Coronavirus Aktuelle Information über das - 2021-05-10 Klaus Friedrich
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Ergebnisse Im Referenzszenario steigt die Konzentration an virenbeladenen Aerosolpartikeln mit fortlaufender Zeit gleichmäßig an. Die Abbildung 1 stellt den Konzentrationsverlauf prozentual und die Abbildung 2 die über die Zeit eingeatmete prozentuale Menge an virenbeladenen Aerosolpartikeln dar. Die Darstellung ist relativ (pro- zentual) gewählt, um eine von der tatsächlichen Quellstärke und der absoluten Konzentration in der Raumluft unabhängige Größe zu erhalten. Wird der Raum nun gelüftet oder in einer anderen Art mit virenfreier Luft (z. B. Einsatz von Umluft-filtergeräten) beaufschlagt, so steigt die Konzentration an virenbeladenen Aerosolpartikeln nicht stetig an, sondern wird nach obenhin begrenzt. Es stellt sich ein stabiler Zustand ein – die Konzentration an virenbeladenen Aerosolpartikeln bleibt konstant, siehe exemplarisch Abbildung 3 für eine 4-fache Luftwechselrate. Während sich die gesunden Perso-nen gemeinsam mit der infizierten Person im Raum aufhalten, atmen sie die in der Luft schwebenden virenbeladenen Aerosolpartikel ein. Zu Beginn, wenn die Personen den Raum betreten, werden virenbeladenen Aerosolpartikel in der zu Anfang sauberen Luft angereichert. Sobald die Konzentra-tion an virenbeladenen Aerosolpartikeln im Raum einen konstanten Wert erreicht hat und sich damit ein Gleichgewicht zwischen Partikelquelle Mensch und Partikelsenke (zugeführte saubere und gleich-zeitig abgeführte verunreinigte Luft) eingestellt hat, steigt die Anzahl inhalierter Partikel linear mit fort-laufender Zeit an (s. Abb. 4). In der Raumluft befin-den sich zwar weniger virenbeladene Aerosolparti-kel, aber nach einer von der Luftwechselrate abhän-gigen Zeit hätten die Personen dieselbe Menge (Do-sis) eingeatmet im Vergleich zu einem einstündigen Aufenthalt in einem ungelüfteten Raum.
Cambridge/Massachusetts – In seltenen Fällen haben Patienten, die sich längst von COVID- 19 erholt haben, noch über längere Zeit einen positiven PCR-Abstrich auf Gene von SARS- CoV-2. …vermuten …,dass dafür der Einbau einzelner Virusgene ins menschliche Erbgut verantwortlich sein könnte. Dass die Gene von Viren nach einer Infektion den Weg in die menschliche DNA finden, ist selten aber möglich. Bei Retroviren, die mit der reversen Transkriptase das hierfür notwendige Werkzeug besitzen, ist der Einbau in die Chromosomen sogar das Ziel der Infektion. … Dazu gehören auch die LINE 1-Elemente, die als Transposone ihren Ort auf der DNA verändern können und deshalb umgangssprachlich auch als „springende Gene“ bezeichnet werden. Etwa 17 % des humanen Genoms sollen aus LINE 1-Elementen bestehen. Die meisten LINE 1-Elemente sind stumm. Einige werden jedoch aktiviert. Wenn dabei auch das Gen für die reverse Transkriptase gebildet wird, können RNA-Viren, die zu diesem Zeitpunkt zufällig die Zellen infiziert haben, ins menschliche Erbgut eingebaut werden. Geschieht dies zufällig an einer Stelle, die häufig abgelesen wird, können auch nach dem Abklingen einer Infektion einzelne Virusgene gebildet werden, die dann zu einem positiven PCR-Test ohne Infektion führen. …
Abstract Prolonged detection of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 (SARS-CoV-2) RNA and recurrence of PCR- positive tests have been widely reported in patients after recovery from COVID-19, but some of these patients do not appear to shed infectious virus. We investigated the possibility that SARS-CoV-2 RNAs can be reverse-transcribed and integrated into the DNA of human cells in culture and that transcription of the integrated sequences might account for some of the positive PCR tests seen in patients. In support of this hypothesis, we found that DNA copies of SARS-CoV-2 sequences can be integrated into the genome of infected human cells. We found target site duplications flanking the viral sequences and consensus LINE1 endonuclease recognition sequences at the integration sites, consistent with a LINE1 retrotransposon-mediated, target-primed reverse transcription and retroposition mechanism. We also found, in some patient-derived tissues, evidence suggesting that a large fraction of the viral sequences is transcribed from integrated DNA copies of viral sequences, generating viral–host chimeric transcripts. The integration and transcription of viral sequences may thus contribute to the detection of viral RNA by PCR in patients after infection and clinical recovery. Because we have detected only subgenomic sequences derived mainly from the 3′ end of the viral genome integrated into the DNA of the host cell, infectious virus cannot be produced from the integrated subgenomic SARS- CoV-2 sequences.
Summary Prolonged SARS-CoV-2 RNA shedding and recurrence of PCR-positive tests have been widely reported in patients after recovery, yet these patients most commonly are non-infectious1– 14. Here we investigated the possibility that SARS-CoV-2 RNAs can be reverse-transcribed and integrated into the human genome and that transcription of the integrated sequences might account for PCR-positive tests. In support of this hypothesis, we found chimeric transcripts consisting of viral fused to cellular sequences in published data sets of SARS-CoV-2 infected cultured cells and primary cells of patients, consistent with the transcription of viral sequences integrated into the genome. To experimentally corroborate the possibility of viral retro-integration, we describe evidence that SARS-CoV-2 RNAs can be reverse transcribed in human cells by reverse transcriptase (RT) from LINE-1 elements or by HIV-1 RT, and that these DNA sequences can be integrated into the cell genome and subsequently be transcribed. Human endogenous LINE-1 expression was induced upon SARS-CoV-2 infection or by cytokine exposure in cultured cells, suggesting a molecular mechanism for SARS-CoV-2 retro- integration in patients. This novel feature of SARS-CoV-2 infection may explain why patients can continue to produce viral RNA after recovery and suggests a new aspect of RNA virus replication.
Edinburgh – Patienten, die wegen anderer Erkrankungen mit nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAID) behandelt werden, müssen im Fall von COVID-19 nicht mit einem schwereren Verlauf rechnen. …auch das Sterberisiko für die NSAID-Anwender nicht erhöht. Viele Patienten mit chronischen entzündlichen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis nehmen regelmäßig NSAID ein. Zu den zahlreichen Risiken dieser Medikamente gesellte sich kürzlich noch die Sorge, dass die Behandlung im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2 einen schweren Verlauf von COVID-19 begünstigen könnte. Anlass waren Laborexperimente, in denen NSAID die Expression des ACE2-Rezeptors auf den Zellen erhöhen könnte. Da der ACE2-Rezeptor die Eintrittspforte von SARS-CoV-2 in die Zelle ist, könnte dies bei Personen, die bereits über längere Zeit NSAID einnehmen, zu einem schwereren Verlauf führen. … Sie ergab, dass die Vorbehandlung mit NSAID keinen Einfluss auf den Verlauf von COVID-19 hatte. Harrison ermittelte eine Odds Ratio von 0,95 (95-%-Konfidenzintervall 0,84 bis 1,07) für einen Tod an COVID-19, von 1,01 (0,87 bis 1,17) für eine Intensivpflege, von 0,96 (0,80 bis 1,17) für die Notwendigkeit einer invasiven Beatmung, von 1,12 (0,96 bis 1,32) für eine nicht-invasive Beatmung, von 1,00 (0,89 bis 1,12) für die Notwendigkeit einer Sauerstoffgabe und von 1,08 (0,92 bis 1,26) für das Auftreten eines akuten Nierenversagens. Die Ergebnisse liefern keine Bestätigung für die auch von den Arzneimittelagenturen (vor allem gegen Ibuprofen)geäußerten Bedenken. Aus Sicht des Editorialisten Christian Torp-Pedersen, der auf weitere Studien mit ähnlichem Ergebnis verweist, gibt es deshalb keinen Grund, die Mittel bei COVID-19- Patienten abzusetzen. © rme/aerzteblatt.de
Paris – Die Geruchsstörungen, unter denen viele Patienten mit COVID-19 auch über das Ende der akuten Erkrankung hinaus leiden, sind möglicherweise auf eine persistierende Infektion des Riechepithels mit SARS-CoV-2 zurückzuführen. … Gleich zu Beginn der Pandemie wurde bemerkt, dass viele Patienten unter Geruchs- und (damit auch) Geschmacksstörungen leiden. Anosmie und Ageusie gehören heute zu den Kardinalsymptomen der Erkrankung, von denen sich viele Patienten nur langsam erholen. …Abstriche, die direkt von Riechepithel entnommen wurden, deuteten darauf hin, dass die Viren die verschiedenen Zelltypen, darunter auch die Nervenfasern, infiziert hatten, und dort auch repliziert wurden. Entzündungszellen im Abstrich zeigten, dass es während der akuten Phase der Erkrankung zu einer Entzündung gekommen war, die ebenfalls an der Entwicklung der Riechstörung beteiligt gewesen sein könnte. Anschließende Experimente an Hamstern bestätigten den Verdacht. Die Viren infizierten neben den Sinneszellen auch die Stützzellen. Die Riechhärchen, mit denen Duftstoffe in der Luft wahrgenommen werden, gingen zugrunde. Die Tiere verloren wie COVID-19-Patienten ihren Geruchssinn. Bei den Hamstern blieb die Infektion nicht auf die Oberfläche des Riechepithels beschränkt. Virusantigene ließen sich innerhalb der Axone des Riechnervens nachweisen sowie im Bulbus olfactorius, der sich oberhalb der Schädelbasis befindet und Teil des Gehirns ist. Die Studie bestätigt damit frühere Befunde, nach denen die Viren aus der Nase durch die Öffnungen im Siebbein direkt ins Gehirn gelangen und dort eine entzündliche Reaktion auslösen können. Die klinische Bedeutung dieser Infektionswegs ist allerdings noch unklar. Neu ist die Beobachtung, dass die aktive Infektion des Riechepithels über die akute Phase der Erkrankung hinaus anhalten kann. … Der Forscher hält es für möglich, dass es im Riechepithel zu einer persistierenden Infektion kommt. Sie wurde auch bei einem Patienten mit persistierenden Symptomen, aber ohne Riechstörungen gefunden. © rme/aerzteblatt.de
Mutanten
10.05.2021
Inhalt 1. Zahlen und Fakten (Folie 25 ff) 2. Strategie (Folie 46 ff) 3. Labor und Testung (Folie 56 ff) 4. Pharmakologie (Folie 63 ff) 5. Medizinische Versorgung (Ambulant , Kliniken, Intensiv (Folie 80 ff) 6. Masken (Folie 84 ff) 7. Reinigung und Desinfektion 8. Sonstiges (Folie 86 ff)
Inhalt Zahlen und Fakten
weltweit
weltweit
Zusammenfassung
Epidemiologische Lage in Deutschland (Datenstand 07.05.2021, 0:00 Uhr) … Der Anstieg der Fallzahlen insgesamt und der Infektionen durch die VOC B.1.1.7. führte zu einer ansteigenden Anzahl von Hospitalisierungen insbesondere bei den 35- bis 79- Jährigen. Der Anstieg bei der Zahl an intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten scheint aktuell gestoppt. Alle Impfstoffe, die aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach derzeitigen Erkenntnissen sehr gut vor einer Erkrankung durch die in Deutschland hauptsächlich zirkulierende VOC B.1.1.7, und sie schützen auch vor schweren Erkrankungen durch die anderen Varianten. Nicht notwendige Reisen sollten weiterhin,
Inzidenz
Abstract: Physical distancing and wearing a face mask are key interventions to prevent COVID-19. While this remains difficult to practice for millions of firefighters in fire engines responding to emergencies, the delayed forthcoming of evidence on the physical effectiveness of such safety interventions in this setting presents a major problem. In this field experimental study, we provided initial evidence to close this gap. We examined total aerosol burden in the cabin of a fire engine whilst manipulating crew size, natural ventilation, use of FFP2 respirators and use of SCBA full-face masks during 15-minute driving periods. At the same time, we controlled for crew activity and speaking, vehicle speed, cabin air temperature, pressure and humidity. Limiting the crew size, using FFP2 respirators and not donning SCBA full-face masks was associated with a reduction of the arithmetic mean of total aerosol burden of up to 49%. Natural ventilation as tested in this study was associated with both an increase and a decrease of total aerosol burden. This study provided initial evidence on the physical effectiveness of safety interventions in fire engines to reduce potential airborne transmission of SARS-CoV-2 through aerosols. More research about the physical and clinical effectiveness of such safety interventions is needed.
Schätzung der Fallzahlen unter Berücksichtigung des Verzugs (Nowcasting) und der Reproduktionszahl
Infektionsgeschehen Deutschland … Ansteckung
Tote
Test- und Nachweispflicht: Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. … Flugeinreisende beachten bitte die grundsätzliche Testnachweispflicht vor Abflug, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Nachweis muss vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer vorgelegt werden. Der Nachweis ist außerdem bei Einreise mitzuführen sowie auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Strengere Regelungen gelten für Personen, die aus Gebieten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete) einreisen. Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (z.B. der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten darf ebenfalls frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Wenn es Einreisenden nicht möglich ist, ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor Abreise zu erlangen, können Beförderer vor der Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Im Fall von Virusvarianten-Gebieten darf der Abstrich für den Test in diesem Fall höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht grundsätzlich erst nach fünf Tagen. Für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete können strengere Regeln nach Landesrecht bestehen. Um das Gemeinwesen, das Familienleben und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu erhalten, sind bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne bei Vorlage eines negativen Testergebnisses nach Einreise ausgenommen. Zur Frage, ob ggf. eine dieser Ausnahmeregelungen für Sie einschlägig ist, wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland.
Inhalt Strategie
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Inhalt Labor und Testung
Testung … Anzahl
10.05.2021
10.05.2021
Inhalt Pharmakologie
Cambridge/Massachusetts – Ein an die südafrikanische Variante B.1.351 von SARS-CoV-2 angepasster Impfstoff des US-Herstellers Moderna hat sich in einer laufenden klinischen Studie als sicher erwiesen und neutralisierende Antikörper erzeugt, die vor B.1.351 und vielleicht auch vor P.1 schützen könnten. Nach den … Ergebnissen könnte aber auch eine 3. Dosis des bereits zugelassenen Impfstoffes mRNA-1273 eine gute Schutzwirkung gegen die beiden besorgniserregenden Virusvarianten erreichen. Die Erfahrungen mit der britischen Variante B.1.1.7 haben gezeigt, dass sich neue Virusstämme innerhalb weniger Wochen global ausbreiten und das Infektionsgeschehen dominieren können. Die Variante B.1.1.7 wird nach derzeitigem Kenntnisstand von den zugelassenen Impfstoffen erfasst, so dass sich geimpfte oder genesene Menschen keine Sorgen machen müssen. Bei der südafrikanischen Variante B.1.351 und der brasilianischen Variante P.1 ist dies nicht so sicher. Die Impfstoffwirksamkeit scheint zumindest deutlich herabgesetzt zu sein. … Ein Team um Darin Edwards vom Hersteller Moderna aus Cambridge/Massachusetts vergleicht die Ergebnisse mit 20 Teilnehmern einer früheren Phase-2-Studie, die 201 Tage nach der 2. Dosis eine weitere Auffrischung mit mRNA-1273 erhielten.
Besserer Impfschutz gegen Urlaubsplanung: Was taugt der "lebenspraktische" Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn? … Wurde zwölf Wochen oder länger mit der zweiten Spritze gewartet, betrug die Schutzwirkung des Vakzins 81 Prozent im Vergleich zu der ungeimpften Kontrollgruppe. War das Intervall hingegen kürzer als sechs Wochen, sank die Schutzwirkung auf etwa 55 Prozent. …
London – … So sollen die Fachinformationen für den mRNA-Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) von Biontech/Pfizer künftig auf das Risiko von Gesichtsschwellungen hinweisen. Betroffen sind Menschen, die sich aus kosmetischen Gründen Depots von Hyaluronsäure oder Kollagen unter die Haut haben injizieren lassen. Orale Antihistaminika oder Kortikosteroide könnten die Erholung beschleunigen. Die Kombination aus ungewöhnlichen Thrombosen mit einem Mangel an Thrombozyten (auch als impfstoffinduzierte immune thrombotische Thrombozytopenie VITT bezeichnet), die zuerst mit dem vektorbasierten Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca beobachtet wurde, kann nach Einschätzung des PRAC auch nach der Gabe der COVID-19-Vakzine von Johnson und Johnson/Janssen auftreten, die ebenfalls Adenoviren benutzt, um das Gen für die Produktion des Spikeproteins in die Zellen zu transportieren. … dass Patienten, bei denen innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung eine Thrombozytopenie diagnostiziert wird, aktiv auf Anzeichen von Thrombosen untersucht werden sollten. Ebenso sollten Patienten, bei denen innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung eine Thromboembolie auftritt, die Thrombozytenzahl untersucht werden. Außerdem wird die VITT als „wichtiges bekanntes Risiko“ in den Risikomanagementplan für den Impfstoff aufgenommen. …
10.05.2021
10.05.2021
Die Priorisierung der Ständigen Impfkommission für die COVID-19-Impfung hat dazu beigetragen, dass besonders gefährdete Personen zuerst geimpft wurden und dadurch schwere COVID-19- Verläufe und Todesfälle deutlich reduziert werden konnten. Daten aus dem Impfquotenmonitoring der ersten vier Monate der Impfkampagne zeigen, dass Bewohner:innen aus Altenpflegeheimen mittlerweile zu nahezu 100% einmal (85% vollständig) und Personen im Alter ≥80 Jahre zu 80% einmal (62% vollständig) geimpft sind. Bei zwei Befragungsstudien des RKI gaben etwa 75% des Personals in medizinischen Einrichtungen an einmal (32% vollständig) geimpft zu sein. In den am höchsten priorisierten Gruppen sind damit bereits große Fortschritte erzielt worden. Der deutliche Erfolg der Priorisierung zeigt sich auch in den sehr deutlich gesunkenen Todesfallzahlen in den priorisierten Personengruppen mit hohem Risiko für schwere Erkrankungen. So ist die Anzahl der COVID-19 bedingten Todesfälle bei den ≥80-Jährigen von 33/100.000 Anfang Dezember 2020 auf 9 Todesfälle pro 100.000 Einwohner:innen Ende März 2021 gesunken. Nach Ansicht der STIKO sollte an der Priorisierung zunächst festgehalten werden. Neben den ausstehenden Impfungen für einen vollständigen Impfschutz in der höchsten Altersstufe (≥ 80 Jahre) sind 3,5 Mio. der 70-79- Jährigen (46% der Altersgruppe) und 7,3 Mio. der 60-69-Jährigen (69% der Altersgruppe) bisher nicht geimpft (Stand: 28.4.2021). Auch bei den jüngeren Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind nur etwa ein Viertel einmal geimpft. Bei anhaltend hoher Impfbereitschaft (bei den ≥60-Jährigen 80-90% und bei den
Seit 1. April 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die COVID-19-Vaccine Janssen der Firma Janssen- Cilag, der seit dem 11. März in Europa zugelassen und seit Ende April in Deutschland verfügbar ist. In den USA kommt dieser Impfstoff bereits seit Ende Februar zur Anwendung. Dort wurden seltene, aber sehr schwere thromboembolische Nebenwirkungen beobachtet, die zusammen mit einem Mangel an Blutplättchen bei jüngeren Erwachsenen auftraten und teilweise zu tödlichen Verläufen führten. Von der US-amerikanischen sowie der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) wurde ein entsprechender Warnhinweis in die Fachinformationen zu diesem Impfstoff aufgenommen. Auf Basis der derzeit verfügbaren US-amerikanischen Daten und nach eingehenden Beratungen empfiehlt die STIKO, analog zur COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria), auch den COVID-19-Impfstoff Janssen in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz der COVID-19 Vaccine Janssen unterhalb dieser Altersgrenze bleibt wie bei Vaxzevria jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich. Bisher liegen keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien zum Einsatz der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft vor. Alleine auf Grundlage der kürzlich publizierten Beobachtungen aus den USA wird die STIKO keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aussprechen. Der freien Entscheidung der Schwangeren für eine Impfung soll jedoch durch die aktualisierte STIKO-Empfehlung mehr Raum gewährt werden. Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon angeboten werden. Der abgestimmte Beschlussentwurf und die wissenschaftliche Begründung befinden sich aktuell im Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den betroffenen Fachkreisen. Die Verabschiedung des Beschlusses wird nach Prüfung der Rückläufe und erneuter Beratung der STIKO erfolgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich nach dem Stellungnahmeverfahren noch Änderungen an dem Empfehlungsentwurf ergeben.
Inhalt Medizinische Versorgung Ambulante Versorgung Klinische Versorgung
Inhalt Masken/Schutzausstattung
Inhalt Sonstiges
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