Dezember 2020 - Jobcenter Böblingen
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Bericht Dezember 2020 Ein turbulentes und absolut nicht normales Jahr ist zu Ende. Das Jahr 2020 wurde fast komplett durch das Coronavirus SARS-CoV-2 geprägt. Aufgrund von zwei Lockdowns konnten wir leider in unseren vier Regionalen Jobcentern keine persönlichen Beratungs- gespräche mehr anbieten, zumindest nicht durchgehend. Die Auszahlungen der Leistun- gen sowie die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche hat aber trotzdem sehr gut funkti- oniert. Hier ein paar Eckdaten des Jahres: Ende des Jahres 2020 erhielten insgesamt 6.404 Bedarfsgemeinschaften vom Jobcenter Landkreis Böblingen Arbeitslosengeld II. Die Anzahl der Bedarfsge- meinschaften stieg somit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6 %. Insgesamt ist es dem Jobcenter Landkreis Böblingen im Jahr 2020 gelungen, 1.851 Kundinnen und Kunden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhält- nis zu integrieren. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Böblingen lag im Jahresdurchschnitt (bei den Rechtskreisen SGB II + III) bei 3,9 % (Vorjahr 2,8 %) und die Unterbeschäftigungs- quote bei 4,8 % (Vorjahr 3,8 %). Wir hoffen sehr, dass wir auch in 2021 weiterhin unsere Kundinnen und Kunden in jegli- cher Hinsicht unterstützen können und wieder mehr Normalität eintritt. Bleiben Sie gesund. Ihr Jobcenter Landkreis Böblingen Der Bericht wird in der Regel viermal im Jahr erstellt; außerdem ein Jahresbericht. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so steht Ihnen hierfür unser Postfach Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de jederzeit zur Verfügung. Impressum Jobcenter Landkreis Böblingen Calwer Str. 6 71034 Böblingen V.i.S.d.Pr.: Frank Nothacker, Geschäftsführer kostenlos zu beziehen über: Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de oder unter www.jobcenter-landkreisbb.de 1
1. Arbeitslosengeld II 1.1 Bedarfsgemeinschaften (BG) Im Landkreis Böblingen existieren 6.404 Bedarfsgemeinschaften die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen (Stand 12/2020 - vorläufige, hochgerech- nete Daten). Gemessen an den Haushalten sind das ca. 4 % der Gesamthaushalte. Die 6.404 Bedarfsgemeinschaften bestehen aus 13.583 Personen, von denen 8.980 Per- sonen Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 6.629 6.649 6.616 6.519 6.474 6.500 6.443 6.433 6.399 6.404 6.407 6.408 6.404 6.341 6.299 6.287 6.222 6.212 6.139 6.092 6.102 6.111 6.093 6.065 6.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG 2019 BG 2020 Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsberichte. Entwicklung der ALG II BezieherInnen 9.500 9.354 9.418 9.378 9.318 9.128 9.118 9.008 9.060 9.056 9.018 8.955 8.987 8.980 8.956 8.911 8.877 8.787 8.768 8.598 8.590 8.646 8.558 8.592 8.529 8.500 7.500 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2019 ALG II Bezieher/innen 2020 ALG II Bezieher/innen Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsberichte. 2
Im regionalen Vergleich siehe nachfolgende Tabelle (Stand 12/2020) Kreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr Bedarfsgemeinschaften 6.404 11.433 5.957 8.985 9.655 Bevölkerung 15-65 J.* 245.804 339.442 163.086 347.630 270.779 Empfänger ALG II (eLb) 8.980 15.180 7.970 12.174 12.965 Empfänger Sozialgeld (NEF) 3.987 5.673 3.420 5.583 5.278 Regelleistungsempfänger (RLB) 12.786 20.807 11.459 18.231 18.170 Personen gesamt 13.583 21.688 12.075 18.483 19.080 Arbeitslosengeld II-Quote** 1,5% 2,0% 2,1% 1,5% 2,0% Sozialvers. beschäftigt *** 184.376 224.888 89.554 209.710 154.038 Quelle: Agentur für Arbeit – BG, Empfänger ALGII, Sozialgeld vorläufige, hochgerechnete Daten. Ab April 2016 wurde auch rückwirkend für die Vorjahre eine Datenrevision vorgenommen. Neue Gruppen wurden gebildet. Diese gliedern sich in die erwerbsfähigen (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF), zusammen sind dies die Gruppe der Regel- leistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungs- anspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner. Die neuen Daten können nicht mehr mit den Zahlen der bisherigen Monatsberichte verglichen werden bzw. weichen von diesen ab * Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014 ** Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten in beiden Rechtskreisen. Die Summe ergibt die Ar- beitslosenquote insgesamt bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. *** Bundesagentur für Arbeit Stand Dez 2019 2. Arbeitslosigkeit insgesamt (ALG I und ALG II) Vorab zur Definition: Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Ar- beitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, werden nicht als arbeitslos ge- zählt 2.1 Arbeitslosigkeit regionaler Vergleich (ALG I und ALG II) Arbeitslose davon im Rechts- Arbeitslose U25 Arbeitslosen- Landkreis gesamt kreis SGB II gesamt quote Böblingen 8.640 3.335 638 3,9 Esslingen 6.053 6.053 1.213 4,1 Göppingen 3.001 3.001 665 4,7 Ludwigsburg 4.618 4.618 929 3,6 Rems-Murr-Kreis 4.768 4.768 868 3,9 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 12/2020) Im Landkreis Böblingen gibt es zum Stand 12/2020 insgesamt 8.640 Arbeitslose. 3
Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt somit bei 3,9% (Bezugsgröße: sozialversiche- rungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose, Selbständige und mit- helfende Familienangehörige). Von den 8.640 Arbeitslosen gehören 3.335 Personen in den Rechtskreis SGB II und werden somit vom Jobcenter Landkreis Böblingen betreut. Entwicklung der Arbeitslosen SGB II / SGB III 5.669 5.666 5.427 5.500 5.300 5.305 5.147 4.865 4.695 4.264 4.000 3.746 3.589 3.628 3.510 3.884 3.286 3.338 3.749 3.7633.734 3.2253.2043.196 3.681 3.1903.147 3.1083.0483.0963.111 3.444 3.4543.413 3.335 3.1223.117 3.0423.0062.997 2.9703.0092.955 2.8462.8702.8312.792 2.880 2.845 2.500 2.775 J 19 F 19 M 19 A 19 M 19 J 19 J 19 A 19 S 19 O 19 N 19 D 19 J 20 F 20 M 20 A 20 M 20 J 20 J 20 A 20 S 20 O 20 N 20 D 20 ALO SGB II ALO SGB III Quelle: Agentur für Arbeit – Arbeitslose - Zeitreihe (Monats- und Jahreszahlen) 2.2 Zugang/Abgang Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Insgesamt sind im Dezember 2020 im Rechtskreis SGB II 658 Arbeitslose hinzugekom- men. Im Gegenzug dazu konnte ein Abgang von 778 Arbeitslosen verzeichnet werden. 1013 985 916 930 887 864 852 831 800 785 775 745 698 712 683 675 658 656 644 629 596 592 510 486 458 355 345 300 D 19 J 20 F 20 M 20 A 20 M 20 J 20 J 20 A 20 S 20 O 20 N 20 D 20 Abgang Arbeitslose SGB II Zugang Arbeitslose SGB II Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4
2.3 Unterbeschäftigung In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbe- schäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeits- markt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. 10.876 8.478 6.055 4.821 4.583 3.895 Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder mit einem Sonderstatus Arbeitslose 79,4% 71,3% 87,6% 82,1% 69,2% 62,1% Dez 2020 Dez 2019 Dez 2020 Dez 2019 Dez 2020 Dez 2019 Insgesamt SGB III SGB II Veränderung gegenüber Komponenten der Unterbeschäftigung1) Dez 2020 Vorjahresmonat2) Dez 2019 absolut in % Rechtskreis SGB III Arbeitslosigkeit 5.305 2.109 66,0 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 158 -14 -8,1 Aktivierung und berufliche Eingliederung 157 -15 -8,7 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) * * * = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 5.463 2.095 62,2 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 554 73 15,2 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 348 55 18,8 Arbeitsgelegenheiten - - x Fremdförderung 108 17 18,7 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss - - x Teilhabe am Arbeitsmarkt - - x kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 98 1 1,0 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 6.017 2.168 56,3 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten 38 -8 -17,4 Gründungszuschuss 38 -8 -17,4 Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit - - x = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.055 2.160 55,5 Unterbeschäftigungsquote 2,7 x 1,7 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 87,6 x 82,1 5
Veränderung gegenüber Komponenten der Unterbeschäftigung1) Dez 2020 Vorjahresmonat2) Dez 2019 absolut in % Rechtskreis SGB II Arbeitslosigkeit 3.335 490 17,2 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 753 -58 -7,2 Aktivierung und berufliche Eingliederung 336 -31 -8,4 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) 417 -27 -6,1 = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 4.088 432 11,8 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 732 -195 -21,0 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 84 -4 -4,5 Arbeitsgelegenheiten 21 -7 -25,0 Fremdförderung 445 -155 -25,8 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss 3 - - Teilhabe am Arbeitsmarkt 59 18 43,9 kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 120 -47 -28,1 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 4.820 237 5,2 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten * * * Gründungszuschuss - - x Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit * * * = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 4.821 238 5,2 Unterbeschäftigungsquote 2,1 x 2,1 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 69,2 x 62,1 1) Am aktuellen Rand vorläufige und hochgerechnete Werte. 2) Bei Quoten und Anteilen werden die entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen. Die Entwicklung der Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquoten 2012 – 2019 + 10/2020 - 12/2020 SGB II und SGB III SGB II 2,6 2,6 2,4 2,4 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2,1 2,1 2,0 1,9 1,9 1,8 1,8 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,3 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote 6
SGB III 2,7 2,7 2,7 2,4 2,4 2,1 1,9 1,9 2,4 2,4 2,4 2,0 1,8 1,7 1,7 1,9 1,7 1,7 1,5 1,5 1,5 1,4 1,5 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote SGB II + III 5,0 5,0 4,8 4,8 4,8 5,0 4,6 4,2 4,1 4,2 3,9 3,8 4,0 4,0 3,9 3,9 3,8 3,6 3,5 3,0 3,3 3,2 3,1 2,8 2,8 2,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarktreport - Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen)- Zeitreihe – 2012-2019 Jahresdurchschnitte - Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräf- teangebots an, d. h. im Vergleich zur Arbeitslosenquote wird hier die Nennergröße um jene Personen, die in der Unterbeschäftigung, nicht aber bei den Erwerbspersonen enthalten sind, erweitert. Die Nennergröße der Unterbeschäftigungsquote wird als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet 3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Von 8.955 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im Oktober 2020 5.564 Perso- nen im Langzeitleistungsbezug (mindestens 21 Monate in den letzten 24 Monaten). Dies entspricht einer Quote von 62,1%. Zu diesem Personenkreis gehören auch Personen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wie Schüler, Mütter mit Kindern unter 3 Jahren usw. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht nur jene/r Leistungsberechtigte, die/der das Merkmal „arbeitslos“ hat. Deshalb muss nach der Schnittmenge von Lang- zeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit (über 1 Jahr) gefragt werden: Da- runter fallen 1.166 Personen. Dies entspricht, bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, einer Quote von 13,0%. erwerbsfähige Leistungs- eLb im Langzeitleis- eLb im Langzeitleistungsbezug berechtigte (eLb) tungsbezug und Langzeitarbeitslos Okt 2020 8.955 5.564 1.166 in % 62,1% 13,0% Okt 2019 8.592 5.724 951 in % 66,6% 11,1% 7
4. Personenkreis unter 25 Jahren (U25) Im Landkreis Böblingen gibt es im Rechtskreis SGB II 174 Arbeitslose unter 25 Jahren (Stand 12/2020). Hier der regionale Vergleich im Überblick: Personenkreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigburg Rems-Murr Personen 15 - 24 J. gesamt 1) 40.975 57.463 28.577 57.386 46.648 Arbeitslose 15 - 24 J. 2) 638 1.213 665 929 868 Rel. Jugendarbeitslosigkeit 3) 1,8% 2,4% 2,6% 2,0% 2,2% davon Arbeitslose U25 SGB II 174 508 260 309 229 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stand 10/20) 1) Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014. 2) Gesamtzahl der Arbeitslosen aus dem Bereich Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II 3) Anteil der Arbeitslosen 15-24 J. (ALG und ALG II) an den Gesamtpersonen 15-24 J. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen U25 im Landkreis Böblingen 919 905 900 739 752 753 740 673 638 625 600 451 464 400 414 300 249 237 228 197 210 211 190 186 171 161 174 164 174 0 Dez. 19 Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 U25 gesamt ALG I und ALG II U25 ALG II Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose und Arbeitslosenquoten - Zeitreihe 8
5. Personenkreis der Flüchtlinge Seit Januar 2016 gab es einen Anstieg der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (BG) 1) um 876 BG von 411 BG auf 1.287 BG im Oktober 2020. Der Anstieg entspricht einem Anteil von 13,7% an allen 6.407 BG im Oktober 2020. Die Zahl der BG ging von Dezember 2018 bis Dezember 2019 um 125 zurück. In 2020 ist ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. darunter: Bedarfsgemein- Personen mit schaften mit min- darunter: Staatsangehörig- destens einer Per- keit eines nicht- Erwerbsfä- son mit Staatsan- europäischen hige Leis- Berichtsmonat gehörigkeit eines eLb im Alter Personen im Asylherkunftslan- tungsberech- eLb - nichteuropäischen von 15 bis 24 Alter unter des in Bedarfsge- tigte (eLb) Frauen Asylherkunftslan- Jahren 15 Jahren meinschaften1) des1) 1 2 3 6 Januar 2015 283 552 406 79 146 Dezember 2015 377 837 567 125 270 Januar 2016 411 898 614 138 284 Dezember 2016 895 2.122 1.371 595 383 751 Januar 2017 959 2.282 1.486 647 407 796 Dezember 2017 1.492 3.827 2.359 1.046 697 1.468 Januar 2018 1.509 3.899 2.410 1.072 711 1.489 Dezember 2018 1.450 3.989 2.381 1.116 672 1.608 Januar 2019 1.442 4.010 2.402 1.130 673 1.608 Dezember 2019 1.325 3.916 2.291 1.111 634 1625 Januar 2020 1.327 3.963 2.339 1.131 659 1624 Februar 2020 1.326 3.930 2.320 1.116 651 1610 März 2020 1.318 3.892 2.301 1.101 646 1591 April 2020 1.328 3.883 2.307 1.102 642 1576 Mai 2020 1.331 3.863 2.298 1.097 639 1.565 Juni 2020 1.324 3.853 2.292 1.094 637 1.561 Juli 2020 1.313 3.835 2.279 1.089 639 1.556 August 2020 1.299 3.798 2.254 1.078 631 1544 September 2020 1.296 3.783 2.237 1.067 618 1546 Oktober 2020 1.287 3.753 2.217 1.058 615 1536 1) Nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Soma- lia, Arabische Republik Syrien - Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten 9
6. Sozialdaten der Bedarfsgemeinschaften 6. Sozialdaten der Bedarfsgemeinschaften Im Oktober 2020 bestand eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im Durchschnitt aus 2,1 Perso- nen. In den 6.407 Bedarfsgemeinschaften lebten 13.536 Personen von denen 13.012 Regel- leistungsberechtigte1 waren. Von diesen Regelleistungsberechtigten erhielten 4.057 Sozialgeld und waren somit nicht er- werbsfähig. Bei den restlichen 8.955 Personen handelte es sich um erwerbsfähige Leistungs- berechtigte (eLb), die Arbeitslosengeld II erhielten. Die Anzahl der Frauen an den eLb war mit 52,2% dabei in der Mehrzahl gegenüber den Männern mit 47,8%. Der Anteil der unter 25-jährigen an den eLb stellte mit 17,1% (1.535 Personen) einen nicht unerheblichen Anteil dar. Der Anteil der Alleinerziehenden (1.218 BG) an den Gesamtbedarfsgemeinschaften ent- sprach 19,0%. Bei personenbezogener Betrachtung des Anteils der alleinerziehenden Per- sonen an den gesamten eLb beträgt der Prozentsatz 13,6%. 43,6% der eLb waren Deutsche (3.905 Personen), 56,4% Ausländer (5.050 Personen, davon 2.217 Flüchtlinge). Hier zur Veranschaulichung einige Diagramme/Tabellen im Überblick (Stand 10/2020) Aufteilung der Bedarfsgemeinschaften nach Personen 8,8% 9,3% 11,5% 51,5% 18,8% mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Pers. Partner-BG ohne Bedarfsgemeinschaften (BG)2 Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG mit Kind Kind 6.407 3.301 1.218 548 1.210 darunter Single-BG darunter BG-Alleinerziehender Single Alleinerziehende BG gesamt Insgesamt Insgesamt unter 25 25 Jahre und mit 3 und mehr mit 1 Kind mit 2 Kindern Jahre älter Kindern 6.407 3.301 257 3.044 1.218 661 368 189 1 Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten(eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) bilden zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Alters- rentner. 2 Es wird zwischen fünf BG-Typen unterschieden: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern und sonstige Bedarfsgemeinschaften, in der alle BG, die nicht den ersten vier Ausprägungen zugeordnet werden kön- nen, gezählt werden. 10
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 27,6% 41,4% 31,0% mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern Altersstruktur Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 17,8% 65,0% 17,1% unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Durchschnittliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) (gerun- det) im regionalen Vergleich Landkreise BG Gesamt * ALG II KDU Böblingen 6.407 1.101 € 384 € 477 € Esslingen 11.896 1.044 € 372 € 454 € Göppingen 6.027 1.018 € 377 € 415 € Ludwigsburg 9.677 1.069 € 367 € 475 € Rems-Murr-Kreis 10.415 1.070 € 371 € 473 € 477 Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 384 400 176 200 22 30 11 0 Kosten der Arbeitslosengeld II Sozialvers. Mehrbedarfe Sozialgeld weitere Unterkunft leistungen Zahlungsansprüche *Gesamtleistung bestehend aus ALG II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft (KDU), Sozialversicherungsbeiträgen, Mehrbedarf und weitere Zahlungsansprüche. Quelle: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften - Deutschland mit Ländern und Kreisen – Okt. 2020 -Statistik Bundesagentur für Arbeit. 11
Bedarfsgemeinschaften nach Gemeinden Quelle: Anzahl Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner im Alter von 15-65 Jahren. Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 10/2020) / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg zum 31.12.2016 – ab 2011 Basis Zensus 2011 12
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