlagen so-
                                                                   wie andere Anlagen und Einrichtungen ...
                                                                   sind so anzuordnen, zu errichten, zu än-
                                                                   dern und instand zu halten, dass die öf-
                                                                   fentliche Sicherheit oder Ordnung, insbe-
                                                                   sondere Leben, Gesundheit oder die
                                                                   natürlichen Lebensgrundlagen, nicht ge-
                                                                   fährdet werden“.

                                                                   Der § 16 [Schutz gegen schädliche Ein-
                                                                   flüsse] fordert, dass bauliche Anlagen so-
                                                                   wie andere Anlagen und Einrichtungen so
                                                                   angeordnet, beschaffen und gebrauchs-
                                                                   tauglich sein müssen, dass durch Was-
                                                                   ser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische
                                                                   Schädlinge sowie andere chemische,
                                                                   physikalische oder biologische Einflüsse
                                                                   Gefahren oder unzumutbare Belästigun-
                                                                   gen nicht entstehen.

                                                                   Im § 17 [Brandschutz] wird darauf verwie-
                                                                   sen: „Bauliche Anlagen müssen so be-
                                                                   schaffen sein, dass der Entstehung eines
                                                                   Brandes und der Ausbreitung von Feuer
                                                                   und Rauch vorgebeugt wird und bei einem
 28                                                                Brand die Rettung von Menschen und Tie-
                                                                   ren sowie wirksame Löscharbeiten mög-
                                                                   lich sind.“

                                                                   Der § 56 [Unternehmer] regelt, dass jeder
                                                                   Unternehmer für die ordnungsgemäße,
                                                                   den technischen Baubestimmungen und
                                                                   den genehmigten Bauvorlagen entspre-
                                                                   chende Ausführung der von ihm über-
                                                                   nommenen Arbeiten verantwortlich ist.
                                                                   Dieser hat auch die erforderlichen Nach-

                                                                                                    Bilder 2 - 4

                        schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.    15.09.2003     16:32 Uhr   Seite 29

               weise über die Verwendbarkeit der ver-             Die Bauregellisten regeln die Zulässigkeit         Anforderungen aus
               wendeten Bauprodukte und Bauarten zu               und die Art des Nachweises der Eignung             der Bauregelliste
               erbringen und auf der Baustelle bereitzu-          von Bauprodukten.
.              halten. Hat der Unternehmer für einzelne                                                              ....................
               Arbeiten nicht die erforderliche Sachkun-          Bauregelliste A
               de und Erfahrung, so sind geeignete                In der Bauregelliste A Teil 1 werden in
               Fachunternehmer oder Fachleute heran-              Spalte 3 technische Regeln für Baupro-
               zuziehen. Diese sind für ihre Arbeiten             dukte angegeben, die zur Erfüllung der
               verantwortlich. Die spezifische Unter-             Anforderungen der Landesbauordnungen
               setzung der in der Musterbauordnung                von Bedeutung sind und die betroffenen
               festgelegten Grundsätze wird in der                Produkte hinsichtlich der Erfüllung der für
               „Richtlinie über die brandschutztechni-            den Verwendungszweck maßgebenden
               schen Anforderungen an Lüftungsanla-               Anforderungen hinreichend bestimmen.
               gen“ und den entsprechenden Normen                 Dabei handelt es sich um geregelte Bau-
               geregelt.                                          produkte.

                      TÄTIGKEITEN an Küchenlüftungsanlagen durch das Schornsteinfegerhandwerk
                      (Stand 03 / 2003)
                                                       Abnahme       Wiederkehrend      Häufigkeit

                    BADEN-WÜRTTEMBERG                      JA 1            JA 1         1 = in Verbindung mit
                                                                                        Feuerstätten 1 x im Jahr

                    BAYERN                                 NEIN            JA           2 x im Jahr

                    BERLIN                                 NEIN            JA*          ab 2003 = 1 x im Jahr                             29
                    BRANDENBURG                             JA             JA           in 2 Jahren = 1 x

                    BREMEN                                 NEIN            JA           ab 2003 = 1 x im Jahr

                    HAMBURG                                 JA             JA           2 x im Jahr

                    HESSEN                                  JA             JA           1 x im Jahr

                    MECKLENBURG-VORPOMMERN                  JA             JA           1 x ab 2003 = 1 x im Jahr

                    NIEDERSACHSEN                           JA             JA           1 x im Jahr

                    NORDRHEIN-WESTFALEN                    NEIN           NEIN          –

                    RHEINLAND-PFALZ                        NEIN           NEIN          –

                    SAARLAND                               JA 1            JA           1 = in Verbindung mit
                                                                                        Feuerstätten und wenn
                                                                                        Abnahme 1 x im Jahr oder
                                                                                        Anforderung durch Bau-
                                                                                        behörde

                    SACHSEN                                NEIN            JA           1 x im Jahr

                    SACHSEN-ANHALT                         NEIN            JA           1 x im Jahr

                    SCHLESWIG-HOLSTEIN                      JA             JA           1 x im Jahr

                    THÜRINGEN                              NEIN            JA           1 x im Jahr

                                                                                                                   schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.   15.09.2003       16:32 Uhr    Seite 30

                                                        BRANDSCHUTZ

                         Bilder 5- 8

                                         Die Bauregelliste A Teil 2 enthält nicht       Anforderungen aus der
                                         geregelte Bauprodukte,                         „Muster-Richtlinie über brand-
                                                                                        schutztechnische Anforde-
                                          deren Verwendung nicht der Erfüllung
                                           erheblicher Anforderungen an die Si-
                                                                                        rungen an Lüftungsanlagen“
                                           cherheit baulicher Anlagen dient und         [M-LüAR]1
                                           für die es keine allgemein anerkannte
                                           Regeln der Technik gibt oder                 ...........................
                                          die nach allgemein anerkannten Prüf-         Diese Richtlinie ist die Ausführungs-
                                           verfahren beurteilt werden. Hier sind        grundlage für die Einschätzung eines
 30                                        im Abschnitt 2.4 vorgefertigte Lüf-          brandschutztechnisch unbedenklichen
                                           tungsleitungen benannt.                      Zustandes von Lüftungsanlagen.

                                         Die Bauregelliste A Teil 3 gilt für nicht      Allgemein gilt für Luftleitungen:
                                         geregelte Bauarten,
                                                                                         Bei der Verlegung von Luftleitungen
                                          deren Anwendung nicht der Erfüllung            ist die Begrenzung von Kräften ausrei-
                                           erheblicher Anforderungen an die Si-           chend zu beachten. Die Leitungen
                                           cherheit baulicher Anlagen dient und           dürfen infolge ihrer Erwärmung durch
                                           für die es keine allgemein anerkann-           Brandeinwirkung keine erheblichen
                                           ten Regeln der Technik gibt oder               Kräfte auf tragende oder notwendig
                                                                                          feuerwiderstandsfähige Wände und
                                          für die es allgemein anerkannte Re-            Stützen ausüben. Hier sind material-
                                           geln der Technik nicht gibt oder nicht         bedingte ausreichende Dehnungs-
                                           für alle Anforderungen gibt und die hin-       möglichkeiten zu beachten. Die im
                                           sichtlich dieser Anforderungen nach            Bild 4 dargestellte schon äußerlich
                                           allgemein anerkannten Prüfverfahren            stark verschmutzte Luftleitung bildet
                                           beurteilt werden können.                       eine Brandausbruchsmöglichkeit. Die
                                                                                          laienhaft angeordnete Halterung wür-
                                         Brandschutzklappen für Lüftungsleitun-           de im Brandfall bereits nach kurzer
                                         gen benötigen lt. Abschnitt 1.2.1 der            Temperatureinwirkungsdauer versa-
                                         Bauregeliste B Teil 1 eine allgemein bau-        gen.
                                         aufsichtsrechtliche Zulassung. Die Eig-
                                         nung für den Einbau in Luftleitungen für        Die Ventilatoren müssen leicht zu-
                                         fetthaltige Abluft ist explizit zu benennen.     gänglich und von der Küche aus ab-
                                         In dieser Liste werden Bauprodukte,              schaltbar sein. Die Antriebsmotoren
                                         welche sich im Geltungsbereich von har-          müssen sich außerhalb des Luftstro-
                                         monisierten Normen nach der Bauproduk-           mes befinden. Die Notwendigkeit die-
                                         tenrichtlinie befinden, aufgelistet.             ser Forderung zeigt Bild 5.

                        schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
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                Außenluftansaug- und Fortluftöffnun-              zweck bauaufsichtsrechtlich zugelas-
                 gen (Mündungen) von Luftleitungen                 sene Absperrvorrichtung eingebaut
                 müssen so angeordnet oder ausgebil-               wird.
                 det sein, dass durch sie Feuer oder
                 Rauch nicht in andere Geschosse,                Die Abluftleitungen müssen eine glat-
                 Brandabschnitte oder Treppenräume                te innere Oberfläche haben, leicht
                 übertragen werden kann. Der Abstand              zu reinigen sein sowie ausreichende
.                von Außenluftansaugöffnungen zu                  und zugängliche Revisionsöffnungen
                 Fortluftöffnungen muss mind. 2,5 m               aufweisen. Flexible Rohre sind nicht
                 betragen. Dieser Abstand ist auch von            zulässig, da sich das hier ablagernde
                 Mündungen zu Fenstern, anderen                   Aerosolat kaum entfernen lässt (Bild 7).
                 Außenwandöffnungen und zu Außen-                                                                                   31
                 wänden mit brennbaren Baustoffen                Aus Abluftleitungen dürfen weder Fett
                 und entsprechender Verkleidung ein-              noch Kondensat austreten können.
                 zuhalten (gilt nicht für die Holzlattung
                 hinterlüfteter Fassaden). Bild 6 zeigt,         In oder unmittelbar hinter Abzugsein-
                 dass dies auch bei Neuerrichtungen               richtungen sind geeignete Fettfilter
                 durchaus nicht immer beachtet wird.              oder andere geeignete Fettabscheide-
                 Dies ist nicht nur aus brandschutz-              einrichtungen anzuordnen. Die Filter
                 technischer, sondern auch aus hygie-             müssen leicht ein- und ausgebaut
                 nischer Sicht erforderlich (VDI 2052).           werden können. Die Praxis zeigt, dass
                                                                  hier oftmals mangelnde Überprüfung
                                                                  und Reinigung und nicht selten sogar
               Der Abschnitt 6.2 dieses Musters (Ent-             fehlende Filter Ursache von Schaden-
               wurf September 2000) regelt speziell               feuern sind (Bild 8).
               die Anforderungen an Lüftungsleitungen
               von gewerblichen oder vergleichbaren
               Küchen (ausgenommen Kaltküchen).

               Es können die folgenden Schwerpunk-
               te genannt werden:

                Luftleitungen müssen aus nicht brenn-
                 baren Baustoffen bestehen und ab
                 dem Austritt aus der Küche mindestens
                 die Feuerwiderstandsklasse L 90 auf-
                 weisen. Diese Forderung gilt nur in-
                 nerhalb des Gebäudes und es kann
                 nur darauf verzichtet werden, wenn
                 eine speziell für diesen Anwendungs-

                                                                                                             schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
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                                                          BRANDSCHUTZ

                 VDI 2052 –               Diese Richtlinie gibt Hinweise zur lufttech-        extrem verschmutzte Dachlüfter weist
        raumlufttechnische                nischen Behandlung, zur Dimensionierung             auf die Unterlassung der Reinigungs-
                                          und zum Aufbau der raumlufttechnischen              pflicht hin.
        Anlagen für Küchen                Anlagen von gewerblichen Küchen. Sie gilt
                                          nicht für gewerbliche Kleinstküchen mit ei-       Küchenabluftdecken sind regelmäßig,
....................                      ner Gesamtanschlussleistung von < 25 kW            mind. jedoch halbjährlich auf ihren Ver-
                                          der wärme- und feuchteabgebenden Ge-               schmutzungszustand zu prüfen und bei
                                          räte (Gargeräte, Spülmaschinen u.s.w.).            Bedarf zu reinigen.
                                          Auch Belange des Brandschutzes werden
                                          hier behandelt. Allerdings ist es aufgrund
                                          der speziellen Thematik des Transportes
                                          von fettbelasteten Aerosolen nicht immer
                                          möglich, Hygiene, Funktion und Brand-            Gemeinsame Installation von
                                          schutz klar zu trennen. Eine schlecht funk-      raumluftabhängigen Gas-
                                          tionierende Anlage stellt auch eine zusätz-
                                          liche Gefahr für den Brandschutz dar.            geräten und Lüftungsanlagen
                                                                                           in Küchen
                                           Strahlungsintensive Bereiche wie z. B.
                                            Grill-, Salamandergeräte, Bratplatten,         .................... .......
                                            Kippbratpfannen, Herde u. Ä. sind auf-
                                            grund ihrer hohen Oberflächentempe-            (Anforderungen aus der Muster-Feue-
                                            raturen besonders zu beachten.                 rungsverordnung und dem DVGW-Ar-
                                                                                           beitsblatt der Technischen Regel G 634
                                           Horizontale Abluft- und Fortluftleitun-        „Installation von Gasgeräten in gewerbli-
                                            gen sind so kurz wie möglich zu halten         chen Küchen in Gebäuden“)
                                            und mit Gefälle zu verlegen. An den
                                            tiefsten Stellen sind geeignete Konden-        Sicherheitstechnische Forderungen er-
                                            satsammelgefäße vorzusehen, die                geben sich schwerpunktmäßig hinsicht-
                                            leicht kontrolliert und gereinigt werden       lich der Verbrennungsluftversorgung und
                                            können.                                        der Abgasführung der Gasgeräte.              .
  32                                       Zur Vermeidung von Kondensatbildung             Ein gleichzeitiger Betrieb der Feuer-
                                            sollte besonders in kalten Gebäudezo-            stätten und luftabsaugender Anlagen
                                            nen die Luftleitung gedämmt werden.              ist durch Sicherheitseinrichtungen zu
                                                                                             verhindern (Bild 11). Durch die Bauart
                                           Die Fortluftmündungen sind zur Ver-              oder die Bemessung der luftabsau-
                                            meidung von Geruchsbelästigungen an              genden Anlagen ist sicherzustellen,
                                            geeigneter Stelle senkrecht über Dach            dass im Raum kein gefährlicher Unter-
                                            in den freien Luftstrom zu führen.               druck entstehen kann. In gewerbs-
                                            Außenluftansaugungen sollen zur Ver-             mäßig genutzten Küchen sind aller-
                                            meidung von Luft aus kontaminierten              dings Vorrangschalteinheiten (gegen-
                                            Bereichen mind. 3 m über Erdniveau lie-          seitige Verriegelung bei dem Betrieb
                                            gen.                                             einer Anlage) oder für beide Druck er-
                                                                                             zeugende Anlagen einen ausreichend
                                           Küchenabluftanlagen müssen mit wirk-             großen Druckausgleich zu schaffen
                                            samen Aerosolabscheidern ausgerüs-               nicht sehr realistisch. Zum einen wer-
                                            tet sein. Diese sollen einen Flam-               den beide Anlagen gleichzeitig benö-
                                            mendurchschlag in nachfolgende An-               tigt und die Zuführung von zu großen
                                            lagenteile verhindern. Gestrick- und             Mengen Außenluft besonders bei ge-
                                            Streckmetallfilter als alleinige Filter sind     ringen Außentemperaturen ist zur Ein-
                                            aufgrund des veränderlichen Widerstan-           haltung der Behaglichkeit im Raum
                                            des und des geringen Abscheidegrades             energetisch nicht sinnvoll (zu große
                                            besonders aus brandschutztechnischen             Außenluftdurchlässe). In der Praxis
                                            Gründen nicht geeignet (Bild 9).                 erfolgt auch bei kleineren Anlagen
                                                                                             die Abgasführung gemeinsam mit
                                           Aerosolabscheider in Abluftanlagen               der Lüftungsanlage entsprechend
                                            sind entsprechend den betrieblichen              dem DVGW-Arbeitsblatt G 634.
                                            Anforderungen, mindestens jedoch alle
                                            14 Tage zu reinigen. Die Durchtrittsge-         Küchen, in denen Gasgeräte > 50 kW
                                            schwindigkeit der Luft am Aerosolab-             Gesamtnennwärmebelastung instal-
                                            scheider ist mind. einmal jährlich zu prü-       liert sind, müssen mit RLT-Anlagen be-
                                            fen und mit den Abnahmewerten zu ver-            und entlüftet werden. Diese Anlagen
                                            gleichen. Der, wie im Bild 10 ersichtlich,       müssen zusätzlich auch die Verbren-

                         schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
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                  nungsluftversorgung der Gasgeräte                                                                                     Bilder 9 -12
                  sicherstellen. Bei Auslegung nach VDI
                  2052 ist dies gewährleistet.

                Die Technische Regel G 634 lässt
                 mehrere Möglichkeiten der Kombina-
                 tion der Abgasführung für die Gas-
                 geräte zu. Bei einer Gesamtnennwär-
                 mebelastung von Gasgeräten der Art
                 A [Geräte ohne Abgasführung] von >
                 50 kW muss die Abgasführung über
                 die Küchenlüftungshaube bzw. Kü-
                 chenlüftungsdecke erfolgen.

               Bei einer Belastung > 14 kW ist durch ei-
               ne Sicherheitseinrichtung zu gewährleis-
               ten, dass die Gaszufuhr zu den Brennern
               nur freigegeben wird, wenn die Absau-
.              gung sichergestellt ist.

               DIN 18869 „Großküchenge-
               räte – Einrichtungen zur Be-
               und Entlüftung von gewerbs-
               mäßigen Küchen“
    ..........................
               Diese im Entwurfsstadium befindliche                                                                                                    33
               Norm enthält sicherheitstechnische Fest-
               legungen im Sinne des Gesetzes über die
               technischen Arbeitsmittel. Die Teile 1 bis
               4 sind bereits der Öffentlichkeit zur Prü-
               fung und Stellungnahme vorgelegt. Inhal-
               te der einzelnen Blätter werden sein:

                 Teil 1
                 Hauben – Anforderungen, Prüfungen
                 Teil 2
                 Decken – Anforderungen, Prüfungen
                 Teil 3                                         Mit der Fertigstellung dieser Norm wird ein
                 Luftdurchlässe – Anforderungen,                komplexes technisches Arbeitsmittel für al-
                 Prüfungen                                      le mit dieser Thematik beschäftigten Perso-
                 Teil 4                                         nen zur Verfügung stehen, welches dazu
                 Luftleitungen – Ausführung und                 beitragen wird, bessere Anlagen mit größe-
                 Dimensionierung                                rer Sicherheit zu schaffen. Brandschutz-
                 Teil 5                                         technisch wurden z. B. Mindestabstände
                 Aerosolabscheider                              für Küchenablufthauben, Küchenlüftungs-
                                                                decken und Luftleitungen auch für innerhalb
                 Teil 6                                         der Küche und des Gebäudes konkretisiert.
                 Einbau und Betrieb von stationären             Hier ist auch die technische Entwicklung von
                 Feuerlöschanlagen                              Absperrvorrichtungen für Luftleitungen, in
                 Teil 7                                         denen fetthaltige Luft transportiert wird, be-
                 UV – Anlagen zur                               achtet. Die Problematik von stationären
                 Aerosolaufbereitung                            Feuerlöscheinrichtungen und Aerosolauf-
                                                                bereitungsanlagen soll in dieser Norm
                                                                ebenfalls geregelt werden.

                                                                                                                 schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.   15.09.2003      16:32 Uhr          Seite 34

                                                                                  BRANDSCHUTZ

                            Grafik 1
                                                         Überprüfung von gewerbsmäßig genutzten Küchenlüftungsanlagen

                                                        Anzahl
                                                5.000
                                                                                                    LIV des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen 2001

                                                             Gesamtanzahl 4.888
                                                4.500

                                                4.000

                                                3.500

                                                3.000

                                                                                                                                                                                     2.922 sonstige bauliche Mängel
                                                                                                                       2.868 Leitungen

                                                                                                                                                2.768 Ventilatoren
                                                2.500

                                                2.000

                                                                                                                                                                     1.843 Schacht
                                                                                                        1.782 Hauben
                                                1.500
                                                                                     1.564 Filter

                                                1.000

                                                 500

                                                   0

                                                                                                       Arten der Beanstandungen

    Stationäre Feuerlösch-                Stationäre Feuerlöschanlagen werden                                                            Inspektion / Reinigung
           einrichtungen in               durch die BG-Regel 111 [Arbeiten in
             gewerbsmäßig
                                          Küchenbetrieben] bei Fritteusen, Fett-                                                         ...........................
                                          backgeräten und Kippbratpfannen, die be-
  34     genutzten  Küchen                stimmungsgemäß zum Frittieren geeignet                                                         Der Berufsstand der Schornsteinfeger
                                          sind, mit mehr als 50 l Gesamtfüllmenge                                                        nimmt als Grundlage seiner in den Kehr-
....................                      gefordert oder im Einzelfall angeordnet                                                        ordnungen der Länder festgelegten Über-
                                          (z. B. durch die Feuerwehren oder die Bau-                                                     prüfungen das Arbeitsblatt des Bundes-
                                          aufsicht). Ortsfeste, selbsttätig wirkende                                                     verbandes des Schornsteinfegerhand-
                                          Feuerlöscheinrichtungen sind vor der er-                                                       werks (Arbeitsblatt des ZIV 303) „Überprü-
                                          sten Inbetriebnahme und danach minde-                                                          fung von Dunstabzugsanlagen“. Hier sind
                                          stens einmal jährlich durch einen Sachver-                                                     Arbeitsabläufe durch Checklisten klar be-
                                          ständigen zu prüfen.                                                                           schrieben. Damit sollen vor allen Dingen
                                                                                                                                         die Überprüfungen unabhängig vom
                                                                                                                                         Standort mit den gleichen Kriterien durch-
                                                                                                                                         geführt und bewertet werden. Ziel dieses
                                                                                                                                         Arbeitsblattes ist es, vorrangig die Brand-
          UV – Anlagen zur                Hier wird mit Hilfe von kurzwelliger UV-C-                                                     sicherheit einer Lüftungsanlage mit fett-
       Aerosolaufbereitung                Strahlung Sauerstoff in Ozon umgewan-                                                          haltiger Luft als Medium zu gewährleisten.
                                          delt. Das polymerisierte Fett wird über die                                                    So wurde z. B. in den Bundesländern Nie-
....................                      Luftleitung als Fettasche abtransportiert.                                                     dersachsen und Berlin aufgrund einer
                                          Praxiserfahrungen zeigen, dass Hauben,                                                         Vielzahl von Fettbränden in Luftleitungen
                                          Decken und Luftleitungen sowie deren                                                           diese Tätigkeit als Aufgabe erst 2001 bzw.
                                          Komponenten nicht mit Aerosolat behaf-                                                         2003 den Bez.-Schornsteinfegermeistern
                                          tet werden. Gefährdungen durch Schädi-                                                         übertragen. Die Grafik 1 zeigt das Ergeb-
                                          gung durch UV-Strahlen und eventueller                                                         nis der ersten Überprüfung im Land Nie-
                                          Ozonausstoß werden zz. in die Normen-                                                          dersachsen im Bestand aus dem Jahr
                                          arbeit einbezogen. So ist z. B. sicherzu-                                                      2001.
                                          stellen, dass kein Sichtkontakt zur Anlage
                                          im Betriebszustand möglich ist und kein                                                        Die Überprüfung von gewerbsmäßig ge-
                                          Rückstrom von aerosolbeladener Luft in                                                         nutzten Küchenlüftungsanlagen in der
                                          die Küche erfolgen kann.                                                                       Praxis zeigt deutlich, dass diese häufig
                                                                                                                                         nicht nach den Erfordernissen errichtet,
                                                                                                                                         geändert oder betrieben werden. Als häu-
                                                                                                                                         fige Ursache von Küchenabluftanlagen-
                                                                                                                                         bränden sind oft mangelnde oder völlig

                         schadenprisma 3/2003
Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
Inhalt 3_2003_15.9.       15.09.2003       16:32 Uhr       Seite 35

                                                                                                                                                                                         Bild 13

               fehlende Reinigung der Filter, Abscheider,                    werden. Der F90-Schacht darf nicht, wie
               Leitungen und anderer mit Aerosolat be-                       im Bild 13 dargestellt, im Bodenraum en-
               hafteten Anlagenteile zu nennen (Bild 12).                    den, sondern muss in F90-Qualität bis
                                                                             durch die Dachhaut geführt werden.
               Wenn z. B. die Leistung der Lüftungsanla-
               ge unzureichend ist, wird immer wieder                        Werden durch den Schornsteinfeger si-
               festgestellt, dass durch die Beschäftigten                    cherheitsrelevante Abweichungen von
               selbst Fettfilter während des Betriebes                       den Vorschriften erkannt, ist dieser ver-
               entfernt werden. Dies führt zu extremen                       pflichtet, durch eine Mängelanzeige
               Verschmutzungen der Luftleitungen und                         an den Eigentümer den bestimmungs-                            Karl-Heinz Kühn
               anderer Anlagenteile.                                         gemäßen Zustand herstellen zu lassen.                         Technischer Landesinnungswart des
                                                                             Aufgrund seiner Eigenschaft als vom Staat                     LIV Brandenburg
               Bei Inbetriebnahme-Prüfungen können                           beliehener Unternehmer mit dem Hinter-
               auch mangelnde Sicherheitsabstände der                        grund des Sicherheitsmonopols des Staa-
                                                                                                                                           Quelle: LIV Hessen,
               Mündungen zu Fenstern, Türen oder an-                         tes, kann er diese Aufgabe ohne Rücksicht                     LIV Mecklenburg -Vorpommern / LIV
.              deren Öffnungen sowie keine fachgemäß                         auf Interessen und Befindlichkeiten wahr-                     Niedersachsen, ZIV: Tab. 1, AB 303 /
               hergestellten F90-Schächte festgestellt                       nehmen.                                                       LIV Brandenburg 2002 / Kühn
                                                                                                                                                                                                              35

                  Herausgeber:                  Beauftragter:                     Vom Verfasser namentlich gekennzeichnete Beiträge          Verlag, Druck, Auslieferung:
                                                Direktor Wolf-Rainer Hermel       brauchen nicht mit der vom Herausgeber vertretenen         Walter Grützmacher
                                                                                  Auffassung übereinzustimmen. Wird der Name einer           GmbH & Co. KG.
                                                Redaktion:                        Firma, eines Produktes oder eines Verfahrens erwähnt,      Gneisenaustraße 41, 10961 Berlin
                                                Schriftleitung:                   gilt das nicht als Empfehlung.                             Tel.: 0 30 / 6 98 11 92 0
                                                Ministerialrat                                                                               Fax: 0 30 / 6 94 13 78
                      schaden                   Dipl.- Ing. Bernd Ammon           Mit dem Autorenhonorar sind auch die verlagsseitige
                                                                                  Verwertung, Nutzung und Vervielfältigung des Bei-          Auflage:
                                                Koordinator:                      trages und der Fotomaterialien, z. B. im Internet und      13.000 Exemplare
                                                Dipl.- Ing. Hartmut Heyde         eine Aufnahme in Datenbanken abgegolten.
                                                                                                                                             Bezugspreis:
                                                                                  Fotonachweis: S. Wagner (8, 9,10/11,12,13)                 1 Heft 3,30 EUR,
                  Zeitschrift für Schaden-      Sekretariat:
                                                                                                Dr. R. Voigtländer (14)                      4 Hefte jährlich 10 EUR,
                  verhütung und Schaden-        Simone Krebs
                                                                                                IFS (15)                                     einschl. 7 % MwSt. zuzügl. Porto
                  forschung der öffentlichen
                                                                                                K.-H. Kühn (26, 28, 30, 31, 33, 35)
                  Versicherer                   Fachkommission:
                                                Dipl.- Chem. Harald Herweg        Titelfotos:     Hartmut Heyde, Berlin
                  Am Karlsbad 4- 5              Dipl.- Ing. Claus Kähler                                                                     Dieses Heft ist auf chlorfrei
                                                                                                  Stefan Wagner, Berlin
                  10785 Berlin                  Dipl.- Phys. Klaus Ross                                                                      gebleichtem Papier gedruckt.
                                                                                                  IFS, Kiel
                  Tel.: 0 30 / 26 33 353        Dipl.- Ing. Wolfgang Raab
                  Fax: 0 30 / 26 33 191                                           Gestaltung und Layout:
                                                                                  Saga Werbeagentur OHG
                                                                                                                                                                                  a
                  www.schadenprisma.de                                            Albrecht -Thaer-Straße 10, 48147 Münster                                                    fbeh ndel
                                                                                                                                                                         of
                                                                                                                                                                                           t
                                                                                                                                                                         t
                                                                                                                                                                   Sauers

                  redaktion@schadenprisma.de                                      Tel.: 02 51/ 23 00 10, Fax: 02 51/ 23 00 111                                                    rfre
                                                                                                                                                                                       i
                                                                                                                                                                              chlo ht
                                                                                  Internet: www.saga-werbeagentur.de
                                                                                                                                                                                                   li e b e

                                                                                                                                                                           0% leic
                                                                                                                                                                         10 geb
                                                                                                                                             ISSN-0343-3560
                                                                                                                                                                                           zu

                                                                                                                                                                             de                t
                                                                                                                                                                                  r U m w el

                                                                                                                                          schadenprisma 3/2003
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