Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe - Eine Kooperation des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, aller Ämter der ...

Die Seite wird erstellt Lenny-Stefan Schreiber
 
WEITER LESEN
Bundeseinheitliche Liste
               der freien Gewerbe

Eine Kooperation

des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft,

aller Ämter der Landesregierungen und

der Wirtschaftskammerorganisation

Stand: 01. September 2015
Vorwort

Die Gewerbeordnung 1994 kennt einerseits Tätigkeiten, für die die
Unternehmerinnen und Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen
müssen, und andererseits solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis
erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte
Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein
Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als freie Gewerbe.

Die „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ enthält eine umfangreiche
Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die
Darstellung erfolgt unvorgreiflich allfälliger Entscheidungen der im Instanzenweg
zuständigen Behörden. Das Dokument erhebt zudem nicht den Anspruch, alle
überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen. Dem Ideenreichtum der
Unternehmerinnen und Unternehmer wird daher durch diese Liste keine Grenze
gesetzt, indem für neue Tätigkeiten, die in bisherigen Gewerbewortlauten keine
Deckung finden, neue Wortlaute zu bilden sind.

Die bestehende Liste wird in regelmäßigen Abständen adaptiert werden. Bei der
Anmeldung freier Gewerbe ist darauf zu achten, dass nicht in Tätigkeiten
eingegriffen wird, die einem reglementierten Gewerbe oder einem vom
Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommenen Beruf vorbehalten
sind.

Wien, März 2013

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257   i
E-Mail: post.i7@bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

Kursiv geschriebene Anmerkungen [Anmerkung: …] sind nicht Teil des
Gewerbewortlautes, sondern stellen eine nähere Erklärung zum jeweiligen
Gewerbewortlaut dar.

Ein Stern (*) am Ende eines Gewerbewortlautes bedeutet, dass sich zu diesem
Gewerbewortlaut eine Jobdescription im Anhang der Liste befindet.

A
    •   Abdecker (Beseitigung von Tierkörpern, die nicht für den menschlichen
        Verzehr bestimmt sind, und von tierischen Nebenprodukten im Sinne des
        Tiermaterialiengesetzes durch Einsammeln und Abliefern an befugte
        Tierkörperverwertungsanstalten)
    •   Abfallbeauftragter
    •   Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über
        Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen
        sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der
        Erstellung von Abfallkonzepten
    •   Abfüller und Abpacker, ausgenommen Arzneimittel, Gifte und
        Medizinprodukte
    •   Ablängen, Abpassen und Säumen von Vorhängen, Bettdecken und
        Zierdecken
    •   Adressieren, einlegen, einkleben, falten, kuvertieren von Prospekten,
        Katalogen, Zeitungen, Briefen und Broschüren (Postservice)
    •   Adressverlage und Direktmarketingunternehmen
    •   Ajourieren, Endeln, Knopfpressen und Handstricken
    •   An- und Verkauf von Nachrichten und Informationen aus Bereichen wie
        Politik, Wissenschaft, Kultur und Forschung (Presseagentur)
    •   Anbringen eines Codes auf KFZ-Scheiben mittels Sandstrahlverfahren
        unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie
        den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen
        Tätigkeiten
    •   Anbringen und Einsammeln von Teststreifen nach vollständigen Angaben
        des Auftraggebers unter Ausschluss der Auswertung der Ergebnisse
    •   Ankündigungsunternehmen
    •   Arrangieren und Bearbeiten von Speisen aller Art für die Werbefotografie
        und Werbefilm (food styling)
    •   Asphaltierer
    •   Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, soweit diese Tätigkeit nicht
        durch Bergbauberechtigte in betrieblichem Zusammenhang mit dem
        Aufsuchen oder Gewinnen erfolgt
        [Anmerkung: Aufbereitung von Sand und Kies]
    •   Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von
        Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    1
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern vorbehaltenen
        Tätigkeiten
    •   Aufbringen von grafischen Darstellungen auf Sachen mittels
        Airbrushtechnik ausgenommen auf Kraftfahrzeugen
    •   Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf
        Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben
        Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger,
        Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Aufnahme von Daten über die Holzdichte von Holzmasten mittels eines
        eigens hierfür vorgesehenen Mastprüfgeräts an vom Auftraggeber
        vorgegebenen Punkten unter Ausschluss jeglicher den Ingenieurbüros
        (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtung oder den
        Holzbaumeistern vorbehaltenen Auswertung und Interpretation der durch
        das Gerät generierten Daten
    •   Aufräumen von Baustellen, bestehend im Zusammentragen und
        eigenverantwortlichem Trennen von Bauschutt und -abfällen entsprechend
        der Wiederverwertbarkeit einschließlich des Bereitstellens zum Abtransport
        sowie im Reinigen von Baumaschinen und Bauwerkzeugen durch
        Beseitigen von Rückständen mittels einfacher mechanischer Methoden, wie
        Abkratzen, Abspachteln und dergleichen und nachfolgendem Abspritzen
        mit Wasser, unter Verwendung ausschließlich eigener Arbeitsgeräte sowie
        unter Ausschluss einer Grund- oder Bauschlussreinigung
    •   Aufstecken eines Plastikrahmens durch einfache Handgriffe auf bereits
        fertig montierte Steckdosen unter Ausschluss der den Elektrotechnikern
        vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Aufstellen und Abbrennen von Feuerwerken für Dritte
    •   Aufstellung, Einrichtung und Betreuung von haushaltsüblichen Aquarien,
        Terrarien und Volieren (Vogelkäfigen) mit Ausnahme von statisch
        belangreichen Konstruktionen
    •   Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die
        Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit
        Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und
        therapeutischen Tätigkeiten
    •   Ausfindig machen geeigneter Standorte, modische Beratung und
        organisatorische Vorbereitung von Foto- und Filmaufnahmen (Beratung-
        Filmaufnahme)
    •   Ausfindig machen von geeigneten Standorten für die Aufstellung von
        Sende- und Empfangseinrichtungen (Mobilfunkanlagen) im Auftrag von
        Telekommunikations¬unternehmen bzw. deren Auftraggebern unter
        Ausschluss der den Immobilentreuhändern, den Ingenieurbüros
        (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Ausführung von einfachen Wartungstätigkeiten bestehend im Austausch
        von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von
        Neonleuchtschriften, in der Sicht- und Funktionskontrolle von
        Befestigungselementen, Warn- und Messanlagen samt Austausch von

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    2
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        Filtern und Messsonden mit einfachen Handgriffen, dem Entstauben und
        Säubern mit einfachen Mitteln an extrem exponierten Stellen von
        Baulichkeiten, wie hohe Abgas- und Rauchfänge, Maste, Türme, Brücken
        udgl, sowie Entfernung von lockerem Gestein zur Sicherung von
        Verkehrswegen, Personen und Geräten ohne Zuhilfenahme von Maschinen
        und Sprengmitteln (Industriekletterer)
    •   Ausgabe oder Vermittlung von Kundenkarten bzw.
        Berechtigungsausweisen zur Inanspruchnahme von Rabatten oder diesen
        gleichkommenden Bonuspunkten udgl. unter Ausschluss der Vermittlung
        der der Vergünstigung zu Grunde liegenden Warenhandelsgeschäfte oder
        Dienstleistungen
    •   Ausgabe von Gutscheinen für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen
    •   Auskunfteien über Kreditverhältnisse
    •   Ausstellungsgestaltung
    •   Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern
        unter Ausschluss der den Mechatronikern für Elektronik, Büro- und EDV-
        Systemtechnik vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Austausch von zugekauften Lagern an Rollerskates und Skateboards
    •   Autokosmetik (Behebung von Steinschlägen und Kratzern im Lack mittels
        Tupflack, kosmetische Reparatur von Löchern und Rissen in velours- und
        vinylartigen Stoffen, kosmetische Reparatur von Kunststoffteilen sowie die
        Behebung von Kleinschäden mittels Kunstharz)

B
    •   Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und
        Zugluft, Schwarzdecker)
    •   Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke
        [Anmerkung: ausgenommen Verrichtungen einfachster Art gemäß
        § 2 Abs. 1 Z 8 GewO 1994]
    •   Bedrucken von Web-, Strick- und Wirkwaren, Tapeten, Holzwaren,
        Glaswaren, Metallwaren (ausgenommen Folien), Gummi- und
        Kunststoffwaren (ausgenommen Folien)
    •   Befüllen von Verkaufsautomaten
    •   Befüllen von Kissen
    •   Begleitung von Transporten aller Art unter Ausschluss der den
        Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Transportbegleitung
    •   Beladen und Entladen von Verkehrsmitteln
    •   Beratung privater Haushalte betreffend das Aussortieren nicht mehr
        benötigter Güter (Aufräumcoach)
    •   Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtungen, sowie Erstellung von
        Lichtkonzepten im Zusammenhang mit der Durchführung von
        Veranstaltungen unter Ausschluss der den Elektrotechnikern
        vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Beratung über und Vermittlung von Studienplätzen an Schulen,
        Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    3
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Beratung von elektronischen Medien betreffend Programmplanung und -
        konzeption für Hörfunk und Fernsehen (Medienberatung)
    •   Beratung von Privatpersonen über die beim Abschluss von
        Bezugsverträgen betreffend Energie zu beachtenden Marktgegebenheiten
    •   Berufsfotograf
    •   Berufspilot ohne ständig vom selben Auftraggeber beauftragt zu sein
    •   Beschaffung und Weiterleitung von Informationen nach Vorgaben des
        Auftraggebers betreffend die Zulassung von Arzneimitteln, Kosmetika und
        Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erstattung der Kosten für
        Arzneimittel durch Sozialversicherungsträger, einschließlich der hiefür
        erforderlichen Botendienste, mit Ausnahme jeder den Herstellern oder
        Großhändlern mit Arzneimitteln, den chemischen Laboratorien und den
        rechtsberatenden Berufen vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Bespannung von Tennisschlägern
    •   Bestandprüfung und Standardevaluierung von Kraftfahrzeugen nach
        Vorgaben des Herstellers oder Lieferanten auf die Übereinstimmung mit
        den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie
        insbesondere Übereinstimmung von Typenschein, Fahrgestellnummer,
        Motornummer und anderen relevanten Daten und
        Identifikationsmerkmalen, Kilometerstand, sowie die Aufnahme und
        Weitergabe von Daten betreffend Schäden, soweit diese rein optisch
        feststellbar sind. (Floorcheck)
    •   Bestimmung der Wasserqualität mittels Teststreifen
    •   Besuche von Betrieben zum Zwecke der Überprüfung der Mitarbeiter
        hinsichtlich deren Freundlichkeit und Auftreten gegenüber Kunden und
        optische Überprüfung des Betriebes hinsichtlich Sauberkeit und
        Präsentation der Dienstleistungen im Auftrag der Unternehmensleitung,
        um dieser darüber zu berichten (Mystery Guest)
    •   Betreuung der Benutzer von Personen- und Autoreisezügen, bestehend im
        Aushändigen von Boardingkarten, Einweisung der PKW zu Parkplätzen der
        entsprechenden Züge, Erstellung von Passagier- und Fahrzeuglisten sowie
        die Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden
        Informationen unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe
        vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und
        Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Betreuung von Geschwindigkeits- und Überwachungseinrichtungen in der
        Form der Sichtkontrolle hinsichtlich Zustand und Funktionstüchtigkeit der
        Geräte, Austausch von Datenerfassungsmedien und computerunterstützte
        Erfassung und Auswertung der Messdaten unter Ausschluss jeder den
        Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Betreuung von Schwimmbecken, bestehend in der Bestimmung der
        Wasserqualität mittels Teststreifen und dem Austausch von Filtern
    •   Betrieb einer Badeanlage
    •   Betrieb einer Brauerei
    •   Betrieb einer Deponie

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    4
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Betrieb einer Garderobe
    •   Betrieb einer Kältekammer im Wellnessbereich
    •   Betrieb einer Kläranlage
    •   Betrieb einer Lohnbrüterei
    •   Betrieb einer Salzgrotte
    •   Betrieb einer Sauna
    •   Betrieb einer Steinsäge
    •   Betrieb einer Tankstelle
    •   Betrieb einer Tauschzentrale
        [Anmerkung: Vermittlung des Kaufes, Verkaufs und Tausches von Waren
        zwischen Privaten unter Ausschluss jeder einem reglementierten
        Handelsgewerbe vorbehaltenen Tätigkeit]
    •   Betrieb einer Taxifunkzentrale
    •   Betrieb eines Archives
    •   Betrieb eines Call Centers, einschließlich eines webbasierten
        Auskunftsdienstes, in Form der Entgegennahme und Weiterleitung von
        Anfragen, unter Ausschluss jeder beratenden oder auf Abschluss von
        Verträgen zielenden Tätigkeit sowie unter Ausschluss des Betriebs einer
        Notrufzentrale
    •   Betrieb eines Filmstudios
    •   Betrieb eines Fitnessstudios (Zurverfügungstellen von Fitnessgeräten)
    •   Betrieb eines Fundbüros
        [Anmerkung: Wiederbeschaffung und Aufbewahrung verlorener
        Gegenstände]
    •   Betrieb eines Hobelwerkes
    •   Betrieb eines Kartenbüros
    •   Betrieb eines Musiklabels
        [Anmerkung: Herstellung und Bearbeitung von Tonaufnahmen auf Ton-
        und Bildträgern jeder Art]
    •   Betrieb eines Musikverlages
        [Anmerkung: Erwerb und Einräumung von Verwertungsrechten oder
        Nutzungsbewilligungen an Musikproduktionen]
    •   Betrieb eines Sägewerkes
    •   Betrieb eines Solariums
    •   Betrieb eines Tierfriedhofs
    •   Betrieb eines Tierkrematoriums
        [Anmerkung: Verbrennen von Tierkörpern, die nicht für den menschlichen
        Verzehr bestimmt sind, und von tierischen Nebenprodukten im Sinne des
        Tiermaterialiengesetzes]
    •   Betrieb eines Tonstudios
    •   Betrieb eines Web-Radios
        [Anmerkung: der Betrieb eines Web-TV ist bei der RTR anzumelden]
    •   Betrieb von Beschneiungsanlagen
    •   Betrieb von elektronischen Geräten zur Abgabe von Erläuterungen über
        Sehenswürdigkeiten

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    5
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Betrieb von Fotoautomaten
    •   Betrieb von Geräten zur Überprüfung des Alkoholgehalts in der Atemluft
        (Alkomat) unter Ausschluss der den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen
        Tätigkeiten
    •   Betrieb von Selbstbräunungskabinen (zur Bedienung durch den Kunden
        eingerichtete Kabinen, in denen Selbstbräunungsmittel versprüht werden)
    •   Betrieb von Tonbanddiensten zur Weitergabe von Informationen
    •   Betrieb von Waschautomaten
    •   Betrieb von WC-Anlagen
    •   Bildschirmentspiegelung
    •   Botendienst
        [Anmerkung: hier ohne Kraftfahrzeuge]
    •   Buch-, Kunst- und Musikalienverlag
        [Anmerkung: umfasst auch den Verlag und den Vertrieb elektronischer
        Medien ohne Datenträger]
    •   Bügeln und Waschen mit haushaltsüblichen Geräten
    •   Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die
        Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die
        Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die
        Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe
        von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel
        eingelangten Nachrichten)

C
    •   Castingagentur
    •   Chauffeurdienste für Halter solcher Personenkraftwagen, die nicht
        gewerblich bereitgestellt und betrieben werden, ohne ständig vom selben
        Auftraggeber betraut zu werden

D
    •   Dachdecken mit Schilf oder Stroh
    •   Demontage von Heizungsanlagen, Heizkesseln und Tanks samt Zu- und
        Ableitungen unter Ausnahme des Abschließens von Versorgungsnetzen für
        Gas, Wasser und Strom sowie sämtlicher statisch belangreicher Arbeiten
    •   Diagnose und Aufbereitung von Partikelfiltern und Katalysatoren ohne Ein-
        und Ausbauarbeiten
    •   Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestandsaufnahme von
        Verkaufsware, Lagerware und Inventargegenständen in Gebäuden bzw.
        am Betriebsgelände und Inventuren bei Unternehmen über den gesamten
        Bestand
    •   Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und
        Informationstechnik
    •   Digitalisieren von analogen Dias durch Einscannen
    •   Direktvertrieb

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    6
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Dokumentation des optischen Zustandes von Immobilien im Auftrag von
        Immobilienbesitzern und deren Beauftragten unter Ausschluss jeder den
        Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und
        Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der
        Grünflächen, Jäten, Mulchen)
    •   Durchführung vollautomatischer Filmaufzeichnung zur thermografischen
        Messung ohne Auswertung
    •   Durchführung von Fahrzeugüberstellungen auf eigener Achse
    •   Durchführung von Interviews zur nachfolgenden Auswertung durch Markt-
        und Meinungsforschungsinstitute
    •   Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und
        forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen
        Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und
        Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von
        Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen
        ausgenommen Fuhrwerksdienste)
    •   Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-,
        Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der
        der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
        und den Arbeitsvermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Durchführung von Stimmanalysen durch Feststellung des
        Frequenzspektrums der Stimme mittels Computersoftware unter
        Ausschluss der den Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Durchführung von Testfahrten für die Automobilindustrie
    •   Durchführung von Testkäufen zum Zwecke der Ermittlung des
        Verkäuferverhaltens anhand standardisierter Tests, ausgenommen die
        Auswertung der Tests (Mystery Shopping)

E
    •   Einfache Vorbereitungsarbeiten für durch Befugte durchzuführende
        Schweißarbeiten, insbesondere durch Schrägschleifen der
        Verbindungsstücke
    •   Einscannen von Bildobjekten mittels Laser in Glasobjekte
    •   Eisenbieger (Schneiden, Biegen und Flechten von Baueisen, unter
        Ausschluss aller statisch belangreichen Konstruktionen sowie aller Arbeiten
        auf Baustellen)
    •   Emailleure
    •   Energiekostenberatung (Analyse der Energiekostensituation des Kunden
        und Beratung über mögliche Einsparungen) ohne technische Beratung
        sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten der Heizungstechniker, Baumeister
        oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
    •   Entfernung von Ablagerungen unter Verwendung spezieller
        Höchstdruckpumpaggregate durch robotische oder manuelle Applikation
        von reinem Wasser ohne jegliche Reinigungs- oder Pflegezusätze

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    7
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        (Hochdruckwassertechnik), ausgenommen der den Denkmal-, Fassaden-
        und Gebäudereinigern vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Entfeuchtung von Räumlichkeiten mittels mobiler Belüftungs- und
        Heizgeräte
    •   Entrostung und Entkalkung
    •   Entrümpler (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes)
    •   Entwurf der äußeren Form von Produkten nach rein optischen und
        geschmacklichen Gesichtspunkten ohne konstruktive Planungstätigkeit
        unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe, insbesondere den
        Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehaltenen Tätigkeit (Design)
    •   Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im
        Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und
        Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem
        bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen
        entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen, unter
        Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw.
        dem Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
        vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten
    •   Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten durch andere als
        Zivilflugplatzhalter bzw. Luftbeförderungsunternehmen bestehend in der
        Gepäckbeladung und Gepäckentladung, der Enteisung sowie der
        Betankung von Luftfahrzeugen unter Ausschluss der Verwendung von
        Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs, sowie Betreuung der Flugpassagiere
        bestehend im Aushändigen von Boardingpässen, Erstellen von
        Passagierlisten, sowie Weitergabe von im Zusammenhang mit der
        Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem
        Bewachergewerbe und den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu
        einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse
        erforderlich sind
    •   Erfassung der Höhe und des äußeren Zustands von Telefonmasten im
        Hinblick auf einen allfällig notwendigen Austausch unter Ausschluss der
        den Baumeistern und Holzbaumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Erhebung der Häufigkeit von Werbeeinschaltungen in Medien
    •   Errichtung, Instandhaltung, Pflege und Wartung von
        Mountainbikestrecken, Wanderwegen und Klettersteiganlagen im alpinen
        Gelände unter Ausschluss des dem Baumeister/Holzbau-Meister
        vorbehaltenen Brücken- und konstruktiven Wegebaus sowie jener
        Tätigkeiten, die dem Erdbau vorbehalten sind
    •   Erstellung pädagogischer Konzepte für Internetplattformen,
        Unterrichtsmaterialien sowie Ausstattungen von Unterrichtsräumen unter
        Ausschluss baulicher Aspekte
    •   Erstellung und Abgabe von Anmeldungen über den
        innergemeinschaftlichen Warenverkehr in der EU bzw. über die Ein- und
        Ausfuhr von der EU bzw. über die Ein- und Ausfuhr von Waren in die EU im

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    8
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        Sinne des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 (Intrastatmeldungen), im
        Auftrag und auf Grund der von Unternehmen bereitgestellten Daten, unter
        Ausschluss der den Wirtschaftstreuhändern und den der
        Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation
        vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und
        geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-,
        Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von
        Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung
    •   Erstellung von Genealogien auf Grund allgemein zugänglicher Daten
        (Ahnenforschung)
    •   Erstellung von Horoskopen und deren Interpretation (Astrologie)
    •   Erstellung von kunsthistorischen Dokumentationen, umfassend das
        Sammeln und Erarbeiten von Informationen und Unterlagen u.a. über die
        Entstehungsgeschichte sowie von Ansiedlungen, über Baulichkeiten
        inklusive der kunsthistorischen Feststellung des Alters und Phasen der
        Entstehungsgeschichte sowie über andere kunsthistorische Objekte
        einschließlich der Inventarisation und Illustration des jeweiligen
        Gesamtbestandes in seinem historischen und gegenwärtigen Zustand nach
        Vorgabe der Auftraggeber, unter Ausnahme der den Architekten,
        Baugewerbetreibenden und den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
        vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Erstellung von museumspädagogischen Konzepten unter Ausschluss der
        der Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation
        vorbehaltenen Tätigkeiten
    •   Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter
        (Zeichenbüro)
    •   Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen
    •   Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie
        Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für
        Veranstaltungen mit Ausnahme der den Elektrotechnikern vorbehaltenen
        Tätigkeiten
    •   Erzeugung und Lieferung von Wärme und Kälte
    •   Erzeugung von Abzeichennadeln, Hutnadeln, Kappennadeln,
        Krawattennadeln und Jackennadeln
    •   Erzeugung von Angelsportartikeln
    •   Erzeugung von Architekturmodellen sowie Modellen für
        Gebrauchsgegenstände aller Art, sofern diese lediglich
        Anschauungszwecken dienen
    •   Erzeugung von ätherischen Ölen für Duftlampen
    •   Erzeugung von Babyaccessoires wie Krabbeldecken, Lätzchen und
        Dreieckstücher
    •   Erzeugung von Baumaterialien
    •   Erzeugung von Betonwaren
    •   Erzeugung von Betriebsstoffen

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    9
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Erzeugung von Bilderrahmen
    •   Erzeugung von Bleikugeln
    •   Erzeugung von Blumenerde durch Vermengen von Kompost, Torf und
        sonstigen Hilfsstoffen
        [Anmerkung: soweit diese Tätigkeit nicht durch einen Bergbauberechtigten
        in betrieblichem Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Gewinnen
        erfolgt]
    •   Erzeugung von Brennelementen aus Holz und Rinde
        [Anmerkung: zB Hackschnitzel, Pellets, Briketts]
    •   Erzeugung von Bronzewaren
    •   Erzeugung von Bürsten und Pinseln
    •   Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im
        Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind
        [Anmerkung: zB Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Düngemittel,
        Farben, Lacke, Polituren, Spachtelmassen, Anstrichmittel,
        Beschichtungsmittel, Dispersionen, Beizen, Klebstoffen, Bauchmikalien,
        Konservierungsmittel, Dichtungsmittel, Schleifmittel und Frostschutzmittel,
        Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel,
        Schwimmbadaufbereitungsmittel und Pflegemittel zur Sachpflege, die nicht
        als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind, sowie
        Wachswaren und Schuhcreme]
    •   Erzeugung von Decken in der Patchworktechnik
    •   Erzeugung von Dichtungen
    •   Erzeugung von Drahtwaren
    •   Erzeugung von Druckformen für das Bedrucken von Web-, Strick- und
        Wirkwaren, Tapeten, Holzwaren, Glaswaren, Metallwaren (ausgenommen
        Folien), Gummi- und Kunststoffwaren (ausgenommen Folien)
    •   Erzeugung von Duftessenzen zur Raumluftverbesserung
    •   Erzeugung von Fahnenwimpeln und Emblemen
    •   Erzeugung und Packen von Fallschirmen
    •   Erzeugung von film-, fernseh- und theatertechnischen Spezialeffekten
    •   Erzeugung von Filmmaterial
    •   Erzeugung von Filterelementen durch einfache Falt-,Klebe- und
        Näharbeiten
    •   Erzeugung von Filzwaren
    •   Erzeugung von Fleckerlteppichen
    •   Erzeugung von Futtermitteln
    •   Erzeugung von Gablonzerwaren
    •   Erzeugung von Gasentladungslampen
    •   Erzeugung von Glasbijouteriewaren
    •   Erzeugung von Haarnetzen und Geflechten
    •   Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren
    •   Erzeugung von Handschuhen
    •   Erzeugung von Holzpaletten

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    10
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Erzeugung von Holzschindeln sowie deren Anbringen als
        Fassadenverkleidungen zu Dekorationszwecken
    •   Erzeugung von Holzschuhen
    •   Erzeugung von Hosenträgern und Sockenhaltern
    •   Erzeugung von Kabelbäumen einschließlich deren Konfektionierung
    •   Erzeugung von Kabeln
    •   Erzeugung von Kämmen und Haarschmuck
    •   Erzeugung von Kisten und sonstigen Verpackungen aus Holz
    •   Erzeugung von Klebebuchstaben und deren Aufbringung
    •   Erzeugung von Knöpfen
    •   Erzeugung von Kopfbedeckungen (Modisten, Hut- und Kappenmacher)
    •   Erzeugung von Kopien durch Anwendung eines nicht zur
        Massenherstellung geeigneten Verfahrens (Copyshop)
    •   Erzeugung von Korb- und Flechtwaren
    •   Erzeugung von Krawatten und Mascherln
    •   Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus
        unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen
        Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie
        durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und
        Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik,
        Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
    •   Erzeugung von Kunststoffmaskenteilen wie Zähnen, Nasen, Ohren für
        Verkleidungszwecke
    •   Erzeugung von Kunstwimpern
    •   Erzeugung von Lampenschirmen
    •   Erzeugung von Latexbekleidung
    •   Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten
        Nahrungsmittelerzeugung
        [Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie
        Sekterzeugung, Essigerzeugung, Erzeugung von Fruchtsäften ist möglich]
    •   Erzeugung von mikroskopischen Schnitten
    •   Erzeugung von Modeschmuck aus unedlen Metallen
    •   Erzeugung von Muffen aus textilen Materialien
    •   Erzeugung von Musikinstrumenten und von
        Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die
        Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der
        reglementierten Musikinstrumentenerzeugung
    •   Erzeugung von Nahrungsergänzungsmitteln
    •   Erzeugung von nicht individuell angepassten Schuheinlagen
    •   Erzeugung von offenen Beinkleidern (Chaps) aus Kunstleder oder Stoff
    •   Erzeugung von orthopädischen Hilfsmitteln für Tiere
    •   Erzeugung von Papierwaren
    •   Erzeugung von Planen
    •   Erzeugung von Posamenten
    •   Erzeugung von Rodeln

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    11
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Erzeugung von Schindeln
    •   Erzeugung von Schirmen
    •   Erzeugung von Schlaginstrumenten
    •   Erzeugung von Schneid - und Jausenbrettern aus Holz, Kunststoff und
        anderen Materialien
    •   Erzeugung von Schweißblättern und Schulterpolstern
    •   Erzeugung von Segeln
    •   Erzeugung von Sitzsäcken und deren Befüllung
    •   Erzeugung von Spielkarten
    •   Erzeugung von Spielzeug
    •   Erzeugung von spirituellen Essenzen aus Alkohol und Wasser zur
        energetischen Ausgewogenheit, ausgenommen Arzneimittel und
        kosmetische Artikel
    •   Erzeugung von Sport- und Jagdbögen
    •   Erzeugung von Stempeln und Etiketten
    •   Erzeugung von Stoffgürteln
    •   Erzeugung von Taschen aus gebrauchten oder untypischen Werkstoffen
    •   Erzeugung von textilen Bestattungsartikeln (Übertanen, Sargpolster,
        Sargmatratzen und Sterbewäsche)
    •   Erzeugung von textilen Materialien
    •   Erzeugung von Tierbekleidungsartikeln
    •   Erzeugung von Tierpflegeprodukten
    •   Erzeugung von traditionellen Perchtengewändern und –masken
    •   Erzeugung von Trockeneis
    •   Erzeugung von Tuch- und Polierschleifscheiben sowie Poliermasse
    •   Erzeugung von Tüchern und Schals
    •   Erzeugung von Uhrarmbändern, Haarreifen, Schlüsselanhängern, sowie
        Tierhalsbändern, Tierleinen und Hundemaulkörben aus Kunststoff und
        Textilien
    •   Erzeugung von Verzierungen und Bekleidungsverschlüssen aus Kunstleder,
        Stoff, Schnüren, Kunststoffen, Schmuck- und Strasssteinen, Perlen,
        Metallelementen und Naturmaterialien sowie das einfache Aufbringen
        dieser Verzierungen
    •   Erzeugung von Vorrichtungen zur Abstützung von Handgeräten bezüglich
        Saiteninstrumenten
    •   Erzeugung von Wasserpfeifen
    •   Erzeugung von Werbemitteln
    •   Erzeugung von Werkzeugstielen, Holzgabeln und Holzrechen
    •   Erzeugung von Wildbartprodukten
    •   Erzeugung von Wünschelruten
    •   Erzeugung von Zelten
    •   Erzeugung von Zinngussformen und Zinnwaren (Zinngießer)
    •   Erzeugung von Zündwaren
    •   Erzeugung, Vervielfältigung und Pressung von Ton- und Bildträgern
        (Presswerken)

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    12
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Evidenthaltung der logistischen Abläufe im Rahmen eines Fuhrparks
        betreffend die Verfügbarkeit der Fahrzeuge

F
    •   Fahrrad- und Gepäckaufbewahrung
    •   Farb-, Typ- und Stilberatung betreffend Farben, Bekleidung und
        Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten
    •   Färber
    •   Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, Brennholz, Butter
        und Eiern im Umherziehen
    •   Feststellung und Weitergabe der Zählerstände von
        Versorgungseinrichtungen
    •   Feststellung von Niederfrequenzwellen (Elektrosmog) mittels
        Elektrostressmessgeräten
    •   Filmproduktion
    •   Filmverleih und –vertrieb
    •   Flugdienstberater (Dispatcher) ausgenommen dem Gewerbe der
        Reisebüros vorbehaltene Tätigkeiten
    •   Frachtenreklamation
    •   Führungen durch Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und
        deren nachweislich Beauftragten
    •   Führungen in Gebäuden oder im Gelände von den dort
        Verfügungsberechtigten oder deren nachweislich Beauftragten
    •   Fuhrwerksdienste zum Transport von Gütern mit Tieren

G
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Ausschank und Verkauf von in
        handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten Getränken durch zur
        Ausübung des mit Omnibussen betriebenen Mietwagen-Gewerbes
        berechtigte Gewerbetreibende an ihre Fahrgäste
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Ausschank von nichtalkoholischen
        Getränken und Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen,
        wenn der Ausschank oder der Verkauf durch Automaten erfolgt
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, Verabreichung
        von Speisen jeder Art und Verkauf von warmen und angerichteten kalten
        Speisen, Ausschank von Getränken und Verkauf dieser Getränke in
        unverschlossenen Gefäßen im Rahmen eines einfach ausgestatteten
        Betriebes, der in einer für den öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht
        erschlossenen Gegend gelegen und auf die Bedürfnisse der Bergsteiger
        und Bergwanderer abgestellt ist (Schutzhütte)
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, wenn nicht
        mehr als zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden, und Verabreichung
        des Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von
        nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    13
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        verschlossenen Gefäßen sowie von gebrannten geistigen Getränken als
        Beigabe zu diesen Getränken an die Gäste
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Verabreichung von Speisen in einfacher Art
        und Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in
        handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht
        Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte
        Plätze) bereitgestellt werden
    •   Gastgewerbe in der Betriebsart Verabreichung von Speisen und Ausschank
        von Getränken nach Maßgabe des § 143 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 in
        der Fassung vor dem Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr 111/2002
        (Verabreichung von gebratenen, gegrillten oder gesottenen Würsten,
        gebratenem oder gegrilltem Fleisch (ausgenommen Innereien) von
        Rindern und Schweinen, gegrilltem Geflügel und Fisch, Pommes frites,
        Fleisch- und Wurstsalaten, Fleisch- und Wurstmayonnaisesalaten,
        Brotaufstrichen, belegten Brötchen, üblichen kalten Beigaben, wie
        Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren, Brot und Gebäck, in einfacher Art,
        und von vorverpackt angeliefertem Speiseeis sowie der Ausschank von
        Milchmischgetränken, anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und
        Flaschenbier), wenn die Verabreichung von Speisen und der Ausschank
        von Getränken im Zusammenhang mit der Ausübung des
        Buschenschankes nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften erfolgt
    •   [Anmerkung: Heurigenbuffet]
    •   Gefahrgutbeauftragter
    •   Geomantische Beratung (Feng-Shui) sowie Erstellung von
        Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen
        Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und
        Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren
        haustechnischen Ausstattung sowie unter Ausschluss der den
        Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) bzw. den einschlägigen
        reglementierten Erzeugungsgewerben vorbehaltenen Beratungstätigkeiten
        nach konstruktiven, funktionalen und ergonomischen Gesichtspunkten
    •   Gerber
    •   Gold-, Silber und Perlensticker
    •   Graphologie
    •   Graveur
    •   Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit
        Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg
        nicht übersteigt
    •   Güterbeförderung mit Motordreirädern

H
    •   Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen
        (Garagierungsgewerbe)
    •   Halten von wegen des ausschließlich oder überwiegend nicht vom Zufall
        abhängigen Spielerfolgs erlaubten Kartenspielen (Rommé, Schnapsen,

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    14
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

        Tarock, Bridge, Solitär udgl), von Brettspielen (Schach, Dame, Mühle,
        Domino udgl) sowie Billard, Tischtennis, Kegeln udgl., mit Ausnahme der
        dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen
        unterliegenden Spielen
    •   Handelsagent
    •   Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
        [Anmerkung: umfasst auch den Verkauf elektronischer Medien ohne
        Datenträger]
    •   Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und
        Handelsagent
    •   Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher
        Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher
        Wartungstätigkeiten*
    •   Heben, Senken und Befördern von Lasten mittels Einsatz von
        mechanischen oder maschinellen Einrichtungen unter Ausschluss der
        Beförderung mittels Kraftfahrzeugen
    •   Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein
        optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)
    •   Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen
        Ausgewogenheit
            - mittels der Methode von Dr. Bach,
            - mittels Biofeedback oder Bioresonanz,
            - mittels Auswahl von Farben,
            - mittels Auswahl von Düften,
            - mittels Auswahl von Lichtquellen,
            - mittels Auswahl von Aromastoffen,
            - mittels Auswahl von Edelsteinen,
            - mittels Auswahl von Musik,
            - unter Anwendung kinesiologischer Methoden,
            - mittels Interpretation der Aura,
            - mittels Magnetfeldanwendung,
            - durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der
               Hände an bestimmten Körperstellen,
            - mittels Cranio Sacral Balancing,
            - durch Berücksichtigung bioenergetischer, geobiologischer,
               elektrobiologischer, baubiologischer und geomantischer
               Gesichtspunkte,
            - durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen
               Geometrie und Lichtphysik,
            - mittels Feng Shui, Zen, Vastu bzw. anderer lebensraumrelevanter
               Aspekte verschiedener Epochen und Kulturen,
            - mittels Numerologie,
            - mittels Wassersuche sowie radiästhetischen Untersuchungen mit
               Rute, Pendel etc,

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    15
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

             -mittels Wahrnehmung raumenergetischer Phänomene mit und ohne
              Geräteunterstützung,
           - durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren
              Energien
        [Anmerkung: Anwendbar auf Menschen und Tiere; das Gewerbe kann zur
        Gänze oder eingeschränkt auf einzelne Methoden angemeldet werden]
    •   Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung

I
    •   Imprägnieren von Papieren und Folien mittels Harzen
    •   Installation von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Spannungen
        bis 42 Volt und Leistungen bis 100 Watt, wobei die Stromquelle keinen
        Starkstrom führt
    •   Instandhaltung und Wartung von Tennissandplätzen
    •   Instandsetzung getrockneter musealer Pflanzen
    •   Intarsienschneiden
    •   Inventarisierung von Kunstsammlungen und Gegenständen

K
    •   Kalligrafie
    •   Kanalräumung
    •   Kartografie
    •   Ketteln von Teppichen und Textilien
    •   Klärschlammbehandlung
    •   Klavierstimmen
    •   Kunststopfen

L
    •   Lagerei
    •   Lagerung und Vernichtung von Akten und Datenträgern (Evidenzbüro)
    •   Ledergraveur
    •   Lederzurichter
    •   Luftfahrzeugtechniker

M
    •   Markt- und Meinungsforscher
    •   Marktfahrer
    •   Messerschmiede einschließlich der Erzeugung von Hieb- und Stichwaffen,
        ausgenommen die Tätigkeit des Schleifens von Schneidewaren
    •   Messung der Temperatur von Tiefkühlprodukten auf dem Transportweg,
        einschließlich deren Dokumentation und der statistischen Erfassung der
        Messdaten ohne deren Bewertung
    •   Metall pressen
    •   Metall- und Eisengießen
    •   Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne Anschlussarbeiten

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    16
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Multimedia-Agentur

N
    •   Namhaftmachung von Personen, die an Bankgeschäften interessiert sind,
        an zur Vermittlung und Durchführung von Bankgeschäften Befugte, ohne
        ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder
        einem Gewerblichen Vermögensberater und einem zur Vermittlung und
        Durchführung von Bankgeschäften Befugten vorbehaltenen Tätigkeit
    •   Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung über Aufbau, Erhalt
        und Sicherung des Vermögens oder Finanzierung, Veranlagung, Vorsorge
        und Lebens- und Unfallversicherungen, Wertpapiervermittlung oder
        gebundener Vermittlung interessiert sind, an dazu befugte Gewerbliche
        Vermögensberater ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein
        unter Ausschluss jeder einem gewerblichen Vermögensberater
        vorbehaltenen Tätigkeit
    •   Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung und Vermittlung von
        Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd
        Wertpapieraufsichtsgesetzes interessiert sind, an dazu befugte
        Wertpapiervermittler oder an nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugte
        ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss
        jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem
        Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit
    •   Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von
        Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler
        oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben
        Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur
        Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen
        Tätigkeit
    •   Namhaftmachung von Personen, die an einem Vertragsabschluss über
        Immobilien interessiert sind, an einen befugten Immobilientreuhänder
        (Immobilienmakler, Bauträger) ohne ständig vom selben Auftraggeber
        betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder
        vorbehaltenen Tätigkeit
    •   Namhaftmachung von Personen, die an Zahlungsdienstleistungen
        interessiert sind, an zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen
        Befugte und Namhaftmachung von zur Durchführung von
        Zahlungsdienstleistungen Befugten an Personen, die an
        Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, ohne ständig vom selben
        Auftraggeber betraut zu sein, unter Ausschluss jeder einem
        Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Zahlungsdienstegesetz vorbehaltenen
        Tätigkeit

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    17
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

O
    •   Oberflächenreinigung von beweglichen Sachen, ausgenommen Textilien
        sowie die der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung vorbehaltenen
        Tätigkeiten
        [Anmerkung: das Reinigen in Büros und öffentlich zugänglichen Räumen
        ist damit nicht möglich. Vgl. auch den Wortlaut „Hausbetreuung,
        bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten
        einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“]
    •   Optische Überprüfung von Glasfaserkabeln
    •   Organisation der Zertifizierung von Nahrungs- und Genussmitteln als
        „koscher" durch die dazu berufenen Institutionen des orthodox-jüdischen
        Glaubens und die von diesen im Rahmen der Religionsausübung berufenen
        Personen
    •   Organisation der Zertifizierung von Nahrungs- und Genussmitteln als
        „halal" durch die dazu berufenen Institutionen bzw. Autoritäten des
        islamischen Glaubens und die von diesen im Rahmen der
        Religionsausübung berufenen Personen
    •   Organisation und Durchführung des Transports von Patienten mittels
        Rollstühlen und Krankenbetten
    •   Organisation von Lottotippgemeinschaften
    •   Organisation von Personenbetreuung
    •   Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen
        (Eventmanagement)
    •   Ortung von Schimmelpilzen in Gebäuden mittels Spürhunden unter
        Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten

P
    •   Partnervermittlung
        [Anmerkung: gilt auch für die Vermittlung von Partnern für gemeinsame
        Freizeitaktivitäten aller Art]
    •   Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht
        dem Kraftfahrgesetz, BGBl 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs 2 lit
        a und b sowie Abs 3 leg cit von dessen Bestimmungen über die
        Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen
        besetzten Anhängern)
    •   Personenbeförderung mit Fahrrädern
    •   Personenbeförderung und Güterbeförderung mit Pistenfahrzeugen, die
        nicht dem KFG 1967 unterliegen
    •   Personenbetreuung
    •   Pfandleiher
    •   Pflege und Präparierung von Loipen und Schipisten
    •   Pharmareferent
    •   Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)
    •   Plissieren, Ajourieren, Endeln, Maschinenknopflochnähen, Knopf- und
        Schnallen einpressen

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    18
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Präparator
    •   Pressefotografie und Fotodesign
    •   Public Relations-Berater

R
    •   Rauwarenzurichter
    •   Regalbetreuung (Schlichtung, Ordnung, Aus- und Umpreisung von Waren;
        Austausch von beschmutzter, beschädigter und abgelaufener Ware;
        Produkt- und Regalreinigung; Evidenthaltung von Waren in Lagern und
        Regalen; Lagerkontrolle; Anbringung von Werbematerial; Einteilung nach
        Warengruppen)
    •   Reinigung von Dachrinnen
    •   Reinigung von Rohren mit Ausnahme von Rauch- und Abgasrohren
    •   Reinigung von Tanks und Kesseln
    •   Reinigung, Restaurierung und Konservierung von Papier, das als Träger
        von Grafiken, Zeichnungen, Aquarellen und Schriftstücken dient
    •   Reisebetreuung
    •   Reparatur von Golfschlägern durch Austausch von schadhaft gewordenen
        Bestandteilen
    •   Reparatur von Schaufensterpuppen
    •   Reparatur von Teppichen
    •   Reparieren von Wild- und Maschendrahtzäunen unter Ausschluss von
        Schweißtätigkeiten

S
    •   Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern
    •   Sammeln und Weitergeben von allgemein zugänglichen Informationen
    •   Schadenregulierung
    •   Schadensdokumentation (Aufnahme und Weitergabe von Daten betreffend
        Schäden, soweit diese rein optisch und ohne besondere Fachkenntnisse
        feststellbar sind, unter Ausschluss der den Ingenieurbüros (beratende
        Ingenieure), einschlägigen Reparaturgewerben oder den Beratern in
        Versicherungsangelegenheiten vorbehaltenen Tätigkeiten)
    •   Schatzsuche
    •   Schätzung des Verkehrswertes von beweglichen Sachen
    •   Schleifen von Edelsteinen und Mineralien
    •   Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer-
        und Winterdienst)
    •   Schneiden und Kleben von Folien auf Gegenstände aller Art unter
        Ausschluss der dem verbundenen Handwerk Karosseriebau und
        Karosserielackiertechnik sowie Kraftfahrzeugtechnik vorbehaltenen
        Tätigkeiten
    •   Schneiden von Passepartouts aus vorgefertigten Kartons

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    19
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

    •   Selbständige Sicherheits- und Abfertigungstätigkeiten sowie administrative
        Tätigkeiten gemäß eisenbahnrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang
        mit dem Betrieb eines Eisenbahnunternehmens
    •   Sortieren und Knüpfen von Perlen
    •   Speisen- und Getränkezubereitung für nicht gastgewerbliche Auftraggeber
        unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Einrichtungen
        und Zutaten
        [Anmerkung: nicht umfasst ist die dem reglementierten Gastgewerbe
        vorbehaltene Tätigkeit der Verabreichung von Speisen jeder Art und des
        Ausschankes von Getränken]
    •   Sprachdienstleistungen (das umfasst insbesondere Übersetzen,
        Dolmetschen, Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von
        Software, Synchronisation) ausgenommen literarische Übersetzungen
    •   Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit
        dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke,
        Fensterstöcke, Fußböden sowie von Gipskartonwänden sowie von fest
        verschraubten Gegenständen wie etwa Sanitäranlagen nach Begutachtung
        und Beurteilung durch einen befugten Baumeister oder Inhaber des
        Teilgewerbes Erdbau zur Vorbereitung des Abrisses des Gebäudes durch
        befugte Baumeister und Inhaber des Teilgewerbes Erdbau, sofern von den
        dazu befugten Gewerbetreibenden sämtliche Öl-, Dampf-, Strom-, Gas-
        und Wasserleitungen und Rohre ordnungsgemäß nach den jeweils
        geltenden Vorschriften und Richtlinien von den Versorgungsnetzen
        getrennt und für den Abbruch vorbereitet sowie entsprechende schriftliche
        Bestätigungen ausgestellt wurden
    •   Statistische Erhebungen und Auswertungen
    •   Steinbrecher
    •   Stepperei
    •   Suche, Sondierung, Ortung und Freilegung von metallischen
        Gegenständen, insbesondere von Kampfmitteln aller Art, ausgenommen
        die Sicherstellung, Entschärfung, den Abtransport und die
        Unschädlichmachung von sprengkräftigen Kriegsrelikten
        (Munitionsbergung)

T
    •   Tauchunternehmen
    •   Taxator (Zusammenstellung der Abrechnung von Ärzten, Apotheken und
        Personenbeförderungsunternehmen mit den Sozialversicherungsträgern)
    •   Technischer Transfer (Entwickeln, Kopieren und Überspielen) und
        Synchronisation audiovisueller Produktionen, Überspielen auf
        Trägermaterial jeder Art sowie Be- und Nachbearbeitung und digitale Bild-
        und Tongestaltung für Bewegtbild
    •   Teppichknüpfen
    •   Textilzeichner

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    20
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe                                              vom 01.09.2015

U
    •   Übernahme von Gegenständen für die Gewerbe der Textilreiniger, der
        Färber oder der Wäscher und Wäschebügler
        [Anmerkung: das ist eine Textilreinigungsübernahmestelle]
    •   Überprüfung der Präsentation von Waren in Verkaufsstellen im Auftrag der
        Hersteller der Waren
    •   Überprüfung von Waren hinsichtlich Menge, Verpackung, Beschriftung,
        Produktionstermin und auf offensichtliche Beschädigung
    •   Umprägen von Münzen zu Abbildungen von touristischen Attraktionen aus
        unedlen Metallen mittels Automaten, die dadurch nicht mehr als Geld oder
        Zahlungsmittel dienen können und keine Scheide- oder Handelsmünzen
        sind

V

    •   Veredelung von Gegenständen durch Überziehen mit Viscofasern
        (Veloutieren)
    •   Verkauf von Pommes frites, Langos, Kartoffelpuffern, gebratenen
        Kartoffeln und Früchten auf der Straße
        [Anmerkung: z.B. Maronibrater]
    •   Verlegung von Datenübertragungskabeln über Putz und Verbinden der
        dazugehörigen Geräte untereinander bzw. nach vorgegebenen Plänen
    •   Verlegung von Elektroinstallationsrohren und Kabelwannen
    •   Vermietung von Arbeitszeiterfassungssystemen einschließlich
        Datenauswertung
    •   Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen,
        Medizinprodukte und Luftfahrzeuge
        [Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie Gerüstverleih,
        Kostümverleih, Videothek, Bootsverleih oder Kraftfahrzeugverleih ist
        möglich]
    •   Vermietung, Reinigung und Verteilung von Gläsern, Geschirr und Besteck
        bei Veranstaltungen unter Zuhilfenahme eigener Reinigungseinrichtungen
        und -materialien in organisierter Form
    •   Vermittlung von Abonnementverträgen für periodische Druckwerke
        zwischen Zeitungsverlagen und Privatpersonen
    •   Vermittlung von Bausparverträgen
    •   Vermittlung von Fischerei- und Jagdgelegenheiten
    •   Vermittlung von Mietverträgen für bewegliche Sachen
    •   Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung
        und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die
        Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltsanspruch (Volontäre)
        Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem
        Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen
        beabsichtigt ist

Gewerberecht
1011 Wien | Stubenring 1 | Tel.: 01/711 00 5322 | Fax: 01/711 00 93 5322 | DVR 0037257                    21
E-Mail: post@i7.bmwfw.gv.at | www.bmwfw.gv.at
Sie können auch lesen