Das Münsteraner Modell der sozial gerechten Bodennutzung - Wir wollen wohnen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wege aus der Wohnungsnot Veranstaltungsreihe des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ Eine grundlegende Frage: Die Bodenfrage 04. Mai 2021 - digital Das Münsteraner Modell der sozial gerechten Bodennutzung Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement der Stadt Münster
„Die Tatsache, dass der Umgang mit dem Grund und Boden bis heute den Marktregeln und eben nicht den Vorgaben des Allgemeinwohls entspricht, hat zu schweren Fehlentwicklungen geführt: einem dauernden Anstieg der in Wohnungsnot geratenen sozial Schwächeren und einem ebenso andauernden beispiellosen Anstieg der leistungslosen Bodengewinne.“ Hans-Jochen Vogel (1926 – 2020) 2
Liegenschaftliche Perspektive Was kann kommunale Liegenschaftspolitik dazu beitragen, dass ausreichend Wohnungen entstehen und dass Wohnen in den Kommunen wieder bezahlbar wird bzw. bezahlbar bleibt? 3
Liegenschaftliche Perspektive Was kann Liegenschaftspolitik dazu beitragen, dass Stadtentwicklung positiv beeinflusst wird? 4
BVerf.G zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums In seinem Beschluss zu Art. 14 Grundgesetz vom 12. Januar 1967 hat das Bundesverfassungsgericht u.a. festgestellt: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.“ 6
Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung der Wohnungsmarkt ist (Ende 312.000 Einwohner stark2020) angespannt Wohnen ist nicht mehr die Wohnungsmieten bezahlbar! steigen + 16.000 Einwohner bis 2030 die Baulandpreise steigen + 43.000 Einwohner bis 2040 8
An- und Verkäufe Stadt Münster 2002 - 2013 Gegenüberstellung der An- und Verkäufe in den Jahren 2002 bis 2013 40 35 30 25 Ankauf [Mio €] Mio € 20 Verkauf [Mio €] 15 10 5 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahre 9
Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“ 11
Preisentwicklung 2010 - 2020 Grundstück Mefa, unbebaut + 71,6 % Grundstück Efa, unbebaut + 82,6 % Mehrfamilienhäuser + 108,1% Eigentumswohnungen (Erstbezug) + 107,1 % ungebremste Mietpreissteigerungen 12
Münsters Weg für mehr bezahlbaren Wohnraum 13
Bausteine des Handlungskonzepts Wohnen Kommunales Handlungskonzept Wohnen Sensibilisierung Wohnungsmarkt- Kooperation Öffentlichkeit monitoring Bündnis Wohnen Ergänzende Bausteine Mobilisierung von Barrierefreiheit Preiswerter Bestand Standorten im in Neubau Sicherung von Preis- und Siedlungsbestand und Bestand Belegungsbindungen Kernbausteine Baulandprogramm Münsteraner Modell Sozialer Wohnungsbau „Sozialgerechte Zielvereinbarung Bodennutzung“ Land NRW Dialogkultur mit Ziele Wohnungs- Marktakteuren Stadtentwicklung und marktanalyse Grundlagen Wohnungspolitik 14
Sozialgerechte Bodennutzung Münster Ratsbeschluss 02.04.2014: ➢ Außenbereich: neues Baurecht nur, wenn mind. 50 % im Eigentum der Stadt ➢ Innenbereich: Veränderung / Anpassung Baurecht, wenn wohnungspolitische Zielsetzungen anerkannt und vertraglich gesichert werden 15 AGD Konzept/Text/Grafik: LFS Münster
Sozialgerechte Bodennutzung Münster Wohnungspolitische Ziele im Innenbereich: ➢ 30 % der Nettowohnfläche als geförderter Mietwohnraum ➢ 30 % der Nettowohnfläche als förderfähiger, aber freifinanzierter Wohnraum ➢ Verbleibende 40 % der Nettowohnfläche ohne wohnungspolitische Vorgaben 16 AGD Konzept/Text/Grafik: LFS Münster
17
Entwicklung im Innenbereich / Regina-Protmann-Str. Bröderichweg Grevener Straße ca. 15.200 m2 ca. 15.200 m2 Regina-Protmann-Straße Salzmannstraße 18
Entwicklung im Innenbereich Regina-Protmann-Str. Entwurf: Architekten Pfeiffer Ellermann Preckel Rund 160 Wohneinheiten 19
Konzept/Text/Grafik: LFS Münster AGD 20
Entwicklung im Außenbereich Quartier Moldrickx (ehem. Gärtnerei) 21
Entwicklung im Außenbereich Quartier Moldrickx (ehem. Gärtnerei) • Rund 3,7 ha (ohne Waldfläche) • rund 240 Wohn- einheiten + 8 -Gruppen-Kita • 75 % Stadt Münster • 25 % Eigentümer 22
Zielkorridor für die Neuerrichtung von Wohnungen Baulandprogramm Zielzahl: 2.000 WE / Jahr Außenbereich Außerhalb des 500 WE Baulandprogramms Im Baulandprogramm - Innenbereich 1.250 WE 750 WE Im Baulandprogramm - Außenbereich 750 WE außerhalb Baulandprogramm Baulandprogramm „Spontane Bautätigkeit“ Innenbereich (Baulücken, Nachverdichtung etc.) 23
Zielvereinbarung Land NRW Auszug aus den Westfälischen Nachrichten vom 22.11.2018 24
Öffentlich-geförderter Wohnraum in Münster 600 500 400 Anzahl WE 300 200 100 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Förderjahr 25
Auswahl neuer Flächen / Strategien für die Baulandbeschaffung 26
Planungswerkstatt 2030 – Ablauf • Vorstellung und Wertung • Abschließende fachliche bestehender Prognosen (KBP, Flächenbewertung it.nrw, Bertelsmann) Regionalkonferenz (23, 40, 51, 61, 66, 67) • Wohnungsbedarfe bis 2030 Bezirksregierung Münster • Abschließende Diskussion • Ableitung quantitativer Ziele Einzelflächen und Vorabwägung (jährliche Neubauleistung, EINSPEISEN INHALTE ZUR • Entwurf Volumen BLP, Größe Außen- ABSTIMMUNG MIT REGION Fortschreibung WSFK bereichs-Neubauflächen) (RFK-Wohnen) 1. Planungs- Freigabe 4. Planungs- werkstatt Politik werkstatt 2. Planungs- Öffentliches 3. Planungs- Beschluss werkstatt Forum werkstatt Politik ZIELZAHLEN WSFK 2030 KRITERIEN- FLÄCHEN- KATALOG GERÜST • Vorstellung WSFK 2025, • Überarbeitung Kriteriengerüst RFK mit Grünordnung auf Grundlage der Ergebnisse • Diskussion struktureller Öffentliches Forum Wachstumsalternativen • Umsetzung Kriterienkatalog in - neuer Stadtteil, Flächengerüst - Aufgabe Grünring / Grünzug, • Erstbewertung der Einzelflächen - Zwiebelschalenmodell, (aus siedlungsstruktureller, - Stadt-Umland-Kooperation naturräumlicher, sowie sozialer • Beispielhafte Anwendung auf und technischer Infrastruktur- mögliche großflächige Sicht ) Entwicklungsräume • Diskussion und Ermittlung der • Erarbeitung qualitativer Ziele Flächen für vertiefende Prüfung und Kriteriengerüst für die Flächenauswahl (fach-) öffentlich nicht öffentlich 27
Szenarien und Kriterien für eine weitere Wohnbauentwicklung („Strategie-Café“) Szenario A Szenario B „Wohnen in der Stadtregion“ „Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells“ 28
Szenarien und Kriterien für eine weitere Wohnbauentwicklung („Strategie-Café“) Szenario C Szenario D „Großflächige „Bau eines neuen Stadtteils“ Stadtteilerweiterung(en)“ 29
Kriterien für die Flächenauswahl Kriterium Beispiele • Siedlungsstrukturelle Insellage Einschlägige • Lage im Naturschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet Tabukriterien • Lage im Wasserschutzgebiet I oder II • Hauptgrünzug wird in seiner Funktion in Frage gestellt • Sehr hohe Lärmbelastung durch unmittelbare Nähe zur Autobahn, Erhebliche Widerstände zu stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen oder Hauptschienenstrecken • Vorrangfläche zur Freiraumsicherung wird tangiert Zu beachtende • Umfangreicher Straßenausbau zur äußeren Erschließung Hemmnisse erforderlich • Ein zentraler Versorgungsbereich ist fußläufig zu erreichen Zu berücksichtigende • Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz zu einem Schienenhaltepunkt Förderfaktoren • Hoher Anteil städtischen Eigentums 30
Auswertung für eine Fläche im Stadtbezirk Münster-West, ca. 20 ha Beteiligte Fachämter: ▪ Planungsverwaltung Gesamtbewertung: (federführend) ▪ Immobilienmanagement ▪ Umweltamt ▪ Tiefbauamt Flächengröße: 19,9 ha ▪ Schulamt ▪ Wohnungswesen Mögliche Anzahl WE: 600 WE 31
Ergebnis der Flächenbewertung Erforderliche neue Außenbereichs- Wohnbaulandflächen (2026 – 2030) ca. 50 – 70 ha Mit „gut geeignet“ bewerte potenzielle Wohnbaulandflächen (2026 – 2030) ca. 160 ha entspricht einem Faktor von 2,3 – 3,2 32
Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMünster) Maßgebliche Bausteine Entwicklung von Ausschreibungs- Liegenschaftliche modalitäten Partizipation Einrichtung „revolvierender Transparente Bodenfonds“ Baulandkalkulation Kostenneutrale Baulandentwicklung Verteilungsfrage 33
Entwicklungsstufen zum Bauland Bodenwert Baureifes Land Baureifes erschließungs- Umlegungsvorteil Land kostenfrei & Baureifes erschließungs- erschließungs- Land kostenpflichtig flächenabgabe- & frei Rohbauland erschließungs- erschließungs- Planungsvorteil kostenpflichtig flächenabgabe- & frei erschließungs- flächenabgabe- Bau- pflichtig erwartungs- Agrarland land A B C D E F 34
Transparente Baulandkalkulation 35
An- und Verkäufe 2002-2020 Gegenüberstellung der An- und Verkäufe in den Jahren 2002 bis 2020 60 50 40 Ankauf [Mio €] Mio € 30 Verkauf [Mio €] 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Jahre 36
Flächenankauf seit Beschluss SoBoMü ▪ Wohnbaupotentialflächen ca. 100 ha ▪ (+ Konversionsflächen ca. 76 ha ) ▪ Wald- und Erholungsflächen ca. 9,7 ha ▪ Landwirtschaftliche Tausch- u. Ausgleichsflächen, etc. ca. 50ha ▪ Sportflächen ca. 13,5 ha ➢ Die Wohnbaupotentialflächen werden über- wiegend zu 100 % erworben! 37
Zielkonflikt zum Haushalt??? - Langfristig nicht, kurzfristig möglich - Bilanzneutralität im NKF (kein Konsum sondern Anlagevermögen, stille Reserven, aber Liquidität erforderlich) -Wirtschaftlichkeit (München-Freiham, Transferleistungen, ..) - Gestaltungsoptionen bei nicht ausgeglichenen kommunalen Haushalten und Vorgaben zum Schuldenabbau (ggf. Bodenfonds in unterschiedlicher Trägerschaft, städt. Gesellschaften, …) 38
39
Nutzung und Verwertung der angekauften Grundstücke 40
Nutzung und Verwertung der angekauften Grundstücke 1. 2. 3. 4. Vergabe- Konzept- Direkt- Vergabe von richtlinien, vergabe vergabe Erbbau- Vergabe- (z. B. Genossen- rechten als schaften, kriterien, kommunale Alternative Transparenz Wohnungsunter- zum Verkauf nehmen) Haushaltsrechtliche Vorgaben und Spielräume (z.B. Abweichen vom Prinzip der Vergabe zum vollen Wert, Berücksichtigung von Bindungen bei der Ermittlung des Verkehrswertes) 41
1. Vergaberichtlinien, Vergabekriterien, Transparenz 42
Grundstücksvergabe Einfamilienhäuser Werden preisreduziert und ohne Gebotsverfahren verkauft, durchschnittlich 20 % unterhalb des Bodenrichtwertes (BRW) 05.05.2021 43
Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken Einfamilienhäuser Werden preisreduziert und ohne Kaufpreisnachlässe – Gebotsverfahren verkauft, Kinderfreibeträge, abhängig vom durchschnittlich 20 % unterhalb des Familieneinkommen Bodenrichtwertes (BRW) 70 % der Grundstücke erhalten Bewerber der Einkommensgruppe A, Vergabe mit webbasiertem Tool 30 % Bewerber der Einkommensgruppe B 44
Beispiel Münster-Hiltrup „Hallo Herr H., danke nochmal an die Stadt Münster, dass sie uns vor diesem Wucher geschützt hat. Zu dem Preis wäre unser Traum vom Eigenheim nicht realisierbar gewesen. Beste Grüße J. L.“ Städtischer Basiskaufpreis: 300 EUR/qm mit Zuschlägen max. 360 EUR/qm Privates Angebot: 720 EUR/qm (Bild: immobilienscout24) 45
Grundstücksvergabe Mehrfamilienhäuser Niedrigste Startmiete oder bestes Konzept entscheidet Gemeinschaftliche Wohnformen werden gefördert Vergabe verstärkt im Erbbaurecht Bild: Presseamt Münster 05.05.2021 46
Vermarktung/Kaufpreis Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage eines Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschlusses durch die politischen Gremien Grundsätzlich: Kaufpreis ist der Verkehrswert unter Berücksichtigung der allgemeinen und standortbezogenen Zielsetzungen = nutzungsabhängiger Verkehrswert 47
2. Konzeptvergabe 48
Konzeptvergabe • Bei der Konzeptvergabe definiert der Grundstückseigentümer im Gegensatz zum Höchstgebotsverfahren inhaltliche Kriterien zur Grundstücksvergabe. • Es schließt sich ein Verfahren an, wie (Kriterien) und von welchen Beteiligten die Vergabeentscheidung getroffen wird. • Die Grundstückspreise werden Beginn des Verfahrens gutachterlich ermittelt und häufig auf dieser Basis fixiert. Die Kriterien richten sich stets nach den Zielsetzungen der Gemeinde aus. Insofern ist der Kreativität keine Grenze gesetzt. 49
Projekt Hüfferstraße 50
Projekt Hüfferstraße - Kriterien 51
Projekt Hüfferstraße - Gewinnerentwurf • 2.000 m² Grundstück, 3- Gruppen-Kita • 60 % öffentlich geförderter Wohnraum • exponierte Lage / Kaufpreishöhe geringere Gewichtung bei Auswahlverfahren 52
Projekt Ermlandweg - Lage 53
Projekt Ermlandweg - Kriterien 54
Projekt Ermlandweg - Gewinnerentwurf • 7.870 m² Grundstück • Wohnen, Flüchtlingsunter- kunft und Kita • Vergabe an Aachener Siedlungs- und Wohnungs- gesellschaft im Erbbaurecht 55
Projekt ehem. Wartburghauptschule - Lage 56
Projekt ehem. Wartburghauptschule - Kriterien Erbbau- Kauf recht 57
Projekt ehem. Wartburghauptschule - Entwurf • 12.000 m² Grundstück • Wohnen, Einzelhandel und Kita • Vergabe an die Lidl Vertriebs GmbH & Co.KG (Regionalgesell- schaft Westerkappeln) im Erbbaurecht • Büro "htarchitektur Henrike Thiemann 58
Gemeinschaftliche Wohnformen Angebot Vergabe Konzepte werden nach In allen Baugebieten werden festgelegten Kriterien (soziale, Grundstücke für räumliche, technische Innovation) gemeinschaftliche, inklusive und bewertet – genossenschaftliche Wohnformen kein Preiswettbewerb (Vergabe angeboten nach Festpreis) 05.05.2021 59
Projekt Mecklenbeck - Lage 60
Projekt Mecklenbeck - Kriterien 61
Projekt Mecklenbeck – Gewinner „Mehr als Wohnen“ 62
Gemeinsch. Wohnformen – Aktuelle Projekte Mecklenbeck Brockmannstr. – Grundstück in Anhandgabe Bilder: SCHMIDTplanung, Architekt BDA Mecklenbeck „Mehr als Wohnen“ Rumphorst Markweg – – Fertiggestellt Interessensbekundungs- verfahren in Vorbereitung 05.05.2021 63
Veräußerungen von 5 Mefa-Grundstücken 64
Veräußerung von 5 Mefa-Grundstücken 10,00 € 9,00 € Vergabe auf Startmiete in 8,00 € Münster- 7,00 € Mecklenbeck 6,00 € gewünschte Maximalmiete/ 5,00 € Grenzen durch Förderung erzieltes Gebot auf Startmiete 4,00 € 3,00 € 2,00 € 1,00 € 0,00 € Startmiete Startmiete öffentlich Startmiete öffentlich freifinanziert geförderter EK-Gr. B geförderter EK-Gr. A 65
3. Direktvergabe (z. B. Genossenschaften, kommunale Wohnungsunter- nehmen) 66
Direktvergabe Direkte Vergabe eines Grundstücks, z. B. an Genossenschaften oder kommunale Wohnungsunternehmen, um konkrete politische, wirtschaftliche oder stadtplanerische Ziele zu erreichen. 67
Entwicklung im Innenbereich – Yorkhöfe Städt. Grundstück mit rund 1,1 ha, ehem. TÜV- und Tankstellengrundstück 68
Entwicklung im Innenbereich – Yorkhöfe Entwurf von Architekten Pfeiffer Ellermann Preckel 69
Entwicklung im Innenbereich – Yorkhöfe Entwurf von Architekten Pfeiffer Ellermann Preckel Wohnflächen Eigentumswohnungen 4.974 qm öffentl. geförderte Wohnungen 7.061 qm Wohngruppe 60+ 400 qm Gesamtwohnfläche 12.436 qm Kindertagesstätte 715 qm Umsetzung erfolgt durch die W+S GmbH 70
4. Vergabe von Erbbaurechten als Alternative zum Verkauf 71
Langfristig bezahlbaren Wohnraum schaffen Aktueller Prozess bei öffentlich geförderten Wohnungen Investor kauft Nach 25 Jahren Grundstück von der entfällt die Förderung, Die Stadt muss an Stadt und baut der Eigentümer anderer Stelle neue Mehrfamilienhäuser mit öffentlich geförderten erhöht die Mieten öffentliche geförderte Wohnungen, Förderung (besonders bei Wohnungen schaffen max. 25 Jahre Neuvermietung) 72
Aber: die Flächen werden immer knapper! Der aktuelle Prozess zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums ist so nicht langfristig aufrechtzuerhalten! 73
Instrument Erbbaurecht Prozess mit Erbbaurecht statt Verkauf Stadt vergibt Grundstück Nach 60 Jahren fällt das im Erbbaurecht für 60 Nach 40 Jahren Grundstück an die Stadt Jahre an Investor für entfällt die zurück: die Stadt kann Mehrfamilienhäuser mit den Erbbaurechtsvertrag Mietpreisbindung, der öffentlich geförderten verlängern oder den Wohnungen, Eigentümer kann die Eigentümer Voraussetzung: Mieten flexibel entschädigen und über Mietpreisbindung für 40 gestalten das Grundstück neu Jahre verfügen 74
Erbbaurecht in Münster – Ratsbeschluss 10/19 Erbbauzins 1,5 % Laufzeit 60Jahre Öffentlich gefördert Erbbaurecht für Förderzeitraum, Mehrfamilien dann 2,5 % haus- grundstücke Wahl: Kauf o. Frei Erbbauzins 2,5 % finanziert Erbbaurecht Laufzeit 75 Jahre Vorrangig Verkauf Strategisch bedeutsame (optional Baufelder im Grundstücke: Einfamilien- Erbbaurecht) Erbbaurecht haus- grundstücke Erbbauzins 2,5 % oder einmalige Ablöse (80 % KP) 75
Fazit Starke kommunale Einflussnahme auf den Bodenmarkt durch Zwischenerwerb bietet ein Höchstmaß an Steuerung und Zielerreichung über das Planungsrecht hinaus Zwischenerwerb ist i.d.R. wirtschaftlich Gemeinwohlorientierte Grundstückvergabe versus Höchstgebotsverfahren als Schlüssel für die Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens Konzeptorientierte Ausschreibungsverfahren liefern passgenaue Ergebnisse hinsichtlich der Zielsetzung der Kommune Das Instrument des Erbbaurechtes ermöglicht den Kommunen neben der Nutzungsbestimmung dauerhaft wiederkehrende, gezielte Steuerungsmöglichkeiten Jede Kommune ist anders! Ein individueller Ansatz ist daher notwendig. 76
„Das beste Zeichen einer guten Wirtschaft ist, dass die Stadt fortfährt, Grundstücke zu kaufen, besonders von fremden Besitzern in der Nachbarschaft“ Plädoyer für Bodenvorratspolitik Johann Wolfgang von Goethe (1749/Frankf./M. – 1832/Weimar)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie können auch lesen