Bürgerversammlung der Gemeinde Kötz
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Einwohnerzahlen von Kötz 4000 3419 3342 3500 3237 3239 3242 3013 3000 3183 3266 3234 2500 1886 1967 2000 2008 1500 1000 1241 500 0 1939 1950 1961 1970 1990 2000 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020
ALTERSSTRUKTUR STAND 01.07.2020 0 bis 3 Jahre 4 bis 6 Jahre 7 bis 15 Jahre 144 Einw. 81 Einw. 287 Einw. 66 Jahre und älter 624 Einw. 16 bis 18 Jahre 108 Einw. 19 bis 65 Jahre 2098 Einw.
Statistische Daten 2020 Vergleich 2019 2020 Geburten Gemeinde Kötz 30 31 Eheschließungen 13 13 Sterbefälle Gemeinde Kötz 33 30 Kirchenaustritte Gemeinde Kötz 23 29 Rentenanträge Kötz und Bubesheim 110 112 Neuausstellung Fischereischein 6 11 Verlängerung Fischereischein 1 3 Jugendfischereischein 3 7
Einnahmen Verwaltungshaushalt Grundsteuer A + B 375.768 € Einkommensteueranteil 2.104.960 € Einkommensteuerersatzanteil 155.480 € Grunderwerbsteueranteil 232.388 € Konzessionsabgabe 63.064 € Gewerbesteuer 1.357.132 € Hundesteuer 7.170 € Verkehrsüberwachung 7.563 € Zuweisungen Schule, Kindergarten 457.270 € Schlüsselzuweisungen 271.136 € Mieten und Pachten 37.472 € Gemeindeanteil Umsatzsteuer 230.594 €
EINNAHMEN VERWALTUNGSHAUSHALT Gemeindeanteil Schlüsselzuweisungen Grundsteuer A+B Umsatzsteuer Mieten und Pachten Zuweisungen Schule Kindergarten Verkehrsüberwachung Hundesteuer Gewerbesteuer Einkommensteueranteil Konzesionsabgabe Grunderwerbsteueranteil Einkommensteuerersatzanteil
Ausgaben des Verwaltungshaushalt Personalausgaben 539.060 € Zuweisungen u. Zuschüsse 1.218.610 € VG-Umlage 604.402 € Gewerbesteuerumlage 177.344 € Deckungsreserve 20.000 € Erstattung an Rauher Berg (Wassergebühren) 345.031 € Aufwand für Verwaltung und Betrieb 1.185.561 € Zuweisung/Schuldendienst AWV 257.000 € Kreisumlage 1.883.963 € Zuführung zum VermHH 245.300 €
Ausgaben des Verwaltungshaushalt Zuführung zum Personalausgaben VermHH Kreisumlage Zuweisungen VG-Umlage Zuweisung/Schuldendienst AWV Gewerbesteuerumlage Deckungsreserve Aufwand für Verwaltung Erstattung an Rauher und Betrieb Berg
Einnahmen Vermögenshaushalt Investitionszuweisungen 110.000 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt 245.300 € Entnahme Rücklage (geplant) 3.158.700 € Zuschüsse Kindergarten/Hort/Schule 1.019.205 € Herstellungsbeiträge Kanal allgemein 18.441 € Verkäufe Anlagevermögen 19.600 € Straßenausbaupauschale 55.440 €
Einnahmen Vermögenshaushalt Verkäufe Anlagevermögen Straßenausbaupauschale Investitionszuweisungen Herstellungsbeiträge Zuführung vom VwHH Kanal allgemein Zuschüsse Kindergarten/Hort/Schule Entnahme Rücklage
Ausgaben Vermögenshaushalt Hundetoiletten 1.580 € Feuerwehr/Geräte 6.694 € Schule 15.487 € Kindergarten/Hort 1.539.434 € Liegenschaften/Natur/Dorfplatz 17.441 € Bebauungspläne 50.374 € Bauhof/Maschinen 157.412 € Straßenbau 99.916 € Entwässerung 231.451 € AWV Umlage 97.174 € Wasserversorgung Waldsiedlung 12.436 € Friedhof 1.918 € Grunderwerb 169.425 € Einzahlung Bausparverträge 30.000 € Tilgung 77.207 €
Ausgaben Vermögenshaushalt Einzahlung Grunderwerb Hundetoiletten Bausparverträge Wasserversorgung Waldsiedlung Feuerwehr/Geräte AWV Umlage Friedhof Schule Entwässerung Straßenbau Ebersbach Kindergarten/Hort Bauhof/Maschinen Bebaungspläne Liegenschaften/Natur/ Dorfplatz
Hebesätze der Gemeinde Kötz Grundsteuer A 310 v.H. Grundsteuer B 310 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H. Vorgesehene bzw. bereits durchgeführte Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2020 und 2021 •Wasser, Kanal, Straße Waldsiedlung •Neubau Hort Großkötz und Kindergarten Kleinkötz •Erschließung eines neuen Baugebietes •Neubau Bauhof •Breitbandausbau Außenbereich •Wasserleitung An der Halde •Planungen für das Gründerhaus
Entwicklung der Steuerkraft pro Einwohner Jahr Gemeinde Kötz Landesdurchschnitt 2006 465 € 393 € 2010 598 € 512 € 2015 648 € 587 € 2016 697 € 943 € 2017 803 € 991 € 2018 828 € 1.055 € 2019 902 € 1.230 € 2020 1.104 €
Entwicklung der Steuerkraft pro Einwohner 1.400 € 1.200 € 1.000 € 800 € 600 € 400 € 200 € 0€ 2006 2007 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gemeinde Kötz Landesdurchschnitt
Entwicklung Schuldenstand pro Einwohner der Gemeinde Kötz 600 € 557 500 € 436 404 400 € 364 338 310 300 € 286 255 200 € 100 € 0€ 2017 2006 2014 2015 2016 2018 2019 2020
Neubau Kinderhort Großkötz geplanter Baubeginn: Frühjahr 2019 tatsächlicher Baubeginn: April 2019 geplante Bauzeit: 12 Monate Einzug des Kinderhortes: Sept. 2020 geplante Kosten: 1.435.000 € bisherige Ausgaben: 1.194.934 €
Kinderhort Großkötz Beginn
Kinderhort Großkötz Einrichtung Hort Einrichtung Hort Einrichtung Kindergartengruppe Einrichtung Turnraum
Neubau Kindergarten mit integrierter Kinderkrippe in Kleinkötz Geplanter Baubeginn: Frühjahr 2019 Geplante Bauzeit: 18 Monate Trägerschaft: Kirchenverwaltung Geplante Kosten: 2.150.000 €
Kindergarten Kleinkötz Beginn
Kindergarten Kleinkötz Innenbereich
Neubau gemeindlicher Bauhof Planung und Baubeginn: 2021 Ort: Großkötz (Richtung Bubesheim)
Ausbau Waldsiedlung mit Erneuerung Wasser- und Kanalleitungen Baubeginn: Herbst 2020 Geplante Fertigstellung Juni 2021
Baugebiet Emmenthaler Weg Auszug Bebauungsplan Grunderwerb: 2019 Bauleitplanung: 2019 - 2020 Erschließung: 2021
Winter 2020 Einführung eingeschränkter Winterdienst Streupläne unter www.gemeinde-koetz.de Räum- und Streupflicht innerorts: Für den Verkehr besteht nur an verkehrswichtigen* und gefährlichen² Stellen eine Streupflicht, beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Räum- und Streupflicht außerorts: Hier sind für den Fernverkehr nur verkehrswichtige* und besonders gefährliche Fahrbahnstellen³ zu sichern, beide Voraussetzungen müssen ebenfalls gleichzeitig erfüllt sein. • *Verkehrswichtig sind Hauptverkehrs- und Durchgangstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehr zu rechnen ist. • ²Gefährlich sind Bereiche, an denen Kraftfahrer die von der Glätte ausgehende Gefahr nicht ohne weiteres erkennen und meistern kann, z.B. scharfe, unübersichtliche Kurven, Straßenverengungen, besondere Gefällstrecken, Kreuzungen und Einmündungen (soweit unübersichtlich oder schwierig zu durchfahren). • ³Besonders gefährliche Stellen sind Bereiche, an denen Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen, dass für den Kraftfahrer trotz der beim Fahren auf winterlichen Straßen erforderlichen erhöhten Sorgfalt diese Verhältnisse nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und er sie deshalb nicht meistern kann. Also Fahrbahnstellen, an denen sich auch ein gewissenhafter und aufmerksamer Kraftfahrer allein nicht mehr zu helfen vermag.
Bürgerversammlung der Gemeinde Kötz 2020 Vielen Dank
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