INFORMIERT ÜBER DIE AKTUELLE SITUATION IN DER CORONAKRISE DEUTSCHLAND - DR. VOLKER ULLRICH, MDB

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INFORMIERT ÜBER DIE AKTUELLE SITUATION IN DER CORONAKRISE DEUTSCHLAND - DR. VOLKER ULLRICH, MDB
INFORMIERT ÜBER DIE AKTUELLE SITUATION IN DER CORONAKRISE DEUTSCHLAND

„ Es muss uns allen klar sein, dass die Corona-Pandemie auch die Wirtschaft infizieren wird.
 Arbeitnehmer bangen um ihre Jobs, Selbständige, die ihr Leben ihrem Betrieb gewidmet haben, müssen schließen.
 Wir sind fest entschlossen, allen Betroffenen der Krise mit Krediten und Garantien so schnell wie möglich zu helfen.
 Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass es in Einzelfällen lange dauern wird, bis die Maßnahmen
 Wirkung zeigen. Auch kurzfristig soll sich aber niemand Sorgen um seine Existenz machen müssen.
 Wir schließen daher zunächst bis Juni 2020 das Recht zur Kündigung von Wohnungen und Gewerberäumen aus,
 soweit der Mieter wegen der Corona-Krise in Zahlungsverzug gerät. So schützen wir Mieter davor, mitten in der Krise
 ihre Wohnung zu verlieren. Gewerbetreibende können darauf vertrauen, ihre Betriebsstätten zu erhalten.
 Zudem sorgen wir dafür, dass Leistungen der Daseinsvorsorge sichergestellt sind. Bis Juni 2020 müssen wesentliche
 Leistungen wie die Versorgung mit Strom und Wasser gewährt werden, auch wenn Verbraucher die fälligen Abschlags-
 zahlungen wegen der Krise nicht fristgemäß leisten können. Haben Verbraucher vor der Pandemie einen Darlehensvertrag
 abgeschlossen, können Tilgungs- und Zinszahlungen für drei Monate ausgesetzt werden, wenn anderenfalls
 ihr Lebensunterhalt nicht mehr gesichert wäre. Soweit erforderlich kann die Bundesregierung flexibel reagieren
 und die Maßnahmen bis September 2020 verlängern.
 Für die Gläubiger sind das einschneidende Maßnahmen, wir dürfen ihnen daher nicht zu viel zumuten.
 Deshalb muss dem Vermieter, Versorger und Darlehensgeber mit Ablauf des Moratoriums jeder Euro nachgezahlt werden.
 Damit erreichen wir Solidarität in der Krise ohne einer Partei nachhaltig und langfristig zu schaden. “
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IHR BUNDESTAGSABGEORDNETER FÜR AUGSBURG UND KÖNIGSBRUNN

                                                                                                AKTUELLES AUS BERLIN
                                                                         NEWSLETTER ∫ CORONA ª | 27. MÄRZ 2020

   „ WIR VERSCHAFFEN DEN KLEINEN BETRIEBEN                                                            AUF EIN
     DIE ZEIT, DIE SIE BRAUCHEN, UM DIE KRISE
     ZU ÜBERWINDEN. “                                                                                  WORT
                                                                                                Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                                liebe Leserinnen und Leser,

                                                                                                in diesen schwierigen und unge-
                                                                                                wissen Zeiten stehen wir alle vor
                                                                                                großen Herausforderungen.

                                           DEUTSCHLAND
                                                                                                Unser Alltag, unser Familienleben
                                                                                                hat sich verändert, nichts ist,
                                                                                                wie es war und auch nach der Krise

                                           IN DER CORONA-
                                                                                                wird nichts mehr so sein, wie vorher.
                                                                                                Großeltern vermissen ihre Enkel-
                                                                                                kinder, ebenso wie anders herum.

                                           KRISE
                                                                                                Alle vermissen ihre Freunde und
                                                                                                Bekannte. Social Distancing ist eine
                                                                                                absolut notwendige Maßnahme,
                                                                                                um die schnelle Ausbreitung des
                                                                                                Virus und die Funktionsfähigkeit
                                                                                                unseres Gesundheitssystems zu
                                                                                                erhalten.
                                                                                                Deutschland ist stark. Unser Land,
                                                                                                unsere Bürgerinnen und Bürger
                                                                                                werden diese Aufgabe meistern.
                                                                                                Wir Abgeordnete tragen unseren
                                                                                                Teil dazu bei. Wir haben alleine in
                                                                                                dieser Woche im Plenum wichtige
PRESSEMITTEILUNG vom 19.03.2020:                                                                Weichenstellungen zur Bewältigung
Das Corona-Virus stellt auch unsere Wirtschaft vor bislang nicht gekannte Herausforderungen.    der gesundheitspolitischen und
Die Sorgen gerade kleiner Betriebe und inhabergeführter Familienunternehmen sind groß,          wirtschaftlich kritischen Situation
                                                                                                getroffen. Sollte es in den kom-
zahlreiche Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz. Auch wenn wir Firmen mit Liquiditäts-       menden Wochen notwendig sein,
maßnahmen kurzfristig unter die Arme greifen, werden wir nicht verhindern können, dass          an der ein oder anderen Stelle
einige in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir werden daher die Insolvenzantragspflicht zu-     nachzusteuern, dann werden wir
                                                                                                auch das tun.
nächst bis einschließlich September 2020 weitestgehend aussetzen. Um flexibel zu bleiben,
                                                                                                In diesem Newsletter erhalten Sie
kann die Bundesregierung die Maßnahme bis März 2021 verlängern. Den betroffenen Unter-          die wichtigen Informationen zur
nehmen verschaffen wir damit die Zeit, die sie brauchen, um notwendige Finanzierungs- und       aktuellen Beschlusslage sowie
Sanierungsverhandlungen zu führen.                                                              wichtige Telefonnummern, an die
                                                                                                Sie sich im betroffenen Fall wenden
Zudem fordern wir, Mieter von Gewerberäumen während der Corona-Krise vor dem Verlust ihres      können.
Ladenlokals zu schützen. Ihre Finanzierungsbemühungen sind zwecklos, wenn ihnen während         Bitte bleiben Sie gesund.
                                                                                                Bleiben Sie zu Hause und
der Krise der Mietvertrag gekündigt wird, weil sie kurzfristig die Miete nicht zahlen können.   halten Sie Abstand!
Gewerbliche Mieter, die aufgrund des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten,
brauchen jetzt die Möglichkeit, die Miete einige Monate zu stunden, wenn nicht der Vermieter
selbst unbedingt auf die Zahlung angewiesen ist. Auch Kreditraten müssen für kleinere Unter-
nehmen gegebenenfalls gestundet werden. Wir alle sind auf die kleinen Betriebe wie Buchläden,   Ihr
Friseursalons und Werkstätten angewiesen. Sie brauchen in der Krise unsere Solidarität.         Dr. Volker Ullrich, MdB
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VOLKER ULLRICH                  3

         BUNDESREGIERUNG BESCHLIEßT UMFANGREICHES RETTUNGSPAKET

     HILFEN FÜR FIRMEN,
     FREIBERUFLER,
     KLINIKEN

Lackierroboter der Dürr AG Sebastian Gollnow/ dpa

23. März 2020: Heute hat das Bundeskabinett entschieden. Am Mittwoch werden wir das Hilfspaket im
Bundestag verabschieden. Es ist ein historisches Paket, sowohl im Umfang als auch in der Schnelligkeit.
Es ist notwendig, um eine wirtschaftliche Depression zu verhindern und beinhaltet direkte Hilfen ebenso
wie Änderungen des Rechts. Jetzt ist die Zeit zu handeln.
Mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden                                 beteiligen können. Es sind bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien für
                                                                              die Firmen vorgesehen, 100 Milliarden Euro stehen für mögliche Unterneh-
Euro, Fonds, Krediten und Soforthilfen will die                               mensbeteiligungen bereit.
Bundesregierung die deutsche Wirtschaft in der                                Zugleich startete am Montag ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm
Coronakrise stabilisieren. Das Kabinett hat die                               der Förderbank KfW. Ein KfW-Programm für Liquiditätshilfen umfasst
Maßnahmen nun verabschiedet.                                                  100 Milliarden Euro.
                                                                              Außerdem sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen,
In der Coronakrise hat der Bund ein beispielloses Hilfspaket verabschiedet,   wenn diese wegen der Coronakrise ihre Miete nicht zahlen können.
mit dem er Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unterneh-
                                                                              Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung
men unterstützt. Das Kabinett beschloss gleich mehrere große Schutz-
                                                                              der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
schirme und umfangreiche Rechtsänderungen. Damit die Hilfen rasch
                                                                              Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag
ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag,
                                                                              bekommen.
am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen.
                                                                              Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem
Die Bundesregierung bringt für das Hilfspaket gewaltige Summen auf.
                                                                              Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu
Nach sechs Jahren ohne neue Schulden fällt die schwarze Null im Bundes-
                                                                              schicken.
haushalt: Das Kabinett beschloss einen Nachtragshaushalt mit einer Neu-
verschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll der Bundestag am        Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro
Mittwoch eine Notfallregelung in der Schuldenbremse in Kraft setzen.          unterstützt werden.
Konkret sind folgende Hilfen geplant:                                         Das Kabinett beschloss zudem, dass der Bund mehr Kompetenzen beim
Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen         Seuchenschutz bekommt, dass das Insolvenzrecht gelockert wird und dass
über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen.           Unternehmen wie Vereine ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch
Insgesamt sind dafür bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant.                    online abhalten dürfen.
Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital            Insgesamt umfasst das Paket laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD)
gestärkt werden können, der Staat soll sich notfalls auch an den Firmen       750 Milliarden Euro.

   Stand: 27.03.20                                                                                                               volker-ullrich.de
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VOLKER ULLRICH                4

                    » ÜBERBLICK ÜBER DIE AKTUELLE SITZUNGSWOCHE IN BERLIN »

  Aus gegebenem Anlass: Konzentration                                                            VOLKER ULLRICH
                                                                                                 UNTERWEGS
  auf das notwendige Handeln                                                                     NACH BERLIN

In dieser Sitzungswoche haben wir unter veränderten Gegebenheiten des Parlamentsbetriebes
zur Eindämmung von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus in
vier Bereichen folgende Vorhaben beschlossen:

  · Gesundheit und Pflege: wir unterstützen Krankenhäuser und den Bevölkerungsschutz
		 bei bundesweiter Epidemie finanziell.
  · Wirtschaft und Arbeit: wir stellen Soforthilfe bereit für kleine Unternehmen und
		 Solo-Selbstständige. Wir kümmern uns um soziale Absicherung, Ausnahmen bei
		 der Arbeitszeit, Saisonarbeitskräfte. Wir beschließen einen Fonds zur Stabilisierung
		der Wirtschaft.
  · Notwendig wird ein Nachtragshaushalt 2020 mit Beschluss zur Schuldenbremse.
  · Justiz und Verbraucherschutz: Es gab Änderungen im Insolvenz- und Strafrecht,
		 und bei der Verbesserung des Mieterschutzes.

Um im aktuellen Kriesenfall als Deutscher Bundestag handlungs- und beschlussfähig zu sein,   Unterwegs nach Berlin zur Sitzung
wurde die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) geändert. Dieses notwendige Vorgehen       des Bundestages in schwierigen
ist befristet bis Ende September 2020.                                                       Zeiten. Die Vorbereitungen dieser
Um die Beschlussfähigkeit von Plenum und Ausschüssen zu erhalten, wurde das Quorum           Sitzungswoche laufen seit Tagen
von 50 auf 25 Prozent herabgesetzt.                                                          über Mail und Telefonkonferenzen.

                                                                                             Im Bundestag ist unsere Anwesen-
                                                                                             heit aber zwingend erforderlich,
      Heute am Mittwoch, 25. März: ein außergewöhnlicher Sitzungstag
                                                                                             weil wichtige Entscheidungen
      des Bundestages im Krisenmodus. Das Parlament bleibt aber voll                         anstehen:
      handlungsfähig. Mit einem großen, historischen Rettungspaket                           · Aufhebung der Schuldenbremse
      für unsere Wirtschaft und einem rechtlichen Schutzschirm für das                         im Grundgesetz in namentlicher
      Zivil- und Insolvenzrecht. Video heute natürlich im Selfie-Modus.                        Abstimmung, um die großen
                                                                                               Rettungspakete zu finanzieren.
                                                                                             · Änderungen in Zivilrecht wie
                                                                                               Miete und Insolvenrecht
                                                                                             · Verbesserungen bei der
                                                                                               Krankenhausfinanzierung und
                                                                                               Sozialschutzpaket
                                                                                             Manche fragen sich, ob diese
                                                                                             Sitzung des Bundestages sein
                                                                                             muss. Ja, muss sie.
                                                                                             Das oberste Verfassungsorgan
                                                                                             des Bundes muss handlungs-
                                                                                             fähig bleiben. Deswegen werden
                                                                                             morgen auch alle Abstandsregeln
                                                                                             eingehalten.

  Stand: 27.03.20                                                                                         volker-ullrich.de
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25. März 2020:                                                                      SITZUNGS-
Rede im Bundestag
                                                                                    WOCHE WAR
Wenn sich durch die Corona-
Pandemie die Lebenswirklichkeit
                                                                                    GEPRÄGT VON
ändert, dann müssen wir auch                                                        DER CORONA-
rechtliche Regelungen anpassen.
Wir spannen einen rechtlichen
                                                                                    EPIDEMIE
Schutzschirm auf.
Davon profitieren Mieter,                                                          Zur Eindämmung der
Verbraucher aber auch                                                              Epidemie, zum Schutze
Unternehmen.                                                                       der Arbeitnehmerinnen
                                                                                   und Arbeitnehmer sowie
Insgesamt gilt:                                                                    der Unternehmen, als
Auch in der Krise müssen                                                           auch zum Schutz unseres
alle Maßnahmen recht-                                                              Gesundheitssystems vor
und verhältnismäßig sein.                                                          Überlastung und zur Ab-
                                                                                   federung aller wirtschaft-
                                                                                   lichen Auswirkungen der
                                                                                   Krise hat der Deutsche
                                                                                   Bundestag in dieser
                                                                                   Sitzungswoche wichtige
                                                                                   Gesetze im Eilverfahren
                                                                                   beschlossen.

                                                                                   Es wurde deutlich,
                                                                                   dass das Parlament
                                                                                   geschlossen gegen die
                                                                                   Auswirkungen der Krise
                                                                                   vorgeht. Es war nicht
                                                                                   möglich, die erforder-
                                                                                   lichen finanziellen Mittel
                                                                                   aus dem aktuellen Haus-
                                                                                   halt und den Rücklagen
                                                                                   zu nutzen.

                                                                                   Um die großen Heraus-
                                                                                   forderungen für die
                                                                                   Wirtschaft und die Gesell-
                                                                                   schaft zu meistern und
                                                                                   um die notwendigen
                                                                                   Maßnahmen durch-
                                                                                   führen und finanzieren
                                                                                   zu können, war es
                                                                                   unabdingbar, einen
 Das sind die Eckpunkte unserer Soforthilfe für Unternehmen und Selbstständige.
 Wichtig ist, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch Liquidität zur Verfügung   Nachtragshaushalt
 stellen. Wie genau? Mehr Informationen auf den Seiten 7 und 8.                    zu beschließen.

Stand: 27.03.20                                                                               volker-ullrich.de
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         VOLKER ULLRICH IST HIER: 7. SITZUNGSWOCHE IM DEUTSCHER BUNDESTAG

CORONAKRISE: REDE VON VOLKER ULLRICH IM BUNDESTAG
Herr Präsident!                                                        Wir müssen auch über die Frage des Insolvenzrechts sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren!                                 Gerade in schwierigen Zeiten kommt es darauf an, Zeit zu
                                                                       gewinnen und Geld einzunehmen, durch Hilfsfonds oder eine
Die wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Coronakrise sind           zeitliche Streckung, um damit den Geschäftsbetrieb aufrecht
eine große Herausforderung für unsere Rechtsordnung. Wenn              zuerhalten. Eine Insolvenzantragsfrist von nur drei Wochen ist
vieles stillsteht, ist das nichts anderes als ein gesellschaftlicher   in dieser Krise nicht ausreichend; deswegen wird sie verlängert.
Wegfall der Geschäftsgrundlage. Recht und Lebenswirklichkeit
lassen sich nicht voneinander trennen. Deswegen spannen wir            Wir sorgen auch dafür, dass die Unternehmen handlungsfä-
heute einen rechtlichen Schutzschirm über vielerlei Vertrags-          hig bleiben, indem sie die Beschlüsse fassen können, die zur
beziehungen auf. Es geht darum, dass wir die Schwächsten               Bilanzierung, aber auch zur Ausschüttung des Bilanzgewinns
besonders schützen und Zeit gewinnen, um aus der Krise                 notwendig sind. Deswegen führen wir eine virtuelle Hauptver-
herauszukommen.                                                        sammlung ein. Ja, das hat Änderungen in Bezug auf die Wahr-
                                                                       nehmung der Rechte des Minderheitsaktionärs zur Folge. Aber
Im Wesentlichen geht es darum, dass wir die Mieterinnen und            ich glaube, dass wir auch hier einen guten Interessenausgleich
Mieter im Mietrecht stärker schützen wollen. Es besteht durch          finden, um Unternehmen in schwierigen Zeiten handlungsfä-
dieses Gesetz kein Anspruch darauf, die Miete nicht zu bezah-          hig zu halten.
len. Aber wenn jemand coronabedingt die Miete nicht bezah-
len kann, dann muss er nicht fürchten, dass ihm die Wohnung            Ja, meine Damen und Herren, das Ganze muss zeitlich begrenzt
gekündigt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal in            sein, weil eine Ausnahmesituation nicht die Regel werden darf.
schwierigen Zeiten.                                                    Wir müssen hier so wie bei anderen Punkten sehr besonnen
                                                                       vorgehen. Ich glaube, dass diese Krise - das haben die Beratun-
Aber klar ist auch, dass wir einen Interessenausgleich brau-           gen heute deutlich gemacht - keine Krise des Rechts ist; denn
chen. Wir müssen auch an die kleinen Vermieter denken, die             alle Eingriffe in Grundrechte sind verhältnismäßig, zeitlich
von den Mieteinnahmen abhängig sind, um ihre Darlehen zu               begrenzt und gut begründet. Wir bringen damit zum Ausdruck,
bedienen. Auch hier gilt: Wer das Darlehen nicht bedienen              dass unsere freiheitlich-demokratische Ordnung auch mit einer
kann, muss keine Angst haben, dass das ganze Darlehen sofort           solchen Situation im Rahmen des Rechts umgehen kann. Das
fällig gestellt und er damit zahlungsunfähig wird. Hier liegt,         ist die wichtige Botschaft: Wir können durch Recht und Gesetz
meine Damen und Herren, ein wichtiger Interessenausgleich.             eine Krise bewältigen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.

  Stand: 27.03.20                                                                                                volker-ullrich.de
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     GESETZESBESCHLÜSSE IM BUNDESTAG » GESETZESBESCHLÜSSE IM BUNDESTAG

       Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Der Deutsche Bundestag nutzte die                  Die Ausgaben beinhalten:                             5,9 Milliarden Euro sind als Vorsorge für zu er-
Sonderregelung der Schuldenbremse                  • 50 Milliarden Euro für die Soforthilfe für         wartende Gewährleistungsausfälle eingeplant.
„außergewöhnliche Notsituation“.                     Kleinunternehmer,
Eine Kreditaufnahme in Höhe von                    • 55 Milliarden Euro für die Globale Mehr-           Der bisherige Gewährleistungsrahmen wird
156 Milliarden Euro wurde ermöglicht.                ausgabe Corona,                                    von rund 465 Mrd. Euro (zuzüglich 20 Prozent
                                                   • 7,7 Milliarden Euro für die Kosten im              unterjähriger Erhöhungsmöglichkeit) auf knapp
Diese Mittel sollen zur Deckung von Corona-          Geschäftsbereich des Bundesministeriums            822 Mrd. Euro (zuzüglich einer Erhöhungsmög-
bedingten Steuermindereinnahmen in Höhe              für Arbeit und Soziales (v.a. für die Kosten       lichkeit um 30 Prozent) erhöht. Der Tilgungsplan,
von 33,5 Milliarden Euro und zur Ermöglichung        der Unterkunft- und ALG II-Mehrbedarfe) und        der bei einer Schuldenaufnahme unter Bezug-
zusätzlicher Ausgaben in der Höhe von              • 3,1 Milliarden Euro für das Bundes-                nahme auf eine „außergewöhnliche Notsitua-
122,5 Milliarden Euro verwendet werden.              ministerium für Gesundheit und dessen              tion“ vorzulegen ist, sieht eine Rückzahlung der
                                                     Zuschüsse zur Bekämpfung des Coronavirus.          Mittel ab 2023 über insgesamt 20 Jahre vor.

          Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WirtschaftsstabilisierungsfondsG)
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hilft    erfolgen, der den Unternehmen eine Refinan-          Eckpunkte der Bundesregierung „Corona-Sofort-
Unternehmen in existenziellen Schieflagen.         zierung am Kapitalmarkt ermöglichen soll.            hilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbst-
Unterstützt werden Unternehmen der Realwirt-                                                            ständige“, ein unbürokratischer Zuschuss.
schaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche        100 Milliarden Euro sind für direkte Maßnahmen
Auswirkungen auf die Wirtschaft, die techno-       zur Kapitalstärkung vorgesehen – etwa Genuss-        Für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunter-
logische Souveränität, Versorgungssicherheit,      rechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen oder    nehmer ist eine unbürokratische und vor allem
kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt    der Erwerb von Anleihen.                             schnelle Hilfsleistung unabdingbar. Für sie soll
hat.                                                                                                    es bei bis zu fünf Beschäftigten eine Einmal-
   Konkret antragsberechtigt sind grund-           Weitere 100 Milliarden Euro werden zur Ab-           zahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate
   sätzlich Unternehmen, die mindestens            sicherung der KfW-Corona-Sonderprogramme             geben – bei bis zu zehn Beschäftigten sogar bis
   zwei von drei Kriterien erfüllen:               bereitgestellt.                                      zu 15.000 Euro.
• Eine Bilanzsumme von mindestens
  43 Millionen Euro,                               Sofern die Bundesregierung direkte finanzielle       Ziel dieses unbürokratischen Zuschusses ist
• Umsatzerlöse von mindestens                      Unterstützung leistet, kann sie diese mit Be-        es Liquiditätsengpässe aufgrund laufender
  50 Millionen Euro,                               dingungen verknüpfen. Entscheidungen werden          Betriebskosten zu verringern, die insbesondere
• mindestens 249 Beschäftigte.                     vom Bundesfinanzministerium und dem Bundes-          durch Miet- und Pachtkosten, laufende Betriebs-
                                                   wirtschaftsministerium im Einvernehmen ge-           darlehen oder Leasingverträge entstehen.
Die Überwindung der Liquiditätsengpässe soll       troffen. Bei Grundsatzfragen und bei besonders       Mit diesem Beschluss soll vor allem Planungs-
zum einen mit einem bundesseitigen Garantie-       wichtigen Angelegenheiten ist ein interministe-      sicherheit auf Basis einer bundesweit einheit-
rahmen in der Höhe von 400 Milliarden Euro         rieller Ausschuss Entscheidungsträger.               lichen Regelung für die genannte Zielgruppe
                                                                                                        erreicht werden.

          Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung
                  sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
Der Bundestag hat um soziale Härtefälle in         soll zudem der Zugang zum Kinderzuschlag             Auch für die Bezieher von Kurzarbeitergeld
Zeiten der Corona-Krise zu vermeiden, Bestim-      (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht       werden Anreize geschaffen, wenn sie in der
mungen zur sozialen Unterstützung großzügig        werden. Das Einkommen der antragsberechtig-          arbeitsfreien Zeit auf freiwilliger Basis vorüber-
angepasst.                                         ten Eltern wird nicht mehr für die vergangenen       gehend Tätigkeiten leisten, die von besonderer
                                                   sechs Monate geprüft, es reicht vielmehr der         Bedeutung für das öffentliche Leben oder die
Dies umfasst etwa die Ermöglichung eines er-       Einkommensbescheid des letzten Monats vor            Lebensmittelversorgung etwa in der Landwirt-
leichterten Zugangs zu Leistungen der Grundsi-     Antragsstellung. Hier erfolgt auch befristet eine    schaft sind. Zusätzlich werden die Regelungen
cherung und der Sozialhilfe. So werden befristet   vereinfachte Vermögensprüfung wie bei der            für die Saisonarbeit an die Situation angepasst.
die für den Antrag notwendige Vermögens-           Grundsicherung.
prüfung stark vereinfacht und die tatsächlichen                                                         Und schließlich werden mit Blick auf soziale
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als        Um für die Zeit der Corona-Krise Rentnern aus        Dienstleister Vorkehrungen getroffen,
angemessen anerkannt.                              dringend benötigten Berufen die Wiederauf-           um deren Bestand zu sichern.
                                                   nahme einer Tätigkeit zu erleichtern, wird die für
Zur Unterstützung von Familien, die durch die      sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von
Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden,          6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben.

   Stand: 27.03.20                                                                                                               volker-ullrich.de
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     GESETZESBESCHLÜSSE IM BUNDESTAG » GESETZESBESCHLÜSSE IM BUNDESTAG

    Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Für wichtige Bereiche des Privatrechts schafft   Dauerschuldverhältnissen schaffen. Geregelt ist      bei Hauptversammlungen und Mitgliederver-
das Gesetz befristet Erleichterungen:            ebenfalls der Umgang mit Miet- und Pachtver-         sammlungen im Vereins-, Genossenschafts- und
                                                 hältnissen oder Darlehen, die bei pandemiebe-        Gesellschaftsrecht.
Durch eine befristete Aussetzung der Insol-      dingter nicht rechtzeitiger Zahlung nicht gekün-
venzantragspflicht und der Zahlungsverbote       digt, bzw. für die Zahlungen gestundet werden        Schließlich soll die maximale Unterbrechungs-
wollen wir die Fortführung von Unternehmen       sollen. Wichtig ist: Die Pflicht zur Zahlung der     frist für strafgerichtliche Hauptverhandlungen
erleichtern, die insolvent geworden sind oder    Miete besteht weiterhin, es soll aber wegen          bei pandemiebedingter Unterbrechung auf
wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.           einer corona-bedingten Nichtzahlung (!) der          zwei Monate und 10 Tage ausgedehnt werden
                                                 Miete bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden       können, damit gerade große Prozesse nicht
Das Gesetz soll auch Erleichterungen für Ver-    können. Erleichtert werden soll die elektronische    wegen einer corona-bedingten Unterbrechung
braucher und Kleinstunternehmer in für die       Beschlussfassung und Kommunikation etwa              von vorne aufgerollt werden müssen.
Lebens- bzw. Geschäftsführung wesentlichen

              Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Damit rasch und gezielt Maßnahmen zum            Im Epidemiefall soll das Bundesgesundheits-          Das Gesetz regelt ebenfalls eine Kompensation
Schutz der öffentlichen Gesundheit getroffen     ministerium künftig umfassende Maßnahmen             des Verdienstausfalls bei Kinderbetreuung im
werden können, soll der Bund im bundesweiten     veranlassen dürfen, etwa Maßnahmen zur               Fall behördlich angeordneter Kita- oder Schul-
Epidemiefall weitgehende Kompetenzen über-       Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln      schließungen, wenn keine anderweitige zumut-
nehmen können. Den Epidemiefall von nationa-     oder die ärztliche Kontrolle bei der Einreise nach   bare Betreuung möglich ist.
ler Tragweite ruft der Deutsche Bundestag. Das   Deutschland. Dabei sollen auch Beförderungs-
haben wir in dieser Woche getan.                 unternehmen zur Mitarbeit verpflichtet werden
                                                 können.

             Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und
                  weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
Für die Kliniken sehen wir ein Milliardenpaket   Tagespauschale erhalten. Auch für zusätzlich         stützt werden. In diesem Gesetz euch enthalten
zum Ausgleich Corona-bedingter Einnahmeaus-      geschaffene Intensivbetten sollen die Kliniken       ist eine Änderung des BAföG-Gesetzes, damit
fälle und Corona-bedingter Zusatzausgaben vor.   Unterstützung erhalten. Die Verordnung zu            Medizinstudenten oder Auszubildenden in der
So sollen die Einrichtungen für jedes Bett,      Untergrenzen beim Pflegepersonal wird aus-           Gesundheitsbranche bei vergütetem Einsatz in
das wegen der Verschiebung planbarer             gesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen befristet        Corona-Notlagen möglichst geringe BAföG-Rück-
Behandlungen zunächst frei bleibt, eine          von Bürokratie entlastet und finanziell unter-       forderungen drohen.

                                                      ICH BITTE SIE:
                                                      • Bleiben Sie zu Hause
                                                      • Verlassen Sie das Haus nur für notwendige Einkäufe,
                                                        Arzt- und Apothekenbesuche. Halten Sie Abstand.
                                                      • Besuche in Altersheimen und Krankenhäuser sind untersagt
                                                      • Denken Sie bitte an ältere und andere Risikogruppen,
                                                        damit diese notwendige Lebensmitten erhalten
                                                      • Meiden Sie bitte Hamsterkäufe.
                                                        Die Versorgung mit Lebensmittel in unserem Land ist sicher.
                                                        Seien sie solidarisch und kaufen Sie nur verbrauchsübliche
                                                        Mengen ein.

   Stand: 27.03.20                                                                                                           volker-ullrich.de
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                                HILFEN FÜR KÜNSTLER UND KREATIVE

   Überall bleiben Theater und Kinos geschlossen:

                                                                                                                                                   Foto: Thomas Trutschel/photothek.net
   Kulturschaffende und -unternehmen stehen vor
   riesigen existentiellen Problemen

   Die Bundesregierung informiert.
Hier ein Überblick über die Hilfen für Künstler und Kreative. Der kulturelle Rettungschirm nimmt Formen an.
Damit das kulturelle Leben wieder blühen kann, wenn die Krise überstanden sein wird.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die                            SOZIALSCHUTZ FÜR KLEINUNTERNEHMER/SOLO-SELBSTÄNDIGE:
Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine                         Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozial-
Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund.                           gesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen
Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz.                       Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise
Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in                                greifen. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu
Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.                                 machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate
                                                                              deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht
Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise alles nur Mögliche, um         erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung
Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen und die Zukunft der Kultur-        entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinder-
einrichtungen zu sichern. Bereits beschlossene Hilfsgelder in Milliarden-     zuschlag für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung
höhe und weitere Fördermaßnahmen, an denen in den Ministerien unter           kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Die Leistungen werden von
Hochdruck gearbeitet wird, spannen ein Sicherheitsnetz. Es soll in dieser     den zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch gewährt.
akuten Notlage diejenigen auffangen, denen infolge der Corona-Epidemie
die Einnahmen wegbrechen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt
sich intensiv dafür ein, Künstlerinnen und Künstler in der Krise zu helfen.   Ergänzend dazu erfolgt die Absicherung betrieblicher Bedarfe durch
                                                                              Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige:
Die dafür bereitstehenden Mittel sind wichtige Investitionen in den Erhalt
unserer kulturellen Infrastruktur und des kulturellen Lebens in Deutsch-      HILFSPAKET FÜR SOLO-SELBSTÄNDIGE UND KLEINSTUNTERNEHMEN:
land. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wieder      Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und
aufbauen. Kultureinrichtungen und Kulturorte zu erhalten und die Existenz     kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von
jener zu sichern, die mit Kunst und Kultur ihren Lebensunterhalt ver-         Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel
dienen, hat deshalb in den kommenden Wochen und Monaten oberste               beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in
kulturpolitische Priorität.                                                   Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der
                                                                              Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen
Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehen-     leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten,
de Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen,                Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden.
Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft      Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis
richten. Der Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.                      9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten
                                                                              fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Sofort-
                                                                              hilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und
Maßnahmen der Bundesregierung                                                 Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen
                                                                              so bald wie möglich.
Die Bundesregierung plant einen schnellen und einfachen Zugang zu
sozialer und betrieblicher Sicherung. Die hierfür teilweise erforderlichen
gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung,           Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaß-
Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen.                                nahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu
                                                                              zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht,
Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert – schnell und unbüro-          bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstler-
kratisch. Hinzu kommen betriebliche Absicherungen sowie zusätzliche           sozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen
Erleichterungen vor allem des Zivilrechts.                                    wie folgt aus: »»»

   Stand: 27.03.20                                                                                                             volker-ullrich.de
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                                HILFEN FÜR KÜNSTLER UND KREATIVE

LIQUIDITÄTSHILFEN:                                                             KURZARBEITERGELD:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der              Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig
Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige          unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Eine Beantragung ist zum
Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu       Beispiel bereits dann möglich, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom
die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und             Ausfall betroffen sind. Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit
Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuf-          von der Agentur für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch
lern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen.       für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. Eine weitere angepasste Zugangs-
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.           voraussetzung ist der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der         Die Maßnahme Kurzarbeitergeld greift nur bei Beschäftigten und nicht bei
KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die             (Solo-) Selbstständigen.
jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
                                                                               Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und
schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei              Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen
Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und be-       Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird die
tragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu   BKM im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter
90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen             Fördermittel verzichtet werden kann.
werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwie-
rigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.           Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die
                                                                               BKM wird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass
KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG:                                                    die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabe-             Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirt-
pflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter       schaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen.
anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets, etc.          Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen:
Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht         Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin
die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwar-        sicherzustellen, setzt sich die BKM innerhalb der Bundesregierung und
tung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen an-           gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Medienunternehmen
gepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle          einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte kritische Infrastrukturen von
Zahlungserleichterungen gewährt werden.                                        zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalis-
                                                                               tischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen
Bei abgabepflichtige Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlun-          außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen
gen reduziert werden. Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können            gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu
auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.                 ermöglichen.

ENTSCHÄDIGUNG BEI VERDIENSTAUSFALL DURCH TÄTIGKEITSVERBOT:                     Zusätzliche Mittel als Nothilfe: Die BKM setzt sich über den bestehenden
Selbständige und Freiberufler die aufgrund des Coronavirus einem beruf-        Haushalt hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als
lichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall         Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch
erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine            entstehenden Belastungen zu mindern.
Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zu-
ständige Gesundheitsamt.
                                                                               Weitere Initiativen
Steuerliche Hilfsmaßnahmen: Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffe-
nen Unternehmen gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundun-             Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische
gen von Steuerschulden. Auch können Steuervorauszahlungen angepasst            Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft be-
werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird                  schlossen. Diese Programme können neben den Bundeshilfen in Anspruch
verzichtet.                                                                    genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt.

INSOLVENZRECHT:                                                                Verwertungsgesellschaften: Aus den Einnahmen der Verwertungsgesell-
Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unter-       schaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitege-
nehmen ausgesetzt. Für Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei         legt und - zumeist auf Antrag - Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können
der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie ent-            bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber/
sprechend berücksichtigt.                                                      innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige
                                                                               Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbeding-
MIETRECHT:                                                                     te Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben.
Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Ver-
mieter zur Kündigung eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise          Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle ge-
dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann, wenn er mit            währen und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber
zwei Monatsmieten im Rückstand ist.                                            hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von
                                                                               Betrieben deren GEMA-Vergütungen. Nähere Informationen und Antrags-
DARLEHEN:                                                                      formulare finden Sie hier.
Für Darlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine
Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden.
Die Regelungen sind zunächst bis zum 30. September 2020 befristet.

   Stand: 27.03.20                                                                                                                volker-ullrich.de
VOLKER ULLRICH      11

        16. MÄRZ 2020: BAYERN IM KATASTROPHENMODUS

IM TAGESGESPRÄCH BEI
BAYERN 2 UND BR ALPHA

Wir stehen gerade vor sehr
herausfordernden Zeiten
wie seit ganz langer Zeit
nicht mehr: COVID-19
betrifft uns alle. Wir als
politisch Verantwortliche
müssen kommunizieren,
aufklären und Vertrauen
schaffen.
Wie es weitergeht und
was jetzt zutun ist: Heute
im Tagesgespräch bei
Bayern 2 und BR Alpha.
Hier reinhören:

https://www.br.de/ra…/
bayern2/wie-gehen-sie-
damit-um102.html

Bitte gesund bleiben und
Vernunft walten lassen.
Es ist keine generelle
Ausgangssperre, sondern
eine notwendige
Beschränkung, um
entschlossen steigende
Infektionen bekämpfen
zu können. In den letzten
Tagen haben es manche
auf die leichte Schulter
genommen.

Jetzt sind aber wirklich
Haltung und Konsequenz
von uns allen gefragt.

Stand: 27.03.20                                 volker-ullrich.de
VOLKER ULLRICH        12

         VOLKER ULLRICH FÜR AUGSBURG UND KÖNIGSBRUNN
  Es ist wirklich ganz fantastisch, wie sehr sich die Menschen in Augsburg umeinander kümmern.
  Viele Menschen und Organisationen helfen. Hier eine kleine Aufstellung aus Augsburg:

Stand: 27.03.20                                                                    volker-ullrich.de
VOLKER ULLRICH                   13

         VOLKER ULLRICH FÜR AUGSBURG UND KÖNIGSBRUNN
 Hier nochmal die wichtigsten Adressen und Telefonnummern für Soforthilfe für Unternehmen
 und zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Ich informiere zeitnah über aktuelle Beschlüsse.
 Mein Büro steht auch jederzeit für Fragen zur Verfügung.
 Nutzen Sie auch meine regelmäßigen Telefonsprechstunden.
                                                                0821 50479440
                                                                  Wir alle haben mit der aktuellen
                                                                  Situation zu kämpfen. Nutzen Sie
                                                                  als Unternehmer bitte die bereit-
                                                                  gestellten Hotlines der jeweiligen
                                                                  Ministerien, auf Bundes- wie auch
                                                                  Landesebene und als Privatpersonen
                                                                  die Anlaufstellen für Information

                                                                  Hier weitere Links:
                                                                  Allgemeine Informationen zum Corona-Virus
                                                                  und zur Situation in Augsburg
                                                                  www.augsburg.de/umwelt-soziales/
                                                                  gesundheit/coronavirus
                                                                  Bundesministerium für Gesundheit:
                                                                  www.bundesgesundheitsministerium.de
                                                                  Telefon: 030 346465100
                                                                  Mo - Do: 8.00 - 18:00 Uhr
                                                                  Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
                                                                  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
                                                                  www.bundeswirtschaftsministerium.de
                                                                  Telefon: 030 18615 1515
                                                                  Mo - Fr: 9.00 - 17.00 Uhr
                                                                  Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums
                                                                  zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
                                                                  Telefon: 030 18 615 6187
                                                                  E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
                                                                  Mo - Fr: 9.00 - 17.00 Uhr
                                                                  Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
                                                                  www.bmas.de
                                                                  Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und
                                                                  Qualifizierung:
                                                                  www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/
                                                                  DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf
                                                                  Informationen zur Ausgangsbeschränkung:
                                                                  www.augsburg.de/umwelt-soziales/
                                                                  gesundheit/coronavirus/
                                                                  ausgangsbeschraenkung
                                                                  Informationen zu Grenzkontrollen: Bundes-
                                                                  ministerium des Inneren, Bau und Heimat:
                                                                  www.bmi.bund.de/DE/startseite/
                                                                  startseite-node.html
                                                                  Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung:
                                                                  www.bayern.de (Soforthilfe für die Wirtschaft)
                                                                  Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen
                                                                  bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung:
                                                                  BAFA-Hotline: 06196 908-1444
                                                                  E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
                                                                  Beantragung von Kurzarbeitergeld
                                                                  (zuständig: örtliche Arbeitsagentur)
                                                                  Unternehmerhotline der Bundesagentur:
                                                                  Telefon: 0800 45555 20
                                                                  Robert-Koch-Institut:
                                                                  www.rki.de
                                                                  Bundeszentrale für gesundheitliche
                                                                  Aufklärung (BZgA):
                                                                  www.infektionsschutz.de/coronavirus

Stand: 27.03.20                                                                            volker-ullrich.de
VOLKER ULLRICH      14

                ERGEBNIS DER KOMMUNALWAHLEN IN AUGSBURG

Das war ein sehr erfolgreicher
Wahlabend für die CSU in Augs-                  29. MÄRZ 2020 IST
burg. Herzlichen Glückwunsch
an Eva Weber zu hervorragen-                       OB-STICHWAHL
den 43% im ersten Wahlgang.
Die CSU hat 36% geholt und                         Bitte machen Sie
wird mit Abstand stärkste Kraft                     die Briefwahl!
im Augsburger Stadtrat.                              Die Unterlagen
Die CSU kann auch Großstadt!                          wurden Ihnen
                                                        mit der Post
                                                          zugestellt.
Das Ergebnis der Stadtratswahl in
Augsburg ist da! Herzlichen Glückwunsch
an alle Gewählten und Respekt und
Anerkennung an alle, die sich durch ihre
Bewerbung an einem fairen Wahlkampf
beteiligt haben.
Das stärkt die Demokratie.
Die CSU hat mit 32,2% und 20 Sitzen ein
sehr ordentliches Ergebnis erzielen kön-
nen. Der unermüdliche Einsatz unserer
Kandidatinnen und Kandidaten gemein-
sam mit einer ganz starken Eva Weber
war der Schlüssel zum Erfolg.
Klar ist aber auch, dass wir Sitze verloren
haben. Das war leider zu erwarten.
Durch veränderte Stimmzettel ebenso
wie durch die allgemeine Stimmungs-
lage. Nur zur Erinnerung: Bei den letzten
Kommunalwahlen im März 2014 war die
politische Grundstimmung von einer ab-
soluten Mehrheit für die CSU und Bayern
und über 40% Zustimmung für die Union
auf Bundesebene gekennzeichnet.
Wir holten als CSU 37%.
6 Jahre später fanden die Kommunal-
wahlen in einer für die Union sehr krisen-
haften Situation mit kaum mehr als 26%
Zustimmung auf Bundesebene statt.
Die Coronasituation hat sich erst auf den
letzten Metern ausgewirkt. Dennoch sind
wir deutlich über 30% gekommen und
konnten das Ergebnis der CSU in Augs-
burg bei der Landtags- und Europawahl
übertreffen. Auch im Großstadtvergleich
ist das ein sehr gutes Ergebnis. Von den
43,1% für Eva Weber ganz zu schweigen.
Das macht Mut und lässt uns weiter ver-
antwortungsvoll für die Menschen und
unsere Stadt Augsburg arbeiten.

  Stand: 27.03.20                                     volker-ullrich.de
VOLKER ULLRICH      15

                                                        DIE ANSPRACHE UNSERER BUNDESKANZLERIN
       Was es NOCH                                     Sie wählte die richtigen und angemessenen Worte
       zu sagen gibt                                         in einer sehr ernsten Zeit. Es ist der Moment
                                                                                     verantwortungsvoller
                                                                                          und mitfühlender
                                                                                      politischer Führung.

                                                 EINFACH ANRUFEN:
                                                 0821 50479440
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Die nächste Newsletter-Ausgabe wird Mitte April 2020 erscheinen. Bis dahin herzliche Grüße von Volker Ullrich

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  Herausgeber: Dr. Volker Ullrich, MdB
  Heilig-Kreuz-Straße 24, 86152 Augsburg , Telefon: 0821 5047 9440, E-Mail: volker.ullrich.wk@bundestag.de

  Stand: 27.03.20                                                                                            volker-ullrich.de
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