DIGITALE SCHULBÜCHER, EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE
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DIGITALE SCHULBÜCHER, EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE Eine Publikation der und des
UNTERRICHTEN MIT DIGITALEN LEHRWERKEN UND MEDIEN HERAUSGEBER SIND: Viele Lehrkräfte wollen digitale Materialien in ihrem Unterricht einsetzen: Die Bildungsmedienverlage bieten hierfür seit langem eine Vielzahl curriculumbezogener Medien an. Und im Projekt „Digitale Schulbücher“ erscheinen seit Herbst 2012 fast alle neuen Lehrwerke auch digital. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister Alle diese digitalen Medienangebote bieten zentrale Vorteile für Lehrkräfte wie für der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Schülerinnen und Schüler: Taubenstraße 10 10117 Berlin Sie können auf verschiedenen Endgeräten und auf Whiteboards genutzt werden. www.kmk.org E-Mail: presse@kmk.org Sie bieten Möglichkeiten für Annotationen, Textmarkierungen und vieles andere mehr. und Bei diesen digitalen Medien sind alle urheberrechtlichen Fragen beantwortet; Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler haben folglich volle Rechtssicherheit bei der Nutzung. Weitere Informationen zu den digitalen Lehrwerken und Medien fi nden Sie unter www.digitale-schulbuecher.de wie auf den Webseiten der Bildungsmedienverlage. Verband Bildungsmedien e.V. Zeppelinallee 33 60325 Frankfurt am Main www.bildungsmedien.de E-Mail: verband@bildungsmedien.de Text und Redaktion: Andreas Baer Dr. Wolf von Bernuth Stand: Juli 2013
DIGITALES & ANALOGES DIE DIGITALE KOPIE KOPIEREN: Die Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht aus unterschiedlichen Gründen digitale Kopien von Print- medien erstellen und im Unterricht nutzen, so z.B. von Schulbüchern, die noch nicht digital vorliegen. Von daher gibt es nun die Möglichkeit der digitalen Kopie. Dies hat für Urheber und Verlage aller- EINFACHE REGELN dings wirtschaft liche Konsequenzen, besonders für solche Verlage, die ihre Werke ausschließlich für die Schule herstellen. Insofern müssen klare Regeln gelten, die den Interessen beider Seiten gerecht werden. Für das Einscannen gelten deshalb seit dem 1. Januar 2013 einfache Grundsätze. FÜR DIE SCHULEN WIE LAUTEN DIE REGELN? Für den eigenen Unterrichtsgebrauch Dazu gilt: können aus Print medien, die ab 2005 erschienen sind, eingescannt werden: 1. Zu den Digitalisaten ist stets die Quelle anzugeben (Autor, Buchtitel, Verlag, Er- bis zu 10 %, scheinungsjahr und Seite). Für das digitale und analoge Kopieren in jedoch nicht mehr als 20 Seiten der Schule gelten seit 1. Januar 2013 klare Regeln. 2 . Aus einem Werk kann pro Schuljahr Sie werden hier in zwei Kapiteln dargestellt. Das gilt für alle Printmedien, d.h. auch und Klasse nur einmal in dem dargestell- für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, ten Umfang eingescannt werden. Das erste behandelt das Einscannen und Abspeichern, Musikeditionen und belletristische Werke. das zweite das traditionelle Fotokopieren. 3. Die Lehrkräfte können die Scans für kleine Werke sogar vollständig ihren eigenen Unterrichtsgebrauch ver- Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam wenden und diese auch mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungs- Vollständig eingescannt werden können: digital an ihre Schüler für den Unter- gesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition klare und Musikeditionen mit maximal 6 Seiten, richtsgebrauch (einschließlich der sonstige Druckwerke (außer Schul- Unterrichtsvor- und -nachbereitung) pragmatische Regelungen geschaffen. büchern und Unterrichtsmaterialien!) weitergeben; mit maximal 25 Seiten sowie ausdrucken und die Ausdrucke an die Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind alle Bilder, Fotos und sonstige Ab- Schüler ihrer Klasse verteilen; für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und bildungen. für ihre Schüler über PCs, Whiteboards Lehrer erhalten Rechtssicherheit – auch für das Ein- und/oder Beamer wiedergeben und scannen von Printmedien. im jeweils erforderlichen Umfang ab- speichern, wobei auch ein Abspeichern auf mehreren Speichermedien gestattet ist (PC, Whiteboard, iPad, Laptop etc.), solange Zugriffe Dritter jeweils durch effektive Schutzmaßnahmen (Pass- wortschutz z.B.) ausgeschlossen sind.
WAS GEHT UND WAS GEHT NICHT? 1. Kann ich zu Hause ein Kapitel aus ei- 4. Ist es möglich, einen von mir einge- 7. Kann man Scans aus Unterrichtsmate- 10. Was ist unter einer Musikedition zu nem Schulbuch einscannen, auf meinem scannten Auszug aus einem Mathematik- rialien in Lernplattformen (z.B. Moodle) verstehen? Laptop speichern und meinen Schülern buch für jeden Schüler auszudrucken abspeichern und dadurch den Schülern in der nächsten Unterrichtsstunde via und in der Klasse zu verteilen? zugänglich machen? Hierbei handelt es sich um Notenausgaben Whiteboard zeigen? sowie um Liedtexte und zwar unabhängig Ja. Solange das Lehrwerk 2005 oder später Nein. Solche Scans dürfen an Schüler ana- davon, ob die Edition ausschließlich Noten Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht log (Ausdruck) und digital (E-Mail) verteilt (bspw. Partituren), ausschließlich Liedtexte erschienen ist und das Kapitel nicht mehr mehr als 10 % des Buches (max. 20 Seiten) und über Whiteboards und Beamer wieder- oder Noten und Liedtexte umfasst. als 10 % des Schulbuches (max. 20 Seiten) umfasst. gegeben werden. Ein Online-Zugriff auf umfasst. abgespeicherte Unterrichtsmaterialien ist 11. Warum kann ich erst aus Werken, 5. Darf ich kleinere Auszüge aus Schul- allerdings nicht gestattet. die ab 2005 erschienen sind, scannen 2. Darf die Lehrkraft den Schülern das büchern mit Bildern und Tabellen ein- und digital nutzen? eingescannte Kapitel per E-Mail schicken, scannen und für eigene Zwecke auf dem 8. Für wen gelten die in dieser Broschüre damit diese das Kapitel für die nächste Schulserver ablegen? dargestellten Regeln eigentlich? Weil die digitalen Rechte bei älteren Unterrichtsstunde zu Hause vorbereiten? Büchern bei den Verlagen häufig nicht vor- Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später Die Regeln gelten für sämtliche Lehrkräfte liegen. Deswegen gelten die neuen Regeln Ja. Wenn das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist, das Kapitel nicht mehr als an staatlichen, kommunalen oder privaten für Werke ab 2005. erschienen ist und das Kapitel nicht mehr 10 % des Buches (max. 20 Seiten) umfasst Schulen im Sinne der Schulgesetze der als 10 % des Schulbuches (max. 20 Seiten) und der Scan für den eigenen Unterrichts- Länder (einschließlich der Schulen des Ge- 12 . Ich soll bei Scans immer die Quelle umfasst. gebrauch vorgesehen ist. Das Dokument sundheitswesens). angeben. Das geht doch gar nicht. muss gegen den Zugriff Dritter (auch ande- 3. Ich möchte aus einem Schulbuch heute rer Lehrkräfte) geschützt werden (z.B. 9. Was meint denn „eigener Unterrichts- Das geht. Die Quelle – die üblichen biblio- 10 % einscannen, den Schülerinnen und Passwortschutz). gebrauch“? graphischen Angaben – kann zum Beispiel Schülern per Mail schicken und eine vor dem Scannen auf die Vorlage notiert Woche später weitere 10 % aus demselben 6. Was ist mit Bildungs- und Lernsoft- Das meint den Unterricht der einzelnen und dann mit gescannt werden. Ich kann Buch scannen und den Schülern über ware? Lehrkraft mit ihren eigenen Klassen, auch den Innentitel des Buches mit ein- Whiteboard präsentieren. Geht das? Kursen oder Lerngruppen und auch den scannen. Wenn die Schule eine entsprechende Li- Vertretungsunterricht. Folglich können Nein. Aus einem Werk dürfen nur einmal zenz erworben hat, kann die Soft ware auf die gescannten Werk teile nur für eine be- pro Schuljahr und Klasse bis zu 10 % (max. dem Schulserver abgespeichert werden. stimmte Klasse gespeichert und von ihr 20 Seiten) eingescannt werden. genutzt werden.
DIE FOTOKOPIE Für das Kopieren aus Schulbüchern und anderen Printwerken gelten ebenfalls einfache Regeln. Dabei dürfen die Fotokopien Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen. Die Lehrkräfte sollen Kopien gleichwohl in einem sinnvollen Umfang nutzen dürfen. WIE LAUTEN DIE REGELN? Aus Printmedien können analog in Dazu gilt: Klassenstärke fotokopiert werden: 1. Auf den Kopien ist stets die Quelle bis zu 10 %, anzugeben (Autor, Buchtitel, Verlag, jedoch nicht mehr als 20 Seiten Erscheinungsjahr und Seite). Das gilt für alle Werke, d.h. auch für 2 . Aus einem Werk darf pro Schuljahr und Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Klasse nur einmal im genannten Umfang Musikeditionen und belletristische (10 %, max. 20 Seiten) kopiert werden. Werke. 3. Zulässig sind Kopien für den Schul- unterricht (Pfl icht-, Wahlpfl icht- oder kleine Werke sogar vollständig Wahlunterricht) und für Prüfungszwecke. Fotokopien für den Schulchor, das Schul- Vollständig fotokopiert werden können: orchester oder -bands usf. sind nicht Musikeditionen mit maximal 6 Seiten, erlaubt (es sei denn, im Rahmen des sonstige Druckwerke (außer Schul- Unterrichts). büchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie alle Bilder, Fotos und sonstige Abbil- dungen.
WAS GEHT UND WAS GEHT NICHT? 1. Ist es zulässig, einen Auszug aus einem 5. Darf ich Artikel aus einer pädagogi- 9. Wie viele Lieder kann man für den Un- Unterrichtsmaterialien. Hierzu zählen z.B. Roman zu fotokopieren? schen Fachzeitschrift auch für meinen terricht kopieren? auch Kursmaterialien für die Oberstufe eigenen Gebrauch kopieren? und Arbeitshefte. Ja – und zwar bis zu 10 % des Romans, ma- Ein Lied (mit oder ohne Noten) ist ein ge- ximal aber 20 Seiten. Ist der Roman 300 Sei- Ja, solange es sich nur um einen Artikel schütztes Werk. Es darf grundsätzlich voll- 12 . Ich möchte im Unterricht ein Ka- ten stark, so können bis zu 20 Seiten kopiert handelt. Mehrere Artikel aus derselben ständig kopiert werden. pitel aus einem in Spanien erschienenen werden (und nicht 30 Seiten [=10 %]!). Fachzeitschrift dürfen für den eigenen Ge- Sachbuch oder Lehrwerk nutzen. brauch nicht kopiert werden. Aber Ach- 10. Ich möchte aus einer Liedersamm- Geht das? 2 . Darf ich auf dem Schulkopierer ein tung: Das Einscannen solcher Artikel für lung mit 80 Seiten kopieren. Wie viele Bild aus einem Schulbuch kopieren und den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet. Seiten darf ich vervielfältigen? Auch aus ausländischen Zeitungen, Zeit- an die Schüler verteilen? Denn die Beiträge dienen zumindest mit- schriften, Romanen, Gedichten und Sach- telbar einem eigenen berufl ichen Zweck. Liedersammlungen bis zu 6 Seiten dürfen büchern dürfen Kopien für den Unterricht Ja. ganz kopiert werden. Haben sie mehr Seiten, gefertigt werden. Hier gilt ebenfalls die 6. Kann ich eine Schullektüre, d.h. die so dürfen bis zu 10 % (max. 20 Seiten) ver- 10 % (max. 20 Seiten)-Regel. Kleine Werke 3. Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten Lektüreausgabe eines Schulbuchverla- vielfältigt werden. dürfen auch ganz kopiert werden. Etwas will ich 8 Seiten für meinen Unterricht ges, komplett fotokopieren? anderes gilt allerdings für im Ausland er- fotokopieren. Geht das? 11. Aus welchen Werken darf ich bis schienene Schulbücher und Unter richts- Nein. Schullektüren sind Unterrichts- zu 10 % bzw. maximal 20 Seiten foto- materialien. Aus diesen kann leider nicht Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmateria- materia lien. Daher gilt die 10 %-Grenze. kopieren? kopiert werden, da die ausländischen Schul- lien. Sie werden eigens für den Unterrichts- buchverlage dies nicht gestattet haben. gebrauch hergestellt. Daher gilt die 10 %- 7. Was ist, wenn ich aus einem Schulatlas Aus allen denkbaren Druckwerken und so- Grenze. Aus dem Arbeitsheft können des- Kopien einer Karte brauche? mit auch aus Schulbüchern und sonstigen halb etwas mehr als 2 Seiten kopiert werden. Auch aus einem Schulatlas dürfen bis zu 4. Ich brauche 3 Artikel aus einer Fach- 10 % (max. 20 Seiten) kopiert werden. Inso- zeitschrift, darf ich diese für meine fern ist die Kopie einer Karte aus einem WENN ES GRÖSSEREN BEDARF AN FOTOKOPIEN GIBT Schüler kopieren? Schulatlas möglich. Schulen, die aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien mehr kopieren möchten als Ja, sofern die Artikel jeweils nicht länger 8. Was heißt „Klassensatzstärke“? nach den vorstehenden Regeln, können sich direkt an die Verlage wenden. Diese können als 25 Seiten sind. Denn jeder Artikel stellt ergänzende Kopierlizenzen erteilen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage an den Verlag: ein eigenes urheberrechtlich geschütztes Damit sind alle Schülerinnen und Schüler Werk dar; kleine Werke von bis zu 25 Seiten einer Klasse oder eines (Oberstufen-)Kur- – das Buch bzw. sonstige Medium, aus dem Sie vervielfältigen wollen, dürfen vollständig kopiert werden. Denn es ses gemeint. Für diese darf in dem genann- mit ISBN oder Bestellnummer handelt sich in diesem Fall nicht um Unter- ten Umfang kopiert werden. – den genauen Umfang, den Sie kopieren wollen (Kapitel- bzw. Seitenangaben) richtsmaterialien. – die Anzahl der beabsichtigten Kopien – den Rechnungsempfänger mit genauer Anschrift.
DAS SIND DIE FAUSTREGELN: Lehrkräfte können 10 %, maximal aber 20 Seiten, eines Printwerkes kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen. Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen. Ein Zugriff Dritter muss mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden. Die Scans können auf verschiedenen Rechnern der Lehrkraft gespeichert werden. Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen des Verlages. Weitere Praxisfragen zum Fotokopieren in Schulen, zur digitalen Nutzung und zum Abspeichern von Werken werden unter www.schulbuchkopie.de beantwortet. Dort steht auch diese Broschüre zum kostenlosen Download bereit.
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