CORONAVIRUS Praxis-Info - www.bptk.de

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Praxis-Info

CORONAVIRUS

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Praxis-Info: Coronavirus                                                                               Aktualisiert am 06.04.2020

Inhaltsverzeichnis
Editorial................................................................................................................................. 3
Einleitung .............................................................................................................................. 4
Patient*innen in der Praxis ................................................................................................... 5
Hygieneempfehlungen ........................................................................................................... 5
Patient*innen und der Coronavirus ....................................................................................... 5
Videobehandlung.................................................................................................................. 7
Regelungen ab dem 1. April 2020 .......................................................................................... 7
Telefon und Messenger-Dienste .......................................................................................... 8
Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 ........................................... 8
Messenger-Dienste................................................................................................................. 9
Meldepflicht ......................................................................................................................... 9
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ...................................................... 9
Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................. 10
Umsatzeinbußen................................................................................................................. 10
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................. 10
Praxisschließung ................................................................................................................. 12
Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung ................................................................... 12
Kitas und Schulen................................................................................................................ 12
Anspruch auf Notfallbetreuung............................................................................................ 12
Praxis-Info: Coronavirus                                             Aktualisiert am 06.04.2020

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst und ausgesprochen nachdrück-        Zusammen haben wir bereits viel erreicht,
lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage-    insbesondere bei der telefonischen Bera-
ment während dieser Coronakrise. Sie sind       tung und Behandlung. Der telefonische Kon-
für Ihre Patient*innen da und lassen sie        takt ist in dieser Notlage unerlässlich, um
nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass   insbesondere ältere Menschen zu erreichen,
sich die Erkrankungen von Patient*innen,        die nicht über die technischen Vorausset-
die zum Beispiel an Depressionen oder           zungen für eine Videobehandlung verfügen.
Angststörungen leiden, nicht noch weiter
verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein-     Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen
satz ist beeindruckend und bemerkenswert.       dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine
                                                Krise erfordert vor allem ein besonnenes
Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu        Miteinander, auch untereinander. Lassen
unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona-    Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen
virus“ haben wir wesentliche Informationen      da sein.
zusammengestellt, die wir fortwährend ak-
tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich    Bleiben Sie gesund
und vieles ist in den verschiedenen Bundes-
ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran
und wollen Ihnen vor allem helfen, den          Dr. Dietrich Munz
Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht
immer für alle Fragen der richtige Ansprech-
partner sind.
Praxis-Info: Coronavirus                                        Aktualisiert am 06.04.2020

Einleitung
Die Corona-Pandemie verändert massiv die      schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder
psychotherapeutische Versorgung. Pati-        Entschädigungszahlungen? Für viele dieser
ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre     Fragen sind nicht die Psychotherapeuten-
Behandlungstermine bei niedergelassenen       kammern zuständig. Die Bundespsychothe-
Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische      rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese
Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken,   in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög-
um nicht ihr Personal zu gefährden und auf    lich und informiert, an wen sich Kammer-
Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön-    mitglieder wenden können. Sie überprüft
nen.                                          diese Informationen regelmäßig und passt
                                              sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver-
Die Corona-Pandemie verändert aber viele      sion wurde am 6. April 2020 aktualisiert.
Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen
benötigen online Behandlungen per Video-      Bitte beachten Sie auch die Regelungen der
telefonat. Hygienevorschriften und neue       einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih-
Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht    ren Unterschieden darstellen können, insbe-
zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati-    sondere Ausgangs- und Kontaktverbote.
ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis
Praxis-Info: Coronavirus                                                     Aktualisiert am 06.04.2020

Patient*innen in der Praxis

Hygieneempfehlungen
•        Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln.
•        Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor
         der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
•        Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer.
•        Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam-
         men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von
         Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig
         sind.
•        Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die
         BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be-
         achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist
         (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver-
         sion_Psycho_online.pdf).

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei-            Patient*innen und der Coronavirus
ner COVID-19-Internetseite 1                              Alle Patient*innen
(https://www.rki.de/DE/Content/In-                        Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)                   jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome
umfangreiche Informationen über den Ver-                  hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte,
lauf der Pandemie, aber auch über den not-                die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in
wendigen Infektionsschutz zur Verfügung.                  einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre-
                                                          chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be-
Auch die Bundeszentrale für gesundheitli-
                                                          handlung in der Praxis stattfinden kann oder
che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In-
                                                          ob sie per Videotelefonat oder später
formationen, darunter auch Hygiene-Emp-                   durchgeführt werden kann. Diese Abwä-
fehlungen (https://www.infektions-                        gung muss im Einzelfall getroffen werden
schutz.de/coronavirus/#c11965).                           und die Dringlichkeit der Behandlung be-
                                                          rücksichtigen.

1Die BPtK übernimmt keine Haftung für die Inhalte ex-
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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 06.04.2020

Patient*innen für die besondere Empfeh-         waschen. Der Raum sollte regelmäßig und
lungen gelten                                   auch während der Sitzung gelüftet werden.
Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich
an Corona Erkrankten hatten oder die sich       Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön-
in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge-     nen keine Gruppentherapien mehr stattfin-
halten haben, der vom Robert Koch-Institut      den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung
als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con-    innerhalb der vergangenen zwei Wochen
tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko-     lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in-
gebiete.html) eingestuft wurde, sollen          nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet
grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden       war oder Kontakt zu einer Person hatte, die
und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da-      am Coronavirus erkrankt ist.
her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be-
handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt       Lag die letzte Gruppensitzung länger als
in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob     14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob
eine Videobehandlung indiziert und möglich      die Gruppensitzungen mit weniger Pati-
ist.                                            ent*innen durchgeführt werden können,
                                                das heißt, ohne die erkrankten Patient*in-
Erkrankte Patient*innen                         nen, die sich in Quarantäne befinden.
Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa-
tient*innen per Videotelefonat zu behan-        Wenn die Gruppentherapien nicht mehr
deln (Details siehe unten).                     stattfinden können, sollte geprüft werden,
                                                ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei-
Gruppentherapien                                spiel per Videotelefonat angeboten werden
Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe-          können.
hörden noch das Robert Koch-Institut,
Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh-        Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy-
merzahl einer Gruppentherapie abzusagen.        chotherapie können übergangsweise bis
Die Frage der Teilnahme liegt daher in der      zum 30. Juni 2020 in Einzelpsychotherapie
Eigenverantwortung der Psychothera-             umgewandelt werden, ohne dass hierfür ein
peut*innen und Patient*innen.                   gesonderter Antrag bei der Krankenkasse
                                                gestellt werden muss. Es reicht, wenn dies
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass        formlos der Krankenkasse mitgeteilt wird.
während der Gruppensitzung ein Abstand
von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso-      Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi-
nen eingehalten wird. Alle Patient*innen        nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine
sollten auf das Händeschütteln verzichten       Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge-
und sich vor der Sitzung gründlich die Hände    führt und abgerechnet werden.
Praxis-Info: Coronavirus                                            Aktualisiert am 06.04.2020

Videobehandlung
Regelungen ab dem 1. April 2020                  •   in Einzelfällen: psychotherapeutische
                                                     Sprechstunde (GOP 35151)
Behandlung
                                                 •   in Einzelfällen: probatorische Sitzungen
Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand-
                                                     (GOP 35150, 30931)
lungen vorübergehend unbegrenzt durchge-
                                                 •   psychotherapeutisches Gespräch
führt werden.
                                                     (GOP 23220),
                                                 •   tiefenpsychologisch fundierte Psycho-
Die bisherige Regelung, nach der maximal
                                                     therapie als Einzelbehandlung
20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei-
                                                     (GOP 35401, 35402, 35405),
nes Quartals ausschließlich per Video be-
                                                 •   analytische Psychotherapie als Einzel-
handelt werden dürfen, ist aufgrund der
                                                     behandlung
Corona-Pandemie ausgesetzt.
                                                     (GOP 35411, 35412, 35415),
                                                 •   Verhaltenstherapie als Einzelbehand-
Sprechstunde und Probatorik
                                                     lung (GOP 35421, 35422, 35425),
Sprechstunde und probatorische Sitzungen         •   neuropsychologische Therapie als Ein-
(auch neuropsychologische Therapie) kön-             zelbehandlung (GOP 30932),
nen befristet bis zum 30. Juni 2020 auch per     •   übende Interventionen, außer Hypnose
Video durchgeführt werden, wenn dies die             (GOP 35111, 35112, 35113),
einzige Möglichkeit ist, mit Ihren Patient*in-   •   vertiefte Exploration (GOP 35141),
nen in Kontakt zu treten. Bitte prüfen Sie je-   •   standardisierte Testverfahren
den Einzelfall und dokumentieren Sie sorg-           (GOP 35600),
fältig.                                          •   psychometrische Testverfahren, nur bei
                                                     Erwachsenen (GOP 35601).
Akutbehandlung
Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand-         Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha-
lung. Die BPtK fordert, dass während der         ben Sonderregelungen zur für Abrechnung
Corona-Pandemie ausnahmsweise auch               oder zum Aussetzen der Genehmigungs-
Akutbehandlungen per Video erbracht wer-         pflicht von Videobehandlungen getroffen.
den können.                                      Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an
                                                 Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Gruppenpsychotherapie                            (https://www.kbv.de/html/432.php).
Gruppenpsychotherapien können befristet
in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer-        Welche Videodienstanbieter können ge-
den (s. o.). Diese können dann per Video er-     nutzt werden?
bracht werden.                                   Eine Videobehandlung muss über einen si-
                                                 cheren Videodienstanbieter erbracht wer-
Was kann aktuell abgerechnet werden?             den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens-
Folgende Leistungen können aktuell mit der       tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü-
gesetzlichen Krankenversicherung als Vide-       gen, kann auf der Homepage der Kassen-
obehandlung abgerechnet werden:                  ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen
                                                 werden (https://www.kbv.de/me-
                                                 dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie-
                                                 ter.pdf).
Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 06.04.2020

Weitere Informationen finden Sie in der         werden können, sollte in der Abrechnung
BPtK-Praxis-Info Videobehandlung                zusätzlich bei entsprechenden GOP-Ziffern
(https://www.bptk.de/wp-content/uplo-           vermerkt werden, dass diese Leistung per
ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe-        Video erbracht wurde.
handlung.pdf).
                                                Beamten und Beihilfe
Privatpraxis und Videobehandlungen              Mit der privaten Krankenversicherung der
In der GOP/GOÄ gibt es keine Regelungen         Beamten (Beihilfe) können auch telekom-
zur Videobehandlung. Dort sind als einzige      munikationsgestützt Leistungen abgerech-
Gesprächsleistungen ohne direkten Patien-       net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord-
tenkontakt die Beratungen nach Nr. 1 und        nung).
Nr. 3 aufgeführt. Diese sind jedoch hinsicht-
lich der Häufigkeit der Abrechnung im Be-       Unfallversicherung
handlungsfall und der Höhe der Vergütung        Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
stark eingeschränkt. Es besteht jedoch die      cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende
Möglichkeit der sogenannten Analogabrech-       des 2. Quartals 2020 Videobehandlungen
nung. Hierbei sollte jedoch vorab mit dem       ohne prozentuale Begrenzung des Patien-
Kostenträger abgeklärt werden, ob die Kos-      tenanteils.
ten der Videobehandlung übernommen
werden.                                         Bundespolizei und Soldat*innen
                                                Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande-
Bei Leistungen, die im Rahmen der Kosten-       mie Behandlungen von Bundespolizist*in-
erstattung erbracht werden und die in der       nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch
Regelversorgung per Video durchgeführt          per Video möglich.

Telefon und Messenger-Dienste
Behandlungen per Telefon – Regelun-             Abrechnung die Versichertendaten aus der
                                                Akte der Patient*in genommen werden.
gen ab dem 1. April 2020
                                                Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit
Bundesweite Regelung                            der telefonischen Konsultation finden Sie
Ab dem 2. Quartal 2020 sind Behandlungen        bei der KBV.
per Telefon abrechenbar. Bundesweit kön-        (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php)
nen bis zu 200 Minuten telefonische Konsul-
tation (GOP 01433) bei Patient*innen er-        Einzelne Bundesländer
bracht werden, die bereits in den vergange-
                                                In einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen
nen 18 Monaten in einer Praxis in Behand-
                                                gibt es weitergehende Regelungen. Verein-
lung waren. Psychotherapeut*innen können
pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche       zelt können alle psychotherapeutischen
von mindestens 10 Minuten abrechnen.            Leistungen, einschließlich Sprechstunde,
                                                Akutbehandlung, probatorischer Sitzung
Finden in dem Quartal ausschließlich telefo-    und Therapiesitzung per Telefon erbracht
nische Konsultationen statt, muss die elekt-    werden.
ronische Gesundheitskarte nicht eingelesen
werden. Ausnahmsweise sollen für die
Praxis-Info: Coronavirus                                                       Aktualisiert am 06.04.2020

Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während             Messenger-Dienste
der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien-
                                                        Messenger-Dienste sind keine zertifizierten
psychotherapie abgerechnet werden kann,
                                                        Anbieter und sind aufgrund der Unverein-
wenn eine Videobehandlung nicht möglich
                                                        barkeit mit Datenschutz und Schweige-
ist.
                                                        pflicht nicht für psychotherapeutische Be-
                                                        handlungen geeignet.

Meldepflicht
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf                     2. Personen mit akuten respiratorischen
eine Erkrankung                                            Symptomen jeder Schwere UND Aufent-
                                                           halt in einem Risikogebiet.“
Psychotherapeut*innen müssen Patient*in-
nen melden, die am Coronavirus erkrankt                 Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge-
sind oder wenn der Verdacht besteht, dass               zogen wurde
sie daran erkrankt sind. 2 Allerdings mit einer         Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1
Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht,                Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur,
wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen                  wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde.
wurde (siehe unten).
                                                        Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in-
Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen              nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn
zur Meldung von Verdachtsfällen von CO-                 ein begründeter Verdacht besteht und keine
VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es:                   Ärzt*in hinzugezogen wurde.
„Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet,
wenn bei Personen mindestens eine der bei-              Diagnostische Abklärung
den folgenden Konstellationen vorliegt:                 Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera-
1. Personen mit akuten respiratorischen                 peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu
   Symptomen jeder Schwere oder unspezifi-              untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in-
   schen Allgemeinsymptomen UND Kontakt                 nen.
   mit einem bestätigten Fall von COVID-19;

2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz-    zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet
gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über     wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden,
Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi-      wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1
rus (CoronaVMeldeV):                                    nicht bestätigt.
§ 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV:
(1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab-   Des Weiteren:
satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes     § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz:
wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran-     (1) Zur Meldung sind verpflichtet:
kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge-   […]
dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in       5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und
Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige        Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe-
Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem       rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der
Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3       Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in   oder Anerkennung erfordert,
Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann
Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 06.04.2020

Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa-
tient*innen – sei es persönlich oder auch
telefonisch – Beschwerden und Erkrankun-       Schweigepflicht
gen besprochen werden. Dabei kann die Pa-      Muss eine Meldung an das zuständige Ge-
tient*in auch allgemeine Erkältungssymp-       sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen
tome schildern. Die Diagnostik einer „respi-   Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da
ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi-      es sich hierbei um eine gesetzliche Ver-
scher Allgemeinsymptome“ wird von              pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht
Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in-      der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in
nen können sich daher an den eher allge-       ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)-
mein gehaltenen Fragen orientieren, die das    Berufsordnung mitzuteilen.
Robert Koch-Institut auf seiner Homepage
                                               Psychotherapeut*in an Corona er-
veröffentlicht hat (https://www.infektions-
schutz.de/coronavirus/).                       krankt
                                               Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt,
Sollten Patient*innen solche Erkältungs-       können die Gesundheitsbehörden verlan-
symptome schildern und Kontakt mit einer       gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper-
bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben       sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel
oder von einem Aufenthalt in einem Risiko-     auch Patient*innen.
gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei-
tere ärztliche Abklärung dringend empfoh-      Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord-
len werden. Ist die Abklärung bereits er-      nung zur Nennung von Kontaktpersonen
folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe-     (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss
darf.                                          und die Schweigepflicht insoweit einge-
                                               schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An-
Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht    gaben aber immer nur in erforderlichem
erfolgt sein oder von der Patient*in abge-     Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel-
lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK       fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben
eine Meldepflicht                              den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die
(https://www.rki.de/DE/Content/In-             genannte Person eine Patient*in ist.
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfeh-
lung_Meldung.html).

Umsatzeinbußen
                                               setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein-
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah-
                                               bußen in dieser Ausnahmesituation abge-
men für Praxen                                 fangen werden.
Vertragspsychotherapeut*innen
Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa-       Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO-
tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab.    VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei-
Dies kann unter Umständen zu empfindli-        nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags-
                                               ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be-
chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK
                                               schlossen. Danach können Honorarausfälle
Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 06.04.2020

infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen         zusätzlich zu anderen Hilfen während der
werden, wenn sich das Gesamthonorar ei-          Coronakrise beantragt werden. Eine Über-
ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal        kompensation ist aber zurückzuzahlen.
um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge-
setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch        Kurzarbeitergeld
an den Rückgang der Anzahl der Patient*in-
                                                 Auch Psychotherapeut*innen können als Ar-
nen, die innerhalb eines Quartals in einer
                                                 beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra-
psychotherapeutischen Praxis versorgt wer-
den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha-      gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits-
ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa-     lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III).
tient*innen in laufenden Behandlungen Ter-       Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen
mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt        Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten
sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück-      60 Prozent des ausgefallenen pauschalier-
gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt.          ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind
                                                 mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter-
Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun-          geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu
gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte       Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin-
wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre       den sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Kassenärztliche Vereinigung                      (https://www.arbeitsagen-
(https://www.kbv.de/html/432.php).               tur.de/news/corona-virus-informationen-
                                                 fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).
Soforthilfe für Privatpraxen
Für Psychotherapeut*innen, die nicht für         Übersichten zu bundes- und länderweiten
die vertragsärztliche Versorgung zugelassen      Hilfsmaßnahmen
sind, gibt es andere Hilfsprogramme.             Neben der Soforthilfe der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für     gibt es auch andere bundesweite sowie län-
Freiberufler*innen, Soloselbständige und         derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über
Kleinunternehmer*innen geschaffen, die           Bundes- und Länderregelungen finden Sie
durch die Coronakrise in eine existenzbe-        beim Bundesverband der Freien Berufe
drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in     (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp-
Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den        content/uploads/2020/03/200326_Freibe-
Zuschüssen können akute Liquiditätseng-          rufler_Uebersicht_bundesweit_landes-
pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten,      weit.pdf).
wie Miete oder Krediten, überbrückt wer-
den. Freiberufler*innen und Unternehmen          Eine Übersicht über die zuständigen Stellen
mit bis zu fünf Beschäftigten können einma-      für die Antragstellung finden Sie beim Bun-
lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn   desministerium für Wirtschaft und Energie
Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be-       (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres-
antragt werden.                                  semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-
                                                 gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-
Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020        frei.html).
beantragt werden. Sie kann grundsätzlich
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Praxisschließung
Pflicht zur psychotherapeutischen                für angestellte Psychotherapeut*innen
Versorgung                                       muss in diesem Fall fortgezahlt werden.

Niedergelassene Psychotherapeut*innen            Behördliche Anordnung und Entschädigung
sind aufgrund des Versorgungsauftrages           Eine Schließung der Praxis ist zwingend
verpflichtet, die Patientenversorgung sicher-    durchzuführen, wenn dies behördlich ange-
zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie-     ordnet wird. Praxisinhaber*innen und Ange-
ßung einer besonderen Begründung: Der            stellte haben dann Anspruch auf eine Ent-
Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta-         schädigung. Dieser Anspruch steht den Pra-
nen Infektionsrisiken auch die Psychothera-      xisinhaber*innen und deren Angestellten
peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob      zu. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 Infekti-
diese Begründung bereits für eine Praxis-        onsschutzgesetz. Voraussetzung für Ent-
schließung ausreicht. Eine Schließung kann       schädigungsansprüche ist danach das Ver-
zum Beispiel erwogen werden, wenn auf-           bot der Erwerbstätigkeit oder die Anord-
grund von Vorerkrankungen ein besonderes         nung von Quarantäne aus infektionsschutz-
persönliches Risiko besteht. Diese Abwä-         rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä-
gung muss jede Psychotherapeut*in selbst         digung richtet sich nach dem Verdienstaus-
treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit      fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge-
der Videobehandlung. Eine Praxisschließung       ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo-
sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung      chen. Die Arbeitgeber*innen haben die
vorab besprochen und unter Angabe der be-        Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu-
sonderen Gründe mitgeteilt werden.               ständigen Behörde erstatten zu lassen.

Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie-     Details zu den Entschädigungsregelungen
ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend           und eine Liste der zuständigen Behörden
durchzuführen, wenn dies durch die zustän-       können sie der Information der Kassenärztli-
digen Behörden angeordnet ist.                   chen Bundesvereinigung entnehmen
Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be-   (https://www.kbv.de/media/sp/Pra-
steht kein Anspruch auf eine Entschädigung       xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf).
nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn

Kitas und Schulen
Anspruch auf Notfallbetreuung                    Daseinsvorsorge insbesondere im Gesund-
                                                 heitswesen sind. Für diese Kinder wird eine
In allen Bundesländern sind Kindertages-
                                                 gesonderte Notfallbetreuung in Kitas und
stätten und Schulen inzwischen geschlos-
                                                 Schulen organisiert, sofern ihre private Be-
sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen
                                                 treuung insbesondere durch Familienange-
für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe-
                                                 hörige oder mithilfe flexibler Arbeitsmodelle
rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent-
                                                 nicht gewährleistet werden kann.
behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system-
relevante Berufsgruppen“ für die
Praxis-Info: Coronavirus                                         Aktualisiert am 06.04.2020

Nach unserer Einschätzung gehören Psycho-     Die Regelungen zur Schließung von Kinder-
therapeut*innen als Teil der Gesundheits-     tagesstäten und Schulen sowie zur Notfall-
versorgung zum Personenkreis, der eine ge-    betreuung sind von Bundesland zu Bundes-
sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund-     land unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich
sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs-   hierzu an die zuständige Kommune.
selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup-
pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung    Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so-   und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie
wie der medizinischen und pflegerischen       sichergestellt werden muss, finden Sie Infor-
Versorgung der Bevölkerung und der Auf-       mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe-
rechterhaltung zentraler Funktionen des öf-   treuung beim Bundesarbeitsministerium
fentlichen Lebens dient.                      (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun-
                                              gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu-
                                              ung.html).
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