DER LANDARBEITER - Landarbeiterkammer Tirol
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DER LANDARBEITER ORGAN DES TIROLER LAND- UND FORSTARBEITERBUNDES MIT DEN MITTEILUNGEN DER LANDARBEITERKAMMER TIROL Ausgabe 3 - 2020 - 7. Jahrgang Foto: Elisabeth Fitsch Wichtige Infos Aufräumarbei- Neue Kollektiv- Alle Pensionen zum ten im Osttiro- verträge im Überblick Coronavirus ler Wald Seiten 2-3 Seiten 4-5 Seiten 6-8 Seiten 10-13 www.lfb.at/tirol - www.lak-tirol.at
§ Mitteilungen der Landarbeiterkammer „Coronavirus“ im Arbeitsrecht – Antworten auf wichtige Fragen Dürfen Arbeitnehmer aus „Quarantäne“ – Was ist das Im Sinne des Gemeinwohls und Angst vor einer Ansteckung und muss ich mich dem fü- Vermeidung einer ernsthaften Ge- von der Arbeit fernbleiben gen? fahr empfiehlt sich, vorgenannte oder Dienstreisen nicht an- verordnete Maßnahmen freiwillig treten? Kann der Arbeitge- Liegt bei einer Person ein auf einzuhalten. Erforderlichenfalls ber Urlaub anordnen? Coronavirus (SARS-CoV-2) po- können die Maßnahmen zwangs- sitiv getestetes Ergebnis vor, ist weise durch öffentliche Sicher- E in eigenmächtiges Fern- bleiben vom Dienst oder Nichtantreten der Dienstreise ist diese von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für die Dauer der Erkrankung ab- heitsorgane durchgesetzt sowie Strafen verhängt werden. grundsätzlich nicht erlaubt. Eine zusondern. Ebenso können alle Ich bin Arbeitnehmer und Ausnahme ist, wenn eine begrün- Personen, welche vor Erkran- befinde mich in vorgenannter dete Gefahr bestünde, sich am kungsbeginn in direktem Kontakt „Quarantäne“ – bekomme Arbeitsplatz oder bei der Dienst- mit einer vorgenannten Person ich weiterhin mein Entgelt? reise mit dem Virus anzustecken. gestanden sind, abgesondert wer- Diese Ausnahme gilt nicht für den. Die Absonderung besteht da- Wurde über einen Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die berufsmäßig rin, dass die Person in einer Kran- eine vorgenannte Absonderung mit Krankheiten öfters zu tun ha- kenanstalt oder in ihrer Wohnung verhängt, hat dieser gegenüber ben, z.B. in Krankenhäusern oder untergebracht wird. seinem Arbeitgeber einen An- Apotheken. Übrigens muss auch spruch auf Entgeltfortzahlung Homeoffice immer vereinbart Darüber hinaus können krank- nach dem Epidemiegesetz. Der werden und kann weder einseitig heits- oder ansteckungsverdäch- Arbeitgeber bekommt anschlie- angeordnet noch angetreten wer- tige Personen beobachtet und im ßend die Entgeltfortzahlung (inkl. den. Ebenso wenig darf der Ar- Einzelfall von der Bezirksver- DG-Anteil zur gesetzlichen SV) beitgeber Urlaub oder Zeitaus- waltungsbehörde Verkehrsbe- rückerstattet. Dies gilt ebenso im gleich einseitig „anordnen“, dies schränkungen (wie Fernhalten Falle einer Verkehrsbeschränkung setzt immer eine Vereinbarung von öffentlichen Verkehrsmitteln, – sofern der Arbeitnehmer in der voraus. Veranstaltungen usw.) verhängt betreffenden Ortschaft wohnhaft werden. oder berufstätig ist. 2
Mitteilungen der Landarbeiterkammer Ich bin Arbeitnehmer, befin- des Außenministeriums, Stand der Regel bis zu einer Woche. de mich in unverschuldeter 13.03.2020: Hohes Sicherheits- Sind beide Elternteile Arbeitneh- „Quarantäne“ – kann mich risiko für alle Länder weltweit) mer, können sie diesen Dienstver- mein Arbeitgeber entlassen begibt sich der Arbeitnehmer in hinderungsgrund – aber jeweils oder kündigen? Gefahr des Verlustes seines Ent- getrennt voneinander – in An- geltanspruches. spruch nehmen. Darüber hinaus Eine fristlose Entlassung ist nicht besteht die Möglichkeit mit dem zulässig. Eine Kündigung ist un- Ist der Arbeitnehmer ver- Arbeitgeber einen Urlaubs- oder ter den gesetzlichen Vorausset- pflichtet, dem Arbeitgeber Zeitausgleichsverbrauch zu ver- zungen möglich. eine Infektion mit dem Co- einbaren. Ungeklärt ist, ob die in ronavirus bekannt zu geben? den Schulen eingerichtete Notbe- Ich bin Arbeitnehmer und treuung von den Arbeitnehmern auf Urlaub im Ausland und Ja, weil die Infektion bzw. Erkran- in Anspruch zu nehmen ist und werde dort unter „Quarantä- kung dem Epidemiegesetz unter- dies dazu führen könnte, dass ne“ gestellt – bekomme ich liegt. Dies dient dem Schutz an- kein Dienstverhinderungsgrund weiterhin mein Entgelt? derer Mitarbeiter, der Kunden und vorliegt. des Arbeitgebers. Zudem kann Die „Quarantäne“ ist umgehend der Arbeitgeber nur so Rückfor- Großeltern sollten aufgrund der dem Arbeitgeber mitzuteilen. Für derungsansprüche gegenüber der Ansteckungsgefahr nicht als Be- die Verhängung der „Quarantä- Behörde gelten machen. treuungsperson herangezogen ne“ gelten die nationalen Bestim- werden. mungen des Urlaubslandes. Eine Ich bin Arbeitnehmer und die Entgeltfortzahlung nach den Be- Schule meiner schulpflich- Laut Mitteilung der Bundesre- stimmungen des Epidemiegeset- tigen Kinder ist geschlossen gierung vom 12.03.2020 sollen zes greift daher nicht. Wurde die – wer übernimmt die Betreu- Arbeitgebern, die freiwillig Ar- „Quarantäne“ vom Arbeitnehmer ung? beitnehmern drei Wochen Sonde- unverschuldet verursacht, hat er rurlaub zur Betreuung ihrer unter einen Entgeltanspruch bis zu einer Benötigt das schulpflichtige Kind 14-jährigen Kinder wegen Schul- Woche. Im Krankheitsfall gelten eine Betreuung und ist der Ar- schließungen gewähren, ein Drit- die längeren gesetzlichen Entgelt- beitnehmer aufgrund seiner Be- tel der Lohnkosten ersetzt wer- fortzahlungszeiträume. Bei einer treuungspflicht am Dienst ver- den. Dies soll zunächst bis Ostern wissentlichen Reise in ein Risi- hindert, so hat er Anspruch auf 2020 gelten. kogebiet (siehe Reisewarnung Fortzahlung des Entgeltes – in A ufgrund der aktuellen Gegebenheiten und den notwendigen Einschränkun- Somit ist es auch für die Sprech- tage der Landarbeiterkammer gen musste die diesjährige ungewiss, ob diese zu den, auf 74. Vollversammlung im Ca- Seite 15 genannten Terminen, nisianum abgesagt werden. regulär stattfinden können. Der Tiroler Land- und For- Alle neuerlichen Termine fin- starbeiterbund plant daher den Sie dann wie in gewohnter eine Verschiebung der Vollver- Weise auf der Homepage sowie sammlung auf einen möglichen in der nächsten Ausgabe des Termin im Frühherbst 2020, Landarbeiters! worüber wir rechtzeitig infor- mieren werden. 3
Mitteilungen der Landarbeiterkammer Sechs Millionen Euro für Aufräumarbeiten im Osttiroler Wald LHStv Josef Geisler dankt Osttirols Waldaufsehern für ihren unermüdlichen Einsatz 250.000 Kubikme- ter Schad- holz gilt es infolge des massiven den nach den Schneefällen im No- vember aufgelegt. Sechs Millio- nen Euro sind dafür veranschlagt. auf einem guten Weg“, bedankte sich LHStv. Geisler im Rahmen einer Veranstaltung zu den Scha- Wintereinbruchs im November „Ohne entsprechende Unterstüt- dereignissen bei den Waldauf- aufzuarbeiten. Das Land Tirol zung ist die Arbeit im Wald der- sehern in den Gemeinden, den stellt dafür aus dem Katastro- zeit nicht einmal kostendeckend. Mitarbeiterinnen und Mitarbei- phenfonds sechs Millionen Euro Aber das Schadholz muss heraus, ter des Forstdienstes und auch zur Verfügung. Die enormen sonst kommt der Borkenkäfer hi- den Waldeigentümerinnen und Waldschäden infolge des Sturm- nein und zerstört unser Schutz- Waldeigentümern. Sie alle sind tiefs VAIA Ende Oktober 2018 schild Wald auf Generationen“, wie auch die Fachkräfte seit über waren noch nicht aufgearbeitet, führt LHStv. Josef Geisler aus. einem Jahr im Dauereinsatz. als Osttirols Wälder im Novem- Der Holzpreis ist europaweit im ber 2019 durch den massiven Keller, doch die Aufarbeitung desEine Spur der Verwüstung und Wintereinbruch neuerlich schwer Schadholzes ist aufwendig und 850.000 Kubikmeter Schadholz in Mitleidenschaft gezogen wur- teuer. Rund die Hälfte der entste- haben die beiden Katastrophene- den. Allein für die Beseitigung henden Kosten trägt die öffentli-reignisse in Osttirol hinterlassen. der Schneebruchschäden stellt che Hand. Zum Vergleich: In ganz Tirol wur- das Land Tirol aus dem Katastro- de im Jahr 2018 eine Million Ku- phenfonds sechs Millionen Euro Gute Fortschritte bikmeter Holz eingeschlagen. Bei zur Verfügung. der Beseitigung der Schneebruch- „Es ist eine Riesenherausforde- schäden vom November ist man Das Land Tirol hat nunmehr – wie rung, das Schadholz aus dem noch am Anfang, 70 Prozent der auch schon im Zuge der Sturm- Wald zu bringen und die Schutz- Sturmschäden von 2018 sind aber katastrophe VAIA – ein eigenes funktion des Waldes wiederher- bereits aufgearbeitet. Zeitweise Programm zur Unterstützung der zustellen. Aber in einer gemein- waren 50 Seilfirmen zugleich be- Aufräumarbeiten der Waldschä- samen Kraftanstrengung sind wir schäftigt. Dort, wo aufgrund des 4
Mitteilungen der Landarbeiterkammer fehlenden Schutzwaldes Sied- nicht nur in Richtung Forst. te landwirtschaftliche Flächen lungsgebiete oder Verkehrswege mussten freigeräumt, wiederher- besonders gefährdet waren, sorgt Bei den beiden Katastrophener- gestellt und rekultiviert werden. die Wildbach- und Lawinenver- eignissen massiv gefordert waren bauung in Zusammenarbeit mit auch die Einsatzkräfte im Be- LHStv. Josef Geisler: „Das Kata- dem Forst für entsprechenden zirk, die Einsatzleitung und die strophenmanagement und das Zu- Schutz. Behörde unter der Führung von sammenspiel aller Kräfte in Ost- Bezirkshauptfrau Olga Reisner tirol funktioniert. Aber ich hoffe, Katastrophenmanagement sowie das Baubezirksamt und die dass wir in nächster Zeit vor gro- funktioniert Agrar Lienz. ßen Schadereignissen verschont bleiben.“ „Es ist beeindruckend, was hier ge- Gesperrte Straßen, weggerissene leistet wird“, meint LHStv. Geisler Ufersicherungen und überflute- Text: Christa Entstrasser-Müller Vorstandssitzung des ÖLAKT in Salzburg Der Vorstand des ÖLAKT tagte in Salzburg und befasste sich dabei mit einem Gutachten zur Neudefini- tion des land- und forstwirtschaftlichen Gebietes. I m Herbst beauftragte der Vor- stand des Österreichischen Landarbeiterkammertages Univ. stattfindenden Gespräche be- treffend Zusammenführung der Landarbeitsordnungen im Land- ministerium, die ihre Lehrausbil- dung mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen haben. Die Veran- Prof. Dr. Peter Bußjäger, einen arbeitsgesetz diskutiert. Der Vor- staltung soll in Zukunft sowohl modernen und zeitgemäßen Ent- stand wurde auch über den Stand für die Geehrten als auch für die wurf einer verfassungsrechtlichen der Schaffung einer bundeswei- Ausbildungsbetriebe attraktiver Abgrenzung des land- und forst- ten Berufsjägerausbildung infor- gestaltet werden. wirtschaftlichen Gebietes zu erar- miert. Thematisiert wurde darü- beiten. Im Rahmen der Vorstands- ber hinaus auch die immer wieder In den Berichten aus den Bundes- sitzung wurde eingehend über das von Dienstgeberseite geforderten ländern wurden alle Vorstands- jetzt vorliegende Gutachten zur Arbeitgeberzusammenschlüsse. mitglieder über die umfassenden Neudefinition des land- und forst- Aktivitäten genau informiert. wirtschaftlichen Gebietes disku- Eingehend beschäftigte sich der Am Vortag wurde in getrennten tiert und die weitere Vorgangs- Vorstand auch mit der Neugestal- Sitzungen der Präsidenten und weise beschlossen. tung der jährlichen Ehrung jener Direktoren der Landarbeiterkam- land- und forstwirtschaftlichen mern über Zukunftsprojekte bera- Intensiv wurde auch über die jetzt Lehrlinge im Landwirtschafts- ten. 5
Kollektivverträge Einigung beim Kollektivvertrag für Dienstnehmer in Gemüse- und Obstbaubetrieben 100 Euro mehr für Saisoniers und Foto: BFLA Erntehelfer N achdem die erste Kollekti- vvertragsverhandlung er- gebnislos scheiterte, konnte man krise und um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln auch in von EUR 1.500,00 EUR brutto erreicht werden sollte. dieser schwierigen Zeit sicher zu sich beim zweiten Verhandlungs- stellen, konnten sich die Dienst-Basis für dieses Verhandlungs- termin auf eine gemeinsame Vor- nehmer- und Dienstgebervertre- ergebnis bildete sicherlich auch gangsweise für die Dienstneh- ter nach langen Verhandlungen die in den vergangenen Monaten merinnen und Dienstnehmer in auf einen neuen Kollektivvertrag stattgefundene Arbeitsgruppe, Gemüse- und Obstbaubetrieben einigen, der rückwirkend mit 1. bei der zeitgemäße Änderungen verständigen. März 2020 in Kraft tritt. in Bezug auf die Arbeitszeit, die Entlohnung der Feiertagsarbeit, Ein großes Thema waren die un- Sämtliche Löhne und Lehrlings- die Abgeltung der Überstunden terschiedlichen Produktionsbe- entschädigungen werden um 2,2 sowie die Auszahlungstermine dingungen im Vergleich zum be- % angehoben, was in Anbetracht für die Sonderzahlungen verein- nachbarten Ausland, die teilweise der Inflationsrate ein sicherlich bart wurden. zu einem maßgeblichen Wettbe- gutes Ergebnis darstellt. Zudem werbsnachteil für die heimischen ist es gelungen, die Löhne für Sai- Die Verhandlungen waren insge- Betriebe führen. Zudem wird es soniers und Erntehelfer sowie für samt geprägt von gegenseitiger immer schwieriger, genügend Ar- Gutshandwerker um EUR 100,00 Wertschätzung und konnten im beitskräfte für die Gemüse- und pro Monat zu erhöhen und man Detail folgende Verhandlungser- Obsternte zu finden. hat sich darauf verständigt, dass gebnisse erzielt werden: spätestens im Jahr 2021 auch in Vor dem Hintergrund der Corona- diesem Bereich der Mindestlohn KV Gemüse- und Obstbau 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stunden- 3. Erhöhung der Lohnkategorien f) „Obst- und lohnsätze um 2,2 %, jeweils kaufmännisch gerun- Feldgemüsebauarbeiter/Hilfsarbeiter/Saisoniers“ det auf volle Euro-Cent-Beträge. und der Lohnkategorie g) „Erntehelfer“ von derzeit EUR 7,52 brutto auf EUR 8,10 brutto pro Stunde. 2. Erhöhung der Lohnkategorie e) „Gutshandwer- ker“ von derzeit EUR 7,89 auf EUR 8,47 brutto pro 4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie Stunde. der Pflichtpraktikantenentschädigungen um 2,2 %, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Be- träge. 6
Kollektivverträge 5. Umsetzung der in der Arbeitsgruppe vereinbar- schrieben Briefes unter Einhaltung dreimonatigen ten Änderungen in Bezug auf die Arbeitszeit, die Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalender- Entlohnung der Feiertagsarbeit, die Abgeltung der vierteljahres gekündigt werden. Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der Auszahlungstermine für die Sonderzahlungen. 7. Zwischen den Kollektivvertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass der Mindestlohn in 6. Änderung des § 2 Abs. 1 in Bezug auf die Gel- Höhe von EUR 1.500,00 brutto mit 1. März 2021 er- tungsdauer mit folgendem Wortlaut: reicht werden soll. (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. März 2020 8. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2020 / 12 Monate in Kraft. Er kann von beiden Teilen mittels einge- 2 % Lohnerhöhung im Gartenbau Außerordentliche Erhöhung für Hilfskräfte B ei der zweiten Verhandlungs- runde zum Abschluss eines Kollektivvertrages für Dienstneh- merinnen und Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben Tirols konnten sich die jeweiligen Ver- treter auf einen neuen Kollektiv- vertrag einigen, der rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft tritt. Die Dienstgeberseite war vertre- ten durch Gärtnermeister Peter Pfeifer, Obmann der Tiroler Gärt- ner, Gärtnermeister Josef Norz zu den größten Arbeitgebern in von derzeit EUR 7,52 auf EUR und seinem Sohn Josef Norz jun.,der heimischen Land- und Forst- 8,00 pro Stunde zu erhöhen. Dies den Vorstandsmitgliedern Chris- wirtschaft und bilden pro Jahr bedeutet für die untersten Lohn- tian Jägerbauer und Reinhard annährend 100 Lehrlinge aus. kategorien eine Lohnsteigerung Jäger, dem Vertreter der Land- Die Verhandlungen waren daher von annähernd 6,4 % und ist es wirtschaftskammer ÖkR Josef überschattet von der Coronakri- dadurch gelungen, einen großen Schirmer und der Rechtsreferen- se und der Sorge, dass auch die Schritt in Richtung EUR 1.500,00 tin Mag.a Nicole Haas. Tiroler Gärtnereien von starken Mindestlohn zu machen, der spä- Umsatzeinbußen betroffen sein testens im nächsten Jahr erreicht Auf Dienstnehmerseite waren an könnten. werden soll. den Verhandlungen KR Manfred Mair, KR Franz Prantl, Mag. Jo- Vor diesem Hintergrund kann das hannes Schwaighofer und Lan- Verhandlungsergebnis von 2 % Foto: Elisabeth Fitsch dessekretär Dr. Günter Mösl be- für die Dienstnehmervertreter als teiligt. gerade noch akzeptabel betrach- tet werden, wobei es gelungen ist, Die Tiroler Gärtnereien gehö- die niedrigsten Löhne für Hilfs- ren in ihrer Gesamtbetrachtung kräfte, Saisoniers und Erntehelfer 7
Kollektivverträge Die Ergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar: Förderungen der LAK Landarbeiter-Eigenheimbau KV-Gartenbau Zinsenloses Darlehen: abhängig von Mitteln und Gesamtbaukosten 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stunden- - max. € 20.000,00 löhne um 2,00 % bei gleichzeitiger Aufrundung Zinsenloses Darlehen für energiesparende und auf volle Euro-Cent-Beträge. umweltfreundliche Maßnahmen: Einbau Biomasseheizanlagen, Wärmepumpe usw. 2. Erhöhung der Lohnkategorien Teilqualifikan- - max. € 5.000,00 ten, Gartenarbeiter und Gartenarbeiterinnen, Zuschuss: Erntehelfer und Saisoniers von derzeit EUR 7,52 - Betrag abhängig von Berufsbild, Einkom- brutto pro Stunde auf EUR 8,00 brutto pro Stun- mens- und Familiensituation zw. € 3.000,00 und de. € 7.500,00 + € 1.100,00 Erhöhungsbetrag pro Kind 3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen Land- und Forstarbeiterhilfswerk und der Praktikantenentschädigung um 2 % bei gleichzeitiger Aufrundung auf volle Euro-Beträ- Lernbeihilfen: ge. Einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe für Kam- merzugehörige und deren Kinder pro Schuljahr (ab 9. Schulstufe) bzw. Kursbesuch 4. Verlängerung der befristeten Lohnkategorie - Betrag abhängig von Schulstufe bzw. Kurs für Teilqualifikanten gemäß § 11 Abs. 1 auf ein bis max. € 280,00 Jahr. Darlehen: Zinsenloses Darlehen 5. Änderung des § 2 Abs. 1 in Bezug auf die Gel- für Wohnraumbeschaffung, Infrastrukturmaß- tungsdauer des Kollektivvertrages mit folgendem nahmen, Kreditrückzahlung usw. Wortlaut: - max. € 5.000,00 Nach Abzahlung neuerliche Antragstellung mög- (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. März lich. 2020 in Kraft. Er kann von beiden Teilen mittels Beihilfen: eingeschrieben Briefes unter Einhaltung dreimo- Einmalzahlung bei besonderen Notständen (To- natigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines desfall, schwere Erkrankung, Zahnregulierung, etc.) Kalendervierteljahres gekündigt werden. - Fallbezogene Höhe in Abhängigkeit der Auf- wendungen 6. Zwischen den Kollektivvertragsparteien be- steht Einvernehmen darüber, dass der Mindest- Führerscheinbeihilfen: Einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe für die lohn in Höhe von EUR 1.500,00 brutto mit 1. Absolvierung des Führerscheins der Klasse „B“ - März 2021 erreicht werden soll. Auto ausschließlich an Kammerzugehörige - € 100,00 7. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2020/12 Mona- te. Treueprämien Bei einer anrechenbaren, ununterbrochenen Dienstzeit, bei ein und demselben Dienstgeber Ausfertigungen der neu abgeschlossenen bzw. Betrieb von 10 Jahren: Kollektivverträge können über die Homepage - € 75,00 der Landarbeiterkammer Tirol oder des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes jederzeit kostenlos Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 25 Jahren: heruntergeladen werden. Jene Personen, die - € 175,00 keinen Internetzugang haben, können über die Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 35 Jahren: Landarbeiterkammer Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 05 92 92 3000, für Dienstnehmer - € 275,00 kostenlos, natürlich weiterhin die schriftlichen Bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 45 Jahren: Ausfertigungen der Kollektivverträge anfordern. - € 450,00 8
Aktuelles Wiedereingliederungsteilzeit Sanfter Wiedereinstieg in den Berufsalltag • Bewilligung des Wiederein- gliederungsgeld gebührt dann an- gliederungsgeldes durch den teilig und zwar entsprechend der chef- bzw. kontrollärztlichen vereinbarten wöchentlichen Nor- Dienst der ÖGK malarbeitszeit. Einvernehmen mit dem Dienstgeber Beispiel: Ein Arbeitnehmer be- Das Modell ist für beide Seiten, zieht vor der Wiedereingliede- D ienstnehmerinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Dienstnehmer, die für länge- freiwillig. Die wöchentliche Nor- re Zeit physisch oder psychisch malarbeitszeit darf um höchstens rungsteilzeit ein Entgelt von € 2.000,–; das volle errechnete Wiedereingliederungsgeld be- erkrankt sind, haben damit die 50 Prozent und mindestens 25 trägt daher € 1.200,–. Während Chance, sich für die Dauer von Prozent reduziert werden. der Wiedereingliederungsteil- mindestens 1 bis zu 6 Monaten zeit bezieht er ein Entgelt von € wieder sukzessive in den Arbeits- Die wöchentliche Normalarbeits- 1.000,– und ein Wiedereingliede- prozess einzufügen. Falls es als zeit darf nicht unter 12 Stunden rungsgeld von € 600,–. medizinisch notwendig erach- liegen. Der Arbeitgeber zahlt tet wird, ist auch eine einmalige seinem Mitarbeiter in Wiederein- Sobald der Arbeitnehmer nur Verlängerung zulässig, wobei das gliederungszeitraum ein Entgelt mehr Anspruch auf eine Entgelt- Gesamtausmaß der Teilzeit aber 9 für die tatsächlich geleistete Ar- fortzahlung von weniger als 50 % Monate nicht übersteigen darf. beit – darüber hinaus bekommt hat, gebührt das Wiedereingliede- der Arbeitnehmer ein Wiederein- rungsgeld in Höhe von € 1.200,–, gliederungsgeld in Höhe von 50 abzüglich des fortgezahlten Ent- Die Voraussetzungen für die Prozent des Krankengeldes. gelts. Wird beispielsweise ein Ent- Wiedereingliederungsteil- gelt von € 300,– fortgezahlt, so zeit: Die Auszahlung erfolgt monatlich hat der Arbeitnehmer Anspruch im Nachhinein durch die ÖGK. auf ein Wiedereingliederungsgeld • Es muss einen durchgehenden von € 900,–. Krankenstand von mindes- Ein erneuter Bezug des Wieder- tens sechs Wochen im selben eingliederungsgeldes ist nach dem Nach dem Ende des Entgeltfort- Dienstverhältnis geben Ablauf von 18 Monaten möglich. zahlungsanspruches gebührt das Wiedereingliederungsgeld in • Ein bestehendes Dienstver- Höhe und Dauer des Wieder- Höhe von € 1.200,–. hältnis seit zumindest drei Mo- eingliederungsgeldes naten Durch die Wiedereingliede- Als Berechnungsgrundlage für rungsteilzeit wurde ein arbeits- • Arbeitsfähigkeit zum Antritts- das Wiedereingliederungsgeld und sozialrechtliches Modell zeitpunkt (ärztliche Bestäti- wird das dem Arbeitnehmer je- geschaffen, das den längeren Ver- gung) weils zustehende erhöhte Kran- bleib von Arbeitnehmern im Er- kengeld herangezogen; dies werbsleben fördern soll. • Beratung über die Gestaltung entspricht 60 % der Bemessungs- der Wiedereingliederungsteil- grundlage, welche in der Regel Zusätzlich soll ein Anreiz ge- zeit und Erstellung eines Wie- das Entgelt (inklusive anteiliger schaffen werden, in den Job zu- dereingliederungsplans durch Berücksichtigung der Sonderzah- rückzukehren. die Einrichtung „fit2work“ lungen) darstellt. Das Wiederein- 9
Aktuelles Alle Pensionen Pensionsart Wartezeit Altersbestimmungen Erwerbstätigkeit Nach APG: (§ 4 Abs. 1) für ab. 1.1.1955 Geborene Die Aufgabe der Erwerbstä- Männer ab 65. Lebensjahr 180 Versicherungsmonate (=15 tigkeit ist nicht erforderlich. (LJ) und Frauen ab 60. Le- Jahre), von denen bensjahr* mind. 84 Monate (=7 Jahre) durch Beantragt ein 65-jähriger *Übergangsregelung ab 2024 eine Erwerbstätigkeit erworben Mann oder eine 60-jährige bis 2033 wie folgt: wurden, dazu zählen auch: Frau eine Alterspension, steht es ihm/ihr frei, die Alters(regel) Geb. von - bis LJ - Selbstversicherung bei Pflege Berufstätigkeit aufzugeben, pension 2.12.63 – 1.6.64 60,5 eines Kindes mit Behinderung das bisherige Dienstverhält- §§ 253, 261 2.6.64 – 1.12.64 61 - Weiter- bzw. Selbstversicherung nis fortzusetzen, ein neues ASVG 2.12.64 – 1.6.65 61,5 für die Pflege eines nahen Ange- Dienstverhältnis aufzu- §§ 4, 15 APG 2.6.65 – 1.12.65 62 hörigen ab Pflegestufe 3 nehmen, eine selbständige 2.12.65 – 1.6.66 62,5 - Familienhospizkarenz Erwerbstätigkeit fortzusetzen 2.6.66 – 1.12.66 63 - Bezug von Pflegekarenzgeld bei oder eine selbständige Er- 2.12.66 – 1.6.67 63,5 Pflegeteilzeit werbstätigkeit zu beginnen. 2.6.67 – 1.12.67 64 2.12.67 – 1.6.68 64,5 Wenn bis 1.12.2004 mind. 1 Vers. Eine normale Alterspension ab 2.6.68 65 Monat vorliegt, greift im Günstig- gebührt immer ungekürzt. keitsfall auch die ASVG-Warte- zeit. Wenn trotz Erreichen des Erhöhte Al- Anfallsalters für die Alter- terspension spension (60. bzw. 65. LJ) wie Alterspension (Bonifikation) weitergearbeitet wird, ohne § 261C ASVG eine Eigenpension zu bean- spruchen. Männer, nach dem 31.12.1953 geboren, mit 62. LJ, Frauen nach folgender Übergangsregelung: Langzeitver- Geb. von – bis LJ Wegfall der Pension, wenn sicherungs- 1.1.59 – 31.12.59 57 das Bruttoeinkommen über pension wie Alterspension 1.1.60 – 31.12.60 58 der Geringfügigkeitsgrenze („Hackler- 1.1.61 – 31.12.61 59 (2020: 460,66 €/Monat) liegt. Pension“) 1.1.62 – 1.12.63 60 2.12.63 – 1.6.64 60,5 2.6.64 – 1.12.64 61 2.12.64 – 1.6.65 61,5 ab 2.6.65 62 10
Aktuelles im Überblick Besondere Voraussetzungen Ausmaß der Pension - Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt die Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagen- system (Pensionshöhe = Gesamtbemessungsgrundlage x Prozentsatz). - Der Prozentsatz hängt von der Zahl der erworbenen Versi- cherungsmonate und vom Pensionsantrittsalter ab. - Pro VJ gebührt bei Inanspruchnahme der Pension zum Regelpensionsalter 1,78 % der Gesamtbemessungsgrundla- ge. Sind keine KEZ-Monate vorhanden, sind G-BMGL und BMGL ident. Es werden 2 Pensionsberechnungen durch- geführt: erstens nach geltendem Recht und zweitens eine Vergleichspension nach dem Gesetzesstand 31.12.2003. Die zur Auszahlung gelangende Pension muss mind. einen bestimmten Prozentsatz der Vergleichspension betragen. - Für Personen, die ab 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt die Pensionsberechnung nach den Bestimmungen des APG, d.h. es wurde für diesen Personenkreis ein Pensionskonto aufge- baut. - Zum Stichtag 1.1.2014 wurde dafür eine Kontoerstgut- schrift“ errechnet. Dazu kommen die jährlichen Teilgut- schriften (1,78 % der Jahres-Beitragsgrundlagen). Wie Alterspension, darüber hinaus: - für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme der Alter- spension gebührt frühestens ab dem Zeitpunkt der Erfül- lung der Wartezeit (§ 236) eine Erhöhung um 4,2 % der Leistung nach § 261 bis max. 91,76 % der Höchstbemes- sungsgrundlage - Bleibt ein Rest von weniger als 12 Monaten, so beträgt das Ausmaß der Erhöhung für jeden Restmonat 1/12 von 4,2 % (=0,35%) - bei aufrechtem Dienstverhältnis über 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) Lebensjahre Reduktion der PV-Beiträge um die Hälfte (für Pensionsberechnung wird die volle BGL berücksichtigt) Männer benötigen 540 Beitragsmonate, Frauen, geb. bis 31.12.1958, benötigen 480 Beitragsmona- te, danach Übergangsregelung wie folgt: Geb. von – bis Beitragsmonate 1.1.59 – 31.12.59 504 1.1.60 – 31.12.60 516 Für ab 1.10.52 geborene Männer und ab 1.1.55 geborene 1.1.61 – 31.12.61 528 Frauen: Abschlag: 4,2%/Jahr (0,35%/Monat), maximal: 15% ab 1.1.62 540 *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020 Es werden grds. nur Beitragsmonate auf Grund Erwerbstätigkeit berücksichtigt, als solche zählen auch Zeiten der Kinderziehung (KEZ; bis max. 60 Monate), Zeiten des Bezuges von Wochengeld sowie des Präsenz-/Zivildienstes. 11
Aktuelles Pensionsart Wartezeit Altersbestimmungen Erwerbstätigkeit • Männer und Frauen ab dem 62. Lebensjahr Praktische Bedeutung hat die Wegfall der Pension, wenn Korridor- Korridorpension bis zum Jahr das Bruttoeinkommen über pension 2027 aber nur für Männer, da wie Alterspension der Geringfügigkeitsgren- § 4 ABS 2 bis zu diesem Zeitpunkt Frau- ze (2020: 460,66 €/Monat) APG en die Regelpension mit dem liegt. 60.LJ in Anspruch nehmen können. Für Frauen wird die Korridorpension daher erst 2028 Bedeutung haben. Wegfall der Pension, wenn Schwerar- Männer und Frauen ab dem das Bruttoeinkommen über wie Alterspension beitspension 60. LJ der Geringfügigkeitsgrenze (2020: 460,66 €/Mon) liegt. - bis zum 50. LJ 60 Versicherungs- monate innerhalb der letzten 10 Jahre (= Rahmenfrist); - zw dem 50. und 60. LJ ist pro weiterem Lebensmonat ein wei- terer Versicherungsmonat not- Gem. § 86 Abs. 3 Z. 2 wendig, wobei sich die Rahmen- Invalidität- ASVG: frist um 2 Monate erhöht; und Berufs- - Aufgabe der Tätigkeit auf - ab dem 60. LJ 180 Versiche- unfähigkeits- Grund derer Invalidität rungsmonate innerhalb der Pension besteht (Ausnahme: Pflege- letzten 30 Jahre oder §§ 254ff, 261, geldbezieher ab Stufe 3) - 180 Beitragsmonate (Selbstver- 271ff ASVG - Im Falle einer Erwerbs- sicherung bis max. 12 Monate) § 6 APG tätigkeit wird Pension als oder 300 Versicherungsmonate Teilpension gewährt. - Keine Wartezeit, wenn: • Folge von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, • Stichtag vor Vollendung des 27. LJ liegt und mindestens 6 Versi- cherungsmonate vorliegen. Heiratet ein(e) Pensionist(in), so gebührt nach dem Tod eine Witwen(r) unbefristete Witwen(r)pensi- pension Wartezeit für Verstorbene wie bei on nur, wenn aus der Ehe ein §§ 258, 264 Invaliditätspension Kind stammt bzw. legitimiert ASVG; § 7 APG wurde oder die Ehe eine be- stimmte Zeit gedauert hat. Waisenpension §§ 260, 266 ASVG; § 7 APG 12
Aktuelles Besondere Voraussetzungen Ausmaß der Pension Seit 1.1.2014 gilt: ab Stichtag 2017: 480 Versicherungsmonate (=40 Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen beträgt der Ab- Versicherungsjahre) schlag 0,425 % pro Monat (= 5,1 % pro Jahr – max. 15,3 %) der Pension. 540 Versicherungsmonate und Schwerarbeit durch Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr mindestens 120 Monate in den letzten 20 Jahren der Inanspruchnahme der Pension vor dem Regelpensions- SONDERBESTIMMUNG: Frauen, geb. 1.1.59 bis alter 1,8 % der Leistung, bei Inanspruchnahme der Schwer- 31.12.63, haben Anspruch auf Schwerarbeitspensi- arbeitspension 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter 9 % der on mit 55.LJ, wenn 40 qualifizierte Versicherungs- beim Regelpensionsalter gebührenden Leistung. jahre vorliegen. *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020 Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor bei: - Angestellten mit Berufsschutz: wenn sich ihr Ge- sundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass sie außerstande sind, ihren bisherigen oder einen gleichwertigen Beruf auszuüben. - Eine Verweisung auf die nächstniedrigere Verwen- dungsgruppe ist nach der ständigen Judikatur des Pensionsabschlag 4,2% pro Jahr, der Maximalabschlag darf OGH zulässig; aber 13,8 % der Leistung nicht übersteigen. - Arbeitern mit Berufsschutz: wenn sich ihr Ge- sundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass Für Personen, die nach dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, sie aus Gesundheitsgründen in ihrem Berufsfeld gelten die bisherigen Regelungen nicht mehr! Diese Perso- nicht mehr arbeiten können; nen erhalten eine Pension nur dann, wenn dauernde Invalidi- - Personen ohne Berufsschutz: wenn sie zu kei- tät/BU vorliegt; liegt vorübergehende Invalidität/BU vor, so ner geregelten Erwerbstätigkeit mehr fähig sind. gebührt bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Um- Berufsschutz liegt vor, wenn in den letzten 15 schulungsgeld (AMS) in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Jahren vor dem Stichtag mindestens 7,5 Jahre (90 22 % oder bei Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilita- Monate) eine Tätigkeit als Angestellter oder in tion Rehabilitations-geld (GKK) in Höhe des Krankengeldes einem erlernten Beruf ausgeübt wurde. Hat der (mind. Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende). Versicherte bereits das 59. LJ vollendet (2016 das *siehe dazu auch Neuregelung ab 1.1.2020 59. LJ; ab 2017 das 60.LJ) gilt der sog. Tätigkeits- schutz: für die Beurteilung der Invalidität/Berufs- unfähigkeit gilt die Tätigkeit, die in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag mindestens durch 10 Jahre ausgeübt wurde; dabei sind zumutbare Än- derungen der Tätigkeit zu berücksichtigen. Wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder durch Eheschließung legitimiert wurde oder die/der Witwe/Witwer im Zeitpunkt des Todes des Ehe- partners das 35.LJ vollendet hat oder die Ehe mind. 10 Jahre gedauert hatte. Ansonsten ist die Pension auf 2,5 Jahre befristet. Kinder bis zur Vollendung des 18. LJ; darüber hin- aus nur, wenn das Kind eine Berufsausbildung bzw. ein Studium (ernsthaft und zielstrebig) be- treibt, jedoch max. bis zur Vollendung des 27. LJ. 13
Seniorenalltag Seniorenalltag von Reinhard Witting Rückkehr in die wunderbare Landschaft Im August 2017 durfte ich im Landarbeiter im Artikel „Nahtoderfahrung“ über ein Erlebnis unserer Bekannten Frau Evi schreiben. Sie berichtete mir damals davon, dass sie nach einem schweren Unfall und Aufenthalt in der Intensivstation ein Nahtoderlebnis hatte und von ihren Erinnerungen daran. Ende Feber ist Frau Evi nun verstorben und ich setzte diesen Bericht von damals fort. Margot und ich kennen Frau Evi schon durch viele möchte ich doch noch den 80er (Mai 2020) erleben. Jahrzehnte. Wir durften ihr, besonders in den schwie- Da feiern wir nochmals schön miteinander!“ rigen Zeiten ihres Lebens, zur Seite stehen. Dazu ist es dann leider nicht mehr gekommen. Alle Frau Evi, eine gebürtige Berlinerin, ist mit 17 Jahren die Frauen und Familien, die ihr schon nach der - der Liebe zu den Bergen wegen - nach Tirol gekom- Übersiedlung nach Reutte beigestanden sind, waren men und hat hier dann mit 20 Jahren geheiratet. Sie dann auch vom Aufenthalt im Seniorenzentrum bis lebte zuerst in Fulpmes, um dann nach dem Scheitern zu ihrem Tod an ihrer Seite. ihrer Ehe einen Witwer im Lechtal zu heiraten. Sie bleib kinderlos. Nach dessen Tod, dem Verlust ihres Frau Evi war gerne im Seniorenzentrum, das sie schon Wohnrechtes, ihrem Alter und Gesundheit geschul- nach ihrem Unfall, als sie einige Male in der Woche det, übersiedelte sie schließlich vom Lechtal in eine in die Tagespflege kommen durfte, gut kannte. Sie hat schöne Mietwohnung nach Reutte. sich stets darauf gefreut, mit den Bewohnern dort zu reden und zu spielen. Sie war voll des Lobes über Dort hatte sie dann auch 2017 den Programm und Aufmerksamkeit Unfall, der sie ins Krankenhaus, sowie über Personal und Küche. die Intensivstation und anschlie- „Ich danke euch für alles, Du ßend zur Pflege ins Altersheim Die Auflassung der Wohnung, die gebracht hatte. Damals hat sie mir kannst mich jetzt loslassen ich in Abstimmung mit ihr ver- dann von ihrem Nahtoderlebnis und ICH grüß deine Eltern im anlasste, war dann nochmals ein berichtet: „Ich war in einer wun- Himmel“ großer Einschnitt in ihrem Leben, derbaren Landschaft. Es gab dort zumal sie sich wieder von so vie- Berge, grüne Wiesen, viele Leute, len liebgewonnen Dingen trennen angezogen mit weiten, bunten Kleidern. Sie haben ge- musste. gessen, getrunken, gesungen. Alle waren lustig. Die Stimmung war soo fröhlich. Da dachte ich mir, hier Geistig war Frau Evi immer in der Lage, alles ge- ist es aber schön!“ (Landarbeiter Dezember 2017) nau mitzuverfolgen und so konnte sie noch wenige Tage vor dem Sterben im Rollstuhl sitzend und mit Jetzt Ende Feber ist Frau Evi im Seniorenzentrum entsprechender ärztlicher Hilfe einigermaßen den Ta- verstorben und wohl endgültig in dieser wunderbaren gesablauf mitmachen. Landschaft angekommen. Die letzten Tage war Frau Evi sehr schwach. Zwei Frau Evi hatte in ihrem Leben viele Erkrankungen zu Tage vor ihrem Tod hatte sie noch mit dem Leiter des überstehen. Ihre neuerliche Krebserkrankung 2019 Seniorenzentrums ein intensives und berührendes erforderte wiederum mehrere Klinikaufenthalte. Sie Gespräch, in dem sie schließlich, wie er mir später setzte ihre Hoffnung nochmals ganz auf die in Aus- erzählte, schon etwas müde am Schluss meinte: „Ich sicht gestellte Strahlentherapie. Schließich wurde danke euch für alles, du kannst mich jetzt loslassen diese im Januar durchgeführt. Allerdings war diese und ich grüß deine Eltern im Himmel!“ dann sehr anstrengend und belastend. Trotzdem gab es bei ihr immer wieder hoffnungsvolle Stunden und Das Leben dieser sehr beeindruckenden Frau war Momente. So meinte sie in einer solchen Phase: „Jetzt dann zwei Tage später zu Ende gegangen. Einer Frau, 14
Seniorenalltag die Menschen mochte, die gerne lebte, das Positive einen Engel zum Freund hat, braucht die ganze immer in den Vordergrund stellte und schließlich Welt nicht mehr zu fürchten.“ auch noch ihren Körper der Anatomie vermachte. Frau Evi ist heimgekehrt zu ihrem Schöpfer, in die Bei einem schönen, schlichten Abendgottesdienst „… wunderbare Landschaft, mit Bergen und Wiesen, in der Evangelischen Kirche beteten wir für sie und vielen Leuten, die alle soo fröhlich waren!“ gedachten ihres Lebens und Sterbens: Zwar in Ab- wesenheit ihrer sterblichen Hülle, dafür - wie wir Ich selbst konnte mich noch am Abend vor ihrem spürten – in Anwesenden der Aura ihrer Persön- Sterben mit einem Gebet und Kreuzzeichen auf ihre lichkeit. Pfarrer Mathias erinnerte sich dabei gerne Stirn verabschieden. an viele beeindruckende Begegnungen mit ihr. Auf Wunsch des Pfarrers habe ich dabei den Lebenslauf Neben den Alltagsfreuden mit den Enkelkindern, den und die Abschiedsworte vorgetragen. Eingebettet in Urlauben und vielen andern schönen Dingen, kom- den Spruch, den ich in ihren Unterlagen fand und men – wie man sieht - auch solche Erlebnisse im All- auch auf Parte und Sterbebild verwendet habe: „Wer tag vor und haben ihren Platz darin zu finden. Ehrung für 60-jährige Treue zum Tiroler Land- und Forstarbeiterbund B O Ing. Helmut Lang und OVM Helmut Trutschnig aus Wattens besuchten die Jubilare Herbert Prem aus Vögelsberg sowie Albert Jenewein aus Kolsassberg, die an der Vollversammlung im Frühjahr 2019 nicht teilneh- men konnten, um ihm die Urkunde für 60-jährige Mit- gliedschaft beim Tiroler Land- und Forstarbeiterbund zu überreichen. Die beiden freuten sich sehr für die Anerkennung und wünschten den beiden alles Gute! Jubilar Albert Jenewein Sprechtage der Landarbeiterkammer Tirol Wörgl 16. April 2020 09.00-12.00 Uhr Rotholz 16. April 2020 13.30-15.30 Uhr Lienz 20. April 2020 10.00-12.30 Uhr Imst 22. April 2020 09.00-11.30 Uhr Reutte 22. April 2020 14.00-16.00 Uhr Die Sprechtage finden in den jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammern statt. D ie land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Angestellten, Lehrlinge und Pensionisten erhalten hiebei von Mag. Johannes Schwaighofer Auskünfte in Fragen des Arbeitsrechtes, des Sozialrechtes (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung), des Steuerrechtes und in allgemeinen Rechtsfragen sowie von Andrea Mauracher, BEd. in Fragen der Förderung des Landarbeiter- Eigenheimbaues und des sonstigen Förderungswesens der Landarbeiterkammer. Unterlagen sind mitzubringen! 15
LAK Kammerpräsident und Landesobmann des TLFAB Andreas Gleirscher Mobil: 0664/839 89 10 E-Mail: andreas.gleirscher@lkv-tirol.at LAK Kammerdirektor und Landessekretär des TLFAB Dr. Günter Mösl Tel.: 05 92 92/ DW 3001 E-Mail: guenter.moesl@lk-tirol.at Mobil: 0664/632 80 90 Tiroler Land und Forstarbeiterbund Margit Unsinn Tel.: 05 92 92/ DW 3010 E-Mail: tlfab@lk-tirol.at Sekretariat, Mitgliederverwaltung Landarbeiterkammer Tirol Elisabeth Fitsch Tel.: 05 92 92/ DW 3000 E-Mail: lak@lk-tirol.at Sekretariat, Homepagebetreuung, Gestaltung Mitteilungsblatt Rechtsabteilung Mag. Johannes Schwaighofer Tel.: 05 92 92/ DW 3002 E-Mail: johannes.schwaighofer@lk-tirol.at Mobil: 0660/ 347 76 46 Beratung und Information in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Angelegenheiten, Vertretung beim Arbeits- und Sozialgericht, Kollektivverträge Förderungsabteilung Andrea Mauracher, BEd. Tel.: 05 92 92/ DW 3003 E-Mail: andrea.mauracher@lk-tirol.at Mobil: 0664/ 6025 98 3003 Beratung und Information im Bereich Förderung Sachbearbeiterin Katharina Wegscheider Tel.: 05 92 92/ DW 3004 E-Mail: katharina.wegscheider@lk-tirol.at Land- und Forstarbeiterhilfswerk, Abwicklung Landarbeiterkammer-Ehrungen Abteilung für Rechnungswesen Brigitte Redolfi Tel.: 05 92 92/ DW 3005 E-Mail:brigitte.redolfi@lk-tirol.at Buchhaltung, Förderungsabteilung Unsere nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes „Der Impressum Landarbeiter“ erscheint voraussichtlich Mitte April Herausgeber und Medieninhaber (Verleger): Tiroler Land- und Forstarbeiterbund Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck 2020! Medienunternehmen: Tiroler Land- und Forstarbeiterbund Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck Redaktion: Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel. (+43) 05 92 92 3010 Fax: (+43) 05 92 92 3099, E-Mail: tlfab@lk-tirol.at Herstellung und Druck: Egger Druck GmbH, Palmersbachweg 2, 6460 Imst Fotos: Alle Bilder ohne Vermerk stammen aus dem Bildarchiv der LAK Tirol P.b.b. Österreichische Post AG I MZ I 02Z030216M TLFAB I 6020 Innsbruck I Brixner Straße 1
Sie können auch lesen