Das neue Sorgfaltspflichtengesetz, Entwicklungen auf EU-Ebene und Tools für die praktische Umsetzung
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Das neue Sorgfaltspflichtengesetz, Entwicklungen auf EU-Ebene und Tools für die praktische Umsetzung Jenny Ohme, Beraterin, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Malte Drewes, Berater, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte 24. Juni 2021, IHK Gießen-Friedberg
Wachsende Anforderungen an Unternehmen Source: National Law Review Source: MarketWatch Source: Entrepreneur Europe
Referenzrahmen für die unternehmerische Verantwortung UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Nationaler Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte Drei-Säulen Modell: Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure Staatliche Unternehmerische Zugang zu Abhilfe Schutzpflicht Verantwortung Erwartung an Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umzusetzen
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Kostenfreie Unterstützung für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt Finanzierung: Durchführungsorganisationen:
Unsere Tätigkeiten Kostenfreie Beratung Individuelle Schulungen Veranstaltungen Online-Angebote • Für Unternehmen und • Erstellung eigener • Austausch Wirtschaft, • KMU Kompass: Online-Tool Verbände zur Umsetzung Schulungsmaterialien Politik und Zivilgesellschaft für KMUs zur Umsetzung d. menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse Sorgfaltsprozesse • Individuelle Schulungen • Vorträge und Teilnahme an zum Thema menschen- Paneldiskussionen • CSR Risiko Check: Online Tool • Beratung zu Förder- und rechtliche Sorgfalt für die globale Risikoanalyse Finanzierungsinstrumenten • Online-Seminare • Fokus: Entwicklungs- und Schwellenländer
Kostenfreie Beratung für Unternehmen jeder Größe und Branche Ad hoc Beratung Scoping Sparring-Partnerschaft (telefonisch & per Email (auch bei Unternehmen) Langfristige Begleitung von Top Branchen Bei Fragen zur Zur Identifizierung bestehender Unternehmen und ihrer Textil Energie unternehmerischen Sorgfalt, Veränderungsprozesse im 4% Kreativwirtschaft Sorgfaltsprozesse, Lücken bei 5% 2% Umwelt- und Sozialstandards der Umsetzung und Priorisierung Bereich Nachhaltigkeit sowie aktuellen rechtlichen von Maßnahmen Elektrotechnik Ernährung und Entwicklungen 7% Landwirtschaft 27% Projektunterstützung Verweisberatung Individuelle Schulungen Handel Förder- und Vernetzung mit weiterführenden Individuelle Schulungen zum Finanzierungsberatung für branchen- und Thema menschen-rechtliche Ihr Vorhaben zur themenspezifischen sowie Sorgfalt und Unterstützung bei Maschinenbau Verbesserung von Umwelt- lokalen der Erstellung eigener 9% und Sozialstandards in Unterstützungsangeboten und Schulungsmaterialien für Finanzsektor Entwicklungs- und Initiativen Beschäftige und Lieferanten 14% Schwellenländer IKT 11% Mobilität 14% Beispielanfragen: • „Wie können wir menschenrechtliche Sorgfalt strategisch im Unternehmen verankern?“ Entwicklung der Anfragenzahl • „Wie führen wir eine menschenrechtliche Risikoanalyse durch?“ 400 345 361 • „Wie gehen wir mit Risiken in der Lieferkette um?“ 300 • „Wo finden wir Unterstützung bei der Verbesserung von Sozialstandards bei einem Lieferanten?“ 200 157 • „Wie können wir mit NGOs in der Lieferkette zusammenarbeiten?“ 96 106 100 • „Was bedeutet das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für uns?“ 0 • „Welche branchenspezifischen Initiativen und Angebote gibt es für unseren Sektor?“ 2017 2018 2019 2020 2021/Q1
Unser Team 2021 Katharina Hermann Erik Wessels Sabine Malte Drewes Carolin Seeger Tim Richter Leiterin Helpdesk Leiter Helpdesk Peters-Halfbrodt Berater Beraterin Berater (in Elternzeit) Beraterin Michaela Streibelt Jenny Ohme Jana Sievers Sarah Adem Johannes Maximilian Beraterin Beraterin Beraterin Projektmanagerin van Lingen Marketing & Werkstudent Kommunikation
DIE ANFORDERNISSE NACH DEM LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ IM DETAIL Die Umsetzung der Sorgfaltsprozesse
Eckpunkte für deutsches Sorgfaltspflichtengesetz Handlungspflichten Sorgfaltsmanagementsystem Sorgfaltspflichten Befähigung vor Rückzug Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, gelten im eigenen Geschäftsbereich Abbruch der Geschäftsbeziehung als Präventions- und Abhilfemaßnah- und gegenüber direkten Zulieferern letztes Mittel men, Beschwerdemechanismus und – bei mittelbaren Zulieferern nur Berichterstattung (NAP) bei „substantiierter Kenntnis“ Bemühungspflicht – keine Garantiepflicht Bezug der Sorgfaltspflichten Zivilrechtliche Haftung Angemessenheit Sorgfaltspflichten gelten nur in Bestehende Haftungsgrundlagen Hier gilt das Prinzip der Bezug auf Menschenrechte und werden nicht verändert Angemessenheit. bestimmte Umweltpflichten. Klarstellung, dass über bestehende Haftungsmöglichkeiten keine neuen durch das Gesetz geschaffen werden
Eckpunkte für deutsches Sorgfaltspflichtengesetz Behördliche Durchsetzungen & Sanktionen AN WEN RICHTET SICH DAS GESETZ? WELCHE BEHÖRDLICHE DURCHSETZUNGEN & SANKTIONEN GIBT ES? • 2023: Unternehmen ab 3.000 MA • 2024: Unternehmen ab 1.000 MA • Behörde erhält starke Eingriffsbefugnisse (BAFA) (inkl. Leiharbeiter*innen) • Bußgelder und Ausschluss von öffentlicher • auch ausländische Unternehmen mit Beschaffung bis zu 3 Jahre möglich Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaften in Deutschland WIE GEHT ES WEITER? Bundestag April-Juni, Bundesrat Juni, Verkündung Gesetz bis spätestens Herbst 2021
Wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem, §4 • Verankerung in allen maßgeblichen Geschehensabläufen im Unternehmen • Festlegung der Zuständigkeit etwa durch Bestimmung eines Menschenrechtsbeauftragten • Geschäftsleitung verpflichtet, sich regelmäßig (mindestens jährlich) über Tätigkeit zu informieren • Angemessene Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen
Angemessenheit und Wirksamkeit § 3, Abs. 2 und § 4, Abs. 2 Angemessenheit nach § 3, Abs. 2 Wirksamkeit nach § 4, Abs. 2 : bestimmt sich nach: • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Maßnahmen müssen Risiken oder Verletzungen Unternehmens • vorbeugen • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung • beenden • der typischerweise zu erwartenden Schwere der • minimieren Verletzung, der Umkehrbarkeit der Verletzung, und der wenn das Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen Wahrscheinlichkeit des Verletzungseintritts innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen hat. • der Art des Verursachungsbeitrages
Pflichten in der tieferen Lieferkette bei substantiierter Kenntnis, § 9 Abs. 3 Substantiierte Kenntnis Beispiele • Überprüfbare und ernst zu nehmende Informationen • Berichte über die schlechte Menschenrechtslage in der über mögliche Verletzung Produktionsregion • Tatsächliche Anhaltspunkte, die eine menschenrechtliche • Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer Branche oder umweltbezogene Verletzung bei einem mittelbaren mit besonderen menschenrechtlichen oder Zulieferer möglich erscheinen lassen umweltbezogenen Risiken • über das Beschwerdeverfahren, die zuständige Behörde • frühere Vorfälle beim mittelbaren Zulieferer oder andere Informationsquellen Lieferkette Abbau Produktion Verschiffung Verkauf Quelle: Eigene Darstellung
Präventions- und Abhilfemaßnahmen § 6 Abs. 1, 3, 4 und §7 • Angemessene Präventionsmaßnahmen, wenn bei Risiko festgestellt wird • Gesetz arbeitet hier mit sog. Regelbeispielen, Aufzählung weder abschließend noch bindend • Unverzügliches Ergreifen angemessener Abhilfemaßnahmen bei Feststellung eines Risikos im Rahmen der Risikoanalyse, um Verletzung zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren • Eigener Geschäftsbereich: Abhilfemaßnahme muss zur Beendigung führen • Konzept zur Minimierung, wenn Beendigung bei Risiko bei direktem Zulieferer in absehbarer Zeit nicht möglich
DIE UMSETZUNG VON SORGFALTSPROZESSEN ...ein kontinuierlicher Prozess!
REGULATORISCHE ENTWICKLUNGEN AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE Von Freiwilligkeit zu Verbindlichkeit
Politische & rechtliche Entwicklungen weltweit* Australien: Modern Slavery Act Frankreich: Loi de Vigilance Niederlande: Gesetz gegen Deutschland: National Deutscher NAP Wirtschaft & Kinderarbeit Sorgfaltspflichtengesetz Menschenrechte UK Modern Slavery Act 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 EU/International EU: CSR-Berichtspflichten-Richtlinie EU: Sorgfaltspflichten- Verordnung? VN-Leitprinzipien Wirtschaft & EU-Konfliktminerale-Verordnung Menschenrechte EU: Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogener Offenlegung im Finanzsektor Start Verhandlungen UN-Abkommen Wirtschaft & Menschenrechte *Auswahl
Richtlinie Sorgfaltspflichten-Richtlinie • Muss in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden • Enthält überwiegend Zielvorgaben, Mitgliedsstaaten haben auf EU-Ebene Umsetzungsspielraum Anwendungsbereich Entwurf vom Rechtsausschuss • Große Unternehmen (ab 250 MA) des EU-Parlaments • Börsennotierte Unternehmen • Unternehmen, die in Risikobereichen operieren • Auch Unternehmen, die ihren Sitz außer-halb der EU haben Handlungspflichten • Sorgfaltsmanagementsystem in Bezug auf die gesamte Lieferkette • Umfasst auch Umwelt- und Governancerisiken Durchsetzung: • Kontrolle durch nationale Behörden Bis Herbst 2021 Vorlage eines Gesetzesvorschlags • Bußgelder, Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher durch die EU- Kommission, dann EU-Parlament Aufträge und vom Binnenmarkt möglich und EU-Rat (Abstimmung), Umsetzung in nationales Recht (2 Jahre) • Zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverletzungen
ONLINE TOOLS ZUR UMSETZUNG DER MENSCHENRECHTLICHEN SORGFALT KMU Kompass & CSR Risiko-Check
KMU Kompass: KMU Kompass (wirtschaft-entwicklung.de) Sorgfaltskompass zu 5 Phasen menschenrechtlicher Sorgfalt Informationen zum Einstieg für unterschiedliche Unternehmensabteilungen Weiterführende Hilfestellungen & Leitfäden Konkrete Praxishilfen zum Download → Erweiterung um Siegelkompass (Vergleich von Siegeln nach Prozessanforderungen) in Q2 2021
CSR Risiko-Check: AWE | CSR Risiko-Check (wirtschaft- entwicklung.de) Mapping potentieller Risiken Filtermöglichkeit nach Produkten, Rohstoffen, Dienstleistungen und Herkunftsländern → PDF zum Download inkl. Empfehlungen zum Umgang mit potentiellen Risiken
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jenny Ohme Malte Drewes Beraterin Berater Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung der Bundesregierung T: +49 0 30590 09 94 31 T: +49 0 30590 09 94 32 E: ohme@wirtschaft-entwicklung.de E: drewes@wirtschaft-entwicklung.de https://wirtschaft- https://wirtschaft- entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte
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