Menschenrechte messbar machen - Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen - Econsense
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Menschenrechte messbar machen Eine umfassende Zusammenstellung quantitativer Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen econsense Diskussionspapier 2020
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Autorin: Laua Fanken englischen Original vorlagen, wurden von der Auto-
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econsense verbindet international tätige Unterneh- Mitglieder:
men mit einem gemeinsamen Ziel: Sie wollen den
Wandel zu einer nachhaltigeren Witschaft und Ge- Aareal Bank, Accenture, BASF, Bayer,
sellschaft aktiv gestalten. Wir unterstützen unsere Betelsmann, BMW Group, Bosch,
Mitglieder dabei, Nachhaltigkeit im Unternehmen, Coca-Cola Deutschland, Continental,
in der Stategie und entlang der Lieferketten zu ver- Covestro, Daimler, Deloitte, Deutsche Bahn,
ankern. Dabei haben wir alle relevanten Themen im Deutsche Bank, Deutsche Börse,
Blick: vom Umweltschutz bis zu Menschenrechten Deutsche Lufthansa, Deutsche Post DHL Group,
– immer mit Fokus auf den Business Case Nachhal- Deutsche Telekom, EnBW, E.ON, EY,
tigkeit. Im Austausch mit Witschaft, Politik und Evonik Industries, HeidelbergCement,
Zivilgesellschaft bündeln wir Ideen und entwickeln HSBC Deutschland, KPMG, Lidl Deutschland,
konkrete Lösungsvorschläge. Das macht econsense Linde, PwC, RWE, SAP, Satorius, Schaeler,
zu einem gefagten Vordenker, Ratgeber und Pat- Siemens, thyssenkrupp, Uniper, VCI,
ner in Sachen Nachhaltigkeit. Vodafone, Volkswagen, ZalandoExecutive Summay Unternehmen werden immer mehr in die Veantwotung genommen, Menschenrechte zu achten. Zu men- schenrechtlichen Grundsatzerklärungen, Risikoanalysen, Maßnahmen und Berichterstattung existieren bereits zahlreiche Leitäden. Die meisten von ihnen sind allerdings qualitativer Natur. Was bisher fehlt, sind Methoden, um in quantitativer Form über Menschenrechte zu berichten. Es ist richtig, dass quantitative Indikatoren nur eine begrenzte Aussagekaft haben und die in den UN-Leitprinzipien ür Witschaft und Men- schenrechte beschriebenen Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt keinesfalls ersetzen können. Wenn Menschenrechte jedoch ür Unternehmen und Finanzsysteme steuerungsrelevant werden sollen, sind kon- krete quantitative Indikatoren (Key Peformance Indicators, KPIs) dennoch unerlässlich. Denn diese Prozesse werden meist durch Kennzahlen gesteuet. Mit dieser Veröffentlichung legt econsense eine Zusammenstel- lung von quantitativen Menschenrechtsindikatoren ür Unternehmen vor. Diese Liste basiet auf Indikatoren von etablieten und anerkannten Institutionen. Sie kann unter diesem Link als Excel-Datei heruntergeladen werden: www.econsense.de Inhaltsvezeichnis 1. Einleitung 5 2. Hinweise zu quantitativen Indikatoren 7 3. Die Beziehung zwischen Sozial- und Menschenrechtsbelangen 8 4. Methodologie 10 5. Auszug aus der Zusammenstellung der Indikatoren 12 6. Ausblick 14 Liteatur und andere Quellen 15 Überblick über den Aubau der Excel-Indikatoren-Tabelle 18
Abküzungsvezeichnis
CSR Corpoate Social Responsibility
EU Europäische Union
ESG Environmental, Social and Governance
ICCPR Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ICESCR Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
IAO Internationale Arbeitsorganisation
KPI Key Peformance Indicator
OECD Organisation ür witschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OHCHR Office of the UN High Commissioner for Human Rights
TEG Technical Expet Group on Sustainable Finance
UN United Nations (Vereinte Nationen)
UNEP FI UN Environment Progamme Finance Initiative
UNGPs UN Guiding Principles on Business and Human Rights
UNGPRF UNGPs Repoting Famework
WBCSD World Business Council for Sustainable Development
41. Einleitung
Menschenrechte sind zental ür unser Wohler- der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (so-
gehen, denn sie beschreiben die Quintessenz un- genannte ESG-Faktoren). Während aber immer
serer Bedüfnisse als Menschen. In erster Linie ist intensiver über nachhaltige Finanzwitschaft debat-
es die Plicht der Staaten, diese Rechte zu schüt- tiet wird, wird der sozialen Dimension von Nach-
zen. Doch wird inzwischen allgemein anerkannt, haltigkeit im Vergleich zu Umweltthemen noch
dass auch Unternehmen Veantwotung ür die immer wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Diese
Achtung der Menschenrechte tagen. Weil Men- Heausforderung wird nicht nur von vielen zivil-
schenrechte aber bisher oft als abstakt und kom- gesellschaftlichen Akteuren, sondern zunehmend
plex wahrgenommen werden, müssen sie sowohl auch von Investoren aufgegriffen:
ür Unternehmen als auch ür Investoren messbar
werden. Wenn Menschenrechte ür Unternehmen „Während sich die gegenwärtige Taxono-
und Finanzsysteme steuerungsrelevant werden mie-Verordnung auf klimabezogene Fak-
sollen, sind konkrete quantitative Indikatoren toren konzentriert (...), kann und sollte
unerlässlich, um die Auswirkungen von Unterneh- dieser Erfolg bei der Schaffung einer prak-
men in diesem Bereich effektiv nachzuhalten und tikablen Taxonomie die Grundlage dafür
zu vergleichen. legen, in Zukunft nicht nur „E“-Themen,
sondern auch „S“- und „G“-Faktoren zu
Das Kernthema dieses Papiers ist es, den Einluss von erfassen.” (Blackrock 2020, p. 4)
unternehmerischen Aktivitäten auf die Menschen-
rechte messbar zu machen. Trotzdem ist es wichtig,
auf die Bedeutung von zahlreichen Faktoren außer-
halb der Unternehmenssphäre hinzuweisen, wie z. B.
Nachhaltiges Finanzwesen
der lokalen Regierungsührung. Eine effektive Ar-
beit in Bezug auf Menschenrechtsfagen efordet ... ist ein Begriff, der das Ziel beschreibt,
daher eine Zusammenarbeit mit Akteuren inner- finanzielle Investitionen in nachhal-
halb und außerhalb des Unternehmens. Die beiden tige witschaftliche Aktivitäten zu
internationalen Dokumente, auf die in diesem Zu- lenken. Nachhaltige Investitionen
sammenhang immer wieder Bezug genommen wird, umfassen soziale, ökologische und
sind die UN-Leitprinzipien ür Witschaft und Men- Governance-Aspekte (im Englischen
schenrechte (UNGPs) und die OECD-Leitsätze ür ESG-Faktoren genannt). Auf EU-Ebene
multinationale Unternehmen. Die UNGPs stützen wurde bereits ein Klassifizierungs-
sich auf drei Säulen: a) die Plicht der Staaten zum system („Taxonomie“) ür ökologisch
Schutz der Menschenrechte, b) die Veantwotung nachhaltige Aktivitäten entwickelt.
der Unternehmen zur Achtung der Menschenrech- Im Dezember 2019 wurde zwischen
te und c) den Zugang zu Abhilfe (Vereinte Nationen, dem Rat der Europäischen Union und
2011). Die OECD-Leitsätze enthalten Grundsätze dem Europäischen Parlament eine
und Standards ür veantwotungsbewusstes unter- politische Einigung über die Taxono-
nehmerisches Handeln in einem globalen Kontext. mie-Verordnung ezielt. Im April 2020
In ihrem Kapitel zu den Menschenrechten beziehen nahm der Rat die Verordnung an.
sich diese Leitsätze auch auf die UNGPs. Dieser Text wurde dann im Juni 2020
vom Europäischen Parlament angenom-
Die Veantwotung der Unternehmen ür die Ach- men. Die Verordnung EU 2020/852 ist
tung der Menschenrechte wird auch im Zusam- inzwischen im offiziellen Amtsblatt
menhang mit nachhaltiger Finanzwitschaft und der Europäischen Union erschienen.
nicht-finanzieller Berichterstattung diskutiet. Die
Menschenrechte gehören zur zweiten Kategorie
5Viele Themen des „S“ in ESG sind Menschenrechts- da die Menschenrechte komplex sind und durch
themen, da Sozial- und Arbeitnehmerbelange oft eine Vielzahl von Konventionen definiet werden,
einen direkten Bezug zu internationalen Menschen- von denen sich einige inhaltlich überschneiden.
rechtsdokumenten haben. Mit der EU-Taxonomie- Auch birgt jede solche Aufzählung die Gefahr einer
Verordnung1 und den politischen Debatten über zu starken Vereinfachung. Andererseits bleibt ohne
eine verplichtende menschenrechtliche Sorgfalts- eine solche Liste die Bandbreite der Menschenrech-
plicht2 werden Unternehmen verstärkt offenle- te, die von Unternehmensaktivitäten berüht wer-
gen müssen, wie sie in Bezug auf die Achtung der den, verschwommen.
Menschenrechte abschneiden.
Viele Grundlagentexte zum Themenkomplex Wit-
Menschenrechte sind ein wichtiger Aspekt der Ge- schaft und Menschenrechte enthalten weder eine
schäftstätigkeit. Es wurden bereits eine Reihe von Liste von Rechten noch ihre jeweiligen Definitio-
Leitäden zu Grundsatzerklärungen, Risikoanalysen, nen. Dies ist problematisch, da die Inhalte dieser
Maßnahmen und Berichterstattung veröffentlicht, Dokumente oft wotwötlich in Gesetzestexte
wie z.B. der Berichtsahmen ür die UN-Leitprinzi- übernommen werden. Dies wiederum kann zu Miss-
pien ür Witschaft und Menschenrechte (UN Gui- verständnissen ühren, da Inhalte und Reichweite
ding Principles Repoting Famework). Die meisten der Menschenrechte bei der paktischen Anwen-
dieser Leitäden sind qualitativer Natur. Weniger dung dieser Regulierungen offen ür Interpretati-
verbreitet sind Methoden, um in quantitativer onen bleiben. In diesem Papier wird daher davon
Form über Menschenrechte zu berichten. Dem- ausgegangen, dass Unternehmen eine Liste von
entsprechend ist die Berichterstattung von Unter- Menschenrechtsthemen und entsprechende Indi-
nehmen zu Menschenrechtsthemen oft „narativ katoren benötigen, um die menschenrechtlichen
und fallspezifisch“ (Alliance for Corpoate Tans- Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit nachzu-
parency, 2019, S. 18). Das kann auch daan liegen, vollziehen und zu steuern. Aus diesem Grund
dass „Unternehmens- und Menschenrechtsnormen werden in diesem Beitag quantitative Indikatoren
(...) oft zu vage sind, um sie unmittelbar in opea- von etablieten Institutionen aggregiet und mit
tive Indikatoren umzusetzen“ (Damiano de Felice, spezifischen Menschenrechtsthemen abgeglichen.
2015, S. 549). Zum Teil liegt dies in der Natur der Sie kann als Excel-Tabelle unter www.econsense.de
Sache: Die Quantifizierung von Menschenrechtsfa- heruntergeladen werden.
gen und -auswirkungen ist eine Heausforderung,
da „aus menschenrechtlicher Sicht jede negative
Auswirkung auf die Menschenrechte eine zu viel
ist“ (Damiano de Felice, 2015, S. 549). Zudem kann
es ür Menschenrechte keine Hieachie geben. In
den Leitäden werden oft nur die relevanten Men-
schenrechtskonventionen genannt, ohne dass eine
Liste der Themen erstellt wird, um die es in diesen
Dokumenten geht. Einerseits ist dies verständlich,
1 Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats besagt: „(...) gilt eine Witschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn diese
Witschaftstätigkeit (...) unter Einhaltung des in Atikel 18 festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (...) Bei (...) Mindestschutz handelt es sich um
Vefahren, die (...) sichezustellen, dass die OECD-Leitsätze ür multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen ür Witschaft
und Menschenrechte (...) befolgt werden.“ (Amtsblatt der Europäischen Union 2011, At. 3 und At. 18 ).
2 Ein regelmäßig aktualisieter Überblick über gesetzliche Initiativen zu menschenrechtlicher Sorgfaltsplicht ist hier zu finden:
6 https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/national-regional-movements-for-mandatoy-human-rights-environmental-due-diligence-in-europe/2. Hinweise zu quantitativen Indikatoren
Menschenrechtsindikatoren können ür Unter- Quantitative Indikatoren haben eine
nehmen hilfreich sein, um Ziele zu definieren. Sie begrenzte Aussageähigkeit
können es zudem Investoren erleichtern, die men-
schenrechtlichen Auswirkungen von Geschäftsak- Quantitative Indikatoren erscheinen oft wie ob-
tivitäten zu verstehen und zu vergleichen. Dabei ist jektive und zuverlässige Fakten: „Das Wesen eines
jedoch Vorsicht geboten: Indikators besteht darin, dass er einfach und leicht
verständlich ist. Eingebettete Theorien, Entschei-
Quantitative Indikatoren ersetzen nicht die dungen über Messungen und Interpretationen der
menschenrechtliche Sorgfaltsplicht Daten werden durch die Gewissheit und Unum-
strittenheit einer Zahl ersetzt.“ (Sally Engle Mery,
In Übereinstimmung mit den UNGPs muss jedes 2011, S. 86). Tatsächlich sind Indikatoren ein selek-
Unternehmen seinen eigenen menschenrechtli- tiver Ausschnitt von Teilaspekten und können nicht
chen Sorgfaltsprozess (Due Diligence Process) im den vollen Umfang eines Menschenrechtsthemas
Hinblick auf Folgenschwere und Wesentlichkeit3 beschreiben. Daher ist bei der Interpretation quan-
vornehmen. Dazu zählt auch eine menschenrecht- titativer Menschenrechtsindikatoren Vorsicht ge-
liche Risikoanalyse. Wenn ein Unternehmen eine boten. Bei der Berichterstattung über solche Indi-
solche Analyse durchgeüht hat, liegt es in der katoren ist es notwendig, zusätzliche qualitative
Veantwotung der Manager, Ziele und Maßnah- Kontextinformationen zu liefern (siehe auch IIRC,
men in Bezug auf die erkannten Risiken zu definie- 2013, S. 17).
ren. Welche Wirkungen diese Maßnahmen haben,
sollte kontinuierlich nachvefolgt werden. In ihren Quantitative Indikatoren efordern
Managementsystemen stützen sich Unternehmen zusätzliche Daten
sowohl ür die Festlegung von Zielen als auch ür
Steuerungsprozesse häufig auf quantitative Indika- Es liegt auf der Hand, dass Datenveügbarkeit eine
toren. In genau dieser Weise können sie auch die Zu- Heausforderung ist, wenn man quantitative Men-
sammenstellung von Menschenrechtsindikatoren, schenrechtsindikatoren vewenden möchte. Die
die in diesem Beitag vorgestellt wird, vewenden. benötigten Daten sind in den meisten Fällen nicht
Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Aktivitäten ohne weiteres veügbar und/oder nicht zuverläs-
von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte sig. In einigen Fällen müssen z. B. die Abteilungen
nicht auf die Einhaltung einiger weniger Indikato- ür Personal, Compliance und Nachhaltigkeit zu-
ren beschänken sollten. Außerdem kann sich je sammenarbeiten, um die eforderlichen Daten
nach Banche der Schwerpunkt bei spezifischen bereitzustellen. Auch die Einbeziehung von men-
Menschenrechtsfagen im Laufe der Zeit ändern, schenrechtlichen Fagen in standardisiete Unter-
was eine fotlaufende Risikoanalyse efordet. nehmens- und Liefeantenumfagen kann bei der
Gewinnung neuer Daten helfen. Weitere Ansätze
sollten geprüft werden, beispielsweise die Zusam-
menarbeit mit Akteuren außerhalb des Unterneh-
mens im Prozess der Datenerhebung.
3 Im Englischen: salience & materiality, siehe folgende Definitionen:
Die folgenschwersten Menschenrechtsthemen = „(...) diejenigen, die als am stärksten geährdet gelten müssen. (...) Die Leitprinzipien machen deutlich,
dass sich ein Unternehmen nicht ausschließlich auf die folgenschwersten Menschenrechtsfagen konzentrieren und andere möglicheweise auftretende
Probleme ignorieren sollte. Aber logischeweise wird es seine Hauptanstrengungen auf die folgenschwersten Rechte konzentrieren. “ (Vereinte Nationen,
2012, S. 8).
Wesentlichkeit = „(...) Status von Informationen, bei denen vernünftigeweise ewatet werden kann, dass es die Entscheidungen beeinlussen würde, wenn
sie ausgelassen oder falsch dargestellt würden (...)“ und (...) „in dem Maße, wie es ür das Verständnis der [...] Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens
eforderlich ist (...) Die Auswirkungen können positiv oder negativ sein“. (Europäische Kommission, 2017, S. 5) 73. Die Beziehung zwischen Sozial- und Menschenrechtsbelangen
Es gibt bereits mehrere Initiativen zu sozialen und
menschenrechtlichen Indikatoren. In einem Bericht
Sozial- und Menschenrechts-
des NYU Stern Center for Business and Human
Rights wurden drei Kategorien zur Efassung sozi-
belange in der Nachhaltigkeits-
aler Indikatoren aufgeüht: Berichterstattung
a) auf Unternehmen ausgerichtete Leitäden wie Die CSR-Richtlinie der EU legt fest, dass
die Richtlinien ür die Nachhaltigkeits- und Unternehmen, die in den Geltungsbe-
Menschenrechtsberichterstattung, reich der Richtlinie fallen, über „Um-
b) auf Investoren ausgerichtete Leitäden wie die welt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
von ESG-Datenanbietern oder Rating-Agenturen Achtung der Menschenrechte, Korrup-
aufgestellten Rahmenwerke und tionsbekämpfung und Bestechungs-
c) auf Menschenrechte ausgerichtete Leitäden, die angelegenheiten“ berichten müssen.
von Institutionen bereitgestellt werden, die Unter- Definitionen dieser Themen sind in der
nehmensankings in diesem Bereich veröffentli- Richtlinie nicht enthalten. Stattdessen
chen (O‘Connor und Labowitz, 2017, S.11). wird auf unverbindliche Leitäden (non-
binding guidelines) vewiesen. Diese
O‘Connor und Labowitz haben zwölf solcher Rahmen- Leitäden listen soziale und Arbeitneh-
werke im Detail bewetet. Sie kommen zu dem Schluss, meangelegenheiten auf, von denen
dass es keine gemeinsame konsistente Definition viele jedoch mit konkreten Menschen-
der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit gibt: rechten in Verbindung gebacht wer-
den können (siehe Abbildung auf der
„(...) bei den ESG-Leitäden fanden wir keine folgende Seite).
konsistenten Standards zur Bestimmung des
„S“ (...) die meisten messen soziale Aspekte nur
in vager Form oder beziehen sich nur auf eine
kleine Gruppe von Aniegen aus der Arbeitswelt. wird. Dies hängt mit der Definition von Nachhaltig-
Die meisten „S“-Indikatoren (35 %) untersuchten keitsthemen zusammen, wie sie in der CSR-Richt-
soziale Fagen allgemein, wobei vage Begriffe linie der EU zur nicht-finanziellen Berichterstattung
wie „sozial“, „Menschenrechte“ und „ESG“ ohne (2014/95/EU) festgelegt ist. Die Richtlinie unter-
nähere Definition vewendet wurden. Weitere scheidet zwischen „Sozial- und Arbeitnehmerbelan-
20% bezogen sich auf eine kleine Zahl weit gen“ und „Achtung der Menschenrechte“, ohne aber
verbreiteter Themen aus der Arbeitswelt wie eine klare Definition der beiden Begriffe zu liefern.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Menschenrechte sind jedoch mehr als die Verhin-
Vereinigungsfreiheit, Entlohnung und Sozialleis- derung von Zwangsarbeit oder Kindearbeit. Wenn
tungen oder Vielfalt und Chancengleichheit“. Menschenrechte nur unter dem Blickwinkel extre-
(O‘Connor und Labowitz, 2017, S.20). mer Schäden betachtet werden und sich soziale Fa-
gen nur auf Arbeitsnormen beziehen, entsteht eine
Es muss geklät werden, welche Themen in Bezug auf Lücke, in der manche Menschenrechtsthemen unbe-
Menschenrechte wichtig sind. Betachtet man die achtet bleiben, wie z. B. das Recht auf Privatsphäre.
Berichterstattung von Unternehmen, so ist zu beob- Die Unterscheidung zwischen sozialen und men-
achten, dass in Nachhaltigkeitsberichten tendenziell schenrechtlichen Themen ist zum Teil willkürlich.
zwischen sozialen Fagen (wie Diversität) und Men- Soziale Fagen sind Teil des Menschenrechtsspekt-
schenrechtsfagen (wie Kindearbeit) unterschieden rums. Dazu äußete sich auch der ehemalige Sonder-
8beauftagte des UN-Genealsekretärs ür Witschaft sich jeweis auf zahreiche Indikatoren stützen
und Menschenrechte, John Ruggie, in einem küz- (...) Die konzeptuelle Merkwürdigkeit besteht
lich erschienenen Papier über ESG-Investitionen: darin, dass paktisch alle diese Elemente
gängige Menschenrechtsthemen sind – obwohl
„(...) Menschenrechtselemente werden im Be- die Liste zugleich eine eigene Menschenrechts-
reich S konzeptuaisiet (...) Die Spalte S enthält kategorie enthält. Mit gängig meine ich, dass
(...) Elemente (Beziehungen zur Gemeinschaft, sie sich auf Menschenrechte beziehen, die von
Fagen der Vielfalt, Beziehungen zu Gewerk- Staaten formell anerkannt worden sind (...)“
schaften, Gesundheit und Sicherheit usw.), die (Ruggie 2019, S. 14/15).
Viele soziale Themen sind Menschenrechtsthemen
Soziale Belange und Arbeitnehmerbelange* Zugehörige Menschenrechte
Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Die grundlegenden Übereinkommen der IAO sind Teil
Internationalen Arbeitsorganisation des Menschenrechtsspektrums
Diversitätsbelange wie die Geschlechterdiversität und
Verbot der Diskriminierung
die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 2); Grundsatzkonvention
der IAO No. 111; ICCPR (At. 2); ICESCR (At. 2)
Beschäftigungsfagen wie die Anhörung und/oder
Mitwirkung der Arbeitnehmer sowie Beschäftigungs-
Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen,
und Arbeitsbedingungen
angemessenen Lohn, gleiches Entgelt ür gleiche
Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
ICESCR (At. 7)
Gewerkschaftsbeziehungen, einschließlich der Achtung
von Gewerkschaftsrechten Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Grundsatzkonvention der IAO Nr. 87; Universelle Erklärung der Menschen-
rechte (At. 20); ICCPR (At. 21 & 22)
Humankapital-Management, einschließlich des
Managements von Umstrukturierungen und Themen
wie Laubahnentwicklung und Beschäftigungsähigkeit, Recht auf beruliche Bildung und Taining
Vergütungssysteme und Schulungen ICESCR (At. 6)
Beziehungen zu Gemeinschaften, unter anderem mit
Blick auf die soziale und witschaftliche Entwicklung Rechte indigener Völker
lokaler Gemeinschaften Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
Beziehungen zu Verbauchern, einschließlich Themen
wie Verbauchezufriedenheit, Barrierefreiheit, Produkte
mit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und
Sicherheit der Verbaucher
Auswirkungen auf schutzbedüftige Verbaucher
Veantwotungsvolles Marketing, veantwotungsvolle
Forschung
* Definition gemäß der Europäischen Kommission in ihren Leitlinien ür die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, siehe:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52017XC0705(01)
Hinweis: ICCPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte; ICESCR = Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 94. Methodologie
Bestimmung der Menschenrechte, auf Auch wenn in den UNGPs festgestellt wird, dass
die Unternehmen erheblichen Einluss „Unternehmen Einluss auf paktisch das gesam-
te Spektrum der international anerkannten Men-
haben können
schenrechte haben können“ (UNGPs S. 13), wird in
In der Diskussion über Menschenrechtsindikatoren diesem Diskussionspapier argumentiet, dass Un-
ür Unternehmen sollte das gesamte Spektrum der ternehmen nicht alle Menschenrechte im selben
Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Maße beeinlussen können. Menschenrechte, auf
Menschenrechtschata sowie den acht Kernar- die Unternehmen wenig Einluss haben, sind zum
beitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisa- Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung der Völ-
tion (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte ker oder das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
bei der Arbeit definiet sind, berücksichtigt werden. Andere Menschenrechtsfagen, wie das Recht auf
Zusammen bilden sie die maßgebliche Liste der in- einen angemessenen Lebensstandard, können je
ternational anerkannten Menschenrechte (UNEP FI nach fallspezifischem Kontext zum Teil von Unter-
2014) und das Mindestmaß, das durch die UNGPs, nehmen beeinlusst werden. Eine dritte Gruppe von
die OECD-Leitsätze und die Taxonomie-Verordnung Menschenrechten, wie z.B. das Recht auf faire Ar-
der EU definiet ist. Für dieses Diskussionspapier beitsbedingungen, kann durch witschaftliche Akti-
wurde außerdem die Erklärung der Vereinten Nati- vitäten stark beeinlusst werden.
onen über die Rechte indigener Völker berücksich-
tigt, da die potenzielle Schädigung ihrer Lebens- Zuordnung quantitativer Indikatoren zu
grundlage ein Thema ist, das im Bereich Witschaft spezifischen Menschenrechtsthemen
und Menschenrechte häufig angesprochen wird.
Es gibt viele Berichte und Projekte zur Messbarkeit
von Menschenrechten. Die meisten behandeln das
Thema aus einer makroökonomischen und staatli-
Die Internationale Menschen- chen Perspektive4 und berücksichtigen nicht die
rechtschata besteht aus Anwendbarkeit dieser Indikatoren auf Unterneh-
drei Teilen: mensebene. Aus diesem Grund werden sie in die-
sem Papier nicht im Detail beschrieben. Wo dies
• Universelle Erklärung der möglich war, wurden einige staatliche Indikatoren
Menschenrechte so angepasst, dass sie in den unternehmerischen
• Internationaler Pakt über Kontext passen. Im Themenkomplex Witschaft
bürgerliche und politische Rechte und Menschenrechte sind Indikatoren häufig qua-
(Zivilpakt, ICCPR) litativ und inputorientiet. Solche Indikatoren be-
• Internationaler Pakt über wit- schreiben Unternehmensprozesse. Ebenso wichtig
schaftliche, soziale und kulturelle ist es jedoch, Indikatoren aufzunehmen, die zu ei-
Rechte (Sozialpakt, ICESCR) nem besseren Verständnis der tatsächlichen posi-
tiven oder negativen Auswirkungen ühren. Für die
Zusammenstellung am Ende dieses Papiers wur-
den hauptsächlich quantitative Indikatoren aus-
Als erster Schritt der Analyse wurden alle Men- gewählt, die ergebnisorientiet sind (sogenannte
schenrechte, die in den oben genannten Dokumen- Output- und Outcome-Indikatoren). Indikatoren,
ten definiet sind, aufgelistet. Dann wurden Men- die sich auf langfristige Auswirkungen (Impact)
schenrechtsthemen danach kategorisiet, wie stark konzentrieren, sind noch zu selten. Hier besteht
sie von Unternehmen beeinlusst werden können. weiterer Forschungsbedaf.
4 Beispiele sind die „Human Rights Measurement Initiative” https://humanrightsmeasurement.org/ oder die „Human Rights Indicators” des Hohen Kommissars
10 der Vereinten Nationen ür Menschenrechte https://www.ohchr.org/EN/Issues/Indicators/Pages/HRIndicatorsIndex.aspxFolgende frei zugängliche Quellen wurden zur Anwendung der Indikatoren-
Zusammenstellung der Indikatoren heangezogen: Zusammenstellung
• Corpoate Human Rights Benchmarking Dieses Papier enthält keine festgelegte Auswahl von
Indicators (CHRB) Menschenrechtsindikatoren (obwohl eine solche Aus-
• Danish Institute for Human Rights: Platform wahl in der Zukunft nützlich sein könnte, um einen
for Human Rights Indicators for Business Standard von Kernindikatoren festzulegen)5. Es soll
• Global Repoting Initiative vielmehr die Vielzahl veügbarer quantitativer
• European Commission Guidelines Menschenrechtsindikatoren beschrieben werden,
on Non-Financial Repoting die ür Unternehmen relevant sind. Diese Zusam-
menstellung von Indikatoren ist keineswegs erschöp-
• Joint Consultation Paper ESG Disclosures by
fend. Im Laufe der Zeit werden weitere Indikatoren
the Joint Committee of the European
entwickelt werden, und auch die Diskussion über die
Supevisoy Authorities
zu berücksichtigenden Menschenrechte wird weit-
• OHCHR Human Rights Indicators ergehen. Die Zusammenstellung in ihrer jetzigen
• UNEP FI Human Rights Guidance Tool Form kann als Excel-Tabelle unter www.econsense.de
for the Financial Sector heruntergeladen werden.
• UN Guiding Principles Repoting Famework
(UNGPRF) Die Excel-Tabelle enthält Informationen wie z. B.
Links zu den Original-Menschenrechtsdokumenten,
• Sustainable Development Key Peformance
Quellenangaben zu den Indikatoren und Hinweise
Indicators (SD-KPIs)
zur Erhebung dieser Indikatoren. Diese Zusammen-
• World Business Council for Sustainable stellung soll Unternehmen gewissermaßen als Bibli-
Development (WBCSD) Indicator Libay within othek dienen, aus der sie Informationen über die ür
its “Repoting Exchange” initiative sie passenden Indikatoren abrufen können.
• Wikiate Project
• Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Auf der nächsten Seite finden Sie Beispiele aus der
Zusammenstellung der Indikatoren.
Fokus auf ergebnisorientiete Indikatoren
Beispiel: Recht auf beruliche Bildung
Fokus der ür diesen Beitag
gesammelten Indikatoren
Weiterer Forschungsbedaf
Input Activities Output Outcome Impact
Investiete Ressourcen Umgesetzte Maßnahmen Unmittelbare Effekte Mittelfristige Effekte Langfristige Effekte
Indikatoren-Beispiel: Indikatoren-Beispiel: Indikatoren-Beispiel: Indikatoren-Beispiel: Indikatoren-Beispiel:
Gesamtbetag der Anzahl der den Mit- Prozentualer Anteil Anzahl der Beörde- Bildungsstand der
Investitionen in arbeitern angebotenen der geschulten Mit- rungen bei den Mitarbeiter (z. B. nach
Humankapital Berufsbildungskurse arbeiter Beschäftigten Alter und Geschlecht)
5 Dies beschreibt beispielsweise ein aktuelles Papier des World Economic Forums (WEF): „Toward Common Metrics and Consistent Repoting
of Sustainable Value Creation”. 115. Auszug aus der Zusammenstellung der Indikatoren
Menschenrechtsthema* Basiet auf
Anspruch auf Rechtsschutz bzw. Abhilfe Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 8) & ICCPR (At. 2)
Gleichheit des Entgelts Grundsatzkonvention der IAO No. 100
Meinungs- und Informationsfreiheit Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 19) & ICCPR (At. 19)
Minderheitenrechte auf kulturelles Leben, ICCPR (At. 27)
Religionsausübung und Spache
Mindestalter ür die Zulassung zur Grundsatzkonvention der IAO No. 138
Beschäftigung
Recht auf Arbeit Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 23) & ICESCR (At. 6)
Recht auf Bildung Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 26) & ICESCR (At. 6 u. 13)
(inkl. Recht auf beruliche Bildung und Schulungen)
Recht auf Erholung und Freizeit Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 24) & ICESCR (At. 7)
(inkl. Recht auf Arbeitspausen und bezahlten Urlaub)
Recht auf erreichbares Höchstmaß an ICESCR (At. 12)
körperlicher und geistiger Gesundheit
Recht auf gerechte und günstige ICESCR (At. 7)
Arbeitsbedingungen
(inkl. angemessener Lohn, gleiches Entgelt ür gleiche
Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen)
Recht auf Heiat und Familiengründung Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 16) &
ICCPR (At. 23 u. 24)
Recht auf Wasser und Sanitäversorgung UN Committee on Economic, Social and Cultual Rights. Geneal
Comment No. 15 (2002)
Recht auf Wohlfaht Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 25) & ICESCR (At. 11)
(incl. Recht auf ausreichende Ernährung, Bekleidung
und Unterbringung)
Rechte indigener Völker UN Declaation on the Rights of Indigenous Peoples
Schutz der Privatsphäre des Einzelnen Universelle Erklärung der Menschenrechte (At.12) & ICCPR (At. 17)
Verbot der Diskriminierung Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 2) &
Grundsatzkonvention der IAO No. 111 & ICCPR (At. 2) & ICESCR (At. 2)
Verbot der schlimmsten Formen der Grundsatzkonvention der IAO No. 182 & ICESCR (At. 10)
Kindearbeit
Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 4) & Grundsatzkonvention
(inkl. Verbot von Zwangs- oder anderer Plichtarbeit) der IAO No. 29 & Grundsatzkonvention der IAO No. 105 & ICCPR (At. 8)
Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektiv- Grundsatzkonvention der IAO No. 98
verhandlungen
Vereinigungsfreiheit und Streikrecht ICESCR (At. 8)
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Universelle Erklärung der Menschenrechte (At. 20) &
Grundsatzkonvention der IAO No. 87 & ICCPR (At. 21 u. 22)
12 * Themen, auf die Unternehmen erheblichen Einluss haben können, in alphabetischer ReihenfolgeWeitere Indikatoren und Details zu den Quellen finden Sie in der Excel-Tabelle auf www.econsense.de
Ausgewähltes Indikatoren-Beispiel
Prozentualer Anteil der Fälle von Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Unternehmens, bei denen die
Betroffenen Zugang zu Abhilfe hatten
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Fauen zum Grundgehalt und der Vergütung von Männern ür
jede Angestelltenkategorie, aufgeschlüsselt nach wichtigen Betriebsstätten
Anzahl der gemeldeten Fälle, z. B. über die Whistleblower-Hotline, in denen das Unternehmen Druck auf Mitarbeiter
ausübte, welcher die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung beschänkte
Siehe Rechte der indigenen Völker und Verbot der Diskriminierung
Anzahl der Mitarbeiter mit unklarem Alter [in der Lieferkette]
Anteil der Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Kuzzeit-, befristete, Gelegenheits- und
Saisonarbeitnehmer)
Teilnahmequote der Beschäftigten an Bildungsprogammen und Schulungen in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht
und Angestelltenkategorie
Anzahl der Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen oder Schichten
Siehe Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und Recht auf Wohlfaht
Anzahl der Beschäftigten [in der Lieferkette], die einen existenzsichernden Lohn verdienen
Prozentualer Anteil der Angestellten, die die gesamte ihnen zustehende Elternzeit in Anspruch genommen haben,
nach Geschlecht
Anteil der Beschäftigten, die Zugang zu einer voll funktionsähigen Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH)
haben, die in allen Betrieben regelmäßig überprüft wird
Falls den Beschäftigten [in der Lieferkette] Wohnaum zur Veügung gestellt wird:
– Durchschnittliche Kosten ür Miete, Strom, Wasser im Vergleich zum lokalen Standard
– Größe des Zimmers/Appatements pro Person
– Anzahl der Tage bis zur Beendigung des Wohnungsvetags bei Kündigung des Arbeitsvetags
Prozentsatz der Betriebsstätte, bei denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen
und/oder Förderprogamme umgesetzt wurden
Prozentualer Anteil von Verstößen gegen die Datensicherheit, die personenbezogene Daten von Kunden betreffen
Anzahl der barrierefreien Räumlichkeiten, Unterlagen und Websites ür Menschen mit Behinderungen
Anzahl der Betriebsstätte und Liefeanten, bei denen von einem erheblichen Risiko von Kindearbeit auszugehen ist
Anzahl der Betriebsstätte und Liefeanten, bei denen von einem erheblichen Risiko von Zwangsarbeit und (moderner)
Sklaverei auszugehen ist
Anteil der Beschäftigten, ür die formalisiete Strukturen der Arbeitnehmevetretung und/oder Kollektivverein-
barungen über Arbeitsbedingungen gelten
Siehe Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bzw. Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen
Anzahl der unabhängigen und frei gebildeten Gewerkschaften [in der Lieferkette]
136. Ausblick
Die Auswahl relevanter Indikatoren, die ür die spe- Auf politischer Ebene ist weitere Arbeit an der De-
zifische Situation eines Unternehmens geeignet finition der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit
sind, ist nur der erste Schritt zur Integation der In- eforderlich, zum Beispiel im Zusammenhang mit
dikatoren in die Managementsysteme. Als nächstes der EU-Taxonomie-Verordnung. Dies könnte die
müssen sie in Zielvorgaben (Key Peformance Indi- Entwicklung einer „sozialen Taxonomie“ und/oder
cators, KPIs) umgewandelt werden. einer Standardauswahl von Kernindikatoren zu
Menschenrechten in Zusammenarbeit mit Men-
Auf unternehmerischer Ebene bedeutet dies, schenrechts- und Banchenexpeten bedeuten.
Ziele zu definieren und Umsetzungsstategien zu Die hier vorgelegte Zusammenstellung von Indi-
entwickeln. Als Teil dieser Stategien können men- katoren kann als Grundlage ür diese Arbeit die-
schenrechtliche KPIs auch in leistungsbezogene nen. Weitere KPIs sollten sowohl positive als auch
Anreiz- und Vergütungssysteme einbezogen wer- negative Auswirkungen von Unternehmen auf die
den. Da jedoch nicht alle relevanten Daten ohne Menschenrechte in den Blick nehmen. So heißt es
Weiteres veügbar sind, müssen Stategien ür im abschließenden Taxonomie-Bericht der Techni-
die Erhebung der ür jeden Indikator eforderli- schen Expetengruppe (TEG) der EU ür nachhaltige
chen Daten entwickelt werden. Für einen solchen Finanzen:
Prozess werden vermutlich verschiedene Unter-
nehmensabteilungen zusammenarbeiten müs- „Die TEG ist der Auffassung, dass eine volstän-
sen, beispielsweise die Abteilungen ür Personal, dig vewirkichte Taxonomie neben Umwelt-
Nachhaltigkeit, Compliance und Risikomanage- zielen (...) auch soziale Ziele einbeziehen sollte,
ment. Diese Abteilungen können interne Daten um neben Mindestschutzmaßnahmen (...) auch
aggregieren, z. B. über weibliche Mitarbeiter in erhebiche Beitäge zu ermitten. Die Taxono-
Führungspositionen, Vergütung, Elternzeit oder mie-Verordnung sieht vor, dass die Europäische
Datenschutz. Weitere Instrumente, die genutzt Kommission die mögiche Einbeziehung sozialer
werden können, sind z. B. Unternehmensbefagun- Kriterien (...) in die Taxonomie künftig über-
gen und Whistleblowing-Systeme. Vetaulichkeit prüft.“ (TEG, 2020, S. 51)
und Anonymität spielen eine große Rolle ür die
Zuverlässigkeit von Daten, ebenso wie die At und Zur Earbeitung dieser sozialen Kriterien sind wei-
Qualität der gestellten Fagen. Es muss eforscht tere Forschungsarbeiten eforderlich. Ihr Ziel sollte
und erprobt werden, wie solche Umfagen erstellt sein:
und Daten zu Menschenrechtsfagen entlang a) mehr Indikatoren zu entwickeln, welche die
der Wetschöpfungskette erhoben werden kön- langfristigen Auswirkungen (Impact) von
nen. Dies ist besonders schwierig im Hinblick auf Unternehmen auf Menschenrechte messen
schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kin- – zusätzlich zu aktuellen Indikatoren, die sich
dearbeit oder moderne Sklaverei, über die kaum meist auf Prozesse und direkte Ergebnisse
Informationen vorliegen. Insgesamt besteht die (Input / Output) konzentrieren,
Notwendigkeit einer firmenübergreifenden Zu- b) ehrgeizige Zielsetzungen der Achtung der
sammenarbeit, damit Fotschritte in Bezug auf Menschenrechte durch Unternehmen zu
Menschenrechtsthemen, die ür alle Unterneh- definieren sowie
men einer Banche relevant sind, efasst werden c) Menschenrechtsindikatoren zu entwickeln,
können. Schließlich sollten Unternehmen auch die vewandte Themen wie die Auswirkun-
mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie mit gen der Digitalisierung, der künstlichen
betroffenen Personen kommunizieren und zusam- Intelligenz und des Klimawandels auf die
menarbeiten. Menschenrechte berücksichtigen.
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17Überblick über den Aubau der Excel-Indikatoren-Tabelle
Liste mit Menschenrechtsthemen basierend auf:
– Universelle Erklärung der Menschenrechte
– Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
– Internationaler Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
– Grundsatzkonventionen der IAO
– Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
Hinweis auf den möglichen Einluss von Unternehmen
( gering / mittel / hoch )
Quantitative Indikatoren,
die den jeweiligen Menschenrechtsthemen zugeordnet werden können
Fokus des Indikators (Eigenes Unternehmen /
Geschäftsaktivitäten oder Liefeanten)
Mögliche Ansätze ür
die Datenerhebung
Die jeweiligen Meschen-
rechtsdokumente und
die Indikatorenquellen
erscheinen beim Klicken
auf die -Zeichen
Die Excel-Indikatoren-Tabelle kann hier heruntergeladen werden: https://econsense.de/publikationen/
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