Der Große Münsterländer - März 2018 Nr. 158 - Verband Große Münsterländer
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Inhaltsverzeichnis Gesamtverband Editorial S. 3 Satzungsentwurf zur Gründung eines Weltverbandes S. 4 Vorinformation zur Internationalen VormWalde-HZP 2018 S. 10 Nachrichten aus den Landesgruppen Baden-Württemberg S. 11 Bayern S. 13 Niedersachsen S. 17 Ostwestfalen-Lippe S. 24 Rheinland S. 27 Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland S. 30 Schleswig-Holstein S. 35 Westfalen-West S. 39 Zuchtgeschehen Leistungsnachweise S. 49 Röntgenergebnisse S. 50 Wurferwartungen S. 51 Neue Zuchtrüden S. 52 Neue Zuchthündinnen S. 60 Mitgliederbereich Ehrungen S. 69 Neue Mitglieder S. 68 Aufnahmeantrag S. 72 Änderungsmitteilung S. 73 Impressum Herausgeber / Verleger: Verband Große Münsterländer e.V. Vorsitzender Franz Loderer, Ahornweg 12, 85114 Buxheim Verantwortlich für den Inhalt: Verbandspressewartin Marita León Ohl, Alte Höh 47, 42579 Heiligenhaus, Tel.: 0172/8612732 Bankverbindung: Postbank Essen, Konto-Nr.: 69177433, BLZ: 360 100 43 IBAN: DE70 3601 0043 0069 1774 33, BIC: PBNKDEFF Erscheinungsweise ist vierteljährlich: März, Juni, September, Dezember. Redaktionsschluss ist am 1. des Vormonats. Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist im Jahresbeitrag enthalten. Gesamtherstellung: Infotex-digital, KDS Graphische Betriebe GmbH Bahnhofsweg 2, 82008 Unterhaching Titelbild: Vito vom Bußhof.und Akando vom Brede Seite 2 Mitteilungsblatt 158
Gesamtverband Editorial März 2018 Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Großen Münsterländers! Ein spannendes Jahr steht uns bevor. Unser Vorhaben, einen Weltverband zu gründen, nimmt weitere Gestalt an. Wir haben einen ersten Entwurf einer möglichen Satzung eines Weltverbandes erstellt und möchten diesen nachfolgend veröffentlichen und zur Diskussion darüber einladen. Der Ent- wurf findet sich auf den folgenden Seiten des Gesamtverbandes. Sicherlich kommen Fra- gen auf, und es gibt noch nicht beantworteten Informationsbedarf. Bitte tragt uns diesen an, damit wir alles bearbeiten und beantworten können. Nicht zuletzt wird das Vorhaben auch zu den Themen unserer Jahres- hauptversammlung in Fulda gehö- ren. Währenddessen wurde auch schon erster Kontakt mit den Auslandsver- einen aufgenommen und über un- sere Planung informiert. Dies hat bisher zu außerordentlich positiven Feedback seitens der Auslandsver- eine geführt. Nach den Prüfungen des vergange- nen Herbstes sind nun zahlreiche neue Hunde zur Zucht freigegeben worden. Diese finden sich im Be- reich Zuchtgeschehen. Bald stehen auch wieder die ersten Zuchtprüfungen an. Es ist spannend zu sehen, wie sich die jungen Hunde entwickelt haben. Wir freuen uns drauf. Der Vorstand Mitteilungsblatt 158 Seite 3
Gesamtverband Satzungsentwurf Stand 6. Februar 2018 Grosser Muensterlaender International e.V. (GMI) Grosser Muensterlaender International e. V. (GMI), gegründet am: ……………… World Association- Grosser Muensterlaender International e.V. Satzung des Weltverbandes „Grosser Muensterlaender International e. V.“ „(GMI)“ In dem Bestreben, die Zucht, Führung und Verbreitung, der in Deutschland beheimateten Jagdhunderasse Großer Münsterländer, gemäß ihrer jagdlichen Zweckbestimmung in allen Ländern zu fördern, in der Absicht, zur Erhaltung des hohen Standards (FCI Nr. 118/05.03.2014 DE) dieser Rasse, die Zucht-, Haltungs- und Ausbildungsbedingungen zu harmonisieren und im Bewusstsein, die durch den Fortfall der politischen Hemmnisse und die Wiedergewinnung der Freizügigkeit im Verkehr für eine konstruktive und produktive Zusammenarbeit zwischen den Große Münsterländervereinigungen in der Welt zu nutzen und auszuweiten, sind Vertreter der Vereinigungen Großer Münsterländer aus aller Welt am ………….. in …………. zusammengekommen und haben zum Zwecke der Gründung des Weltverbandes „Grosser Muensterlaender International e. V.“, folgende Satzung beschlossen: § 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen „Grosser Muensterlaender International e. V.“, Abkürzung „GMI“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Coesfeld, dem Sitz des Verbandes Große Münsterländer e. V. unter der Nummer …. eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Deutschland. § 2 Vereinszweck Der Verein versteht sich als internationaler, freiwilliger Zusammenschluss von nationalen Rassehunde – Zuchtvereinen der Jagdhunderasse „ Große Münsterländer“. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes der Grundlage des bei der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten gültigen Standards in ihrer Rassereinheit, in ihrem Typ, ihrem Wesen, ihrer Konstitution und ihrer jagdlichen Zweckbestimmung / Verwendungszweck. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Seite 4 Mitteilungsblatt 158
Gesamtverband Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie der Bildung. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsehrenämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Vorstandsmitglieder erhalten keine Aufwandsentschädigung. Die Vergütung von Auslagen wird für die einzelnen Mitglieder / Vertreter von den jeweiligen Landesverbänden getragen. § 3 Mittel zum Zweck Als Mittel zur Durchsetzung des Satzungszwecks dienen insbesondere: • Unterstützung bei der Vertretung von Anliegen der Rasse bei den nationalen und inter- nationalen Rassehund – Zuchtverbänden. • Weltweite Förderung der Zucht, Ausbildung und Haltung durch Erarbeitung allgemein- verbindlicher Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Mitgliedsländer für die Rasse „Große Münsterländer“. • Unterstützung bei der Vertretung insbesondere der, für den Rasseerhalt und deren För- derung maßgeblicher jagdlicher Belange, bei den nationalen und internationalen Ver- bänden und Institutionen. • Förderung des Tierschutzanliegens durch Angleichung der Zucht-, Haltungs- und Aus- bildungsbestimmungen an die tierschutzrechtlichen Gegebenheiten. • Abstimmung gemeinsamer internationaler Veranstaltungen. • Durchführung von jagdlichen Anlagen- und Leistungsprüfungen, entsprechend den na- tionalen Richtlinien und seiner im FCI – Rassestandard beschriebenen jagdlichen Zweckbestimmung, sowie in Anlehnung an die Anforderungen des Mutterlandes • Umsetzung des bei der FCI hinterlegten FCI – Rassestandard „ Großer Münsterländer“ weltweit. • Weltweite einheitliche Auslegung des FCI – Rassestandards durch Formwertrichter der Rasse „Grosser Muensterlaender“. • Weltweite Durchsetzung des Rassenamens „Grosser Muensterlaender“. § 4 Geschäftsjahr, Erfüllungsort Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins. § 5 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können nur nationale Mitgliedsvereine für die Rasse Großer Münsterländer werden, die Mitglied des nationalen Rassehundezucht–Dachverbands sind, der wiederum Mitglied der FCI ist oder mit dieser assoziiert ist. Das gilt auch für einen nationalen Zuchtverein, der in seinem Land in einer Zuchtgemeinschaft organisiert und von Mitteilungsblatt 158 Seite 5
Gesamtverband dem nationalen Rassehundezucht–Dachverband anerkannt (z. B. Skandinavien, Finnland) ist. Zuchtvereine aus Ländern, deren nationaler Dachverband der FCI nicht angehört oder nicht assoziiert ist, können nicht Mitglied des „Grosser Muensterlaender International e.V.“ werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft bedarf eines Antrages an die Geschäftsstelle. Dem Antrag ist beizufügen a) die Satzung des Bewerbers in geltender Fassung b) der Nachweis der Mitgliedschaft im Dachverband gemäß Absatz 1 c) eine Erklärung, dass der Bewerber die Satzung des GMI anerkennt. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Entscheidung kann auch im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden. Die Mitgliedschaft kann durch Kündigung beendet werden. Diese muss bis spätestens den 30. September eines Jahres eingegangen sein, wenn sie mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres wirksam werden soll. Beim Ausscheiden aus dem WV-Grosser Muensterla- ender hat der ausscheidende Verein kein Recht auf Zahlung finanzieller Mittel. Eine fristlose Kündigung (Ausschluss) ist zulässig, wenn ein Mitglied in so gravierender Weise gegen die Zwecke des Vereins verstößt, dass sein Verhalten als Vereinsschädigung zu werten ist. Über eine fristlose Kündigung (Ausschluss) entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Entscheidung kann auch im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden. Dem betroffenen Mitglied ist rechtliches Gehör zu gewähren. Die fristlose Kündigung ist mit Zugang wirksam. Verliert ein Mitglied durch Austritt oder Ausschluss die nach Absatz 1 erforderlichen Voraus- setzungen der Mitgliedschaft, so kann die Mitgliedschaft im WV-Grosser Münsterländer nur aufrecht erhalten bleiben, wenn ihm nicht schwerwiegende Vergehen in Zuchtangelegen- heiten oder gravierende Verstöße gegen FCI-Bestimmungen zur Last gelegt werden. Seine Mitgliedschaft im „Grosser Muensterlaender e.V.“ ruht dann, bis die Mitgliederver- sammlung über sein weiteres Verbleiben entschieden hat. § 6 Organe Organe des Verbandes sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand § 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Geschäftsführer im Auftrag des Präsidenten unter Mitteilung einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von acht Wochen einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Ladung und Aufgabe der Schreiben zur Post. Für die Fristberechnung ist der Poststempel maßgebend. Der Präsident oder ein Vizepräsident leitet die Versammlung. Seite 6 Mitteilungsblatt 158
Gesamtverband In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; die Vertretungsberechtigung ist nachzuweisen, wenn das Stimmrecht nicht durch den jeweiligen Vorsitzenden des Mitgliedvereins wahrgenommen wird. Zusätzlich hat der Präsident ebenfalls eine Stimme. Alle Abstimmungen finden offen statt, bei ihnen gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten oder seines Vertreters. Satzungsänderungen bedürfen einer zwei Drittel Mehrheit (2/3) der abgegebenen gültigen Stimmen. Verhandlungssprache ist deutsch, der Schriftverkehr kann zusätzlich in Englisch geführt werden. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die Anträge sind an den Geschäftsführer schriftlich in einer der zwei Sprachen (deutsch oder englisch) in doppelter Ausfertigung bis spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin zu richten. Das Präsidium kann aus aktuellem Anlass der Mitgliederversammlung Eilanträge vorlegen, über deren Zulassung in der Mitgliederversammlung abzustimmen ist. Es entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind nur stimmberechtigte Vertreter (höchstens zwei) der Mitgliedsvereine sowie der Vorstand. Stimmberechtigte Mitgliedsvertreter dürfen sich von einem Dolmetscher begleiten lassen. Der Präsident kann weiteren Personen den Zutritt gestatten, wenn dieses im Interesse des Grosser Muensterlaender International e.V. liegt. Etwaige Reisekosten sind von den entsendenden Mitgliedsvereinen zu tragen. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Festsetzung der Tagesordnung 2. Entgegennahme der Berichte des Präsidenten und Geschäftsführer 3. Entgegennahme der Berichte der Funktionäre 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie von Funktionären nach Maßgabe der Notwendigkeit 6. Beschlussfassung über gestellte Anträge 7. Diskussion zentraler Fragen des Grosser Münsterländer International e.V. 8. Kündigung der Mitgliedschaft 9. Entscheidung über die Beibehaltung der Mitgliedschaft nach § 6, letzter Absatz 10. Beschlussfassung über eventuelle Beiträge und/oder Umlagen Mitteilungsblatt 158 Seite 7
Gesamtverband 11. Änderung der Satzung und Erlass von Ordnungen In dringenden Fällen kann eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden, insbesondere im Fall von Kündigungen der Mitgliedschaft. Über die Mitgliederversammlung erstellt der Geschäftsführer ein Protokoll, das vom Präsidenten oder dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist. Dieses Protokoll ist den Mitgliedern binnen zwei Monaten zu übersenden. § 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, der aus dem Mutterland des Großen Münsterländers kommt. Zwei Vizepräsidenten, die aus zwei anderen verschiedenen Ländern kommen und einem Geschäftsführer, der vom Präsidenten bestellt wird. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für die Dauer von vier Jahren auf einer turnusmäßigen Mitgliederversammlung gewählt. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl gewählte Vorstandsmitglieder ihres Landes sein. Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes, für den im Verhinderungsfall, der nicht nachgewiesen zu werden braucht, einer der beiden Vizepräsidenten eintritt. Dem Vorstand obliegen die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung. Er ist im Übrigen für die Erledigung aller Geschäfte zuständig die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Vorstandssitzungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie sollen nach Möglichkeit in einem Land abgehalten werden, in dem ein Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz hat. Die Sitzungen sind vertraulich. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen und den Mitgliedsvereinen zuzusenden. Bei Abstimmungen gilt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten oder seines Vertreters. § 7 (Abs. 3) gilt entsprechend. § 9 Funktionäre Neben den Organen (siehe § 6) können im Grosser Muensterlaender International e.V. Funktionäre für bestimmte Aufgaben berufen werden. Sie sind auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu wählen und für die eigenverantwortliche Erledigung der Aufgaben zuständig, die bei ihrer Berufung bezeichnet werden. Für Zucht- und Rassefragen ist stets die gewählte Zuchtkommission des Gründervereins der Rasse Grosser Muensterlaender e. V., zuständig. Internationale Zuchtfragen sind mit der jeweiligen Zuchtkommission des Grosser Muensterlaender International e.V. und einem Vertreter des jeweiligen Mitgliedslandes zu klären. Nationale Zuchtangelegenheiten obliegen den jeweiligen nationalen Zuchtvereinen. Seite 8 Mitteilungsblatt 158
Gesamtverband § 10 Beiträge – Kostenerstattung Ein Mitgliedsbeitrag kann nur durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Größere, von einer Mitgliederversammlung beschlossene Ausgaben, können am Schluss eines Kalenderjahres in einer Jahresabrechnung zusammengestellt und entsprechend der Mitgliederzahl von den Mitgliedern erhoben werden. Der Geschäftsführer ist für die Kassenführung des Grosser Muensterlaender International e.V. verantwortlich. § 11 Satzungsänderungen – Auflösung des Vereins Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Eine Änderung der Satzung oder einzelner Vorschriften ist nur zulässig, wenn die beabsichtigte Änderung in der Tagesordnung bezeichnet ist. Die Auflösung des Grosser Muensterlaender International e.V. kann ebenfalls nur mit Zweidrittelmehrheit (2/3) beschlossen werden. In diesem Fall hat der Vorstand die laufenden Geschäfte abzuschließen. Der Auflösungsbeschluss hat zugleich über die Verwendung des Vereinsvermögens zu bestimmen. § 12 Übergangs- und Schlussvorschriften Bei Zweifeln über die Auslegung der Satzung, Anträge und sonstigem Schriftverkehr ist der deutsche Text maßgebend. Die Nichtigkeit von Teilen der Satzungsbestimmungen soll nicht die Nichtigkeit der übrigen Teile der Satzung nach sich ziehen. Der Vorstand wird ermächtigt, in diesen Fällen die erforderlichen Änderungen vorzunehmen und im Vereinsregister eintragen zu lassen. Gleiches gilt für redaktionelle Änderungen. Diese Gründungssatzung wurde am …………… beschlossen und von folgenden Gründungsmitgliedern unterzeichnet: (vgl. Anlagen) Datum………. Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Weltverbandes „Grosser Münsterländer International e.V.“ am ……………….. Unterschriften Mitteilungsblatt 158 Seite 9
Gesamtverband Internationale VormWalde-HZP am 12. und 13.10.2018 Die 71. VormWalde-HZP ist wie üblich am 2. Oktoberwochenende und wird von der Lan- desgruppe Bayern ausgetragen. Die Prüfung findet in der landschaftlich attraktiven mittelfränkischen Region mit Schwer- punkt im Landkreis Ansbach statt. Suchenlokal, Suchengeschäftsstelle, und Lokalität des Festabends ist das Dialog-Hotel in Neuendettelsau, in dem auch rd. 70 Übernachtungsbetten vorhanden sind. Regionaltypi- sche fränkische Köstlichkeiten warten auf die Gäste, Hunde sind dort ebenfalls willkommen. Die Zuchtschau, an der auch die Öffentlichkeit teilhaben kann, findet in der unmittelbaren Nähe des Hotels auf einem geeigneten Gelände statt. Sämtliche Prüfungsreviere, sowie auch das anspruchsvolle Prüfungsgewässer liegen im Umkreis von ca. 30 km um das Suchenlokal. Die Prüfung wird für ein Teilnehmerfeld von 30 Hunden organisiert, wir gehen davon aus, dass diese Zahl auch erreicht wird. Wichtig: Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass für eine fristgerechte Anmeldung, die für eine reibungslose Organisation unabdingbar ist, insbesondere eine rechtzeitige HD Röntgenaus- wertung vorliegen muss. Spätester Röntgentermin hierfür ist der 01.09.2018! Bei späterem Röntgen kann nicht von einer rechtzeitig vorliegenden Auswertung ausgegan- gen werden; der entsprechende Hund kann dann unter Umständen nicht an der Prüfung teilnehmen, und das wäre sehr schade. Nähere Angaben, genauer Ablauf, Modalitäten, Anlaufstellen, Ansprechpartner, Adressen für Übernachtungen etc. werden im nächsten Mitteilungsheft veröffentlicht. Wir freuen uns, Sie in Franken begrüßen zu können! Seite 10 Mitteilungsblatt 158
LG Baden-Württemberg Termine 2018 1. VJP 08.04.2018 08:00 Uhr Raum Meisenheim Nenngeld*: 80€ / 95€ Nennschluss: 08.03.2018 2. Zuchtschau 10.06.2018 10:00 Uhr Niedernhall / Schäferhundeverein Nenngeld: 30€ Nennschluss: 10.05.2017 3. Wassergewöhnungstag 08.07.2018 08:00 Uhr Raum Jettkofen Nenngeld: 10€ Nennschluss: 08.06.2018 4. HZP-Wasserübungstag 18.08.2018 08:00 Uhr Raum Ulm Nenngeld: 45€ Nennschluss: 18.07.2018 5. HZP 08.09.2018 08:00 Uhr Raum Ulm Nenngeld*: 110€ / 130€ Nennschluss: 08.08.2018 6. v.W.-HZP 12./13.10.2018 Bayern 7. VGP 20./21.10.2018 08:00 Uhr Raum Gammertingen Nenngeld*: 125€ / 150€ Nennschluss: 20.09.2018 Begrenzt auf max. 6 Hunde Vom Führer ist ein ¼ l Rehwildschweiß zu stellen *Nenngeld Mitglied € / Nichtmitglied € Mitteilungsblatt 158 Seite 11
LG Baden-Württemberg Nennungen zu 1., 2., 5., 6., 8. an: Frank Ritter Stauffenweg 11 72501 Gammertingen Tel. 07574-921579 fr-gammertingen@t-online.de Nennungen zu 3.,4. an: Thomas Schäfer Ludwigsburgerstr.182 70435 Stuttgart Tel. 0711-871125 info@vom-steinmetz.de Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Landes- gruppe Baden-Württemberg. Hinweis: Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 und sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des Nenngeldes auf das Konto: IBAN: DE64 6535 1050 0000 0280 06, BIC: SOLADES1SIG. Bei handschriftlich ausgefüllten Nennformularen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € in Rechnung gestellt. Achtung: Für alle Prüfungen gilt, dass verspätet eingehende Nennungen und Einzah- lungen nicht mehr berücksichtigt werden können! Des Weiteren muss bei der Abgabe der Nennung zur Prüfung mitgeteilt werden, ob an der Verpflegung teilgenommen wird (Zuchtschau und HZP in Niedernhall). Erfolgt keine Mittei- lung, wird kein Essen reserviert! Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Bitte beachten, dass für die Wasserarbeit Stahlschrotpatronen erforderlich sind!! Seite 12 Mitteilungsblatt 158
LG Bayern Termine 2018 1. Richterschulung 02.03.2018 18:00 Uhr Brauereigasthof Kraus Luitpoldstraße 11 Gebühr vor Ort 2. Jugendsuche VJP Niederbayern 07.04.2018 7:30 Uhr Prüfungsleiter Peter Schimmel Prüfungslokal Landgasthof Simandl Griesbacher Str. 2 94501 Beutelsbach! Gebühr: 65 Euro (für Mitglieder) 3. Jugendsuche VJP Franken 22.04.2018 7:30 Uhr Prüfungsleiter Peter Schimmel Prüfungslokal Weinbau Düll, Neuses am Berg Gebühr: 65 Euro (für Mitglieder) 4. Zuchtschau 08.07.2018 9:30 Uhr Gaststätte Rosinger Hof Kleinhohenried 108 86668 Karlshuld http://www.haus-im-moos.de/108.0.html Anfahrtsstrecke: http://www.haus-im-moos.de/74.0.html Gebühr 25 Euro 5. HZP Niederbayern 08.09.2018 7:30 Uhr Raum Vilshofen 6. HZP Franken 15.09.2018 7:30 Uhr Gasthaus Düll Neues am Berg 7. VGP 20.+21.10.2018 Raum Regensburg 8. Bewegungsschießen in Amerdingen 26.10.2018 9:00 Uhr in der Graf von Stauffenberg Schießanlage 86735 Amerdingen Sternbach 4 Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt! Mitteilungsblatt 158 Seite 13
LG Bayern Meldungen zu 1., 2., 3., 5., 6., 7. an Peter Schimmel, Fuchsecke 5, 97337 Neuses am Berg, Tel. 0163/7755843 Meldungen zu 4. an: Zuchtwart Reiner Lenz, Sonnenstraße 8, 90614 Ammerndorf, Email: reiner.lenz.gm@outlook.de Anmeldungen zu 8. ab sofort bei Franz Loderer, Ahornweg 12, 85114 Buxheim , Tel.: 08458/4282 Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Personen beschränkt. Günstige Munition in den gängigen Standartkalibern ist am Schießstand erhältlich. (Wer möchte kann seine eigene Flinte mitbringen!) Für alle Prüfungen gilt, dass verspätet eingehende Nennungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn dies die Gruppeneinteilung noch zulässt. Außerdem wird ein Säum- niszuschlag von 50,00 € fällig. Nennschluss ist für alle Prüfungen 3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Nennungen sind nur gültig mit gleichzeitiger Übermittlung vom Formblatt 1 (Chip-Nr. bitte nicht vergessen), einer Kopie der kompletten Ahnentafel und einer Kopie der Überwei- sung des Nenngeldes. Nenngeld bitte auf das Konto mit der IBAN: DE07750515650010519858, BIC: byladem1keh. Kto.Nr. 105 198 58 VGM Landesgruppe Bayern, BLZ 750 515 65 bei der Sparkasse Kelheim. Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Bei handschriftlich ausgefüllten Nennformularen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in Rechnung gestellt. Generell zahlen Nichtmitglieder ein Aufschlag von 50 %. Bitte beachten: für die Wasserarbeit sind Stahlschrotpatronen erforderlich. Seite 14 Mitteilungsblatt 158
LG Bayern Messe Jagen und Fischen in Augsburg Wir sagen vielen Dank an alle Hundeführer/innen, die sich die Zeit genommen haben, ihre Großen Münsterländer auf der Jagen und Fischen in Augsburg vorzustellen. Es gab viele interessante Gespräche, vor allem bei den Kindern zeigten unsere GM große Beliebtheit! Mitteilungsblatt 158 Seite 15
LG Bayern Bringtreue am 17. Februar 2018 in Moritzbrunn Mit Bravour bestand am 17. Februar 2018 das Gespann die Bringtreueprüfung in Moritz- brunn. Voller Stolz brachte nach nur wenigen Minuten Usko vom Ahler Esch den Fuchs seinem Führer Gebhard Späth. Wir gratulieren zu Eurem Erfolg und wünschen Euch wei- terhin Weidmannsheil! E. Loderer V.l. Prüfungsleiter Peter Schimmel, Gebhard Späth mit Usko vom Ahler Esch, Reiner Lenz, Franz Loderer Seite 16 Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen Termine 2017 / 2018 1. VJP (Jugendsuche) um Wildeshausen 11.03.2018 08:00 Uhr (begrenzt auf 8 Hunde) Nennschluss: 28.02.2018 Nenngeld: EUR 60,00 2. VJP (Jugendsuche) um Aurich 24.03.2018 07:30 Uhr Nennschluss: 08.03.2018 Nenngeld: EUR 60,00 3. VJP (Jugendsuche) in Ost-Niedersachsen 14.04.2018 08:00 Uhr Nennschluss: 15.03.2018 Nenngeld: EUR 60,00 4. Zuchtschau am Jagdschloss Springe 17.06.2018 10:00 Uhr Nennschluss: 05.06.2018 Nenngeld: EUR 20,00 (bei verspäteter Nennung werden zusätzlich EUR 20,00 fällig) 5. VSwP (Verbandsschweißprüfung) um Aurich 28.07.2018 08:00 Uhr Nennschluss: 01.07.2018 Nenngeld: EUR 100,00 6. HZP (Herbstzuchtprüfung) um Wildeshausen 08.09.2018 07:30 Uhr (begrenzt auf 10 Hunde) Nennschluss: 24.08.2018 Nenngeld: EUR 80,00 7. HZP (Herbstzuchtprüfung) um Braunschweig 15.09.2018 07:30 Uhr Nennschluss: 01.09.2018 Nenngeld: EUR 80,00 8. HZP (Herbstzuchtprüfung) um Meppen 22.09.2018 07:30 Uhr Nennschluss: 10.09.2018 Nenngeld: EUR 80,00 Mitteilungsblatt 158 Seite 17
LG Niedersachsen 9. VGP (Verbandsgebrauchsprüfung) um Aurich 20./21.10.2018 07:30 Uhr Nennschluss: 01.10.2018 Nenngeld: EUR 100,00 10. Messe Pferd & Jagd in Hannover 06. bis 09.12.2018 Nennungen zu Pos. 1 + 6 an: Heiko Wittrock, Kleinenkneten 47, 27793 Wildeshausen E-Mail: wittrock47@aol.com Nennungen zu Pos. 2, 5 + 9 an: Andreas Tjaden, Am Steenpiep 1, 26605 Aurich-Brockzetel E-Mail: andreas_tjaden@gmx.de Nennungen zu Pos. 3 + 7: Armin Siedentop, Mühlenstraße 3, 38547 Calberlah-Allenbüttel E-Mail: armin.siedentop@gmx.de Nennungen zu Pos. 4: Helmut Brinkmann, Dannhäuser Flies 2, 37581 Bad Gandersheim E-Mail: ina.brinkmann@yahoo.de Nennungen zu Pos. 8 + Helfer für Pos. 10: Hubert Lüken, Heidering 24 a, 49716 Meppen E-Mail: ausderheide@gmail.com Nennungen bitte nur mit dem entsprechenden Formblatt (siehe: www.jghv.de / Rubrik: Service – Formblätter). Bitte beachten Sie, dass für verspätete, unleserliche Meldungen und alte Meldefor- mulare 20,00 Euro Gebühren zusätzlich berechnet werden! Nichtvereinsmitglieder zahlen 25,00 Euro zusätzlich. Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Großen Münsterländer: www.grossermuensterlaender.de – Landesgruppe Niedersachsen – Ansprechpartner. Christina Meyer Seite 18 Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen 31. BTR (Bringtreueprüfung) in Ostrhauderfehn in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung in Strücklingen Am 18.02.2018 fand die 31. BTR unserer Landesgruppe statt. Treffpunkt war um 09:30 Uhr im Gulfhaus in Ostrhauderfehn. Zu Beginn der Veranstaltung wurden alle Teilnehmer von den Bläsern unserer LG be- grüßt. Nach der Begrüßung gab es eine kurze Information über die weitere Vorgehens- weise. Es wurden fünf (5) Hunde zu dieser BTR genannt. Nach der Auslosung der Startnummern wurde um ca. 10:00 Uhr ins Revier Langholt 3 (Revierinhaber: Clemens Poelker, sen.) ge- fahren. Drei (3) Hunde haben die 31. BTR bestanden und wir gratulieren den erfolgreichen Hun- deführern recht herzlich. Ein DANKESCHÖN an Helmut und Birgit Sterrenberg sowie an Franz Strotmann für die sehr gute Organisation und Durchführung der BTR, den Richtern und dem Revierinhaber Clemens Poelker, sen. für die Bereitstellung des Revieres. Mitteilungsblatt 158 Seite 19
LG Niedersachsen Auf unserer JHV hatten wir wieder die Gelegenheit, einige Mitglieder zu ehren und unsere Wanderpokale an aktive Hundeführer zu übergeben. Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft: Monika Dieling, Lisa Tjaden, Hansjörg Almstedt (alle drei Mitglieder waren leider nicht anwesend) Wanderpokale: Seite 20 Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen Mitteilungsblatt 158 Seite 21
LG Niedersachsen Seite 22 Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen Christina Meyer Mitteilungsblatt 158 Seite 23
LG Ostwestfalen-Lippe Termine 2018 1. VJP 08.04.2018 08.00 Uhr Gasthof Zum Alten Hut ehemals Althoetmar , Buschweg 45 Rheda-Wiedenbrück / Batenhorst Nennschluss: 3 Wochen vorher Nenngeld: 50,00 / 70,00€ 2. Schwarzwildgatter Lippstadt 27.05.2018 11:00 Uhr Gut Mentzelsfelde Lippstadt Unkostenbeitrag 30,00 € 3. Schwarzwildgatter Lippstadt 23.06.2018 11:00 Uhr Gut Mentzelsfelde Lippstadt Unkostenbeitrag 30,00 € 4. Zuchtschau und Schwarzwildgatter 15.07.2018 10.00 Uhr Gut Mentzelsfelde, Lippstadt Nennschluss: 3 Wochen vorher Nenngeld: 20,00€ 5. HZP (mit & ohne Spur) 22.09.2018 & 08.00 Uhr 23.09.2018 Gasthof Zum Alten Hut ehemals Althoetmar Buschweg 45, Rheda-Wiedenbrück Nennschluss: 3 Wochen vorher Nenngeld: 70,00 / 90,00€ 6. VGP mit ÜF in Arge m. KJSch. So 06.10.2018 & 07.10.2018 08.00 Uhr Parkplatz Gut Mentzelsfelde, Mentzelsfelde 1, 59555 Lippstadt Nennschluss: 3 Wochen vorher Nenngeld: 80,00 / 100,00€ Verweiser +15,00€ 7. vorm Walde HZP in Bayern 12.10.2018 & 13.10.2018 Seite 24 Mitteilungsblatt 158
LG Ostwestfalen-Lippe 8. Verbandsstöberprüfung (VStP) 20.10.2018 08:00 Uhr Begrenzt auf 4 Hunde Die Nennungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen. Nennungen sind nur gültig bei gleichzei- tiger Übersendung der Kopie von Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und des Nenngel- des in bar oder Überweisung auf das Konto: Kreisparkasse Wiedenbrück IBAN: DE04 4785 3520 0017 5567 39 BIC: WELADED1WDB Alle Meldungen zu den Prüfungen und der Zuchtschau an den Prüfungsobmann Karl Wichmann, Schlickbreede 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Termine Saugatter und Schießstand Vlotho Exter werden noch bekannt gegeben. Meldung Saugatter und Schießstand an: Pietro Brede Tel.: 0172 -2469210 Abrichte und Führerlehrgänge werden angeboten: Region Rheda – Wiedenbrück Kontakt: Karl Wichmann Tel.: 05242-34895 Region Nordhessen Kontakt: Pietro Brede Tel.: 0172 -2469210 Jägerwitz . Zwei Jäger sitzen auf der Kanzel. Der Rehbock kommt. "So", sagt der eine Jäger, "der Bursche kann sein Testament machen!" Der Schuss kracht und der Bock springt in die Büsche. Sagt der andere Jäger: "Der läuft wahrscheinlich zum Notar." Geburtstagsgruß Der Vorstand der Gruppe Ostwestfalen-Lippe gratuliert allen Mitgliedern die im ersten Vierteljahr des Jahres 2018 Geburtstag haben. Wir wünschen allen Jubilaren alles Gute, Gesundheit, Waidmannsheil und viel Freude an ihren Großen Münsterländern. Mitteilungsblatt 158 Seite 25
LG Ostwestfalen-Lippe Hallo liebe Mitglieder der Landesgruppe Ostwestfalen-Lippe im Verband Großer Münsterländer e.V. nachdem 2017 keine Info Mail von mir gekommen ist, möchte ich im Jahr 2018 wieder damit starten und mich auch gleichzeitig für das Versäumnis entschuldigen. Im vergangenen Jahr habe ich durch Krankheit einiges schleifen lassen müssen, da ich mehr im Wartezimmer beim Arzt gesessen habe als auf dem Ansitz oder vorm PC. Unser Vereinsleben war wieder mit vielen Aktivitäten in unserer Landesgruppe gespickt. So starteten wir 2017 mit unserer Mitgliederversammlung im Februar, gefolgt von der VJP und einigen Saugatterbesuchen in Bad Berka sowie der HZP, der VGP und dem absoluten Hö- hepunkt, der vorm-Walde-Auslese-HZP in unseren Reihen. Es fehlten zwar einige namhafte Hundeführer, dennoch war es eine gelungene Veranstaltung mit dem Höhepunkt des Fest- abends in Cosack’s Brennerei. Hier hat sich unser Vorsitzender mit seinem Team selbst übertroffen. Danke Peter! Mein weiterer Dank gilt aber auch dem gesamten vorm Walde- Team. Hier sei allen voran Karl Wichmann genannt, der alles organisierte und immer die Übersicht behielt. Ein besonderes Ereignis fand außerdem auf dem Schießstand in Vlotho- Exter statt, wo auch erstmalig unser Vorsitzender, trotz vorherigen Krankenhausaufenthal- tes, mit anwesend war. Die Aktivitäten werden auch 2018 in gewohnter Art und Weise fortbestehen, wobei durch das neu geschaffene Saugatter auf Mentzelsfelde, der Weg für uns erfreulicherweise kürzer werden wird. Alle Termine sind jederzeit auf unserer Internetseite: www.vgm-owl.de einzu- sehen. Bitte teilt mir eure E-Mail-Adresse mit damit jeder auch dies Info-Mail erhält, am besten per E-Mail an: Pietro.Brede@grossermuensterlaender.de Des Jäger’s Weisheit Fast wichtiger noch als Waffen ist’s gute Hunde anzuschaffen. Denn ohne Hilfe guter Hunde geht nutzlos manches Wild zu Grunde. Des Jäger’s Hund ist hinter Wild des Herrn getreues Spiegelbild. Stets gilt in Feld, Wasser und Waldesgrund. Es taugt der Herr, wenn taugt sein Hund. Niemals möchte ich es wagen, ohne guten Hund zu jagen. So er fehlt wo’s immer sei, wird die Jagd zur Luderei. Jagen ohne Hund ist Schund. Seite 26 Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland Termine 2018 1. VJP 22.April 2018 (Sonntag) 7.00 Uhr in den Revieren um Heinsberg Treffpunkt: Restaurant Doveraner Mühle Dammweg 14, 41836 Hückelhoven-Doveren Nenngeld: 60,00€ Nennschluss: 13. April 2018 2. Zuchtschau und Landesgruppentreffen 26.August 2018 (Sonntag) 10:30 Uhr Doverener Mühle Dammweg 14 41836 Hückelhoven-Doveren, Abgabe der Ahnentafeln: 10:30 Uhr Nenngeld: 25,00€ HZP mit u. ohne Spur m.l.E 16. September 2018 (Sonntag) 7:00 Uhr in den Revieren um Heinsberg Treffpunkt 7.00 Uhr im Restaurant Doveraner Mühle Dammweg 14, 41836 Hückelhoven-Doveren Nenngeld: 80,00€ mit u. ohne Spur ist unbedingt anzugeben Nennschluss: 01. September 2018 3. VGP/ÜF o. VPS 06.10./07.10 2018 (Samstag/Sonntag) 7.30 Uhr in den Revieren Lindlar und Erp Treffpunkt: bei Rolf Jansen Steinenbrück 12, 51789 Lindlar Nenngeld: 100,00€ Nennschluss: 28.September 2018 4. VSTP bei Lindlar 27.12.2018 (Donnerstag) 9.00 Uhr Treffpunkt: Steinbrücke 12 51789 Lindlar Nenngeld: 60,00€ Nennschluss: 14.12.2018 Begrenzt auf vier Hunde Mitteilungsblatt 158 Seite 27
LG Rheinland Bei allen Prüfungen zahlen Nichtmitglieder 20,00€ zusätzlich. Im Rahmen der Nennung zu einer VGP sind die Zensurentafeln aller bisher absolvierten Verbandsprüfungen in Ablich- tung beizufügen. Nennungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen und zu richten an: Dirk Gühnemann, Holzstr. 1, 46485 Wesel, Tel.:0281/46474, Fax: 0281/1645935 e-mail: dirk.guehnemann@t-online.de Sie sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung der Kopien der Vorder-und Rückseite der Ahnentafel und eines Nenngeld-Verrechnungsschecks oder Überweisung auf das Konto: Kreissparkasse Köln, IBAN: DE53 3705 0299 0323 5528 53 Bei Überweisungen bitte den Überweisungsträger in Kopie der Nennung beifügen. Mitgliederversammlung am 17.02.2018 in Hückelhoven Am 17.2.2018 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Unser Vorsitzender begrüßte die anwesenden Mitglieder und verlas dann das Protokoll der Mitgliederversammlung des letzten Jahres. Das Protokoll wurde einstimmig abgenommen. Anschließend wurde eine Gedenkminute für die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglie- der eingelegt. Es folgten der Bericht des Obmanns für das Prüfungswesen, der von Rolf Jansen vertreten wurde. Rolf dankte insbesondere den Revierinhabern, die uns für unsere Prüfungen immer wieder ihren Reviere zur Verfügung stellen, den Revierführern, den Richtern und den wei- teren Helfern, die bei der Organisation und Durchführung unserer Prüfungen unterstützen. Dann folgten der Bericht unserer Zuchtwartin, Gisela Hochfeld und der Bericht des Kassen- warts. Nachdem die Kassenprüfer die ordnungsgemäße Führung der Kasse betätigt hatte, wurde der Vorstand durch die Mitgliederversammlung entlastet. Dann wurden die Anträge für die Jahreshauptversammlung in Fulda vorgestellt. Rolf Jansen erhielt das Mandat im Sinne der Landesgruppe zu entscheiden. Insbesondere das Vorhaben, einen Weltverband zu gründen, fand reges Interesse. So wur- den viele Fragen gestellt und beantwortet und sich intensiv darüber ausgetauscht. Auch die Änderungen der Prüfungsordnung durch den JGHV wurden besprochen. Die Lan- desgruppe wird eine entsprechende Richterschulung durchführen. Seite 28 Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland Verbands-Stöberprüfung (VStP) der Landesgruppe Rheinland Am 27.12.2017 führte die Landesgruppe Rheinland erstmalig eine Verbandsstöberprüfung durch. Der Vorsitzende Rolf Jansen stellte anlässlich einer Drückjagd sein Revier für die Prüfung zur Verfügung. Die Prüfungsleitung lag in den Händen von Peter Mörike, der mit seinen beiden Mitrichtern Armin Lobscheid und Georg Rüßmann das Richtertrio bildete. Die vier gemeldeten GMs hatten in den Dickungen Schwerstarbeit zu leisten und kamen alle an Wild. Alle vier Hunde wurden von ihren Führern begleitet. Suchensieger wurde die GM Hündin Nelly vom Sülztal, Führer Holger Jansen, mit 41 Pkt. Gefolgt von Otto vom Sülztal, Führer Christoph Gatz, mit 37 Pkt. und Quando aus der Stock- mannsmühle, Führerin Marita León Ohl, mit 36 Pkt.. Leider konnte der Rüde Tiro vom Ahler Esch die Prüfung wegen Anschneidens nicht beste- hen. Die Prüfung klang mit der Preisverleihung und einem gemeinsamen Schüsseltreiben aus. Unser Dank gilt der Familie Jansen für das zur Verfügung gestellte Revier und für das leib- liche Wohl der Teilnehmer, wofür bestens gesorgt wurde. Mitteilungsblatt 158 Seite 29
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland Termine 2018 1. Verbandsjugendprüfung Worms 08.04.2018 7:30 Uhr Weingut Schmitt Richard-Knies-Straße 87 67550 Worms-Herrnsheim 2. Verbandsjugendprüfung Worms 22.04.2018 7:30 Uhr Weingut Schmitt Richard-Knies-Straße 87 67550 Worms-Herrnsheim 3. Grillfest und Zuchtschau Worms 28.07.2018 10.00 Uhr Weingut Schmitt Richard-Knies-Straße 87 67550 Worms-Herrnsheim 4. Herbstzuchtprüfung Alzey ohne leb. Ente 16.09. 2018 7:30 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben 5. Verbandsgebrauchsprüfung Alzey & Otterberg 22./23.09. 2018 7:30 Uhr Treffpunkt wird noch bekanntgegeben Anmeldeinformationen für Prüfungen: Prüfungen finden nur bei einer Mindestbeteiligung von drei Hunden statt. Das Anmeldefor- mular für die Prüfungen (Formblatt 1), sowie unsere Zuchtschauanmeldung, finden Sie unter http://www.grossermuensterlaender.de/landesgruppen/rheinland-pfalz-hessen-saarland/in- dex.php/downloads-und-links Alle Nennungen für Prüfungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen und bis spätestens 2 Wo- chen vor Prüfungstermin zu richten an: Seite 30 Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland Wilhelm Theisinger Otterberger Straße 25a, 67727 Lohnsfeld Telefon 06302/4776 wtheisinger@web.de Nennungen sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseiten der Ahnentafel, Kopien der erforderlichen Prüfungszeugnisse und Zahlung des Nenngeldes. Für unleserliche oder unvollständige Nennungen wird eine Bearbeitungsge- bühr von 20 € erhoben. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen, die einschließlich Nenngeld bis zum Nennschluss nicht eingegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte an Tollwutschutzimpfung denken. Original Impfausweis und Ahnentafel sind zur Prüfung mit- zubringen, ebenso der gültige Jagdschein. Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz, Margit Theisinger-VGM BIC: GENODE61KL1, IBAN: DE20 5409 0000 0032 0470 09 Nichtmit- Nenngeld Mitglieder glieder VJP 50 € 80 € HZP 65 € 95 € VGP 100 € 130 € Zuchtschau 20 € VSwP 90 € 120 € BTR 25 € 30 € Wasserübungstag 30 € nur Mitgl. Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Mitteilungsblatt 158 Seite 31
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag Im Januar diesen Jahres feierte unser Ehrenmitglied Ingo Schild seinen 80. Geburtstag. Ingo ist seit über 40 Jahren Mitglied unserer Landesgruppe und ist uns als erfolgreicher Züchter des Zwingers „vom Hessenland“ auch nach Beendigung seiner aktiven Zeit in guter Erinnerung. Beispielhaft soll dies durch ein Foto und die Ahnenreihe des Deckrüden „Illo vom Hessen- land“, einem Urahn vieler unserer Hunde belegt werden. Lieber Ingo, die Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland wünscht Dir weiterhin alles Gute, Gesundheit für Dich und Deine Familie und immer Waidmannsheil! Seite 32 Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland Bericht über die Jahreshauptversammlung am 17.02.2018 Um 14.05 Uhr begrüßte der erste Vorsitzende Wilhelm Theisinger die in diesem Jahr nach Worms- Herrnsheim gekommenen Mitglieder und begann mit der erfreulichen Nachricht, dass, soweit uns bekannt ist, kein Mitglied im vergangenen Jahr verstorben ist. Leider mussten wir im vergangenen Jahr den niedrigsten Stand teilnehmender Gespanne registrieren. Auf den beiden VJPen wurden 5 Hunde geführt, auf der HZP waren es nur zwei Gespanne. Die niedrige Beteiligung ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2016 kein Wurf in unserer Landesgruppe gefallen ist und durch die Änderung der rechtlichen Bestimmun- gen in Baden-Württemberg die lebende Ente in Frankreich geprüft werden musste. Stephan Kraft informierte uns in seiner Funktion als Zuchtwart über die züchterischen Akti- vitäten im vergangenen Jahr: • Im Zwinger „vom Donnersberg“ sind im Februar 2017 acht Welpen gefallen und • im Zwinger „von St. Barbara“ wurden im April 2017 elf Welpen gewölft. Zurzeit stehen in unserer Landesgruppe 4 Zuchthündinnen und 4 Deckrüden. Erfreulicherweise hatten wir wieder die Gelegenheit langjährige Mitglieder zu ehren: Die folgenden Mitglieder sind bereits seit 25 Jahren unserem Verein treu geblieben: Frau Ingeburg Billert Herr Helmut Billert Herr Bernd Licht Herr Willi Schmitt Herr Gerhard Schröder Herr Volker Schütz und Herr Joachim Engel, der hier seine Urkunde überreicht bekam: Mitteilungsblatt 158 Seite 33
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland Die Ehrenmitgliedschaft konnte unser Vorsitzender Wilhelm Theisinger unserem langjähri- gen Mitglied, Richter und Prüfungsleiter, Herrn Helmut Winter, verleihen. Die Sitzung war gegen 16.00 Uhr beendet. Barbara Beck Seite 34 Mitteilungsblatt 158
LG Schleswig-Holstein Termine 2018 1. Verbandsjugendprüfung (VJP) 14.04.18 8.00 Uhr Gaststätte Schützenhof Hauptstr.30, 25782 Schalkholz Nenngeld: 50,-€ 2. Zuchtschau 12.08.18 10.00 Uhr „Dörpshus“Schalkholz Hauptstr.30, 25782 Schalkholz 3. Herbstzuchtprüfung (HZP) 22.09.18 8.00 Uhr Gaststätte Schützenhof Hauptstr.30, 25782 Schalkholz ohne lebende Ente Nenngeld: 90,-€ mit Gehorsamsfächer BP Zusatznenngeld: 30,-€ 4. Vorm Walde-Herbstzuchtprüfung 12./13.10.2018 Nenngeld: bez.die LG Schleswig-Holstein 5. Verbandsgebrauchsprüfung VGP mit TF und ÜF Verbandsprüfung nach dem Schuss VPS 20./21.10.2018 8.00 Uhr Gaststätte Schützenhof Hauptstr.30,25782 Schalkholz VGP mit TF und ÜF Nenngeld TF: 130,-€ Nenngeld ÜF: 150,-€ Verweiser zuzügl. 30,-€ Nenngeld VPS: 150,-€ 6. Brauchbarkeitsprüfung I und II 27.10.18 9.00 Uhr Gaststätte Schützenhof Hauptstr.30,25782 Schalkholz Nenngeld BP I: 130,-€ Nenngeld BP II: 150,-€ 7. Mitteilungsblatt 158 Seite 35
LG Schleswig-Holstein Nennungen zu 1.,2.,3.,5.,6. an: VGM-SH Prüfungszentrale Katrin Volkert Herderstr.16 24536 Neumünster Tel.:0157-82882998 E-Mail: volkertkatrin@web.de Hinweistext: Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 (bis 4 Wochen vor dem Prüfungs- termin) und sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des Nenngeldes auf das Konto des Verban- des bei der Raiffeisenbank Tellingstedt, IBAN: DE 26 2186 0418 0004 3766 68 BIC: GENODEF1RHE Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Bitte beachten, dass für die Wasserarbeit Stahlschrot-Patronen erforderlich sind!! Seite 36 Mitteilungsblatt 158
LG Schleswig-Holstein Jahreshauptversammlung am 22.02.2018 in Schalkholz mit Vortrag von Dr. Henning Gerlach „1. Hilfe am Jagdhund“ Nach der Begrüßung durch unseren 1.Vorsitzenden Fritz Volkert wurden alle Anwesenden gebeten, sich von ihren Plätzen zu erheben. Es wurde eine Gedenkminute zur Ehrung unserer verstorbenen Mitglieder • Volker Handtke • Heinz Müller eingelegt. Für ihre 25 jährige Mitgliedschaft wurden folgende Mitglieder geehrt: • Erwin Müller • Normen Schmeing • Ole Wessel • Ulf Petterson Sabrina Elsass wurde mit einem schönen Blumenstrauß für besondere Leistungen belohnt. Wahlen: Unser Zuchtwart Andreas Lorenzen stellte sich nicht erneut für dieses Amt zur Verfügung. war 24 Jahre Zuchtwart unserer Landesgruppe und hat die Schleswig-Holsteinische Zucht maßgeblich mitgeprägt. Einen herzlichen Dank für sein langjähriges Engagement! Jens Krohn und Andreas Lorenzen Mitteilungsblatt 158 Seite 37
LG Schleswig-Holstein Herr Jens Krohn wurde zum neuen Zuchtwart gewählt und somit herzlich in den Vorstand unserer Landesgruppe aufgenommen. Wahlen zum Beisitzer: • Hans-Peter Schmidt • Wilfried Sievers • Kay Neumann Nach Beendigung der Jahreshauptversammlung und einer anschließenden kurzen Pause referierte Dr. Henning Gerlach zum Thema „Erste Hilfe am Jagdhund“. Es war ein sehr interessanter Vortrag, der mit beeindruckenden Bildern anschaulich darge- stellt wurde. Hierfür einen herzlichen Dank an Dr. Henning Gerlach! Bringtreueprüfung am 25.2.2018 Unsere diesjährige Bringtreueprüfung fand am 25.02.2018 im Raum Schalkholz statt. Bei frostigen Temperaturen ging es mit 6 Hundegespannen in den Kreisforst. An der Prüfung nahmen 1GM, 2 KlM, 1 UV, 1 LabRet und 1 EpFr teil. Leider konnten nur 4 Hunde die Prüfung bestehen. Sieger wurde die GM-Hündin Bonja vom Wattenmeer mit ihrem Führer Thomas Mohr aus 25355 Bullenkuhlen. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Teilnehmende Hundegespanne der Bringtreueprüfung Seite 38 Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West Termine 2018 1. BTR Flaesheim 24.03.2018 9:00 Uhr Flaesheim Treffpunkt Stiftsplatz 5, 45712 Haltern Nenngeld: 30 € / 50 € Nennschluss: 08.03.2018 2. Jugendsuche (VJP) 14.04.2018 7:30 Uhr Borken Gaststätte Schweers-Dalbrom Leetstegge 1, 46325 Borken Nenngeld: 60 € / 80 € Nennschluss: 22.08.2018 3. Zuchtschau 17.06.2018 9:30 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben Nenngeld: 20 € Nennschluss: 02.06.2018 4. Verbandsschweißprüfung (VSwP) 24.03.2018 9:00 Uhr Flaesheim Treffpunkt Stiftsplatz 5, 45712 Haltern-Flaesheim Nenngeld: 100 € / 120 € Nennschluss: 07.06.2018 5. Herbstzuchtprüfung 15.09.2018 7:30 Uhr Borken Gaststätte Schweers-Dalbrom Leetstegge 1, 46325 Borken Nenngeld: 80 € / 100 € Nennschluss: 22.08.2018 Brauchbarkeitsprüfung Nenngeld: +40 € / 80 € 6. Verbandsgebrauchsprüfung 28.09.2018 - 29.09.2018 8:00 Uhr Borken Gaststätte Schweers-Dalbrom Leetstegge 1, 46325 Borken Tel.: 02861/91619 Nenngeld: 90 € / 120 € Nennschluss: 12.09.2018 7. Bringtreueprüfung 28.10.2018 9.30 Uhr Borken Treffpunkt Gaststätte Schweers-Dalbrom Leetstegge 1;46325 Borken Nenngeld: 25€ / 40€ Nennschluss: 18.10.2018 Mitteilungsblatt 158 Seite 39
LG Westfalen-West 8. Zuchtschau 11.11.2018 9:30 Uhr Ort wird noch bekannt gegeben Nenngeld: 20 € Nennschluss: 01.11.2018 Wasserübungstage: Bitte auch Hinweise im Internet beachten Nennungen zu 2., 3., 5., 6., 7. und 8. an: Maria Lensker-Watermann Wendfeld 54, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563 / 205626 Mobil: 0170 5722437 Nennungen zu 1. und 4. an: Bruno Oelmann, Stiftsplatz 5, 45721 Haltern-Flaesheim, Tel.: 02364 – 3513 Hinweise: Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 und sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des Nenngeldes auf das Konto der Volksbank, Heiden, Kto.-Nr.: 85774100, Blz.: 428 616 08 IBAN: DE: DE08428616080085774100 BIC: GENODEM1HEI Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen. Bitte beachten, dass am Wasser nur Stahlschrote verwendet werden dürfen!! Hans Wackertapp Seite 40 Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West Zuchtschau auf dem Hof Garbert in Raesfeld-Homer Die Landesgruppe Westfalen West hat am Sonntag, den 12. November 2017 ihre Herbst- Zuchtschau auf dem Hof Garbert durchgeführt. Es lagen nur 5 Meldungen vor (1 Rüde und 4 Hündinnen). Die Beurteilungen wurden von den Richtern Otger Buß, Winfried Wardemann und Hans Wackertapp vorgenommen. Erfreulich war die große Zahl von interessierten Zuschauern. Führerin Linda Louwmann aus den Niederlanden und bekannte Hundefreunde aus England waren zugegen. Interessierte Zuschauer Die Verantwortli- chen der Zucht- schau Mitteilungsblatt 158 Seite 41
LG Westfalen-West Rüde Altersklasse „Seppo vom Ahler Esch“; Formwert „sg“ und Haarwert „v“ Hündinnen Altersklasse Seite 42 Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West Die Platzierungen, die Eingruppierung und die Details zu den Hunden sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Seppo vom Ahler Esch 185/14 Stockm.: 65 cm FW „sg“ HW „v“ Hera vom Hermannshof 182/14 Stockm.: 62 cm FW „g“ HW „sg“ Castra v. h. Zonnebeekbos NHSB 3027041 Stockm.: 6 cm FW „g“ HW “sg“ Leyra vom Xantener Forst 101/16 Stockm.: 59 cm FW „g“ HW „sg“ Nila von Haus Emsing 67/16 Stockm.: 61 cm FW „g“ HW „g“ Die Vorbereitungen zur Zuchtschau wurde zum einen durch Hubert Buß (Unterlagen) und Familie Garbert (Organisation vor Ort, Kaffee und Kuchen) durchgeführt. Danke dafür, wir kommen gerne wieder … Hans Wackertapp Bericht der Mitgliederversammlung Westfalen-West 2018 Die MGV fand am 17.2.2018 in Ahaus-Wüllen statt. Der Vorsitzende Hans Wackertapp er- öffnet die MGV um 14:45 Uhr. Es wird festgestellt, dass ordentlich und fristgerecht geladen wurde. Das Protokoll der MGV 2017 wird einstimmig genehmigt. Es wird den verstorbenen Mitgliedern die letzte Ehre erwiesen und es findet eine Schwei- geminute in Gedenken an sie statt. Danke an die Bläser, die hervorragend spielen und viel Applaus erhalten. Hans Wackertapp bedankt sich bei allen Mitgliedern, den Kollegen im Vorstand und der Kreisjägerschaft Borken für die geleistete Arbeit und für die gute und harmonische Zusam- menarbeit im Jahr 2017. Nach einem kurzen Rückblick sind die Hauptpunkte des Ausblicks: A) konsequente züchterische Weiterentwicklung und Appell an die züchterische Ehrlich- keit (VGM hat den passenden Rahmen dafür), B) Schaffung eines Weltverbandes mit dem Ziel „Sicherung und Durchsetzung unseres Rassestandards FCI 18/B von 2015 auf Leistungsbasis in Europa und in Übersee (in allen Ländern in denen GM gezüchtet werden). Viele kritische Fragen und Anregungen zeigen, dass erheblicher Informationsbedarf bei den Mitgliedern besteht. C) Hinweis auf die aktuellen Änderungen in der VZPO (insbesondere Wesen) und die in- tensive Vorbereitung (Richterfortbildung) vor der VJP, weil noch einige wichtige Punkte besprochen und geklärt werden müssen. Wichtig u.a. die züchterische Relevanz der Ergebnisse! Hinweis auf die Beiträge in diesem Zusammenhang im „Jagdgebrauchs- hund 2/2018 und 3/2018. D) Wichtige Themen sind weiterhin Nachfolge für Richter (Leistung- und Zuchtrichter) so- wie bezüglich der Verjüngung im Vorstand (Nachwuchsförderung). Mitteilungsblatt 158 Seite 43
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