Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg

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Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
www.arberg.de

 Amts- und Mitteilungsblatt
                                                    für den        Markt
                                                    arberg
 mit seinen Gemeindeteilen: Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen, Gothendorf,
 Georgenhaag, Waffenmühle, Ober- und Unterschönau, Eybburg

Jahrgang 38                                Freitag, den 23. Juli 2021                              Nummer 14

          Das Rathaus ist wieder zu den
          gewohnten Zeiten geöffnet
          Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
          die aktuelle Pandemielage lässt es zu, dass wir das Rathaus ab sofort
          wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie öffnen können:
          Montag bis Freitag              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
          Donnerstag:                     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

          Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bitten wir Sie wei-
          terhin für zeitintensivere Erledigungen (z.B. Beantragung von Pässen,
          Ausweisen etc.) vorab einen Termin mit uns unter Tel. 09822/8221-0, zu
          vereinbaren.
          Erfahrungsgemäß erleichtert eine vorherige Terminabsprache die Bearbei-
          tung Ihrer Anliegen; außerdem können so Wartezeiten verhindert werden.

          Bitte beachten Sie weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln
          und bleiben Sie gesund!

          Arberg, 13.07.2021
          Jürgen Nägelein
          Erster Bürgermeister
Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
Arberg                                                         -2-                                                     Nr. 14/2021
                                                                   von Goldühl gezeigt, die für eine Anmietung zu diesem Zweck
                                                                   grundsätzlich in Frage kämen. Benötigt werden ca. 250 m² für
                                                                   die Errichtung eines ca. 40 m hohen Funkturms. Bei einer Höhe
                                                                   von über 10 m muss die Anlage auch anderen Betreibern zur
                                                                   Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme ist nicht Bestandteil
                                                                   eines Förderprograms, sondern findet auf Kosten von Vodafone
                                                                   statt. Andere gemeindliche Funklöcher werden mit der Anlage
Auszug aus der öffentlichen Sitzung                                bedauerlicherweise leider nicht abgedeckt werden können.
vom 24.06.2021                                                     Sollte keine der angebotenen Flächen geeignet sein, wird der
                                                                   Anbieter bei Privatpersonen anfragen.
Neubau eines Bauhofes - Vortrag Architekt Hirsch                   Anschaffung von Hundetoiletten im Gemeindebereich
Architekt Hirsch erläutert ausführlich das geplante Vorhaben       Im Gemeindegebiet Arberg, Großlellenfeld, Kleinlellenfeld und
und dabei auftretende Besonderheiten. Er geht dabei u.a. dar-      Mörsach wurden insgesamt 168 Hundebesitzer/innen ange-
auf ein, dass der zu bebauende Bereich tw. über eine 20 bis        schrieben, um sich zu dem Vorhaben zu äußern. (ca. 189
25 cm starke Schotterschicht verfügt. Das Material soll unter
                                                                   Hunde im gesamten Gemeindegebiet). Hiervon meldete sich
der künftig zu pflasternden Fläche wieder verwendet werden,
                                                                   insgesamt 37 Hundehalter, also 22 %, zurück (aus Arberg 21,
um Kosten zu sparen. Problematisch war das vorhandene
                                                                   Großlellenfeld 10, Kleinlellenfeld 2, Mörsach 4). 32 Personen
Regenrückhaltebecken, welches sich nicht an der im Lageplan
                                                                   stimmten zu (also 19% der Befragten), 5 lehnten das Vorhaben
gekennzeichneten Stelle befindet und so zu kleinen Planände-
rungen führte. Das System der Halle (unbeheizte Stahlhalle mit     ab. Der Marktgemeinderat beschließt nach umfangreicher Dis-
Sandwichplatten, Fußbodenheizung als Betontemperierung)            kussion die Anschaffung von drei Hundetoiletten (Beutelspen-
entspricht dem, wie der Freistaat Bayern oder die Bauverwal-       der mit Abfalleimer) ohne Anhebung der Hubdesteuer als Pilot-
tung Baden-Württemberg derzeit ihre Hallen errichten und ist       projekt.
insgesamt wirtschaftlicher, als verschiedene kleinere Einzelge-    Straßenwidmung Baugebiet
bäude.                                                             An der Gunzenhauser Straße - BA 4
In der Planung ist darüber hinaus berücksichtigt, dass für die     Der Marktgemeinderat beschließt die Widmung der in beilie-
Wertstoffhöfe Besucher- und Personaltoiletten vorgehalten wer-     gendem Plan gekennzeichneten, sich derzeit im Bau befindli-
den müssen. Im Übrigen wurde die Planung auf die Bedürf-           chen Straße als Ortsstraße und gibt ihr den Namen „Kreszentia-
nisse der Bauhofmitarbeiter abgestimmt.                            Hummel-Straße“.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass eine Photovoltaikanlage trotz
                                                                   Antrag auf Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
des Flachdaches möglich ist und die entsprechenden Vorbe-
                                                                   gemeindlichen Gebäuden
reitungen getroffen werden. Darüber hinaus wird die Notwen-
digkeit von zwei Montagegruben begründet. Eine befindet sich       Im Jahr 2009 wurde bereits sämtliche gemeindlichen Gebäude
im Bereich des inneren Waschplatzes, um die Fahrzeuge auch         untersucht und auf die Wirtschaftlichkeit und technische Rea-
von unten reinigen und ggfs. mit Unterbodenschutz versehen         lisierbarkeit, hinsichtlich der Installation von Photovoltaikan-
zu können. Für eine effektive Reinigung von oben befinden sich     lagen, untersucht. Die gemeindeeigenen Gebäude (Schule,
in diesem Bereich auch Balustraden.                                MZH, KiTas, FW Häuser, Rathaus) waren alle unwirtschaftlich
Die zweite Grube dient tatsächlich der Wartung und Repara-         oder ungeeignet, wegen Beschattung, wegen Ausrichtung,
tur von Fahrzeugen. Beide Gruben sind zwar baugleich aber          wegen mangelnder Dachlast oder wegen Denkmalschutz. Im
unterschiedlich ausgestattet (Wasserablauf, Ölabscheider,          Ergebnis konnte nur eine Photovoltaikanlage errichtet werden
Licht). Eine Hebebühne ist für die größeren Fahrzeuge bei der      (Kindergarten Großlellenfeld). Mit dem Bauausschuss und
vorhandenen Hallenhöhe darüber hinaus nicht praktikabel.           einer Fachperson sollen die Gebäude besichtigt werden, um
In Abstimmung mit den Beschäftigten ist geplant, einen Kran        so eine aktuelle Einschätzung zu erhalten, da die Platten auf
anzuschaffen, damit eine Person allein schweres Gerät auf-         Grund technischer Neuerungen mittlerweile leichter geworden
und abladen kann.                                                  sind.
Der Marktgemeinderat beschließt, die ersten Maßnahmen              Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Profilschule
für den Neubau eines Bauhofes auszuschreiben und ggfs.             Inklusion an der Eichelbergschule
umzusetzen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Bau-           Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Eichelberg-Grund-
meisterarbeiten (Fundament, Bodenplatte, Sockel) mit einem         schule Arberg besteht seitens der Schule Interesse daran,
geschätzten Volumen von ca. 495.000 € brutto. Die Holz- und        ebenfalls Inklusionsschule zu werden. Die Schule erhielte dann
Stahlarbeiten sollen dann im kommenden Jahr folgen.                Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst und
Antrag auf Errichtung von drei 6-Familienhäusern mit               Lehrerfortbildungen. Der Antrag muss allerdings bei Interesse
gemeinsamer Tiefgarage, Zum Wiesmet 1, Mörsach,                    von der Schule selbst gestellt werden und würde offiziell frü-
Flurnummer 1 Gemarkung Mörsach                                     hesten im Schuljahr 2022/23 greifen.
Ein gleichlautender Antrag als Bauvoranfrage wurde bereits am      GRM Haßlmeyer äußert aus seiner Sicht erhebliche Bedenken
05.12.2020 vom Gemeinderat abschlägig beschieden und am            dagegen, da niemand entsprechende Erfahrungen hat und das
18.04.2021 vom damaligen Antragsteller zurückgezogen.              Projekt nur funktionieren könne, wenn das Kollegium dahinter-
Der Antrag wird erneut abgelehnt.                                  steht und gut vorbereitet ist, da dies eine Mehrbelastung für
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung                             Lehrer nach sich ziehen könnte.
in der Bauerngasse                                                 Der Gemeinderat begrüßt das Bestreben der Schulleitung der
Durch einen Anwohner der Bauerngasse wurde beantragt, die          Eichelberggrundschule zur Errichtung einer Profilschule Inklu-
zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bauerngasse von 50          sion und wird das Vorhaben wohlwollend unterstützen und
Km/h auf 30 Km/h zu senken. Durch den Ersten Bürgermeis-           begleiten.
ter wurden eine Verkehrsschau und schriftliche Stellungnahme       Wegfall der Nichtöffentlichkeit
durch den Verkehrssachverständigen der Polizei initiiert - diese   Bautechnik Abwasseranlage Goldbühl                444.000,00 €
sieht keinen Handlungsbedarf.
                                                                   Kanalbauarbeiten Gabriel-von-Eyb-Str              226.462,39 €
Nach ausführlicher Debatte wird der Antrag abgelehnt. In der
                                                                   Vergabe Maschinentechnik Goldbühl                  20.830,95 €
Bauerngasse wird stattdessen ein stationäres Geschwindig-
keitsmessgerät installiert, da die Erfahrung hier eine größere     Elektrotechnik Kanal Goldbühl                      48.547,20 €
Wirksamkeit gezeigt hat.                                           Straßensanierung Schafhof Arberg                   24.770,77 €
                                                                   Straßenbeleuchtung BA 4 Arberg                     24.452,86 €
Errichtung einer Hochfrequenzanlage (Mobilfunkmast)
im Außenbereich von Goldbühl                                       Mehrkosten Sanierung Wehrmauer Gesamtsumme
Die Anfrage ist Ergebnis des Auftrages der Gemeinde, im            Die Mehrkosten betragen jetzt insgesamt 51.666,41 €, da ein
Gemeindegebiet nach Mobilfunklöchern zu suchen. Der Firma          punktueller größerer Austausch wegen der Instabilität der
wurden daher fünf gemeindeeigene Flächen im Außenbereich           Mauer erfolgen muss.
Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
Arberg                                                       -3-                                                    Nr. 14/2021
Entschuldigung eines Sachgebietsleiters beim LRA                 Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher
Hintergrund war seine Fehleinschätzung bzgl. der Ortsspre-       Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben
cherwahl im Ortsteil Großlellenfeld. Die Gemeinde hatte somit    über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für ca.
keinen Ermessensspielraum und durfte die Wahl nicht durch-       8 Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebau-
führen. Die Vorgehensweise der Gemeinde war daher korrekt        ungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine
und nicht zu beanstanden.                                        weitere, geordnete, städtebauliche Entwicklung des Marktes
                                                                 Arberg.
                                                                 Der Geltungsbereich liegt im Osten von Mörsach, westlich des
Auszug aus der öffentlichen Sitzung                              Altmühlzuleiters. Im Südwesten grenzt bestehende Bebauung
                                                                 an. Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte
vom 01.07.2021                                                   Flächen an. Das Plangebiet wird derzeit ebenfalls landwirt-
                                                                 schaftlich genutzt.
Baugebiet Kemmathen
                                                                 Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung zur
Das neue Baugebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet mit der
                                                                 Vorabinformation öffentlich bei der Marktgemeinde Arberg in
Schutzzone 3. Das Vorhaben ist demnach über Ausnahmen
                                                                 der Zeit vom 14.Dezember 2020 bis einschließlich 22. Januar
möglich und es ist nur mit geringen Einschränkungen für das
                                                                 2021 aus.
Baugebiet zu rechnen. Das Wasserschutzgebiet wird derzeit
überplant und ist deshalb mit einer Veränderungssperre verse-    Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
hen. Ggfs. muss dies mit dem Zweckverband zur Wasserver-         BauGB gingen fünf Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein.
sorgung der Reckenberggruppe abgesprochen werden.                Diese Stellungnahmen werden von Frau Grabner vorgetragen
                                                                 und erläutert. Der Gemeinderat behandelt diese laut beilie-
Beratung, Abwägung und Beschlussfassung Baugebiet                genden Anlagen (Bürgereinwand 1-5 mit der jeweiligen Abwä-
Mörsach – „Am Altmühlzuleiter“                                   gung).
Die Einwende nebst Stellungnahmen und die Abwägungsta-           Die im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.
belle wurden den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung zur     1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt der
Verfügung gestellt.                                              Gemeinderat anschließend laut beiliegender Abwägungsta-
Es war geplant, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b          belle.
BauGB durchzuführen. Nach Mitteilung des Landratsamtes           Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger wurden
ist dies jedoch nicht möglich, da sich das fragliche Gebiet im   geprüft und deren Behandlung entsprechend den formulierten
baurechtlichen Außenbereich befindet. Daher wäre das Regel-      Beschlussvorschlägen laut Anlagen zugestimmt.
verfahren inklusive Umwelt- und Naturschutzprüfung durch-        Insbesondere wird durch Gremiumsmitglieder erläutert, dass
zufähren. Beim Regelverfahren ist auch die Änderung des          die Eigentümer der Baulücken kinderlos und nicht ortsansäs-
Flächennutzungsplanes erforderlich. Grabner empfiehlt das        sig sind, sodass der Gedanke der Grundstücke als Kapitalan-
Regelverfahren durchzuführen.                                    lage sich anbietet. Teilweise handelt es sich bei den einwenden
Verfahrenswechsel zum regulären Aufstellungsverfahren            Privatpersonen auch um die Eigentümer von Baulücken oder
i.S.d. § 2, 10 BauGB                                             Grundstücken, die sich besser für ein Baugebiet eignen wür-
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.12.2019 wurde die         den. Versuche, diese zu marktüblichen Preisen zu erwerben,
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Alt-      schlugen mehrfach fehl. Als Wohnbaufläche im Flächennut-
mühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach im beschleunigten Verfahren    zungsplan vorgesehene Flurstücke werden daher im Rahmen
gem. § 13 b BauGB beschlossen.                                   der notwendigen Flächennutzungsplanänderung herausge-
                                                                 nommen.
Im Verfahren wurde bisher die frühzeitige Beteiligung der TÖB
und der Öffentlichkeit vorgenommen.                              Außerdem wird durch Frau Grabner der leicht geänderte Gel-
                                                                 tungsbereich erläutert. Das bestehende Wohngebiet wird
Die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB setzt voraus, dass sich       dadurch nicht erschließungsbeitragspflichtig. Lediglich die
das Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Bereich           angrenzenden Flurnummern 59 und 53/1 der Gemarkung Mör-
anschließt.                                                      sach können mit 2 Promille herangezogen werden.
Diese Voraussetzung kann in Anbetracht, dass der weitaus         Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes ist keine eigene
größte Teil des neuen Baugebietes sich derart vom bestehen-      Regenrückhaltung vorgesehen, sondern das Niederschlags-
den Ortsrand in den Außenbereich hinein absetzt, dass im         wasser soll auf jedem Bauplatz selbst zurückgehalten werden.
Ergebnis ein neuer, selbständiger Siedlungsansatz entsteht,      Trotz Nähe zur Wasserlinie des Altmühlzuleiters ist ein Keller,
nicht als gegeben gesehen werden.                                ggfs. mit zusätzlichen baulichen Maßnahmen, möglich.
Um eine angemessene Umweltprüfung im Rahmen des Regel-           Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sons-
verfahrens sicherzustellen, soll daher – auch vor dem Hinter-    tigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und deren
grund des Urteiles des BayVGH vom 04.05.2018, Az. 15 NE          Behandlung entsprechend den formulierten Beschlussvor-
18.382 – ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfah-        schlägen laut Abwägungstabelle zugestimmt.
ren gemäß § 13b BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren        Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der beschlos-
gemäß §§ 2, 10 BauGB durchgeführt werden.                        senen Abwägung überarbeitet und dem Gemeinderat erneut
Der Verfahrensschritt „Vorentwurf – frühzeitiges Beteiligungs-   vorgelegt.
verfahren“ der im Rahmen des beschleunigten Verfahrens
durchgeführt wurde, wird in des Regelverfahren integriert.       Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in
                                                                 ein Zweifamilienhaus; Großlellenfeld 228, Arberg,
Somit muss als nächster Verfahrensschritt die Abwägung der       Fl.Nr. 242/1, Gem. Großlellenfeld
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
                                                                 Das Vorhaben liegt in Bereich des qual. Bebauungsplanes
Behörden und Bürgerbeteiligung, sowie die Billigung des Ent-
                                                                 Nr. 12 „Großlellenfeld“. Einwende bestehen keine. Der MGR
wurfs vorgenommen werden.
                                                                 stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des oben genann-
Der MGR beschließt, dass für den Bebauungsplan „Am Alt-          ten Anwesens zu.
mühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach ein Verfahrenswechsel vom
beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB zum regulären         Mehrkosten Baugebiet Arberg durch Bodenverbesserung
Aufstellungsverfahren gem. § 2, 10 BauGB erfolgt. Das Bebau-     Für den Bauabschnitt 4 des Baugebietes Arberg „An der Gun-
ungsplanverfahren wird im Regelverfahren fortgesetzt.            zenhauser Str.“ fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 6.000 €
                                                                 vor die Bodenverbesserung an. Diese Position war bereits im
Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen im              Leistungsverzeichnis aufgeführt, sodass die Erhöhung im Rah-
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1,             men bleibt.
§ 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Arberg hat in seiner Sitzung
am 05.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das
Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach zur Ein-                  Ihr Mi tte i l ungsbl a tt:
beziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB
beschlossen.
                                                                        viel mehr als nur ein „Blättchen“!
Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
Arberg                                                      -4-                                                   Nr. 14/2021

Fälligkeit der Steuern und Abgaben                              Zum Geburtstag
Es wird darauf hingewiesen, dass der 3. Steuertermin für die    26.07.   Schmelzer Xaver, Triesdorfer Str. 2
Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Entwäs-               zum 69. Geburtstag
serungs- und Wassergebühren am
                                                                27.07.   Rank Siegmund, Kemmathen 3
                         15.08.2021                                      zum 73. Geburtstag
abläuft.                                                        28.07.   Wenger Reinhold, Bergweg 22
Alle Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein SEPA-Last-                  zum 68. Geburtstag
schriftmandat erteilt haben, werden daher gebeten, die fälli-   29.07.   Stark Josef, Marktplatz 17
gen Beträge aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem
                                                                         zum 72. Geburtstag
Termin auf eines der nachstehenden Konten des Marktes
Arberg zu überweisen bzw. einzuzahlen.                          30.07.   Maly Liliane, Großlellenfeld 435
                                                                         zum 66. Geburtstag
Sparkasse Arberg:                                               01.08.   Neuhäuser Josef, Bergweg 30
IBAN: DE78 7655 0000 0430 3502 56                                        zum 79. Geburtstag
BIC: BYLADEM1ANS                                                05.08.   Schlecht Sieglinde, Gumbertusweg 1
                                                                         zum 78. Geburtstag
RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank                              06.08.   Pilger Wilhelm, Großlellenfeld 332
IBAN: DE26 7656 0060 0007 7103 72                                        zum 75. Geburtstag
BIC: GENODEF1ANS
Zur Vermeidung von Nachteilen wird um besondere Beachtung       Zum 25-jährigen Ehejubiläum
gebeten.                                                        26.07.   Holzschuh Michael und Silvia,
                                                                         Kleinlellenfeld 19
Arberg, den 08.07.2021
(Helmreich)

                                                                Apotheken - Notdienst
                                                                See-Apotheke, Kirchplatz 2a,                      31.07.2021
Geburt
                                                                91735 Muhr a. See, Tel. 09831/4311
Schmelzer Emma, Arberg                                          Engel Apotheke, Bühringerstr. 12, Gun-            07.08.2021
Sterbefall:                                                     zenhausen, Tel. 09831/2379
                                                                Linden Apotheke, Lindleinswasenstr. 27,           24.07.2021
Bayer Markus, Mörsach                                           Gunzenhausen, Tel. 09831/5431                     01.08.2021
                                                                Markt Apotheke, Marktplatz 20/22, Gun-            25.07.2021
                                                                zenhausen, Tel. 09831/6789-0
                                                                Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18,           08.08.2021
                                                                91639 Wolframs-Eschenbach, Tel.
                                                                09875/291

                                                                1) Heide-Apotheke, Dinkelsbühler Str. 11,         24.07.2021
Manöver und Übungen                                             91572 Bechhofen, Tel. 09822/5992
der US-Streitkräfte                                             2) Stadt-Apotheke, Vordere Gasse 25,              25.07.2021
                                                                91567 Herrieden, Tel. 09825/306
;Anmeldung entsprechend der Bekanntmachung vom                  4) Markt Apotheke, Ansbacher Str. 28,             07.08.2021
04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 vom 19.12.2008)
                                                                91572 Bechhofen, Tel. 09822/228
Folgende Übung wurde angemeldet:                                5) Hof-Apotheke, Hohenlohe Str. 4,                08.08.2021
Art der Übung:              Tag- und Nachtübungen               91583 Schillingsfürst, Tel. 09868/256
                            mit Außenlandungen                  8) Neue Apotheke, Ansbacher Str. 3a,              31.07.2021
Zeitraum:                   02.08.2021 – 31.08.2021
                                                                91586 Lichtenau, Tel. 09827/2401225
Besonderheiten:             keine
                                                                9) Burg-Apotheke, Ansbacher Str. 31,              01.08.2021
Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöverschäden
                                                                91586 Lichtenau, Tel. 09827/927444
möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem.
Ziff. III Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich
mitzuteilen.

                                                                  ☎
Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatz-
ansprüchen bei Manöverschäden wird auf das Handblatt der                         Kurz vor Annahmeschluss
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungs-
stelle, Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolphstr. 28 – 30, 90489
                                                                                 laufen bei uns die Telefone heiß!
Nürnberg, Tel. 0911/99261-0 hingewiesen. Die Handblätter
können dort angefordert werden.                                    Geben Sie Ihre Anzeige rechtzeitig vor Annahmeschluss auf
Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
Arberg                                                       -5-                                                                               Nr. 14/2021

               Kita „St. Blasius“ Arberg                            Eichelberg-Grundschule Arberg
               Der Eismann war da!                                 Schulbeginn 2021/22
                                                                    Das Schuljahr 2021/2022 beginnt an der Eichelberg-Grund-
                                                                    schule Arberg

                                                                    am Dienstag, den 14. September 2021.

                                                                    Für die Schüler/innen der Klassen 2 bis 4 und der Klasse 6
                                                                    der MS Bechhofen in Arberg beginnt die Schule am Diens-
                                                                    tag, 14.09.2021 wie üblich um 8.00 Uhr.

                                                                    Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulanfän-
                                                                    ger werden gebeten, sich kurz vor 9.00 Uhr (!) mit ihren
                                                                    Kindern an der Schule einzufinden.

                                                                    Der Schulanfangsgottesdienst in Arberg findet am Freitag,
                                                                    den 17.09.2021 um 10.00 Uhr in der St. Blasius Kirche in
                                                                    Arberg statt.

                                                                    Von Dienstag, 14.09.2021 bis einschließlich Freitag,
                                                                    17.09.2021 endet der Unterricht für die Klassen 1 bis 4 um
                                                                    11.15 Uhr.

                                                                    Heidrun Townson
                                                                    Schulleiterin

                                                                                    Veranstaltungshinweise

                                                                    THEMEN - PICKNICK
                                                                           für Eltern mit Kindern

                                                                        In gemütlicher Runde informieren Expertinnen über das
                                                                        Thema „Beruflicher (Wieder-) Einstieg“

                                                                        Mittwoch, 28. Juli 2021 von 10:00 bis 11:30Uhr im Klostergarten in Rothenburg o.d.T.

Bei sommerlichen Temperaturen im Juni kam der mobile Eiswa-             Freitag, 30. Juli 2021 von 10:00 bis 11:30Uhr im Ansbacher Hofgarten
gen in unsere Kita und jedes Kind durfte sich beim Eismann ein
leckeres italienisches Eis aussuchen.
Der Renner war das bunte Regenbogeneis.
                                                                   Die Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienzeit wirft viele Fragen und auch
Die Kosten wurden von den Einnahmen der Altpapiersammlung          Unsicherheiten auf.
übernommen.
                                                                   Wir geben Ihnen praktische Tipps und Infos wie es gelingen kann.
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen Unterstüt-
zern der Wertstoffsammlung bedanken.                               Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wir wünschen allen schöne Sommerferien und einen tollen
                                                                   Eine Anmeldung bis 22.07.2021 ist erforderlich bei der Wirtschaftsförderung Landkreis
Urlaub!                                                            Ansbach unter: wifoe@landratsamt-ansbach.de oder 0981/4681030
Das Team der Kita Arberg
                                                                   Alle weiteren Informationen erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

             Ih r Mitteilung s blatt:
         viel mehr als nur ein „Blättchen“!
Das Rathaus ist wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet - Markt Arberg
Arberg                                                                       -6-                                               Nr. 14/2021
Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Ansbach
mit Landwirtschaftsschule
Bildungsprogramm für Waldbesitzer
Im Herbst/Winter 2021 bietet das Amt für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten Ansbach auch heuer wieder ein Bildungs-
programm für Waldbesitzenden (BiWa) an.
An 9 Abenden und drei Samstagen sollen den interessierten
Waldbesitzern verschiedene Themen rund um die Waldbewirt-
schaftung nahegebracht werden. Ab dem 15.September fin-
den jeweils am Mittwochabend (von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
Schulungen zu den einzelnen Themenbereichen der Waldbe-
wirtschaftung statt. Zusätzlich dazu werden an drei Samstagen
praktische Vorführungen angeboten. Ziel ist es, den Waldbesit-
zern ein noch erfolgreicheres Bewirtschaften ihres Waldes zu
ermöglichen. Die Auswahl der Themen reicht von „Baumarten-
kenntnis“ über „Bestandsbegründung“ und „Durchforstung“ bis
zur „Holzernte“.
Die Vortragsabende finden im Veranstaltungsraum in unserem
neuen Amtsgebäude, Mariusstraße 26 statt. Die Teilnahme ist
kostenfrei.                                                                           Ihre Gebietsverkaufsleiterin vor Ort
Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht,
melden sich Interessierte melden sich verbindlich beim Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach im Internet
                                                                                         Valeria Geistbeck
unter www.aelf-an.bayern.de an.                                                              Mobil: 0171 1487485
                                                                                            v.geistbeck@wittich-forchheim.de

 Impressum

 Amts- und Mitteilungsblatt
 für den Markt Arberg
 mit seinen Gemeindeteilen:
 Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen,
 Gothendorf, Georgenhaag, Waffenmühle, Ober-, Unterschönau
 und Eybburg

 Das Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg erscheint 14täglich
 jeweils freitags in den ungeraden Wochen und wird an alle erreichbaren
 Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
 – Herausgeber, Druck und Verlag:
    LINUS WITTICH Medien KG,

                                                                                    Wir sind für Sie da...
    Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
 – Verantwortlicher für den amtlichen Teil:
    Herr Jürgen Nägelein, 1. Bürgermeister
    Marktplatz 13, 91722 Arberg;
    für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
    Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG
 – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40
 zzgl. Versandkostenanteil.
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun-
 gen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung
 der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
 gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzei-
 genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
 anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar
 gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadener-
 satz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

                                                                                             Ihr Verkaufsinnendienst
                                                                                   Corinna Umlandt-Haverich
    Macht Krach.                    Macht Hoffnung.
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                                                                                                   Fax. 09191 723242
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                                                                                   Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
Arberg                                                     -7-              Nr. 14/2021 / KW 29

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                                                                                        JOBS
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 Immobilienberater

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                                                                                                                Wir suchen dich als

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 Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / Kzenon
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                                                                                         Blutspendeterminen im Bereich der Venenpunktion zu unterstützen?

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