DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol

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DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
DER                   LANDARBEITER
ORGAN DES TIROLER LAND- UND FORSTARBEITERBUNDES
				                MIT DEN MITTEILUNGEN DER LANDARBEITERKAMMER TIROL

                                                   Ausgabe 3 - 2020 - 7. Jahrgang

                                                                             Foto: Elisabeth Fitsch

  Wichtige Infos   Aufräumarbei-      Neue Kollektiv-         Alle Pensionen
  zum              ten im Osttiro-    verträge                im Überblick
  Coronavirus      ler Wald
  Seiten 2-3       Seiten 4-5         Seiten 6-8              Seiten 10-13

                   www.lfb.at/tirol   -   www.lak-tirol.at
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
§
    Mitteilungen der Landarbeiterkammer

                     „Coronavirus“ im Arbeitsrecht –
                     Antworten auf wichtige Fragen
     Dürfen Arbeitnehmer aus             „Quarantäne“ – Was ist das Im Sinne des Gemeinwohls und
     Angst vor einer Ansteckung          und muss ich mich dem fü- Vermeidung einer ernsthaften Ge-
     von der Arbeit fernbleiben          gen?                       fahr empfiehlt sich, vorgenannte
     oder Dienstreisen nicht an-                                               verordnete Maßnahmen freiwillig
     treten? Kann der Arbeitge-          Liegt bei einer Person ein auf        einzuhalten. Erforderlichenfalls
     ber Urlaub anordnen?                Coronavirus (SARS-CoV-2) po-          können die Maßnahmen zwangs-
                                         sitiv getestetes Ergebnis vor, ist    weise durch öffentliche Sicher-

     E   in eigenmächtiges Fern-
         bleiben vom Dienst oder
     Nichtantreten der Dienstreise ist
                                         diese von der örtlich zuständigen
                                         Bezirksverwaltungsbehörde für
                                         die Dauer der Erkrankung ab-
                                                                               heitsorgane durchgesetzt sowie
                                                                               Strafen verhängt werden.

     grundsätzlich nicht erlaubt. Eine   zusondern. Ebenso können alle         Ich bin Arbeitnehmer und
     Ausnahme ist, wenn eine begrün-     Personen, welche vor Erkran-          befinde mich in vorgenannter
     dete Gefahr bestünde, sich am       kungsbeginn in direktem Kontakt       „Quarantäne“ – bekomme
     Arbeitsplatz oder bei der Dienst-   mit einer vorgenannten Person         ich weiterhin mein Entgelt?
     reise mit dem Virus anzustecken.    gestanden sind, abgesondert wer-
     Diese Ausnahme gilt nicht für       den. Die Absonderung besteht da-      Wurde über einen Arbeitnehmer
     Arbeitnehmer, die berufsmäßig       rin, dass die Person in einer Kran-   eine vorgenannte Absonderung
     mit Krankheiten öfters zu tun ha-   kenanstalt oder in ihrer Wohnung      verhängt, hat dieser gegenüber
     ben, z.B. in Krankenhäusern oder    untergebracht wird.                   seinem Arbeitgeber einen An-
     Apotheken. Übrigens muss auch                                             spruch auf Entgeltfortzahlung
     Homeoffice immer vereinbart         Darüber hinaus können krank-          nach dem Epidemiegesetz. Der
     werden und kann weder einseitig     heits- oder ansteckungsverdäch-       Arbeitgeber bekommt anschlie-
     angeordnet noch angetreten wer-     tige Personen beobachtet und im       ßend die Entgeltfortzahlung (inkl.
     den. Ebenso wenig darf der Ar-      Einzelfall von der Bezirksver-        DG-Anteil zur gesetzlichen SV)
     beitgeber Urlaub oder Zeitaus-      waltungsbehörde      Verkehrsbe-      rückerstattet. Dies gilt ebenso im
     gleich einseitig „anordnen“, dies   schränkungen (wie Fernhalten          Falle einer Verkehrsbeschränkung
     setzt immer eine Vereinbarung       von öffentlichen Verkehrsmitteln,     – sofern der Arbeitnehmer in der
     voraus.                             Veranstaltungen usw.) verhängt        betreffenden Ortschaft wohnhaft
                                         werden.                               oder berufstätig ist.

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DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Mitteilungen der Landarbeiterkammer

Ich bin Arbeitnehmer, befin-          des Außenministeriums, Stand        der Regel bis zu einer Woche.
de mich in unverschuldeter            13.03.2020: Hohes Sicherheits-      Sind beide Elternteile Arbeitneh-
„Quarantäne“ – kann mich              risiko für alle Länder weltweit)    mer, können sie diesen Dienstver-
mein Arbeitgeber entlassen            begibt sich der Arbeitnehmer in     hinderungsgrund – aber jeweils
oder kündigen?                        Gefahr des Verlustes seines Ent-    getrennt voneinander – in An-
                                      geltanspruches.                     spruch nehmen. Darüber hinaus
Eine fristlose Entlassung ist nicht                                       besteht die Möglichkeit mit dem
zulässig. Eine Kündigung ist un-      Ist der Arbeitnehmer ver- Arbeitgeber einen Urlaubs- oder
ter den gesetzlichen Vorausset-       pflichtet, dem Arbeitgeber Zeitausgleichsverbrauch zu ver-
zungen möglich.                       eine Infektion mit dem Co- einbaren. Ungeklärt ist, ob die in
                                      ronavirus bekannt zu geben? den Schulen eingerichtete Notbe-
Ich bin Arbeitnehmer und                                                  treuung von den Arbeitnehmern
auf Urlaub im Ausland und             Ja, weil die Infektion bzw. Erkran- in Anspruch zu nehmen ist und
werde dort unter „Quarantä-           kung dem Epidemiegesetz unter- dies dazu führen könnte, dass
ne“ gestellt – bekomme ich            liegt. Dies dient dem Schutz an- kein Dienstverhinderungsgrund
weiterhin mein Entgelt?               derer Mitarbeiter, der Kunden und vorliegt.
                                      des Arbeitgebers. Zudem kann
Die „Quarantäne“ ist umgehend         der Arbeitgeber nur so Rückfor- Großeltern sollten aufgrund der
dem Arbeitgeber mitzuteilen. Für      derungsansprüche gegenüber der Ansteckungsgefahr nicht als Be-
die Verhängung der „Quarantä-         Behörde gelten machen.              treuungsperson      herangezogen
ne“ gelten die nationalen Bestim-                                         werden.
mungen des Urlaubslandes. Eine        Ich bin Arbeitnehmer und die
Entgeltfortzahlung nach den Be-       Schule meiner schulpflich-          Laut Mitteilung der Bundesre-
stimmungen des Epidemiegeset-         tigen Kinder ist geschlossen        gierung vom 12.03.2020 sollen
zes greift daher nicht. Wurde die     – wer übernimmt die Betreu-         Arbeitgebern, die freiwillig Ar-
„Quarantäne“ vom Arbeitnehmer         ung?                                beitnehmern drei Wochen Sonde-
unverschuldet verursacht, hat er                                          rurlaub zur Betreuung ihrer unter
einen Entgeltanspruch bis zu einer    Benötigt das schulpflichtige Kind   14-jährigen Kinder wegen Schul-
Woche. Im Krankheitsfall gelten       eine Betreuung und ist der Ar-      schließungen gewähren, ein Drit-
die längeren gesetzlichen Entgelt-    beitnehmer aufgrund seiner Be-      tel der Lohnkosten ersetzt wer-
fortzahlungszeiträume. Bei einer      treuungspflicht am Dienst ver-      den. Dies soll zunächst bis Ostern
wissentlichen Reise in ein Risi-      hindert, so hat er Anspruch auf     2020 gelten.
kogebiet (siehe Reisewarnung          Fortzahlung des Entgeltes – in

                                      A    ufgrund der aktuellen
                                           Gegebenheiten und den
                                      notwendigen    Einschränkun-
                                                                          Somit ist es auch für die Sprech-
                                                                          tage der Landarbeiterkammer
                                      gen musste die diesjährige          ungewiss, ob diese zu den, auf
                                      74. Vollversammlung im Ca-          Seite 15 genannten Terminen,
                                      nisianum abgesagt werden.           regulär stattfinden können.

                                      Der Tiroler Land- und For-          Alle neuerlichen Termine fin-
                                      starbeiterbund plant daher          den Sie dann wie in gewohnter
                                      eine Verschiebung der Vollver-      Weise auf der Homepage sowie
                                      sammlung auf einen möglichen        in der nächsten Ausgabe des
                                      Termin im Frühherbst 2020,          Landarbeiters!
                                      worüber wir rechtzeitig infor-
                                      mieren werden.

                                                                                                               3
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Mitteilungen der Landarbeiterkammer

      Sechs Millionen Euro für Aufräumarbeiten im
                     Osttiroler Wald
         LHStv Josef Geisler dankt Osttirols Waldaufsehern für ihren
                           unermüdlichen Einsatz

     250.000                Kubikme-
                            ter Schad-
     holz gilt es infolge des massiven
                                         den nach den Schneefällen im No-
                                         vember aufgelegt. Sechs Millio-
                                         nen Euro sind dafür veranschlagt.
                                                                              auf einem guten Weg“, bedankte
                                                                              sich LHStv. Geisler im Rahmen
                                                                              einer Veranstaltung zu den Scha-
     Wintereinbruchs im November         „Ohne entsprechende Unterstüt-       dereignissen bei den Waldauf-
     aufzuarbeiten. Das Land Tirol       zung ist die Arbeit im Wald der-     sehern in den Gemeinden, den
     stellt dafür aus dem Katastro-      zeit nicht einmal kostendeckend.     Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
     phenfonds sechs Millionen Euro      Aber das Schadholz muss heraus,      ter des Forstdienstes und auch
     zur Verfügung. Die enormen          sonst kommt der Borkenkäfer hi-      den Waldeigentümerinnen und
     Waldschäden infolge des Sturm-      nein und zerstört unser Schutz-      Waldeigentümern. Sie alle sind
     tiefs VAIA Ende Oktober 2018        schild Wald auf Generationen“,       wie auch die Fachkräfte seit über
     waren noch nicht aufgearbeitet,     führt LHStv. Josef Geisler aus.      einem Jahr im Dauereinsatz.
     als Osttirols Wälder im Novem-      Der Holzpreis ist europaweit im
     ber 2019 durch den massiven         Keller, doch die Aufarbeitung desEine Spur der Verwüstung und
     Wintereinbruch neuerlich schwer     Schadholzes ist aufwendig und    850.000 Kubikmeter Schadholz
     in Mitleidenschaft gezogen wur-     teuer. Rund die Hälfte der entste-
                                                                          haben die beiden Katastrophene-
     den. Allein für die Beseitigung     henden Kosten trägt die öffentli-reignisse in Osttirol hinterlassen.
     der Schneebruchschäden stellt       che Hand.                        Zum Vergleich: In ganz Tirol wur-
     das Land Tirol aus dem Katastro-                                     de im Jahr 2018 eine Million Ku-
     phenfonds sechs Millionen Euro      Gute Fortschritte                bikmeter Holz eingeschlagen. Bei
     zur Verfügung.                                                       der Beseitigung der Schneebruch-
                                         „Es ist eine Riesenherausforde- schäden vom November ist man
     Das Land Tirol hat nunmehr – wie    rung, das Schadholz aus dem noch am Anfang, 70 Prozent der
     auch schon im Zuge der Sturm-       Wald zu bringen und die Schutz- Sturmschäden von 2018 sind aber
     katastrophe VAIA – ein eigenes      funktion des Waldes wiederher- bereits aufgearbeitet. Zeitweise
     Programm zur Unterstützung der      zustellen. Aber in einer gemein- waren 50 Seilfirmen zugleich be-
     Aufräumarbeiten der Waldschä-       samen Kraftanstrengung sind wir schäftigt. Dort, wo aufgrund des

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Mitteilungen der Landarbeiterkammer

fehlenden Schutzwaldes Sied-         nicht nur in Richtung Forst.         te landwirtschaftliche Flächen
lungsgebiete oder Verkehrswege                                            mussten freigeräumt, wiederher-
besonders gefährdet waren, sorgt     Bei den beiden Katastrophener-       gestellt und rekultiviert werden.
die Wildbach- und Lawinenver-        eignissen massiv gefordert waren
bauung in Zusammenarbeit mit         auch die Einsatzkräfte im Be-        LHStv. Josef Geisler: „Das Kata-
dem Forst für entsprechenden         zirk, die Einsatzleitung und die     strophenmanagement und das Zu-
Schutz.                              Behörde unter der Führung von        sammenspiel aller Kräfte in Ost-
                                     Bezirkshauptfrau Olga Reisner        tirol funktioniert. Aber ich hoffe,
Katastrophenmanagement               sowie das Baubezirksamt und die      dass wir in nächster Zeit vor gro-
funktioniert                         Agrar Lienz.                         ßen Schadereignissen verschont
                                                                          bleiben.“
„Es ist beeindruckend, was hier ge- Gesperrte Straßen, weggerissene
leistet wird“, meint LHStv. Geisler Ufersicherungen und überflute-        Text: Christa Entstrasser-Müller

      Vorstandssitzung des ÖLAKT in Salzburg

Der Vorstand des ÖLAKT tagte in Salzburg und befasste sich dabei mit einem Gutachten zur Neudefini-
tion des land- und forstwirtschaftlichen Gebietes.

I  m Herbst beauftragte der Vor-
   stand des Österreichischen
Landarbeiterkammertages Univ.
                                     stattfindenden Gespräche be-
                                     treffend Zusammenführung der
                                     Landarbeitsordnungen im Land-
                                                                          ministerium, die ihre Lehrausbil-
                                                                          dung mit ausgezeichnetem Erfolg
                                                                          abgeschlossen haben. Die Veran-
Prof. Dr. Peter Bußjäger, einen      arbeitsgesetz diskutiert. Der Vor-   staltung soll in Zukunft sowohl
modernen und zeitgemäßen Ent-        stand wurde auch über den Stand      für die Geehrten als auch für die
wurf einer verfassungsrechtlichen    der Schaffung einer bundeswei-       Ausbildungsbetriebe attraktiver
Abgrenzung des land- und forst-      ten Berufsjägerausbildung infor-     gestaltet werden.
wirtschaftlichen Gebietes zu erar-   miert. Thematisiert wurde darü-
beiten. Im Rahmen der Vorstands-     ber hinaus auch die immer wieder     In den Berichten aus den Bundes-
sitzung wurde eingehend über das     von Dienstgeberseite geforderten     ländern wurden alle Vorstands-
jetzt vorliegende Gutachten zur      Arbeitgeberzusammenschlüsse.         mitglieder über die umfassenden
Neudefinition des land- und forst-                                        Aktivitäten genau informiert.
wirtschaftlichen Gebietes disku-   Eingehend beschäftigte sich der        Am Vortag wurde in getrennten
tiert und die weitere Vorgangs-    Vorstand auch mit der Neugestal-       Sitzungen der Präsidenten und
weise beschlossen.                 tung der jährlichen Ehrung jener       Direktoren der Landarbeiterkam-
                                   land- und forstwirtschaftlichen        mern über Zukunftsprojekte bera-
Intensiv wurde auch über die jetzt Lehrlinge im Landwirtschafts-          ten.

                                                                                                                5
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Kollektivverträge

       Einigung beim
      Kollektivvertrag
     für Dienstnehmer
      in Gemüse- und
     Obstbaubetrieben

           100 Euro mehr
         für Saisoniers und

                                                                                                               Foto: BFLA
             Erntehelfer

    N    achdem die erste Kollekti-
         vvertragsverhandlung     er-
    gebnislos scheiterte, konnte man
                                        krise und um die Versorgung mit
                                        heimischen Lebensmitteln auch in
                                                                            von EUR 1.500,00 EUR brutto
                                                                            erreicht werden sollte.
                                        dieser schwierigen Zeit sicher zu
    sich beim zweiten Verhandlungs-     stellen, konnten sich die Dienst-Basis für dieses Verhandlungs-
    termin auf eine gemeinsame Vor-     nehmer- und Dienstgebervertre-   ergebnis bildete sicherlich auch
    gangsweise für die Dienstneh-       ter nach langen Verhandlungen    die in den vergangenen Monaten
    merinnen und Dienstnehmer in        auf einen neuen Kollektivvertrag stattgefundene    Arbeitsgruppe,
    Gemüse- und Obstbaubetrieben        einigen, der rückwirkend mit 1.  bei der zeitgemäße Änderungen
    verständigen.                       März 2020 in Kraft tritt.        in Bezug auf die Arbeitszeit, die
                                                                         Entlohnung der Feiertagsarbeit,
    Ein großes Thema waren die un- Sämtliche Löhne und Lehrlings- die Abgeltung der Überstunden
    terschiedlichen Produktionsbe- entschädigungen werden um 2,2 sowie die Auszahlungstermine
    dingungen im Vergleich zum be- % angehoben, was in Anbetracht für die Sonderzahlungen verein-
    nachbarten Ausland, die teilweise der Inflationsrate ein sicherlich bart wurden.
    zu einem maßgeblichen Wettbe- gutes Ergebnis darstellt. Zudem
    werbsnachteil für die heimischen ist es gelungen, die Löhne für Sai- Die Verhandlungen waren insge-
    Betriebe führen. Zudem wird es soniers und Erntehelfer sowie für samt geprägt von gegenseitiger
    immer schwieriger, genügend Ar- Gutshandwerker um EUR 100,00 Wertschätzung und konnten im
    beitskräfte für die Gemüse- und pro Monat zu erhöhen und man Detail folgende Verhandlungser-
    Obsternte zu finden.              hat sich darauf verständigt, dass gebnisse erzielt werden:
                                      spätestens im Jahr 2021 auch in
    Vor dem Hintergrund der Corona- diesem Bereich der Mindestlohn

                                          KV Gemüse- und Obstbau

     1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stunden-      3. Erhöhung der Lohnkategorien f) „Obst- und
     lohnsätze um 2,2 %, jeweils kaufmännisch gerun-      Feldgemüsebauarbeiter/Hilfsarbeiter/Saisoniers“
     det auf volle Euro-Cent-Beträge.                     und der Lohnkategorie g) „Erntehelfer“ von derzeit
                                                          EUR 7,52 brutto auf EUR 8,10 brutto pro Stunde.
     2. Erhöhung der Lohnkategorie e) „Gutshandwer-
     ker“ von derzeit EUR 7,89 auf EUR 8,47 brutto pro    4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie
     Stunde.                                              der Pflichtpraktikantenentschädigungen um 2,2 %,
                                                          jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Be-
                                                          träge.

6
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Kollektivverträge

 5. Umsetzung der in der Arbeitsgruppe vereinbar-       schrieben Briefes unter Einhaltung dreimonatigen
 ten Änderungen in Bezug auf die Arbeitszeit, die       Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalender-
 Entlohnung der Feiertagsarbeit, die Abgeltung der      vierteljahres gekündigt werden.
 Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der
 Auszahlungstermine für die Sonderzahlungen.            7. Zwischen den Kollektivvertragsparteien besteht
                                                        Einvernehmen darüber, dass der Mindestlohn in
 6. Änderung des § 2 Abs. 1 in Bezug auf die Gel-       Höhe von EUR 1.500,00 brutto mit 1. März 2021 er-
 tungsdauer mit folgendem Wortlaut:                     reicht werden soll.

    (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. März 2020   8. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2020 / 12 Monate
 in Kraft. Er kann von beiden Teilen mittels einge-

                       2 % Lohnerhöhung im Gartenbau
   Außerordentliche
Erhöhung für Hilfskräfte

B   ei der zweiten Verhandlungs-
    runde zum Abschluss eines
Kollektivvertrages für Dienstneh-
merinnen und Dienstnehmer in
den Gartenbaubetrieben Tirols
konnten sich die jeweiligen Ver-
treter auf einen neuen Kollektiv-
vertrag einigen, der rückwirkend
mit 1. März 2020 in Kraft tritt.

Die Dienstgeberseite war vertre-
ten durch Gärtnermeister Peter
Pfeifer, Obmann der Tiroler Gärt-
ner, Gärtnermeister Josef Norz  zu den größten Arbeitgebern in           von derzeit EUR 7,52 auf EUR
und seinem Sohn Josef Norz jun.,der heimischen Land- und Forst-          8,00 pro Stunde zu erhöhen. Dies
den Vorstandsmitgliedern Chris- wirtschaft und bilden pro Jahr           bedeutet für die untersten Lohn-
tian Jägerbauer und Reinhard    annährend 100 Lehrlinge aus.             kategorien eine Lohnsteigerung
Jäger, dem Vertreter der Land-  Die Verhandlungen waren daher            von annähernd 6,4 % und ist es
wirtschaftskammer ÖkR Josef     überschattet von der Coronakri-          dadurch gelungen, einen großen
Schirmer und der Rechtsreferen- se und der Sorge, dass auch die          Schritt in Richtung EUR 1.500,00
tin Mag.a Nicole Haas.          Tiroler Gärtnereien von starken          Mindestlohn zu machen, der spä-
                                Umsatzeinbußen betroffen sein            testens im nächsten Jahr erreicht
Auf Dienstnehmerseite waren an könnten.                                  werden soll.
den Verhandlungen KR Manfred
Mair, KR Franz Prantl, Mag. Jo- Vor diesem Hintergrund kann das
hannes Schwaighofer und Lan- Verhandlungsergebnis von 2 %
                                                                                                              Foto: Elisabeth Fitsch

dessekretär Dr. Günter Mösl be- für die Dienstnehmervertreter als
teiligt.                        gerade noch akzeptabel betrach-
                                tet werden, wobei es gelungen ist,
Die Tiroler Gärtnereien gehö- die niedrigsten Löhne für Hilfs-
ren in ihrer Gesamtbetrachtung kräfte, Saisoniers und Erntehelfer

                                                                                                                               7
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Kollektivverträge

    Die Ergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:
                                                            Förderungen der LAK
                                                                    Landarbeiter-Eigenheimbau
                      KV-Gartenbau                         Zinsenloses Darlehen:
                                                           abhängig von Mitteln und Gesamtbaukosten
     1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stunden-       - max. € 20.000,00
     löhne um 2,00 % bei gleichzeitiger Aufrundung         Zinsenloses Darlehen für energiesparende und
     auf volle Euro-Cent-Beträge.                          umweltfreundliche Maßnahmen:
                                                           Einbau Biomasseheizanlagen, Wärmepumpe usw.
     2. Erhöhung der Lohnkategorien Teilqualifikan-        - max. € 5.000,00
     ten, Gartenarbeiter und Gartenarbeiterinnen,          Zuschuss:
     Erntehelfer und Saisoniers von derzeit EUR 7,52       - Betrag abhängig von Berufsbild, Einkom-
     brutto pro Stunde auf EUR 8,00 brutto pro Stun-       mens- und Familiensituation zw. € 3.000,00 und
     de.                                                   € 7.500,00 + € 1.100,00 Erhöhungsbetrag pro
                                                           Kind
     3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen                    Land- und Forstarbeiterhilfswerk
     und der Praktikantenentschädigung um 2 % bei
     gleichzeitiger Aufrundung auf volle Euro-Beträ-       Lernbeihilfen:
     ge.                                                   Einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe für Kam-
                                                           merzugehörige und deren Kinder pro Schuljahr
                                                           (ab 9. Schulstufe) bzw. Kursbesuch
     4. Verlängerung der befristeten Lohnkategorie         - Betrag abhängig von Schulstufe bzw. Kurs
     für Teilqualifikanten gemäß § 11 Abs. 1 auf ein         bis max. € 280,00
     Jahr.
                                                           Darlehen:
                                                           Zinsenloses Darlehen
     5. Änderung des § 2 Abs. 1 in Bezug auf die Gel-      für Wohnraumbeschaffung, Infrastrukturmaß-
     tungsdauer des Kollektivvertrages mit folgendem       nahmen, Kreditrückzahlung usw.
     Wortlaut:                                             - max. € 5.000,00
                                                           Nach Abzahlung neuerliche Antragstellung mög-
        (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. März       lich.
     2020 in Kraft. Er kann von beiden Teilen mittels      Beihilfen:
     eingeschrieben Briefes unter Einhaltung dreimo-       Einmalzahlung bei besonderen Notständen (To-
     natigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines        desfall, schwere Erkrankung, Zahnregulierung,
                                                           etc.)
     Kalendervierteljahres gekündigt werden.               - Fallbezogene Höhe in Abhängigkeit der Auf-
                                                           wendungen
     6. Zwischen den Kollektivvertragsparteien be-
     steht Einvernehmen darüber, dass der Mindest-         Führerscheinbeihilfen:
                                                           Einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe für die
     lohn in Höhe von EUR 1.500,00 brutto mit 1.           Absolvierung des Führerscheins der Klasse „B“ -
     März 2021 erreicht werden soll.                       Auto ausschließlich an Kammerzugehörige
                                                           - € 100,00
     7. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2020/12 Mona-
     te.                                                                    Treueprämien
                                                           Bei einer anrechenbaren, ununterbrochenen
                                                           Dienstzeit, bei ein und demselben Dienstgeber
     Ausfertigungen der neu abgeschlossenen                bzw. Betrieb von 10 Jahren:
     Kollektivverträge können über die Homepage            - € 75,00
     der Landarbeiterkammer Tirol oder des Tiroler
     Land- und Forstarbeiterbundes jederzeit kostenlos     Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 25 Jahren:
     heruntergeladen werden. Jene Personen, die            - € 175,00
     keinen Internetzugang haben, können über die          Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 35 Jahren:
     Landarbeiterkammer Tirol, Brixner Straße 1, 6020
     Innsbruck, Tel.: 05 92 92 3000, für Dienstnehmer      - € 275,00
     kostenlos, natürlich weiterhin die schriftlichen      Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 45 Jahren:
     Ausfertigungen der Kollektivverträge anfordern.
                                                           - € 450,00

8
DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
Aktuelles

                    Wiedereingliederungsteilzeit
                  Sanfter Wiedereinstieg in den Berufsalltag
                                  • Bewilligung des Wiederein-        gliederungsgeld gebührt dann an-
                                    gliederungsgeldes durch den       teilig und zwar entsprechend der
                                    chef- bzw. kontrollärztlichen     vereinbarten wöchentlichen Nor-
                                    Dienst der ÖGK                    malarbeitszeit.

                                  Einvernehmen mit dem
                                  Dienstgeber
                                                                      Beispiel: Ein Arbeitnehmer be-
                                  Das Modell ist für beide Seiten,    zieht vor der Wiedereingliede-

D    ienstnehmerinnen         und Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
     Dienstnehmer, die für länge- freiwillig. Die wöchentliche Nor-
re Zeit physisch oder psychisch malarbeitszeit darf um höchstens
                                                                      rungsteilzeit ein Entgelt von €
                                                                      2.000,–; das volle errechnete
                                                                      Wiedereingliederungsgeld      be-
erkrankt sind, haben damit die 50 Prozent und mindestens 25           trägt daher € 1.200,–. Während
Chance, sich für die Dauer von Prozent reduziert werden.              der     Wiedereingliederungsteil-
mindestens 1 bis zu 6 Monaten                                         zeit bezieht er ein Entgelt von €
wieder sukzessive in den Arbeits- Die wöchentliche Normalarbeits-     1.000,– und ein Wiedereingliede-
prozess einzufügen. Falls es als zeit darf nicht unter 12 Stunden     rungsgeld von € 600,–.
medizinisch notwendig erach- liegen. Der Arbeitgeber zahlt
tet wird, ist auch eine einmalige seinem Mitarbeiter in Wiederein-  Sobald der Arbeitnehmer nur
Verlängerung zulässig, wobei das gliederungszeitraum ein Entgelt    mehr Anspruch auf eine Entgelt-
Gesamtausmaß der Teilzeit aber 9 für die tatsächlich geleistete Ar- fortzahlung von weniger als 50 %
Monate nicht übersteigen darf.    beit – darüber hinaus bekommt     hat, gebührt das Wiedereingliede-
                                  der Arbeitnehmer ein Wiederein-   rungsgeld in Höhe von € 1.200,–,
                                  gliederungsgeld in Höhe von 50    abzüglich des fortgezahlten Ent-
Die Voraussetzungen für die Prozent des Krankengeldes.              gelts. Wird beispielsweise ein Ent-
Wiedereingliederungsteil-                                           gelt von € 300,– fortgezahlt, so
zeit:                             Die Auszahlung erfolgt monatlich hat der Arbeitnehmer Anspruch
                                  im Nachhinein durch die ÖGK.      auf ein Wiedereingliederungsgeld
• Es muss einen durchgehenden                                       von € 900,–.
  Krankenstand von mindes-        Ein erneuter Bezug des Wieder-
  tens sechs Wochen im selben     eingliederungsgeldes ist nach dem Nach dem Ende des Entgeltfort-
  Dienstverhältnis geben          Ablauf von 18 Monaten möglich. zahlungsanspruches gebührt das
                                                                    Wiedereingliederungsgeld in
• Ein bestehendes Dienstver-      Höhe und Dauer des Wieder- Höhe von € 1.200,–.
  hältnis seit zumindest drei Mo- eingliederungsgeldes
  naten                                                               Durch die Wiedereingliede-
                                  Als Berechnungsgrundlage für        rungsteilzeit wurde ein arbeits-
• Arbeitsfähigkeit zum Antritts- das     Wiedereingliederungsgeld     und sozialrechtliches Modell
  zeitpunkt (ärztliche Bestäti- wird das dem Arbeitnehmer je-         geschaffen, das den längeren Ver-
  gung)                           weils zustehende erhöhte Kran-      bleib von Arbeitnehmern im Er-
                                  kengeld herangezogen; dies          werbsleben fördern soll.
• Beratung über die Gestaltung entspricht 60 % der Bemessungs-
  der Wiedereingliederungsteil- grundlage, welche in der Regel        Zusätzlich soll ein Anreiz ge-
  zeit und Erstellung eines Wie- das Entgelt (inklusive anteiliger    schaffen werden, in den Job zu-
  dereingliederungsplans durch Berücksichtigung der Sonderzah-        rückzukehren.
  die Einrichtung „fit2work“      lungen) darstellt. Das Wiederein-

                                                                                                          9
Aktuelles

                                                                                     Alle Pensionen
     Pensionsart              Wartezeit                    Altersbestimmungen               Erwerbstätigkeit

                   Nach APG: (§ 4 Abs. 1) für ab.
                   1.1.1955 Geborene
                                                                                       Die Aufgabe der Erwerbstä-
                                                        Männer ab 65. Lebensjahr
                   180 Versicherungsmonate (=15                                        tigkeit ist nicht erforderlich.
                                                        (LJ) und Frauen ab 60. Le-
                   Jahre), von denen
                                                        bensjahr*
                   mind. 84 Monate (=7 Jahre) durch                                    Beantragt ein 65-jähriger
                                                        *Übergangsregelung ab 2024
                   eine Erwerbstätigkeit erworben                                      Mann oder eine 60-jährige
                                                        bis 2033 wie folgt:
                   wurden, dazu zählen auch:                                           Frau eine Alterspension,
                                                                                       steht es ihm/ihr frei, die
  Alters(regel)                                         Geb. von - bis 		      LJ
                - Selbstversicherung bei Pflege                                        Berufstätigkeit aufzugeben,
     pension                                            2.12.63 – 1.6.64      60,5
                  eines Kindes mit Behinderung                                         das bisherige Dienstverhält-
   §§ 253, 261                                          2.6.64 – 1.12.64        61
                - Weiter- bzw. Selbstversicherung                                      nis fortzusetzen, ein neues
     ASVG                                               2.12.64 – 1.6.65      61,5
                  für die Pflege eines nahen Ange-                                     Dienstverhältnis aufzu-
  §§ 4, 15 APG                                          2.6.65 – 1.12.65        62
                  hörigen ab Pflegestufe 3                                             nehmen, eine selbständige
                                                        2.12.65 – 1.6.66      62,5
                - Familienhospizkarenz                                                 Erwerbstätigkeit fortzusetzen
                                                        2.6.66 – 1.12.66        63
                - Bezug von Pflegekarenzgeld bei                                       oder eine selbständige Er-
                                                        2.12.66 – 1.6.67      63,5
                  Pflegeteilzeit                                                       werbstätigkeit zu beginnen.
                                                        2.6.67 – 1.12.67        64
                                                        2.12.67 – 1.6.68      64,5
                   Wenn bis 1.12.2004 mind. 1 Vers.                                    Eine normale Alterspension
                                                        ab 2.6.68		             65
                   Monat vorliegt, greift im Günstig-                                  gebührt immer ungekürzt.
                   keitsfall auch die ASVG-Warte-
                   zeit.

                                                        Wenn trotz Erreichen des
 Erhöhte Al-                                            Anfallsalters für die Alter-
 terspension                                            spension (60. bzw. 65. LJ)
                wie Alterspension
 (Bonifikation)                                         weitergearbeitet wird, ohne
 § 261C ASVG                                            eine Eigenpension zu bean-
                                                        spruchen.

                                                        Männer, nach dem
                                                        31.12.1953 geboren, mit 62.
                                                        LJ, Frauen nach folgender
                                                        Übergangsregelung:
 Langzeitver-
                                                        Geb. von – bis 		      LJ      Wegfall der Pension, wenn
 sicherungs-
                                                        1.1.59 – 31.12.59       57     das Bruttoeinkommen über
 pension           wie Alterspension
                                                        1.1.60 – 31.12.60       58     der Geringfügigkeitsgrenze
 („Hackler-
                                                        1.1.61 – 31.12.61       59     (2020: 460,66 €/Monat) liegt.
 Pension“)
                                                        1.1.62 – 1.12.63        60
                                                        2.12.63 – 1.6.64      60,5
                                                        2.6.64 – 1.12.64        61
                                                        2.12.64 – 1.6.65      61,5
                                                        ab 2.6.65 		            62

10
Aktuelles

      im Überblick
         Besondere Voraussetzungen                                     Ausmaß der Pension

                                                     - Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt
                                                       die Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagen-
                                                       system (Pensionshöhe = Gesamtbemessungsgrundlage x
                                                       Prozentsatz).
                                                     - Der Prozentsatz hängt von der Zahl der erworbenen Versi-
                                                       cherungsmonate und vom Pensionsantrittsalter ab.
                                                     - Pro VJ gebührt bei Inanspruchnahme der Pension zum
                                                       Regelpensionsalter 1,78 % der Gesamtbemessungsgrundla-
                                                       ge. Sind keine KEZ-Monate vorhanden, sind G-BMGL und
                                                       BMGL ident. Es werden 2 Pensionsberechnungen durch-
                                                       geführt: erstens nach geltendem Recht und zweitens eine
                                                       Vergleichspension nach dem Gesetzesstand 31.12.2003.
                                                       Die zur Auszahlung gelangende Pension muss mind. einen
                                                       bestimmten Prozentsatz der Vergleichspension betragen.
                                                     - Für Personen, die ab 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt die
                                                       Pensionsberechnung nach den Bestimmungen des APG, d.h.
                                                       es wurde für diesen Personenkreis ein Pensionskonto aufge-
                                                       baut.
                                                     - Zum Stichtag 1.1.2014 wurde dafür eine Kontoerstgut-
                                                       schrift“ errechnet. Dazu kommen die jährlichen Teilgut-
                                                       schriften (1,78 % der Jahres-Beitragsgrundlagen).

                                                     Wie Alterspension, darüber hinaus:
                                                     - für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme der Alter-
                                                       spension gebührt frühestens ab dem Zeitpunkt der Erfül-
                                                       lung der Wartezeit (§ 236) eine Erhöhung um 4,2 % der
                                                       Leistung nach § 261 bis max. 91,76 % der Höchstbemes-
                                                       sungsgrundlage
                                                     - Bleibt ein Rest von weniger als 12 Monaten, so beträgt das
                                                       Ausmaß der Erhöhung für jeden Restmonat 1/12 von 4,2
                                                       % (=0,35%)
                                                     - bei aufrechtem Dienstverhältnis über 65 (Männer) bzw.
                                                       60 (Frauen) Lebensjahre Reduktion der PV-Beiträge um
                                                       die Hälfte (für Pensionsberechnung wird die volle BGL
                                                       berücksichtigt)

Männer benötigen 540 Beitragsmonate, Frauen,
geb. bis 31.12.1958, benötigen 480 Beitragsmona-
te, danach Übergangsregelung wie folgt:

Geb. von – bis 		 Beitragsmonate
1.1.59 – 31.12.59            504
1.1.60 – 31.12.60            516                     Für ab 1.10.52 geborene Männer und ab 1.1.55 geborene
1.1.61 – 31.12.61            528                     Frauen: Abschlag: 4,2%/Jahr (0,35%/Monat), maximal: 15%
ab 1.1.62 		                 540                     *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020

Es werden grds. nur Beitragsmonate auf Grund
Erwerbstätigkeit berücksichtigt, als solche zählen
auch Zeiten der Kinderziehung (KEZ; bis max.
60 Monate), Zeiten des Bezuges von Wochengeld
sowie des Präsenz-/Zivildienstes.

                                                                                                                    11
Aktuelles
     Pensionsart              Wartezeit                    Altersbestimmungen                 Erwerbstätigkeit

                                                        • Männer und Frauen ab
                                                        dem 62. Lebensjahr

                                                        Praktische Bedeutung hat die
                                                                                          Wegfall der Pension, wenn
      Korridor-                                         Korridorpension bis zum Jahr
                                                                                          das Bruttoeinkommen über
       pension                                          2027 aber nur für Männer, da
                   wie Alterspension                                                      der Geringfügigkeitsgren-
      § 4 ABS 2                                         bis zu diesem Zeitpunkt Frau-
                                                                                          ze (2020: 460,66 €/Monat)
         APG                                            en die Regelpension mit dem
                                                                                          liegt.
                                                        60.LJ in Anspruch nehmen
                                                        können. Für Frauen wird die
                                                        Korridorpension daher erst
                                                        2028 Bedeutung haben.

                                                                                          Wegfall der Pension, wenn
 Schwerar-                                              Männer und Frauen ab dem          das Bruttoeinkommen über
                   wie Alterspension
 beitspension                                           60. LJ                            der Geringfügigkeitsgrenze
                                                                                          (2020: 460,66 €/Mon) liegt.

                   - bis zum 50. LJ 60 Versicherungs-
                     monate innerhalb der letzten 10
                     Jahre (= Rahmenfrist);
                   - zw dem 50. und 60. LJ ist pro
                     weiterem Lebensmonat ein wei-
                     terer Versicherungsmonat not-
                                                                                          Gem. § 86 Abs. 3 Z. 2
                     wendig, wobei sich die Rahmen-
 Invalidität-                                                                               ASVG:
                     frist um 2 Monate erhöht;
 und Berufs-                                                                              - Aufgabe der Tätigkeit auf
                   - ab dem 60. LJ 180 Versiche-
 unfähigkeits-                                                                              Grund derer Invalidität
                     rungsmonate innerhalb der
 Pension                                                                                    besteht (Ausnahme: Pflege-
                     letzten 30 Jahre oder
 §§ 254ff, 261,                                                                             geldbezieher ab Stufe 3)
                   - 180 Beitragsmonate (Selbstver-
 271ff ASVG                                                                               - Im Falle einer Erwerbs-
                     sicherung bis max. 12 Monate)
 § 6 APG                                                                                    tätigkeit wird Pension als
                     oder 300 Versicherungsmonate
                                                                                            Teilpension gewährt.
                   - Keine Wartezeit, wenn:
                   • Folge von Arbeitsunfall oder
                     Berufskrankheit,
                   • Stichtag vor Vollendung des 27.
                     LJ liegt und mindestens 6 Versi-
                     cherungsmonate vorliegen.

                                                        Heiratet ein(e) Pensionist(in),
                                                        so gebührt nach dem Tod eine
 Witwen(r)
                                                        unbefristete Witwen(r)pensi-
 pension           Wartezeit für Verstorbene wie bei
                                                        on nur, wenn aus der Ehe ein
 §§ 258, 264       Invaliditätspension
                                                        Kind stammt bzw. legitimiert
 ASVG; § 7 APG
                                                        wurde oder die Ehe eine be-
                                                        stimmte Zeit gedauert hat.

 Waisenpension
 §§ 260, 266
 ASVG; § 7 APG

12
Aktuelles
          Besondere Voraussetzungen                                        Ausmaß der Pension

                                                         Seit 1.1.2014 gilt:
ab Stichtag 2017: 480 Versicherungsmonate (=40           Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen beträgt der Ab-
Versicherungsjahre)                                      schlag 0,425 % pro Monat (= 5,1 % pro Jahr – max. 15,3 %)
                                                         der Pension.

540 Versicherungsmonate und Schwerarbeit durch           Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr
mindestens 120 Monate in den letzten 20 Jahren           der Inanspruchnahme der Pension vor dem Regelpensions-
SONDERBESTIMMUNG: Frauen, geb. 1.1.59 bis                alter 1,8 % der Leistung, bei Inanspruchnahme der Schwer-
31.12.63, haben Anspruch auf Schwerarbeitspensi-         arbeitspension 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter 9 % der
on mit 55.LJ, wenn 40 qualifizierte Versicherungs-       beim Regelpensionsalter gebührenden Leistung.
jahre vorliegen.                                         *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020
Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor bei:
- Angestellten mit Berufsschutz: wenn sich ihr Ge-
  sundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass
  sie außerstande sind, ihren bisherigen oder einen
  gleichwertigen Beruf auszuüben.
- Eine Verweisung auf die nächstniedrigere Verwen-
  dungsgruppe ist nach der ständigen Judikatur des       Pensionsabschlag 4,2% pro Jahr, der Maximalabschlag darf
  OGH zulässig;                                          aber 13,8 % der Leistung nicht übersteigen.
- Arbeitern mit Berufsschutz: wenn sich ihr Ge-
  sundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass       Für Personen, die nach dem 1. Jänner 1964 geboren wurden,
  sie aus Gesundheitsgründen in ihrem Berufsfeld         gelten die bisherigen Regelungen nicht mehr! Diese Perso-
  nicht mehr arbeiten können;                            nen erhalten eine Pension nur dann, wenn dauernde Invalidi-
- Personen ohne Berufsschutz: wenn sie zu kei-           tät/BU vorliegt; liegt vorübergehende Invalidität/BU vor, so
  ner geregelten Erwerbstätigkeit mehr fähig sind.       gebührt bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Um-
  Berufsschutz liegt vor, wenn in den letzten 15         schulungsgeld (AMS) in Höhe des Arbeitslosengeldes plus
  Jahren vor dem Stichtag mindestens 7,5 Jahre (90       22 % oder bei Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilita-
  Monate) eine Tätigkeit als Angestellter oder in        tion Rehabilitations-geld (GKK) in Höhe des Krankengeldes
  einem erlernten Beruf ausgeübt wurde. Hat der          (mind. Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende).
  Versicherte bereits das 59. LJ vollendet (2016 das     *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020
  59. LJ; ab 2017 das 60.LJ) gilt der sog. Tätigkeits-
  schutz: für die Beurteilung der Invalidität/Berufs-
  unfähigkeit gilt die Tätigkeit, die in den letzten
  15 Jahren vor dem Stichtag mindestens durch 10
  Jahre ausgeübt wurde; dabei sind zumutbare Än-
  derungen der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder durch
Eheschließung legitimiert wurde oder die/der
Witwe/Witwer im Zeitpunkt des Todes des Ehe-
partners das 35.LJ vollendet hat oder die Ehe
mind. 10 Jahre gedauert hatte. Ansonsten ist die
Pension auf 2,5 Jahre befristet.

Kinder bis zur Vollendung des 18. LJ; darüber hin-
aus nur, wenn das Kind eine Berufsausbildung
bzw. ein Studium (ernsthaft und zielstrebig) be-
treibt, jedoch max. bis zur Vollendung des 27. LJ.
                                                                                                                      13
Seniorenalltag

     Seniorenalltag
                                 von Reinhard Witting

     Rückkehr in die wunderbare Landschaft
     Im August 2017 durfte ich im Landarbeiter im Artikel „Nahtoderfahrung“ über ein Erlebnis unserer
     Bekannten Frau Evi schreiben. Sie berichtete mir damals davon, dass sie nach einem schweren Unfall
     und Aufenthalt in der Intensivstation ein Nahtoderlebnis hatte und von ihren Erinnerungen daran. Ende
     Feber ist Frau Evi nun verstorben und ich setzte diesen Bericht von damals fort.
     Margot und ich kennen Frau Evi schon durch viele möchte ich doch noch den 80er (Mai 2020) erleben.
     Jahrzehnte. Wir durften ihr, besonders in den schwie- Da feiern wir nochmals schön miteinander!“
     rigen Zeiten ihres Lebens, zur Seite stehen.
                                                             Dazu ist es dann leider nicht mehr gekommen. Alle
     Frau Evi, eine gebürtige Berlinerin, ist mit 17 Jahren die Frauen und Familien, die ihr schon nach der
     - der Liebe zu den Bergen wegen - nach Tirol gekom- Übersiedlung nach Reutte beigestanden sind, waren
     men und hat hier dann mit 20 Jahren geheiratet. Sie dann auch vom Aufenthalt im Seniorenzentrum bis
     lebte zuerst in Fulpmes, um dann nach dem Scheitern zu ihrem Tod an ihrer Seite.
     ihrer Ehe einen Witwer im Lechtal zu heiraten. Sie
     bleib kinderlos. Nach dessen Tod, dem Verlust ihres Frau Evi war gerne im Seniorenzentrum, das sie schon
     Wohnrechtes, ihrem Alter und Gesundheit geschul- nach ihrem Unfall, als sie einige Male in der Woche
     det, übersiedelte sie schließlich vom Lechtal in eine in die Tagespflege kommen durfte, gut kannte. Sie hat
     schöne Mietwohnung nach Reutte.                         sich stets darauf gefreut, mit den Bewohnern dort zu
                                                             reden und zu spielen. Sie war voll des Lobes über
     Dort hatte sie dann auch 2017 den                                          Programm und Aufmerksamkeit
     Unfall, der sie ins Krankenhaus,                                           sowie über Personal und Küche.
     die Intensivstation und anschlie- „Ich danke euch für alles, Du
     ßend zur Pflege ins Altersheim                                             Die Auflassung der Wohnung, die
     gebracht hatte. Damals hat sie mir
                                             kannst   mich jetzt loslassen      ich in Abstimmung mit ihr ver-
     dann von ihrem Nahtoderlebnis und ICH grüß deine Eltern im anlasste, war dann nochmals ein
     berichtet: „Ich war in einer wun-                 Himmel“                  großer Einschnitt in ihrem Leben,
     derbaren Landschaft. Es gab dort                                           zumal sie sich wieder von so vie-
     Berge, grüne Wiesen, viele Leute,                                          len liebgewonnen Dingen trennen
     angezogen mit weiten, bunten Kleidern. Sie haben ge- musste.
     gessen, getrunken, gesungen. Alle waren lustig. Die
     Stimmung war soo fröhlich. Da dachte ich mir, hier Geistig war Frau Evi immer in der Lage, alles ge-
     ist es aber schön!“ (Landarbeiter Dezember 2017)        nau mitzuverfolgen und so konnte sie noch wenige
                                                             Tage vor dem Sterben im Rollstuhl sitzend und mit
     Jetzt Ende Feber ist Frau Evi im Seniorenzentrum entsprechender ärztlicher Hilfe einigermaßen den Ta-
     verstorben und wohl endgültig in dieser wunderbaren gesablauf mitmachen.
     Landschaft angekommen.
                                                             Die letzten Tage war Frau Evi sehr schwach. Zwei
     Frau Evi hatte in ihrem Leben viele Erkrankungen zu Tage vor ihrem Tod hatte sie noch mit dem Leiter des
     überstehen. Ihre neuerliche Krebserkrankung 2019 Seniorenzentrums ein intensives und berührendes
     erforderte wiederum mehrere Klinikaufenthalte. Sie Gespräch, in dem sie schließlich, wie er mir später
     setzte ihre Hoffnung nochmals ganz auf die in Aus- erzählte, schon etwas müde am Schluss meinte: „Ich
     sicht gestellte Strahlentherapie. Schließich wurde danke euch für alles, du kannst mich jetzt loslassen
     diese im Januar durchgeführt. Allerdings war diese und ich grüß deine Eltern im Himmel!“
     dann sehr anstrengend und belastend. Trotzdem gab
     es bei ihr immer wieder hoffnungsvolle Stunden und Das Leben dieser sehr beeindruckenden Frau war
     Momente. So meinte sie in einer solchen Phase: „Jetzt dann zwei Tage später zu Ende gegangen. Einer Frau,
14
Seniorenalltag
die Menschen mochte, die gerne lebte, das Positive einen Engel zum Freund hat, braucht die ganze
immer in den Vordergrund stellte und schließlich Welt nicht mehr zu fürchten.“
auch noch ihren Körper der Anatomie vermachte.
                                                     Frau Evi ist heimgekehrt zu ihrem Schöpfer, in die
Bei einem schönen, schlichten Abendgottesdienst „… wunderbare Landschaft, mit Bergen und Wiesen,
in der Evangelischen Kirche beteten wir für sie und vielen Leuten, die alle soo fröhlich waren!“
gedachten ihres Lebens und Sterbens: Zwar in Ab-
wesenheit ihrer sterblichen Hülle, dafür - wie wir Ich selbst konnte mich noch am Abend vor ihrem
spürten – in Anwesenden der Aura ihrer Persön- Sterben mit einem Gebet und Kreuzzeichen auf ihre
lichkeit. Pfarrer Mathias erinnerte sich dabei gerne Stirn verabschieden.
an viele beeindruckende Begegnungen mit ihr. Auf
Wunsch des Pfarrers habe ich dabei den Lebenslauf Neben den Alltagsfreuden mit den Enkelkindern, den
und die Abschiedsworte vorgetragen. Eingebettet in Urlauben und vielen andern schönen Dingen, kom-
den Spruch, den ich in ihren Unterlagen fand und men – wie man sieht - auch solche Erlebnisse im All-
auch auf Parte und Sterbebild verwendet habe: „Wer tag vor und haben ihren Platz darin zu finden.

          Ehrung für 60-jährige Treue
    zum Tiroler Land- und Forstarbeiterbund

B    O Ing. Helmut Lang und OVM Helmut Trutschnig
     aus Wattens besuchten die Jubilare Herbert Prem aus
Vögelsberg sowie Albert Jenewein aus Kolsassberg, die
an der Vollversammlung im Frühjahr 2019 nicht teilneh-
men konnten, um ihm die Urkunde für 60-jährige Mit-
gliedschaft beim Tiroler Land- und Forstarbeiterbund zu
überreichen.

Die beiden freuten sich sehr für die Anerkennung und
wünschten den beiden alles Gute!                                                 Jubilar Albert Jenewein

             Sprechtage der Landarbeiterkammer Tirol
                 Wörgl                16. April 2020                 09.00-12.00 Uhr
                 Rotholz              16. April 2020                 13.30-15.30 Uhr
                 Lienz                20. April 2020                 10.00-12.30 Uhr
                 Imst                 22. April 2020                 09.00-11.30 Uhr
                 Reutte               22. April 2020                 14.00-16.00 Uhr
            Die Sprechtage finden in den jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammern statt.

            D    ie land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Angestellten, Lehrlinge und
                 Pensionisten erhalten hiebei von Mag. Johannes Schwaighofer Auskünfte
            in Fragen des Arbeitsrechtes, des Sozialrechtes (Kranken-, Pensions- und
            Unfallversicherung), des Steuerrechtes und in allgemeinen Rechtsfragen sowie
            von Andrea Mauracher, BEd. in Fragen der Förderung des Landarbeiter-
            Eigenheimbaues und des sonstigen Förderungswesens der Landarbeiterkammer.
            Unterlagen sind mitzubringen!

                                                                                                           15
LAK Kammerpräsident und Landesobmann des TLFAB

              Andreas Gleirscher                Mobil: 0664/839 89 10               E-Mail: andreas.gleirscher@lkv-tirol.at

              LAK Kammerdirektor und Landessekretär des TLFAB

              Dr. Günter Mösl                   Tel.: 05 92 92/ DW 3001             E-Mail: guenter.moesl@lk-tirol.at
                                                Mobil: 0664/632 80 90

              Tiroler Land und Forstarbeiterbund

              Margit Unsinn                     Tel.: 05 92 92/ DW 3010             E-Mail: tlfab@lk-tirol.at
              Sekretariat, Mitgliederverwaltung

              Landarbeiterkammer Tirol

              Elisabeth Fitsch                  Tel.: 05 92 92/ DW 3000             E-Mail: lak@lk-tirol.at
              Sekretariat, Homepagebetreuung, Gestaltung Mitteilungsblatt
              Rechtsabteilung
              Mag. Johannes Schwaighofer Tel.: 05 92 92/ DW 3002               E-Mail: johannes.schwaighofer@lk-tirol.at
                                              Mobil: 0660/ 347 76 46
              Beratung und Information in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Angelegenheiten, Vertretung beim Arbeits-
              und Sozialgericht, Kollektivverträge

              Förderungsabteilung
              Andrea Mauracher, BEd.            Tel.: 05 92 92/ DW 3003             E-Mail: andrea.mauracher@lk-tirol.at
                                                Mobil: 0664/ 6025 98 3003
              Beratung und Information im Bereich Förderung

              Sachbearbeiterin
              Katharina Wegscheider             Tel.: 05 92 92/ DW 3004             E-Mail: katharina.wegscheider@lk-tirol.at
              Land- und Forstarbeiterhilfswerk, Abwicklung Landarbeiterkammer-Ehrungen

              Abteilung für Rechnungswesen
              Brigitte Redolfi                  Tel.: 05 92 92/ DW 3005             E-Mail:brigitte.redolfi@lk-tirol.at
              Buchhaltung, Förderungsabteilung

Unsere nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes „Der             Impressum
Landarbeiter“ erscheint voraussichtlich Mitte April            Herausgeber und Medieninhaber (Verleger): Tiroler Land- und Forstarbeiterbund
                                                                                                         Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
                     2020!
                                                               Medienunternehmen:     Tiroler Land- und Forstarbeiterbund
                                                                                      Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
                                                               Redaktion:             Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel. (+43) 05 92 92 3010
                                                                                      Fax: (+43) 05 92 92 3099, E-Mail: tlfab@lk-tirol.at
                                                               Herstellung und Druck: Egger Druck GmbH,
                                                                                      Palmersbachweg 2, 6460 Imst
                                                               Fotos:                 Alle Bilder ohne Vermerk stammen aus dem Bildarchiv der LAK Tirol

                                                               P.b.b.                 Österreichische Post AG I MZ I 02Z030216M
                                                                                      TLFAB I 6020 Innsbruck I Brixner Straße 1
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