CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
CSR-Richtlinie-
Umsetzungsgesetz

Die nichtfinanzielle
Erklärung – Lessons
Learned aus dem ersten
Berichtsjahr 2017
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen
Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten
(CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz [CSR-RUG]) am 18. April 2017 müssen große
kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, die im
Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, ab dem Geschäftsjahr
2017 deutlich umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Sachverhalte
berichten.

Nun ist die erste Hürde genommen: Die erste Berichtssaison nach Inkrafttreten
des CSR-RUG liegt hinter uns und die betroffenen Unternehmen mit
Bilanzstichtag 31. Dezember haben ihre nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung
(NFE) für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht.

Das „EY Climate Change and Sustainability Services (CCaSS)“-Team hat
ausgewählte NFEs für das Geschäftsjahr 2017 im Rahmen einer Studie analysiert
und stellt wesentliche Ergebnisse und Trends des ersten Berichtsjahres vor.

Die Schwerpunkte liegen dabei auf
►   der Wahl der Veröffentlichungsform und der Nutzung von Rahmenwerken,
►   dem Umfang und inhaltlichen Schwerpunkten der Berichterstattung,
►   der Umsetzung der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung und
►   der freiwilligen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung.

Erfahren Sie außerdem mehr zu Herausforderungen bei der Umsetzung und zu
Trends im Hinblick auf die Weiterentwicklung der nichtfinanziellen
Berichterstattung, die wir als Berater und Prüfer in der Praxis sehen.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
Executive Summary

    Veröffentlichungsformen und Rahmenwerke
    49 % der Unternehmen wählen die Veröffentlichung der NFE
    außerhalb des Lageberichts in einem eigenständigen Bericht. Die
    zweithäufigste Veröffentlichungsform ist mit 25 % die
    Berichterstattung in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts.
    67 % der Unternehmen orientieren sich an einem Rahmenwerk, am
    häufigsten an demjenigen der GRI (Standards oder G4).

    Bestimmung der Berichtsinhalte, Aspekte und Themen
    79 % der Unternehmen machen Angaben dazu, wie sie bei der
    Bestimmung der wesentlichen Themen vorgegangen sind.
    So gut wie alle Unternehmen haben den Aspekt
    Arbeitnehmerbelange als wesentlich identifiziert. Der Aspekt
    Menschenrechte wurde von 78 % der Unternehmen und damit am
    seltensten als wesentlich identifiziert.
    Die meisten Themen werden zu den Aspekten Arbeitnehmerbelange
    und Umweltbelange berichtet.

    Risikoberichterstattung im Rahmen des CSR-RUG
    Rund 40 % der Unternehmen erläutern ihre Vorgehensweise bei der
    Bestimmung der wesentlichen Risiken.
    Jedoch haben lediglich zwölf der 105 analysierten Unternehmen
    mindestens ein berichtspflichtiges Risiko angegeben.

    Freiwillige Prüfung
    61 % der Unternehmen haben ihre NFE von einem unabhängigen
    Dritten freiwillig prüfen lassen.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
Angaben zur Methode:
    EY hat für diese Studie nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärungen bzw.
    nichtfinanzielle (Konzern-)Berichte von 105 betroffenen Unternehmen
    aus verschiedenen Branchen mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2017
    ausgewertet, die bis zum 13. April 2018 veröffentlicht wurden. Von
    den analysierten Unternehmen sind 83 % in einem Index (DAX30,
    MDAX, SDAX, TecDAX) vertreten.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
Veröffentlichungsformen und
Rahmenwerke
Für die NFE bestehen verschiedene Optionen zur Veröffentlichung
der geforderten Informationen:

                                                 Veröffentlichungsformen

                                                                         Veröffentlichung eines nichtfinanziellen
       Veröffentlichung der nichtfinanziellen
                                                                           Berichts außerhalb des (Konzern-)
        Erklärung im (Konzern-)Lagebericht
                                                                                      Lageberichts

         Option 1                          Option 2                         Option 3                         Option 4
      Ergänzung des                    (Vollständige)                                                 Bestandteil eines
        (Konzern-)                                                  Offenlegung in einem
                                     Integration in den                                                   anderen
     Lageberichts um                                                   eigenständigen
                                         (Konzern-)                                                 Konzernberichts (z. B.
    einen gesonderten                                                      Bericht
                                        Lagebericht                                                 Nachhaltigkeitsbericht)
         Abschnitt

Insgesamt haben fast 70 % der Unternehmen ihre NFE außerhalb des Lageberichts
veröffentlicht. Davon hat sich die Mehrheit für die Offenlegung in einem eigenständigen
Bericht entschieden.*
Beweggründe für eine Veröffentlichung                                   Option 4
außerhalb des Lageberichts können die                                                                          Option 1
Inanspruchnahme der Möglichkeit einer                                              20 %
zeitlich versetzten Berichterstattung oder                                                            25 %
der Wunsch nach einer fokussierten
Berichterstattung im Lagebericht sein.
Für eine Veröffentlichung der NFE im                                                                        6%       Option 2
Lagebericht spricht, dass die Stakeholder die
nichtfinanziellen Informationen gemeinsam
mit den finanziellen Informationen innerhalb                                           49 %
eines Dokuments erhalten, was zu einer
ganzheitlichen Betrachtungsweise führt.                                      Option 3

Von den Unternehmen, die die NFE im Lagebericht veröffentlichen, nutzen nur wenige die
Möglichkeit der (vollständigen) Integration. Dies unterstreicht, dass die integrierte
Berichterstattung in Deutschland nach wie vor eher die Ausnahme ist.

*Die Auswertung berücksichtigt auch weitere Unternehmen, die eine Veröffentlichung der NFE außerhalb des Lageberichts bis zum
30. April 2018 angekündigt haben.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Die nichtfinanzielle Erklärung - Lessons Learned aus dem ersten Berichtsjahr 2017 - EY
Für die Erstellung der NFE können Unternehmen nationale,
europäische und internationale Rahmenwerke nutzen.

                    33 % haben         Von den Unternehmen, die ein
    67 % der        kein               Rahmenwerk verwenden, orientieren sich
                    Rahmenwerk
    Unternehmen
                    verwendet
                                       81 % an den Rahmenwerken der Global
    haben ein                          Reporting Initiative (GRI) (G4-Leitlinien
    Rahmenwerk                         oder Standards), die verbleibenden 19 %
    verwendet oder                     orientieren sich am Deutschen
    orientieren sich daran
                                       Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Die Auswertung belegt die große Bedeutung der GRI für die nichtfinanzielle
Berichterstattung der Unternehmen. Dabei geben die meisten Unternehmen, die ein
Rahmenwerk nutzen, an, dass sie sich an diesem orientieren. Dagegen geben nur wenige
Unternehmen an, die GRI-Rahmenwerke vollumfänglich anzuwenden.
Dies entspricht unseren Erkenntnissen aus der Berater- und Prüferpraxis, wonach sich eine
vollumfängliche Anwendung eines Rahmenwerks in der Regel schwierig gestaltet. Die
Ursache hierfür liegt zum einen in unterschiedlichen Wesentlichkeitsdefinitionen, zum
anderen aber auch in abweichenden inhaltlichen Anforderungen der klassischen
Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber dem CSR-RUG.
Unternehmen, die kein Rahmenwerk verwenden, müssen dies begründen. Die genannten
Gründe sind beispielsweise, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit noch im
Aufbau befindet und die Verwendung eines Rahmenwerks evaluiert wird. Zudem wird
teilweise argumentiert, dass aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen von
beispielsweise GRI und dem CSR-RUG, auch bezüglich der Wesentlichkeit, auf eine
Anwendung verzichtet wird.

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Berichtsinhalte

                         Die NFE soll Angaben zu den Aspekten Umwelt, Sozial- und
                         Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie
                         Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten.
    Geschäftsrelevanz
                         Zu den genannten Aspekten sind diejenigen Angaben zu machen,
         Im Fokus
                         die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des
           des           Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der
         CSR-RUG         Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte
                         erforderlich sind.
      Auswirkungen     Zunächst müssen die Unternehmen analysieren, ob die genannten
       auf Aspekte
                       Aspekte wesentlich für das Unternehmen sind und welche Themen
                       dabei von besonderer Relevanz sind. Dabei sollen sowohl die
                       Geschäftsrelevanz möglicher Themen als auch die Auswirkungen
auf die jeweiligen Themen betrachtet werden. Fast 80 % der Unternehmen erläutern ihren
Prozess zur Wesentlichkeitsbestimmung in ihrer NFE.
Eine Herausforderung für Unternehmen stellt vor      79 % der Unternehmen machen
allem die Festlegung konkreter Kriterien dar,
                                                     Angaben dazu, wie sie bei der
anhand derer eine Bewertung der Themen
                                                     Bestimmung der wesentlichen
vorgenommen werden kann. Mögliche
                                                     Themen vorgegangen sind.
Anhaltspunkte können zum Beispiel folgende
Fragestellungen liefern:

    Geschäftsrelevanz                          Auswirkungen auf die Aspekte

    Welche Kosten und Risiken sind mit dem     Hat das Unternehmen eine positive oder
    Aspekt verbunden?                          negative Auswirkung auf den Aspekt?

    Welche Auswirkungen bestehen               Ist der Einfluss signifikant (z. B. im
    hinsichtlich Reputation und Marke?         Vergleich mit anderen Unternehmen oder
                                               Branchen)?

    Besteht im Hinblick auf den Aspekt ein     Stellt der Aspekt grundsätzlich eine
    Umsatzpotenzial für das Unternehmen        Herausforderung für die Branche dar?
    (z. B. mit nachhaltigen
    Produktinnovationen)?

    Welche Regulierungen gibt es im            Hat das Unternehmen
    Zusammenhang mit dem Aspekt bzw. sind      Einflussmöglichkeiten auf den Aspekt?
    mittelfristig zu erwarten?

8                                                              CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Anteil der
                                                    Unternehmen, die zum                   Durchschnittliche Anzahl
                                                    jeweiligen Aspekt                      der berichteten Themen
                Aspekt                              Angaben machen                         pro Aspekt*

                Arbeitnehmer                                                   99 %                                          3,4

                Compliance                                                     96 %                                          1,5

                Umwelt                                                         87 %                                          2,8

                Soziales                                                       80 %                                          2,0

                Menschenrechte                                                 78 %                                          1,2

                Weitere Aspekte                                                44 %                                          2,2

Ein Großteil der Unternehmen berichtet umfangreich                                       61 % der Unternehmen
über nichtfinanzielle Themen und hat alle fünf Aspekte
                                                                                         machen explizite
als wesentlich identifiziert. Zu den Aspekten Umwelt,
                                                                                         Angaben zu ihrer
Arbeitnehmer und Soziales werden überwiegend
                                                                                         Lieferkette, 70 % zu
mehrere Themen berichtet.
                                                                                         Produkten und
Top-Themen in den Bereichen Umwelt, Arbeitnehmer                                         Dienstleistungen.
und Soziales sind:
►    Umwelt: Energiemanagement und Emissionen
►    Arbeitnehmer: Mitarbeiterqualifizierung bzw. Aus-
     und Weiterbildung, Gesundheit und
     Arbeitssicherheit
►    Soziales: gesellschaftliches und regionales
     Engagement
Über die vom CSR-RUG geforderten Aspekte hinaus berichten zahlreiche Unternehmen
freiwillig über weitere Themen. Häufig genannt werden dabei Themen wie Innovation,
Kundenzufriedenheit und Digitalisierung.

*Wenn ein Unternehmen nicht zu dem jeweiligen Aspekt berichtet hat, wurde es für die Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigt.

9
Risikoberichterstattung im Rahmen
des CSR-RUG
Das CSR-RUG verpflichtet Unternehmen, über wesentliche Risiken, die mit der eigenen
Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder den Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens verknüpft sind, zu berichten. Berichtspflichtig sind solche Risiken, die
sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Aspekte haben.
Für viele Unternehmen ist diese „umgekehrte“ Betrachtungsweise (Auswirkungen des
Unternehmens auf die Aspekte) hinsichtlich der Risiken neu, da das klassische
Risikomanagementsystem häufig nur die Risiken betrachtet, die auf das Unternehmen
wirken.
Rund 40 % der analysierten Unternehmen erläutern in ihrer NFE, wie sie bei der
Bestimmung der wesentlichen Risiken vorgegangen sind. Allerdings berichten nur einzelne
Unternehmen, dass sie die Risikobetrachtung nach dem CSR-RUG bereits vollständig in ihr
Risikomanagementsystem integriert haben.

 Nichtfinanzielle Aspekte             Risikobetrachtung                       Reporting

     Umwelt
                                         Unternehmen
                                                                            Bisherige Risiko-
     Arbeitnehmer
                             Ausgehend von         Ausgehend von            berichterstattung
                            den Aspekten auf     dem Unternehmen
     Soziales               das Unternehmen        auf die Aspekte
                            (z. B. Reputation,   (z. B. Klimawandel,
                                Regularien)        Arbeitsunfälle)
     Menschenrechte

     Compliance

                                                                       Risikoberichterstattung
                                            Aspekte                         nach CSR-RUG

                            Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß

10                                                                 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Die meisten Unternehmen werden in
der Zukunft folglich vor der
Herausforderung stehen, die
Betrachtung und Bewertung von
Risiken in Bezug auf
Nachhaltigkeitsthemen (Blickwinkel
„Auswirkungen des Unternehmens auf
die Aspekte“) systematisch in das
konzernweite Risikomanagement
einzubeziehen.
Insgesamt liegt die Wesentlich-
keitsschwelle hinsichtlich der
Risikoberichterstattung im Rahmen
des CSR-RUG mit „sehr wahrscheinlich
schwerwiegende negative
Auswirkungen auf die Aspekte“ sehr
hoch.

                                       Dies spiegelt sich auch in der
                                       Berichterstattung der analysierten
                                       Unternehmen wider: Fast 90 % der
                                       betrachteten Unternehmen kommen zu
               40 % der                dem Schluss, dass keine
                                       berichtspflichtigen Risiken vorliegen.
         Unternehmen
       machen Angaben in
         Bezug auf ihre
                                       Nur 12 von 105 analysierten
      Vorgehensweise zur               Unternehmen berichten mindestens
        Bestimmung der                 ein Risiko. Dabei handelt es sich zum
                                       Beispiel um Risiken in Bezug auf
      wesentlichen Risiken.            Luftverschmutzung, die Verfügbarkeit
                                       qualifizierter Mitarbeiter oder
                                       Verstöße gegen das
                                       Wettbewerbsrecht.

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Freiwillige Prüfung

Die NFE ist fester Bestandteil des Pflichtenhefts des Aufsichtsrats. Im Aktiengesetz ist
durch das CSR-RUG festgelegt, dass sie dem Aufsichtsrat vorzulegen und durch ihn zu
prüfen ist.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Abschlussprüfer nicht verpflichtet ist,
eine inhaltliche Prüfung der NFE durchzuführen, sondern lediglich feststellt, ob diese
vorgelegt wurde.
Jedoch ist der Aufsichtsrat ausdrücklich befugt, eine freiwillige externe Prüfung zu
beauftragen und sich somit im Rahmen seiner Prüfungspflicht durch einen externen Prüfer
unterstützen zu lassen. Von dieser Möglichkeit haben für das Geschäftsjahr 2017
zahlreiche Unternehmen Gebrauch gemacht: Über 60 % haben einen externen Prüfer mit
einer freiwilligen Prüfung beauftragt. Da die Veröffentlichung des Prüfungsurteils für das
Geschäftsjahr 2017 nicht verpflichtend war, liegt die tatsächliche Zahl möglicherweise
noch höher.

                                                                               Dabei handelte es sich in der
                     61 %* der                                                 Regel um Prüfungen der
         Unternehmen haben                                                     gesamten NFE. Bei rund 5 %
                                                                               der Unternehmen wurden
           ihre NFE freiwillig                                                 nur ausgewählte Angaben
         extern prüfen lassen.                                                 geprüft.

*Davon haben 83 % den Prüfungsvermerk veröffentlicht, entweder in Form eines separaten Prüfungsvermerks oder im
Rahmen der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Konzern-/Jahresabschluss und
(Konzern-)Lagebericht.

12                                                                                       CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Lediglich 8 % der geprüften
                                                                             Unternehmen haben ihre NFE mit
Reasonable 8 %                                                               hinreichender Sicherheit („Reasonable
Assurance                                                                    Assurance“) prüfen lassen. Alle mit
                                                                             Reasonable Assurance geprüften
                                                                             Unternehmen haben ihre NFE im
                                                                             Lagebericht veröffentlicht, entweder
                                                                             integriert oder in einem gesonderten
                                                                             Abschnitt. In all diesen Fällen wurde
                                                                             keine gesonderte Prüfung beauftragt,
                                                                             sondern die Angaben wurden in den
          92 %            Limited Assurance                                  Gesamtkontext der Prüfung des
                                                                             Lageberichts einbezogen.*

Alle anderen Prüfungen wurden mit begrenzter Sicherheit („Limited Assurance“) nach dem
Prüfungsstandard ISAE 3000 durchgeführt, die im Vergleich zur Reasonable Assurance
durch eine geringere Prüfungstiefe gekennzeichnet ist.
Ein Grund hierfür ist möglicherweise, dass viele Unternehmen im Bereich der
nichtfinanziellen Berichterstattung noch nicht über ausreichend robuste Datenerhebungs-
und Berichterstattungsprozesse verfügen, sodass die Prüfung mit hinreichender Sicherheit
sehr zeitintensiv sein dürfte, sowohl aufseiten des Prüfers als auch aufseiten des
geprüften Unternehmens.
Dennoch stellen wir grundsätzlich – auch getrieben von dem Wunsch der
Aufsichtsräte nach einer höheren Prüfungssicherheit – ein steigendes Interesse an einer
Reasonable Assurance fest. Um diese zukünftig zu erreichen, streben Unternehmen eine
Stärkung ihrer Prozesse auch unter Berücksichtigung von Automatisierungsmöglichkeiten
in der Datenerhebung und -verarbeitung an.

*Die Prüfung umfasst in diesem Fall die Beurteilung des Lageberichts als Ganzes im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften zur
Lageberichterstattung.

13
Freiwillige Prüfung

 Prüfung mit begrenzter Sicherheit             Prüfung mit hinreichender Sicherheit
 (Limited Assurance)                           (Reasonable Assurance)

 Prüfungsurteil                                Prüfungsurteil
 ►   Negativformulierung                       ►    Positivformulierung
 ►   Beispiel: Auf der Grundlage der           ►    Beispiel: Nach unserer Beurteilung
     durchgeführten Prüfungshandlungen              aufgrund der bei der Prüfung
     und der erlangten Prüfungsnachweise            gewonnenen Erkenntnisse ist die NFE
     sind uns keine Sachverhalte bekannt            des Unternehmens für den Zeitraum vom
     geworden, die uns zu der Auffassung            1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
     gelangen lassen, dass die NFE des              in allen wesentlichen Belangen in
     Unternehmens für den Zeitraum vom              Übereinstimmung mit § 289c HGB
     1. Januar 2017 bis 31. Dezember                aufgestellt worden.
     2017 in allen wesentlichen Belangen
     nicht in Übereinstimmung mit § 289c
     HGB aufgestellt worden ist.

Als Voraussetzung für die Durchführung einer Reasonable Assurance sind robuste
Prozesse und effektive interne Kontrollen unerlässlich. Dazu gehören insbesondere
►    eine klare Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten,
►    interne Vorgaben und Prozessbeschreibungen für die nichtfinanzielle
     Berichterstattung,
►    die Festlegung eines Zeitplans, der die umfassenden Prüfungshandlungen einer
     Reasonable Assurance berücksichtigt,
►    eine weitgehend automatisierte Datenerhebung und IT-gestützte Validierung von
     Daten,
►    ein effektives internes Kontrollsystem sowie
►    die Vorbereitung der Mitarbeiter, die in den Reporting-Prozess involviert sind,
     z. B. im Rahmen von Schulungen oder Workshops.

14                                                                CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
„Die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Aufsichtsrat
     umfasst unter anderem die kritische Betrachtung der Konzepte. Daher
     ist zu erwarten, dass der Aufsichtsrat zukünftig stärker an der
     strategischen Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf
     Nachhaltigkeit mitwirken und beispielsweise eine umfassendere
     Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette fordern wird.“
     Nicole Richter
     Leiterin Climate Change and Sustainability Services Deutschland,
     Schweiz und Österreich

15
Herausforderungen und Ausblick

Für die meisten Unternehmen ist die erste Berichtsperiode nach dem CSR-RUG
abgeschlossen. Bei einigen Unternehmen wurde damit erstmals ein Grundstein für die
nichtfinanzielle Berichterstattung gelegt. Aber auch Unternehmen mit bereits etablierter
Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden durch das CSR-RUG mit neuen Anforderungen
konfrontiert. Jetzt gilt es, die Berichterstattung auf der Basis dieser Erfahrungen
weiterzuentwickeln.
Nach unseren Erfahrungen sehen wir für die nächste Berichtsperiode vor allem die
folgenden fünf Herausforderungen:

 Bereich                     Herausforderungen für die nächste Berichtsperiode
 Nachhaltigkeits-            unternehmensweite strategische Ausrichtung und
 management                  organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit
 Risiken                     stärkere Systematisierung der Risikobewertung im Sinne
                             des CSR-RUG bzw. Integration in das bestehende
                             Risikomanagement
 Konzepte und                Weiterentwicklung der Konzepte für die wesentlichen
 Ergebnisse                  Themen, vor allem im Hinblick auf
                             ►   Zielsetzungen (inklusive Zeitbezug und Quantifizierung)
                             ►   messbare (quantitative) Ergebnisse der Konzepte
 Datenerhebungs-             Implementierung von Kontrollen und stärkere
 prozesse                    Automatisierung der Datenerhebungs- und
                             Validierungsprozesse sowie konzernweite Erhebung
                             belastbarer Kennzahlen
 Berichterstattungs-         Etablierung eines Regelprozesses für die Erstellung der
 prozess                     NFE auf der Basis der Erkenntnisse der Berichtsperiode
                             2017

16                                                             CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit der CSR-Richtlinie hat die nichtfinanzielle Berichterstattung stark an Dynamik
gewonnen. Gerade Investoren fordern – über die finanzielle Berichterstattung hinaus –
zunehmend belastbare nichtfinanzielle Informationen von Unternehmen. Mittel- bis
langfristig lassen sich daraus folgende Anforderungen und Trends ableiten:

     Integration nichtfinanzieller Aspekte       Stärkere Verknüpfung mit Prozessen
     in die Unternehmensstrategie                der Finanzberichterstattung

     Die nichtfinanzielle Berichterstattung      Die Vereinheitlichung von Prozessen
     rückt verstärkt in den Fokus des            und Systemen der Datenerhebung und
     Managements und des Aufsichtsrats.          der Berichterstattung erhöht die
     Dies führt dazu, dass die wesentlichen      Qualität der nichtfinanziellen
     Nachhaltigkeitsthemen zunehmend in          Informationen und ermöglicht durch
     der Unternehmensstrategie verankert         eine engere Verzahnung finanzieller
     und aktiv gesteuert werden, z. B.           und nichtfinanzieller Kennzahlen die
     durch die Integration nichtfinanzieller     Abbildung von Wechselwirkungen und
     Daten in das interne Management-            Abhängigkeiten.
     Reporting.

     Digitalisierung                             Ganzheitliche Betrachtung der
                                                 Wertschöpfungskette
     Die Prozesse hinter nichtfinanziellen
     Kennzahlen sind häufig manuell und          Bisher steht häufig die eigene
     damit in der Regel zeitintensiver und       Geschäftstätigkeit im Fokus der
     fehleranfälliger als diejenigen für die     Nachhaltigkeitsstrategie und
     Daten aus der Finanzwelt. Die IT-           -berichterstattung. Regulatorische
     gestützte Erhebung und Verarbeitung         Vorgaben und steigende Stakeholder-
     nichtfinanzieller Daten erhöht deren        Erwartungen führen dazu, dass
     Qualität und Verfügbarkeit und              Unternehmen verstärkt die
     ermöglicht beispielsweise die               Verantwortung für ihre Lieferkette
     Erhebung und Abbildung der Daten in         und für ihre Produkte und
     Echtzeit.                                   Dienstleistungen wahrnehmen.

17
Ihre Ansprechpartner

                               Nicole Richter
                               Partnerin
                               Climate Change and Sustainability Services
                               Ernst & Young GmbH
                               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                               Arnulfstraße 59
                               80636 München
                               Telefon: +49 89 14331 19332
                               E-Mail: nicole.richter@de.ey.com

                               Annette Johne
                               Senior Managerin
                               Climate Change and Sustainability Services
                               Ernst & Young GmbH
                               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                               Graf-Adolf-Platz 15
                               40213 Düsseldorf
                               Telefon: +49 211 9352 18459
                               E-Mail: annette.johne@de.ey.com

Weitere Informationen zur Umsetzung der CSR-Richtlinie finden Sie auf den
Seiten von EY Climate Change and Sustainability Services (CCaSS) unter
http://www.de.ey.com/ccass

18                                                   CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Bereits seit 1992 bietet EY weltweit Beratungs- und
     Prüfungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit an. EY begleitet
     Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen bei der
     Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und bei der Kommunikation
     nichtfinanzieller Kennzahlen. Auch als Prüfer der
     Nachhaltigkeitsberichte sind wir gefragt. Weltweit verfügt EY über ein
     Netzwerk von mehr als 700 Fachmitarbeitern im Bereich Climate
     Change and Sustainability Services.

19
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung
und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem
Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das
Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind
wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten
Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und
einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge
voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für
unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in
der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building
a better working world“.
 Die globale EY-Organisation besteht aus den
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited
(EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich
selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen.
Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt
keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden
Sie unter www.ey.com.
 In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. „EY“ und
„wir“ beziehen sich in dieser Präsentation auf alle deutschen
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.
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