Corona-Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen
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Corona-Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen Förderübersicht Nachfolgend finden Sie Hinweise zu den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes und des Landes Niedersachsen, gegliedert nach folgenden Kategorien: ▪ Zuschüsse ▪ Darlehen und Bürgschaften ▪ Weitere Programme – derzeit noch in Planung ▪ Bereits / derzeit ausgeschöpfte Programme Hinweise: Diese Förderübersicht bietet einen Überblick über die aus unserer Sicht zentralen Ansätze im Zuschuss- bzw. Darlehensbereich im Zusammenhang mit der Corona-Krise, die derzeit seitens des Bundes und Landes Niedersachsen bestehen. Darüber hinaus bieten Bund und Land grundsätzlich weitere Unterstützungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich jedoch z. T. um relativ spezielle Programme oder auch nicht unmittelbar um Zuschüsse und Darlehen, sondern bspw. steuerli- che Hilfsmaßnahmen, Ausweitung des Kurzarbeitergelds, Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherung wie ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung etc. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Förderübersicht stellen wir im Euro-Office Intranet im Infobereich mit dem Titel „Corona-Hilfen“ bereit. Dort finden Sie zentrale Dokumente zu den Hilfsprogrammen des Bundes und des Landes. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Förderübersicht – insbesondere aufgrund der weiterhin äußerst dynamischen Lage – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es können jederzeit – auch kurzfristig – Änderungen durch den Fördermittelgeber erfolgen. Wenn Sie eines der genannten Programme nutzen wollen, sollte die entsprechende Aktualität über die jeweils genannte Quelle immer geprüft werden. Erstellt durch: MCON Dieter Meyer Consulting GmbH Bürgerstraße 1 26123 Oldenburg Tel.: 0441 / 80 99 40 E-Mail: mcon@eurooffice.de Stand: 05. November 2020
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Zuschuss Überbrückungshilfe Kleine und mittlere Un- Kleine und mittlere Un- Spätestens am 31. De- Zuschuss ▪ Fortlaufende, im Fördersatz: Erstattung ▪ Unternehmen, die Programmwebsite für kleine und mitt- ternehmen, die folgende ternehmen und Organi- zember 2020 für die Förderzeitraum an- der fixen Betriebskosten eine Förderung www.ueberbrueckungs- lere Unternehmen Voraussetzungen erfül- sationen aus allen Wirt- Fördermonate Septem- fallende vertraglich abhängig vom erwarte- durch die 1. Phase hilfe-unternehmen.de/ (KMU) – 2. Förder- len: schaftsbereichen, da- ber bis Dezember 2020 begründete oder ten Umsatzrückgang der Überbrückungs- phase ▪ Geschäftstätigkeit in runter auch Soloselb- behördlich festge- der Fördermonate im hilfe in Anspruch Folge der Corona- ständige und selbstän- setzte und nicht ein- Verhältnis zu den jewei- genommen haben, dige Angehörige der Antragsverfahren: seitig veränderbare ligen Vergleichsmona- aber weiter von Krise vollständig oder zu wesentlichen Freien Berufe im Haupt- ▪ Beratung und An- Fixkosten (bspw. ten im Vorjahr: Umsatzausfällen im Teilen eingestellt, erwerb sowie gemein- tragstellung über Miete und Pachten, ▪ 90 % der Fixkosten entsprechenden d. h. entweder nützige Unternehmen Steuerberater, Wirt- Zinsaufwendungen bei mehr als 70 % Umfang betroffen und Organisationen, un- schaftsprüfer oder für Kredite und Dar- Umsatzeinbruch sind, sind erneut - Umsatzrückgang abhängig von ihrer vereidigten Buch- lehen, Kosten für antragsberechtigt um mind. 50 % Rechtsform, die dauer- prüfer Auszubildende, ▪ 60 % der Fixkosten in zwei zusam- bei Umsatzeinbruch ▪ Kumulierung mit öf- haft wirtschaftlich am ▪ Nach erfolgter Re- Ausgaben für Elekt- fentlichen Darlehen menhängenden Markt tätig sind (bspw. rizität, Wasser, Hei- zwischen 50 % und Monaten im Zeit- gistrierung Antrag- 70 % möglich Jugendbildungsstätten, stellung online auf zung, Reinigung raum April bis überbetriebliche Berufs- und Hygienemaß- ▪ 40 % der Fixkosten August 2020 ge- der bundesweit gel- bildungsstätten, Famili- tenden Antrags- nahmen, etc.) bei Umsatzeinbruch genüber den je- enferienstätten) zwischen 30 % und weiligen Vorjah- plattform (s. ▪ Förderfähig sind zu- www.ueberbrue- dem die anfallen- 50 % resmonaten oder ckungshilfe-unter- den Beratungsleis- Fördersumme: max. - Umsatzrückgang nehmen.de/) und tungen des Steuer- 50.000 Euro pro Monat um mind. 30 % Übermittlung an die beraters, Wirt- (insgesamt: max. im Durchschnitt Bewilligungsstelle schaftsprüfers und 200.000 Euro für die in den Monaten (NBank) vereidigten Buch- vier Fördermonate) April bis August prüfer 2020 gegenüber dem Vorjahres- Eine 3. Förderphase ist zeitraum für den Zeitraum Januar ▪ Antragsteller darf bis Juni 2021 in Pla- sich am 31. Dezem- nung. ber 2019 gemäß EU- Definition nicht in Schwierigkeiten be- funden haben ▪ Unternehmen fällt nicht unter den sog. „Wirtschaftsstabilisie- rungsfonds“ (s.www.bmwi.de/Re- daktion/DE/Corona- virus/WSF/wirt- schaftsstabilisie- rungsfonds.html) Seite 2 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Neustart Niedersach- Unternehmen der ge- Unternehmen aus allen laufend bis 30. Novem- Zuschuss ▪ Investitionsvorha- Fördersatz: Parallele Antragsstel- NBank sen Investition werblichen Wirtschaft im Bereichen der gewerbli- ber 2020 ben von Unterneh- ▪ 50 % für Investitio- lung für das Investiti- www.nbank.de/Unter- Haupterwerb, die vor chen Wirtschaft (insbe- men, die Beschäfti- nen bis 200.000 onsvorhaben nach an- nehmen/Exis- dem 01.03.2020 gegrün- sondere auch Zuliefe- gung absichern und Euro bzw. 40 % für deren Förderprogram- tenzgr%C3%BCn- det wurden und: rerbetriebe der Automo- durch Arbeits- und Investitionen bis men des Landes oder dung/Neustart-Nieder- ▪ wirtschaftlich und da- bilindustrie) Prozessoptimierung 625.000 Euro des Bundes ist ausge- sachsen-Investition/in- mit dauerhaft am einen Beitrag zum schlossen dex.jsp Klimaschutz leisten, ▪ Alternativ für Unter- Markt als Unterneh- nehmen der Auto- men tätig sind um ihre Zukunftsfä- higkeit zu erhöhen mobilwirtschaft ▪ ihre Tätigkeit von ei- 30 % für Investitio- ner niedersächsi- ▪ Förderfähig sind nen bis 1.65 Mio. schen Betriebsstätte Ausgaben für Inves- Euro bzw. 20 % für aus führen titionsgüter, deren Investitionen bis 4 gewöhnliche Nut- Mio. Euro ▪ durch die Corona- zungsdauer mind. Pandemie in den fünf Jahre beträgt Fördersumme: mind. Monaten April bis sowie die Anschaf- 5.000 Euro, jedoch Juni 2020 im Ver- fung von Kraftfahr- max. 800.000 Euro gleich zum gleichen zeugen mit Stra- bzw. max. 10.000 Euro Vorjahreszeitraum ßenzulassung pro Fahrzeug erlitten haben Neustart Niedersach- Unternehmen der ge- Unternehmen aus allen Laufend bis 30. Novem- Zuschuss Innovationsvorhaben, ▪ Fördersatz: max. Eine parallele Antrag- NBank sen Innovation werblichen Wirtschaft, Bereichen der gewerbli- ber 2020 bei denen mithilfe von 60 % (bzw. max. stellung für das Innova- www.nbank.de/Unter- die chen Wirtschaft (insb. eigenen Forschungs- 75 % für Unterneh- tionsvorhaben nach an- nehmen/Innova- ▪ vor dem 01.03.2020 auch der Automobilwirt- und Entwicklungsvorha- men der Automobil- deren Zuschussförder- tion/Neustart-Nieder- gegründet wurden schaft und ihrer Zulie- ben ein neues oder ver- wirtschaft) programmen des Lan- sachsen-Innovation/in- ferbetriebe) bessertes vermarktba- ▪ Fördersumme: des oder des Bundes ist dex.jsp ▪ durch die Corona- res Produkt, Produkti- ausgeschlossen. Pandemie einen Um- mind. 5.000 Euro, onsverfahren oder eine jedoch max. satzrückgang zu ver- entsprechende Dienst- zeichnen hatten 800.000 Euro leistung entwickelt oder (Vergleich 2. Quartal weiterentwickelt werden 2020 zu 2. Quartal soll, das oder die je- 2019) weils den unterneh- mensbezogenen Stand der Technik übersteigt und die Zukunftsfähig- keit des Unternehmens erhöht Seite 3 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Innovationsgut- Kleine und mittlere Un- KMU aus allen Berei- Laufende Antragsmög- Zuschuss Innovationsgutscheine ▪ Fördersatz: 80 % k. A. NBank scheine ternehmen der gewerbli- chen der gewerblichen lichkeiten für KMU für die Inan- ▪ Fördersumme: www.nbank.de/Unter- chen Wirtschaft, die: Wirtschaft (insb. auch spruchnahme von For- mind. 5.000 Euro, nehmen/Innovation/In- ▪ vor dem 01.03.2020 der Automobilwirtschaft schungsinfrastruktur, max. 30.000 Euro novationsgutscheine/in- gegründet wurden und ihrer Zulieferbe- um Innovationsvorha- dex.jsp ▪ durch die Corona- triebe ben als experimentelle Pandemie einen Um- Entwicklungen zu er- satzrückgang zu ver- leichtern, bei denen mit- zeichnen hatten hilfe von Forschungs- (Vergleich 2. Quartal und Entwicklungsarbei- 2020 zu 2. Quartal ten ein neues oder ver- 2019) bessertes vermarktba- res Produkt, Produkti- onsverfahren oder eine entsprechende Dienst- leistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die je- weils den unterneh- mensbezogenen Stand der Technik übersteig (Förderfähig sind Leis- tungen externer For- schungs- und Entwick- lungseinrichtungen) Seite 4 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Bundesprogramm Weniger als 249 Be- Kleine und mittlere Aus- laufend Zuschuss Folgende Maßnahmen Abhängig von der Maß- Nicht gefördert werden Bundesagentur für Ar- „Ausbildungsplätze schäftigte bildungsbetriebe, die (jedoch sind die Maß- sind förderfähig: nahme: Ausbildungsverhält- beit sichern“ folgende Ausbildungs- nahmen z. T. befristet) ▪ Ausbildungsprämie ▪ Ausbildungsprämie nisse, für die der Ausbil- www.arbeitsagen- (Erste Förderrichtli- berufe durchführen: Voraussetzung: Er- Einmalig 2.000 dungsbetrieb eine För- tur.de/unternehmen/fi- Zur Förderung der Aus- derung auf anderen nie) bildungsprämien (s. För- ▪ Staatlich aner- haltung der Ausbil- Euro je abgeschlos- nanziell/bundespro- kannte Ausbil- dungsleistung im senen Ausbildungs- rechtlichen Grundlagen gramm-ausbildungs- dergegenstand) müssen oder nach anderen Pro- Betriebe in erheblichem dungsberufe Vergleich zu den vertrag zwischen plaetze-sichern drei Vorjahren dem 01.08.2020 grammen des Bundes Umfang von der Corona- ▪ Ausbildungsberufe oder der Länder mit Bundesministerium für Krise betroffen sein, nach dem Pflege- ▪ Ausbildungsprämie und dem Bildung und Forschung 15.02.2021 gleicher Zielrichtung o- d. h., wenn berufe-, Kranken- plus der gleichem Inhalt er- (BMBF) ▪ im ersten Jahr mind. pflege und/oder Al- Voraussetzung: Er- ▪ Ausbildungsprämie hält www.bmbf.de/de/bun- einen Monat Kurzar- tenpflegegesetz höhung der Ausbil- plus desprogramm-zur-si- beit durchgeführt ▪ Praxisintegrierte dungsleistung im Einmalig 3.000 cherung-von-ausbil- wurde Ausbildungen im Vergleich zu den Euro je zusätzlich dungsplaetzen-startet- Gesundheits- und drei Vorjahren abgeschlossenen am-1-august- ▪ Umsatz in den Mo- Ausbildungsvertrag naten April und Mai Sozialwesen ▪ Ausbildungsvergü- 12240.html tung zur Vermei- zwischen dem 2020 um durch- 01.08.2020 und Bundesministerium für schnittlich mind. 60 dung von Kurzar- Arbeit und Soziales beit (bis Dezember dem 15.02.2021 % gegenüber April (BMAS) und Mai 2019 einge- 2020) ▪ Ausbildungsvergü- Voraussetzung: Ar- tung www.bmas.de/DE/Pres brochen ist se/Pressemitteilun- (Hinweis: Bei Betrie- beitsausfall von Max. 75 % der mind. 50 % im ge- Brutto-Ausbildungs- gen/2020/bundespro- ben mit Gründung gramm-zur%20siche- nach April 2019 wer- samten Betrieb vergütung für jeden Monat, in dem der rung-von-ausbildungs- den die Monate No- ▪ Übernahmeprämie plaetzen.html;jsessio- vember und Dezem- zur Aufnahme von erforderliche Ar- beitsausfall vorliegt nid=33721BC5DCBF45 ber 2019 zum Ver- Auszubildenden 7453CC065DB5FCC19 gleich herangezo- aus Insolvenzbe- (s. Fördergegen- stand) A gen) trieben Voraussetzung: ▪ Übernahmeprämie Übernahme bis Einmalig 3.000 zum 31.12.2020 Euro pro aufgenom- menen Auszubil- denden Hinweis: Zur Förderung der Auf- trags- und Verbundaus- bildung ist im Rahmen des Programms eine zweite Förderrichtlinie in Planung. Seite 5 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Bundesprogramm Weniger als 249 Be- Kleine und mittlere Un- Laufend bis 30. Sep- Zuschuss Förderung einer verein- Prämie i. H. v. 4.000 Nicht gefördert werden Deutsche Rentenversi- „Ausbildungsplätze schäftigte ternehmen (KMU), die tember 2021 barten befristeten Auf- Euro je übernommenen temporäre Auftrags- cherung – Knappschaft- sichern“ Das bestehende Ausbil- die pandemiebedingte trags- oder Verbund- Auszubildenden und Verbundausbildun- Bahn-See (KBS) (Zweite Förderrichtli- dungsverhältnis muss befristete Auftrags- oder ausbildung für jede gen, wenn für dasselbe www.kbs.de/DE/Bunde- nie) wie folgt durchgeführt Verbundausbildung Auszubildende und je- Ausbildungsverhältnis sprogramm_Ausbil- werden: durchführen, überbe- den Auszubildenden, ▪ für denselben Zeit- dung/node.html triebliche Berufsbil- die aus pandemiebe- raum Zuschüsse ▪ nach dem Berufsbil- dungsstätten (ÜBS) so- dingten Gründen zeit- Bundesministerium für dungsgesetz, der zur Ausbildungsver- Bildung und Forschung wie andere etablierte weise beim Stammaus- gütung über die Handwerkverord- Ausbildungsdienstleis- bildungsbetrieb nicht (BMBF) nung oder dem See- erste Förderrichtli- ter begonnen oder fortge- nie oder www.bmbf.de/de/das- arbeitsgesetz staat- setzt werden kann sollten-kmu-jetzt-wis- lich anerkannten ▪ für die eine Über- sen-11839.html Ausbildungsberuf nahmeprämie über (betrieblich) die erste Förder- ▪ Nach dem Pflegebe- richtlinie oder rufe-, Krankenpflege ▪ eine Förderung auf oder dem Altenpfle- anderen rechtlichen gegesetz Grundlagen oder ▪ In Form einer bun- nach anderen Pro- des- oder landes- grammen des Bun- rechtlich geregelten des oder Landes praxisintegrierten mit gleicher Zielrich- Ausbildung im Ge- tung oder gleichem sundheits- oder Sozi- Inhalt alwesen gewährt wird. Nachzuweisen ist vom Stammausbildungsbe- trieb zudem, dass ▪ im Jahr 2020 we- nigstens einen Mo- nat Kurzarbeit durch- geführt wurde oder ▪ der Umsatz in zwei zusammenhängen- den Monaten im Zeit- raum April bis Au- gust 2020 um mind. 50 % gegenüber den jeweiligen Vorjahres- zeitraum zurückge- gangen ist oder (Bei Gründung nach April 2019: Monate November und De- zember 2019) ▪ der durchschnittliche Umsatz im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mind. 30 % gegen- über den Vorjahres- zeitraum zurückge- gangen ist Seite 6 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Landesprogramm zur Voraussetzung ist der ▪ Ausbildungsbe- Antragsstellung je Zuschuss Billigkeitsleistungen in Abhängig von der Maß- k. A. bzw. abhängig Nds. Kultusministerium Unterstützung des Nachweis einer sachli- triebe und Auszubil- Richtlinie unterschied- folgenden Bereichen: nahme: vom Programmbereich / (MK) nds. Ausbildungs- chen und zeitlichen Kau- dende, die Ausbil- lich: ▪ Unterstützung und ▪ Prämie i. H. v. 500 Richtlinie www.mk.niedersach- markts – hier: salität zur COVID-19- dungsberufe nach ▪ Unterstützung und Entlastung von Aus- Euro bei Ausbil- sen.de/startseite/aktuel- - Richtlinie zur Un- Pandemie oder zu der dem Berufsbil- Entlastung von Aus- bildungsbetrieben: dungsverlängerung les/presseinformatio- terstützung und durch sie hervorgerufe- dungsgesetz, der bildungsbetrieben: Prämie für Verlän- bzw. 1000 Euro für nen/18-millionen-euro- Entlastung von nen wirtschaftlichen Not- Handwerks-verord- nach Ablauf der gerung von Ausbil- zusätzlichen Ausbil- zur-stabilisierung-der- Ausbildungsbetrie- lage nung, dem Seear- Probezeit laufend dungsverträgen o- dungsplatz berufsausbildung-akti- ben Abhängig der Richtlinie beitsgesetz, dem bis zum 31. Oktober der Schaffung von onsplan-ausbildung-fur- Altenpflegegesetz ▪ Prämie i. H. v. 500 - Richtlinie zur Un- gelten noch zusätzliche 2022 zusätzlichen Ausbil- Euro für Auszubil- niedersachsen-startet- Kriterien: bzw. dem Pflegebe- dungsplätzen in 190871.html terstützung einer rufegesetz oder ▪ Unterstützung einer dende, die einen erhöhten Mobilität ▪ Unterstützung und erhöhten Mobilität den Jahren 2020 vom Wohnort wei- eine bundes- und bis 2022 (s. Zu- von Auszubilden- Entlastung von Aus- landesrechtlich ge- von Auszubilden- terentfernten Aus- NBank den bildungsbetrieben: den: gangskriterium) bildungsplatz an- regelte praxisinte- www.nbank.de Erhöhung der Zahl grierte Ausbildung nach Ablauf der ▪ Unterstützung einer nehmen der Ausbildungsver- im Gesundheits- Probezeit bis zum erhöhten Mobilität hältnisse im Unter- und Sozialwesen 31. Dezember 2021 von Auszubilden- nehmen im Vergleich durchführen den: zum Durchschnitt der Prämie für Auszu- drei vorhergehenden ▪ Ausgeschlossen bildende, die im Jahre jeweils am 31. sind vollständig o- Jahr 2020 oder Dezember sowie das der mehrheitlich in 2021 eine vom Ausbildungsverhält- öffentlicher Hand Wohnort weiter ent- nis bei Antragstel- befindliche Unter- fernte Ausbildung lung bereits besteht nehmen; davon begonnen haben und nicht vor dem nicht betroffen sind bzw. beginnen wer- 01.06.2020 begon- Bildungseinrichtun- den (s. Zugangskri- nen wurden gen der Kammern, terium) Kreishandwerker- ▪ Unterstützung einer schaften oder In- erhöhten Mobilität nungen von Auszubildenden: mind. eine Stunde Fahrzeit mit dem ÖPNV oder mind. 45 km zwischen nächst- gelegener Wohnung und vertraglicher Ausbildungsstätte drei Monate vor Be- ginn der Ausbildung Seite 7 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Landesprogramm zur Träger der überbetriebli- Ausbildungsbetriebe 01. Dezember 2020 Zuschuss Als ergänzende Zuwen- Fördersatz: max. 100 % k. A. NBank Unterstützung des chen Ausbildung (üA) im dungen zur ESF-Richtli- www.nbank.de/%C3%9 nds. Ausbildungs- Bereich des Handwerks, nie „Überbetriebliche 6ffentliche-Einrichtun- markts – hier: der Landwirtschaft und Berufsausbildung“: gen/Ausbildung-Qualifi- - Richtlinie zur be- der Stufenausbildung ▪ Gewährung von er- ka- ruflichen Qualifi- Bau, die die Zuwendun- gänzenden Zuwen- tion/Lehrg%C3%A4nge zierung Auszubil- gen an die Ausbildungs- dungen für den an- -der-%C3%BCberbe- dender durch betriebe weiterleiten fallenden betriebli- trieblichen-Berufsaus- Lehrgänge der chen Anteil der bildung- überbetrieblichen Kosten der Lehr- (%C3%9CLU)/index.jsp Berufsausbildung gänge der üA in der zur Entlastung der Grundstufe und in ausbildenden Be- den Fachstufen so- triebe (ÜLU 2) wie die Internatsun- terbringung mit Voll- verpflegung bei Wo- chenlehrgängen im Jahr 2021 ▪ Förderfähig sind die für die Wochenlehr- gänge festgelegten pauschalisierten Beträge sowie ein Drittel der aner- kannten Durch- schnittskosten Landesprogramm zur ▪ Auflösung des Aus- Unternehmen und Be- laufend Zuschuss Ausbildungsvergütung Fördersatz: max. 50 % k. A. NBank Unterstützung des bildungsvertrags auf- triebe, Gebietskörper- an den Übernahmebe- für die Region Weser- www.nbank.de/Unter- nds. Ausbildungs- grund der COVID- schaften / Zusammen- trieb in den Jahren Ems bzw. max. 60 % nehmen/Ausbildung- markts – hier: 19-Pandemie durch schlüsse von Gebiets- 2020 bis 2022 für die Region Lüneburg Qualifika- - ESF-Programm den bisher ausbil- körperschaften, Ange- tion/F%C3%B6rderung- „Übernahme und denden Betrieb und hörige der Freien Be- der-%C3%9Cber- der Einstellung dieser sich bis zum rufe, nicht auf Gewinn nahme-von-Insolvenz- von Auszubilden- 31.12.2019 nicht in ausgerichtete Organisa- auszubildenden/in- den aus Insolvenz- wirtschaftlichen tionen, Verwaltungen dex.jsp betrieben“ Schwierigkeiten be- und Körperschaften des funden hat öffentlichen Rechts (au- ▪ Ausbildungsvertrag ßer Dienststellen des im Rahmen einer be- Landes / Bundes) trieblichen Ausbil- dung in den aner- kannten Ausbil- dungsberufen nach dem BBiG, der Handwerksverord- nung, dem Seear- beitsgesetz, dem Alt- PflG oder dem PflBG Seite 8 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Bundesprogramm Weniger als 100 Mitar- Kleine und mittlere Un- laufend Zuschuss Individuelle Beratung Fördersatz: max. 50 % k. A. Bundesministerium für „go-digital“ beiter ternehmen der gewerb- (jedoch längstens bis bei der Umsetzung von auf einen Beratertages- Wirtschaft und Energie (und Jahresumsatz oder lichen Wirtschaft oder zum 31. Dezember Homeoffice-Lösungen satz von max. 1.100 (BMWi) bzw. EURO- Jahresbilanzsumme von des Handwerks 2020) (bspw. Einrichtung spe- Euro. NORM GmbH max. 20 Mio. Euro im zifischer Software und www.bmwi-go-digital.de Jahr vor dem Vertrags- Konfiguration existie- abschluss) render Hardware) Bundesförderung ▪ Länder und Kommu- u. a. Kommunen, Län- laufend bis zum 31. De- Zuschuss ▪ Um- und Aufrüstung ▪ Fördersatz: max. Kumulierung mit ande- Bundesamt für Wirt- Corona-gerechte Um- nen der, Hochschulen sowie zember 2021 von stationären 40 % ren Investitionsbeihilfen schaft und Ausfuhrkon- und Aufrüstung von ▪ Durch Beteiligung o- öffentliche Unterneh- raumlufttechnischen ▪ Fördersumme: je für dieselben beihilfefä- trolle (BAFA) raumlufttechnischen der sonstiger Weise men Anlagen (RLT-Anla- nach Maßnahme higen Kosten ausge- www.bafa.de/DE/Ener- Anlagen in öffentli- zu mind. 50 % vom gen) in öffentlichen mind. 2.000 bzw. schlossen gie/Energieeffizi- chen Gebäuden und Bund, von Ländern Gebäuden und Ver- 15.000 Euro; max. enz/Raumlufttechni- Versammlungsstät- oder Kommunen fi- sammlungsstätten 100.000 Euro sche_Anlagen/raumluft- ten nanzierte Unterneh- ▪ Förderfähig ist der technische_anla- men, institutionelle Erwerb und Einbau gen_node.html Zuwendungsempfän- von Filtertechnik mit ger, Hochschulen Virenschutzfunktion und Träger von öf- sowie umfangreiche fentlichen Einrichtun- Umbaumaßnahmen gen Sonderprogramm Unternehmen, die/deren Fährreedereien laufend bis Zuschuss Ausgleich von Einnah- ▪ Fördersatz: i. H. v. Bereits aus anderen NBank „Inselversorger“ ▪ seit dem 01.01.2019 30. November 2020 meausfällen und erhöh- 50 % des negativen Programmen erhaltene www.nbank.de/Unter- regelmäßig einen In- ten Fixkosten aufgrund Betriebsergebnis- Unterstützungsleistun- nehmen/Investition- selfährverkehr zwi- von Corona-bedingten ses gen sind auf den För- Wachstum/Unterstüt- schen mind. einem Hygienekonzepten ▪ Förderhöhe: abhän- derbetrag anzurechnen zung-Inselversorger/in- nds. Hafen und einer gig von der tatsäch- (z. B. Corona-Sofort- dex.jsp ostfriesischen Insel lichen Entwicklung hilfe, Überbrückungs- betreiben und die des Betriebsergeb- hilfe) „Inselversorgung“ ein nisses im Förder- Geschäftsfeld dar- zeitraum stellt ▪ Förderzeitraum: ▪ Geschäftstätigkeit 16. März 2020 bis aufgrund der behörd- 31. Dezember 2020 lichen Restriktionen stark eingeschränkt wurde ▪ nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten wa- ren Seite 9 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Sonderprogramm Kommunen, kommunale Kommunen und Betrei- 30. November 2021 Zuschuss ▪ Investitionen in die ▪ Für See- und Bin- k. A. NBank Häfen Zweckverbände sowie ber von See- oder Bin- Errichtung, den Er- nenhäfen für Vorha- www.nbank.de/%C3%9 Kooperationen von die- nenhafen, die von den satz oder die Mo- ben zur Hafeninfra- 6ffentliche-Einrichtun- sen oder juristische Per- Auswirkungen der CO- dernisierung von struktur: gen/Infrastruktur/Infra- sonen des öffentlichen VID-19-Pandemie in be- Infrastrukturen und max. 100 % der bei- struk- und privaten Rechts, die sonderem Maße betrof- Einrichtungen in hilfefähigen Ausga- turma%C3%9Fnah- einen See- oder Binnen- fen sind Häfen, mit deren ben, wenn die ge- men-und-Ausbaggerun- hafen betreiben und von Hilfe, mit deren samten beihilfefähi- gen-in-See-und-Bin- den Auswirkungen der Hilfe verkehrsbezo- gen Ausgaben des nenh%C3%A4fen- COVID-19-Pandemie in Ausgeschlossen sind: gene Hafendienste Vorhabens max. 20 (Corona-Sonderpro- besonderem Maße be- ▪ Seehäfen in GRW- erbracht werden Mio. Euro betragen gramm)/index-2.jsp troffen sind Fördergebieten (für ▪ Investitionen in die ▪ Für Zugangsinfra- diese greift die Errichtung, den Er- strukturen und Richtlinie zur Förde- satz oder die Mo- Maßnahmen der Voraussetzung: rung von Infrastruk- dernisierung von Ausbaggerung ▪ Durch die Maß- turmaßnahmen und Infrastrukturen jeder max. 100 % (jedoch nahme wird eine Ab- Ausbaggerungen in Art, die erforderlich nicht mehr als der milderung der wirt- Seehäfen) sind, um den Zu- in Art. 4 Nr. 1 schaftlichen Notlage ▪ Investitionen, die gang der NutzerIn- Buchst. ee (in Bin- aufgrund der COVID- dem Ausbau der nen bzw. die Ein- nenhäfen Art. 4 Nr. 19-Pandemie am Infrastrukturen in fahrt der NutzerIn- 1 ff) AGVO festge- Standort erreicht und den nds. Seehäfen nen in einen Hafen legte Betrag) damit zur Sicherung in Hinblick auf die von Land, von See des Hafens als Teil Offshore-Wind- und / oder von Flüs- der systemrelevan- energie dienen (für sen / Kanälen zu ten Infrastruktur und diese greift die gewährleisten der ansässigen mari- Richtlinie zur Wei- timen Wirtschaft bei- ▪ Ausbaggerungen in terentwicklung der Zugangswasser- getragen Seehäfen zur För- straßen zu einem ▪ Nachweis der Ge- derung der mariti- Hafen oder in ei- fährdung des Stand- men Verbundwirt- nem Hafen orts mit erheblichen schaft und der Offs- Auswirkungen auf hore-Windenergie) die Wirtschaft, die Versorgungssicher- heit, relevante Infra- strukturen oder den Arbeitsmarkt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pan- demie Seite 10 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle NEUSTART KULTUR Je nach Programmbe- Einrichtungen aus dem Je nach Programmbe- Zuschuss ▪ Pandemiebedingte Je nach Programmbe- Hinweise bei den ein- Bundesregierung / Be- Rettungspaket für reich unterschiedlich Kulturbereich und Medi- reich unterschiedlich Investitionen in Kul- reich unterschiedlich zelnen Programmberei- auftragte der Bundesre- den Kultur- und Me- enbereich sowie Einzel- tureinrichtungen chen beachten gierung für Kultur und dienbereich des Bun- künstler (je nach Pro- ▪ Erhaltung und Stär- Medien (BKM) des grammbereich unter- kung der Kulturinf- www.kulturstaatsminis- (Beauftragte der schiedlich) rastruktur und Not- terin.de/neustartkultur Bundesregierung für hilfen Kultur und Medien - ▪ Förderung alternati- BKM) ver, auch digitaler Angebote ▪ Unterstützung bun- desgeförderter Kul- tureinrichtungen und -projekte ▪ Hilfen für den priva- ten Hörfunk Ausfallhonorare für Vom Bund geförderte Freiberufliche Künstler laufend Zuschuss Honorare für ausgefal- ▪ Gagen unter 1.000 k. A. Beauftragte der Bun- Künstler Kultureinrichtungen und lene Engagements frei- Euro: max. 60 % desregierung für Kultur (BKM) Projekte beruflicher Künstler, die des Nettoentgelds und Medien (BKM) bis zum Stichtag 15. ▪ Gagen über 1.000 www.bundesregie- März 2020 vereinbart Euro: max. 40 % rung.de/breg-de/bun- wurden des Nettoentgelds desregierung/staatsmi- ▪ Obergrenze des nisterin-fuer-kultur-und- Ausfallhonorars: medien/aktuelles/bund- 2.500 Euro ermoeglicht-ausfallho- norare-in-der-corona- krise-gruetters-alle- moeglichkeiten-aus- schoepfen--1749266 Seite 11 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle BKM-Zukunftspro- Ortsfeste Kinos mit bis Kinos laufend, jedoch sind die Zuschuss Investive Maßnahmen ▪ Fördersatz: max. Kumulierung der Förde- Filmförderanstalt (FFA) gramm Kino I zu sieben Leinwänden, vor dem Hintergrund in folgenden Bereichen: 80 % rung mit anderen öffent- www.ffa.de/zukunfts- die mind. eines der fol- der Corona-Krise ange- ▪ Erforderliche Um- ▪ Fördersumme: max. lichen Mitteln ist zuläs- programm-kino-1.html genden drei Kriterien er- passten Fördergrund- bau- und Ausstat- 60.000 Euro für Ki- sig, d. h. die übrigen 20 füllen: sätze befristet bis zum tungsmaßnahmen nos mit einem Saal % zur Schließung der ▪ Sitz in einer Ge- 31. Dezember 2020 zur Reduzierung bzw. 45.000 Euro Finanzierung können meinde bis max. der Ansteckungsge- pro Leinwand für Ki- durch komplementäre 50.000 Einwohner o- fahr nos ab zwei Sälen Förderungen oder den der begrenzt ist Eigenanteil der Kinos ▪ Smart Data / Kun- gedeckt werden ▪ Auszeichnung mit denbindung / inves- dem Kinoprogramm- tive Marketingmaß- preis der BKM, dem nahmen Kinopreis des Kine- ▪ Grünes Kino / matheksverbundes Nachhaltigkeit / um- oder einem Kinopro- weltschonende Ver- grammpreis der Län- fahren der innerhalb der vergangenen drei ▪ Barrierefreiheit im Jahre vor Antragstel- Kino lung oder ▪ Kassentechnik ▪ Besucheranteil von ▪ Projektions- und durchschnittlich Tontechnik mind. 40 % für deut- ▪ Bestuhlung und Ki- sche und europäi- nosaal-Ausstattung sche Filme oder Pro- grammanteil von ▪ Ausstattung der Be- durchschnittlich sucherbereiche / mind. 40 % deutsche Foyer und europäische ▪ Maßnahmen zur In- Filme in den letzten standsetzung der drei Kalenderjahren Außenanlage Zudem Nachweis über Wirtschaftlichkeit des Ki- nobetriebs (i. d. R. 275 Vorführungen und mind. neun Monate fortlaufen- der Spielbetrieb in den letzten drei Jahren) Seite 12 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle BKM-Zukunftspro- Ortsfeste Kinos, die die Kinos laufend, jedoch werden Zuschuss Investive Umbau-, Mo- ▪ Fördersatz max. Kumulierung der Förde- Filmförderungsanstalt gramm Kino II Antragsvoraussetzungen die Anträge werden in dernisierungs- und Aus- 80 % rung mit anderen öffent- (FFA) des o. g. „Zukunftspro- der Reihenfolge ihres stattungsmaßnahmen ▪ Fördersumme lichen Mitteln, insbeson- www.ffa.de/in- gramm Kino I“ (Fassung Posteingangs bearbei- zur Reduzierung von i. d. R. max. 60.000 dere Zuwendungen der dex.php?zukunftspro- vom 18.05.2020) nicht tet Ansteckungs-gefahren: Euro für Kinos mit Länder und Kommunen gramm-kino-ii-1 erfüllen ▪ Einbau von Schutz- einem Saal bzw. und der Filmförderungs- vorrichtungen 45.000 Euro pro anstalt (FFA), ist grds. Leinwand für Kinos zulässig Hinweis: Nachgewiesen ▪ Optimierung der werden muss die Wirt- Besuchersteuerung ab zwei Sälen, ma- schaftlichkeit des Kino- ximal jedoch ▪ Erstellung und Ver- 315.000 Euro pro betriebs (i. d. R. 275 Vor- öffentlichung von führungen und mind. Kino Hinweisen v. a. für neun Monate fortlaufen- Besucher ▪ Ein Unternehmen, der Spielbetrieb in den das mehrere Stand- letzten drei Jahren) ▪ Technische und orte betreibt, darf sonstige Ausstat- insgesamt max. tung und Tools 630.000 Euro bean- ▪ Pandemiebedingt tragen notwendige Erwei- terung oder Verän- derung der Nutzflä- chen ▪ Grünes Kino / Nachhaltigkeit / um- weltschonende Ver- fahren, insbeson- dere Modernisie- rung und Einbau von sanitären Ein- richtungen und Klima- bzw. Belüf- tungssysteme ▪ Barrierefreiheit Seite 13 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Nds. Corona-Sonder- ▪ Antragsberechtigt Solo-Selbstständige Je nach Förderbereich: Zuschuss Je nach Förderbereich: Je nach Förderbereich: Die Zuwendung darf Nds. Ministerium für programm für Solo- sind je nach Förder- und Kultureinrichtungen ▪ Förderlinie A - Kul- ▪ Förderlinie A - Kul- ▪ Förderlinie A - Kul- nach Art. 8 AGVO ku- Wissenschaft und Kul- Selbstständige und bereich Solo-Selbst- turelle Veranstaltun- turelle Veranstaltun- turelle Veranstaltun- muliert werden mit an- tur (MWK) Kultureinrichtungen ständige und Kultur- gen: 28. Februar gen: Ausgaben, die gen: deren staatlichen Bei- www.mwk.niedersach- einrichtungen mit ei- 2021 beim Träger unmittelbar durch hilfen, sofern diese sen.de/startseite/aktuel- nem regelmäßigen − Fördersatz Maßnahmen unter- der regionalen Kul- Vertragsabschlüsse max. 100 % les/ausschreibun- Kulturangebot sowie turförderung mit Solo-Selbststän- schiedliche bestimm- gen_programme_forde- Zusammenschlüsse digen oder Zusam- − Förderhöchst- bare beihilfefähige Kos- rungen/corona-sonder- von Kulturakteuren ▪ Förderlinie B - Kul- ten betreffen sowie mit menschlüssen von summe: 30.000 programm-fur-solo- (juristische Personen turelle Bildung: anderen Beihilfen für Solo-Selbstständi- Euro für die ge- selbststandige-und-kul- des privaten Rechts − 28. Februar gen für ihre Beteili- samten Anträge dieselben, sich teilweise tureinrichtungen- oder natürliche Per- 2021 beim Trä- gung an kulturellen pro Antragsstel- oder vollständig über- 192816.html sonen) ger der regiona- Veranstaltungen ler (max. drei schneidenden beihilfe- ▪ Grundvoraussetzung len Kulturförde- entstehen Anträge pro An- fähigen Kosten, jedoch für eine Förderung rung tragssteller zu- nur, wenn durch diese Agentur für Erwachse- ▪ Förderlinie B - Kul- Kumulierung der nen- und Weiterbildung ist eine sachliche − 13. November lässig) turelle Bildung: Aus- höchste nach der (AEWB) und zeitliche Kausali- 2020 für An- gaben, die durch ▪ Förderlinie B - Kul- tät zur COVID-19- AGVO für diese Beihil- www.aewb-nds.de träge aus dem Vertragsabschlüsse turelle Bildung: Pandemie bzw. zu fen geltende Beihilfebe- Bereich Er- mit Solo-Selbststän- − Fördersatz: der durch sie hervor- trag nicht überschritten wachsenenbil- digen oder Zusam- max. 60 % gerufenen wirtschaft- wird. Träger der regionalen dung bei der menschlüssen von lichen Notlage AEWB Solo-Selbstständi- − Förderhöchst- Kulturförderung bzw. summe: 30.000 Landschaften / Land- ▪ Förderlinie C - Inno- gen im Bereich der schaftsverbände kulturellen Bildung Euro für die ge- vative künstlerische entstehen samten Anträge www.allvin.de Projekte: pro Antragsstel- − Antragseinrei- ▪ Förderlinie C - Inno- ler (max. drei chung bis max. vative künstlerische Anträge pro An- 7.999 Euro wer- Projekte: Innovative tragssteller zu- den beim Trä- Projekte, die die in- lässig) ger der regiona- haltliche künstleri- sche Auseinander- ▪ Förderlinie C - Inno- len Kulturförde- vative künstlerische rung; Informati- setzung mit aktuel- len gesamtgesell- Projekte: onen zu An- tragsstichtagen schaftlichen Ent- − Fördersatz: werden auf den wicklungen zum max. 90 % Gegenstand haben Websites der − Förderhöchst- Träger veröf- und die sich durch summe: 30.000 fentlicht eine hohe künstleri- Euro (max. ein sche Qualität aus- − Anträge über zeichnen. Es wer- Antrag pro An- 8.000 Euro wer- tragssteller zu- den ausschließlich den beim MWK lässig) Neuproduktionen gestellt; An- gefördert ▪ Förderlinie D - Solo- tragsstichtag ist Selbständige im der 15. Dezem- ▪ Förderlinie D - Solo- nichtöffentlichen ber 2020 Selbständige im Bereich: nichtöffentlichen ▪ Förderlinie D - Solo- Bereich: Innovative − Fördersatz: Selbständige im Projekte von Solo- max. 90 % nichtöffentlichen Selbstständigen, Bereich: 15. De- − Förderhöchst- die wiederholt bei summe: 30.000 zember 2020 beim Veranstaltungen im MWK Euro (max. ein nichtöffentlichen Antrag pro An- Bereich kulturell ak- tragssteller zu- tiv werden lässig) Seite 14 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Corona-Sonderpro- Gemeinnützige Sportor- Gemeinnützige Sportor- 15. November 2020 Zuschuss Einmalzahlung zur Ein- ▪ Fördersatz: 70 % Eine Kumulierung mit LandesSportBund Nie- gramm für Sportor- ganisationen, die orden- ganisationen, die orden- (wurde verlängert; ur- dämmung einer wirt- der entstehenden anderen öffentlichen dersachsen e. V. (LSB) ganisationen tliches Mitglied im Lan- tliches Mitglied im LSB sprüngliche Frist endete schaftlichen Notlage Unterdeckung Hilfen ist zulässig, so- https://lsbntweb.lsb-nie- desSportBund Nieder- sind am 30. September und zur Vermeidung ▪ Fördersumme: i. weit dadurch keine dersachsen.de/foer- sachsen e. V. (LSB) sind 2020) von Existenzbedrohun- d. R. max. 50.000 Überkompensation ein- der.osp und infolge der COVID- gen Euro bzw. bei Be- tritt 19-Pandemie einen Li- trieb einer ver- quiditätsengpass vorwei- Hinweis: Der LSB rich- tet die Anträge als Erst- bandseigenen sen und in ihrer Existenz Sportschule oder bedroht sind; empfänger an das Nds. Ministerium für Inneres eines anerkannten d. h. die fortlaufenden Leistungszentrums Einnahmen reichen für und Sport (MI) und leitet die Mittel entsprechend max. 150.000 Euro die Zahlungen der fort- laufenden Ausgaben in weiter drei aufeinanderfolgen- den Monaten nach dem 16.03.2020 nicht aus Sonderprogramm Gemeinnützige Einrich- Gemeinnützige Träger, ▪ Teil B des Sonder- Zuschuss Gewährt werden Billig- ▪ Fördersatz: max. Gewährung der Billig- Bundesministerium für Kinder- und Jugend- tungen und Organisatio- die im längerfristigen in- programms läuft bis keitsleistungen zur 90 Prozent des dar- keitsleistung darf nicht Familie, Senioren, bildung, Kinder und nen, die als freie Träger ternationalen Jugend- 31. August 2021 Kompensation des gelegten Liquidi- zu einer Überkompen- Frauen und Jugend Jugendarbeit der Kinder– und Jugend- austausch tätig sind o- ▪ Antragstellung er- Corona-bedingten Liqui- täts-engpasses sation der existenzge- (BMFSFJ) Teil B – Zuschüsse hilfe anerkannt sind, un- der Workcamp-Ange- folgt über Zentral- ditätsengpasses ▪ Förderzeitraum: 01. fährdenden Wirtschafts- www.bmfsfj.de/bmfsfj/th für den langfristigen abhängig von Ihrer bote machen und sich stellen oder (sofern April 2020 bis 31. lage der antragstellen- emen/corona-pande- internationalen Ju- Rechtsform, die mit lang- in einer existenzgefähr- keine Zentralstel- August 2021 den Organisation füh- mie/hilfen-fuer-soziale- gendaustausch fristigen (länger als 6- denden Wirtschaftslage len-zugehörigkeit ren, d. h. den Träger einrichtungen/sonder- monatigen) internationa- befinden, die durch die vorliegt) direkt bei nicht besserstellen, als programm-kinder-ju- len Jugendaustauschen COVID-19-Pandemie der Sozialbehörde er ohne den Corona-be- gend-bildung-arbeit oder Workcamp Angebo- seit dem 1. April 2020 Hamburg dingten Liquiditätseng- ten (In und Out-Maßnah- verursacht wurde, d. h. pass stehen würde; www.bmfsfj.de/bmfsfj/m men), dauerhaft wirt- fortlaufende Einnahmen ▪ Anträge sind für das hierbei sind alle weite- inisterium/ausschrei- schaftlich am Markt tätig des Antragsstellers rei- jeweilige Förderjahr ren Hilfen (des Bundes / bungen-foerderung/fo- sind chen voraussichtlich zu stellen (Antrags- der Länder) sowie wei- erderrichtlinien/sonder- nicht aus, um die lau- formulare werden tere Hilfen, Spenden programm-kinder-ju- fenden Ausgaben zu auf den Internetsei- und vertragliche Ersatz- gend decken (Liquiditätseng- ten des Bundesfa- leistungen zu berück- pass) milienministeriums sichtigen und der Sozialbe- hörde Hamburg be- reitgestellt) Seite 15 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Nachhaltiges techni- Träger von Frauenhäu- Träger von Frauenhäu- ▪ Antragsstellung für Zuschuss ▪ Anschaffungen zur ▪ Fördersumme: k. A. Frauenhaus Koordinie- sches Empowerment sern, Frauenschutzwoh- sern, Frauenschutzwoh- die Finanzierung Verbesserung der mind. 1.000 Euro rung e. V. von Fachberatungs- nungen und Fachbera- nungen und Fachbera- von technischer technischen Aus- und max. 6.000 www.frauenhauskoordi- stellen und Frauen- tungsstellen mit einem tungsstellen mit einem Ausstattung spätes- stattung in Frauen- Euro nierung.de/aktuel- häusern in der Schwerpunkt zu Gewalt Schwerpunkt zu Gewalt tens bis zum häusern, Frauen- ▪ Eigen- oder Drittmit- les/detail/antragstel- Corona-Pandemie gegen Frauen und Mäd- gegen Frauen und Mäd- 16. November 2020 schutzwohnungen tel i. H. v. mind. 10 lung-fuer-das-projekt- (Hilfesystem 2.0) chen (z.B. Frauenbera- chen ▪ Wird ausschließlich und Fachbera- % (für die techni- nachhaltiges-techni- im Rahmen des Bun- tungsstellen, Frauennot- die Finanzierung tungsstellen, die sche Ausstattung) sches-empowerment- desprogramms rufe, Beratungsstellen zu von Qualifizierungs- aufgrund der und mindestens 20 von-fachberatungsstel- „Gemeinsam gegen sexualisierter Gewalt, In- maßnahmen und / Corona-Pandemie % (für die Dolmet- len-und-fr-1/ Gewalt an Frauen“ terventionsstellen), die oder Honoraren für notwendig sind schung / Fortbil- Aufgaben im Hilfesystem Dolmetschdienste ▪ Ausgaben für Maß- dung) erforderlich für gewaltbetroffene beantragt, ist eine nahmen zur Qualifi- Frauen und deren Kinder ▪ Förderzeitraum: Antragsstellung bis zierung der Mitar- wahrnehmen, als ge- zum 26. Februar beiter_innen für die − Förderung von meinnützig anerkannte 2021 möglich digitalen Her-aus- Ausgaben für juristische Personen des forderungen durch die technische Privatrechts in Deutsch- die Corona-Pande- Ausstattung land: Hinweis: Bearbeitung mie (Projektstrang kann bis zum ▪ die bei Frauenhaus- der Anträge erfolgt nach II) 31.12.2020 er- koordinierung e.V. dem „Windhundprinzip“, folgen d. h. die Anträge wer- ▪ Honorar für die Nut- (FHK), dem Bundes- zung professioneller − Förderungen verband Frauennot- den in der Reihenfolge Dolmetschdienste für die Fortbil- rufe und Frauenbera- ihres Eingangs geprüft für die Unterstüt- dungen und tungsstellen e.V. und bewilligt zungund Bera-tung Dolmetsch- (bff), der Zentralen von gewaltbetroffe- dienste können Informationsstelle nen Frauen und sich bis zum Autonomer Frauen- Mädchenwährend 30.06.2021 er- häuser (ZIF) und der Corona-Pande- strecken dem Bundesweiten mie Koordinierungskreis gegen Menschen- handel e.V. (KOK) organisiert sind und ▪ Träger weiterer Frau- enhäuser, Frauen- schutzwohnungen und Fachberatungs- stellen mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die eine regelmäßige Förde- rung von Ländern und / oder Kommu- nen erhalten Seite 16 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Nds. Corona-Unter- Kommunen, juristische Informationseinrichtun- k. A.; Antragsstellung Zuschuss Gewährt werden Billig- ▪ Förderung max. bis ▪ Billigkeitsleistung Zuständige National- stützung für Informa- Personen des privaten gen in den nds. Natio- erfolgt bei zuständiger keitsleistungen für den zur Höhe von 80 % nach diesen Richtli- park- oder Biosphären- tionseinrichtungen in Rechts, Verbände oder nalparken und Biosphä- Nationalpark- oder Bio- Ausgleich der durch der den Liquiditäts- nien sind nachran- reservatsverwaltung Großschutzgebieten Vereine, die Träger von renreservaten sphärenreservatsver- COVID-19-Pandemie engpass auslösen- gig zu anderen fi- Informationseinrichtun- einschließlich des UNE- waltung bedingten Einnahme- den Finanzierungs- nanziellen Hilfen gen in den nds. National- SCO-Weltnaturerbege- ausfälle lücke, höchstens je- aus Anlass der CO- parken und Biosphären- bietes Wattenmeer in doch 100.000 Euro VID-19-Pandemie reservaten einschl. des Niedersachsen (Programmlaufzeit bis 31. Dezember 2020) ▪ Zur Ermittlung der ▪ Beantragte oder be- UNESCO-Weltnaturerbe- Höhe der Finanzie- reits erhaltene an- gebietes Wattenmeer in rungslücke werden dere finanzielle Hil- Niedersachsen sämtliche Einnah- fen aus Anlass der men der Einrichtung COVID-19-Pande- Voraussetzung: des Jahres 2019 mie sind bei der An- Infolge der COVID-19- den Einnahmen des tragstellung anzu- Pandemie bleiben die Jahres 2020 gegen- geben und werden Einnahmen aus dem übergestellt bei der Ermittlung Jahr 2020 hinter denen der Billigkeitsleis- aus dem Jahr 2019 tung angerechnet zurück (Liquiditätseng- ▪ Ausgaben aus der pass) oder Finanzierun- Tilgung von laufen- gen Dritter bleiben in- den Krediten und folge der COVID-19- Investitionsausga- Pandemie aus ben werden nicht durch die Billigkeits- leistung finanziert Seite 17 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Niederschwellige In- Vor dem 01.03.2020 ge- Unternehmen des Gast- ab dem 25.11.2020 lau- Zuschuss Investitionsvorhaben, ▪ Fördersatz: Keine Kumulierung mit NBank vestitionen des von gründete Unternehmen stättengewerbes im fend bis 31. März 2021 die einer nachhaltigen max. 80 % anderen rückzahlbaren www.nbank.de/Unter- der COVID-19 Pande- des Gaststättengewer- Haupterwerb Betriebsführung in öko- ▪ Fördersumme: Zuschüssen aus Mitteln nehmen/Investition- mie betroffenen bes (i. S. v. § 1 NGastG), logischer, ökonomi- mind. 5.000 Euro, des Landes, des Bun- Wachstum/Nied- Gaststätten- die ein für jedermann zu- scher und/oder sozialer jedoch max. des oder der EU rigschwellige-Investiti- gewerbes gängliches Gaststätten- Hinsicht dienen oder 100.000 Euro. onsf%C3%B6rderung- gewerbe im Haupterwerb bestehende Arbeitspro- f%C3%BCr-das- betreiben und über eine zesse optimieren und Gastst%C3%A4ttenge- Betriebsstätte in Nieder- damit Arbeitsplätze Hinweis: Bei mehreren werbe/index.jsp sachsen verfügen, in der und/oder den Weiterbe- Betriebsstätten gilt die die Investitionsmaß- trieb des Unternehmens max. Fördersumme ins- nahme umgesetzt wird sichern gesamt für alle Be- ▪ Umbau- und Erwei- triebsstätten Zu beachten: terungsmaßnahmen ▪ Nachweis über Um- ▪ sonstige Moderni- satzverluste durch sierungsmaßnah- die COVID-19-Pan- men, insb. Maßnah- demie (Abgleich der men zur Anpassung Monate April-Juni des Innen- und Au- 2020 mit Vergleichs- ßenbereichs an zeitraum April-Juni pandemiespezifi- 2019) sche Belange, bspw. zur techni- ▪ Keine Franchisebe- schen Modernisie- triebe oder Betriebe rung (Lüftungs-, Hy- mit systemgastrono- giene- oder Spül- mischen Betriebs- und Küchentechnik, konzept oder Gast- Outdoorheizkon- stättenbetriebe mit zepte) oder Maß- Nettojahresumsatz nahmen des vor- über 2 Mio. Euro beugenden Hygie- neschutzes (z.B. Trennwände) Seite 18 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Steigerung der be- ▪ Unternehmen der Unternehmen der priva- laufend bis 30. Juni Zuschuss ▪ Energieeffizienz- ▪ Fördersumme: ▪ Kumulierung mit an- NBank trieblichen Ressour- privaten Wirtschaft ten Wirtschaft 2022 projekte: Investitio- mind. 10.000 Euro, deren Förderrichtli- www.nbank.de cen- und Energieeffi- (keine Betriebe der nen in Gebäude jedoch max. 1 Mio. nien des Landes, zienz sowie Einspa- landwirtschaftlichen und Anlagen zur Euro für Energie- Bundes oder EU rung von Treibhaus- Urproduktion) Verringerung des und Ressourceneffi- sind ausgeschlos- gasemissionen Voraussetzung für För- Energieverbrauchs, zienzprojekte bzw. sen derung: Es besteht eine Gewinnung von max. 5 Mio. Euro sachliche und zeitliche Wärme aus regene- für Klimaschutzpro- Kausalität zur COVID- rativen Energien, jekte 19-Pandemie bzw. zu Nutzung von Ab- ▪ Förderung pro ein- der durch sie hervorgeru- wärme gesparter Tonne fenen wirtschaftlichen ▪ Ressourceneffi- CO2-Äquivalent bis Notlage zienzprojekte: be- zu 3.500 Euro triebliche Investitio- ▪ Weiterhin sind Zu- nen zum effizienten wendungsintensitä- Material- und Res- ten gemäß AGVO sourcen-einsatz bzw. De-minimis zu Klimaschutz-projekte: beachten Investitionen in Techno- logien, Prozesse und Produktionsverfahren zur Reduktion von Treibhausgasen Steigerung der Ener- ▪ Gemeinnützige Or- Gemeinnützige Organi- laufend bis 30. Juni Zuschuss Energetische Sanierun- ▪ Fördersumme mind. ▪ Kumulierung mit an- NBank gieeinsparung und ganisationen („Non sationen, gemeinnüt- 2022 gen von Gebäuden 5.000 Euro, jedoch deren Förderrichtli- www.nbank.de Energieeffizienz bei Profit Organisatio- zige soziale und ge- (ausgeschlossen sind max. 1 Mio. Euro nien des Landes, gemeinnützigen Or- nen“ i. S. d. § 5 Abs. sundheitliche Einrich- Sakralgebäude): ▪ Förderung pro ein- Bundes oder EU ganisationen 1 Nr. 9 Körper- tungen sowie gemein- ▪ Bauausgaben ein- gesparter Tonne sind ausgeschlos- schaftsteuer-gesetz nützige Kultureinrich- schließlich dazuge- CO2-Äquivalent bis sen (KStG)) sowie ge- tungen (einschl. unselb- höriger Bauneben- zu 3.500 Euro meinnützige soziale ständige Einheiten ei- kosten Einrichtungen, ge- nes der o. g. Träger) ▪ Weiterhin sind Zu- meinnützige gesund- ▪ Anschaffungs- und wendungsintensitä- heitliche Einrichtun- Herstellungsausga- ten gemäß AGVO gen und gemeinnüt- ben für technische bzw. De-minimis zu zige Kultureinrichtun- Ausstattungen ein- beachten gen schl. Nebenkosten ▪ Voraussetzung für För- ▪ Planungskosten derung: Es besteht eine Kosten einer Prognose / sachliche und zeitliche eines Sachverständi- Kausalität zur COVID- gengutachtens 19-Pandemie bzw. zu der durch sie hervorgeru- fenen wirtschaftlichen Notlage Seite 19 von 42
Unternehmensgröße Förder-/ Darlehens- Nähere Hinweise / Programm Zielgruppen Antragsfrist Art der Förderung Fördergegenstand Kumulierung / Zugangskriterium höhe Programmstelle Richtlinie „Photovol- ▪ Unternehmen der Unternehmen und sons- Laufende Antragseinrei- Zuschuss Investition in einen stati- ▪ Fördersatz: i. d. R. Die Förderung eines NBank taik-Batteriespei- gewerblichen Wirt- tige natürliche Perso- chung bis spätestens onären Batteriespeicher max. 40 % bzw. für Vorhabens oder von www.nbank.de cher“ schaft sowie sons- nen, rechtsfähige Per- 30. September 2022 i. V. m. dem Neubau ei- große Unternehmen Teilen eines Vorhabens tige natürliche Perso- sonengesellschaften ner an das Verteilnetz max. 30 % kann mit anderen öf- nen, rechtsfähige und juristische Perso- angeschlossenen Pho- ▪ Fördersumme: max. fentlichen Förderungen Personengesell- nen des privaten tovoltaik-Anlage mit ei- 50.000 Euro des Bundes und der EU schaften und juristi- Rechts, Kommunen, ner Leistung von mind. kumuliert werden, je- sche Personen des Gemeindeverbände, 4 kWp oder der Erwei- ▪ Zudem je nach Vor- doch ist zu beachten: privaten Rechts Zweckverbände, Stif- terung einer bestehen- haben ggf. Bonus möglich ▪ Gesamtförderung, ▪ Kommunen (Ge- tungen, sonstige Kör- den Photovoltaik-An- darf die jeweils zu- meinden, Land- perschaften und Anstal- lage um mind. 4 kWp lässigen max. kreise), Gemeinde- ten des öffentlichen (nur Förderung des Bat- Höchstbeträge und verbände, Zweckver- Rechts sowie Eigenge- teriespeichersystems die jeweils zulässi- bände, Stiftungen, sellschaften kommuna- und nicht der PV-An- gen max. Beihilfein- sonstige Körper- ler Gebietskörperschaf- lage) tensitäten der EU schaften und Anstal- ten nicht überschreiten ten des öffentlichen ▪ Nicht zulässig ist Rechts sowie Eigen- eine Kumulierung gesellschaften kom- mit anderen Förder- munaler Gebietskör- programmen des perschaften Landes Niedersach- ▪ Voraussetzung für sen Förderung: Es be- steht eine sachliche und zeitliche Kausali- tät zur COVID-19- Pandemie bzw. zu der durch sie hervor- gerufenen wirtschaft- lichen Notlage Nds. Wasserstoff- ▪ Unternehmen, juristi- Unternehmen, juristi- In der Richtlinie sind Zuschuss Unterstützt werden soll ▪ Fördersumme: max. ▪ Eine Kumulation NBank richtlinie sche Personen des sche Personen des öf- derzeit keine Stichtage die Erarbeitung und 8.000.000 Euro je der Zuwendung mit www.nbank.de/%C3%9 öffentlichen Rechts, fentlichen Rechts, genannt Umsetzung von Pilot- Vorhaben (Begren- anderen Landes- o- 6ffentliche-Einrichtun- Hochschulen und au- Hochschulen und au- (Richtlinie gültig bis und Demonstrationsvor- zung durch Förder- der Bundesförde- gen/Infrastruktur/Was- ßeruniversitäre For- ßeruniversitäre For- 31.Dezember 2022) haben der grünen Was- höchstumfang des rungen ist unzuläs- serstoffrichtlinie/in- schungseinrichtun- schungseinrichtungen serstofftechnologien: jeweils einschlägi- sig dex.jsp gen mit Sitz in Nie- ▪ Forschungs- und gen Fördertatbe- dersachsen Entwicklungsvorha- standes der AGVO) ▪ Voraussetzung ist, ben, soweit es sich ▪ Fördersatz: Abhän- dass eine sachliche um Vorhaben der gig vom Förderge- und zeitliche Kausali- experimentellen genstand und ein- tät zur COVID-19- Entwicklung handelt schlägigen Förder- Pandemie oder zu ▪ Prozess- und Orga- tatbestand der der durch sie hervor- nisationsinnovatio- AGVO (i. d. R. zwi- gerufenen Notlage nen schen 25 % und besteht 60%) Investitionen (Details s. Richtlinie Nr. 2.1.2) Seite 20 von 42
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