Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen - Lüftungsanlagen
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Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:31 Uhr Seite 26 BRANDSCHUTZ Brandschutz in gewerbsmäßig genutzten Küchen – Lüftungsanlagen Bild 1 Brandausbruchsmöglichkeit durch Aero- sole und das in der Luftleitung und deren Komponenten anhaftende Aerosolat sind von sicherheitsrelevanter Bedeutung. Die Fettbrandgefahr einer Dunstabzugs- anlage kann der Rußbrandgefahr eines Schornsteines zumindest gleichgesetzt werden (Bild 1 und 2). Die Entzündungs- temperatur alter Fette kann je nach Alter und Beschaffenheit bei unter 200° C, die von Ruß bei ca. bei 700° C liegen. Nicht normgerecht errichtete und nicht wieder- kehrend überprüfte „Dunstabzugsanla- gen“ sind Gefahrenpotentiale. Darüber hinaus können sie ihre Aufgabe, den raumhygienisch erforderlichen Luftwech- sel und den Abtransport der aerosolhalti- gen Luft und den Brandschutz des Ge- Einleitung Lüftungsanlagen können, wie alle vertika- bäudes zu gewährleisten, nicht erfüllen len und horizontalen Leitungen im Gebäu- (Bild 3). Daraus resultierend sind durch .................... de, eine sicherheitsrelevante Gefahren- Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und quelle darstellen. Einen besonderen technische Normen die Errichtung, der Schwerpunkt bilden dabei Lüftungsanla- Betrieb und die Überprüfung für diese spe- gen in gewerbsmäßig genutzten Küchen, zielle Art von Lüftungsanlagen geregelt da hier fetthaltige Luft in nicht unerhebli- (Tabelle 1 und Tabelle 2). 26 cher Menge transportiert wird. Die Durchführung der Überprüfungen Hier ist nicht nur die Gefährdung durch die ist spezifisch unterschiedlich von den Übertragung eines Schadenfeuers in an- Ländern dem Schornsteinfegerhandwerk dere Brandabschnitte gegeben. Auch die übertragen (Tabelle 3). Gesetz / Verordnung Inhalt /Geltungsbereich Bauordnungen der einzelnen Allgemeine Aussagen hinsichtlich Bundesländer der Lüftungsanlagen Musterbauordnung Grundsätzliche Forderung: Brandschutz Bauregelliste des Deutschen Zusammenstellung von Bauprodukten Institutes für Bautechnik und deren Anforderung an die Eignung und Kennzeichnung Musterfeuerungsverordnung Konkrete Festlegungen für den Betrieb und die Nutzung von Feuerungsanlagen und zur Kombination mit Druck erzeu- genden mechanischen Anlagen (z. B. Lüftung) Bauaufsichtliche Richtlinie über Grundsätzliche Aussagen zur brand- die brandschutztechnischen schutzgerechten Planung, Ausführung Anforderungen an Lüftungsanlagen1) und zur Nutzung von Lüftungsanlagen Konkrete Anforderungen an Anlagen für fetthaltige Abluft Tabelle 1: Behördliches 1) M-LüAR zz. im Entwurfsstadium – in Sachsen bereits eingeführt. Regelwerk schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:31 Uhr Seite 27 Tabelle 2 Technisches Regelwerk DIN 4102-6 Festlegung von brandschutztechnischen Begriffen, Brandverhalten von Baustoffen und Anforderungen und Prüfungen von Lüftungsleitungen. Bauteilen Lüftungsleitungen DIN 4102-11 Die Norm regelt die brandschutztechnischen Begriffe, Brandverhalten von Baustoffen Anforderungen und Prüfung von Maßnahmen gegen und Bauteilen; Rohrummantelungen, Brandübertragung bei Rohrleitungen, gegebenenfalls Rohrabschottungen, Installations- einschließlich ihrer Dämmschichten und Umhüllungen. schächte und -kanäle sowie Ab- schlüsse ihrer Revisionsöffnungen Technische Regeln für Enthält konkrete Festlegungen über die Errichtung Gasinstallation und den Betrieb von Feuerungsanlagen und deren DVGW-TRGI 1986 /1996 Kombination mit Lüftungsanlagen. DVGW-Arbeitsblatt G 6261 Technische Regeln zur Planung, Erstellung, Änderung Abgasanlagen mit mechanischer Ab- und Instandhaltung von Gasanlagen und Gasgeräten gasführung für raumluftabhängige der Art B11BS und /oder B13BS bis zu einer Nennwärme- Feuerstätten leistung von 35 kW und Unterdruckabgasführung mittels Ventilatoren über Abgas- oder Zentrallüftungsanlagen. DVGW-Arbeitsblatt G 634 Technische Regeln zur Ausführung von Entlüftungs- Installation von Gasgeräten in einrichtungen in der Kombination mit raumluftabhängi- gewerblichen Küchen in Gebäuden gen Feuerstätten insbesondere der besonderen An- forderungen an die Verbrennungsluft und Abgasführung. DVGW-Arbeitsblatt G 670 Technische Regeln zur Ausführung von Entlüftungs- Gasfeuerstätten und mechanische einrichtungen in der Kombination mit raumluftabhängi- Entlüftungseinrichtungen gen Feuerstätten bis 50 kW Nennwärmeleistung. ZIV-Arbeitsblatt 301 Dieses Arbeitsblatt konkretisiert die Reinigungs-, Prüf- 27 Lüftungsanlagen und Messtätigkeiten des Berufsstandes an Lüftungs- anlagen. ZIV-Arbeitsblatt 303 Hier werden die spezifischen Tätigkeiten des Berufs- Überprüfung und Reinigung von standes für die Überprüfung an Küchenabluftanlagen Dunstabzugsanlagen (Anlagen für fetthaltige Luft) festgelegt. ZIV-Arbeitsblatt 9062 Es sind die erforderlichen Arbeitsabläufe der Über- Abnahmen von Lüftungsanlagen prüfung zur Abnahme von Lüftungsanlagen aufgeführt. DIN ENV 12097 Diese Vornorm gilt für Luftleitungen für Gebäude, in Luftleitungen – Anforderungen an denen sich Menschen aufhalten. Sie legt u. a. Anforde- Luftleitungsbauteile zur Wartung von rungen an die Maße, Form und Lage von Öffnungen, Luftleitungssystemen Einstieg und Inspektionsdeckeln, sowie Zugangstüren für die Reinigung, Wartung von Zuluft- und Abluftleitun- gen fest. VDI 2052 Diese Richtlinie gibt wesentliche Hinweise zur lufttech- Raumlufttechnische Anlagen für nischen Behandlung, zur Dimensionierung sowie zum Küchen Aufbau der RLT-Anlagen von gewerblichen Küchen. VD I 3803 Diese Richtlinie gilt für raumlufttechnische Anlagen nach Raumlufttechnische Anlagen – bau- den Begriffsbestimmungen der DIN 1946 – 1. Sie enthält liche und technische Anforderungen allgemeine Grundlagen für die Errichtung dieser Anlagen. BGR 111-Arbeiten in Küchen- Diese Regeln der Berufsgenossenschaft dienen als betrieben Hilfestellung in erster Linie für den Unternehmer bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeits- schutzvorschriften und /oder Unfallverhütungsvorschrif- ten. Dadurch sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 28 BRANDSCHUTZ Anforderungen aus der Musterbauordnung ........................... Die MBauO, der § 3 [Allgemeine Forde- rungen] legt fest: „Bauliche Anlagen so- wie andere Anlagen und Einrichtungen ... sind so anzuordnen, zu errichten, zu än- dern und instand zu halten, dass die öf- fentliche Sicherheit oder Ordnung, insbe- sondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht ge- fährdet werden“. Der § 16 [Schutz gegen schädliche Ein- flüsse] fordert, dass bauliche Anlagen so- wie andere Anlagen und Einrichtungen so angeordnet, beschaffen und gebrauchs- tauglich sein müssen, dass durch Was- ser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigun- gen nicht entstehen. Im § 17 [Brandschutz] wird darauf verwie- sen: „Bauliche Anlagen müssen so be- schaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem 28 Brand die Rettung von Menschen und Tie- ren sowie wirksame Löscharbeiten mög- lich sind.“ Der § 56 [Unternehmer] regelt, dass jeder Unternehmer für die ordnungsgemäße, den technischen Baubestimmungen und den genehmigten Bauvorlagen entspre- chende Ausführung der von ihm über- nommenen Arbeiten verantwortlich ist. Dieser hat auch die erforderlichen Nach- Bilder 2 - 4 schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 29 weise über die Verwendbarkeit der ver- Die Bauregellisten regeln die Zulässigkeit Anforderungen aus wendeten Bauprodukte und Bauarten zu und die Art des Nachweises der Eignung der Bauregelliste erbringen und auf der Baustelle bereitzu- von Bauprodukten. . halten. Hat der Unternehmer für einzelne .................... Arbeiten nicht die erforderliche Sachkun- Bauregelliste A de und Erfahrung, so sind geeignete In der Bauregelliste A Teil 1 werden in Fachunternehmer oder Fachleute heran- Spalte 3 technische Regeln für Baupro- zuziehen. Diese sind für ihre Arbeiten dukte angegeben, die zur Erfüllung der verantwortlich. Die spezifische Unter- Anforderungen der Landesbauordnungen setzung der in der Musterbauordnung von Bedeutung sind und die betroffenen festgelegten Grundsätze wird in der Produkte hinsichtlich der Erfüllung der für „Richtlinie über die brandschutztechni- den Verwendungszweck maßgebenden schen Anforderungen an Lüftungsanla- Anforderungen hinreichend bestimmen. gen“ und den entsprechenden Normen Dabei handelt es sich um geregelte Bau- geregelt. produkte. TÄTIGKEITEN an Küchenlüftungsanlagen durch das Schornsteinfegerhandwerk (Stand 03 / 2003) Abnahme Wiederkehrend Häufigkeit BADEN-WÜRTTEMBERG JA 1 JA 1 1 = in Verbindung mit Feuerstätten 1 x im Jahr BAYERN NEIN JA 2 x im Jahr BERLIN NEIN JA* ab 2003 = 1 x im Jahr 29 BRANDENBURG JA JA in 2 Jahren = 1 x BREMEN NEIN JA ab 2003 = 1 x im Jahr HAMBURG JA JA 2 x im Jahr HESSEN JA JA 1 x im Jahr MECKLENBURG-VORPOMMERN JA JA 1 x ab 2003 = 1 x im Jahr NIEDERSACHSEN JA JA 1 x im Jahr NORDRHEIN-WESTFALEN NEIN NEIN – RHEINLAND-PFALZ NEIN NEIN – SAARLAND JA 1 JA 1 = in Verbindung mit Feuerstätten und wenn Abnahme 1 x im Jahr oder Anforderung durch Bau- behörde SACHSEN NEIN JA 1 x im Jahr SACHSEN-ANHALT NEIN JA 1 x im Jahr SCHLESWIG-HOLSTEIN JA JA 1 x im Jahr THÜRINGEN NEIN JA 1 x im Jahr schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 30 BRANDSCHUTZ Bilder 5- 8 Die Bauregelliste A Teil 2 enthält nicht Anforderungen aus der geregelte Bauprodukte, „Muster-Richtlinie über brand- schutztechnische Anforde- deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Si- rungen an Lüftungsanlagen“ cherheit baulicher Anlagen dient und [M-LüAR]1 für die es keine allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt oder ........................... die nach allgemein anerkannten Prüf- Diese Richtlinie ist die Ausführungs- verfahren beurteilt werden. Hier sind grundlage für die Einschätzung eines 30 im Abschnitt 2.4 vorgefertigte Lüf- brandschutztechnisch unbedenklichen tungsleitungen benannt. Zustandes von Lüftungsanlagen. Die Bauregelliste A Teil 3 gilt für nicht Allgemein gilt für Luftleitungen: geregelte Bauarten, Bei der Verlegung von Luftleitungen deren Anwendung nicht der Erfüllung ist die Begrenzung von Kräften ausrei- erheblicher Anforderungen an die Si- chend zu beachten. Die Leitungen cherheit baulicher Anlagen dient und dürfen infolge ihrer Erwärmung durch für die es keine allgemein anerkann- Brandeinwirkung keine erheblichen ten Regeln der Technik gibt oder Kräfte auf tragende oder notwendig feuerwiderstandsfähige Wände und für die es allgemein anerkannte Re- Stützen ausüben. Hier sind material- geln der Technik nicht gibt oder nicht bedingte ausreichende Dehnungs- für alle Anforderungen gibt und die hin- möglichkeiten zu beachten. Die im sichtlich dieser Anforderungen nach Bild 4 dargestellte schon äußerlich allgemein anerkannten Prüfverfahren stark verschmutzte Luftleitung bildet beurteilt werden können. eine Brandausbruchsmöglichkeit. Die laienhaft angeordnete Halterung wür- Brandschutzklappen für Lüftungsleitun- de im Brandfall bereits nach kurzer gen benötigen lt. Abschnitt 1.2.1 der Temperatureinwirkungsdauer versa- Bauregeliste B Teil 1 eine allgemein bau- gen. aufsichtsrechtliche Zulassung. Die Eig- nung für den Einbau in Luftleitungen für Die Ventilatoren müssen leicht zu- fetthaltige Abluft ist explizit zu benennen. gänglich und von der Küche aus ab- In dieser Liste werden Bauprodukte, schaltbar sein. Die Antriebsmotoren welche sich im Geltungsbereich von har- müssen sich außerhalb des Luftstro- monisierten Normen nach der Bauproduk- mes befinden. Die Notwendigkeit die- tenrichtlinie befinden, aufgelistet. ser Forderung zeigt Bild 5. schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 16.09.2003 15:34 Uhr Seite 31 Außenluftansaug- und Fortluftöffnun- zweck bauaufsichtsrechtlich zugelas- gen (Mündungen) von Luftleitungen sene Absperrvorrichtung eingebaut müssen so angeordnet oder ausgebil- wird. det sein, dass durch sie Feuer oder Rauch nicht in andere Geschosse, Die Abluftleitungen müssen eine glat- Brandabschnitte oder Treppenräume te innere Oberfläche haben, leicht übertragen werden kann. Der Abstand zu reinigen sein sowie ausreichende . von Außenluftansaugöffnungen zu und zugängliche Revisionsöffnungen Fortluftöffnungen muss mind. 2,5 m aufweisen. Flexible Rohre sind nicht betragen. Dieser Abstand ist auch von zulässig, da sich das hier ablagernde Mündungen zu Fenstern, anderen Aerosolat kaum entfernen lässt (Bild 7). Außenwandöffnungen und zu Außen- 31 wänden mit brennbaren Baustoffen Aus Abluftleitungen dürfen weder Fett und entsprechender Verkleidung ein- noch Kondensat austreten können. zuhalten (gilt nicht für die Holzlattung hinterlüfteter Fassaden). Bild 6 zeigt, In oder unmittelbar hinter Abzugsein- dass dies auch bei Neuerrichtungen richtungen sind geeignete Fettfilter durchaus nicht immer beachtet wird. oder andere geeignete Fettabscheide- Dies ist nicht nur aus brandschutz- einrichtungen anzuordnen. Die Filter technischer, sondern auch aus hygie- müssen leicht ein- und ausgebaut nischer Sicht erforderlich (VDI 2052). werden können. Die Praxis zeigt, dass hier oftmals mangelnde Überprüfung und Reinigung und nicht selten sogar Der Abschnitt 6.2 dieses Musters (Ent- fehlende Filter Ursache von Schaden- wurf September 2000) regelt speziell feuern sind (Bild 8). die Anforderungen an Lüftungsleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen (ausgenommen Kaltküchen). Es können die folgenden Schwerpunk- te genannt werden: Luftleitungen müssen aus nicht brenn- baren Baustoffen bestehen und ab dem Austritt aus der Küche mindestens die Feuerwiderstandsklasse L 90 auf- weisen. Diese Forderung gilt nur in- nerhalb des Gebäudes und es kann nur darauf verzichtet werden, wenn eine speziell für diesen Anwendungs- schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 32 BRANDSCHUTZ VDI 2052 – Diese Richtlinie gibt Hinweise zur lufttech- extrem verschmutzte Dachlüfter weist raumlufttechnische nischen Behandlung, zur Dimensionierung auf die Unterlassung der Reinigungs- und zum Aufbau der raumlufttechnischen pflicht hin. Anlagen für Küchen Anlagen von gewerblichen Küchen. Sie gilt nicht für gewerbliche Kleinstküchen mit ei- Küchenabluftdecken sind regelmäßig, .................... ner Gesamtanschlussleistung von < 25 kW mind. jedoch halbjährlich auf ihren Ver- der wärme- und feuchteabgebenden Ge- schmutzungszustand zu prüfen und bei räte (Gargeräte, Spülmaschinen u.s.w.). Bedarf zu reinigen. Auch Belange des Brandschutzes werden hier behandelt. Allerdings ist es aufgrund der speziellen Thematik des Transportes von fettbelasteten Aerosolen nicht immer möglich, Hygiene, Funktion und Brand- Gemeinsame Installation von schutz klar zu trennen. Eine schlecht funk- raumluftabhängigen Gas- tionierende Anlage stellt auch eine zusätz- liche Gefahr für den Brandschutz dar. geräten und Lüftungsanlagen in Küchen Strahlungsintensive Bereiche wie z. B. Grill-, Salamandergeräte, Bratplatten, .................... ....... Kippbratpfannen, Herde u. Ä. sind auf- grund ihrer hohen Oberflächentempe- (Anforderungen aus der Muster-Feue- raturen besonders zu beachten. rungsverordnung und dem DVGW-Ar- beitsblatt der Technischen Regel G 634 Horizontale Abluft- und Fortluftleitun- „Installation von Gasgeräten in gewerbli- gen sind so kurz wie möglich zu halten chen Küchen in Gebäuden“) und mit Gefälle zu verlegen. An den tiefsten Stellen sind geeignete Konden- Sicherheitstechnische Forderungen er- satsammelgefäße vorzusehen, die geben sich schwerpunktmäßig hinsicht- leicht kontrolliert und gereinigt werden lich der Verbrennungsluftversorgung und können. der Abgasführung der Gasgeräte. . 32 Zur Vermeidung von Kondensatbildung Ein gleichzeitiger Betrieb der Feuer- sollte besonders in kalten Gebäudezo- stätten und luftabsaugender Anlagen nen die Luftleitung gedämmt werden. ist durch Sicherheitseinrichtungen zu verhindern (Bild 11). Durch die Bauart Die Fortluftmündungen sind zur Ver- oder die Bemessung der luftabsau- meidung von Geruchsbelästigungen an genden Anlagen ist sicherzustellen, geeigneter Stelle senkrecht über Dach dass im Raum kein gefährlicher Unter- in den freien Luftstrom zu führen. druck entstehen kann. In gewerbs- Außenluftansaugungen sollen zur Ver- mäßig genutzten Küchen sind aller- meidung von Luft aus kontaminierten dings Vorrangschalteinheiten (gegen- Bereichen mind. 3 m über Erdniveau lie- seitige Verriegelung bei dem Betrieb gen. einer Anlage) oder für beide Druck er- zeugende Anlagen einen ausreichend Küchenabluftanlagen müssen mit wirk- großen Druckausgleich zu schaffen samen Aerosolabscheidern ausgerüs- nicht sehr realistisch. Zum einen wer- tet sein. Diese sollen einen Flam- den beide Anlagen gleichzeitig benö- mendurchschlag in nachfolgende An- tigt und die Zuführung von zu großen lagenteile verhindern. Gestrick- und Mengen Außenluft besonders bei ge- Streckmetallfilter als alleinige Filter sind ringen Außentemperaturen ist zur Ein- aufgrund des veränderlichen Widerstan- haltung der Behaglichkeit im Raum des und des geringen Abscheidegrades energetisch nicht sinnvoll (zu große besonders aus brandschutztechnischen Außenluftdurchlässe). In der Praxis Gründen nicht geeignet (Bild 9). erfolgt auch bei kleineren Anlagen die Abgasführung gemeinsam mit Aerosolabscheider in Abluftanlagen der Lüftungsanlage entsprechend sind entsprechend den betrieblichen dem DVGW-Arbeitsblatt G 634. Anforderungen, mindestens jedoch alle 14 Tage zu reinigen. Die Durchtrittsge- Küchen, in denen Gasgeräte > 50 kW schwindigkeit der Luft am Aerosolab- Gesamtnennwärmebelastung instal- scheider ist mind. einmal jährlich zu prü- liert sind, müssen mit RLT-Anlagen be- fen und mit den Abnahmewerten zu ver- und entlüftet werden. Diese Anlagen gleichen. Der, wie im Bild 10 ersichtlich, müssen zusätzlich auch die Verbren- schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 33 nungsluftversorgung der Gasgeräte Bilder 9 -12 sicherstellen. Bei Auslegung nach VDI 2052 ist dies gewährleistet. Die Technische Regel G 634 lässt mehrere Möglichkeiten der Kombina- tion der Abgasführung für die Gas- geräte zu. Bei einer Gesamtnennwär- mebelastung von Gasgeräten der Art A [Geräte ohne Abgasführung] von > 50 kW muss die Abgasführung über die Küchenlüftungshaube bzw. Kü- chenlüftungsdecke erfolgen. Bei einer Belastung > 14 kW ist durch ei- ne Sicherheitseinrichtung zu gewährleis- ten, dass die Gaszufuhr zu den Brennern nur freigegeben wird, wenn die Absau- . gung sichergestellt ist. DIN 18869 „Großküchenge- räte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerbs- mäßigen Küchen“ .......................... Diese im Entwurfsstadium befindliche 33 Norm enthält sicherheitstechnische Fest- legungen im Sinne des Gesetzes über die technischen Arbeitsmittel. Die Teile 1 bis 4 sind bereits der Öffentlichkeit zur Prü- fung und Stellungnahme vorgelegt. Inhal- te der einzelnen Blätter werden sein: Teil 1 Hauben – Anforderungen, Prüfungen Teil 2 Decken – Anforderungen, Prüfungen Teil 3 Mit der Fertigstellung dieser Norm wird ein Luftdurchlässe – Anforderungen, komplexes technisches Arbeitsmittel für al- Prüfungen le mit dieser Thematik beschäftigten Perso- Teil 4 nen zur Verfügung stehen, welches dazu Luftleitungen – Ausführung und beitragen wird, bessere Anlagen mit größe- Dimensionierung rer Sicherheit zu schaffen. Brandschutz- Teil 5 technisch wurden z. B. Mindestabstände Aerosolabscheider für Küchenablufthauben, Küchenlüftungs- decken und Luftleitungen auch für innerhalb Teil 6 der Küche und des Gebäudes konkretisiert. Einbau und Betrieb von stationären Hier ist auch die technische Entwicklung von Feuerlöschanlagen Absperrvorrichtungen für Luftleitungen, in Teil 7 denen fetthaltige Luft transportiert wird, be- UV – Anlagen zur achtet. Die Problematik von stationären Aerosolaufbereitung Feuerlöscheinrichtungen und Aerosolauf- bereitungsanlagen soll in dieser Norm ebenfalls geregelt werden. schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 34 BRANDSCHUTZ Grafik 1 Überprüfung von gewerbsmäßig genutzten Küchenlüftungsanlagen Anzahl 5.000 LIV des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen 2001 Gesamtanzahl 4.888 4.500 4.000 3.500 3.000 2.922 sonstige bauliche Mängel 2.868 Leitungen 2.768 Ventilatoren 2.500 2.000 1.843 Schacht 1.782 Hauben 1.500 1.564 Filter 1.000 500 0 Arten der Beanstandungen Stationäre Feuerlösch- Stationäre Feuerlöschanlagen werden Inspektion / Reinigung einrichtungen in durch die BG-Regel 111 [Arbeiten in gewerbsmäßig Küchenbetrieben] bei Fritteusen, Fett- ........................... backgeräten und Kippbratpfannen, die be- 34 genutzten Küchen stimmungsgemäß zum Frittieren geeignet Der Berufsstand der Schornsteinfeger sind, mit mehr als 50 l Gesamtfüllmenge nimmt als Grundlage seiner in den Kehr- .................... gefordert oder im Einzelfall angeordnet ordnungen der Länder festgelegten Über- (z. B. durch die Feuerwehren oder die Bau- prüfungen das Arbeitsblatt des Bundes- aufsicht). Ortsfeste, selbsttätig wirkende verbandes des Schornsteinfegerhand- Feuerlöscheinrichtungen sind vor der er- werks (Arbeitsblatt des ZIV 303) „Überprü- sten Inbetriebnahme und danach minde- fung von Dunstabzugsanlagen“. Hier sind stens einmal jährlich durch einen Sachver- Arbeitsabläufe durch Checklisten klar be- ständigen zu prüfen. schrieben. Damit sollen vor allen Dingen die Überprüfungen unabhängig vom Standort mit den gleichen Kriterien durch- geführt und bewertet werden. Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, vorrangig die Brand- UV – Anlagen zur Hier wird mit Hilfe von kurzwelliger UV-C- sicherheit einer Lüftungsanlage mit fett- Aerosolaufbereitung Strahlung Sauerstoff in Ozon umgewan- haltiger Luft als Medium zu gewährleisten. delt. Das polymerisierte Fett wird über die So wurde z. B. in den Bundesländern Nie- .................... Luftleitung als Fettasche abtransportiert. dersachsen und Berlin aufgrund einer Praxiserfahrungen zeigen, dass Hauben, Vielzahl von Fettbränden in Luftleitungen Decken und Luftleitungen sowie deren diese Tätigkeit als Aufgabe erst 2001 bzw. Komponenten nicht mit Aerosolat behaf- 2003 den Bez.-Schornsteinfegermeistern tet werden. Gefährdungen durch Schädi- übertragen. Die Grafik 1 zeigt das Ergeb- gung durch UV-Strahlen und eventueller nis der ersten Überprüfung im Land Nie- Ozonausstoß werden zz. in die Normen- dersachsen im Bestand aus dem Jahr arbeit einbezogen. So ist z. B. sicherzu- 2001. stellen, dass kein Sichtkontakt zur Anlage im Betriebszustand möglich ist und kein Die Überprüfung von gewerbsmäßig ge- Rückstrom von aerosolbeladener Luft in nutzten Küchenlüftungsanlagen in der die Küche erfolgen kann. Praxis zeigt deutlich, dass diese häufig nicht nach den Erfordernissen errichtet, geändert oder betrieben werden. Als häu- fige Ursache von Küchenabluftanlagen- bränden sind oft mangelnde oder völlig schadenprisma 3/2003
Inhalt 3_2003_15.9. 15.09.2003 16:32 Uhr Seite 35 Bild 13 fehlende Reinigung der Filter, Abscheider, werden. Der F90-Schacht darf nicht, wie Leitungen und anderer mit Aerosolat be- im Bild 13 dargestellt, im Bodenraum en- hafteten Anlagenteile zu nennen (Bild 12). den, sondern muss in F90-Qualität bis durch die Dachhaut geführt werden. Wenn z. B. die Leistung der Lüftungsanla- ge unzureichend ist, wird immer wieder Werden durch den Schornsteinfeger si- festgestellt, dass durch die Beschäftigten cherheitsrelevante Abweichungen von selbst Fettfilter während des Betriebes den Vorschriften erkannt, ist dieser ver- entfernt werden. Dies führt zu extremen pflichtet, durch eine Mängelanzeige Verschmutzungen der Luftleitungen und an den Eigentümer den bestimmungs- Karl-Heinz Kühn anderer Anlagenteile. gemäßen Zustand herstellen zu lassen. Technischer Landesinnungswart des Aufgrund seiner Eigenschaft als vom Staat LIV Brandenburg Bei Inbetriebnahme-Prüfungen können beliehener Unternehmer mit dem Hinter- auch mangelnde Sicherheitsabstände der grund des Sicherheitsmonopols des Staa- Quelle: LIV Hessen, Mündungen zu Fenstern, Türen oder an- tes, kann er diese Aufgabe ohne Rücksicht LIV Mecklenburg -Vorpommern / LIV . deren Öffnungen sowie keine fachgemäß auf Interessen und Befindlichkeiten wahr- Niedersachsen, ZIV: Tab. 1, AB 303 / hergestellten F90-Schächte festgestellt nehmen. LIV Brandenburg 2002 / Kühn 35 Herausgeber: Beauftragter: Vom Verfasser namentlich gekennzeichnete Beiträge Verlag, Druck, Auslieferung: Direktor Wolf-Rainer Hermel brauchen nicht mit der vom Herausgeber vertretenen Walter Grützmacher Auffassung übereinzustimmen. Wird der Name einer GmbH & Co. KG. Redaktion: Firma, eines Produktes oder eines Verfahrens erwähnt, Gneisenaustraße 41, 10961 Berlin Schriftleitung: gilt das nicht als Empfehlung. Tel.: 0 30 / 6 98 11 92 0 Ministerialrat Fax: 0 30 / 6 94 13 78 schaden Dipl.- Ing. Bernd Ammon Mit dem Autorenhonorar sind auch die verlagsseitige Verwertung, Nutzung und Vervielfältigung des Bei- Auflage: Koordinator: trages und der Fotomaterialien, z. B. im Internet und 13.000 Exemplare Dipl.- Ing. Hartmut Heyde eine Aufnahme in Datenbanken abgegolten. Bezugspreis: Fotonachweis: S. Wagner (8, 9,10/11,12,13) 1 Heft 3,30 EUR, Zeitschrift für Schaden- Sekretariat: Dr. R. Voigtländer (14) 4 Hefte jährlich 10 EUR, verhütung und Schaden- Simone Krebs IFS (15) einschl. 7 % MwSt. zuzügl. Porto forschung der öffentlichen K.-H. Kühn (26, 28, 30, 31, 33, 35) Versicherer Fachkommission: Dipl.- Chem. Harald Herweg Titelfotos: Hartmut Heyde, Berlin Am Karlsbad 4- 5 Dipl.- Ing. Claus Kähler Dieses Heft ist auf chlorfrei Stefan Wagner, Berlin 10785 Berlin Dipl.- Phys. Klaus Ross gebleichtem Papier gedruckt. IFS, Kiel Tel.: 0 30 / 26 33 353 Dipl.- Ing. Wolfgang Raab Fax: 0 30 / 26 33 191 Gestaltung und Layout: Saga Werbeagentur OHG a www.schadenprisma.de Albrecht -Thaer-Straße 10, 48147 Münster fbeh ndel of t t Sauers redaktion@schadenprisma.de Tel.: 02 51/ 23 00 10, Fax: 02 51/ 23 00 111 rfre i chlo ht Internet: www.saga-werbeagentur.de li e b e 0% leic 10 geb ISSN-0343-3560 zu de t r U m w el schadenprisma 3/2003
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