Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen - Informationen für Unternehmen und Selbstständige
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Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen Informationen für Unternehmen und Selbstständige St a nd J un i 2 0 12
2
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Lan-
desregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern
oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung ver-
wendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Miss-
bräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Infor-
mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partei-
politischer Informationen oder Werbemittel.
Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht
in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zuguns-
ten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Be-
schränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher
Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es je-
doch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu ver-
wenden.
Herausgeber:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/815-2026
http://www.hessen.de/wirtschaft
E-Mail: hmwvl@hmwvl.hessen.de
Redaktion: Referat II 3 - Förderung der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche
Finanzierungshilfen, Bürgschaften
Wiesbaden, im Juni 2012
Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemp-
lare erbeten
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20123
Vorwort von Minister Florian Rentsch
In Hessen finden Unternehmerinnen und Unternehmer beste Voraussetzungen, um
wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können und im Wettbewerb zu bestehen. Für
hessische Betriebe stehen Beratungsangebote und Förderprogramme in den ver-
schiedensten Bereichen zur Verfügung.
Im Bereich der monetären Wirtschaftsförderung bietet das Land Hessen Zuschüsse,
zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital und die Übernahme von Bürgschaften an.
Diese Broschüre nennt Ihnen die wichtigsten Hilfen für Unternehmen und Selbst-
ständige in unserem Bundesland. Nutzen Sie für weitere Informationen auch die an-
gegebenen Adressen und Websites.
Mit den besten Wünschen für Ihre Unternehmertätigkeit
Florian Rentsch
Hessischer Minister für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Inhalt:
1. Beratungshilfen
2. Investitions- und Projektförderung
2.1 Existenzgründung
2.2 Mittelstandsförderung
2.3 Regionalförderung
2.4 Umweltschutz und Energie
2.5 Technologieförderung
3. Ausbildungsplatzförderung,
Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen
4. Außenwirtschaftsförderung
5. Anschriften
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20124
1. Beratungshilfen
1.1
Förderberatung Hessen
Institut für Freie Berufe
Marienstr. 2, 90402 Nürnberg
Die Förderberatung Hessen, angesiedelt bei der Wirtschafts-
0911/235650
und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), dient als Scout für
alle Fragen der Wirtschaftsförderung. Sie ist auf die För-
sowie alle Kammern.
derangebote des Landes und des Bundes spezialisiert. Hier
berät sie auch zu den individuell geeigneten Finanzierungs-
Existenzgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich des
möglichkeiten und hilft dabei, neue Finanzierungsstrategien
Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes selbststän-
unter Einbindung der Instrumente Zuschüsse, Darlehen,
dig machen wollen, können kostenlos die organisationsei-
Bürgschaften und Beteiligungen zu entwickeln.
genen Betriebsberatungsstellen des Handwerks (bei den
Handwerkskammern und verschiedenen handwerklichen
Darüber hinaus informiert die Förderberatung Hessen über
Fachverbänden) in Anspruch nehmen.
die nicht-monetären Fördermöglichkeiten. Vermittelt werden
alle Leistungen, die eigene und externe Einrichtungen anbie-
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung enthal-
ten. Die Förderberatung unterhält dafür ein Netzwerk zu der
ten die websites www.existenzgruendung-hessen.de und
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), der
www.startercenter-hessen.de.
Bürgschaftsbank Hessen, der KfW-Mittelstandsbank, den
Wirtschaftsförderungen des Landes, der Regionen und der
Kommunen, dem RKW, dem Wirtschaftsministerium, den
Kammern, zu den Business-Angel-Netzwerken, Trans- 1.3
ferstellen und Existenzgründungshilfevereinen. Betriebsberatung
Die Adressaten sind vor allem Unternehmen und Existenz- Neben den Existenzgründungs- und Existenzaufbaubera-
gründer, aber auch Kommunen und Kreditinstitute. Als unab- tungen werden auch allgemeine Betriebsberatungen, Kurz-
hängiger Informationsgeber, der seine Leistungen kostenlos beratungen, Umsetzungsberatungen, Check-Ups, Beratun-
anbietet, ist die Förderberatung an den Standorten Offen- gen zu Unternehmensübergaben und sonstige betriebswirt-
bach, Wetzlar und Kassel vertreten (Anschriften im Anhang). schaftliche Beratungen sowie Energieeinspar- und Umwelt-
schutzberatungen bezuschusst. Auskünfte zur Betriebs- und
Ansprechpartner in Offenbach: Unternehmensberatung erteilen insbesondere die RKW
Herr Lohrmann, 069/91323262 Hessen GmbH sowie die unter 1.2 aufgeführten Beratungs-
Ansprechpartner in Wetzlar: stellen.
Herr Peter, 06441/4479168,
Ansprechpartner in Kassel:
Herr Bong, 0561/7066400 1.4
Designberatung
1.2 Zur Komplementierung guten Designs und damit zur Verbes-
Existenzgründungs- und Existenzaufbau- serung der Wettbewerbschancen von Gütern und Dienstleis-
beratungen tungen fördert das HMWVL Designberatungen.
Ansprechpartner ist der
Zur Förderung der Gründung und in der Aufbauphase junger Hessen-Design e. V.,
Unternehmen unterstützen die Bundesregierung und das Eugen-Bracht-Weg 6, 64287 Darmstadt
Land Hessen Existenzgründerinnen und -gründer durch 06151/1591911.
spezielle Beratungsangebote. Bezuschusst werden Existenz-
gründungsberatungen und Existenzaufbauberatungen. Aus-
künfte erteilen: 1.5
Kooperationsvermittlung
RKW Hessen GmbH (RKW)
Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn Kooperationen zwischen Unternehmen vermittelt weltweit die
06196/970240 HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang). Ebenfalls
Büro Kassel: sind die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und
Ludwig-Erhard-Str. 8, 34131 Kassel Handelskammern, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main ,
0561/9309990 die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskam-
mern, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden, und die Ver-
Bundesamt für einigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., Emil-
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, auf diesem
Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn/Ts., Gebiet tätig. Der Innovationslotse der HA Hessen Agentur
06196/908-0 GmbH ist behilflich bei der Suche nach Kooperationspartnern
in Hessen. Ansprechpartner ist Frau Dr. Claudia Männicke,
UHD-Unternehmensberatung Hessen für Handel und Dienst- 0611/95017-8691. Markt- und technologieorientierte
leistung GmbH (vormals Betriebswirtschaftliche Beratungs- Kooperationsvermittlung auf europäischer Ebene bietet das
stelle des Hessischen Einzelhandels) Enterprise Europe Network Hessen (www.een-hessen.de)
Westendstr. 70, 60325 Frankfurt am Main bei der Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) an.
069/13309180 Ansprechpartner ist Herr Dr. Snouber, 0611/95017-8998.
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20125
1.6
Standortberatung / Investorenbetreuung 1.8
EU-Beratung
Die Standortberatung der HA Hessen Agentur GmbH bietet
in- und ausländischen Unternehmen, die sich in Hessen Die Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) bietet mit
ansiedeln, ihren Betrieb verlagern oder erweitern wollen, dem „Enterprise Europe Network Hessen“ insbesondere
Unterstützung bei der Standortsuche. kleinen und mittleren Unternehmen hessenweit eine zentrale
Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die die Europäi-
Über verfügbare Gewerbeflächen und –immobilien bis zum sche Union betreffen. Rund 500 wirtschaftsnahe Einrichtun-
detaillierten Standortprofil werden individuelle Projektlösun- gen in den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Partnerländern
gen angeboten. Ansprechpartner ist Herr Dr. Detlef sind in dem von der Europäischen Kommission errichteten
Terzenbach, 0611/95017-8613. europäischen Netzwerk „Enterprise Europe Network“ mitei-
nander verbunden.
Weitere Informationen zum Standort Hessen enthalten die
folgenden Internetseiten: Das Enterprise Europe Network Hessen beantwortet Fragen
zu EU-Förderprogrammen, rechtlichen Bestimmungen der
www.invest-in-hessen.de EU sowie öffentlichen Aufträgen und leistet Hilfestellung bei
Mehrsprachige Website, die den Wirtschaftsstandort Hessen der Erschließung ausländischer Märkte. Unternehmen bietet
ausführlich vorstellt, inklusive Downloads verschiedener es kompetente Unterstützung beim Aufbau und der Auswei-
Infopakete. tung von geschäftlichen Kooperationen ins Ausland – seien
es markt- oder technologieorientierte Kooperationen. Es
www.standorte-in-hessen.de informiert und berät weiterhin zu allen Forschungs- und
Zweisprachige Vermarktungsplattform für verfügbare Gewer- Technologieförderprogrammen der EU und prüft dahinge-
beflächen und –immobilien in Hessen, inklusive kartographi- hende Projektanträge. Ergänzend wird eine Projektpartner-
scher Darstellung. Ansprechpartner bei der HA Hessen suche angeboten.
Agentur GmbH ist Herr Oliver Beil, 0611/774-8303. .
Das Netzwerk in Hessen ist zudem Nationale Kontaktstelle
des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für das EU-
1.7 Programm „Forschung für KMU“ und „Forschung für Verbän-
de von KMU“, das kleinen und mittelständischen Unterneh-
Informationsvermittlung
men den Zugang zur EU-Forschungsförderung erleichtern
soll.
Beratungszentren Elektronischer Geschäftsverkehr
Ansprechpartner im Enterprise Europe Network Hessen
(www.een-hessen.de) sind:
Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer
Herr Dr. Snouber 0611/95017-8257 (Koordination)
Geschäftsverkehr (BIEG-Hessen), eine Einrichtung der
Frau Heidenreiter-Gelov 0611/95017-8202 (EU-
Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda,
Binnenmarkt)
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main. Es
Frau Schmidt 0611/95017-8957 (Technologietransfer)
wird gefördert durch das BMWi und bietet insbesondere
Frau Gibbert 0611/95017-8494 (EU-
kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie und neutrale
Forschungsförderung)
Beratung zu den Themen Internet und E-Business, mit
Schwerpunkt Online-Marketing an. Unterstützt wird das
In Fragen des Europäischen Binnenmarktes beraten auch
Beratungsangebot durch Seminare und Workshops sowie
die Kammern und Verbände.
durch Leitfäden und Newsletter.
Kontakt:
BIEG Hessen GbR, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, 069-
2197-1380, info@bieg-hessen.de 1.9
www.bieg-hessen.de Technologie- und Innovationsberatung
Im vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Das Angebot des EC-M - Beratungszentrum Elektronischer Landesentwicklung aufgelegten Betriebsberatungsprogramm
Geschäftsverkehr Mittelhessen - umfasst kostenlose Erstbe- werden Beratungen zur Lösung technischer Probleme bei
ratung und Hilfestellungen in Fragen der kommerziellen der Anwendung neuer grundlegender Erkenntnisse auf
Internetnutzung. Gefördert durch das BMWi arbeitet das EC- Verfahren und Produkte durch Zuschüsse gefördert. Gemäß
M seit 1998 erfolgreich daran, die Entwicklung des Elektroni- der Fördergrundsätze Umwelttechnik und Wirtschaft werden
schen Geschäftsverkehrs von Unternehmen in Mittelhessen Beratungen bei Betrieben der Umwelttechnologiebranche
zu fördern. Kleine und mittlere Unternehmen unterstützt das (bspw. Wasser-/Abwasser-, Energie-, Abfalltechnologie) zu
EC-M gezielt bei der Einführung wirtschaftlicher und innova- spezifischen technologischen und wirtschaftlichen Fragestel-
tiver Informations- und Kommunikationstechniken. Eine lungen gefördert. Auskünfte erteilt die RKW Hessen GmbH
besonders aktive Form der Förderung ist die Durchführung (Anschrift siehe 1.2).
von hersteller- und anbieterneutralen Informationsveranstal-
tungen. Darüber hinaus führen mehrere Fachverbände und -vereine
Kontakt: der Wirtschaft technologiebezogene Beratungen durch. Im
EC-M - Gutfleischstraße 3-5 - 35390 Gießen, 0641- 309 Bereich des Handwerks haben auch die Handwerkskammern
13 47, info@ec-m.de , Kassel und Wiesbaden Technologieberatungsstellen einge-
www.ec-m.de richtet.
Beratungen und der Wissenstransfer auf dem Gebiet des
Kleine und mittlere Unternehmen können außerdem bei der Umweltschutzes werden auch von der Deutschen Bundes-
Informationsvermittlungsstelle der HA Hessen Agentur stiftung Umwelt gefördert. Auskünfte erteilt die Deutsche
GmbH (Anschrift im Anhang) den Zugang zu internationalen Bundesstiftung Umwelt, An der Bornau 2, 49090 Osnabrück,
elektronischen Datenbanken nutzen. 0541/9633-0.
Die IHK-Innovationsberatung Hessen unterstützt Unterneh-
men bei ihren Innovationsanstrengungen durch ein breites
Serviceangebot. Dazu gehören neben der individuellen
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20126
Beratung bei Produkt- und Verfahrensinnovationen auch die tung von Technologien zwischen Unternehmen zu fördern
Information durch Veranstaltungen, Seminare und Arbeits- und die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen
kreise. Das Serviceangebot der Beratungsstelle wird durch zu unterstützen. Das Enterprise Europe Network Hessen
zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technologietrans- vermittelt Geschäftskontakte für verschiedenste Formen
fer ergänzt. (Siehe 1.10) unternehmerischer Zusammenarbeit in Europa: Herstellungs-
Die IHK-Innovationsberatung Hessen hat neben ihrem Sitz in , Marketing-, Lizenzabkommen, technische Zusammenarbeit
Frankfurt zwei Geschäftsstellen in Kassel und Wetzlar. sowie Joint Ventures.
Kontakt: IHK-Innovationsberatung Hessen, Ansprechpartnerin ist Frau Schmidt, 0611/95017-8957.
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, 069-2197-1426;
Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel, 0561-7891-284;
Friedensstr. 2, 35578 Wetzlar, 06441 9448-1250. 1.11
www.itb-hessen.de
Auftragsberatung
Über öffentliche Aufträge berät die Auftragsberatungsstelle
1.10 Hessen, Bierstadter Str. 9, 65189 Wiesbaden,
Technologietransfer 0611/974508-0. Möglich sind auch tagesaktuelle Recher-
chen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD,
Die an allen hessischen Hochschulen bestehenden Techno- dem Hessischen Präqualifizierungsregister HPQR und der
logietransferstellen stehen insbesondere kleinen und mittle- EU-Datenbank TED.
ren Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung, helfen bei
der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern für die
Unternehmen in den Hochschulen und wickeln For-
schungsprojekte ab.
Im TechnologieTransferNetzwerk Hessen (TTN-Hessen)
haben sich die hessischen Hochschulen und die führenden
Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, um ihre Ange-
bote zum Wissens- und Technologietransfer zu bündeln
(siehe www.ttn-hessen.de). Das in Hessen vorhandene
Technologieangebot wird übersichtlich gestaltet und vorhan-
dene Aktivitäten zum Technologietransfer werden optimiert.
Die Geschäftsstelle des TTN-Hessen ist bei der Hessen
Agentur GmbH angesiedelt. Ansprechpartner beim TTN-
Hessen ist Frau Dr. Männicke, 0611/95017-8691.
Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handels-
kammern unterstützt den Wissens- und Technologietransfer
durch zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technolo-
gietransfer, deren Sitz in den IHKs Darmstadt, Frankfurt,
Fulda, Gießen-Friedberg und Kassel ist. Die Kernaufgabe
der hessenweit fünf Regionalberater – die im Technologie-
TransferNetzwerk Hessen organisiert sind - ist es, Unter-
nehmen systematisch bei der Suche nach Partnern aus
Wissenschaft und Forschung zu unterstützen.
Kontakt: Regionale Beratungsstellen für Technologietransfer:
c/o IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt,
06151/871-284;
c/o IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt,
069/2197-1428;
c/o IHK Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, 0661/284-
47;
c/o IHK Gießen-Friedberg, Goetheplatz 3, 61169 Friedberg,
06031/609-2520;
c/o IHK Kassel, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel,
0561/7891-201.
Die HA Hessen Agentur GmbH fördert darüber hinaus ver-
schiedene Projekte des Wissens- und Technologietransfers.
Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH, Abraham-
Lincoln-Str. 38-42, 65189 Wiesbaden.
Beim Enterprise Europe Network Hessen in der HA Hessen
Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) erhalten Unternehmen
praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüberschrei-
tender Unternehmenskooperationen, der Erschließung aus-
ländischer Märkte und der Suche nach Geschäftskontakten.
Es ist Teil eines europaweiten Netzwerks der EU-
Kommission, zu dessen Aufgaben es gehört, die Vermark-
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20127
2. Investitions- und Projektförderung
Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (s. 2.2.4
2.1 Existenzgründung Bürgschaften).
2.1.1 2.1.5
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Gründungszuschuss für Arbeitslose, die
Hessen (GuW Hessen) selbstständige Existenzen gründen wollen
Seit dem 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss den
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank)
Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrü-
bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinan-
ckungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle
zierung Hessen (GuW Hessen) im Rahmen einer Kooperation
Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich
mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
beruflich selbstständig machen wollen. Empfänger von Ar-
Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank
beitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch
an.
nehmen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige
Agentur für Arbeit.
Für die Gründung oder Festigung einer selbstständigen Exis-
tenz innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäfts-
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig ma-
tätigkeit können im Rahmen des Förderfensters GuW Hessen
chen möchte, kann bei der für ihn zuständigen Arbeitsgemein-
– Gründung zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von max. 2
schaft oder Optionskommune ein Einstiegsgeld beantragen.
Mio. € gewährt werden. Auskünfte erteilen die Wirtschafts-
und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach (
069/9132-7814) sowie jedes Kreditinstitut.
2.1.2.
ERP-Kapital für Gründung 2.2 Mittelstandsförderung
Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und
der Freien Berufe können neben den Existenzgründungskredi-
ten Unternehmerkapital als zinsgünstiges und anfänglich 2.2.1
tilgungsfreies Darlehen mit Eigenkapitalcharakter erhalten. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Banken- Hessen (GuW-Hessen)
gruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut.
Kleine und mittlere Unternehmen in ganz Hessen können
zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € im Rahmen des
2.1.3 Förderfensters GuW Hessen – Wachstum erhalten. Zinsverbil-
ERP-Gründerkredit - StartGeld ligungen des Landes Hessen können für Investitionen und
Betriebsmittel von Unternehmen gewährt werden, die die
Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf von max. KMU-Definition der EU erfüllen.
100 T€ können im Rahmen des Programms zinsgünstige
Kredite mit 80%iger Haftungsfreistellung mit maximal Hinweis: Mit GuW kann auch die Errichtung und Ausstattung
10jähriger Laufzeit erhalten. Startgeld können auch Existenz- von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen gefördert
gründer erhalten, die zunächst nur im Nebenerwerb tätig werden.
werden und die üblicherweise erforderlichen Sicherheiten
nicht erbringen können. Nähere Auskünfte erteilen das Info- Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit
center der KfW Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und jedes der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden
Kreditinstitut. sein. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen (WI-Bank) in Offenbach ( 069/9132-7814) sowie
jedes Kreditinstitut.
2.1.4
Bürgschaft ohne Bank (BoB)
2.2.2
Existenzgründer, Jungunternehmer (max. 3 Jahre bestehen- KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital
de Unternehmen) und angehende Selbstständige erhalten
unter bestimmten Voraussetzungen nach positiver kreditwirt- Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
schaftlicher Prüfung ihres Antrages ein Prüfzertifikat, welches sowie freiberuflich Tätige, deren Umsatz im Regelfall 500 Mio.
die Gewährung einer bis zu 80%igen Ausfallbürgschaft auf € nicht überschreiten darf, können zinsgünstige Kredite (be-
eine Gesamtkreditsumme von mindestens 50 T€ und höchs- sonders zusätzlich vergünstigter Zinssatz für kleine und mittle-
tens 300 T€ vorab in Aussicht stellt. Sofern ein bestehendes re Unternehmen) zur Finanzierung von Investitionen im In-
Unternehmen erworben wird (Nachfolgeregelung), kann der und Ausland, insbesondere in den anderen EU-Ländern, die
verbürgungsfähige Fremdfinanzierungsbedarf bis zu 500 T€ der Errichtung, Sicherung oder Erweiterung des Un-
betragen. Diese Zusage soll dem Existenzgründer die Suche ternehmens dienen, in Anspruch nehmen (zum Teil mit
nach einem finanzierenden Kreditinstitut erleichtern. Das 50%iger Haftungsfreistellung). Im Rahmen des Programms
Angebot BoB steht bis Ende 2012 auch bestehenden Un- können auch Betriebsmittel finanziert werden. Nähere Aus-
ternehmen und Selbstständigen zur Verfügung. Nähere künfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe (
0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut.
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20128
2.2.3 und Gießen sowie der Odenwaldkreis und Teile der Landkrei-
se Bergstraße und Darmstadt-Dieburg.
KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital
Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/9132-7814) und jedes
und freiberuflich Tätige können Nachrangdarlehen mit Eigen-
Kreditinstitut.
kapitalcharakter zur Investitionsfinanzierung im In- und Aus-
land erhalten.
Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Banken-
gruppe ( 0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut. 2.2.7
Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen
an Messen und Ausstellungen
2.2.4
Kleine und mittlere Unternehmen können zur Förderung der
Bürgschaften Markterschließung durch gemeinschaftliche Beteiligung an
Messen und Ausstellungen Zuschüsse erhalten. Diese sind
Ausfallbürgschaften bis zu 1 Mio. € für Bankkredite zur Finan- bei den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und
zierung betrieblicher Investitionen, zur Betriebsmittelfinanzie- Handelskammern sowie Landesfachverbänden der gewerbli-
rung, für Kredite im Zusammenhang mit Existenzgründungen chen Wirtschaft zu beantragen. Nähere Auskünfte erteilt im
oder der Übernahme von Betrieben und für Avalkredite über- Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landes-
nimmt die Bürgschaftsbank. entwicklung Herr Blumenstiel, 0611/815-2283.
Nähere Auskünfte erteilen die
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Abraham-Lincoln-Str. 38-42, 65189 Wiesbaden, 2.2.8
0611/1507-0 Förderprogramm für regionale Innovations-
sowie alle Kreditinstitute. zentren
Bürgschaften können auch für Garantien im Zusammenhang Für den Aufbau von regionalen Innovationszentren durch
mit Exporten übernommen werden. mindestens drei Unternehmen alleine oder gemeinsam mit
Körperschaften des öffentlichen Rechts können in den ersten
Zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten drei Jahren Zuschüsse gewährt werden. Nähere Auskünfte
kann bei Projekten, die von der Bürgschaftsbank nicht abge- erteilt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
deckt werden, auch das Land Hessen Ausfallbürgschaften und Landesentwicklung Herr Dr. Cuny, 0611/815-2295.
übernehmen. Nähere Auskünfte erteilen die Kreditinstitute und
die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in
Wiesbaden (Anschrift im Anhang). 2.2.9
Programm zur Förderung der Humankapital-
Hinweis: Mit Bürgschaften kann auch die Errichtung und
Ausstattung von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen bildung durch Innovationsassistenten/-innen
gefördert werden.
In den strukturschwachen Landesteilen (Fördergebiet der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur" sowie Vorranggebiete nach RWB-EFRE (s.
2.2.5 2.3.3) des Europäischen Strukturfonds werden Zuschüsse für
Kapital für Kleinunternehmen die Beschäftigung von Hochschulabsolventen als Innovations-
assistenten gewährt. Antragsberechtigt sind kleine und mittle-
Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige können im Rahmen re Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen der Gemein-
des Programms Nachrangdarlehen zwischen 25.000-75.000 € schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Diese Finanzie- struktur" erfüllen. Gefördert wird die Neueinstellung und Be-
rungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur schäftigung von Absolventen einer Fachhochschule oder einer
sowie der Liquiditätssituation bei den Unternehmen und Frei- Hochschule, die einen Studiengang im wirtschaftswissen-
beruflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen schaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissen-
Fremdkapitals ermöglichen. Ein weiteres Darlehen der Haus- schaftlichen Bereich abgeschlossen haben.
bank in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrages ist
erforderlich. Nach dem Studienabschluss oder nach einer wissenschaftli-
chen Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Forschungsein-
Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank richtung dürfen die Innovationsassistenten noch nicht länger
Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/9132-7814) und jedes als 12 Monate berufstätig gewesen sein. Der Arbeitsvertrag
Kreditinstitut. muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 50% des
2.2.6 Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch
Kapital für Kleinunternehmen – Innovation 20.000 € im ersten Jahr, und 40% des lohnsteuerpflichtigen
Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch
Plus 10.000 €, im zweiten Jahr. Es werden nur zwei Beschäfti-
gungsverhältnisse pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren
Kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige können im Rah- gefördert.
men des Programms Nachrangdarlehen zwischen 75.000-
200.000 € mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Ein weite- Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank
res Darlehen der Hausbank in Höhe von mindestens 50% des Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel,
Darlehensbetrages ist erforderlich. Die Finanzierungsmittel 0561/706-7711.
stehen für innovative Vorhaben im Zusammenhang mit der
Erweiterung des Unternehmens zur Verfügung. Für Vorhaben
in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine Zinsver-
günstigung von 0,20 %-Punkten gewährt. Zu den hessischen
EFRE-Vorranggebieten zählen die Regierungsbezirke Kassel
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 20129
2.2.10
Antragsberechtigt sind Betriebe, deren Güter oder Leistungen
Programm zur Förderung von Kooperations-
überregional abgesetzt werden.
netzwerken und Clustermanagement
Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes-
Durch die Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clus- sen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, 34117 Kassel,
termanagement soll die regionale und überregionale Zusam- 0561/706-7711.
menarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen
Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden.
Ziele sind insbesondere
2.3.2
- der Anstoß von gemeinsamen Initiativen zur Ver- ERP-Regionalförderprogramm
besserung der Zusammenarbeit zwischen Unter-
nehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren, Sofern die in 2.3.1 aufgeführten KMU-Kriterien erfüllt werden,
- der Aufbau von Informationsnetzwerken zwischen können Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerbli-
Unternehmen, chen Wirtschaft und freiberuflich Tätige in den dort genannten
- der Ausbau des Technologietransfers zwischen strukturschwachen Landesteilen, die nicht die Antragsvor-
Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen, aussetzungen für Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe
- die Einbindung externen Wissens in den Innovati- erfüllen, für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung und
onsprozess der Unternehmen, grundlegende Rationalisierung von Betrieben zinsgünstige
- die Erleichterung des Zugangs zum Know-how Kredite erhalten (Förderfenster mit zusätzlich vergünstigtem
anderer Unternehmen und die Verbesserung der Zinssatz für kleine Unternehmen).
Wettbewerbsfähigkeit, vor allem von kleinen und
mittleren Unternehmen. Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe (
0800 539-90 01) und jedes Kreditinstitut.
Maßnahmen werden vorrangig in den regionalen Fördergebie-
ten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 2.3.3
Wirtschaftsstruktur“ (Fördergebiete s. unter 2.3.1) und in den Betriebliche Investitionsförderung in struktur-
EFRE-Vorranggebieten (s. unter 2.3.3) unterstützt.
schwachen Landesteilen
Als Träger und damit Antragsteller kommen Zusammen-
schlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern,
In strukturschwachen Landesteilen, soweit diese nicht bereits
davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirt-
zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
schaft, sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen und sonstige
der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören, gewährt das
regionale Akteure in Betracht. Nur die beim Träger anfallen-
Land Hessen - in den Vorranggebieten nach RWB-EFRE des
den Ausgaben zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und
Europäischen Strukturfonds auch mit Beteiligung der EU - für
zur Durchführung des Netzwerk-Managements (Personal- und
gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen
Sachkosten) sind förderfähig.
Zuschüsse bis zu 10% bzw. 20%. Zu den EFRE-
Vorrangebieten in Hessen zählen – neben den Regierungs-
Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank in
präsidien Kassel und Gießen – der Odenwaldkreis sowie Teile
Kassel, Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel, Tel.: 0561 / 706-
der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg.
7711.
Zur Größeneinstufung der Unternehmen siehe 2.3.1.
Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes-
sen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, 34117 Kassel
2.3 Regionalförderung 0561/706-7711.
2.3.1 2.3.4
Betriebliche Investitionsförderung im Gebiet Programm und Richtlinien zur Förderung der
der Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung ländlichen Entwicklung in Hessen
der regionalen Wirtschaftsstruktur" Im Rahmen der Programme zur Dorferneuerung, zur Regio-
nalentwicklung sowie zum Landtourismus zahlt das Land
Die Förderung nach dem Koordinierungsrahmen der Gemein- Hessen auch für betriebliche Investitionen unter bestimmten
schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- Voraussetzungen Zuschüsse. Anträge sind bei den zuständi-
struktur" erstreckt sich auf die Landkreise Fulda, Gießen, gen Landräten – Abt. Dorf- und Regionalentwicklung – zu
Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck- stellen.
Frankenberg, Werra-Meißner sowie die Stadt und den Land-
kreis Kassel.
Im Werra-Meißner-Kreis können Investitionszuschüsse für die
Errichtung gewerblicher Produktionsbetriebe bei kleinen Un-
ternehmen bis zu 35% bei mittleren Unternehmen bis zu 25% 2.4 Umweltschutz und Energie
und bei Großunternehmen bis zu 15% gefördert werden.
In den anderen genannten Gebieten ist nur die Förderung
2.4.1
kleiner Unternehmen mit 20% und mittlerer Unternehmen mit
10% möglich. KfW-Umweltprogramm
Nach der Definition der Europäischen Union sind kleine Un- Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
ternehmen solche mit weniger als 50 Beschäftigten und können für Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen,
höchstens € 10. Mio. Umsatz oder Bilanzsumme. Mittlere die Umweltsituation wesentlich zu verbessern, zinsgünstige
Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäf- Kredite erhalten. Dazu gehören Erhöhung der Ressourceneffi-
tigten und höchstens € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanz- zienz/ Materialeinsparung, Investitionen zur Vermeidung und
summe. Reduzierung von Emissionen, zur Abwasserreinigung und –
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 201210
verminderung, oder zur Altlasten-/Flächensanierung sowie
Investitionen im Bereich Abfallwirtschaft. Die Europäische Union fördert im Rahmen des 7. Rahmen-
programms im Bereich Umwelt innovative Forschungsprojekte
Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, zur nachhaltigen Entwicklung. Das Programm LIFE+ unter-
0800 539-90 01. stützt finanziell Umweltprojekte in den Bereichen Naturschutz,
Umwelttechnologie und Kommunikation in Umweltfragen.
Ansprechpartnerin bei der HA Hessen Agentur ist Frau
2.4.2 Gibbert, 0611/95017-8494.
KfW-Energieeffizienzprogramm
Freiberufler und betreffende Unternehmen der gewerblichen 2.4.5
Wirtschaft sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Maßnahmen zur rationellen und umwelt-
Contracting-Vereinbarung Energieleistungen erbringen, erhal- verträglichen Energienutzung
ten im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“
– eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Nach dem hessischen Energiegesetz können Vorhaben zur
Wirtschaft und Technologie sowie der KfW – zinsgünstige Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien und Tech-
Kredite für Investitionen in Deutschland, die wesentliche nologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktvorberei-
Energieeinspareffekte erzielen, z. B. im Bereich Haus- und tungsförderung), Entwicklungsvorhaben, Vorhaben zur spar-
Energietechnik, Gebäudehülle, Maschinenpark, Energierück- samen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung
gewinnung, Abwärmenutzung, etc. erneuerbarer Energien (Marktanreizförderung) sowie Projekte
zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und -
Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Techno-
0800 539-90 01. logien zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
Eine besondere Zielgruppe sind die kleinen und mittleren
Unternehmen, denen im Rahmen von Energieeffizienztischen
2.4.3 in Süd-, Mittel- und Nordhessen praktische Beispiele sowie
KfW-Programm Erneuerbare Energien Methoden der Planung und Entscheidungsfindung zur Verfü-
gung gestellt werden. In Süd- und Mittelhessen moderieren
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien richtet sich mit der und organisieren jeweils die Industrie- und Handelskammern
Vergabe zinsgünstiger Kredite u.a. an Freiberufler und ge- die Projekte, in Nordhessen ist es der Verein Kompetenz-
werbliche Unternehmen für Investitionen in den beiden Pro- netzwerk Dezentrale Energietechnologien (deENet). An-
grammteilen sprechpartner: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung 0611/815-0.
- „Standard“: Förderung zur Errichtung, Erweiterung
und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderun-
gen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfül-
len, z.B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen an Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit fördert im Rahmen des Marktanreizporgramms
Land (on-shore) und repowering-Maßnahmen, An-
die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, von
lagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, In- Biomasseheizkesseln, effizienter Wärmepumpen, Anlagen zur
vestitionen in objektnahe Nieder- und Mittelspan- Nutzung der Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, die mit
Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie
nungsnetze, KWK-Anlagen und Anlagen zur Wär- besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kältenut-
meerzeugung sowie Wärme-/Kältenetze und Wär- zung aus erneuerbaren Energien mit Zuschüssen. Antragsbe-
rechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Frei-
me-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien
berufler, natürliche Personen, kommunale Gebietskörper-
gespeist werden und die Anforderungen im Pro- schaften und eingetragene Vereine. Nähere Auskunft erteilt
grammteil „Premium“ nicht erfüllen. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa),
Eschborn, Tel. 06196/908-625 oder das Infocenter der KfW-
- „Premium“: Förderung von Anlagen zur Verfeue- Bankengruppe, 0800 539-90 01. Bei allgemeinen Fragen
rung fester Biomasse, der Tiefengeothermie, von zur Förderung erneuerbarer Energien erhalten Sie Auskunft
beim BINE Informationsdienst des Fachinformationszentrums
Wärmenetzen, großen Solarkollektoranlagen, gro-
Karlsruhe, Büro Bonn, Tel. 0228/9 23 79-0, www.bine.info
ßen Wärmespeichern und –pumpen sowie Biogas-
aufbereitungsanlagen.
Die Europäische Union fördert Forschung im Energiesektor
als Teil des 7. Rahmenprogramms, um das existierende
Nicht förderfähig ist der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie Energiesystem nachhaltig, konkurrenzfähig und sicher zu
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener gestalten. Das Programm „Intelligente Energie-Europa“ im
Vorhaben. Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
fördert sowohl verstärkte Nutzung von neuen und erneuerba-
Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe, ren Energiequellen als auch die Steigerung der Energieeffizi-
0800 539-90 01. enz. Ansprechpartnerin ist Frau Gibbert 0611/95017-8494.
2.4.4 2.4.6
Förderung der Umweltforschung Energieberatung Mittelstand
Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des Bundes- Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unterneh-
ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden men der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch
Demonstrationsvorhaben im Umweltbereich sowie großtech- Zuschüsse gefördert. Ziel der Beratung soll das Aufzeigen von
nische Erstanwendungen mit Zuschüssen gefördert. Auskünf- Schwachstellen einer effizienten Energieverwendung und eine
te erteilt das Umweltbundesamt, 06813 Dessau-Roßlau, vertiefende Analyse sein, um einen Maßnahmenplan für
0340-2103-0 energie- und kostensparende Verbesserungen zu erarbeiten.
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 201211
Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen 2.5.3
Wirtschaft und Freiberufler. Weitere Auskünfte erteilen die
HA Hessen Agentur GmbH
Regionalpartner vor Ort. Dies sind die IHK, HWK sowie die
RKW Hessen GmbH, Tel. 06196/9702-44 sowie das Infocen-
Die HA Hessen Agentur GmbH unterstützt die Innovationsfä-
ter der KfW-Bankengruppe, 0800 539-90 01.
higkeit der hessischen Wirtschaft und verstärkt die Verzah-
nung von Wirtschaft und Wissenschaft. Aufgabenschwerpunk-
te sind der Technologietransfer (1.10), die Beratung, Informa-
2.4.7 tion und Unterstützung des Technologiedialogs sowie die
Förderung von Zukunftstechnologien. Sie ist Projektträgerin
Maßnahmen zum wirtschaftlichen Ressour-
der Aktionslinien „Hessen-Biotech“, „Hessen-IT“, „Hessen-
ceneinsatz Umwelttech“ und „Hessen-Nanotech“ des Hessischen Wirt-
schaftsministeriums.
Zur effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser,
Luft, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bietet die RKW Mit dem Enterprise Europe Network Hessen bietet die
Hessen GmbH im Rahmen des Programms Hessen Agentur GmbH insbesondere kleinen und mittleren
„Produktintergrierter Umweltschutz (PIUS)“ geförderte Bera- Unternehmen hessenweit eine zentrale Anlaufstelle für alle
tungen an. Diese richten sich – neben der Verbesserung von Fragen und Anliegen, die die Europäische Union betreffen. Es
Produktionsprozessen – auch auf die effiziente Ausrichtung bietet praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüber-
von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Ansprech- schreitender Unternehmenskooperationen, der Suche nach
partner bei der RKW-Hessen GmbH sind Herr Bolduan und Geschäftskontakten und der Erschließung ausländischer
Herr Müller, 06196/9702-40; www.rkw-hessen.de, Märkte. Auch Unternehmen, die an europäischen Förderpro-
www.hessen-pius.de. grammen teilnehmen oder sich an europaweit ausgeschriebe-
nen öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen, erhalten Unter-
stützung.
Im Rahmen der Innovationsförderung (gemäß Innovations-
2.5 Technologieförderung richtlinie des Landes Hessen) werden über das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und
Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessischer
2.5.1. Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Modell-und
Förderung von F&E-Modell- und Pilotprojek- Pilotprojekte aus Mitteln des hessischen Landeshaushalts und
ten der Europäischen Union (EU-EFRE) gefördert. Mit der Pro-
jektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA Hes-
Im Rahmen der Innovationsförderung entsprechend der Inno- sen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen im
vationsrichtlinie des Landes Hessen werden über das Hessi- Antrags- sowie im Abrechnungsverfahren zur Verfügung.
sche Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwick-
lung sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft
und Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessi- 2.5.4
scher Unternehmen und Forschungseinrichtungen als ‚Modell- ERP-Startfonds - Beteiligungen an kleinen
und Pilotprojekte’ aus Mitteln des hessischen Landeshaus- Technologieunternehmen
halts und der Europäischen Union (EFRE) gefördert. Mit der
Projektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA
Hessen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen Beteiligungskapital für junge, innovative Technologieunter-
im Antrags- und Abrechnungsverfahren zur Verfügung. nehmen mobilisiert die KfW Mittelstandsbank mit Unterstüt-
zung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Ansprechpartner ist Frau Dr. Männicke, 0611/95017-8691. (BMWi) mit dem ERP-Startfonds. Die KfW geht hierbei Beteili-
gungen ein, ohne sich im Regelfall an der Geschäftsführung
Weitere Informationen unter www.innovationsfoederung- des Unternehmens zu beteiligen. Auskünfte erteilen das
hessen.de. Infocenter der KfW-Bankengruppe ( 0800 539-90 01) und
jedes Kreditinstitut.
2.5.2
Beteiligungskapital 255
Projektförderung aus Fachprogrammen der
Bereitstellung von Beteiligungs-/ Risikokapital für innovations- EU
orientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sowie Existenzgründungen durch zurzeit folgende Zahlreiche EU-Programme mit unterschiedlichen Förder-
Beteiligungsgesellschaften: schwerpunkten eröffnen ein breites Spektrum von Förder-
- MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH möglichkeiten. Des Enterprise Europe Network Hessen, ange-
- Hessen Kapital GmbH siedelt bei der Hessen Agentur GmbH, informiert und berät
- Mittelhessenfonds GmbH Unternehmen zu den europäischen Förderprogrammen sowie
- RegioMit Regionalfonds Mittelhessen GmbH (für innovative zu allen Forschungs- und Technologieförderprogrammen der
Gründungsvorhaben in der Region Gießen/Wetzlar) Europäischen Union. Es prüft Projektanträge des 7. For-
schungsrahmenprogramms und des Programms „Forschung
Auskünfte erteilt die mit der Geschäftsbesorgung beauftragte für KMU“.
Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH),
Schumannstraße 4-6, 60325 Frankfurt am Main Auskünfte erteilt das Enterprise Europe Network der HA Hes-
069/ 133850-7841. sen Agentur GmbH, Herr Dr. Snouber, 0611/95017-8257
(Anschrift im Anhang) und Frau Gibbert 0611/95017-8998.
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 201212
2.5.6 Ansprechpartnerin bei der Hessen Agentur GmbH ist Frau
Gibbert, 0611/95017-8494.
Förderung der Biotechnologie
Mit den Rahmenprogrammen Bioökonomie und Gesundheits-
forschung sollen die Spitzenforschung gesichert und gleichzei- 2.5.8
tig Innovation und Technologietransfer gefördert werden. KMU-Patentprogramm
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bisher schon auf
dem biotechnischen Gebiet tätig sind oder über die Grundvo- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien
raussetzungen (qualifiziertes Personal, apparative Ausstat- naturwissenschaftlich-technischen Berufe mit Geschäftssitz
tung) verfügen. Auskünfte erteilt der Projektträger Jülich, bzw. Produktionsstätte in Deutschland und mit bis zu 250
Bereich Biologie in der Forschungszentrum Jülich GmbH, Beschäftigten, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder
52425 Jülich (Postanschrift). Ansprechpartner ist Herr Dr. Gebrauchsmuster angemeldet haben, können bei der Siche-
Biehl ( 02461/61-3855). rung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE)
durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung mit
einem Zuschuss von 50% der Kosten (bis zu einer Gesamt-
Mit dem Gründerwettbewerb „Science4Life“, gefördert vom höhe von 8.000,- €) unterstützt werden.
Land Hessen und dem Pharmaunternehmen sanofi-aventis, Die KMU-Patentaktion wendet sich ausdrücklich an Neulinge,
werden Gründer aus den Bereichen Life Sciences und Che- die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren
mie bei der Entwicklung ihrer Businesspläne unterstützt. letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Sie ist
Weitere Informationen: Science4Life e. V., in fünf Teilpakete untergliedert – von der Recherche zum
Tel.: 0700/00774477 oder www.science4life.de. Stand der Technik über die Kosten-Nutzen-Analyse bis hin zur
Schutzrechtsanmeldung für Deutschland, der anschließenden
Vorbereitung für die Verwertung der Erfindung und eventuel-
2.5.7 len Auslandsanmeldungen.
Nähere Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH.
KMU-Forschungsförderung
Ansprechpartner ist Herr Schilling 0611/95017-8362.
Kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen mit bis zu 250
Beschäftigten können im Rahmen des "Zentralen Innovati- 2.5.9
onsprogramms Mittelstand" für internationale oder nationale Kinodigitalisierung
Forschungs- und Technologievorhaben in Kooperation mit
anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen Für die Digitalisierung von hessischen Kinos, insbesondere
sowie für eine einzelbetriebliche Förderung als Einstieg in eine kleinen, z.B. Dorf- und Programmkinos, können Zuschüsse
Forschung und Entwicklung Zuschüsse beantragen. Darüber gewährt werden. Förderfähig ist die erstmalige technische
hinaus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für bestätigte ZIM- Umrüstung auf digitale Projektionstechnik. Anträge können bis
Projekte Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungs- zum 31.12.12 gestellt werden. Voraussetzung für eine Förde-
leistungen, die im Auftrag des Unternehmens durchgeführt rung durch das Land Hessen ist eine Förderung des Bundes
werden, zu beantragen. durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Nähere Auskünfte erteilt die AiF Projekt GmbH, Tschaikows- Medien (BKM).
kistraße 49, 13156 Berlin (030/48163-3) und die EuroNorm
GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin (030/97003-043 Auskünfte über das hessische Förderprogramm erteilt die
sowie VDI/VDE-IT, Steinplatz 1 , 10623 Berlin (030/310078- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kas-
407). Unter www.zim-bmwi.de können Sie sich über das sel, Wilhelmstr. 2, 34117 Kassel, 0561/706-7711 und über die
Förderprogramm ZIM informieren. Förderung des Bundes die FFA – Filmförderungsanstalt,
Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin, 030/27 57 7-322.
Das Enterprise Europe Network Hessen ist Nationale Kontakt-
stelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) für das EU- Programm Forschung für KMU bzw.
Forschung für Verbände von KMU. Es berät und prüft Projekt-
anträge.
3. Ausbildungsplatzförderung, Qualifizierungsmaßnahmen,
Eingliederungshilfen
Betriebe, die Altbewerberinnen oder Altbewerber, die sich bereits
3.1 im Vorjahr oder früher vergeblich bei der Arbeitsverwaltung um
Förderung von Ausbildungsverhältnissen einen Ausbildungsplatz bemüht haben, einstellen, können Zuschüs-
se erhalten, sofern die Altbewerberin oder der Altbewerber höchs-
Betriebe, die einen Jugendlichen, der seinen Ausbildungsplatz durch tens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Der Zuschuss beträgt
Insolvenz oder Stilllegung verloren hat, aufnehmen und die be- im ersten Ausbildungsjahr 65% und im zweiten Ausbildungsjahr
gonnene Ausbildung fortsetzen, können Zuschüsse zu der tariflich 35% der Ausbildungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein
zu leistenden monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Zuschlag von 10% auf den Förderbetrag gewährt.
Anschlussausbildung für die Dauer von höchstens 6 Monaten er- Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel,
halten. Gefördert wird auch die Anschlussausbildung im Falle eines Frau Schrammel, 0561/106-3416 oder
vorangegangenen Ausbildungsabbruchs, sofern die Ausbildung in Frau Jung, 0561/106-3414.
dem vorangegangenen Betrieb nach Ablauf der Probezeit abgebro-
chen wurde, der Abbruch nicht länger als ein Jahr zurückliegt und Betriebe, die eine Jugendlichen oder einen Jugendlichen direkt im
die begonnene Ausbildung in einem neuem Ausbildungsbetrieb Anschluss an die Schulentlassung einstellen, die oder der die Jahr-
fortgesetzt wird. Bei Existenzgründungen kann der Zuschuss für die gangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem
Dauer von höchstens sieben Monaten gewährt werden. Hauptschulabschluss verlassen werden und bei der Arbeitsverwal-
Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, tung als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind,
Frau Fischer, 0561/106-3424 oder Frau Jung, 0561/106-3414. können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbil-
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 201213
dungsjahr 50% und im zweiten Ausbildungsjahr 25% der Ausbil- Es wird ein flächendeckendes Netz von Qualifizierungsbeauftragten
dungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein Zuschlag von in Hessen angestrebt. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt soll min-
10% auf den Förderbetrag gewährt. destens ein/e Qualifizierungsbeauftragte/r etabliert werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel,
Frau Keitel, 0561/106-4166 oder c. Qualifizierungsberatungsstellen
Frau Schrammel, 0561/106-3416.
Qualifizierungsberatungsstellen haben die Aufgaben, Transpa-
renz über Qualifizierungsangebote durch Information und Beratung
Förderung von Ausbildungsverhältnissen in der Zuständigkeit des
sicherzustellen. Ihre Angebote richten sich an die Beschäftigten
Sozialministeriums:
hessischer KMU. Außerdem fungieren sie als hessenweite Leitstel-
len für die Beratung in ihren jeweiligen Themenschwerpunkten. Die
Wer lern- und leistungsbeeinträchtigten Jugendlichen unter Auf-
Beratungsstellen wirken auch bei der Beratung für Qualifizierungs-
rechterhaltung des durchschnittlichen Ausbildungsplatzbestandes
schecks mit: Sie helfen den Beschäftigten bei der Suche nach ihren
einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, kann einen Zuschuss
Bedürfnissen angepassten Weiterbildungslehrgängen.
von 1.800 € pro Ausbildungsjahr erhalten.
Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel,
Herr Marschall, 0561/106-3422
3.4
Ziel des Ausbildungsbudgets ist, benachteiligte junge Menschen Förderung von beruflichen Fortbildungsmaß-
in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu nahmen (Meister-BAföG)
bringen. Zielgruppen sind u.a. schulmüde oder schulverweigernde
Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr und benachteiligte junge
Um die Eigeninitiative junger Menschen auf dem Weg in die Selbst-
Menschen mit multiplen Problemlagen.
ständigkeit zu unterstützen, werden Darlehen und Zuschüsse für die
Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Teilnahme an Meisterkursen und anderen Fortbildungsmaßnahmen
Hessen (WI-Bank),
im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Anträge können
Frau Mootz, 0611/774-7374
bei den Studentenwerken der hessischen Universitäten gestellt
werden.
3.2
Überbetriebliche Einrichtungen der beruflichen 3.5
Bildung Eingliederungszuschüsse / Lohnkostenzuschüsse
Für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung können die
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen
Betriebe die vom Land Hessen geförderten überbetrieblichen Ein-
Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich
richtungen der Kammern und Verbände nutzen. Da daneben auch
von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer
die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und Weiterbildungs-
richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitneh-
lehrgänge für neue Techniken bei den Lehrgangsträgern unterstützt
mers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
werden, verbilligt sich die Teilnehmergebühr für die entsendenden
mittelständischen Betriebe erheblich.
Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der
zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Diese erteilt nähere
Informationen hierzu.
3.3
Qualifizierungsoffensive der hessischen Landes-
regierung im Bereich Weiterbildung
a. Qualifizierungsschecks
Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die
Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eines jeden
Unternehmens. Für den Wirtschaftsstandort Hessen bedeuten
qualifizierte und flexible Arbeitskräfte einen entscheidenden Stand-
ortvorteil im globalen Wettbewerb. Deshalb unterstützt das Land
Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige
Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45
Jahre sind oder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten oder
Ausbilderinnen und Ausbilder sind, durch berufliche Weiterbildung
ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbes-
sern.
Nähere Informationen erhalten Sie von den Beratungsstellen, die
Sie im Internet unter www.qualifizierungsschecks.de finden.
b. Qualifizierungsbeauftragte
Das Land fördert regionale Qualifizierungsbeauftragte. Ihre Auf-
gabe ist es, kleine und mittlere Betriebe (KMU) für den Nutzen und
die Möglichkeiten kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung zu sen-
sibilisieren. Auch sollen sie passgenaue Weiterbildungsseminare für
die Region und ihre Betriebe initiieren. Hierzu sollen sie mit den
vorhandenen Bildungsanbietern kooperieren.
Um Betriebsinhabern oder Personalverantwortlichen sowie Beschäf-
tigten von KMU einen Einblick in Seminarinhalte und –formen zu
geben, sollen u. a. Informationsveranstaltungen durchgeführt wer-
den.
Hrsg.: HMWVL, Stand Juni 2012Sie können auch lesen