Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit 2021 2022 - BMVI
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Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit 2021 - 2022
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................................................. 3 1. Einleitung.............................................................................................................................................................. 5 1.1 Globaler Plan für Luftverkehrssicherheit (Global Aviation Safety Plan – GASP)...................................6 1.2 EPAS als Impulsgeber für die Luftverkehrssicherheit in Europa...............................................................6 1.3 Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland (State Safety Programme)....7 1.4 Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit (GPAS).......................................................................................7 1.5 Deutscher Luftverkehrssicherheitsbericht.....................................................................................................7 2. Inhalt und Struktur des GPAS............................................................................................................................ 8 3. Sicherheitsziele..................................................................................................................................................13 3.1 Planziel................................................................................................................................................................. 13 3.2 Unterziele............................................................................................................................................................ 13 3.3 Sicherheitsleistungsindikatoren und Umsetzungsziele............................................................................ 14 4. Systemische Themen (systemic issues)...........................................................................................................20 4.1 Sicherheitsmanagementsystem (Safety Management System).............................................................. 20 4.2 Faktor Mensch und menschliches Leistungsvermögen........................................................................... 26 4.3 Qualifikation des Personals............................................................................................................................. 28 4.4 Aufsicht und Standardisierung....................................................................................................................... 31 5. Betriebliche Themen.........................................................................................................................................33 5.1 Flugbetrieb.......................................................................................................................................................... 33 5.1.1 Kollision in der Luft (Mid-air Collision – MAC).............................................................................. 33 5.1.2 Controlled Flight into Terrain (CFIT): Unbeabsichtigte Kollision eines Luftfahrzeugs mit Gelände, Wasser oder Hindernissen ......................................................................................... 38 5.1.3 Kontrollverlust während des Fluges (Loss of Control in Flight – LOC-I)................................. 39 5.1.4 Kommunikationsverlust (Loss of Communication – LossComm).............................................. 39 5.1.5 Feuer, Rauch und Dämpfe................................................................................................................... 41 5.1.6 Sonstige Maßnahmen.......................................................................................................................... 42 5.2 Drehflügler.......................................................................................................................................................... 45 5.3 Allgemeine Luftfahrt......................................................................................................................................... 46 5.4 Luftfahrttechnik................................................................................................................................................. 47 5.5 Flugplätze............................................................................................................................................................ 47 5.5.1 Runway Excursion (RE): Abkommen von der Piste....................................................................... 50 5.5.2 Runway Incursion (RI): Eindringen in den Schutzbereich der Piste.......................................... 53 5.6 Bodenabfertigung.............................................................................................................................................. 55 5.7 Unbemannte Luftfahrt..................................................................................................................................... 56 6. Aufkommende Themenfelder (emerging issues)..........................................................................................58 6.1 Neue Technologien............................................................................................................................................ 58 6.2 Auswirkungen der COVID Pandemie........................................................................................................... 60 Anlage 1 Zusammenfassung der im GPAS enthaltenen Maßnahmen...................................................................................67 Inhaltsverzeichnis 1
Abkürzungsverzeichnis ACAS Airborne Collision Avoidance System ADR Aerodromes – Flugplätze AIRPROX Aircraft Proximities – Annäherungen von Luftfahrzeugen AG Arbeitsgruppe ANS Air Navigation Service – Flugsicherungsdienstleistungen ANSP Air Navigation Service Provider – Flugsicherungsorganisation (FSO) ATM Air Traffic Management – Luftverkehrsmanagement ATO Approved Training Organisations – Genehmigte Ausbildungsbetriebe ATS Air Traffic Services – Flugverkehrsdienste (kann Flugverkehrskontroll- sowie Fluginformations-Dienste umfassen) APEG Aircraft Proximity Evaluation Group – Expertengremium zur Bewertung von Luftfahrzeugannäherungen BAF Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BFU Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BLAG Bund-Länder-Arbeitsgruppe BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr CAT Commercial Air Transport – Gewerbliche Luftfahrt CAW Continuing Airworthiness – Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit DAVVL Verband für biologische Flugsicherheit DAG „Domain“-Arbeitsgruppe DO Design Organisation – Entwicklungsbetrieb EASA European Union Aviation Safety Agency – Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASPG European Regional Aviation System Planning Group EPAS European Plan for Aviation Safety – Europäischer Plan für Luftverkehrssicherheit ESSI European Strategic Safety Initiative EU Europäische Union eVTOL Vertikal startendes und landendes, elektrisch angetriebenes Luftfahrzeug GA General Aviation – Allgemeine Luftfahrt FCL Flight Crew Licencing – Lizenzierung des fliegenden Personals FlUUG Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz GPAS German Plan for Aviation Safety – Deutscher Luftverkehrssicherheitsplan HF Human Factor « Faktor Mensch » als (negativer) Einflussfaktor auf sozio-technische Systeme ICAO International Civil Aviation Organisation – Internationale Zivilluftfahrtorganisation IFR Instrument Flight Rules – Instrumentenflugregeln LBA Luftfahrt-Bundesamt LuftBO Betriebsordnung für Luftfahrtgerät LuftVO Luftverkehrs-Ordnung LuftPersV Verordnung über Luftfahrtpersonal MS Member State – Mitgliedstaat MST Member State Task – Aufgabe der Mitgliedstaaten NCC Non-commercial operations with complex motor-powered aircraft – nicht gewerbliche Tätigkeit mit einem technisch weniger komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeug NLFZ Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum OPS Operations – Flugbetrieb PO Production Organisation – Herstellerbetriebe RPAS Remotely Piloted Controlled System – Ferngesteuertes Luftfahrtsystem SESAR Single European Sky ATM Research Programme Abkürzungsverzeichnis 3
SM ICG Safety Management International Collaboration Group SMS Sicherheitsmanagement-System SPI Safety Performance Indicator – Leistungsindikatoren für Systemsicherheit SPAS State Plan for Aviation Safety – Luftverkehrssicherheitsplan des Staates SPO Specialised Operations – Spezialisierter Flugbetrieb SSP State Safety Programme – Luftverkehrssicherheitsprogramm STL Steuerungsteam Luftverkehrssicherheit TCAS Traffic Collision Avoiding System UAS Unmanned Aerial Vehicle – Unbemanntes Fluggerät VFR Visual Flight Rules – Sichtflugregeln VO Verordnung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die ver- kürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 4 Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung Die Globalisierung, die Digitalisierung und die kontinuier- Die grundlegende Ausrichtung der deutschen Luftfahrt liche Fortschreitung neuer Entwicklungen ermöglichen und des Sicherheitsmanagements sind, wie im deutschen es mittlerweile einer breiteren Masse und einer größeren Luftverkehrssicherheitsprogramm (State Safety Program- Anzahl an Personen, aktiv am Luftverkehr teilzunehmen me - SSP) beschrieben, die Grundlage für alle an der Luft- (z. B. durch die Nutzung von Drohnen oder einer größeren fahrt Beteiligten. Durch deren gemeinsame, proaktive und Vielfalt an Flugangeboten). zielgerichtete Zusammenarbeit werden Gefährdungen und Risiken früh erkannt und konsolidierte Minderungsmaß- Diese Entwicklungen stellen sowohl die Industrie, als auch nahmen eingeleitet. die Luftfahrtbehörden und sonstig beteiligte Stellen vor neue Herausforderungen. So hat die Pandemie COVID-19 Der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit (German gezeigt, wie schnell sich einschneidende Änderungen er- Plan for Aviation Safety - GPAS) ergänzt die im SSP getrof- geben und wie flexibel auf Neues reagiert werden muss. fene Zielrichtung mit konkreten Maßnahmen sowie Para- Anfang 2020, als das Luftverkehrssicherheitsprogramm der metern für die Überwachung der Einhaltung dieser. Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht wurde, waren die Auswirkungen von COVID-19 nicht absehbar. Der GPAS enthält jeweils Schwerpunktthemen, die im Dennoch ist es nun an den betroffenen Luftfahrtakteuren, Rahmen der Förderung der Sicherheit behandelt werden aus den Ereignissen zu lernen und vorausschauend Vor- sollen, wobei auch die Vorgaben des Globalen Plans für kehrungen zu treffen, um künftig schneller und gezielter Flugsicherheit (Global Aviation Safety Plan - GASP) und des auf ähnliche aufkommende Problemstellungen reagieren Europäischen Plans für Flugsicherheit (European Plan for zu können. Aviation Safety - EPAS) Einzug finden. Der GPAS dient da- her primär der Schaffung eines gemeinsamen Sicherheits- Auch die Weiterentwicklung neuer Technologien, wie der grundverständnisses, der Erreichung der Sicherheitsziele zunehmende Einsatz von elektronikgesteuerten Luftfahr- und der Minimierung erkannter Sicherheitsrisiken auf zeugen oder die Erforschung alternativer Antriebsmöglich- nationaler Ebene. Er zielt darauf ab, die systemische, tech- keiten, tragen zu einem stetigen industriellen Wandel bei. nische und betriebliche Sicherheit im gewerblichen Luft- verkehr, in der allgemeinen Luftfahrt und im Luftsport Dies führt dazu, dass auch die Ausrichtung der Anforde- positiv zu beeinflussen. rungen und Regularien kontinuierlich im Hinblick auf neue Entwicklungen angeglichen und Gefährdungen und Diesem Gedanken tragen auch die Artikel 5 bis 8 der EASA- Risiken stets neu betrachtet werden müssen, damit auch Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) Rechnung, in Anbetracht des Wandels und der damit verbundenen die die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, ein nationales etwaigen Risiken und neuen Herausforderungen kein Sicherheitsprogramm und einen Plan für Luftverkehrssi- Rückschritt in Sachen Sicherheit, sondern die fortlaufende cherheit aufzustellen. Aufrechterhaltung und Verbesserung des Sicherheitsni- veaus erfolgt. Für SSP und GPAS gilt, dass grundsätzlich alle Luftfahrt- behörden, ebenso wie die jeweils in den verschiedenen Die Bewertung von Gefährdungen und Risiken erfolgt da- Luftverkehrsbereichen tätigen Betreiber und Dienstleister bei sowohl reaktiv als auch proaktiv und vorausschauend, (Flugsicherung, Flugbetrieb, Ausbildungsorganisationen um zu gewährleisten, dass nicht nur Lehren aus bereits und Ausbildungsbetriebe, Flugplätze, Luftfahrt-Industrie, erfolgten Unfällen und Beinaheunfällen gezogen werden, Verbände) von den Aufgaben und Maßnahmen im Zusam- sondern auch, dass aufgrund von Analysen und der kriti- menhang mit deren Implementierung betroffen sind. Ein schen Auseinandersetzung mit zukünftigen Entwicklungen übergreifendes Zusammenwirken und eine regelmäßige Gefährdungen bereits identifiziert und beseitigt werden und offene Kommunikation sind daher für die einzelnen können, noch bevor diese auftreten. Luftfahrtbehörden und die Luftfahrtindustrie sowie für die Dienstleister unverzichtbar. 1. Einleitung 5
Mehr denn je liegt in unserer heutigen schnelllebigen Zeit ohne dass ein Kontrollverlust erkennbar war die Priorität allen Handelns in der Systemsicherheit. So (Controlled Flight into Terrain) sollen Sicherheitsaspekte stets vor wirtschaftlichen, flug Kontrollverlust während des Fluges (Loss of Control in betrieblichen, sozialen und umweltschützenden Zielset- Flight) zungen stehen. Kollisionen in der Luft (Mid-Air Collision) Abkommen von der Start- und Landebahn (Runway Excursion) 1.1 GASP als strategischer Ansatz Eindringen in den Schutzbereich der Start- und Lande- für die internationale Luftver bahn (Runway Incursion) kehrssicherheit 1.2 EPAS als Impulsgeber Um eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit zu für die Luftverkehrs gewährleisten, hat die Internationale Zivilluftfahrtorgani- sicherheit in Europa sation (ICAO) einen strategischen Ansatz entwickelt, der den Fortschritt im Bereich Sicherheit misst. Der Europäische Plan für Luftverkehrssicherheit (European Plan for Aviation Safety – EPAS) legt die strategischen Prio- Der Globale Plan für Luftverkehrssicherheit (GASP) legt ritäten, Zielrichtungen, Risiken, Maßnahmen und Umset- konkret systematische Sicherheitsziele und -initiativen fest zungsparameter für die Sicherheit des europäischen Luft- und gewährleistet gleichzeitig die effiziente und effektive verkehrs fest und stellt im Sinne der ICAO Standards und Koordinierung komplementärer Sicherheitsaktivitäten Empfehlungen einen regionalen Luftverkehrssicherheits- zwischen allen Beteiligten. plan für die europäischen Mitgliedstaaten dar. Der EPAS unterstützt dabei die Ziele und Prioritäten des Globalen Der Zweck des GASP besteht darin, die Zahl der Todesopfer Plans für Luftverkehrssicherheit (GPAS) bzw. konkretisiert und das Risiko von Todesopfern im Zusammenhang mit diese mit entsprechenden Maßnahmen. Unfällen und Vorkommnissen im zivilen Luftverkehr kon- tinuierlich zu verringern, indem die Entwicklung einer har- Die im EPAS aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung monisierten Flugsicherheitsstrategie und die Entwicklung der Sicherheit können in fünf Kategorien unterteilt wer- und Umsetzung regionaler und nationaler Flugsicherheits- den: pläne gelenkt werden. Sicherheitsförderung, Der GASP befasst sich dabei nicht nur mit der systemi- thematische Schwerpunktsetzung, schen Sicherheit, sondern auch mit Hochrisikokategorien Regulierung, von Ereignissen, die als globale Sicherheitsprioritäten Forschung und gelten. Diese Kategorien wurden basierend auf den tatsäch- Bewertung. lichen Todesfällen aus vergangenen Unfällen, dem hohen Todesfallrisiko pro Unfall oder der Anzahl der Unfälle und Für jede dieser Maßnahmentypen wird das am besten ge- Vorfälle bestimmt. eignete Mittel des Sicherheitsmanagements ausgewählt. Die folgenden Hochrisikokategorien wurden in der 2020- Der EPAS wird für einen fünfjährigen Turnus festgelegt und 2022 Ausgabe des GASP identifiziert: jährlich aktualisiert und er dient als grundlegendes Ele- ment in der Festlegung des Deutschen Plans für Luftver- Unfälle, bei denen es während des Fluges mit einem kehrssicherheit. von der Besatzung gesteuerten Luftfahrzeug zu einer Kollision mit Gelände, Wasser oder Hindernissen kam, 6 1. Einleitung
1.3 Luftverkehrssicherheitsprogramm der telt wurden, die festgelegten strategischen Sicherheitsziele, Bundesrepublik Deutschland sowie die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen. (State Safety Programme - SSP) Der GPAS behandelt somit die speziell für die Bundesre- Das Deutsche Luftverkehrssicherheitsprogramm (SSP) publik Deutschland relevanten Themen der Luftverkehrs- beschreibt übergreifend das nationale Luftverkehrssicher- sicherheit und listet die konkreten Maßnahmen auf, mit heitsmanagementsystem (Safety Management System) ge- denen die deutsche Luftfahrtverwaltung sowie die beteilig- mäß Art. 7 VO (EU) 2018/1139 und besteht dabei aus einem ten Organisationen die den Mitgliedstaaten im EPAS zuge- Paket an Regelungen und Maßnahmen, die dazu geeignet wiesenen Aufgaben erfüllen will. Die im Plan festgelegten sind, die stetige Verbesserung der Sicherheit im Luftver- Maßnahmen sind den jeweiligen Akteuren zugeordnet. kehr in Deutschland zu gewährleisten. Die erste Version wurde im Jahr 2020 veröffentlicht. Das Programm legt die Der GPAS entspricht dabei ebenfalls der Vorgabe der ICAO, einschlägigen Rechtsgrundlagen und die Beschreibung des ein staatliches Sicherheitsprogramm aufzustellen.1 Aufbaus und der Arbeitsweise der Luftfahrtverwaltung in Deutschland dar. Es beschreibt die Zuständigkeiten und Verfahren der deutschen Luftfahrtbehörden bei der Erfül- 1.5 Deutscher Luftverkehrssicherheitsbericht lung ihrer staatlichen Aufgaben hinsichtlich Aufsicht und Sicherheitsmanagement, wozu insbesondere die Durch- Gemäß ICAO Annex 19 und der Verordnung (EU) Nr. führung derjenigen Maßnahmen gehört, die den Mitglied- 376/2014 Art. 13 (11) sind die Mitgliedstaaten der EU ver- staaten im EPAS aufgegeben sind. Damit setzt das SSP den pflichtet, die Öffentlichkeit über das Sicherheitsniveau in Mitgliedstaaten den strukturellen und organisatorischen der zivilen Luftfahrt zu informieren und deshalb mindes- Rahmen für die Umsetzung der im EPAS zugewiesenen tens einmal jährlich einen Sicherheitsbericht im Rahmen Ziele hinsichtlich eines erfolgreichen Safety Managements. des nationalen Luftverkehrssicherheitsprogramms zu veröffentlichen. Für den aktuellen Stand der Zahlen wird Die für diesen GPAS maßgeblichen Ziele des SSP liegen auf den jeweils aktuellen Luftverkehrssicherheitsbericht unter anderem in: verwiesen. der Etablierung von datenbasierten Gefährdungs- und Der Luftverkehrssicherheitsbericht beschreibt, Risikomanagementsystemen, der weiteren Entwicklung sicherheitsrelevanter Verfah- welche Projekte im Luftfahrtbereich durchgeführt ren und Prozesse, wurden, der weiteren Förderung bisher implementierter Sicher- welche Ereignisse in den festgelegten Kategorien heitsmanagementsysteme inkl. gemeldet und der Meldung von Ereignissen sowie welche geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden sowie der damit verbundenen Redlichkeitskultur. welche weiteren Maßnahmen derzeit geplant sind. Der Bericht richtet sich in erster Linie an Luftfahrtfach 1.4 Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit personal, ist aber auch öffentlich zugänglich. (GPAS) Der GPAS ist dem SSP als Anhang beigefügt und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die Rechtsgrundlage stellt Art. 8 VO (EU) 2018/1139 dar. Der Plan beschreibt die wichtigsten Sicherheitsrisiken für die deutsche Zivilluftfahrt, die durch 1 Annexe 1, 6, 8, 11, 13, 14 und 19 (Kapitel 3.1) des Chicagoer ein europäisches und nationales Risikomanagement ermit- Abkommens und Kapitel 11 des ICAO Safety Management Manual 1. Einleitung 7
2. Inhalt und Struktur des GPAS 2. Inhalt und Struktur des GPAS Der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit (GPAS) wird durch ein speziell für die Erarbeitung von SSP und GPAS ins Leben gerufene Steuerungsteam erstellt (siehe auch Kapitel 2.4 des SSP). In dieser Funktion erarbeitet es alle zwei Jahre den GPAS und legt die darin enthaltenen Sicherheitsziele und -vorgaben Der Deutschefest. Plan Zudem erarbeitet es auch für Luftverkehrssicherheit den (GPAS) jährlichen wird wird Sicherheitsbericht. die Bezugnahme auf denDer GPAS EPAS und der erleichtert und eine Sicherheitsbericht werden durch ein speziell für die demvon Erarbeitung Safety Board SSP und Luftverkehr GPAS zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend transparente Entstehung und Aktualisierung gewährleis- werden ins Leben die beiden gerufene Dokumenteerstellt Steuerungsteam veröffentlicht. (siehe auch Ka- tet. In einigen Fällen können jedoch Inhalt und Struktur pitel 2.4 des Sollten SSP).sicherheitskritische akute In dieser Funktion erarbeitet Risikenes alle zwei beider identifiziert Plänewerden werden, abweichen, um den spezifischen umgehend Umständen entsprechende Jahre den GPAS und legt die darin enthaltenen Sicherheits- im deutschen Luftverkehr, eigenen Bewertungen und den Minderungsmaßnahmen festgelegt, die zu einer Reduzierung der Gefährdung führen sollen. Dies ziele und -vorgaben fest. Zudem erarbeitet es auch den Besonderheiten im innerstaatlichen Verfahren Rechnung kann ggf. eine Überarbeitung des GPAS bereits vor der nächsten standardmäßigen Überarbeitung jährlichen Sicherheitsbericht. Der GPAS und der Sicher- zu tragen. erforderlich machen. heitsbericht werden dem Safety Board Luftverkehr zur Als Mitgliedstaat Entscheidung derAnschließend vorgelegt. Europäischen Union werden hat sich dieWie die beiden Bundesrepublik Deutschland der EPAS konzentriert dazu sich auch der verpflichtet, GPAS auf drei die Umsetzung der ihr zugewiesenen Aufgaben aus dem Dokumente veröffentlicht. jährlich von der EASA veröffentlichten Schwerpunkte: Luftverkehrssicherheitsplan (EPAS) grundsätzlich vorzunehmen. Dementsprechend richtet sich der Sollten in GPAS akute sicherheitskritische Inhalt und StrukturRisiken identifiziert nach dem EPAS.wer-So wirddieSystemische BezugnahmeThemen aufund denentwicklungsfördernde EPAS erleichtert und den, werden umgehend entsprechende Minderungsmaß- Faktoren eine transparente Entstehung und Aktualisierung gewährleistet. In einigen Fällen können jedoch nahmen festgelegt, die zu einer Reduzierung der Gefähr- Betriebliche Umständen Themen und operationelle Sicherheits Inhalt und Struktur beider Pläne abweichen, um denspezifischen im deutschen dung führen sollen. Dies kann ggf. eine Überarbeitung des risikenim und -initiativen Luftverkehr, eigenen Bewertungen und den Besonderheiten innerstaatlichen Verfahren Rechnung GPAS bereits vor der nächsten standardmäßigen Überar- Aufkommende Themenfelder und neue Geschäfts zu tragen. beitung erforderlich machen. modelle Wie der EPAS konzentriert sich auch der GPAS auf drei Schwerpunkte: Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hat sich die Bun- ▪ Systemische Themen und entwicklungsfördernde Diese Aufteilung Faktorendeckt sich damit auch mit den von der desrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die Umsetzung ICAO identifizierten ▪ Betriebliche Themen und operationelle Sicherheitsrisiken unddrei Basiselementen aller Systeme: -initiativen der ihr zugewiesenen Aufgaben aus dem jährlich von der Menschen, Prozesse und Technologie. Folgende Abbildung ▪ Aufkommende Themenfelder und neue Geschäftsmodelle EASA veröffentlichten Luftverkehrssicherheitsplan (EPAS) verdeutlicht die in diesem Plan enthaltenen Schwerpunkt- grundsätzlich vorzunehmen. Dementsprechend richtet felder in Bezug auf die oben genannte Aufteilung nochmals Diese Aufteilung deckt sich damit auch mit den von der ICAO identifizierten drei Basiselementen sich der GPAS in Inhalt und Struktur nach dem EPAS. So graphisch: aller Systeme: Menschen, Prozesse und Technologie. Folgende Abbildung verdeutlicht die in diesem Plan enthaltenen Schwerpunktfelder in Bezug auf die oben genannte Aufteilung nochmals graphisch: Systemische Themen Faktor Mensch und Sicherheits- Qualifikation des Aufsicht und menschliches managementsystem Personals Standardisierung Leistungsvermögen Betriebliche Themen Luftfahr- Allg. Unbe- Air Flug- Luftfahrt Flug- Naviga- Lufttüch- Rotor- er & & mannte tion betrieb häfen tigkeit craft Lizenzen Luftsport Luftfahrt Services Aufkommende Themen Neue Technologien Neue Herausforderungen 10 8 2. Inhalt und Struktur des GPAS
Im Unterschied zum EPAS wird im GPAS aus Gründen der Übersichtlichkeit strukturell nicht gesondert zwischen strategischen Prioritäten und strategischen Impulsgebern (strategic enablers – z. B. Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit, Forschung, Standardisierung) unterschieden. Stattdessen werden beide Aspekte im Rahmen der jeweils abgebildeten Maßnahme behandelt. Im Unterschied zum EPAS wird im GPAS aus Gründen der Planziele (objectives), Unterziele (goals), Sicherheitsleis- Zusammenfassend Übersichtlichkeit enthält strukturell der nicht GPAS: zwischen gesondert tungsindikatoren (indicators) mit entsprechenden Ziel- ▪ Beschreibungen, strategischen wie der Plan Prioritäten und strategischen entwickelt und bestätigt Impulsgebern werten undwird, nacheinschließlich der Bedarf damit verbundene Umset- (strategic enablers – z. B. Maßnahmen Zusammenarbeit zur Förderung der mit verschiedenen zungsziele Stellen innerhalb des(targets) Staates, mit der Industrie und Sicherheit,anderen Forschung, Standardisierung) unterschieden. Interessengruppen die für den Staat relevanten EPAS-Maßnahmen und Stattdessen werden beide Aspekte im Rahmen der jeweils die wichtigsten Sicherheitsrisiken ▪ Planziele (objectives), Unterziele (goals), Sicherheitsleistungsindikatoren auf nationaler (indicators) mitEbene abgebildeten Maßnahme behandelt. entsprechenden Zielwerten und nach Bedarf damit zusätzlich zu den imUmsetzungsziele verbundene EPAS identifizierten.(targets) ▪ die für den Staat relevanten EPAS-Maßnahmen und Zusammenfassend enthält der GPAS: Kapitel 3 des GPAS enthält das Planziel (objective) sowie ▪ die wichtigsten Sicherheitsrisiken auf nationaler Ebene zusätzlich zu den im EPAS die Unterziele (goals), welche maßgeblich für die Ausrich- identifizierten. Beschreibungen, wie der Plan entwickelt und bestätigt tung des GPAS und die Umsetzung des Planes sind. Zudem wird, einschließlich der Zusammenarbeit mit verschie- werden Sicherheitsleistungsindikatoren festgelegt, die eine denen Stellen innerhalb des Staates, mit der Industrie Kapitel 3 des GPAS enthält das Planziel (objective) sowie Überwachung der Entwicklung die Unterziele (goals),ermöglichen und ggf. in welche maßgeblich und anderen Interessengruppen Zusammenhang mit für die Ausrichtung des GPAS und die Umsetzung des Planes sind. Zudem werden Umsetzungszielen (targets) stehen. Sicherheitsleistungsindikatoren festgelegt, die eine Überwachung der Entwicklung ermöglichen und ggf. in Zusammenhang mit Umsetzungszielen (targets) Folgendes stehen.Beispiel dient der Veranschaulichung der Zu- sammenhänge: Folgendes Beispiel dient der Veranschaulichung der Zusammenhänge: Planziel Erhöhung der Sicherheit durch Reduzierung der Unfälle Unterziel Reduzierung der Unfälle durch Abkommen von der Start- und Landebahn um 50% Sicherheitsleistungsindikator (SPI) Anzahl an Vorkommnissen pro 1 Million Flugbewegungen p. a. Zielwert des SPI Reduzierung um 50% Umsetzungsziel(e) Weniger als 78 Vorkommnisse pro 1 Million Flugbewegungen in 2021 Weniger als 64 Vorkommnisse pro 1 Million Flugbewegungen in 2022 Weniger als 55 Vorkommnisse pro 1 Million Flugbewegungen in 2023 Um die definierten Planziele zu erreichen, bedarf es der Festlegung von konkreten Maßnahmen. Um die definierten Planziele zu erreichen, bedarf es der Damit leicht ersichtlich ist, um welche Maßnahmen es sich Diese werden in den Kapiteln 4 bis 6 für die jeweiligen Anwendungsbereiche beschrieben und Festlegung von konkreten Maßnahmen. Diese werden in dabei handelt, wurden diese unter folgenden Überbegriffen basieren neben den eigens im GPAS festgelegten den Kapiteln 4 bis 6 für die jeweiligen Anwendungsberei- Schritten auch auf von ICAO und EASA eingruppiert. Auch diese Aufteilung orientiert sich grundle- festgelegten internationalen und supranationalen Festlegungen. che beschrieben und basieren neben den eigens im GPAS gend am EPAS. Damit leicht festgelegten ersichtlich Schritten auch aufist,von umICAO welche Maßnahmen und EASA festge- es sich dabei handelt, wurden diese unter folgenden legten Überbegriffen internationalen eingruppiert. und supranationalen Auch diese Aufteilung orientiert sich grundlegend am EPAS. Festlegungen. 2. Inhalt und Struktur des GPAS 9 11
Systemische Themen UMSETZUNGSMAßNAHMEN Betriebliche Themen Aufkommende Themenfelder Die aufgeführten Maßnahmen unterscheiden sich in zug zu den europäischen Tätigkeiten gegeben ist, wird die Hintergrund, Intention und Auslegung voneinander. Nummerierung vom EPAS übernommen. Damit klar iden- tifiziert werden kann, dass es sich um die Umsetzungsmaß- nahmen im GPAS handelt, wird der EPAS Bezeichnung ein Maßnahmen und Aufgaben G (für Deutschland – Germany) vorangestellt. aus dem EPAS Der GPAS bildet die Sicherheitsziele Deutschlands für kurze bis mittelfristige Zeitfenster unter Priorisierung be- stimmter Themenfelder ab. Daher kann es unter Umstän- Diese Maßnahmen beschreiben jene Tätigkeiten, welche den möglich sein, dass sich im aktuellen GPAS nicht alle von Seiten der europäischen Luftfahrtbehörde auf die den Mitgliedstaaten übertragenen Aufgaben aus dem EPAS Mitgliedstaaten übertragen wurden (sogenannte Member wiederfinden. Die Abarbeitung erfolgt jedoch unabhängig State Tasks) sowie die Verfahren und Tätigkeiten mit denen davon durch die jeweils zuständigen Stellen. Deutschland deren Umsetzung plant. Damit stets ein Be- 10 2. Inhalt und Struktur des GPAS
Standardisierungs- und Entwicklungs- und For Regulierungsmaßnahmen schungsmaßnahmen (EFM) (StRM) Diese Maßnahmen beschreiben Verfahren und Prozesse, Diese Maßnahmen beschreiben Entwicklungs- und For- welche auf die Anpassung bestehender deutscher Geset- schungsmaßnahmen oder -projekte, welche z. B. der Un- ze, Verordnungen, Gemeinsamer Grundsätze, Allgemeiner terstützung einer sicheren Integration neuer Konzepte und Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen abzielen. Die Technologien in der Luftfahrt dienen. Auch Sicherheitspro- damit verbundene Arbeit beschränkt sich dabei nicht bleme, Gefährdungen oder Risiken können die Entwick- alleinig auf die Ausarbeitung der neuen Regelungen. Je lung neuer Maßnahmen und Konzepte im Rahmen von nach Umfang und Thema kann eine solche Maßnahme Studien, Gutachten und Analysen erfordern. auch umsetzungsunterstützende Aktivitäten beinhalten, wie beispielsweise die Erstellung von Informations- und Begleitmaterial oder die Organisation von Konferenzen Evaluierungsmaßnahmen und Konsolidierungsrunden. (EVAM) Sicherheitsfördernde Maßnahmen (FÖRM) Diese Maßnahmen dienen dazu, Bewertungen und Beurtei- lungen z. B. im Hinblick auf die Wirksamkeit bestehender Regularien und Prozesse oder das Erfordernis neuer Rege- lungen durchzuführen und daraus ggf. weitere Maßnah- Diese Maßnahmen beschreiben Aktivitäten, welche der men abzuleiten. Förderung der Sicherheit in der Luftfahrt dienen. Diese können z. B. Schulungsmaßnahmen beinhalten, Kam- pagnen zur Unterstützung des allgemeinen Sicherheits- Darstellung der Maßnahmen zur Verbesserung der bewusstseins oder die Verbreitung und Kommunikation Sicherheit im GPAS sicherheitsrelevanter Informationen. Diese Maßnahmen erfordern in der Regel auch die Beteiligung entsprechender Jede der oben genannten Maßnahmen wird wie folgt im Interessenvertreter aus der Luftfahrt. Ziel ist es, das Verhal- GPAS abgebildet und enthält alle maßgeblichen Angaben ten aller Beteiligten dahingehend positiv zu beeinflussen und entsprechende Bezüge. Die Farbcodierung ermöglicht oder zu ändern, um die vorgegebenen Sicherheitsziele zu es, die Maßnahmen einfach zuzuordnen und dient der all- erreichen. gemeinen Übersichtlichkeit des Plans. 2. Inhalt und Struktur des GPAS 11
Darstellung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im GPAS Jede der oben genannten Maßnahmen wird wie folgt im GPAS abgebildet und enthält alle maßgeblichen Angaben und entsprechende Bezüge. Die Farbcodierung ermöglicht es, die Maßnahmen einfach zuzuordnen und dient der allgemeinen Übersichtlichkeit des Plans. GMST Priorisierung der Erstellung und Umsetzung eines nationalen GMST.001 (1) Luftverkehrssicherheitsprogramms (2) Die Mitgliedstaaten sollen der Arbeit am SSP Vorrang einräumen. Bei der Umsetzung und Pflege der SSP müssen MS insbesondere Folgendes beachten: Beschreibung (3) ➢ Wirksame Umsetzung behördlicher Anforderungen inkl. Berücksichtigung etwaiger Mängel bei Aufsichtskapazitäten (als Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung der SSP) ➢ MST.0001(EPAS) Bezug zu GASP / ➢ GASP 2020-2024 Goal 3 ‘Implement effective SSP‘ EPAS (4) ➢ GASP SEI-13 — Start of SSP implementation at the national level […] Anwendbarkeit (5) Alle Bereiche Umsetzungsmaßnahme(n) (6) Zuständigkeit(en) (7) Frist (8) Stand (9) Steuerungsteam Implementierung eines SSP für Deutschland 2021 erledigt Luftverkehrssicherheit Fortlaufend Offen Teilweise implementiert Implementiert Status (10) ☐ ☐ ☐ ☒ ▪ (1) Kennung / Identifikationsnummer - Diese setzt sich aus dem oben beschriebenen Kürzel (in (1) Kennung/Identifikationsnummer - Diese setzt sich (5) Anwendbarkeit: Benennung der Domänen, die von Abhängigkeit der Maßnahme) und aus dem oben beschriebenen Kürzel (in Abhängigkeiteiner laufenden Nummer dem Thema zusammen (ausgenommen betroffen GMST oder im Rahmen – bei deren Umset- diesen wird die Nummerierung des der Maßnahme) und einer laufenden Nummer zusam- EPAS übernommen) zung involviert sind men (2) Bezeichnung ▪ (ausgenommen GMSTder–Maßnahmen bei diesen wirdzur Verbesserung die Num- der (6) Sicherheit Umsetzungsmaßnahmen: Auflistung der einzelnen ▪ (3) Beschreibung merierung - Beschreibung der Maßnahme inkl. Tätigkeiten/Aktivitäten des EPAS übernommen) aller zu berücksichtigenden Aspekte; teilweise oder Projektschritte die durch- basieren diese auf Übersetzungen (2) Bezeichnung der Maßnahmen zur Verbesserung und Zusammenfassungen der Angaben im EPAS zuführen sind, um die Maßnahmen zur Verbesserung (4) Bezug zu GASP / EPAS – Benennung relevanter oder der▪Sicherheit derverwandter Maßnahmenumzusetzen, Luftverkehrssicherheit aus dem globalen inklusive die und europäischen (3) Beschreibung Plan für - Beschreibung derLuftverkehrssicherheit Maßnahme inkl. (sofern zutreffend) zugehörigen (7) Zuständigkeiten, (8) Fristen (i. d. R. in ▪ zu (5) aller Anwendbarkeit: Aspekte; berücksichtigenden Benennung der Domänen, teilweise basieren die vonJahr demoder Thema Jahr betroffen oder und Quartal) undimder Rahmen deren jeweilige Stand (9) Umsetzung involviert sind diese auf Übersetzungen und Zusammenfassungen der z. B. offen, erledigt, ruhend etc. ▪ (6)im Angaben Umsetzungsmaßnahmen: EPAS Auflistung der einzelnen Tätigkeiten (10) Status – Im / Aktivitäten oder Status erfolgt Projektschritte eine Klassifizierung der (4) Bezugdiezudurchzuführen sind, um dierelevanter GASP/EPAS – Benennung Maßnahmen oderzur Verbesserung gesamtender Luftverkehrssicherheit Maßnahme umzusetzen, in den Kategorien: Fortlaufend, inklusive verwandter Maßnahmen aus dem (7) die zugehörigen Zuständigkeiten, globalen und euro- (8) FristenOffen,(i. d. R. in Jahr Teilweise oder Jahr undImplementiert. implementiert, Quartal) und der päischen Plan fürStand jeweilige (9) z. B. offen, erledigt, Luftverkehrssicherheit (sofernruhend zutref- etc. fend) ▪ (10) Status – Im Status erfolgt eine Klassifizierung der gesamten Maßnahme in den Kategorien: Fortlaufend, Offen, Teilweise implementiert, Implementiert. 14 12 2. Inhalt und Struktur des GPAS
3. Sicherheitsziele 3.1 Planziel UZ.2 Förderung von Meldung und Aus tausch über sicherheitsrelevante Ereignis Das Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepu- se in allen Bereichen der Luftfahrt sowie blik Deutschland (SSP) identifiziert das Planziel (objective) deren standardisierte Analyse unter Wah als die rung des Datenschutzes.2 stetige Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr. Nachdem die Ausrichtung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Sicherheit im Luftverkehr und jene zur Aufsicht Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, weitere Ziele zu über Unternehmen, Organisationen und sonstige Stellen definieren und konkrete Maßnahmen festzulegen, mit zunehmend risikobasiert erfolgen soll, ist das Fördern denen diese gemessen, überwacht und erreicht werden der Meldung von sicherheitskritischen Ereignissen, deren können. Diese ebenso im SSP beschriebenen sogenannten Erfassung und Auswertung essentiell für das Gelingen Unterziele (Goals) sind maßgeblich für die Ausrichtung der gesetzten Ziele. So soll die Sicherheitsarbeit verstärkt dieses Plans. und zunehmend datengestützt erfolgen. Insbesondere in Bereichen, die bisher nicht von den Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme betroffen waren (z. B. All- 3.2 Unterziele gemeine Luftfahrt, Luftsport) soll die Meldung sicherheits- relevanter Ereignisse gefördert werden und die Bereitschaft Da das Planziel eine allgemeine Richtung vorgibt, jedoch bei allen Beteiligten gesteigert werden, die relativ neuen noch keine nähere Konkretisierung enthält, werden ent- Verfahren zur Meldung von Ereignissen zu nutzen. sprechende Unterziele festgelegt, welche einen engeren Bezug zu systemischen, betrieblichen und aufkommenden UZ.3 Förderung der Sicherheitskultur und Themen abbilden (Zielhierarchie). Diese werden vom Plan- der Umsetzung entsprechender Maßnah ziel und der Richtungsvorgabe im SSP abgeleitet. Die Erfül- men im Luftsport u. a. durch Einbindung lung dieser Unterziele trägt maßgeblich zur Umsetzung des der Verbände bei der Umsetzung der Vor Planziels bei. gaben und Empfehlungen. Folgende Unterziele konnten anhand der Zielsetzungen im SSP festgelegt werden: Die große Anzahl der Luftsportgeräteführer im Vergleich zu der Zahl anderer Teilnehmer am Luftverkehr verdeut- licht die entsprechend große Bedeutung, die der Bereich UZ.1 Die vorausschauende Identifikation Luftsport bei der Schwerpunktsetzung des Deutschen Luft- und Bewertung von Luftfahrtrisiken und verkehrssicherheitsprogramms hat. Die Verbände werden deren Beseitigung bzw. Reduktion auf ein aus diesem Grund vollumfänglich in die Arbeit miteinbe- akzeptables Sicherheitsniveau. zogen. Eine mögliche Erweiterung der Pflichten der Beauf- tragten mit Blick auf die Vorgaben des ICAO Annex 19 und Auf diese Weise soll eine stetige Verbesserung des Sicher- die Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse sind im SSP heitsniveaus im Luftverkehr in Deutschland erreicht wer- definierte Ziele. den und die Wahrscheinlichkeit von tödlichen Unfällen sowie schweren Störungen im deutschen Luftraum und auf deutschen Flugplätzen verringert werden. Ziel eines solchen Risikomanagements ist die frühzeitige Erkennung von Sicherheitsrisiken und von Entwicklungen, die in ein potenzielles Sicherheitsrisiko münden können. 2 Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung nimmt ihre Auf- gaben gemäß den gesetzlichen Grundlagen weiterhin unab- hängig von den Luftfahrtbehörden wahr. 3. Sicherheitsziele 13
UZ.4 Erhöhung der Qualifikation behörd Quantitative Sicherheitsleistungsindikatoren sollten dabei, licher Mitarbeiter zur Förderung des sofern angemessen, anhand relativer Bezugswerte widerge- Sicherheitsbewusstseins, insbesondere im spiegelt werden (z. B. Vorkommnisse pro 1 Million Flugbe- Hinblick auf deren Aufsichtstätigkeiten. wegungen), um sicherzustellen, dass auch tatsächlich ver- gleichbare Messgrößen geschaffen werden. Insbesondere bei der Durchführung von Aufsichtstätig- keiten (Audits, Inspektionen, Bewertung von Meldungen, Von Seiten der ICAO wird zudem in Spätindikatoren und Genehmigung von Änderungen, Abnahmen etc.) ist es es- Frühindikatoren unterschieden. So messen Spätindika- sentiell, dass die Mitarbeiter durch das Durchlaufen von toren Ereignisse, die bereits erfolgt sind (z. B. Anzahl an standardisierten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Vorkommnissen mit Kontaktverlust zwischen Flugsiche- über ein ausreichendes Wissen verfügen, um frühzeitig Ge- rung und Luftfahrzeugführer). Frühindikatoren hingegen fährdungen zu erkennen sowie die Umsetzung von gesetz- messen Prozesse und Aufwände, die implementiert werden lichen Anforderungen und Empfehlungen angemessen zu sollen, um die Sicherheit zu verbessern oder aufrechtzuer- überwachen. Zudem tragen Ausbildungsmaßnahmen zur halten (z. B. Anzahl an Workshops bzw. Turnus von Infor- Förderung des gegenseitigen Austausches und der konst- mationsveranstaltungen zu einem bestimmen Thema). Um ruktiven Diskussion von sicherheitsrelevanten Themen bei. die Einhaltung der Ziele optimal zu überwachen, wird eine Mischung aus Spät- und Frühindikatoren angestrebt. UZ.5 Förderung von Maßnahmen zur Umsetzungsziele stehen in direktem Zusammenhang der Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die mit dem SPI definierten Zielwerte und sind Ziele, die dazu in GASP und EPAS definierten Hoch- dienen, zu überwachen, ob die Unterziele und letztlich das risikokategorien. Planziel in Bezug auf die festgelegten Sicherheitsleistungs- indikatoren im Rahmen eines festgelegten Zeitfensters er- Durch ICAO und EASA wurden Kategorien von Ereignissen reicht werden können (siehe auch Beispiel in Kapitel 2). Die definiert, welche aufgrund deren potenziell enormen Aus- Festlegung von Umsetzungszielen steht in enger Abhängig- wirkungen besondere Gefährdungen darstellen und daher keit zu dem jeweiligen Sicherheitsleistungsindikator und hohe Risiken bergen. Dies hat zur Folge, dass sicherheits- ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich (Bsp. Erhö- fördernde Maßnahmen, die in diesen Bereichen implemen- hung der Anzahl an Sicherheitsmeldungen). tiert werden, auch eine große positive Auswirkung auf das Sicherheitsniveau haben können und daher zur Erfüllung Die Überwachung und Bewertung von Sicherheitszielen des Planziels beitragen. und Sicherheitsleistungsindikatoren ist ein fortlaufender Prozess. Sollte es dazu kommen, dass einzelne Ziele nicht eingehalten werden können, so wird eine entsprechende 3.3 Sicherheitsleistungsindikatoren und Ursachenermittlung diesbezüglich durchgeführt. Die sich Umsetzungsziele daraus ergebenden Maßnahmen werden ebenfalls in den Plan integriert. Sicherheitsleistungsindikatoren sind qualitativ oder quan- titativ datenbasierte Parameter, welche für die Überwa- Folgende Sicherheitsleistungsindikatoren wurden den o. g. chung und kontinuierliche Bewertung der Sicherheitsleis- Unterzielen zugeordnet: tung festgelegt werden. Dies ermöglicht es u. a., objektiv einzuschätzen, ob ergriffene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auch tatsächlich zur Erhöhung des Sicher- heitsniveaus beitragen und damit auch, ob das Sicherheits- managementsystem effektiv funktioniert (siehe auch Bei- spiel in Kapitel 2). 14 3. Sicherheitsziele
UZ.1 Die vorausschauende Identifikation und Bewertung von Luftfahrtrisiken und deren Beseitigung bzw. Reduktion auf ein akzeptables Sicherheitsniveau. Indikator Beschreibung Zielwert 1.1 Anzahl an Risiken die minimiert Alle gemeldeten Luftfahrtrisiken Anzahl an identifizierten Luftfahrt- wurden aufgrund von Meldungen, wurden bewertet und gemindert risiken in Verbindung mit deren Schulungen oder Workshops in Minderung Bezug auf das behördliche Managementsystem Indikator Beschreibung Zielwert 1.2 Anzahl durchgeführter Behörden- Mindestens 2 p. a. Anzahl an Workshops oder workshops zur Identifizierung von Arbeitsgruppen zur Minimierung Gefährdungen von Risiken Indikator Beschreibung Zielwert 1.3 Anzahl der Abweichungen in 0 % (2025) Bewertung des Ist-Standes Prozent zur Gesamtzahl der bestehender SMS mittels (EASA) geprüften Parameter Safety Management Assessment Tool Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert 2021 40 % 2022 30 % 2023 20 % 2024 10 % 3. Sicherheitsziele 15
UZ.2 Förderung von Meldung und Austausch über sicherheitsrelevante Ereignisse in allen Bereichen der Luftfahrt sowie deren standardisierte Analyse unter Wahrung des Datenschutzes. Indikator Beschreibung Zielwert 2.1 Steigerung der Anzahl an Anzahl höher als Vorjahreszahl Anzahl eingegangener freiwilliger freiwilligen Meldungen pro Meldungen Kalenderjahr a) von Organisationen b) von sonstigen natürlichen Personen wie z. B. Privatpiloten oder Bürgern Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert - Bis Ende 2022 Steigerung um 15 % Indikator Beschreibung Zielwert 2.2 Ereignisse betreffen zumeist Steigend Anzahl der dem LBA gemeldeten bestimmte abgrenzbare Luftsport- Ereignisse in der Allgemeinen bereiche innerhalb der Allgemeinen Luftfahrt pro Kalenderjahr im Luftfahrt wie z.B. motorgetriebene Verhältnis zur Anzahl der zum Luftfahrzeuge, den Segelflug oder Verkehr jeweils zugelassenen Luft- den Betrieb von Ballonen. fahrzeuge. Ereignisse der Allgemeinen Luft- fahrt werden jedoch bisher nicht in jedem relevanten Fall gemeldet. Die Steigerung der Meldungsanzahl ist daher ein Indikator für verbessertes Meldeverhalten. Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert IT-unterstützte zentrale Bis Ende 2022 Einrichtung einer entsprechenden Einrichtung einer modernen Plattform Plattform für Safety Promotion in Deutschland Indikator Beschreibung Zielwert 2.3 Anzahl an durchgeführten Mindestens 2 p. a. Anzahl der durchgeführten Workshops Workshops zum Thema Sicherheit in der Allgemeinen Luftfahrt 16 3. Sicherheitsziele
Indikator Beschreibung Zielwert 2.4 Anzahl an herausgegebenem Mindestens 2 p. a. Anzahl der Publikationen, das Informationsmaterial in Stück herausgegebene Informations- material zur Förderung der Sicher- heit (ausgenommen akute, anlass- bezogene Publikationen) Indikator Beschreibung Zielwert 2.5 Anzahl von Unfällen und schweren Reduzierung des Wertes; Anzahl Anzahl von Unfällen und schwe- Störungen in der Allgemeinen Luft- kleiner als Vorjahreswert ren Störungen in der Allgemeinen fahrt pro 10.000 Flugbewegungen Luftfahrt UZ.3 Förderung der Sicherheitskultur und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Luftsport u. a. durch Einbindung der Verbände bei der Umsetzung der Vorgaben und Empfehlungen Indikator Beschreibung Zielwert 3.1 Anzahl der Workshops Mindestens 2 p. a. Anzahl an durchgeführten Work- shops zum Thema Sicherheit Indikator Beschreibung Zielwert 3.2 Anzahl berücksichtigter Noch festzulegen Anzahl der Vorgaben und Emp- Empfehlungen fehlungen, die in den Anweisun- gen und Prozessen berücksichtigt wurden 3. Sicherheitsziele 17
UZ.4 Erhöhung der Qualifikation behördlicher Mitarbeiter zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins, insbesondere im Hinblick auf deren Aufsichtstätigkeiten sowie Standardisierung der Aufsicht Indikator Beschreibung Zielwert 4.1 Anzahl der geschulten Mitarbeiter 100 % Prozentsatz der behördlichen in Prozent zur Gesamtzahl der ins- Mitarbeiter, welche die Grund- gesamt zu schulenden Mitarbeiter ausbildung durchlaufen haben Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert 2022 50 % 2023 75 % 2024 100 % Indikator Beschreibung Zielwert 4.2 Anzahl der geschulten Mitarbeiter 100 % Prozentsatz der betroffenen in Prozent zur Gesamtzahl der behördlichen Mitarbeiter, die eine insgesamt zu schulenden Sensibilisierung im Hinblick auf das Mitarbeiter Ermüdungsrisiko erhalten haben Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert 2022 50 % 2023 75 % 2024 100 % Indikator Beschreibung Zielwert 4.3 Siehe GASP Target 2.1 95 % Verbesserung der ICAO Punktzahl für die effektive Implementierung kritischer Elemente eines nationalen Aufsichts-/ Überwachungsprogramms Umsetzungsziel Jahr / Quartal Zielwert 2022 75 % 2026 85 % 2030 95 % 18 3. Sicherheitsziele
Indikator Beschreibung Zielwert 4.4 Siehe GASP Target 2.2 Indexwert >1 (2022) Verbesserung des ICAO Index- wertes für die Aufsicht/ Überwachung in allen Bereichen UZ.5 Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die in GASP und EPAS definierten Hochrisikokategorien Indikator Beschreibung Zielwert 5.1 Anzahl der Ereignismeldungen und Noch festzulegen Reduzierung von Kontaktverlusten Auswertung der Statistiken zur Flugsicherung hinsichtlich Kontaktverlusten Indikator Beschreibung Zielwert 5.2 Anzahl der Ereignismeldungen Noch festzulegen Reduzierung der Anzahl an RWY Excursions pro 100.000 Flug- bewegungen Indikator Beschreibung Zielwert 5.3 Anzahl der Ereignismeldungen Noch festzulegen Reduzierung der Anzahl an RWY Incursions pro 100.000 Flug- bewegungen Indikator Beschreibung Zielwert 5.4 Erhöhung der Anzahl der Luft- Steigerung der Anzahl pro 1000 Reduzierung der Anzahl von fahrzeuge, welche mit Kollisions- registrierter Luftfahrzeuge Kollisionen in der Luft durch vermeidungssystemen ausgerüstet Kollisionsvermeidungssysteme sind 3. Sicherheitsziele 19
4. Systemische Themen Dieser Bereich behandelt Themen mit Gesamtbedeutung 4.1 Sicherheitsmanagementsystem für das deutsche Luftverkehrssystem, da sie die Luftfahrt (Safety Management System) als Ganzes, also systemweit betreffen. Der Fokus liegt auf den Themen Safety Management, Personal („Faktor Sicherheitsmanagement erfordert eine Kultur, in der Mensch“, Qualifikation) sowie Aufsicht und Standardisie- Sicherheit als persönliche Verantwortung gesehen wird. rung. Da u. a. menschliche Faktoren und die Kompetenz Sicherheitsmanagement fördert den Austausch zu Sicher- des Personals bei vielen Unfällen und schweren Störungen heitsfragen, damit aus gemachten Erfahrungen Lehren von Relevanz sind, tragen die beschriebenen Maßnahmen gezogen und mitigierende Maßnahmen eingeleitet werden insbesondere dazu bei, die in Kapitel 3 beschriebenen Ziele können. Damit ist das Sicherheitsmanagement nicht nur zu erreichen. Da sie betrieblichen Problemen zugrunde lie- Bestandteil von Vorgaben und Regularien, sondern aktiv gen, wirkt sich ihre Verbesserung implizit auf betriebliche gelebte Unternehmens- und Behördenkultur. Ursachen aus. Beim Sicherheitsmanagement geht es darum, Sicherheits- risiken möglichst frühzeitig zu kennen, zu bewerten und sie durch gezielte Maßnahmen entweder zu beseitigen oder auf ein akzeptables Sicherheitsniveau zu reduzieren sowie kontinuierlich zu überwachen. Unternehmen, die den organisatorischen Vorgaben der VO (EU) 2018/1139 sowie deren Durchführungsverordnun- gen unterliegen, gewährleisten die Sicherheit ihrer Betriebe durch eigene Sicherheitsmanagementsysteme (SMS). Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit beziehen sich auf das Sicherheitsmanagementsystem im Allgemeinen: 20 4. Systemische Themen
GMST Priorisierung der Erstellung und Umsetzung eines nationalen GMST.0001 Luftverkehrssicherheitsprogramms Deutschland soll der Arbeit am SSP Vorrang einräumen. Bei der Umsetzung und Pflege der SSP muss insbesondere Folgendes beachtet werden: ➢ Wirksame Umsetzung behördlicher Anforderungen inkl. Berücksichtigung etwaiger Mängel bei Aufsichtskapazitäten (als Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung des SSP) ➢ Koordinierung zwischen Behörden mit Sicherheitsaufgaben ➢ Angemessene Kompetenzen von Inspektoren und die Entwicklung hin zur risiko- und leistungsbasierten Aufsicht ➢ Entwicklung von Grundsätzen und Verfahren für die risiko- und leistungsbasierte Beschreibung Aufsicht, inkl. Beschreibung inwieweit ein SMS akzeptiert und überwacht wird ➢ Berücksichtigung zivil-militärischer Koordinierungsaspekte (wo im Rahmen der Sicherheitsmanagementtätigkeiten von Relevanz und zur Förderung der SSP Ziele notwendig) ➢ Entwicklung von Grundsätzen und Verfahren für die Erhebung, Analyse, den Austausch und den Schutz sicherheitsrelevanter Daten gem. VO (EU) Nr. 376/2014 ➢ Etablierung eines Prozesses zur Festlegung von Sicherheitsleistungsindikatoren auf Mitgliedstaatebene inkl. Berücksichtigung von Ergebnissen und Verfahren ➢ Bereitstellung des SSP für andere Mitgliedstaaten und die EASA ➢ Regelmäßige Überprüfung des SSP sowie dessen Effektivität ➢ MST.0001(EPAS) ➢ GASP 2020-2024 Goal 3 ‘Implement effective SSP‘ ➢ GASP SEI-13 – Start of SSP implementation at the national level Bezug zu GASP / ➢ GASP SEI-14 – Strategic allocation of resources to start SSP implementation EPAS ➢ GASP SEI-15- Strategic collaboration with key aviation stakeholders to start SSP implementation ➢ GASP SEI-16 – Strategic collaboration with key aviation stakeholders to complete SSP implementation Anwendbarkeit Alle Bereiche Umsetzungsmaßnahme(n) Verantwortlich Frist Stand Steuerungsteam Veröffentlichung eines SSP für Deutschland 2020 erledigt Luftverkehrssicherheit Steuerungsteam Implementierung eines SSP für Deutschland 2021 Luftverkehrssicherheit Steuerungsteam Überprüfung der Effektivität des SSP 2025 Luftverkehrssicherheit Fortlaufend Offen Teilweise implementiert Implementiert Status X 4. Systemische Themen 21
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