Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst

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Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
Donnerstag, 14. Januar 2021
                                                                                                     Nummer 1/2

  Besuchen Sie uns auf www.forst-baden.de
                                       Foto: fstop123/iStock/GettyImagesPlus

                                                                               Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei

Bücherei to go
Neuer Abhol- und Lieferservice der
Gemeindebücherei mit Unterstüt-
zung von „Forst hilft Forst“  S. 15

Sternsingeraktion wird bis
zum 2. Februar verlängert
                               S. 22

Servicecenter
Stadt- und Landkreis Karlsruhe S. 20
                                       Foto: iStock / Getty Images Plus

                                                                               Fotos: Presse Forst

                                                                               Die Gemeindebücherei feiert in diesem Jahr 30 Jahre Lesefreude -
Informationen zur neuen                                                        mit vielen Veranstaltungen und natürlich mit Ihnen!
Corona-Verordnung                                                              Das Veranstaltungsprogramm und weitere Infos gibt es unter der Rubrik „Gemeindebücherei“
finden Sie                   ab S. 5                                           im Mitteilungsblatt und auf der Homepage www.gemeindebuecherei-forst.de.
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
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                         ... WICHTIGES & WISSENSWERTES ...
                                RATHAUS                                                              WICHTIGE RUFNUMMERN
       Bürgerbüro und Rathaus sind bis auf Weiteres geschlossen.                  Notruf Polizei                                                       1 10
       Per Telefon und Mail stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.                 Polizeiposten Karlsdorf-Neuthard                               3 90 09 30
             Besuche nur nach Terminvereinbarung möglich.                         Notruf Feuerwehr                                                     1 12
                                                                                  Rettungsdienst                                                       1 12
 Bürgermeister Bernd Killinger                                                    Katholisches Pfarramt                                               22 35
 Sekretariat des Bürgermeisters, Candy Fritsch                780 – 112           Evangelisches Pfarramt                                            1 38 61
 Telefonzentrale                                                780 – 0           Bestattungen Jäckle GmbH                                          8 16 33
 Telefax                                                      780 – 237           Bestattungen Bruchsaler Schreinermeister                          8 95 55
 Hauptamt                                                                         Bestattungsdienst Philipp e.K.                                      2254
 Hauptamtsleiter Heimo Czink                                         780 – 109    Beratungsstelle „Libelle“ Beratung bei häuslicher Gewalt       7 13 03 23
 Sekretariat Elfriede Blumhofer                                      780 – 110    „Geschütztes Wohnen“ Frauenhäuser                                  7 13 0
 Standesamt/Sozialamt Verena Huber                                   780 – 108    Bezirksschornsteinfegermeister Frank Geißler, Bruchsal            1 75 16
 Sport- u. Kulturamt/Organisation/Vereine/EDV Jürgen Hoffmann        780 – 209    Forstrevier „Obere Lußhardt“, Leiter Ralf Kemmet           07253/3 26 93
 Kinder und Jugend/Schule/VHS Anke Brecht                            780 – 106    Mülldeponie                                                       8 99 96
 Anke Pabst                                                          780 – 103    Sperrmüll-Hotline                                         0800/2 98 20 30
 Gisela Habitzreither                                                780 - 104
                                                                                  Schadensmeldung Straßenlampen
                                                                                  www.enbw.com/strassenbeleuchtung-melden oder im Bauamt           780-214
 Geschäftsstelle GR/Öffentlichkeitsarbeit Anna Bohn                  780 – 114
                                                                                  Kabelfernsehen (Kabel BW) 24-Stunden-Servicehotline       01806/88 81 50
 Pressestelle Andrea Bacher-Schäfer                                  780 – 113
                                                                                  EnBW Regionalzentrum Nordbaden
 Redaktion Mitteilungsblatt Manuela Brecht                           780 – 212    Zentrale in Ettlingen                                       07243/1 80-0
 Jugendsozialarbeit/Jugendbüro Bernd Köhler, Mirjam Müller,                       Störungsmeldestelle – Strom                               0800/3 62 94 77
 Sonja Hoffmann, Kassandra Stiefel (Jugendbüro)                      780 – 185    Erdgas Südwest GmbH, Mingolsheim                         07253/94 44 – 0
 Gewerbeamt Renate Wiedemann                                         780 – 107    Netze Südwest                                            07243/94 44 – 0
 Personalamt Bianca Feller                                           780 – 105    Störmeldenummer Erdgas                                   01802/05 62 29
 Flüchtlings- u. Integrationsbeauftragte, Carmen Görl                780 – 186    Bezirkszentrum Forst                                      07251/91 55 – 0
 Finanzverwaltung                                                                 Servicetelefon                                            0800/9 99 99 66
 Rechnungsamtsleiter Michael Veith                                   780 – 205    Breitbandkabel        Privatkunden (Quix)                 06831/50 30 – 0
 Sekretariat Patricia Hausknecht,                                    780 – 207    Geschäftskunden (inexio)                               06831/50 30 – 130
             Anette Krämer-Händel                                    780 – 277
             Jennifer Haag                                           780 – 276                          GESUNDHEITSWESEN
 Steueramt Thomas Reisert                                            780 – 206
 Gemeindekasse Michaela Langnau,                                     780 – 208    Allgemeinmedizin
                   Jutta Albrecht                                    780 – 278    Simone Wiedemann                                                       1 51 43
 Grundbucheinsichtsstelle Angelika Schmitt                           780 – 211    Dr. med. Stephan Weis                                                  9 70 00
 Bauverwaltung                                                                    Frauenärzte Dr. Monika Hankeln                                        98 09 80
 Bauamtsleiter Andreas Schäfer                                        780 – 215
                                                                                  Kardiologe Dr. Frank Wojcieski                                      9 37 79 52
 Sekretariat Gabriele Wöhrle, Sibylle Schwaninger                     780 – 213   Psychotherapie
 Gebäudeverwaltung/Bauhof Uwe Dautermann                              780 – 214   Dipl.Psychotherapeutin Gisela Dussel                                  30 21 02
 Thomas Horn                                                          780 – 217   Dr. Tanja Fieber                                                      30 35 50
 Technischer Bereich Claudia Wünsch                                   780 – 216   Psychologische Beratung-Heilpraktiker Psychotherapie
 Umwelt- und Ordnungsamt Jürgen Endres                                780 – 210   P. Beller u. S. Füßler, PS. Denk an dich 0175/4896718, 0160/90572206
 Uwe Dietz, Magdalena Moch                                            780 – 218   Heilpraktiker
 Hausmeister – Bereitschaftsdienst                            01 74/3 45 74 72    Gabriele Krutki                                                          20 15
                                                                                  Birgit Lüll                                                         3 04 85 63
 Bürgerbüro                                       Fax 780 – 183, Tel. 780 – 200
                                                                                  Dr. rer. nat. Adriana Radler-Pohl                                   9 37 91 12
 Ulrike Wickenheißer                                                  780 – 180
                                                                                  Dr. rer. nat. Jens Pohl                                             9 37 91 61
 Birgit Leibold                                                       780 – 181
                                                                                  Angelika Bahm                                                         30 19 81
 Sabine Herzog                                                      780 – 182
                                                                                  Zahnmedizin
 Nicole Klär                                                        780 – 184
                                                                                  Dr. Jeanne-Marie Andriescu                                             1 89 77
                                                                                  Dominik Steinhauer                                                       24 01
                        GEMEINDEBÜCHEREI                                          Dr. Heike Stengel                                                     93 42 42
                                                                                  Krankengymnastik
 Edina Bärwald                                                     780 – 281      Praxis für Physiotherapie Mario Lackus                                30 06 63
 Ines Probst/Irina Rutz/Cornelia Kühner                 780 – 280, 780 – 282      Siegfried Oberst                                                       1 78 55
 Öffnungszeiten:                                                                  Badenreha Markus Hörner                                             3 02 44 30
 Di. 10.00 – 12.00 + 15.00 – 19.00 Uhr;                                           Ergotherapie Christine Wiederspahn /Silke Schuster                    30 66 55
 Mi. 15.00 – 18.00 Uhr         Do. 10.00 – 12.00 + 15.00 – 18.00 Uhr              Logopädie Christina Walter                                            30 62 89
 Fr. 12.00 – 14.00 Uhr         Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
                                                                                  Praxis für Podologie u. medizinische Fußpflege Tomov                3 22 41 73
                                                                                  Praxis für medizinische Fußpflege Lehnkering                           8 21 12
             EINRICHTUNGEN IN DER GEMEINDE                                        Hebamme Vera Luft                                                   9 82 34 41
                                                                                  Pflegedienste
 Lußhardt-Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken                                    Sozialstation St. Elisabeth                                         3 66 17 17
 Sekretariat Christine Strohmeyer                                  97 84 – 0      CURA VITA Krankenpflege                                             7 24 87 88
 Rektor Stephan Walter                                            97 84 – 10      Pflegestützpunkt Bruchsal                        0151/12 58 88 34 oder 7 91 99
 Hausmeister                                                      97 84 – 30      Hörhilfen: Firma Bickle 7 24 86 47, Hörwerk 5 09 79 51
 Schulkindbetreuung (Spielkiste)                            01 70/6 83 35 93      Sehhilfen: Firma Chic 8 19 89, Firma Reich 8 49 81
 Kindertagesstätte Spatzennest                                      30 49 50
 Kindertagestätte St. Franziskus                                     1 78 26
 Kindertagesstätte Ulrika                                              22 22                                   APOTHEKEN
 Kindertagesstätte Buntstift                                      3 22 22 64      Marienapotheke                                                     30 02 78
 Familienzentrum im Jägerhaus                                                     Apotheke St. Barbara                                                1 28 28
 Rita Lampert (nur während den Öffnungszeiten)                     7 24 14 68
 Jugendhaus ForJu                                                  9 34 87 89
 Musikschule Forst, Außenstellenleiter Klaus Heinrich               97 82 – 0                          GRUNDWASSERSTAND
 Volkshochschule Außenstelle                                       780 – 106              01.11.20 105,90     01.12.20 105,84    01.01.21 105,83 üNN
 Waldseehalle                                                      3 06 59 37
 Waldseestadion                                                       8 54 40
 Freizeitpark Heidesee                                                                                      Mittwoch, 20.01.2021
 Bademeister Jürgen Taylor (nur bei Badebetrieb)           0 72 51/3 06 57 47                        – WERTSTOFFABFUHR – GRÜNE TONNE
 ZV Wasserversorgung, Wassermeister Böser                    01 72/6 13 37 52                   Abfuhr von Kunststoffen, Metallen, Verbundstoffen, Schaum-
 Seniorenheim im Kirchengarten                                        981 – 0                    stoffen und sonstigen Verkaufsverpackungen (außer Glas).
                                                                                                                Donnerstag, 21.01.2021
                  GRÜNABFALLSAMMELPLATZ                                                                              BIOTONNE
                       Öffnungszeiten bis 31. März 2021                               Ihre Tonne wurde nicht geleert? Bitte wenden Sie sich an die
 Montag bis Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr und Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr       kostenfreie Servicenr. Privatkunden-Telefon: 0800 2 9820 20.
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
Mitteilungsblatt Forst · 14. Januar 2021 · Nr. 1/2                                                                                                   | 3

          APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENST                                              ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
 Donnerstag, 14.1.2021                                                   Von Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19 bis 24 Uhr, Mittwoch
 Michaelsberg-Apotheke Untergrombach, Weingartener Str. 2,               von 13 bis 24 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage von 10 Uhr bis 24 Uhr
 Tel. 07257/3727                                                                    APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENST
                                                                         ist bei einem  Notfall, sofern der Hausarzt nicht erreichbar ist, die Tel.-Nr.
                                                                         116117 (Bruchsal) anzurufen. Die Notfallpraxis befindet sich in den Räumen
 Freitag, 15.1.2021                                                      Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal (Gutleutstraße 1-14). Montag bis Freitag 9 bis 19
 Stadt-Apotheke, Bruchsal, Kaiserstr. 95, Tel. 2484                      Uhr: docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen
                                                                         Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700
 Samstag, 16.1.2021                                                      oder docdirekt.de
 Storchen-Apotheke, Ubstadt, Obere Str. 1, Tel. 961476
 Sonntag, 17.1.2021
                                                                                         TIERÄRZTLICHER NOTDIENST
 Punkt-Apotheke, Bruchsal, Franz-Sigel-Str. 83, Tel. 931830                An Sonn- und Feiertagen ist bei einem Notfall die Tel.-Nr. 0 72 51/44 14 41
                                                                           anzurufen. Eine Bandansage informiert über den diensthabenden Tierarzt.
 Montag, 18.1.2021
 Viktoria-Apotheke, Bruchsal, Prinz-Wilhelm-Str. 1, Tel. 82077                                         FUNDTIERE
 Dienstag, 19.1.2021                                                     Falls Sie Ihr Haustier vermissen oder Ihnen ein Tier zugelaufen ist, wenden Sie
 Hirsch-Apotheke, Bruchsal, Bahnhofstr. 8, Tel. 2656                     sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Tel. 780-200.
                                                                         Außerhalb der Sprechzeiten des Bürgerbüros wenden Sie sich bitte an den
 Mittwoch, 20.1.2021                                                     Tier- und Vogelpark e.V. unter der Telefonnummer 301473 oder 0162/2386347,
 Altenbürg-Apotheke, Karlsdorf, Bahnhofstr. 6, Tel. 948190               an das Polizeirevier Bruchsal (Tel. 726-0) oder an die Organisation Terra Mater
 Donnerstag, 21.1.2021                                                   Süd in Graben-Neudorf (Tel. 0170 / 3 15 76 18).
 Apotheke St. Barbara, Forst, Sudetenstr. 20, Tel. 12828                         WASSERHÄRTEGRAD: circa. 8,3 Grad dH

  Forst hält zusammen
  Übersicht Corona-Informationen:
  Informationsportal des Landkreises Karlsruhe: www.corona.karlsruhe.de
  Aktuelle Rechtliche Anordnungen: www.forst-baden.de
  Integration: Informationen in diversen Sprachen gibt es auf der Website https://www.integrationsbeauftragte.
  de/ib-de
  Das Rathaus ist geschlossen. Die Mitarbeiter sind zu den Bürozeiten telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar.
  Das Bürgerbüro ist geschlossen. Anfragen können telefonisch oder per Mail getätigt werden. Tel. 780-180 oder gemeinde@forst-baden.
  de. Dringende Angelegenheiten werden über das Fenster des Bürgerbüros (links vom Rathauseingang) erledigt.
  Bücherei ist geschlossen.
  Standesamtliche Trauungen werden im Rotheimer Saal des Jägerhauses durchgeführt. Die aktuell gültigen Teilnehmerzahlen erfragen
  Sie bei Standesbeamtin Frau Verena Huber. Tel. 780-108. Die Gäste müssen für die gesamte Dauer der Trauung einen MNS tragen.
  Das Jägerhaus ist geschlossen. Weiter Informationen unter der Rubrik „Familienzentrum“.
  Das Jugendhaus ist geschlossen. Unterstützung oder Hilfe gibt es unter Tel. 07251 / 780-185, per Mail an jugend@forst-baden.de oder
  Facebook: Forster Jugendhaus.
  Die Spielkiste ist geschlossen.
  Die Spielplätze sind geöffnet. Es wird auf die Einhaltung der ausgehängten Regeln verwiesen.
  Sportanlagen: Die Waldseehalle und das Waldseestadion sind für den allgemeinen Sportbetrieb geschlossen. Die Sportplätze sowie die
  Tartanbahn im Stadion sind geschlossen. Die Turn- und Schwimmhalle der Lußhardtschule ist für den Vereinssport ebenso geschlossen.
  Weitere spezielle Regelungen über die Ausübung von sportlichen Tätigkeiten erfragen Sie bitte direkt bei den Vereinen.
  Trauerfeiern und Beerdigungen: Bei Trauerfeierlichkeiten sind bis zu 100 Personen gestattet. Unter Einhaltung der Abstandsregeln gibt
  es 20 Sitzplätze in der Aussegnungshalle. Alle weiteren Trauernde müssen sich vor der Aussegnungshalle mit entsprechendem Abstand
  von 1,50 m aufhalten. Vor Eintritt in die Aussegnungshalle müssen die Hände desinfiziert und die Anwesenheitskarten ausgefüllt werden.
  Alle Anwesenden müssen Mund- und Nasenschutz tragen. Singen ist nicht erlaubt, CD oder Orgelspiel sind möglich. Fürbitten sind er-
  laubt. Nutzen von Weihwasser ist nur für den Geistlichen erlaubt. Weitere Details lesen Sie bitte unter Berichte.
  Vereine und Gruppierungen: Vereine wenden sich bezüglich Durchführbarkeit von Jahreshauptversammlungen und Sitzungen an das
  Ordnungsamt, Herrn Jürgen Endres Tel. 780-210
  Rentenberatung nur telefonisch möglich. Weiteres unter der Rubrik Rentenberatung.
  Tageselternverein: Es findet keine Sprechstunde statt. Näheres unter der Rubrik Tageselternverein.
  Gastronomie: Die Liste der örtlichen Speiselokale und Gastronomiebetriebe, die einen Liefer- oder Abholdienst anbieten, finden Sie auf
  der Homepage der Gemeinde unter www.forst-baden, Rubrik „Forst hält zusammen“. Machen Sie regen Gebrauch, unterstützen Sie die
  heimische Gastronomie.
  Einkaufshilfen und Unterstützung:
  - Forschd hilft! Tel. 01605798985 oder 07251/16539.
  - CAP-Lieferdienst mit Unterstützung von Ehrenamtlichen, Tel. 07251/3029174
  Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für freiwillige Helfer im Rahmen der Corona-Krise unter www.ukbw.de
  Allgemeines:
  Wenn die Corona-Verordnung für Ihre Branche eine umfassende Schließung vorsieht und Sie ein Ersatzangebot anbieten, dann schicken
  Sie diese Informationen an mitteilungsblatt@forst-baden.de für eine einmalige Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und eine längerfris-
  tige Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Forst..
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
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                                                                   • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
                                                                      gesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in
                                                                      häuslicher Gemeinschaft leben.
                       Amtliche Bekanntmachungen                   Die hier erhobenen personenbezogenen Daten sind für die Prü-
                                                                   fung der o. a. Voraussetzungen erforderlich. Falls keine Angaben
                                                                   gemacht werden, kann ein Landesfamilienpass leider nicht aus-
                                                                   gestellt werden.Begleitpersonen: Bei der Ausstellung des Lan-
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates                              desfamilienpasses können neben einer berechtigten Person bis
                                                                   zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen wer-
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am
                                                                   den. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen
Montag, 18.1.2021 um 18.30 Uhr im Alex Huber Forum statt.
                                                                   aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünsti-
Die Einwohnerschaft ist hierzu eingeladen.
                                                                   gung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstands-
regeln und tragen Sie sich in die ausliegende Anwesenheits-        Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integ-
liste ein.                                                         ration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/
                                                                   soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/)
Tagesordnung:                                                      ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in
1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Be-     Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Ein-
   schlüsse                                                        richtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt ge-
2. Resümee Badesaison 2020, Vorausschau 2021 -                     währen, eingestellt.
   Vorlage: SV/2020/646
3. Förderung von Ortsvereinen - Vorlage: SV/2020/685               Bürgerbüro
4. Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rech-          Leibold
   nungsführung der Gemeinde Forst 2013 - 2018 - Vorlage:
   SV/2021/696                                                     Öffentliche Bekanntmachung
5. Auswertung der mobilen Blitzeraktion September/Oktober          Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
   2020 - Vorlage: SV/2021/694
                                                                   1. Steuerfestsetzung
6. Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der
   Gemeinde Forst - Vorlage: SVÖ/586/2020                          Die vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung vom 29.06.2020
7. Mitteilungen und Anfragen                                       für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Hebesätze für die
                                                                   Grundsteuer von
8. Fragestunde
                                                                   - 320 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grund-
gez. Bernd Killinger                                                   steuer A) und
Bürgermeister                                                      - 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie unter:         gelten, da die Haushaltsatzung für das Jahr 2021 noch nicht er-
https://forst-sitzungsdienst.komm.one/bi/ oder                     lassen ist, gemäß § 83 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für
www.forst-baden.de                                                 Baden-Württemberg (GemO) fort.
                                                                   Für diejenigen Steuerpflichtigen, für die sich seit dem vergange-
                                                                   nen Jahr keine Änderung in der Grundsteuerbemessung erge-
  Gemeindewohnung zu vermieten                                     ben hat und die deshalb für das aktuelle Kalenderjahr die gleiche
  Die Gemeinde Forst hat ab 1. März 2021 folgende Wohnung          Grundsteuerbelastung wie im Vorjahr haben, wird aufgrund von
  zu vermieten:                                                    § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das
  Jahnstraße 10, 2. OG, 1,5-Zimmer plus Diele, Küche und Bad.      Jahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffent-
  Die Wohnfläche beträgt 39,7 m².                                  liche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen tre-
  Monatliche Miete 250,- Euro zzgl. Nebenkosten (derzeit 100,- €   ten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
  für 2 Personen). Wasch- und Trockenraum zur Mitbenutzung         Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schrift-
  mit allen Mietern.                                               licher Steuerbescheid zugegangen wäre.
  Die Kosten für Strom sind vom Mieter selbst zu tragen.           Dies gilt dann nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder
  Bewerbungen sind schriftlich mit Einkommensnachweis              persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht
  (Bruttogehalt, Rente u.a.) bis zum 29. Januar 2021 an das Bür-   anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein ent-
  germeisteramt Forst, Weiherer Str. 1, 76694 Forst zu richten.    sprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
  Nähere Auskünfte erteilt Rechnungsamtsleiter Herr Veith, Te-
  lefon 07251/780-205.                                             2. Zahlungsaufforderung
                                                                   Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer für 2021
  Anette Krämer-Händel, Rechnungsamt
                                                                   zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus
                                                                   dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffent-
Landesfamilienpass 2021                                            lichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in die-
                                                                   sem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu
Ab sofort können beim Bürgerbüro wieder die Gutscheine für
                                                                   überweisen oder einzuzahlen.
den Landesfamilienpass 2021 abgeholt werden.
Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass bean-       3. Rechtsbehelfsbelehrung
tragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt     Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steu-
sind:                                                              erfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffent-
• Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden       lichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wi-
   Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;                       derspruch ist beim Bürgermeisteramt Forst, Weiherer Str. 1, 76694
• Einelternfamilien, die mit mindestens einem kindergeldbe-        Forst, einzulegen.
   rechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;             Forst, den 14.01.2021
• Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeld-
   berechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50
   v.H. Erwerbsminderung leben;
• Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen oder kinderzu-
   schlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeld-     Killinger
   berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;           Bürgermeister
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
Mitteilungsblatt Forst · 14. Januar 2021 · Nr. 1/2                                                                                                                                     | 5

                                                                                                                                                                           Stand: 11.01.2021

 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
                                                       NE         Ausgangsbeschränkungen
        Kontaktbeschränkungen                            U                                                                      Arbeiten
        Private Treffen im öffentlichen oder privaten             Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung                  • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet
        Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts              ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:                    die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
        plus höchstens eine weitere Person, die nicht                                                                             ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
        zum eigenen Haushalt gehört.                              Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):                                 • Home Office, sofern möglich.
        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich            • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und                        • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
        14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung              wichtiger Ausbildungszwecke.                                  und Geschäftsbetriebes.
        dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.               • Inanspruchnahme medizinischer und                           • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen,
                                                                    veterinärmedizinischer Leistungen.                            sofern nicht online auch in Präsenz
                                                   +              • Begleitung unterstützungsbedürftiger                          durchführbar.
        Regelung für Kinderbetreuung:
        Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen                   Personen und Minderjähriger, Sorge- und                     • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
        zusammen in einer festen, familiär oder                     Umgangsrecht.                                                 Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
        nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-               • Begleitung Sterbender und Personen in akut                    Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
        gemeinschaften betreut werden.                              lebensbedrohlichen Zuständen.                                 (auch im Freien).
                                                                  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.                  • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                    Gassi gehen oder füttern.                                     auflagen.
                                                  NE              • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
        Bildung & Betreuung                          U            • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
        • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die                       öffentlichen Ordnung.                                      Reisen
          Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung            • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                    Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
          ab dem 18. Januar möglich.                                                                                                                                     NE
                                                                    des Grundgesetzes.                                         sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.      U
        • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen.                 • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern,           Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
          Versorgung der Schüler*innen mit Lern-                    Plakatierungen oder Informationsstände nach
          material durch die Lehrer*innen. Wenn die                                                                            beschränkungen an tagestouristischen
                                                                    behördlicher Genehmigung möglich.                          Hotspots durch die örtlichen Behörden.
          Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung
          ab dem 18. Januar möglich.                              Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:
        • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht          • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.              Nicht gestattet:
          an allen weiterführenden Schulen.                       • Sport und Bewegung an der frischen Luft                    ´ Touristische Busreisen
        • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                  ausschließlich alleine, mit Angehörigen des                ´ Touristische Übernachtungsangebote
          möglich und werden individuell festgelegt.                eigenen Haushalts oder mit einer weiteren,                   (auch Campingplätze)
        • Notbetreuungen werden eingerichtet.                       nicht im selben Haushalt lebenden Person.
          Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas              • Erledigung von Einkäufen.                                  Weiterhin möglich:
          vor Ort.                                                • Wahrnehmung von Dienstleistungen.                          9Geschäftsreisen
        • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                   • Behördengänge                                              9Reisen und Übernachten in besonderen
          schließen für den Publikumsverkehr,                     • Blutspendetermine                                             Härtefällen
          Online-Unterricht möglich.
        • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
          schließen.
                 • Fahrschulen geschlossen. Online-
                      unterricht möglich. (Ausnahme für
                           berufliche Ausbildungszwecke
                                  und Katastrophenschutz)
                                                                                                                              Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                           Stand: 11.01.2021

 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
          Einzelhandel                                                                                                     Gastronomie
          Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar.                                                                    Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art
                                                                                                                           bleiben geschlossen.
          Lediglich Geschäfte mit Produkten für den          Besonderheiten:                                               • Ausnahme für Speisen zur Abholung
          täglichen Bedarf bleiben geöffnet:                 • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe                            (bis 20 Uhr) oder Lieferung.
                                                               können Lieferdienste anbieten.                              • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen
          9Babyfachmärkte                                   • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe NEU                        Getränken im öffentlichen Raum.
          9Bäckereien und Konditoreien                        können Abholangebote (Click & Collect)                                                                         NE
          9Banken                                             anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für                Kantinen schließen überall dort, wo es die             U
          9Drogerien                                          die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene-                Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
          9Getränkemärkte                                     konzepte vor Ort müssen eingehalten und                     Mitnehmen sind erlaubt.
          9Großhandel                                         Warteschlangen vermieden werden.
          9Hörgeräteakustiker                               • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen
          9Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten              Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin                 Veranstaltungen
            sowie Ersatzteilverkauf                            arbeiten.                                               A   Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im
          9Lebensmittelmärkte                               • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle                    öffentlichen Raum.
          9Metzgereien                                        Waren verkaufen, wenn die Produkte für                      Ausnahmen:
          9Optiker                                            den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen.                     • Gerichtsverhandlungen.
          9Orthopädieschuhtechniker                           Sollte das Sortiment der verbotenen                         • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und
          9Poststellen und Paketshops, aber ohne              Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit                     Ordnung dienen.
            den Verkauf von weiteren Waren                     einer räumlichen Abtrennung lediglich die                   • Betriebsversammlungen.
          9Reformhäuser                                       Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.                    • Prüfungen und deren Vorbereitung.
          9Reinigung und Waschsalons                                                                                      • Eheschließungen.
          9Reise- und Kundenzentren für den                 Regelung für offene Geschäfte:                                • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
            öffentlichen Verkehr                             • Geschäfte mit weniger als 10 m²                               dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
          9Sanitätshäuser                                     Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.                      • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen,
          9Tafeln                                           • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                            sowie dazugehörige Unterschriften-
          9Tankstellen                                        Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.                             sammlungen.
          9Telefonshops für Reparatur, Austausch            • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
            und Störungsbehebung                               ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
          9Tierbedarf- und Futtermärkte                       den Lebensmitteleinzelhandel).
                                                                                                                           Gesundheit & Soziales
          9Wochenmärkte                                     • Maskenpflicht vor den Geschäften und                        • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
          9Zeitschriften- und Zeitungskioske                  auf den Parkplätzen.                                          Pflegeheimen, Senioren- und
                                                             • Gesteuerter Zutritt.                                          Behinderteneinrichtungen.
          Eine vollständige Liste finden Sie auf             • Warteschlangen vermeiden.                                   • Keine Isolation der Betroffenen.
          » Baden-Württemberg.de                                                                                           • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
                                                                                                                             SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
                                                                                                                             und Besucher*innen.
                                                                                                                           • Regelmäßige, verpflichtende Tests
                                                                                                                             des Pflegepersonals von Alten- und
                                                                                                                             Pflegeheimen.

                                                                                                                               Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
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                                                                                                                                                                    Stand: 11.01.2021

 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
         Dienstleistungen                                          Kultur- und Freizeitgestaltung                      Sport
         Geschlossen:                                              Kultur- und Freizeiteinrichtungen                   Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum
         ´ Friseurbetriebe/Barbershops                             bleiben geschlossen.                                gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere
         ´ Hundesalons und ähnliche Einrichtungen                                                                      Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis
                                                                   Geschlossen:                                        14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
         ´ Kosmetikstudios
                                                                   ´ Ateliers (Publikumsverkehr)                       Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder
         ´ Kosmetische Fußpflegesalons                                                                                 privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder
                                                                   ´ Ausflugsschiffe
         ´ Massage- und Wellnessbetriebe                                                                               alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des
                                                                   ´ Bibliotheken und Archive (Abholangebote
         ´ Nagelstudios                                              im wissenschaftlichen Bereich möglich)            eigenen Haushalts möglich.
         ´ Piercingstudios                                         ´ Camping- und Wohnmobilstellplätze
         ´ Prostitutionsgewerbe                                                                                        Alle weiteren öffentlichen und privaten
                                                                   ´ Diskotheken und Clubs                             Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
         ´ Sonnenstudios                                           ´ Freizeitparks und Indoorspielplätze               geschlossen:
         ´ Tattoostudios                                           ´ Kinos und Autokinos                               ´ Fitnessstudios aller Art
                                                                   ´ Kletterparks (drinnen und draußen)                ´ Schwimm- und Spaßbäder
         Geöffnet sind medizinisch notwendige
         Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in                    ´ Konzerte und Kulturhäuser                         ´ Skilifte und Gondeln
         den Bereichen:                                            ´ Krabbelgruppen                                    ´ Tanz- und Balettschulen
         9Ergotherapie                                            ´ Messen                                            ´ Thermen und Saunen
         9Fußpflege/Podologie                                     ´ Museen und Ausstellungen                          ´ Vereinssportstätten
         9Logopädie                                               ´ Opern                                             ´ Wettkampf-, Mannschafts- und
         9Physiotherapie                                          ´ Spielbanken- und hallen
         9Rehasport                                                                                                      Kontaktsportstätten
                                                                   ´ Theater                                           ´ Yogastudios
                                                                   ´ Tierparks
                                                                   ´ Volksfeste o.ä.                                   Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die
         Religionsausübung                                         ´ Wettannahmestellen                                Einrichtungen geöffnet werden.
         Gottesdienste und Beerdigungen unter                      ´ Zirkusse
         Hygieneauflagen.                                          ´ Zoologische und botanische Gärten                 Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
         • Einhalten der AHA-Regeln über die                                                                           9Golfplätze
           gesamte Dauer.                                          Geöffnet:                                           9Hundesportplätze
         • Kein Gemeindegesang.                                    9Spielplätze im Freien                             9Reitanlagen
                                                                   9Wandern und Spazieren                             9Tennisplätze
                                                                                                                       9Modellflugplätze

                                                                                                                       Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
                                                                                                                       räume ist nicht gestattet.

                                                                                                                       Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                                       Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                     Abstand          Hygiene      Alltagsmaske      Corona-App        regelmäßig
                                      halten        praktizieren       tragen          nutzen             lüften
                                                                                                                        Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

         Verordnung der Landesregierung                                                  Verordnung sowie den aufgrund der Corona-Verordnung vom
                                                                                         23. Juni 2020 (GBl. S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-
      über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
                                                                                         nung vom 17. November 2020 (GBl. S. 1052) geändert worden ist,
              Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
                                                                                         erlassenen Rechtsverordnungen vor, soweit diese abweichende
              (Corona-Verordnung – CoronaVO)1                                            Vorgaben enthalten.
                    Vom 30. November 2020                                                                                § 1b
          (in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung)                                    Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektions-                                                 Veranstaltungen
schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zu-                       (1) Sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 3 Satz 1
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl.                          Nummer 2 sind untersagt. Dies gilt nicht für:
I S. 2397) geändert worden ist, wird verordnet:                                           1. notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen
                                                                                             des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teil-
                 Teil 1 – Allgemeine Regelungen                                              rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebs-
                         Abschnitt 1: Ziele,                                                 versammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner,
         befristete Maßnahmen zur Abwendung einer                                         2. Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5 Per-
                   akuten Gesundheitsnotlage                                                 sonen; Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit,
                                 §1                                                       3. Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4,
                               Ziele                                                      4. im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prü-
(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des                                   fungsvorbereitungen, sofern nicht in § 1f etwas Abweichen-
Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bür-                                des geregelt ist,
gerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren                            5. Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Absatz 3,
wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvoll-                             6. Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die
ziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medizinischen                                  im Rahmen von Leistungen oder Maßnahmen nach §§ 13, 14,
Versorgungskapazitäten gewährleistet werden.                                                 27 bis 35, 35a, 41 sowie §§ 42 bis 42e mit Ausnahme von § 42a
(2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge-                              Absatz 3a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und
und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken                           Jugendhilfe (SGB VIII) – durchgeführt werden,
und die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant                         7. zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltun-
reduzieren. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits                               gen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Ge-
in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und anderer-                                schäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, und
seits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden.                                8. die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen, ar-
                                § 1a                                                         beitsmarktpolitischen Maßnahmen und sonstigen berufli-
         Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer                                            chen Fortbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften
                   akuten Gesundheitsnotlage                                                 für die konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind; dies gilt
Bis einschließlich 31. Januar 2021 gehen die §§ 1b bis 1h den üb-                            nur, soweit diese nicht im Rahmen eines Online-Angebotes
rigen Regelungen dieser Verordnung und den aufgrund dieser                                   durchgeführt werden können und unaufschiebbar sind.
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
Mitteilungsblatt Forst · 14. Januar 2021 · Nr. 1/2                                                                                   | 7

(2) Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen im Sinne des              6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer
§ 11 und die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforder-               nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder
liche Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvor-                sonstigen Unterkunft,
schläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewer-               7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti-
bern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren,                 scher und veterinärmedizinischer Leistungen,
Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen sind zulässig.               8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen
                                 § 1c                                       Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrneh-
                     Ausgangsbeschränkungen                                 mung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten
(1) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unter-              Bereich,
kunft ist in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr nur bei Vorliegen folgen-     9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von
der triftiger Gründe gestattet:                                             Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Ei-          10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren so-
     gentum,                                                                wie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermei-
  2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10, soweit diese             dung von Wildschäden,
     nicht nach § 1b untersagt sind,                                   11. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 ge-
  3. Versammlungen im Sinne des § 11,                                       nannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Ver-
  4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2,                     teilung von Flyern und Plakatierung vorbehaltlich behördli-
  5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein-                cher Erlaubnisse, und
     schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an        12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.
     Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz                                           § 1d
     und Rettungsdienst,                                                          Weitergehende Betriebsuntersagungen und
  6. Besuch von Einrichtungen, soweit deren Betrieb nicht im Sin-                     Einschränkungen von Einrichtungen
     ne des § 1d untersagt ist,                                        (1) Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Absatz 1 wird für
  7. Teilnahme an Ansammlungen, privaten Zusammenkünften               den Publikumsverkehr untersagt. Dies gilt nicht für:
     und privaten Veranstaltungen im nichtöffentlichen Raum, so-       1. Beherbergungsbetriebe soweit für notwendige geschäftliche,
     weit diese nach § 9 Absatz 1 zulässig sind,                       dienstliche Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen ge-
  8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti-         nutzt,
     scher und veterinärmedizinischer Leistungen sowie die Teil-       2. das Gastgewerbe, insbesondere Schank- und Speisewirtschaf-
     nahme an Blutspendeaktionen,                                         ten, einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen im Sinne
  9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen               des § 25 Absatz 2 Gaststättengesetz, ausschließlich für den Au-
     Personen und minderjährigen Personen, insbesondere die               ßer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste, für die Ver-
     Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen               pflegung im Zusammenhang mit zulässigen Übernachtungs-
     privaten Bereich,                                                    angeboten im Sinne von Nummer 1,
                                                                       3. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach
10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von
                                                                          dem Akademiengesetz soweit die Ausgabe von Getränken und
     Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
                                                                          Speisen ausschließlich zum Mitnehmen und im Rahmen des
11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen
                                                                          Außer-Haus-Verkaufs erfolgt,
     der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wild-
                                                                       4. Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-,
     schäden,
                                                                          Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrol-
12. Besuch von Einrichtungen nach § 1f zum Zweck der Teilnah-
                                                                          liertem Zugang soweit eine Nutzung ausschließlich zu dienstli-
     me an der Notbetreuung,
                                                                          chen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,
13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, soweit nicht in § 1f            Spitzen- oder Profisport erfolgt,
     etwas Abweichendes geregelt ist,                                  5. Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger kör-
14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne               pernaher Dienstleistungen, insbesondere Physio- und Ergo-
     des § 13 Absatz 3,                                                   therapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, und
15. Sport und Bewegung im Freien, soweit dies nach § 9 Absatz          6. Archive und wissenschaftliche Bibliotheken, soweit die Nut-
     1 zulässig ist,                                                      zung zur Abholung bestellter Medien und Rückgabe von Me-
16. notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Wohnung                 dien erfolgt; Absatz 2 Satz 7 gilt entsprechend.
     oder sonstigen Unterkunft angeschlossenen privaten Garten-        Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist ab-
     anlagen, Grünflächen oder Grundstücken sowie Brennholz-           weichend von Satz 2 Nummer 4 für den Freizeit- und Amateu-
     aufbereitung in Waldflächen,                                      rindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des
17. der Besuch von Sprach- und Integrationskursen, arbeitsmarkt-       eigenen Haushalts zulässig, soweit es sich um weitläufige Außen-
     politischen Maßnahmen oder Fortbildungsangeboten, so-             anlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen
     weit diese nach § 1b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 zulässig sind,      Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
18. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 ge-             Als weitläufige Außenanlagen im Sinne des Satzes 3 gelten ins-
     nannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere Vertei-             besondere Golf-, Reit- und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen
     lung von Flyern oder Plakatierung oder Informationsstände         und Skipisten mit der Ausnahme von Skiaufstiegsanlagen.
     vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, und                       (2) Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten,
19. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.                           mit Ausnahme von Abholangeboten und Lieferdiensten ein-
(2) In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine er-       schließlich solcher des Online-Handels, wird untersagt.
weiterte Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der            Von der Untersagung sind ausgenommen:
Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit bei Vorlie-       1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich
gen folgender triftiger Gründe gestattet:                                 Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien,
  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Ei-          2. Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO,
     gentum,                                                           3. Ausgabestellen der Tafeln,
  2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4,            4. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Ortho-
  3. Versammlungen im Sinne des § 11,                                     pädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfach-
  4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2,                   märkte,
  5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein-           5. Tankstellen,
     schließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen        6. Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie
     oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehren-              Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffent-
     amtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feu-           lichen Verkehr,
     erwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,                    7. Reinigungen und Waschsalons,
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8. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                                                              § 1f
9. Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte und                 Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und
10. der Großhandel.                                                                        Kindertagespflegestellen
Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortiments-             (1) Bis zum Ablauf des 17. Januar 2021 sind
teile, deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft wer-   1. der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung
den, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent               außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltun-
beträgt. Diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben,            gen an den öffentlichen Schulen, Grundschulförderklassen,
die sie gewöhnlich auch verkaufen. In allen anderen Fällen darf           Schulkindergärten und den entsprechenden Einrichtungen in
ausschließlich der erlaubte Sortimentsteil weiterhin verkauft             freier Trägerschaft,
werden, sofern durch eine räumliche Abtrennung zum verboten           2. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertages-
Sortimentsteil gewährleistet ist, dass dessen Verkauf unterbleibt.        pflege und
Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die       3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen
in Satz 2 genannten Ausnahmen erlaubt. Bei der Einrichtung von            Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie
Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygiene-               Horte an der Schule
konzepte insbesondere die Ausgabe von Waren innerhalb fester          untersagt. Das Kultusministerium und das Sozialministerium
Zeitfenster zu organisieren. § 13 Absatz 2 bleibt unberührt.          können zur Durchführung abschlussrelevanter Prüfungsteile
(3) Wird eine Poststelle oder ein Paketdienst im Sinne des Absat-     Ausnahmen zulassen.
zes 2 Satz 2 Nummer 6 zusammen mit einem untersagten Ein-             (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für
zelhandelsbetrieb oder Ladengeschäft betrieben, darf der Ein-         1. die Schulen am Heim an nach § 28 Landesjugendhilfegesetz
zelhandelsbetrieb oder das Ladengeschäft, mit Ausnahme von                anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler
für den Brief- und Paketversand erforderlichen Nebenleistungen,           ganzjährig das Heim besuchen, sowie Sonderpädagogische
nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb der Poststelle           Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig
oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsätze einschließlich              geöffnet sind,
Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die durch den Verkauf          2. die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
des Sortiments des untersagten                                            mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und kör-
Einzelhandelsbetriebs oder Ladengeschäfts erwirtschaftet wer-             perliche und motorische Entwicklung, Sonderpädagogische
den, eine untergeordnete Rolle spielen.                                   Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwer-
(4) Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist aus-             punkten mit diesen Bildungsgängen sowie die Schulkinder-
schließlich zur Mitnahme gestattet; Bereiche zum Verzehr vor Ort          gärten mit diesen Förderschwerpunkten. Eine Verpflichtung
sind zu schließen.                                                        zur Teilnahme am Unterricht in der Präsenz besteht nicht.
(5) Betriebskantinen im Sinne des § 25 Absatz 1 Gaststättenge-        3. die Durchführung schriftlicher Leistungsfeststellungen in den
setz sind zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort zu                auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen
schließen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Ge-                 Schulen sowie den entsprechenden Bildungsgängen der Son-
tränken ist zulässig, sofern der Verzehr auf dem Betriebsgelän-           derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, sofern
de in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt. Satz 1 gilt nicht, wenn          eine Notenbildung zum Schulhalbjahr nach Einschätzung der
gewichtige Gründe dem Verzehr außerhalb der Betriebskantine               unterrichtenden Lehrkraft ansonsten nicht möglich ist,
entgegenstehen; in diesen Fällen haben die Betreiber im Rah-          4. den für die Prüfungsvorbereitung neben dem Fernunterricht
men ihrer Hygienekonzepte insbesondere zu gewährleisten, dass             zwingend erforderlichen Präsenzunterricht für Schülerinnen
zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern                und Schüler
durchgehend eingehalten wird und eine Mindestfläche von 10            a) der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschu-
Quadratmetern pro Besucher im Gastraum zur Verfügung steht.               le und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die
(6) Einzelhandelsbetrieben und Märkten ist die Durchführung               Abschlussprüfung ablegen,
besonderer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von        b) der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Real-
Menschenmengen erwarten lassen, untersagt.                                 schule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021
(7) Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewer-              die Abschlussprüfung ablegen,
bes nach Maßgabe des Absatzes 1 einschließlich Kraftfahrzeug-,        c) der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gym-
Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende                 nasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschafts-
Ersatzteilverkaufsstellen bleiben geöffnet. In den Geschäftsloka-         schule,
len von Handwerkern und Dienstleistern ist der Verkauf von nicht      d) der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbun-                die einen der unter a) bis c) genannten Bildungsgänge in den
denen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zube-                   entsprechenden Klassenstufen besuchen,
hör. In Geschäftslokalen von Telefondienstleistern sind nur die       e) der Klassenstufen 9 der Sonderpädagogischen Bildungs- und
Störungsannahme und -beseitigung sowie die Reparatur oder                 Beratungszentren Lernen, der Sonderpädagogischen Bil-
der Austausch defekter Geräte zulässig; der Verkauf von Waren,            dungs- und Beratungszentren anderer Förderschwerpunkte
auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleis-                  mit dem Bildungsgang Lernen sowie der Klassenstufen 9 und
tungsverträgen, ist unzulässig. § 13 Absatz 2 gilt entsprechend.          10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich
(8) Der Betrieb von Fahrschulen mit Ausnahme von Online-Unter-            auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
richt ist untersagt; das gilt nicht für:                              f ) der beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2020/21 eine Ab-
1. die Fahrausbildung zu beruflichen Zwecken insbesondere in              schlussprüfung ablegen, mit Ausnahme der dualen Berufs-
   den LKW- und Bus-Fahrerlaubnisklassen,                                 ausbildung, der berufsvorbereitenden Bildungsgänge, der
2. die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr,          einjährigen Berufsfachschule, des einjährigen Berufskollegs für
   des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Techni-            Sozialpädagogik, der einjährigen Berufskollegs BK I, des Berufs-
   schen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung,               kollegs Ernährung und Erziehung und des Dualen Berufskol-
3. die bereits begonnene Fahrausbildung, die unmittelbar vor Ab-          legs Fachrichtung Soziales,
   schluss durch die praktische Fahrerlaubnisprüfung steht oder       5. Einrichtungen nach § 14 Nummer 3; dies gilt nur, soweit der
4. die Durchführung einer nach § 1b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8              Unterrichtsbetrieb nicht im Rahmen eines Online-Angebotes
   zulässigen Veranstaltung.                                              durchgeführt werden kann und er unaufschiebbar ist.
                                  § 1e                                (3) An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht für
                           Alkoholverbot                              Schülerinnen und Schüler aller Schularten ab der Jahrgangsstu-
Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum         fe 5. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule werden
verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in         analog oder digital Lernmaterialien durch ihre Lehrkräfte zur Ver-
verschlossenen Behältnissen erlaubt.                                  fügung gestellt.
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
Mitteilungsblatt Forst · 14. Januar 2021 · Nr. 1/2                                                                                 | 9

(4) Ausgenommen von der Untersagung des Betriebs ist die Not-                                       § 1h
betreuung für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler              Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für
an Grundschulen, Grundschulförderklassen, der Klassenstufen 5             Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und
bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kin-                              ambulante Pflegedienste
der in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schul-        (1) Der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu Kranken-
kindergärten. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder,                  häusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege-
1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des        und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem negativem
   Kindeswohls erforderlich ist,                                     Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderun-
2. deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätig-     gen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Stan-
   keit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder          dards erfüllt, zulässig.
   eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr     (2) Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit
   2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung gehindert          Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pfle-
   sind,                                                             gediensten, hat einen Atemschutz, welcher die Anforderungen
3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbe-         der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards
   treuung angewiesen sind.                                          erfüllt, zu tragen. Darüber hinaus ist das Personal zwei Mal pro
Satz 1 Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist      Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem
und sie die Voraussetzungen erfüllt. Alleinerziehenden gleich-       Antigentest zu testen.
gestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der          (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum            in den Fällen der Absätze 1 und 2 nähere Regelungen zur Konkre-
Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung           tisierung der Test- und Atemschutzpflicht zu erlassen.
gehindert ist.                                                                    Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen
(5) Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum                                     §2
des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der                       Allgemeine Abstandsregel
jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, durch       (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrich-
deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusam-          tungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindestab-
mengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in be-        stands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen.
sonders zu begründenden Fällen zulässig. Vom Mindestpersonal-
                                                                     (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen
schlüssel des § 1 der Kindertagesstättenverordnung kann in der
                                                                     Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die
Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung
                                                                     Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, des-
der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.
                                                                     sen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder
(6) Der Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr           durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz
von Speisen durch Schülerinnen und Schüler sowie durch das           gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen,
an der Schule tätige Personal sind im Rahmen des Unterrichts-        die nach § 9 Absatz 1 zulässig sind.
betriebs in der Präsenz und der Notbetreuung in möglichst kon-       (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten
stanten Gruppen unter Wahrung des Abstandsgebots von min-            und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen.
destens 1,5 Metern zwischen den Personen zulässig. Die Tische
sind beim Schichtbetrieb zwischen den Schichten grundsätzlich                                         §3
zu reinigen.                                                                              Mund-Nasen-Bedeckung
(7) Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder,                 (1) Eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare
                                                                     Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden
1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Per-
                                                                     1. bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbeson-
   son stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch
                                                                        dere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passa-
   nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behör-
                                                                        gierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an
   den nichts anderes anordnen, oder
                                                                        Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von
2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem             Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden,
   Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut      2. in Einrichtungen im Sinne des § 13 Absatz 2 Nummer 11,
   (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewie-     3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedi-
   sen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Ta-        zinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilprakti-
   gen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird,          ker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdiens-
   oder                                                                 tes,
3. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,        4. in und im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren,
   namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks-         Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten im Sinne
   oder Geruchssinns, aufweisen.                                        der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO) sowie auf diesen
(8) Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht in den Fällen von         räumlich zugeordneten Parkflächen,
Absatz 7 Nummer 1 nicht, sofern nach den Bestimmungen der            5. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und
Corona-Verordnung Absonderung eine Pflicht zur Absonderung              bei den praktischen Prüfungen,
nicht oder nicht mehr besteht.                                       6. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Absatz
                               § 1g                                     2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz; darüber hinaus auf
 Beschränkungen von Veranstaltungen von Religions-, Glau-               Wegen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe d Stra-
  bens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religions-                ßengesetz, soweit dies durch die zuständige Behörde im Be-
     ausübung sowie von Veranstaltungen bei Todesfällen                 nehmen mit der zuständigen Ortspolizeibehörde bestimmt ist,
(1) Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und            7. in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für
Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie               den Publikumsverkehr bestimmt sind,
Veranstaltungen bei Todesfällen im Sinne des § 12 Absätze 1 und      8. in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten und
2 ist der Gemeindegesang in geschlossenen Räumen untersagt.          9. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den berufli-
Die Besucher haben während der Veranstaltung eine nichtmedi-            chen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und
zinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Be-            Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentli-
deckung zu tragen. § 3 Absatz 2 gilt entsprechend.                      cher und freier Trägerschaft; hiervon unberührt bleiben die Re-
(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absatz 1         gelungen der Corona-Verordnung Schule für Schulen im Sinne
ist nur nach vorheriger Anmeldung zulässig, sofern es auf Grund         des § 16 Absatz 1.
der erwarteten Besucherzahlen zur Auslastung der räumlichen          (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Kapazitäten kommen wird. Die Vorgaben des § 6 sind hierbei ein-      besteht nicht
zuhalten.                                                             1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
Start in das Jubiläumsjahr der Gemeindebücherei - Gemeinde Forst
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