Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen - Informationen für Unternehmen und Selbstständige
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Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen Informationen für Unternehmen und Selbstständige St a nd J un i 2 0 12
2 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Lan- desregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung ver- wendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Miss- bräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Infor- mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partei- politischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zuguns- ten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Be- schränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es je- doch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu ver- wenden. Herausgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/815-2026 http://www.hessen.de/wirtschaft E-Mail: hmwvl@hmwvl.hessen.de Redaktion: Referat II 3 - Förderung der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Finanzierungshilfen, Bürgschaften Wiesbaden, im Juni 2012 Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemp- lare erbeten Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
3 Vorwort von Minister Florian Rentsch In Hessen finden Unternehmerinnen und Unternehmer beste Voraussetzungen, um wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können und im Wettbewerb zu bestehen. Für hessische Betriebe stehen Beratungsangebote und Förderprogramme in den ver- schiedensten Bereichen zur Verfügung. Im Bereich der monetären Wirtschaftsförderung bietet das Land Hessen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital und die Übernahme von Bürgschaften an. Diese Broschüre nennt Ihnen die wichtigsten Hilfen für Unternehmen und Selbst- ständige in unserem Bundesland. Nutzen Sie für weitere Informationen auch die an- gegebenen Adressen und Websites. Mit den besten Wünschen für Ihre Unternehmertätigkeit Florian Rentsch Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Inhalt: 1. Beratungshilfen 2. Investitions- und Projektförderung 2.1 Existenzgründung 2.2 Mittelstandsförderung 2.3 Regionalförderung 2.4 Umweltschutz und Energie 2.5 Technologieförderung 3. Ausbildungsplatzförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen 4. Außenwirtschaftsförderung 5. Anschriften Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
4 1. Beratungshilfen 1.1 Förderberatung Hessen Institut für Freie Berufe Marienstr. 2, 90402 Nürnberg Die Förderberatung Hessen, angesiedelt bei der Wirtschafts- 0911/235650 und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), dient als Scout für alle Fragen der Wirtschaftsförderung. Sie ist auf die För- sowie alle Kammern. derangebote des Landes und des Bundes spezialisiert. Hier berät sie auch zu den individuell geeigneten Finanzierungs- Existenzgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich des möglichkeiten und hilft dabei, neue Finanzierungsstrategien Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes selbststän- unter Einbindung der Instrumente Zuschüsse, Darlehen, dig machen wollen, können kostenlos die organisationsei- Bürgschaften und Beteiligungen zu entwickeln. genen Betriebsberatungsstellen des Handwerks (bei den Handwerkskammern und verschiedenen handwerklichen Darüber hinaus informiert die Förderberatung Hessen über Fachverbänden) in Anspruch nehmen. die nicht-monetären Fördermöglichkeiten. Vermittelt werden alle Leistungen, die eigene und externe Einrichtungen anbie- Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung enthal- ten. Die Förderberatung unterhält dafür ein Netzwerk zu der ten die websites www.existenzgruendung-hessen.de und Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), der www.startercenter-hessen.de. Bürgschaftsbank Hessen, der KfW-Mittelstandsbank, den Wirtschaftsförderungen des Landes, der Regionen und der Kommunen, dem RKW, dem Wirtschaftsministerium, den Kammern, zu den Business-Angel-Netzwerken, Trans- 1.3 ferstellen und Existenzgründungshilfevereinen. Betriebsberatung Die Adressaten sind vor allem Unternehmen und Existenz- Neben den Existenzgründungs- und Existenzaufbaubera- gründer, aber auch Kommunen und Kreditinstitute. Als unab- tungen werden auch allgemeine Betriebsberatungen, Kurz- hängiger Informationsgeber, der seine Leistungen kostenlos beratungen, Umsetzungsberatungen, Check-Ups, Beratun- anbietet, ist die Förderberatung an den Standorten Offen- gen zu Unternehmensübergaben und sonstige betriebswirt- bach, Wetzlar und Kassel vertreten (Anschriften im Anhang). schaftliche Beratungen sowie Energieeinspar- und Umwelt- schutzberatungen bezuschusst. Auskünfte zur Betriebs- und Ansprechpartner in Offenbach: Unternehmensberatung erteilen insbesondere die RKW Herr Lohrmann, 069/91323262 Hessen GmbH sowie die unter 1.2 aufgeführten Beratungs- Ansprechpartner in Wetzlar: stellen. Herr Peter, 06441/4479168, Ansprechpartner in Kassel: Herr Bong, 0561/7066400 1.4 Designberatung 1.2 Zur Komplementierung guten Designs und damit zur Verbes- Existenzgründungs- und Existenzaufbau- serung der Wettbewerbschancen von Gütern und Dienstleis- beratungen tungen fördert das HMWVL Designberatungen. Ansprechpartner ist der Zur Förderung der Gründung und in der Aufbauphase junger Hessen-Design e. V., Unternehmen unterstützen die Bundesregierung und das Eugen-Bracht-Weg 6, 64287 Darmstadt Land Hessen Existenzgründerinnen und -gründer durch 06151/1591911. spezielle Beratungsangebote. Bezuschusst werden Existenz- gründungsberatungen und Existenzaufbauberatungen. Aus- künfte erteilen: 1.5 Kooperationsvermittlung RKW Hessen GmbH (RKW) Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn Kooperationen zwischen Unternehmen vermittelt weltweit die 06196/970240 HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang). Ebenfalls Büro Kassel: sind die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Ludwig-Erhard-Str. 8, 34131 Kassel Handelskammern, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main , 0561/9309990 die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskam- mern, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden, und die Ver- Bundesamt für einigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., Emil- Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, auf diesem Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn/Ts., Gebiet tätig. Der Innovationslotse der HA Hessen Agentur 06196/908-0 GmbH ist behilflich bei der Suche nach Kooperationspartnern in Hessen. Ansprechpartner ist Frau Dr. Claudia Männicke, UHD-Unternehmensberatung Hessen für Handel und Dienst- 0611/95017-8691. Markt- und technologieorientierte leistung GmbH (vormals Betriebswirtschaftliche Beratungs- Kooperationsvermittlung auf europäischer Ebene bietet das stelle des Hessischen Einzelhandels) Enterprise Europe Network Hessen (www.een-hessen.de) Westendstr. 70, 60325 Frankfurt am Main bei der Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) an. 069/13309180 Ansprechpartner ist Herr Dr. Snouber, 0611/95017-8998. Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
5 1.6 Standortberatung / Investorenbetreuung 1.8 EU-Beratung Die Standortberatung der HA Hessen Agentur GmbH bietet in- und ausländischen Unternehmen, die sich in Hessen Die Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) bietet mit ansiedeln, ihren Betrieb verlagern oder erweitern wollen, dem „Enterprise Europe Network Hessen“ insbesondere Unterstützung bei der Standortsuche. kleinen und mittleren Unternehmen hessenweit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die die Europäi- Über verfügbare Gewerbeflächen und –immobilien bis zum sche Union betreffen. Rund 500 wirtschaftsnahe Einrichtun- detaillierten Standortprofil werden individuelle Projektlösun- gen in den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Partnerländern gen angeboten. Ansprechpartner ist Herr Dr. Detlef sind in dem von der Europäischen Kommission errichteten Terzenbach, 0611/95017-8613. europäischen Netzwerk „Enterprise Europe Network“ mitei- nander verbunden. Weitere Informationen zum Standort Hessen enthalten die folgenden Internetseiten: Das Enterprise Europe Network Hessen beantwortet Fragen zu EU-Förderprogrammen, rechtlichen Bestimmungen der www.invest-in-hessen.de EU sowie öffentlichen Aufträgen und leistet Hilfestellung bei Mehrsprachige Website, die den Wirtschaftsstandort Hessen der Erschließung ausländischer Märkte. Unternehmen bietet ausführlich vorstellt, inklusive Downloads verschiedener es kompetente Unterstützung beim Aufbau und der Auswei- Infopakete. tung von geschäftlichen Kooperationen ins Ausland – seien es markt- oder technologieorientierte Kooperationen. Es www.standorte-in-hessen.de informiert und berät weiterhin zu allen Forschungs- und Zweisprachige Vermarktungsplattform für verfügbare Gewer- Technologieförderprogrammen der EU und prüft dahinge- beflächen und –immobilien in Hessen, inklusive kartographi- hende Projektanträge. Ergänzend wird eine Projektpartner- scher Darstellung. Ansprechpartner bei der HA Hessen suche angeboten. Agentur GmbH ist Herr Oliver Beil, 0611/774-8303. . Das Netzwerk in Hessen ist zudem Nationale Kontaktstelle des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für das EU- 1.7 Programm „Forschung für KMU“ und „Forschung für Verbän- de von KMU“, das kleinen und mittelständischen Unterneh- Informationsvermittlung men den Zugang zur EU-Forschungsförderung erleichtern soll. Beratungszentren Elektronischer Geschäftsverkehr Ansprechpartner im Enterprise Europe Network Hessen (www.een-hessen.de) sind: Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Herr Dr. Snouber 0611/95017-8257 (Koordination) Geschäftsverkehr (BIEG-Hessen), eine Einrichtung der Frau Heidenreiter-Gelov 0611/95017-8202 (EU- Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda, Binnenmarkt) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main. Es Frau Schmidt 0611/95017-8957 (Technologietransfer) wird gefördert durch das BMWi und bietet insbesondere Frau Gibbert 0611/95017-8494 (EU- kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie und neutrale Forschungsförderung) Beratung zu den Themen Internet und E-Business, mit Schwerpunkt Online-Marketing an. Unterstützt wird das In Fragen des Europäischen Binnenmarktes beraten auch Beratungsangebot durch Seminare und Workshops sowie die Kammern und Verbände. durch Leitfäden und Newsletter. Kontakt: BIEG Hessen GbR, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, 069- 2197-1380, info@bieg-hessen.de 1.9 www.bieg-hessen.de Technologie- und Innovationsberatung Im vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Das Angebot des EC-M - Beratungszentrum Elektronischer Landesentwicklung aufgelegten Betriebsberatungsprogramm Geschäftsverkehr Mittelhessen - umfasst kostenlose Erstbe- werden Beratungen zur Lösung technischer Probleme bei ratung und Hilfestellungen in Fragen der kommerziellen der Anwendung neuer grundlegender Erkenntnisse auf Internetnutzung. Gefördert durch das BMWi arbeitet das EC- Verfahren und Produkte durch Zuschüsse gefördert. Gemäß M seit 1998 erfolgreich daran, die Entwicklung des Elektroni- der Fördergrundsätze Umwelttechnik und Wirtschaft werden schen Geschäftsverkehrs von Unternehmen in Mittelhessen Beratungen bei Betrieben der Umwelttechnologiebranche zu fördern. Kleine und mittlere Unternehmen unterstützt das (bspw. Wasser-/Abwasser-, Energie-, Abfalltechnologie) zu EC-M gezielt bei der Einführung wirtschaftlicher und innova- spezifischen technologischen und wirtschaftlichen Fragestel- tiver Informations- und Kommunikationstechniken. Eine lungen gefördert. Auskünfte erteilt die RKW Hessen GmbH besonders aktive Form der Förderung ist die Durchführung (Anschrift siehe 1.2). von hersteller- und anbieterneutralen Informationsveranstal- tungen. Darüber hinaus führen mehrere Fachverbände und -vereine Kontakt: der Wirtschaft technologiebezogene Beratungen durch. Im EC-M - Gutfleischstraße 3-5 - 35390 Gießen, 0641- 309 Bereich des Handwerks haben auch die Handwerkskammern 13 47, info@ec-m.de , Kassel und Wiesbaden Technologieberatungsstellen einge- www.ec-m.de richtet. Beratungen und der Wissenstransfer auf dem Gebiet des Kleine und mittlere Unternehmen können außerdem bei der Umweltschutzes werden auch von der Deutschen Bundes- Informationsvermittlungsstelle der HA Hessen Agentur stiftung Umwelt gefördert. Auskünfte erteilt die Deutsche GmbH (Anschrift im Anhang) den Zugang zu internationalen Bundesstiftung Umwelt, An der Bornau 2, 49090 Osnabrück, elektronischen Datenbanken nutzen. 0541/9633-0. Die IHK-Innovationsberatung Hessen unterstützt Unterneh- men bei ihren Innovationsanstrengungen durch ein breites Serviceangebot. Dazu gehören neben der individuellen Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
6 Beratung bei Produkt- und Verfahrensinnovationen auch die tung von Technologien zwischen Unternehmen zu fördern Information durch Veranstaltungen, Seminare und Arbeits- und die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen kreise. Das Serviceangebot der Beratungsstelle wird durch zu unterstützen. Das Enterprise Europe Network Hessen zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technologietrans- vermittelt Geschäftskontakte für verschiedenste Formen fer ergänzt. (Siehe 1.10) unternehmerischer Zusammenarbeit in Europa: Herstellungs- Die IHK-Innovationsberatung Hessen hat neben ihrem Sitz in , Marketing-, Lizenzabkommen, technische Zusammenarbeit Frankfurt zwei Geschäftsstellen in Kassel und Wetzlar. sowie Joint Ventures. Kontakt: IHK-Innovationsberatung Hessen, Ansprechpartnerin ist Frau Schmidt, 0611/95017-8957. Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, 069-2197-1426; Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel, 0561-7891-284; Friedensstr. 2, 35578 Wetzlar, 06441 9448-1250. 1.11 www.itb-hessen.de Auftragsberatung Über öffentliche Aufträge berät die Auftragsberatungsstelle 1.10 Hessen, Bierstadter Str. 9, 65189 Wiesbaden, Technologietransfer 0611/974508-0. Möglich sind auch tagesaktuelle Recher- chen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD, Die an allen hessischen Hochschulen bestehenden Techno- dem Hessischen Präqualifizierungsregister HPQR und der logietransferstellen stehen insbesondere kleinen und mittle- EU-Datenbank TED. ren Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung, helfen bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern für die Unternehmen in den Hochschulen und wickeln For- schungsprojekte ab. Im TechnologieTransferNetzwerk Hessen (TTN-Hessen) haben sich die hessischen Hochschulen und die führenden Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, um ihre Ange- bote zum Wissens- und Technologietransfer zu bündeln (siehe www.ttn-hessen.de). Das in Hessen vorhandene Technologieangebot wird übersichtlich gestaltet und vorhan- dene Aktivitäten zum Technologietransfer werden optimiert. Die Geschäftsstelle des TTN-Hessen ist bei der Hessen Agentur GmbH angesiedelt. Ansprechpartner beim TTN- Hessen ist Frau Dr. Männicke, 0611/95017-8691. Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handels- kammern unterstützt den Wissens- und Technologietransfer durch zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technolo- gietransfer, deren Sitz in den IHKs Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg und Kassel ist. Die Kernaufgabe der hessenweit fünf Regionalberater – die im Technologie- TransferNetzwerk Hessen organisiert sind - ist es, Unter- nehmen systematisch bei der Suche nach Partnern aus Wissenschaft und Forschung zu unterstützen. Kontakt: Regionale Beratungsstellen für Technologietransfer: c/o IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt, 06151/871-284; c/o IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, 069/2197-1428; c/o IHK Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, 0661/284- 47; c/o IHK Gießen-Friedberg, Goetheplatz 3, 61169 Friedberg, 06031/609-2520; c/o IHK Kassel, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel, 0561/7891-201. Die HA Hessen Agentur GmbH fördert darüber hinaus ver- schiedene Projekte des Wissens- und Technologietransfers. Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH, Abraham- Lincoln-Str. 38-42, 65189 Wiesbaden. Beim Enterprise Europe Network Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) erhalten Unternehmen praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüberschrei- tender Unternehmenskooperationen, der Erschließung aus- ländischer Märkte und der Suche nach Geschäftskontakten. Es ist Teil eines europaweiten Netzwerks der EU- Kommission, zu dessen Aufgaben es gehört, die Vermark- Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
7 2. Investitions- und Projektförderung Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (s. 2.2.4 2.1 Existenzgründung Bürgschaften). 2.1.1 2.1.5 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Gründungszuschuss für Arbeitslose, die Hessen (GuW Hessen) selbstständige Existenzen gründen wollen Seit dem 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss den Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrü- bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinan- ckungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle zierung Hessen (GuW Hessen) im Rahmen einer Kooperation Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und beruflich selbstständig machen wollen. Empfänger von Ar- Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank beitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch an. nehmen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Für die Gründung oder Festigung einer selbstständigen Exis- tenz innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäfts- Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig ma- tätigkeit können im Rahmen des Förderfensters GuW Hessen chen möchte, kann bei der für ihn zuständigen Arbeitsgemein- – Gründung zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von max. 2 schaft oder Optionskommune ein Einstiegsgeld beantragen. Mio. € gewährt werden. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach ( 069/9132-7814) sowie jedes Kreditinstitut. 2.1.2. ERP-Kapital für Gründung 2.2 Mittelstandsförderung Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe können neben den Existenzgründungskredi- ten Unternehmerkapital als zinsgünstiges und anfänglich 2.2.1 tilgungsfreies Darlehen mit Eigenkapitalcharakter erhalten. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Banken- Hessen (GuW-Hessen) gruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. Kleine und mittlere Unternehmen in ganz Hessen können zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € im Rahmen des 2.1.3 Förderfensters GuW Hessen – Wachstum erhalten. Zinsverbil- ERP-Gründerkredit - StartGeld ligungen des Landes Hessen können für Investitionen und Betriebsmittel von Unternehmen gewährt werden, die die Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf von max. KMU-Definition der EU erfüllen. 100 T€ können im Rahmen des Programms zinsgünstige Kredite mit 80%iger Haftungsfreistellung mit maximal Hinweis: Mit GuW kann auch die Errichtung und Ausstattung 10jähriger Laufzeit erhalten. Startgeld können auch Existenz- von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen gefördert gründer erhalten, die zunächst nur im Nebenerwerb tätig werden. werden und die üblicherweise erforderlichen Sicherheiten nicht erbringen können. Nähere Auskünfte erteilen das Info- Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit center der KfW Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und jedes der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden Kreditinstitut. sein. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach ( 069/9132-7814) sowie jedes Kreditinstitut. 2.1.4 Bürgschaft ohne Bank (BoB) 2.2.2 Existenzgründer, Jungunternehmer (max. 3 Jahre bestehen- KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital de Unternehmen) und angehende Selbstständige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen nach positiver kreditwirt- Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft schaftlicher Prüfung ihres Antrages ein Prüfzertifikat, welches sowie freiberuflich Tätige, deren Umsatz im Regelfall 500 Mio. die Gewährung einer bis zu 80%igen Ausfallbürgschaft auf € nicht überschreiten darf, können zinsgünstige Kredite (be- eine Gesamtkreditsumme von mindestens 50 T€ und höchs- sonders zusätzlich vergünstigter Zinssatz für kleine und mittle- tens 300 T€ vorab in Aussicht stellt. Sofern ein bestehendes re Unternehmen) zur Finanzierung von Investitionen im In- Unternehmen erworben wird (Nachfolgeregelung), kann der und Ausland, insbesondere in den anderen EU-Ländern, die verbürgungsfähige Fremdfinanzierungsbedarf bis zu 500 T€ der Errichtung, Sicherung oder Erweiterung des Un- betragen. Diese Zusage soll dem Existenzgründer die Suche ternehmens dienen, in Anspruch nehmen (zum Teil mit nach einem finanzierenden Kreditinstitut erleichtern. Das 50%iger Haftungsfreistellung). Im Rahmen des Programms Angebot BoB steht bis Ende 2012 auch bestehenden Un- können auch Betriebsmittel finanziert werden. Nähere Aus- ternehmen und Selbstständigen zur Verfügung. Nähere künfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
8 2.2.3 und Gießen sowie der Odenwaldkreis und Teile der Landkrei- se Bergstraße und Darmstadt-Dieburg. KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/9132-7814) und jedes und freiberuflich Tätige können Nachrangdarlehen mit Eigen- Kreditinstitut. kapitalcharakter zur Investitionsfinanzierung im In- und Aus- land erhalten. Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Banken- gruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. 2.2.7 Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen und Ausstellungen 2.2.4 Kleine und mittlere Unternehmen können zur Förderung der Bürgschaften Markterschließung durch gemeinschaftliche Beteiligung an Messen und Ausstellungen Zuschüsse erhalten. Diese sind Ausfallbürgschaften bis zu 1 Mio. € für Bankkredite zur Finan- bei den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und zierung betrieblicher Investitionen, zur Betriebsmittelfinanzie- Handelskammern sowie Landesfachverbänden der gewerbli- rung, für Kredite im Zusammenhang mit Existenzgründungen chen Wirtschaft zu beantragen. Nähere Auskünfte erteilt im oder der Übernahme von Betrieben und für Avalkredite über- Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landes- nimmt die Bürgschaftsbank. entwicklung Herr Blumenstiel, 0611/815-2283. Nähere Auskünfte erteilen die Bürgschaftsbank Hessen GmbH Abraham-Lincoln-Str. 38-42, 65189 Wiesbaden, 2.2.8 0611/1507-0 Förderprogramm für regionale Innovations- sowie alle Kreditinstitute. zentren Bürgschaften können auch für Garantien im Zusammenhang Für den Aufbau von regionalen Innovationszentren durch mit Exporten übernommen werden. mindestens drei Unternehmen alleine oder gemeinsam mit Körperschaften des öffentlichen Rechts können in den ersten Zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten drei Jahren Zuschüsse gewährt werden. Nähere Auskünfte kann bei Projekten, die von der Bürgschaftsbank nicht abge- erteilt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr deckt werden, auch das Land Hessen Ausfallbürgschaften und Landesentwicklung Herr Dr. Cuny, 0611/815-2295. übernehmen. Nähere Auskünfte erteilen die Kreditinstitute und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Wiesbaden (Anschrift im Anhang). 2.2.9 Programm zur Förderung der Humankapital- Hinweis: Mit Bürgschaften kann auch die Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen bildung durch Innovationsassistenten/-innen gefördert werden. In den strukturschwachen Landesteilen (Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur" sowie Vorranggebiete nach RWB-EFRE (s. 2.2.5 2.3.3) des Europäischen Strukturfonds werden Zuschüsse für Kapital für Kleinunternehmen die Beschäftigung von Hochschulabsolventen als Innovations- assistenten gewährt. Antragsberechtigt sind kleine und mittle- Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige können im Rahmen re Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen der Gemein- des Programms Nachrangdarlehen zwischen 25.000-75.000 € schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Diese Finanzie- struktur" erfüllen. Gefördert wird die Neueinstellung und Be- rungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur schäftigung von Absolventen einer Fachhochschule oder einer sowie der Liquiditätssituation bei den Unternehmen und Frei- Hochschule, die einen Studiengang im wirtschaftswissen- beruflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen schaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissen- Fremdkapitals ermöglichen. Ein weiteres Darlehen der Haus- schaftlichen Bereich abgeschlossen haben. bank in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrages ist erforderlich. Nach dem Studienabschluss oder nach einer wissenschaftli- chen Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Forschungsein- Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank richtung dürfen die Innovationsassistenten noch nicht länger Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/9132-7814) und jedes als 12 Monate berufstätig gewesen sein. Der Arbeitsvertrag Kreditinstitut. muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 50% des 2.2.6 Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch Kapital für Kleinunternehmen – Innovation 20.000 € im ersten Jahr, und 40% des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch Plus 10.000 €, im zweiten Jahr. Es werden nur zwei Beschäfti- gungsverhältnisse pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren Kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige können im Rah- gefördert. men des Programms Nachrangdarlehen zwischen 75.000- 200.000 € mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Ein weite- Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank res Darlehen der Hausbank in Höhe von mindestens 50% des Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel, Darlehensbetrages ist erforderlich. Die Finanzierungsmittel 0561/706-7711. stehen für innovative Vorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung des Unternehmens zur Verfügung. Für Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine Zinsver- günstigung von 0,20 %-Punkten gewährt. Zu den hessischen EFRE-Vorranggebieten zählen die Regierungsbezirke Kassel Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
9 2.2.10 Antragsberechtigt sind Betriebe, deren Güter oder Leistungen Programm zur Förderung von Kooperations- überregional abgesetzt werden. netzwerken und Clustermanagement Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes- Durch die Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clus- sen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, 34117 Kassel, termanagement soll die regionale und überregionale Zusam- 0561/706-7711. menarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Ziele sind insbesondere 2.3.2 - der Anstoß von gemeinsamen Initiativen zur Ver- ERP-Regionalförderprogramm besserung der Zusammenarbeit zwischen Unter- nehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren, Sofern die in 2.3.1 aufgeführten KMU-Kriterien erfüllt werden, - der Aufbau von Informationsnetzwerken zwischen können Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerbli- Unternehmen, chen Wirtschaft und freiberuflich Tätige in den dort genannten - der Ausbau des Technologietransfers zwischen strukturschwachen Landesteilen, die nicht die Antragsvor- Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen, aussetzungen für Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe - die Einbindung externen Wissens in den Innovati- erfüllen, für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung und onsprozess der Unternehmen, grundlegende Rationalisierung von Betrieben zinsgünstige - die Erleichterung des Zugangs zum Know-how Kredite erhalten (Förderfenster mit zusätzlich vergünstigtem anderer Unternehmen und die Verbesserung der Zinssatz für kleine Unternehmen). Wettbewerbsfähigkeit, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen. Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. Maßnahmen werden vorrangig in den regionalen Fördergebie- ten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 2.3.3 Wirtschaftsstruktur“ (Fördergebiete s. unter 2.3.1) und in den Betriebliche Investitionsförderung in struktur- EFRE-Vorranggebieten (s. unter 2.3.3) unterstützt. schwachen Landesteilen Als Träger und damit Antragsteller kommen Zusammen- schlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, In strukturschwachen Landesteilen, soweit diese nicht bereits davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirt- zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung schaft, sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen und sonstige der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören, gewährt das regionale Akteure in Betracht. Nur die beim Träger anfallen- Land Hessen - in den Vorranggebieten nach RWB-EFRE des den Ausgaben zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und Europäischen Strukturfonds auch mit Beteiligung der EU - für zur Durchführung des Netzwerk-Managements (Personal- und gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen Sachkosten) sind förderfähig. Zuschüsse bis zu 10% bzw. 20%. Zu den EFRE- Vorrangebieten in Hessen zählen – neben den Regierungs- Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank in präsidien Kassel und Gießen – der Odenwaldkreis sowie Teile Kassel, Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel, Tel.: 0561 / 706- der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg. 7711. Zur Größeneinstufung der Unternehmen siehe 2.3.1. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes- sen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, 34117 Kassel 2.3 Regionalförderung 0561/706-7711. 2.3.1 2.3.4 Betriebliche Investitionsförderung im Gebiet Programm und Richtlinien zur Förderung der der Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung ländlichen Entwicklung in Hessen der regionalen Wirtschaftsstruktur" Im Rahmen der Programme zur Dorferneuerung, zur Regio- nalentwicklung sowie zum Landtourismus zahlt das Land Die Förderung nach dem Koordinierungsrahmen der Gemein- Hessen auch für betriebliche Investitionen unter bestimmten schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- Voraussetzungen Zuschüsse. Anträge sind bei den zuständi- struktur" erstreckt sich auf die Landkreise Fulda, Gießen, gen Landräten – Abt. Dorf- und Regionalentwicklung – zu Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck- stellen. Frankenberg, Werra-Meißner sowie die Stadt und den Land- kreis Kassel. Im Werra-Meißner-Kreis können Investitionszuschüsse für die Errichtung gewerblicher Produktionsbetriebe bei kleinen Un- ternehmen bis zu 35% bei mittleren Unternehmen bis zu 25% 2.4 Umweltschutz und Energie und bei Großunternehmen bis zu 15% gefördert werden. In den anderen genannten Gebieten ist nur die Förderung 2.4.1 kleiner Unternehmen mit 20% und mittlerer Unternehmen mit 10% möglich. KfW-Umweltprogramm Nach der Definition der Europäischen Union sind kleine Un- Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ternehmen solche mit weniger als 50 Beschäftigten und können für Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, höchstens € 10. Mio. Umsatz oder Bilanzsumme. Mittlere die Umweltsituation wesentlich zu verbessern, zinsgünstige Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäf- Kredite erhalten. Dazu gehören Erhöhung der Ressourceneffi- tigten und höchstens € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanz- zienz/ Materialeinsparung, Investitionen zur Vermeidung und summe. Reduzierung von Emissionen, zur Abwasserreinigung und – Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
10 verminderung, oder zur Altlasten-/Flächensanierung sowie Investitionen im Bereich Abfallwirtschaft. Die Europäische Union fördert im Rahmen des 7. Rahmen- programms im Bereich Umwelt innovative Forschungsprojekte Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, zur nachhaltigen Entwicklung. Das Programm LIFE+ unter- 0800 539-90 01. stützt finanziell Umweltprojekte in den Bereichen Naturschutz, Umwelttechnologie und Kommunikation in Umweltfragen. Ansprechpartnerin bei der HA Hessen Agentur ist Frau 2.4.2 Gibbert, 0611/95017-8494. KfW-Energieeffizienzprogramm Freiberufler und betreffende Unternehmen der gewerblichen 2.4.5 Wirtschaft sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Maßnahmen zur rationellen und umwelt- Contracting-Vereinbarung Energieleistungen erbringen, erhal- verträglichen Energienutzung ten im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ – eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Nach dem hessischen Energiegesetz können Vorhaben zur Wirtschaft und Technologie sowie der KfW – zinsgünstige Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien und Tech- Kredite für Investitionen in Deutschland, die wesentliche nologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktvorberei- Energieeinspareffekte erzielen, z. B. im Bereich Haus- und tungsförderung), Entwicklungsvorhaben, Vorhaben zur spar- Energietechnik, Gebäudehülle, Maschinenpark, Energierück- samen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung gewinnung, Abwärmenutzung, etc. erneuerbarer Energien (Marktanreizförderung) sowie Projekte zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und - Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Techno- 0800 539-90 01. logien zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Eine besondere Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen, denen im Rahmen von Energieeffizienztischen 2.4.3 in Süd-, Mittel- und Nordhessen praktische Beispiele sowie KfW-Programm Erneuerbare Energien Methoden der Planung und Entscheidungsfindung zur Verfü- gung gestellt werden. In Süd- und Mittelhessen moderieren Das KfW-Programm Erneuerbare Energien richtet sich mit der und organisieren jeweils die Industrie- und Handelskammern Vergabe zinsgünstiger Kredite u.a. an Freiberufler und ge- die Projekte, in Nordhessen ist es der Verein Kompetenz- werbliche Unternehmen für Investitionen in den beiden Pro- netzwerk Dezentrale Energietechnologien (deENet). An- grammteilen sprechpartner: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 0611/815-0. - „Standard“: Förderung zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderun- gen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfül- len, z.B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen an Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit fördert im Rahmen des Marktanreizporgramms Land (on-shore) und repowering-Maßnahmen, An- die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, von lagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, In- Biomasseheizkesseln, effizienter Wärmepumpen, Anlagen zur vestitionen in objektnahe Nieder- und Mittelspan- Nutzung der Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie nungsnetze, KWK-Anlagen und Anlagen zur Wär- besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kältenut- meerzeugung sowie Wärme-/Kältenetze und Wär- zung aus erneuerbaren Energien mit Zuschüssen. Antragsbe- rechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Frei- me-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien berufler, natürliche Personen, kommunale Gebietskörper- gespeist werden und die Anforderungen im Pro- schaften und eingetragene Vereine. Nähere Auskunft erteilt grammteil „Premium“ nicht erfüllen. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), Eschborn, Tel. 06196/908-625 oder das Infocenter der KfW- - „Premium“: Förderung von Anlagen zur Verfeue- Bankengruppe, 0800 539-90 01. Bei allgemeinen Fragen rung fester Biomasse, der Tiefengeothermie, von zur Förderung erneuerbarer Energien erhalten Sie Auskunft beim BINE Informationsdienst des Fachinformationszentrums Wärmenetzen, großen Solarkollektoranlagen, gro- Karlsruhe, Büro Bonn, Tel. 0228/9 23 79-0, www.bine.info ßen Wärmespeichern und –pumpen sowie Biogas- aufbereitungsanlagen. Die Europäische Union fördert Forschung im Energiesektor als Teil des 7. Rahmenprogramms, um das existierende Nicht förderfähig ist der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie Energiesystem nachhaltig, konkurrenzfähig und sicher zu Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener gestalten. Das Programm „Intelligente Energie-Europa“ im Vorhaben. Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördert sowohl verstärkte Nutzung von neuen und erneuerba- Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe, ren Energiequellen als auch die Steigerung der Energieeffizi- 0800 539-90 01. enz. Ansprechpartnerin ist Frau Gibbert 0611/95017-8494. 2.4.4 2.4.6 Förderung der Umweltforschung Energieberatung Mittelstand Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des Bundes- Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unterneh- ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden men der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Demonstrationsvorhaben im Umweltbereich sowie großtech- Zuschüsse gefördert. Ziel der Beratung soll das Aufzeigen von nische Erstanwendungen mit Zuschüssen gefördert. Auskünf- Schwachstellen einer effizienten Energieverwendung und eine te erteilt das Umweltbundesamt, 06813 Dessau-Roßlau, vertiefende Analyse sein, um einen Maßnahmenplan für 0340-2103-0 energie- und kostensparende Verbesserungen zu erarbeiten. Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
11 Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen 2.5.3 Wirtschaft und Freiberufler. Weitere Auskünfte erteilen die HA Hessen Agentur GmbH Regionalpartner vor Ort. Dies sind die IHK, HWK sowie die RKW Hessen GmbH, Tel. 06196/9702-44 sowie das Infocen- Die HA Hessen Agentur GmbH unterstützt die Innovationsfä- ter der KfW-Bankengruppe, 0800 539-90 01. higkeit der hessischen Wirtschaft und verstärkt die Verzah- nung von Wirtschaft und Wissenschaft. Aufgabenschwerpunk- te sind der Technologietransfer (1.10), die Beratung, Informa- 2.4.7 tion und Unterstützung des Technologiedialogs sowie die Förderung von Zukunftstechnologien. Sie ist Projektträgerin Maßnahmen zum wirtschaftlichen Ressour- der Aktionslinien „Hessen-Biotech“, „Hessen-IT“, „Hessen- ceneinsatz Umwelttech“ und „Hessen-Nanotech“ des Hessischen Wirt- schaftsministeriums. Zur effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser, Luft, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bietet die RKW Mit dem Enterprise Europe Network Hessen bietet die Hessen GmbH im Rahmen des Programms Hessen Agentur GmbH insbesondere kleinen und mittleren „Produktintergrierter Umweltschutz (PIUS)“ geförderte Bera- Unternehmen hessenweit eine zentrale Anlaufstelle für alle tungen an. Diese richten sich – neben der Verbesserung von Fragen und Anliegen, die die Europäische Union betreffen. Es Produktionsprozessen – auch auf die effiziente Ausrichtung bietet praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüber- von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Ansprech- schreitender Unternehmenskooperationen, der Suche nach partner bei der RKW-Hessen GmbH sind Herr Bolduan und Geschäftskontakten und der Erschließung ausländischer Herr Müller, 06196/9702-40; www.rkw-hessen.de, Märkte. Auch Unternehmen, die an europäischen Förderpro- www.hessen-pius.de. grammen teilnehmen oder sich an europaweit ausgeschriebe- nen öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen, erhalten Unter- stützung. Im Rahmen der Innovationsförderung (gemäß Innovations- 2.5 Technologieförderung richtlinie des Landes Hessen) werden über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessischer 2.5.1. Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Modell-und Förderung von F&E-Modell- und Pilotprojek- Pilotprojekte aus Mitteln des hessischen Landeshaushalts und ten der Europäischen Union (EU-EFRE) gefördert. Mit der Pro- jektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA Hes- Im Rahmen der Innovationsförderung entsprechend der Inno- sen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen im vationsrichtlinie des Landes Hessen werden über das Hessi- Antrags- sowie im Abrechnungsverfahren zur Verfügung. sche Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwick- lung sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessi- 2.5.4 scher Unternehmen und Forschungseinrichtungen als ‚Modell- ERP-Startfonds - Beteiligungen an kleinen und Pilotprojekte’ aus Mitteln des hessischen Landeshaus- Technologieunternehmen halts und der Europäischen Union (EFRE) gefördert. Mit der Projektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA Hessen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen Beteiligungskapital für junge, innovative Technologieunter- im Antrags- und Abrechnungsverfahren zur Verfügung. nehmen mobilisiert die KfW Mittelstandsbank mit Unterstüt- zung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Ansprechpartner ist Frau Dr. Männicke, 0611/95017-8691. (BMWi) mit dem ERP-Startfonds. Die KfW geht hierbei Beteili- gungen ein, ohne sich im Regelfall an der Geschäftsführung Weitere Informationen unter www.innovationsfoederung- des Unternehmens zu beteiligen. Auskünfte erteilen das hessen.de. Infocenter der KfW-Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. 2.5.2 Beteiligungskapital 255 Projektförderung aus Fachprogrammen der Bereitstellung von Beteiligungs-/ Risikokapital für innovations- EU orientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründungen durch zurzeit folgende Zahlreiche EU-Programme mit unterschiedlichen Förder- Beteiligungsgesellschaften: schwerpunkten eröffnen ein breites Spektrum von Förder- - MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH möglichkeiten. Des Enterprise Europe Network Hessen, ange- - Hessen Kapital GmbH siedelt bei der Hessen Agentur GmbH, informiert und berät - Mittelhessenfonds GmbH Unternehmen zu den europäischen Förderprogrammen sowie - RegioMit Regionalfonds Mittelhessen GmbH (für innovative zu allen Forschungs- und Technologieförderprogrammen der Gründungsvorhaben in der Region Gießen/Wetzlar) Europäischen Union. Es prüft Projektanträge des 7. For- schungsrahmenprogramms und des Programms „Forschung Auskünfte erteilt die mit der Geschäftsbesorgung beauftragte für KMU“. Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH), Schumannstraße 4-6, 60325 Frankfurt am Main Auskünfte erteilt das Enterprise Europe Network der HA Hes- 069/ 133850-7841. sen Agentur GmbH, Herr Dr. Snouber, 0611/95017-8257 (Anschrift im Anhang) und Frau Gibbert 0611/95017-8998. Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
12 2.5.6 Ansprechpartnerin bei der Hessen Agentur GmbH ist Frau Gibbert, 0611/95017-8494. Förderung der Biotechnologie Mit den Rahmenprogrammen Bioökonomie und Gesundheits- forschung sollen die Spitzenforschung gesichert und gleichzei- 2.5.8 tig Innovation und Technologietransfer gefördert werden. KMU-Patentprogramm Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bisher schon auf dem biotechnischen Gebiet tätig sind oder über die Grundvo- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien raussetzungen (qualifiziertes Personal, apparative Ausstat- naturwissenschaftlich-technischen Berufe mit Geschäftssitz tung) verfügen. Auskünfte erteilt der Projektträger Jülich, bzw. Produktionsstätte in Deutschland und mit bis zu 250 Bereich Biologie in der Forschungszentrum Jülich GmbH, Beschäftigten, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder 52425 Jülich (Postanschrift). Ansprechpartner ist Herr Dr. Gebrauchsmuster angemeldet haben, können bei der Siche- Biehl ( 02461/61-3855). rung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung mit einem Zuschuss von 50% der Kosten (bis zu einer Gesamt- Mit dem Gründerwettbewerb „Science4Life“, gefördert vom höhe von 8.000,- €) unterstützt werden. Land Hessen und dem Pharmaunternehmen sanofi-aventis, Die KMU-Patentaktion wendet sich ausdrücklich an Neulinge, werden Gründer aus den Bereichen Life Sciences und Che- die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren mie bei der Entwicklung ihrer Businesspläne unterstützt. letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Sie ist Weitere Informationen: Science4Life e. V., in fünf Teilpakete untergliedert – von der Recherche zum Tel.: 0700/00774477 oder www.science4life.de. Stand der Technik über die Kosten-Nutzen-Analyse bis hin zur Schutzrechtsanmeldung für Deutschland, der anschließenden Vorbereitung für die Verwertung der Erfindung und eventuel- 2.5.7 len Auslandsanmeldungen. Nähere Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH. KMU-Forschungsförderung Ansprechpartner ist Herr Schilling 0611/95017-8362. Kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können im Rahmen des "Zentralen Innovati- 2.5.9 onsprogramms Mittelstand" für internationale oder nationale Kinodigitalisierung Forschungs- und Technologievorhaben in Kooperation mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen Für die Digitalisierung von hessischen Kinos, insbesondere sowie für eine einzelbetriebliche Förderung als Einstieg in eine kleinen, z.B. Dorf- und Programmkinos, können Zuschüsse Forschung und Entwicklung Zuschüsse beantragen. Darüber gewährt werden. Förderfähig ist die erstmalige technische hinaus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für bestätigte ZIM- Umrüstung auf digitale Projektionstechnik. Anträge können bis Projekte Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungs- zum 31.12.12 gestellt werden. Voraussetzung für eine Förde- leistungen, die im Auftrag des Unternehmens durchgeführt rung durch das Land Hessen ist eine Förderung des Bundes werden, zu beantragen. durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Nähere Auskünfte erteilt die AiF Projekt GmbH, Tschaikows- Medien (BKM). kistraße 49, 13156 Berlin (030/48163-3) und die EuroNorm GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin (030/97003-043 Auskünfte über das hessische Förderprogramm erteilt die sowie VDI/VDE-IT, Steinplatz 1 , 10623 Berlin (030/310078- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kas- 407). Unter www.zim-bmwi.de können Sie sich über das sel, Wilhelmstr. 2, 34117 Kassel, 0561/706-7711 und über die Förderprogramm ZIM informieren. Förderung des Bundes die FFA – Filmförderungsanstalt, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin, 030/27 57 7-322. Das Enterprise Europe Network Hessen ist Nationale Kontakt- stelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das EU- Programm Forschung für KMU bzw. Forschung für Verbände von KMU. Es berät und prüft Projekt- anträge. 3. Ausbildungsplatzförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen Betriebe, die Altbewerberinnen oder Altbewerber, die sich bereits 3.1 im Vorjahr oder früher vergeblich bei der Arbeitsverwaltung um Förderung von Ausbildungsverhältnissen einen Ausbildungsplatz bemüht haben, einstellen, können Zuschüs- se erhalten, sofern die Altbewerberin oder der Altbewerber höchs- Betriebe, die einen Jugendlichen, der seinen Ausbildungsplatz durch tens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Der Zuschuss beträgt Insolvenz oder Stilllegung verloren hat, aufnehmen und die be- im ersten Ausbildungsjahr 65% und im zweiten Ausbildungsjahr gonnene Ausbildung fortsetzen, können Zuschüsse zu der tariflich 35% der Ausbildungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein zu leistenden monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Zuschlag von 10% auf den Förderbetrag gewährt. Anschlussausbildung für die Dauer von höchstens 6 Monaten er- Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, halten. Gefördert wird auch die Anschlussausbildung im Falle eines Frau Schrammel, 0561/106-3416 oder vorangegangenen Ausbildungsabbruchs, sofern die Ausbildung in Frau Jung, 0561/106-3414. dem vorangegangenen Betrieb nach Ablauf der Probezeit abgebro- chen wurde, der Abbruch nicht länger als ein Jahr zurückliegt und Betriebe, die eine Jugendlichen oder einen Jugendlichen direkt im die begonnene Ausbildung in einem neuem Ausbildungsbetrieb Anschluss an die Schulentlassung einstellen, die oder der die Jahr- fortgesetzt wird. Bei Existenzgründungen kann der Zuschuss für die gangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Dauer von höchstens sieben Monaten gewährt werden. Hauptschulabschluss verlassen werden und bei der Arbeitsverwal- Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, tung als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, Frau Fischer, 0561/106-3424 oder Frau Jung, 0561/106-3414. können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbil- Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
13 dungsjahr 50% und im zweiten Ausbildungsjahr 25% der Ausbil- Es wird ein flächendeckendes Netz von Qualifizierungsbeauftragten dungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein Zuschlag von in Hessen angestrebt. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt soll min- 10% auf den Förderbetrag gewährt. destens ein/e Qualifizierungsbeauftragte/r etabliert werden. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Frau Keitel, 0561/106-4166 oder c. Qualifizierungsberatungsstellen Frau Schrammel, 0561/106-3416. Qualifizierungsberatungsstellen haben die Aufgaben, Transpa- renz über Qualifizierungsangebote durch Information und Beratung Förderung von Ausbildungsverhältnissen in der Zuständigkeit des sicherzustellen. Ihre Angebote richten sich an die Beschäftigten Sozialministeriums: hessischer KMU. Außerdem fungieren sie als hessenweite Leitstel- len für die Beratung in ihren jeweiligen Themenschwerpunkten. Die Wer lern- und leistungsbeeinträchtigten Jugendlichen unter Auf- Beratungsstellen wirken auch bei der Beratung für Qualifizierungs- rechterhaltung des durchschnittlichen Ausbildungsplatzbestandes schecks mit: Sie helfen den Beschäftigten bei der Suche nach ihren einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, kann einen Zuschuss Bedürfnissen angepassten Weiterbildungslehrgängen. von 1.800 € pro Ausbildungsjahr erhalten. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Herr Marschall, 0561/106-3422 3.4 Ziel des Ausbildungsbudgets ist, benachteiligte junge Menschen Förderung von beruflichen Fortbildungsmaß- in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu nahmen (Meister-BAföG) bringen. Zielgruppen sind u.a. schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr und benachteiligte junge Um die Eigeninitiative junger Menschen auf dem Weg in die Selbst- Menschen mit multiplen Problemlagen. ständigkeit zu unterstützen, werden Darlehen und Zuschüsse für die Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Teilnahme an Meisterkursen und anderen Fortbildungsmaßnahmen Hessen (WI-Bank), im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Anträge können Frau Mootz, 0611/774-7374 bei den Studentenwerken der hessischen Universitäten gestellt werden. 3.2 Überbetriebliche Einrichtungen der beruflichen 3.5 Bildung Eingliederungszuschüsse / Lohnkostenzuschüsse Für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung können die Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Betriebe die vom Land Hessen geförderten überbetrieblichen Ein- Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich richtungen der Kammern und Verbände nutzen. Da daneben auch von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und Weiterbildungs- richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitneh- lehrgänge für neue Techniken bei den Lehrgangsträgern unterstützt mers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. werden, verbilligt sich die Teilnehmergebühr für die entsendenden mittelständischen Betriebe erheblich. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Diese erteilt nähere Informationen hierzu. 3.3 Qualifizierungsoffensive der hessischen Landes- regierung im Bereich Weiterbildung a. Qualifizierungsschecks Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens. Für den Wirtschaftsstandort Hessen bedeuten qualifizierte und flexible Arbeitskräfte einen entscheidenden Stand- ortvorteil im globalen Wettbewerb. Deshalb unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten oder Ausbilderinnen und Ausbilder sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbes- sern. Nähere Informationen erhalten Sie von den Beratungsstellen, die Sie im Internet unter www.qualifizierungsschecks.de finden. b. Qualifizierungsbeauftragte Das Land fördert regionale Qualifizierungsbeauftragte. Ihre Auf- gabe ist es, kleine und mittlere Betriebe (KMU) für den Nutzen und die Möglichkeiten kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung zu sen- sibilisieren. Auch sollen sie passgenaue Weiterbildungsseminare für die Region und ihre Betriebe initiieren. Hierzu sollen sie mit den vorhandenen Bildungsanbietern kooperieren. Um Betriebsinhabern oder Personalverantwortlichen sowie Beschäf- tigten von KMU einen Einblick in Seminarinhalte und –formen zu geben, sollen u. a. Informationsveranstaltungen durchgeführt wer- den. Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012
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