Demokratie - ein Auslaufmodell?
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Das Magazin mit unternehmerischen Visionen Ausgabe 1 März 2021 Demokratie – ein Auslaufmodell? Höhepunkt der Hexenjagd auf die Demokratie. Die Staatsform der Demokratie Aber abschreiben sollte man die Demokratie und die Grundrechte als auch in der heutigen Politsystematik noch Legitimitätsgrund lange nicht. Dr. Dr. h.c. Bernhard Christ Andrea Tarnutzer-Münch, MLaw Was ist Demokratie heute? Tatsächlich die 2 Advokat Herrschaft des Staatsvolkes oder bloss die ADVOKATUR AM BAHNHOF GmbH Demokratie als kulturelle Herrschaft der Eliten, der Politikerkasten und Errungenschaft der Selbstdarsteller? Ist es nicht eine Illusion, Prof. Dr. René Rhinow dass sich ein Volk in der Demokratie selbst regiert? Oder sind wir am Ende alle eigentlich 4 Geht sie unter, geht sie nicht unter, geht sie nur Zuschauer, die mitverfolgen, wie ein vielleicht doch unter? Der Untergang der Ver- kleines Grüppchen in unserer eigenen Sache Demokratie und Staat im Zeitalter fassungsform der Demokratie – nach Platon entscheidet? In dieser «tribune» liefern renom- der Digitalisierung Prof. Dr. iur. Nadja Braun Binder und eine der besten aller Staatsformen – ist heute mierte Autorinnen und Autoren Antworten auf Prof. Dr. Ulrich Binder in aller Munde. So wird nach verlorenen Volks- die Frage, was die Demokratie ausmacht und abstimmungen in der Schweiz seitens der Ver- ob sie (noch) ein Modell für die Zukunft ist. 6 lierer regelmässig lauthals zur Abschaffung des das demokratische Gleichgewicht fein Hoffen wir mit Aristoteles, dass «eine gute Demokratie – Next Generation austarierenden Ständemehrs aufgerufen. In Staatsform zwar zur Entartung neigt, aber aus Una Schmid, Junger Rat Basel Deutschland ruft die Bundeskanzlerin (ein dieser entarteten Form dann immer die nächs- unglaublicher Vorgang) gar zur Rückgängig- te gute Form hervorgeht». Demokratische Frei- 8 machung einer nach ordentlichen Verfas- heit ist jedenfalls mehr als die heutzutage in sungsregeln erfolgten, aber dem politischen ganz Europa und der Schweiz grassierende Etablissement nicht genehmen Wahl auf. Der Bürokratieherrschaft. Und nein – die Demokra- Sturm auf das Weisse Haus ist ein kürzlicher tie (bei uns) geht nicht unter! Jubiläumsstiftung des Bankhauses La Roche & Co
Die Staatsform der Demokratie und die Grundrechte als Legitimitätsgrund alle noch als demokratisch gelten: So ist en, sich beziehungsweise den halsstarri- die konstitutionelle Monarchie – Imboden gen Schweizer Männern reichlich Asche nannte sie «Demokratien mit erblichem aufs Haupt zu streuen. Wer gehört zum Staatsoberhaupt» – als legitime demokra- Stimmvolk: Niedergelassene Ausländer? Dr. Dr. h.c. Bernhard Christ tische Staatsform nicht bestritten. Demo- Jugendliche vor Erreichen der Mündigkeit? Advokat, Senior Counsel VISCHER AG kratien sind auch diejenigen europäischen Kinder? Strafgefangene? Oder brauchen bchrist@vischer.com Staaten, in denen die Mitwirkung des Volks gar Tiere Anwälte, die für sie ein Stimm- auf eine sich nur alle paar Jahre wieder- recht ausüben? Diese Frage, wie weit das holende Wahl der gesetzgebenden Be- Stimmrecht auszudehnen ist, begleitet die hörde beschränkt. Selbst die Europäische Demokratie, seit es sie gibt. Sie ist eine Union versteht sich als demokratisch legi- politische, keine naturrechtliche Frage. timiert, obwohl die Distanz zwischen einem Die Demokratie gilt seit dem Ende des im Letzten bestimmenden Volk und den Grosser Definitionsspielraum Zweiten Weltkriegs als die einzige Staats- Ein noch weiterer Definitionsspielraum form, die Anspruch auf volle Legitimität besteht in der Frage, wie weit der Grund erheben darf. Andere Staatsformen kön- rechtsschutz als Legitimitätsbasis der nen höchstens als Entwicklungsstadien Demokratie gehen muss. Wie absolut auf dem Weg in eine voll gültige demo- gilt die Rechtsgleichheit? Bedingt Gleich kratische Ordnung als annähernd legitim berechtigung immer auch Gleichstellung, gelten. Ärgernis und Besorgnis erregen oder steht Gleichberechtigung der «affirma- dann politische Systeme, die sich aus tive action» im Wege? Wie weit geht das einer einmal erworbenen demokrati- aus der Versammlungs- und Meinungs- schen Verfassung wegbewegen. Aber freiheit abgeleitete Demonstrationsrecht? was ist in diesem Sinne Demokratie? Gehören kleinere oder auch merkliche Sachbeschädigungen wie etwa Sprayen Demokratie erfordert nicht die direkte dazu und sind sie im Interesse dieses Frei- Herrschaft des Stimmvolks in Gemeinde- heitsrechts in Kauf zu nehmen? Ist demge- versammlungen, Landsgemeinden oder genüber die nahezu vollständige Aufhebung Plebisziten. Die alte Typenlehre hatte der Kultusfreiheit, wie wir sie in Basel in der schon Montesquieu relativiert und den Adventszeit erlebt haben, zulässig, wenn Begriff der Demokratie an Prinzipien, sanitarische Zwecke dies nahelegen? Und mehr als an die Strukturen der Organe wie steht es mit der Eigentumsgarantie; wo des Staats gebunden. Und so ist es im stösst die Umverteilung an Grenzen? Grunde auch heute. Versuchen wir diese Prinzipien zu bezeichnen: das allgemeine Grundrechte als Legitimitätsbasis Stimm- und Wahlrecht, die direkten und Bleiben wir deshalb beim Thema der periodischen Wahlen in den gesetzgeben- Grundrechte als Legitimitätsbasis der den Körper, das Mehrheitsprinzip, eine Für die Einführung des Stimmrechts für Frauen Demokratie. Die Schweiz hat die Europäi- von den Exekutiv- und Verwaltungsbehör- benötigte die Schweiz mehrere Anläufe. sche Menschenrechtskonvention ratifi- den unabhängige Justiz, die Bindung der ziert und sich dem Menschenrechtsge- Staatstätigkeit an rechtliche Grundlagen, Organen dieses Verbunds kaum grösser richtshof in Strassburg unterstellt, obwohl die Verantwortlichkeit der exekutiven Be- sein könnte. Varianten bestehen beispiels- sie für sich selbst eine umfassende Ver- hörde und schliesslich und wesentlich: die weise auch bei der Definition des Stimm- fassungsgerichtsbarkeit durch das Bun- Bindung des Rechts an in ihrem Kern volks: In unserer Demokratie, in der die desgericht nicht kennt und deshalb bei gehalt unentziehbare Grundrechte. Ausdehnung des Stimmrechts auf die der Neufassung der Bundesverfassung Frauen durch die Volksabstimmung muss- bewusst darauf verzichtete, Bundesge Viele Varianten möglich te, brauchte es mehrere Anläufe. Das ver- setze der gerichtlichen Kontrolle ihrer Im Rahmen dieser Prinzipien sind dann anlasst beim 50. Jahrestag dieses Schritts Verfassungsmässigkeit und damit Grund- allerdings viele Varianten möglich, die die institutionelle Schweiz und ihre Medi- rechtskonformität zu unterwerfen. Die 2
Institution des Menschenrechtsgerichts- Justiz oder Gesetzgeber? Gefahren ihrer Entartung. Sie liegen nach hofs in Strassburg war deshalb gedacht, Beispielsweise die bisher geltende Rege- seiner Meinung in der Übertreibung und einen gemeinsamen Mindeststandard an lung, wonach eine noch nicht 64jährige damit Pervertierung der die betreffende Grundrechten für ganz Europa zu gewähr- Frau beim Tode ihres Mannes eine Witwen- Staatsform tragenden Prinzipien. Legiti- leisten, und das war sinnvoll. Denn ohne rente bekommt, nicht aber ein noch nicht mität braucht der Staat, um den Gehor- solchen Grundrechtsschutz ist Demokra- 65jähriger Mann beim Tod seiner Frau, sam der ihm Angehörenden zu finden. Der tie nur eine formale Hülle. Inzwischen ist macht eine Unterscheidung und wollte Gehorsam wankt, wenn das Legitimitäts- dieses Gericht dazu übergegangen, im Ungleiches ungleich behandeln. Das mag prinzip nicht mehr unbestreitbar ein- nicht mehr ganz in unsere heutige Arbeits- leuchtet. Der Eingriff eines Gerichts in die «Im Rahmen demo- welt passen. Nach unserem System muss es aber der Gesetzgeber sein, der die Gesetzgebung ist in unserer Demokratie dysfunktional und ist der Griff in einen mit kratischer Prinzipien Anpassung dann vornimmt, wenn diese äusserster Zurückhaltung zu öffnenden Regelung als nicht mehr tragbar erscheint. Giftschrank, so wie es auch in einer Demo- sind viele Varianten Was einmal sinnvoll und mit der Rechts- kratie das Notrecht ist. Auch die Demo- möglich.» gleichheit vereinbar war, kann aus der Zeit kratie ist darauf angewiesen, nach demje- fallen. Aber wann dies zutrifft, ist ein Ent- nigen Gesetz zu funktionieren, unter dem scheid, der in die Hand des Gesetzgebers sie angetreten ist. Die Verabsolutierung Sinne einer dynamischen Auslegung der gehört. Ein Gericht ist dazu nicht besser eines ihrer Prinzipien stört dessen Funk- einzelnen Menschenrechte ein Feintuning legitimiert. Denn in der Schweiz hat das tion als Basis der Legitimität. Das gilt für des Grundrechtsschutzes nach dem Volk die Möglichkeit, über die Initiative dem einen dysfunktionalen Grundrechtsschutz jeweils letzten Stand der universitären Gesetzgeber Beine zu machen oder ihn nicht weniger als für einen exzessiven Wissenschaft vorzunehmen. über das Referendum zu bremsen. Auf Gebrauch des Notrechts. diese Weise bleibt auch bei den Grundrech- Strassburg geht zu weit ten die Kirche im demokratischen Dorf, Merke: der Verlust der Legitimität wäre Damit geht der Strassburger Gerichtshof wohingegen sie sich (um in der Metapher für den Staat der GAU. inzwischen weit über jenes unverzichtbare zu bleiben) im urbanen Strassburg zuwei- Grundmass hinaus und bestimmt nun im len recht weit daraus entfernt. Das Unbe- Detail, was Rechtsgleichheit, was ein hagen, das jeweils entsteht, wenn aus rechtsstaatliches Verfahren, was persön- liche Integrität, was das Recht auf Familie und so weiter alles beinhaltet. Die Richter «Der Gehorsam wankt, sind von Behörden ernannt, deren Legiti- mierung durch eine Volkswahl eher theo- wenn das retisch ist. Als Ersatz für die demokrati- Legitimitätsprinzip sche Legitimierung kann, oder besser gesagt: könnte der Menschenrechtsge- nicht mehr einleuchtet.» Dr. Dr. h.c. Bernhard Christ ist Senior Counsel der Anwaltskanzlei richtshof die Legitimität seiner Recht- VISCHER AG. Als Politiker war er Präsi- sprechung nur aus der gewissermassen Strassburg ein Urteil dieser spezifischen dent des Grossen Rats des Kantons naturrechtlichen Richtigkeit seiner Urteile Art kommt, signalisiert eine Gefahr, die zur Basel-Stadt und des Verfassungsrats. begründen. Das ist ein hoher Anspruch, Krise unserer Form der Demokratie führen Der Evangelisch-reformierten Kirche zumal es gegenüber dem Menschen- kann. Und was hilft uns andrerseits der Basel-Stadt diente und dient er als Mit- rechtsgerichtshof keine korrigierende Ins- Strassburger Grundrechtsschutz, wenn bei glied des Kirchenrats und der Synode. 2008 ehrte ihn die Theologische Fakultät tanz mehr gibt. Nach seiner heutigen Pandemie-Alarm sogar der Kern der der Universität Basel mit dem Ehren- Praxis trifft er zunehmend Entscheide, die Grundrechte wegdekretiert wird? doktor, und als Präsident der Karl- nach unserem schweizerischen Begriff Barth-Stiftung erhielt er 2018 den ange- der Demokratie dem Gesetzgeber vorbe- Gefahr der Übertreibung sehenen Karl-Barth-Preis der Union halten sein müssen, auch wenn jeder Akt Und damit kommen wir noch einmal zu Evangelischer Kirchen in Deutschland. des Gesetzgebers die Grundrechte berüh- Montesquieu: Er sieht wie bei jeder Staats- ren kann. form auch für die Demokratie mögliche 3
Demokratie als kulturelle Errungenschaft Frage des Ausländerstimmrechts oder alle eine faire Chance hatten, sich auf der des Jugendstimmrechts. Immer mehr Basis einer verlässlichen Informationsla- Menschen sind einer Staatsgewalt unter- ge einzubringen und nach dem Richtigen worfen, über die sie nicht mitbestimmen und Angemessenen zu suchen. In letzter Prof. René Rhinow können – eigentlich ein Widerspruch zur Zeit mehren sich in der Wissenschaft wie em. Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Basel fundamentalen demokratischen Idee, in der Wirtschaft die Stimmen, welche der rene.rhinow@gmail.com welche eine Identität von Regierenden und direkten Demokratie eine gewisse Skepsis Regierten anstrebt und gleiche Partizipa- entgegenbringen. Diagnostiziert wird etwa tionschancen für alle postuliert. Wege aus eine quantitative und qualitative Überfor- diesem Demokratiedefizit können entwe- derung des Stimmvolkes. Ist das Volk in der zur erleichterten Einbürgerung oder der Lage – und wird es in die Lage ver- zu einer Auflösung der strikten Verknüp- setzt? –, sich eine sachhaltige Meinung zu Die Demokratie – die Herrschaft des Vol- fung von Stimmrecht und Bürgerrecht bilden, gerade unter den modernen Bedin- kes – gilt hierzulande als etwas Selbst- durch Erweiterung des Stimmvolkes füh- gungen einer medialen Öffentlichkeit, die verständliches, als Identitätsmerkmal ren, wie Beispiele aus Kantonen und geprägt ist von einer Ökonomie der Auf- der Schweiz. Doch wirft sie auch in un- Gemeinden zeigen. merksamkeit und einem Zerfall in immer serem Land Fragen auf. Nachstehend mehr Teilöffentlichkeiten? sollen einige davon anhand von vier II Demokratie und Verfassungsstaat Kernelementen der Demokratie beleuch- tet werden: Ihr Verhältnis zum Volk, zum Recht und Staat sind für eine Demokratie, die diesen Namen verdient, konstituie- «Recht und Staat sind Verfassungsstaat, zur Repräsentation und rend. Beide werden zusammengehalten für eine Demokratie zu ihren Auswirkungen. im Verfassungsstaat und gipfeln in der Rechtsstaatlichkeit, ohne die eine Demo- konstituierend.» I Demokratie und Volk kratie nicht gedacht werden kann. Demokratie basiert auf der Souveränität Auch das Volk kann irren des Volkes (gr. «demos»). Doch wer gehört Kein Volk über dem (Verfassungs-)Recht Demokratie ist ein Prozess, kein Zustand: zum Volk? Das Volk ist nichts Vorgegebe- Demokratische Entscheide durch Minder- Legitim erscheinen Mehrheitsentscheide nes, sondern muss definiert werden. heitsmehrheiten finden ihre Grenzen an zudem nur unter der weiteren Vorausset- Wenn der Demos nichts Vorgegebenes, anderen Grundwerten der Verfassung. Es zung, dass in unserer responsiven Demo- natürlich Bestimmtes ist, so ist er auch war ein Grundanliegen unserer Verfas- kratie Minderheitsmeinungen respektiert nicht sakrosankt. Fragen der Zugehörig- sungsväter, die Macht im Interesse der werden und die Diskussion weitergehen keit und der Definition des Demos sind Freiheit zu teilen – alle Macht, auch die- kann und soll. Auch das Volk kann sich immer wieder neu auszuhandeln. Die jenige des Volkes. Das schweizerische irren! Volksentscheide sind – verfassungs- Bundesverfassung bestimmt das Stimm- politische System zeichnet sich durch rechtlich abgesichert – reversibel. Man volk. Dieser «Demos» ist also «weniger» eine Häufung von Machtteilungen und muss sich aber fragen, ob es nicht gravie- als das ganze Volk. Die am Abstimmungs- Machtbremsen aus, institutionell sind vor rende Entscheide gibt, die nicht oder tag obsiegende Mehrheit stellt eigentlich allem die Menschenrechte, der ausge- kaum reversibel sind und die deshalb eine eine Minderheit dar («Minderheitsmehr- baute Minderheitenschutz, der Föderalis- zweite Volksbefragung zwingend erhei- heit»), denn sie beträgt zwischen 19 und mus, das Zweikammersystem und die schen. Wäre es nicht geboten, bei Schick- 23 Prozent des Schweizervolkes und unter Kollegialregierungen zu nennen; politisch salsabstimmungen (wie etwa über einen 15 Prozent der von unserem Recht betrof- etwa das Vielparteiensystem. Beitritt zur Europäischen Union oder über fenen Bevölkerung. Der oft ange rufene die Abschaffung der Armee) eine doppelte Souverän und ebenso häufig beschwo- Demokratie stösst auf Skepsis Abstimmung vorzusehen, jedenfalls dann, rene «Volkswille» sind Fiktionen einer Unter welchen Voraussetzungen können wenn der Ausgang der ersten Abstim- inexistenten Einheit, die im Absolutismus Entscheide einer Minderheitsmehrheit als mung knapp erfolgte? haften geblieben sind. Die Zusammen legitim erachtet werden? In erster Linie ist setzung des Stimmvolkes kann unter zu fordern, dass das Abstimmungsresultat Bedenklicher «Initiativenbetrieb» mehreren Gesichtswinkeln zum Legitima- Folge eines freien und offenen Meinungs- Der gegenwärtige Initiativenbetrieb auf tionsproblem werden, so etwa in der bildungsprozesses darstellt, in welchem Bundesebene erweckt mehrere Beden- 4
ken. Hier seien bloss drei erwähnt: Einmal Ringen um eine optimale Verteilung der treuen Staatsrechtler Carl Schmitt und die hinkende oder gar fehlende Überprü- politischen Verantwortlichkeiten zwi- seinem Gefolge gepflegt wurde – was fung von Initiativen auf ihre Konformität schen Volk und Volksvertretung. Einer- einen Politiker aus Herrliberg nicht daran mit den Grundwerten der Verfassung hinderte, dasselbe zu tun. sowie dem Völkerrecht, das Teil unserer Rechtsordnung bildet. Dann ausufernde, «Demokratie ist ein IV Demokratie und Output-Dimension schlecht formulierte und in ihren Konse- Prozess, Demokratie hat sowohl eine Input- als quenzen unbedachte oder bewusst wider- auch eine Output-Dimension: Wir erwar- sprüchliche Volksinitiativen, die nicht voll kein Zustand.» ten von der Demokratie nicht nur eine umsetzbar sind, was regelmässig den möglichst breit abgestützte Volksbeteili- politisch instrumentalisierten Vorwurf der seits sollen dem Volk die grundlegen gung, sondern auch Ergebnisse, welche Verfassungswidrigkeit nach sich zieht. den politischen Entscheidungen zustehen dem Volk bestmöglich dienen, vor allem Und schliesslich werden Initiativen zum und anderseits sachrichtige wie recht- die Freiheit schützen, den Wohlstand för- Anlass genommen, um Zeichen zu setzen, zeitige Entscheidungen im Interesse von dern und aktuelle Herausforderungen und Unbehagen zum Ausdruck zu bringen. Freiheit und Wohlstand ermöglicht wer- Probleme meistern. Zwischen Input- und Dass Initiativtexte zu Verfassungsände- den. Dieses Ringen ist nie abgeschlos- Output-Dimension tut sich ein Spannungs- feld auf, das bis zur Krise anwachsen kann. Die Legitimität einer Demokratie droht zu schwinden, wenn die Ergebnisse der Politik von einer Mehrheit des Volkes, ja schon von einer radikalen Minderheit nicht mehr akzeptiert werden. Zum Schluss: Demokratie ist eine gross- artige kulturelle Errungenschaft. Sie ver- langt Demokraten, die sie nutzen und pflegen! Senatus Populusque Romanus, «Der Senat und das römische Volk», das Hoheitszeichen der Römischen Republik. Prof. Dr. René Rhinow ist emeritierter Ordinarius für Staats- rungen führen, zu rechtlich verbindlichen sen; die Reform der Volksrechte kann und Verwaltungsrecht an der Universität Normen auf oberster Stufe, wird zuneh- einem demokratischen Gebot entspre- Basel und war dreimal Dekan der Juris- mend verkannt oder bewusst negiert. chen. Funktionen, Leistungsvorteile wie tischen Fakultät. Weiter war oder ist er erfahrene Nachteile von repräsentativen Rechtskonsulent bei Niederer Kraft & Frey III Demokratie und Repräsentation wie direktdemokratischen Elementen Rechtsanwälte, Mitglied und letzter Prä- In der Schweiz ist der Glaube fest veran- müssen vorurteilsfrei, sachkundig und sident (1984) des basellandschaftlichen kert, unsere Volksrechte stellten das emotionslos – zumindest auch emotions- Verfassungsrates, Ständerat des Kantons Basel-Landschaft 1987–1999, Präsident Wesen der Demokratie dar. Doch so teuer los – diskutiert werden können. Aus der des Schweizerischen Roten Kreuzes sie uns sind: Auch bei uns ist das Volk Bedeutung von Parlament und Regierung 2001 – 2011, Präsident der Alzheimer- auf verantwortliche Organe angewiesen, als Kern einer substantiellen Demokratie vereinigung beider Basel (2012 – 2015), welche Entscheidungen vorbereiten und leitet sich das Gebot ab, zu den Institutio- VR-Präsident Vogt Schild AG Solothurn fällen. Parlament und Regierung bilden nen Sorge zu tragen. Es schadet der (2006 – 2009) und Aquila & Co AG Zürich einen unverzichtbaren Kern jeder Demo- Demokratie, wer sich anmasst, das Par- (2004 – 2016) und Ombudsmann der AZ kratie. Die Ausgestaltung der Volksrechte lament als Schwatzbude zu disqualifizie- Medien (seit 2012). als Menschenwerk widerspiegelt das ren, wie es in der Nazizeit vom hitler 5
Demokratie und Staat im Zeitalter der Digitalisierung ausfiltern, aufbereiten und verteilen. Das reitung von zuverlässigen und ausge ist ein Spannungsfeld, das sich gerade im wogenen Informationen als auch das ein- Vorfeld von Volksabstimmungen regel- zelne Individuum in der abwägenden mässig öffnet. Integration eben dieser Informationen vor pikanten Herausforderungen. Prof. Dr. iur. Nadja Braun Binder Universität Basel Konstellation mit Krux nadja.braunbinder@unibas.ch Bis hierher mögen diese Ausführungen Fragen um die Transparenz nach angetrockneter Schulbildung getönt Einige davon seien zur Illustration ange- haben. Aber die Krux der Konstellation ist führt. Braucht es, zunächst auf der Seite schon nach einer kurzer Tiefenbohrung des Staats gefragt, Transparenzbestim- ersichtlich: Der Staat beschützt – negativ mungen für politische Kampagnen? Und – die Bürgerinnen und Bürger im Grunde – wenn ja – was gewährleistet im Dickicht genommen auch vor sich selbst. Und er ist der digitalen Welt Transparenz? Anders gleichzeitig – positiv – ein wichtiger Akteur gefragt: Sollen staatliche Behörden in Prof. Dr.Ulrich Binder PH Ludwigsburg in eben dieser politischen Meinungsbil- eine Debatte eingreifen, in welcher unwah- ulrich.binder@ph-ludwigsburg.de dung. Weiter gedacht bedeutet dies, dass re Aussagen kommuniziert werden? Und der Staat – in Abwandlung des Böcken – wenn ja –, einmal unbesehen der Prob- förde-Diktums* – an den Voraussetzungen lematik einer staatlichen Definition von mitwirkt, die seine Existenz garantieren, «wahr»: Ab welchem Zeitpunkt? Womit? wobei gerade diese Voraussetzungen stets Und zu welchem Grad? Und auf Seite der Die Digitalisierung und die damit ent- auch seine Existenz in Frage stellen kön- Individuen gefragt: Was stimmt? Wem ist standenen neuen Kommunikationska- nen. Qua Autorität des Staats wird die zu trauen? Wie sollen in dieser Gemenge- näle haben den Prozess der Meinungs- diese Autorität des Staats hinterfragende lage die staatlichen Informationen geprüft bildung in Demokratien stark erweitert. Autorität des bürgerlichen Subjekts gebil- und verwertet werden, zumal in Zeiten, Welche Rolle spielt nunmehr der Staat? det; mündiges Abwägen, kritisches Prüfen in denen vielerorts den «Mainstream- Und muss er sie gegenüber dem vordigi- und Alternativen in Anschlag bringende Medien» – so sie überhaupt noch wahr- talen Zeitalter neu definieren? – Notizen Kritik werden zu Voraussetzung und Bürde genommen werden – grundsätzlich mit eines «Salongesprächs» zwischen einer zugleich (die Corona-Pandemie ist bered- Skepsis begegnet wird? Rechtswissenschaftlerin und einem Bil- ter Ausdruck dessen). dungswissenschaftler. Die grosse Brüskierung? Herausforderung Digitalisierung Zweifelsohne besteht angesichts dieser Staat und Demokratie sind dialektisch Nun soll in diesem Beitrag nicht diese aktuellen Entwicklung grosser Diskuss- verbunden. Der eine bedingt die andere, grundlegende Paradoxie auf den Prüf- ions- und Handlungsbedarf. Und ebenso ohne darin aufzugehen. Das ist im stand gehoben oder gar die Legitimität fraglos gilt es, rechtliche Justierungen Zusammenhang mit Herrschafts- und dieser Modi staatlicher Meinungsbildung vorzunehmen und Präventionen zu instal- Regulierungsfragen augenfällig. Weitere in Abrede gestellt werden. Ganz im Gegen- lieren. Metaphorisch ausgedrückt: Diver- Begriffspaare, welche die dialektische teil: Wir diskutieren aktuelle Herausforde- se Spielfiguren und -züge stehen zur Interdependenz anzeigen, sind schnell bei rungen für eben diesen Prozess. Die Rede Debatte. Die Frage freilich ist, ob damit der Hand: Dominanz und Partizipation, ist von den vielfältigen Entwicklungen im auch die Spielregeln zur Verhandlung ste- Loyalität und Emanzipation, Heteronomie digitalen Bereich. Wenn Meinungsbildung hen. Muss die Rolle des freiheitlichen und Autonomie, Gewaltmonopol und Frei- heute grundsätzlich anders erfolgt als Staats angesichts der Herausforderungen heit und weitere. Nicht anders verhält es noch vor einem Jahrzehnt, wenn Fake- der Digitalisierung geändert werden? Der sich bei der Frage nach der staatlichen Seiten und Social Media-Trolle Meinungs- kulturpessimistische Sound der Stunde Funktion und Leistung im Zusammen- bilder verfälschen können, wenn heute legt dies jedenfalls nahe. Wir möchten in hang mit der Meinungsbildung, die ja eine sich selbst regenerierende Meinungsver- die diesbezüglichen Debatten drei sehr unabdingbare Voraussetzung für mannig- stärkungen durch bestimmte Algorithmen grundsätzliche Argumente, die nicht zum faltige demokratische Prozesse ist. Hier stattfinden, wenn sich die Kommunikation Standardrepertoire gehören, einbringen. kommt dem Staat einerseits die Rolle aus dem Licht der Öffentlichkeit in Netz- zu, die Wahl- und Abstimmungsfreiheit nischen, Filterblasen, Echokammern, Was steht auf dem Spiel? der Stimmberechtigten vor unzulässiger Informationskokons und ähnliches verla- Klagen über Verfall setzen einen als «gut» Beeinflussung zu schützen. Andererseits gert, dann stehen sowohl der Staat in geadelten Ist-Zustand voraus, der vorgeb- muss er gleichzeitig Informationen dazu seiner Funktion der transparenten Aufbe- lich verlustig zu gehen droht. Im vorlie- * «Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann» (Ernst-Wolfgang Böckenförde im Aufsatz «Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation» [1964]) 6
genden Fall handelt es sich um die nungen Anderer überprüft werden. Bestä- zugleich. Und in der Retrospektive zeigt Besorgnis, Abstimmungen könnten im tigungsspiralen – intraindividuelle und sich das Paradoxon von enormer Behar- Soge der Digitalisierung nicht mehr gesamtgesellschaftliche –, wie sie sich rungs- und gleichzeitig Wandelfähigkeit. «echt» oder «richtig», sondern «ver- dann stabilisieren, sind nicht die Antithese fälscht» sein, weil Informationen algorith- dazu, weil auch sie erst durch ein Verglei- Vor einem solchen relativierenden, abküh- misch generiert werden, weil sie von chen zustande gekommen sind. Staatli- lenden Betrachtungswinkel besteht nicht unkontrollierbaren Playern beeinflusst cherseits kann insofern nicht Primärziel nur die Hoffnung, sondern ganz stark die sind et cetera. Abgesehen davon, dass sein, qua Recht die Momente des mei- Erwartung, dass auch die gegenwärtigen dies im Umkehrschluss bedeuten würde, nungsbildenden Kontrastierens zu deter- Herausforderungen keine sind, die den dass diese Informationen bis dato «echt» minieren – abgesehen davon, dass dies Staat und seine Gesetzgebung (bezie- waren, beinhaltet diese Befürchtung die unweigerlich die Frage nach einer Zensur hungsweise das Informieren darüber) als Annahme, Abstimmungen könnten nun nach sich zöge. Paradoxerweise ist in Verlierer charakterisieren werden. Auch nicht mehr das «richtige» Ergebnis zeiti- Bezug auf den «Fluss der Kommunikati- wenn sich Geschichte weder als Wieder- gen. Das ist selbstredend eine hochgradig on» (Ralf Dahrendorf) das Gegenteil der holung noch als Finalisierung kennzeich- Fall: Rechtlich muss nicht nur garantiert nen lässt: Das Problem der staatlichen «Muss die Rolle des werden, dass eine Vielfalt an Ansichten theoretisch möglich und geschützt ist, Rolle im Kontext von Meinungsbildungen wird sich auch diesmal wieder einpen- Staats angesichts der sondern auch, dass diese ins Zirkulieren deln. Und sollte sich darob dann wieder kommen können, auf die Gefahr hin, dass Verdrossenheit breitmachen, ist das nicht Digitalisierung geän- sie die Hand beissen, die sie füttert, res- die Antithese, sondern gewissermassen dert werden?» pektive, dass die Rechtsetzung, die den Meinungspluralismus nicht nur schützt, der Beleg für das Funktionieren. sondern ihn sogar fördert, von eben die- illiberale Implikation. Sie würde ja bedeu- sem auch konterkariert werden kann. ten, dass Abstimmungen nicht grundsätz- Um in Dahrendorfs Metapher zu bleiben: lich ergebnisoffen sind. Rechtswissen- Rechtliche Regulierung meint, die Fliess- schaftlich betrachtet bleibt aus liberaler richtung abzustecken und die Schleusen Perspektive kein anderer Weg, als dass adäquat zu öffnen. Sie soll aber nicht alle der Staat im Pluriversum an Meinungen entstehenden Nebenarme abdichten, um Prof. Dr. Nadja Braun Binder, MBA ist Professorin für öffentliches Recht an auch eine Offerte in Umlauf bringt, wofür so die Wassermenge und -qualität, Fisch- der Universität Basel. Sie forscht und lehrt – das ist die Ironie in der momentanen arten und Pflanzenwuchs zu beeinflussen. in den Bereichen Staats- und Verwaltungs- Larmoyanz – dann wieder digitale Medien Das wäre, liberal gedacht, unzulässig recht, Europarecht, Finanz- und Steuer- als gut genug angesehen werden. paternalistisch. recht sowie Verwaltungswissenschaften und interessiert sich insbesondere für Wie kommen Meinungen zustande? Was war eigentlich früher? Rechtsfragen rund um die Digitalisierung Der Wettstreit um das bessere Argument Derzeitige Debatten werden von folgen - in Staat und Verwaltung mag viele Probleme mit sich bringen, der Logik dominiert: Die Digitalisierung im Kontext von Digitalisierung allemal, gefährdet die etablierten Modi und Hori- und er mag in sich die Gefahr einer zonte. Damit wird suggeriert, die rechts- Destabilisierung bergen. Doch einen Staat staatliche Demokratie sei als Festung als Schiedsrichter aufzubieten im Sinne gesetzt, und feindliche Heere stürmten von «Staat, was sollen wir meinen zu Kli- gegen diese Burg. In einer historischen Prof. Dr. Ulrich Binder mawandel, Gender und Atomkraft?», ris- Betrachtung zeigt sich freilich, dass ist Professor für Allgemeine Pädagogik an kiert Agitation und Populismus. Aber ist das Prinzip «Demokratie» nie diversen der PH Ludwigsburg. Er betreibt die Allge- die Dramatik wirklich so dramatisch? Entwicklungen gegenüberstand. Es kam meine Pädagogik als Wissensforschung Schliesslich braucht es, um einen eigenen nicht, wie das momentan in Bezug auf und geht der Frage nach, wie erziehungs- Standpunkt einnehmen zu können, immer Digitalisierung oftmals kommuniziert wissenschaftliches und pädagogisches Wissen konstruiert, definiert, legitimiert, auch eine Alternative. Im kontrastiven wird, immer wieder in Bedrängnis und reglementiert, rezipiert und distribuiert Abgleichen mit Anderen und Anderem musste notgedrungen, quasi in letzter wird und welche Wirkung es innerdiszipli- bilden sich Meinungen – individuelle wie Sekunde, gerettet werden. Vielmehr war när und gesamtgesellschaftlich hat. kollektive – heraus. Mit anderen Worten: es mitten drin, Movens und Agens, Täter Die eigene Meinung kann nur an den Mei- und Opfer, Wackelkandidat und Retter 7
Demokratie – Next Generation Auch wenn die aktive Teilnahme Wie halten Sie es mit dem Ausländer- abnimmt? stimmrecht? Dass in der Regel weniger als 50 Prozent Wer hier lebt und eine Arbeitsbewilligung der Berechtigten wählen und abstimmen, besitzt, also Steuern bezahlt, sollte über Una Schmid, stud. pharm. finde ich sehr schade. Wie kann man ein Dinge mitentscheiden können, die ihn im Universität Basel, Beisitzerin Junger Rat Basel solches Privileg nicht wahrnehmen? Viele täglichen Leben ja genau so betreffen wie una.schmid@junger-rat.ch Menschen denken wohl, ihre Stimme zähle uns, die den roten Pass haben. nicht. Aber es sind in letzter Zeit viele Ini- Und mit dem Ständemehr? tiativen lanciert worden wie die Website Das hatte sicher früher seine Berechtigung easyvote.ch, die vor allem junge Leute als demokratisches Korrektiv. Heute leben Wie sieht die Generation Z die Demokra- mit einem neutralen und verständlichen viel mehr Menschen in Städten und Agglo- tie? Antworten einer Jungpolitikerin und Zugang zu politischen Fragen motiviert. merationen. Dass dann kleinere Kantone Beisitzerin des Jungen Rats Basel. Da geht etwas. ein Volksmehr in eine Niederlage drehen können, dünkt mich aus der Zeit gefallen. Was bedeutet Ihnen Demokratie? Motivieren für Abstimmen mit 16? Einerseits die Selbstverständlichkeit, seine Fast alle politischen Diskussionen, Vorla- Wie beurteilen Sie die Wirkung des Meinung zu gesellschaftlichen und politi- gen und Entscheide betreffen ja die Jungen Rats? schen Fragen frei äussern zu können und Zukunft. Unsere Zukunft! Deshalb finde Solche Gremien sind wichtig, weil sie jungen gehört zu werden. Mitentscheiden und ich es extrem wichtig, dass sich junge Menschen zeigen, dass sie wichtig sind für wählen zu können. Und andererseits die Leute früh dafür interessieren. Wer 16 ist, die Gesellschaft. Und dass sie etwas zum Möglichkeit, sich selber zu einer Wahl in ist reif genug, sich eine Meinung zu bilden politischen Geschehen beitragen können, ein Amt zu stellen und aktiv einzubringen. und dieser im demokratischen Prozess das gehört wird. Ausdruck zu verleihen. Taugt diese historische Herrschaftsform Der Junge Rat Basel noch für die moderne Schweiz? Sollten die Jungen gar ein doppeltes ist eine Kommission des Erziehungsde- partements BS. Er zählt aktuell 12 Schüle- Die Form mag alt sein, aber sie wird Stimmrecht erhalten? rinnen, Schüler und Studierende aus Basel von den Menschen heute gelebt und hat Das wäre unfair gegenüber anderen Alters- und Riehen. Mit Aktionen und Anlässen sich im Verlauf der Geschichte deren Vor- gruppen. Am Prinzip «One Person, One sensibilisiert der Rat Jugendliche für die stellungen und Bedürfnissen angepasst. Vote» sollte man nicht rütteln, da finde ich Politik und vertritt ihre Interessen gegen- über Verwaltung und Öffentlichkeit. Solange das so ist, ist sie auch aktuell. Stimmrechtsalter 16 die bessere Idee. Fotos: Seite 2: https://www.dewiki.de/wiki/Frauenstimmrecht_in_der_Schweiz resp. ETH-BIB-Zürich-Altstetten, Schulhaus Kappeli, erster Frauenstimmtag im Kanton Zürich; Seite 5: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie#/media/Datei:Spqrstone.jpg IMPRESSUM Nummer 1/2021, erscheint viermal jährlich. HERAUSGEBER: Handelskammer beider Basel (info@hkbb.ch), Advokatenkammer Basel, Basellandschaftlicher Anwaltsverband (maier@svwam.ch) grosszügig unterstützt von der Jubiläumsstiftung La Roche & Co REDAKTION: Dr. Philip R. Baumann, lic. iur. Roman Felix, Dr. iur. Alexander Filli, lic. phil. I Jasmin Fürstenberger, MLaw Andrea Tarnutzer-Münch, lic. phil. I Roger Thiriet LAYOUT: Elmar Wozilka, Handelskammer beider Basel, Druck: bc medien ag, Münchenstein ADRESSE: «tribune», St. Jakobs-Strasse 25, Postfach, 4010 Basel, Telefon: +41 61 270 60 55, Telefax: +41 61 270 60 05, E-mail: info@hkbb.ch «tribune» ist eine offizielle Publikation der herausgebenden Organisationen für deren Mitglieder. Der Abonnementspreis ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Für Nichtmitglieder kostet das Jahresabonnement CHF 20.–. AZB CH-4010 Basel P.P. / Journal 8
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