Bundestagswahl 2009 Positionen zu 10 Kernthemen

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Bundestagswahl 2009 Positionen zu 10 Kernthemen
Bundestagswahl 2009
  Positionen zu 10 Kernthemen
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Bundestagswahl 2009

Positionen zu 10 Kernthemen

                              www.voeb.de
Bundestagswahl 2009 – VÖB-Positionen zu 10 Kernthemen

Inhaltsübersicht

1.    Strukturdebatte über Landesbanken . . .. . . . .. . . . .. . . . .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

2.    Bankenaufsicht in Deutschland und in der EU . . .. . . . .. . . . .. . . .. . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

3.    Erleichterung der Refinanzierung von Kreditinstituten . . .. . . . .. . . . .. . . .. . . . .. . . . . . . . . 5

4.    Fortentwicklung der Bilanzierungsregeln . . .. . . . .. . . . .. . . . .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 6

5.    Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen . . .. . . . .. . . . . .. . .. . . . .. . . . . . . . . .. 7

6.    Finanzmarktkrise: Neue Regulierung mit Augenmaß . . .. . . . . .. . . .. . . .. . . . .. . . . . . .. . . . . 8

7.    Verbraucherschutz am mündigen Kunden ausrichten . . .. . . . .. . . . . .. . .. . . . .. . . . . . . . . .. 9

8.    EU-Zahlungsverkehr: Migration zu SEPA-Verfahren . . .. . . . . .. . . .. . . .. . . . .. . . . . . .. . . . . 10

9.    Bessere Rahmenbedingungen für PPP . . . .. . . . .. . . .. . . .. . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . 11

10.   Förderpolitik an demografischer Entwicklung ausrichten . . .. . . . .. . . . .. . . .. . .. . . . . . 12

                                                                                         Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands        2
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1. Strukturdebatte über Landesbanken

Die Finanzmarktkrise hat auch die Frage nach einer Konsolidierung im deutschen Bankensektor aufge-
worfen. Dabei sind insbesondere die Landesbanken Fusionsforderungen aus dem politischen Raum aus-
gesetzt. Die entsprechenden Modellüberlegungen reichen bis hin zur Schaffung einer einzigen, zentra-
len Landesbank.

VÖB-Positionen                                           den Rückzugs ausländischer Anbieter aus dem deut-
                                                         schen Bankenmarkt sind sie als regional verwurzelte
Geschäftsmodell geht vor Fusionsmodell                   Banken Garanten für die Befriedigung der Finanzie-
Weder die Größe einer Bank noch die Rechtsform,          rungsbedürfnisse deutscher mittelständischer Unter-
sondern einzig ein langfristig orientiertes, tragfähi-   nehmen. Daneben sind, wie das Beispiel der Porsche
ges Geschäftsmodell entscheidet über den Markter-        AG zeigt, auch deutsche Großunternehmen auf die
folg. Eine während der Finanzmarktkrise vollzogene       Finanzierung durch Landesbanken angewiesen.
Konzentration der Landesbanken auf eine, zwei
oder drei überregionale Großbanken würde keines          Fusionen: für Landesbanken kein
der bestehenden Probleme lösen. Denn aus der             Tabuthema
Addition von Bilanzsummen, Mitarbeitern und              Der für den deutschen Bankenmarkt geforderte
Standorten allein entsteht noch keine schlagkräfti-      Konzentrationsprozess ist bei den Landesbanken
gere Bank. Vielmehr müssen, wenn ein Konzentra-          bereits seit Jahren im Gange. Beispiele hierfür sind
tionsprozess erfolgreich gestaltet werden soll, zahl-    die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die
reiche Vorarbeiten geleistet werden, was unter Zeit-     DekaBank, die HSH Nordbank AG sowie zuletzt
druck stehende Lösungen ausschließt. Letztlich wer-      die erfolgreiche Integration der SachsenLB und der
den die Eigentümer der Landesbanken darüber ent-         Landesbank Rheinland-Pfalz in die LBBW. Die
scheiden, welche Lösung für ihre Bank die Beste ist.     Landesbanken haben trotz der Krise ihre individuel-
                                                         len Geschäftsmodelle in enger Abstimmung mit
Gefahr der Kreditklemme durch                            ihren Eigentümern konsequent weiterentwickelt.
Konzentrationsprozess                                    Dort, wo die Schaffung größerer Einheiten den
Wie die gegenwärtige Großfusion im Privatbanken-         Markterfolg der Landesbanken befördern kann,
sektor zeigt, führt der Zusammenschluss von Ban-         werden Fusionen auch künftig kein Tabuthema sein.
ken zwangsläufig zum Wegfall bestehender
Geschäftsbeziehungen und zu einer Verkürzung der
Kreditlinien. Dies wirkt sich in der aktuellen Wirt-
schaftslage, in der eine Renationalisierung des Bank-
geschäfts stattfindet, vor allem auf die Unterneh-
mensfinanzierung negativ aus. Die Landesbanken
halten bei der Finanzierung deutscher Unterneh-
men einen Marktanteil von rund 20 Prozent. Ange-
sichts des von deutschen Banken zu kompensieren-

                                                                    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   3
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2. Bankenaufsicht in Deutschland und in
   der EU
Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise wird im politischen Raum die Forderung nach einer europäi-
schen Finanzaufsicht erhoben. Zudem wird die duale Bankenaufsicht in Deutschland, das heißt die
Arbeitsteilung zwischen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Bundesbank, auf
den Prüfstand gestellt.

VÖB-Positionen                                           Zudem wären die neuen Behörden, sofern sie mit
                                                         Regelsetzungskompetenzen ausgestattet werden,
Kooperation besser als „Super-                           demokratisch nicht legitimierte und parlamenta-
Aufsichtsbehörde“                                        risch nicht kontrollierbare Schattenregulierer.
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass ein integrier-
ter europäischer Finanzmarkt eine verbesserte            Bewährte duale Aufsichtsstruktur
Kooperation der europäischen Aufsichtsbehörden           erhalten
erfordert. Wir unterstützen daher die geplante           Die duale Struktur der deutschen Bankenaufsicht
Schaffung von Aufseherkollegien, in denen Heimat-        hat sich bewährt und gerade in der Krise ihre Ent-
land- und Gastlandbehörden grenzüberschreitend           scheidungs- und Handlungsfähigkeit unter Beweis
tätiger Institute eng zusammenarbeiten. Die ver-         gestellt. Reibungsverluste durch „Doppelaufsicht“
stärkte Kooperation der europäischen Aufseher            konnten durch die im Februar 2008 vereinbarte
sowie eine verbesserte Krisenprävention erfordern        Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank
hingegen keine zentrale EU-Bankaufsichtsbehörde.         deutlich verringert werden. Die erwogene aus-
Denn bislang konnte nicht stichhaltig begründet          schließliche Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der
werden, dass eine bürokratische, zentralisierte          Bundesbank würde die Frage aufwerfen, wie das
„Super-Aufsichtsbehörde“ insbesondere in Krisen-         hoheitliche Handeln im Rahmen der „gewerbepoli-
zeiten leistungsfähiger ist, als der gegenwärtig prak-   zeilichen“ Aufsicht über die Banken weiterhin der
tizierte, auch unter Subsidiaritätsgesichtspunkten       notwendigen parlamentarischen Kontrolle unter-
richtige dezentrale Ansatz. Dazu kämen kaum lös-         worfen werden könnte, ohne die EG-vertraglich ver-
bare praktische Probleme, wie zum Beispiel die ver-      ankerte Unabhängigkeit der Zentralbanken in Frage
waltungs- und insolvenzrechtliche Einbettung einer       zu stellen. Die Ausgliederung der Bankenaufsicht
solchen Institution. Das deutsche Bankensystem           aus der BaFin würde zudem die Abkehr von dem
darf nicht in die Hände einer europäischen Regulie-      erst mit Gründung der BaFin aufgenommenen Kon-
rungsbürokratie gegeben werden.                          zept der Allfinanzaufsicht bedeuten. Wir fordern
                                                         daher die Fortsetzung dieser erfolgreichen Praxis.
Keine Aufwertung der Level-3-Komitees
Auch die Aufwertung der so genannten Level-3-
Komitees CEBS, CESR und CEIOPS zu unabhän-
gigen europäischen Behörden lehnen wir ab. Denn
die vorgesehenen EU-weiten hoheitlichen Eingriffs-
befugnisse werden vom EG-Vertrag nicht gedeckt.

                                                                    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   4
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3. Erleichterungen der Refinanzierung von
   Kreditinstituten
Die Finanzmarktkrise hat die Refinanzierungssituation der meisten Banken deutlich verschärft. Dies
macht, auf der Grundlage des vorhandenen EU-Regulierungsrahmens, wirksame Abhilfemaßnahmen
erforderlich.

VÖB-Positionen                                          le neue Informationspflichten kritisch an den beste-
                                                        henden aufsichtsrechtlichen Pflichten zu messen.
Einheitlicher europäischer                              Falls neue Informationspflichten für notwendig
Haftungsmaßstab notwendig                               gehalten werden, müssen diese in das System der
Unterschiedliche Haftungsregime für Wertpapier-         bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen
emissionen in Europa behindern grenzüberschrei-         eingepasst werden.
tende Refinanzierungsgeschäfte. Neben den mittler-
weile in weiten Teilen vereinheitlichten aufsichts-     Grenze für Nutzung ungedeckter
rechtlichen Vorschriften, müssen Banken bei Wert-       Bankschuldverschreibungen erhöhen
papieremissionen auch die zivilrechtlichen Haf-         Die Grenze für ungedeckte Bankschuldverschrei-
tungsvorschriften im jeweiligen EU-Mitgliedstaat        bungen als notenbankfähige Sicherheiten sollte von
beachten. Dieser kann über die aufsichtsrechtlichen     50 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro angeho-
Vorschriften hinausgehen und auch inhaltlich            ben werden. Die Europäische Zentralbank (EZB)
unterschiedlich ausfallen. Dies führt zu Haftungsri-    hat durch Änderung der Bedingungen des Risiko-
siken der Banken und erschwert erheblich grenz-         kontrollrahmens für ungedeckte Bankschuldver-
überschreitende Angebote von Wertpapieren. Wir          schreibungen eine Entscheidung mit wesentlicher
fordern daher ein einheitliches europäisches Haf-       Auswirkung für die Landesbanken getroffen. Nach
tungsregime für grenzüberschreitende Wertpapier-        den neuen Vorschriften müssen Geschäftspartner,
emissionen.                                             deren Portfolio bei der EZB zehn Prozent oder mehr
                                                        ungedeckte Bankschuldverschreibungen eines ein-
Neue Prospekt- und Informationspflichten                zelnen Emittenten enthält, die gleichzeitig einen
erfordern Augenmaß                                      Marktwert von 50 Millionen Euro übersteigen,
Derzeit werden in der EU erweiterte Prospekt- und       einen Bewertungsabschlag vornehmen. Für die Lan-
Informationspflichten für Emittenten von Wertpa-        desbanken könne daher die Emission ungedeckter
pieren diskutiert. So soll ein zusätzliches Kurzdoku-   Schuldverschreibungen schwieriger werden, da klei-
ment eingeführt werden, das über die wesentlichen       nere und mittlere Institute keine größeren Volumi-
Produkteigenschaften informiert. Hierbei muss           na ungedeckter Schuldverschreibungen eines Emit-
beachtet werden, dass es bereits umfangreiche auf-      tenten mehr erwerben werden. Das Refinanzie-
sichtsrechtliche Anforderungen an Prospekte für         rungsinstrument der EZB wird zudem nicht mehr
Wertpapieremissionen gibt. Ein bloßes Mehr an           in dem bisherigen Maß genutzt werden können.
Informationen verbessert die Transparenz an den
Kapitalmärkten nicht. Wir fordern daher, eventuel-

                                                                   Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   5
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4. Fortentwicklung der Bilanzierungsregeln

Die Finanzmarktkrise hat auch die Frage nach Änderungen der internationalen Bilanzierungsstandards
IAS/IFRS aufgeworfen, um die Folgen der Finanzkrise für die Kreditinstitute und in der Folge auch für die
Realwirtschaft abzumildern.

VÖB-Positionen                                         derten Änderungen des IAS 39 noch für das
                                                       Geschäftsjahr 2009.
Nachhaltige Fortentwicklung der inter-
nationalen Rechnungslegungsvorschriften                Intensivere Interessenvertretung
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Stabilisierung      Deutschlands beim IASB
des Finanzmarktes in Deutschland (FMStFG) soll         Im Juni 2007 ist Prof. Hans-Georg Bruns aus dem
mit Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung von        Vorstand (Board) des IASB ausgeschieden. Er war
Bilanzen zur weiteren Stabilisierung des deutschen     die deutsche Stimme im Entscheidungsgremium.
Finanzmarktes beitragen. Mit gleichem Nachdruck        Dieser Platz konnte bisher nicht durch einen deut-
und Dringlichkeit müssen die internationalen Rech-     schen Unternehmensvertreter besetzt werden. Viel-
nungslegungsvorschriften kurzfristig und nachhaltig    mehr wurden mit Wirkung ab Juli 2009 zwei US-
fortentwickelt werden. Wir fordern politische          amerikanische Analysten in den Board berufen.
Unterstützung für unsere Petiten insbesondere          Damit dominiert die transatlantische Philosophie
gegenüber dem Ausschuss für die internationale         des Fair Value-Accounting jede weitere Aktivität des
Rechnungslegung (International Accounting Stan-        IASB. Wir halten es daher für sehr wichtig, dass
dards Board – IASB).                                   ein deutscher Unternehmensvertreter wieder einen
                                                       Platz im IASB-Board einnimmt.
Kurzfristige Änderungen in IAS 39
erforderlich
Vorschläge zur kurzfristigen Änderung des Bilanzie-
rungsstandards IAS 39, Ansatz und Bewertung von
Finanzinstrumenten, hatten wir Ende April 2009
der Bundesregierung gemeinsam mit den anderen
Verbänden des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)
unterbreitet. Wir fordern darin die generelle Mög-
lichkeit zur Reklassifizierung aus der fünften Kate-
gorie „Fair Value Option“ und die Lockerung der
Reklassifizierung aus der Kategorie „Held-to-
Maturity“. Zwar plant der IASB die grundlegende
Überarbeitung des IAS 39, doch erwarten wir, dass
er sowohl inhaltlich als auch zeitlich unseren Wün-
schen nicht nachkommt. Wir benötigen die gefor-

                                                                   Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   6
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5. Verbesserungen der steuerlichen
   Rahmenbedingungen
Aus der Finanzmarktkrise resultierenden große haushaltspolitische Herausforderungen, die den gesetz-
geberischen Handlungsspielraum empfindlich einschränken. Gleichwohl kann der Staat sich keinen Still-
stand bei den Reformbemühungen im Steuerrecht leisten. Dies betrifft insbesondere die Unternehmens-
besteuerung und die Besteuerung von Privatpersonen. An Stelle einer umfassenden Steuerreform sind
jetzt einzelne, zielgenaue Maßnahmen zwingend erforderlich.

VÖB-Positionen                                         Steuersachen nach dem Muster der OECD wird
                                                       sukzessive durch den Abschluss bilateraler Verträge,
Neuordnung der Unternehmensteuer                       insbesondere den Doppelbesteuerungsabkommen,
Die mit der Unternehmensteuerreform 2008 einge-        auszufüllen sein. Dabei muss darauf geachtet wer-
führte Zinsschranke wirkt krisenverschärfend und       den, dass die nationale Gesetzgebung diesen völker-
erfasst deutlich mehr Unternehmen als vom Gesetz-      rechtlichen Verträgen nicht widerspricht. Gerade
geber beabsichtigt. Eine grundlegende Revision die-    für den Bankensektor gilt es, eine Gleichberechti-
ser Norm ist daher dringend geboten. Die Regelung      gung der Rahmenbedingungen im Wettbewerb um
zur Beschränkung des körperschaftsteuerlichen Ver-     den Kunden herzustellen. Ausgewogenheit zwischen
lustabzugs bei Anteilsübertragungen (§ 8c KStG)        Auskunfts- und Kontrollbefugnissen des Fiskus und
bedeutet enorme Belastungen für Unternehmen            dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung
und ist neu zu konzipieren. Überdacht werden muss      des Bankkunden ist notwendig. Dazu gehört, dass
ferner die Mindestbesteuerung, die einen Ausgleich     bereits existierende Kontrollinstrumente und -befug-
tatsächlich erlittener Verluste nur eingeschränkt      nisse bei sich ändernden internationalen Rahmen-
zulässt. Das steuerliche Nettoprinzip als grundle-     bedingungen auch gegebenenfalls wieder eingestellt
gende Maxime muss wieder vollständig zur Geltung       werden. Die EU-Zinsrichtlinie muss maßvoll weiter-
kommen.                                                entwickelt werden. Insgesamt gesehen sollten Ge-
                                                       schäftsbeziehungen zum Ausland erleichtert und
Beseitigung der kalten Progression                     nicht durch steuerliche Sanktionsmöglichkeiten
Die Besteuerung der Steuerpflichtigen leidet an der    zum Kampf gegen Steuerbetrug diskriminiert wer-
„kalten Progression“. Dabei führen inflationsbe-       den.
dingte Lohnsteigerungen zu einem automatischen
Höherrücken im Steuertarif und somit zu einem
höheren Zugriff des Fiskus, dem kein Zugewinn an
Leistungsfähigkeit beim Steuerpflichtigen gegen-
über steht. Diesem leistungsfeindlichen Effekt muss
durch eine inflationsbereinigte Anpassung des Tarifs
begegnet werden.

Internationale Zusammenarbeit
Der auf dem Gipfel der G20 im April 2009 gefun-
dene Konsens über einen Informationsaustausch in

                                                                  Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   7
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6. Finanzmarktkrise: Neue Regulierung mit
   Augenmaß
Auf internationaler Ebene werden derzeit die aus der Finanzmarktkrise zu ziehenden Konsequenzen dis-
kutiert. Die G20-Staaten haben im April 2009 weitreichende Beschlüsse zur Neuordnung der Finanz-
marktaufsicht gefasst. Der öffentliche Erwartungsdruck, die Finanzmärkte strenger zu regulieren, ist
groß. Die Beschlüsse der G20 sehen daher im Wesentlichen Reregulierung und Verschärfungen des
bestehenden Regelwerks vor.

VÖB-Positionen                                         Agenda der EU sein. Wir fordern maßvolle, auf
                                                       sorgfältigen Analysen basierende, global abgestimm-
Schwachstellen beseitigen                              te regulatorische Reaktionen auf die Finanzmarkt-
Die Überprüfung, ob eine mangelhafte Beaufsichti-      krise. Opportun erscheinende regulatorische
gung von Märkten, Marktteilnehmern oder Finanz-        Schnellschüsse können sich als folgenreiche Rohr-
produkten die Finanzmarktkrise ausgelöst oder          krepierer erweisen. Wird das bankaufsichtliche Kor-
deren Ausbreitung befördert hat, ist ohne Zweifel      sett zu eng geschnürt, werden die Banken ihre
notwendig. Ebenso notwendig ist es, identifizierte     Schlüsselfunktion in der Volkswirtschaft nicht dau-
Schwachstellen dauerhaft zu beseitigen.                erhaft wahrnehmen können.

Neue Regulierung erst nach strenger                    Nationales „Gold-Plating“ unterlassen
Kosten-Nutzen-Abwägung                                 Unterschiedliche regulatorische Belastungen verzer-
Regulierung belastet die Marktteilnehmer. Höhere       ren den Wettbewerb. Um international faire Bedin-
Eigenkapitalanforderungen, organisatorische Aufla-     gungen sicherzustellen, ist eine global einheitliche
gen, Geschäftsbeschränkungen oder -verbote min-        Umsetzung der G20-Empfehlungen notwendig.
dern die Ertragskraft der Institute. Auf lange Sicht   Die EU-Rechtsetzung darf insoweit keine Insellö-
können aber nur ertragskräftige Banken eine stabiles   sungen schaffen, nationale regulatorische Alleingän-
Finanzsystem gewährleisten. Regulierung verursacht     ge müssen vermieden werden. Dies gilt auch für das
zudem volkswirtschaftliche Folgekosten. Höhere         so genannte „gold-plating“, das heißt die Verschär-
Eigenkapitalanforderungen für Banken beschränken       fung internationaler Regelungen auf einzelstaatli-
unmittelbar den Kreditvergabespielraum der Insti-      cher Ebene.
tute. Prohibitive regulatorische Belastungen für die
im Rahmen der Finanzmarktkrise im Fokus stehen-
den Verbriefungspositionen verhindern eine vorteil-
hafte Risikodiversifikation im Finanzsystem und
Eigenkapitalentlastungen zu Gunsten einer verbes-
serten Kreditversorgung. Jeder regulatorische Ein-
griff sollte daher gut begründet werden. Dies erfor-
dert eine sorgfältige Analyse von Aufwand und Nut-
zen. Eile ist bei Eingriffen in das komplexe Finanz-
system dagegen kein guter Berater. Wesentlicher
Orientierungspunkt sollte die „better regulation“-

                                                                  Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   8
Bundestagswahl 2009 – VÖB-Positionen zu 10 Kernthemen

7. Verbraucherschutz am mündigen Kunden
   ausrichten
Verbraucherschutz ist Kundenschutz und wird daher von den Banken unter dem Leitbild des mündigen
Verbrauchers aktiv unterstützt. Überzogener Verbraucherschutz wirkt dagegen kontraproduktiv und
erzeugt Kosten, die letztlich alle Bankkunden belasten.

VÖB-Positionen                                        Regulierung muss einem tatsächlichen
                                                      Schutzbedürfnis entsprechen
Keine Sammelklagen nach                               Die Anlageberatung erfolgt seit der Umsetzung der
US-amerikanischem Vorbild                             EU-Vorgaben (MiFID) umfangreich und verbrau-
In Deutschland besteht seit Jahren ein austariertes   cherorientiert. Die Anforderungen hieran werden
System der Rechtsdurchsetzung mit zahlreichen kol-    derzeit durch neue gesetzliche Regelungen weiter
lektiven und individuellen Rechtsschutzmöglichkei-    erhöht. Dokumentations- und Aufzeichnungs-
ten für Verbraucher. Dennoch wird in der EU ein       pflichten sollen dabei unterschiedslos auf alle Kun-
zusätzliches kollektives Rechtsschutzinstrument       dengruppen Anwendung finden. Allerdings verfü-
gefordert. Vor dem Hintergrund der zweifelhaften      gen institutionelle Anleger über weiter reichende
Erfahrungen mit der „class action“ im US-amerika-     Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit
nischen Recht und der Unvereinbarkeit solcher         Finanzprodukten als Privatanleger. Wir lehnen
Gruppenklagen mit dem deutschen Zivilprozess-         daher die geplante Erstreckung der Neuregelungen
rechts lehnen wir die Übernahme dieser Praxis in      auch auf institutionelle Kunden ab, da dies über das
europäisches Recht, und sei es auch nur teilweise,    erforderliche Schutzniveau hinaus geht.
klar ab.
                                                      Einlagensicherungssystematik
Informationspflichten im Übermaß                      beibehalten
Die Unterrichtung des Kunden ist, auch im Bereich     Der im Bankensektor bestehende Schutz der Spar-
Finanzdienstleistungen, ein wichtiges Element des     und Giroeinlagen von Bankkunden ist in Deutsch-
Verbraucherschutzes. Entscheidend ist dabei nicht     land, auch im internationalen Vergleich, mustergül-
die Anhäufung von Informationen, sondern das          tig. Die Sicherungseinrichtungen haben ihre Zuver-
Zur-Verfügung-Stellen der für die Produktentschei-    lässigkeit und Leistungsfähigkeit in der Finanz-
dung des Kunden wesentlichen Informationen. Lei-      marktkrise klar unter Beweis gestellt. Vorstellungen,
der haben die gesetzlichen Unterrichtungspflichten    unser bewährtes System durch eine Zwangsverein-
in den vergangenen Jahren massiv zugenommen.          heitlichung der Sicherungssysteme weiter zu verbes-
Hieraus resultiert, zum Beispiel beim Fernabsatz,     sern, führen daher in die Irre und gehen letztlich zu
eine exorbitante Informationsflut. Zielgruppenori-    Lasten der Bankkunden. Dies gilt vor allem dann,
entierte Informationen würden dagegen die Pro-        wenn ein Einheitssystem auch Risiken von Kapital-
duktverständlichkeit erhöhen und damit auch für       marktteilnehmern abdecken müsste, die ganz andere
den Kunden einen Mehrwert darstellen.                 Risikoprofile aufweisen als Banken und zudem deut-
                                                      lich weniger strengen Aufsichtsregeln unterliegen.

                                                                  Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   9
Bundestagswahl 2009 – VÖB-Positionen zu 10 Kernthemen

8. EU-Zahlungsverkehr:
   Migration zu SEPA-Verfahren
In Deutschland werden jährlich rund sieben Milliarden Lastschriften verarbeitet. Das sind 38 Prozent aller
Lastschriften in der EU. Ein Grund für diesen hohen Marktanteil liegt darin, dass Kartenzahlungen und
Schecks in Deutschland per Lastschrift verrechnet werden. Im Zuge der Schaffung eines einheitlichen EU-
Zahlungsverkehrsraums (SEPA) soll nun auch die Lastschrift in entsprechende europäische Verfahren
überführt werden. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist ein den deutschen Zahlungsverkehr scho-
nendes, behutsames Migrationsverfahren.

VÖB-Positionen                                         Unternehmen und Verbraucher angemessen berück-
                                                       sichtigt. Die Migration auf die neuen SEPA-Verfah-
Umwandlung deutscher                                   ren ist für die Marktteilnehmer mit Gesamtkosten
Einzugsermächtigungen klären                           in Milliardenhöhe verbunden. Ein Standortnachteil
Mit den neuen SEPA-Verfahren für nationale und         für deutsche Unternehmen in einem wachsenden
grenzüberschreitende Lastschriften und Überwei-        europäischen Binnenmarkt muss verhindert wer-
sungen steht ein einheitlicher europäischer Standard   den. Die Abschaltung bewährter nationaler Zah-
zur Verfügung. Dies begrüßen wir. Unternehmen          lungsverkehrsverfahren darf nicht einseitig in Recht-
können jedoch bislang mit der SEPA-Lastschrift         setzungsakten der Europäischen Kommission festge-
noch nicht alle Anwendungsmöglichkeiten der            schrieben werden, sondern kann nur unter Berück-
bestehenden nationalen Lastschriftverfahren nut-       sichtigung bestehender nationaler Marktgegeben-
zen. Zudem gibt es in Deutschland derzeit noch         heiten und nach Vereinbarung passender Migrati-
keine einheitliche gesetzliche Lösung für die          onsszenarien vollzogen werden.
Umwandlung von Millionen bestehender Einzugs-
ermächtigungen in rechtsgültige SEPA-Mandate.
Dessen ungeachtet werden auf europäischer Ebene
Zeitpläne zur Ablösung der bestehenden nationalen
Zahlungsverkehrsverfahren diskutiert. Wir teilen
insofern die Auffassung des Deutschen Bundestages,
dass beim schrittweisen Übergang zu EU-Zahlungs-
verfahren die bewährten und kostengünstigen natio-
nalen Zahlverfahren so lange erhalten bleiben müs-
sen, bis auf EU-Ebene äquivalenter Ersatz geschaf-
fen ist.

Marktteilnehmer in Migration einbinden
Im Sinne einer sachgerechten Problemlösung for-
dern wir, die deutschen Marktteilnehmer an die
Entscheidungsfindung über Art und Weise sowie
den Termin für die Abschaltung der nationalen Ver-
fahren zu beteiligen. Nur dadurch wird der hohe
Nutzungsgrad von Lastschriften durch deutsche

                                                                   Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   10
Bundestagswahl 2009 – VÖB-Positionen zu 10 Kernthemen

9. Bessere Rahmenbedingungen für PPP

Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz hat 2005 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Öffentlich Private
Partnerschaften (ÖPP) oder Public Private Partnerships (PPP) in Deutschland nur teilweise erleichtert.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden 2005 eine Reihe weiterer Vorschläge zur Verbesse-
rung der Rahmenbedingungen für PPP vereinbart. Sie dienen der Zielsetzung der Bundesregierung, den
Anteil der PPP-Projekte an öffentlichen Beschaffungen von derzeit vier Prozent auf künftig 15 Prozent zu
erhöhen.

VÖB-Positionen                                          Ausrichtung der ÖPP Deutschland AG auf
                                                        den Prüfstand stellen
PPP-Vereinfachungsgesetz verabschieden                  Die neue PPP-Gesellschaft des Bundes und der Pri-
Nachdem wir uns aktiv für PPP-Projekte als aner-        vatwirtschaft, die ÖPP Deutschland AG, hat
kannte und erfolgreiche Instrumente öffentlicher        Anfang 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen. Eine
Beschaffung oder Infrastrukturmodernisierung ein-       funktionierende PPP-Gesellschaft benötigt eine res-
gesetzt haben, fordern wir nun weitere Schritte. Es     sortübergreifende Unterstützung durch die zustän-
kommt jetzt darauf an, die letzten rechtlichen Dis-     digen Bundesministerien und sorgt für eine einver-
kriminierungen dieser effizienten Realisierungsvari-    nehmliche Abstimmung mit den Ländern. Dort
ante öffentlicher Investitionen zu beseitigen. Hierzu   bereits bestehende, funktionierende Strukturen und
ist die zügige Umsetzung der im Entschließungsan-       Beratungseinheiten, wie zum Beispiel die Initiative
trag „Faire Wettbewerbsbedingungen für Öffentlich       Partner-Regio, dürfen durch die Tätigkeit der ÖPP
Private Partnerschaften“ des Deutschen Bundestages      Deutschland AG nicht beeinträchtigt werden. Dies
formulierten Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört        gilt ebenfalls für die Verkehrsinfrastrukturfinanzie-
ein Modellversuch zur Aufdeckung von umsatzsteu-        rungsgesellschaft des Bundes (VIFG). PPP-Struktu-
erlichen Ungleichbehandlungen von PPP-Projekten         ren in Form einer privatrechtlichen Gesellschaft
mit der Zielsetzung, diese Benachteiligungen außer-     müssen gerade für mittelständische Problemlagen
halb des Umsatzsteuerrechts durch geeignete Instru-     zugänglich sein und diese zu einem ihrer Arbeits-
mente und Lösungsansätze auszugleichen.                 schwerpunkte machen. Zu diesem Zweck muss die
     Das bereits mehrfach angekündigte PPP-Ver-         Gesellschaft mit projekt- und praxiserprobtem Per-
einfachungsgesetz ist überfällig und sollte nun auf     sonal ausgestattet werden.
der Grundlage des am 17. Juni 2009 vom Bundes-
kabinett vorgelegten Formulierungsvorschlags zügig
umgesetzt werden. Mit diesem Gesetz soll die PPP-
Variante die ihr angemessene Bedeutung in der
Beschaffungsrealität der Bundeshaushaltsordnung
erlangen und durch eine Novellierung des Fernstra-
ßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG)
die Entwicklung und Gestaltung von Verkehrsinfra-
strukturprojekten weiter entwickelt werden.

                                                                    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   11
Bundestagswahl 2009 – VÖB-Positionen zu 10 Kernthemen

10. Förderpolitik an demographischer
    Entwicklung ausrichten
Alterungsprozesse und Bevölkerungsrückgang sind Folgen des demographischen Wandels, der in eini-
gen deutschen Regionen bereits heute deutlich spürbar ist. Die wirtschaftlichen Folgen dieses Wandels
schlagen sich auch im Bankgeschäft nieder, sowohl in den Produkten für die ältere Bevölkerung als auch
in den Immobilienmärkten oder bei Infrastrukturfinanzierungen.

VÖB- Positionen                                         desländer kann es verschiedenartige Anforderungen
                                                        geben.
Langfristige Förderstrategie erforderlich                    Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentli-
Die Förderbanken des Bundes und der Länder neh-         chen Mitteln bedingt einerseits bereichsübergreifen-
men besondere öffentliche Aufgaben wahr, die mit        de Konzepte, die auch in Zusammenhang mit Wirt-
der Umsetzung von Förderpolitik den regionalen          schaftsförderung gesehen werden sollten. Anderer-
Interessen ihrer öffentlich-rechtlichen Eigentümer      seits ist selektive Förderpolitik gefragt, die jedoch
entsprechen. Dazu gehört auch ihr Auftrag, soziale      nichts mit Ungleichbehandlung bestimmter Ziel-
und wirtschaftsstrukturelle Verwerfungen abzumil-       gruppen zu tun hat. Hier ist die Politik gefordert,
dern. Bevölkerungsrückgang und Alterung werden          Zukunftskonzepte für die Regionen aufzustellen
künftig zu sehr ungleichen Entwicklungen in den         und Prioritäten zu setzen. Erst auf dieser Grundlage
Regionen führen. Da der demografische Wandel            kann Förderung die gewünschte Wirkung erzielen.
bereits unumkehrbar ist, wird eine langfristige und     Effiziente Förderung erfordert Förderflexibilität
effektive Förderstrategie benötigt, die die demogra-    statt Fördervielfalt.
phisch bedingten Entwicklungen abfedern, ausglei-
chen und steuern kann. Darin besteht die Chance,
zukünftige Lebensverhältnisse vorausschauend zu
gestalten.

Gezielte Förderung durch selektive
Betrachtung
An den erwarteten Folgen des demografischen Wan-
dels muss sich die Förderpolitik des Bundes und der
Länder orientieren. Das betrifft in besonderer Weise
die Handlungsfelder Wohnungsbauförderung und
Stadtentwicklung, die Versorgung in der Fläche mit
sozialer sowie medizinischer Infrastruktur, aber auch
die Anforderungen an die technische Infrastruktur.
Prosperierende Regionen verlangen hierbei andere
Antworten als schrumpfende Landesteile. Auch
innerhalb einzelner Regionen beziehungsweise Bun-

                                                                    Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands   12
Für alle Fragen und weitergehenden Informationen zu diesen und weiteren finanzpolitischen Themenstellun-
gen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.

Ihre Ansprechpartner:

Karl-Heinz Boos,                                      Dr. Stephan Rabe,
Hauptgeschäftsführer                                  Direktor Presse/Kommunikation/Politik
Telefon (030) 81 92-200                               Telefon (030) 81 92-160
karl-heinz.boos@voeb.de                               stephan.rabe@voeb.de

Berlin, 24. Juni 2009

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.voeb.de.

           Herausgeber:
           Bundesverband Öffentlicher
           Banken Deutschlands, VÖB
           Bereich Presse/Kommunikation/Politik
           Lennéstraße 11, 10785 Berlin
           Telefon (0 30) 81 92-0
           Telefax (0 30) 81 92-2 22
           E-Mail: presse@voeb.de
           Internet: www.voeb.de

           Titelfote: Günter Schneider, Berlin

           Herstellung:
           DCM Druck Center Meckenheim GmbH

           Veröffentlichung am 24. Juni 2009
www.voeb.de
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