DIGITALE SCHULBÜCHER, EINSCANNEN & KOPIEREN IN DER SCHULE

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DIGITALE
SCHULBÜCHER,
EINSCANNEN & KOPIEREN
IN DER SCHULE

        Eine Publikation der   und des
UNTERRICHTEN MIT
                                                         DIGITALEN LEHRWERKEN
                                                         UND MEDIEN

HERAUSGEBER SIND:                                        Viele Lehrkräfte wollen digitale Materialien in ihrem Unterricht einsetzen:
                                                         Die Bildungsmedienverlage bieten hierfür seit langem eine Vielzahl curriculumbezogener
                                                         Medien an. Und im Projekt „Digitale Schulbücher“ erscheinen seit Herbst 2012 fast alle
                                                         neuen Lehrwerke auch digital.

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister   Alle diese digitalen Medienangebote bieten zentrale Vorteile für Lehrkräfte wie für
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland             Schülerinnen und Schüler:
Taubenstraße 10
10117 Berlin                                                Sie können auf verschiedenen Endgeräten und auf Whiteboards genutzt werden.
www.kmk.org
E-Mail: presse@kmk.org                                      Sie bieten Möglichkeiten für Annotationen, Textmarkierungen und vieles andere mehr.

und                                                         Bei diesen digitalen Medien sind alle urheberrechtlichen Fragen beantwortet; Lehrkräfte
                                                            wie Schülerinnen und Schüler haben folglich volle Rechtssicherheit bei der Nutzung.

                                                         Weitere Informationen zu den digitalen Lehrwerken und Medien fi nden Sie unter
                                                         www.digitale-schulbuecher.de wie auf den Webseiten der Bildungsmedienverlage.
Verband Bildungsmedien e.V.
Zeppelinallee 33
60325 Frankfurt am Main
www.bildungsmedien.de
E-Mail: verband@bildungsmedien.de

Text und Redaktion:
Andreas Baer
Dr. Wolf von Bernuth

Stand: Juli 2013
DIGITALES & ANALOGES                                           DIE DIGITALE KOPIE
                   KOPIEREN:                                       Die Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht aus unterschiedlichen Gründen digitale Kopien von Print-
                                                                   medien erstellen und im Unterricht nutzen, so z.B. von Schulbüchern, die noch nicht digital vorliegen.
                                                                   Von daher gibt es nun die Möglichkeit der digitalen Kopie. Dies hat für Urheber und Verlage aller-

          EINFACHE REGELN                                          dings wirtschaft liche Konsequenzen, besonders für solche Verlage, die ihre Werke ausschließlich für
                                                                   die Schule herstellen. Insofern müssen klare Regeln gelten, die den Interessen beider Seiten gerecht
                                                                   werden. Für das Einscannen gelten deshalb seit dem 1. Januar 2013 einfache Grundsätze.

          FÜR DIE SCHULEN                                          WIE LAUTEN DIE REGELN?

                                                                      Für den eigenen Unterrichtsgebrauch                 Dazu gilt:
                                                                      können aus Print medien, die ab 2005
                                                                      erschienen sind, eingescannt werden:                1. Zu den Digitalisaten ist stets die Quelle
                                                                                                                          anzugeben (Autor, Buchtitel, Verlag, Er-
                                                                      bis zu 10 %,                                        scheinungsjahr und Seite).
           Für das digitale und analoge Kopieren in                   jedoch nicht mehr als 20 Seiten
       der Schule gelten seit 1. Januar 2013 klare Regeln.                                                                2 . Aus einem Werk kann pro Schuljahr
          Sie werden hier in zwei Kapiteln dargestellt.               Das gilt für alle Printmedien, d.h. auch            und Klasse nur einmal in dem dargestell-
                                                                      für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher,          ten Umfang eingescannt werden.
     Das erste behandelt das Einscannen und Abspeichern,
                                                                      Musikeditionen und belletristische Werke.
           das zweite das traditionelle Fotokopieren.
                                                                                                                          3. Die Lehrkräfte können die Scans für
                                                                      kleine Werke sogar vollständig                      ihren eigenen Unterrichtsgebrauch ver-
 Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam                                                             wenden und diese auch
mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungs-        Vollständig eingescannt werden können:                 digital an ihre Schüler für den Unter-
  gesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition klare und            Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,                 richtsgebrauch (einschließlich der
                                                                        sonstige Druckwerke (außer Schul-                    Unterrichtsvor- und -nachbereitung)
               pragmatische Regelungen geschaffen.
                                                                        büchern und Unterrichtsmaterialien!)                 weitergeben;
                                                                        mit maximal 25 Seiten sowie                          ausdrucken und die Ausdrucke an die
 Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind        alle Bilder, Fotos und sonstige Ab-                  Schüler ihrer Klasse verteilen;
  für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und           bildungen.                                           für ihre Schüler über PCs, Whiteboards
       Lehrer erhalten Rechtssicherheit – auch für das Ein-                                                                  und/oder Beamer wiedergeben und
                    scannen von Printmedien.                                                                                 im jeweils erforderlichen Umfang ab-
                                                                                                                             speichern, wobei auch ein Abspeichern
                                                                                                                             auf mehreren Speichermedien gestattet
                                                                                                                             ist (PC, Whiteboard, iPad, Laptop etc.),
                                                                                                                             solange Zugriffe Dritter jeweils durch
                                                                                                                             effektive Schutzmaßnahmen (Pass-
                                                                                                                             wortschutz z.B.) ausgeschlossen sind.
WAS GEHT UND WAS GEHT NICHT?

1. Kann ich zu Hause ein Kapitel aus ei-     4. Ist es möglich, einen von mir einge-      7. Kann man Scans aus Unterrichtsmate-         10. Was ist unter einer Musikedition zu
nem Schulbuch einscannen, auf meinem         scannten Auszug aus einem Mathematik-        rialien in Lernplattformen (z.B. Moodle)       verstehen?
Laptop speichern und meinen Schülern         buch für jeden Schüler auszudrucken          abspeichern und dadurch den Schülern
in der nächsten Unterrichtsstunde via        und in der Klasse zu verteilen?              zugänglich machen?                             Hierbei handelt es sich um Notenausgaben
Whiteboard zeigen?                                                                                                                       sowie um Liedtexte und zwar unabhängig
                                             Ja. Solange das Lehrwerk 2005 oder später    Nein. Solche Scans dürfen an Schüler ana-      davon, ob die Edition ausschließlich Noten
Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später   erschienen ist und das Kapitel nicht         log (Ausdruck) und digital (E-Mail) verteilt   (bspw. Partituren), ausschließlich Liedtexte
erschienen ist und das Kapitel nicht mehr    mehr als 10 % des Buches (max. 20 Seiten)    und über Whiteboards und Beamer wieder-        oder Noten und Liedtexte umfasst.
als 10 % des Schulbuches (max. 20 Seiten)    umfasst.                                     gegeben werden. Ein Online-Zugriff auf
umfasst.                                                                                  abgespeicherte Unterrichtsmaterialien ist      11. Warum kann ich erst aus Werken,
                                             5. Darf ich kleinere Auszüge aus Schul-      allerdings nicht gestattet.                    die ab 2005 erschienen sind, scannen
2. Darf die Lehrkraft den Schülern das       büchern mit Bildern und Tabellen ein-                                                       und digital nutzen?
eingescannte Kapitel per E-Mail schicken,    scannen und für eigene Zwecke auf dem        8. Für wen gelten die in dieser Broschüre
damit diese das Kapitel für die nächste      Schulserver ablegen?                         dargestellten Regeln eigentlich?               Weil die digitalen Rechte bei älteren
Unterrichtsstunde zu Hause vorbereiten?                                                                                                  Büchern bei den Verlagen häufig nicht vor-
                                             Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später   Die Regeln gelten für sämtliche Lehrkräfte     liegen. Deswegen gelten die neuen Regeln
Ja. Wenn das Schulbuch 2005 oder später      erschienen ist, das Kapitel nicht mehr als   an staatlichen, kommunalen oder privaten       für Werke ab 2005.
erschienen ist und das Kapitel nicht mehr    10 % des Buches (max. 20 Seiten) umfasst     Schulen im Sinne der Schulgesetze der
als 10 % des Schulbuches (max. 20 Seiten)    und der Scan für den eigenen Unterrichts-    Länder (einschließlich der Schulen des Ge-     12 . Ich soll bei Scans immer die Quelle
umfasst.                                     gebrauch vorgesehen ist. Das Dokument        sundheitswesens).                              angeben. Das geht doch gar nicht.
                                             muss gegen den Zugriff Dritter (auch ande-
3. Ich möchte aus einem Schulbuch heute      rer Lehrkräfte) geschützt werden (z.B.       9. Was meint denn „eigener Unterrichts-        Das geht. Die Quelle – die üblichen biblio-
10 % einscannen, den Schülerinnen und        Passwortschutz).                             gebrauch“?                                     graphischen Angaben – kann zum Beispiel
Schülern per Mail schicken und eine                                                                                                      vor dem Scannen auf die Vorlage notiert
Woche später weitere 10 % aus demselben      6. Was ist mit Bildungs- und Lernsoft-       Das meint den Unterricht der einzelnen         und dann mit gescannt werden. Ich kann
Buch scannen und den Schülern über           ware?                                        Lehrkraft mit ihren eigenen Klassen,           auch den Innentitel des Buches mit ein-
Whiteboard präsentieren. Geht das?                                                        Kursen oder Lerngruppen und auch den           scannen.
                                             Wenn die Schule eine entsprechende Li-       Vertretungsunterricht. Folglich können
Nein. Aus einem Werk dürfen nur einmal       zenz erworben hat, kann die Soft ware auf    die gescannten Werk teile nur für eine be-
pro Schuljahr und Klasse bis zu 10 % (max.   dem Schulserver abgespeichert werden.        stimmte Klasse gespeichert und von ihr
20 Seiten) eingescannt werden.                                                            genutzt werden.
DIE FOTOKOPIE
Für das Kopieren aus Schulbüchern und anderen Printwerken gelten ebenfalls einfache Regeln.
Dabei dürfen die Fotokopien Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen.
Die Lehrkräfte sollen Kopien gleichwohl in einem sinnvollen Umfang nutzen dürfen.

WIE LAUTEN DIE REGELN?

   Aus Printmedien können analog in                Dazu gilt:
   Klassenstärke fotokopiert werden:
                                                   1. Auf den Kopien ist stets die Quelle
   bis zu 10 %,                                    anzugeben (Autor, Buchtitel, Verlag,
   jedoch nicht mehr als 20 Seiten                 Erscheinungsjahr und Seite).

   Das gilt für alle Werke, d.h. auch für          2 . Aus einem Werk darf pro Schuljahr und
   Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher,          Klasse nur einmal im genannten Umfang
   Musikeditionen und belletristische              (10 %, max. 20 Seiten) kopiert werden.
   Werke.
                                                   3. Zulässig sind Kopien für den Schul-
                                                   unterricht (Pfl icht-, Wahlpfl icht- oder
   kleine Werke sogar vollständig                  Wahlunterricht) und für Prüfungszwecke.
                                                   Fotokopien für den Schulchor, das Schul-
   Vollständig fotokopiert werden können:          orchester oder -bands usf. sind nicht
     Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,          erlaubt (es sei denn, im Rahmen des
     sonstige Druckwerke (außer Schul-             Unterrichts).
     büchern und Unterrichtsmaterialien!)
     mit maximal 25 Seiten sowie
     alle Bilder, Fotos und sonstige Abbil-
     dungen.
WAS GEHT UND WAS GEHT NICHT?

1. Ist es zulässig, einen Auszug aus einem      5. Darf ich Artikel aus einer pädagogi-       9. Wie viele Lieder kann man für den Un-         Unterrichtsmaterialien. Hierzu zählen z.B.
Roman zu fotokopieren?                          schen Fachzeitschrift auch für meinen         terricht kopieren?                               auch Kursmaterialien für die Oberstufe
                                                eigenen Gebrauch kopieren?                                                                     und Arbeitshefte.
Ja – und zwar bis zu 10 % des Romans, ma-                                                     Ein Lied (mit oder ohne Noten) ist ein ge-
ximal aber 20 Seiten. Ist der Roman 300 Sei-    Ja, solange es sich nur um einen Artikel      schütztes Werk. Es darf grundsätzlich voll-      12 . Ich möchte im Unterricht ein Ka-
ten stark, so können bis zu 20 Seiten kopiert   handelt. Mehrere Artikel aus derselben        ständig kopiert werden.                          pitel aus einem in Spanien erschienenen
werden (und nicht 30 Seiten [=10 %]!).          Fachzeitschrift dürfen für den eigenen Ge-                                                     Sachbuch oder Lehrwerk nutzen.
                                                brauch nicht kopiert werden. Aber Ach-        10. Ich möchte aus einer Liedersamm-             Geht das?
2 . Darf ich auf dem Schulkopierer ein          tung: Das Einscannen solcher Artikel für      lung mit 80 Seiten kopieren. Wie viele
Bild aus einem Schulbuch kopieren und           den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet.     Seiten darf ich vervielfältigen?                 Auch aus ausländischen Zeitungen, Zeit-
an die Schüler verteilen?                       Denn die Beiträge dienen zumindest mit-                                                        schriften, Romanen, Gedichten und Sach-
                                                telbar einem eigenen berufl ichen Zweck.      Liedersammlungen bis zu 6 Seiten dürfen          büchern dürfen Kopien für den Unterricht
Ja.                                                                                           ganz kopiert werden. Haben sie mehr Seiten,      gefertigt werden. Hier gilt ebenfalls die
                                                6. Kann ich eine Schullektüre, d.h. die       so dürfen bis zu 10 % (max. 20 Seiten) ver-      10 % (max. 20 Seiten)-Regel. Kleine Werke
3. Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten          Lektüreausgabe eines Schulbuchverla-          vielfältigt werden.                              dürfen auch ganz kopiert werden. Etwas
will ich 8 Seiten für meinen Unterricht         ges, komplett fotokopieren?                                                                    anderes gilt allerdings für im Ausland er-
fotokopieren. Geht das?                                                                       11. Aus welchen Werken darf ich bis              schienene Schulbücher und Unter richts-
                                                Nein. Schullektüren sind Unterrichts-         zu 10 % bzw. maximal 20 Seiten foto-             materialien. Aus diesen kann leider nicht
Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmateria-     materia lien. Daher gilt die 10 %-Grenze.     kopieren?                                        kopiert werden, da die ausländischen Schul-
lien. Sie werden eigens für den Unterrichts-                                                                                                   buchverlage dies nicht gestattet haben.
gebrauch hergestellt. Daher gilt die 10 %-      7. Was ist, wenn ich aus einem Schulatlas     Aus allen denkbaren Druckwerken und so-
Grenze. Aus dem Arbeitsheft können des-         Kopien einer Karte brauche?                   mit auch aus Schulbüchern und sonstigen
halb etwas mehr als 2 Seiten kopiert werden.
                                                Auch aus einem Schulatlas dürfen bis zu
4. Ich brauche 3 Artikel aus einer Fach-        10 % (max. 20 Seiten) kopiert werden. Inso-
zeitschrift, darf ich diese für meine           fern ist die Kopie einer Karte aus einem      WENN ES GRÖSSEREN BEDARF AN FOTOKOPIEN GIBT
Schüler kopieren?                               Schulatlas möglich.
                                                                                              Schulen, die aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien mehr kopieren möchten als
Ja, sofern die Artikel jeweils nicht länger     8. Was heißt „Klassensatzstärke“?             nach den vorstehenden Regeln, können sich direkt an die Verlage wenden. Diese können
als 25 Seiten sind. Denn jeder Artikel stellt                                                 ergänzende Kopierlizenzen erteilen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage an den Verlag:
ein eigenes urheberrechtlich geschütztes        Damit sind alle Schülerinnen und Schüler
Werk dar; kleine Werke von bis zu 25 Seiten     einer Klasse oder eines (Oberstufen-)Kur-     – das Buch bzw. sonstige Medium, aus dem Sie vervielfältigen wollen,
dürfen vollständig kopiert werden. Denn es      ses gemeint. Für diese darf in dem genann-      mit ISBN oder Bestellnummer
handelt sich in diesem Fall nicht um Unter-     ten Umfang kopiert werden.                    – den genauen Umfang, den Sie kopieren wollen (Kapitel- bzw. Seitenangaben)
richtsmaterialien.                                                                            – die Anzahl der beabsichtigten Kopien
                                                                                              – den Rechnungsempfänger mit genauer Anschrift.
DAS SIND DIE FAUSTREGELN:

   Lehrkräfte können 10 %, maximal aber 20 Seiten,
   eines Printwerkes kopieren und bei Werken,
   die ab 2005 erschienen sind, einscannen.
   Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien
   und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch
   nutzen.
   Ein Zugriff Dritter muss mit effektiven Mitteln
   ausgeschlossen werden.
   Die Scans können auf verschiedenen Rechnern
   der Lehrkraft gespeichert werden.
   Bei Werken, die digital angeboten werden,
   gelten die Lizenzbedingungen des Verlages.

 Weitere Praxisfragen zum Fotokopieren in Schulen,
 zur digitalen Nutzung und zum Abspeichern von
 Werken werden unter www.schulbuchkopie.de
 beantwortet. Dort steht auch diese Broschüre zum
 kostenlosen Download bereit.
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