Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes
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Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung − die Sicht des Berufsverbandes Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.V. 2018
Fachärzte für KJPP in Deutschland (31.12.17, BÄK) FÄ f. KJPP 2346 1154 1067 61 Zuwachs ggü. Vorjahr Insgesamt: 3,9% Krankenhaus: 6,3% http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloa ds/pdf-Ordner/Statistik2017/Stat17Tab03.pdf
Gutachten des Sachverständigenrats Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung: Enorme Zunahme der KJPP seit 2000 Quelle: SVR-GA, 2018
Gutachten des Sachverständigenrats Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung: Bruttoersatzbedarf bis 2025 Quelle: SVR-GA, 2018
Gutachten des Sachverständigenrats Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung: Bruttoersatzbedarf bis 2035 Quelle: SVR-GA, 2018
Aktuelle Bedarfsplanung ▪ Aktuelle Verhältniszahl: 1 KJPP : 16909 unter 18-jährige Einwohner ▪ Planung in 97 Raumordnungsregionen ▪ Zum Teil regionale Unterteilungen der Regionen zur besseren Verteilung der Sitze ▪ Aktuelle Situation zeigt Versorgungslücken: 34%
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Oben: In 2015 realisierte Wegezeiten in Autofahrminuten: Ca. 20% >60 min. Unten: Potenzielle Wegezeiten Ca. 4% >45 min. Quelle: GA zur Bed.pl.
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ▪ Potenzielle Wegezeiten in Autofahrminuten: ▪ 99,8% erreichen HA in max. 10 min. ▪ 99% erreichen FA in max. 30 min. ▪ Ausnahme KJPP: 4% der Bevölkerung 45 min. Quelle: GA zur Bed.pl.
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Grundlagen zur Neuberechnung der Verhältniszahl Quelle: GA zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ▪ Basisleistungen in der Grundversorgung soll stärker als bisher gesteuert werden ▪ Basisleistungen dürfen nicht in Konflikt mit dem Vergütungssystem stehen ▪ Konflikt: Vergütung Kap. 14 - Gesprächsleistungen vs. Kapitel 35 - Gesprächsleistungen ▪ Planungs- und Vergütungssystem sollen sich gegenseitig ergänzende Anreize zur Sicherstellung setzen ▪ GA empfiehlt breiter gefasste Instrumente zur Sicherstellung einer effizienten und koordinierten Versorgung, arztentlastende Delegation und Organisation der Versorgung in regionalen Facharztnetzen
Bedarfsplanung ▪ Aktuelle Verhältniszahl: 1 KJPP : 16909 unter 18-jährige Einwohner scheint nutzbar ▪ Morbidität anhand von Diagnosen eingeschätzt, ist ungeeignet zur Feststellung des Bedarfs in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, siehe Diskussion zum PsychEntgelt ▪ Sozioökonomische Situation bedeutsam (KIGGS), aber keine verknüpfbaren Daten für regionale Planung vorhanden
Unterschiedliche Teilnehmer an der Versorgung ▪ Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ▪ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ▪ Kinder- und Jugendärzte / Psychotherapie ▪ KJ-PIA ▪ Sozialpädiatrische Zentren ▪ Andere
Unterschiedliche Teilnehmer an der Versorgung Quelle: Tenckhoff B., Kassenärztliche Bundesvereinigung
Unterschiedliche Teilnehmer an der Versorgung ▪ Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ▪ 2015: ca. 920.000 BHF ▪ 2014: ca. 430.000 Personen behandelt (Quelle: KBV) ▪ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ▪ 2015: ca. 575.000 BHF (Quelle: KBV) ▪ Kinder- und Jugendärzte / Psychotherapie ▪ KJ-PIA ▪ Sozialpädiatrische Zentren ▪ Andere
Unterschiedliche Teilnehmer an der Versorgung Behandlungsfälle KJPP in den Ländern Quelle: Kurch-Bek, Tenckhoff, KBV, 2016
Unterschiedliche Teilnehmer an der Versorgung ▪ Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ▪ Kap. 14 EBM ▪ Kap. 35 EBM ▪ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ▪ Kap. 35 EBM ▪ Kap. 23 EBM
Versorgungsplanung aus Sicht des BKJPP ▪ Es gibt bereits viele sehr gute Versorgungsstrukturen ▪ Es braucht: ▪ Bessere Vernetzung der vorhandenen Angebote ▪ Durch Zusammenschluss von Leistungsanbietern Schaffung neuer gemeinsamer Angebote ▪ Gemeinsame Behandlungsangebote verschiedener Leistungserbringer ▪ Z.B. KIJUP ▪ ADHS-Vertrag Baden-Württemberg ▪ Kollektivvertragliche Lösungen ▪ Lokale Unterschiede müssen berücksichtigt werden ▪ Sektorübergreifende Versorgungsplanung sinnvoll, wenn Voraussetzungen erfüllt sind
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ▪ Sektorübergreifende Planung erfordert Veränderungen in der Vergütung und in der Erfassung von Diagnosen und Leistungen in den beiden Sektoren ▪ Vergleichbarkeit der Patienten zwischen Praxen und Klinikambulanzen ??? ▪ GA empfiehlt weitere Versorgungsforschung zur Klärung dieser Frage ▪ Leistungsgeschehen und Vergütung ▪ Sektorübergreifende Planung nur im Bereich der Ermächtigungen heute schon möglich ▪ Prioritär sektorübergreifende Planung eher bei spezialisierten Leistungen, die nicht wohnortnah angeboten werden müssen ▪ Nicht-konservative Augenärzte, Chirurgen, Orthopäden ▪ Anästhesisten, Fachinternisten
Sektorübergreifende Versorgungsplanung ▪ BKJPP: Wie kommt es zu der Einschätzung der Gutachter bzgl. der geeigneten Fachgruppen für prioritär sektorübergreifende Versorgung? ▪ Wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ungeplant sektorübergreifend?
Sektorübergreifende Versorgungsplanung ▪ SVR-Gutachten: „unsichtbare Mauer zwischen […] der ambulanten und der stationären Behandlung….“ (SVR-GA, 2018, S.363) ▪ In KJPP scheint die Mauer weniger hoch als anderswo: ▪ §118 SGB-V: (1) Psychiatrische Krankenhäuser sind vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen. ….. (2) Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung sind zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der im Vertrag nach Satz 2 vereinbarten Gruppe von Kranken ermächtigt. ….
Sektorübergreifende Versorgung, StäB ▪ §115d SGB-V ▪ (1) Psychiatrische Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung können in medizinisch geeigneten Fällen, wenn eine Indikation für eine stationäre psychiatrische Behandlung vorliegt, anstelle einer vollstationären Behandlung eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld erbringen. ….. In geeigneten Fällen, insbesondere wenn dies der Behandlungskontinuität dient oder aus Gründen der Wohnortnähe sachgerecht ist, kann das Krankenhaus an der ambulanten psychiatrischen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer oder ein anderes zur Erbringung der stationsäquivalenten Behandlung berechtigtes Krankenhaus mit der Durchführung von Teilen der Behandlung beauftragen.
GA Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Konzept zur Neuberechnung der Verhältniszahl Quelle: GA zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Das ist anders in der KJPP: KJPIA- Strukturen mehr als Ermächtigungen
Gutachten des Sachverständigenrats Behandlungsangebote in der psychiatrischen Versorgung NICHT übertragbar auf die KJPP Quelle: SVR-GA, 2018
Gutachten des Sachverständigenrats Modell einer gestuften psychiatrischen Versorgung -Entspricht nicht der aktuellen Ausgangslage zur Versorgung in der KJPP -SPV-Praxen fehlen in Bezug auf die intensiven ambulanten Angebote, KJPP hat multimodale Angebote in den Praxen, aber: -SPV-KJPIA geht nicht parallel Quelle: SVR-GA, 2018
Gutachten des Sachverständigenrats Empfehlungen und Hinweise (Psychiatrische Versorgung, nicht KJPP!) und was lernen wir daraus? ▪ Stärkere Verbindlichkeit der Koordinationsverantwortung ▪ SPV, ADHS-Vertrag, KiJUP,… ▪ Ausweitung des ambulanten Angebots: Wie können wir die offenen Stellen besetzen? ▪ Gemeinsame Versorgungsangebote von Konsortien, darüber die Versorgung in die Fläche bringen ▪ Sektorübergreifende Bedarfsplanung: Sinnvoll, wenn Voraussetzungen erfüllt sind ▪ Versorgung besonders bedürftiger Gruppen in den Blick nehmen ▪ Vergütung ambulanter psychiatrischer Leistungen zu niedrig, um einen Anreiz zu schaffen; Unterschiedliche Vergütung in Praxen und PIA
Gutachten des Sachverständigenrats Empfehlungen und Hinweise (Psychiatrische Versorgung, nicht KJPP!) und was lernen wir daraus? ▪ Förderung intensiver und multimodaler Angebote im amb. Bereich ▪ SPV weiter ausbauen, KiJUP,….Kollektivvertrag! ▪ Versorgung in lokalen Gesundheitszentren ▪ Aufsuchende Krisenteams ▪ Proaktiver Einbezug von Digitalisierung und Telemedizin ▪ Schon zu telefonieren wäre hilfreich! EBM-Änderungen
FAZIT ▪ Es gibt bereits viele sehr gute Versorgungsstrukturen mit differenzierten Angeboten (KJPP, KJP,KJÄ,KJPIA, SPZ,…) ▪ Es braucht: ▪ Bessere und verbindlichere Vernetzung der vorhandenen Angebote ▪ Durch Zusammenschluss von Leistungsanbietern Schaffung neuer gemeinsamer Angebote ▪ Gemeinsame Behandlungsangebote verschiedener Leistungserbringer ▪ Kooperation muss finanziert werden, Umdenken in der Leistungsdefinition ▪ Kollektivvertragliche Lösungen ▪ Sektorübergreifende Versorgungsplanung sinnvoll, wenn Voraussetzungen erfüllt sind (Vergleichbarkeit von Leistungsgeschehen und Entgelt)
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