Menschenrechte messbar machen - Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen - Econsense

 
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Menschenrechte messbar machen - Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen - Econsense
Menschenrechte
messbar machen
Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer
 Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen
econsense Diskussionspapier 2020
Menschenrechte messbar machen - Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen - Econsense
econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung               Alle in dieser Broschüre vewendeten Texte und Bil-
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Autorin: Laua Fanken                                  englischen Original vorlagen, wurden von der Auto-
Projektmitarbeit: Valentina González                    rin übersetzt.

econsense verbindet international tätige Unterneh-      Mitglieder:
men mit einem gemeinsamen Ziel: Sie wollen den
Wandel zu einer nachhaltigeren Witschaft und Ge-       Aareal Bank, Accenture, BASF, Bayer,
sellschaft aktiv gestalten. Wir unterstützen unsere     Betelsmann, BMW Group, Bosch,
Mitglieder dabei, Nachhaltigkeit im Unternehmen,        Coca-Cola Deutschland, Continental,
in der Stategie und entlang der Lieferketten zu ver-   Covestro, Daimler, Deloitte, Deutsche Bahn,
ankern. Dabei haben wir alle relevanten Themen im       Deutsche Bank, Deutsche Börse,
Blick: vom Umweltschutz bis zu Menschenrechten          Deutsche Lufthansa, Deutsche Post DHL Group,
– immer mit Fokus auf den Business Case Nachhal-        Deutsche Telekom, EnBW, E.ON, EY,
tigkeit. Im Austausch mit Witschaft, Politik und       Evonik Industries, HeidelbergCement,
Zivilgesellschaft bündeln wir Ideen und entwickeln      HSBC Deutschland, KPMG, Lidl Deutschland,
konkrete Lösungsvorschläge. Das macht econsense         Linde, PwC, RWE, SAP, Satorius, Schaeler,
zu einem gefagten Vordenker, Ratgeber und Pat-        Siemens, thyssenkrupp, Uniper, VCI,
ner in Sachen Nachhaltigkeit.                           Vodafone, Volkswagen, Zalando
Executive Summay

Unternehmen werden immer mehr in die Veantwotung genommen, Menschenrechte zu achten. Zu men-
schenrechtlichen Grundsatzerklärungen, Risikoanalysen, Maßnahmen und Berichterstattung existieren
bereits zahlreiche Leitäden. Die meisten von ihnen sind allerdings qualitativer Natur. Was bisher fehlt, sind
Methoden, um in quantitativer Form über Menschenrechte zu berichten. Es ist richtig, dass quantitative
Indikatoren nur eine begrenzte Aussagekaft haben und die in den UN-Leitprinzipien ür Witschaft und Men-
schenrechte beschriebenen Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt keinesfalls ersetzen können. Wenn
Menschenrechte jedoch ür Unternehmen und Finanzsysteme steuerungsrelevant werden sollen, sind kon-
krete quantitative Indikatoren (Key Peformance Indicators, KPIs) dennoch unerlässlich. Denn diese Prozesse
werden meist durch Kennzahlen gesteuet. Mit dieser Veröffentlichung legt econsense eine Zusammenstel-
lung von quantitativen Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen vor. Diese Liste basiet auf Indikatoren
von etablieten und anerkannten Institutionen. Sie kann unter diesem Link als Excel-Datei heruntergeladen
werden: www.econsense.de

Inhaltsvezeichnis

1. Einleitung                                                                                                    5

2. Hinweise zu quantitativen Indikatoren                                                                         7

3. Die Beziehung zwischen Sozial- und Menschenrechtsbelangen                                                     8

4. Methodologie                                                                                                  10

5. Auszug aus der Zusammenstellung der Indikatoren                                                               12

6. Ausblick                                                                                                      14

   Liteatur und andere Quellen                                                                                  15

   Überblick über den Aubau der Excel-Indikatoren-Tabelle                                                       18
Abküzungsvezeichnis

    CSR       Corpoate Social Responsibility
    EU        Europäische Union
    ESG       Environmental, Social and Governance
    ICCPR     Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
    ICESCR    Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
    IAO       Internationale Arbeitsorganisation
    KPI       Key Peformance Indicator
    OECD      Organisation ür witschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    OHCHR     Office of the UN High Commissioner for Human Rights
    TEG       Technical Expet Group on Sustainable Finance
    UN        United Nations (Vereinte Nationen)
    UNEP FI   UN Environment Progamme Finance Initiative
    UNGPs     UN Guiding Principles on Business and Human Rights
    UNGPRF    UNGPs Repoting Famework
    WBCSD     World Business Council for Sustainable Development

4
1. Einleitung

Menschenrechte sind zental ür unser Wohler-           der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (so-
gehen, denn sie beschreiben die Quintessenz un-         genannte ESG-Faktoren). Während aber immer
serer Bedüfnisse als Menschen. In erster Linie ist     intensiver über nachhaltige Finanzwitschaft debat-
es die Plicht der Staaten, diese Rechte zu schüt-      tiet wird, wird der sozialen Dimension von Nach-
zen. Doch wird inzwischen allgemein anerkannt,          haltigkeit im Vergleich zu Umweltthemen noch
dass auch Unternehmen Veantwotung ür die             immer wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Diese
Achtung der Menschenrechte tagen. Weil Men-            Heausforderung wird nicht nur von vielen zivil-
schenrechte aber bisher oft als abstakt und kom-       gesellschaftlichen Akteuren, sondern zunehmend
plex wahrgenommen werden, müssen sie sowohl             auch von Investoren aufgegriffen:
ür Unternehmen als auch ür Investoren messbar
werden. Wenn Menschenrechte ür Unternehmen                  „Während sich die gegenwärtige Taxono-
und Finanzsysteme steuerungsrelevant werden                  mie-Verordnung auf klimabezogene Fak-
sollen, sind konkrete quantitative Indikatoren               toren konzentriert (...), kann und sollte
unerlässlich, um die Auswirkungen von Unterneh-              dieser Erfolg bei der Schaffung einer prak-
men in diesem Bereich effektiv nachzuhalten und               tikablen Taxonomie die Grundlage dafür
zu vergleichen.                                              legen, in Zukunft nicht nur „E“-Themen,
                                                             sondern auch „S“- und „G“-Faktoren zu
Das Kernthema dieses Papiers ist es, den Einluss von        erfassen.” (Blackrock 2020, p. 4)
unternehmerischen Aktivitäten auf die Menschen-
rechte messbar zu machen. Trotzdem ist es wichtig,
auf die Bedeutung von zahlreichen Faktoren außer-
halb der Unternehmenssphäre hinzuweisen, wie z. B.
                                                             Nachhaltiges Finanzwesen
der lokalen Regierungsührung. Eine effektive Ar-
beit in Bezug auf Menschenrechtsfagen efordet           ... ist ein Begriff, der das Ziel beschreibt,
daher eine Zusammenarbeit mit Akteuren inner-                  finanzielle Investitionen in nachhal-
halb und außerhalb des Unternehmens. Die beiden                tige witschaftliche Aktivitäten zu
internationalen Dokumente, auf die in diesem Zu-               lenken. Nachhaltige Investitionen
sammenhang immer wieder Bezug genommen wird,                   umfassen soziale, ökologische und
sind die UN-Leitprinzipien ür Witschaft und Men-             Governance-Aspekte (im Englischen
schenrechte (UNGPs) und die OECD-Leitsätze ür                 ESG-Faktoren genannt). Auf EU-Ebene
multinationale Unternehmen. Die UNGPs stützen                  wurde bereits ein Klassifizierungs-
sich auf drei Säulen: a) die Plicht der Staaten zum           system („Taxonomie“) ür ökologisch
Schutz der Menschenrechte, b) die Veantwotung                nachhaltige Aktivitäten entwickelt.
der Unternehmen zur Achtung der Menschenrech-                  Im Dezember 2019 wurde zwischen
te und c) den Zugang zu Abhilfe (Vereinte Nationen,            dem Rat der Europäischen Union und
2011). Die OECD-Leitsätze enthalten Grundsätze                 dem Europäischen Parlament eine
und Standards ür veantwotungsbewusstes unter-               politische Einigung über die Taxono-
nehmerisches Handeln in einem globalen Kontext.                mie-Verordnung ezielt. Im April 2020
In ihrem Kapitel zu den Menschenrechten beziehen               nahm der Rat die Verordnung an.
sich diese Leitsätze auch auf die UNGPs.                       Dieser Text wurde dann im Juni 2020
                                                               vom Europäischen Parlament angenom-
Die Veantwotung der Unternehmen ür die Ach-                 men. Die Verordnung EU 2020/852 ist
tung der Menschenrechte wird auch im Zusam-                    inzwischen im offiziellen Amtsblatt
menhang mit nachhaltiger Finanzwitschaft und                  der Europäischen Union erschienen.
nicht-finanzieller Berichterstattung diskutiet. Die
Menschenrechte gehören zur zweiten Kategorie

                                                                                                              5
Viele Themen des „S“ in ESG sind Menschenrechts-                                  da die Menschenrechte komplex sind und durch
    themen, da Sozial- und Arbeitnehmerbelange oft                                    eine Vielzahl von Konventionen definiet werden,
    einen direkten Bezug zu internationalen Menschen-                                 von denen sich einige inhaltlich überschneiden.
    rechtsdokumenten haben. Mit der EU-Taxonomie-                                     Auch birgt jede solche Aufzählung die Gefahr einer
    Verordnung1 und den politischen Debatten über                                     zu starken Vereinfachung. Andererseits bleibt ohne
    eine verplichtende menschenrechtliche Sorgfalts-                                 eine solche Liste die Bandbreite der Menschenrech-
    plicht2 werden Unternehmen verstärkt offenle-                                     te, die von Unternehmensaktivitäten berüht wer-
    gen müssen, wie sie in Bezug auf die Achtung der                                  den, verschwommen.
    Menschenrechte abschneiden.
                                                                                      Viele Grundlagentexte zum Themenkomplex Wit-
    Menschenrechte sind ein wichtiger Aspekt der Ge-                                  schaft und Menschenrechte enthalten weder eine
    schäftstätigkeit. Es wurden bereits eine Reihe von                                Liste von Rechten noch ihre jeweiligen Definitio-
    Leitäden zu Grundsatzerklärungen, Risikoanalysen,                                nen. Dies ist problematisch, da die Inhalte dieser
    Maßnahmen und Berichterstattung veröffentlicht,                                    Dokumente oft wotwötlich in Gesetzestexte
    wie z.B. der Berichtsahmen ür die UN-Leitprinzi-                                übernommen werden. Dies wiederum kann zu Miss-
    pien ür Witschaft und Menschenrechte (UN Gui-                                   verständnissen ühren, da Inhalte und Reichweite
    ding Principles Repoting Famework). Die meisten                                 der Menschenrechte bei der paktischen Anwen-
    dieser Leitäden sind qualitativer Natur. Weniger                                 dung dieser Regulierungen offen ür Interpretati-
    verbreitet sind Methoden, um in quantitativer                                     onen bleiben. In diesem Papier wird daher davon
    Form über Menschenrechte zu berichten. Dem-                                       ausgegangen, dass Unternehmen eine Liste von
    entsprechend ist die Berichterstattung von Unter-                                 Menschenrechtsthemen und entsprechende Indi-
    nehmen zu Menschenrechtsthemen oft „narativ                                      katoren benötigen, um die menschenrechtlichen
    und fallspezifisch“ (Alliance for Corpoate Tans-                                 Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit nachzu-
    parency, 2019, S. 18). Das kann auch daan liegen,                                vollziehen und zu steuern. Aus diesem Grund
    dass „Unternehmens- und Menschenrechtsnormen                                      werden in diesem Beitag quantitative Indikatoren
    (...) oft zu vage sind, um sie unmittelbar in opea-                              von etablieten Institutionen aggregiet und mit
    tive Indikatoren umzusetzen“ (Damiano de Felice,                                  spezifischen Menschenrechtsthemen abgeglichen.
    2015, S. 549). Zum Teil liegt dies in der Natur der                               Sie kann als Excel-Tabelle unter www.econsense.de
    Sache: Die Quantifizierung von Menschenrechtsfa-                                  heruntergeladen werden.
    gen und -auswirkungen ist eine Heausforderung,
    da „aus menschenrechtlicher Sicht jede negative
    Auswirkung auf die Menschenrechte eine zu viel
    ist“ (Damiano de Felice, 2015, S. 549). Zudem kann
    es ür Menschenrechte keine Hieachie geben. In
    den Leitäden werden oft nur die relevanten Men-
    schenrechtskonventionen genannt, ohne dass eine
    Liste der Themen erstellt wird, um die es in diesen
    Dokumenten geht. Einerseits ist dies verständlich,

    1 Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats besagt: „(...) gilt eine Witschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn diese
      Witschaftstätigkeit (...) unter Einhaltung des in Atikel 18 festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (...) Bei (...) Mindestschutz handelt es sich um
      Vefahren, die (...) sichezustellen, dass die OECD-Leitsätze ür multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen ür Witschaft
      und Menschenrechte (...) befolgt werden.“ (Amtsblatt der Europäischen Union 2011, At. 3 und At. 18 ).
    2 Ein regelmäßig aktualisieter Überblick über gesetzliche Initiativen zu menschenrechtlicher Sorgfaltsplicht ist hier zu finden:
6     https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/national-regional-movements-for-mandatoy-human-rights-environmental-due-diligence-in-europe/
2. Hinweise zu quantitativen Indikatoren

Menschenrechtsindikatoren können ür Unter-                                          Quantitative Indikatoren haben eine
nehmen hilfreich sein, um Ziele zu definieren. Sie                                    begrenzte Aussageähigkeit
können es zudem Investoren erleichtern, die men-
schenrechtlichen Auswirkungen von Geschäftsak-                                       Quantitative Indikatoren erscheinen oft wie ob-
tivitäten zu verstehen und zu vergleichen. Dabei ist                                 jektive und zuverlässige Fakten: „Das Wesen eines
jedoch Vorsicht geboten:                                                             Indikators besteht darin, dass er einfach und leicht
                                                                                     verständlich ist. Eingebettete Theorien, Entschei-
Quantitative Indikatoren ersetzen nicht die                                          dungen über Messungen und Interpretationen der
menschenrechtliche Sorgfaltsplicht                                                  Daten werden durch die Gewissheit und Unum-
                                                                                     strittenheit einer Zahl ersetzt.“ (Sally Engle Mery,
In Übereinstimmung mit den UNGPs muss jedes                                          2011, S. 86). Tatsächlich sind Indikatoren ein selek-
Unternehmen seinen eigenen menschenrechtli-                                          tiver Ausschnitt von Teilaspekten und können nicht
chen Sorgfaltsprozess (Due Diligence Process) im                                     den vollen Umfang eines Menschenrechtsthemas
Hinblick auf Folgenschwere und Wesentlichkeit3                                       beschreiben. Daher ist bei der Interpretation quan-
vornehmen. Dazu zählt auch eine menschenrecht-                                       titativer Menschenrechtsindikatoren Vorsicht ge-
liche Risikoanalyse. Wenn ein Unternehmen eine                                       boten. Bei der Berichterstattung über solche Indi-
solche Analyse durchgeüht hat, liegt es in der                                     katoren ist es notwendig, zusätzliche qualitative
Veantwotung der Manager, Ziele und Maßnah-                                         Kontextinformationen zu liefern (siehe auch IIRC,
men in Bezug auf die erkannten Risiken zu definie-                                    2013, S. 17).
ren. Welche Wirkungen diese Maßnahmen haben,
sollte kontinuierlich nachvefolgt werden. In ihren                                  Quantitative Indikatoren efordern
Managementsystemen stützen sich Unternehmen                                          zusätzliche Daten
sowohl ür die Festlegung von Zielen als auch ür
Steuerungsprozesse häufig auf quantitative Indika-                                    Es liegt auf der Hand, dass Datenveügbarkeit eine
toren. In genau dieser Weise können sie auch die Zu-                                 Heausforderung ist, wenn man quantitative Men-
sammenstellung von Menschenrechtsindikatoren,                                        schenrechtsindikatoren vewenden möchte. Die
die in diesem Beitag vorgestellt wird, vewenden.                                   benötigten Daten sind in den meisten Fällen nicht
Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Aktivitäten                                 ohne weiteres veügbar und/oder nicht zuverläs-
von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte                                        sig. In einigen Fällen müssen z. B. die Abteilungen
nicht auf die Einhaltung einiger weniger Indikato-                                   ür Personal, Compliance und Nachhaltigkeit zu-
ren beschänken sollten. Außerdem kann sich je                                       sammenarbeiten, um die eforderlichen Daten
nach Banche der Schwerpunkt bei spezifischen                                         bereitzustellen. Auch die Einbeziehung von men-
Menschenrechtsfagen im Laufe der Zeit ändern,                                       schenrechtlichen Fagen in standardisiete Unter-
was eine fotlaufende Risikoanalyse efordet.                                       nehmens- und Liefeantenumfagen kann bei der
                                                                                     Gewinnung neuer Daten helfen. Weitere Ansätze
                                                                                     sollten geprüft werden, beispielsweise die Zusam-
                                                                                     menarbeit mit Akteuren außerhalb des Unterneh-
                                                                                     mens im Prozess der Datenerhebung.

3 Im Englischen: salience & materiality, siehe folgende Definitionen:
  Die folgenschwersten Menschenrechtsthemen = „(...) diejenigen, die als am stärksten geährdet gelten müssen. (...) Die Leitprinzipien machen deutlich,
  dass sich ein Unternehmen nicht ausschließlich auf die folgenschwersten Menschenrechtsfagen konzentrieren und andere möglicheweise auftretende
  Probleme ignorieren sollte. Aber logischeweise wird es seine Hauptanstrengungen auf die folgenschwersten Rechte konzentrieren. “ (Vereinte Nationen,
  2012, S. 8).
  Wesentlichkeit = „(...) Status von Informationen, bei denen vernünftigeweise ewatet werden kann, dass es die Entscheidungen beeinlussen würde, wenn
  sie ausgelassen oder falsch dargestellt würden (...)“ und (...) „in dem Maße, wie es ür das Verständnis der [...] Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens
  eforderlich ist (...) Die Auswirkungen können positiv oder negativ sein“. (Europäische Kommission, 2017, S. 5)                                                  7
3. Die Beziehung zwischen Sozial- und Menschenrechtsbelangen

    Es gibt bereits mehrere Initiativen zu sozialen und
    menschenrechtlichen Indikatoren. In einem Bericht
                                                                  Sozial- und Menschenrechts-
    des NYU Stern Center for Business and Human
    Rights wurden drei Kategorien zur Efassung sozi-
                                                                  belange in der Nachhaltigkeits-
    aler Indikatoren aufgeüht:                                  Berichterstattung

    a) auf Unternehmen ausgerichtete Leitäden wie                Die CSR-Richtlinie der EU legt fest, dass
       die Richtlinien ür die Nachhaltigkeits- und               Unternehmen, die in den Geltungsbe-
       Menschenrechtsberichterstattung,                           reich der Richtlinie fallen, über „Um-
    b) auf Investoren ausgerichtete Leitäden wie die             welt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
       von ESG-Datenanbietern oder Rating-Agenturen               Achtung der Menschenrechte, Korrup-
       aufgestellten Rahmenwerke und                              tionsbekämpfung und Bestechungs-
    c) auf Menschenrechte ausgerichtete Leitäden, die            angelegenheiten“ berichten müssen.
       von Institutionen bereitgestellt werden, die Unter-        Definitionen dieser Themen sind in der
       nehmensankings in diesem Bereich veröffentli-              Richtlinie nicht enthalten. Stattdessen
       chen (O‘Connor und Labowitz, 2017, S.11).                  wird auf unverbindliche Leitäden (non-
                                                                  binding guidelines) vewiesen. Diese
    O‘Connor und Labowitz haben zwölf solcher Rahmen-             Leitäden listen soziale und Arbeitneh-
    werke im Detail bewetet. Sie kommen zu dem Schluss,          meangelegenheiten auf, von denen
    dass es keine gemeinsame konsistente Definition                viele jedoch mit konkreten Menschen-
    der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit gibt:               rechten in Verbindung gebacht wer-
                                                                  den können (siehe Abbildung auf der
       „(...) bei den ESG-Leitäden fanden wir keine              folgende Seite).
       konsistenten Standards zur Bestimmung des
       „S“ (...) die meisten messen soziale Aspekte nur
       in vager Form oder beziehen sich nur auf eine
       kleine Gruppe von Aniegen aus der Arbeitswelt.       wird. Dies hängt mit der Definition von Nachhaltig-
       Die meisten „S“-Indikatoren (35 %) untersuchten       keitsthemen zusammen, wie sie in der CSR-Richt-
       soziale Fagen allgemein, wobei vage Begriffe          linie der EU zur nicht-finanziellen Berichterstattung
       wie „sozial“, „Menschenrechte“ und „ESG“ ohne         (2014/95/EU) festgelegt ist. Die Richtlinie unter-
       nähere Definition vewendet wurden. Weitere            scheidet zwischen „Sozial- und Arbeitnehmerbelan-
       20% bezogen sich auf eine kleine Zahl weit            gen“ und „Achtung der Menschenrechte“, ohne aber
       verbreiteter Themen aus der Arbeitswelt wie           eine klare Definition der beiden Begriffe zu liefern.
       Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,            Menschenrechte sind jedoch mehr als die Verhin-
       Vereinigungsfreiheit, Entlohnung und Sozialleis-      derung von Zwangsarbeit oder Kindearbeit. Wenn
       tungen oder Vielfalt und Chancengleichheit“.          Menschenrechte nur unter dem Blickwinkel extre-
       (O‘Connor und Labowitz, 2017, S.20).                  mer Schäden betachtet werden und sich soziale Fa-
                                                             gen nur auf Arbeitsnormen beziehen, entsteht eine
    Es muss geklät werden, welche Themen in Bezug auf       Lücke, in der manche Menschenrechtsthemen unbe-
    Menschenrechte wichtig sind. Betachtet man die          achtet bleiben, wie z. B. das Recht auf Privatsphäre.
    Berichterstattung von Unternehmen, so ist zu beob-       Die Unterscheidung zwischen sozialen und men-
    achten, dass in Nachhaltigkeitsberichten tendenziell     schenrechtlichen Themen ist zum Teil willkürlich.
    zwischen sozialen Fagen (wie Diversität) und Men-       Soziale Fagen sind Teil des Menschenrechtsspekt-
    schenrechtsfagen (wie Kindearbeit) unterschieden       rums. Dazu äußete sich auch der ehemalige Sonder-

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beauftagte des UN-Genealsekretärs ür Witschaft                                          sich jeweis auf zahreiche Indikatoren stützen
und Menschenrechte, John Ruggie, in einem küz-                                             (...) Die konzeptuelle Merkwürdigkeit besteht
lich erschienenen Papier über ESG-Investitionen:                                            darin, dass paktisch alle diese Elemente
                                                                                            gängige Menschenrechtsthemen sind – obwohl
     „(...) Menschenrechtselemente werden im Be-                                            die Liste zugleich eine eigene Menschenrechts-
     reich S konzeptuaisiet (...) Die Spalte S enthält                                    kategorie enthält. Mit gängig meine ich, dass
     (...) Elemente (Beziehungen zur Gemeinschaft,                                          sie sich auf Menschenrechte beziehen, die von
     Fagen der Vielfalt, Beziehungen zu Gewerk-                                            Staaten formell anerkannt worden sind (...)“
     schaften, Gesundheit und Sicherheit usw.), die                                         (Ruggie 2019, S. 14/15).

Viele soziale Themen sind Menschenrechtsthemen

Soziale Belange und Arbeitnehmerbelange*                                               Zugehörige Menschenrechte

  Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der                                          Die grundlegenden Übereinkommen der IAO sind Teil
  Internationalen Arbeitsorganisation                                                    des Menschenrechtsspektrums

  Diversitätsbelange wie die Geschlechterdiversität und
                                                                                         Verbot der Diskriminierung
  die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
                                                                                       Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 2); Grundsatzkonvention
                                                                                       der IAO No. 111; ICCPR (At. 2); ICESCR (At. 2)
  Beschäftigungsfagen wie die Anhörung und/oder
  Mitwirkung der Arbeitnehmer sowie Beschäftigungs-
                                                                                         Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen,
  und Arbeitsbedingungen
                                                                                         angemessenen Lohn, gleiches Entgelt ür gleiche
                                                                                         Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
  Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
                                                                                       ICESCR (At. 7)
  Gewerkschaftsbeziehungen, einschließlich der Achtung
  von Gewerkschaftsrechten                                                               Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
                                                                                       Grundsatzkonvention der IAO Nr. 87; Universelle Erklärung der Menschen-
                                                                                       rechte (At. 20); ICCPR (At. 21 & 22)
  Humankapital-Management, einschließlich des
  Managements von Umstrukturierungen und Themen
  wie Laubahnentwicklung und Beschäftigungsähigkeit,                                   Recht auf beruliche Bildung und Taining
  Vergütungssysteme und Schulungen                                                     ICESCR (At. 6)

  Beziehungen zu Gemeinschaften, unter anderem mit
  Blick auf die soziale und witschaftliche Entwicklung                                  Rechte indigener Völker
  lokaler Gemeinschaften                                                               Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker

  Beziehungen zu Verbauchern, einschließlich Themen
  wie Verbauchezufriedenheit, Barrierefreiheit, Produkte
  mit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und
  Sicherheit der Verbaucher

  Auswirkungen auf schutzbedüftige Verbaucher

  Veantwotungsvolles Marketing, veantwotungsvolle
  Forschung

* Definition gemäß der Europäischen Kommission in ihren Leitlinien ür die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, siehe:
  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52017XC0705(01)
  Hinweis: ICCPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte; ICESCR = Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte   9
4. Methodologie

     Bestimmung der Menschenrechte, auf                                              Auch wenn in den UNGPs festgestellt wird, dass
     die Unternehmen erheblichen Einluss                                            „Unternehmen Einluss auf paktisch das gesam-
                                                                                     te Spektrum der international anerkannten Men-
     haben können
                                                                                     schenrechte haben können“ (UNGPs S. 13), wird in
     In der Diskussion über Menschenrechtsindikatoren                                diesem Diskussionspapier argumentiet, dass Un-
     ür Unternehmen sollte das gesamte Spektrum der                                 ternehmen nicht alle Menschenrechte im selben
     Menschenrechte, wie sie in der Internationalen                                  Maße beeinlussen können. Menschenrechte, auf
     Menschenrechtschata sowie den acht Kernar-                                     die Unternehmen wenig Einluss haben, sind zum
     beitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisa-                                Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung der Völ-
     tion (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte                              ker oder das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
     bei der Arbeit definiet sind, berücksichtigt werden.                            Andere Menschenrechtsfagen, wie das Recht auf
     Zusammen bilden sie die maßgebliche Liste der in-                               einen angemessenen Lebensstandard, können je
     ternational anerkannten Menschenrechte (UNEP FI                                 nach fallspezifischem Kontext zum Teil von Unter-
     2014) und das Mindestmaß, das durch die UNGPs,                                  nehmen beeinlusst werden. Eine dritte Gruppe von
     die OECD-Leitsätze und die Taxonomie-Verordnung                                 Menschenrechten, wie z.B. das Recht auf faire Ar-
     der EU definiet ist. Für dieses Diskussionspapier                               beitsbedingungen, kann durch witschaftliche Akti-
     wurde außerdem die Erklärung der Vereinten Nati-                                vitäten stark beeinlusst werden.
     onen über die Rechte indigener Völker berücksich-
     tigt, da die potenzielle Schädigung ihrer Lebens-                               Zuordnung quantitativer Indikatoren zu
     grundlage ein Thema ist, das im Bereich Witschaft                              spezifischen Menschenrechtsthemen
     und Menschenrechte häufig angesprochen wird.
                                                                                     Es gibt viele Berichte und Projekte zur Messbarkeit
                                                                                     von Menschenrechten. Die meisten behandeln das
                                                                                     Thema aus einer makroökonomischen und staatli-
           Die Internationale Menschen-                                              chen Perspektive4 und berücksichtigen nicht die
           rechtschata besteht aus                                                  Anwendbarkeit dieser Indikatoren auf Unterneh-
           drei Teilen:                                                              mensebene. Aus diesem Grund werden sie in die-
                                                                                     sem Papier nicht im Detail beschrieben. Wo dies
           • Universelle Erklärung der                                               möglich war, wurden einige staatliche Indikatoren
             Menschenrechte                                                          so angepasst, dass sie in den unternehmerischen
           • Internationaler Pakt über                                               Kontext passen. Im Themenkomplex Witschaft
             bürgerliche und politische Rechte                                       und Menschenrechte sind Indikatoren häufig qua-
             (Zivilpakt, ICCPR)                                                      litativ und inputorientiet. Solche Indikatoren be-
           • Internationaler Pakt über wit-                                         schreiben Unternehmensprozesse. Ebenso wichtig
             schaftliche, soziale und kulturelle                                     ist es jedoch, Indikatoren aufzunehmen, die zu ei-
             Rechte (Sozialpakt, ICESCR)                                             nem besseren Verständnis der tatsächlichen posi-
                                                                                     tiven oder negativen Auswirkungen ühren. Für die
                                                                                     Zusammenstellung am Ende dieses Papiers wur-
                                                                                     den hauptsächlich quantitative Indikatoren aus-
     Als erster Schritt der Analyse wurden alle Men-                                 gewählt, die ergebnisorientiet sind (sogenannte
     schenrechte, die in den oben genannten Dokumen-                                 Output- und Outcome-Indikatoren). Indikatoren,
     ten definiet sind, aufgelistet. Dann wurden Men-                                die sich auf langfristige Auswirkungen (Impact)
     schenrechtsthemen danach kategorisiet, wie stark                               konzentrieren, sind noch zu selten. Hier besteht
     sie von Unternehmen beeinlusst werden können.                                  weiterer Forschungsbedaf.

     4 Beispiele sind die „Human Rights Measurement Initiative” https://humanrightsmeasurement.org/ oder die „Human Rights Indicators” des Hohen Kommissars
10     der Vereinten Nationen ür Menschenrechte https://www.ohchr.org/EN/Issues/Indicators/Pages/HRIndicatorsIndex.aspx
Folgende frei zugängliche Quellen wurden zur                                    Anwendung der Indikatoren-
Zusammenstellung der Indikatoren heangezogen:                                  Zusammenstellung
• Corpoate Human Rights Benchmarking                                           Dieses Papier enthält keine festgelegte Auswahl von
  Indicators (CHRB)                                                             Menschenrechtsindikatoren (obwohl eine solche Aus-
• Danish Institute for Human Rights: Platform                                   wahl in der Zukunft nützlich sein könnte, um einen
  for Human Rights Indicators for Business                                      Standard von Kernindikatoren festzulegen)5. Es soll
• Global Repoting Initiative                                                   vielmehr die Vielzahl veügbarer quantitativer
• European Commission Guidelines                                                Menschenrechtsindikatoren beschrieben werden,
  on Non-Financial Repoting                                                    die ür Unternehmen relevant sind. Diese Zusam-
                                                                                menstellung von Indikatoren ist keineswegs erschöp-
• Joint Consultation Paper ESG Disclosures by
                                                                                fend. Im Laufe der Zeit werden weitere Indikatoren
  the Joint Committee of the European
                                                                                entwickelt werden, und auch die Diskussion über die
  Supevisoy Authorities
                                                                                zu berücksichtigenden Menschenrechte wird weit-
• OHCHR Human Rights Indicators                                                 ergehen. Die Zusammenstellung in ihrer jetzigen
• UNEP FI Human Rights Guidance Tool                                            Form kann als Excel-Tabelle unter www.econsense.de
  for the Financial Sector                                                      heruntergeladen werden.
• UN Guiding Principles Repoting Famework
  (UNGPRF)                                                                      Die Excel-Tabelle enthält Informationen wie z. B.
                                                                                Links zu den Original-Menschenrechtsdokumenten,
• Sustainable Development Key Peformance
                                                                                Quellenangaben zu den Indikatoren und Hinweise
  Indicators (SD-KPIs)
                                                                                zur Erhebung dieser Indikatoren. Diese Zusammen-
• World Business Council for Sustainable                                        stellung soll Unternehmen gewissermaßen als Bibli-
  Development (WBCSD) Indicator Libay within                                  othek dienen, aus der sie Informationen über die ür
  its “Repoting Exchange” initiative                                           sie passenden Indikatoren abrufen können.
• Wikiate Project
• Sustainability Accounting Standards Board (SASB)                              Auf der nächsten Seite finden Sie Beispiele aus der
                                                                                Zusammenstellung der Indikatoren.

Fokus auf ergebnisorientiete Indikatoren
Beispiel: Recht auf beruliche Bildung

                                                                      Fokus der ür diesen Beitag
                                                                       gesammelten Indikatoren
                                                                                                                           Weiterer Forschungsbedaf

  Input                          Activities                     Output                        Outcome                        Impact

Investiete Ressourcen        Umgesetzte Maßnahmen           Unmittelbare Effekte            Mittelfristige Effekte          Langfristige Effekte

Indikatoren-Beispiel:         Indikatoren-Beispiel:          Indikatoren-Beispiel:          Indikatoren-Beispiel:          Indikatoren-Beispiel:
Gesamtbetag der              Anzahl der den Mit-            Prozentualer Anteil            Anzahl der Beörde-            Bildungsstand der
Investitionen in              arbeitern angebotenen          der geschulten Mit-            rungen bei den                 Mitarbeiter (z. B. nach
Humankapital                  Berufsbildungskurse            arbeiter                       Beschäftigten                  Alter und Geschlecht)

5 Dies beschreibt beispielsweise ein aktuelles Papier des World Economic Forums (WEF): „Toward Common Metrics and Consistent Repoting
  of Sustainable Value Creation”.                                                                                                                      11
5. Auszug aus der Zusammenstellung der Indikatoren

      Menschenrechtsthema*                                              Basiet auf

      Anspruch auf Rechtsschutz bzw. Abhilfe                            Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 8) & ICCPR (At. 2)

      Gleichheit des Entgelts                                           Grundsatzkonvention der IAO No. 100

      Meinungs- und Informationsfreiheit                                Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 19) & ICCPR (At. 19)

      Minderheitenrechte auf kulturelles Leben,                         ICCPR (At. 27)
      Religionsausübung und Spache
      Mindestalter ür die Zulassung zur                                Grundsatzkonvention der IAO No. 138
      Beschäftigung
      Recht auf Arbeit                                                  Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 23) & ICESCR (At. 6)

      Recht auf Bildung                                                 Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 26) & ICESCR (At. 6 u. 13)
      (inkl. Recht auf beruliche Bildung und Schulungen)

      Recht auf Erholung und Freizeit                                   Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 24) & ICESCR (At. 7)
      (inkl. Recht auf Arbeitspausen und bezahlten Urlaub)

      Recht auf erreichbares Höchstmaß an                               ICESCR (At. 12)
      körperlicher und geistiger Gesundheit
      Recht auf gerechte und günstige                                   ICESCR (At. 7)
      Arbeitsbedingungen
      (inkl. angemessener Lohn, gleiches Entgelt ür gleiche
      Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen)

      Recht auf Heiat und Familiengründung                             Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 16) &
                                                                        ICCPR (At. 23 u. 24)
      Recht auf Wasser und Sanitäversorgung                            UN Committee on Economic, Social and Cultual Rights. Geneal
                                                                        Comment No. 15 (2002)
      Recht auf Wohlfaht                                               Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 25) & ICESCR (At. 11)
      (incl. Recht auf ausreichende Ernährung, Bekleidung
      und Unterbringung)

      Rechte indigener Völker                                           UN Declaation on the Rights of Indigenous Peoples

      Schutz der Privatsphäre des Einzelnen                             Universelle Erklärung der Menschenrechte (At.12) & ICCPR (At. 17)
      Verbot der Diskriminierung                                        Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 2) &
                                                                        Grundsatzkonvention der IAO No. 111 & ICCPR (At. 2) & ICESCR (At. 2)
      Verbot der schlimmsten Formen der                                 Grundsatzkonvention der IAO No. 182 & ICESCR (At. 10)
      Kindearbeit
      Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels                       Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 4) & Grundsatzkonvention
      (inkl. Verbot von Zwangs- oder anderer Plichtarbeit)             der IAO No. 29 & Grundsatzkonvention der IAO No. 105 & ICCPR (At. 8)
      Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektiv-                        Grundsatzkonvention der IAO No. 98
      verhandlungen
      Vereinigungsfreiheit und Streikrecht                              ICESCR (At. 8)
      Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit                            Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 20) &
                                                                        Grundsatzkonvention der IAO No. 87 & ICCPR (At. 21 u. 22)

12   * Themen, auf die Unternehmen erheblichen Einluss haben können, in alphabetischer Reihenfolge
Weitere Indikatoren und Details zu den Quellen finden Sie in der Excel-Tabelle auf www.econsense.de

Ausgewähltes Indikatoren-Beispiel

Prozentualer Anteil der Fälle von Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Unternehmens, bei denen die
Betroffenen Zugang zu Abhilfe hatten
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Fauen zum Grundgehalt und der Vergütung von Männern ür
jede Angestelltenkategorie, aufgeschlüsselt nach wichtigen Betriebsstätten
Anzahl der gemeldeten Fälle, z. B. über die Whistleblower-Hotline, in denen das Unternehmen Druck auf Mitarbeiter
ausübte, welcher die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung beschänkte
Siehe Rechte der indigenen Völker und Verbot der Diskriminierung

Anzahl der Mitarbeiter mit unklarem Alter [in der Lieferkette]

Anteil der Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Kuzzeit-, befristete, Gelegenheits- und
Saisonarbeitnehmer)
Teilnahmequote der Beschäftigten an Bildungsprogammen und Schulungen in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht
und Angestelltenkategorie
Anzahl der Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen oder Schichten

Siehe Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und Recht auf Wohlfaht

Anzahl der Beschäftigten [in der Lieferkette], die einen existenzsichernden Lohn verdienen

Prozentualer Anteil der Angestellten, die die gesamte ihnen zustehende Elternzeit in Anspruch genommen haben,
nach Geschlecht
Anteil der Beschäftigten, die Zugang zu einer voll funktionsähigen Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH)
haben, die in allen Betrieben regelmäßig überprüft wird
Falls den Beschäftigten [in der Lieferkette] Wohnaum zur Veügung gestellt wird:
– Durchschnittliche Kosten ür Miete, Strom, Wasser im Vergleich zum lokalen Standard
– Größe des Zimmers/Appatements pro Person
– Anzahl der Tage bis zur Beendigung des Wohnungsvetags bei Kündigung des Arbeitsvetags
Prozentsatz der Betriebsstätte, bei denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen
und/oder Förderprogamme umgesetzt wurden
Prozentualer Anteil von Verstößen gegen die Datensicherheit, die personenbezogene Daten von Kunden betreffen
Anzahl der barrierefreien Räumlichkeiten, Unterlagen und Websites ür Menschen mit Behinderungen

Anzahl der Betriebsstätte und Liefeanten, bei denen von einem erheblichen Risiko von Kindearbeit auszugehen ist

Anzahl der Betriebsstätte und Liefeanten, bei denen von einem erheblichen Risiko von Zwangsarbeit und (moderner)
Sklaverei auszugehen ist
Anteil der Beschäftigten, ür die formalisiete Strukturen der Arbeitnehmevetretung und/oder Kollektivverein-
barungen über Arbeitsbedingungen gelten
Siehe Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bzw. Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen
Anzahl der unabhängigen und frei gebildeten Gewerkschaften [in der Lieferkette]

                                                                                                                     13
6. Ausblick

     Die Auswahl relevanter Indikatoren, die ür die spe-      Auf politischer Ebene ist weitere Arbeit an der De-
     zifische Situation eines Unternehmens geeignet             finition der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit
     sind, ist nur der erste Schritt zur Integation der In-   eforderlich, zum Beispiel im Zusammenhang mit
     dikatoren in die Managementsysteme. Als nächstes          der EU-Taxonomie-Verordnung. Dies könnte die
     müssen sie in Zielvorgaben (Key Peformance Indi-         Entwicklung einer „sozialen Taxonomie“ und/oder
     cators, KPIs) umgewandelt werden.                         einer Standardauswahl von Kernindikatoren zu
                                                               Menschenrechten in Zusammenarbeit mit Men-
     Auf unternehmerischer Ebene bedeutet dies,                schenrechts- und Banchenexpeten bedeuten.
     Ziele zu definieren und Umsetzungsstategien zu            Die hier vorgelegte Zusammenstellung von Indi-
     entwickeln. Als Teil dieser Stategien können men-        katoren kann als Grundlage ür diese Arbeit die-
     schenrechtliche KPIs auch in leistungsbezogene            nen. Weitere KPIs sollten sowohl positive als auch
     Anreiz- und Vergütungssysteme einbezogen wer-             negative Auswirkungen von Unternehmen auf die
     den. Da jedoch nicht alle relevanten Daten ohne           Menschenrechte in den Blick nehmen. So heißt es
     Weiteres veügbar sind, müssen Stategien ür            im abschließenden Taxonomie-Bericht der Techni-
     die Erhebung der ür jeden Indikator eforderli-          schen Expetengruppe (TEG) der EU ür nachhaltige
     chen Daten entwickelt werden. Für einen solchen           Finanzen:
     Prozess werden vermutlich verschiedene Unter-
     nehmensabteilungen zusammenarbeiten müs-                     „Die TEG ist der Auffassung, dass eine volstän-
     sen, beispielsweise die Abteilungen ür Personal,            dig vewirkichte Taxonomie neben Umwelt-
     Nachhaltigkeit, Compliance und Risikomanage-                 zielen (...) auch soziale Ziele einbeziehen sollte,
     ment. Diese Abteilungen können interne Daten                 um neben Mindestschutzmaßnahmen (...) auch
     aggregieren, z. B. über weibliche Mitarbeiter in             erhebiche Beitäge zu ermitten. Die Taxono-
     Führungspositionen, Vergütung, Elternzeit oder               mie-Verordnung sieht vor, dass die Europäische
     Datenschutz. Weitere Instrumente, die genutzt                Kommission die mögiche Einbeziehung sozialer
     werden können, sind z. B. Unternehmensbefagun-              Kriterien (...) in die Taxonomie künftig über-
     gen und Whistleblowing-Systeme. Vetaulichkeit              prüft.“ (TEG, 2020, S. 51)
     und Anonymität spielen eine große Rolle ür die
     Zuverlässigkeit von Daten, ebenso wie die At und         Zur Earbeitung dieser sozialen Kriterien sind wei-
     Qualität der gestellten Fagen. Es muss eforscht         tere Forschungsarbeiten eforderlich. Ihr Ziel sollte
     und erprobt werden, wie solche Umfagen erstellt          sein:
     und Daten zu Menschenrechtsfagen entlang                    a) mehr Indikatoren zu entwickeln, welche die
     der Wetschöpfungskette erhoben werden kön-                     langfristigen Auswirkungen (Impact) von
     nen. Dies ist besonders schwierig im Hinblick auf               Unternehmen auf Menschenrechte messen
     schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kin-                     – zusätzlich zu aktuellen Indikatoren, die sich
     dearbeit oder moderne Sklaverei, über die kaum                 meist auf Prozesse und direkte Ergebnisse
     Informationen vorliegen. Insgesamt besteht die                  (Input / Output) konzentrieren,
     Notwendigkeit einer firmenübergreifenden Zu-                  b) ehrgeizige Zielsetzungen der Achtung der
     sammenarbeit, damit Fotschritte in Bezug auf                   Menschenrechte durch Unternehmen zu
     Menschenrechtsthemen, die ür alle Unterneh-                    definieren sowie
     men einer Banche relevant sind, efasst werden              c) Menschenrechtsindikatoren zu entwickeln,
     können. Schließlich sollten Unternehmen auch                    die vewandte Themen wie die Auswirkun-
     mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie mit                  gen der Digitalisierung, der künstlichen
     betroffenen Personen kommunizieren und zusam-                    Intelligenz und des Klimawandels auf die
     menarbeiten.                                                    Menschenrechte berücksichtigen.

14
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                                                                                                      17
Überblick über den Aubau der Excel-Indikatoren-Tabelle

      Liste mit Menschenrechtsthemen basierend auf:
      – Universelle Erklärung der Menschenrechte
      – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
      – Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
      – Grundsatzkonventionen der IAO
      – Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker

                                 Hinweis auf den möglichen Einluss von Unternehmen
                                 ( gering / mittel / hoch )

                                                          Quantitative Indikatoren,
                                                          die den jeweiligen Menschenrechtsthemen zugeordnet werden können

                                                                                       Fokus des Indikators (Eigenes Unternehmen /
                                                                                       Geschäftsaktivitäten oder Liefeanten)

                                                                                                             Mögliche Ansätze ür
                                                                                                             die Datenerhebung
                                                                Die jeweiligen Meschen-
                                                                rechtsdokumente und
                                                                die Indikatorenquellen
                                                                erscheinen beim Klicken
                                                                auf die -Zeichen

     Die Excel-Indikatoren-Tabelle kann hier heruntergeladen werden: https://econsense.de/publikationen/

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