DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.
DENN DIE ZUKUNFT
           KOMMT SCHNELLER
           ALS MAN DENKT.
           BETRIEBLICHE VORSORGE.
           WIR MACHT'S MÖGLICH.

Stand: Juli 2021
DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.
DIE MODELLE DER BETRIEBLICHEN VORSORGE IM ÜBERBLICK.

  Von einer der vielen Möglichkeiten bis hin zur gewinnbringenden Investition.

  Mit der betrieblichen Vorsorge machen Sie Ihr Unternehmen attraktiv. ..............................................Seite 3

  Nur eine maßgeschneiderte Vorsorge ist eine gute Vorsorge. ..............................................................Seite 4

  1. Abfertigung. ...............................................................................................................................................Seite 5

     1.1. Abfertigung – System Alt. ....................................................................................................................Seite 5

    1.2. Abfertigung Neu:
  		     Die Abfertigung für Arbeitnehmer und für Sie als Unternehmer. .......................................................Seite 7

  2. Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG. ...............................................................................................Seite 9

  3. Kollektive Betriebspension. .................................................................................................................. Seite 11

     3.1. Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer. ............................................................. Seite 13

     3.2. Betriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker. ..................................................... Seite 14

  4. Individuelle Pensionszusage. ............................................................................................................... Seite 14

  5. Selbstständigenpension. ....................................................................................................................... Seite 16

  6. Kreditbesicherung. ................................................................................................................................. Seite 17

  7. Dienstleistungen rund um die betriebliche Vorsorge. ....................................................................... Seite 18

     7.1. Experten der betrieblichen Vorsorge vor Ort. ................................................................................... Seite 18

     7.2. Die Leistungen der Valida Consulting. .............................................................................................. Seite 18
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Betriebliche Vorsorge | 3

MIT DER BETRIEBLICHE VORSORGE MACHEN
SIE IHR UNTERNEHMEN ATTRAKTIV.
  Als Unternehmer muss man viele Kostenpunkte abwägen. Besonders Investitionen sind genau zu überlegen.
  Ein Punkt wird dabei sehr oft übersehen: Die betriebliche Vorsorge. Sie ist auf den ersten Blick nur ein weiterer
  Kostenfaktor, aber auf lange Sicht erweist sie sich als Investition in die Zukunft. Und das aus mehreren Gründen.

  Mittlerweile setzen auch zunehmend Klein- und Mittelbetriebe auf die betriebliche Vorsorge. Einerseits bietet diese
  Arbeitgebern und -nehmern die Möglichkeit, ein sicheres zweites Standbein zur gesetzlichen Pensionsvorsorge
  aufzubauen. Andererseits offerieren derartige Unternehmens-Benefits ein starkes Argument, Fachkräfte mit im
  Betrieb zu halten, was in Zeiten steigender Mobilität immer schwieriger wird.

    Genießen Sie eine Reihe von Vorteilen:
       gute Liquiditätsvorsorge
       zahlreiche Möglichkeiten der Bilanzoptimierung
       effektive Steuerersparnisse
       nennenswerte Einsparung bei Lohnnebenkosten
       exakt kalkulierbarer Aufwand für Sozialkapital
       stabile Pensionsvorsorge für Unternehmer
       Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation
       höheres soziales Ansehen Ihres Unternehmens
       viele flexible Modelle möglich

  Die Zukunft kommt schneller als man denkt.
  Die Pensionen werden ausschließlich mit dem Pensionskonto berechnet. Somit ist die - aus heutiger Sicht - zu erwarten-
  de Pensionshöhe und die damit verbundene Pensionslücke für jede Österreicherin und jeden Österreicher verständlich,
  transparent und nachvollziehbar.

  Gerne können wir Ihnen Ihre Pensionslücke darstellen. Der Pensionsvorsorgerechner der Raiffeisen Versicherung hilft
  Ihnen, sich ein Bild davon zu machen. www.raiffeisen-versicherung.at/pensionsluecke.at
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4 | Betriebliche Vorsorge

    NUR EINE MASSGESCHNEIDERTE VORSORGE IST EINE GUTE VORSORGE.

          Wir haben die passende betriebliche Vorsorge für Ihr Unternehmen.
          Die Zukunft ist geprägt von starken Veränderungen. Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenrate ist rückgängig,
          Ausbildungszeiten verlängern sich, und die Phasen der Berufstätigkeit werden entsprechend kürzer. Diese ver-
          änderten demografischen Entwicklungen haben zur Folge, dass die Pensionen in Österreich schwerer finanzierbar
          werden. Denn immer weniger Erwerbstätige müssen eine ständig steigende Zahl von Pensionisten erhalten, und
          die Durchschnittspensionen sind in ihrer Höhe schon heute für viele nicht mehr ausreichend, um den gewohnten
          Lebensstandard aufrecht zu halten.

          Durchschnittliche Pensionshöhen in EUR (Brutto)                                                 Arbeiter  Angestellte  Selbstständige (Gewerbe)
                                     1.740,–
                                                      1.598,–
                                                                                             1.373,– 1.333,–
                    1.089,–                                                   1.146,–
                                                                                                                                      1.000,–
                                                                                                                                                    856,–
                                                                                                                            661,–

                                  Alterspension                                       Invaliditäts-BU-Pension                Witwen- und Witwerpension

          Quelle: Hauptverband der Sozialversicherung; Sozialversicherung in Zahlen (46. Ausgabe März 2021)

          Pensionsharmonisierung – Auswirkungen:

                                                                                                                    Pensionslücke

                                                                                                                                           Hierbei handelt es sich um eine
                                                                                                                                    Staatliche
                                                                                                                                          Grafik zuBetriebliche       Private
                                                                                                                                                   reinen Veranschaulichungs-
                                                                                                                                          zwecken,Vorsorge
                                                                                                                                    Vorsorge                        Vorsorge
                                                                                                                                                    die nicht den Anspruch der
                                                                                                                                           Allgemeingültigkeit erhebt. Im Indivi-
                                                                                                                                           dualfall kann sich die Größe und Ver-
                                                                                                                80%                        teilung der einzelnen Kreissegmente
                                                                                                      bei 45 Versicherungsjahren           anders darstellen.
                                                                                                                                           Diese Anmerkung gilt für alle weiteren
                                                                                                                                           Darstellungen dieser Grafik im Folder.
                      Einkommen              Einkommen            Durchschnitts-                                Pension
       Beiträge / Leistungen  Beiträge / Leistungen
                         Berufsbeginn                Beiträge / Leistungeneinkommen
                                                  Berufsende
       Staatliche Betriebliche                      Private
       Vorsorge Vorsorge                           Vorsorge
          Quelle: Erhebung des Raiffeisensektors

          Starten statt warten.
          Die betriebliche Vorsorge stellt eine klassische Win-Win-Situation dar. Da betriebliche Vorsorgemodelle nicht
          von jedem Einzelnen, sondern gemeinsam über das Unternehmen realisiert werden, ergeben sich Vorteile für
          alle Beteiligten. Daher heißt es starten statt warten und mit Unterstützung von Raiffeisen ein betriebliches
          Vorsorgemodell implementieren.

          Sie – und Ihre Mitarbeiter – ergänzen Ihre staatliche Pension, optimieren Ihre Einkommensteuer und die
          Sozialabgaben. Ihr Unternehmen selbst spart Lohnnebenkosten, profitiert von Bilanzvorteilen und schafft sich
          durch betriebliche Zusatzpensionen einen Imagevorteil – auch bei am Arbeitsmarkt umworbenen Fachkräften.

             Die Vorteile der betrieblichen Vorsorge im Überblick:
                 Liquiditätsvorsorge                                                                      Pensionsvorsorge für Unternehmer
                 Teilweise Bilanzoptimierung                                                              Mitarbeitermotivation
                 Steuerersparnisse                                                                        Soziales Ansehen
                 Einsparung bei Lohnnebenkosten                                                           Flexible Modelle möglich
                 Exakt kalkulierbarer Aufwand für Sozialkapital
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Betriebliche Vorsorge | 5

1. Abfertigung.

1.1. Abfertigung – System Alt.

   So sichern Sie die Liquidität für Ihr Unternehmen.
   Arbeitnehmern mit Firmeneintritt vor dem 01.01.2003 steht
                                                                                                                               Geschlecht:                    Versicherungsbeginn:
   aufgrund gesetzlicher Regelungen in vielen Fällen ihres                                                                     Mann                           01.01.2007
   Austretens eine Abfertigung nach dem alten Abfertigungsrecht                                                                Geburtsdatum:                  Gehalt p.a. 2002:
   zu. Die Abfertigungsansprüche steigen dabei mit der Dauer                                                                   01.01.1967                     EUR 25.000,–

   der Dienstverhältnisse. Vor allem wenn mehrere langjährige                                                                  Eintrittsdatum:                Valorisierung d. Gehalts:
                                                                                                                               01.01.2002                     2,00 %
   und besserverdienende Mitarbeiter Ihr Unternehmen zeit-
   gleich verlassen, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen.                                    45.000
                                                                                           45.000

   Beispielsweise beträgt der Abfertigungsanspruch im Falle
                                                                                                37.500
                                                                                           37.500
   eines Firmeneintritts im Jahr 2002:
    im Jahr 2021 das 6-fache                                                                   30.000
                                                                                           30.000                                                                                                     e e
                                                                                                                                                                                                    rg rg

                                                                                           Werte in EUR
                                                                                                                                                                                                 so so

                                                                            Werte in EUR
    im Jahr 2022 das 9-fache                                                                                                                                                                v or vor
                                                                                                                                                                                           s      s
                                                                                                                                                                       h ch
                                                                                                                                                                    ruc ru              ng ng
    im Jahr 2027 das 12-fache                                                                  22.500
                                                                                           22.500                                                                 sp sp              gu igu
                                                                                                                                                              s angsan          e rti fert
                                                                                                                                                            g                 f
                                                                                                                                                         un un              Ab Ab
   des gebührenden Monatsentgelts.                                                                                                                   rtig rtig
                                                                                                                                                 bfeAbfe
                                                                                                15.000
                                                                                           15.000                                            r A   r
                                                                                                                                         he che
                                                                                                                                     zlic tzli
                                                                                                                                  set se
                                                                                                                                ge ge
   Das gebührende Monatsentgelt entspricht dem nach § 23                                      7.5007.500

   Abs 1 AngG für den letzten Monat des Dienstverhältnisses                                 3.7503.750

   gebührende Entgelt. Schwankt die Höhe des Entgelts                                                     0     0           5    5         10 10         15    15        20   20          25   25           30 30
                                                                                                                01.01.200201.01.2007
                                                                                                          01.01.2002             01.01.2007                                                                      01.01.2032
                                                                                                                                                                                                            01.01.2032
   innerhalb des letzen Jahres vor Beendigung des                                                               Eintrittsdatum
                                                                                                          Eintrittsdatum         Versicherungsbeginn
                                                                                                                            Versicherungsbeginn                                                                  Pensionsbeg
                                                                                                                                                                                                            Pensionsbeginn

   Arbeitsverhältnisses, ist ein Zwölftel des gesamten                                                                                                Dienstjahre
                                                                                                                                                   Dienstjahre

   Entgelts diese Jahres als Bemessungsgrundlage der
   Abfertigung zugrundezulegen.

   Die Mindesthöhe der Abfertigungsanwartschaft.
                                    Anwartschaft in                                 letztem aktuellen
     Dienstjahre             =                                        x                                                                          =            Anspruch
                                    Monatsentgelten**)                              Monatsentgelt
     3 Jahre                 =      2 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 5.000,–
     5 Jahre                 =      3 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 7.500,–
     10 Jahre                =      4 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 10.000,–
     15 Jahre                =      6 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 15.000,–
     20 Jahre                =      9 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 22.500,–
     25 Jahre   *)
                             =      12 Monatsentgelte                 x             z. B. EUR 2.500,–                                            =            EUR 30.000,–

   *) Nach 25 Dienstjahren erhöht sich in der Regel die Abfertigungsanwartschaft nur noch aufgrund einer Valorisierung des Lohnes bzw. Gehalts.
   **) Zum Entgelt zählen alle regelmäßigen Einkommensbestandteile, die keine Aufwandsentschädigung sind. Darunter fallen demnach Bruttogehalt,
   Überstundenabgeltung, anteilige Sonderzahlungen, Zulagen, Zuschläge, Prämien, Provisionen und Sachbezüge.

   Abfertigungsansprüche nach dem Altsystem.
   Ihre Mitarbeiter erhalten eine Abfertigungszahlung nach dem Altsystem, wenn
    deren Dienstverhältnis bereits vor dem 01.01.2003 ununterbrochen bestanden hat und
    wenn die Abfertigungsansprüche nicht in das Neusystem übertragen wurden
    abhängig von der Art des Austretens

     Kein Anspruch besteht bei:                                           Anspruch besteht bei:
     Selbstkündigung                                                      Kündigung durch Sie als Dienstgeber

     Unberechtigtem vorzeitigem Austritt                                  Berechtigtem vorzeitigem Austritt

     Verschuldeter fristloser Entlassung                                  Ungerechtfertigter Entlassung

     Dauer Dienstverhältnis unter 3 Jahren                                Einvernehmlicher Lösung
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6 | Betriebliche Vorsorge

         Rückdeckungsversicherung und Abfertigungsauslagerung:
         Die zwei Varianten für die Abfertigungs­vorsorge im Altsystem.

         Die beiden Varianten im Vergleich.
         Als Unternehmer können Sie zwischen Abfertigungsrückdeckungsversicherung und Abfertigungsauslagerung
         wählen. Sie können selbstverständlich individuell bestimmen, ob Sie das Modell für alle oder nur für bestimmte
         Mitarbeiter anwenden.

          Mit der Rückdeckungsversicherung sparen Sie das Kapital zur Finanzierung der Abfertigungs­        ansprüche über
         ­mehrere Jahre in einer Versicherung an. Die Prämie wird laufend bezahlt (z. B. jährlich). Die Prämienhöhe ist ab-
          hängig vom anzusparenden Abfertigungsanspruch, der Versicherungslaufzeit und Verzinsung. Das angesparte
          Kapital bleibt im Betriebsvermögen und ist im Leistungsfall an den Betrieb auszuzahlen.

         Mit der Abfertigungsauslagerung lagern Sie die Abfertigungsverpflichtungen zur Gänze an eine Versicherung
         aus. Während der Laufzeit kommt es zur Zahlung folgender Prämien:
          Bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Einmalprämie mindestens in Höhe
           der steuerrechtlichen Vorjahresrückstellung
          I
            n den Folgejahren laufende Prämien mindestens in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung
          Bei Eintritt des Versicherungsfalls die vom Versicherungsunternehmen bekanntgegebene Ergänzungsprämie.
          Sollte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfertigung haben, dann wird die Abfertigungsverpflichtung direkt
           an den Arbeitnehmer ausbezahlt
          Sollte der Arbeitnehmer keinen Anspruch haben, dann erfolgt die Zahlung an das Unternehmen

         Die Auslagerung stellt eine Bilanzverkürzung dar und verbessert somit das Bilanzbild.

         Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der arbeitsrechtliche Abfertigungsanspruch des Arbeitnehmers an
         Sie als Arbeitgeber trotz dieser Auslagerung unberührt bleibt. Dieser ist jedoch nur insoweit zu erfüllen als die
         Abfertigungen nicht durch das Versicherungsunternehmen ausbezahlt werden.

            Rückdeckungsversicherung                                Abertigungsauslagerung
                                                                    Versicherungsleistung wird
            Versicherungsleistung wird
                                                                    direkt an die Mitarbeiter bezahlt
            an das Unternehmen bezahlt
                                                                    (sofern ein Anspruch besteht)
            Prämien sind gleichbleibend                             Erstprämie finanziert bereits einen
            und damit exakt kalkulierbar                            erheblichen Teil der Abfertigung
                                                                    Prämien sind Betriebsausgaben
            Prämien sind Betriebsausgaben
                                                                    (siehe EStR 2000 Rz 3369a)
            Aktivierung des Deckungskapitals als                    Grundsätzlich keine Aktivierung
            Betriebseinnahme                                        in der Bilanz
            Versicherungsteuer                                      Keine Versicherungssteuer

            Die Vorteile im Überblick:
             Individuelle und flexible Gestaltung
             Inkludierter Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene möglich
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Betriebliche Vorsorge | 7

1.2. Abfertigung – System Neu.

   Mit der „Abfertigung Neu“ haben nicht nur alle österreichischen Arbeitnehmer (Mitarbeitervorsorge), sondern auch
   Sie als Unternehmer (Selbstständigenvorsorge) Anspruch auf eine Abfertigung.

   Mit einem Marktanteil von rund 25 % nimmt die Valida Plus AG den zweiten Platz im Ranking der heimischen
   Vorsorgekassen ein. Sie verzeichnet dank eines hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses und des überdurch-
   schnittlichen Services ein ständiges Wachstum. Die Valida Plus AG wächst nicht nur durch die
   laufenden Beiträge von Bestandskunden, sondern auch durch Vollübertritte, erfolg-
   reiche Akquisitionen von Neugründern und durch Unternehmen, die von anderen
   Vorsorgekassen wechseln. Ein Anbieterwechsel zur Valida Plus AG ist mit minimalem
   Aufwand und völlig kostenfrei möglich.
                                                                                                                  Sie Ihre
                                                                                                   Verringern
                                                                                                               ns ionslücke,
   Eckpunkte:                                                                                    mög lic he Pe
                                                                                                                 ie die
                                                                                                       in de m S
    Beitragshöhe: 1,53 % ihrer Einkünfte bei Selbständigenvorsorge maximiert mit der                        u n g N eu als
                                                                                                  A bfertig          ns ion
                                                                                                                  Pe
     jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage sowie des monatlichen Bruttogehalts                      steuer freie
                                                                                                            nutzen.
     Ihrer Mitarbeiter als Betriebsausgabe
    Die Veranlagung erfolgt durch die Valida Plus steuerfrei
    Für Neugründer: Nur wenn Sie sich innerhalb von 6 Monaten für eine Vorsorgekasse
     entscheiden, können Sie diese frei wählen. Nach weiteren drei Monaten wird ansonsten eine Vorsorgekasse
     automatisch zugewiesen
    Einzug des Beitrags über den Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS)

   Ihre Abfertigung wahlweise als Zusatzpension.
   Wie die Auszahlung bei Pensionsantritt erfolgen soll, entscheiden Sie selbst. Ob als Kapitalauszahlung (steuer-
   begünstigt mit 6 % Lohnsteuer) oder als lebenslange, steuerfreie Zusatzpension (Ersparnis: 6 % Lohnsteuer und
   4 % Versicherungssteuer).

   Mitarbeitervorsorge.
                                                                                                                   satzvertrag
                                                                                                       Mit einem Zu Sie
                                                                                                              können
   Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer, die ab dem 01.01.2003 ein neues Dienstverhältnis begonnen haben, UR 50,– h
                                                                                                     ab Ewerden
                                                                                                              sätzlic
   automatisch in die Abfertigung Neu einbezogen.                                                  im Monat zu cherung
                                                                                                           tssi
                                                                                                         zur Zukunf en!
                                                                                                               anspar
   Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten sechs Monaten ab Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters können Sie Ihre
   Vorsorgekasse selbst wählen.

   Für Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 begonnen haben, gilt grundsätzlich „Abfertigung Alt“. Damit all Ihre
   Mitarbeiter dieselben Vorteile haben und Sie nicht zwei unterschiedliche Modelle verwalten müssen, können Sie
   Ihren Mitarbeitern einen Übertritt vom alten Abfertigungssystem in die neue Mitarbeiter vorsorge anbieten. Es gibt
   zwei Varianten des Übertritts: den Voll- und den Teilübertritt.

   Vollübertritt.
   Beim Vollübertritt wechselt der Mitarbeiter zur Gänze in das neue System. Bestehende Abfertigungsansprüche werden
   vom Arbeitgeber in die betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt. Somit entfällt die Bildung der Abfertigungsrückstellung.
   Der Übertragungsbetrag und die laufenden Beiträge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

                                                                                                                           auch an Ihre
                                                                                                             Denken Sie
                                                                                                                  ts tä nd ig enpension.
                                                                                                            Selbs
DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.
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      Verringern
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8 | Betriebliche Vorsorge
                     g Neu als
     A bfertigun
                 ei e Pension
      steuer fr
               nutz .en

                                           Familienbetriebe nutzen den Vollübertritt insbesondere dann, wenn die angestellten
                                           Familienangehörigen nach 25 Dienstjahren das Maximum der Abfertigung Alt (ein
                                           Jahresentgelt) erreicht haben. Wird dann der Anspruch in die Vorsorgekasse über-
                                           tragen, erhöht sich die jährliche Abfertigung um die laufenden Zahlungen in der
                                           Höhe von 1,53 % des Bruttogehaltes. Überweist man die Abfertigung Alt dann noch
                                           in fünf Raten, können weitere 6 % für die Familie gesichert werden. Das Vermögen
                                           der Firma fließt betriebsausgabenwirksam in die Familie, und einer reibungslosen
                                            Betriebsübergabe steht nichts mehr im Wege. Weiters ist dadurch eine steuerfreie
                                            Zusatzpension möglich.

         Teilübertritt.
         Beim Teilübertrittvewerden
                                ag bereits erworbene Abfertigungsansprüche beim Arbeitgeber „eingefroren“. Für diesen Teil
         M it einem  Zusatz rtr
         können    Sie
                 könnenmit
                        Si einer
                           e     Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder Auslagerungsversicherung vorsorgen.
              ab  EUR 50,–
                            sätzlich
            im Monat zu cherung
                  ku nf ts si
           zur Zu
                 ansparen!
           Die Vorteile im Überblick:
            Wahlmöglichkeit: Lebenslange steuerfreie Zusatzpension (Ersparnis: 6 % Lohnsteuer und 4 %
             Versicherungssteuer) oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
            Kapitalgarantie: Auf sämtliche Beträge, die vom Arbeitgeber in die Kasse eingezahlt wurden
            Flexibilität: Beim Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung bleibt das
             angesparte Guthaben erhalten
            Information: Mitarbeiter und Selbstständige in Abfertigung Neu erhalten jährlich eine Kontoinformation
             – diese kann auch über das Valida Onlineportal abgerufen werden. (https://vorsorgeportal.valida.at/)

         Selbstständigenvorsorge.

            Pflichtmodell für Selbstständige.
          Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbstständiger mit Pflichtkrankenversicherung nach dem Gewerblichen
           Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gesetzlich verpflichtet, der Selbstständigenvorsorge beizutreten.
          Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten sechs Monaten können Sie Ihre Vorsorgekasse selbst wählen.
                                 an Ihre
               Den  ken Sie auch   ion.
            Freiwilliges
              Selbstständ
                         Modell  für
                          igenpens    Freiberufler, Land- und Forstwirte.
          Freiberuflich Selbstständige (das sind Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschafts-
           treuhänder, Notare, Ziviltechniker) sowie Land- und Forstwirte können sich freiwillig für die Selbstständigen-
           vorsorge entscheiden.
          Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten zwölf Monaten ab Betriebsgründung können Sie dem Modell der
           Selbstständigenvorsorge beitreten.
DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.
Verringern
                                                                                                           nsionslücke,
                                                                                             mögliche Pe ie die
                                                                                                  indem S
                                                                                                              g Neu als
                                                                                              A b rtigun
                                                                                                 fe
                                                                                                    er fr ei   PensionVorsorge | 9
                                                                                                           Betriebliche
                                                                                                             e
                                                                                               steu
                                                                                                       nu  tz en .

2. Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG. *

   Die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter: Die steuerfreie Vorsorgelösung.
   Die Zukunftssicherung ist die ideale Kombination, um in Ihrem Unternehmen Lohnnebenkosten zu sparen und
   gleichzeitig steuerfreies Einkommen für Ihre Mitarbeiter zu erzielen. Pro Jahr können so bis zu EUR 300,– pro
   Mitarbeiter angespart und veranlagt werden.

   Dabei ist es egal, ob die Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung oder als
   Gehaltsumwandlung realisiert wird. Auf jeden Fall werden Lohnsteuer, Dienstgeber-
   beitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer gespart. Bei der Gehaltserhöhung
   zusätzlich noch die Sozialversicherungsbeiträge.
                                                                                                                satzvertrag
                                                                                                    Mit einem Zu Sie
                                                                                                           können
                                                                                                               50,–
                                                                                                        ab EUR sä tzlich
     Klassische Lebensversicherung                                                                    im Monat zu cherung
                                                                                                                  si
                                                                                                     zur Zukunf ts en!
     Garantie der einbezahlten Sparprämie (nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres)                     anspar

     Garantierte Berechnungsgrundlagen über die gesamte Laufzeit bei Einschluss
     der Rentengarantie
     Jährliche unverfallbare Gewinnzuweisung
     Prämienhöhe fix EUR 300,– p. a. bzw. EUR 25,– p. m.

   Stand: Juli 2019

   Gehaltserhöhung und Gehaltsumwandlung:
   Die zwei Varianten der Zukunftssicherung.

   Die Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung – Verzichtsmodell.
   Mit der Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung ermöglicht Ihr Unternehmen den Mitarbeitern eine steuerlich begüns-
   tigte Pensionsvorsorge. Mit anderen Worten "verzichtet" der Mitarbeiter auf eine freiwillige herkömmliche Lohn- bzw.
   Gehaltserhöhung und bekommt anstelle dieser Zahlung eine "Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung". Pro Mitarbeiter
   können Sie eine Prämie bis zu EUR 25,– monatlich bzw. EUR 300,– jährlich investieren – ohne Dienstgeberbeitrag,
   Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und vollkommen steuerfrei.
                                                                                                                     auch an Ihre
                                                                                                         Denken Sie
                                                                                                                  nd ig enpension.
                                                                                                        Selbststä
   Die günstigste Form der Lohnerhöhung, die es gibt.

   Die Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung – Verwendungsmodell.
   Mit der Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung geben Sie Ihren Mitarbeitern die Chance, selbst in die
   Altersvorsorge zu investieren. Die Mitarbeiter können freiwillig monatlich EUR 25,– bzw. jährlich EUR 300,– von ihrem
   Bruttobezug ansparen. Mit anderen Worten "verwendet" der Mitarbeiter einen Teil seines Lohns bzw. Gehalts für die
   "Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung".

   Dieser Lohnbestandteil ist von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer befreit.

     Die Vorteile im Überblick:

     Bei Gehaltserhöhung:                                     Bei Gehaltsumwandlung:
      Steuerfreie und sozialversicherungsfreie                Steuerfreie Ansparung
       Ansparung (brutto = netto)                              Einsparung von Lohnnebenkosten
      Einsparung von Lohnnebenkosten und                      Teilnahme ist freiwillig und unabhängig von der
       Sozialversicherungsbeiträgen                             Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter
      Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen             Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
       eines Unternehmens möglich                              Ansprüche bleiben bei Firmenwechsel erhalten
      Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
      Ansprüche bleiben bei Firmenwechsel erhalten
DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH.
10 | Betriebliche Vorsorge

         Mitarbeitermotivation – was ist vorteilhafter:
         Eine normale Gehaltsauszahlung oder „Meine Zukunftssicherung“?
         Experten sind sich einig: Staatliche Pensionen werden in Zukunft weiter sinken. Daher wissen es Arbeitnehmer
         ganz besonders zu schätzen, wenn Sie ihnen eine attraktive betriebliche Vorsorgemöglichkeit anbieten. Vor allem
         deshalb, weil hier nahezu der volle Bruttobetrag in die Zukunftssicherung fließt.

         Beispiel:

                                                                             „Meine Zukunftssicherung“-
            Normale Gehaltsauszahlung in EUR
                                                                             GEHALTSUMWANDLUNG in EUR
                                                                             Dienstgeber-Aufwand
            Dienstgeber-Aufwand                              393,–                                               369,–
                                                                             (exkl. DB / DZ / KommSt)

            abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*                 -93,–          abzüglich DB, DZ, KommSt*           -69,–
            Bruttobezug 300,–                                                Bruttobezug 300,–
            abzüglich SV-DNA*                                 -54,–          abzüglich SV-DNA*                   -54,–

            abzüglich Lohnsteuer*                             -86,–          abzüglich Lohnsteuer*                -0,–
                                                                             Nettobezug, der in die Alters­
            Nettobezug Dienstnehmer*                         160,–                                               246,–
                                                                             vorsorge investiert werden kann!*
         * Annahme: LSt 35,00 %, SV-DNA 18,12 %, SV-DGA, DB, DZ, KommSt 30,91 %, Stand: Juli 2020

         Beispiel:

                                                                             „Meine Zukunftssicherung“-
            Normale Gehaltserhöhung in EUR
                                                                             GEHALTSERHÖHUNG in EUR
                                                                             Dienstgeber-Aufwand
            Dienstgeber-Aufwand                              393,–                                               300,–
                                                                             (exkl. DB / DZ / KommSt)

            abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*                 -93,–          abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*    -0,–
            Bruttobezug 300,–                                                Bruttobezug 300,–
            abzüglich SV-DNA*                                 -54,–          abzüglich SV-DNA*                    -0,–

            abzüglich Lohnsteuer*                             -86,–          abzüglich Lohnsteuer*                -0,–
                                                                             Nettobezug, der in die Alters­
            Nettobezug Dienstnehmer*                         160,–                                               300,–
                                                                             vorsorge investiert werden kann!*
         * Annahme: LSt 35,00 %, SV-DNA 18,12 %, SV-DGA, DB, DZ, KommSt 30,91 %, Stand: Juli 2020
Betriebliche Vorsorge | 11

3. Kollektive Betriebspension.

   Das Angebot einer betrieblichen Pension wird verstärkt ein Schlüsselfaktor, um bestehende Mitarbeiter an das
   Unter­nehmen zu binden und für neue, talentierte Mitarbeiter interessant zu sein.

   Eckpunkte:
     Arbeitgeber leistet Beiträge:
         mind. EUR 50,– pro Monat
        max. 10,25 % der Lohn- und Gehaltssumme der einbezogenen Mitarbeiter
     Arbeitnehmer kann seine künftige Pension auf freiwilliger Basis erhöhen
      Z
        ahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten abhängig vom gewählten Produkt:
         die betriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker (Details siehe Seite 13)
        die Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer (Details siehe Seite 14)
    Übernahme von
        Führung der individuellen Pensionskonten
        Veranlagung und Risikoausgleich
       	im Leistungsfall: Auszahlung der Pension (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenenpension) direkt an die
          Mitarbeiter

   Arbeitnehmer haben Einfluss auf die Pensionshöhe.
   Zur Erhöhung Ihrer künftigen Pension können Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge l­eisten. Dabei empfiehlt sich
   besonders das 1.000,– Euro Prämienmodell mit staatlicher Prämie.

   Wenn der Arbeitnehmer bereits eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge oder Ansprüche aus Abfertigung Neu
   besitzt, kann er diese in die Betriebspension übertragen und somit steuerfrei daraus Pension beziehen.

   In 3 Schritten zu Ihrer kollektiven Betriebspension:

                                                    Unternehmen

                                                                                               Schritt 1
                Schritt 2
                                                                                         Abschluss aufgrund
              Abschluss der
                                                                                           Kollektivvertrag,
              betrieblichen
                                                                                              Einzel- oder
          Kollektivversicherung
                                                                                         Betriebsvereinbarung

                                                                                             Begünstigter
                                                        Schritt 3
                                                     Auszahlung der
                                                  Versicherungsleistung

                                                                                 Anwartschaftsphase     Leistungsphase
12 | Betriebliche Vorsorge

         Der Kollektivvertrag macht’s möglich!
         Einige Kollektivverträge ermöglichen Arbeitnehmern bestimmter Branchen, einen Teil des Arbeitslohns in
         eine private, steuerfreie Pensionsvorsorge umzuwandeln – und zwar auch dann, wenn keine zusätzlichen
         Arbeitgeberbeiträge geleistet werden. Dadurch entsteht eine Abgabenentlastung für Arbeitgeber und
         Arbeitnehmer. Die Durchführung ist einfach und übersichtlich.

         In welchen Kollektivverträgen ist eine Gehaltsumwandlung festgeschrieben?

          Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung
           und Informationstechnik – IT-KV
           Einzahlungen in eine Pensionskasse
          Angestellte (nicht Arbeiter) in Baugewerbe und Bauindustrie
           Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
          Öffentlich Bedienstete in Gemeinden bzw. beim Land Vorarlberg
           Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
          Angestellte der Versicherungsunternehmen
           Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
          Arbeiter und Angestellte in Spedition & Logistik
           Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
          Arbeiter und Angestellte der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie
           Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung

         Stand: Juli 2020

         Arbeitnehmer, die in einen dieser Kollektivverträge einbezogen sind, können zwischen 1 % und 10 % des monat-
         lichen Bruttogehalts in eine kollektive Betriebspension umwandeln.

            Die Vorteile im Überblick:

            Für den Unternehmer:                                 Für den Arbeitnehmer:
             Möglichkeit zur Gestaltung moderner                 Umfassende Vorsorge durch lebenslange
              Entlohnungssysteme                                   Alterspension sowie Hinterbliebenen- und
             Günstiger als Gehaltserhöhung                        Berufsunfähigkeitspension
             Mitarbeitermotivation                               Pensionserhöhung durch Eigenprämien/-beiträge:
             Lohnsteuer- bzw. sozialversicherungsbeitragsfrei     bis EUR 1.000,– jährlich durch staatliche Prämie
             Prämien sind bis zu 10,25 % der Lohn- und            gefördert
              Gehaltssumme Betriebsausgaben                       Lohnsteuer- bzw. sozialversicherungsbeitragsfrei
             Übertragung von bestehenden Pensionszusagen         Erfolgsabhängige Prämie bis zu 100 % der fixen
              möglich                                              Jahresprämie zusätzlich möglich
             Minimaler Administrationsaufwand                    Das Guthaben bleibt unabhängig vom Bestehen
             Begünstigte Versicherungssteuer mit 2,5 %            der Pensionskasse oder des Arbeitgebers erhalten
             Bei beitragsorientierten Modellen keine              (Sondervermögen).
              Aktivierungspflicht in der Bilanz, keine            Bei der betrieblichen Kollektivversicherung: sicher-
              Rückstellungen und kein versicherungs-               heitsoptimierte Veranlagung mit Garantieleistung
              mathematisches Gutachten notwendig                  Bei der Valida Betriebspension: ertragsorientierte
                                                                   Veranlagung
Betriebliche Vorsorge | 13

3.1. Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer.

   Mit der Valida Pension AG hat Raiffeisen eine der erfolgreichsten überbetrieblichen Pensionskasse als Partner. Die
   sehr gute langfristige Performance, exzellente Beratungs- und Servicekompetenz sowie modernste Verwaltungs-
   und Portallösungen für Kunden zeichnen die Valida Pension aus.
   in Prozent
           140

           120
                                                            Valida Pension
           100                                              Ø der überbetrieblichen Pensionskassen
            80

            60

            40

            20

            0
                 1997                             2020

     Performance p.a. (in Prozent)

         2020           2019    2018    2017        2016        2015       2014       2013       2012          2011

       -0,25            10,80   -6,24    5,76       4,06        1,90       9,14       5,33       8,06          -2,97

         2010           2009    2008    2007        2006        2005       2004       2003       2002          2001

         5,13           10,37   -9,25    1,36       5,09        11,81      7,11       8,76       -6,40         0,46

   Die Valida Pension bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an:

   Valida Aktiv Pension für alle Unternehmen.
   Die Valida Activ Pension wird auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Sie können alle
   relevanten Komponenten, wie Beitragshöhe, Risikoschutz etc., variabel und somit für Ihre individuellen Ansprüche
   steueroptimal festlegen.

   Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen.
   Bestehende Pensionszusagen (direkte Leistungszusagen) sei es für aktive Arbeitnehmer, Pensionisten, Hinter-
   bliebene aber auch für geschäftsführende Gesellschafter können durch Auslagerung in eine Pensionskasse vom
   Unternehmen unabhängig gemacht werden. Dies ist für Gruppen aber auch für einzelne Personen möglich (bei
   gesellschaftende Geschäftsführer muss bei Übertragung Arbeitnehmer-Eigenschaft vorliegen).

     Die Vorteile im Überblick:
         Wegfall der bilanziellen Rückstellungen bei beitragsorientieren Übertragungen
         Entfall der Wertpapierdeckung
         Keine Aktivierung von Rückkaufswerten bei Versicherungslösungen
         Keine versicherungsmathematischen Gutachten erforderlich
         Keine Kosten für laufende Pensionszahlungen
         Schlankere Bilanz
         Sicherheit durch Unabhängigkeit vom Unternehmenserfolg
         Steuervorteile für den Arbeitgeber
         Auslagerungen bieten die Möglichkeit, bestehende Pensionszusagen zu adaptieren
14 | Betriebliche Vorsorge

    3.2. Betriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker.

         Mit der betrieblichen Kollektivversicherung bieten wir für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter eine langfristig kal-
         kulierbare und garantierte Zusatzleistung zur staatlichen Pension. Für Sicherheit sorgen eine fixe Mindestverzinsung
         und die Auszahlung einer garantierten und lebenslangen Rente. Die Pensionsleistung erhöht sich durch den
         Veranlagungsgewinn und eine garantierte Rententafel.

         Garantierte Rententafeln: Profitieren Sie ab Vertragsbeginn.
         Mit den garantierten Rententafeln profitieren Sie bereits ab dem ersten Tag. Denn Raiffeisen wandelt das ange-
         sparte Kapital bei Beginn der Rentenzahlung in eine lebenslange garantierte Pension um – und zwar auf Basis
         der Renten­tafel zu Vertragsbeginn. Das heißt: Trotz steigender Lebenserwartung ist die Auszahlung der gleichen
         Rentenhöhe mit dem dann vor­handenen Kapital möglich.

    4. Individuelle Pensionszusage. Die betriebliche Firmenpension für Unternehmer
        und besondere Mitarbeiter.
         Gerade Sie und Ihre Leistungsträger im Unternehmen sind von den Entwicklungen der Pensionsreformen in den
         letzten Jahren besonders betroffen. Denn je höher die Gehälter sind, desto größer ist die Pensionslücke. Speziell
         GSVG-Versicherte „leiden“ in der Pension, weil diese in der Vergangenheit oft nur ein Minimum an Beiträgen in das
         gesetzliche Pensionssystem einbezahlt haben.

         Um sich als Unternehmer und auch als Mitarbeiter im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, können Sie
         als Unternehmen eine lebenslange Firmenzusatzpension gewähren. Diese wird zum Bestandteil von Vergütungs­
         modellen bei Ihren Mitarbeitern (meist betrifft diese individuelle Pensionszusage die Führungskräfte im Betrieb)
         und kann bis zu 80 % des letzten Aktivbezuges ausmachen. Auch wenn die Zahlung der Firmenpension erst mit
         Pensionsantritt erfolgt, können Sie die jährlichen Belastungen schon vorher steuermindernd berücksichtigen. Dabei
         können abgabenrechtliche Vorteile voll und ganz ausgenutzt werden. Neben einer Alterspension kann auch gleich
         eine Berufsunfähigkeitspension oder eine Hinterbliebenenpension vereinbart werden.

         Pensionszusage leistungsorientiert
         Sie als Unternehmer vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer eine konkrete Rentenleistung. Diese Rentenleistung ergibt
         sich direkt – also ohne Zwischenschaltung eines Finanzierungsinstruments (siehe unten "Pensionszusage beitrags-
         orientiert") – aus der Pensionszusage. Zur Ausfinanzierung wird eine Pensionsrückdeckungsversicherung mit den
         aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen abgeschlossen.

         Pensionszusage beitragsorientiert
         Auch hier vereinbaren Sie als Unternehmer mit Ihrem Arbeitnehmer eine konkrete Rentenleistung (siehe oben
         "Pensionszusage leistungsorientiert"). Hier jedoch mit dem Unterschied, dass sich die konkrete Rentenleistung
         unmittelbar aus dem Veranlagungsergebnis einer Rückdeckungsversicherung ableitet. Zugesagt wird zu Beginn
         eine garantierte Rentenleistung, welche sich im Laufe der Zeit noch durch zugewiesene Gewinnbeteiligungen
         erhöhen kann.

         Für die Pensionszusage bildet Ihr Unternehmen Rückstellungen, die sich zunächst gewinnmindernd und somit
         steuersparend auswirken. Die Rück­deckungs­versicherung deckt in der Regel auch die gesetzliche Verpflichtung
         zur Hinter­legung von Wert­papieren ab und sorgt für die erforderliche Liquidität im Unternehmen.

         Auswirkung auf die bilanzielle Darstellung
         Was die bilanzielle Darstellung von "Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen" und "Pensionsrückdeckungs-
         versicherungen" im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss betrifft, wird in der AFRAC-Stellungnahme 27 abge-
         handelt (z.B. die Möglichkeit einer Saldierung von Rückstellung und Rückdeckungsversicherung).

         Flexibler Pensionsbeginn, garantierte Rententafeln.
         Der Pensionsantritt kann flexibel an neue Situationen angepasst werden und ist zwischen dem 55. und 65. Lebens­
         jahr ohne Rückkaufs­abschlag möglich. Bei Abschluss der Pensionsrückdeckungsversicherung ­sowie bei prämien-
         freier Verlängerung bis zum gesetzlichen Pensionsalter sind die Rententafeln garantiert.
Betriebliche Vorsorge | 15

 Die Vorteile im Überblick:
  Höchstmaß an Sicherheit – Garantie auf die einbezahlten Sparprämien während der gesamten Laufzeit,
   auch im Falle des Rückkaufs (nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres)
  Vorsorgemöglichkeit auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und AG-Vorstände
  Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension möglich
  Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Leistung bei vorzeitigem Austritt)
  Schutz bei Insolvenz (Verpfändung des Vertrages zugunsten des Mitarbeiters / Unternehmers möglich)
  Mit Einschluss der Pensionsgarantie: Höhe der Pension zum Vertragsbeginn gesichert
  Beiträge aus Sicht des Begünstigten steuerfrei (Lohnnebenkosten, Sozialvers., Einkommensteuer): dadurch
   erzielt man bei der Firmen­pension im Vergleich zu einer freiwilligen Gehaltserhöhung wesentlich höhere
   Erträge als bei einer vergleich­baren privaten Vorsorge.
  Stärkere Bindung von wichtigen Mitarbeitern an das Unternehmen
  Beiträge sind aus Sicht des Begünstigten völlig frei von lohnabhängigen Abgaben.
  Versteuerung erst in der Pension (dort hat der Begünstigte in der Regel weniger Einkommen und fällt
   somit in eine günstigere Progression)
  Mitarbeitermotivation
  Übertragungsmöglichkeit in eine betriebliche Kollektivversicherung bzw. in eine Pensionskasse

Die steuerliche Behandlung der Pensionszusage.

                          Anwartschaftsphase                             Leistungsphase
                          Pensionszusage wird erteilt und eine           Rückstellung wird aufgelöst –
                          Rückstellung wird dotiert – gewinnmindernd     gewinnerhöhend
                          Prämie für Rückdeckungsversicherung wird       Aktivierungswert wird aufgelöst –
                          eingezahlt – gewinnmindernd                    gewinnmindernd
 Arbeitgeber                                                             Versicherungsleistung wird
                          Aktivierungswert wird aufgebaut –
                                                                         an Unternehmen bezahlt –
                          gewinnerhöhend
                                                                         gewinnerhöhend
                          Prämien sind lohnnebenkosten- bzw.             Pensionszusage wird erfüllt –
                          sozialversicherungsfrei                        gewinnmindernd
                          Prämien sind sozialversicherungs- und          Gemeinsame Besteuerung mit
 Arbeitnehmer
                          steuerfrei                                     anderen Einkünften

In 5 Schritten zu Ihrer individuellen Pensionszusage:

                    Schritt 2                Unternehmen                        Schritt 1
               Abschluss Pensions-                                             Abschluss
                 rückdeckungs-                                              Pensionszusage-
                  versicherung                                                vereinbarung

       Schritt 4                                                                           Schritt 5
    Auszahlung der                                                                        Auszahlung
 Versicherungsleistung                                                                    der Pension
                                                  Schritt 3
                                                Verpfändung

                                                                                     Begünstigter

                                                                         Anwartschaftsphase    Leistungsphase
16 | Betriebliche Vorsorge

    5. Selbstständigenpension.

         Gerade für Selbstständige wird die Altersvorsorge immer wichtiger. Sie haben jetzt die Chance, den Sondertarif für
         Selbstständige zu nutzen! Investieren Sie einen Beitrag für Ihre private Vorsorge, damit Sie es sich später so richtig
         gut gehen lassen können und Sie den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

         Auf Wunsch die Berechnungsgrundlagen-Garantie (Rententafel) von heute sichern!

         Die Doppelte-Garantie.
         Mit der Raiffeisen Selbstständigenpension profitieren Sie von einer Doppelten-Garantie. Denn Raiffeisen garantiert bei
         Einschluss der Rentengarantie die Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der späteren Pensionszahlung zu Ver­trags­
         beginn und wandelt das angesparte Kapital bei Beginn der Rentenzahlung wahlweise in eine lebenslange Pension
         oder in eine einmalige Kapitalabfindung um. Ebenso besteht jederzeit eine Garantie auf die einbezahlte Sparprämie.

              Die Vorteile der Selbstständigenpension für Sie als Unternehmer im Überblick:
               Bei Einschluss der Rentengarantie: garantierte Höhe bzw. Berechnungsgrundlagen
                für die Pension zu Vertragsbeginn
               Jederzeitige Garantie der einbezahlten Sparprämie nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres
               Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Pension oder einmaliger Kapitalabfindung
               Veranlagung und Auszahlung KESt-frei
               Jährlich zugewiesene Gewinne bleiben garantiert und können nicht mehr verändert werden
               Je früher Sie mit der Ansparung beginnen, desto geringer ist Ihr Beitrag für eine attraktive Zusatzpension

          „Meine Raiffeisen Pension“ als „Meine Selbstständigen Pension“.
          Einschluss von Zusatzbausteinen möglich:
             Pensionsgarantie
             Überlebensversicherung
             Ablebensversicherung
             Berufsunfähigkeitspension
Betriebliche Vorsorge | 17

6. Meine betriebliche Kreditbesicherung.
    Heute vorsorgen – Sicherheit für morgen!

   Betriebliche Kredite schaffen Spielräume und finanzieren Investitionsvorhaben. Dies ist aber nur dann empfeh-
   lenswert, wenn das existenzgefährdende Risiko vermieden wird und der Fortbestand des Unternehmens nicht auf
   dem Spiel steht. Die Kreditbesicherung schafft genau diese sicheren Voraussetzungen und versichert Ihr Risiko.
   Vor allem im Hinblick auf eine Unternehmensübergabe – die nicht immer langfristig geplant werden kann – ist eine
   Kreditbesicherung für das Fortbestehen wichtig.

   Gründe für Unternehmensübergaben:                                                                  25 %
                                                                                                                    45 %
    45 % altersbedingte Nachfolge, Pension
    30 % nicht geplante Nachfolge durch Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit etc.
    25 % geplante, aber vorzeitige Übergabe                                                                 30 %

                                                                                               Quelle: KMU Forschung Austria

   Eine Absicherung folgender Risken ist empfehlenswert:
    Ableben               Unfall und Invalidität          Berufsunfähigkeit

   Egal für welche Absicherungsvariante Sie sich entscheiden, wir erstellen die steueroptimale Variante für Ihr Risiko.

   Die Kreditbesicherung an einem Beispiel.
   Bei Ableben des Betriebsinhabers wird im Klein- und Mittelbetriebsbereich häufig eine Betriebsliquidation notwendig.
   Während dieser Zeit fallen möglicherweise nur mehr Resterträge an – die Kosten, insbesondere für Kredite, laufen
   aber weiter. Besteht eine Versicherung, werden damit die Kredite getilgt und die wesentlichen Lasten für die Hinter­
   bliebenen fallen weg. Die Neuordnung der betrieblichen Verhältnisse kann dann in aller Ruhe vorgenommen werden.

     Die Vorteile im Überblick:
        Tilgung noch offener Kredite
        Schutz vor Zwangsverkäufen und Rückgriffen der Gläubiger
        Absicherung der Hinterbliebenen
        Finanzielle Überbrückung bei Rechtsnachfolge
        Zeit für die Neuordnung der betrieblichen Verhältnisse
        Optimale Ausnutzung der steuerlichen Rahmen­bedingungen
        Niedrige Finanzierungskosten
        Gleichbleibende Liquiditätsabflüsse
18 | Betriebliche Vorsorge

    7. D
        ienstleistungen rund um die betriebliche Vorsorge.

    7.1. Experten der betrieblichen Vorsorge vor Ort.

         Im Sinne des Allfinanzkonzepts von Raiffeisen bietet die Raiffeisen Versicherung ihre Produkte bereits seit über 40
         Jahren österreichweit und exklusiv den Kunden von Raiffeisenbanken an. Sowohl die Produkte als auch das Service
         sind speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Raiffeisenkunden ausgerichtet. Seit den Neunzigern zählt
         die Raiffeisen Versicherung zu den drei größten Lebensversicherern Österreichs und gilt als Spezialist für die
         Vorsorge im betrieblichen Bereich. Die Firmenkunden werden durch unsere betrieblichen Vorsorgeexperten vor
         Ort beraten!

         Leistungen der betrieblichen Vorsorgeexperten in Ihrem Bundesland:
          Beratung und Analyse für die Neu- und Umgestaltung der betrieblichen Vorsorgelösungen
          Persönliche und laufende Betreuung durch Ihren Raiffeisen Kundenberater vor Ort
          Enger Kontakt zu den Steuerberatungskanzleien im Land

    7.2. Die Leistungen der Valida Consulting.
         Der Raiffeisen Partner Valida Consulting ist der Experte für Versicherungsmathematik und berät auch im Bereich der
         betrieblichen Vorsorge, indem sie bestehende Entscheidungs- und Handlungsspielräume aufzeigt und nutzbar macht.

         Bewertung von „Sozialkapital”.
         Zum Sozialkapital zählen Abfertigungsregelungen, Pensionszusagen, Jubiläumsgelder und Ähnliches. Bei der
         Bewer­tung dieser Regelungen macht es einen enormen Unterschied, ob neben den handels- und steuerrecht­
         lichen Verpflichtungen auch bestehende Entscheidungs- und Handlungsspielräume berücksichtigt und zugunsten
         des Unternehmens nutzbar werden. Die Valida kann Ihr Unternehmen in diesen Fragen mit der Erfahrung eines
         hochqualifizierten Expertenteams unterstützen.

         Beratung für Pensionsmodelle.
         Sei es bei der Neugestaltung von Pensionslösungen oder bei der „Bereinigung“ bestehender Pensions-
         verpflichtungen: Betriebliche Vorsorgeentscheidungen sind meist langfristig und beeinflussen die Gewinnsituation
         und andere wichtige Kennzahlen des Unternehmens. Manche Auswirkungen der Entscheidung konkretisieren
         sich erst im Zeitverlauf über die gesamte Laufzeit (inklusive Rentenzahlungsphase).
Betriebliche Vorsorge | 19

ALLE MODELLE DER BETRIEBLICHEN VORSORGE
                                                                                                                               auch an Ihre
IM ÜBERBLICK.                                                                                                    Denken Sie
                                                                                                                Selb st st än di genpension
                                                                                                                                            .

                                                         Pensionsvorsorge                          Abfertigungsvorsorge
                                                                                                                              Selbst-
                                                                                                          Mitarbeiter-
                                                Individuelle                   Kollektive                                   ständigen-
                                                                Zukunfts-                                  vorsorge
    Rechtsform:                                  Pensions-                     Betriebs-          „Alt“                      vorsorge
                                                                sicherung                                     ab
                                                  zusage                        pension                                         ab
                                                                                                          01.01.2003
                                                                                                                            01.01.2008
    Aktiengesellschaft
     Vorstand                                                                                             ***              –
     Arbeitnehmer                                                                                                          –
    Einzelunternehmen und Freie Berufe
     Arbeitgeber                                    –              –              –               –           –                
     Arbeitnehmer                                                                                                         –
    GmbH
     Gesellschafter GF (≥ 50 %)                                   –              –               –          –                 
     Gesellschafter GF (> 25–50 %)                                –              –               –          **               
     Gesellschafter GF (≤ 25 %)                                                                                           –
     Arbeitnehmer                                                                                                         –
    KG
     Komplementär                                   –              –              –               –           –            Sonderfälle
     Kommanditist                                   –              –              –               –           –             möglich
     Kommanditist als Arbeitnehmer                                                                                        
     Arbeitnehmer                                                                                                         –

    OG, OEG
     Gesellschafter                                 –              –              –               –           –                 *
     Arbeitnehmer                                                                                                          –
    Genossenschafter
     Genossenschafter                               –              –              –               –           –                 –
     Arbeitnehmer                                                                                                          –
    Ges.m.b.H. & Co KG
     Komplementär(e)                                –              –              –               –           –                –
     Kommanditist                                   –              –              –               –           –                –
     Kommanditist als Arbeitnehmer                                                                                        
     Arbeitnehmer                                                                                                         –

  * wenn GSVG Pflichtkrankenversicherung, ** ohne Sperrminorität, ***neue Verträge ab 01.01.2008
Partner

Versicherer:
UNIQA Österreich Versicherungen AG,
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Telefon: +43 1 211 19-0
Telefax: +43 1 211 19-1419                            Valida Plus AG                                 Valida Pension AG                                Valida Consulting GesmbH
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