Der Große Münsterländer - März 2018 Nr. 158 - Verband Große Münsterländer

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Der Große Münsterländer - März 2018 Nr. 158 - Verband Große Münsterländer
Der Große
Münsterländer
    März 2018
    Nr. 158
Der Große Münsterländer - März 2018 Nr. 158 - Verband Große Münsterländer
Inhaltsverzeichnis

 Gesamtverband
         Editorial                                                           S. 3
         Satzungsentwurf zur Gründung eines Weltverbandes                    S. 4
         Vorinformation zur Internationalen VormWalde-HZP 2018               S. 10
 Nachrichten aus den Landesgruppen
         Baden-Württemberg                                                   S.   11
         Bayern                                                              S.   13
         Niedersachsen                                                       S.   17
         Ostwestfalen-Lippe                                                  S.   24
         Rheinland                                                           S.   27
         Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland                                   S.   30
         Schleswig-Holstein                                                  S.   35
         Westfalen-West                                                      S.   39
 Zuchtgeschehen
         Leistungsnachweise                                                  S.   49
         Röntgenergebnisse                                                   S.   50
         Wurferwartungen                                                     S.   51
         Neue Zuchtrüden                                                     S.   52
         Neue Zuchthündinnen                                                 S.   60
 Mitgliederbereich
         Ehrungen                                                            S.   69
         Neue Mitglieder                                                     S.   68
         Aufnahmeantrag                                                      S.   72
         Änderungsmitteilung                                                 S.   73

 Impressum

 Herausgeber / Verleger: Verband Große Münsterländer e.V.
 Vorsitzender            Franz Loderer, Ahornweg 12,
                         85114 Buxheim

 Verantwortlich für den Inhalt:
                          Verbandspressewartin Marita León Ohl,
                          Alte Höh 47, 42579 Heiligenhaus, Tel.: 0172/8612732

 Bankverbindung:         Postbank Essen, Konto-Nr.: 69177433, BLZ: 360 100 43
                         IBAN: DE70 3601 0043 0069 1774 33, BIC: PBNKDEFF

 Erscheinungsweise ist vierteljährlich: März, Juni, September, Dezember.
 Redaktionsschluss ist am 1. des Vormonats.
 Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist im Jahresbeitrag enthalten.

 Gesamtherstellung:      Infotex-digital, KDS Graphische Betriebe GmbH
                         Bahnhofsweg 2, 82008 Unterhaching

 Titelbild: Vito vom Bußhof.und Akando vom Brede

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Gesamtverband

Editorial

                                                                                 März 2018

Liebe Mitglieder, liebe Freunde des Großen Münsterländers!

Ein spannendes Jahr steht uns bevor. Unser Vorhaben, einen Weltverband zu gründen,
nimmt weitere Gestalt an.

Wir haben einen ersten Entwurf einer möglichen Satzung eines Weltverbandes erstellt und
möchten diesen nachfolgend veröffentlichen und zur Diskussion darüber einladen. Der Ent-
wurf findet sich auf den folgenden Seiten des Gesamtverbandes. Sicherlich kommen Fra-
gen auf, und es gibt noch nicht beantworteten Informationsbedarf. Bitte tragt uns diesen an,
damit wir alles bearbeiten und beantworten können. Nicht zuletzt wird das Vorhaben auch
zu den Themen unserer Jahres-
hauptversammlung in Fulda gehö-
ren.

Währenddessen wurde auch schon
erster Kontakt mit den Auslandsver-
einen aufgenommen und über un-
sere Planung informiert. Dies hat
bisher zu außerordentlich positiven
Feedback seitens der Auslandsver-
eine geführt.

Nach den Prüfungen des vergange-
nen Herbstes sind nun zahlreiche
neue Hunde zur Zucht freigegeben
worden. Diese finden sich im Be-
reich Zuchtgeschehen.

Bald stehen auch wieder die ersten
Zuchtprüfungen an. Es ist spannend
zu sehen, wie sich die jungen Hunde
entwickelt haben. Wir freuen uns
drauf.

Der Vorstand

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Satzungsentwurf Stand 6. Februar 2018

Grosser Muensterlaender International e.V. (GMI)

Grosser Muensterlaender International e. V. (GMI), gegründet am: ………………

World Association- Grosser Muensterlaender International e.V.

Satzung des Weltverbandes „Grosser Muensterlaender International e. V.“ „(GMI)“

In dem Bestreben, die Zucht, Führung und Verbreitung, der in Deutschland beheimateten
Jagdhunderasse Großer Münsterländer, gemäß ihrer jagdlichen Zweckbestimmung in
allen Ländern zu fördern, in der Absicht, zur Erhaltung des hohen Standards (FCI Nr.
118/05.03.2014 DE) dieser Rasse, die Zucht-, Haltungs- und Ausbildungsbedingungen zu
harmonisieren und im Bewusstsein, die durch den Fortfall der politischen Hemmnisse und
die Wiedergewinnung der Freizügigkeit im Verkehr für eine konstruktive und produktive
Zusammenarbeit zwischen den Große Münsterländervereinigungen in der Welt zu nutzen
und auszuweiten, sind Vertreter der Vereinigungen Großer Münsterländer aus aller Welt
am ………….. in …………. zusammengekommen und haben zum Zwecke der Gründung
des Weltverbandes „Grosser Muensterlaender International e. V.“, folgende Satzung
beschlossen:

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Grosser Muensterlaender International e. V.“, Abkürzung
„GMI“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Coesfeld, dem Sitz des Verbandes
Große Münsterländer e. V. unter der Nummer …. eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in Deutschland.

§ 2 Vereinszweck
Der Verein versteht sich als internationaler, freiwilliger Zusammenschluss von nationalen
Rassehunde – Zuchtvereinen der Jagdhunderasse „ Große Münsterländer“.
Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes der
Grundlage des bei der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten gültigen
Standards in ihrer Rassereinheit, in ihrem Typ, ihrem Wesen, ihrer Konstitution und ihrer
jagdlichen Zweckbestimmung / Verwendungszweck.
Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

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Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die
Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie der Bildung.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch
keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person
durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von
Vereinsehrenämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Vorstandsmitglieder erhalten keine
Aufwandsentschädigung. Die Vergütung von Auslagen wird für die einzelnen Mitglieder /
Vertreter von den jeweiligen Landesverbänden getragen.

§ 3 Mittel zum Zweck

Als Mittel zur Durchsetzung des Satzungszwecks dienen insbesondere:

•   Unterstützung bei der Vertretung von Anliegen der Rasse bei den nationalen und inter-
    nationalen Rassehund – Zuchtverbänden.
•   Weltweite Förderung der Zucht, Ausbildung und Haltung durch Erarbeitung allgemein-
    verbindlicher Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen
    Mitgliedsländer für die Rasse „Große Münsterländer“.
•   Unterstützung bei der Vertretung insbesondere der, für den Rasseerhalt und deren För-
    derung maßgeblicher jagdlicher Belange, bei den nationalen und internationalen Ver-
    bänden und Institutionen.
•   Förderung des Tierschutzanliegens durch Angleichung der Zucht-, Haltungs- und Aus-
    bildungsbestimmungen an die tierschutzrechtlichen Gegebenheiten.
•   Abstimmung gemeinsamer internationaler Veranstaltungen.
•   Durchführung von jagdlichen Anlagen- und Leistungsprüfungen, entsprechend den na-
    tionalen Richtlinien und seiner im FCI – Rassestandard beschriebenen jagdlichen
    Zweckbestimmung, sowie in Anlehnung an die Anforderungen des Mutterlandes
•   Umsetzung des bei der FCI hinterlegten FCI – Rassestandard „ Großer Münsterländer“
    weltweit.
•   Weltweite einheitliche Auslegung des FCI – Rassestandards durch Formwertrichter der
    Rasse „Grosser Muensterlaender“.
•   Weltweite Durchsetzung des Rassenamens „Grosser Muensterlaender“.

§ 4 Geschäftsjahr, Erfüllungsort

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können nur nationale Mitgliedsvereine für die Rasse Großer
Münsterländer werden, die Mitglied des nationalen Rassehundezucht–Dachverbands sind,
der wiederum Mitglied der FCI ist oder mit dieser assoziiert ist. Das gilt auch für einen
nationalen Zuchtverein, der in seinem Land in einer Zuchtgemeinschaft organisiert und von

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dem nationalen Rassehundezucht–Dachverband anerkannt (z. B. Skandinavien, Finnland)
ist. Zuchtvereine aus Ländern, deren nationaler Dachverband der FCI nicht angehört oder
nicht assoziiert ist, können nicht Mitglied des „Grosser Muensterlaender International e.V.“
werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft bedarf eines Antrages an die Geschäftsstelle. Dem Antrag
ist beizufügen
     a) die Satzung des Bewerbers in geltender Fassung
     b) der Nachweis der Mitgliedschaft im Dachverband gemäß Absatz 1
     c) eine Erklärung, dass der Bewerber die Satzung des GMI anerkennt.

Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Entscheidung kann auch
im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden.

Die Mitgliedschaft kann durch Kündigung beendet werden. Diese muss bis spätestens den
30. September eines Jahres eingegangen sein, wenn sie mit Ablauf des darauffolgenden
Kalenderjahres wirksam werden soll. Beim Ausscheiden aus dem WV-Grosser Muensterla-
ender hat der ausscheidende Verein kein Recht auf Zahlung finanzieller Mittel.
Eine fristlose Kündigung (Ausschluss) ist zulässig, wenn ein Mitglied in so gravierender
Weise gegen die Zwecke des Vereins verstößt, dass sein Verhalten als Vereinsschädigung
zu werten ist.

Über eine fristlose Kündigung (Ausschluss) entscheidet die Mitgliederversammlung. Die
Entscheidung kann auch im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden. Dem betroffenen
Mitglied ist rechtliches Gehör zu gewähren. Die fristlose Kündigung ist mit Zugang wirksam.
Verliert ein Mitglied durch Austritt oder Ausschluss die nach Absatz 1 erforderlichen Voraus-
setzungen der Mitgliedschaft, so kann die Mitgliedschaft im WV-Grosser Münsterländer nur
aufrecht erhalten bleiben, wenn ihm nicht schwerwiegende Vergehen in Zuchtangelegen-
heiten oder gravierende Verstöße gegen FCI-Bestimmungen zur Last gelegt werden.
Seine Mitgliedschaft im „Grosser Muensterlaender e.V.“ ruht dann, bis die Mitgliederver-
sammlung über sein weiteres Verbleiben entschieden hat.

§ 6 Organe

Organe des Verbandes sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird
vom Geschäftsführer im Auftrag des Präsidenten unter Mitteilung einer vorläufigen
Tagesordnung mit einer Frist von acht Wochen einberufen. Die Einberufung der
Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Ladung und Aufgabe der Schreiben zur
Post. Für die Fristberechnung ist der Poststempel maßgebend.
Der Präsident oder ein Vizepräsident leitet die Versammlung.

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In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; die Vertretungsberechtigung
ist nachzuweisen, wenn das Stimmrecht nicht durch den jeweiligen Vorsitzenden des
Mitgliedvereins wahrgenommen wird. Zusätzlich hat der Präsident ebenfalls eine Stimme.
Alle Abstimmungen finden offen statt, bei ihnen gilt die einfache Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des
Präsidenten oder seines Vertreters.
Satzungsänderungen bedürfen einer zwei Drittel Mehrheit (2/3) der abgegebenen gültigen
Stimmen.
Verhandlungssprache ist deutsch, der Schriftverkehr kann zusätzlich in Englisch geführt
werden.

Antragsberechtigt ist jedes Mitglied. Die Anträge sind an den Geschäftsführer schriftlich in
einer der zwei Sprachen (deutsch oder englisch) in doppelter Ausfertigung bis spätestens
sechs Wochen vor dem Versammlungstermin zu richten.

Das Präsidium kann aus aktuellem Anlass der Mitgliederversammlung Eilanträge vorlegen,
über deren Zulassung in der Mitgliederversammlung abzustimmen ist. Es entscheidet die
einfache Stimmenmehrheit.

Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind nur stimmberechtigte Vertreter
(höchstens zwei) der Mitgliedsvereine sowie der Vorstand. Stimmberechtigte
Mitgliedsvertreter dürfen sich von einem Dolmetscher begleiten lassen. Der Präsident kann
weiteren Personen den Zutritt gestatten, wenn dieses im Interesse des Grosser
Muensterlaender International e.V. liegt.
Etwaige Reisekosten sind von den entsendenden Mitgliedsvereinen zu tragen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

1.   Festsetzung der Tagesordnung
2.   Entgegennahme der Berichte des Präsidenten und Geschäftsführer
3.   Entgegennahme der Berichte der Funktionäre
4.   Entlastung des Vorstandes
5.   Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie von Funktionären nach Maßgabe der
     Notwendigkeit
6.   Beschlussfassung über gestellte Anträge
7.   Diskussion zentraler Fragen des Grosser Münsterländer International e.V.
8.   Kündigung der Mitgliedschaft
9.   Entscheidung über die Beibehaltung der Mitgliedschaft nach § 6, letzter Absatz
10. Beschlussfassung über eventuelle Beiträge und/oder Umlagen

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11. Änderung der Satzung und Erlass von Ordnungen

In dringenden Fällen kann eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren herbeigeführt
werden, insbesondere im Fall von Kündigungen der Mitgliedschaft.
Über die Mitgliederversammlung erstellt der Geschäftsführer ein Protokoll, das vom
Präsidenten oder dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist. Dieses Protokoll ist den
Mitgliedern binnen zwei Monaten zu übersenden.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, der aus dem Mutterland des Großen
Münsterländers kommt. Zwei Vizepräsidenten, die aus zwei anderen verschiedenen
Ländern kommen und einem Geschäftsführer, der vom Präsidenten bestellt wird.
Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für die Dauer von vier Jahren auf einer
turnusmäßigen Mitgliederversammlung gewählt. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl
gewählte Vorstandsmitglieder ihres Landes sein.
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes, für den im Verhinderungsfall,
der nicht nachgewiesen zu werden braucht, einer der beiden Vizepräsidenten eintritt.
Dem Vorstand obliegen die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und
die Geschäftsführung. Er ist im Übrigen für die Erledigung aller Geschäfte zuständig die
nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Vorstandssitzungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie sollen nach
Möglichkeit in einem Land abgehalten werden, in dem ein Vorstandsmitglied seinen
Wohnsitz hat. Die Sitzungen sind vertraulich. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen
und den Mitgliedsvereinen zuzusenden.
Bei Abstimmungen gilt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten oder seines Vertreters. § 7
(Abs. 3) gilt entsprechend.

§ 9 Funktionäre

Neben den Organen (siehe § 6) können im Grosser Muensterlaender International e.V.
Funktionäre für bestimmte Aufgaben berufen werden. Sie sind auf Vorschlag des
Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu wählen und für die eigenverantwortliche
Erledigung der Aufgaben zuständig, die bei ihrer Berufung bezeichnet werden.

Für Zucht- und Rassefragen ist stets die gewählte Zuchtkommission des Gründervereins
der Rasse Grosser Muensterlaender e. V., zuständig. Internationale Zuchtfragen sind mit
der jeweiligen Zuchtkommission des Grosser Muensterlaender International e.V. und
einem Vertreter des jeweiligen Mitgliedslandes zu klären.
Nationale Zuchtangelegenheiten obliegen den jeweiligen nationalen Zuchtvereinen.

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§ 10 Beiträge – Kostenerstattung

Ein Mitgliedsbeitrag kann nur durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
Größere, von einer Mitgliederversammlung beschlossene Ausgaben, können am Schluss
eines Kalenderjahres in einer Jahresabrechnung zusammengestellt und entsprechend der
Mitgliederzahl von den Mitgliedern erhoben werden.
Der Geschäftsführer ist für die Kassenführung des Grosser Muensterlaender International
e.V. verantwortlich.

§ 11 Satzungsänderungen – Auflösung des Vereins

Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden Mitglieder in
der Mitgliederversammlung. Eine Änderung der Satzung oder einzelner Vorschriften ist nur
zulässig, wenn die beabsichtigte Änderung in der Tagesordnung bezeichnet ist.
Die Auflösung des Grosser Muensterlaender International e.V. kann ebenfalls nur mit
Zweidrittelmehrheit (2/3) beschlossen werden.
In diesem Fall hat der Vorstand die laufenden Geschäfte abzuschließen. Der
Auflösungsbeschluss hat zugleich über die Verwendung des Vereinsvermögens zu
bestimmen.

§ 12 Übergangs- und Schlussvorschriften

Bei Zweifeln über die Auslegung der Satzung, Anträge und sonstigem Schriftverkehr ist
der deutsche Text maßgebend.

Die Nichtigkeit von Teilen der Satzungsbestimmungen soll nicht die Nichtigkeit der übrigen
Teile der Satzung nach sich ziehen. Der Vorstand wird ermächtigt, in diesen Fällen die
erforderlichen Änderungen vorzunehmen und im Vereinsregister eintragen zu lassen.
Gleiches gilt für redaktionelle Änderungen.

Diese Gründungssatzung wurde am …………… beschlossen und von folgenden
Gründungsmitgliedern unterzeichnet: (vgl. Anlagen)

Datum………. Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Weltverbandes „Grosser
Münsterländer International e.V.“ am ………………..

Unterschriften

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Internationale VormWalde-HZP am 12. und 13.10.2018

Die 71. VormWalde-HZP ist wie üblich am 2. Oktoberwochenende und wird von der Lan-
desgruppe Bayern ausgetragen.

Die Prüfung findet in der landschaftlich attraktiven mittelfränkischen Region mit Schwer-
punkt im Landkreis Ansbach statt.

Suchenlokal, Suchengeschäftsstelle, und Lokalität des Festabends ist das Dialog-Hotel in
Neuendettelsau, in dem auch rd. 70 Übernachtungsbetten vorhanden sind. Regionaltypi-
sche fränkische Köstlichkeiten warten auf die Gäste, Hunde sind dort ebenfalls willkommen.
Die Zuchtschau, an der auch die Öffentlichkeit teilhaben kann, findet in der unmittelbaren
Nähe des Hotels auf einem geeigneten Gelände statt.

Sämtliche Prüfungsreviere, sowie auch das anspruchsvolle Prüfungsgewässer liegen im
Umkreis von ca. 30 km um das Suchenlokal.

Die Prüfung wird für ein Teilnehmerfeld von 30 Hunden organisiert, wir gehen davon aus,
dass diese Zahl auch erreicht wird.

Wichtig:

Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass für eine fristgerechte Anmeldung, die für eine
reibungslose Organisation unabdingbar ist, insbesondere eine rechtzeitige HD Röntgenaus-
wertung vorliegen muss.

Spätester Röntgentermin hierfür ist der 01.09.2018!

Bei späterem Röntgen kann nicht von einer rechtzeitig vorliegenden Auswertung ausgegan-
gen werden; der entsprechende Hund kann dann unter Umständen nicht an der Prüfung
teilnehmen, und das wäre sehr schade.

Nähere Angaben, genauer Ablauf, Modalitäten, Anlaufstellen, Ansprechpartner, Adressen
für Übernachtungen etc. werden im nächsten Mitteilungsheft veröffentlicht.

Wir freuen uns, Sie in Franken begrüßen zu können!

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LG Baden-Württemberg

Termine 2018
 1.    VJP                         08.04.2018                         08:00 Uhr
                                   Raum Meisenheim
                                   Nenngeld*: 80€ / 95€
                                   Nennschluss: 08.03.2018
 2.    Zuchtschau                  10.06.2018                         10:00 Uhr
                                   Niedernhall / Schäferhundeverein
                                   Nenngeld: 30€
                                   Nennschluss: 10.05.2017
 3.    Wassergewöhnungstag         08.07.2018                         08:00 Uhr
                                   Raum Jettkofen
                                   Nenngeld: 10€
                                   Nennschluss: 08.06.2018
 4.    HZP-Wasserübungstag         18.08.2018                         08:00 Uhr
                                   Raum Ulm
                                   Nenngeld: 45€
                                   Nennschluss: 18.07.2018
 5.    HZP                         08.09.2018                         08:00 Uhr
                                   Raum Ulm
                                   Nenngeld*: 110€ / 130€
                                   Nennschluss: 08.08.2018
 6.    v.W.-HZP                    12./13.10.2018
                                   Bayern
 7.    VGP                         20./21.10.2018                     08:00 Uhr
                                   Raum Gammertingen
                                   Nenngeld*: 125€ / 150€
                                   Nennschluss: 20.09.2018
                                   Begrenzt auf max. 6 Hunde
                                   Vom Führer ist ein ¼ l
                                   Rehwildschweiß zu stellen

*Nenngeld Mitglied € / Nichtmitglied €

      Mitteilungsblatt 158                                                        Seite 11
LG Baden-Württemberg

Nennungen zu 1., 2., 5., 6., 8. an: Frank Ritter
                                    Stauffenweg 11
                                    72501 Gammertingen
                                    Tel. 07574-921579
                                    fr-gammertingen@t-online.de

Nennungen zu 3.,4. an:             Thomas Schäfer
                                   Ludwigsburgerstr.182
                                   70435 Stuttgart
                                   Tel. 0711-871125
                                   info@vom-steinmetz.de

Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage der Landes-
gruppe Baden-Württemberg.

Hinweis:
Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 und sind nur gültig bei gleichzeitiger
Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des
Nenngeldes auf das Konto:

IBAN: DE64 6535 1050 0000 0280 06, BIC: SOLADES1SIG.

Bei handschriftlich ausgefüllten Nennformularen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € in
Rechnung gestellt.
Achtung: Für alle Prüfungen gilt, dass verspätet eingehende Nennungen und Einzah-
lungen nicht mehr berücksichtigt werden können!

Des Weiteren muss bei der Abgabe der Nennung zur Prüfung mitgeteilt werden, ob an der
Verpflegung teilgenommen wird (Zuchtschau und HZP in Niedernhall). Erfolgt keine Mittei-
lung, wird kein Essen reserviert!

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Bitte beachten, dass für die Wasserarbeit Stahlschrotpatronen erforderlich sind!!

Seite 12                                                               Mitteilungsblatt 158
LG Bayern

Termine 2018
 1.    Richterschulung           02.03.2018                         18:00 Uhr
                                 Brauereigasthof Kraus
                                 Luitpoldstraße 11
                                 Gebühr vor Ort
 2.    Jugendsuche VJP Niederbayern
                               07.04.2018                        7:30 Uhr
                               Prüfungsleiter Peter Schimmel
                               Prüfungslokal Landgasthof Simandl
                               Griesbacher Str. 2
                               94501 Beutelsbach!
                               Gebühr: 65 Euro (für Mitglieder)
 3.    Jugendsuche VJP Franken
                                 22.04.2018                          7:30 Uhr
                                 Prüfungsleiter Peter Schimmel
                                 Prüfungslokal Weinbau Düll,
                                 Neuses am Berg
                                 Gebühr: 65 Euro (für Mitglieder)
 4.    Zuchtschau                08.07.2018                         9:30 Uhr
                                 Gaststätte Rosinger Hof
                                 Kleinhohenried 108
                                 86668 Karlshuld
                                 http://www.haus-im-moos.de/108.0.html
                                 Anfahrtsstrecke:
                                 http://www.haus-im-moos.de/74.0.html
                                 Gebühr 25 Euro
 5.    HZP Niederbayern          08.09.2018                          7:30 Uhr
                                 Raum Vilshofen
 6.    HZP Franken               15.09.2018                          7:30 Uhr
                                 Gasthaus Düll
                                 Neues am Berg
 7.    VGP                       20.+21.10.2018
                                 Raum Regensburg
 8.    Bewegungsschießen in Amerdingen
                              26.10.2018                          9:00 Uhr
                              in der Graf von Stauffenberg
                              Schießanlage
                              86735 Amerdingen
                              Sternbach 4
                              Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt!

      Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 13
LG Bayern

Meldungen zu 1., 2., 3., 5., 6., 7. an
Peter Schimmel, Fuchsecke 5, 97337 Neuses am Berg, Tel. 0163/7755843

Meldungen zu 4. an:
Zuchtwart Reiner Lenz, Sonnenstraße 8, 90614 Ammerndorf,
Email: reiner.lenz.gm@outlook.de

Anmeldungen zu 8. ab sofort bei
Franz Loderer, Ahornweg 12, 85114 Buxheim , Tel.: 08458/4282
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Personen beschränkt.
Günstige Munition in den gängigen Standartkalibern ist am Schießstand erhältlich.
(Wer möchte kann seine eigene Flinte mitbringen!)

Für alle Prüfungen gilt, dass verspätet eingehende Nennungen nur dann berücksichtigt
werden können, wenn dies die Gruppeneinteilung noch zulässt. Außerdem wird ein Säum-
niszuschlag von 50,00 € fällig.
Nennschluss ist für alle Prüfungen 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Nennungen sind nur gültig mit gleichzeitiger Übermittlung vom Formblatt 1 (Chip-Nr. bitte
nicht vergessen), einer Kopie der kompletten Ahnentafel und einer Kopie der Überwei-
sung des Nenngeldes.
Nenngeld bitte auf das Konto mit der
IBAN: DE07750515650010519858, BIC: byladem1keh.
Kto.Nr. 105 198 58 VGM Landesgruppe Bayern, BLZ 750 515 65 bei der Sparkasse
Kelheim.

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Bei handschriftlich ausgefüllten Nennformularen wird eine Bearbeitungsgebühr von
20,00 € in Rechnung gestellt. Generell zahlen Nichtmitglieder ein Aufschlag von 50 %.

Bitte beachten: für die Wasserarbeit sind Stahlschrotpatronen erforderlich.

Seite 14                                                              Mitteilungsblatt 158
LG Bayern

Messe Jagen und Fischen in Augsburg
Wir sagen vielen Dank an alle Hundeführer/innen, die sich die Zeit genommen haben, ihre
Großen Münsterländer auf der Jagen und Fischen in Augsburg vorzustellen.
Es gab viele interessante Gespräche, vor allem bei den Kindern zeigten unsere GM große
Beliebtheit!

    Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 15
LG Bayern

Bringtreue am 17. Februar 2018 in Moritzbrunn
Mit Bravour bestand am 17. Februar 2018 das Gespann die Bringtreueprüfung in Moritz-
brunn. Voller Stolz brachte nach nur wenigen Minuten Usko vom Ahler Esch den Fuchs
seinem Führer Gebhard Späth. Wir gratulieren zu Eurem Erfolg und wünschen Euch wei-
terhin Weidmannsheil!

                                                                             E. Loderer

V.l. Prüfungsleiter Peter Schimmel, Gebhard Späth mit Usko vom Ahler Esch, Reiner Lenz,
                                      Franz Loderer

Seite 16                                                            Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen

Termine 2017 / 2018

 1.    VJP (Jugendsuche) um Wildeshausen
                               11.03.2018                    08:00 Uhr
                               (begrenzt auf 8 Hunde)
                               Nennschluss: 28.02.2018
                               Nenngeld: EUR 60,00
 2.    VJP (Jugendsuche) um Aurich
                               24.03.2018                    07:30 Uhr
                               Nennschluss: 08.03.2018
                               Nenngeld: EUR 60,00
 3.    VJP (Jugendsuche) in Ost-Niedersachsen
                                14.04.2018                   08:00 Uhr
                                Nennschluss: 15.03.2018
                                Nenngeld: EUR 60,00
 4.    Zuchtschau am Jagdschloss Springe
                               17.06.2018                    10:00 Uhr
                               Nennschluss: 05.06.2018
                               Nenngeld: EUR 20,00
                               (bei verspäteter Nennung
                               werden zusätzlich EUR 20,00
                               fällig)
 5.    VSwP (Verbandsschweißprüfung) um Aurich
                              28.07.2018                     08:00 Uhr
                              Nennschluss: 01.07.2018
                              Nenngeld: EUR 100,00
 6.    HZP (Herbstzuchtprüfung) um Wildeshausen
                                08.09.2018                   07:30 Uhr
                                (begrenzt auf 10 Hunde)
                                Nennschluss: 24.08.2018
                                Nenngeld: EUR 80,00
 7.    HZP (Herbstzuchtprüfung) um Braunschweig
                                15.09.2018                   07:30 Uhr
                                Nennschluss: 01.09.2018
                                Nenngeld: EUR 80,00
 8.    HZP (Herbstzuchtprüfung) um Meppen
                                22.09.2018                   07:30 Uhr
                                Nennschluss: 10.09.2018
                                Nenngeld: EUR 80,00

      Mitteilungsblatt 158                                               Seite 17
LG Niedersachsen

 9.   VGP (Verbandsgebrauchsprüfung) um Aurich
                               20./21.10.2018                     07:30 Uhr
                               Nennschluss: 01.10.2018
                               Nenngeld: EUR 100,00
 10. Messe Pferd & Jagd in Hannover
                               06. bis 09.12.2018

 Nennungen zu Pos. 1 + 6 an:
 Heiko Wittrock, Kleinenkneten 47, 27793 Wildeshausen
 E-Mail: wittrock47@aol.com

 Nennungen zu Pos. 2, 5 + 9 an:
 Andreas Tjaden, Am Steenpiep 1, 26605 Aurich-Brockzetel
 E-Mail: andreas_tjaden@gmx.de
 Nennungen zu Pos. 3 + 7:
 Armin Siedentop, Mühlenstraße 3, 38547 Calberlah-Allenbüttel
 E-Mail: armin.siedentop@gmx.de
 Nennungen zu Pos. 4:
 Helmut Brinkmann, Dannhäuser Flies 2, 37581 Bad Gandersheim
 E-Mail: ina.brinkmann@yahoo.de
 Nennungen zu Pos. 8 + Helfer für Pos. 10:
 Hubert Lüken, Heidering 24 a, 49716 Meppen
 E-Mail: ausderheide@gmail.com

Nennungen bitte nur mit dem entsprechenden Formblatt
(siehe: www.jghv.de / Rubrik: Service – Formblätter).
Bitte beachten Sie, dass für verspätete, unleserliche Meldungen und alte Meldefor-
mulare 20,00 Euro Gebühren zusätzlich berechnet werden! Nichtvereinsmitglieder
zahlen 25,00 Euro zusätzlich.

Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Großen Münsterländer:
www.grossermuensterlaender.de – Landesgruppe Niedersachsen – Ansprechpartner.

Christina Meyer

Seite 18                                                         Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen

31. BTR (Bringtreueprüfung) in Ostrhauderfehn in Verbindung
mit der Jahreshauptversammlung in Strücklingen

Am 18.02.2018 fand die 31. BTR unserer Landesgruppe statt. Treffpunkt war um 09:30
Uhr im Gulfhaus in Ostrhauderfehn.
Zu Beginn der Veranstaltung wurden alle Teilnehmer von den Bläsern unserer LG be-
grüßt. Nach der Begrüßung gab es eine kurze Information über die weitere Vorgehens-
weise.
Es wurden fünf (5) Hunde zu dieser BTR genannt. Nach der Auslosung der Startnummern
wurde um ca. 10:00 Uhr ins Revier Langholt 3 (Revierinhaber: Clemens Poelker, sen.) ge-
fahren.

Drei (3) Hunde haben die 31. BTR bestanden und wir gratulieren den erfolgreichen Hun-
deführern recht herzlich.

Ein DANKESCHÖN an Helmut und Birgit Sterrenberg sowie an Franz Strotmann für die
sehr gute Organisation und Durchführung der BTR, den Richtern und dem Revierinhaber
Clemens Poelker, sen. für die Bereitstellung des Revieres.

     Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 19
LG Niedersachsen

Auf unserer JHV hatten wir wieder die Gelegenheit, einige Mitglieder zu ehren und unsere
Wanderpokale an aktive Hundeführer zu übergeben.

Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft:
Monika Dieling, Lisa Tjaden, Hansjörg Almstedt
(alle drei Mitglieder waren leider nicht anwesend)

Wanderpokale:

Seite 20                                                             Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen

  Mitteilungsblatt 158   Seite 21
LG Niedersachsen

Seite 22           Mitteilungsblatt 158
LG Niedersachsen

                         Christina Meyer

  Mitteilungsblatt 158         Seite 23
LG Ostwestfalen-Lippe

Termine 2018

 1.   VJP                        08.04.2018                       08.00 Uhr
                                 Gasthof Zum Alten Hut ehemals
                                 Althoetmar , Buschweg 45
                                 Rheda-Wiedenbrück / Batenhorst
                                 Nennschluss: 3 Wochen vorher
                                 Nenngeld: 50,00 / 70,00€
 2.   Schwarzwildgatter Lippstadt
                                27.05.2018                        11:00 Uhr
                                Gut Mentzelsfelde Lippstadt
                                Unkostenbeitrag 30,00 €
 3.   Schwarzwildgatter Lippstadt
                                23.06.2018                        11:00 Uhr
                                Gut Mentzelsfelde Lippstadt
                                Unkostenbeitrag 30,00 €
 4.   Zuchtschau und Schwarzwildgatter
                             15.07.2018                           10.00 Uhr
                             Gut Mentzelsfelde, Lippstadt
                             Nennschluss: 3 Wochen vorher
                             Nenngeld: 20,00€
 5.   HZP (mit & ohne Spur)      22.09.2018 &                   08.00 Uhr
                                 23.09.2018
                                 Gasthof Zum Alten Hut ehemals
                                 Althoetmar
                                 Buschweg 45, Rheda-Wiedenbrück
                                 Nennschluss: 3 Wochen vorher
                                 Nenngeld: 70,00 / 90,00€
 6.   VGP mit ÜF in Arge m. KJSch. So
                               06.10.2018 & 07.10.2018            08.00 Uhr
                               Parkplatz Gut Mentzelsfelde,
                               Mentzelsfelde 1, 59555 Lippstadt
                               Nennschluss: 3 Wochen vorher
                               Nenngeld: 80,00 / 100,00€
                               Verweiser +15,00€
 7.   vorm Walde HZP in Bayern
                                 12.10.2018 & 13.10.2018

Seite 24                                                          Mitteilungsblatt 158
LG Ostwestfalen-Lippe

 8.    Verbandsstöberprüfung (VStP)
                               20.10.2018                              08:00 Uhr
                               Begrenzt auf 4 Hunde

Die Nennungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen. Nennungen sind nur gültig bei gleichzei-
tiger Übersendung der Kopie von Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und des Nenngel-
des in bar oder Überweisung auf das Konto:

Kreisparkasse Wiedenbrück
IBAN: DE04 4785 3520 0017 5567 39
BIC: WELADED1WDB

Alle Meldungen zu den Prüfungen und der Zuchtschau an den Prüfungsobmann
Karl Wichmann, Schlickbreede 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.

Termine Saugatter und Schießstand Vlotho Exter werden noch bekannt gegeben.

Meldung Saugatter und Schießstand an: Pietro Brede Tel.: 0172 -2469210

Abrichte und Führerlehrgänge werden angeboten:
Region Rheda – Wiedenbrück Kontakt: Karl Wichmann Tel.: 05242-34895
Region Nordhessen Kontakt: Pietro Brede Tel.: 0172 -2469210

Jägerwitz .

 Zwei Jäger sitzen auf der Kanzel. Der Rehbock kommt.
"So", sagt der eine Jäger, "der Bursche kann sein Testament machen!"
Der Schuss kracht und der Bock springt in die Büsche.
Sagt der andere Jäger: "Der läuft wahrscheinlich zum Notar."

Geburtstagsgruß

Der Vorstand der Gruppe Ostwestfalen-Lippe gratuliert allen Mitgliedern die im ersten
Vierteljahr des Jahres 2018 Geburtstag haben.
Wir wünschen allen Jubilaren alles Gute, Gesundheit, Waidmannsheil und viel Freude an
ihren Großen Münsterländern.

      Mitteilungsblatt 158                                                         Seite 25
LG Ostwestfalen-Lippe

Hallo liebe Mitglieder der Landesgruppe Ostwestfalen-Lippe im Verband Großer
Münsterländer e.V.

nachdem 2017 keine Info Mail von mir gekommen ist, möchte ich im Jahr 2018 wieder damit
starten und mich auch gleichzeitig für das Versäumnis entschuldigen.
Im vergangenen Jahr habe ich durch Krankheit einiges schleifen lassen müssen, da ich
mehr im Wartezimmer beim Arzt gesessen habe als auf dem Ansitz oder vorm PC.

Unser Vereinsleben war wieder mit vielen Aktivitäten in unserer Landesgruppe gespickt. So
starteten wir 2017 mit unserer Mitgliederversammlung im Februar, gefolgt von der VJP und
einigen Saugatterbesuchen in Bad Berka sowie der HZP, der VGP und dem absoluten Hö-
hepunkt, der vorm-Walde-Auslese-HZP in unseren Reihen. Es fehlten zwar einige namhafte
Hundeführer, dennoch war es eine gelungene Veranstaltung mit dem Höhepunkt des Fest-
abends in Cosack’s Brennerei. Hier hat sich unser Vorsitzender mit seinem Team selbst
übertroffen. Danke Peter! Mein weiterer Dank gilt aber auch dem gesamten vorm Walde-
Team. Hier sei allen voran Karl Wichmann genannt, der alles organisierte und immer die
Übersicht behielt. Ein besonderes Ereignis fand außerdem auf dem Schießstand in Vlotho-
Exter statt, wo auch erstmalig unser Vorsitzender, trotz vorherigen Krankenhausaufenthal-
tes, mit anwesend war.

Die Aktivitäten werden auch 2018 in gewohnter Art und Weise fortbestehen, wobei durch
das neu geschaffene Saugatter auf Mentzelsfelde, der Weg für uns erfreulicherweise kürzer
werden wird. Alle Termine sind jederzeit auf unserer Internetseite: www.vgm-owl.de einzu-
sehen.

Bitte teilt mir eure E-Mail-Adresse mit damit jeder auch dies Info-Mail erhält, am besten per
E-Mail an:

Pietro.Brede@grossermuensterlaender.de

Des Jäger’s Weisheit
Fast wichtiger noch als Waffen ist’s gute Hunde anzuschaffen.
Denn ohne Hilfe guter Hunde geht nutzlos manches Wild zu Grunde.
Des Jäger’s Hund ist hinter Wild des Herrn getreues Spiegelbild.
Stets gilt in Feld, Wasser und Waldesgrund.
Es taugt der Herr, wenn taugt sein Hund.
Niemals möchte ich es wagen, ohne guten Hund zu jagen.
So er fehlt wo’s immer sei,
wird die Jagd zur Luderei.
Jagen ohne Hund ist Schund.

Seite 26                                                                 Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland

Termine 2018

 1.    VJP                         22.April 2018 (Sonntag)               7.00 Uhr
                                   in den Revieren um Heinsberg
                                   Treffpunkt:
                                   Restaurant Doveraner Mühle
                                   Dammweg 14, 41836 Hückelhoven-Doveren
                                   Nenngeld: 60,00€
                                   Nennschluss: 13. April 2018
 2.    Zuchtschau und Landesgruppentreffen
                               26.August 2018 (Sonntag)                  10:30 Uhr
                               Doverener Mühle
                               Dammweg 14
                               41836 Hückelhoven-Doveren,
                               Abgabe der Ahnentafeln: 10:30 Uhr
                               Nenngeld: 25,00€
      HZP mit u. ohne Spur m.l.E
                                   16. September 2018 (Sonntag)          7:00 Uhr
                                   in den Revieren um Heinsberg
                                   Treffpunkt 7.00 Uhr im Restaurant
                                   Doveraner Mühle
                                   Dammweg 14,
                                   41836 Hückelhoven-Doveren
                                   Nenngeld: 80,00€ mit u. ohne Spur
                                   ist unbedingt anzugeben
                                   Nennschluss: 01. September 2018
 3.    VGP/ÜF o. VPS               06.10./07.10 2018 (Samstag/Sonntag)   7.30 Uhr
                                   in den Revieren Lindlar und Erp
                                   Treffpunkt: bei Rolf Jansen
                                   Steinenbrück 12, 51789 Lindlar
                                   Nenngeld: 100,00€
                                   Nennschluss: 28.September 2018
 4.    VSTP bei Lindlar            27.12.2018 (Donnerstag)               9.00 Uhr
                                   Treffpunkt:
                                   Steinbrücke 12 51789 Lindlar
                                   Nenngeld: 60,00€
                                   Nennschluss: 14.12.2018
                                   Begrenzt auf vier Hunde

      Mitteilungsblatt 158                                               Seite 27
LG Rheinland

Bei allen Prüfungen zahlen Nichtmitglieder 20,00€ zusätzlich. Im Rahmen der Nennung zu
einer VGP sind die Zensurentafeln aller bisher absolvierten Verbandsprüfungen in Ablich-
tung beizufügen.

Nennungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen und zu richten an:
Dirk Gühnemann, Holzstr. 1, 46485 Wesel, Tel.:0281/46474, Fax: 0281/1645935
e-mail: dirk.guehnemann@t-online.de

Sie sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung der Kopien der Vorder-und Rückseite
der Ahnentafel und eines Nenngeld-Verrechnungsschecks oder Überweisung auf das
Konto: Kreissparkasse Köln, IBAN: DE53 3705 0299 0323 5528 53

Bei Überweisungen bitte den Überweisungsträger in Kopie der Nennung beifügen.

Mitgliederversammlung am 17.02.2018 in Hückelhoven

Am 17.2.2018 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt.
Unser Vorsitzender begrüßte die anwesenden Mitglieder und verlas dann das Protokoll der
Mitgliederversammlung des letzten Jahres. Das Protokoll wurde einstimmig abgenommen.

Anschließend wurde eine Gedenkminute für die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglie-
der eingelegt.
Es folgten der Bericht des Obmanns für das Prüfungswesen, der von Rolf Jansen vertreten
wurde. Rolf dankte insbesondere den Revierinhabern, die uns für unsere Prüfungen immer
wieder ihren Reviere zur Verfügung stellen, den Revierführern, den Richtern und den wei-
teren Helfern, die bei der Organisation und Durchführung unserer Prüfungen unterstützen.
Dann folgten der Bericht unserer Zuchtwartin, Gisela Hochfeld und der Bericht des Kassen-
warts.

Nachdem die Kassenprüfer die ordnungsgemäße Führung der Kasse betätigt hatte, wurde
der Vorstand durch die Mitgliederversammlung entlastet.

Dann wurden die Anträge für die Jahreshauptversammlung in Fulda vorgestellt. Rolf Jansen
erhielt das Mandat im Sinne der Landesgruppe zu entscheiden.

Insbesondere das Vorhaben, einen Weltverband zu gründen, fand reges Interesse. So wur-
den viele Fragen gestellt und beantwortet und sich intensiv darüber ausgetauscht.

Auch die Änderungen der Prüfungsordnung durch den JGHV wurden besprochen. Die Lan-
desgruppe wird eine entsprechende Richterschulung durchführen.

Seite 28                                                             Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland

Verbands-Stöberprüfung (VStP) der Landesgruppe Rheinland
Am 27.12.2017 führte die Landesgruppe Rheinland erstmalig eine Verbandsstöberprüfung
durch. Der Vorsitzende Rolf Jansen stellte anlässlich einer Drückjagd sein Revier für die
Prüfung zur Verfügung. Die Prüfungsleitung lag in den Händen von Peter Mörike, der mit
seinen beiden Mitrichtern Armin Lobscheid und Georg Rüßmann das Richtertrio bildete. Die
vier gemeldeten GMs hatten in den Dickungen Schwerstarbeit zu leisten und kamen alle an
Wild. Alle vier Hunde wurden von ihren Führern begleitet.

Suchensieger wurde die GM Hündin Nelly vom Sülztal, Führer Holger Jansen, mit 41 Pkt.
Gefolgt von Otto vom Sülztal, Führer Christoph Gatz, mit 37 Pkt. und Quando aus der Stock-
mannsmühle, Führerin Marita León Ohl, mit 36 Pkt..

Leider konnte der Rüde Tiro vom Ahler Esch die Prüfung wegen Anschneidens nicht beste-
hen.

Die Prüfung klang mit der Preisverleihung und einem gemeinsamen Schüsseltreiben aus.
Unser Dank gilt der Familie Jansen für das zur Verfügung gestellte Revier und für das leib-
liche Wohl der Teilnehmer, wofür bestens gesorgt wurde.

     Mitteilungsblatt 158                                                         Seite 29
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Termine 2018

 1.   Verbandsjugendprüfung Worms
                             08.04.2018                                7:30 Uhr
                             Weingut Schmitt
                             Richard-Knies-Straße 87
                             67550 Worms-Herrnsheim
 2.   Verbandsjugendprüfung Worms
                             22.04.2018                                7:30 Uhr
                             Weingut Schmitt
                             Richard-Knies-Straße 87
                             67550 Worms-Herrnsheim
 3.   Grillfest und Zuchtschau Worms
                                28.07.2018                            10.00 Uhr
                                Weingut Schmitt
                                Richard-Knies-Straße 87
                                67550 Worms-Herrnsheim
 4.   Herbstzuchtprüfung Alzey
      ohne leb. Ente           16.09. 2018                        7:30 Uhr
                               Treffpunkt wird noch bekanntgegeben
 5.   Verbandsgebrauchsprüfung Alzey & Otterberg
                             22./23.09. 2018                    7:30 Uhr
                             Treffpunkt wird noch bekanntgegeben

Anmeldeinformationen für Prüfungen:

Prüfungen finden nur bei einer Mindestbeteiligung von drei Hunden statt. Das Anmeldefor-
mular für die Prüfungen (Formblatt 1), sowie unsere Zuchtschauanmeldung, finden Sie
unter

http://www.grossermuensterlaender.de/landesgruppen/rheinland-pfalz-hessen-saarland/in-
dex.php/downloads-und-links

Alle Nennungen für Prüfungen sind auf Formblatt 1 zu erstellen und bis spätestens 2 Wo-
chen vor Prüfungstermin zu richten an:

Seite 30                                                             Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

                                 Wilhelm Theisinger
                                 Otterberger Straße 25a, 67727 Lohnsfeld
                                 Telefon 06302/4776
                                 wtheisinger@web.de

Nennungen sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und
Rückseiten der Ahnentafel, Kopien der erforderlichen Prüfungszeugnisse und Zahlung des
Nenngeldes. Für unleserliche oder unvollständige Nennungen wird eine Bearbeitungsge-
bühr von 20 € erhoben. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen, die einschließlich Nenngeld
bis zum Nennschluss nicht eingegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte an
Tollwutschutzimpfung denken. Original Impfausweis und Ahnentafel sind zur Prüfung mit-
zubringen, ebenso der gültige Jagdschein.

Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz, Margit Theisinger-VGM
BIC: GENODE61KL1, IBAN: DE20 5409 0000 0032 0470 09

                                                            Nichtmit-
 Nenngeld                          Mitglieder
                                                             glieder
 VJP                                  50 €                      80 €
 HZP                                  65 €                      95 €
 VGP                                  100 €                     130 €
 Zuchtschau                           20 €
 VSwP                                 90 €                      120 €

 BTR                                  25 €                      30 €
 Wasserübungstag                      30 €                  nur Mitgl.

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.

    Mitteilungsblatt 158                                                     Seite 31
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag
Im Januar diesen Jahres feierte unser Ehrenmitglied Ingo Schild seinen 80. Geburtstag.
Ingo ist seit über 40 Jahren Mitglied unserer Landesgruppe und ist uns als erfolgreicher
Züchter des Zwingers „vom Hessenland“ auch nach Beendigung seiner aktiven Zeit in guter
Erinnerung.

Beispielhaft soll dies durch ein Foto und die Ahnenreihe des Deckrüden „Illo vom Hessen-
land“, einem Urahn vieler unserer Hunde belegt werden.

Lieber Ingo,
die Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland wünscht Dir weiterhin alles
Gute, Gesundheit für Dich und Deine Familie und immer Waidmannsheil!

Seite 32                                                             Mitteilungsblatt 158
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Bericht über die Jahreshauptversammlung am 17.02.2018
Um 14.05 Uhr begrüßte der erste Vorsitzende Wilhelm Theisinger die in diesem Jahr nach
Worms- Herrnsheim gekommenen Mitglieder und begann mit der erfreulichen Nachricht,
dass, soweit uns bekannt ist, kein Mitglied im vergangenen Jahr verstorben ist.

Leider mussten wir im vergangenen Jahr den niedrigsten Stand teilnehmender Gespanne
registrieren. Auf den beiden VJPen wurden 5 Hunde geführt, auf der HZP waren es nur zwei
Gespanne.

Die niedrige Beteiligung ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2016 kein Wurf
in unserer Landesgruppe gefallen ist und durch die Änderung der rechtlichen Bestimmun-
gen in Baden-Württemberg die lebende Ente in Frankreich geprüft werden musste.
Stephan Kraft informierte uns in seiner Funktion als Zuchtwart über die züchterischen Akti-
vitäten im vergangenen Jahr:

       •   Im Zwinger „vom Donnersberg“ sind im Februar 2017 acht Welpen gefallen und
       •   im Zwinger „von St. Barbara“ wurden im April 2017 elf Welpen gewölft.

Zurzeit stehen in unserer Landesgruppe 4 Zuchthündinnen und 4 Deckrüden.
Erfreulicherweise hatten wir wieder die Gelegenheit langjährige Mitglieder zu ehren:

Die folgenden Mitglieder sind bereits seit 25 Jahren unserem Verein treu geblieben:
Frau Ingeburg Billert
Herr Helmut Billert
Herr Bernd Licht
Herr Willi Schmitt
Herr Gerhard Schröder
Herr Volker Schütz und
Herr Joachim Engel, der hier seine Urkunde überreicht bekam:

     Mitteilungsblatt 158                                                         Seite 33
LG Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

Die Ehrenmitgliedschaft konnte unser Vorsitzender Wilhelm Theisinger unserem langjähri-
gen Mitglied, Richter und Prüfungsleiter, Herrn Helmut Winter, verleihen.

Die Sitzung war gegen 16.00 Uhr beendet.

Barbara Beck

Seite 34                                                            Mitteilungsblatt 158
LG Schleswig-Holstein

Termine 2018

 1.    Verbandsjugendprüfung (VJP)
                               14.04.18                            8.00 Uhr
                               Gaststätte Schützenhof
                               Hauptstr.30, 25782 Schalkholz
                               Nenngeld: 50,-€
 2.    Zuchtschau                 12.08.18                        10.00 Uhr
                                  „Dörpshus“Schalkholz
                                  Hauptstr.30, 25782 Schalkholz
 3.    Herbstzuchtprüfung (HZP)
                                  22.09.18                         8.00 Uhr
                                  Gaststätte Schützenhof
                                  Hauptstr.30, 25782 Schalkholz
                                  ohne lebende Ente
                                  Nenngeld: 90,-€
                                  mit Gehorsamsfächer BP
                                  Zusatznenngeld: 30,-€
 4.    Vorm Walde-Herbstzuchtprüfung
                               12./13.10.2018
                               Nenngeld: bez.die LG Schleswig-Holstein
 5.    Verbandsgebrauchsprüfung VGP mit TF und ÜF
       Verbandsprüfung nach dem Schuss VPS
                               20./21.10.2018                      8.00 Uhr
                               Gaststätte Schützenhof
                               Hauptstr.30,25782 Schalkholz
                               VGP mit TF und ÜF
                               Nenngeld TF: 130,-€
                               Nenngeld ÜF: 150,-€
                               Verweiser zuzügl. 30,-€
                               Nenngeld VPS: 150,-€
 6.    Brauchbarkeitsprüfung I und II
                                 27.10.18                          9.00 Uhr
                                 Gaststätte Schützenhof
                                 Hauptstr.30,25782 Schalkholz
                                 Nenngeld BP I: 130,-€
                                 Nenngeld BP II: 150,-€
 7.

      Mitteilungsblatt 158                                                    Seite 35
LG Schleswig-Holstein

    Nennungen zu 1.,2.,3.,5.,6. an:
                                      VGM-SH Prüfungszentrale
                                      Katrin Volkert
                                      Herderstr.16
                                      24536 Neumünster
                                      Tel.:0157-82882998
                                      E-Mail: volkertkatrin@web.de

Hinweistext:

Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 (bis 4 Wochen vor dem Prüfungs-
termin) und sind nur gültig bei gleichzeitiger Übersendung von Kopien der Vorder- und
Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des Nenngeldes auf das Konto des Verban-
des bei der

Raiffeisenbank Tellingstedt,
IBAN: DE 26 2186 0418 0004 3766 68
BIC: GENODEF1RHE

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Bitte beachten, dass für die Wasserarbeit Stahlschrot-Patronen erforderlich sind!!

Seite 36                                                             Mitteilungsblatt 158
LG Schleswig-Holstein

Jahreshauptversammlung am 22.02.2018 in Schalkholz
mit Vortrag von Dr. Henning Gerlach „1. Hilfe am Jagdhund“

Nach der Begrüßung durch unseren 1.Vorsitzenden Fritz Volkert wurden alle Anwesenden
gebeten, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Es wurde eine Gedenkminute zur Ehrung unserer verstorbenen Mitglieder
    •    Volker Handtke
    •    Heinz Müller
eingelegt.

Für ihre 25 jährige Mitgliedschaft wurden folgende Mitglieder geehrt:
     •   Erwin Müller
     •   Normen Schmeing
     •   Ole Wessel
     •   Ulf Petterson

Sabrina Elsass wurde mit einem schönen Blumenstrauß für besondere Leistungen belohnt.

Wahlen:
Unser Zuchtwart Andreas Lorenzen stellte sich nicht erneut für dieses Amt zur Verfügung.
war 24 Jahre Zuchtwart unserer Landesgruppe und hat die Schleswig-Holsteinische Zucht
maßgeblich mitgeprägt. Einen herzlichen Dank für sein langjähriges Engagement!

                            Jens Krohn und Andreas Lorenzen

     Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 37
LG Schleswig-Holstein

Herr Jens Krohn wurde zum neuen Zuchtwart gewählt und somit herzlich in den Vorstand
unserer Landesgruppe aufgenommen.

Wahlen zum Beisitzer:
   •    Hans-Peter Schmidt
   •    Wilfried Sievers
   •    Kay Neumann

Nach Beendigung der Jahreshauptversammlung und einer anschließenden kurzen Pause
referierte Dr. Henning Gerlach zum Thema „Erste Hilfe am Jagdhund“.
Es war ein sehr interessanter Vortrag, der mit beeindruckenden Bildern anschaulich darge-
stellt wurde. Hierfür einen herzlichen Dank an Dr. Henning Gerlach!

Bringtreueprüfung am 25.2.2018
Unsere diesjährige Bringtreueprüfung fand am 25.02.2018 im Raum Schalkholz statt. Bei
frostigen Temperaturen ging es mit 6 Hundegespannen in den Kreisforst. An der Prüfung
nahmen 1GM, 2 KlM, 1 UV, 1 LabRet und 1 EpFr teil.

Leider konnten nur 4 Hunde die Prüfung bestehen.

Sieger wurde die GM-Hündin Bonja vom Wattenmeer mit ihrem Führer Thomas Mohr aus
25355 Bullenkuhlen. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

                    Teilnehmende Hundegespanne der Bringtreueprüfung

Seite 38                                                               Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West

Termine 2018
 1.    BTR Flaesheim            24.03.2018                      9:00 Uhr       Flaesheim
                                Treffpunkt
                                Stiftsplatz 5, 45712 Haltern
                                Nenngeld: 30 € / 50 €
                                Nennschluss: 08.03.2018
 2.    Jugendsuche (VJP)        14.04.2018                      7:30 Uhr         Borken
                                Gaststätte Schweers-Dalbrom
                                Leetstegge 1, 46325 Borken
                                Nenngeld: 60 € / 80 €
                                Nennschluss: 22.08.2018
 3.    Zuchtschau               17.06.2018                      9:30 Uhr
                                Ort wird noch bekannt gegeben
                                Nenngeld: 20 €
                                Nennschluss: 02.06.2018
 4.    Verbandsschweißprüfung (VSwP)
                             24.03.2018                        9:00 Uhr        Flaesheim
                             Treffpunkt
                             Stiftsplatz 5, 45712 Haltern-Flaesheim
                             Nenngeld: 100 € / 120 €
                             Nennschluss: 07.06.2018
 5.    Herbstzuchtprüfung       15.09.2018                      7:30 Uhr         Borken
                                Gaststätte Schweers-Dalbrom
                                Leetstegge 1, 46325 Borken
                                Nenngeld: 80 € / 100 €
                                Nennschluss: 22.08.2018
                                Brauchbarkeitsprüfung Nenngeld: +40 € / 80 €
 6.    Verbandsgebrauchsprüfung
                             28.09.2018 - 29.09.2018            8:00 Uhr         Borken
                             Gaststätte Schweers-Dalbrom
                             Leetstegge 1, 46325 Borken
                             Tel.: 02861/91619
                             Nenngeld: 90 € / 120 €
                             Nennschluss: 12.09.2018
 7.    Bringtreueprüfung        28.10.2018                      9.30 Uhr         Borken
                                Treffpunkt
                                Gaststätte Schweers-Dalbrom
                                Leetstegge 1;46325 Borken
                                Nenngeld: 25€ / 40€
                                Nennschluss: 18.10.2018

      Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 39
LG Westfalen-West

 8.   Zuchtschau                 11.11.2018                        9:30 Uhr
                                 Ort wird noch bekannt gegeben
                                 Nenngeld: 20 €
                                 Nennschluss: 01.11.2018

Wasserübungstage:
Bitte auch Hinweise im Internet beachten

Nennungen zu 2., 3., 5., 6., 7. und 8. an:
                                   Maria Lensker-Watermann
                                   Wendfeld 54, 48703 Stadtlohn
                                   Tel.: 02563 / 205626
                                   Mobil: 0170 5722437

Nennungen zu 1. und 4. an:         Bruno Oelmann, Stiftsplatz 5,
                                   45721 Haltern-Flaesheim,
                                   Tel.: 02364 – 3513

Hinweise:
Anmeldungen erfolgen mit dem aktuellen Formblatt 1 und sind nur gültig bei gleichzeitiger
Übersendung von Kopien der Vorder- und Rückseite der Ahnentafel und Überweisung des
Nenngeldes auf das Konto der

Volksbank, Heiden, Kto.-Nr.: 85774100, Blz.: 428 616 08
IBAN: DE: DE08428616080085774100
BIC: GENODEM1HEI

Der gültige Impfpass ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Bitte beachten, dass am Wasser nur Stahlschrote verwendet werden dürfen!!

                                                                       Hans Wackertapp

Seite 40                                                              Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West

Zuchtschau auf dem Hof Garbert in Raesfeld-Homer

Die Landesgruppe Westfalen West hat am Sonntag, den 12. November 2017 ihre Herbst-
Zuchtschau auf dem Hof Garbert durchgeführt. Es lagen nur 5 Meldungen vor (1 Rüde und
4 Hündinnen). Die Beurteilungen wurden von den Richtern Otger Buß, Winfried Wardemann
und Hans Wackertapp vorgenommen.

Erfreulich war die große Zahl von interessierten Zuschauern. Führerin Linda Louwmann aus
den Niederlanden und bekannte Hundefreunde aus England waren zugegen.

Interessierte Zuschauer

                                                                     Die Verantwortli-
                                                                     chen der Zucht-
                                                                     schau

     Mitteilungsblatt 158                                                      Seite 41
LG Westfalen-West

Rüde Altersklasse „Seppo vom Ahler Esch“; Formwert „sg“ und Haarwert „v“

Hündinnen Altersklasse

Seite 42                                                           Mitteilungsblatt 158
LG Westfalen-West

Die Platzierungen, die Eingruppierung und die Details zu den Hunden sind der folgenden
Tabelle zu entnehmen.

Seppo vom Ahler Esch                    185/14       Stockm.: 65 cm      FW „sg“   HW „v“
Hera vom Hermannshof                    182/14       Stockm.: 62 cm      FW „g“    HW „sg“
Castra v. h. Zonnebeekbos         NHSB 3027041       Stockm.: 6 cm       FW „g“    HW “sg“
Leyra vom Xantener Forst                101/16       Stockm.: 59 cm      FW „g“    HW „sg“
Nila von Haus Emsing                     67/16       Stockm.: 61 cm      FW „g“    HW „g“

Die Vorbereitungen zur Zuchtschau wurde zum einen durch Hubert Buß (Unterlagen) und
Familie Garbert (Organisation vor Ort, Kaffee und Kuchen) durchgeführt. Danke dafür, wir
kommen gerne wieder …

Hans Wackertapp

Bericht der Mitgliederversammlung Westfalen-West 2018

Die MGV fand am 17.2.2018 in Ahaus-Wüllen statt. Der Vorsitzende Hans Wackertapp er-
öffnet die MGV um 14:45 Uhr. Es wird festgestellt, dass ordentlich und fristgerecht geladen
wurde. Das Protokoll der MGV 2017 wird einstimmig genehmigt.

Es wird den verstorbenen Mitgliedern die letzte Ehre erwiesen und es findet eine Schwei-
geminute in Gedenken an sie statt. Danke an die Bläser, die hervorragend spielen und viel
Applaus erhalten.

Hans Wackertapp bedankt sich bei allen Mitgliedern, den Kollegen im Vorstand und der
Kreisjägerschaft Borken für die geleistete Arbeit und für die gute und harmonische Zusam-
menarbeit im Jahr 2017. Nach einem kurzen Rückblick sind die Hauptpunkte des Ausblicks:

A) konsequente züchterische Weiterentwicklung und Appell an die züchterische Ehrlich-
   keit (VGM hat den passenden Rahmen dafür),
B) Schaffung eines Weltverbandes mit dem Ziel „Sicherung und Durchsetzung unseres
   Rassestandards FCI 18/B von 2015 auf Leistungsbasis in Europa und in Übersee (in
   allen Ländern in denen GM gezüchtet werden). Viele kritische Fragen und Anregungen
   zeigen, dass erheblicher Informationsbedarf bei den Mitgliedern besteht.
C) Hinweis auf die aktuellen Änderungen in der VZPO (insbesondere Wesen) und die in-
   tensive Vorbereitung (Richterfortbildung) vor der VJP, weil noch einige wichtige Punkte
   besprochen und geklärt werden müssen. Wichtig u.a. die züchterische Relevanz der
   Ergebnisse! Hinweis auf die Beiträge in diesem Zusammenhang im „Jagdgebrauchs-
   hund 2/2018 und 3/2018.
D) Wichtige Themen sind weiterhin Nachfolge für Richter (Leistung- und Zuchtrichter) so-
   wie bezüglich der Verjüngung im Vorstand (Nachwuchsförderung).

     Mitteilungsblatt 158                                                          Seite 43
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